Stralsund Stadt
Querfurt 12, 21, Saalkreis 1, 1.
. 2
kopf 1, 31: Cleve 1, 1. Lennep 1, 1 (1, 1]).
bach 1, 1 (1, 1), Vilshofen 1, 1.
1, 2 (1. 2), Oldenburg 1, 1, Westerstede 2, 2 (—, 1), Varel 5, 10, Jever Stadt 1, 1 (1, 1), Jever 10, 20 (5, 11), Butjadingen 1, 1, Brake 1, 1, Delmenhorst 1, 1, Cloppenburg 1, 1. 64: Landesteil Lübeck 7, 7 (3 7). 65: Landesteil Birkenfeld 1, 1. 66: Braun⸗ schweig 11, 17. (3, 7), Wolfenbüttel 13, 14 (7, 11), Helmstedt 12. 27 (1, 4), Gandersheim 6, 9 (2, 5), Holzminden 4. 13 (—, 5), Blankenburg 2, 3. 67: Dessau 6, 7 (4, 5), Cöthen 13, 22 (5, 12), Zerbst 2, 4 (—, 1), Bernburg 8, 12 (3, 6), Ballenstedt 4, 7 (2, 5). 68: Bremen Stadt 1, 1, Bremisches Landgebiet 2, 2. 69: Detmold 5, 6, Salzuflen Stadt 1, 1, Schötmar 5, 8, Brake 1, 1 (1. 1), Blomberg 1, 3 70: Lübeck 2, 5 (—, 3). 71: Neubrandenburg 4, 4 (—. 3), Schöaberg 6, 8 (2, 3), Woldegk 1, 1 (1, 1). 72: Kreis der Twiste 3, 12 (1, 5).
Schweineseuche und Schweinepest.
(Septicaemia suum et pestis suum.)
1: Fischhausen 5 Gemeinden, 5 Gehöfte (davon neu 1 Gem., 1 Geh.), Heiligenbeil 1, 1, Königsberg i. Pr. Stadt 1, 11 (—, 1), Königsberg i. Pr. 2, 2 (1. 1), Labiau 2, 2, Rastenburg 2, 2 (1, 1). 2: Darkehmen 2, 2, Niederung 14, 29 (2, 2). 3: Johentehäe
1, 1, Lötzen 1. 1, Neidenburg 1, 1, Sensburg 1, 1. 4: Elbing 1, (1, 1), Marienwerder 4, 6 (—, 1), Stuhm 6, 6 (1, 1), 5: 6. Kreis⸗ tierarztbezirk 1 Gehöft; 7. Krbez. 1; 8. Krbez. 1 (1). 6: Anger⸗ münde 1 Gem. 1 Geh., Jüterbog⸗Luckenwalde 1, 1, Niederbarnim 3. 3 (1, 1), Osthavelland 2, 3, e 2, 2, Templin 1, 1 (1, 1), Westhavelland 3. 3 (3, 3). 7: Calau 1, 1, Königsberg i. Nm. 1, 1, Lebus 2, 2, Sorau 1, 1. 8: Cammin 2, 2, Demmin 1, 1, Randow 1, 1, Stettin Stadt 1, 1. 9: Bublitz 1, 1 (1, 1), Kolberg Stadt 1, 1 (1, 1), Stolp 2, 2. 10: Franzburg 1, 1, 1, 1. 11: Meserit, 1, 1. 12: Breslau Oels 2, 2, Ohlau 1, 1, Reichenbach 1, 1, G Bolkenhain 1, 1, Grünberg 1, 1, Hoyerswerda 8, 12 (2. 2), Jauer 1. 1, Liegnitz 1, 1, Rothenburg i. O. L. 2, 2. 14: Groß Strehlitz 2, 2 (1, 1). 15: Neuhaldensleben 1, 1 (1, 1), Oschersleben 1, 1, Wanzleben 2, 3 (—, 1). 16: Merseburg 1, 1, 17: Worbis 1, 1 (1, 1), Ziegen⸗ rück 1, 1. 18: Eckernförde 1, 1, Flensburg 1, 1, Husum 2, 2, Pinneberg 9, 9 (2, 2), Plön 1, 1 (1, 1), Rendsburg 2, 2, Schleswig 1, 1, Steinburg 4, 4 (2, 2), Süderdithmarschen 2, 2 (2, 2) 19: Hannover Stadt 1, 1 (1, 1), Hoya 2, 2 (1. 1), Neustadt a. Rbge. 1, 1, Springe 1, 2. 20: Einbeck 2, 5, Goslar 1, 1 (1, 1), Hildesheim 1, 1, Marienburg i. H. 1, 1 (1, 1). 21: Burgdorf 1, 2 (1, 2), Uelzen 3, 4 (2, 3) 22: Blumenthal 2, 2 (1, 1), Bremervörde 1, 1, Jork 1, 1, Verden 2, 2. 26: Bielefeld 1, 1, Halle i. W. 1, 2, Horford 1, 1 (1, 1), Lübbecke 5, 6 (1, 1), Minden 1, 1, Pader⸗ born 1, 1 (1, 1), Wiedenbrück 1, 1 (1, 1). 27: Arnsberg 1, 1, Brilon 1, 1 (1, 1). 28: Grafsch. Schaumburg 3, 3. 29: Bieden⸗ 1 (1, 1), Unterlahnkreis 1, 1, UÜsingen 2, 2 (1, 1), 32: Bonn 1, 2. 36: Alt⸗ ötting 1, 1 (1, 1). Mühldorf 1, 1, München 1, 1 (1, 1). 37: Gries⸗ 40: Bayreuth 1, 1 (1, 1), Eber⸗ mannstadt 2 2 (2, 2). 43: Neuburg a. D. 1, 1. 45: Flöha 1, 1. 46. Großenhain 1, 1. 47: Leipzig Stadt 1, 2 (—, 1), Leipzig . 54: Waldkirch 2, 2. 55: Pforzheim 2, 2. 56: Eberbach 1, Mannheim 4, 5 (1, 1), Moosbach 1, 1. Tauberbischofsheim 3 (1. 1). 61: Ritzebüttel 1, 1. 62: Rostock 3, 3, Malchin 3, 3 (1, 1). 63: Oldenburg Stadt 1, 1, Oldenburg 10 (1, 2), Jever Stadt 1, 1, Elsfleth 1, 1, Delmenhorst 2, 2, Vechta 1 1. 66: Braunschweig 3, 4, Wolfenbüttel 5, 5, Helm⸗ .1, Gandersbheim 1,. 1 (1. 1), Holzminden 1, 10. 68: Bremen ,5 (—, 3). 69: Detmold 1, 1. 73: Stadthagen Stadt
2 (—, 1), Stadthagen 2, 2 (1, 1).
2,
1. 1 Weg 1. 1, Wohlau 1, 1. 13:
Handel und Gewerbe. Berlin, den 22. März 1924.
Buenos Aires
Japan EE 1n
New York 8 Rio de Janeiro .. Amsterd.⸗Rotterdam u. Antwerpen Christiania
Danztg
Schwei.lz 2.. Spanien Stockholm und
Budapest. “
Ausländische Banknoten
Jugoslawien..
Kopenhagen. Lissabon und Oporto
Telegraphische Auszablung (in Billionen). 8
21. März Geld Brief
1,405 1,415 1,755 1,765
18,005 18,145 4,19 4,21 0,455 0,465 155,61 156,39 17,2716 1b 57,85 58,15 72,21 72,59 10,57 10,63 17,96 18,04 5,48 5,52 65,59 65,91 12,96 13,04 21.75 21,85 12,21 12,29 72,62 3,09 54,11
22. März Geld Brief
1,405 1,415 1,755 1,765
18,055 18,145 4,19 4,21 0,455 0,465 155,61 156,39 17,56 17,64 57,85 58,15 72,21 72,59 10,57 10,63 18,05 18,15 5,48 5,52 65,59 65,91 12,96 13,04 22,14 22,26 12,21 12,29 72,62 72,98 3,14 3,16 54,61 54,89
110,72 111,28 5,98 6,05 6,08 6,12
(Papierpeso).
.- 2
ondon
elsingfors.. talien
. 2272
.„ 2„227—4⸗2
aris .. rag
Gothenburg ...
(in Billionen).
Amerik. 1000-5 Doll.
Argentinische... Brasilianische. Englische große Belgische . Bulgarische ...
Dänische 1 . Danziger (Gulden).
Norwegische ... 57,85 Rumänische 1000 Lei
Schwedische . Spanische 8 Tschecho⸗slow. 100 Kr. Oesterreichische Ungarische Bankn.
Banknoten“
8
— ——;⏑—⸗—⸗xxxxꝛꝛ-õ—
21. März Geld 4,19 4,19 1,40 0,59
18,05 18,05 17,46 3,09 65,59 72,42 10,62 23,44 155,61 19,00 5,24 57,85
2,19
22. März Geld Brief 4,19 4,21 4,19 4,21 1,41 1,43
18,05 18,15 18,05 18,15 17,56 17,64
3,14 3,16 65,59 65,91
10,57 10,63 23,94 24,06 155,61 156,39 19,10 19,20 5,49 5,51 58,15 2,51 2,21 111,28 72,98 54,89
12,29 1 12,29 2— 6,18 6,22 6,0e9 6,12 2 4,49 4,51 4,59 4,61 Die Notiz „Kelegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische oten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für 1 Einheit, bei Hesterr. und Ungar. Kronen für je 100 000 Ein⸗
Banknoten . Brief 4,21 4,21 1,42 0,61
18,15 18,15 17,54 3,11 65,91 72,78 10,68 23,56 156,39 19,10 5,26 58,15 2,21
111,28 72,98 54,39
2 9 2
u. 1 Doll.
8 1 £ u. dar.
innische 8 ranzösische 66 olländische.. talienrsche über 10 Lire ugoslawische
249 2,19 110,72 72,62 54.61
12,21 12,21
„ unter 500 Lei — 110,72 chweizer 72,62
u. darüber unter 100 Kr.
Heutiger Voriger † Kurs
6 % Dtsch. Wertbest. Anl. 23 10 — 1000 8 (fällig 1932) Deutsche Wertbest. Anl. 1—5 8 (fällig 2. 9. 1935)
do. 6 % Anl. 10 — 1000 8 (tällig 2. 9. 1935)
Dtsch. Dollarschatzanweis... Hessische Dollarschatzanweis... 2 —5 % Dtsch. Reichssch. „K“ (auslosbar)
4200 bz 4200 bz
4200 bz 83,4 bz
4200 bz 600 bz
do.
do. ℳ für 1 G.⸗M. 8
Nach dem Jahresbericht der Hermann C. Starck Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien über das Geschäftsjahr 1922/23 wurde der Ausbau der Gesellschaft im abgelaufenen Ge⸗ schäftsjahr fortgesetzt. Sämtliche Anteile der Zinnwerke Wilhelms⸗ burg G. m. b. H, Wilhelmsburg / Elbe, und der Hüttenwerke Tostedt G. m. b. H. vorm. Robertson & Bense, Tostedt, Provinz Hannover, ind in den Besitz der Gesellschaft übergegangen. Der Abschluß ein⸗ chließlich des Gewinnvortrages aus 1921/22 weist einen Rohgewinn auf von 11 666 662 164 ℳ, nach Abzug der allgemeinen Verwaltungs⸗ kosten, der Zinsen und Abschreibungen in Höhe von 6 500 027 519 ℳ verbleiben 5 166 634 645 ℳ, die auf neue Rechnung als Gewinn vor⸗ getragen werden sollen. Von der Ausschüttung einer Dividende soll Abstand genommen werden. 18
„— Der Verbraucherpreis für guten gerösteten Kaffee wurde laut Meldung des „W. T. B.“ vom Verein der Kaffee⸗ Großröster und ⸗händler, Sitz Hamburg, am 21. März mit 3,20 bis 4,80 ℳ für ein Pfund je nach Herkunft notiert.
London, 21 März. (W. T. B.) Privatdiskont 3 ¼6.
Bern, 20. März. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweizeri⸗ schen Nationalbank vom 15. März 1924 (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergleich zu dem Stande vom 7. März 1924) in Franken: Metallbestand 629 964 833 (Zun. 1 288 156), Darlehns⸗ kassenscheine 11 901 825 (Abn. 5125), Wechselbestand 203 538 086 (Abn. 7 129 168), Sichtguthaben im Ausland 35 151 800 (Zun. 10.441 800), Lombardvorschüsse 54 087 497 (Abn. 6 986 556), Wert⸗ schriften 8 434 919 (Abn. 3175), Korrespondenten 26 736 312 (Zun. 9 582 931), sonstige Aktiva 16 302 536. (Abn. 351 065), Eigene Gelder 30 940 858 (unverändert), Notenumlauf 849 095 645 (Abn. 11 496 265), Girodepot 78 462 406 (Zun. 17 266 162), sonstige Passiva
27 618 900 (Zun. 1 067 899).
Kopenhagen, 18. März. (W. T. B.) Wochenausweis der Nationalbank in Kopenhagen vom 13. März (in Klammern der Stand vom 8. März) in Kronen: Goldbestand 209 562 525 (209 562 525), Silberbestand 12 923 780 (12 643 148), zusammen 222 486 305 (222 205 673), Notenumlauf 428 585 193 (442 906 826), Deckungsverhältnis in Prozent 51,9 (50,2).
Stockholm, 20. März. (W. T. B.) Wochenausweis der schwedischen Reichsbank vom 15. März 1924 (in Klammern der Stand vom 8. März 1924) in Kronen: Metallvorrat 271 358 775 (271 399 299), Er änzungsnotendeckung 494 220 032 (488 214 495), davon Wechsel auf Inland 342 129 116 (337 720 233), davon Wechsel auf Ausland 422 434 (422 434), Notenumlauf 514 798 153 (508 696 581), Notenreserve 152 919 397 (159 102 018), Girokonto⸗ guthaben 188 090 239 (190 877 526).
———
83,25 b;z
Fb Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 21. März auf 133,25 ℳ (am 20. März auf 132,75 ℳ) für 100 kg.
Berlin, 21. März. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen, lose 16,00 bis 17,25 ℳ, Gerstengrütze, lose 16,00 bis 17,00 ℳ, Haferflocken, lose 15,75 bis
12,75 bis 14,00 ℳ, Weizengrieß 18,00 bis 18,80 ℳ, Hartgrieß 22,00 bis 25,50 ℳ, 70 % Weizenmehl 14,50 bis 16,00 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 17,00 bis 21,00 ℳ, Speiscerbser, Bittoria 10,60 bis 22,79 9, Speiseerbsen, kleine 14,00 bis 17,00 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 20,25 bis 24,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen 30,00 bis 32,50 ℳ, Linsen, kleine 26,00 bis 35,00 ℳ, Linsen, mittel 36,50 bis 42,00 ℳ, Linsen, große 43,00 bis 49,50 ℳ, Kartoffelmehl 16,00 bis 18,00 ℳ, Makkaroni 40,00 bis 45,00 ℳ, Makkaronimehlware 37,00 bis 38,50 ℳ, Schnittnudeln, lose 21,00 bis 25,00 ℳ, Bruchreis 15,25 bis 17,50 ℳ, Rangoon Reis 17,00 bis 19,50 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 27,00 bis 31,00 ℳ, Tafelreis, Java 31,00 bis 36,00 ℳ, Ringäpfel, amerikan. 110,00 bis 120,00 ℳ, 90/100 43,00 bis 48,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 55,00 bis 60,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 80,00 bis 85,00 ℳ, Rosinen Candia 75,00 bis 95,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 85,00 bis 95,00 ℳ, Korinthen choice 80,00 bis 85,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 145,00 bis 160,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 135,00 bis 150,00 ℳ, Zimt (Kassia) 110,00 bis 120,00 ℳ, Kümmel, holl. 155,00 bis 165,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 98,00 bis 106,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 130,00 bis 141,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 180,00 bis 215,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 240,00 bis 300,00 ℳ, Röst⸗ kaffee Brasil 240,00 bis 280,00 ℳ, Röstkaffee Zentralamerika 320,00 bis 400,00 ℳ, Malztaffee, gepackt 23,00 bis 25,00 ℳ, Röstgetreide, lose 16,00 bis 18,00 ℳ, Kakao, fettarm 100,00 bis 125,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 130,00 bis 153,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 350,00 bis 420,00 ℳ, Tee indisch, gepackt 425,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker Melis 40,00 bis 42,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade 42,50 bis 44,50 ℳ, Zucker Würfel 46,00 bis 48,00 ℳ, Kunsthonig 36,00 bis 40,00 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 49,00 bis —,— ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 33,00 bis 35,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 108,00 bis 130,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 40,00 bis 55,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 45,00 bis 50,00 ℳ, Steinsalze lose 3,40 bis 4,00 ℳ, Siedesalz, lose 4,20 bis 4,80 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 68,00 bis —,— ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 69,00 bis —,— ℳ, Purelard in Tierces 67,00 bis —,— „ „ Purelard in Kisten 68,00 bis —,— ℳ, Speisetalg, gepackt 46,00 bis 50,00 ℳ, Speisetalg in Kübeln 46,00 bis 48,00 ℳ, Margarine, Handelsmarke I 56,00 ℳ, I11 48,00 bis 52,00 ℳ, Margarine, Spezialmarke I1 76,00 ℳ, 11 60,00 bis 65,00 ℳ, Molkereibutter in Fässern 200,00 ℳ, do. in Fnathgen 206,00 ℳ, Landbutter in Fässern 170,00 ℳ, do. in Packungen 175,00 ℳ, Auslandebutter 200,00 bis 206,00 ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 35,00 bis 36,00 ℳ, Speck, gesalzen, fett 62,00 bis 67,00 ℳ, Quadratkäse 40,00 bis 50,00 ℳ, Quarkkäse 35,00 bis 50,00 ℳ, Tilsiter Käse, volltett 115,00 bis 125,00 ℳ, Tilsiter Käse, halbfett 9 bis —,— ℳ, ausl. ungez. Kondensmilch 48/16 23,00 bis 25,00 ℳ, inl. ungez. Kondensmilch 48/12 18,50 bis 19,50 ℳ, inl. gez. Kondensmilch 28,50 bis 29,50 ℳ. — Umrechnungszahl: 1000 Milliarden = 1 Goldmark.
Notierungskommissionen des Deutschen
Landwirtschaftsrats. Erzeugerpreise für Speisekartoffe Goldmark je Zentner ab Verladestation: se far ese ffeln in
q
p
Kartoffelpreise der
27,00,
31,40, Hamburg —,—, rew 9 271,00, Zürich 126,75, Helsingfors 18,25, Antwerpen 30,25, Emnt holm 192,75, Kopenhagen 114,50, Prag 21,25.
Lieferung
Oesterreichische Kreditanstalt 0,46,
17,5, 16,00 ℳ, Hafergrütze, lose 16,00 bis 16,50 ℳ, Roggenmehl 0/11 M.
1““ 11,0, Wayß u. Freitag 4,0. Bad. Waghäusel 4,0.
Billionen.) Vereinsbank 4,6, Lübeck⸗Büchen 40,0, Schantungbahn 1,1, Deuti Austral. 32,0, Hamburg⸗Amerika⸗Paketf. 28,0, Hamburg⸗Südamend degon Notdeüt cer Lloyd 6,25, Verein. Elbschiffahrt 3,875, Calna Asbe 79, Alsen Zement 49,0, Anglo Guano 27,5, Dynamit Nobel 7,25, Otavi Minen 28,0. getr. Pflaumen S
Staatsanleihe 1922 A u. B 99 ⅜, anleihe von 1917 82 1896/05 62 ⅞, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe v. 1921 A 101,29 Nederl. Handel Mij. 134,25, Jurgens Margarine Stammaktien 61! Philips Glühlampen Stammaktien —,—, Cultuur Mij. der Vorste landen Stammaktien 185,75, Handelsvereenigung Amsterdam 47700 Gecons. Holl. Petroleum 223,50, Kon. Nederl. M Feüenbarahes 460,00, Rubber Cultuur Mij. Amsterdam 144 %
Maatschappif 366,00. — Unregelmäßig.
Garnmarkt. Hes Garnmarkt verkehrte bei zunehmendem Geschäft in fester 8 ung.
Pfund und für Printers Cloth 44/6 sh je Stück.
— Schecks: Warschau für eine Million 0,616 G, 0 619 B. zahlungen: Berlin 100 Billionen 130,797 G., 131,453 B., 25,00 G., —,— B., Amsterdam 214,90 G., 216,00 B., Schn 100,25 G., 100 75 B., Paris 30,42 G., 30,58 B., Brüssel —,— G —,— B., Warschau 0,621 G., 0,624 B., New York telegraphif Auszahlung 5,8005 G., 5,8295 B. 8
Wien, 21. März. (W. T. B.) Notierungen der Devsse zentrale: Amsterdam 26 350,00 G., Berlin 15,50*) G., Budap 0.91 G., Kopenhagen 11 230.00 G., London 305 200,00 G., Pan 3682,00 G., Zürich 12 250,00 G., Marknoten 15 10*) G., Lirengn 3035,00 G. Jugoflavische Noten 867,00 G., Tschecho⸗Slowaksst Noten 2040,00 G., Polnische Noten 72,00**) G., Dollar 70 860,00 Ungarische Noten 0,84 G., Schwedische Noten 18 260,00 G.. *) für eine Milliarde, **) für zehntausend.
Prag, 21. März (W. T. B.) Notierungen der Deysse zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1310 00, Berlin 8,00 Christiania 470,00, Kopenhagen 544,00, Stockholm 911,00 Züne 608,00, London 150 1, New York 35,05, Wien 4.98, Marknat⸗ 7,96*), Polnische Noten 337,50, Paris 184,50, Italien 152 % *) für eine Billion.
London, 21. März. (W. T. Devisenkurse. Paris 82 Deutschland 19 000 000 000 000, New York 4,30,37. Spanien 3307 Belgien 102,87, Holland 11,62 ¼, Italien 100,25, Schweiz 24 Wien 305 500. 8 .
Paris. 21. März. (W. T. B) Devisenkurse. Deutschlan —,—, Bukarest 9,60, Prag 56,00, Wien 27 ⅜, Amerika 191 Belgien 80,95, England 82,43, Holland 7,06 ½, Italien 824 Schweis 331,50, Spanien 248,00, Stockholm 504,00.
Amsterdam, 21. März (W T. B.) Devisenkurse. Lonzi 11,64, Berlin 0,61 ¾ Fl. für eine Billion, Paris 14,20, Schmeg 46,75 ½¼ Wien 0,0038, Kopenhagen 42,50, Stockholm 718 Christiania 37,50, New York 270,00, Brüssel 11,40, Madrid z50 Italien 11,55, Prag 7,76— 7,81, Helsingfors 6,77 — 6,80.
„Zürich, 21. März. (W. T. B.) Devisenkurse. Henl 1,31 ⅛ Frank für eine Billion, Wien 0,00,81 ½⅛, Prag 16,76 ¼, Holan 214,40, New York 5,78 ½, London 24,90, Paris 30,00, Itala 24,80, Brüssel 24,05, Kopenhagen 90,60, Stockholm 105 Christiania 79,60, Madrid 74,50, Buenos Aires 194,50. Budaxe 0,00,85, Belgrad 7,10, Sofia 4,15. ““
Kopenhagen, 21. März. (W. T. B.) Devisenkurse. Lonze 27,57, New York 6,42 ½, Hamburg —,—, Paris 33,50, Antweng ürich 111,15, Rom 27,70, Amsterdam 238,25, Stockbad 169,25, Christiania 88,40, Helsingfors 16,08, Prag 18,54.
Stockholm, 21. März. (W. T. B.) Devisenkurse. Lonze 16,31, Berlin 0,87 für eine Billion, Paris 20,00, Brüssel 16,
Schweiz. Plätze 65,75, Amsterdam 141,00, Kopenhagen 59,40, Christind 52,45, Washington 3,79 ½, Helsingfors 9,50, Rom —,—, Prag IIsl
Christiania, 21. März. (W. T. B.) Devisenkurse. Longe Paris 37,75, New York 7,30, Amsterdm
—. .—
London, 333 009/78
2
—₰
1. März. (W. T. B. Silber 93,50, Silber a 78
Wertpapiere.
Dortmund, 21. März. (W. T. B.) 11 do
Einigkeit auf 26 -2800, Günihershall 1900 —2300, Friedri 1500 — 1700, Hohenfeld 6500 — 7250. Krügershall 8 — 8 ¾, Niedersachen 4 ½ — 5 ¼ im Verkehr. Gefragt wma Adler Kali Kohlenku 2700 — 2900, Westfalen 3800 — 4000, Alte Haase 1850 — 2050, Miler kohle 14 ¾ — 15 ¼, Dahlbusch 45 — 47, Wepko 8 ½ — 9 ½. Die Notierunga für Aktien sind in Billionen Prozent, Milliarden Prozent und für Kuxe in Billionen Mark.
Heringen 2250 — 2750, Bergmannssegen 8500 — 9000 Kaliaktien: Kaliindustrie 64-6
27 — 29, en:
Hallesche 22 — 24, Hannoversche 22 9 Langenbrahm 11 500 — 13 000, König Ludn
für unnotierte Aktien e Frankfurt a. M., 21. März. (W. T. B.). (In Billionen 6 Adlerwerke 2,3, Aschaffenzurach
Ulstoff 22,0, Badische Anilinfabrik 15,25, Lothringer Zemem —— Chemische Griesheim 12,5, Deutsche Gold⸗ und Silber⸗Scheideans „Frankfurter Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 4,5, Hilpen aschinen 5,75, Höchster Farbwerke 12,7, Phil. hels gann 38
uckerfabt
(Schlußkurse.) (9f
Hamburg, 21. März. (W. T. B.) u. Privatbank 52
Brasilbank 35,0, Commerz⸗
2,0, Ottensen Eisen 00 Merck Guano lüt Holstenbrauerei 27,0, Neu Guinea — — Freiverkehr. Kaoko —,—, Slom alpeter —X,—. — Schwächer. 8
Wien, 21. März. (W. T. B.) (In Tausenden.) Türlish
Harburg⸗Wiener Gummi
Lose 405,0, Mairente —,—, Februarrente —,—, Oesterreichische Gel⸗ rente 29,0, Oesterreichische Kronenrente 1,0, Ungarische Goldra —,—, Ungarische Kronenrente 7,1, An lo'ssterreich
Wiener Bankverein 157,0, Oesterreichische Kreditanstalt 228,0, Unga
ische Bank 28ül. Ugemeine Kreditbank 700,0, Länderbank, junge 286,5, Niederöstam⸗
Eskomptebank 365,0, Unionbank 229,0, Ferdinand Nordbahn 14 400 Oesterreichische Staatsbahn
esterr ) 596,0, Südbahn 100,0, Südbalt rioritäten 489,5, Siemens⸗Schuckertwerk 194,0, Alpine Montange
539,5, Poldihütte 610,0, Prager Eisenindustrie 1780,0, Rimamurm 167,0, Oesterreichische Waffenfabrik⸗Ges. 65,5. Brüxer Kohlenkbelt bau 1840,0, Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 765,0, Daimler Motom 31,0, Skodawerke 1095,0, Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 400,0, Galit Naphta „Galicia“ 3200,0, Oesterr.⸗steyer. Magnesit⸗Akt. 121,0.
(W. T. B.) 6 % Niederländishe 4 ½ % Niederländische Staute 3 % Niederländische Staatsanleihe wm
Amsterdam, 21. März.
ii. cot Expl. vmd
olland⸗Amerika⸗Linie 87,50, Nederl. Scheepvart⸗Unie 124,00 Ddl
Berichte von auswärtigen Warenmärkten. London, 21. März. (W. T. B.) Wollauktion. Ven
den an der heutigen Auktion angebotenen 9699 Ballen wurde nabezt die gesamte Menge zu festen Preisen abgesetzt. feinste Merinowolle tendierten zugunsten der Vertäufer.
Die Preise si
Manchester, 21. März. (W. T. B.) Gewebe⸗un! Die Nachfrage nach Geweben ist ermutigend
97]
Es wurden gezahlt für Water Twist Bundles 27 ½
t keine Notierung.
Berlin, 21. März: Weßen Fro Rheinische gelbe 3,80 Goldmark.
Köln a. Rh., 18. März:
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ Wertpapiermärkten. Danzig, 21. März. (W. T. 99 Devisenkurse.
und
heiten, bei allen übrigen
11“
Auslandswerten für je 1
— E1'
8
Danziger Gulden.) Noten: Amerikanische 5,7855 G., 5,8145 B. Polnische für eine Miüion 9,628 G., 0,932 2., 100 Bilüionen Feusen. G., —,— B., 100 Rentenmark 130,672 G., 131,328
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbun, Verantwortlich fcr den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstele
8 * 1
echnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt
Berlin, Wilhelmstr. 32. 1
Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage.) 1 und Erste bis Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
1
Llenderung der Dienst⸗ und
Rezepten stellt, ob sie die Reform
zum Nr. 70.
Ricchtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblakt.)
Preußischer Landtag. 307. Sitzung vom 21. März 1924, Mittags 12 Uhr.
(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).)
Das Haus nimmt ohne 8S- die Entwürfe über
Fersorgungsbezüge der. Staatsbeamten usw. sowie über eine Neu⸗ verkündung des Beamtendiensteinkommen⸗ gesetzes, ferner über Verwertung der Forstnutzungen aus den Staatswaldungen in den vormals kurhessischen Landesteilen an. Gleichfalls ohne Aussprache werden der Ausschußberatung überwiesen die Ur⸗ anträge über Umwandlung von Försterstellen in Unterförster⸗und Waldwärterstellen, über die Verleihung der den Rechtsanwälten zustehenden Rechte an die Personen, die die Befähigung zum höherven
Verwaltungsdienst erhalten haben, sowie über Aenderung des
Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung und über die Befähigung zum höheren Ver⸗ waltungsdienst, wodurch eine Reihe von Zuständig⸗ keiten neu geregelt werden soll.
Darauf begründet der Abgeordnete Rosenfeld (Soz.) die Große Anfrage 8 Fraktion über die Umgestaltung der Rechtspflege. 88
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.): Die von der Reichsregierung im Verordnungswege angebahnte Umgestaltung der gesamten Rechtspflege hat die Rechtssicherheit der Bevölkerung schwer ge⸗ fährdet, indem sie eine Anzahl der wichtigsten Recytsgüter, die auch dem ärmsten Staatsbürger zur Seite standen, einfach aufhob. Mit dem bloßen Zweck der Vereinfachung und Verbilligung des Ver⸗ fahrens läßt sich solche Entrechtung nicht vertreten. Daß ihr die Pee V81 fehlt, ist von namhaften Rechtslehrern, ins⸗ hesondere für die afrechtspflege, anerkannt worden. Wir fragen, wie sich die Preußische “ zu diesen Emmingerschen
e der eehchehe deeg. dem Verordnungswege, die Beschränkung der Mitwirkung der Laien usw. billigt, ob und wie sie die Rechtsentwicklung auf den parlamen⸗ tarischen Weg zurückzulenken und die zu erwartenden zahlreichen hlurteile zu korrigieren gedenkt. rch die Beseitigung der chwurgerichte, von denen tatsächlich nur noch der Name übrig ge⸗ blieben ist, ist die Kontinuität der Rechtsentwicklung in geradezu unheilvoller Weise unterbrochen worden. Jetzt ist der Berufs⸗ richter an das Strafgesetzbuch auch in den Fällen unbedingt ge⸗ bunden, wo der eneene zu einem Freispruch kam. Wie will man eine derartige Mchlecheramg der Rechtspflege mit der all⸗ gemeinen Finanznot rechtfertigen? Durch die zweite Verordnung vom 4. Januar ist die Reichsregierung aufs Ganze gegangen, indem sie auch die Revisionsvorschriften grundstürzend änderte.
Justizminister Dr. am Zehnhoff⸗ Die große Anfrage der Herren Abgg. Limbertz, Brückner, Kuttner und Gen. bezieht sich auf die Verordnungen des Reichspräsidenten vom 17. Dozombov 1002 vnd der Reichsregierung vom 4. Jamar 1924. Ich beantworte sie wie folgt:
1. Die Verordnung vom 17. Dezember 1923 ist ohne vorherige
Befragung der Länder auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung
erlassen worden. (Hört, hört! bei der Vereinigten Sozialdemokratischen Partei.) Sie war nach Ansicht des preußischen Staatsministeriums in der Tat geeignet, schwere Bedenken zu erregen. (Hört, hört! bei der Vereinigten Sozialdemokratischen Partei) Ich habe sie zunächst — der Herr Vorredner hat bereits darauf hingewiesen — durch meine Allgemeine Verfügung vom 28. Dezember 1923 dahin erläutert, daß das beschleunigte Verfahren der Verordnung nur in bestimmten Aus⸗ nchemfällen anzuwenden, für den Regelfall aber von der Möglichkeit der Verweisung zum ordentlichen Verfahren Gebrauch zu machen sei. Darüber hinaus habe ich durch Schreiben an den Reichsminister der Justiz vom 3. Januar unter Hinweis auf meine Bedenken die Auf⸗
hebung der Verordnung angeregt, Diese ist denn auch erfolgt, und die
Verordnung ist mit dem 1. Februar außer Kraft getreten.
2. Die Verordnung vom 4. Januar 1924 ist auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 8. Dezember 1923 erlassen worden, das die Reichsregierung ermächtigt, die Maßnahmen zu treffen, die sie im Hinblick auf die Not von Volk und Reich für erforderlich und dringend erachtet. 1ö“
Nach der Ansicht der Reichsregierung und des preußischen Staats⸗ ministeriums war eine sofortige Umgestaltung der Strafgerichte und der Strafrechtspflege im Sinne einer Vereinfachung und Verbilligung doingend geboten, da ohne sie die Finanzlage von Reich und Ländern zu einem vollständigen Stillstand der Rechtspflege zu führen drohte.
Schon auf Grund des ersten Ermächtigungsgesetzes vom 13. Ok⸗ kober 1923 war von der Reichsregierung mit Rücksicht auf die sich immer mehr verschlechternden wirtschaftlichen Verhältnisse eine Neu⸗
ordnung der Strafgerichte geplant und von dem damaligen Reichs⸗
justizminister Dr. Radbruch ein entsprechender Verordnungsentwurf den Regierungen der Länder vorgelegt worden. Die jetzige Ver⸗ ordnung beruht auf einer Umarbeitung dieses Entwurfs, bei der auch ein inzwischen von dem Herrn Abgeordneten Dr. Schiffer im Reichstag eingebrgchter Gesetzentwurf berücksichtigt worden ist.
Nach dem Gesagten muß die Verordnung nicht unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, ob sie die denkbar beste Gestaltung der Strafrechtspflege bringt, sondern ob sie die Gebote strengster Sparsamkeit mit den Erfordernissen einer guten und sicheren Straf⸗ rechtspflege in genügendem Maße vereinigt. Dieser Aufgabe ist sie nach der Meinung des Staatsministeriums im großen und ganzen gerecht geworden. Das Staatsministerium ist der Unsicht, daß die Verordnung, wenm sie auch einzelnes beseitigt hat, was in besseren Zeiten unentbehrlich schien, auf der anderen Seite doch Bestimmungen enthält, durch die früher wiederholt von den Volksvertretungen
erhobenen Forderungen Rechnung getragen worden ist. Die Praxis
muß zeigen, inwieweit durch die von der Verordnung gebrachten Ver⸗ erungen ihre bedenklichen Bestimmungen aufgehoben werden. *) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden r Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
Wiederaufnahmeverfahren gegeben sind, wird sie prüfen, ob Anlaß
vom Standpunkt der Finanznot eines total verarmten Volkes die
Unsere alten Strafkammern, die jetzt verschwinden, verdienen
Rechtsbelehrung rechtlich nicht zu orientieren vermochten, daß
. hehahts sind
wir erblicken darin geradezu eine Gefahr. dagegen die endliche Fiufa
Abgeordneten Oppenhoff vom Zentrum über den Gegenstand. lichste Sache der
³ Erste
28 “
8
8
Berlin, Sonnabend, den 22. März
——
ste Beilage anzeiger und Preußisch
Z
Als ein notwendiges Uebel sind die vorübergehenden Notmaß⸗ nahmen und unter diesen namentlich die zeitweilige Ausschaltung des Laienelements aus der Rechtssprechung in Strafsachen anzusehen. Nach der Ansicht der Finanzressorts bestand für die Zeit bis Ende März die unmittelbare Gefahr eines Zusammenbruchs der Staats⸗ finanzen. Die Notwendigkeit, aus diesem Grunde jede irgend erspar⸗ bare Ausgabe zu vermeiden und dadurch dem vollständigen Stillstand der Rechtspflege vorzubeugen, hat die Reichsregierung veranlaßt, trotz der auch von ihr nicht verkannten Bedenken an diesen Bestimmungen festzuhalten. Sie treten in nächster Zeit — Ende dieses Monats — außer Kraft.
3. Die Zurücklenkung der Rechtsentwicklung auf den Weg der ordentlichen Gesetzgebung ist inzwischen durch den Ablauf der Geltungsdauer des Ermächtigungsgesetzes eingetreten.
4. Die Justizverwaltung ist sich der Pflicht bewußt, den ge⸗ steigerten Anforderungen, welche die Verordnung an die Richter stellt, durch besondere Sorgfalt bei der Besetzung der Strafgerichte Rechnung zu kragen. Wenn trotzdem gegen eine rechtskräftige Verurteilung ernste Bedenken hervortreten sollten, ohne daß die Voraussetzungen für ein
zur Herbeiführung eines Gnadenerweiseß gegeben ist.
Auf Antrag Müller⸗Hannover (Soz.) findet Be⸗ sprechung der Großen Anfrage statt.
Abg. Oppenhoff (Zentr.): Die preußische Justiz⸗ verwaltung hat insbesondere die Verordnung vom 17. Dezember beanstandet und beim Reiche auf Abänderung bzw. Aufbebun hinzuwirken versucht. Immerhin ist anzuerkennen, daß man au
ergangenen Verordnungen milder beurteilen kann. Es steht zu erwarten, daß es sich hier um vorübergehende Notmaßnahmen handelt, die in einer besser gewordenen Zeit wieder verschwinden werden. Wir können unter diesen Umständen nur billigen, daß die Regierung dem Vorgehen des Reichs schließlich zugestimmt hat. Die Vorwürfe, die gegen die Vorwegnahme der Justizreform auf dem Verordnungswege erhoben werden, sind insofern unhaltbar, als die Verordnung vom 4. Januar auf ziemlich geradem Wege die Teilreformen berücksichtigt, die im —8 der letzten fünf Jahre die vorbereitenden Stadien durchlaufen hatten. Ein unzweifel⸗
fter Vorzug der neuen Ordnung ist die Beschleunigung des
trafverfahrens. Auf die sorgfältige Auswahl der Strafrichter wird ganz besonderes Gewicht zu legen sein. Die Umgestaltung der Schwurgerichte vermag ich nicht d bedingungslos zu ver⸗ urteilen, wie es der sozialdemokratische Redner getan hat. — Im weiteren Verlauf seines Vortrags geht der Redner auf eine große Anzahl von Bestimmungen in den Verordnungen ein, die in der Oeffentlichkeit angefochten sind, und sucht die erhobenen Einwände
zu entkräften. Abg. Dr. Deerberg (D. Nat.): Gewiß ist es ein gewagtes Unternehmen, eine Justizreform auf dem Wege der Verordnung durchzuführen; aber es darf auch nicht vergessen werden, daß die gesetzgebenden Faktoren sich niemals zu einem Entschluß aufraffen onnten, so dringend auch eine schleunige Reform verlangt wurde. Allerdings, eine Tat ist auch die Verordnung vom 4. Januar nicht.
1 ovo. Mnarkaneeenee, onahn 4Ahnüldlha g5 1
Gew sen. und das eäräfamcsse Wbr Himie Fföcfig fchf dowe Urteile Seres.sg worden. Ob das so bleiben wird, nachdem in die Straftkammer auch das Laienelement seinen Einzug gehalten at, steht dahin. Daß oft die Geschworenen sich trotz der besten
daher oft Fehlurteile ergingen, wird doch von keiner Seite geleugnet eben vftsgecn andererseits haben ebenso in manchen Sensations⸗ prozessen die Schwurgerichtsverdikte dem subjektiven Rechts⸗ empfinden nicht entsprochen. 8 diesem Punkte ist die Neu⸗ ordnung — sechs Laien, drei Berufsrichter — nicht nur kein Rückschritt, sondern ein Fortschritt. Die neuen großen Schöffen⸗ . id insofern bedenklich, als die Disposition darüber ediglich der Staatsanwaltschaft überlassen ist, während der Richter machtlos bleibt. Wir begrüßen daher die in dieffr Beziehung vom Justizminister an die T“ . 11““ i inschräönkung der e; Pegagerng erscheint uns die g Srhilhtsanen ü rung der vgegen, die Eh⸗ . kammerurteile. Die Rechtseinheit und Rechtssicherheit mu er leiden, wenn nicht mehr wie bisher das Reichsgericht als die oberste Revisionsinstanz zu gelten hat, diese Instanz vielmehr in die 20 Oberlandesgerichte verlegt wird; hier lauern sogar politische Gefahren, indem dadurch dem Partikularismus Vorschub geleistet werden kann. Auf die Dauer darf diese Neuordnung jedenfalls nicht beibehalten werden. 6 8 Abg. Kuttner (Soz.) bekämpft die milde Auffassung gs ie Aufhebung wichtiger Rechtsgrundlagen als die natür⸗ 8vSe Welg d. ens Hat denn überhaupt ein einzelner Minister das Recht, die gesamten materiellen Rechtsgrundlagen aus eigener Machtvollkommenheit umzuwerfen? Die Abschaffung der Schwurgerichte ist aus dem Wortlaut des Ermächtigungsgesetzes nicht zu begründen. Finanzielle Not konnte vielleicht dazu führen, die Zahl der Geschworenen herabzusetzen, aber nicht das ganze System umzustürzen. Universitätsprofessoren, wie Gelach in Jena, Goldschmidt und Kohlrausch in Berlin, haben das Werk des Herrn Emminger trefflich kritisiert. Sie haben ausgezeichnet diese Art von „Notjustiz“ verurteilt. Aus den Worten des Ministers hat auch eine herbe Kritik an dieser Notjustiz herausgeklungen, er hätte aber auch den Sparsamkeitsgesichtspunkt nicht so sehr als Ent⸗ schuldigung anführen sollen. Es ist auch keine Ersparnis, wenn man die Landesverratsprozesse — zurzeit sollen 1300 schweben — vom Reichsgericht an die Oberlandesgerichte verweist. Man sollte hier besser prüfen, ehe man Anklage erhebt. Ist es nicht empörend, wie man gegen einen Idealisten wie den Professor Quidde vor⸗ egangen ist? Bei den gebeimen Organisationen aber stellt sich die ustiz schützend vor die Verbrecher, indem sie mittels der Landes⸗ derratsparagraphen zu verhindern sucht, daß der Hochverrat er⸗ kannt wird. Bricht einmal ein Rechtsputsch aus, so wird vielleicht auch Herr Stresemann vor Racheakten nicht sicher sein. Fa, auf der schwarzen Liste der Völkischen scheinen auch schon Männer ver⸗ zeichnet zu sein, die noch weiter rechts stehen als Herr Stresemann. Während wir beim Landesverrat eine Justizinflation erleben, sehen wir beim Hochverrat das Gegenteil. Preußen respektiert Bayern als Justizausland doch allzusehr. Dem Vorredner gebe ich darin recht, wenn er in der Abschneidung der e in Beleidigungs⸗ sachen eine gesthrlicge Verminderung des Schutzes der persönlichen Ehre sieht. Gnadenerweis kann hier nicht genügen, um die Lücke auszufüllen: nicht Gnade, sondern Recht soll werden! Wenn man das Schwurgericht abschafft, den Namen aber bestehen läßt, o verrät das nur allzu deutlich das schlechte Gewissen der Ver⸗ 3 er dieser „Justizreform“. Man hat auch keine Geschworenen mehr, sondern nur noch Schöffen. Darin liegt eine
regierung von ihren Zuständigkeiten
erste Justizverordnung kaum zur Durchführung gekommen ist. Mög er weiter führend vorangehen auch den anderen Verordnungen gegenüber. Wir verlangen die Aufhebung dieses sogenannten N.
gesetzes. Der Münchener Prozeß hat das Rechtsgefühl aufs schwer
erschüttert. Im Volke entsteht der Glaube, daß man nur di kleinen Diebe hängt, aber Leute, die sich auf bewaffnet Banden stützen, wie Ehrhardt und Roßbach, ruhig schlafen können Wie wird das Recht gehandhabt!. Akten verschwinden, und keiner wird zur Rechenschaft gezogen. Hochverrätern gewährt man Asy in Bayern: gegen die verantwortlichen Beamten wird nicht vor gegangen. Da ist es kein Wunder, wenn man zweifelt, ob wir uns überhaupt noch in einem Rechtsstaat befinden. Und wenn die Atmosphäre so ist, so darf das Rechtsempfinden nicht noch weiter er schüttert werden. Das geschieht aber durch die Erlasse des Herrn Emminger. Die Justiz werden wir bei der Haushaltsaussprach kritisieren. Heute beschränke ich mich darauf, zu fragen: Ist e nicht empörend, wenn die schwere Beleidigung des Reichspräsidenten er habe Oberschlesien gegen Schmiergelder verkauft, lediglich mi 50 Goldmark bestraft wird? (Lebhafte Zustimmung bei den Sozial⸗ demokraten.) Ist es nicht unerhört, wenn man den Verleumd
Rathenaus: Müller⸗Hausen freispricht mit der Begründung, er se se politisch vernagelt, daß anzunehmen sei, daß er an die Wahrheit einer unsinnigen Behauptung geglaubt hätte? Ja, wenn diese Herren vor Gericht kommen, sind sie auf einmal alle politisch ver⸗ nagelt! (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Wir fordern, daß in Deutschland auf dem Boden des Rechts wirklich Recht gesprochen
wird.
Abg. Eichhoff (D. Vp.) betont, daß die Erörterung des Themas Keelah 3 insbesondere die Erörterung, ob die Reiche⸗ on ih⸗ angen sei. Die Not⸗ verordnung ist, fährt der Redner dann fort, nur möglich gewesen durch das Ermächtigungsgesetz. Die Grenzen des secetes sind nicht überschritten worden. Es ist eine erhebliche Er⸗ parnis — ungefähr 20 %, — an den Kosten der Justizverwaltung
zu erwarten. Der Reichstag ist nicht übergangen worden, er hat die Strafgesetznovelle seit Mi 1923 vorliegen. Der Vorwurf, wer die Schuld trage, hätte sich der Abgeordnete Kuttner, der ja eigent⸗ lich nur eine zweite Justizrede zum Etat hier gehalten hat, überlegen sollen. Denn ein Teil der Schuld fällt auf seinen Parteifreund
Radbruch, der den ersten Entwurf der Notverordnung gezeichnet h Uebers Knie gebrochen ist die Verordnung nicht, es haben Felfan Erhebungen unter Mitwirkung von Rechtsgelehrten in den Einge ländern stattgefunden. Wenn die Verordnung auch gewiß ihre Mänge gat, so darf man doch auch mit Recht auf ihre großen Vorzüge
h hinweisen. Es werden durch sie Richterkräfte erspart, sie bringt eine 82 Beteiligung der Laien und erfüllt eine alte Forderung, indenn
ie die Berufung gegen alle Urteile einführt. Gewisse Bedenken be⸗ tehen namentlich in bezug auf die Erweiterung der Kompetenz des inzelrichters gegen § 9, der die Zuständigkeit bei Verbrechen betrifft Hier haben auch wir den Wunsch, daß da wieder abgebaut wird, sobald es die Finanzlage irgendwie zuläßt. Die Bedenken werden aller⸗ dings 85 Teil dadurch aufgewogen, daß durch die erweiterte Zu⸗ ständigkeit des Einzelrichters von den schnellen Verurteilungen gestä Angeklagten mehr Gebrauch gemacht werden kann. In dieser Beziehung sind die Erfahrungen, die in England gemacht worden sind, von großem Werte. Gegenüber den Bedenken ist es erford lich, auf eine sorgfältige Auswahl der Amtsrichter zu sehen und durch häufigere Revision die Eignung zum Strafrichter nachzuprüfen vhn usammensetzung, die die fungskammern bringt mit dret der im Reichstag behauptet hatte, daß die drei Berufsrichter leichb die beiden Schösten vergewaltigen könnten. Er wies diese Unter⸗ stellung zurück; es sei unerhört, von einem Manne wie Ra bruch derartige Angriffe gegen das Berufsrichtertum zu erheben. Im übrigen sei ja die &. erheit der Pereerzig,gesse eingeführt. Auch in England habe man mit den Laienrichtern nicht die besten Erfahrungen gemacht und neige auch dort immer mehr zum reinen Berufsrichtertum. Die Umwandlung der Schwurgerichte begrüßen meine Freunde. Wir begrüßen weiter die Einschränkung des Verfolgungszwangs der Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft soll man nicht nach ihren Anklagen ““ nach den viel zahlreiche Einstellungen der Anklagen beurteilen. Der Redner schloß mit einem Appell an den Fustiamimister den Reformen, die die Notverordnun eingeführt hat, durch möglichst langes Bestehen der Verordnung Zeik zu geben, sich einzuleben und Dauer zu gewinnen. 8 Abg. Obuch (Kommunist): November 1918 hat man quch in Arbeiterkreisen diktatorische Maßnahmen gegen die alte büro⸗ kratische Justiz verlangt; damals waren es gerode die sosat demokratischen Führer, die sich dem widersetzten, die an dem j'smus dieser Staatseinrichtung nicht rütteln lassen wollte
Organ - ie Erfüllung der Ansprüche des Volkes an eine wahrha sondern die Erfüllung nsprü “
moderne Rechtspflege auf die Zukunft ver Heute sehen wie gerade die Träger jenes “ die Justiz gründl umgestürzt haben. Das Ermächtigungsgesetz mußte die Handhabe bieten. Dieses Gesetz war befristet und schrieb die Unver etzlichkei der Grundlagen der Reichsverfassung vor, es gestattete nur Ma nahmen, die aus der Not des Reiches und Volkes heraus unvermeid lich geboten schienen. An diesem Maßstab Su di Emminger⸗Verordnungen als ein grober Mißbrauch jenes Gesetzes als ein ungesetzlicher Einbruch in die Reichsverfassung, ja hinsichtlic der Beschlagnahmerechte geradezu als ein Umsturz der rfassung; si enthalten Bestimmungen, die man als schlechthin ungeheuerlich be⸗ ichnen muß. Bürgerliche und Sozialdemokraten sind geichmößig chuld daran, daß Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist. Die Reak⸗ ion hat sich durch die Reichstagsauflösung an der Macht erhalten und wird weiter ihr Willkürregiment treiben. In diesem Landtag lassen die Mehrheitsparteien unsere Anträge nicht einmal zur Be⸗ neen zu, geschweige denn, daß sie ernsthaft gegen den 8 ustan - erde 3 ütann. und Roheit des Verfahrens gegen die Schutzhäftlinge und ihre monatelange Unterbringung und barbarische 5z in den Konzentrationslagern, Sennelager usw., ist ein Justizskandal, der jeder Beschreibung spottet. (Redner führt eine große Zahl von Einzel ällen an.) Auch nach dem 1. März, nach dem Erlöschen des Be rungszustandes, der allerdings durch einen neuen zivilen Aus⸗ mezustand ersetzt ist, sind neue Schutzhaftbe ehle in Masse er gen. (Zuruf des Abg. Scholem [Kommunist): Sie sehen, He ustizminister, es sind soviel Schweinereien daß man stundenlang darüber reden hann!) Die „grundlegenden Rechtsgarantien“, deren Antastung die Demokvaten 63 ihrem Antvage nicht ferner zulassen, sind damit bereits wieder angetastet worden! Hoffentlich ändern dis Herren jetzt ihren Antrag entsprechend um. Mit der Not des Landes und des Volkes deckt und verschleiert sich die weiße Diktatur, die ein Emminger etablieren half, deren Schrittmacher er ist; und bei der Vernichtung des demokratischen Gedankens durch diese weiße Diktatur haben die Sozialdemokraten getreuliche Hilfe geleistet und so die Arbeiterschaft verraten! Aber Herr Emminger wird verschwinden und die Kommunisten werden bleiben! . Albg. Hartmann (Demokrat): Ich habe für unsere Fraktion u erklaͤren, daß ursprünglich der Abg. Schiffer zur Sache sprechen off., ihn erse ollte, ist heute nich r in das Wort zu ergreifen. ch den übermäßigen Mißbrauch der
Ausnahme und seine nden Auswirkungen angehen werden.
Dur
obe Kompetenzüberschreitung des Herrn Emminger. Dem preuß üschen
Justizminister wissen wir Dank, daß durch seine Bemühung die
Redefreiheit ducch den Abg. Obuch ist meine Partei verhindert worden,
Ffen. ist ichtia⸗ Der Mehuer wendet sich scharsß — 1