1923 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Dec 1923 18:00:01 GMT) scan diff

8

8 ö“ 1.“

durch Entscheidung vom 30 Junt/15. September 1923:

12. die Intag Phöbus, Lebensversicherungs⸗Aktiengezellschaft in Berlin, zum Geschäftsbetrieh im Deutschen Reich 4 a. a. O.);

durch Entscheidung vom 3. Juli/15. September 1923: 13. den Westdeutschen Llopd, Versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Düsseldorf, zum Betriebe der Feuer⸗, Einbruchdiebstahl⸗ und Waseerleitungsschädenversicherung im Deutschen Reiche 4 a. a. O); durch Entscheidung vom 16. März/23. Mai 1923: 14. die „Rekord“, Feuerversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in München, zum Betriebe der Feuer⸗ und Einbruchdiebstahlversicherung im Deutschen Reiche 4 a. a. O.); durch Entscheidung vom 16. März / 2. Juli 1923: . die „Festland“, Feuer⸗Versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Berlin, zum Betriebe der Feuer⸗ und Glasversicherung im Deutschen Reiche 4 a. a. O.); durch Entscheidung vom 1. Juni/4. Juli 1923: .. die Aachen⸗Potsdamer Feuerversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Potsdam zum Betriebe der Feuer⸗ und der Einbruchdiebstahl⸗ versicherung im Deutschen Reich 4 a. a. O.); durch Entscheidung vom 30. Juni 1923: die Aachen⸗Potsdamer Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Potsdam zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Reich 4 a. a. O.).

B) folgende Bestandsveränderung gemäß 8 14 a. a. O. genehmigt: durch Entscheidung vom 13. April 1923: 1. den zwischen der Allianz, Lebensversicherungsbank Aktiengesell⸗ schaft zu Berlin, und der Arminia, Deutsche Lebensversiche⸗ rungsbank Aktiengesellschaft zu München, abgeschlossenen Ver⸗ schmelzungsvertrag; durch Entscheidung vom 13. April 1923: 2. die Uebernahme der Handwerker⸗Kranken⸗ und Sterbekasse zu Förde durch die Kranken⸗Unterstützungskasse selbständiger Hand⸗ werker und Handwerferinnen der Provinz Westfalen und des Freistaats Lippe in Dortmund;

durch Entscheidung vom 27 Oktober 1922/26. April 1923: 3. die Uebernahme der Kaufmännischen Krankenkasse von 1884 in Altona durch die Barmer Ersatzkasse, Krankenkasse für Kauf⸗ leute und Privatbeamte in Deutschland zu Barmen V. a. G. (Ersatzkasse); durch Entscheidung vom 24. Juli 1923: den zwischen der Lebensversicherungs⸗Anstalt des Bundes deutscher Militäranwärter in Viersen und der Lebensversiche⸗ rungs⸗Anstalt für die Deutsche Wehrmacht in Berli geschlossenen Verschmelzungsvertrag; 8 durch Entscheidung vom 30. Juni 1923: 8 5. den zwischen der Hamburger allgemeinen freien Kranken⸗ und Sterbekasse zu Hamburg und der Kranken⸗ und Sterbekasse zu Hamburg, früher Krankenkasse des Bildungsvereins zu Hamburg abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag; 8 durch Entscheidung vom 12. Dezember 1922/15. März 1923: 6. den zwischen der Krankenunterstützungskasse selbständiger Hand⸗ werker in den Bezirten der Handwerkskammer zu Gera⸗Reuß und Greiz in Gera und der Versicherungsanstalt der sächsischen Gewerbekammer a. G. in Dresden abgeschlossenen Ver⸗ schmelzungsvertrag;

1 durch Entscheidung vom 30. Juni/13. August 1923: 7. den zwischen der Preußischen Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesell⸗ schaft in Berlin und der Berlinischen Lebens⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft in Berlin abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag;

durch Entscheidung vom 30. Juni 1923:

8. die Uebertragung des gesamten Versicherungsbestandes der Sterbekasse für die Kommunalbeamten der Provinz Branden⸗ parg 8. eeeg.; . 58 auf

8 ommunal⸗Beamten und Angestellten des Deutschen Feian zu Halle a. S.; b 8 durch Entscheidung vom 13. April / 19. Mai 1923:

9. den zwischen der Allgemeinen Sterbekasse zu Hamburg und der Deutschen Kranken⸗ und Lebensversicherung zu Altona ab⸗ geschlossenen Verschmelzungsvertrag;

durch Entseheidung vom 30. Januar 1923: 10. den zwischen der Sterbekasse deutscher Gastwirte zu Darmstadt und der Frankfurter Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Frankfurt a. M. abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag;

durch Entscheidung vom 30. Juni/7. Juli 1923: 11. den zwischen der Lebensversicherung deutscher Lehrer V. a. G. in Berlin und der Deutschen Beamten⸗Lebensversicherung auf Gegen⸗ 2 Neustrelitz abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag. I. innerhalb seiner durch § 3 Abs. 1 a. a. O. gegebenen Zuständigkeit: b

e“ unter erkennung als kleinere Vereine die Erlaubnis zum Ge⸗ schäftsbetrieb erteilt, und zwar:

1-a. Snelh veg Le. 26. hen 1923: egenversicherung der Gemeind Ober Ostern in Erzbach 4 a. be

B) folgende Bestandsveränderungen gemä 14 a. a. O. genehmigt: 8 ag durch Entscheidung vom 26. April 1923: 1. die Uebertragung des gesamten Versicherungsbestandes des Neuen Rindviehversicherungsvereins in Dauernheim auf den Rindvieh⸗

versicherungsverein in Dauernheim;

durch Entscheidung vom 13. April 1923:

2. die Uebertragung des gesamten Versicherungsbestandes Männlichen Arbeiter⸗Kranken⸗Unterstützungs⸗ und Leichenkasse Doos V. V. a. G. in Nürnberg⸗Doos auf den Nürnberger Allgemeinen Kranken⸗Unterstützungsverein in Nürnberg;

3. die Uebertragung des Versicherungsbestandes der Sterbekasse 1“ g9 v. V. a. G. in München auf die Deut olksversi „Aktien⸗ ’⸗

1 b Fast in velsa⸗ sicherungs⸗Aktien⸗Gesell

die Uebernahme des Sterbekasse⸗Vereins der Schullehrer Nürnbergs durch die Sterbekasse des Fhnaernesnkisach 15 lehrervereins in Nürnberg; durch Entscheidung vom 30. Juni 1923:

b. die Uebernahme des Nürnberger Allgemeinen Kranken⸗Unter⸗ stützungs⸗Vereins zu Nürnberg durch die Allgemeine Volks⸗ krankenkasse Nürnberg in Nürnberg:

6. den zwischen der Familienleichenkasse Bavaria in Fürth und den vereinigten Familienleichenkassen Nr. 4, 8, 16 und 20 in Fürth abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag; 1

durch Entscheidung vom 12. Dezember 1922/13. Juni 1923:

f. den zwischen dem Allgemeinen Beerdigungs⸗Verein für Beamte und Bedienstete der bayerischen Staatseisenbahnen, Station Würzburg, und der Witwen⸗ und Waisenkasse des Reichs⸗ und Staatsdienstpersonals in Bayern, V. V. a. G. in München abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag;

durch Entscheidung vom 30. Januar/2. Juni 1923: den zwischen dem Begräbnisverein für die Beamten und Be⸗ diensteten der Verkehrsanstalten in Lindau in Bayern and der Baverischen Beamtenversicherungsanstalt V. V. a. G. in München abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag;

3 durch Entscheidung vom 19. September 1923: . den zwischen der Sterbekasse des Zoll⸗ und Steuerpersonals in . „Bavern“, Sefentliche Anstalt für Volks⸗ nsversicherung in ün schmelzungsvertrag. 1 E1“

Berlin, den 6. Dezember 1923.

der

v.

Bekanntmachung.

Die Büros und Kassen der Reichshauptbank werden a Montag, den 24. Dezember d. J., den ganzen Tag

geschlossen sein. Berlin, den 8. Dezember 19223. L“ Reichsbankdirektorium. v. Glasenapp. v. Grimm.

Bekanntmachung

über Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber.—

Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Stadtgemeinde Würzburg mit 5 vH verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamt⸗ betrag von 672 000 Goldmark, und zwar Stücke zu 4,20, 8,40, 21, 42 und 84 Goldmark = 1, 2, 5, 10 und 20 Dollar in den Verkehr bringt.

München, den 7. Dezember 1923.

Bayerisches Staatsministerium des J. A.: Schneider.

Innern.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1. des Reichsgesetzblatts Teil I enthält das Gesetz über die Strafvollstreckung aus Urteilen der Gerichte in den Gebieten der Freien Stadt Danzig und des vom 1. 1923, ie Verordnung zur Aenderung der gesetzlichen Fernspre 1eb. Sdo 1. Sdee de 1923,, ie Verordnung zur Aenderung der gesetzlichen Telegraphen⸗ hseg ee e. 192G b. ie Verordnung zur Aenderung der Fernsprechordnung, vom 1. Dezember 1923, 8 Fesrspeegh 8 die Verordnung zur Aenderung der Telegraphenordnung, vom 1. Dezember 1923, die Verordnung zur Aenderung der Anweisung für den Funktelegraphendienst, vom 1. Dezember 1923, die Verordnung über die Erhebung der Eichgebühren, vom 4. Dezember 1923, die Verordnung über Lohnklassen und Beiträge in der Invalidenversicherung, vom 6. Dezember 1923, die Steuernotverordnung des Reichspräsidenten, vom 7. De⸗ zember 1923, die Durchführungsbestimmungen zu § 4 der Steuernot⸗ verordnung vom 7. Dezember 1923, vom 7. Dezember 1923, und die Bekanntmachung über das Reichs gesetzblatt, vom 6. De⸗ zember 1923. Berlin, den 8. Dezember 1923.

Gesetzsammlungsamt. Krause.

1 9 I P 82 e u ß e n. 8

Der Stadtgemeinde Dortmund wird hierdurch auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. Seite 221) das Recht verliehen, das zum Bau eines Weges im Zuge der Knappenberger Straße südlich der Bergisch⸗ Märkischen Bahn in Dortmund erforderliche Grundeigentum Flur 7 Parzelle 625/148 ꝛc. im Wege der Enteignung 8 erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden eschränkung zu belasten.

wird auf Grund des § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) bestimmt, daß bei der Aus⸗ übung des vorstehend verliehenen Enteignungsrechts ein ver⸗ einfachtes Enteignungsverfahren nach den ööö dieses Gesetzes stattfindet. 8 Berlin, den 5. Dezember 192225.

Das Preußische Staatsministerium Severing.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen

und Forsten. G Verordnung, betreffend Abstempelung von Frachtbriefen für Kartoffeln aus der Ernte 1923.

Die Geltungsdauer meiner Verordnung vom 24. Oktober d. J., betreffend die Abstempelung von Frachtbriefen für Kartoffeln aus der Ernte 1923 wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bis zum 15. Dezember d. J. verlängert. Berlin, den 30. November 1923.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Preußischer Staatskommissar für Volksernährung. Dr. Wendorff.

.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat den Stadt⸗ verordneten Kirchner in Altona zum Polizeipräsidenten da⸗ selbst ernannt.

Zu Notaren sind ernannt; die NA. IRat Abraham saacsohn in Berlin (Amtssitz im Bez. d. AG. Berlin⸗ itte), Dr. Walter Peyser in Charlottenburg, Dr. Walter

Thienel in Ratibor, Dr. Wilhelm Weisbecker i Georg Gatterdam in Essen. h er in Cassel,

inisterium für Volkswohlfahrt. Berichtigung.

In meiner Bekanntmachung vom 1. Dezember d. J., veröffentlicht am 6. Dezember d. J. in Nr. 278 des Deutschen Rei sanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers muß es in Zeile 6/7 heißen: „390 bis 441 einschließlich, geschrieben: „dreihundertneunzig bis usw.“ statt „330 bis 441 einschließlich, geschrieben: „dreihundertdreißig bis usw.“ Berlin, den 8. Dezember 1923.

Der Minister für Volkswohlfahrt.

be

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung Scharmer. 1

Bekanntmachung

der im Oberbergamtsbezirk

zugelassenen Sprengstoffe. I. Aus der durch den Herrn Minister für Handel

Gewerbe gemäß § 2 der Polizeiverordnung über den von Sprengstoffen an den Bergbau vom 25. Januar g h erausgegebenen „Liste der Bergbausprengstoffe“ sind die ne folgenden Sprengstoffe unter den aufgeführten Bedin h sowie unter Beachtung der allgemeinen oder besonderen ber polizeilichen Vorschriften zum Gebrau 9 des unterzeichneten Oberbergamts unterstehen gelassen.

in dem

A) Gesteinssprengstoffe.

2

2

3

Nummer der Eintragung in die Liste

eeaeeeseaaba

Bezeichnung Sprengstoffes

des

Verwendungsbereich

Breslau zum Gebran

Vertii na 9

Dynamit 4 Dynamit 5

Ammonit 1 Ammonit 3 Ammonit 5

Ammonit hloratit 1

Chloratit Chloratit 3 Pitrit Hexamit Nitroglycerin⸗ pulver 1 Nitroglycerin⸗ pulver 2. Gelatit 1

Sprengpulver 1 Sprengpulver 2 Sprengpulver 3

Sprengpulver 4 Sprengpulver 5 Sprengfalpeter 1 Sprengsalpeter 2. Sprenglalpeter 3 Sprenglalpeter 4 Sprengsalpeter 5 Dynamit 1

Sprenggelatine Ammongelatine 1

Perchloratit 1 Perchloratit 2 erchloratit 3

Pyrolit 1 (mit Natronsalpeter)

B) Wettersprengstoffe. ¹)

gesamter Beigbau

nur über Tage gesamter Bergbau

gesamter Bergbau mit Ausnahme des Steinkohlen⸗ bergbaus

gesamter Bergbau

gesamter Bergbau mit Ausnahme des Steinkohlen⸗ bergbaus

9 9

nur über Tage nur über Tage nur über Tage

nur über Tage ö ee29 Bergbau

rzbergbau und über Tage

25, 30 1 9

2

3

4

5

Nr. der Eintra

un in die Liste B

Bezeichnung des Sprengstoffs

wendun

Ver⸗

bereich

Patronen⸗

Höchst lademeng

für

durch⸗

messer

gs⸗

mm

schlag⸗ wetterfreie

Bruben

18

ScohSchoœbheendd,—

den Lägern der stoffe handelt. zulässig. Breslau, den 1. Dezember 1923.

Den

Wetter⸗Detonit A Wetter⸗Detonit B Wetter⸗Donarit A Wetter⸗Donarit B Wetter⸗Fördit A Welter⸗Dahmenit A Wetter⸗Sonnit A Wetter⸗Westfalit A Wetter⸗Westfalit B Wetter⸗Westfalit C Wetter⸗Lignosit A Wetter⸗Lignosit B Wetter⸗Ammon⸗ cahücit A Wetter⸗Ammon⸗ cahücit B Wetter⸗Astralit A Wetter⸗Sigrit A Wetter⸗Salit A Wetter⸗Baldurit A Wetter⸗Bavarit A Wetter⸗Bavarit B Wetter⸗Nobelit A Wetter⸗Nobelit B Wetter⸗Nobelit C Wetter⸗Carbonit A Wetter⸗Agesid A Wetter⸗Markanit A Wetter⸗Wasagit A Wetter⸗Wasagit B Wetter⸗Arit A Wetter⸗Arit B Wetter⸗Baldurit B Wetter⸗Barbarit A

Bergb

Wetter⸗Barbarit B

gesamter

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800 700 600 800 800 800 800 800 800 800 800 800 600 700 800 800 800 800

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¹) Die für die Wettersprengstoffe eingesetzte Höochstlademergec nur für solche Betriebspunkte, an denen 2 5 auf die Schlagwetter⸗ und Kohlenstaubgefahr benutzt wer müssen.

Wetersprengstoffe

II. Diese Bekanntmachung erlangt vom 1. Januar 190

ab für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts Gu keit. Nach diesem Zeitpunkte dürfen die früher zur Verwendu zugelassenen Sprengstoffe nicht mehr verwendet werden, es sich nicht um den Aufbrauch von auf den Bergwerken unde vorhandenen Veständen;

er Aufbrauch ist nur bis zum 1. Juli⸗

Preußisches Oberbergamt - Voelkel.

Bekanntmachung.

Inhabern

der

Firma Kolonialwarenhandlung, Altona, Kl. F (Emil und Albert Kühnert),

ist auf Grund der

Kühh e geit 47

Verordnu-

Gülti

r Sprem olche 101g

2„ 1

beschränkungen vom 13. Juli 1923 der Handel mit dentefebeschn d 28 täglichen Bedärfs, insbesondere mit en varen sowie sämtlichen Lebens⸗ und Futtermitteln wegen loniafigkeit in bezug auf diesen Handel untersagt worden. Phas. den 3. Dezember 1923. 8 Der Polizeipräsident (Handelszulassungsstelle)h. Kirchner. 8

Bekanntmachung. der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom

d J. (RNGBl. S. 706) habe ich dem K. ohlenhändler Ju ich Kurt in Berlin⸗Charlottenburg, Goethe⸗ ein ig durch Verfügung vom 24 Oktober d. J. den se ndel aes rennmaterialien aller Art wegen Unzuverlässigkeit in it auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 1cgerln den 3. Dezember 1923.

Der Polizeipräsident. J. V.: Dr. Hinckel.

Auf Grund

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 75 r Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 12 717 das Gesetz über die Ausfertigung der Staats⸗

ulbdurkunden, vom 5. Dezember 1923, unter 8

gr 12718 die dritte Verordnung über die Erhöhung der czüge aus der Unfallfürsorge für Gefangene, vom 19. No⸗ mber 1923, unter 4

†. Nr. 12 719 die Verordnung über den Namen der Mitglieder r vormals landesherrlichen Familie, vom 27. November 7 ter 5 12 720 die Verordnung über die Zuständigkeit des dachteinigungsamts in Lehe für Jagdpacht⸗ und Fischereipacht⸗ erträge in den Bezirken der Amtsgerichte Dorum, Geestemünde, sagen (Bez. Bremen) und Lehe, vom 23. November 1923, unter

Nr. 12721 die Bekanntmachung über den Bezug der greußischen Gesetzꝛammlung, vom 28. November 1923 und die Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April

872 durch die Regierungsblätter veröffentlichten Erlasse,

rkunden usw. Berlin, den 8. Dezember 1923

Gesetzsammlungsamt. Krause.

8

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat trat vorgestern Nachmittag unmittelbar ach der im Reichstag vollzogenen Gesamtabstimmung über das Frmächtigungsgesetz zu einer öffentlichen Vollsitzung zusammen, ie vom Reichsminister des Innern Dr. Jarres geleitet purde, um viaa über das Ermächtigungsgesetz zu be⸗ hließen. Der preußische Ministerialdirettor Meister referierte, aut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher seitungsverleger, über die vom Reichstag an dem Er⸗ ächtigungsgesetz vorgenommenen Aenderungen. Den Reichs⸗ gsbeschluß, wonach vor Erlaß der Verordnungen, die auf rund des Ermächtigungsgesetzes ergehen, ein Ausschuß des Feichsrais und des Reichstags von 15 Mitgliedern in vertrau⸗ cher Beratung zu hören ist, empfahl der Berichterstatter dem seichsrat zur Kenntnisnahme ohne Einspruch. Bei der zweiten glenderung, wonach der genannte Ausschuß des Reichstags uch zu hören ist zu Anträgen, die sich auf Abänderungen von zerordnungen beziehen, die auf Grund des früheren Er⸗ ächtigungsgesetzes erlassen sind, ersuchte der Berichterstatter im eine Erklärung der Regierung darüber, daß auch der seichsratsausschuß zu derartigen Anträgen gehört werden solle. Fs handelt sich dabei im wesentlichen um Anträge zu der Beamtenabbauverordnung. Nachdem der Reichsminister Dr. Jarres die verlangte Erklärung abgegeben hatte, beantragte hser Berichterstatter nunmehr auch zu dem zweiten Reichstags⸗ heschluß auf Erhebung des Einspruchs zu verzichten. Der Reichsrat erklärte sich hierauf mit den Beschlussen des Reichstags inverstanden.

W11““

Deutscher Reichstag. 397. Sitzung vom 8. Dezember 1923, Nachmittags 2 Uhr. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Am Regierungstische: Reichskanzler Marx, Reichsminister e Dr. Jarres und die übrigen Mitglieder des Kabinetts.

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 25 Min. ünd macht Mitteilung von dem Beschluß des Aeltestenrats, im Falle einer Auflösung des Reichstags. Danach sollen, auch wenn der Reichstag aufgelöst ist, der Auswärtige Ausschuß und der Ueberwachungscusschuß weitertagen und ihre Mitglieder die Rechte der Abgeordneten behalten.

Abg. von Graefe (D.⸗Völk.) beantragt, den Bericht des Ausschusses über die Aufhebung seiner Immunität noch heute u erledigen. Das kann aber nicht geschehen, da die Kommunisten Widerspruch erheben. Angenommen wird das Gesetz über die Bilanzierung vertbeständiger Schulden. Diese Vorlage gibt unter gewissen Garantien den Aktiengesellschaften und ihnen gleich⸗ gestellten Handelsgesellschaften die Befugnis, Schulden, die sie fremder Währung oder wertbeständig aufgenommen haben, in einem besonderen Währungsberichtigungskonto in der Bilanz zu führen, in welchem die Veränderungen des Währungs⸗ vertes berücksichtigt werden. Die Anträge, betreffend einheitliche Regelung der Hauer des Lehrgangs an höheren Schulen, sind im Bildungsausschuß behandelt worden. Dieser schlägt eine Ent⸗ schließung vor, die Reichregierung zu ersuchen, dafür Sorge zu negen, daß in den Ländern, in denen zu Ostern 1924 esondere Schwierigkeiten wegen des Uebergangs der Kinder die höheren Schulen vorhanden sind, unter Wahrung der rundsätze des Grundschulgesetzes geeignete Maßnahmen zur neseitigun der Schwierigkeiten getrofsen werden, so daß aus⸗ ahmsweise zu diesem Zeitpunkt auch begabte und reife Kinder nach drei Schuljahren in die unterste Klasse der höheren hulen zur Aufrechterhaltung dieser Klassen aufgenommen werden können. Das Haus tritt auf Antrag des Abg. Dr. unkel (D. Volksp.) diesem Beschluß bei. p Auf der Tagesordnung steht dann die zweite Beratung er Porlage zur Aenderung des Reichswahlgesetzes in eerbindung mit einem deutschnationalen Antrag auf Ein⸗ n grung der Wahlpflicht. Se damit verbunden vird eine Vorlage zur Aenderung des Gesetzes über den wolksentscheid, wonach ein Volksbegehren, das n den Antragstellern selbst nicht weiter verfolgt wird,

1“

vom Reichsminister des Innern eingestellt werden kann. Das Wahlgesetz brachte eine Aenberung insofern, daß der Wahltreis Berlin als einheitlicher Wahlkreis festgesetzt wurde. Das wurde jedoch vom Ausschuß abgelehnt, so daß die Ein⸗ wohner Groß Berlins nach wie vor in drei Wahlkreisen, näm⸗ lich Berlin, Potsdam I und Potsdam II, wählen müssen. Eingeführt werden soll ein amtlicher Stimmzettel, der alle zu⸗ gelassenen Wahlvorschläge enthält, mit den Namen der ersten vier Bewerber. Der Wähler kann durch Ankreuzung fest⸗ stellen, welchen Wahlvorschlag er wählen will. Ferner wird die Anlage ändiger Wahllisten empfohlen.

Abg. Beverle (Bavyr. Volksp.) berichtet über die Verhand⸗ lungen des Ausschusses, der auch eine Herabsetzung der Zahl der Reichstagsabgeordneten vorschlug. Es wurde auch dringend empfohlen, die Zahl der Mitglieder der Landesparlamente zu vermindern, wie das bereits in Braunschweig beabsichtigt ist. Besonders das preußische Parlament sei viel zu groß.

Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) spricht seine Freude darüber aus, daß auf der Linken jetzt der Gedanke der Qualität dem der Quantität vorgezogen werde. Eine Verminderung der Abgeordneten⸗ zahl sei unbedingt notwendig. Der Redner hat andererseits die größten Bedenken gegen die neue amtlichen Wahlzettel mit den zahl⸗ losen Namen, die nur Konfusion stiften. Er habe nichts gegen An⸗ leiben in Amerika; aber diese Anleihe lehne er ab. (Heiterkeit.) Das Wahlverfahren muß möglichst einfach sein; stellen Sie keine zu großen Anforderungen an die Intelligenz der Wähler! (Erneute Heiterkeit) Der Redner fordert Einführung der Wahlpflicht, die die anderen Parteien leider abgelehnt hätten. Dabei handle es sich doch um ein Kind der Revolution.

—Abg. Dittmann (Soz.) verteidigt den amtlichen Stimmzettel, der sich in Amerika durchaus bewährt habe, obwohl es dort mehr Analphabeten gäbe als in Deutschland. Die Deutschnationalen hätten namentliche Abstimmung über die Wahlpflicht beantragt, augenschein⸗ lich aber zu dem Zweck. festzustellen, wieviel Abgeordnete im Hause sind, damit sie danach ihre Haltung gegenüber dem Ermächtigungs⸗ gesetz einrichten können. (Lachen b. d. D. Nat.)

Präsident Löbe macht darauf aufmerksam, daß zu diesem Thema noch vier Redner gemeldet sind, wozu noch die namentliche Abstim⸗ mung kommt. Es sei aber die einmütige Auffassung des Hauses, daß das Frmächtigungsgesetz nicht weiter verschleppt werden dürfe. (Allg. Zustimmung.) Er werde daher um 4 Uhr vorschlagen, diese Be⸗ ratungen abzubrechen und die Schlußabstimmung über das Ermächti⸗ gungsgesetz vorzunehmen. (Lebh. Zustimmung.)

8 8852 Kahl (D. Vp.) verzichtet darauf aufs Wort. (Lebh. eifa

11) Brodauf (Dem.) schildert unter allgemeiner großer Un⸗ ruhe des Hauses die Erfahrungen, die andere Länder mit dem amt⸗ lichen Stimmzettel gemacht haben.

Abg. Eich born (Komm.) bedauert, daß es immer noch nicht möglich sei, für Berlin einen einheitlichen Wahlkreis zu schaffen.

Damit schließt die Aussprache.

Die Ausschußbeschlüsse zum Wahlgesetz und zum Volks⸗ entscheid werden angenommen. Die namentliche Abstimmung über die Wahlpflicht wird zurückgestellt.

Es folgt dann die namentliche Schlußabstimmung über das ErxsRtigungsßeset. Eine Aussprache findet nicht mehr statt. Das Haus ist sehr stark besetzt, nur bei den Sozial⸗ demokraten und bei den Deutschnanesnalen zeigen sich einige Lücken. Die Deutschnationalen bleiben im Saale, beteiligen sich aber an der Abstimmung nicht. Für das Ermächtigungsgesetz stimmen die Deutsche Volkspartei, das Zentrum, die Demokraten, die Bayerische Volkspartei und die Sozialdemokraten. Dagegen stimmen die Kommunisten, der Bayerische Bauernbund, die Deutschvölkischen, die Ledebour⸗Gruppe, der aus der Sozial⸗ demokratischen Fraktion ausgeschlossene Abg. Hoffmann⸗ Schmargendorf und der Abg. Geisler (b. k. Fr.).

Es wurden abgegeben insgesamt 332 Stimmen. Der Präsident stellt fest, daß nicht nur zwei Drittel der Abgeordneten anwesend waren, sondern daß sich auch zwei Drittel an der Ab⸗ stimmung beteiligt haben. (Heiterkeit.) Das Ermächtigungs⸗

esetz wurde mit 313 gegen 18 Stimmen bei einer Ent⸗

altung angenommen. 8

Präsident Löbe stellt fest, daß die erforderliche Zweidrittel⸗ mehrheit für das Gesetz erreicht ist.

Es folgt nunmehr die Abstimmung über das Initiativ⸗ gesetz Hergt (D. Nat.) auf Einführung der Wahlpflicht.

Der grundlegende Teil des Antrags wird mit 217 gegen 200 Stimmen bei 6 Enthaltungen in namentlicher Abstimmung angenommen. Dafür stimmten mit den Deutschnationalen die Deutsche Volksstartei, die Demokraten und die Bayerische Volkspartei. Auch die Gesamtabstimmung über den ganzen Antrag Hergt ist namentlich. Diesmal wird das Gesetz mit 207 gegen 179 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt, und zwar hat das Gesetz weder die einfache noch die qualifizierte Mehrheit erhalten können, da einige Abgeordnete ihre Meinung geändert haben. 1

Präsident Löbe macht darauf aufmerksam, daß der im Er⸗ mächtigungesgesetz vorgesehene Fünfzehnerausschuß noch heute ge⸗ wählt werden muß und noch heute seine konstituierende Sitzung ab⸗ halten soll. 1

Auf der Tagesordnung stehen dann zahlreiche Anträge zur Personalabbauverordnung. Sie werden gemeinsam beraten. Mit zur Erörterung gestellt werden Anträge auf Wiederinkraftsetzung der Dem obilmachungsverordnungen, ferner auf Urchebung der Verordnung über Krankenhilfe bei Krankenkassen usw.

Abg Rauch (Bayer. Vp.) weist darauf hin, daß die Angelegen⸗ heit des Beamtenabbaues durch das Ermächtigungsgesetz nun der Entscheidung des Reichstags entzogen und der Reichsregierung und dem Fünzzehnerausschuß überwiesen sei. Wenn auch bei der Finanz⸗ lage ein Beamtenabbau gerechtfertigt sein könne, so dürfe der Abbau doch nicht schematisch vorgenommen werden. Es müssen unzweideutige Direktiven für die Auswahl der zu entlassenden Beamten aufgestellt werden. Insbesondere müssen die Schwerkriegsbeschädigten unter allen Umständen von dem Abbau ausgenommen werden. Ebenso müssen hervorragende Spezialisten in den einzelnen Verwaltungen weiter nutzbar gemacht werden. Ein Beamtenabbau ist nicht möglich, wenn nicht eine Verwaltungsreform damit Hand in Hand geht. Die Zentralbehörden müssen abgebaut werden; denn die Kompetenzen des Reichs sind zu groß; deshalb muß eine großzügige Reform an die Stelle mancher Staatsverwaltungen die Selbstverwaltung treten lassen, und dazu bedarf es einer weitgebenden Dezentralisation. Wir Bavern haben weitgehende Konzessionen gemacht. Die Verwaltungen können vereinfacht werden. Post⸗ und Eisenbahnverwaltung können an vielen Orten zusammengelegt werden. Den entlassenen Kräften muß auf dem Wege der produktiven Er⸗ werbslosenfürsorge Berchäftigung gegeben werden. Auch die Industrie sollte die produktive Erwerbslosenfürsorge, insbesondere für die ab⸗ gebauten Eisenbahner. fördern. München hat seit mehr als zwei Jahren einen Beamtenabbau vorgenommen und dafür die Erwerbs⸗ losenfürsorge eintreten lassen, aber Länder und Gemeinden dürfen nicht unter ein Schema für den Abbau gezwungen werden. Länder und Gemeinden müssen ihre Steuerhoheit wiederbekommen. Bei der Zen⸗ tralisierung mußten sie ihre besten Steuerquellen dem Reiche über⸗ lassen, und nun stehen sie vor einem Vakuum. Man überlasse es den Ländern und Gemeinden, ihren Abbau selbst durchzuführen, wohei die Beamten der Länder und Gemeinden nicht schlechter ge⸗

stellt werden dürsen als die Beamten des Reichs. Der vee. übt die Kontrolle der Durchführung des Abbaues in großen Zügen; i

9.

v111A1AXA*“; 1“ wünsche aber, daß noch eine Schiedsgerichtsinstanz für den einzelnen Fall geschaffen wird damit nicht gegen Recht und Sittlichkeit ver⸗ stoßen wird. Die Gnrichtung eines solchen Schiedsgerichts für die Besoldungsordnung hat sich in Bavern sjehr bewährt. Die Beamten haben sich im Vertrauensverhältuis zum Staate ihrem Amte gewidmet und dürfen nun in ihrem Vertrauen nicht getäuscht werden. Der halb haben Länder und Gemeinden ein Anrecht auf alle menschenmöglichen Kantelen gegen Unrecht und Willkür.

Vizepräsident Dr Bell macht darauf aufmerksam, daß von 6 Uhr an der Saal anderweit vergeben sei. Sollte der Reichstag mit den Verhandlungen bis dahin nicht fertig sein, so müßte um z9 Uhr die Sitzung weiter fortgeführt werden.

Abg. Dr. Scholz (D. Vp.) beantragt, mit Rücksicht auf das, was der Präsident eben mitgeteilt habe, den Schluß der Debatte, zumal da doch die ganze Materie den Fünfzehnerausschuß beschäftigen werde.

Nachdem die Abgg. Eichhorn (Komm.) und Deglerk (D. Nat.) den Schlußantrag bekämpft haben, wird dieser gegen die Stimmen der Deutschnationalen und der Kommunisten an⸗ genommen. Damit ist die Aussprache über sämtliche Punkte der Tagesordnung erledigt. Die meisten Anträge werden dem Fünfzehnerausschuß üverwiesen, einige dem Rechtsausschuß.

Abg. Deglerk (D. Nat.) beantragt, die Fragen über den Beamtenabbau dem Beamtenausschuß zu überweisen.

Vizepräsident Dr Bell stellt fest, daß der Beamtenausschuß während der Vertagung nicht arbeiten soll, sondern nur der Ueber⸗ wachungsausschuß, der Auswärtige Ausschuß und der Rechtsausschuß.

Der Antrag Deglerk wird darauf abgelehnt. Angenommen wird der sozialdemokratische Antrag, betr. Wiederink raft⸗ sebung der Demobilmachungsverordnungen über die

egelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Vizepräsident Dr. Bell schlägt vor, dem Präsidenten die Er⸗ mächtigung zu geben, die nächste Sitzung anzuberaumen. .

Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat) beantragt, die Sitzung spätestens am 10. Januar stattfinden zu lassen. Er habe gehört, daß man beabsichtige, den Reichstag nicht vor dem 31. Januar 1924 wieder zusammentreten zu lassen.

Der Antrag Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) wird abgelehnt und dem Präsidenten die Ermächtigung erteilt, die nächste Sitzung selbständig einzuberufen.

Vizepräsident Dr. Bell schließt die Sitzung mit besten Weihnachtswünschen.

Schluß 5 ½ Uhr.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 10. Dezember 1923. ““ Telegraphische Auszahlung (in Millionen).

8 8. Dezember Geld Brief 1596000 1604000

1316700 1323300 193515 194485 626430 629570 746130 749870

1101240 1106760 103740 104260 181545 182455

18254250 18345750

4189500 4210500 219450 220550 730170 733830 546630 549370 154612 155388

1995000 2005000 395010 396990 59,850 60,150 123690 124310

10. Dezember 8 Geld Brief Amsterd.⸗Rotterdam 1596000 1604000

Buenos Aires (Papierpeso).. 1316700 1323300 Brüssel u. Antwerpen 193515 194485 626430 629570

Christiania 746130 749870

Kopenhagen.. Stockholm und Gothenburg 1105230 1110770 eelsingfors.. 103740 104260 talien ... 181545 182455 London.. 18254250 18345750 New York. 4189500 4210500 arig . . 219450 220550 Schweiz 730170 733830 Spanien 546630 549370 Lissabon und Oporto 154612 155388 Japan 18 1995000 2005000 395010 396990 59,850 60,150

Rio de Janeiro... Wien 1161“ 123690 124310

Prag vsen (Agram und Belgrad)

4 Kr. = 1 Dinar undapest... ....

Sofia.... Konstantinopel

47519 224,560 32080

47281 223,440 31920

49123 224,560 31078

48877 223,440 30922

——

ndische Banknoten (in Millionen).

10. Dezember

Geld Brief 4189500 4210500 4189500 4210500

193515 194485

30923 31077 746130 749870 18254250 18345750 18254250 18345750

101745 102255

219450 220550 1596000 1604000

181545 182455

47880 48120 626430 629570 60,349 60,651 20449 20551

1105230 1110770 730170 733830 546630 549370

123690 121319† 123690 Staatsnot. u. 100 Kr. 123690 1245 236 Ungarische Bankn. 126,683 127,317 129,675 Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ v. her sich für je 1 Gulden, Frank, Krone, Finnländische Mark, Lire,

Auslä

Banknoten

Amerik. 1000-5 Doll. EEE6 Belgische.. . Bulgarische . Dänische.. Englische große.. 8 1 u. dar. innische.. . ranzösische. olländische.. talienische ... Jugoslawische. Norwegische. Oesterreichische.. Rumän. 500, 1000 Lei unter 500 Lei Schwedische . Schweizer. Spanischeae. Tschecho⸗slow., neue 100 Kr. u. darüber

8. Dezember

Geld Brief 4189500 4210500 4189500 4210500

193515 194485

31920 32080 746130 749870 18254250 18345750 18254250 18345750 103740 104260 219450 220550 1596000 1604000 181545 47381 626430 60,349 20199

1101240 730170 546630

123690

eseta, Escudo, Lei, Leva. Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Peso, en und Milreis.

eer Geschäftsbericht der Waggon⸗ und Maschin

A E1 Görlitz über das Geschäftsjahr 1922/ 1923 weist einleitend auf die in der außerordentlichen Generalver⸗ sammlung vom 22. März 1923 beschlossene Verschmelzung der Dreedne

Maschinenfabrik und Schiffswerft Uebigau Aktiengesellschaft in Dresden und der Maschinenbauanstalt, Cisengießerei und Dampfkesselfabrik H. Paucksch Aktiengesellschaft in Landeberg a. d. Warthe mit der Gesellschaft hin. Zur Durchführung dieser Verschmelzung und Ver⸗ stärkung der Betriebsmittel wurden gleichzeitig das Stammkapital von 55 Mill. Mark auf 180 Mill Mark und das Vorzugsaktienkapital von 6 Millionen Mark auf 20 Millionen Mark erhöht. Das durch die Erhöhung des Aktienkapitals erzielte Autgeld ist nach Abzug der ent⸗ standenen Unkosten der gesetzlichen Rücklage zugeführt worden. Im verflossenen Geschäftsjahr konnte der Betrieb in sämtlichen Abteilungen trotz der wiederholt aufgetretenen Schwierigkeiten in der Beschaff ung des Materials in vollem Umfange aufrechterhalten werden. Bei Ab⸗ fassung des Berichts wurde in den meisten Abteilungen der Gesellschaft

voll gearbeitet. Die vorliegenden Aufträge gewährleisten auch für die