Wehrbeitragswert die Forderungen berücksichtigt werden, die von 143,2, davon die Grupve Kohle und Eisen Bayern schon reit längerer Zeit bezüglich des Wehrb itragsgesetzer
geltend gemacht worden sind.
Dem Entwurf der Grundäätze des Reichsrats über Wege⸗: 5. steuern der Länder stimmte der Reichsrat gleichfalls zu.
Diese Grundsätze beziehen sich auf die Verpflichtung der Ländern zur Einführung von Kraftfahrzeugsteuern. Zur Vermeidunag einer Doppelbesteuerung soll nur das Land zu dieser Steuer berechtigt sein in dem ein Fahrzeug seinen gewöhnlichen Stand hat. Ausländische Fahrzeuge die einen gewöhnlichen Stand im Inlande nicht haben. sollen nach bestimmten einheitlichen Besteuerungsmerkmalen besteuert werden. Die Reichsbeamten sollen von Wegesteuern frei bleiben.
“ Statistik und Volkswirtschaft. 5
Die amtliche Großbandelsindexziffer vom Februar und für den Durchschnitt Januar.
Die auf den Stichtag des 5 Februar berechnete Gioßhandels⸗
136,6. ferner die J landswuren um ung setz Gebrauch mache. ist, daß ich mit Rücksicht auf die während die Enmhrwaren um 2 v voH auf 172,6 . Gesamtlage nicht e. mönlich ist. in
Im Durchschnitt Januar ist die Großhandelsindexiiff un ogh 8. im Wege der Ge-9 ung die Vorlage zu er⸗ über dem Durchschnitt Dezember 1126 2) um 7.1 vH auf! er ges digen. Die in der Oeffentlichkeit erhobenen veifassungsrechtlichen 173 s gegen die Anwendung des Ermächtigungsgesetzes sind un⸗
8 3 ¹ 8 — gangen. 1 jo L am; zunig E 8 Bes indexziffer des Statistischen Reichsamts ergibt gegenüber dem Stande FEn bvö vbEEE von 1 . Weecn Nach dem Ermächtigungsgesetz kann die Regierung alle
vom 29. Jannar (114,8) einen Rückgang um 0,8 vo auf 113,9, der 8 S8 - 3 auf treffen, die sie im Hinblick auf die Not von Volk und vorwiegend durch die nachträglich bekanntgegebene Herabsetzung der um 8eng. die n von 119,3 auf 108 3 obe. Miaßnahmer sorgerlich und drinalich erachtet. Die Reichsregierung Eisenpreise sowie eine weitere Preissenkung bei den Nahrungsmitteln 1/4 die Einfuhrwaren von 160,3 auf 162,5 oder; Reich 1n. bestehende Prozeßnot als eine solche, die die Anwendung bewirkt wurde. Von den Hauptgrupven sanken die Lebensmittel um 1 gen 1 acnen zchtigungsgesetzes rechtertigt. Nach der absichtlich gewählten 0,6 vH. auf 98,3, davon die Gruppe Getreide und Kartoffeln um Berlmi, den 6. Februar 1924 des
9 w 1 8 Fassung des Ermächtigungsgesetzes ist für ein richterliches Nach⸗
01 vH auf 77,5, ferner die Industriestoffe um 1 vH auf Statistisches Reichsamt. enungsrecht, ob die Voraussetzungen solcher Anwendung vorliegen, vr Raum. Innerhalb des Rahmens der Verfassung und des Er⸗ — RMegle gsgeietzes besteht vielmehr für die Reicheregierung lediglich ine politische? erantwortung gegenüber Reichstag und Reichsrat und
8 ütn Aufbebungsrecht dieser beiden Körperschaften.
Sterblichkeitsverhältnisse vevilchen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern Desgleichen in einigen größeien Städten des Auslands. — Erkrankungen an übertragbaren Krank⸗ heiten in deutschen Ländern. — Witterung.
Ausländische Banknoten (in Millionen).
— —
8. Februar
Geld Brie
4189500 4210500 4189500 4210500 172568 173432 31122 31278 684285 687715 18154500 18245500 1815 1500 18245200 106234 105766 202493 203507 1581038 1588962 191520 192480 50873 51127 564585 567415 59,750 60,050 21646 21754 20948 21052 1103235 1108765 732165 735835
536655 539345
121695 122205
7 Februan
Geld
4189500 4189500 1725683 29825 687278 18154500 18154500 105236 202493 1586025 191520 50523 566580 59,750 21347 18953 1107225 737153
539648
123191
Banknoten
Amerik. 1000-5 Doll. 6 „ 2 u. l Doll. 1— Belgische Bulgarische
Dänische Englische große
1u“ ℳ u. dar. Finnische 8 Französische.
Brief
4210500 4210500 173432 29975 690722 18245500 18245500 105764 2003507 1593975 192480 50777 569420 60 050 21453 19047 1112775 740847
542352
123809
1t Handel und Gewerbe. 8 Berlin. den 8. Februar 1924. Telegraphische Auszahlung (in Millionen).
J. B.: Dr. Platzer. 8
8. Februar Geld Brie) 1581038 1588962
1401488 1408512 172568 173432 564585 567415 684285 687715
1103235 1108765 105735 106265 184538 185462
18154500 18245500
4189500 4210500 195510 196490 732165 735835 536655 539345 124687 125713
1855375 1864625 498750 501250
7. Februar Geld Brief 1586025 1593975
1396500 1403500 173565 174435
Hollandische. Italienische.. ugohlawische. Norwegische .. Oesterreichische .. 567578 570422 Riumänische 1000 Lei 688275 691725 „ unter 500 Lei
Schwedische 1107225 1112775 Schweizer 106233 106767 Spanische 16 1861341 187066 Tschecho⸗slow., neue 18154500 18245500
100 Kr. u. darüber 4189500 4210500 Staatsnot. u. 100 Kr. 121695 122305 122693 123307 197705 198695
Ungarische Bantn. 103,241 103,759 104,738 105 262 737153 740847 Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ ver⸗ 538650 541350 steht sich für je 1 Gulden, Frank, Krone, Finnländische Mark, vire, 124687 125313 seseta, Escudo, Lei, Leva, Dinar. Pfund Sterlimg, Dollar, Pes 1855375 1864625
Yen und Milreis. 498750 501250
Amsterd.⸗Rotterdam Buenos Aires (Papierpeso). ... Brüssel u. Antwerpen Christiania Kopenhagen Stockholm und Gothenburg. lsingfors .. Italien.„ London. New York.. Paris.. Schweiz Spanien .. Lissabon und Oporto Japan
Rio de Janeiro ...
In Milliarden Papiermark (P. M.) und in Goldmark (G. M.) für 50 kg 8 in Milliarden Papiermark in Goldmark n Gerste Geriie —
Sommer⸗ Winter⸗ Sommer⸗ Winter⸗ Brau⸗ † Futter⸗ † Brau⸗ † Futier⸗
2 4 6 7 8 9 13
P M 7 125 7 875 G M 7 750 8 500 G. M. 6 271 7 263
G. M. 9 300 GM. 7271 G. M. 7 750
—
„Hauptausschuß des Preußischen Landtags vaaale sich gestern, dem Bericht des „Nachrichtenbüros des Ver⸗ eins deutscher Zeitungsperleger zufolge, mit Anträgen über die Er⸗ * rbslosenfrage. Es lag vor ein sozialdemokratischer Antꝛag 8 die Not der Erwerbelosen, über die Erstellung von Klein⸗ wobnungen und über Wohnungemieten sowie ein weiterer Antrag der⸗ ben Partei, der das Staatsministerium ersucht, allen Betrieben 2. Verwaltungen des Staates Preußen Anweisung zu geben, daß hwerkriegebeschädigte und ihnen gleichgestellte unfallverletzte Beamte. Angestellte und Arbeiter überhaupt nicht oder erst in
leerletzter Linie entlassen werden. Ferner lag vor ein Ent⸗ liehungsantrag Conradt (D. Nat.) über die Aufhebung des Reichs⸗ ietensesetes und die darin vorgeschene hohe Besteuerung es Hausbesitzes. Die Kommunisten beantragten, daß bei den durch Ybbauverordnung erzwungenen Entlassungen von Beamten, An⸗
Weizen Hafer
B
Roggen Roggen
10 11
5 250 7,13 8 500 5 250 7,75 7 567 6 870 †¼ 5 075 6,27 Keine Notierungen eingegangen
8 500
7 150 8 7 625 5 313 9 000
14
— — veehls
Im LHoacheeses 1665 Großhandelseinkaufspreise..
Aachen . 1 ab märk Statio ¹
Bamberg .. Berlin*) . . Braunschweig Bremen *) Breslau *) Chemnitz..
29
.„ „
8,50 7,57 † 6,87 †
JE ““; ab Bremen od. Unterweserhafen ab schles. Verladestationen ...
88 6 246 rrei Chemnitz i. Lad. von 200 — 300 Ztr. ..
7 050
4
6 250
Dortmund . Wagg. fr. Dortm Dreaden *). Duisburg .. Düsseldorf Emden . iurt. . Frankfurt a. M. Gleiwiitz .. Hamburg*). . Hannover . .„ Kassel
Kiel . “ Köln a. Rhein *) Königsberg*) Krefeld Leipzig*) .. Magdeburg *) Mainz Mannheim *) München*). Nürnberg Plauen 8 Rostock“*). Stettin *). Stuttgart *) Worms 5 Würzburg *)
Rheinland⸗Westfalen.... ab Stat. ohne Sack.. ab Stat.
J16X“;
114X.““ vö1114“
Frachtparität Frankfe a. M. ohne Sack ab Stat. ohne Sack.. .. ab Stat. ohne Sack..
ab hannoversche Stationen Frachtparität K. ohne Sack..
Frachtlage K. verzollt loko K. ohne Sack.. frei rhein. Stat. .. trachtfrei L. ohne Sack.
(( Kͤ 1““ öIZI11““
bei Waggonbez loko M. . . frei Waggon Mannheim ohne Sack. ab südbayer. Verladestat. waggonweise ab Stat. ohne Sack . . . . . . .. ab Stat v11A4AXA4“ Waggonfrei Stat. des Landmanns. ab nahegel. Stat. ohne Sack... Großbandelspreise ab württembg. Stat. bahnfrei Worms.
5 69 5b6 98 99 5 5
„ 20b5 925bà22à22 —„ 90 025252905u0 0 90 à27272
in, den 7. Februar 1924.
in Waggonlad v. 10 bis 15 Wanggonfr. sächs. Abladestat. bei Bez. v. mind. 10 t
Wagg. fr. Erfurt od. Nachbawollbahnstat. o. Sack
.
ab Stat. bei waggonw. Bezug ohne Sack
„ 229 9 92 29 —20
fr. M od benachbt. Stat. bei Lad. v. 300 Ztr.
ohne Sack
1 Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Stat... 8 *) Durchschnitt. — ¹) Ueber amtlichen Dollarmittelkurs auf Papier⸗ bezw. Goldmark umgerechnet. — *) Weizen und Roggen je 5, Gerste und Hafer je 1 Notierung.
GM. 8 250 G. M. 7 613
7 375 6 750
8 750 8 438]
8b0——een ,——
6 750 7 950 8 775 8 775 † 7 500 7 875
7 408 . 7 550 — 8 125
8 125 7 500
6 900 8 013 8 813 65
6 350
7 625 — 8 875 8 433
7 725 7 283 9 000 † 9 469
6 750 7 450 8 213 6 500 6 396 7 250 7 625 6 200 7 325 5 690 7 250 7 000 6 483 8 125 8 125 7 563 7 750 6 250 5 683 6 167 8 375 7 938 8 050
G M. G. M. G M G M. G. M. 2. G M. 29. 1. P. M. G. M. 30.
P. M.
29. u. 2. G. M. 28. 30. 1. G M. 1. P. M. 28. 31. G. M. 30. 2 G. M. 27.— 31 [G M. 2. G. M G. M. G M G. M. G M G. M.
9 625
. S8SG99b05bb6 ö ö 6 8
8 625 9 250 8388 8 500 7 000 6 542 7 196 9 375 9 063 8 363
28. 31. 1. 29. 2.
boSbnbee‚ bdoto —ente — 5b——n—S—ne
8 500
7 000 6 642 / 6 333
7 000 7,38 5 894] ß6,75 Notierungen eingegangen Notierungen eingegangen. 5 250 6,77 6 375 6 763 5 500 5 279 6 450 7 000 5 500 6 250 4 850
6 250 6 367 7 125 7 063 5 213 5 750 5 000 4 642 4 679 6 000 7 250 5 575
.
29 22öC S. bee
Keine Keine
929 292 C
—
—
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EE5EFUSssssssesss 2990002ö2öB
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52,2
₰
SegsnSsgerss
—
X
—
1US9Ä
&Æ0SISg,H
80 5 92 02
Kartoftelpreise in deutschen Städten in der Woche vom 27. Januar bis 2. Februar 1924.
—
——
Städte Handelsbedingungen
Wöchentliche Preise in Goldmark
Notierungen für 50 kg Kartoffeln Zabl rote
2
81
frei Wagg. ab Verladest... ab märk. Vollbahnst. .. . . ab Verladest.
Allenstein Berlin
ab Verladest.
JJZ“ frei Bahnstat...
ab Mecklenburg.
ab Verladest...
frei ostpr. Bahnst.
frei Vollbahnst. 6“ Erzeugerpreise ab Verladest. 88— .frei Wagg. Reichsbahnst.. Würzburg*)) . ab fränk. Vollbahnst. ...
*) Durchschnitt. — ¹) Notierungen bis auf weiteres Berlin, den 7. Februar 1924. 95
2529205929525525555—à—8e „ 0 9099b80s90ùb90᷑ùbö90ùbö95ãbäbo02à22—2
8ösb
22— —052—955b90ͦb9ͦ 90 95 2
waggonfr. Erfurt od. Nachbarvoll bahnstat Großhandelspreise frei Haus d. Kleinhdl.
V“ eingegangen. 78 — 2,00
Keine Notierung.
— Keine
Keine Notierungen eingegangen. 1,88
2,20 2,50
Keine Notierungen eingegangen. Keine Notier nnen eingegangen.
Statistisches Reichsamt. Wagemann.
Parlamentarische Nachrichten.
8 Die Reichsratsausschüsse haben gestern in ausgedehnter Sitzung die dritte Steuern otverordnung im wefentlichen zu Ende beraten. Nur einzelne Fragen sind noch übrig geblieben, zu deren Erledigung die Ausschüsse heute nachmittag noch einmal zu⸗ jammentreten werden.
Im Fünfzehnerausschuß des Reichstags wurde steyn die dritte Steuernotverordnung behandelt. Der Keichfinanzminister Dr. Luther verbreitete sich über die Gründe,
die zur Aufstellung der dritten Steuernotverordnung geführt haben,
und führte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher eeitungsverleger aus: Für die Länder und Gemeinden müßten weitere
Einnahmequellen erschlossen werden; denn mit den im Hanshalts⸗
plan 1924 vorgesehenen Ueberweisungsbetragen und dem Aufkommen
aus den bestehenden Landessteuern könnten Länder und Gemeinden nicht auskommen. Das einzige, was den Fehlbetrag zu decken 8 sei eine besondere Art der Auenutzung der vom Grundvermögen dergestalt, daß dadurch der Raum auegenutzt werde, der in unserer Wirtschaft die künstliche Niederhaltung der Mieten entstanden sei. Diese Steuer weide das ganze deutsche Volk treffen, die Mieter sewohl als auch die Wirtschaft. Da nun diese ganze Steuermöglichkeit den Ländern zur freien Ausnutzung überlassen werde, ergebe es sich als unvermeidlich, daß auch die Aufgabenverteikung zwischen Reich und Ländern nun⸗ mehr endgültig in diejenige Gestalt zurückgebracht werden müsse, die früber gegolten babe, als das Reich noch auf semine eigenen ursprüng⸗ lichen Einnahmcquellen beschränkt gewesen sei. Der Minister kenn⸗ zeichnete alsdann die Möäglichkeit einer ausländischen Anleihe.
Vorauszetzung hierzu sei, daß wir wenigstens unsere inneren Ver⸗ 18 hältnisse in Orduung halten könnten, deh daß wir zur Balanzierung des Reichshaushalts fämen. Was die Frage der Aufwertung anbetreffe. so sei es ganz unmöglich, sie einfach auf sich beruhen zu lassen. Damit würden wir eine Unsicherheit in unser Wirtschaftsleben und in unser Finanzleben hineingebracht haben, die einfach untragbar mwäre; denn jeder, gegen den noch ein verbriester, irgendwie vpertraglich feststehender Anspruch bestünde, wäre bis zur Regelung so aut wie kreditunfähig. Das führe zur Erstarrung des gesamten Wirtschaftslebens. Auch die Steuerverwaltung werde dadurch mittelbar sehr große Schwierigkeiten haben. Alles dies beweise
ie große Eilbedürftigkeit einer positiven Entscheid “ 1“ 1““ “
durch
deshalb im Wege des Ermächtigungsgesetzes erfolgen müsse. — Reichsjustizminister Dr. Emminger gab folgende Erklärung ab: Nach dem Ermächtigungsgesetz vom 8. Dezember 1923 sind die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen der Reichsregierung aufzuheben, wenn der Reichstag oder der Reicherat dies verlangen. Dieses Recht des Reichstags ist zeitlich unbeschräntt; es findet allo auch mit dem Ablauf der der Reicheregierung im Ermächtigungsgesetz erteilten Ermächtigung kein Ende. Der Reichstag ist deshalb auch nach dem 15. Februar d. J. berechtigt, in zwei Lesungen, zwischen denen ein Zeitraum von mindestens drei Tagen liegen muß — und zwar unabhängig vom Reichsrat — die Aufhebung zu verlangen Das Aufbebungsverlangen kann sich jedoch nur gegen eme Verordnung als Ganzes richten. Wünscht der Reichstag die Ab⸗ änderung oder Aufhebung nur einzelner Teile einer Verordnung, so ist hierfür nicht das besondere Verfahren, wie es das Ermächtigungs⸗ geset vorsiebt, sondern ausschließlich der in der Verrassung vorge⸗ schriebene gewöhnliche Weg der Gesetzgebung. insbesondere der Weg des Initiativantrags, gegeben — An diese Ausführungen schloß sich eine eingebende Aussprache. Vor der Abstimmung legten der Reichs⸗ justizminister, der Reichewirtschaftsminister und der Reichsfinanz⸗ minister in eindringlichster Weise dar, welche Gründe größter Wichtigkeit für eine sofortige Regelung der Aufwertungs⸗ frage sprechen, was nur im Wege des Ermächtigungs⸗ gesetzes möglich sei. Aledann beschloß der Ausschuß, be⸗ züglich der Artikel 1 (Aufwertung) und II öffentliche Anleihen) der dritten Steuernotverordnung nicht in die sachliche Beratung ein⸗ zutreten, sondern die Regelung der darin behandelten Gegenstände dem Reichstage unter alsvaldiger Vorlegung eines Gesetzentwurfs durch de Reichsregierung im Wege der ordentlichen Gesetzgebung zu überlassen. Hierauf erklärte der Reichsfinanzminister Dr. Luther, daß der eben gefaßte Beschluß die Reichsregierung von der ihr durch das Ermächtigungsgesetz übertragenen verantwortlichen Entschließung darüber nicht entbinde, ob sie die Verordnung, nachdem nun⸗ mehr die Anhörung des zuständigen Reichstagsausschusses ersolgt sei, auch insoweit erlassen müsse, als der soeben mitgeteilte Beschluß die Beratung im Fünfzehnerausschuß beendet hat. Der nunmehrige Vorschlag des Vorsitzenden, durch Vermittlung des Reichstags⸗ präsidenten zur Vorbereitung für die Plenarverhandlungen die Artikel I und II der dritten Steuernotverordnung dem Rechtsausschusse zu überweisen, fand nicht die Zustimmung der Regierung. Der Vor⸗ sitzende ertlärfe darauf ohne Widerspruch der Regierung, daß sich jelleicht im L 8 ngen ein Weg finder 1
die Aufwertungsfrage alsbald noch in einem Reichstagsausschuß behandeln. Darauf wurde ein bei Beginn der Beratung eingebracht Antrag die Verordnung auch im übrigen auf den Weg der ordat lichen Gesetzeebung zu verweisen, zurückgezogen, und die Wein beiatung der Verordnung wurde auf heute vertagt.
— Im Rechtsausschuß des Reichstags mwube gestern die Vorschläge des mit der Vorberatung des Güteven fabrens beauftragt gewesenen Unterausschusses behandelt. Ah. Rechtsausschuß nahm dem Nachrichtenbüro des Vereins deutsch Zeitungeverleger zusolge das Güteversahren an. Im folgenm weiden die wichtigsten Bestimmungen des Güteverfahrens, wie sie a den Beschlüssen des Rechtsausschusses resultierten, wiedergegehn Danach muß der Erbebung der Klage ein Güteverfahren vorangeha (§ 495a.) Dies gilt nicht 1. wenn wegen des Anspruchs innerhalb R letzten Jabres vor einer durch die Pandesjustizverwaltung einp richteten oder anerkannten Gütestelle ein Ausgleich unter den Parten erfolglos versucht worden ist; 2. wenn wegen des Anspruchs beret ein Güteantrag wegen Aussichtslosigkeit des Anspruchs zurückgewusu ist; 3. in Urkunden⸗ und Wechfelprozessen; 4. für Widerktogm 5. wenn die Zustellung an den Gegner im Auslande oder durch öffen
Gerichts die alsbaldige Klageerhebung durch einen sonftigen wichtige Grund gerechtfertigt wird, insbesondere wenn mit Rücksicht auf R Art des Anspruchs die Verbältnisse der Beteiligten oder besondm Umstände der Verluch einer gütlichen Beilegung auesichtslos erschemn e Ist nach der erfolglosen Beendigung eines Gütevertahrens d. Jahr verstrichen, so berarf es zur Erhebung der Klage eines erneun Güteverfahrens. — Weiter sagt § 499 b u. a.: „Erscheint der erhoban Anspruch von vornherein anssichtslos, so kann das Gericht den An
unterliegt keinem Rechtsmittel“ In § 499 d heißt es: „In k. Güteverhandlung erörtert das Gericht das gesamte Streitverbältt in freier Würdigung aller Umstände mit den Parteien und su einen gütlichen Ausgleich herbeizuführen. Zur Aufklärung des Sa verhalts fann ein Augenschein genommen werden. Andere Bemat können insoweit erhoben werden, als die Beweiserhebung sofort 9. schehen kann. Inwieweit Zeugen oder Sachverständige eidlich vde uneidlich vernommen werden, bleibt dem Ermessen des Gerichl überlassen. Ein Beweis durch Parteieid findet nicht statt.“ § 4991 bestimmt dann, daß falls im Termin beide Parteien auesbleiben das Gericht durch Beschluß den Güteantrag für zurückgenommn erklärt. Eine Klage würde dann also der Einleitung eueh
unter Nr. 6 des § 495 a oben wiedergegeben sind, zutreffen Im weiteren Verlauf der Sitzung fand ein Antrag des Abg. N. Fischer⸗Köln (Dem.) zur Vereinfachung des schiedsrichterlich Veifahrens die grundsätzliche Billigung des Rechtsausschusses wie aut der Reagierung. insbesondere der Gedanke, daß statt im Wege der Klaß im Wege eines vereinfachten Beschlußverfahrens die Vollstreckbanfel von schiedsgerichtlichen Urteilen und schiedsgerichtlichen Vergleichel herbeigeführt werden kann. Nach Durcharbeitung verschiedener weitem Emzelvorschriften sowie der durch die Einführung des Güteverfahrens 0 sorderlich gewordenen Kosten⸗ und Gebührenvorschriften wurde die Vorlog zur Rerorm des Versahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in erse Lesung durch den Rechtsausschuß erledigt. Nunmehr gab der Reich justizminister Dr. Emminger folgende Erklärung ab: Sch dant dem Auszchuß für seine ausdauernde Mitarbeit. Der Eniwurf zweifellos in mancher Beziehung verbessert worden. Alleerdings sin auch verschiedene von der Regierung gewünschte straffere Be⸗ stimmungen stark gemildert worden. Es wird nachgeprüft werden ob das Gesamtergebnis ein derartiges ist, daß der Wunsc nach Beschleunigung, Vereinfachung und Verbilligung in volla Umfange erfüllt wird. Daß die Reform nicht auf die lange Ban
der Rechtspflege entgegengetreten werden muß, darüber bestan, im Ausschuß Uebereinstimmung. Ich habe die Ermächtigung der Reichsregierung, den Entwurf dem Ermächtigungsausschuß vorzulegen. Ich werde dies tun. Es ist selbstverständlich, daß ich neben der b.
hberigen im Reichsrat gemachten Vorlage auch eine Zusammenstellung der Beschlüsse dieses Ausschusses dem Ermächtigungsausschuß unter⸗ breiten werde mit der Erklärung, daß ich mich soweit als möglich 90
diese Beschlüsse halten werde. Der Grund, warum ich vom
caer die Auswirkung der dritten Steuernotverordnung noch nichts gesaat werden könne. Sofort nach amtlicher Bekanntmachung des Reichs, die den Lindern gewisse Mieteinnahmen bringen würde,
gebahnte Enteignung des Eigentums unterlassen werde. Angenommen
liche Bekanntmachung erfolgen muß; 6. wenn nach dem Ermessen 8
durch Beschluß zurückweisen. Die Zurückweisung ist zu begründen richterlichen Persönlickkeiten gebildeten Ausschuß einzusetzen, von dessen
neuen Güteverfahrens bedürren, wenn nicht die Voraussetzungen. 10
zu geben, daß Schwerkrie
geschoben werden darf, und daß der Prozeßverschleppung im Interesse
ellten und Arbeitern Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nicht entlassen werden dürfen sowie daß die Beschäfligung von Erwerbslosen ur gegen tarifliche Bezahlung zulässig sei. In der ausgedehnten Debatte über das Erwerbslosenproblem erklärte u. a. der Minister ür Volkswoblfahrt Hirtsiefer, daß Pläne für Meliorationen
großer Zahl vorliegen. daß es aber zur Ausführung an den ztigen Mitteln noch fehle. Es werde ferner beabsichtigt, die Ar⸗ iter im Ruhrgebiet, die aus der Landwirtschaft stammen und be⸗ cäftigungslos seien, wieder in das unbesetzte Deutschland zurück⸗ ubringen. In der fortgesetzten Beratung beschäftigte sich der Haupt⸗ nöschuß mit der Wohnungsnot und mit der Frage der Be⸗ affung neuer Wohnungen. Staatssekretär Scheidt erklärte, daß
sirde ein Wohnungsbauprogramm vom Wohlfahrtsministerium dem Landtag unterbreitet werden. Abg. Dr. Grundmann (D. Volksp) orderte allmählichen, aber zielbewußten Abbau der Wohnungszwangs⸗ wirtschaft. da erst dann die Bautätigkeit wieder rege werden könne. Abg. Dallmer (D. Nat.) verlangte gleichfalls Aufhebung der Wobnungszwangswirtfchaft. Erst dann werde sich das Kapital beteiligen, wenn es die Sicherheit habe, daß nicht weiter zwangs⸗ znäßig in die Wohnungswirtschaft eingegriffen werde. Die Haus⸗ besitzer beständen nicht darauf, den gonzen Exrtrag einer Erhöhung der Mieten für sich in Anspruch zu nehmen, sondern forderten nur oviel, um ihre Häuser wieder in Ordnung bringen zu können. Abg. Kloft (Zentr) bielt die Aufhebung der Zwangswirtschaft zur⸗ zeit nicht für durchführbar. Nur durch sie sei es möglich gewesen, Wobhnungen zu erstellen. Von sozialdemokratischer Seite sprachen sich die Abagg. Lüdemann und Meyer⸗Solingen gleichfalls für Bei⸗ behaltung der Zwangswirtschaft aus; sie vermißten eine Erklärung des Ministeis darüber, wieviel Geld zu Neubauten zur Verfügung gestelt werden solle In der Abstimmung wurden die kom⸗ mnnistiscken Anträge abgelehnt, ebenso der Antrag Conradt (D. Nat), bei der Reichsregierung dahin zu wirken, daß die außerordentlich hohe Besteuerung des Hausbesitzes im Hinblick auf ihre für Hausbesitz, Mieter und Hvypetbekengläubiger gleich schädliche Wirkung ihres konfiskatorischen Charakters entkleidet und jede für diese Steuer an⸗
wurde gegen Zentrum und Deutschnationale der sozialdemokratische Antrag, allen Betrieben und Vermaltungen des Staates Preußen Anweisung zu geben, daß Schwerkriegsbeschädigte und ihnen gleich⸗ gesjellte unfallverletzte Beamte. Angestellte und Arbeiter nicht ent⸗ lassen werden und in den Fällen, wo es bereits geschehen sei, die Entlassung rückgängig gemacht werde.
— Der Ständige Ausschuß des Preußischen Land⸗ tags beriet gestein über den dritten Entwurf einer preußischen Personalabbauverordnung. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurden zunächst dieienigen Bestimmungen des Entwurfs behbandelt, die eine Aenderung der vom Ausschuß bei der Beratung des zweiten Entwurfs gefaßten Beschlüsse bedeuten. Eine längere Aussprache entvann sich über die Ausnahmebestimmungen gegen die weiblichen
eamten, die der Aneschuß bei dem zweiten Entwurf beseitigt hatte, von der Regierung aber wiederhergestellt worden sind, um eine Ein⸗ beitlickkeit in der Verordnung herbeizuführen, da sonst ein schwerer Konflikt mit dem Reiche drohe. Die Abgg. Ebersbach und Oelze (D. Nat.) bekämpften diesen Standpunkt. Für den Einariff in die Grundrechte der weiblichen Beamten liege kein Anlaß vor, nachdem der Ausschuß dem Prinzip der Ersparnis Rechnung getragen habe. Schließjich wurden auf Antrag der Deutschnationalen die Ausschuß⸗ beschlüsse aufrechterhalten. Der Regierungsvorschlag, einen aus
Gntachten das Staatsministerium nur abweichen kann, wenn es dies mit einer Mehrbeit von drei Vierteln aller Staatsminister beschließt, wurde angenommen. Die Bestimmung über die Versetzung nicht⸗ planmäßiger, auf Probe, Kündigung oder Widerruf angestellter Beamten
den einstweiligen Ruhestand wunde zugunsten derienigen abgeändent,
welche das 50. Lebensjahr vollendet haben. Feerner wurde ein Antrag;
der Koalitionsparteien angenemmen. der die Bestimmungen über die uswahl der Abzubauenden so fassen will, daß auf piese kein Makel fallen kann Der sosialdemokratische Ankrag auf Einsetzung eines varlamenkarischen Schiedsgerichts wurde abgelehnt und statt dessen auf Antrag des Zentrums beschlossen, daß zur Sicherung einer ein⸗ eitlichen und ordnungsgemäßen Dunchführung der Verordnung ein Ausschuß des Landtags gebildet wird, der das Recht eines Unter⸗ suchungsausschusses hbat. Bei der Wiederverwendung geeigneter aus⸗ geschiedener Beamter sollen solche aus den abgetrennten und besetzten Gebieten nach Möglichkeit berücksichtigt werden Gegen Zentrum und
eutschnationale wunde der sozialdemokratische Antrag angenommen, allen Betrieben und Verwaltungen des Staates Preußen Anweisung jegebeschädigte und ihnen gleichgestellte unfall⸗ versetzte Beamte, Angestellte und Arbeiter nicht entlassen werden und n den Fällen, wo es bereits geschehen ist, die Entlassung rückgängig gemacht werde. Im übrigen wurde der Regierungsentwurf im wesent⸗ ichen unverändert angenommen.
—
Nr. 6 der „Veröffentlichungen des Reichs⸗ esundheitsamts“ vom 6. Februar 1924 hat folgenden Inhalt: ersonalnachrichten. — Gang der gemeingesährlichen Krankheiten. — eiweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche Krantheiten. — Gesetz⸗ seeung usw. (Deutsches Reich.) Einlaßstellen für Fleisch. — Vieh⸗ buchenstatistik und Nachrichtendienst bei VLiehseuchen. — (Preußen)
gargarine. — Auslandefleischbeschau. — Wutschutzkranke. — Kranken⸗ pflegeprürung. — Arzneimittel. Arzneigläser und Standgefäße in Avothefen. — (Oesterreich.) Wein. — (Frankreich.) Heilmittel. — (Bulgarien.) Blei und Zink zu Gebrauchsgegenständen. — (Uruguav.)
chutzvockenimpfung. — Tierseuchen im Auslande. — Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kongressen usw. — hmeutiches Reich.) Gesundkeitsfürsorgeschul. — Rechsprechung. Reseigepflicht dei ansteckenden Krantheiten. — Vermischtes. (Deutsches
—
Wien
Budapest. Sofia. Konstantinopel.
60,049 60,351
60,049 60,351 121695 122305
123789 124411
und Belgrad) 4 Kr. = 1 Dinar 50872 147,630
31171
51128 148,370 31329
51121 147,630 3117
51379 148,370 31329
— Die Generalversammlung der Pfälzischen Näh⸗ maschinen⸗ und Fahrräder⸗Fabrik vorm. Gevr. Kavser, Kaiserslautern, vom 5. Februar 1924 beschloß von der Ausschüttung emer Dividende Abnand zu nehmen und den nach Vornahme entsprechender Ab chreibungen und Rückstellung von je 5 Milliarden auf Reserve I1, Delkredere, Arbeiterwohlfahrt und Beamtenversorgung verbleibenden Gewinn mit 303 150 284 851 ℳ auf neue Rechnung vorzutragen.
16““
eich, Säuglingssterblichkeit, 1922/23. Einrichtungen für tuberk ö5s Erkrankte. 82 Wochentabelle über die Geburts⸗
Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. Janunar 1924 betrugen in Tausend Mark (in
Klammern + und — im Vergleich mit der Vorwoche): Aktiva.
Metallbestand (Bestand an kursfähigem deutschen Gelde und an Gold
in Barren oder ausländischen Münzen, das Kilogramm Feingold o1114“
— zwar Goldkassenbestoondd . “ Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnotenbanken. Reichs⸗ und Darlehenskassenscheine.. 8 8 Rentenbankscheienn Noten anderer Banken „ Wechsel und Schecks. Rentenmarkwechsel und ⸗Scheckses. .
Lombardforderungen. .
132 496 907 106 811 000 3 229 020 432,100 000 Rentenmarklombardforderungten .. „ vve,eenee
Effekten .„ „ „ 9 2 0 10 0 0 0 0 20 Sonstige Aktiven ö] Passiva.
darunter lombardierte Wechsel
Grundkapital . Reservefondsds .
Betrag der umlaufenden Noten.
Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten: stigh Reichs⸗ und Staatsguthbenn . .
b t rkgiroverkehr 333 933 163 680 000 000 “ b.. 7283 988 003 670 000 000) b) Privatguthaben. . . . . . . 8 b dar. kgiroverkehr 42 301 277 180 000 000 8 dar. im Rentenmarkgiro 9 Seeneoeh Darlehen bei der Rentenbaaahhh . . Sonstige Passiicua . .
88
8’
1822
1 074 299 cr 1 004 842 (unveräncert) 904 810 (unverändert) 20 032 (unverändert) 372 ü082 711 5 238 173 (+ 30 229 464) 1 297 869)
31 066 8 270)
556 580 296 85 817 097)
(unverändert)
9 081 993 999 243 679 623 155 999 999 495)
227 346 636 000 000 000 (+ 85 031 979 000 000 000) 2 203 337 324 99
2028 887 946 350)
349 170 275 629 580 231 (+ 54 401 371 738 044 499) 288 546 082 560 000 000 (+ 102 570 340 930 000 000) 134 512 258 780 791 001 (— 6 273 336 790 400 000)
3028 496 2397 270)
190 434 145 000 000 000 “ (+ 9 258 600 000 000 000 0) — 109 798 879 995 124 543 327 213 834 510 000 000) 22 036) 213 940 136 149 437 422 107 817 890 (— 47 161 136 379 881 301) 408 785)
180 000 180 000 (unverändert) (unverändert) 160 502 127 264 (unverändert) (unverändert) 457 190 999 458 795 019 (— 21 531 768 374 900 574)
1 604 574 596 (+ 216 794 815)
561 499 728 344 322 217 (X 197 862 344 828 454 641)
1276 158)
180 000 „(nunverändert) 121 413 (unverändert) 111 889 606 704 331)
3 997 841 669 885)
103 013 107
(—- 8480 268)
508 036 823 568 050)
13 891 281
285 169 902 551 387 702 3 577 271)
88 36 872 596 806 880 360) (+
100 000 000 000 000 000 9 282 899 982 879 406 (— 42 469 180 547 448 562)
137 825 279
1718 875 6 400 669)
371 553)
†
Kopenhagen, 5. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Nationalbank in Kopenhagen vom 2. Februar (in Klammern der Stand vom 26. Januar) in Kronen: Gold bestand 209 565 750 (209 565 750), Silberbestand 8 436 075 (8 434 497), zusammen 218 001 825 (218 000 247). Notenumlauf 454 111 148 (411 959 793), Deckungsverhältnis in Prozent 48.0 (52.9).
Stockholm, 6. Februar. (W. T. B.) Wochenausweis der schwedischen Reichsbanft vom 2. Februar 1924 (in Klammern der Stand vom 26. Januar 1924) in Kronen: Metallvorrat 271 674 207 (271 701 040), Ergänzungenotendeckung 512 542 820 (501 267 284), davon Wechsel auf Inland 353 207 044 (332 803 922), davon Wechsel auf Ausland 693 750 (839 900), Notenumlauf 517 704 906 (468 219 383), Notenreserve 150 643 509 (200 182 698) Girotonto⸗ guthaben 218 632 265 (252 819 218).
Die Elektrolytkupsernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolptkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 7. Februar auf 121,25 ℳ (am 6. Februar auf 121,25 ℳ) für 100 kg.
erlin, 7. Februar. (W. T. B.) Rschtpreise in Berete im Nahrungsmittelgroßhandel und im Verkehrmit dem Einzelbandel, in Originalpackung, offiziell festgestellt durch den Landesverband Berlin und Brandenburg des Reichs⸗ verbandes des Deutschen Nahrungemittelgroßhandele, E. V., Berlin. Die Preise verstehen sich für 50 kg ab Lager Berlin. In Goldmark: Gerstengraupen, lose 14,75 — 15,15 ℳ, Eerstengrütze, lose 14,75 — 15,15 ℳ, Haferflocken, lose 14,35 — 15,00 ℳ, Haser⸗ grütze, lose 15,25 — 16,00 ℳ, Maisgrieß 20,25 — 20,55 ℳ, Mais⸗ puder, lose 23,50 — 23,75 ℳ, Roggenmehl 01 11,75 — 12,25 ℳ, Weizengrieß 16,50 — 17,00 ℳ, Hartgrieß 21,00 — 23,00 ℳ, 70 % Weizenmehl 13,00 — 15,00 ℳ, Weizenauszugmehl 16,00 — 20,50 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 19,00 — 23,00 ℳ, Svreiseerbsen, kleine 15,00 — 17,00 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 21,00 — 22,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen, 29,50 — 30,00 ℳ, Linsen, kleine 25,00 bis 33,00 ℳ, Linsen, mittel 36.90 — 40,00 ℳ, Linsen, große 40,00 — 45,00 ℳ, Kartoffelmehl 16,50 — 17,50 ℳ, Matkkaroni, lose
38,00 ℳ, Schnit Un, lose 20,00 — 23,75 ℳ, Burma II un⸗
8 3 ““ 8 “ .“
glasiert 17,00 — 20,00 ℳ, Siam Patnal, glas. 24,50 — 27,00 ℳ, grober Bruchreis 16,50 — 18,40 ℳ, Reisgrieß u. ⸗mehl, lose 13,40 — 14,20 ℳ, Ringäpiel, amer. extra choice 115,00 — 125,00 ℳ, getr. Aprikosen, cal. sfancy 140,00 — 160,00 ℳ, getr. Bunen, cal. fancv 135,00 — 150,00 ℳ, getr. Pfirsiche, cal. extr. choice 120,00 — 150,00 ℳ, getr. Pflaumen 43,00 — 48,00 ℳ, Kormthen in Kisten choice 80,00 — 90,00 ℳ, Rosinen m Kisten Candia 75.00 — 80,00 ℳ, Rosinen in Kisten Caraburnu 85,00 — 95,00 ℳ, Sultanmen m Kisten 82,00 vbis 100,00 ℳ, Mandeln, vutere Bari 130,00 — 150,00 ℳ, Mandeln, süße Avola 145,00 — 160,00 ℳ, Kaneel 190,00 — 200,00 ℳ, Kassia Vera 110,00 — 120,00, ℳ, Kümmel, boll. 145,00 — 150,00 ℳ, Nelten Zanzibar 240,00 — 250,00 ℳ, schwarzer Pfefter Singapore 98,00 biso 106,00 ℳ, weißer Piesser 130,00 — 141,00 ℳ, Piment Jamaika 75,00 — 80,00 ℳ, Robkaffee Zentralamerika 240,00 bis 300,00 ℳ. Rohkaffee, Brasil 170,00 — 200,00 ℳ, Röst⸗ kaffee. Zentralamerita 300,00 — 400,00 ℳ. Röstkaffee, Brasil 210,00 — 270,00 ℳ, Malzkaffee, gepackt 23,00 — 26,00 ℳ, Röst⸗ geneide, loje 16,00 — 18,00 ℳ, Crsatzunschung mu 20 % Kanee gepackt 60,00 — 70,00 ℳ, Katkaopulver, stark entölt. 100,00 bis 130,00 ℳ, Tee in Kisten Souchon 350,00 — 380,00 ℳ, Inlands⸗ zucker basis melis 38,00 — 39,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade 41,00 dis 43,00 ℳ, Zucker Würsel 46.00 — 47,00 ℳ, Kunnbonig 40,00 bis 44,80 ℳ, Marmelade. Einfrucht, Erdbeer 108,00 — 111,50 ℳ Marmelade, Vierfrucht 35,00 — 50,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 376 bis 4,00 ℳ, Steinsalz in Packung 4,30 — 4,60 ℳ, Siedesalz in Säcken 4,80 — 5,20 ℳ, Sieresalz i Packung 5,40 — 5,80 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 68,00 — 70,00 ℳ, Purelard in Tierces 66,00 — 68,00 ℳ, Speisctalg in Padung 48,00 — 50,00 ℳ, Speisetalg in Kübeln 45,00 — 48,00 ℳ, Margarine, Handelemarfe 1 56,00 ℳ, 11 48,00 bis 52,00 ℳ, Margarine, Spezialmarte I 76,00 ℳ, I1 57,00 bis 59,00 ℳ, Moltereibutter —,— bis —,— ℳ, Corned beef 12/6 Ibs. per Kiste 35,00 — 36,00 ℳ, Speck, gesalzen, sett 68,00 bis 70 00 ℳ, Quadratkäse 50,00 — 60,00 ℳ, Quartfäse 50,00 bis 70,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 115,00 — 125,00 ℳ, Tilsiter Käse, halbfett 65,00 — 75,00 ℳ, ausl. ungez. Kondensmilch 48/16 25 00 bis 26,00 ℳ. inl. ungez. Kondenemilch 48/12 19,00 — 20,00 ℳ, inl. gez. Kondensmilch 48/14 29,00 — 31,00 ℳ. — Umrechnungszahl: 1000 Milliarden = 1 Goldmark.
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