1924 / 60 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Mar 1924 18:00:01 GMT) scan diff

Schwankte Herrn Helfferich nicht der Boden unter den Füßen, als er meine Partei als vaterlandslos bezeichnete? nicht an Ludwig Frank, der für sein Vaterland g Heute ist ja aber die Hetze gegen Juden und Marxisten modern 8 Gelffelch Vaterlandsverräter haben will, ann braucht er über den engeren Rahmen seiner Parteigenossen nicht 18 ehen. Wo saß der Landesverräter Graf Oppersdorf, der Litauer Gaigalat? Der Abgeordnete Dr. David war

vor Jahren * unvorsschtig eine Einladun cht geahnt, welche urchmachen würde. Jetzt benutzt er den Besuch D

eworden. Wenn Herr

wo sa

he es er hat damals ni

in diesem Hause über seinen damaligen Gaj eschichten zu erzählen, von denen jeder weiß, der

.

ennt, daß sie den Stempel der Unaufrichtigkeit auf der Stirn tragen. Das ist die Art von Klatschweibern, bei anständigen Menschen ist ein derartiges Verfahren nicht möglich. Die R des Herrn Helfferich hat uns gezeigt, auf was alles wir uns im

Wahlkampf gefaßt zu machen haben

Dünste auch dieser Gasgranaten werden wieder verwehen ünd bereit, die volle Verantwortung für unsere Haltung ir haben während des Krieges gegen

entschädigungen auf beiden Seiten protestiert, wir sind deswegen . Wie froh wären heute die⸗ Fenioeg. die damals den Siegfrieden durchsetzen wollten, wenn sie en Frieden erhalten hätten, wie wir

Wir haben den Schutt der alten Privilegien hinweggeräumt, wir haben den Frauen die Gleichberechtigung, wir haben dem Reiche die moderne Staatsform gegeben. Wenn sich in letzter Zeit einiges zugunsten Deutschlands in unseren internationalen Beziehungen gebessert hat, so ist das unser Verdienst, nicht das der Herren Ludendorff und Helfferich. Wir haben für die breiten Massen, die in jedem Kriege, ob siegreich oder nicht, die Leidtragenden sind, gearbeitet, wir haben ihnen den Achtstundentag errungen und das

als Vaterlandslose gescholten worden.

gesamte Arbeitsverhältnis verbessert.

sozialen Reaäktian, die über diese Erxrungenschaften hinwegbraust, wird für die Massen ein Ansporn sein zu lorene wiederzugewinnen und manches andere dazu Wer da glaubt, die notleidenden Massen sollten mit sich die politische Macht und ein glückliches Dasein erkämpfen, dem mag unser Verhalten als verfehlt und als verderblich erscheinen; aber wer glaubt denn heute noch an den Erfolg des bewaffneten Aufstandes des Proletariats?. Mit ihrer Parolenpolitik können die Kommunisten auf die Dauer die Arbeiter nicht befriedigen. Mit der ihr innewohnenden Lebenskraft hat die Sozialdemokratie noch alle ihre Besieger überlebt. Unser trotz alledem die Zukunft! (Lebhafter Beifall links, Zischen und Gelächter rechts.) Abg. Deglerk (D. Nat.); Welche Lorbeeren hat denn die Außenpolitik geerntet, die Herr Scheidemann als Volksbeauftragter hetrieben hat? Nach Herrn Scheidemann ist Ludendorff am Zu⸗ hammenbruche schuld. Aber es wurden doch systematisch Luden⸗ dorffs Waffen durch Ihre Bemühungen stumpf gemacht. bei den Sozialdemokraten.) Herr Scheidemann hat doch selbst Bei⸗ träge zum „Revolutionsalmanach“ geliefert, und sein Kollege im Rate der sechs Volksbeauftvagten, Herr Emil Barth, hat ihm das Zeugnis ausgestellt, daß er mit Schlauheit, Sophistik und Streber⸗ haftigkeit bis oben vollgefüllt ist. Uns Deutschnationalen und auch den Deutschvölkischen hat er vorgeworfen, daß wir durch maßlose Agitation darauf ausgingen, die Massen an uns zu ketten. hat denn die Sozialdemokratie vierzig Jahre lang getan? Einer ihrer Häuptlinge, Herr Hermann Müller, hat 1919 auf dem Partei⸗ tage in Weimar zugeftanden, daß die Partei die Erziehung zur Verantwortung in ihrer Pflege etwas vernachlässigt habe, da sie in der Hauptsache eine agitierende, kritisierende, organifierende Partei sei, d. h. auf gut deutsch doch nur: Wir haben den Massen det, um sie an uns zu k 52 man ja bei den letzten Wahlen in den deutschen Ländern ge⸗ Deut tale daß die Stunde kommen wird, wo die Männer, die die Schuld am Kriege tragen, ihre gerechte Sühne von einem unparteiischen ahren werden. Unsere Partei hat

alles glliche vorgere

sehen. Wir Dentschnationale hoffen,

ersonalabbauverordnung beantragt. im zu

nLInnhe,

parteien über gerade sie haben der Regierung mit

die Waffe zur Abwürgung der Beamten drückt. Allerdings kann fic das verkleinerte Deutschland nicht den Luxus eines größeren Beamtenapparats leisten, wie das ehemalige große Reich. Aber schuld an dieser Inflation sind die Mehrheits⸗ parteien, die immerfort neue Aemter und Ministerien geschaffen haben. Die Etats sind mit einer schmählichen Oberflächlichkeit eraten. Mein Widerspruch gegen die Schaffung des Wiederaufbau⸗ ministeriums hat z. B. nichts genutzt. Die Leichtigkeit, mit der man jetzt bewilligt und wieder abschafst, hat große Unsicherheit in unser Berufsbeamtentum hineingetragen lung hat dank der Mitarbeit der Opposition die Rechte der alten Beamten in der Verfassung festgelegt. Die Beamten sind aber gründlich enttäuscht worden, denn ihre verfassungsmäßigen Rechte sas durch die Abbauverordnung glatt über den Haufen geworfen. ach dem Reichsbeamtengesetz konnte ein Beamter nur dann einst⸗ weilen in den Ruhestand versetzt werden, wenn ein Umbau in den Reichsbehörden stattfindet. Das hat die Abbauverordnung ab⸗ geschafft. Was hat die lebenslängliche Anstellung überhaupt noch für einen Sinn? Besonders rigoros geht man gegen die weiblichen Beamten vor. Durch die Versassung sind alle Ausnahmebestim⸗ und zwar auf Wunsch gerade der Mehrheitsparteien. Durch die Abbauverordnung aber nimmt man jetzt den Beamtinnen alle Rechte und unterhöhlt damit Treu und Glauben. Unerhört sind die Pensionskürzungen, die noch weiter⸗ gehen als das erst im vorigen Jahre abgelehnte Kürzungsgesetz. Es wird nämlich sogar das Arbeitseinkommen bei der kürzung angerechnet. Dabei wird der Staat durch diese Arbeit nicht

mungen für diese aufgehoben,

Die Demorkraten be⸗ Im Sommer 1922 sonskürzungsgesetz ge⸗ Antrag mit unter⸗ utschnationalen.)

geschädigt, denn er erhält davon Steuern. antragen jetzt die Aufhebung dies aber haben zehn Demokraten für das Penf immt, därunter Herr Delius, der j (Hört, hört! bei den ropenzulage hat man die Beamten in die Kolonien e mit den Goldgehältern abgegolten sein, die te der Friedensgehälter ausmachen. 1,50 Verstümmelu schematisch ist der Hat man die Zweckmäßigkeit der i Magdeburg gibt tatt dessen hat man . Bei der Reichsbahn wur Kindern entlassen. Eine solche Unmer rade verbunden sein.

noch voll leistungsfähig, und ihre Erfahrn nicht zu ersetzen. Ausführungsbestimmungen ihnen befindet

er Kürzungn. eestorben ist?

chrieben hat.

och nur die Und was soll ein zulage anfangen?

au vorgenommen worden! Landessinanzamtsorganisation es bei einem Amt z. B. für schematisch überall gleichmäßig de ein alter Beamter mit acht lichkeit muß doch mit dem sechzigjährigen Beamten

genau, daß der Antra Abg. Schulz⸗ christlichen Bevölkerun 13. April, dem Beginn

Abg. Bartz (Komm.) erklärt, da Wahl wün

religiösen Bed an einer baldis demokratischen

Helfferichs an⸗ ädigter mit

r. Davids, um ast alberne Klatsch⸗ nachgeprüft?

t che, aber auf die Sonntagsw Präsidenten! 8 1

eicht (Bayer. Vp.) bittet die Deutschnationalen, ihre enken zurückzustellen, und fordert sie auf, wenn ihnen Wahl ernsthaft gelegen sei, doch nach dem sozial⸗ orschlag für den Sonntag den 13. April, zu stimmen.

Der Antrag, den deutschnationalen Antrag als ersten Punkt auf die Tagesordnung zu setzen, wird gegen die Stimmen der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei

Nächste Sitzung, Dienstag 2 Uhr: Golddiskontbank; Fort⸗ ion über die Notverordnungen; deutsch⸗ nationaler Antrag über den Wahltermin. 5 8

Schluß 7 ¾ Uhr.

Abbauverordnung sich keine Schutzbestimmun das der Dank des Vaterlandes: anz unzureichend. Wir ozialen Zulagen erhöht der täglich von seiner Frau (Zurufe bei den

erschienen, aber auch in riegsbeschädigten.

ehälter sind auf bedauern, daß man nicht wenig t. Denken Sie nur an den B ören muß, daß die Sozialdemokraten: unserer Fraktio

Annexionen un

setzung der Diskuss

Kinder nicht satt werden. . nd die Arbeiter?) Die Arbeitervertreter in die Arbeiterinteressen mindestens so

ihn damals forderten!

in vertreten

Zur Tagesordnung für die nächste Sitzung verlangt Ah Schulz⸗Bromberg (D. Nat.), daß zuerst der deutschnationag Antrag auf Festsetzung der Wahlen für Freitag, den 11. April unter Abänderung der deebG beraten werde. 8

Abg. Müller⸗Franken G nationale Antrag sei nur ein Manöver, die Deutschnationalen wüßten nicht angenommen werde romberg (D. Nat.) bemerkt, daß man der nicht zumuten könne,

a r Stillen ba u waͤsgen 8 82

cg.) erklärt sich dagegen, der deutsch⸗

im Sonntag, den

eine Partei eine schne !nicht verzichte. 8

Widerspruch und große Unruhe links.) Kein alter olange noch Leute ohne en befinden. (Lachen links und Zurufe: S. Was hat beispielsweise ein eichsverwaltung zu suchen? Wir Jude abgebaut worden objektiven richterli n abgebauten Beamten. 2 unkten erheblich besser. Regierung ist chnationalen

züut wie Sie. Beamter darf abgebaut werden sich in Beamten Beamte gibt es eigentlich? fürchten wohl die Konkurrenz t in der deutschen Reichst cht gehört, daß ein einziger Wir verlangen die Schaffung einer Berufungsinstanz für Beschwerden vo bauverordnung ist in vielen bei den Sozialdemokraten: Die; es liegt an der Tätigkeit der deuts Sozialdemokratische zugestimmt, ist also mi ten gekommen ist. Nein, ich halte keine Wahlrede. D. ch nur 3,2 Millionen Gold Stützung der Rentenmark dienlich egen die Angestellten ist ch mit den bestehenden Eisenbahningenieur enbahn dem Staate gedient hat, eines vierfachen Monatsgehalts

en des Staates. erufsbeamtentums, das onarchie ist, den (Beifall rechts.)

Vorbildung Wieviel jüdische

Der Hau

offener Zionis

versuchen, das Ver⸗ ffengewalt 1 Die preußische auch besser!) Nein, Landtagsfraktion.

Ermächtigungsgesetz das über die Beam kraten: Wahlrede!) 1 Personalabbau erspart monatli wahrlich keine Summe, die zur und notwendig wäre. leichfalls sehr rigoros und bricht einfa nstellungsverträgen.

an dem Elend, Erhöhung dieses

en Sozialdemo⸗ Der ganze

Das Vorgehen

Tarif⸗ und 1 ahre lang bei der Eiser ebensjahre mit der Abfindun

Soll er dann erlangen dadurch den

Zahlungsmittels.

Die Silberlegierung ist ungerähr dieselbe wie die der englischen Silben Dr. Rießer (D. Vp.) glaubte, daß der Grund⸗ liege ein größeres Bedürfnis des Verkehrs nach neuen Zahlungsmitteln vor, jedenfalls für die größeren Beträge nicht zweifelefrei sei. In eine Erleichterung der Zahlung von Devisen gegeben, wobei immerhin

Inflation nicht außer acht gelassen Abg Dr. Helfferich (D. Nat.) erkfannte Verkehrs nach Hartgeld für die kleinen Daraus dürfe aber nicht eine neue Inflation Deshalb dürfe das geplante Silbergeld nicht zu den vorhandenen papiernen Umlaufsmitteln hinzukommen, sondem müsse einen Teil der vorhandenen Umlaufsmutel ersetzen. Die am dringlichsten für die kleinen Stücke der auf Dollar lautenden Goldanleihe. Er beantrage deshalb erstene, die Zurückziehung eines der Silberprägung entsprechenden Be⸗ 8 Papiergeld ministeriums zu stellen, zu machen; die kleinen

entlassen worden. l der Verträge untergräbt man das Anse hnationalen werden dem Abbau des t und eine Errungenschaft der derstand entgegensetzen.

Die weitere Beratung wird vertagt.

Abg. Düringer (D. Pp.) hält in persönlicher Bemerkung dem Justizminister gegenüber seine Behauptungen aufrecht.

Abg. v. Gallwi Scheidemann über die änge der Einstellung der Kampftätigkeit Oesterreichs Kampf fortsetzen wollen. d ie alten Krieger aus der Rüstungsindustrie aber der damalige Staatssekretär Scheidemann te fühlten sich in der Rüstungsindustrie wohl General Mudra habe dieselben

schärfsten W münzen. Abg. gedanke im Gesetz. es

ch die (D. Nat.) bestreitet die Angaben des Abg. vorgänge beim Abbruch des 1 hätten die deutschen sminister Scheüch zustrie für die Front

Wunsch des Armeen den Zahlungen an. erausziehen wollen, abe erklärt, die Leu und wollten nicht mehr an die Bekundungen gemacht. Reichsjustizminister Em Düringer, daß

Den Erfolg Ersetzung sei

minger wiederholt gegenüber dem isziplinarverfahren Dr. Lobe von orden ist. und erklärt weiter dem t egenüber, daß auch von keiner Seite versucht worden ist, weder eichsfinanzministerium noch von anderer Seite auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts einzuwirken; es sei auch nicht einmal andeutungswesse in dieser Beziehung eine Anregung an ihn

Abgeordneten D. Reichsgerichtspräsidenten

Stadium angereat Schewemann

weder vom d

Aufhebung der w so brutales 1“ PEcen. Frmen gyhe Beamtenschaft war leineswegs unvermeidlich. e 19 aAu2 4=924

Beamtenrechte zu wahren, aber eine Aussprache wurde von den vier großen Mehrheitsparteien durch einen Schlußantrag ver⸗ hindert. Die Personalabbauverordnung hat bei den Beamten un⸗ geheure ausgelöst. Aber die Klagen der Mehrheits⸗ ie Härten der Verordnung sind nicht aufrichtig, denn

in keinem Abgeordneten

20289à40

Abg. Scheidemann (Soz.): Prinz Max von Baden erklärte Hilferuf. Der Kriegs⸗ t ) Mann aufbringen wollen, Kranke, genesende Verwundete usw. und einen Teil auch aus der Indr Das habe er allerdings nur mit einem spötti rage Emil Barth

Ermächtigungsgesetz mir ausdrücklich

ir icklich, er sei gegen den über minister Scheü

habe noch 600 000 M.

chen Lächeln ansehen ei schon damals ein ie amtlichen Dokumente, die Telegramme urgs, seien entscheidend.

Reichsminister der Finanzen Dr. Luther: Meine Damen und Herren! Nur zwei Sätze! Was die angebliche Einleitung oder Vor⸗ bereitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Senatspräsidenten am Reichsgericht Lobe anbetrifft, so stelle ich fest, daß das Reichs⸗ finanzministerium bei derartigen Schritten in keiner Weise be⸗

Der Volksbeau kranker Mann gewe Ludendorffs und Hin

Die Nationalversamm⸗

Zweitens! Der Herr Abgeordnete Düringer hat von Denunzia⸗ tionen gesprochen, die das Reichsfinanzministerium gegenüber Richtern wegen ihrer richterlichen Tätigkeit wie ich annehme aus⸗ gesprochen hätte. Ich bemerke dazu, daß Herr Abgeordneter Düringer es abgelehnt hat, diese seine Behauptung mit irgendwelchem Beweis⸗ material zu belegen, und ich bemerke weiter, daß mir und meinen sämtlichen hier im Hause anwesenden Mitarbeitern von irgendeinem solchen Fall auch nicht das geringste bekannt ist.

Es folgen noch weitere persönliche Bemerkungen der

Parlamentarische Nachrichten.

shaltsausschuß, des Reichstags tigt sich gestern mit dem Gesetzentwurf uͤber die Ausprägung neuer Reichesilbermünzen. Von seiten der Regierung wurde hiern dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeirungt, verleger zufolge ausgeführt, daß das Friedenekontingent an Silber⸗ münzen 20 auf den Kopf der Bevölkerung betragen habe. Jet soll eine Ausprägung bis zum Betrage von zunächst 5 auf den Kopf der Bevölkerung vorgenommen werden, das sind insgesomt Goldmark. Eine etwa notwendig werdenwe Betrages bis auf 10 auf den Kchf Zustimmung des Reichsrats abhängig sen, Die Münzen dürfen nur in demselben Maße in den Verkehr gegeben werden, in welchem andere Zahlungsmittel zurückgezogen werden, Der Höchstbetrag würde demnach etwa einem Betrage von 600 Mil, sionen Goldmark entsprechen, d. h. der Summe, in welcher gegen⸗ wärtig noch Notgeld und kleine Schatzanweisungen der Goldanleibe, zurückgezogen pflichtung, die

sollen, im Umlauf sind. Die Ver⸗

neuen Reichssilbermünzen in Zahlung zu nehmen, wird auf den Benag von 20 Goldmark beschränkt, die Münze Charakter von Scheidemünzen des geset⸗

Von den Reichs⸗ und Landeskassen jedem Betrag in Zahlung genommen.

Vermehrung von Zahlungsmitteln sei auch

nie in dae Belieben des Finanu⸗ sondern die Zurückziehung obligatoriich

zweitens in das Gesetz zu schreiben. das vorweg Goldanleihestücke zurückgezogen werden müssen. Dernburg (Dem.) warf die Frage auf, was als Be auf die Silbermünze geprägt werden solle, soll die Münme eine Mark beißen oder eine Rentenmark; was doch nicht gut mögli wäre, oder solle jetzt eine neue Währungsart geprägt werden, nämlih Goldmark, die aber aus einer Silberlegierung bestände. W. Bedürfnis nach Hartgeld sei vorhanden, aber nur nach kleinem Hr⸗ geld, nach Rentenpfennigen, keinesfalls aber nach größeren Markstüch. Eine Inflation sei dann besonders, zu befürchten, wenn nach zw stimmung des Reichsrats die Ausgabe von Silbermünzen per doppelt würde. Abg. Schlack (Zentr.) widersprach dem Vor⸗ Das Bedürfnis auch nach größerem Hartgeld sei seht stark. Auch das psychologische Moment sei zu beachten, daß die Bevölkerung zu Edelmetallgeld größeres Vertrauen habe und ein Stadium erreichter Festigung der deutschen Währung im Umltauf van Silbergeld sehe. Abg. Dr. Quaatz (D. Vp.) hielt es für be⸗ denklich, einen Teil unseres künftigen Geldsystems durch ein solches Gelegenheitsgesetz zu ordnen. Die Einführung eines ganz neuen Geldes, von dem wir noch nicht wissen, wie es sich in unsere end⸗ gültige Währung einfügen würde, sei nicht zu empfehlen. Hochwertige Silbermünzen bergen die Gefahr des Gehamstertwerdens in sich Hierauf wurde wegen Beginn des Reichstageplenums die Verhandlung auf heute vertagt.

Der Reichstagsausschuß für das Ortsklassen⸗ verzeichnis hat gestern seine Beratungen über diesen Gegenstam achrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger berichtet, wurde von seiten der Regierung bezüglich der Ein, stufung der eingemeindeten Orte erklärt, daß diese Orte in die gleiche Stufe nach ihrer Eingemeindung einrücken sollen, wie sie de Orte besitzen, denen sie eingemeindet worden sind. Der Ansschuß nahm Kenntnis von der Erklärung des Regierungsvertreters und sprach die die Reichsregierung spätestens dis zu dem 1. November d. J. die angekündigte Neuregelung auf der Grundlag⸗ des Wohnungsgeldes dem neuen Reichstage vorlegen werde.

Abgg. v. Gallwitz und Scheidemann.

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpavpieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolontalaesellichaften

eibleibend.

——

1,20 Goldma

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Unfall⸗ und Invpaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen * —————ä

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

88 8

8 8

1. Unterfuchungssfachen.

[114691] Beschluß. —9 J. 63/24 In der Straffache gegen der Mechaniker August Krieger aus Herne, Zt. Unter⸗ suchungsgefangener im Gexschtsgefängnis zu Münster i. W., wegell Verbrechens gegen die Verordnung des Michspräsidenten vom 3. 3. 1923 (Spiogage), wird der Beschluß des Reichsge;schts, Strafsenats für erstinstanzliche Sachen, vom 2 Juli 1923, durch den das Zamalige und später ihm anfallende Verylögen des Angeschul⸗ digten mit Beschlag/ helegt ist, aufgehoben 3 der Vexordnyng des Reichepräsidenten vom 3. März 1923, § 93 St.⸗G.⸗B., §§ 480, 335 S4⸗P.H. Cassel, den/3. März 1924. Oberlandesgkricht. Strafsenat.

Markgrafenstr. 38, hat das Aufgebot fol⸗ gender angeblich abhanden „Oberschlesische w; & Chemische Fabriken Aktien⸗Ggsellschaft“ 7r. 00 791, 01 3 %, 02 141, 02 519, 05 332, 05 65, 05 896, [09 996, 10 234, 10 870, 13,490, 16 384, 16 551, 16 579, 17 089, 17,279 und 18 303 1000 Reichsmark beantragt. Der Inhaber der Urhlnden wird auf⸗

7. Juli 1924, Vo

Beschluß. In der Staffache geger schützen Max Papon von der I11. Gebirgsjägerbataillons

i. Schles., z.

D. 38/24. 4. den Ober⸗ Kompagnie n Hirschberg Zt. unbekannten Aufenthalts. geboren am 15. 1. 1902 z9u Kattowitz in Anerlaubter Ent⸗ . rfahren vorläufig eingestellt, weil dem / weiteren Verfahren Abwesenheit des Angkschuldigten entgegen⸗ steht. Zugleich wird Papon als Abwesender. hffentliche Klage wegen

Fahnenflucht erhoben ist, für fahnenflüchtig erklärt, gemäß dim Reichsgese 1920 (Reichsge

dinand Singor, ents 18, geboren

Der Obergrenadier? 7. Komp. Infanterieregi am 21. 6. 1899 zu Kösh⸗Mülheim, wird für fahnenflüchtig erkläyt. in Berlin: i. W., den 5 März 1924

fernung, wird das

nittags 11 Uhr, unterzeichyeten Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14 III. Stockwerk, Zim ten Aufgebotstermine seine Rechte anzunlelden und die Urkunden widfigenfalls die Kraftlos⸗ kunden erfolgen wird. 6. März 1924.

erlin⸗Mitte, Abteilung 84.

gegen den die

2. Aufgebote, Verluft⸗ und Fundfachen, stellungen u. dergl.

693] Aufgebot. Die Generaldirettion Staatsbank (Seehandluslg) in Berlin,

tzblatt 1920 Seite 1579). Hirschberg/i. Schlef., den 29. Februar

Amtsgeficht. Kleineidam.

106, anberau

vorzulegen,

erklärung der Berlin, de

Amtsgericht;

84. F. 24. 24 er Preußischen

[114389]

Die auf Antrag der Stiehl & Co. in Berlin N. 7, Unter den Linden 75— 76, durch ‚Beschluß des Amtsgerichts Brand⸗Eybisdorf vom 24. April 1923 über die /Aktienmäntel zu den Stammaktien der Firma Elitewerte Aktiengesellschaft in rand⸗Erbisdoff Nrn. 15 414 und 15 290 mit Dividenden⸗ scheinen auf die Geschäftsjahre 1922/22 bis 1929/30 erlassi’ne Zahlungssperre wird aufgehoben. SR 38/23. Amtsgericht Brand⸗Erbisdorf,⸗ den 5. März 1924.

[1150961 Abhanden gekommen: 1000

Gorhaer Waggon Akt. Nr. 93848. Berlin, 10 März 1974. (Wp. 199/24)

Der Polizeipräsident. Feüe tung 1V. G.⸗D.

ve Die im Neichsonzeiger 51

vom 29 2. 24, gespeptte Dollarschatz⸗

anweisung 14 603 zu 20 ist ermittelt Berlin, den 10 31924. (Wp. 164/24.)

Der Polizeipräsident. bteilung IV. E. D.

5098 8 1nnh. Die im Rfichsanzeiger 33

pom 8. 2. 24 unter Wp. 1 5/24 gesperrten 12 000 Wieler u. Hartmlann⸗Aktien und 1000 Concordia pinnerei⸗Aktie Nr. 4383 sowie die im /Reichsanzeiger 34 vom 9. 2. 24 unter Wy. 117/24 gesperrten 5000 Rheinische Maschinen⸗Leder⸗Aktien sind ernittel, , 1924. (Wp. 115,24

5 n 3 1924. . 115

Be111 Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D. [114695] Se.

Der Bauunternehmer Bernhard Biele⸗ feld in Gelsenkirchen, Florastrpße 45, ver⸗ ireten durch den Justizrat Klaholt in Gelienkirchen hat das Aufgebot des ver⸗ loren gegangenen Hypothetenbriefs vom 14. Juni 1919 über die in Grundbuch von Herten Band 26 Bzatt Nr. 657 in Abteilung III unter Nr/2 für den Kauf⸗ mann Bernhard Bielefeld in Gelsenkirchen eingetragene Darlehnsförderung von 2000. ℳℳ mit 5 und 5 ¼ vom Hundert Jayreszinsen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auigekordert. spätestens in dem auf den 11. Juli 1924,/Vormittags 11 Uhr, por dem untefzeichneten Gericht Zimmer 34 anberaumten Aufgebots⸗ sermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzuflegen, widrigenfalls die Kraftloserkläruhig der Urkunde erfolgen wird.

Recklinghauf n, den 6 März 1924.

b Das Amtsgericht. [114669] Aufgebot.

Der Landwirt Friedrich Schwefe hat das Aufgebot zum / Zweck der Ausschließung des Gläubigers Jer auf dem Grundbuchblatt des ihm gehötigen Grund⸗ stücks Schwefe Band I. jeilung 1II Nr. 1 für den Justizbürger⸗ meister Rocholl laut Schuldurkunde vom 24. 10. 1816 eingetragenen, zu 5 % ver⸗ inslichen Darlehnshypothek von ein⸗ dundert Taler Frapkfurter Geld gemäß 1170 B. G.⸗B Peantragt. Der Gläu⸗ iger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. 5./ 1924, Vormittags 10 uUhr, vor Pem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 8, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigentalls seine Ausschließung mit seinem Recht erfolgen wird. 1

Soest, den 4. März 1924.

Das Amtsgericht. [114692]

Beschluß. Der Famil)enschluß vom 26. Januar 1922, betr. Auflösung des Familienfideikommis Tam von Flemming⸗Matzdorf, wird bestätigt. 9 F. G. V.) Beglin, den 4. März 1924. Auflösungsamf für Familiengüter.

11146677 Aufgebot. Der Weichensteller a. D. Michael Wilky in Düsseldorf, Vogelsanger Weg 80,

hat beantragt, seinen Sohn/ den ver⸗

schollenen, im Jahre 1896 oder 1897 nach Amerika ausgewanderten Folkmer Johann Hubert Wilty, zuletzt wohllhaft in Düssel⸗ dorf, geboren daselbst am717. März 1876, für tot zu erklären. Der be⸗eichnete Ver⸗ schollene wird aufgeforyert, sich spätestens in dem auf den 1 . Oktober 1924, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 234 des Justiz⸗ hebahdc an dery Mühlenstraße, an⸗ eraumten Aufgebotstermin zu melden, Todeserklärung erfolgen welche Auskunft über Leben oder Tyd des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögyn, ergeht die Aufforderung. spätestens im/ Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Düsseldorf, den 29. Februar 1924. Amtsgericht. Abt. 14.

[114694]

Der Avpotheker Adolf Oskqhr Bohner in Füssen (Allgäu), Reichenstraße 14, hat be⸗ antragt, die verschollene Wilhelmine Werner, geb. Bohner, gsschiedene Ebe⸗ frau des Schreiners Pauy Werner, geb. am 27. Juli 1844 in Bulach, zuletzt dort wohnhatt. für tot zu erklärsn. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf D 9. Oktober 1924, V vor dem unterzeichneten Gericht, Akademie⸗ straße 2. 1. Stoch Zimmer 28, an⸗ beraumten Aufgebolstermin zu melden, widrigenfalls die Podeserklärung erfolgen wird. An alle, / welche Auskunft über Leben oder Toy der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätesteng im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Karlsruh den 3. März 1924.

Badisches Amtsgericht Gerichtsschreiberei.

I114668) Beschlußs⸗

Der unter dem 29. August 1916 dem am 5. April 1916 zu Gremersd

verstorbenen Hofbesitzer August Witt er⸗ reilte Etbschein 6— 28/23 wird füxg 1 1 Köln, zuletzt in Grozny (Sowiet⸗Ruß⸗

Grimmen, den 4. März 1924. b

kraftlos erklärt.

Das Amtsgericht. Dr. Meyer.

1114672]

„Die Ehefrau des Schuhmabhers Christoph

Heinrich Wordtmann, Johanne Mar⸗ garethe geb. Röhrs, Bremnen, Rechtsanwalt Delius, Br

8 Ehemann, früher Memen, jetzt unbek. Autenth. wegen Ehescheidung, mit dem ntrage, die Ehe der Parteien zu scheiden ünd den Bekl. für den allein schuldigen

Teil zu erklären, auch dem Bekl. die Kosten des Rechtsstreits aufzuersegen, und ladet den Bekl. zur mündl des Rechtsstreits vor d Lapdgericht. Z⸗K IV, Bremen, im Gerichtsgehfäude, J. Obergeschoß, auf Montag, 5. 8 Uhr, mit der / Aufforderung, durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt versteten zu erscheinen. Zwecks öffentl. Zustellung bekanntgemacht. Bremen, 7. 3 / 24. Der Gerichtsschteiber des Landgerichts.

[114730] Oeffentliche Zustellung. Christine Wilhelmine gehl Stierle in Hamburg klagt gegen ihren Ehemann

Friedrich August Johanngs Schwerdt, b

Prwatlehrer, zuletzt in Freiburg i. Br wohnhaft, jetzt unbekayaten Aufenthalts mit dem Antrag, die /am 11. Juli 1911 in Gr. Hehlen geschlossene Ehe aus Ver⸗ schulden des Beklagsen zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung der Saghe vor das Landgericht Freiburg auf Mittwoch, den 4. Juni 1924, Vorm/9 Uhr. Freiburg i Zr., 6 März 1924.

Gerichtsschreiber des Landgerichts. Z.⸗K. II.

[114731] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Musilers Drews, Minna geb. Schultz, in Greifspald, Roß⸗ mühlenstraße 21, Prozeßbevollznächtigter: Rechtsanwalt Frantz in Greifhwald, klagt gegen ihren Ehemann, den Musiker Curt Drews, früher in Greifswäld, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mif dem Antrage auf Scheidung der Ehe wegen Ehebruchs und Vernachlässigung ehelicher Pflichten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandluyß des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Land. gerichts in Greifswaly auf den 26. April 1924, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich purch einen bei diesem Gericht zugelassenkn Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtißten vertreten zu lassen.

Greifswald, den 6. März 1924.

„Kretzmann, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[114732] Oeffentliche Zustellung. Die Lina. Lohbach, geb. Schulte, in Hörde, Luisenstraße, Prozeßbey öö Rechtsanwalt Bauchwitz in Halle /S., klagt gegen Karl Lohbach, unhekannten Auf⸗ enthalts, früher in Hahe/S., Goeben⸗ straße 16, unter der Behaͤuptung, daß er sie böswillig verlassen ünd Ehebruch ge⸗

trieben habe, mit d Antrage auf

Scheidung. Die ägerin ladet den

Beklagten zur münblichen Verhandlung lasf Stettin, den

des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Halle/S. auf den 10. Juli 1924,Vorm. 9 l Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelflssenen Rechtsanwalt als

Prozeßbevollmsschtigten vertreten zu lassen.

S., ben 4. März 1924. ichtsschreiber des Landgerichts.

[114733! Seffentliche Justellung.

Die Frau Erni Ahlbor, geb. Flemig, Magdeburg, Nordstraße 1, bei Flemig, vertreten durch Rechtsanwäfte Dres. Wind⸗ müller und Floerke, klggt gegen ihren Ehemann, den Kaufmahmn Willi Ernst August Ahlborn, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, aus §§ 1505, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage., die/ Ehe der W zu scheiden und den ‚Beklagten für den allein schuldigen Teil!szu erklären. Klägerin ladet den Beklagtey zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht in Hambuwsz, Zivilkammer I (Zivil⸗ justizgebäude, ievekingplatz), auf den

7. Mai 1924, Vormittags 9 ½ Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gelicht zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung/ wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht.

Hamburg, den 6. März 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[114734) Oeffentliche Zustellung. Die Ehefreu Gertrud Pickrt, geb. Gondolatsch, in Schwiebus. Mühlen⸗ straße 2, Prozeßbevollmächtigter:/ Rechts⸗ anwalt Justizrat Harmsen in Hildesheim. klagt gegen den Friedrich Pickebt, früher in Hildesheim, Dingworthstraße 23, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf/ Grund der §§ 1333 eptl. 1565, 1567, 1968 B. G.⸗B. mit dem Antrage, die Ehe /für nichtig zu erklären eptl. die Ehe per Parteien zu scheiden und den Bekluͤgten für den schuldigen Teil zu erklärgh. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstrits vor die dritte Zivilkammer des Lanpgerichts in Hildes⸗ heim auf den 24. Funi 1924, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei/ diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanswalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Hildesheim, den 4. März 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[114674] Oeffentliche In llung. Der Peter Kraus in Köln Ehrenfeld, Wißmannstraße 172, Prozeßhevollmäch⸗

tigte: Rechtsanwälte Dr. Lseven und

Königs in Köln, hat in seiner Ehe⸗ cheidungssache gegen sein Ehefrau Natalia Michailöwne Citrom, früher in

land), auf Grund des rechtsfräftigen Urteils vom 3. Januar 1924 vor der I. Zivil⸗ kammer des Landgeylchts Köln am 15. Mai 1924, Vprm. 9 Uhr, einen Eid zu leisten. r Kläger ladet die

(Beklagte zu diesem Termin vor das be⸗

zeichnete Gericht. /1. R. 138/23. Köln, den 4. März 1924. Losen, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[114735] Oeffentliche Inftellung. Die Magazmiersfrau Kohanna Leser in Nürnberg, Adam⸗Klein/Straße 47, ver⸗

treten durch Rechtsanwalt

in Nünnberg, klagt gegen ihren

den Magazinier Wilhelm Lescr, zuletzt hier. nun unbekannten Aufenthasts, wegen Ehescheidung, mit dem Antragg: Ehe der Streitsteile wird aus) des Beklagten geschieden. II.

hat die Kosten des Rechtsstreils zu tragen. ie Klägerin ladet den;

mündlichen Verhandlung 8 Rechtsstreits in die öffentliche Sitzung / der III. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Nürnberg vom Mittwoch, den 28.

mittags 9 Uhr, Sitzuüngssgal Nr. 276 11 des Gerichtsgebäudes afl der Fürther Straße in Nürnberg, mit de ei diesem Gericht anwalt zu bestelley, Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekann Nürnberg, d

Aufforderung, einen zugelassenen Rechts⸗

7. März 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[114736] Oeffentliche Zustellung.

Henriette Fuchs, gsb. Grusdat, in Stettin, Arndtstraße 37, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt in Stettin, mann, Zuschneider Emil kannten Aufenthalts, früh Grund des

uchs, unbe⸗

in Stettin, 1368 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beksagten zur münd⸗ lichen Verhandlung deß Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer Stettin, Albrechtstrase 3a, Zimmer 23, 924, Vormittags 9 Uhr, mit der Acrfforderung, sich durch einen bei diesem Gersicht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Stettin, den

8 Landgerichts in auf den 31. Mai

tin, den 4. März 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[114737] Oeffentliche Zust „Frau Agnes Ladwig, geb. Steinhöfel, in Stettin, Fischerstraße 10, mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Baar Stettin, klagt gegen ihr Schiffsheizer Erich Ladwig / unbekannten Aufenthalts, früher in Stettin, auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G. Antrag auf Ehescheidung. ladet den Beklagten zur

handlung des Rechtsstreils vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Stettin. Albrechtstraße 3a, Zimmer 23, auf den 31. Mai 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmgcchtigten

6 März 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

rozeßbevoll⸗ in Stettin,

Die Klägerin ündlichen Ver⸗

vertreten zu

[114738] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Marie Grabbert in Stolp, Ottestraße 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Jakobsöhn in Stolp, klagt gegen ihren Ehemann / den Arbeiter Otto Grabbert, früher unbekannten Aufenthalts, §§ 1567 und 1568 des dem Antrag, 1. die Ehe / der Parteien zu scheiden, 2. den Beklagsen für den schul⸗ digen Teil zu erklären des Rechtsstreits aufzüerlegen. gerin ladet den Beklägten zur mündlichen echtsstreits vor die 1II Zivilkammer des Landgerichts in Stolp 1z 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt

.März 1924. eiber des Landgerichts.

Stolp, jetzt uf Grund der G⸗B., mit

nd ihm die Kosten

Verhandlung des auf den 13. M

zu bestellen. Stolp, den

ustellung einer Klage.

Die Kaufmann Wilhelm Ehrmann Ehefrau, Frida heim, Prozeßbevo

Oeffentliche 3

Amächtigter: Schopfheim, Ehemanh, unbekannten Aufenthalts, / früher in Schopfheim trage auf Verurteilung zur Wiederherstellung d

Die Klägeri

es Beklagten ehelichen Ge⸗ ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen /Verhandlung des Rechtsstreits vor die Badischen Landgericht zu Waldshut auf Donnerstag, den Vormittags 9 Ul rung, einen bei der Anwalt zu bestellefi. stellung ist bewillsgt. 1 Waldshut, d/n 4 März 1924.

reiber des Landgerichts.

Zivilkammer des

12. Juni 1924, mit der Aufforde⸗ Gericht zugela Die öffentliche Zu⸗

Der Gerichtss

[114740] Oeffentliche Zustẽ

dem Ehescheidungsprozysse riedrich Malzacher Ehefrau,” Streit, in Säckingen, Rechtsanwalt egen ihren genannsten Ehe⸗ unbekannten T ladet die Klägerin den Beflagten zur Fortsetzung der mündlichen vor die Zivilkammer des b gerichts zu Waldshut auf den 22. Mai 1924, Vormittags 9Uhr, mit der Aufforderung, eisten bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu 2 Zustellung dieser

5./März 1924.

dzeßte ollmäch⸗ Waldshut, g

erhandlung ischen Land⸗ onnerstag,

Die öffentli

Ladung ist bewilligt. Waldshut, den Der Gerichtsschreib’r des Landgerichts.

[114723] Oeffentliche 3.2 Die minderjährige Hedwig am 25. 1. 1921, vertreten dur mund, Steinbrucharbeiter F. in Hachen. Prozeßbevollmä⸗ rat Bering in Burgdorf i Bahnarbeiter

e Zustellung. sse, geboren

nz Stübecke igter: Justiz⸗ ., klagt gegen

ebelicher Erzeuger Unterhal zahlen hat, mit dem Antrage: Der Beklaßte wird ver⸗ urteilt, Klägerin vom 1. D’zember 1923 an bis zur Vollendung ihrgs 16. Lebens⸗ jahres eine vierteljährliche, Im voraus zahl⸗ bare Unterhaltsrente von/ 45 viertel⸗ ährlich zu zahlen Zur/ mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstrelts wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Burgdorf i H. auf Montag, den 50 Mai 1924, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, gladen Der Termin vom 24. März ist

Burgdorf i. M., den 7. März 1924 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[114724) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Maria Kreukam,

Mörchen, in Bövinghausen, Kr straße Nr. 1, Prozeßbevollmsichtigter: Rechtsanwalt Norres in Gelsfnkirchen. klagt gegen den H. Kreuzka in Gelsenkirchen, Kronenstraße] Nr. 20, auf Grund der Behauptung, / daß Be⸗ klagter als Ehemann der Klägfrin gemäß S B G.⸗B. verpflichset ist, der ã

gerin während der Dauer des Getrennt⸗

lebens den Unterhalt durch / Entrichtung einer Geldrente zu gewähsen, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig durch vorläufig vollstreckbares Arteil zu ver⸗ urteilen, an Klägerin vomt 1. Juni 1923 ab eine monatliche Unserhaltsrente von 40 vierzig Golgmark in viertel⸗ jährlichen Raten im vCoraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhahdlung des Rechts⸗ streits wird der Beklüagte vor das Amts gericht in Gelsenkircheh auf den 11. Juli

1924, Vormittags 11 Uhr, Zim⸗

mer 31, geladen. Zsm Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug des

Schriftsatzes vom 25. Februar 1924 in Ab⸗ änderung des Klagehntrages vom 11. Juni 1923 bekanntgemaqht.

Gelsenkirchen, den 4. März 1924. Lücke, Gerichtsdktuar des Amtsgerichts.

[114725] Oeffentliche Zustellung einer Klage. Der Heinz Fritz Schünemann.) minder⸗ jährig, vertreten durch den Berufspormund Becher in Burg b. M., Prozeßbelollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Kusel in Khärlsruhe, klagt gegen den Arbeiter Fritz/ Beden⸗ stedt, früher in Karlsruhe, z/Zt. un⸗ bekannt wo, auf Grund der §§ 323 Z.⸗P⸗O. und 1708 B. G⸗B/ mit dem Antrage: Der Beklagte wird bbstenpflichtig verurteilt, an den Kläger vom 1. No⸗ vember 1923 an bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine monatliche, im vor⸗ aus zu zahlende Rente vot 20 G⸗M. zwanzig Goldmark zu / bezahlen. Das Urteil ist porläufig völlstreckbar. Zur mündlichen Verhandluns des Rechtsstreits wird der Beklagte voy das Bad. Amts⸗ gericht Karlsruhe, AIg auf Freitag, den 2. Mai 1924, Vprmittags 9 Uhr, 2. Stock, Zimmer 131l, geladen. Karlsruhe, den /4. März 1924. Der Gerichtsschreibeer Amtsgerichts. A II.

[114670] In Sachen Peymann geges Heißenbüttel C 110,23 —, wegen Unterhalts, wird der Beklagte, Telegraphenarseiter Hinrich Heißstenbüttel, zuletzt in Dannenberg bei Lilienthal (Bremen), jetzt/unbek. Aufent⸗ halts in Amerika, zur wejseren mündlichen Verhandlung nach erled./Beweisaufnahme hiermit auf 29. April 1924, Vorm. 11 ½ Uhr, vor Amisgericht Lilienthal (Bremen), Zimmer geladen. 8 Lilienthal, 7. März 1924. 3 Gerichtsschreiberei Amtsgerichts.

[114727] Oeffentliche Zustellung. Die am 23. I. 1915 gebodene Wilma Herta Eckhoff, gesetzl. vertreten durch ihren ormund, Arbeiter Johann 9 Eckhoff in Eversten, Prozeßbevollmächtigte: Auktionatoren Schwarting und Gent in Eversten, klagt auf Armenrecht gegen den Seefahrer Wilhelm Ernst Sq Eversten, z. Zt. unbekannten Aiffenthalts, auf Grund gesetzlicher Unterhhltepflicht, mit dem Antrage auf kostenpflishtige Ver⸗ urteilung seit Zustellung der Klage ein⸗ schließlich der zur Akte C 810/23 hiesigen Amtsgerichts geforderten Sätze jährlich 240 Goldmark zu zahlen, und /⁄/war viertel⸗ jährlich im voraus, nebst 4 % Zinsen seit den Fälligkeitstagen, die Gyldmart umge⸗ rechnet auf die jeweils geltende Währung nach dem amtlichen Dollarbriefkurs am Tage der Zahlung, den Dollar zu 4.20 Goldmark gerechnet, und / vorläufige Voll⸗ streckbarkeitserklärung des Urteils. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor / das Amtsgericht in Oldenburg, Abt. IV, Zimmer Nr. 26, auf den 30. April 1924, Vormittags 10 Uhr, geladen/ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellulig wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht C 1306/23. Oldenburg, din 3. März 1924. Der Gerichtsschriber des Amtsgerichts: Osterlosh, Justizaktuar.

[1147291 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Bertha Stephan in Hall a. S., Weidenplan 6, Klägepin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Grimm, Sangerhausen, klagt gegen dan Schweizer Albin Stephan, früher in] Liedersdorf, jetzt unbekannten Aufenthaltz, unter der Behauptung. daß ihr der Beklagte eine Unterhaltsrente von monaflich 15 Gold⸗ mark, im voraus jällig, Perschulde, mit dem Antrage auf Zahlunh von monatlich 15 Goldmark im vorauf Die Klägerin ladet den Beklagten zur/ mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstrolts vor das Amts⸗ gericht in Sangerhausell auf den 13. Mai 1924, Vormittags Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zystellung wird dieser Auszug der Klage hekanntgemacht. Hangerhanse den 28. Februar 1924. vser

früher in Höver woh

Behauptung, daß Beklagter als ihr außer⸗

Gerichtsschreiber ses Amtögerichts, Abt. 1.

81g Oeffentliche Faßs

schuldig, der Klägeri nebst 6 % Zinsen sieraus seit 13. De⸗ zember 1923 zu bezühlen und die Kosten des Rechtsstreits /einschließlich derienigen

[115076] Oeffentliche Rustellung.

Der Amtsvormund daqe Jugendamts

Wangen klagt als gesetzlscher Vertreter des unehelichen Kindes]· Joh. Georg Durach, geboren am 28. Pugust 1922 m Göttlishofen, gegen den Landwirtssobn Hermann Rasch in Schyjeinebach, Gde. Gestratz. nun unbekanntyn Aufenthalts, wegen Unterhalts. zum Amtsgericht Weiler⸗ eindenberg, mit dem Antrhge, zu erkennen:

Der Beklagte wird / kostenfällig’ ver⸗

urteilt, dem Kläger vgm Tage der Zu⸗ stellung dieser Klage an bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres /an Stelle der seit⸗ berigen Unterhaltsrense eine solche von monatlich 18 achtzehn Goldmark, je auf drei Monat; vorauszahlbar, zu bezahlen. 2. Das /Urteil ist vorläufig vollstreckbar Zur miündlichen Verhandlung über diese Klage ist Termm auf Mitt⸗

pril 1924, Vor⸗ im Sitzungszaal dahier

bestimmt, wozu ber Beklagte Hermann Rasch bei Unbefanntheit seines Aufent⸗ halts im Wege ber vom Prozeßgericht am 3. März 1924 hewilligten öffentlichen Zu⸗ stellung der Klage hiermit geladen wud.⸗

1 den 8. März 1924. Gerichtsschüeiverei des Amtsgerichts Wkiler⸗Lindenberg.

[114062] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanmalt Max Franz Hahn

in Charloltenburg, Kantstdaße 130 a, klagt im Urkundenprozeß gen den Dentisten Kurt Wangemann, früher in Charlottenburg, Pestalozzistr. 82, bei Buttner, wegen Forderung aus der schriftlichen Verpflichtungserklätung vom 4. Oktober 1923, mit dem Mtrag, den Beklagten zu verurteilen, an /den Kläger 40 ℳ, multipliziert mit decim Inder am Tage der Zahlung, zu zahlen und das Urteil, ev. gegen Sicherhejtsleistung für vorläufig vollstreckbar erklären. Der Kläger ladet den zur mündlichen Verhandlung sdes Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer dys Landgerichts 1II Berlin, in Charlottenbürg. Tegeler Weg Nr. 17 20 1, Sitzungssgal Nr. 105, aut den 12. Mai 1924, Voymittags 10 Uhr, mit der Aufforderunz, sich durch einen bei diesem Gericht sugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevolllmächtigten vertreten zu lassen.

Charlottenburg, den 4. März 1924. Gerichtsschreiber. 8 des Landgerichts III Berlin.

Der Reeder Friedrich Wilhe

in Kiel. Düsternbrookerweg 10⸗

bevollmächtigte: Rechtsanwälte Martens, Sachs und Burmeister in klagt gegen den Kaufmann Hans Hortz, früher in Kiel, Bergstraße 18 20, /jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter up⸗

tung, daß Beklagter Gläuhiger der im Grundbuch von Kiel⸗Gaarsen Band 24 Blatt 915 in Abt. III unfer Nr. 16 ein getragenen Sicherungssvwpothek von 18 000 sei und daß zugunsten des Be⸗ klagten bei der hiesycen Gerichtskasse 20 600 hinterlegt seien mit dem An⸗ trage, den Beklagten Fostenpflichtig zu ver urteilen, einzuwilligen, daß die vorbe

zeichnete Sicherungekvpothek von 18 000 im Grundbuch gelsscht wird. Zur münd⸗ lichen Verhandlugg des Rechtsstreits wird der Beklagte voy das Amtsgericht Abt 11 in Kiel. Ringstaße 21, auf Mittwoch, den 14. Mhi 1924, Vormittags 110 uhr, Ziminer 88, geladen.

Kiel, den 25. Februar 1924. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[114728] Oeffentliche 3 Der Schneidermeister Otto

Berlin, Lankwitzstraße 4,

mächtigte: Rechtsanwälte Litthhann und

Dr. Lewin in Berlin SW. 61.] Blücher⸗ straße 1, klagt gegen Frau Aßnie An⸗ drzjewski, geborene Rathjens. früber in Posen, jetzt unbekannten Aßfenthalts, wegen Erteilung einer Löschungsbewilli⸗ gung, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen,/ darein zu willigen, daß die auf ihren/ Namen in Abteilung III des in Berghblz⸗Rehbrücke

belegenen, im Grundbuch

in Potsdam von

Blatt 586 verzeichneten 0. ü getragene Hypothek von 60 000 nebst

Zinsen im löscht wird Zug

zu erklären. Zur münxglichen Verhandlung des Rechtsstreits wiry die Beklagte vor das Amtsgericht Abtailung 4 in Potsdam, Kaiser⸗Wilhelm⸗Streße 8, Hintergeväude, Zimmer Nr. A 58, auf den 1. Mai

1924, Vormittags 9 ¼ Uhr, geladen. Potsdam, den 8. März 1924 Nitz, Justizobersekretär, als Gerichts⸗

schreiber des Amtsgerichts. Abteilung 4.

[114671] Oeffentliche Zuste Die Firma Neue Induf

Hermann Berninghaus, Zweigni

in Oberursel, vertreten durch die Rechts

anwälte Dr. Kielmeyer, Dr. Scheuing u.

Rupp in Stuttgart, klagt geg’m den Kauf⸗ mann Alfred Wolff, früher in Stutt⸗

gart, jetzt mit unbekannt Aufentbalt abwesend, wegen Forderung aus Kom⸗ missionsvertrag, mit de Antrage: durch ein gegen Sicherheitsleispüng vollstreckbares

Urteil zu erklären, der Beklagte sei 3390,25 Goldmark

1 Arrestverfahrens (Aktenzeichen Q/ 177/24) zu tragen, und kadet den Beklüägten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer 2 des Landgerichts zu Stuttgar