1924 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Feb 1924 18:00:01 GMT) scan diff

6 Erwerbe⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8. Unfall⸗- und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen

London, 8. Februar. (W. T. B.) Privatdiskont 321 22.

Peavis, 7. Februar. (W. T. B.) Wochenausweis der Banky Frankreich vom 7. Februar (in Klammern Zu⸗ und Abnahme 4— Vergleich zu dem Stande am 31. Januar) in Franken: Gold in den K s 3 676 655 000 (Zun. 76 000) Fr. Gold im Ausland 1 864 321 70 (unverändert) Fr, Barvorrat in Silber 297 152 000 (9

98 000) Fr. Guthaben im Ausland 575 920 000 (Zun. 369 000 1un vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 3 603 582 000 (.

uchungssachen. UntersanenJer ugen santlochen, gstellmngen u der 5. Verkäufe, Vewachtungen Verdingungen ꝛc. 4 Verlosung ꝛc. von Werwavieren. b. Kommanditgeselljchaften auf Aftien. Aktiengesellschaften und Dentsche KFolonzalaesellischaften

un Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 8

nahmeposten weg, weil in den Länder⸗ und Gemeindeparlamenk . voraussichtlich keme Mehrheit dafür zu erlangen sei, so verwandle sich die in der Begründung errechnete Mehrennahme in eine Minder⸗ einnahme Die Ablehnung des § 22 und der dazu gemachte Vorschlag zur Gewährung eines Zuschlagsrechts zur Vermögenssteuer an Länder und Gemeinden verfolge das Ziel, einen tatächlich realisierbaren Finanzausgleich zu schaffen. Es erscheine ferner nicht gerecht⸗ sjertigt, die bisherigen Anteile der Länder und Gemeinden an der Reichsumsatzsteuer zu verkürzen und die Länder und Gemeinden mit

Währungsverfalles das Reich durch Befoldungs Personal⸗ etat der Länder und Gemeinden zum überwiegenden Teil üvernehmen müsse, und darüber hinaus die Länder und Gemeinden durch Gewährung von Zuschüssen zu den Gehältern der Geistlichen und Kucchenbeamten sowie von Zuschüssen sür solch Anstalten und Einrick tungen, die Auf⸗ gaben der öͤffentlichen Wohltahrtepflege und des öffentlichen Schul⸗ und Bildungswesens erfüllen, wesentlich entlastet werden müßten. Die Nolwendigkeit, die auf Goldrechnung umgestellten Haushaltspläne im

Offentli Anzei ffentlicher Anzeiger. Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

1,20 (Goldmark freibleibend.

Gleichgewicht zu halten, verbiete dem Reiche, sich weiterhin mit einer Ausgabe zu belasten, die unter finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten als einer der wesentlichsten Ausgabeposten in die Etats der Länder und Gemeinden gehört. Infolgedessen würden in der Regierungsvorlage den Ländern und Gemeinden wiederum die⸗ jenigen Aufgaben zur selbständigen Regelung und Erzüllung über⸗ lassen, die nach der geschichtlichen Entwicklung und auf Grund des bestebenden Rechtes als die ihrigen anzusehen jeien: die Wohlfahrts⸗ pflege (in gewissem Umfange), außerdem das Schul⸗ und Bil⸗ dungswesen sowie die Polizei. Dementsprechend setzte die Re⸗ gierungsvorlage den Anteil der Länder an der Einkommen⸗ und Körperschaftestener auf 90 Prozent hinauf, sie hebe die Erbscharts⸗ stener als Ueberweisungssteuer auf und beschränke die Be⸗ jeiligung der Länder und Gemeinden an der Umsatzsteuer auf das Halb vH, das nach Artikel IV § 2 der zweiten Steuer⸗ notverordnung von den steuerpflichtigen Umsätzen des Kalender⸗ jahres 1924 über den bisherigen Satz hinaus zum Hebung komme Die im Artikel V der Regierungsvorlage enthaltenen Vorschriften wurden vom Ausschuß zur Kenntnis genommen, nachdem in längerer Ansiprache die Ausschußmitglieder zu den einzelnen Punkten des Finanzansgleichs Stellung genommen hatten. Diejenigen Aenderungen der Regierungsvorlage, die der Reicherat im Einvernehmen mit der Reichsregierung vorgenommen hat, wurden auch vom Fünfzehneraus⸗ schuß gutgeheißen. Angenommen wurde ein Antrag, der die Reichs⸗ regierung ersucht, für den Fall, daß die bisherigen Bewilligungen auf Grund der §§ 60 Ab 8 und 61 des Finanzausgfeichsgesetzes, und zwar ohne jede Kompensation, in Wegfall kommen, in den tommenden Reichshausbaltsanschlag den ⸗kulturellen Notstandsfonds“ in angemessenem Ausmaß einzusetzen. Nach den Beschlüssen des Aus⸗ schusses sollen ferner 34) die Aufgaben der Wohlfahrtspflege, des Schul⸗ und Bildungswesens und der Polizei den Ländern nach Maß⸗ gabe nähelrer reichsrechtlicher Vorschriften zu „selbständiger Aus⸗ führung“ überlassen bleiben. während die Regierungsvorlage hier die Worte: „zu selbständiger Regelung und Erfüllung“ vorgesehen hatte. Von den Aufgaben der Wohlfahrtspflege, die im § 34 insbesondere als Autgaben der Länder angeführt werden, empfahl der Ausschuß zu streichen: die sopziale Fürsorge für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene und die ihnen auf Grund der Versorgungs⸗ gejetze gleichgestellten Personen sowie die Flüchtlingsfürsorge. Alsdann wurden die im Art. VI enthaltenen Bestimmungen über die Mitwirkung der Gemeindebehörden im Besteuerungsverfahren vom Ausschuß durchgesprochen, ebenso die im Art. VII vorgesehene Ver⸗ einachung der Steuerrechtepflege und die im Art. VIII umschriebene Vereinfachung des Steuerstrafrechts. Zu Artikel VII schlug der Ausschuß vor, daß nicht nur der Reichsminister der Finanzen be⸗ stimmen solle, wann die Vorschriften dieses Artikels außer Kraft jreten, sondern daß auch der Reichstag das Erlöschen dieser Vor⸗ schriften verlangen könne. Nach dem Gutachten des Reichsiustiz⸗ mmisters könnte sonst der Reichstag nur die gesamte Verordnung, nicht einzelne Teile derselben aufheben. Sodann nahm der Fünf⸗ zehneraueschuß die Schlußbestimmungen der dritten Steuernot⸗ verordnung zur Kenntnis und vertagte sich.

Der Rechtsausschuß des Reichstags verabschiedete vorgestern in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Beschleuni⸗ gung des Verjahrens in bürgerlichen Rechts⸗ streitigkeiten. Wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger berichtet, wurden einige Unstimmigkeiten aus der ersten Lesung ausgeglichen. So wunde die Frage der Zulässigkeit von Berufung und Revision, soweit es sich uvm die Mindestgrenze des streitigen Geldbetrags handelt, gleichmäßig geregelt. Im übrigen verblieb es in der Hauptsache bei den Beschlüssen erster Lesung. Angenommen wunde ein Antrag Dr. Bell (Zentr), den in erster

eine Vorlage einzubringen oder meniaktens der der Lebetstsheegen Resorm der 3⸗P.O. eine Bestimmung vorzusehen, wonach die Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands oder des Beschwerdegegenstands zulässig ist, wenn es im öffentlichen Inter⸗ esse liegt, über eine vom Reichsgericht noch nicht grundsätzlich ent⸗ schiedene Rechtsfrage eine höchstrichterliche Cntscheidung herbeizuführen. Ueber das Vorliegen des öffentlichen Interesses soll das Reichsgericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschlu entscheiden. Im Anschluß hieran wurde ein Antrag Dr. Radbruch (Sez.) angenommen, der das Verfahren zur Beseitigung offenbarer Unrichtigkeiten eines Urteils regelt. Weiter wurden Anträge Beverle (Bayr. Vp.) über Verfahrensvorschriften angenommen. Der Abg. Dr. Fischer⸗Köln (Dem.) hatte einen Antrag eingebracht, der das schiedsgerichtliche Verfahren vereinfachen wollte, um unnötige und überflüssige Erschwerungen zu vermeiden. Nach diesem Antrag sollten Schiedesprüche nicht wie bisher durch rteil, sondern bereits durch Veschluß für voöllstreckbar erklärt werden können. En solcher Beschluß sollte nicht erlassen werden, wenn sich der Spruch über eine gesetzliche Vonschrizt hinweg⸗ gesetzt hat, auf deren Innehaltung die Pescsn rechtswirksam nicht häuten verzichten tönnen. Die Klage auf Aufhebung eines für voll⸗ streckbar erklärten Schiedsspruchs war an eine Notfrist von einem Monat gebunden. Auch ein Vergleich sollte durch Beschluß für vollstreckear erklärt werden können, wenn sich der Schuldner in ihm vor dem Schiedsgericht der sofortigen Zwangsvollstreckung unter⸗ worsen hatte. Der ganze Antrag wurde jedoch mit Stüimmengleich⸗ vom Ausschuß abgelehnt. Es besteht die Absicht, ihn im Fünt⸗ zehne ausschuß von neuem einzubringen. Schliezlich faßte der Rechts⸗ gusschuß solgende vom Abg. Dr. Bel] (Hentr.) beantragte Ent⸗ schließung: „die Reichsregierung zu ersuchen, die Reform der Zivil⸗ 2 Pohe hefnnng mit tunlichster Beschleunigung in die Wege zu lenien“. b usgesetzt wurde die Beratung und Abftimmung über folgende Ent⸗ chließung Schiffer (Dem.): „Die Reform der Zivilprozeßordnung t jo zu gestalten, daß die Eingliederung der Sondergerichte in die ordentliche Gerichtsbarkeit ohne Beeinträchtgung ihrer bewährten Hiszaen gn 818 8 Auf Antrog Rehbinder (D. Vp.) so igst eine Neuredigierung der Zivi 24 Iee gierung Zivilprozeßordnung im Reichs⸗

Bei der vorgestern fortgesetzten Beratung des Fin nzp . tischen Ausschusses des v Faeenn. chaftsrats über den Entwurf einer dritten Steuernot⸗ erordnung mwunden dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher eitungsverleger zufolge die Bestimmungen über den Finanzausgleich (Artifel V §§ 31 bis 34 der Verordnung) auf Antrag des ÜUnteraus⸗ schusses mit dessen Abänderungevorschlägen angen ommen, desgleichen jejenigen über die Vetechch der Gemeindebehörden (Artitel VI) ter Streichung von § 35 Ziffer 2, über die Vereinsachung der Steuerrechtspflege (Artifel VII), über Vereinfachung des Steuer⸗ trafrechts (Artikel VIII) sowie die Schlußbestimmungen (Artifel 1X) unter Einschränkung der Ermächtigung des Finanzministers zum Erlaß der zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Verwaltungs⸗ und Rechtsvorschriften 56) durch die Zustimmung des Reichsrats und eines Ausschusses des Reichstags. Zum Artikel VI wurde nach⸗ tehende Entschließung angenommen: Der Reichewirtschaftsrat empfiehlt zu prüfen, in welcher Weise die Steuerverwaltung wesentlich mehr dezentralisiert werden kann und ob zu diesem Zwecke etwa nach dem Vorbilde der Grund⸗ erwerbesteuer die Uebertagung der Veranlagaung und Erhebung der Einkommen⸗ und Umsatzsteuer mindestens aber der Er⸗ hebung dieser Steuern auf Gemeinden und Gemeindeverbände

b veI 8 ei der Beratung des Finanzaukgleichs war der Arbeitsausschu der Tatsache ausgegangen, daß das Hauptstück des Auegeich⸗ 4.

——

Aktiva. Belastung der Wirtschaft zugunsten der Rentenbank Bestand an Rentenbriefen: am 31. 12,23 Rm. 2 399 984 000 am 31. 1. 24 Rm. 2 399 872 000

Umnatzsteuer ganz auszuschließen.

Zwecken der öffentlichen Wegebaltung zu verwenden.

und l1. März für Länder und Gemeinden untragbar

fahrtspflege

fall der Besoldungszuschüsse außer Kraft treten müsse. .

dem Ablauf des Kalenderjahres 1924 von der Beteiligung an der Daher müßten von dem Aufkommen an der allgemeinen Umsatzsteuer die Länder 10 % und die Gemeinden 15 % erhalten. Außerdem sei zur Erhaltung und Besserung der öffentlichen Wege das Auffommen an der Kraftfahrzeugstener voll zu Da die Be⸗ soldungszuschüsse am 1. April 1924 wegfallen sollen, werde es nicht für angebracht gehalten, vor diesem nahen Termin die in § 60 er⸗ wähnten Besoldungszuschüsse noch vorher in Wegfall zu bringen. Auch erscheine die Minderung der Besoldungszuschüsse am 1. Februar Die reichs⸗ rechtlichen Vorschriften, betr. Ueberlassung der Aufgaben der Wohl⸗ des Schul⸗ und Bildungewesens und ker Polizei an die Länder. dürften nicht eher in Kraft meten, bis feststehe, daß die den Ländern und Gemeinden neu zugewiesenen Steuern ihnen auch ent⸗ sprechende Einnahmen verschafften. Dann falle auch die Notwendig⸗ teit eines Reichsbesoldungssperrgesetzes weg, das mit völligem Fort⸗

GHandel und Gewerbe. ] Berlin, den 11. Februar 192142.

Telegraphische Auszahlung (in Millionen..

9. Februar Geld Brief 1571063

1396500 169575 561593 680295

1101240 105735 184538

18054750

4189500 189525 729173 533663 124687

1855375 498750 59,351 121695

11. Februar Geld Brief 1571063 1578937

1396500 1403500 169575 170425 564585 567415 680295 683705

1101240 1106760 105735 106265 184538 185462

18054750 18145250

4189500 4210500 191520 192480 729173 732827 534660 537340 124687 125313

1855375 1864625 498750 501250 59,351 59,649 121695 122305

Amsterd.⸗Rotterdam Buenos Aires

(Papierpeso) .. . . Brüssel u. Antwerpen Christiania Kopenhagen Stockholm und Gothenburg.. Helsingtors 58 Italien London . New York. Schweiz.. Spanien.. Lissabon und Oporto Japan.. Rio de Janeiröo... Wien

rag Hragfie wien (Agram

und Belgrad)

4 Kr. = 1 Dinar Budapest... III““ Konstantinopel...

50872 147,630 30922

51128 148,370 31278

50872 147 630 31122

—2,

8

11. Februar

Weln Briel 4189500 4210500 169575 170425 31122 31278 680295 683705 18054750 18145250 18054750 18145250 105735 106265 200498 201502 1571063 1578937 191520 192480 50873 51 127 564585 567415 59,351 59,649 21696 21804

1101240 1106760 729173 7732827 534660 537340

121695 122305 121695 122305 99,750 100,250

9. Februar

Geld 4189500 169575 30923 680295 18054750 18054750 105735 189525 1571063 191520 50873 561593 59,351 21546 21546 1101240 729173 533663

121695 121695 99,750

Banknoten

anmrirngngeeemeneeeeeeäeeübenee

u. 1 Doll. Belgische.. Bulgarische 3 Dänische.. Englische große.

1 u. dar. Finnische Französische. 8 Holländische . Italtenische. . Jugoslawische... Norwegischhe... Oesterreichische .. Rumänische 1000 Lei

unter 500 Lei Schwedische ... Schweizer.. Spanische.. . Tschecho⸗ slow., neue

100 Kr. u. darüber Staatsnot. u. 100 Kr. Ungarische Bankn.

eseta, Escudo, Lei, Leva. Dinar, Yen und Milreis.

Monatsübersicht der Deutschen Rentenbank (Dezember 1923 Januar 1924).

31. 12. 1923. 31. 1.1924.

3 200 000 000,— E1“

200 000 000,— 1 000 000 000,—

Darlehen an das Reich: 1 vna Eöe e16* Darleben an die Wirtschaft:

an die Reichsbank . an die Notenbanken .. Vorübergehend bei der Reichs⸗ bant (200) und Post (10) für Ingangbringung des Giro⸗ und Postschockverkehrsses Kasse, Giro⸗, Postscheck⸗ und Bank⸗ EqT““ Mobilien und Büroutensilien... Sonstige Aktiva. 8 Passiva. Grundkapitat 1t 1““] Grundröcklage, .. 8 Umlaufende Rentenbankscheine —. Umlaufende Rentenbriehfe.. Sonstige Passirvau ¹) Das Reich hat am 31. Januar 100 Millionen Rentenmark zurückgezahlt; Wiederanforderung vorbehalten

2) Die Reichsbank hat im Januar 200 Millionen Rentenmark aus den zur Verfügung gestellten 600 Millionen abgesordert. Die darüber hinaus gewährten Kredite hat sie aus eigenen Rentenmark⸗

beständen gegeben; es wird auf die Wochenausweise der Reichsbank verwiesen.

33 995 000,—

220 000 000,—

11 268 754,40

4 083 799,61 51 600,32

56 745,38

2 400 000 000,— 800 000 000,— 1 374 084 422,— 128 000,—

2 400 000 000,— 800 000 000,— 1 241 999 853,— 16 000,—

8— on eeengeheber vom bebauten Grundbesitz sei. Falle dieser Ein⸗

9) Die Post hat 88 Jannar 10 Millionen zurückgezahlt.

1578937

1403500 170425 564407 683705

1106760 106265 185462

18145250

4210500 190475 732827 536337 125313

1864625 501250 59.649 122305

5¹1128 148,370 31078

Ausländische Banknoten (in Millionen).

„Brief 42 10500 170425 31077 683705 18145250 18145250 106265 190475 1578937 192480 51127 564407 59 649 21654 21654 1106760 732827 536337 122305 122305 Die Notiz „Tel bische Auszah die Notiz „Telegrapbische Auszahlung“ sowie „Banknoten“ vper⸗ heht sich für je 1 Gulden, Frank, Krone, Finnländische Mark, mie Pfund Sterling, Dollar, Peso,

3 200 000 000,—

210 000 000)

593 412 000) Fr., gestundete Wechse! 12 924 000 (Abn. 15 000) Fe Vorschüsse auf Wertpapiere 2474 981 000 (Zun. 89 552 000) Fh Vorschüsse an den Staat 23 100 000 000 (Zun. 300 000 000) Fr. schüsse an Verbündete 4 607 000 000 (Zun 10 000) Fr., Net

umlauf 39 174 102 000 (Zun. 340 061 000) Fr., Schatzguthaba 14 881 000 (Abn. 25 674 000) Fr. Privatguthaben 2 446 086 000 (3 8 140 488 000) Fr. vn

Berlin, 9. Februar. (W. T. B.) Richtprei Berlin im Nahrungsmittelgroßhandel und Verkebhrmit dem Einzelhandel. in Originalpackung, offii festgestellt durch den Landesverband Berlin und Brandenburg des Reiche, verbandes des Dentschen Nahrungsmittelgroßbandels. E. V., Berlin Die Preise verstehen sich für 50 kg ab Lager Berlin. Goldmarf: Gerstengrauven, lose 14,75 15,15 ℳ, Gerstengrüze lose 14.75 15,15 ℳ, Haferflocken, lose 14,35 15,00 ℳ, Haser, grütze, lose 15,25 1600 ℳ, Maisgrieß 20,25 20,55 ℳ. Mait. vuder, lose 23,50 23,75 ℳ, Roggenmehl 0/1 11 75 13,00 Weizengrieß 16.50 17,00 ℳ, Hartgrieß 21,00 23,00 ℳ, 70% Weizenmehl 13,00 15,00 ℳ, Weizenauszugmehl 16,00 20,50 - Speiseerhsen. Viktoria 19,00 23,00 ℳ, Speiteerbsen, klein 15,00 17,00 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 21,00 22,00 Langhohnen, bandverlesen, 29,50 30,00 ℳ, Linsen, kleine a6 bis 33,00 ℳ, Linsen, mittel 35.90 40,00 ℳ, Linsen, gufe 40,00 45,00 ℳ, Kartoffelmebl 16.50 17,50 ℳ, Mafkaroni. L0 36,00 38,00 ℳ, Schnittundeln, lose 21,00 24,00 ℳ. Burma II m⸗ glasiert 17,00 20,00. ℳ, Siam Patna !, glas. 24,50 27,00 ℳ, grohen Bruchreis 16,50 18,40 ℳ, Reisgrieß u. ⸗mehl, lose 13,40 14,25,¼ Ringäpfel, amer. extra choice 115,00 125,00 ℳ, getr. Aprikosen, aal faney —,— bis —,— ℳ, getr. Birnen, cal. fancy —,— bis —,- getr. Pfirsiche, cal. extr. choiee —, bis —.— ℳ, getr. Pflaumm 43,00 48,00 ℳ., Korinthen in Kisten choice 80,00 90,00 4 Rosinen in Kisten Candia —,— bis —,— ℳ, Rosinen in Kisn Caraburnu —,— bis —,— ℳ, Sultaninen in Kisten 820,00 k 100,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 130,00 150 00 ℳ, Mantelz süße Avola 145,00 160,00 ℳ, Kaneel —.— bis —,— ℳ, Kus Vera 110,00 120,00. ℳ, Kümmel, holl. 145,00 150,00 ℳ. Nelia Zanzibar —,— bis —,— ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 980 bis 106,00 ℳ, weißer Pfeffer 130,00 141,00 ℳ, Plimeu Jamaika —,— bis —,— ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 240ch bis 300,00 ℳ, Rohkaffee, Brasil 170,00 205,00 ℳ, Ris⸗ kafee. Zentralamerika 300,00 400,00 ℳ. Röstkaffee, Pusl 220,00 270,00 ℳ, Malzkaffee, gepackt 23,00 26,00 ℳ, Räs⸗ getreide, lose 16,00 18,00 ℳ, Ersatzmischung mit 20 % Kaftz gepackt —,— bis —,— ℳ, Kakaopulver, stark entölt 100,00 b 130,00 ℳ, Tee in Kisten Souchon 350,00 380,00 ℳ, Inlantp. zucker basis melis 38,00 39 00 ℳ, Inlandszucker Raffinade 410. bis 43,00 ℳ, Zucker Würfel 46 00 47,00 ℳ, Kunsthonig 40 0. bis 44,80 ℳ. Marmelade, Einfrucht, Erdbeer 108,00 111,50 Marmelade, Vierfrucht 35,00 50,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 3 bis 4,00 ℳ, Steinsalz in Packung 4,30 460 ℳ, Siedesalz in Säca 4,80 5,20 ℳ, Siedesalz in Packung 5,40 5,80 ℳ. Bratenschmagh in Tierces 68,00 70,00 ℳ, Purelard in Tierces 66,00 68,00 4 Speisetalg in Packung 48,00 50,00 ℳ, Speisetalg in Kübeln 45,00 48,00 ℳ, Margarine, Handelsmarke I 56,00 ℳ, I1 480 bis 52,00 ℳ,. Margarine, Spezialmarke I 76,00 ℳ, II 57,001 59,00 ℳ, Moltereibutter —,— bis —,— ℳ, Corned beef 12 Ibs. ver Kiste 35,00 36,00 ℳ. Speck, gesalzen, sett 60 00 MU 64 00 ℳ, Quadratkäse 50,00 60,00 ℳ, Quarkkäse 50,00 bif 70,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 115,00 125,00 ℳ, Tilsiter Kät halbfett 69,00 75,00 ℳ, ausl. ungez. Kondensmilch 48/16 250 bis 26,00 ℳ, inl. ungez. Kondensmilch 48/12 19,00 20,00 snk. ges. Kapdenemulc Bänlt 2n,00 —31100 ℳ. Unnechnungegut

8 Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und b Wertpapiermärkt 8 Devisen. 1 anzi g, 9. Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. I in Danziger Gulden.) Noten: Amerikanische 5 n9n G., Polnische für eine Million 0,631 G., 0,634 B., 100 Billionen Reics mark —,— G., —,— B. 100 Rentenmark 111,73 G., 112,29 G Schecks: Warschau fuͤr eine Million 0,608 G. 0 612 B. h.0 zahlungen: Berlin 100 Billionen 115,73 G., 116,29 B., Vvonda 25 00 G., —.— B. Amsterdam 216,83 G., 217,92 B., Schwe C.e B., 1eea. G., 26,07 B., Brüssel —,— G, 8 Kopenhagen —,— G., —,— B., Auszahlung 5,8346 B.

London, 9. Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 91 Belgien 106,85. Schweiz 24,72 Holland 11,51 ¼, Fi. eris a Spanien 33,70 ½, Italien 98,31. Deutschland 21 500 000 000 000 bi 22 500 000 000 000 Wien 305 500, Bukarest —,—.

Parie, 9. Februar. W. LC. B.) Devisenturse. Deutschlen —,—, Bukarest —,—, Prag —, Wien —,—, Amerika Alh Belgien 88,60, England 94,95 Holland 8,25 ½ Italien 66 8— 385,50, Stockholm 582,50

msterdam, 9. Februar. (W. X. B.) Devisenkurse. Londet 11,50 ½, Berlin 0,54 Fl. für eine Billion. Iden rnne Schwehj 46,55 Wien 0,0037 ½, Kopenhagen 43.35, Stockholm 700 Cbristianio 35,75, New York 267.50. Brüssel 10,80, Madrid 340 Italien 11,70, Prag —,—, Helsingfors —,—. I Zörich, 9. Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. Berln vor. Frank für eine Billion, Wien 0,00,81, Prag 16.70, Holcm) 215,75. Rew Yorf 9,75, London 24,70, Paris 26,00. Italien 25,10, Brüssel 23,05, Kopenhagen 93,50, Stockholm 8 Christiania 77,00, Madrid 73,25, Buenos Aires 191,00, Budane 002,00, Warschau —,— Belgrad 6,85, Sofia 4,27 ½. 1 Kopenbhagen, Februar. (W. . B., Devisenkunse London 26,55, New York 6,20 Hamburg —,—, Parie 280 Antwerpen 25,00, Zürich 107,65, Nom 27,20 Amsterdam 2319 Stockholm 162,25. Cbristiania 82 75, Helsingfors 15.48, Prag l71l Stockholm. 9. Februar. (W. T. B.) Devisenkurse. vonden 16,40, Berlin 0,80 fin eine Billion, Paris 17,40, Brüssel 1950 Schweiz. Plätze 66,30, Amsterdam 143,10, Kopenhagen 62. Wasbington 3,79 ⅛, Helsingkors 9,58 Rom ——

g. 11,75.

Cbristiania, 9. Februar. (W. T. B.) Devisenkurte. Londen 32,10, amburg —,—, Paris 33,80. New York 7,47, Amsterdan 279,75, Zürich 130,00, Helsingfors 18.75, Antwerven 30,25 Stoakholn 196,25, Kopenhagen 121,25, Rom —,—, Prag 21,757.

—,

(W. T. B.) Silber 33 ⁄1 Silber af

Wertpapiere. Amsterdam. 9. Februar. Staatsanleihe 1922 A u. B 100 % 4 ½ % Niederländische Staalt⸗ anleihe von, 1917 82,50, 3 % Niederländische Staatsanleihe von 1896,05 63 %⅜, 7 % Niederl⸗Ind.⸗Staatsanleihe v. 1921 A 102,29 Nederl. Handel Mij. 139,75, Jurgens Margarine Stammaktien 71,50 Pbilips Glühlampen Stammaklien —,—. Cultuur Mij. der Vorsten⸗ landen Stammaktien 198,50, Handelsvereenigung Amsterdam 520,00 Gecons. Holl. Petroleum 216,00, Kon. Nederl. Mij. cot Expl. van ¹ etroleumbronnen 452,00, Rubber Cultuur Mij. Amsterdam 164 olland⸗Amerika⸗Linie 107,75, Nederl. Scheepvart⸗Unie 1532,00,

London, 9. Februar. Lieferung 3311⁄1½. 89

Maatschappik 351,00. Fest, aber ruhig.

se in!⸗

(W. T. B.) 6 % Niederländisch

1 Untersuchungsfachen.

1106313,untmachung. 4. 0. 41623.

durch Beschluß vom 1. Februar Die ngeoor nele Beschlagnahme des im nlande befindlichen Vermögens: 1. des Koufmanns E. Marten in Sand⸗ vort bei Umuiden. 2. des Volontäre acob Gelder in Amflerdam, ist durch Beichluß vom heutigen Tage wieder auf⸗

gehoben. emünde, 8. Februar 1924. Hees Das Amtsgericht. VLV.

284] . den Schützen Walter Ernst Gonnhagen, geb. am 23. 1. 1902 zu Hannover, 3. Zt. unbekannten Aufenthalts. st die öffentliche Klage wegen Fahnen⸗ siucht erhoben. Er wird nach § 12 des Gesetzes vom 17. August 1920 (RGBl. 6. s8 9) sr fahnenflüchtig erklärt. D. 6/24.

8 Sondershausen, den 7. Februar 1924.

Thür. Amtsgericht. Abt. 3.

—--——

2. Aufgebote, Verlust⸗

und Fundfachen, Zu⸗ kellungen u. dergl.

11063677.

Die Gewinnanteilscheinbogen zu nach⸗ eehenden Aktien unserer Gesellschaft 1951, 1952, 1355 und 200 sind ab⸗ handen gekommen.

Der Inhaber der zu vorgenannten Bogen gebörigen Aktien hat der Ausgabe von neuen Erneuerungsscheinen bezw. Gewinn⸗ anteilscheinbogen gemäß § 230 H.⸗G.⸗B. widersprochen.

Lurwig Ganz Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

[106312] B Die am 5. Mai 1919 verfügte Zahlungs⸗ perre hinsichtlich der Aktien der Badischen nilin⸗ und Soda⸗Fabrik Mannheim und Ludwigshafen a Rh. Nr. 6873 und 6874 wid aufgehoben. Mannheim, den 6 Fe⸗ hruar 1924. Bad. Amtegericht. B.⸗G. 9.

[106317]

Abhanden gekommen: 16 000 S Nr. 10031/46 *=⸗ 16 1

Berlin, den 9. 2. 24. (Wp. 119/24.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

106316)] Abhanden gekommen: 2000 Franß Lokomotiven⸗Akt. Nr. 22 738/39 =

Berlin, den 9. 2. 24. (Wp. 120/24.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.

l106318]

Erledigung. Die im Reichsanzeiger 28 vom 2. 2. 24 unter Wp. 99,24 gesperrte Kassenquittung über 1000 Reisholz⸗ Akt. ist ermittelt.

Berlin, den 9. 2. 24. 29 99/24.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D. ———-——

1106315] Bekanntmachung Nr. 14.

Der Disconto⸗Gesellschaft, hier, sind folgende Aktien abhanden gekommen: 1000 nom. junge Karlsruher Maschinen⸗ Altien Nr. 123 039/41.

Es wird ersucht, die Aktien sowie deren

nbaber anzuhalten und die nächste Polizei⸗

elle zu benachrichtigen. Kr. a. Nr. 1042.

Frankfurt a. M., den 1. Februar 1924.

Der Polizeipräsident. J. A: Hader.

[1055741 Aufgebot.

A) Die Hauseigentümerin Fau Deutsch, geb Kug'’er, in Berlin, Pad⸗ ttraße 58, vertreien durch Rechtsanwalt Dr. Julius Arnheim zu Berlin. Char⸗ lottenstraße 54, B) der Schneider Florian Reicheneder in Berlin⸗Hermedorf, Weiß⸗ bachstraße 9, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Langbach in Berlin, Krausenstraße 12. Cw der Friseur Karl Rittstieg in Drossen, haben das Aufgebot solgender Hypotheken beantragt: zu A. betreffend die im Grund⸗ duch Berlin⸗Wedding Blatt 1580 in Abt. III unter Nr. 21— 24 für die Stadt⸗ gemeinde Berlin eingetragenen Hppotheken von 45 000 ℳ, 15 000 ℳ, 60 000 und 85 000 ℳ, zu B. betreffend die im Grund⸗ buch Hermsdorf Bd. 66 Bl. 1973 in Abt. III Nr. 1 für die Hermsdorser Boden⸗Akt.⸗Ges. eingetragene Hvppothek von 7000 ℳ, zu C, betreffend die im Grundbuch von Berlin⸗Wedding Bd. 15 Bl. 280 in Abt. I11 Nr. 17 für den Schlächter Eduard Schneider in Berlin eingetragene Hypothek von 2 140 000 eantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. April 1924. Vormittags 10 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin . 20, Brunnenplatz, anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und ie Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die jaftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. 24. F. 66. 23/4

Berlin, den 1. Februar 1924. Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 24.

1105986, Bekanntmachung. K. 6/2628. Der Inhaber des von Krosigkschen

die Aufnahme eines Familienschlusses über Aenderung der Satzung beantragt. Termin zur Verhandlung und Beschlußfassung ist am 26. März 1924, Vorm. 11 ÜUhr, im Oberlandesgerichtsegebäude,. Die An⸗ wärter werden aufgefordert, sich zu melden; die besonders geladenen gelten bei Schweigen als zustimmend.

Naumburg a. S., den 6. Februar 1924. Das Auflösungsamt für Familiengüter.

(105988]

Dem Kaufmann Abraham Jäger in Glogau ist die Ermächtigung erteilt, statt seines Vornamenes Abraham den Vornamen „Adolf“ als Rufnamen zu führen.

Amtsgericht Glogau, 7. Januar 1924.

[105575] Aufgebot.

Der Kaufmann Karl Jonschel in Düsseldorf, 80, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lucas in Düsseldorf, hat beantragt. seine Ehefrau, die ver⸗ schollene Ehefrau Karl Jonschel, Antonie geb. Drüll, geboren am 9. November 1889 in Ratingen, zuletzt wohnhaft in Düssel⸗ dorf Ackerstraße 80, vermißt seit dem 28. Dezember 1920, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 20. September 1924, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 231, im Justizgebäude an der Mühlenstraße, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen. ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.

Düsseldorf, den 30. Januar 1924.

Amtsgericht. Abt. 14.

1105987] Aufgebot. Die Witwe Nikolaus Reif, Katbarina geb. Danv, in Cobern. Marktstraße 50, hat beantragt, den verschollenen Schuh⸗ macher Heinrich Reif, geboren am 16. August 1889 zu Cobern a d. Mosel, zuletzt wohnhaft in Cobern. seit 1912 auf Wanderschaft unbekannten Aufenthalts, nach der letzten Nachricht aus Palermo vom 28. 9. 12 auf der Reise nach Algier und von da wahrscheinlich nach Amerika, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 28. Oktober 1924, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Gerichtsstraße 10, Zimmer 22, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Uesagait. den 30. Januar 1924. Amtsgericht. Abt. 7.

Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Ella Schwarz, geb. Nebe. in Altona, Schauenburger Straße 60, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hülsmann, Altona. klagt gegen ihren Ehe⸗ mann,. den Maurer Ludwig S. früher in Altona, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheicꝛung und Erkläramg des Beklagten für schuldig. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Altona auf den 2. Mai 1924, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Altona, den 5. Februar 1924.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[106288) Oeffentliche Zustellung. Frau Klara Charlolte Stöhr, geb⸗ Tippmann, in Zittau. Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Becker in Zittau, klagt gegen ihren Ehemann, den Kauf⸗ mann Heinrich Kurt Stohr, zuletzt in Zittau, jetzt unbekannten Aufenthalts. auf Grund der Voraussetzungen des § 1568 B. G⸗B. mit dem Antrage auf Scheidung der Ebe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Zwilkammer des Land⸗ gerichts zu Bautzen auf den 14. April 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Bautzen, den 6. Februar 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[106049]

Oeffentliche Bekanntmachung.

Es klagen auf Ehescheidnng: 1. Grete Hertel in Stralsund, vertreten durch den Rechtsanwalt Grünberg in Berlin, gegen Adolf Hertel aus § 1568 B. G.⸗B., 2. Anastasia Hennig in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Wittenberg in Berlin, gegen Albert Hennig aus § 1568 B. G⸗B. 3. Elisabet Hansen in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Neufeld in Berlin, gegen Jacob Hansen aus §§ 1565, 1567. 1568 B. G⸗B., 4. Olga Vermeulen in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Lewy in Berlin, gegen Cornelins Vermeulen aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., 5. Willi

[106287

aus § 1565 B G⸗B., 6. Karl Hagemann in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dittmann in Berlin, gegen Auguste Hage⸗ mann aus §§ 1567, 1568 B. G.⸗B. bezw auf Herstellung der ehelichen Ge⸗ meinschaft, 7. Frida Krätke in Danzig, vertreten durch Rechtsanwalt Orgler in Berlin, gegen Wilhelm Krätke aus §§ 1965 1568 B. G.⸗B., 8. Jrene Schul; in Berlin, verneten durch Rechtsanwalt Lesser in Berlin, gegen Alfred Schulz aus § 1568 B. G⸗B., 9. Paul Schindler in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Loewe in Berlin, gegen Hedwig Schindler wegen Ehezerzüttung, 10 Anna Schön in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Roth⸗ schild in Berlin, gegen Richard Schön, wegen Ehezerrüttung, 11. Friedrich Schüler in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Rockstroh in Berzin, gegen Ida Schüler aus § 1565 B. G.⸗B., 12. Helene Mänz in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Alexander in Berlin, gegen Rein⸗ hold Mänz aus § 1566 B. G.⸗B. bezw. auf Nichtigkeit der Ehe, 13. Gertrud Miethke in Berlin⸗Lichten⸗ berg, vertreten durch Rechtsanwalt Kareski in Berlin, gegen Paul Miethke aus § 1568 B. G⸗B., 14. Franzisfa Miller in Zeesen, vertreten durch Rechtsanwalt Schachian in Berlin, gegen Rudolf Miller aus § 1565 B. G.⸗B., 15. Helene Och in Berlin⸗Lichtenberg, vertreten durch Rechtsanwalt Magnus in Berlin, gegen Otto Och aus § 1567 B. G.⸗B.. 16. Marta Pozorski in Zerbst, vertreten durch Rechtsanwalt Diamant in Berlin, gegen Hugo Pozorsti aus § 1568 B. G⸗B, 17. Luise Pockrandt in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Holländer in Berlin, gegen Kurt Pockrandt aus § 1565 B. G.⸗B., 18. Hedwig Becker in Brandenburg. vertreten durch Rechtsanwalt Naue in Berli, gegen Paul Becker aus § 1568 B G⸗B., 19. Luise Pohlmann in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Herr⸗ mann in Berlin, gegen Paul Pohlmann aus §§ 1565, 1568 B G.⸗B., 20. Helene Nowalke in Berlin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Jandorf in Berlin, gegen Jo⸗ hannes Nowatke aus § 1568 B. G⸗B, 21. Hermann Nitschke in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Wittkoweki in Berlin. gegen Anna Nitschke aus §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., 22. Hermann Carl Rauchfuß in Berlin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Zippert in Be lin, gegen Frida Rauchfußz wegen Ehezerrüttung, 23 Lydia Zeitmann in Berlin, verteten durch Rechts⸗ anwalt Weis in Berlin, gegen Gustav Zeitmann, aus § 1567 B. G.⸗B. bezw. auf Nichtigkeit der Ehe, 24. Anna Emma Lutz in Wildenfelde, vertreten durch Rechtsanwalt Opvenheimer in Berlin, gegen Alfred Lutz, aus §§ 1567, 1568 B. G.⸗B. bezw. auf Nichtigkeit der Ehe. 25. Emma Eichgrün in Berlin⸗Schöne⸗ berg. vertreten durch Rechtsanwalt Stern in Berlin, gegen Erich Eichgrün. Sämtliche Beklagte sind unbekannten Ausenthalts. Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht 1 Berlin, Grunerstr., II Stock, Vorm. 10 Uhr, und zwar zu ! bis 6 auf den 29. April 1924 vor Zwilkammer 17 auf Zimmer 25, 7 auf den 24. April 1924 vor Zivilkammer 20 auf Zimmer 8, 8 bis 11 auf den 28. April 1924 vor Zivilkammer 22 auf . 2, 12 bis 15 auf den 29. ril 1924 vor Zivilkammer 34 auf Zimmer 2, 16 bis 19 auf den 30. Aprit 1924 vor Zivilkammer 35 auf Zimmer 2, 20 und 21 auf den 29. April 1924 vor Zivilkammer 37. auf Zimmer 19. 22 auf den 29. April 1924 vor Zivilkammer 39 auf Zimmer 11, 23 bis 25 auf den 28. April 1924 vor Zivilkammer 41 arf Zimmer 25 mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 6. Februar 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I.

[105990] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Gertrud Franke, geb. Baudach. hier Hedwigstr. 20. Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Meper bier. klagt gegen ihren Ehemann, Mecha⸗ niker Erich Franke, fruͤher in Braun⸗ schweig, z. Zt. unbekannten Aufentbalts. auf Grund des § 1563 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ebescheidung und Er⸗ klärung des Beklaagten für den schuldigen Teil. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zwilkammer des Land⸗ gerichts in Braunschweig auf den 1. April 1924, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen.

Braunschweig, den 5. Februar 1924.

Der Gerichteschreiber des Landgerichts.

—ñ

[105991] Oeffentliche Ce;

In der Ebescheidungslache der Maurer⸗ frau Hedwig Reim. geb. Binner, in Breslau, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Bohn in Breslau. gegen den Maurer Julius Reim, unbekannten Auf⸗ enthalts, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 5. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Breslau auf den 4. Juni 1924,

forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtiaten vertreten zu lassen. 5 R. 373/23 Breslau, den 6. Februar 1924. Landgericht.

[105993 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Gatzki, geborene Neu⸗ mann, in Spandau. Prozeßb⸗vollmächtigter: Rechtsanwalt Dr Choné in Halle a. S, klagt gegen den Pionier Georg Gatzki, früher in Halle a. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr Ehemann sie böswillig verlassen hat mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünste Zivilkammer des Landgerichts in Halle a. S. Poststraße 13, Zimmer 78, auf den 24. Mai 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Halle a. S., den 5. Februar 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[105995] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Bertha Ernestine Magda⸗ lene Lönnies, geb. Stapelfeldt, Hamburg. Morathstr. 11, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Levien, klagt gegen ihren Ehemann Wilhelm Carl Heinrich Lönnies, unbe⸗ kannten Aufenthalts, aus § 15672 B.⸗G.⸗B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 6 (Ziviljustizgebäude, Sieve⸗ kingplatz), auf den 2. April 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 23. Januar 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[105994] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau E. W M. F. Hilgen⸗ dorf, geb. Uding, Hamburg, Starstraße 61 b. Peckholz, vertreten durch Rechtsanwalt Buchheister, Hamburg, klagt gegen ihren Ehemann O. P. M. Hilgendorf, un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung auf Grund § 1567 11 B. G⸗Bs., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Beflagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer V (Ziviljustizgebände, Sieve⸗ fingplatz), auf den 5. April 1924, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht.

Hamburg, den 6. Februar 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[105580 Oeffentliche Zustellung.

Die Eherrau Rosa Spangenberg in Hannover, Markistraße 21 a. Prozeßbepoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kahn in Han⸗ nover, klagt gegen den Ingenieur Walter Spangenberg,⸗ unbekannten Aufenthalts. früher in Hannover, auf Grund des § 1565 B. G⸗B., mit dem Antrage auf Che⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 12. April 1924, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich -durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 5. Febiuar 1924.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[106289, Oeffentliche Zustellung. Der Arbeiter Wübelm Stevvan in Groß Niendorf, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Martens, Sachs, Bur⸗ meister in Kiel, ladet seine Ehefrau Emma Stephan, geb. Wolf, früher in Altenburg, setzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ebescheidung zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die fünste Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Kiel auf den 12. Mai 1924, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Kiel, den 5. Februar 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[105930] Oeffentliche Ssennuf.

Die Ehefrau Emma Küchenmeister in Rickert bei Rendsburg, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Tannenwald in Kiel. klagt gegen ihren Ehemann den Matrosen Walter Küchenmeister, früher in Rickert. jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §6 1567 Abl. 2, 1568 B. G⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kiel auf den 6. Mai 1924, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Kiel, den 6. Februar 1924.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[105992] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Betty Herrington, ver⸗

in Mannheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Thome in Koblenz, klagt gegen ihren Ehemann Harry Herrington, unbekannten Aufenthalts in Amerika, früber in Koblenz, unter der Behauptung, daß Beklagter dem Trunke ergeben sei, daß er die Klägerin mißhandelt uvnd sich des Ehebruchs schuldig gemacht habe, auf Grund der §§ 1568, 1565 B. G.⸗B mit dem Antrag. Landgericht wolle die zwischen den Parteien am 11. September 1920 vor dem Standesbeamten in Koblenz ge⸗ schlossene Ehe scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil erklären und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts in Kobleuz auf den 16. April 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht ugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Der Gerichtsschreiber des Landgerichtes.

[105932] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Lohne. Barbara geb. Rommerscheidt, in Köln, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Theisen in Köln, klagt gegen ihren Ehemann, den Schremer Heinrich Lohne, fröher in Köln⸗Sülz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Bestimmungen des § 1568 B G⸗G. mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die sechste Zivilkammer des Landgerichts in Köln auf den 15. April 1924, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Köln, den 30. Januar 1924.

Weimar, 8 Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[105931) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Johann Ruhs, Auguste geb. Dörvelfus, in Barmen, Dörnerbrücken⸗ straße 33 b, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Schmitz III. in Köln, klagt gegen ihren Ehemann, den Tagelöhner Johank Ruhs, unbelannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsorts, früher in Köln, Mauenheimer Straße 75, wohnhaft gewesen unter der Behauptung, daß der Beklagte sie ver⸗ lassen, sich seit über 1 ½ Jahren in keiner Weise um sie gekümmert habe, insbe ondere sich seiner Unterhaltspflicht vollständig ent⸗ zogen habe, mit dem Antrage aurf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die neunte Zivilkammer des Landgerichts in Köln auf den 14. April 1924, Vorm. 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Köln, den 31. Januar 1921t.

Schramm, Justizobersekretär,

Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[105996) Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Arbeiters (Bile hauers) Bruno Fritzsche, Gertrud geb. Glondajewefi, in Oeloß bei Fallersleben, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Friesecke in Mandeburg, klagt gegen den Arbeiter Bruno Fritzsche, frühber in Harbke, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1565 u. 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Magde⸗ burg auf den 4. April 1924, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Magdeburg, den 5. Fevruar 1924. Der Gerichteschreiber des Landgerichts.

[106290] Oeffentliche Zustellung. Frau Julie Ackermann, geb. Rauschen,⸗ in Bad Lautenberg, Prozeßbevollmächtigter: der Rechtsanwalt Nicolai in Suhl, klagt gegen den Betriebeleiter Hugo Acker⸗ mann, früher in Schleusingen, wegen Ehebruchs mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Verklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Verklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts zu Meiningen auf den 28. April 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen Meiningen, den 7. Februar 1924. Der Gerichteschreiber des Landgerichts.

[106291] Oeffentliche Zustellung. Die Buchhalterin Klara Bohl in Nürn⸗ berg. Schweppermannstraße 10/11, klagt durch ihren Prozeßbevollmächtigten Rechts⸗ anwalt Dr. Mayerhofer gegen den Kauf⸗ mann Wilhelm Bohl, früher in Nürn⸗ berg. Lange Zeile 7, nun unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Die Ebe der Streitsteile wird aus Verschulden des Be⸗ klagten geschieden. II. Der Beklag e hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zwil⸗ kammer des Landgerichts Nürnberg auf Montag, den 28. April 1924, Vor⸗

Hein in Berlin, vertreten durch Rechts⸗

Familienfideikommisses Poplitz hat

anwalt Apfel in Berlin, gegen Helene Hein

Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗

witwete Schockert, geborene Kewenig,

mittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 273, des