1923 / 297 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Dec 1923 18:00:01 GMT) scan diff

Preußen.

Auf Grund des Gesetzes über die Enteignung von Grund⸗ eigenium vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) in Ver⸗ bindung mit § 1 des Gesetzes über ein vereinfachtes Ent⸗ eignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (Gesetzsamml. S. 211) wird hierdurch 2) der Ilse⸗Bergbau⸗Aktiengesellschaft in Grube Ilse N. L das Recht verliehen, die zum Weiter⸗ betriebe des Abbaues ihrer Grube Marga erforderliche Parzelle Gemarkung Hörlitz im. Kreise Calau, Kartenblatt 1 Nr 530/271. im Wege der Enteignung zu erwerben oder. soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, und bestimmt, daß bei der Ausübung des vorstehend verlie henen Enteignungsrechts das vereinfachte Enteignungsver⸗ tahren Anwendung zu finden hat. 8 . Berlin, den 20. Dezember 1923.

Das Preußische Staatsministerium.

und Volksbildung.

Die Wahl des Studienrats Dr. Cremer an dem städtischen Gymnasium in Bonn zum Oberstudienrat an einer höheren Schule des Patronatsbereichs der Stadt Bonn ist bestätigt worden.

Bekanntmachung.

Am Donnerstag, den 3. Januar 1924, Vormittags 10 Uhr, findet gemäß § 35 des Landeswahlgesetzes und § 79 der Landeswahlordnung im Sitzungssaale des Preußischen Statisti⸗ schen Landesamts, Berlin SW. 68, Lindenstraße 28, zur Fest⸗ stellung des Ersatzmannes für die nach der Landeswahlliste gewählte verstorbene Abgeordnete des Preußischen Landtages Margarete Pöhlmann eme öffentliche Sitzung des

andeswahlausschusses statt.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

der Regierung in Liegnitz Nr. 46 S. 3 geb⸗ 8 9. November und X der Regierung in Magdeburg Nr. 45 S. 348, aus

8 9 Fecnente 139, 8 ausgegeben am 3 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriunms vom 20. Oftage. 1923 über die Verleihung des Enteignungsrechts 8.,2. Dütose Bielefeld für die Herstellung und den Betrieb einer voll pun iga Güteranschlußbahn vom Kleinbahnhof in Bielefeld nach dem Sudbrach gebiet sowie für die Verlegung der mit dieser Bahn zusammenzuschliefe 8 den schmalspurigen Kleinbahn Bielefeld Enger Schildesche Wenthe⸗ durch das Amtsblatt der Regierung in Minden Nr. 45 S. 222 a her gegeben am 10. November 1923; . 4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. N. vember 1923 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stant. emeinde Erfurt für den Bau einer Straße in den Gemarkungen rfurt und Melchendorf durch das Amtsblatt der Regierung in Erfamn Nr. 48 S. 283, ausgegeben am 1. Dezember 19223.

8

77 h

um Deutschen R Nr. 297.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

2

Reichsa

Erste Beilage

1I

8

nzeiger und Preußischen

Dezember

Staatsanzeiger

Berlin, Montag, den 31.

8 8

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Uebersicht über die Geldbewegung bei der Reichshauptkasse.

Uebersicht über die Geldbewegung bei der Reichshauptkasse in der Zeit vom 11. bis 20. Dezember 1923.

Vom 11. XII. Vom 16. X bis 20. XIIL. 1923 Billionen Mark

Vom 11. November

Vom 1. April

I Einzahlungen.

Ueberschässe der Finanzkassen 41 048 845 62 128 806

sorgung der Feinblechwerke war nur unter erheblichen Preisop ern durchführbar. Trotzdem konnte die Erze aut den ungefähren Stand des Vorjahrs gehalten werden. Die Tochtergesellichaft Siegener Eisenbahnbedarf A.⸗G war mit Aufträgen in genügendem Umfange verseben. Das Preßwerk in Tiefenbach wurde erweitert. Die im besetzten Gebiet liegende Abterlung Elisenhütte war nach der Ruhraktion zu Betriebseinschränkungen gezwungen und kam gegen Schluß des Geichäftslahrs zum völligen Erliegen. Nach Fefübrun von 2500 Millionen Mark zum Entwertungsbestand bleiovt zuzüglich des Vortrag, 2 511 629 ein Gewinn von 7 707 516 248 ℳ, dessen Verwendung der Vorstand, wie jolgt, vor⸗

bis 15. November 1923 schlägt: Rücklage für Arbeiterunterstützungen 2000 Millionen Mark,

1 855 812⁄ m24 941 692

Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 : Reuß.

b

Ministerium für Handel und Gewerbe. Bekanntmachung.

8 Auf Grund der §§ 63 bis 65 der Reichsversicherungs⸗ poordnung in Verbindung mit Artikel 47 des Einführungs 8 gesetzes zum Reichsknappschaftsgesetze vom 23. Juni 1923 (R⁴GBl. I S. 454) wird hierdurch zum 1. Januar 1924 unter der Bezeichnung „Knappschaftsoberversicherungsamt“ mit dem Si in Breslau ein besonderes Oberversicherungs⸗

amt in Angliederung an das Oberbergamt daselbst errichtet.

Berrlin, den 27. Dezember 1923. 8 Minister für Handel und G

G J. A.: Reuß.

18

Ministerium für Volkswohlfahrt.

TLarif der unter Preußischen Armenverbänden zu erstattenden Armenpflegekosten.

Auf Grund des § 30 des Reichsgesetzes über den Unter⸗ tützungswohnsitz vom 6. Juni 1870 (Bundesgesetzblatt S. 360 ff.), 30. Mai 1908 (NGBl. S. 377 ff.) und des § 35 Preuß. Aus⸗ führungsgesetzes vom 8. März 1871 (Gesetzsamml. S. 130ff.) wird hierdurch nach Anhörung der Preovinzialvertretungen Kommunallandtage) bestimmt: „Die Kosten fuüͤr Armenpflege sind den vorläufig zur Unter⸗ stützung verpflichteten Preußischen Armenverbänden von dem erstattungspflichtigen Preußischen Armenverband für jeden Tag mit Pauschsätzen zu erstatten, welche der Minister für Volks⸗ ohlfahrt nach folgenden Grundsätzen monatlich im Preußischen Staatsanzeiger bekanntgibt. .

1. Bei geschlossener Armenpflege beträgt der täg⸗ liche Taritsatz für die Verpflegung eines erkrankten oder arbeits⸗ unfähigen Hiltsbedürftigen in den Gemeinden der Ortsklassen A und B ein Vielfaches des Betrags von a) für Personen im Alter von 14 und mehr Jahren 0,90 ℳ, 1 8 Unler 14 Jahren . 0,80

„Die für jeden Monat maßgebende Vervielfachungszahl wird vom Minister für Volkswohlfahrt veröffentlicht. Sie 1- gleich der für den ersten Montag im Monat ermittelten Reichsrichtzahl für die Lebenshaltungskosten, geteilt durch den für denselben Tag auf der Grundlage des amtlichen Berliner Dollarmittelkurses errechneten Wert der Goldmark und wird auf zwei Dezimalstellen abgerundet. Die sich ergebenden Beträge, die auf volle Pfennige abzurunden sind, sind Goldmarkbeträge.

In den Gemeinden der Ortsklassen C, D und E sind nur 0 dieses Betrages erstattungsfähig. 1

Besonders zu berechnen sind die unter 2 erwähnten Kosten sowie die Kosten für die gelieferten Kleidungsstücke.

2. Der Tarifsatz der für notwendige ärztliche Behandlung und flege der zu l genannten Personen zu erstattenden Kosten mit Ein⸗ chluß der Kosten der den Hilfsbedürftigen gereichten Arzneien Heil⸗ mittel usw beträgt gleichmäßig für alle Gemeinden das in Ziffer 1 erwähnte Vielfache von 0,20 ℳ.

An Stelle des Tarifsatzes ist eine besondere Berechnung und An⸗

forderung erheblicher, außerordentlicher Mehraufwendungen, z. B. in Fällen von Verwundungen oder schweren oder ansteckenden Krank⸗ eiten, terner bei besonders teuren Behandlungen (Bestrahlungen, Radium, Salvarsan) zuläfsig, jedoch dürfen die Kosten höchstens bis zu den in der Zeit der Behandlung geltenden, in den Gebühren⸗ ordnungen für Aerzte und Zahnärzte festgesetzten oder festzusetzenden Mindestsätzen berechnet werden. Unabhängig hiervon können die Kosten für notwendig gewordene künstliche Glieder, teure Bandagen und Apvarate zum Selbstkostenpreise in Rechnung gestellt werden.

3 Der Tag, an dem die Verpflegung begonnen hat, wird mit dem Tgß⸗ an dem sie beendet worden ist, zusammen als ein Tag gerechnet. 1

4. Für die Beerdigung eines Hilfsbedürftigen werden die tat⸗ fächlich aufgewendeten Ausgaben bis zur Höhe des Fünfzigfachen des nach den in Ziffer 1 genannten Altersgrenzen und Ortsklassen zu trrechnenden Tagessatzes erstattet.

5. Für die in offener Armenpflege untergebrachten Personen, ferner wenn der die Erstattung fordernde Armenverband nur einen Zuschuß zur Verpflegung, zur ärztlichen Behandlung oder zu den Beerdig ungskosten gezahlt hat, überhaupt in allen Fällen, in denen Aufwendungen nicht nach den Bestimmungen der Ziffern I1, 2 und 4 erfolgen. namentlich bei Aufwendungen für nicht völlig erwerbsunfähige Personen, sind nur die tatsächlich ent⸗ standenen notwendigen Auslagen zu erstatten, jedoch nicht über den Betrag von %⅞ dersenigen Summe hinaus, welche sich nach den Bestimmungen der Ziffern 1, 2 und 4 für die tägliche Pflege bezw für die Beerdigung ergibt. Bei Kindern unter 14 Jahren, die in Pflegestellen untergebracht sind, sind die tatsächlich aufgewendeten notmendigen Auslagen auch über die zu 1 b genannten Sätze hinaus erstattungspflichtig.

6 Die Bestimmung der Ortsklassen richtet sich nach den für die Beamtenbesoldung geltenden Vorschriften.

7. Soweit Kosten nach den tatsächlichen Aufwendungen zu er⸗ statten find, ist der etwa aufgewandte Papiermarkbetrag nach dem auf der Grundlage des amtlichen Berliner Dollarmittelkurses des Tages der Aufwendung errechneten Wert der Goldmark umzurechnen.

Soweit die Erstattung der geschuleeen Goldbeträge in Papier⸗ mark erfolgt, ist der enprechende Kurs der Goldmark des Tages vor der letzten zur Ausführung der Erstattung erforderlichen Handlung zu Grunde zu legen

8. Dieser Tarif tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1924 in Kraft Zugleich wird der Tarif vom 11. April 1923 in der Fassung vom 13 September 1923 aufgehoben.

Berlin. den 24 Dezember 1923.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. V.: Schneidt. 5

Sterkrade, Postweg Nr. 7, am 31. 7. 23 erlassene Handels⸗

Berlin, den 31. Dezember 1923.

Der Landeswahlleiter. Dr. Saenger.

gyweite Bekanntmachung betreffend die im Oberbergamtsbezirk Clausthal zum Gebrauch zugelassenen Sprengstoffe.

I. Aus dem durch den Herrn Minister für Handel und Gewerbe gemäß § 2 der Polizeiverordnung über den Ver⸗ trieb von Sprengstoffen an den Bergbau vom 25. Januar 1923 herausgegebenen ersten Nachtrag zur Liste der Berg⸗ bausprengstoffe werden die nachfolgenden Sprengstoffe unter den hierunter aufgeführten Bedingungen sowie unter Beachtung der allgemeinen oder besonderen bergpolizeilichen Vorschriften zum Gebrauch in den der Aufsicht des unterze ichneten Ober⸗

5 8s

bergamts unterstehenden Betrieben zugelassen. A. Gesteinssprengstoffe. ¹)

2 3

' V

88

Patronen⸗

Bezeichnung des durchmesser

(Sprengstoffs Verwendungsbereich

Nr. der Ein⸗

tragung in die⸗ erste Nach⸗ tragsliste

mm

Gelatit I Nitroglyzerin⸗ pulver I

0

Gesamter Bergbau Nur für Kalisalz⸗ bergbau an gut bewetterten Be⸗ B triebspunkten Nitroglvzerin⸗ sowie f. Betriebe pulver II über Täge

B. Wettersprengstoffe. ²)

—.

2

22, 25 und 30

£

1

Höchst⸗

lademenge

Patronen⸗ . 8 durch⸗ messer

Bezeichnung des Sprengstoffs

gung in die

erste Nachtragsliste

Verwendungs⸗ bereich

für Schlag⸗ wettergruben

Nr. der Eintra für schlagwetterfrei Steinkohlengruben

mm

5 1

8

800

800 80⁰0

Wetter⸗Rhenanit A Wetter⸗Ammon⸗ cahücit C 8 5 4 Wetter⸗Baldurit B d 4* Wetter⸗Barbarit A 5 5 800 800 Wetter⸗Barbarit B 800 800

II. Die durch Bekanntmachung vom 8. September d. J. erfolgte Zulassung des Wettersprengstoffs Wetter⸗Bavarit B wird zurückgezogen.

„III. Diese Bekanntmachung erlangt vom 1. Januar 1924 ab für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts Gültigkeit.

Clausthal, den 28. Dezember 1923.

Pen. Oberbergamt. 8 urchardt.

211¹) Der Gebrauch der Gesteinssprengstoffe ist nur gestattet, soweit nicht nach den bergpolizeilichen Vorschriflen die Verwendung von Wettersprengstoffen vorgesehen ist.

2²) Die für die Wettersprengstoffe eingesetzte Höchstlademenge gilt nur für solche Betriebspunkte, an denen Wettersprengstoffe mit weshncht auf die Schlagwetter⸗ und Kohlenstaubgefahr benutzt werden müssen.

Gesamter Bergbau 30 u. 35

902 8

800

28258— S.

8 Bekanntmachung. Das gegen die Ehefrau Konrad Weißkopf, wohnhaft

verbot wird hiermit für Sämereien aufgehoben. Sterkrade, den 21. Dezember 1923. Der Oberbürgermeister. dn.

Bekanntmachung. 3 Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: 8 1 der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 5. Sep⸗ tember 1920 über die Genehmigung des XIV. Nachtrags zu den neuen Satzungen der Landschaft der Provinz Sachsen durch die Amtsblätter 1 1 der Regierung in Magdeburg Nr. 38 S. 301, ausgegeben am 22. September 1923, der Regierung in Merseburg Nr. 39 S. 269, am 29. September 1923, und der Regierung in Erfurt Nr. 39 S. 223, ausgegeben am 29. September 1923; 2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 13. Ok⸗ tober 1923 über die Genehmigung eines Nachtrags zur Satzung der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse vom 31. März 1922 durch die Amteblätter der Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 45 S. 721, ausgegeben am 10. November 1923, der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 47 S. 287, ausgegeben am 24. November 1923, der Regierung in Stettin Nr. 45 S. 465, ausgegeben am 10. November 1923, der Regierung in Köslin Nr. 45 S. 339, ausgegeben am 10. November 1923, der Regierung in Schneidemühl Nr. 43 S. 249, ausgegeben

ausgegeben

Jugoflawische.

zember 1923, und

Urkunden usw.

EE“

Nr. 12 735 die

Berlin, den 31. Dezember 1923. Gesetzsammlungsamt.

vom

die Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. 1872 durch die Regierungsamtsblätter

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter 1 „Nr. 12 734 die Durchführungsbestimmungen des für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung zur Verord Staatsministeriums über Aufwertung von Abgaben rechtlicher Religionsgesellschaften (Gesetzsamml. S. 537), vom 15. Dezember 1923, unter Verordnung über die Abstempelung von Frachtbriefen für Kartoffeln aus der Ernte 1923, vom 20. De⸗

Ministerz nung des offent

s 24. November 8

April

röffentlichten Erlase,

Krausf

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

„Während der weiteren Abwesenheit des sschecho⸗slowakische Gesandten werden die Geschäfte der Gesandtschaft von dem Legationssekretär Dr. Strup geführt.

Handel und Gewerbe.

Berl in, den 31. Dezember 1923. (in Millionen).

Amsterd.⸗„Rotterdam Buenos Aires

(Papierpeso).... Brüssel u. Antwerpen Christiania. Kopenhagen. Stockholm und

Gothenburg.. Helsingfors. 8 Italien. London. New York. Paris.. Schweiz.. Spanien .. 8 Lissabon und Oporto Rio de Janeiröo.. Wirn Prag.. Jugoslawien (Agram

und Belgrad)

4 Kr. = 1 Dinar Budapest.. Sofa. . Konstantinopel..

0 0 0 0

Telegraphische Auszahlung

——

Geld 1596000

1326675 189525 618450 747128

1111215 102742 183540

18254250

4189500 216957 738150, 547628

138652

1975050 393015 59,451 123440

47481 219.450 29925

31. Dezember

Brief

1604000

1333325 190475 621550 750872

1116785 103258 184460

18345750

4210500 218043 741850 550372 139348

1984950 394985 59,749

1 FB 8 1

24060

47719

220,550

28

Banknoten

Amerik. 1000-5 Doll. 0 2 u. 1 Doll. Belgische.. Bulgarische. Dänische.. Englische große 8b 1 u. Finnische 8 Französische. olländische. Italienische..

ar.

Norwegische. Oesterreichische 8 Rumänische 1000 Lei unter 500 Lei Schwedische ..

Schweizer. Spanische.. Tschecho⸗ slow., neue Kr. u. darüber Staatsnot. u. 100 Kr.

0 090902 à„, vFv;,;, 9

Geld

177555 26933 740145 18254250 18254250 99750 216956 1594005 184538 37905 610470 57,855 20449 16958 1106228 733163 541643

120199 118703 115,710

Ungarische Bankn.

t 8 und Milreis. 1 Ohne Umsatz.

eht sich für je 1 Gulden, F

31. Dezember

Brief

4189500 4210500

4189500 *) 4210500

178445

27067

743855 18345750 18345750

100250

218044 1601995 185462

38095

613530

58,145 20551 17042

11¹¹772 736837 544357

120801 119297

1

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in de

16,290

8

29. Dezember Geld Brief 1596000 1604000

1326675 1333325 188528 18947⁄ 620445 623555 748125 75187

1111215 1116785 102742 103258 183540 184460 18254250 18345750 4189500 4210500 215460 216540 737153 740847 546630 549370 139650 140350 1945125 1954875 393015 3924985 59,451 59,749 123440 124060

47481121 217,455 29725

Ausländische Banknoten n Millionen). —— ——

29. Dezember

Geld Brief 4189500 4210500 4189500 *) 421050

177555 178⁴45 23940 24060 740145 743855 18254250 18345750 18254250 18345750

99750 100250 214463 215537 1591013 159898]

184538 185462

3690i8 37099 610470 613530

58,104 58,396

21446 2155ʃ,

169598 17013 1102238 110772 733163 736831 543638 546362 120801

120199 118703 119297 114,285

113,715

Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ fowie „Banknoten“ ver⸗ rank, Krone, Finnländische Mark, Lire, eseta, Escudo, Lei, Leva, Dinar, Pfund Sterling, Dollar, Peso,

E“

1

Ersten Beilage.)

Rechnun

am 17. November 1923,

und Erste und

gsrat

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburz.

Verantwortlich für den dausgentedl Der Vorsteher der Geschäftsstelle NKengering in

DVPerlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, 82 Berlin. Wilhelmstr 32

Berlin.

Zwein Beilagen

Zweite Zentral⸗H

andelsregister⸗Beilage. 16

Millionen Mark

4 L1 Einzabhlungen. Augemeine Finanzverwal⸗ tung (Steuern. Zölle, Gebühren) nach Abzug der von den Oberfinanz⸗ kassen und Finanzkassen in den letzten 1 ½ Dekaden ge⸗ leisteten Ausgaben..

wangsanleihe EW“ Henebende Schuld.. Fundierte Schuld

535 958 358 380

128 396 043 459 866 5 943 420 000%

1 I““

678 266 635 746 269 414

191 580 458 820 760 1 629 581 333 405

Summe der Auszahlungen

128 937 945 238 2.

II Auszahlungen. Allgemeine Reicheverwaltung unter Gegenrechnung der Einnahmen undierte Schuld 1 snen für die schwebende nd“ ginsen für die fundierte Schuld G

8

28 194 200 072 671

10 938 136 000 000

193 888 307 059 325

60 130 800 700 892

17 679 751 071 619 1 039

39 132 336 072 671

Betriebs⸗ verwaltungen. Reichs⸗Post⸗ u Telegraphen⸗

verwaltung: Abhebung.. Deutsche Reichsbahn: Abhebungen aus der Reichshauptkasse

2 521 073 976 567

77 810 551 773 550

8 284 236 160 076

92 261 051 226 341

71 752 067 289 649

Mithin Abhebungen aus

der Reichshauptkasse 74 273 141 266 216

100 545 287 386 417

Summe der Auszahlungen [113 405 477 338 887

Stand der schwebenden Schuld an diskontierten

am 10. November 1923 Zuwachs..

% 2„ 2 270⸗ . „, 22„

-„2 22925 99 2„ 9 ——2„

178 355 839 159 967 Schatzanweisungen 63 184 421 962 036 128 396 043 459 866

Stand am 15. November 1923

Davon: a) mit 3 monatiger Laufzeit (bei der Reichsbank diskontiert) .. 116““ b) sonstige, mit einer längeren Laufzeit aus⸗ gegebene Schatzanweisungen

B) Uebersicht

191 580 465 421 902

191 580 465 237 386

81

über die Geldbewegung bei der Reichs hauptkasse

in der

Zeit vom 16. bis 20. Novembar 1923.

Vom 16. XI. bis 21. XI. 1923

Bill. Mark

I. Einzahlungen. Ueberschüsse der Finanzkassen Verschiedene Verwaltungseinnahmen..

Aus dem Verkaut von Goldanleihe und Dollarschatz⸗

-„ 225à2292 22

anweisungen..

II. Auszahlungen. Algemeine Reichsverwallui˙gg Mithin Zuschußbedarf.

Erläuterung zu A und

Summe der Einzahlungen.

99 549

4 905 783 5 740 107

1 54 343 869

S. k. f 48 603 762

B:

*) In diesen Beträgen sind zusammen 1,355 Trillionen Mark für Ausgaben in ausländischer Währung für Ausführung des Friedens⸗

bvertrags enthalten. Uebersicht

über die Geldbewegung bei der Reichshauptkasse

in der

Zeit vom 21. bis 30. Novem ber 1923.

Vom 2

1. XI.] Vom 16. XI.

bis 30. XI. 1923 Billionen Mark

I. Einzahlungen. Ueberschüsse der Finanzkassen Verschiedene Verwaltungseinnahmen..

6 054 503 4 490 977 4 539 307

6 689 278 4 690 526 9 445 090

Aus dem Verkauf von Goldanleihe usw. Summe der Einzahlungen..

15 084 787

20 824 894

1 II. Auszahlungen Ausgaben in auslaͤnd scher Währung für Ausführung des Friedenevertrags..

Angemeine Reichsverwaltung 257 6

1 005 734

1 683 234

78 589 311 344 958

Summe der Ausgaben..

25 684 323

313 028 192

Mithin Zuschußbedarft.. Uebersicht über die Geldbewegung bei der Re

243 599 536

292 203 298

ichsbauptkasse mber 1 923.

in der Zeit vom 1. bis 10. Deze

Vom l. bis

S. 16. XI. 10. XII. 1923

Billionen Mark

v,b, 1 Einzahlungen.

eberschüsse der Finanzkassen .. .. erschiedene Verwaltungseinnahmen innahmen aus dem Verkauf von Gold⸗ anleihe usw. . .

14 390 683 18 395 354

36 572

21 079 961 23 085 880

9 481 662

Summe der Einzahlungen.

32 822 609

53 577 503

- II Auszahlungen.

ügaben in ausländischer Währung für

al- uestührung des Friedenevertrags.. gemeine Reichsverwaltung ...

2 703 398 177 195 495

4 386 632 488 540 453

Summe der Auszahlungen..

179 898 893

492 927 085

Mithin Zuschußbedarf...

N177 076 284

2927582

Verschiedene Verwaltungseinnahmen. Einnahmen aus dem Verkauf von Gold⸗ anleihe usw

Summe der Einzahlungen..

II. Auszahlungen. Ausgaben in ausländischer Währung für Ausführung des Friedensvertrags Allgemeine Reichsverwaltung. .

Summe der Auszahlungen.165 656 592 Mithin Zuschußbedarhr 122 751 93

Erläuterungen.

„Der zuletzt veröffentlichte Ausweis über die Finanzgebarung des Reichs umfaßt den Zeitraum vom 1. bis 10. November 1923. In die folgende Dekade siel die Stillegung der Notenpresse im Zu⸗ sammenhang mit der Ausgabe der Rentenmark. Die Umstellung der Finanzgebarung auf die neuen Verhältnisse war mit außerordent⸗ lichen Schwierigkeiten verbunden, die noch dadurch vermehrt wurden, daß sich das Reich für den Vertrieb der Rentenmark bis zu den Bedarfsstellen im Reich der Mitwirkung der Reichs⸗ bank bedienen mußte, die ihrerseits wiederum hierfür ganz neue Einrichtungen zu schaffen hatte. Inzwischen sind die Abrechnungsarbeiten so weit gefördert worden, daß nunmehr die Uebersicht über die Finanzgebarung wieder regelmäßig gegeben werden kann. Mit der Ausgabe der Rentenmark ist am 15. November 1923 begonnen worden Bis dahin war die schwebende Schuld des Reichs bis auf 191,6 Trillionen Papiermark angewachsen. Mit der Tilgung dieser Schuld ist sosort nach Stillegung der Noten⸗ presse begonnen worden. für welchen Zweck der Reichsbank aus dem unverzinslichen Kredit des Reichs bei der Rentenbank 200 Millionen Rentenmark zur Verfügung gestellt worden sind. Mit Hilfe dieser Mittel ist die schwebende Schuld des Reichs aus der Diskontierung von Schatzanweisungen dei der Reichsbank bis zum 23. November 1923 bis auf 161 und bis zum 30. November 1923 bis auf 96,9 Trillionen Paviermark herabgemindert worden. Weitere Ab⸗ rechnungen der Reichsbank liegen noch nicht vor; nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittelungen kann aber angenommen werden, daß die schwebende Schuld des Reichs bei der Reichsbank bis zum 20. De⸗ zember 1923 im wesentlichen als getilgt angesehen werden kann.

Mit dem 16. November 1923 beginnt für das Reich eine voll⸗ ständig neue Wirtschaftsveriode. Die Diskontierung von anweisungen bei der Reichsbank hat aufgehört, an deren Stelle ist, da eine Ausgleichung der Reichsausgaben und Reichseinnahmen in der Uebergangszeit noch nicht möglich war, die Inanspruchnahme des Reichskredits bei der Rentenbank getreten; Post und Reichsbahn erhalten seit dem 16. November 1923 vom Reiche keine Zuschüsse mehr. In der vorliegenden Veröffentlichung ist deshalb mit dem 15. November 1923 ein nitt gemacht worden. Die Aufrechnung

der in der Zeit vom 1. April bis 15. November 1923 geleisteten Aus⸗ gaden und der in dielser Zeit aufgekommenen Einnahmen ist aufge⸗

geben worden, weil sich aus den so gewonnenen Papiermarkzahlen kaum noch ein Bild über die Finanzgebarung des Reichs gewinnen läßt. Auch das Ergebnis der ersten Tage der Wirtschaftsperiode ergibt noch kein klares Bild, weil in ihnen noch eine weitere Entwertung der Paviermark von 300 Milliarden Mark auf 1 Billion Mark ein⸗ getreten ist, wodurch die in Papiermark geleisteten Ausgaben niedriger erscheinen, als sie sich auf der Goldmarkbasis darstellen wür den. Erst nachdem seit dem 20. 11. 23 eine Stabilisierung der Mark eingetreten ist, gewinnen die Zahlen wieder an Bedeutung. Ein Vergleich der Einnahmen und Ausgaben in den Perioden vom 21.— 30. 11. 23 (8 Zahltage) und vom 1.—10. 12. 23 (8 Zahltage) und vom 11. bis 20. 12. 23 (9 Zahltage) ergibt folgendes Bild: Millionen Goldmark Die Einnahmen sind gestiegen von 15,1 auf 32,8 und auf 42,9 Die Auesgaben haben ermäßigt J Durch das Zusammenwirken erhöhter 8 Einnahmen und geringerer Aus. gaben hat sich der Zuschußbedarf 8 ermäßigt von eeeböb Der Zuschußbedarf betrug für je 1 Zahltag.. . 30,4 18,4 und 13,6 Der Zuschußbedarf des Reichs beläuft sich für die Zeit vom 16. November 1923 bis 20. Dezember 1923 auf insgesamt 562 Tril⸗ lionen Papiermark, was einem Betrage von etwa 605 Millionen Rentenmark entspricht. Außerdem sind aus dem Reichskredit bei der Rentenbank in Anspruch genommen worden: S Nillionen

für die Post als Betriebsmittelkreit .30 Rentenmark für die Reichsbahn als Betriebsmittelkreditt. 8 für die Reichsbahn als Sicherbeit für das nicht⸗ wertbeständige Reichsbahnnotgeld . 90 für die Reichsgetreidestelle als Zwischenkredit... 6

Die Inanspruchnahme des Reichskredits bei der Rentenbank be⸗ läuft sich hiernach, abgesehen von den 200 Millionen Rentenmark zur Einlösung der schwebenden Schuld, bis zum 20. Dezember 1923 auf insgesamt 770 Millionen Rentenmark. Die der Post, der Reichsbahn und der Reichsgetreidestelle zugewiesenen Zwischenkredite sollen später urückgezahlt werden und werden dann für Zwecke der allgemeinen eeeee wieder frei.

Die Summe von 562 Trillionen Papiermark umfaßt den ge⸗ samten Zuschußbedarf der allgemeinen Reichsverwaltung einschl. der Besoldungs⸗ und Pensionszahlungen, der Ausgaben zur Ausführung des Friedensvertrags, der Besoldungszuschüsse und Steuerüberweisungen an Länder und Gemeinden, der Ausgaben für Erwerbslosenfürsorge und der besonderen noch laufenden Ausgaben für das besetzte Gebiet.

42 904 657

9 481 662 96 552 160

492 421 165 164 171

4 879 053 653 704 624

658 583 677 562 031 517

*

. 3 Handel und Gewerbe. C

Nach dem Geschäftsbericht der Aktiengesellschaft

Charlottenbütte, Niederschelden. für 1922,23, konnte

die Förderung der Gruben ungefähr auf der gleichen Höhe wie im Vorsahr gehalten werden. Die Hochofenbetriebe waren bis Ende Januar voll beschäftigt; von diesem Zeitpunkte ab mußten sie wegen Koksmangel eingeschränkt werden. Am Schlusse des Berichtsjahrs hatten sich die Folgen der Ruhrbesetzung bei den Hochofenwerken dahin ausgewirkt, daß auch für die durch Brennstoftmangel eingeschränkte Er⸗ zeugung ein genügender Absatz nicht mehr vorhanden war Die Hoch⸗ ofenwerke Eisern und Köln⸗Muüen mußten infolge dessen stillgelegtwerden. Für die Erzeugung des Stahlwerks, dee Grobblechwalzwirks und der weiterverarbeitenden Betriebe der Niederscheldener Abteilung war während des ganzen Jahres reichlich Absatz vorhanden. Die Rohstoffver⸗

Rücklage für Beamtenruhegehaltskasse 2000 Millionen Mark. Rück⸗ lage für Erneuerungen 1500 Millionen Mark, Gewinnanteils 175 969 277 ℳ, Dividende: a) auf die Aktien I. Gattung die in der Bilanz u. a mit 1 464 073 500 enthaltenen 9500 Dollar Doläar⸗ schatzanweisungen (d. i. 1 Dollar für nom. 1000 Aktien 1. Gattung), b) auf die Aktien II. Gattung 6 % des eingezahlten Betrages von 1 500 000 = 90 00 ℳ. Als Vortrag auf neue Rechnung bleiben 567 383 470 ℳ.

Berlin. 29. Dezember. (W. T. B.) Richtpreise in Berlin im Nahrungsmittelgroßzbandel und im Verkehrmit dem Einzelhandel. in Originalpackung, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Brandenburg des Reichs⸗ verbandes des Deutschen Nahrungsmittelgroßhandels, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für 50 kg ab Lager Berlin. In Goldmark: Gerstengraupen, lose 21,65 22,05 ℳ. Gerstengrütze, loje 21,65 22,05 ℳ, Haferflocken, lose 22,10 22,50 ℳ, Hafer⸗ grütze, lose 22,35 22,50 ℳ, Maisgrieß 20,65 20,95 ℳ, Mais⸗ puder, lose 24,50 24,75 ℳ. Roggenmehl 0/1 16,50 16,80 ℳ, Weizengrieß 21,90 22,45 ℳ, rtgrieß 24,00 24,55 ℳ. 70 % Weizenmehl 17,00 19,00 ℳ, tzenauszugmehl 21,50 22,15 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 36,75 38,05 ℳ, Speiseerbsen, kleine 30,00 31,70 ℳ, Bobhnen, weiße, Perl 29,45 31,15 Langbohnen, handverlesen, 34,45 35,15 ℳ, Linsen. kleine 27,75 bis 33,95 ℳ, Linsen, mittel 34,65 44,40 ℳ, Linsen, große 44,55 51,70 ℳ. Kartoffelmehl 23,10 bis —X,— ℳ, Matkaront, lose 42,20 bis —,— ℳ, Schnittnudeln, lose 32,50 bis —,— ℳ, Burma II un⸗ glasiert 23,50 bis —,— ℳ, Siam Patna I. glal. 29,90 bis —,— ℳ, grober Bruchxreis 19,15 bis —,— ℳ, Reisgrieß u.⸗mehl. lose 14,25 bis —,— ℳ, Ringäptel, amer. extra choice 105,55 bis —,— ℳ, getr. Aprikosen, cal⸗ fancy 134,75 bis —,— ℳ, getr. Birnen, cal. fancy 105,50 bis —,— ℳ, getr. Pfirsiche, cal. extr. choice 88,52 bis —,— ℳ, getr. Pflaumen 54,45 bis —,— ℳ, Korinthen in Kisten choice 88,50 bis —,— Roösinen in Kisten 72,20 bis —,— ℳ. Sultaninen in Kisten 104. 20 bis —,— ℳ, Mandeln, bittere Bari 105,70 bis —,— ℳ, Mandeln, lüße Avola 161,50 bis —,— ℳ. Kaneel 190,41 bis —,— ℳ, Kajsia Vera 130,18 bis —,— ℳ, Kümmel, holl. 153,50 bis —,— ℳ, Nelken Zanzibar 266,47 bis —,— ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 114,19 big —,— ℳ, weißer E 144,24 bis —,— ℳ, Piment Jamaika 84,68 bis —,— ℳ, Kaffee prime roh 196,00 bis —,— ℳ, Kaffee superior 178,00 bis —,— ℳ. Röstkaffee, Brasil 254,00 bis —,— ℳ, Röst⸗ kaffee, Zentralamerika 350,00 bis —,— ℳ, Malzkaffee, lose 30,00 bis —,— ℳ, Röstgetreide, lose 22,00 bis —,— ℳ, Ersatzmischung mit 20 % Kaffee gepackt 90,00 bis —,— Kakaopulver, lose, fettarm 180,00 bis —,— Tee in Kisten Souchon 360,00 bis —,— ℳ, Inlands⸗ zucker basis melis 46,00 bis —,— ℳ, Inlandszucker Raffinade 48,00 bis —,— ℳ, Zucker Würfel 49,00 bis —,— ℳ, Kunsthonig 53,20 bis —,— ℳ, Marmelade, Einfrucht, Erdbeer I 111,50 bis —,— Marmelade, Vierfrucht 61,00 64,00 ℳ, Siedesalz in Säcken 706 bis 7,35. ℳ., Steinsalz in Säcken 4,85— 5,10 ℳ, Siedezjalz in Packung 7,70 8,10 ℳ, Steinsalz in Packung 5,40 5,70 ℳ, Bratenschmal in Tierces 88,00 bis —,— ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 89.00 bie —,— ℳ, Purelard in Tierces 86,00 bis —,— ℳ, Purelard in Kisten 88,00 bis —,— ℳ, Margarine, Handelsmarke I1 59,00 ℳ, 1 62,50 ℳ, Margarine, Spezialmarke II 66,00 ℳ, 1 76,50 ℳ, Moltereibutter —,— bis —,— ℳ, Corned beef 12⁄16 lbs per Kiste 42,00 bis —,— ℳ. Corned beef 24 Dosen zu je 24 Unzen —,— bis —,— ℳ, Corned beef 48 Dosen zu je 12 Unzen —,— 3 —,— ℳ, Speck, gesalzen, fett 90,00 bis —,— ℳ, Quadratkäse 75.00 bis —,— ℳ, Quargkäse 80,00 bis —,— ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 140,00 bis —,— ℳ, Tilsiter Käse, halbfett 95,00 bis —,— ℳ. Umrechnungszahl: 1000 Milliarden = 1 Goldmark.

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Speisefette. Bericht von Gebr. Gause vom 29. De⸗ zember 1923. Butter: Die Nachfrage ist äußerst lebhaft dem- gegenüber die sehr geringen Zufuhren, die unter den herrschenden Wterungsverhättnissen noch mehr stocken, nicht im entferntesten aus⸗ reichen. Dänische Butter zog etwas an und lauten die Forderungen zurzeit 5,45 Kr. per Kilogramm ab Kopenhagen. Aber auch hier treffen die abgeschlossenen Partien nur spärlich und mit starker Ver⸗ spätung ein, so daß zurzeit eine empfindliche Knappheit herrscht. Die amtliche Preisfestsetzung im zwischen Erzeuger und Großhandel (Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten) war für 1a Qualität am 27. Dezember 1923 1,70 Goldmark per Pfund, 29. Dezember 1923 1,70 Goldmark per

fund. Margarine: Die Nachfrage war etwas besser.

chmalz: Die Terminnotterungen an der Chicagoer Produkten⸗ börse waren schwankend. Die zogen zunächst niche unbetrücht⸗ lich an, um alsdann wieder nachzugeben. Auch die Packerforderungen für in Hamburg eingetroffene Lokoware wurden ermäßigt, so daß sie sich jetzt mehr den Abladungspreisen anpassen. Die Konsumnachfrags hat sich hier nach dem pen gebessert, und infolge abnehmender

Vorräte zeigen die Preise eine festere Tendenz. Speck. Mäßige

Nachfrage bei unveränderten Preisen. 1

Wochendurchschnittskar

der Federal Reserve Bank, New York

für die Woche endend mit dem 15. Dezember 1923: „M. = 8 0,238 216 293 815 1 § = P.⸗M. 4 347 826 000 000 1 1 £ = P.⸗M. 19 020 435 000 000 Sises = P.⸗M. 231 594 000 000 1 1 Belg. Fr. =P.⸗M. 200 435 000 000 P.⸗M. 1 035 723 000 000 Lira. it. = P.⸗M. 189 130 000 000

Kurse vom 19. Dezember 1923: .— 8 0,238 216 293 815 1 8 = P.⸗M. 4 115 226 000 000 1 £ = P.⸗M. 17 983 951 000 000 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 213 580 000 000 1 Belg. Fr. =P.⸗M. 187 243 000 000 =P.⸗M. 980 314 000 000 1 Lira, it = P.⸗M. 178 189 000 000

vom 20. Dezember 1923: .= 8 0.238 216 293 815 1 ½§ = P.⸗M. 4 201 681 000 000 M. = b 4,599 1 £ = P.⸗M. 18 339 916 000 000 M. = Belg. Fr. 5,.247 1 88,8 = 5-X 217 647 000 000 G.⸗M. 18,323 1 Belg. Fr. =P⸗M. 190 756 000 000 =P.⸗M. 1 000 909 000 000 1 Lira, it. =P.⸗M. 181 513 000 000

vom 21. Dezember 1923: 8 = 0238 216 293 815 1 5 = P.⸗M. 4 166 667 000 000 .= P.⸗Fr. 4,653 1 £ = P. M. 18 136 667 000 000 M. = Belg. Fr. 5,270 1 2 8n = P.⸗M. 213 333 000 000 1 Belg Fr. =P.⸗M. 183 333 000 000

„M. 18,272 . „M. 992 566 000 000 1 Lira. it. = P.⸗M. 179 583 000 000