auf Grund des Art. 48 der Verfassung vorzuschlagen. Dieser
schlag fand aber bei den freien Gewerkschaften, die zuerst befragt wurden, keinerlei Anklang (Hört hört! rechts — Zuruf von den Vereinigten Sozialdemokraten: Weil sie den Art. 48 nicht wollten!) — Auf Grund des Art. 48! Aber dieselbe Verordnung!
So gingen die Dinge weiter bis in den Dezember. Unter dem Druck der bis dahin entbrannten Kämpfe und der Ungunst der Kon⸗ junktur wandte sich dann die Ansicht der Gewerkschaften (Hört, hört! im Zentrum.) Am 6. Dezember 1923 erschienen Vertreter der drei Spitzenverbände bei mir im Reichstag und baten um Erlaß der Arbeitszeitverordnung auf Grund des neuen Ermächtigungs⸗ gesetzes. (Hört, hört! und Zuruf in der Mitte: Aufhäuser ist wohl dabei gewesen?2) — Jawohl, Herr Aufhäuser ist dabei gewesen. (Abg. Aufhäuser: Meine Meinung haben Sie schriftlich! — Sie haben in der Sitzung nichts gesagt. Herr Aufhäuser — Sie schlugen dazu nur einige Abänderungen vor die nach Möglichkeit auch Berück⸗
sichtigung gefunden haben. Daneben mußte allerdings auch der durch eine Reihe von freien Vereinbarungen und Schiedssprüchen unter⸗ dessen geschaffenen Lage Rechnung getragen werden. Daran konnte die Regierung nicht mehr vorbei.
So kam die neue Verordung vom 21. Dezember 1923 zustande, die, abgesehen von der Berücksichtigung der neuen Lage, wesentliche und belangreiche Abweichungen von dem ersten Entwurf nicht enthält. (Hört, hört! bei der Deutschen Volkspartei.)
Aus diesen tatsächlichen Vorgängen ist emes meines Erachtens
klar ersichtlich, was ich zur Rechtfertigung der Reichsregierung fest⸗ zustellen gezwungen bin: Die Haltung der Sezialdemokratischen Partei gegenüber der Arbeitszeitverordnung war eine andere, als sie och die Verantwortung der Regierung mittrug, im Gegensatz zu ihrer heutigen Haltung, da sie in der Opposition steht. (Lebhafte Rufe rechts und in der Mitte: Hört, hört! — Gegenrufe von den Vereinigten Sozialdemokraten.) Die Oeffentlichkeit kann sich meines Erachtens auch billigerweise darüber wundern daß die Sozial⸗ demokratie gerade heute die Ratifizierung des Washingtoner Ab⸗ mmens fordert, während frühere Regierungen, darunter auch sozialdemokratisch geführte, mit einer solchen Forderung zum mindesten nicht gedrängt worden sind. (Hört, hört! in der Mitte.)
Ich wiederhole: diese Feststellung zu machen, bin ich zu meinem Bedauern in der Verteidigung gezwungen Das deutsche Volk hat aber ein Recht, alle diese Vorgänge genau zu kennen (lebhafte Zu⸗ stimmung rechts und in der Mitte), um seinerseits ein unparteiisches
Urteil fällen zu können. (Erneute Zustimmung.)
Meine Damen und Herren! Das Erfordernis, mit allen Mitteln zunächst einmal die einzelnen Betriebe wieder produktiv zu gestalten, zwang schon unter dem ersten Ermächtigungsgesetz der großen Koa⸗ lition die Reichsregierung dazu, die Vorschriften über die Arbeits⸗ streckung aufzuheben. Die Demobilmachungsverordnung vom 12. Februar 1920 mit ihrer Verpflichtung für die Arbeitgeber, vor jeder Entlassung die Arbeit zu strecken, lastete schwer auf der Pro⸗ duktivität der Betriebe. Sie stellte eine auf den einzelnen Betrieben lastende versteckte Arbeitslosenfürsorge dar. Sie erhöhte die allgemeinen Geschäftsunkosten und hatte vor allem, was das Be⸗ denklichste war, nicht selten zu Minderleistungen geführt.
Ganz unhaltbar aber wurde gegen Ende des Jahres das besondere Schutzgesetz, das der Reichstag am 17. Juli 1923 für das besetzte Gebiet erlassen hatte, bei dem natürlich zu berücksichtigen ist, daß damals auch der wohlmeinendste Gesetzgeber die spätere Lage im besetzten Gebiet nicht voraussehen konnte. Da auch nach Abbruch des passiven Widerstandes der Druck der Invasion unvermindert fort⸗
bestand, ia teilweise noch verschärft wurde, da zunächst alle Voraus⸗ sevungen für die Wiederaufnahme der Betriebe Febllen und zum Teil
auch heute noch fehlen, konnten die Vorschriften über die Wieder⸗ einstellungspflicht, auch wenn die Besatzungsbehörde das Gesetz an⸗ erkannt hätte. was sie nicht getan hat, nicht in Kraft gesetzt werden. Statt dessen wurde das nur für die Zeit des Ruhrkampfes gedachte Kündigungsverbot auch nach dem Abschluß des Ruhrkampfes noch drei Monate in Kraft gehalten. Das ist für die Arbeitnehmer immer⸗ hin von wesentlichem Wert gewesen. Gegen Ende des Jahres zeigte sich aber — und das wurde auch von den Vertretern der Arbeit⸗ nehmerschaft anerkannt —, daß das absolute Kündigungsverbot für die Wirtschaft unter den obwaltenden Umständen vollkommen un⸗ haltbar war
Wenn ich innerhalb der Punkte, in denen die Sozialpolitik auf die gegenwärtige wirtschaftliche Lage Rücksicht zu nehmen hat, auch die Lohnfrage anschneide, so entspringt dies weniger meinen eigenen Gedankengängen, als der Tatsache, daß in der Oeffentlichkeit und auch in diesem Hause die Lohnfrage oft genug in diesem Zusammen⸗ hang genannt worden ist. Ich möchte hier gleich zu Anfang mit aller Deutlichkeit aussprechen, daß die Lohnpolitik nicht nur ein Teil der Sozialpolitik, sondern ebensosehr ein Teil der Wirtschafts⸗ politik ist, daß man also nicht etwa im Rahmen der Sazialpolitik die Löhne machen kann. Die Löhne sind niemals im Reichsarbeits⸗ ministerium gemacht oder willkürlich bestimmt worden. Dagegen habe ich mich stets bemüht, die schwere Lage der arbeitenden Be⸗ völkerung innerhalb der Grenzen der wirtschaftlichen Möglichkeiten auch auf diesem Gebiete zu erleichtern. Ich erinnere daran, daß gegen Mitte des vorigen Jahres, als die Geldentwertung immer katastrophalere Formen annahm und die Löhne regelmäßig schon in der kurzen Spanne zwischen Vereinbarung und Auszahlung erheblich an Kaufkraft einbüßten, im Reichsarbeitsministerium in enger Zu⸗ sammenarbeit mit den Spitenverbänden Richtlinien über die Er⸗ haltung der Kaufkraft der Arbeitslöhne ausgearbeitet worden sind, die auch tatsächlich in der Praxis Verwirklichung fanden. Der damals beschrittene Weg hat sich als der einzig mögliche erwiesen, und die Vereinbarung der Spitzenverbände über die Zahlung wert⸗ beständiger Löhne, die einige Wochen später abgeschlossen wurde, hat sich auf der gleichen Grundlage bewegt und ist nur in Einzelheiten davon abgewichen. Aber gemacht, bestimmt, ziffernmäßig festgelegt worden, sind die Löhne durch diesen Lohnschutz natürlich nicht.
Die Höhe der Löhne und Gehälter wird sich von den Lebens⸗ haltungskosten abgesehen, stets in erster Linie nach den besonderen Verhältnissen und Möglichkeiten der einzelnen Industrien und Ge⸗ werbezweige richten müssen. Sie werden auch bei günstiger Wirt⸗ schaftslage in einzelnen Gewerbezweigen, die an dieser Lage weniger Anteil haben, zurückbleiben, und auch bei allgemein ungünstiger Lage der Wirtschaft werden einzelne Gewerbezweige umgekehrt noch in der Lage sein verhältmnismäßig höhere Löhne und Gehälter zu zahlen. An eine allgemein gültige und bestimmte Lohnhöhe habe ich für meinen Teil mich niemals gebunden. Ebensowenig sind die Schlichtungsbehörden mit derartigen Weisungen versehen worden. Die “ des ““ immer ge⸗
6 5189
““ 1u1“ “ 3 wesen, das wirtschaftlich Mögliche zugunsten des Arbeitslohnes her⸗ auszuholen. Ich habe mich deshalb mit allergroßtem Nachdruck ins⸗ besondere auch stets für die Steigerung der Kaufkraft der Löhne ein⸗ gesetzt. Es erscheint mir wichtig, alle Möglichkeiten der Preis⸗ senkung auszunutzen, um so eine Verbesserung der Lebenshaltung der Arbeiterschaft herbeizuführen, soweit sie im Rahmen der ärmeren Wirtschaftslage Deutschlands überhaupt nur möglich ist Die Sorge um eine deutsche Schmutzkonkurrenz, von der Punkt 5 der sozial⸗ demokratischen Interpellation spricht, braucht sich das Ausland wahr⸗ haftig nicht zu machen. Die zahlreichen Verteuerungsfaktoren, welche die deutsche Wirtschaft noch auf absehbare Zeit belasten kennt das Ausland genau so gut wie wir. Kapitalmangel hält den Zinsfuß in Deutschland hoch, beträgt doch der Reichsbankdiskont zurzeit 10 % gegenüber dem englischen Diskont von 4 % Die Frachten, Steuern und andere Lasten verteuern die deutschen Produktionskosten derart, daß auch wenn die deutschen Löhne niedriger liegen als vor dem Kriege die Produktionskosten insgesamt sich kaum unter denen
des Auslandes halten werden.
Im Zusammenhang mit der Lohnfrage steht dann das Schlich⸗ tungswesen Schon bei meinen Ausführungen über die Lohnpolitik habe ich mit aller Entschiedenheit zum Ausdruck gebracht, daß es mir fern liegt, die Löhne und die sonstigen Arbeitsbedingungen in bürokratischen Weise von oben herab zu diktieren. Wenn mir solche Absichten unter dem Schlagwort der Zwangstarife insbesondere auf Arbeitgeberseite, unterstellt worden sind so weise ich auch das zurück. Das Tarifwesen, wie es in der Verordnung vom 30. Oktober 1923 auf Grund des ersten Ermächtigungsgesetzes noch seine Regelung ge⸗ funden hat, hat im Gegenteil der Wirtschaft die Freiheit gesichert, die sie braucht. Die Verordnung stellt die freie Verständigung in den Vordergrund. Sie will allerdings auch verhindern, daß die Wirtschaft sich in unfruchtbarem Streit erschöpft. Ich halte die Selbstbestimmung bei der Regelung der Berufs⸗ und Arbeits⸗ verhältnisse für die vornehmste Aufgabe der Berufsverbände, und wo sie diese Aufgabe in befriedigender Weise zu lösen verstehen ist das Reichsarbeitsministerium die letzte Stelle, die ihnen dabei irgendwie in den Arm fallen würde. Durch die Regelung des Schlichtungs⸗ wesens habe ich mich bemüht, Arbeitgeber und ⸗nehmer immer mehr zu verständnisvoller Zusammenarbeit zu einer wahren Arbeits⸗ gemeinschaft hinzuführen. Wo die Verbände aber nicht zu einer Verständigung gelangen, wo die Interessengegensätze zu Kämpfen
führen würden, die die Produktion lahmlegen, ist es nicht nur das
Recht, sondern auch die Pflicht der Regierung, einzugreifen. In dieser Begrenzung ist, wie ein unbefangener Blick auf unsere heutigen Ver⸗ hältnisse zeigt, die Verbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen noch unerläßlich und verstößt gegen die Tarifvertragsfreiheit so wenig, wie etwa die Möglichkeit der Enteignung gegen den Eigentumsbegriff.
Es ist leider richtig, daß von Unternehmerseite ein Kampf gegen die neue Schlichtungsverordnung, insbesondere gegen die Verbindlich⸗ keitserklärung, geführt worden ist. Es ist richtig, daß die Ver⸗ einigung deutscher Arbeitgeberverbände die ihr angeschlossenen Ver⸗ einigungen zum Widerstand gegen die neue Schlichtungsverordnung aufgefordert hat. Ich bestreite niemandem das Recht, die Abänderung gesetzlicher Bestimmungen mit allen gesetzlichen Mitteln anzu⸗ streben. Ich muß es aber aufs tiefste bedauern, daß hier als Kampf⸗ mittel die gesetzwidrige Verweigerung der Mitarbeit an behördlichen Einrichtungen und die Verweigerung der Durchführung gesetzlich an⸗
erkannter Sprüche empfohlen worden ist. Solange Gesetze bestehen, müssen Fe aIm Tyteresse ver Srtaatsautorität von jedermann als ver⸗
bindlich anerkannt und durchgeführt werden. Die Parole der Arbeitgebervereinigungen ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, tat⸗ sächlich in der Praxis nicht befolgt worden Vor kurzer Zeit haben dann die Arbeitgeberverbände sie auch abgeschwächt. Ernstliche Hinder⸗ nisse sind der Durchführung der Schlichtungsverordnung daraus, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen, bisher nicht erwachsen. Wo sich ein gesetzwidriger Widerstand gegen die Schlichtungsverordnung zeigt, werden selbstverständlich die in der Schlichtungsordnung vor⸗ gesehenen Machtmittel angewendet, namentlich Ordnungsstrafen gegen nicht erscheinende Beisitzer und Parteien und Verhandlung trotz Nichterscheinens einer Partei. Ich würde es aber bedauern, wenn es notwendig werden sollte, von diesen Mitteln in größerem Um⸗ fange Gebrauch zu machen, und ich benutze die Gelegenheit, der be⸗ teiligten Arbeitgeberschaft auch von dieser Stelle aus nahezulegen, den Kampf in dieser Form endgültig aufzugeben.
Meine Damen und Herren, so viel wäre über die sozialpolitischen Anordnungen der letzten Zeit zu sagen, soweit dabei die Rücksicht auf
die Wirtschaft bestimmend war. Ich brauche nicht zu betonen, daß alle diese Maßnahmen unmittelbar auch der Sicherung des Budgets dienen; daneben aber zwang die Rücksicht auf die Ausgabenseite des Budgets dazu, in dem weiten Bereich der öffentlichen Fürsonge strena zu sichten und alle entbehrlichen Ausgaben auf diesem Gebiete zu vermeiden. Dabei wurde Ersparnis, insbesondere durch Verein⸗ fachung der Organisation. Abbau irgendwie entbehrlicher Dienst⸗ stellen, angestrebt, um so der Zwangslage zu entgehen, die Fürsorge⸗ leistungen unter das notwendigste Maß herabzusetzen.
Es ist ja in der Oeffentlichkeit Mode geworden, von einem Wasserkopf des Reichsarbeitsministeriums zu sprechen. Wie jedes Schlagwort trägt auch dieses weder dem Entwicklungsgang noch dem gegenwärtigen Standpunkt der Tatsachen Rechnung. Die Fülle und Unübersichtlichkeit der Aufgaben, die sich dem Ministerium besonders bei Uebernahme des Versorgungswesens zunächst darboten, zwangen ursprünglich dazu, mit einem größeren Personalapparat zu arbeiten. Hat doch das Reichsarbeitsministerium seinerzeit bei der Ueber⸗ nahme des Militärversorgungswesens einen Teil der Aufgaben von sechs bis dahin zuständigen Zentralstellen übernommen, darunter einer Reihe von Kriegsministerien, des Reichsmarineamtes und des Reichs⸗ kolonialamtes. Es darf auch nicht vergessen werden, daß die Zahl der Kriegsverluste an Toten annähernd an zwei Millionen und an Verwundeten rund vier Millionen betrug. Zur Bewältigung der daraus sich ergebenden Aufgaben war ein neuer Behördenkörper auf⸗ zubauen und das materielle und formelle Versorgungsrecht umzu⸗ gestalten. Aber unablässig ist bereits seit dem Jahre 1920 auf eine Verminderung des Personals durch bessere Organisierung und Verein⸗ fachung der Geschäftsführung hingearbeitet worden, — mit welchem Erfolge das mögen Sie selbst beurteilen, wenn ich Ihnen das Er⸗ gebnis des bisherigen Abbaues mitteile. Eine Reihe von Ver⸗ sorgungsdienststellen sind aufgehoben. Von den ursprünglich vor⸗ handenen 25 Hauptversorgungsämtern werden am 1 April 1924 nur noch 15, von den 312 Versorgungsämtern nur noch 114 fortbestehen. Zum gleichen Zeitpunkte wird das Reichspensionsamt für die ehe⸗
malige “ Die Zahl der übernommenen 996
die
auf die Rente Angewiesenen besserzustellen, ohne
Lazarette, Lazaretkabteikungen 1 Kuranstalten hatte sich bis Herbst 1922 bereits auf 44 Krankenhäuser 18 Kuranstalten un orthopädische Versorgungsstellen vermindert. Davon verbleib 88 1. April 1924 nur noch 9 Lungenkrankenhä üuser, 12 Kuranste 39 orthopädische Versorgungsstellen und 16 Mtsat en Dieser gewaltige Abbau bei den Versorgungsbehörden geht bis äußerste Grenze des für die sachliche Versorgungsarbeit Vert en heran Von den im Jahre 1922 im Bereich des Reichsa— ministeriums vorhandenen 12 788 planmäßigen und außerplanmit Beamten sind bis jetzt 2167 in Abgang gekommen, von den 1 nichtbeamteten Hilfskräften 23 850 Am 1 April 1924 neß Bürodienst Angestellte voraussichtlich überhaupt nicht 1n schäftigt werden. Der Gesamtabbau beläuft sich ö.“ ener dem Stande von 1922 schon jetzt auf mehr als 62 1 diesen Umständen noch von einem „Wasserkopf“ sprechen zu mr kann wohl nur denjenigen einfallen, die den Kopf, das das Arbeitsministerium, überhaupt beseitigen wollen und es fehl auch an solchen nicht. 1
Im Bereiche der Militärrenten haben die Rücksichten auf Reichsfinanzen nur mäßige Einschränkungen gebracht. Entsp der Novelle zum Reichsversorgungsgesetz vom 22 Juni 1923 8 die Neufestsetzung der Militärrenten in Goldmark auf dem! ordnungswege. Die vom Reichstag beschlossene Papiermarkeen beträge wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nech gleichen Umrechnungssatz, der sich aus der Neuregelung der Bexm besoldung ergeben hat, festgesetzt Die jetzt zahlbaren Gold rentenbeträge lassen sich wegen der Verschiedenheit der Gesetzen nicht ohne weiteres mit den Renten der Vorkriegszeit verg Im allgemeinen kann gesagt werden, daß in den traurigen Fi in denen der Beschädigte im wesentlichen auf die Rente angen ist, also Zusatzrente erhält, die jetzige Rente den Bezügen der!
prech
kriegszeit sehr nahe kommt, bei größerer Kinderzahl sie übersten
b Günstiger als bei den Beschẽ ädigten liegen die Ver hältnis den Hinterbliebenen, während andererseits die Bezüge der L beschädigten erheblich hinter den Renten der Vorkriegszeit bleiben. Nur dadurch, daß durch die Gesetzgebung der letzten „ die Renten aller im Erwerbsleben Stehenden gegenüber der kriegszeit stark gekürzt worden sind, war es möglich, die ausschlich den Ausgleich Haushalts zu gefährden. (Widerspruch links.) Ich darf zur M fertigung dessen, was ich gesagt habe, darauf hinweisen, daß die gaben für Renten und Zusatzrenten im Haushalt für 1924 mit! 500 Millionen veranschlagt werden, daß sie also ungefähr ein ZA. der laufenden und einmaligen Ausgaben des ganzen ordente Haushalts darstellen.
Nach dem gleichen Maßstabe wie die Renten wurden auch Zulagen für ehemalige Berufsoffiziere und ihre Hinterbliebenen gewandelt, foweit sie überhaupt noch in irgendeiner bemerkenesme Höhe bestanden hatten. Diese Umwandlung hat allerdings ge⸗ daß diese Zulagen, die Verstümmelungszulage und das Ku⸗ wihwen⸗ und ⸗waisengeld, ganz erheblich hinter den Beträgen Vorkriegszeit zurückgeblieben sind. Wenn auch diese Gegenn stellung vom menschlichen Standpunkte aus äußerst unbefriedigemn so steht doch andererseits einer grundsätzlichen Aenderung das denken entgegen, daß die Bezüge für die Mannschaften und füh Reserveoffiziere immer noch weit hinter denen der Berfsr
zurvückbleiben.
Meine Damen und Herren! Erhöhte Sparsamkeit und A schaftlichkeit zwang die Rücksichtnahme auf das Budget auch im reich der Erwerbslosenfürsorge uns auf. Unter dem Einfluf ungeheuren Inflation war der Arbeitsmarkt so brüchig gerat wie nie zuvor. Um überhaupt einen Haushaltsplan aufstela können, mußten die Ausgaben für die Erwerbslosenfürsorge af stimmte Höchstbeträge kontingentiert werden. Darüber hinaus n jetzt freilich unter besonders schwierigen Verhältnissen ein Ga verwirklicht werden. der in dem Ihnen schon seit Januar vorlieg Ennwurf des Gesetzes über eine vorläufige Arbeitslosenversice verankert ist, der Gedanke nämlich, einen wesentlichen Teil der 8. der Erwerbslosenunterstützung durch Beiträge der Nächstbeteie der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aufzubringen. Wie groß; Notwendigkeit war wollen Sie daraus entnehmen, daß ich mit Drängen der Länder schweren Herzens damit einverstanden er mußte daß in der Verordnung zur Abänderung der Erwerb fürsorge vom 13. Februar dieses Jahres der Beitrag der Arbeig und Arbeitnehmer von je einem Hundertteil auf 1 ½ Hundertteik Grundlohnes erhöht worden ist. Zur Vermeidung von H bietet mir aber die Verordnung die Ermächtigung, bestimmte schäftigungs⸗ oder Personengruppen als beitragsfrei zu erkläre geringer zu belasten.
Die in dem sozialdemokratischen Antrag Nr. 6473 angeregte dehnung der Beitragspflicht und Unterstützung auf möglichst all gestellten kann ich verstehen, wenn sie auch nach meiner Kenntnis mit der Anschauung weiter Angestelltenkreise selbst übereinstis Der Verwirklichung stehen aber ungewöhnliche technische Schn⸗ keiten entgegen. Die Krankenkassen, welche die Beiträge fir Erwerbslosenfürsorge erheben, würden nur die freiwillig fi Krankheitsfall versicherten Personen erfassen können, und es befürchten, daß gegebenenfalls zahlreiche Abmeldungen aus der willigen Krankenversicherung, aber kaum eine Zunahme der zu werbslosenfürsorge beitragenden Personen eintreten würde wäre gewiß kein sozialpolitischer Erfolg.
Die Beschränkung der zur Verfügung stehenden Mittel ⁵ ferner dazu, die Sätze der Erwerbslosenunterstützung auf 6 Mindestmaß zu halten, wobei wir, um diese Bestimmung erta zu machen, zwischen dem Osten, Mitteldeutschland und dem W. entsprechende Unterscheidungen gemacht haben.
1
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.) 8
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol,. Charlottes 2
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäft⸗ 9 engering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei vünd Verlagsanstak Berlin. Wilhelmstr. 3 Drei Weilagen (einschließlich Börsenbeilage.) und Erste bis Dritte venairDamsaeeanaSex
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zum Deutschen Hv“ 22 Staatsanzeiger Nr. 50. Berliner Börse vom 27. Februar 1924
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Preußische Rentenbriefe. Deutsche Stadtanleihen.
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do. 3 do 8 do. 18856 21. do. 1891. 1972 35 do S. 2 sagt, daß nur bests immte Nummern oder Serien der Schleüsche.. do 1899 do. Stadt⸗Pfandbr. neulandsch. hetresfenden Emtssion lieferbar sind. 82.
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gen 7. London 4. Madrid 38. Paris 6. Prag 5. do. do. E. 19— 25 schwett 4. Stockholm 5 ¼. Wien 9. do. do. S. 1—4
2. Teit 1. Auguft 1928 fällt bei Festverzins⸗ Süchs. Idw. Pf. b. S. 23.
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Danzia 14 Ausg. 19 8 Darmstadu 1920/4 1.3.8 do. 1914 do 1913. 1919. 20. do. 1920 unk. 30 Dessauu 1896/3⁄ 8 do. 91. 93 kv., 96—98.
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Deutsche Staatsanleihen.
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