Der Bezugspr Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, Postanstalten und Zeitungsvertrieben für
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atlich 3,— Goldmark freibl. ür Berlin außer den auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. kosten 0,30 Goldmark.
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Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers
RNeichsbankgirokonto.
Berlin, Montag, den 2. Juni, Abends.
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
8 1—8
1924
Z11““
Einzelnummern oder einzelne Beilagen
Aan'drvc-
einschließlich des Portos abgegeben.
X““ Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛc.
Bekanntmachung, betreffend Einreihung Elektrizitätszählern in ein beglaubigungsfähiges System.
Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
— “ Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 6 8 Genehmigungsurkunde, betreffend Eö“ des Zinsfußes für wertbeständige Schuldverschreibungen der Preußischen Landes⸗
pfandbriefanstalt.
Bekanntmachung, betreffend die Ziehung der 4. Klasse der 23. Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie.
Bescheide über die Zulassung von Zündmitteln.
Handele rhot.
Amtliches.
“
“ n Der Reichsgerichtsrat Dr. von Feilitsch ist in den Nuhestand getreten.
Bekanntmachung. u“ Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, wird fol ende Form von Elektrizitätszählern dem untenstehenden beglaubigungsfähigen Systeme eingereiht:
Zweiter Zusatz zu System möj. Form D 2, Induktionszähler für Drehstrom mit Nulleiter, hergestellt von der Dr. Paul Meyer A.⸗G. in Berlin. Eine Beschreibung wird in der „Clektrotechnischen Zeitschrift“ ver⸗ öͤffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Link⸗ straße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können. Charlottenburg, den 23. Mai 1924. Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. ib14A“; uu“ . 11“ 8 Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer. Die Essigsäuresteuer beträgt vom 1. Juni 1924 ab: 1. für in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hilfsbetriebs⸗ recht abgefertigte Essigsäure. 50,10 Goldmark, 2. für andere Essigsäure sowie für Essigsäure 8 und Essig, die aus dem Ausland eingeführt “ 11“] EEE1I1I1Iö für den Doppelzentner wasserfreier Säure. Berlin, den 31. Mai 1924. 16“] 8 verwaltung für Branntwein. Reichsmonopolamt. J. V.: Dr. Fritzweiler.
Nreunu ß en.
In Abänderung der Genehmigungsurkunde vom 6. No⸗ vember 1923 — II. 4. Nr. 1315 M. f. V. — und vom 23. Fe⸗ bruar 1924 — I. 4. Nr. 105 M. f. V. — genehmigen wir hiermit, daß die Preußische Landespfandbriefanstalt wertbeständige Schuldverschreibungen auf den Inhaber (Hypo⸗ thekenpfandbriefe und Kommunalobligationen) mit einem Zins⸗ fuße bis zu zehn vom Hundert ausgeben darrf. 8 Berlin, den 31. Mai 1924. 8 3 Das Preußische Staatsministerium. Der preußische Minister Der preußische Finanz⸗ für Volkswohlfahrt. 8 1 vüfische. 8 8
J. V.: Scheidt. J. V.: Weber.
8.
üisterium für Landwirtschaft, Domänen 1 Wund Forsten. Die Oberförsterstelle Königstein i. T. im Re⸗ gierungsbezirk Wiesbaden ist zum 1. Juli 1924 zu besetzen.
Bewerbungen müssen bis zum 18. Juni 1924 eingehen. 88
8 Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Die Wahl des ordentlichen Frosessoss Laas zum Rektor
der Technischen Hochschule Berlin für die Amtszeit vom 1. Juli 1924 bis Ende 8 un 1925 ist bestätigt worden. S
einer Form von
Das
Generallotteriedirektion. 8 Die Ziehung der 4. Klasse der 23. Preußisch⸗ Süddeutschen (249. Preußischen) Klassenlotterie be⸗ ginnt Sonnabend, den 7. Juni d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Jägerstraße Nr. 55..
Berlin W. 56, den 31. Mai 1924. Preußische Generallotteriedirektion. Köhler.
escheid über die Zulassung von Zündmitteln.
Der Zündschnur⸗Fabrik Brücker und Zschetzsche in Minden, Westfalen, werden ühn Gebrauch in den dem unterzeichneten Oberbergamt unterstellten Betrieben die nach⸗ folgenden Zündschnüre:
8 einfach weiße Zündschnur, b b) doppelt weiße Zündschnur mit und ohne Teerunterzug,
c) doppelt geteerte Zündschnur,
d) dreifach geteerte Zündschnur,
e) dreifach geleimte Zündschnur,
f) Guttaperchazündschnur, . 1
g) Se mit weißem Garnschutz,
h) Guttaperchazündschnur mit geteertem Bandschutz, mit Zündschnurfabrik Minden (Westfalen) und unter nachfolgenden Bedingungen zugelassen:
1 I. Beschafsenheit.
Der Pulverschlauch der Zündschnüre besteht aus 10 dicken Fäden Jutegarn, die Pulverseele aus gleichmäßigem, fein⸗ körnigem Schwarzpulver, der Seelenfaden aus einem weißen und schwarzen Baumwollfaden.
Die Umspinnungen bezw. Ueberspinnungen bestehen aus
Baumwolle, Baumwollenzwirn, oder Jutegarn, die Imprägnierungen aus Teer oder Leim und Kreide.
“
II. Sonstige Verwendungsbedingungen. Zum Schießen mit flüssiger Luft (flüssigem Sauerstoff) darf bis auf weiteres nur die doppelt weiße Zuͤndschnur ohne Teerunterzug verwendet werden.
Sämtliche Zündschnüre mit Ausnahme der unter f, g und h genannten bedürfen zur Vermeidung von Versagern und Spätdetonation einer trockenen Lagerung.
Das unterzeichnete Oberbergamt behält sich vor, die Zu⸗ lassungsbedingungen abzuändern oder zu ergänzen. — Halle (Saale), den 23. Mai 1924.
Preußisches Oberbergamt. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln. Der Zündhütchen⸗ und Patronenfabrik vorm.
Sellier und Bellot zu Schönebeck a. E. werden zum Gebrauch in den dem unterzeichneten Oberbergamt unter
42
stehenden Betrieben zugelassen:
1. Ferkesscher Momentbrückenglühzünder „Favorito“, 2. Elektrischer Zeitbrückenglühzünder „Favorito“, 3. 1vb Nr. 3 S. B., Nr. 6 S. B., Nr. 7 S. B. und
Herstellungsort Fabriken in Schönebeck und Groß Salze,
Beschaffenheit:
Elektrische Zünder mit Messing⸗ oder schwach konischer Happhülse. losem Zündsatz, bestehend aus chlorsaurem Kali, ntimon und Schießbaumwolle, mit Baumwollfäden doppelt umwickelten und mit Kabelmasse imprägnierten Zündleitungen aus Kupfer oder Eisen, mit oder ohne anmontierter Spreng⸗ kapsel; der Zeitbrückenglühzünder (Ziffer 2) mit einem die Brenndauer regelnden Stück Guttaperchazündschnur mit Band⸗
schutz und 2 Entgasungskanälen in der Zünderhülse. Sprengkapseln mit Kupferhülse von etwa 6 mm ünnerem Durchmesser und wenigstens 15 mm Leerraum;
Nr. 3 S. B. mit ebenem Boden und Prägung —* Nr. 6, 7
und 8 mit stark nach innen gewölbtem Boden; Sprengsatz bei Nr. 3 §. B. aus Knallquecksilbersatz mit Kaliumchlorat, bei den übrigen Kapseln aus Trinitrotoluol und Knallquecksilber nüt ea glr t. te 63 3 5 B. vöp⸗ bei den übrigen apfeln mit auf dem Sprengsatze ruhenden, durchlo
Deckplättchen aus Kupfer. beepegie 3 Heecatercbin
.“ Die Sprengkapfeln bedürfen einer trockenen Aufbewahrung. 2 unterzeichnete Oberbergamt behält sich vor, den Zu lassungsbescheid abzuändern oder zu ergänzen.
Halle (Saale), den 27. Mai 1924.
Preußisches Oberbergamt.
werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
Amerik. 1000-5 Doll.
e.sᷓesaen vee.
Dem Waldemar Wienrich, wohnhaft Altona, Hamburger 8 Straße 29 (Firma: Holsteinische Handelsgesellschaft m. b. H.), ist auf Grund der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli
U12
1923 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Weinen und Spirituosen, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb mir untersagt worden. 8 Altona, den 28. Mai 1924. 9* Der Polizeipräsident. J. A.: Knoll.
Nichtamtliches.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 2. Juni 1924. Telegraphische Auszahlung (ün Billionen).
31. Mai
2. Juni Geld 1,355 1,665 18,08 4,19 0,415
Brief
1,365
1,675
18,17 4,21 0,425 157,11 157,89 17,90 18,00 57,11 57,39 72,32 72,68 10,47 10,53 18,10 18,20 5,09 5,11 70,57 70,93 11,97 12,03 20,50 20,60 12,27 12,33 73,72 74,08
Buenos Aires (Papierpeso).. EEEE1ö“ Konstantinopel.. PPETTe11.“]; New Vork.. Rio de Janeiro... Amsterd.⸗Rotterdam Brüsel u. Antwerpen Shristiania.... IIe“*“ Heseesfers. “ talien Jugoslawien.... Kopenhagen.. Lissabon und Oporto Eeee““] Schweiz.. B E 1ö1ö1.“ 8
2,99 3,01 Spanien...
56,86 57,14
Stockholm und 1
Gothenburg.. 111,22 111,78 Budapest... 4,59 111““ 5,89
—
Ausländische Banknoten
12,355 74,29 3,01
111,78 4,61 5,91
(in Billionen).
31. Mai Geld Brief 4,19 4,21 4,19 4,21 1,32 1,34 0,41 0,43
18,11 18,21 18,10 18,20 18,50 18,60 2,94 2,96 70,22 70,58 72,57 72,93 10,37 10,43 21,45 21,55 157,49 157,26 158,04 17,94 18,25 18,35 5,01 5, 5,05 57,14 57,46 57,74 1,76 1,79 1,81 1,71 1 1,81 111,33 111,43 73,68 74,03 56,94
12,18
G 2. Juni Banknoten 8 Banknot üaus Brief 4,21 4,21 1,33 0,47 18,12 18,12 17,54 2,86 70,48 72,23 10,38
20,55
n 1 Woll Argentinische... Brasilianische.. Englische große ..
„ 1 £ u. dar. Belgischae.. Bulgarische ... EETTIöö.“ 70,12 Danziger (Gulden). 71,87 Finnische . . .. 10,32
ranzösische . .. 20,45 Holländische ... 156,71 Italienische über 10 Lire 17,86 Jugoslawische ... 4,99 Norwegische.. 56,86 Rumänische 1000 Lei 1,74 „ unter 500 Lei 1,69 Schwedische . .. 110,77 Schweizer . . . . 73,32 Spanische.. 56,66 Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber 12,12 „unter 100 Kr. 12,12 12,18 Oesterreichische.. 5,74 5,76 Ungarische Banken . 4,19 4,21 4,31
Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für se 1 Einheit, bei Hesterr. und Ungar. Kronen für je 100 000 Ein⸗ heiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.
12,23 12,23 5,86
8*
— Nach einer durch das „W. T. B.“ verbreiteten Meldung des „Hamburger Fremdenblatt“ befindet sich die Hamburger Handelsbank in Schwierigkeiten, die sich durch das Ausbleiben größerer erwarteter hlungen ergeben haben. Am Montag wird eine Sitzung des Aussichtsrats stattfinden, die zu einer eventuell vor⸗ zunehmenden Stützungsaktien Stellung nehmen soll.
Berlin, 31. Mai. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus
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