1924 / 50 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Feb 1924 18:00:01 GMT) scan diff

Warengattung

Rummer des Statistischen

Waren⸗ verzeicknisses

Devi en⸗ abheferungs sos in Prozenten des Aussuhr⸗ gegenwenes

Sechzehnter Abschnitt Edle

Metalle und Waren daraus. In den Spalten 2 u. 3 ist bei. ein Stern anzubrimgen. ⸗) Für die zu den Tarifnummern 774 n. 775 gehörigen leonischen Waren sind vur 20 % der eingehenden ausländischen Zablungemittel abzuhefermn.

Siebzehnten Abschnitt. Unedle Metalle und Waren daraus B) Aluminium und Aluminiumlegie⸗ rungen. In den Spalten 2 u. 3 zu .844 848“ und dafür zu setzen

streichen 8 „9

00 90 0 0

F) Nickel und Nickellegierungen. In den Spalten 2 u. 3 zu streichen: „864 866 .20* und dafür zu setzen ..

) Kupfer und Kupferlegierungen. In den Spalten 2 u. 3 zu streichen: „869 2 875“ ,20“* und dafür zu setzen

8 8

In den Spalten 2 u. 3 zu streichen: „877c 877d“* .20“ und dafür zu setzen 11“”“ In den Spalten 2 u. 3 ist bei... ein Stern anzubringen Für die zur Tarfnummer 878a ne; leonischen Waren sind nur 0 % der eingebenden ausländischen Zahlungsmittel abzulierern. H) Waren nicht unter die Unterabschnitte A bis G fallend, aus unedlen Metallen er aus Legierungen unedler Metalle. n den Spalten 2 u. 3 zu streichen: „8842— 891a* „30“‧* und dafür zu setzen

2 0 9 9 20

*) Für die zu den Tarifnummern 8846 u. 888 gehörigen leonischen Waren sind nur 20 % der eingehenden aus⸗

ländischen Zahlungsmittel abzuliefern.

Neunzehnter Abschnitt. Feuer⸗ waffen, Uhren, Tonwerkzeuge, Kinderspielzeug.

In den Spalten 2 u. 3 zu streichen: „,946“ 50‧

864

872 873

und dafür zu sezen Artikel II.

Diese Verordnung findet auch Anwendung, somweit für eine bereits Zahlungsmittel noch

erfolgte Ausfuhr ansländische worden sind.

Berlin, den 26. Februar 1924.

Der

amm.

anr Am m e

eutschen

86

amen bder Regierung hinsichtlich der Bemannu v“ Rheinschiffen.

Vom 27. Juli 1922. 1

Artikel 1.

Die Deutsche Regierung verpflichtet sich, den angehörigen keinerlei Beschränkungen aufzuerlenen, an

Rheinschiffe, welche von Deutschland an des Friedensvertrags vom 28. Juni 1919

zu leisten. Artikel 2.

Die Französische Regierung räumt den deutschen Schiffe an Bord der in Artikel 1 vövnn Esnn. welche die dentzche Gezetzgebung vor⸗

Zu diesem Zwecke verpflichtet sich die

schaften das Recht ein, unter den Arbeitebedingungen, sieht, Dienste zu nehmen.

jeder französischen Gesellichaft, welche E

eines Monats nach Unterzeichnung diezes jchaft zu gründen, welche diejenigen Sch

Geietzgebung vorgesehenen Bedingungen D und 4 dargelegt sind. Diese Gesellschaft burg haben beschränkter Haftung.

Die im Abs.

schaften verständigen. Artikel 3. Die im Artikel 2 erwähnten

an Bord der im Artikel 1 erwähn

unter den von der deutschen Gesetzgebung bedingungen Dienste zu nehmen wünschen

zahlung ihrer Löhne, die

g unter der Form der deutschen schränkter Haftung gegründet werden und in all

immen mit der deutschen Gesetzgebung über die Gezellschaften mit

2

und der

Franfreich in Ausführung abgetreten sind, Dienste

soll

E , 2 vorgesehenen französischen Gesells sich über die Errichtung einer oder mehrerer eass-2 HMana Geselr⸗

Die. deutschen Gesellschaften für di Rheinschiffsbemannung werden besonders zur Aufgabe haben: 1— 1

a) den nach der deutschen Gezetzgebung zu jätigenden Abschlu

der Arbeitsverträge der deutschen Schiffsmannschaften, 99 französischen Schiffe vorgesebenen Arbeits⸗ hmen ebenzo wie die Be⸗ Auflösung der genannten Verträge

ten

772a1 775*)

865 866

869a- 870a 871 b

874a 875

8770 877 b 878a 880 b*)

8e Regierung, G rwerberin genannten Schiffe ist, die Verpflichtung aufzuerlegen, in Duisburg 19 S ell⸗ iffsmannschaften f weiche an Bord der genannten Schiffe unter den 8 der 189. s 2

1 1 ienste nehmen wollen,

welche alle Rechte und Pflichten haben soll, die in den Arnäenn” ihren Sitz in Duis⸗ Gezellschaft mit be⸗ en

30*)

E1“

8 8

nicht abgelührt

8 8

8. vFeprer.

Frangofefasen

8 8

Bord der

Punkten überein⸗

8 1“ 8 8 aften über den deutschen Mannschaften baben, Gezeßgebung über die Angestellten⸗, Kranken⸗, Unsall⸗ und Jn validitätsgesetzgebung vorgejehenen Verpflichtungen zu erkfüllen

abgefaßt werden

Gesetzgebung vorgesehenen Bedingungen den

die deutsche Gesetzgebung zuerkannt sind Artikel 5.

sich in einer der vier solgenren Banken

Rheinische Kreditbank. Bank für Handel und Industrie, Disconto⸗Gesellschaft und A. Schaaffhausen'scher Bankverein

ein Garantiekonto eröffnen lassen.

8

den Gesellschaften auferlegt sind. belaufen. einer Million Mark eröffnen lassen.

summe am ersten Tage eines jeden Jahres vorgenommen werrken Die neue Garantiesumme soll 2 ½ vom Hundert des jäbrlichen Ge⸗ samtbetrags der Löhne ausmachen, welche den durch die deutichen Gezell)chaften für die Rheinschiffe bemannung engagierten Mannschaften und Angestellten gezahlt werden, wenn als Basis der Personalbestand und der Lohntarif an dem beureffenden ersten Tage jedes Jahres ge⸗ nommen wird. „Drei Monate nach Ablauf des gegenwärtigen Abkommens sollen die deutschen Gesellscharten für die Rheinschiffsbemannung das Garantie⸗ konto nur noch für diejenigen Summen offenhalten brauchen, welche noch zur Begleichung auestehen. Der Reichsarbeitsminister in Berlin wird den Banken Ermächti⸗ gung erteilen, das Konto nach den Bestimmungen der §§ 4 und 5 abzuändern, nachdem er die von der Gesenschaft abgelieferten zahlen⸗ mäßigen Nachweise, sofern er es für notwendig erachtet. vachgeprüft hat. Diese Mitteilung an die Banken muß mindestens zwei Monate, nachdem der Antrag von der Gesellschaft vorgelegt worden ist, vor⸗ genommen werden. 1““ Artikel 6.

Die deutschen Staatsangebörigen, welche an B Artikel 1 erwähnten französischen Rheinschiffe nach den Bestimmungen der vorliegenden Abmachung Dienste tun, können ihren Wohnsitz in Frankreich in den an den Rbein grenzenden Departements oder in Deutschland nehmen und dorthin ihre bewegliche Habe verbringen. Es dürfen ihnen dabei keinerlei Aus⸗ oder Eingangsabgaben auf⸗ erlegt werden. Die Französische Regierung wird den Schutz der genannten Schiffemannschaften und ihrer Habe während ihnes Aufenthalts in Frankreich sicherstellen. Diese Abmachungen schwächen in keiner Weise die Rechte der Französischen Regjerung ab, jede Maßnahme zu ergreisen, welche zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der allgemeinen Ordunng not⸗ wendig erscheint.

Artikel 7.

Die gegenwärtige Abmachung soll eine Dauer von fünf Jabren haben. Nach Ablauf dieser Frist bleibt sie in Kraft, wenn nicht auf sie mit vorheriger Kündigung von einem Jahre verzichtet wird. Artikel 8.

Die beiden Regierungen ve psich. se eer öiffnifeseren.

urtunden v gee endabltin vorher Provisorisch t zu setzen. . ANrtikel 9.

Dem vorliegenden Abkommen ist eine von seinen Unterzeichnern unterfertigte vesdeeg in deutscher Sprache beigefügt, welche den

vor den im Artikel 3 § a genannten Gerichten maßgebe des Abkommens darstellt. 8 ßgebenden Text

„Vorstehendes, am 27. Juli 1922 von den beiderseitigen Bevoll⸗ mächngten unterzeichnetes, deutschersfeits am 31. Angust 1922 rati⸗ fiziertes Abkommen, zu dem die Bestätigungeurkunden am 16 Oktober 1922 ausgewechselt worden sind, wird hiermit bekanntgemacht. Berlin, den 27. Februar 1924.

Der Reichsminister für Wiederaufbau.

J. V.: Dr. Müller. Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Grieser.

2*

1 über die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter in Sachshen.

Vom 26. Februar 1924.

8 Auf Grund von § 18 der Verordnung über die Ein⸗ stellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter vom 2. Ja⸗ nuar 1923 (Reichsarbeitsbl. S. 43) wird im Einverständnis mit der sächsischen Regierung bestimmt: „Die Verordnung über die Einstellung und Beschäfti . ländischer Arbeiter vom 2. Januar 1923 gilt in Safec w 8 S öö sacfische N Die sächsische Regierung kann im Einvernehmen mit d

Reichsarbeitsverwaltung Reichsamt für Arbeitsvermittlungz

Ssge

Iin den Fällen der §§ 4 und 6 Absatz 2 für die gewerbli ausländischen Arbeiter und Pewerichen Besitz eines Passes, Paßersatzes oder eines Ausweises im kleinen Grenzverkehr befinden, an die Stelle der Legiti⸗ mationskarte der Deutschen Arbeiterzentrale der Paß (Paß⸗ ersatz, Ausweis) und die in § 6 vorgesebene Bestätigung des letzten Arbeitgebers oder an ibrer Stelle die in den

und die Entlassung der genannten Mannschaften, wobei Ein⸗

verständnis darüber besteht Gerichte zuständig sind, um

der in Krast

meinen Arbeitgeberverband für die

und dem „Deutschen Verkehrsbund,

fahrt, Flößerei und Wasserbau“ und d

Maschinisten und Heizer“ anderseits welche an deren Stelle tritt, Einschränkung, daß diese

befindlichen deutschen Gesetzgebung als

Abmachungen, welche in dieser Hnsicht vnehic, ge 19 Rheinschiffahrt“ einerseits Abteilung Binnenschiff⸗ 2 1 der oder jerer Omganisation, ba8 J. N.-ag mit der stimmungen enthalten Uüren 88e—e a E“ der französischen Rheinhäfen e. en ele

vorgesehenen Gesellschaften widersprechen.

2 Artikel 4. Die im Artikel 2 Rheinschiffebemannung

werden in jeder Hinsi

vorgesehenen dentschen Gesellschaften für die cht und besonders gegen⸗

1 8* 1Zea. Fernn zuständigen h Streitigkeiten zwischen den Gesell⸗ schaften und ihren Angestellten und Arbeitern zu regeln;

den Abschluß von Lohntarifverträgen, die sich anpassen

sowohl

dem „Allge⸗

Abs. 2

2

nährung, Wohnung, Heizung, beläuft sich nach . 4 amts für Montag, den 25. der Vorkriegszeit.

ist demnach eine Steigerung von 1,0 vH. zu

88, 6 und 7 vorgesehene Bescheinigung des tli . Ardeitsnachweises tritt. 9 Is

Berlin, den 26. Februar 1924. Der Präsident der Reichsarbeitsverwaltung (Reichsamt für Arbeitsvermittlung). Dr. Syrup.

Die Reichsindexziffer am 25. Februar 1924.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ Beleuchtung und Bekleidung) eststellungen des Statistischen Reichs⸗ . Februar, auf das 1,05 billionenfache Gegenüber der Vorwoche (1,04 Billionen) verzeichnen.

Berlin, den 27. Februar 1924.

85 8

11““ ten diejenigen Rechte und Pflichten welche die deutsche Gesetzgebung den Petriebennternebhmern zuerkenn oder auferlegt. Sie werden besonders alle durch die dentsche

daben. Urkunden und Schrihtwechsel. welche in deier Hinsicht durch die deutche Gesetzgebung vorgeschrieben sind, sollen in deutscher Sprache

Die genannten Gesellschaften werden unter den durch die deutsche deutschen Staate⸗ angebörigen ebenso wie ihren Berufsorganisationen den Genuß und die Ansöbung derjenigen Freiheiten garantieren, welche ihnen durch

Jede deutsche Gesellschaft für die Rheinschiffsbemannung muß

Das Konto soll ausschließlich verwendet werden, um die Lohn⸗ zahlungen und die verschierenen Leistungen zu garantieren, welche durch die im Artikel 4 erwähnte deutsche Versicherungsgesetzgebung

Die Gesamtsumme der Konten soll sich auf eine Million Mark Wenn in Anwendung des Artikels 2 Abs. 3 nur eine Ge⸗ sellschaft begründet wird, so muß diese sich ein Garantiekonto von

Vom 1. Januar 1923 ab wird eine Revision der Garantie⸗

.

Preußen. Früei Pächitrag—

zur Bekanntmachung der im Oberbergamtsbezir

Bonn zum Gebrauch zugelassenen Sprengstoffe.

1. Sneichung in der Bekanntmachung vom 18. Deꝛember 19 (Deutscher Reicheanzeiger Nr. 293 vom 24. Dezember 1923):

Der Sprengstoff Wetter⸗Agesid A (lfd. Nr. B 25) mw gestrichen.

2. Zulassung neuer Sprengstoffe:

. samter Berabau; Patronendurchmesser: 30 und 35 mm. für Schlagwettergruben und schlagweut eie Steinkoblengeuben: 800 g.

Bonn, den 25. Februar 1924. .“ Oberbergamt. Fuchs.

Bekanntmachung. Das gegen die Ehefran des Konrad wohndaft in Sterkrade. Peostweg 7. ergangen verbot für Gegenstände des fäglichen Be⸗ waren, wird hiermit ausgehoben. Sterkrade, den 20. Februar 1924.

Weißkopf . e Hande!n rse, insbesondere Koloni

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 20 der Verordnung über Handelsbeschränkunse vom 13 Jnli 1923 (ReGBl. S. 706) und des Abschnits C Art l) der ministeriellen Ausführungsanweizung (H⸗Min. B! S. 20 2) hab wir den Eheleuten Ernst Wegerhoff, hier, Lauenbumge Snaße 8, wohnhaft, den Handel mit sämtlichen Geger ständen des täglichen Bedarrts. insbesondere mit Leben und Futtermitteln aller Art showie jede mittelbare und unmittel 16 in diesem Handelebettieve am 23. November I. unt ersagt.

Dortmund, den 20. Februar 1924.

Die Polizeiverwaltung Wucherstelle —. Bredenbeck.

8 Nachtrag.

Die Rede, die der Reichsarbeitsminister Dr. Bra und im Laufe der 1. Beratung des Notetats im Anschluß an d Ausführungen des Abg. Müller⸗Franten (Soz.) gehalten ha lautet nach dem vorliegenden Stenogramm wie folgt:

Meine Damen und Herren! Auf Grund des ersten und zweiten Ermächtigungsgesetzes sind auch eine Reihe von Maßnahmen ergriff und Verordnungen erlassen worden, die tief in die sozialen Verhältnise einschneiden. Die Reichsregierung ist nicht zuletzt gerade wegen dieß Maßnahmen in der Oeffentlichkeit, insbesondere in der Arbeitnehme presse angegriffen worden. (Rufe links: Mit großem Recht. Das wir sich ja zeigen. Es ist daher nicht perwunderlich, daß sich Inten pellationen und Antrage des Reichstags ebenfalls mit den soziale Maßnahmen der letzten Zeit eingehend befassen. Allgemen hh mürfe fah. Hes —egöö an. 9 N. politir überhaupk abbauen (Sehr richtig! und Zurufe links: De hat sie schon getan!) Ich werde mich schon gleich dazu äußern. Sie wollte aufräumen mit den sozialpolitischen Errungenschaften der letzten Jahre (sehr wahrt links); sie kehre wieder zurück zu Grum sätzen der längst überwundenen liberalen Aera. (Sehr wahr! links.) Ich greife also Ihre Einmendung auf. Auch der Herr Vorredne hat der Meimung Ausdruck gegeben, daß das Ermächtigungsgesch besonders auf Kosten der Sozialpolitik gehandhabt worden sei. (Zo⸗ stimmung links.) Der Arbeitnehmer hat sich tatsächlich ein gewisser Pessimismus bemächꝛigt. als ob wir nunmehr tatsächlich wieder auf der ganzen Linie in dee Zustände vor dem Kriege zurückversetzt würden und als ob jeder soziale Fortschritt unter dem Schutt einer nevel Reaktion begraben werden sollte. (Sehr wahr! links.)

Nun, meine Herren, so heißt es allerdings draußen in de Agitation. (Zunufe links: Nein, auch in der sachlichen Behandlung, Ich bin aber unterschiedlich von den Zwischenrufern der Meinung daß diese Beurteilung der Lage zunächst einmal keineswegs der Absichten der Reichsregierung gerecht wird, daß sie aber auch nicht den Tatsachen entspricht. Es ist im Interesse der Arbeiterschaft un der Sozialpolitik auf tiefste zu bedauern, daß unter anderem auf eine solche über das Ziel hinausschießende Kritik einen derartige Pessimismus in der Arbeiterschaft erzeugt hat (Zurufe von da Kommunisten: Bei den christlichen Arbeitern auch!) Wir komma darauf, seien Sie ruhig. Wir kommen meines Erachtens mit einer ruhigen und fachlichen Beurteilunng der Dinge weiter als mit einen noch so verständlichen und erklärlichen Leidenschaftlichkeit.

Wer sich ein zutreffendes Urteil über die sozialpolitischen Ereignisse der letzten Monate machen will, muß meines Erachtens ihre Gründe würdigen. Wir müssen die sozialpolitischen Vorgänge unserer Tage auf dem rechten Hintergrunde sehen. Nur so erscheinen die Ereignisse im rechten Lichte. Nach Beendigung des Krieges und nach Unterzeichnung des Versailler Vertrags glaubte alles, nunmehre könne Deutschland an den Wiederaufbau herantreten. Von allen Seiten, in Versammlungen und in der Presse, auch in der National⸗ versammlung und im Reichstag, wurde über dieses Thema geredet und geschrieben. Tatsächlich aber bedeuten die Jahre der Nachkriegszeit keinen Wiederaufbau, sondern einen weiteren Abstieg bis zum völligen Zusammenbruch unserer Wirtschaft (sehr richtigl im Zentrum) und bis zum völligen Bankrott unserer Reichs⸗, Staats⸗ und Gemeinde⸗ finanzen. Es ist bekannt, daß die Gründe für diese Entwicklung vor nehmlich im Versailler Vertrag, in seiner Durchführung und in der Behandlung des Reparationsproblems durch die alliierten Mächte, insbesondere durch Frankreich, liegen. Indessen kann von der Er⸗ örterung der Gründe an dieser Stelle abgesehen werden. Hier handelt es sich lediglich um die Tatsache dieses Abstiegs. Leider ist sich unser deutsches Volk heute noch nicht in allen seinen Teilen dieses Abstiegs und seiner furchtbaren Tragik bewußt geworden. (Sehr richtig! im Zentrum.) Vorübergebende Besserungen der Lage, wie beispielsweise das Steigen der Mark im ersten Halbjahr 1920 vor der Konferem von Spaa oder gelegentlich der Genueser Konferenz, endlich die Schein⸗ konjunktur des Jahres 1922, die sich lediglich auf Inflation gründete, hinderten die Erkenntnis unserer wahren Lage (sehr wahrt im

Statistisches Reichsamt. J. B.: Dr. Platzer. 8

Zentrum), ja noch mehr, sie täuschten einzelne Kreise so weit, daß

Nr B 38 Wetter⸗Agesid B; Verwendungsbereich: GCe.

glaubte, man h

en ware. ind ein Schwinden der Substanz eintrat trum. Unruhe links.) Um so furchtbarer mußte der völlige menbruch im letzten Jahresviertel 1923 wirken.

g

1A1X“ 1““ 1“ Gewinne, wo tatsächlich nur Verluste vor⸗ (Zust mmung

B

ätte

Sozialpolitisch zeigten sich diese Wirkungen am deutlichsten in

Anwachsen der en im Dezember

Erwerbslosenziffern. Die Arbeiterfachverbände 1923 auf je 100 Mitglieder 23 Vollerwerbelose

47 Kurzarbeiter. Vollbeschäftigt waren also nach Angabe der

bände nur 30 Prozent setzten Gebiet um die Jahreswende mehr als 1,5 Millionen Voll⸗ Urbslose unterstützt werden.

kamen Anfang

ster im unbesetzten Gebiet.

besetzten Gebi

Von Reichs wegen mußten allein im

(Hört, hört! im Zentrum und rechts.) Dezember noch 1,8 Millionen unterstützte Kurz⸗ (Hört, hört! im Zentrum und rechts.) et fehlen in Ermanglung einer deutschen Ver⸗

dung naturgemäß genaue Zahlen. Auf Grund der Schätzungen in wir auch dort am Jahresende annähernd 1,5 Millionen Voll⸗ cbslose und vielleicht eine halbe Million Kurzarbeiter. Die Zahl unterstützten Vollerwerbslosen und Kurzarbeiter erreichte demnach

dem Höhepunk

te dieser Entwicklung ungefähr 5 Millionen.

bnen wir mit 20 bis 22 Millionen erwerbstätiger Arbeitnehmer

war der vierte T

(Zuruf links:

eil der Arbeimehmer ganz oder teilweise arbeits⸗ Und die Regierung bleibt passiol) Die

gerung blieb nicht passiv. Neben diesen rund 5 Millionen

Der Oberbürgermeister. J. V.: Der Beigeordnete: Wagner. etslosen mußten

aber ebensoviele unterstützungsberechtigte

chörige der Erwerbslosen aus öffentlichen Mitteln versorgt werden. Erwerbslosigkeit in diesem riesenhaften Umfange hat in den

en Jahren noch

sstrielle England zu verzeichnen gehabt.

kein einziges anderes Volk, auch nicht das hoch⸗ (Sehr richtig! im

irum.) Dazu kommen dann die weiteren Millionen Notleidender,

ebenfalls von der

Sozialpolitik betreut werden mußten. Trotz des

haues der kleinen Renten der Kriegsbeschädigten sind auch heute 9 785 000 Kriegsbeschädigte mit Renten zu versorgen; 533 000 ggerwihwen und 1 134 000 Kinder von Kriegern und Kriegerwitwen

zu unterstützen. Altersrentner. sind wiederum

Dazu kommen noch 1,4 Millionen Invaliden⸗ 03 000 Waisen, 320 000 unterstützte Kleinrentner. annähernd 5 Millionen Versorgungsbedürftiger.

ht unerwähnt darf in diesem Zusammenhange die ungeheure gkung der Kaufkraft aller Gehälter und Löhne gegenüber den eisen infolge des katastrophalen Sturzes der Mark im letzten

resviertel 1923 heit befindlichen

bleiben. So waren selbst die damals noch in Arbeitnehmer größter Not und gleichfalls der

sehr der Arbeitslosigkeit ausgesetzt. Ich glaube, mit sozialpolitischen stteln allein war dieser fürchterlichen Not unseres Volkes überhaupt

ht beizukommen.

(Sehr wahr! im Zentrum.) Der Hebel mußte

der Wirtschaft angesetzt werden (Zustimmung im Zentrum und bei Deutschen Volkspartei), und alle Sozialpolitik mußte sich in dieser

e den wirtschaft

lichen Voraussetzungen anpassen. (Erneute Zu⸗

mmung.) Diese Te sachen dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, un wir die Gesetzgebung der letzten Monate gerecht würdigen und

uns selber die

rechte Einstellung zur Lage gewinnen wollen.

bgeordneter Aufhäuser: Deshalb Produktionsstillegungen!) Daß keine Produktionsstillegung durch diese Entwicklung bekommen ben, Herr Kollege Aufhäuser, folgt schon daraus, daß unsere

verbslosenziffern,

die ich eben gekennzeichnet habe, in der letzten

tt wesentlich zurückgegangen sind. Wir haben auf dem Höhepunkt Wrllionen Kurharbeiter allein im unbesetzten Gebiet gehabt; wir en heute im unbesetzten Gebiet 300 000 Kurzarbeiter, die noch

Ernutzungernvweefüod .e.

Sbonso ist die Zahl der Vollerwerbs⸗

gn zurückgegangen und geht weiter von Woche zu Woche zurucr. ört, hört! im Zentrum.)

Ich kehre zurück zu meinen Ausführungen von eben. Daß ra die Sozialpolitik unwandelbar sei, daß sie ohne Rücksicht auf Not des Volkes und des Reiches nach immer gleichen, gewisser⸗ chen ewigen Grundsätzen weitergeführt werden könnte, wird im

st wohl nieman jkeit wird das M.

d behaupten wollen. (Sehr wahr!) In Wirk⸗ und werden die Wege der Sozialpolitik jeweils

Uimmt durch wirtschaftliche und politisch und nicht zuletzt auch durch henpolitische Voraussetzungen. (Zuruf links: Und von der Schwer⸗ dastrie! Lachen.) Auf der Grundlage einer blühenden Wirtschaft, e hohe Gewinne abwirft und mit mäßiger Anspannung der Kräfte e Bedürfnisse so befriedigt, läßt sich eine andere Sozialpolitik durch⸗

hren als auf der

Grundlage einer Wirtschaft, der es am Nötigsten

alt (sehr richtig!), die im Verlauf der Inflation einen großen il ihres Kapitals verloren hat, die von weiten Teilen des Welt⸗

urkts abgedrängt

ist, die mühsam um die Möglichkeit ringt, die

iwendigen Roh⸗ und Hilfsstoffe einzuführen und auf der das Blei⸗ nicht des Ruhreinbruchs und der Micumverträge lastet. Unzweifel⸗

tt engt alles das irtschaft, sondern

nicht nur die allgemeine Bewegungsfreiheit der auch die sozialpolitischen Möglichkeiten ein.

Neben diese wirtschaftlichen Beschränkungen der Sozialpolitik kien aber auch die finanzpolitischen und die allgemeinpolitischen. ihr richtig! bei den Deutschen Demokraten.) Meine Damen und eren, Sie wissen alle, daß eine grundlegende Voraussetzung für ne Gesundung für jeden Wiederaufstieg des deutschen Volkes die

Aonung seines öffentlichen Haushalts bildet.

Ohne Ordnung im

intlichen Haushalt keine stabile Währung, keine Wirtschaft und ine Arbeit (Zustimmung), aber auch und das haben gerade die ezten Wochen mit Deutlichkeit gelehrt kein Entgegenkommen, ine Hilfe von außen! (Erneute Zustimmung.) Die Sachverständigen⸗ eeschüsse, die in den letzten Wochen in Berlin geweilt haben, ließen

s keinen Zweifel,

ee öffentliche Haushalt ins Gleichgewicht kommen muß.

forderte nicht nur

wenn wir etwa noch gezweifelt haben 18 as

eine Steigerung der Einnahmen, sondern auch eine

gschränkung der Ausgaben und damit die Verminderung mancher lusgaben auf sozialpolitischem Gebiete unter das Maß das mir

6 Sozialpolitiker

erwünscht gewesen wäre Um die Produktion

räglichst wirtschaftlich zu gestalten, um den öffentlichen Haushalt und

tin Gleichgewicht

ausgleichen zu helfen, mußte, wie alle Lebens⸗

ind Kulturgebiete, auch die Sozialpolitik sich Einschränkungen gefallen

isen. ünschränkungen ge irtschaft, was das in ich nicht hinau

Die Notwendigkeit,

Soweit, wie es danach notwendig war, bin ich mit den

gangen. Aber über das Maß dessen, was die Gleichgewicht des öffentlichen Haushalts erforderte, sgegangen und werde ich auch nicht hinausgehen.

die Berechtigung, die Nützlichkeit der Sozial⸗

vlitik des Schutzes der Arbeitskraft, des Schutzes der wirtschaftlich

chwachen halte ich nach wie vor aufrecht.

Vor allem bleibt das

viet des Arbeitsrechts, das Koalitionsrecht, der Tarifvertrag, das Shlichtungswesen unberührt. (Bravol im Zentrum.)

Meine Damen

und Herren, worin mußte denn die Sozialpolitik

Wirtschaft entgegenkommen? Wenn Sie unsere Produktions⸗ satistik, soweit eine folche geführt wird, wenn Sie die Handels⸗

8

bilanz, wenn

ie die Wirtschaftsberichte wohl aller Richtungen und jegeicsen Ursprungs betrachten, so koöonnen See sich der Ueberzeugung nicht verschließen, daß unsere Produktion gegenüber der Vorkriegszeit ganz wesentlich zurückgegangen ist. Das hat geweß nicht seinen nächsten Grund in der Sazialpolitik. Der Verlust wichtiger Produktionsgebiete, die vermenderte körperliche Leistungsfähigkeit weiter Kreise der Arbeiterschaft durch die Kriegsfolgen, im letzten Jahre der Gewaltakt an der Ruhr mit seinen Rückwirkungen auf das gesamte Reichsgebiet, schaffen zweifellos verengte Grenzen für die Produktion. Aber um so dringlicher ist die Pflicht, innerhalb dieser Grenzen das Mögliche anzustreben und zu erreichen.

Dabei spielt neven technischen und organisatorischen Voraus⸗ setzungen zweifellos das Maß der geleisteten Arbeit eine wichtige Rolle. Der Streit über das Mögliche und Erwünschte des Arbeits⸗ maßes und insbesondere über die richtige und beste Arbeitszeit ist alt und immer noch nicht völlig geklärt. Ich will ihn hier nicht auf⸗ rollen, will auch nicht untersuchen, ob unter normalen Verhältnissen die achtstündige Arbeitszeit gerade am produktivsten ist. Ich möchte diesen Streit auch deshalb hier nicht aufrollen, weil er für Deutsch⸗ land im Augenblick nicht entscheidend ist, und weil wir ihn in Deutschland zurzeit am allerwenigsten entscheiden könnten. Eines kann aber wohl als sicher gelten: daß der achtstündige Arbeitstag in Deutschland gegenwärtig für eine ganze Reihe von Berufen und Tätigkeiten unzulänglich ist und wirtschaftlich ungenügende Ergebnisse liefert. (Unruhe bei den Vereinigten Sozialdemokraten und den Kommunisten.) Diese Ergevnisse sind mindestens ungenügend, um eine zusammengebrochene Volks⸗ und Staatswirtschaft zu sanieren und darüber hinaus noch Reparationsleistungen zu liefern. (Sehr richtig! im Zentrum.)

Das hat ja auch bereits das Kabinett Wirth auf Grund der Vereinbarungen der Parteien der großen Koalition in seiner Note vom November 1922 anerkannt.

Damit ist wohl zugleich auf die erste Anfrage in der sozial⸗ demokratischen Interpellation nach der sofortigen Ratifizierung des Washingtoner Abkommens die Antwort gegeben. An sich kann man der deutschen Regierung gewiß nicht vorwerfen, daß sie in der Ratifikation des Washingtoner Abkommens bisher weniger guten Willen und Verständnis gezeigt hätte als andere große Länder. (Sehr richtigt im Zentrum.) Sie erinnern sich, daß die Reichsregierung das Washingtoner Abkommen bereits am 24. Jannar 1921 dem Reichs⸗ wirtschaftsrat und dem Reichsrat vorgelegt und zur Annahme empfohlen hatte. Der Reichsrat hat am 5. Oktober 1922 die Beratung bis zur gesetzlichen Regelung der Arbeitszeit vertagt. Seit⸗ her aber hat sich die wirtschaftliche Lage grundlegend geändert, und dem muß auch die Haltung der Reichsregierung Rechnung tragen. Wie steht es aber mit den anderen Ländern? Unter den Staaten mit beachtenswerter Industrie hat nur die Tschechoslowakei bisher ratifiziert. (Hört, hört! im Zentrum.) Die übrigen Länder, die ratifiziert haben, Griechenland, Rumänien, Bulgarien und Britisch⸗ Indien sind nicht Industriestaaten im deutschen Sinne und gleich⸗ wohl haben sie nur mit gewissen Erleichterungen in den Bedingungen ratifiziert. Für Britisch⸗Indien sieht das Uebereinkommen im wesent⸗ lichen die 60⸗Stundenwoche vor (hört, hört! im Zentrum); für Griechenland und Rumänien ist ein späteres Inkrafttreten ins Auge gefaßt, Bulgarien hat selbst bei der Ratifizierung den Zeitpunkt des Inkrafttretens hinausgeschobenn. Alle anderen Industriestaaten, ob⸗ wohl sie vielfach durch Gesetz oder Herkommen den Achtstundentag als Regel eingeführt haben, konnten sich zur Ratifikation und damit zu einer elfjährigen internationalen Bindung noch nicht entschließen. Erwartet nun die Welt unter den gegenwärtigen Umständen von Deutschland die Ratifizierung? Mir ist bekannt, daß mindestens eine der Ententeregierungen auf dem Standpunkt stehe, man könne es von Deutschland nicht erwarten, solange es Reparationen zu leisten hat. (Zuruf.) Die Erörterungen hierüber im Verwaltungsrat des inter⸗ nationalen Arbeitsamts in Genf von Ende Januar sind ja durch die Presse bekannt geworden.

Die Interpellation verweist nun auf das Beispiel des englischen Arbeitsministeriums. Die frühere englische Regierung hatte erklärt, daß das Abkommen nicht unverändert ratifiziert werden könne. Daß die jetzige Arbeiterregierung ohne weiteres ratifizieren wird, steht nach meinen Informationen durchaus nicht fest. (Hört, hört! im Zentrum und rechts.) Zeitungsnachrichten zufolge will sie eine Konferenz ein⸗ berufen, um über die gleichzeitige Ratifikation durch alle Haupt⸗ industrieländer zu beraten. (Zuruf bei den Vereinigten Sozialdemo⸗ kraten: Sehr verständig!) Deutschland würde einer Einladung dazu selbstverständlich Folge leisten, dann allerdings auch Gelegenheit nehmen, das Ausland über die besonderen Schwierigkeiten der Rati⸗ fikation von Deutschland zu unterrichten, aber auch darauf hinzu⸗ weisen, daß die deutsche Gesetzgebung und Verwaltung im Bereich der Arbeitszeit bisher allen Ländern vorauf war, und daß in anderen Ländern nach der Seite vieles auf dem Papier stand, was aber tat⸗ sächlich nicht so gehandthabt wurde. (Zuruf links.) Die Schweiz, Herr Kollege Ledebour, hat ihre Abstimmung vorgenommen zu einer Zeit, wo in Deutschland die Wirtschaft abfolut darniederlag und es der Schweiz gut ging. Wir wollen hoffen, daß die Schweizer das Ergebnis dieser Abstimmung auch beibehalten können. (Zuruf bei den Vereinigten Sozialdemokraten.)

Abweichungen vom Achtstundentag sind nach der neuen Ver⸗ ordnung nur in dem Umfange und solange berechtigt, als volkswirt⸗ schaftliche Notwendigkeiten zu einer längeren Arbeitszeit zwingen. Es muß nach der Verordnung von Fall zu Fall mit allem Ernst und aller Sachlichkeit geprüft werden, welche Arbeitszeit wirtschaft⸗ lich unbedingt erforderlich ist. Diese Prüfung ist zunächst Sache der Beteiligten selbst, wenn sie nicht einig werden können, der Schlichtungsausschüsse und der Schlichter, und dann erst im letzten Augenblick Sache der Behörden. Bisher haben die Behörden in dieser Richtung überhaupt noch nicht eingegriffen. Schon daraus geht klar hervor, daß dem Reichsarbeitsministerium nichts ferner liegt, als etwa die Höchstgrenze von 10 Stunden, welche die neue Verordnung für Mehrarbeit vorsieht, zur Regel zu machen.

Schließlich stellt die Verordnung vom 21. Dezember keine end⸗ gültige Regelung dar. Diese wird sich erst finden lassen, wenn nach Klärung der Reparationsfrage unsere wirtschaftliche Zukunft sich einigermaßen überblicken läßt.

Vor allem sehe ich in der gegenwärtigen Regelung der Arbeits⸗ zeit der Schwerstarbeiter in den ununterbrochenen Betrieben der Schwereisenindustrie, überhaupt der Schwerindustrie, keine dauernde, viel weniger eine ideale Lösung. (Sehr richtig! hbei den Deutschen Demokraten.) Ich habe mich persönlich auch mit aller Energie bei den einschlägigen Verhandlungen für eine andere Lösung eingesetzt.

hang mit der Not der voraufeehenden onate und unter dem Zwang, unter allen Umständen koste es, waso es wolle wieder an die Arbeit zu kommen, zur heutigen Lösung in der Schwerindustrie gekommen. Ich betrachte es als vornehmste Pflicht aller Sozial⸗ denkenden und einer jeden Reichsregierung, hier, sobald wie möglich, einheitlich mit den übrigen Industriestaaten Wandel zu schaffen. (Bravol im Zentrum.)

Da wir, meine Damen und Herren, nun einmal die Frage der Arbeitszeit behandeln und diese Frage im Vordergrund der sozial⸗ politischen Kämpfe steht, bin ich aber genötigt, zur Rechtfertigung der Reichsregierunng, die nicht zuletzt gerade wegen dieser Ver⸗ ordnung aufs schwerste angefeindet wird, noch einiges über den Werde⸗ gang dieser Verordnung hinzuzufügen. Bekanntlich liegt dem Reichs⸗ rat schon seit 1921 ein Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitszeit vor. Er hat die heftigsten Anfeindungen erfahren, weil er unter Aufrechterhaltung des Grundsatzes des Achtstundentages vernünftige Ausnahmen vorsah. (Lachen und Zurufe von den Vereinigten Sozialdemokraten: Vernünftige?) Hätte man früher für die Not⸗ wendigkeit solcher Ausnahmen allseitig Verständnis gehabt (sehr gut! im Zentrum und bei der Deutschen Volkspartei), anstatt den Acht⸗ stundentag wenigstens für Industrie, Handel und Verkehr als ein unabänderliches Schema anzusehen (sehr gut! im Zentrum und bei der Deutschen Volkspartei), so wären die Schwierigkeiten der gegen⸗ wärtigen Stunde vielleicht weniger hart. (Sehr richtig! rechts und bei den Deutschen Demokraten.)

Ferner haben die heutigen Regierungsparteien in Verbindung mit Vertretern der Sozialdemokratischen Partei (sehr wahr! im Zentrum und bei der Deutschen Volkspartei) scoon im November 1922 an⸗ erkannt, daß zur Sanierung der deutschen Wirtschaft und Finanzen Ausnahmen vom Achtstundentag unvermeidlich seien. (Hört! Hört! rechts und im Zentrum. Widerspruch bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Die damalige Note an die Entente besagte mit Zustimmung aller genannten Parteien:

Deutschland wird alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen ergreifen, um insbesondere durch Erhöhung des Wirkungsgrades der Arbeit zu einer Steigerung der Produktion und damit zu einem Ausgleich der Handelsbilanz zu gelangen. Zu diesem Zweck wird insbesondere eine neue Regelung des Arbeitszeitrechts unter Fest⸗ haltung des Achtstundentages als Normalarbeitstag und unter Zu⸗ lassung gesetzlich begrenzter Ausnahmen auf tariflichem oder behörd⸗ lichem Wege zur Behebung der Notlage der deutschen Wirtschaft in die Wege geleitet werden. (Zuruf von der Deutschen Volks⸗ partei: Deutlich genug!) Gesetzgeberische Wirkungen hat dieses Anerkenntnis allerdings nicht gehabt, nachdem die kurz darauf folgenden Verhandlungen in London und Paris zu keinem Ergebnis führten und der Ruhrkampf über uns hereinbrach. Nach Beendigung dieses Kampfes war die wirtschaft⸗ liche Lage ungleich schwieriger als im Jahre 1922. (Sehr richtig! im Zentrum.) Das wurde ebenfalls von all den genannten Parteien rückhaltlos anerkamt. (Hört! Hört! im Zentrum und bei der Deutschen Volkspartei.) Infolgedessen spielte bei den damaligen Kabinettsbildungen der großen Koalition die Frage der Arbeitszeit eine gewichtice Rolle. Ehe das zweite Kabinett der großen Koalition Anfang Oktober gebildet wurde, einigten sich die Koalitionsparteien einschließlich der Sozialdemokratischen Partei (hört, hört! im Zentrum und bei der Deutschen Volkspartei) auf folgende Be⸗ handlung der Arbeitszeitfrage: Die schwere Not unseres Landes läßt eine Steigerung der Güter⸗ erzeugung dringend geboten erscheinen. Das wird nur unter rest⸗ loser Ausnutzung der technischen Errungenschaften bei organisa⸗ torischer Berbefferung rferer Wirrschaft und vasioer Arbrit jrdes Einzelnen zu erreichen sein. Neben der Steigerung der Produktion durch diese Mittel wird auch die Neuregelung der Arbeitszeit⸗ gesetze unter grundsätzlicher Festhaltung des Achtstundentages als Normalarbeitstag nicht zu umgehen sein. (Hört, Hört! im Zentrum und bei der Deutschen Volkspartei.) Dabei ist auch die Möglichkeit der tariflichen oder gesetzlichen Ueberschreitung der jetzigen Arbeitszeit im Interesse einer volkswirtschaftlich not⸗ wendigen Steigerung und Verbilligung der Produktion vorzusehen.

(Hört, Hört! im Zentrum und bei der Deutschen Volkspartei.]

Für die öffentlichen Verwaltungen finden ähnliche Grundsätze An⸗

wendung. (Zuruf von den Vereinigten Sozialdemokraten.)

Das ist genau der Beschluß der damaligen Koalitionsparteien. (Zuruf von den Vereinigten Sozialdemokraten: Aber die Verordnung geht viel weiterl) Ich komme auch auf die Verordnung, nur Geduld! .

Im Anschluß an diese Vereinbarung hat dam das Reichs⸗ arbeitsministerium den Entwurf eines vorläufigen Gesetes über die Arbeitszeit ausgearbeitet und diesen am 22. Oktober 1923 dem Reichstag vorgelegt. Vorher war dieser Entwurf und das ist wesentlich einer inoffiziellen Beratung eines größeren Ausschusses unterbreitet worden, zu der die Parteien der großen Koalition sämt⸗ lich ihre Vertreter entsandt hatten. In diesem Ausschuß waren selbstverständlich keine Beschlüsse gefaßt worden, es war ja kein offizieller Reichstagsausschuß. Wobl aber wurde von verschiedenen Seiten ohne irgendwelchen Widerspruch festgestellt, daß der Entwurf in seinem ganzen Aufbau und in seinen wesentlichen Bestimmungen den Abmachungen der Parteien bei der Bildung des Preiten Kabinetts Stresemann entsprach. (Sehr richtigt im Zentrum.) Ueber Einzel⸗ heiten gingen die Meinungen auseinander Die Parteien batten es sich vorbehalten, hinsichtlich dieser Einzelheiten bei den Verhand⸗ lungen im Reichstag entsprechende Anträge zu stellen. Um dem Reichstag Zeit zu geben, das Gesetz im sozialen Ausschuß und Plenum durchzuberaten, wurden die Demobilmachungsverordnungen über die Arbeitszeit, welche unterdessen abliefen, bis zjum 17. November 1923 verlängert. Der Reichstag beschäftigte sich aber weder im 6. Ausschuß noch in seinen Plenarverhandlungen am 20., 22. und 23. November mit der Vorlage der Reichsregierung. Ich

mache deshalb keine Vorwürfe das liegt mir durchaus fern. Aber die Reichsregierung ist jedenfalls berechtigt, festzustellen, daß es nicht an ihr liegt, wenn die Verordnung über die Arbeitszeit nicht durch den Reichstag verabschiedet worden ist, wie es beim Erlaß des ersten Ermächtigungsgesetzes ursprünglich beabsichtigt gewesen ist.

Nachdem am 18. November die alten Demobilmachungs⸗ verordnungen abgelaufen waren und für eine Erneuerung dieser Ver⸗ ordnungen im Reichstag keine Mehrheit vorhanden war, setzten die Kämpfe um die Arbeitszeit ein, ohne daß die Arbeiterschaft in diesem Kampfe irgendeinen über die Bestimmungen der alten Gewerbe⸗ ordnung hinausgehenden gesetzlichen Schutz hatten. In dieser Situation habe ich mich bereiterklärt, dem Herrn Reichspräsidenten

Wir sind nur unter dem Druck der Micumdertröge im Zusammen⸗

den Erlaß der Arbeitszeitverordnung in der Fassung des Entmurss