E“—“
41844 % Bank f.
Eisenbahn-Obl.
4 ½ % Berninabahn-Obl. I. Hypotbhbhbh... 5 9 Jungkrau Bahn Obl. II. Hypoth. v. 1906
Industrielle Obl.
Orient. Eisenb. v. 1907/10 „ 5 % Bernische Kraft- werke v. 1916 . 4 ½¼ % Kraftübertragung Reinfelden versch. Jahrg. gew. Electr. versch. 4 ¼ % Schweizer Ges. f. Metallwerke, Basel 61 ⁴½ % (5 %) Union Electr. St. Claude v.
Aktien.
. Unter- nehmungen l. Zürich, ank für Orient. Eisen-
Zürich (Einz. Handels-Bank, Baseler Feuer-Vers. A.-G. (25 % Einz.) . Baseler Lebensversiche- rungs-A.-G. (30 % 8116““ Baseler Rückvers. 20 % Baseler Transport-Vers, e11““ Boden-Kreditbank in SG116“ Helvetia Allgem. Feuer- Vers. 20 % Einz. Helvetia Allgem. Trans- port-Vers. 20 % Einz. Magazine zum Globus 6 % Prior.-Akt.. Motor A.-G., Baden.. Nestlés Anglo-Swiss cond. Milk Co. Oerlikon Maschinen- fabrik, Oerlikon .. Schweizer Bankverein. Schweiz. Boden-Kredit Schweiz. Kredit-Anstalt Schweiz. Eidgen. Bank Schweiz. Ges. für Me- tallwerke, Basel, Lit. “ Schweiz. Rückvers.-Ges. alte, 25 % Einz... Schweiz. Rückvers.-Ges. neue, 25 % Einz... Schweiz. Unfall-Vers., Akt., Winterthur, Salzer Unternehmungen Tobler Schokolade, Prior.- Akt..... Tobler Schokolade, Stamm-Aktt. Züricher Allgem. Un- fall- u. Haftpfl.-Vers., 5b““
Serbien.
2 % Serb. Prämien-Anl. E1A1A1A6X“ 4 % Serb. amort. Anl. I“ dgl. deutsche Stücke 4 ½¼ % Serb. steuerfreie Gold-Anl. v. 1909, dqgl. deutsche Stücke
Siam. 4 ½¼ % Siamesische Anl.
Nennwert
Frs. 1000
27
Für
1000
Soweit nichts Besonderes vermerkt ist, lauten die Steuerkurswerte auf Goldmark für
370.— 148.—
647,50 222.— 388.50
11.10 3589.— 2294.—
59.20 216.10
135.40
469.90 488 40
38.50 513.60 508.40 462.50 1861.10 947.20 1794.50 436.60 284.90 148.—
3293.—
Goldmark
Spanien.
4 % Span. äuß. Rente. 3 % Madrider Lose v. 1868 . 20 2 2 8 0 98 3 % Chemins de fer Andalous I. Sorie, Revenue fixee. 3 % Chemins de fer Asturies, I. Hypoth.
3 % Chemins de fer Andalous (Madrid-Cà- ceres-Portugal), Obl.
3 % Chemins de fer (Madrid-Saragossa-Ali- cante), I. Hypoth.,
3 % Chemins de fer
(Madrid-Saragossa-Ali-
cante), II. Hypoth.,
3 % Chemins de fer
du Nord de l*Es-
pagne, I. Serie, Obl.
3 % Chemins de fer
Andalous Prioridad
Barcelona, Obl.
5 % Chemins de fer
Oiudad Real à Bada-
Hon, O0
3 % Chemins de fer
Ciudad Real Pampe-
lunes, Spez. Obl.. .
5 % Energia Electr. de-
Cataluna, Obl... .
6 % Gaz Madrid, Obl..
Tschecho-Slowakej I. Böhm. Glas-Industr., Breitfeld Danek & Co., Brünner Wollwaren-In- dustrie, Akt. . Ringhoffer Werke, Akt. ZLinkwalzwerke Oden- inir .6“ Aetlenbrauerei Asch, Actienbrauerei Eger, NI116“ Brauerei am Smichow, Smichow b. Prag Schloßbrauhaus Kolin, o1“ Aet.-Brauerei Groß- priesen, Großpriesen, E1“ Act.-Brauerei Groß- priesen, Großpriesen, Vorz.-Akt. „Mewa“ A.-G. f. Me- tallwaren - Industrie, Smichow b. Prag.. Böhm. Zuckerindustrie, PEmg 8 Budweis. Brauerei Akt.- Ges., Budweis. . Brünner I. Maschinen- fabrik, Brünn
Brünner Actienbrauerei
Gal et Leon I. Serie
Su. Malzfabrik, Brünn Budweißer I. Emaille- geschirrfabrik A.-G., Budweis .. . . „Ferrum“ Eisen-Ip- dustrie A.-G., Prag. Eisen-Ind. A.-G. Böh- misch-Dorf, b. Frei- waldau E1“ Golleschauer Portland- Cementfabrik, Golle- voülin 161 Hotzenplotzer Zucker- fabrik A.-G., Hotzen- Kaliwerke A.-G., Kolin Leitmeritz. Bierbrauerei „Zum Elbschlosse“, Leitmeritz 1“ Milchindustrie A.-G.
I. Oesterr.-
Prag 1“ „Minerva“ ungar. Nähmaschinen A.-G. Rezler & Ko- marek, Troppau Nestomitzer Zucker-
raffinerie, Außig.
9
Nennwert
Pes. 100
47.30 48.10
143.— 157.40
88.—
119.20 75.60
53.60 111.50
180.—
24.75 185.65 1398.40 49.50
30.95 49.50
64.60 172.65 204.20
95.30 166.90
105 20 9.90
99.—
98.—
Goldmark
I. Pilgramer Bürsten- waren u. Pinselfabrik, Pgraanmn
I. Pilsener Actien- brauerei. Pilsen Pilsener Genossensch.- Brauerei, Anteil- büchel, Pilsen “ Joh. Priebsch Erben A.-G. (Morchenstern) Géebr. Stollwerk, Preß- bung, Vorz.-A.. . Troppauer Zuckerraf- finerie, Troppau Verein. Mähr. Zucker- fabriken, Olmütz .. Zuckerfabrik Hrochow- Tyrec, Hrochow . . Zündhütchen u. neufabrik, vorm. Sel- lier & Beliot, Prag.
Banken.
Böhm. Industrialbank, Priv. Böhm. Union- bank, Prag H . Centralbank d. Deut- schen Sparkass., Prag Mähr. Escompte-Bank, Brünn
Marienbader
volleingezahlte Ant. Marienbader Kriegs- creditbk.- Marienbad, halbeingezahlte Ant. Prager Bankverein,
Patro-
ereditbk.- Marienbad,
Prag 116““
Für
Nennwert
Kc. 400
Goldmark
470.259.8t. 123. 75 110.85 185.65 222.75 866.25 p. St. 128.10 56.60 56.60 49.50 53.60
14.85 p. St.
2.50 p. 8t.
Preßbunger
Ban
Böhm. Spar- 4 % Obl. Mährische Brünn, 4 % 8
Türk
Trübut-Anl. v.
Lose v. [880. Ungar. Lose.
Altien. Pest. gar. mercial Bank . Ungar. F. Ung.
—₰
. 8 hume. . 82
37.15 p. 8t.
Sürkasse,
Schuldwrschreib.
Ungar. Tseiss Regu- lierungsPrämien-Anl.
Jote Kreuz-
Com-
sth. Bank. ker-Industrie
je 100 Mart Nenubetrag.
⁷
9 8 8 5 Zivnos-Stenska Gca, Prag ““ .„ „ Schuldverschreib.
Prag
9 2
ministers
Nr. 102
RHeichsstelle
zuführen.
Kohlenwerke.
bleibt vorbehalten. Magnesit, Rimamurany-Salze, Tarjaner Steinkohlen-Ges., Brüxer Kohlen, Kaiser Ferd. Nordbahn. Wolffsegg-Traunthaler Kohlenwerke, Trifaller
Woertnaniere Effekten) zusteht, ist, wie folgt, zu bewerten: 4 ½ % Buenos Ayres Provinz Anl. v. 1910 mit 50,40 Goldmark
für je 20 £ Nennwert, Chinesische Reorg. Anl. v. 1913 mit 75,60 Goldmark für je
20 y£ Nennwert.
II. Enteignete ode
für
(Sogenannte
r beschlagnahm
Wertpa
Die auf Grund des § 10 der Anlage Friedensvertrages von oder auf Grund des Artikels 260 des gleichen enteigneten Wertpapiere
für Wiederaufbau — und vom
VO
Versallles
piere.
5
(Bekanntmachungen des Reichsanzeiger
m 12. Mai
1920
te ausländische
zu Artikkel 298 des beschlagnahmten
ertrags Reichs-
10. November 1921 — Reichsanzeiger Nr. 271)
scheiden für die Veranlagung zur Vermögensteuer 1924 insoweit aus, als sie nicht inzwischen freigegeben worden sind. Die ausländischen Wertnaniere ohne inländischen egee die nach Seite 3 des Rundschreibhens der
Werinapiere Nr. 41 eine Ausfuhr-
B. für folgende Aktien:
Brüsseler
genehmigung nicht erteilt wird, sind in der Vermögensteuer- erklärung lediglich im einzelnen unter Angabe ihres Nennbetrags auf- Die Festsetzung von Steuerkurswerten für diese Wertpapiere Dies gilt z.
Veitscher
Der Restanspruch, der dem Steuerpflichtigen für die nachstehenden, vom Neiche auf Grund der Beksenntmachunden vam 26. März 1919. 21. Jumni 1919 und 21. Novoembor 1919
(Reichsgesetzblatt S. 333, 577, 1901) übernommenen
Lebensmittel-
8
1 Nordameril?. Dollar 1 belg. Franken. 1 LeVv 665 1 dän. Krone..
1 Sterling
1 finn. Mark
1 franz. Franken
1 holl. Gulden.
1 Lire .
1 Dinar
Gm.
4.2 0.178 0 027 0.741 18.3 0.1 0 216 1.59 0.18 0.038
—
discher Banknoten in die deutsche Währung in Betracht. anderer in ausländischer Währung ausgedrückten Werte sind die Mittelkurse für Auszahlungen usw. — vgl. nachstehend zu II — maßgebend.)
0C. Mittelkurse für ausländisch Zahlungsmittel am 31. Dezember 19 I. Mittelkurse für Banknoten.
(Diese Kurse kommen grundsätzlich nur für die Umrechnung auslän-
Für die Umrechnung
4 jugoslaw. Kronen. 1 norweg. Krone . 100 österr. Kronen.
1 I
1 schwed. Krone 1 schweiz. Franken.
1 Peseta.. 1 tschech.-slow. 1 ung. Krone
Kr.
Gm.
u 23 2 23 3 2 23
0.038 0612 0.0058 0.020 1.109 0.785 0.543 0.120
Fpelgien .
Bulgarien Dânemark England Estland.
Finnlan
[Frankreich
Griechenland Holland Italien. Jugoslawien
Lettland .
Litauen. Luzemburg . Norwegen.
Portugal . Polen 1 Rumänien Rußland..
[schweden
Schweis.
[sSpanien.
Tschecho- Türkei 1 Ungarn.
Afrika. Aegypten
Asien
Settlements
China „ China .
Japan. Persien Siam 4
Amerika Argentinien
Bolivien. Brasilien. Canada Chilo Columbien Coeta Rica Cuba Ecuador . Guatemala, Mexiko . Nicaragua Poru Philippinen Salvador. Uruguay . Ver. Staaten Venezuela
Dt. Oesterreich
4 2 .ℳ .⁴
slowakei
Brit. Ostindien Brit. Straits-
Brit. Hongkong China Shanghal
80 5 65 5 95 0 ; 5. à05 5
ö99. 5359.
I. Mittelkurse st Auszahlungen, Scha Wechsel und der,
Gl 100 Fr. b 100 Lewa 1 L.-Sterling 100 estn. M.
ic, jrr 3
100 Drachm 100 hfl. 100 Lire 100 Dinar 100 K 8 lett. Ru 1 Ltas 881 100 Fr. 100 Kr. 100 K. 1 Escudo 100 poln. 100 Lei 1 Tscherwo 1000 Sow. R. o. E. 10¾ 100 Kr. 100 Fr. 100 Peset.
100 Ko 1 Ltq.
9
1 en 4
1 Rupie
1 Dollar 1 Dollar 1 Pael Silb. 1 mex. Silb Dollar 1 Chefoo Tael 1 Hankow „ 1 Tientsin Tael 1Tientsin od. Pelyang Dollar Nuan Dollar Yen Silb. Kran Tikal
Goldpeso Papierpeso Boliviano Milreis Dollar Peso Peso Colon Feso Suecre Peso Peso Cordoba peru. £ Peso Peso Peso Dollar Bolivar
4
Der Bezugspreis beträgt monatlich 4,20 Goldmark nebf Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, 1ür Berlin außer den Postanstalten und zeitungsvertrieoen für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Goldmark. 42* Schriftleitung Zenn. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1578.
“ “ “
8
Nr. 49.
Berlin, Mittwoch, den 27. Februar, Abe
einer b gespaltenen Einheitszeile 1,20 Goldmart seeibleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeil; 2, — Goldmark freibleibend.
die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers.
Anzeigenpreis für den Naum
Anzeigen nimm an
Berlin SW. 48,
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
Deutsches Reich.
Mitteilung über den Empfang des neuernannten japanischen Botschafters.
Verordnung zur Ausführung der zum Kaliwirtschaftsgesetz.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Berichtigung zur Vierzehnten Verordnung zur Ausführung des
Gesetzes über die Prüfung und Beglaubigung der Fieber⸗ thermometer. 8 — 8 88 3
Durchführungsvorschriften
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Amtliches. Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat gestern den neuernannten Kaiserlich japanischen Außerordentlichen und Bevollmächtigten Botschafter Kumataro Honda zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens und des Abberufungsschreibens des bisherigen Kaiserlich japanischen Außerordentlichen und Bevoll⸗
fang⸗ oren ne Keichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann
zugegen. —
Verord HKung — ur Ausführung der Durchführungsvorschriften zum . Kaliwirtschaftsgesetze vom 26. Februar 1924.
(Die Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt erfolgt später.)
Auf Grund des § 107 der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 in der Fassung der Verordnung, betreffend Abänderung dieser Vorschriften vom 22. Oktober 1921 (AGBl. S. 1312), wird nach Anhörung des Reichskalirats und nach Zustimmung des Reichsrats folgendes verordnet:
Ausführungsbestimmungen zu § 78. Abs. 4 der Durchführungsvorschriften. 1. Ein Kaltwerk ist als lieferungsunfähig anzusehen, wenn der Schacht und die sonstigen Grubenbaue für die Förderung von Kali⸗ salzen dauernd unbrauchbar geworden sind. 8
2. Lieferungsunfähigkeit liegt ferner vor, wenn die Lieferungs⸗ fähigkeit einee Kaltwerkes intolge einer Betriebsstörung im Schachte oder den sonstigen Grubenbauen unterbrochen und nicht binnen zwei Fahren die Fähigkeit des Werkes, aus dem bisherigen Grubenfeld unter Wiederbenutzung des Schachtes Kalisalze zu fördern, wieder⸗
hane he h diese Frist ausnahmsweise auf
Die Kaliprüfungsstelle kann ängern, wenn die Frist ohne Verschulden Antrag des Kaliwerkes verläng LEEEEEbETEö“
des Werkes nicht eingehalten werden konnte, die; . - 8. Förderfähigkeit (Eatz 1) gesichert und eine mäßige Fristverlänge⸗ rung bei Berücksichtigung aller Umstände zur Vermeidung besonderer ärten gevoten erscheint. 38 . 8 Dis Beteiligungsziffer bleibt während der Frist bestehen. b Kaliprüfungestelle hat jedoch schon vor Ablauf der Frist das Er⸗ löschen der Beteiligungsziffer auszusprechen, wenn die Wiederauf⸗ wältigungsarbeiten schuldhaft verzögert Se S 3. Ist die Erklärung über die freiwillige Stillegung b. Kaliprüfungsstelle eingegangen (§ 83 a Abl. 1, § 83 c Abs. 2 5 Turchführungsvorschriften), bevor die Unterbrechung der Lieferungs⸗ fähigkeit eintritt, und wird die Genehmigung zur Uebertragung 8 Beteiligungsziffer gemäß § 85 erteilt, so behält das Werk seine 5 teiligungsziffer bis zum 31. Dezember 1953. Ist die Fhangeent Süillegung eines Werkes vom Reichskalirate beschlossen (§ 83a Akb sr 8 so bleibt es, falls das Werk später lieferungsunsähig wird, bei der gemäß § 83 a Abs. 2 festgesetzten Fanst etss 11“ 4 Wenn nach Lage der Verhältnisse anzunehmen ist, unne zwei Jesnen nach Enktrit einer Unterbrechung der Lieferungsfähig⸗ keit gemäß Ziffer 2 Satz l die Fähigkeit, aus dem bisberigen Gruben⸗ feid unter Wiederbenutzung des Schachtes Kalisalze zu fördern, wieder⸗ bergestellt werden kann das Werk aber der Kaliprüfungsstelle gegen⸗ über die unwiderrufliche Erklärung abgibt. daß es auf 84 1 herstellung verzichtet und sich bis zum 31. Dezember 195 8 88 so bat die Kaliprüfungestelle dem Werke auf Antrag bis nu. vH seiner Beteiligungszffer ris zum 31. Dezember 1953 zu 269 8 8 Bei der Vemessung der Höhe der dem Kaliwerke zu be⸗ 809 n Beteiligungsziffer sind die voraussichtlichen Kosten der 8 58 herstellung, die voraussichtliche Lebensdauer des “ i Güte der abbaufähigen Mmeralien seines Feldes zu berücksi tigeg. Der Antrag muß innerhalb dreier Monate vom Tage 89 5 tritts der Unterbrechung der Lieferungefähigkeit bei der Kaliprü ungs⸗ stelle eingehen Kaliwerke, die nach Inkrafttreten der vom 22. Oktober 1921, jedoch vor Erlaß dieser Ausrü San . bestimmungen, lieferungsunfähig geworden sind. müssen den Antrag innerhalb dreier Monate nach Erkaß dieser Bestimmungen einreichen.
——ꝛ—
———-—
einschließlich des Portos abgegeben.
Die dem Werk belassene Beteiligungsziffer tritt mit Beginn des vierten Kalendermonats nach Eintritt der Unterbrechung der Lieferungs⸗ fähigkeit in Kraft.
5. Die das Erlöschen der Beteiligungsziffer aussprechende Ent⸗ scheidung wird wirksam mit dem ersten Tage des auf den Tag der Zustellung der Entscheidung folgenden Monats. Lagern größere Vorräte an Kalisalzen auf dem Werke, so kann der Zeitpunkt, von dem ab die Beteiligungsziffer erlischt, in der Entscheidung anderweit bestimmt werden.
Berlin, den 26. Februar 1924.
Der Reichswirtschaftsminister. Hamm.
11“¹“
n g
Bekanntmach
über den Londoner Goldpreis W § 2 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 — (RSBl. I S. 482) 1
Der Londoner Goldpreis beträgt: - für eine Unze Feingdd 96 sh, für ein Gramm Feingold demnach 37,0376 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im S. in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. 1 Devserlöe cherffuftssselle Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 2 ppa. Goldschmidt. ppa. Bloch.
———
In der in Nr. 46 des Reichs⸗ und Staatsanzeigers ver⸗ öffentlichten Vierzehnten Verordnung zur Aus führung des Gesetzes überdie Prüfung und Beglaubigung der Fieberthermometer muß es im letzten Absatz statt „auf⸗ gesetzt“ richtig heißen: „aufgeätzt“.
Preußen. Finanzministerium. 8
Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskasse in Rothenburg H. L., Regierungsbezirk Liegnitz, ist sofort zu besetzen.
1“
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Regierungs⸗ und Baurat Heiser von der Preußischen Landesanstalt für Gewässerkunde ist infolge Ernennung zum ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule in Dresden aus dem preußischen Staatsdienste ausgeschieden.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der polnische Gesandte Olszowski hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit b82n der Legationsrat Dr. Jackowski die Geschäfte der Gesandtschaft.
Deutscher Reichstag. 401. Sitzung vom 26. Februar 1924, Nachn 8 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger*).)
Am Regierungstische: Reichskanzler Marx, Reichs⸗ minister 888 Ingern 88 Jarres, Reichsjustizminister Emminger, Reichsarbeitsminister Dr. Brauns und Reichspostminister Dr. Höfle.
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 2 Uhr 20 Minuten und gedenkt des Ablebens des Abgeordneten Dr. Roesicke (D. Nat.), der gestern in Schlesien unerwartet gestorben ist. Der Präsident hebt hervor, daß die Berufs⸗ genossen Dr. Roesickes diesen als einen Führer von ungewöhn⸗ lichen Gaben verehrten, dessen rastlose Hingabe und unermüd⸗
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
nds.
—
“ 8
Wilhelmstraße Nr. 32.
Postscheckkontoꝛ Berlin 41821. 19024
— —
32
lichen Arbeitseifer sie schätzten. So wurde er ihr Wortführer
in den verschiedensten Parlamenten. „Wir haben ihn“, so fährt der Präsident fort, „kennen gelernt als einen Mann, der sach⸗ lich und gründlich mit zäher Energie, aber auch mit Vornehm⸗ eit 8 Gedanken verfocht.“’ Das Haus ehrt das Andenken es Verstorbenen in der üblichen Weise.
Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des Not⸗ etats. Verbunden damit werden die zahlreichen Anträge auf Aufhebung und Aenderung der Notverordnungen der Regierung.
Reichskanzler Marx: Meine Damen und Herren! Am 8. De⸗ zember vorigen Jahres hat der Reichstag durch das Ermächtigungs⸗ gesetz der Reichsregierung die Vollmacht erteilt, Maßnahmen zu treffen, die im Hinblick auf die wachsende Not von Volk und Reich dringend erforderlich waren. In meiner Antrittsrede vom 4. De⸗ zember hatte ich als entscheidend für das Verlangen der Regierung nach einem solchen Ermächtigungsgesetz die geradezu katastrophale Lage unserer Wirtschaft und unserer Finanzen bezeichnet. Eine sehr große Mehrheit des Reichstags war mit der Regierung darin einig, daß zur Beseitigung der unser Volk unmittelbar bedrohenden Gefahren der ordentliche Weg der Gesetzgebung verlassen werden müßte, weil lang⸗ wierige Verhandlungen des Reichstags, wie sie die Beratung ein⸗ schneidender wirtschaftlicher und finanzieller
-beFg6üorngnüerrhrer vRefrkrerr⸗
voneinander, waren es, die damals allen, denen es ernstlich darum zu tun war, Reich und Volk vor dem drohenden Verfall zu retten, als erstrebenswert vor Augen standen: Beibehaltung des Währungsstandes, wie er durch die vom Kabinett Stresemann eingeleiteten Reformen geschaffen worden war, ferner Balancierung des 1924 vorzulegenden Etats und endlich die Wiederbelebung der Wirtschaft.
Ausgerüstet mit diesem Ermächtigungsgesetz hat dann die Re⸗ gierung eine große Anzahl von Verordnungen erlassen, die sich fast auf alle Aufgabenkreise des Staates erstrecken. Neben tief eingreifenden Steuerverordnungen berühren sie die Sozialpolitik, die Wirtschaft, die Rechtspflege und zahlreiche Zweige unseres vielgestaltigen öffenb⸗ lichen Lebens. Trotz dieser Mannigfaltigkeit ist von der Regierung keine Verordnung erlassen worden, ohne daß ihr dabei die oben gekennzeichneten Ziele vorgeschwebt hätten⸗ Das gilt auch von den Verordnungen geringerer Bedeutung Diese dienen zumeist der Auf⸗ gabe, Hemmungen zu beseitigen die in der öffentlichen Verwaltung oder dem Wirtschaftsleben hervorgetreten waren, und sollen zur Ver⸗ einfachung, Verbilligung und Beschleunigung allenthalben beitragen.
Ob die Verordnungen in ihren Einzelheiten überall das Richtige getroffen haben oder der jeweils eingeschlagene Weg der einzig mögliche zur Erreichung des gesteckten Zieles ist, darüber kann man verschiedener Meinung sein. Die Kritik an ihren Maßnahmen scheut die Regierung in keiner Weise; denn sie weiß selbst am besten, daß Verordnungen, die zum großen Teil die schwierigsten Probleme behandeln, die von der Gesetzgebung einer Lösung entgegengebracht werden sollen, bei der durch den Zwang der Zeit und der Umstände gebotenen Beschleunigung nicht immer tadellose Meisterwerke der Gesetzgebungskunst darstellen können. Aber das Zeugnis kann sich die Regierung mit ruhigem Gewissen ausstellen, daß sie mit Aufbietung aller Kräfte die unter den augenblicklichen Verhältnissen möglichst vollkommene Erreichung der mehrfach genannten Ziele bei allen ihren Maßnahmen erstrebt hat. Es ist auch gewiß, daß bei objektiv ruhiger Beurteilung der ergangenen Verordnungen das Urteil dahin ergehen muß, daß es der Regierung im großen und ganzen gelungen ist, die ihr gestellten Aufgaben zu erfüllen. —
Als für unser Wirtschaftsleben besonders bedeutungsvolle Tat⸗ sache stelle ich fest: die Mark ist seit Mitte November vorigen Jahres bis heute auf derselben Wertstufe geblieben (Bravol); das Geld ent⸗ wertet sich nicht mehr in der Lohntüte des Arbeiters auf dem Heim⸗ wege; der Kaufmann kann wieder mit Soll und Haben rechnen, die goldenen Zeiten des Spekulanten⸗ und Schiebertums sind hoffentlich für immer vorüber. Es ist nicht zu verkennen, daß infolgedessen eine Beruhigung des Volkes und unserer Wirtschaft herbeigeführt und gesichert worden ist, wie wir sie lange nicht mehr erleben konnten. (Sehr richtig! bei den Dem., dem Zentrum und der Deutschen Volkspartei.) Der Reichsbaushalt, wie er wenigstens in rohen Umrissen den von der Reparationskommission entsandten Sach⸗ verständigen vorgelegt werden konnte, balanciert hinsichtlich der inneren Ausgaben des Reiches, freilich nur unter mehreren Voraussetzungen, deren wichtigste die freie Verfügung über die Steuern und Zölle auch des Rhein⸗ und Ruhrgebietes ist. Den Ländern und durch sie den
Gemeinden sind die erforderlichen Steuerquellen zur Balancierung
auch ihrer Haushalte zugewiesen. Die erholt sich langsam,
Gesete erfobrungesases