1924 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Feb 1924 18:00:01 GMT) scan diff

3 8 8 auf Grund des Artk. 48 der Verfassung vorzuschlagen. Dieser Vor⸗ schlag fand aber bei den freien Gewerkschaften, die zuerst befragt wurden, keinerlei Anklang (Hört hört! rechts Zuruf von den Vereinigten Sozialdemokraten: Weil sie den Art. 48 nicht wollten!) Auf Grund des Art. 48! Aber dieselbe Verordnung!

So gingen die Dinge weiter bis in den Dezember. Unter dem Druck der bis dahin entbrannten Kämpfe und der Ungunst der Kon⸗ junktur wandte sich dann die Ansicht der Gewerkschaften (Hört, hört! im Zentrum.) Am 6. Dezember 1923 erschienen Vertreter der drei Spitzenverbände bei mir im Reichstag und baten um Erlaß der Arbeitszeitverordnung auf Grund des neuen Ermächtigungs⸗ gesetzes. (Hört, hört! und Zuruf in der Mitte: Aufhäuser ist wohl dabei gewesen?) Jawohl, Herr Aufhäuser ist dabei gewesen. (Abg. Aufhäuser: Meine Meinung haben Sie schriftlich!) Sie haben in der Sitzung nichts gesagt. Herr Aufhäuser Sie schlugen dazu nur einige Abänderungen vor die nach Möglichkeit auch Berück⸗ sichtigung gefunden haben. Daneben mußte allerdings auch der durch eine Reihe von freien Vereinbarungen und Schiedssprüchen unter⸗ dessen geschaffenen Lage Rechnung getragen werden. Daran konnte die Regierung nicht mehr vorbei.

So kam die neue Verordung vom 21. Dezember 1923 zustande, die, abgesehen von der Berücksichtigung der neuen Lage, wesentliche und belangreiche Abweichungen von dem ersten Entwurf nicht enthält. (Hört, hört! bei der Deutschen Volkspartei.)

Aus diesen tatsächlichen Vorgängen ist eines meines Erachtens klar ersichtlich, was ich zur Rechtfertigung der Reichsregierung fest⸗ zustellen gezwungen bin: Die Haltung der Sozialdemokratischen Partei gegenüber der Arbeitszeitverordnung war eine andere, als sie

noch die Verantwortung der Regierung mittrug, im Gegensatz zu ihrer heutigen Haltung, da sie in der Opposition steht. (Lebhafte Riufe rechts und in der Mitte: Hört, hört! Gegenrufe von den Vereinigten Sozialdemokraten.) Die Oeffentlichkeit kann sich meines Erachtens auch billigerweise darüber wundern daß die Sozial⸗ demokratie gerade heute die Ratifizierung des Washingtoner Ab⸗ kommens fordert, während frühere Regierungen, darunter auch sozialdemokratisch geführte, mit einer solchen Forderung zum mindesten nicht gedrängt worden sind. (Hört, hört! in der Mitte.)

Ich wiederhole: diese Feststellung zu machen, bin ich zu meinem Bedauern in der Verteidigung gezwungen Das deutsche Volk hat aber ein Recht, alle diese Vorgänge genau zu kennen (lebhafte Zu⸗

stimmung rechts und in der Mitte), um seinerseits ein unparteiisches Urteil fällen zu können. (Erneute Zustimmung.) Meine Damen und Herren! Das Erfordernis, mit allen Mitteln zunächst einmal die einzelnen Betriebe wieder produktiv zu gestalten, zwang schon unter dem ersten Ermächtigungsgesetz der großen Koa⸗ lition die Reichsregierung dazu, die Vorschriften über die Arbeits⸗ streckung aufzuheben. Die Demobilmachungsverordnung vom 12. Februar 1920 mit ihrer Verpflichtung für die Arbeitgeber, vor der Entlassung die Arbeit zu strecken, lastete schwer auf der Pro⸗ duktivität der Betriebe. Sie stellte eine auf den einzelnen Betrieben lastende versteckte Arbeitslosenfürsorge dar. Sie erhöhte die allgemeinen Geschäftsunkosten und hatte vor allem, was das Be⸗ denklichste war, nicht selten zu Minderleistungen geführt. Ganz unhaltbar aber wurde gegen Ende des Jahres das esondere Schutzgesetz, das der Reichstag am 17. Juli 1923 für das besetzte Gebiet erlassen hatte, bei dem natürlich zu berücksichtigen ist, daß damals auch der wohlmeinendste Gesetzgeber die spätere Lage im besetzten Gebiet nicht voraussehen konnte. Da auch nach Abbruch des passiven Widerstandes der Druck der Invasion unvermindert fort⸗

bestand, ia teilweise noch verschärft wurde, da zunächst alle Voraus⸗ sevungen für die Wiederaufnahme der Betriebe Febllen und zum Teil auch heute noch fehlen, konnten die Vorschriften über die Wieder⸗ einstellungspflicht, auch wenn die Besatzungsbehörde das Gesetz an⸗ erkannt hätte. was sie nicht getan hat, nicht in Kraft gesetzt werden. Statt dessen wurde das nur für die Zeit des Ruhrkampfes gedachte Kündigungsverbot auch nach dem Abschluß des Ruhrkampfes noch drei Monate in Kraft gehalten. Das ist für die Arbeitnehmer immer⸗ hin von wesentlichem Wert gewesen. Gegen Ende des Jahres zeigte sich aber und das wurde auch von den Vertretern der Arbeit⸗

nehmerschaft anerkannt —, daß das absolute Kündigungsverbot für die Wirtschaft unter den obwaltenden Umständen vollkommen un⸗ haltbar war

8 Wenn ich innerhalb der Punkte, in denen die Sozialpolitik auf die gegenwärtige wirtschaftliche Lage Rücksicht zu nehmen hat, auch die Lohnfrage anschneide, so entspringt dies weniger meinen eigenen Gedankengängen, als der Tatsache, daß in der Oeffentlichkeit und auch in diesem Hause die Lohnfrage oft genug in diesem Zusammen⸗ hang genannt worden ist. Ich möchte hier gleich zu Anfang mit aller Deutlichkeit aussprechen, daß die Lohnpolitik nicht nur ein Teil der Sozialpolitik, sondern ebensosehr ein Teil der Wirtschafts⸗ politik ist, daß man also nicht etwa im Rahmen der Sazialpolitik die Löhne machen kann. Die Löhne sind niemals im Reichsarbeits⸗ ministerium gemacht oder willkürlich bestimmt worden. Dagegen habe ich mich stets bemüht, die schwere Lage der arbeitenden Be⸗ völkerung innerhalb der Grenzen der wirtschaftlichen Möglichkeiten auch auf diesem Gebiete zu erleichtern. Ich erinnere daran, daß gegen Mitte des vorigen Jahres, als die Geldentwertung immer katastrophalere Formen annahm und die Löhne regelmäßig schon in der kurzen Spanne zwischen Vereinbarung und Auszahlung erheblich an Kaufkraft einbüßten, im Reichsarbeitsministerium in enger Zu⸗ sammenarbeit mit den Spitenverbänden Richtlinien über die Er⸗ haltung der Kaufkraft der Arbeitslöhne ausgearbeitet worden sind, die auch tatsächlich in der Praxis Verwirklichung fanden. Der damals beschrittene Weg hat sich als der einzig mögliche erwiesen, und die Vereinbarung der Spitzenverbände über die Zahlung wert⸗ beständiger Löhne, die einige Wochen später abgeschlossen wurde, hat sich auf der gleichen Grundlage bewegt und ist nur in Einzelheiten davon abgewichen. Aber gemacht, bestimmt, ziffernmäßig festgelegt worden, sind die Löhne durch diesen Lohnschutz natürlich nicht.

Die Höhe der Löhne und Gehälter wird sich von den Lebens⸗ haltungskosten abgesehen, stets in erster Linie nach den besonderen Verhältnissen und Möglichkeiten der einzelnen Industrien und Ge⸗ werbezweige richten müssen. Sie werden auch bei günstiger Wirt⸗ schaftslage in einzelnen Gewerbezweigen, die an dieser Lage weniger Anteil haben, zurückbleiben, und auch bei allgemein ungünstiger Lage der Wirtschaft werden einzelne Gewerbezweige umgekehrt noch in der Lage sein verhältnismäßig höhere Löhne und Gehälter zu zahlen. An eine allgemein gültige und bestimmte Lohnhöhe habe ich für meinen Teil mich niemals gebunden. Ebensowenig sind die Schlichtungsbehörden mit derartigen Weisungen versehen worden. Die

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auszuholen. Ich habe mich deshalb mit allergrößtem Nachdruck ins⸗ besondere auch stets für die Steigerung der Kaufkraft der Löhne ein⸗ gesetzt. Es erscheint mir wichtig, alle Möglichkeiten der Preis⸗ senkung auszunutzen, um so eine Verbesserung der Lebenshaltung der Arbeiterschaft herbeizuführen, soweit sie im Rahmen der ärmeren Wirtschaftslage Deutschlands überhaupt nur möglich ist Die Sorge um eine deutsche Schmutzkonkurrenz, von der Punkt 5 der sozial⸗ demokratischen Interpellation spricht, braucht sich das Ausland wahr⸗ haftig nicht zu machen. Die zahlreichen Verteuerungsfaktoren, welche die deutsche Wirtschaft noch auf absehbare Zeit belasten kennt das Ausland genau so gut wie wir. Kapitalmangel hält den Zinsfuß in Deutschland hoch, beträgt doch der Reichsbankdiskont zurzeit 10 % gegenüber dem englischen Diskont von 4 % Steuern und andere Lasten verteuern die deutschen Produktionskosten derart, daß auch wenn die deutschen Löhne niedriger liegen als vor dem Kriege die Produktionskosten insgesamt sich kaum unter denen des Auslandes halten werden. 1 Im Zusammenhang mit der Lohnfrage steht dann das Schlich⸗ tungswesen Schon bei meinen Ausführungen über die Lohnpolitik habe ich mit aller Entschiedenheit zum Ausdruck gebracht, daß es mir fern liegt, die Löhne und die sonstigen Arbeitsbedingungen in bürokratischen Weise von ohen herab zu diktieren. Wenn mir solche Absichten unter dem Schlagwort der Zwangstarife insbesondere auf Arbeitgeberseite, unterstellt worden sind se weise ich auch das zurück. Das Tarifwesen, wie es in der Verordnung vom 30. Oktober 1923 auf Grund des ersten Ermächtigungsgesetzes noch seine Regelung ge⸗ funden hat, hat im GEegenteil der Wirtschaft die Freiheit gesichert, die sie braucht. Die Verordnung stellt die freie Verständigung in den Vordergrund. Sie will allerdings auch verhindern, daß die Wirtschaft sich in unfruchtbarem Streit erschöpft. Ich halte die Selbstbestimmung bei der Regelung der Berufs⸗ und Arbeits⸗ verhältnisse für die vornehmste Aufgabe der Berufsverbände. und wo sie diese Aufgabe in befriedigender Weise zu lösen verstehen ist das Reichsarbeitsministerium die letzte Stelle, die ihnen dabei irgendwie in den Arm fallen würde. Durch die Regelung des Schlichtungs⸗ wesens habe ich mich bemüht, Arbeitgeber und ⸗nehmer immer mehr zu verständnisvoller Zusammenarbeit zu einer wahren Arbeits⸗ gemeinschaft hinzuführen. Wo die Verbände aber nicht zu einer Verständigung gelangen, wo die Interessengegensätze zu Kämpfen führen würden, die die Produktion lahmlegen, ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Regierung, einzugreifen. In dieser Begrenzung ist, wie ein unbefangener Blick auf unsere heutigen Ver⸗ hältnisse zeigt, die Verbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen noch unerläßlich und verstößt gegen die Tarifvertragsfreiheit so wenig, wie etwa die Möglichkeit der Enteignung gegen den Eigentumsbegriff.

Es ist leider richtig, daß von Unternehmerseite ein Kampf gegen die neue Schlichtungsverordnung, insbesondere gegen die Verbindlich⸗ keitserklärung, geführt worden ist. Es ist richtig, daß die Ver⸗ einigung deutscher Arbeitgeberverbände die ihr angeschlossenen Ver⸗ einigungen zum Widerstand gegen die neue Schlichtungsverordnung aufgefordert hat. Ich bestreite niemandem das Recht. die Abänderung gesetzlicher Bestimmungen mit allen gesetzlichen Mitteln anzu⸗ streben. Ich muß es aber aufs tiefste bedauern, daß hier als Kampf⸗ mittel die gesetzwidrige Verweigerung der Mitarbeit an behördlichen Einrichtungen und die Verweigerung der Durchführung gesetzlich an⸗

erkannter Sprüche empfohlen worden ist. Solange Gesetze bestehen, müssen e im Tuieresse ver Sraatsautorität von jedermann als ver⸗

bindlich anerkannt und durchgeführt werden. Die Parole der Arbeitgebervereinigungen ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, tat⸗ sächlich in der Praxis nicht befolgt worden Vor kurzer Zeit haben dann die Arbeitgeberverbände sie auch abgeschwächt. Ernstliche Hinder⸗ nisse sind der Durchführung der Schlichtungsverordnung daraus, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen, bisher nicht erwachsen. Wo sich ein gesetzwidriger Widerstand gegen die Schlichtungsverordnung zeigt, werden selbstverständlich die in der Schlichtungsordnung vor⸗ gesehenen Machtmittel angewendet, namentlich Ordnungsstrafen gegen nicht erscheinende Beisitzer und Parteien und Verhandlung trotz Nichterscheinens einer Partei. Ich würde es aber bedauern, wenn es notwendig werden sollte, von diesen Mitteln in größerem Um⸗ fange Gebrauch zu machen, und ich benutze die Gelegenheit, der be⸗ teiligten Arbeitgeberschaft auch von dieser Stelle aus nahezulegen, den Kampf in dieser Form endgültig aufzugeben.

Meine Damen und Herren, so viel wäre über die sozialpolitischen Anordnungen der letzten Zeit zu sagen, soweit dabei die Rücksicht auf die Wirtschaft bestimmend war. Ich brauche nicht zu betonen, daß alle diese Maßnahmen unmittelbar auch der Sicherung des Budgets dienen; daneben aber zwang die Rücksicht auf die Ausgabenseite des Budgets dazu, in dem weiten Bereich der öffentlichen Fürsonge streng zu sichten und alle entbehrlichen Ausgaben auf diesem Gebiete zu vermeiden. Dabei wurde Ersparnis, insbesondere durch Verein⸗ fachung der Organisation, Abbau irgendwie entbehrlicher Dienst⸗ stellen, angestrebt, um so der Zwangslage zu entgehen, die Fürsorge⸗ leistungen unter das notwendigste Maß herabzusetzen.

Es ist ja in der Oeffentlichkeit Mode geworden, von einem Wasserkopf des Reichsarbeitsministerrums zu sprechen. Wie jedes Schlagwort trägt auch dieses weder dem Entwicklungsgang noch dem gegenwärtigen Standpunkt der Tatsachen Rechnung. Die Fülle und Unübersichtlichkeit der Aufgaben, die sich dem Ministerium besonders bei Uebernahme des Versorgungswesens zunächst darboten, zwangen ursprünglich dazu, mit einem größeren Personalapparat zu arbeiten. Hat doch das Reichsarbeitsministerium seinerzeit bei der Ueber⸗ nahme des Militärversorgungswesens einen Teil der Aufgaben von sechs bis dahin zuständigen Zentralstellen übernommen, darunter einer Reihe von Kriegsministerien, des Reichsmarineamtes und des Reichs⸗ kolonialamtes. Es darf auch nicht vergessen werden, daß die Zahl der Kriegsverluste an Toten annähernd an zwei Millionen und an Verwundeten rund vier Millionen betrug, Zur Bewältigung der daraus sich ergebenden Aufgaben war ein neuer Behördenkörper auf⸗

zubauen und das materielle und formelle Versorgungsrecht umzu⸗

gestalten. Aber unablässig ist bereits seit dem Jahre 1920 auf eine Verminderung des Personals durch bessere Organisierung und Verein⸗

Erfolge das mögen Sie selbst beurteilen, wenn ich Ihnen das Er⸗ gebnis des bisherigen Abbaues mitteile. Eine Reihe von Ver⸗ sorgungsdienststellen sind aufgehoben. Von den ursprünglich vor⸗ handenen 25 Hauptversorgungsämtern werden am 1 April 1924 nur noch 15, von den 312 Versorgungsämtern nur noch 114 fortbestehen. Zum gleichen Zeitpunkte wird das Reichspensionsamt für die ehe⸗

Lohnpolitik des Reichsarbeitsministers ist immer so eingestellt ge⸗

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malige

Wehrmacht aufgelöst. Die Zahl der übernommenen 996

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wesen das wirtschaftlich Mögliche zugunsten des Arbeitslohnes her⸗

Die Frachten, die

bleiben.

Lazarette, Lazarebtabteilungen und Kuranstalten hatte sich his! Herbst 1922 bereits auf 44 Krankenhäuser 18 Kuranstalten 1 orthopädische Versorgungsstellen vermindert. Davon verbleiben 1. April 1924 nur noch 9 Lungenkrankenhäuser, 12 Kuranste 39 orthopädische Versorgungsstellen und 16 Untersuchungsst Dieser gewaltige Abbau bei den Versorgungsbehörden geht bis * äußerste Grenze des für die sachliche Versorgungsarbeit Vertrelb heran Von den im Jahre 1922 im Bereich des Reichsar ministeriums vorhandenen 12 788 planmäßigen und außerplanmn Beamten sind bis jetzt 2167 in Abgang gekommen, von den 24 nichtbeamteten Hilfskräften 23 850 Am 1 April 1924 werden Bürodienst Angestellte voraussichtlich überhaupt nicht mehr schäftigt werden. Der Gesamtabbau beläuft sich danach gegm dem Stande von 1922 schon jetzt auf mehr als 62 Prozent 1. diesen Umständen noch von einem „Wasserkopf“ sprechen zu wo kann wohl nur denjenigen einfallen, die den Kopf. das heißt das Arbeitsministerium, überhaupt beseitigen wollen und es fehl auch an solchen nicht.

Im Bereiche der Militärrenten haben die Rücksichten auf Reichsfinanzen nur mäßige Einschränkungen gebracht. Entspre der Novelle zum Reichsversorgungsgesetz vom 22 Juni. 1923 erß⸗ die Neufestsetzung der Militärrenten in Goldmark auf dem ordnungswege. Die vom Reichstag beschlossene Papiermarkre beträge wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften nech gleichen Umrechnungssatz, der sich aus der Neuregelung der Bea besoldung ergeben hat, festgesetzt Die jetzt zahlbaren Golde rentenbeträge lassen sich wegen der Verschiedenheit der Gesetze nicht ohne weiteres mit den Renten der Vorkriegszeit vergles Im allgemeinen kann gesagt werden, daß in den traurigen in denen der Beschädigte im wesentlichen auf die Rente angen ist, also Zusatzrente erhält, die jetzige Rente den Bezügen der

kriegszeit sehr nahe kommt, bei größerer Kinderzahl sie übersten

. Günstiger als bei den Beschädigten liegen die Verhältnise den Hinterbliebenen, während andererseits die Bezüge der beschädigten erheblich hinter den Renten der Vorkriegszeit zu Nur dadurch, daß durch die Gesetzgebung der letzten die Renten aller im Erwerbsleben Stehenden gegenüber der)

kriegszeit stark gekürzt worden sind, war es möglich, die ausschlig auf die Rente Angewiesenen besserzustellen, ohne den Ausgleich

Haushalts zu gefährden. (Widerspruch links.) Ich darf zur R. fertigung dessen, was ich gesagt habe, darauf hinweisen, daß die gaben für Renten und Zusatzrenten im Haushalt für 1924 mit! 500 Millionen veranschlagt werden, daß sie also ungefähr ein Zel der laufenden und einmaligen Ausgaben des ganzen ordentt Haushalts darstellen.

Nach dem gleichen Maßstabe wie die Renten wurden auch Zulagen für ehemalige Berufsoffiziere und ihre Hinterbliebenen gewandelt, soweit sie überhaupt noch in irgendeiner bemerkensme Höhe bestanden hatten. Diese Umwandlung hat allerdings geh daß diese Zulagen, die Verstümmelungszulage und das Kif wihwen⸗ und ⸗waisengeld, ganz erheblich hinter den Beträgen Vorkriegszeit zurückgeblieben sind. Wenn auch diese Gegenl stellung vom menschlichen Standpunkte aus äußerst unbefriedigend so steht doch andererseits einer grundsätzlichen Aenderung das denken entgegen, daß die Bezüge für die Mannschaften und fünt

Reserveoffiziere immer noch weit hinter denen der Berner zurvückbleiben.

Meine Damen und Herren! Erhöhte Sparsamkeit und schaftlichkeit zwang die Rücksichtnahme auf das Budget auch im reich der Erwerbslosenfürsorge uns auf. Unter dem Einflus ungeheuren Inflation war der Arbeitsmarkt so brüchig gewan wie nie zuvor. Um überhaupt einen Haushaltsplan aufsteleen können, mußten die Ausgaben für die Erwerbslosenfürsorge anf stimmte Höchstbeträge kontingentiert werden. Darüber hinaus m. jetzt freilich unter besonders schwierigen Verhältnissen ein Ge verwirklicht werden. der in dem Ihnen schon seit Januar vorliege Ennwurf des Gesetzes über eine vorläufige Arbeitslosenversiche verankert ist, der Gedanke nämlich, einen wesentlichen Teil der gh der Erwerbslosenunterstützung durch Beiträge der Nächstbeteilt der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aufzubringen. Wie groß Notwendigkeit war wollen Sie daraus entnehmen, daß ich mich Drängen der Länder schweren Herzens damit einverstanden enft mußte, daß in der Verordnung zur Abänderung der Erwerbäh fürsorge vom 13. Februar dieses Jahres der Beitrag der Arbeig und Arbeitnehmer von je einem Hundertteil auf 1 ½ Hundertteile Grundlohnes erhöht worden ist. Zur Vermeidung von H bietet mir aber die Verordnung die Ermächtigung, bestimmte schäftigungs⸗ oder Personengruppen als beitragsfrei zu erklärmnt geringer zu belasten.

Die in dem sozialdemokratischen Antrag Nr. 6473 angeregte dehnung der Beitragspflicht und Unterstützung auf möglichst ale gestellten kann ich verstehen, wenn sie auch nach meiner Kenntnis! mit der Anschauung weiter Angestelltenkreise selbst übereinstit

Der Verwirklichung stehen aber ungewöhnliche technische Schree

keiten entgegen. Die Krankenkassen, welche die Beiträge Erwerbslosenfürsorge erheben, würden nur die freiwillig füt Krankheitsfall versicherten Personen erfassen können, und es ül befürchten, daß gegebenenfalls zahlreiche Abmeldungen aus der willigen Krankenversicherung, aber kaum eine Zunahme der dur werbslosenfürsorge beitragenden Personen eintreten würde

wäre gewiß kein sozialpolitischer Erfolg.

Die Beschränkung der zur Verfügung stehenden Mittel 1. ferner dazu, die Sätze der Erwerbslosenunterstützung auf 1 Mindestmaß zu halten, wobei wir, um diese Bestimmung erih zu machen, zwischen dem Osten, Mitteldeutschland und dem We entsprechende Unterscheidungen gemacht haben.

2

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

fachung der Geschäftsführung hingearbeitet worden, mit welchem

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlotten

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäfti Rechnungsrat 9 engering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

4 ck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, e Berlin. Wilhelmstr. 32.

Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage.)

zum Deutschen Reichsan

Nr. 50

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festgeftellte Kurfe.

1 Franc. 1 Ltra. 1 LEu, 1 Peseta = 0,80 4. 1 österr. 1 Gld. österr. W. = 1,70 1 Kr. öst., ung. od. tschech. W. = 0,85 ℳ. 7 Gld. südd. Vr.

Gulden (Gold) =2,00 ℳ.

12,00 ℳ.

1 Gld. holl. W. = 1,70 ℳ.

1 Mark Vanco

1,50 ℳ. 1 stand. Krone = 1,125 ℳ. 1 Rubel (alter

Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ.

1 Peso (Gold, = 4.00 ℳ.

1,75 ℳ. = 20,40 ℳ. 9.40 ℳ.

1 Dollar = 4.20 ℳ.

1alter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso arg. Pap.. = 1 Pfund Sterling

1 Shanghat⸗Tael = 2.50 ℳ. 1 Den = 2.10

1 Dinar

Die einem Pavpier betgefügte Bezeichnung N be⸗ ggt, daß nur besstimmte Nummern oder Serien der

hetreffenden Emtssion lieferhar sind.

Das hinter einem Wertrapter befindliche Zeichen 0 bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗

wärtia nicht stattündei.

Dte den Aktten in der zweiten Epalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten. die in der dritten Svalte deigefüüaten den letzten zur Ausschüttung ge⸗

kommenen Gewinnannetl.

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ergehnis ohne Datum angegeben. so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs.

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Mii Nusnahme der Notierungen für auf Reichs⸗ mark lautende festverzinsliche deutsche Wertpapiere bie in Milliarden von Prozenten oder in Milltarder

von Mark

festgesetzt werden

verstehen sich alle

gürse in Billionen von Prozenten oder soweit die Notterungen in Mark für 1 Stück er⸗

folgen in Billionen von Mark.

5̃☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börfen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels

als „Berichtigung“ mitgeteilt.

„☛ Die Notierungen für Teleagraphische Aus⸗ gahlung sowite für Ausländische Banktnoten definden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“

Bankdiskont.

Amsterdam 5. Brllssel 5 ½.

Berlin (Lombard 121. Christianta 7. Helstngfors 10. Madrid 5. Stockholm 5 ½¼. Wien 9.

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Italien 5 ½. Kopen⸗ Paris 6.

Prag 5.

Teit 1. Auguft 1928 fällt bei Festverzins⸗ lichen Wertpapieren die Berechnung der Stückzinfen einheitlich fort.

Deutsche Staatsanleihen.

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1.1.7 1.1.

14.10 1.4.10

1.3.9 1.3.9

1.1.7

1.4.10 1.5.11 1.4.10

4 4

2 8 8 4 4 ½ 3 ½ 3 ½ 4 3

98, 02, 05‧3/ Landesklt. Rtbr.

do. do. Ausg. 6 *) Zinsf. 8 20 ¼.

Anklam. Krets 1901. Flensburg. Kreis 01 do. do. 1919 Hadersleb. Arets 10 4 Lauenbg. Kreis 1919 Lebus Kreis 1910... Csienbach Kreis 19..

8 1.1.7

1.4.10 versch.

1.1.7 1.4.10 1.3.9 versch. 1.1.7 1.4.10 1.1.7 fr. Zs. do.

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1.4. 10

Kur⸗u. Neum. Schulov.] 1 1.1.7 112 b 6 *) Zinsf. 7—15 ½¼ Zinsf. 9— 15 .

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Telt. Kreis 1900, 07 do. 1901

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1.4.10.

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Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.

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5 b G 6,5eb G 19“b

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8— 16 ½. 6 15 ¼.

Kreisanleihen.

do. [FSulda 1907 F

do. 17. 22 Ausg. 22 .19239

do 1911, 19144

Apolda 1895 3 Aschaffenburg 19013

rsickz. 40 47 1904. 1905

*Zinsf. 8— 18 % do. 1919 unk. 3 9 do. 1920 unk. 31 do. 1922 do. 1886 do. 1890 do.

do.

1898

do. Groß Verb. 19 20 Berl. Stadtspnode 99. 1908. 1912

de do. 1899, 1904.05 Bielefeld 1898. 1909. 1902, 1903 Bonn 1914 N. 1919 Brandenburg a. H. 01 1901 1909 2 1891 Bromberg. 1902. 09 do. 1895 : do. 1899

o. eea 06 .

Cassel 1901. 1908 Serie 1. 3. 5 do. 1901 Charlottenburg 1889. 95,07.08 A. 12 I. Abt. do. 08. 12 II. Abt. 19 do. 1889 99. 05 do. 1902 Coblenz 1919 do. 1920 Cobur 1902 Colmar (Elsaß) 1907 Cöpenik 1901 Cottbus 1906 do. 1909 N. 1913.. do. 1895

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Danzia 14 N Ausg. 19

do 1913. 1919. 20 Dtsch.⸗Evlau 1907 Dortmund 1907 do. 12 I.F. 138 I. N do. 1898 do. 1903 Dresden 1900, 08 do. 1900 do. 1905 Dresdener Grund⸗ nentenpfandbrigfe. Ser. 1, 2, 5, 7— 10 do. do. S. 3. 4. 6 N⸗⸗ do. Grundrentenbr. Serie 1—3 Dutsbura 1921 do. 1899. 07. 09 do. 1913 do. 1885, 1889 do.

1896. 02 N Düren Al 1099. J 1001

8e 1908, 09, 13 Emden 19a08 H, Erfurt 18992 1901, 08

1910. 1914 do. 1893 N. 1901 . Eschwege 1921 Essen 1922

Flenzburg 1912 N Frantfur a. M. 1923 do. 1910. 11 do⸗ 1913 ukv. 24 do. 19 71.—8. Ausg.,

1920 68. Ausg.; do.

ulv. 1925 do. 1919 1. u. 2. Ausg. veene 1898;: Freiburg t. Br. 191° Fürth t. B. 1923 do. 1901 do. 1920 unk. 1925

1901

Giezen 1907, 09. 12. 19¹4 do. 1909]2 Gnesen 1901. 1907 do.

Görltet 1900, do

Gotha 1923 Graudenz 1900

Hagen 1919 253.3.. do. 1920, gek. 1. 4.24 do. 1906. 1912 Halberstadt 1912. 19

Hale 1900. 05. 10 do 1919 do. do Heidelberg 1907 do. 1903 Heilbronn 1897 4 Herford 1919

rückz. 1939 Doo .. V111 Herne 1909 N unkv. 24

früher Inowrazlaw

Kaiserslautern

1904 S. 1 [37

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Dessau 189613

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1899. 1901 32 Frankfurt a. O. 1914

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do 1902 35 1892 3 1900 3 ¾

Hohensalza 1897¹ Jena 1900, 10/2 do.

1902 8 8

1908ʃ4

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do. do. do. Konstanz 1902 2 Krefeld 1901. 1909.

do. do.

Köln 1923 unk. 33 8 do. 191274 1919 unt. 29/4 1920 unk. 30/4

1922 4

1906. 1907/4 1919 4

1888, 1901, 1903a98 Krotoschin 1900 S. 114

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Deutsche Stadtanleihen.

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Landsberg a. W. 1890 1896: Langensalza 19023: Lauban 1897:

Lichtenderg (Berlin’ 1909 gek. 1. 4. 24 do. 1913 Lichterfelde „Bin., 25 32 Ludwigshafen 190)6 do 1890. 1894. 1900. 1902 23* Magdeburg 1919]*4 do 1891. 1906 1. do. 1902 1.4.107 do. 1913. 1.—4. Abt. ukv. 31 do. 1886 do. 1891. 19902 do. Stadt⸗Pfandbr. Reihe 1 1.1 Marnz 1922 Lit. Css 1.1 do. 1922 Ly. B 1.1 do. 1919 Lit. U. V unk. 29 do. 20 Lu. W unk. 30 Mannheim 1922 6 do. 1914 do. 1901. 1906. 1907. 1908. 12 do. 1219 I. Ansg do. 1919 II. Ausg. do. 1888 :*. do. 1897. 1898 do. 1904, 1905 Mersebura 1901 Mühthausen. 1. Thür. 1919 VI Mülhausen 1. E. 06,.07. 1913 N. 1914 Müllheim (Ruhr, 1909 Em. 11 und 12 unk. 31, 35 do. 1914 hdo. 1919 unk. 30 München 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1911

unk. 38 Münster do.

versch. 1.4.10 verich.

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1.4.10

1908 1897]2

Nauheim 1. Hesten 02 1 Nordhausen 1908 Nürnberg 1899-02,04.

1907 1911 do. 1914 do. 1920 unk. 39) do. 91. 93 kv., 96—98.

1905. 1906]: do.

1903 * Oftenbach a. M. 1920 do. 1914, gek. 1. 3.24 do. 1902. 1905 2 Oppein 1902 F:

Pforzheim 01, 07, 10, 1912, 1920 1895. 1905 33 Pirmasens 1899 Plauen 1909 do. 190. Posen 1900, 1905.1908 do. 1894. 19083: Potsdam 1919 N do. 1902 :

do.

Quedlindurg 19035 N

Regensburg 1908. 09 do. 1997 % 1902

1903. 1905 32 do. 1889;: Remscheid 19008 ½ Rheyde 1899 Ser. 4 do. 1913 F unt. 24 do. 18912 Rostoc 1919, 1920 do 1891. 1884. 1908 : do 1895 Saarbrücken 14 8. Au. Schoneherg (Vertin,

1904. 1907 do.

1896 do. Schwertn 1. M.

1904 1897 Spandau do

1891 1909 * do. 1895 Stargard t. Pomm. 45 34 Stendal 1901. 1908 do. 19082 Stettin V 1923 do. 1922 Lu. 8 do. Lüt. As⸗ Stolp 1. PFomm... do. 1922. gek. 1. 4. 21 Straßzdurg 1. C. 1909 (u. Kusg. 1911)

do

Thorn

doo.. 1895 3 ½ Trierl4,.1. u. 2. A. uk. 2. do. 1919 unk.

Viersen 1904 3

ZDandsbek 07. 10 N Weimar 1868 32 Wiesbad. 1908 1. Aus⸗ gabe, rückz. 1937

1920 1. Ausg.,

1921 2. Ausg. do 18 Aa. 19 I. u. II. Wilmersd. (Bln) 99.09 do. 1912 gek. 1. 3.24 do. 91..

*) Zinsf. 8 15 ¼

Deutsche Pfandbriefe.

Cred. D. Fsax D. E kündb. Kur⸗ u. Neum. altess1 do. do. neue:

Komm.Oblig.

do.

Calenbg. do.

2

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Preuz. Ldvs. Bfdb.⸗A Berlin 3 5...

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do. Zentralstd. Pfdbr. R 3. 6—10 12. 13 do. do N. 2. 5 4

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Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 3 Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3— Oldenburg. 40 Tlr.⸗L. 3 Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L.

1 Seit 1.3. 13. *1.

2 1. 1. 17. 10 1. 8. 19. 6 1. 6. 23.

Bern. Ki.⸗A. 87 kv. Bozn. Esd. 14 19 do. Invest. 14 ** do. Landes 98 ²* do do 02 * do do. 95 18 Bulg. G.⸗Hyp. ve 25er Nr. 241 561

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ber Nr. 121 561 bis 136 560. 2er Nr. 61 551 bis 85 650. ler Nr. 1-20 000 Dänische S1.⸗A 7 Euuptischeuar. i- do. priv. 1. Irs. d0. 250000.12500* do. 2500,. 500 Fr. Finnl St.⸗Eisb. Griech. Mon. do. 9% 1881-84 0. 5 8 Brr.⸗Lar. 90 do. ½ Gold⸗R. a9 Ital. Rent. in Lire do. amort. 2.3. in Ltref Mextkan. Anl. 50 do. 1904 in do. Zwtschensch. d. Equtt. Trust⸗Co. Norw. Staats. 94 in £ do. 1888 in £ Oest. St.⸗Schaz14 auslosb. i. ℳ£ *⸗ do. am. Ebd.⸗A. * do. Gldr. 1000 fl 18 do. do 200 18 do. Kronenr. 1. * do kv. R. in K. ²2 do do in K. 2 do. Silb. in ül do. Papierr. in fl** Portug. *. Speß. i. Rumänen 1903 do. 1913 ukv. 24 do. 1889 in do. 19⁰0 in do. 1891 in do. 1894 in do. do. in do. 1896 in do. do. in do. 18326 in *ℳ do. do. in do. konvert. in 4 do. 1905b in do. 1908 in do. 1910 in Rsi.-Egl. A. 1822 do. kleine do. 1859 in 100 f⸗St.“ do. fs. 1880 5 er“* do. do. her“ Rss. A. 1889 25er ¹¹ do. her u. ler ¹ do. 1890 2. Em. ¹ do. Zer u. 1er 1. do. 8. Em. 22 do. b er u. ler ²⁷ do. 4. Em. ¹¹ do. d er u. ler ¹* do. 1894 6. Em. do. 2b er * do. b ex u. ler* do. 1896 25 er ¹0 do. 5 er u. er ²* do. k. E.⸗A. 1889 5. 1,2 25 r u. 10r * do. bder do. ler do. 1892 S. 3* do 1909 in £ * do. 1905 * do. Sr.⸗R. 1-252* do. Präm⸗A. 642

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p. S

p. S. 1.4. 1.4.1

1.2.

—Ep.

1. 18.

11. 3. 18. *1. 5. 18. 81 1. 6. 18. ‧2 1. 4. 19. ¹* 1. 5. 19. * 1. 6.19. ** 1. 1. 19. 87 1. 9. 19. ¹*9 1. 10. 19. 1.11. 19. * 1. 12.19. 21. 1. 20. ** 1. 2. 20. ** 1. 8. 20.

1.1.7 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.1.7

1. 2.8 1.1.7

135.4.10 .2.9

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1.1.7 1.3.11 1.4.10 1.4.10 versch. 1.1.7 1.5.11 1.4.10 1.2. 8

1.6.12 1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.1.7

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1.3.11 1.4.10 1.4.10 1.4.10 1.3. 1.3.9 1.3.9

1.5.11 1.5.11 1.5.11 1.3.6.9.12 1.3.6.9.12. 1.3.6.9.12 1.3.6.9.12. 1.3.6.8.12. 1.3.6.9.12. 1.83.6.9.12. 1.3.6.9.12.

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9

Deutsche Lospavpiere.

Ausländische Staatsanleihen.

Die mu einer Notenziffer versehenen Anlethen werden mu Zinsen gehandelt, und zwar

81 7. 15.

41. 11. 16. 18. ²2⁷ 1. 5. 1f.

13. 10. 14.

090 bbbbbbbb!;