1924 / 159 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Jul 1924 18:00:01 GMT) scan diff

mn Brellengüfbach, am 3. Jult 1924, Nachmittags 3 ¾ Uhr, den Konkurz eröffnet. Konkursverwalter Julius Reichhof, Kauf⸗ mann in Offener Arrest er⸗ lassen mit Anzeigefrist bis 20. Juli 1924 Frist zur Anmeldung der Konkurzforde⸗ rungen bis 26 Juli 1924. Zur Beschluß⸗ fassung über die Wahl eines anderen Ver⸗ walters, über die Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses, über die in den §§ 132, 134. 137 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände sowie zur Prüfung der an⸗ gemeldeten Forderungen Termin am 11. August 1924, Vormittags 10 Uhr, jedesmal im Sitzungssaal des Amtsgerichts Scheßlitz.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Sensburg. [29581] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Emil Pallat in Sensburg wird heute am 2. Juli 1924, Nachmittags 1 Uhr 5 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sam⸗ lowski in Sensburg. Anmeldefrist bis zum 13. August 1924. Erste Gläubigerver⸗ sammlung: 30. Juli 1924, Vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin: 27. August 1924, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anmeldefrist: 23. Juli 1924. Sensburg, den 2. Juli 1924. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Stadtilm. [29582]

Ueber das Vermögen der Stadtilmer Aluminiumwarenfabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Stadtilm, wird hbeute, am 3. Juli 1924, Vormittags 11 ¼ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Bücherrevisor Karl Eichinger in Arnstadt wird zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind bis zum 26. Juli 1924 bei dem Gerichte anzu⸗ melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der an⸗ gemeldeten Forderungen auf den 29. Juli 1924, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anbe⸗ raumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf⸗ erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 19. Juli 1924 Anzeige zu machen.

Stadtilm, den 3. Juli 1924.

Thüringisches Amtsgericht.

Stuttgart. [29583]

Ueber das Vermögen des Libertus Schlander, Fabrik elektrischer Maschinen und Apparate in Stuttgart, Stöckach⸗ straße 7 und 7A, ist seit 1. Juli 1924, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Demmler in Stuttgart. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 26. Juli 1924. Ablauf der Anmeldefrist: 30. August 1924. Erste Gläubigerversammlung am Sams⸗ tag, den 9. August 1924, Vormittags 8 ½ Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am Samstag, den 6. September 1924, Vor⸗ mittags 9 Uhr, je Justizgebäude, Archiv⸗ straße 15. Saal 196.

Württ. Amtsgericht Stuttgart. I.

Wesselburen. [295841

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Hermann Bornholdt in Wesselburen ist am 1. Juli 1924, Nachmittags 7 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter ist der Kaufmann Hermann van Wirdum in Wesselburen. Anmeldefrist bis zum 9. August 1924. Wahltermin am 23. Juli 1924, Nachmittags 12 ½ Uhr Prüfungstermin am 20. August 1924, Vor⸗ mittags 10 Uhr.

Wesselburen, den 1. Juli 1924.

Das Amtsgericht.

Wiesbaden. [29140] Ueber das Vermögen der Casino⸗Be⸗ triebs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Wiesbaden, vertreten durch ihren Vorstand, wird heute, am 30. Juni 1924, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Justizrat Laaff in Wies⸗ baden wird zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. August 1924 bei dem Gericht anzu⸗ melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 29. Juli 1924, Vor⸗ mittags 10 Uhr, und zur Prüfung der an⸗ gemeldeten Forderungen auf den 3. Sep⸗ tember 1924, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin an⸗ beraumt. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 20. August 1924. Wiesbaden, den 30. Juni 1924. Amtsgericht. Abt 8.

Osnabrück. [29576]

Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ludwig Witte in Osna⸗ brück., Inhabers der Firma Nordwest⸗ deutsche Glas⸗ und Spiegel⸗FIndustrie Ludwig Witte & Co. in Osnabrück. Termin zur Anhörung der Gläubigerver⸗ sammlung uber den Antrag des Verwalters auf Einstellung des Verfahrens mangels Masse am 12. Juli 1924, Vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 19, im Erdgeschoß.

Osnabrück, den 24. Juni 1924.

Das Amtsgericht. VI.

Osnabrück. [29575] Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns und Schlachtermeisters Albert Mellies in Osnabrück, Inbabers der Firma: Erste Thüringer Wurst⸗ und Fleischkonservenfabrik Albert Mellies in snabrück. Termin zur Anhörung der Gläubigerverkammlung 12. Juli 1924, Vorm. 10 ½ Uhr. Osnabrück, den 26. Juni 1924. Das Amtsgericht. VI.

Attendorn, 8 [29503]

Durch Beschluß vom 28. Mai 1924 (zu 1 und 2) und 30. Mai 1924 (zu 3) ist die Geschäftsaufsicht angeordnet über die 1. der Firma Bettig Muhr & Cie. in Attendorn, 2. der Firma Muhr & Bender in Attendorn, 3. des Gast⸗ und Landwirts August Kost in Attendorn. Aufsichtspersonen sind Buchdruckereibesitzer C. Anders in Atten⸗ dorn zu 1 und 2, 11. hh. N. J. Beul in Attendorn zu 3.

Attendorn, den 28. Juni 1924.

Das Amtsgericht.

Bamberg. [29505]

In der Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Adolf Horschelt Maschinen, Kraftfahrzeuge in Bamberg wurde an Stelle des Finanz⸗ rats Seyffert der Bücherrevisor Hans Maier in Bamberg, Promenade 7, als Aufsichtsperson bestellt.

Amtsgericht Bamberg.

Berlin. [29509]

Ueber das Vermögen des Möbel⸗ händlers Willi Potratz zu Bln.⸗Reinicken⸗ dorf, Gesellschaftsstr. 39/41, ist am 4. Juli 1924, Vorm. 11 Uhr, die Ge⸗ schäftsaufsicht angeordnet. Aufsichts⸗ person ist Bücherrevisor Paul Wolf in Bln.⸗Halensee, Georg⸗Wilhelm⸗Str. 5. Amtsgericht Berlin Wedding. Abt. 6/17.

Beverungen. [29510] Durch Beschluß des Amtsgerichts Beverungen vom 21. Juni 1924 ist die Geschäftsaufsicht über die Karl & Hermann Mannsbach in Beverungen an⸗ geordnet. Als Geschäftsaufsichtspersonen sind der Bücherrevisor Otty Koller in Höxter und der Rechtsanwalt Larenz in Beverungen bestimmt. Beverungen, den 21. Juni 1924. Das Ametsgericht.

Biclefeld. 88 8 In der Geschäftsaufsichtssache der Frau Hulda Fehringer in Bieelefeld, Oberntorwall 22 I, ist durch Beschluß vom 2. Juli 1924 die am 30. April 1924 angeordnete Geschäftsaufsicht gemäß § 66 Abs. 3 Nr. 2. Art. II der Verordnung über die Geschäftsaufsicht vom 14. Juni 1924 aufgehoben, da bis heute die Er⸗ fordernisse des § 41 Abs. 1 obiger Ver⸗ ordnung, genügender Antrag 8 Eröff⸗ nung des Vergleichsverfahrens, nicht ein⸗ gereicht ist. Bielefeld, den 2. Juli 1924 Das Amtsgericht.

[29511]

Bonn. [29512] Ueber die Firma Klutinius & Co., Kom.⸗Ges. in Bonn, ist heute, am 2. Juli 1924, um 11 Uhr Vormittags, die Ge⸗ chäftsaufsicht eröffnet worden. Als Auf⸗ ichtsperson ist der Bücherrevisor Wüsten in Bonn bestellt worden. Amtsgericht, Abt. 9,

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Bonn.

Breslau. [29513] Durch Beschluß vom 20, Mai d. J. ist zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der gffenen Handelsgesellschaft Vieh⸗ und Pferdehandlung Itzig, Zagel u. Co. in Zreslau, Frankfurter Straße 71, an⸗ geordnet worden. Aufsichtsperson ist der Bücherrevisor Emil Neumann in Bres⸗ lau, Feldstraße 44 42 Nn. 57/24 —. Breslau, den 18. Juni 1924. Das Amisgericht.

Breslau. [29514] Durch Beschluß vom 27. Mai d. J. ist zur Abwendung des Konkurses die gchästsaffche über das Vermögen des ferdehändlers Moritz Kaszut in Bres⸗ au, Frankfurter Straße 71, angeordnet worden. Aufsichtsperson ist der Bücher⸗ revisor Emil Neumann in Breslau, Feld⸗ straße 44 42 Nn. 64/24 —. Breslau, den 18. Juni 1924. Das Amtsgericht.

Breslau. [29516] Durch Beschluß vom 27. Juni 1924 ist zur Abwendung des Konkurses die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns und Ingenieurs rhard Klose in Firma „Geka“ Elektrotechn. Verkaufsstelle in Breslau, Zimmerstr. 1, angeordnet worden. Als Aufsichtsperson ist der Bücherrevisor Emil Neumann in wer Feldstr. 44, bestellt. 42 Nn. 2474q

24/Jℳ.

reslau, den 27. Juni 1924. Das Amtsgericht.

v1“ Breslau. [29515] Durch Beschluß vom 13. Juni d. J. ist zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der Ostdeutschen Grude Gesellschaft Steger u. Co. in Breslau, Kupferschmiedestraße 18 angeordnet worden. Aufsichtsperson ist der Bücherrevisor Emil Neumann in Breslau, Feldstrae 44 42 Nn. 1 4 ““ Breslau, den 1. Juli 1924. Das Amtsgericht.

Darkehmen. [29517]

Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses ist heute angeordnet worden über das Vermögen

1, des Klempnermeisters Johann Dalcsik in Darkehmen. Aufsichtsperson: Rentier Eduard Mertins in Darkehmen.

2. des Kaufmanns Walter Kloß in Darkehmen. Aufsichtsperson: Rentier Fritz Forche in Darkehmen.

Darkehmen, den 2. Juli 1924.

Amtsgericht.

Darmstadt. [29052] Ueber die Firma Medawerk Paul Meltzer A. G. in Darmstadt wurde am 7. Juni 1924, Vormittags 10 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Als Ge⸗ schaftsaufsichtsperson wurde Jakob Simon in Darmstadt, Friedrichstraße 13, bestellt. Darmstadt, den 30. Juni 1924. Hessisches Amtsgericht. I. ELiterfeld. 18 [29518] Die über das Vermögen des Sägewerks⸗ besitzers Karl Herr in Eiterfeld, Krs. Hünfeld, angeordnete Gzeschistsaufsich wird gemäß § 66 Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes aufgehoben. Eiterfeld (Bez. Cassel), den 1. 7. 1924. Das Amtsgericht.

IUsslingen. [29519]

Die Geschäftsaufsichten zur Abwendung des Konkurses über Gottlieb Bihl, Land⸗ wirt in Plochingen, Eßlinger Str. 46, und Julius Lutz, Landwirt daselbst wurden durch Beschluß vom 1. Juli 192 aufgehoben, nachdem sich die Mehrzahl der Gläubiger gegen die Fortdauer des Ver⸗ fahrens erklärt hat.

Amtsgericht Eßlingen.

Freiburg, Elbe. [29520] Die über das Vermögen des Tischler⸗ meisters Ferdinand Braack in Hamel⸗ wörden angeordnete Geschäftsaufsicht wird gemäß § 66 Abs. 3 Ziffer 2 der Bekannt⸗ machung vom 14. Dezember 1916 in der Fassung der Verordnung vom 14. Juni 1924 aufgehoben, da der Schuldner inner⸗ halb der erforderlichen Frist nicht einen den Erfordernissen des 41 Abs. 1 Ziffer 1 der genannten Bekanntmachung genügenden Antrag auf Eröffnung des Vergleichsvorschlags eingereicht hat. Freiburg (Elbe), den I. Juli 1924. Das Amtsgericht.

Fürth, Bayern.

Das Amtsgericht Fürth i. B. hat mit Beschluß vom 3. Juli 1924 über das Privatvermögen des, Metallwarenfabri⸗ kanten August Wellhöfer in Zirndorf die Geschäftsaufsicht angeordnet und als Auf⸗ sichtsperson den Rentner David Zimmer in Fürth, Nürnberger Straße, bestellt.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. Gchren, Thür. [29522] Die Geschäftsaufsicht über die offene Handelsgesellschaft in Firma Heureca, In⸗ haber Kretzschmar Fehlhaber u. Co. in Großbreitenbach ist auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben.

Gehren, den 2. Juli 1924.

thüringisches Amtsgericht. I.

29523]

Gelsenkirchen. 1 des Kaufmanns

Ueber das Vermögen w Pentermann, als Inhaber der Firma Lennemann & Co. in Wanne, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses nach den Bekanntmachungen vom 14. 12. 1916, 8. 2. und 14. 6. 1924 angeordnet. Als Geschäftsaufsichtsperson wird der Rechtsanwalt Dr. jur. Wolff in Wanne bestellt. 3

Gelsenkirchen, den 1. Juli 1924.

Das Amtsgericht. Gengenbach. [29524] Ueber die Firma Ludwig Braun, Cigarrenfabrik in Biberach, wurde die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichts⸗ person wurde Kaufmann Wilhelm Harter in Gengenbach bestellt.

Gengenbach, den 30. Juni 1924.

Gerichteéschreiberei des Amtsgerichts.

Halberstadt. [29525]

Durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 28. Juni 1924 ist über das Geschäft des Kaufmanns Bruno Berke. hier, Großhandlung und Vertreungen, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Auf⸗ sichtsverson: Der Bücherrevisor Otto Hintze in Halberstadt.

Amtsgericht Halberstadt.

Iserlohn. [29523]

Beschluß. Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft C. Kuhne, Maschinenbau⸗Anstalt in Iser⸗ lohn, sowie über das Vermögen der In⸗ haber der Firma: Fabrikbesitzer Franz und Josef Kuhne in Iserlohn wird eine Ge⸗ schäftsaufsicht am 2. Juli 1924, Mittags 12 Uhr, angeordnet. Der Syndikus Nolte in Iserlohn, Gartenstraße, wird zur Be⸗ aufsichtigung der Geschäftsführung der Schuldner bestellt.

E 8. Jurt. 1924

8 8 An ts⸗ )

Iserlohn. [29527]

Beschluß. Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Klinke & Co., G. m. b. H. in Iserlohn, wird auf⸗ gehoben. 1 .

Iserlohn, den 2. Juli 1924.

Das Amtsgericht.

Kirchheim u, Teck. [29528] Als Aufsichtsperson der Geschäftsauf⸗ sicht über das Vermögen des Wilhelm Ludwig, Bäckermeisters, und seiner Ehe⸗ frau in Kirchheim ist Wilh. Christian Maier, Kaufmann, hier, Obere Alleen⸗ stvaße, bestellt. Den 2. Juli 1924.

Amtsgericht Kirchheim u. Teck.

1“ ““ Lgonpepfr, b .“

Durch Beschluß vom 2. ds. Mts. wurde die am 28. Mai 1924 über den Schreinermeister Albert Weiß in Leon⸗ berg angeordnete Geschäftsaufsicht auf Grund des § 66 Abs. 2 und 3 Nr. 2 d. Bekanntm. über die Geschäftsaufsicht aufgehoben.

Leonberg, den 3. Juli 1924.

Amtsgericht. Lesum. [29530]

Ueber das Vermögen 1. der Ein⸗ und Verkaufsgesellschaft Unterweser G. m. b. H. in Aumund, 2. der Aumunder Mühle, Felix Wintruff in Aumund, ist die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens angeordnet. Zur Be⸗ aufsichtigung der Geschäftsführung ist der Rechtsanwalt Trost in Lesum bestellt. Amksgericht Lesum, den 2. Juli 1924.

Lzck. Beschluß. [29533]

Auf Antrag der Firma Hermann Schneider, Inhaberin Frau Dora Schnei⸗ der in Lyck, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Klewansky in Lyck, wird, da die Voraussetzungen des § 1 der Bekannt⸗ machung vom 14. Dezember 1916 in der Fassung der Verordnung vom 8. Februar

1924 vorliegen, die Geschäftsaufsicht zur

Abwendung des Konkursverfahrens an⸗ geordnet. Als Aufsichtsperson wird der Bücherrevisor Hermann Masuch in Lyck bestellt. Amtsgericht Lyck, den 6. Juni 1924. Offenbach., Main. [29535] Ueber das Vermögen der Fa. Emil Weber, Möbelhandlung zu Offenbach a. M., wird heute, am 30. Innl 1924, die Geschäftsaufsicht zwecks Abwendung des Konkursverfahrens angeordnet. Der Rechtsanwalt Meloth zu Offenbach a. M. wird als Geschäftsaufsichtsverson Offenbach a. M., den 30. Juni 1924. Hess. Amtsgericht.

Passau. [29536] Das Amtsgericht Passau hat mit Be⸗ schlu vom 2. Juli 1924 über das Gesell⸗ aftsvermögen der Firma „Philipp Huber, off. Handelsgesellschaft in Passau“, Inhaber die Kaufmannsehegatten Eduard und Henriette Steier in Passau, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurfes angeordnet. Aufsichtsperson ist Mayrhofer, Hans, vereideter Bücher⸗ revisor in Passau. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Passau. Pirna. [29537] Die Geschäftsaufsicht über den Zigarrengeschaͤftsinhaber Johann Bruno Radehaus in Pirna wird auf Antrag des Schuldners wieder aufgehoben. Amts⸗ gericht Pirna, den 1. Juli 1924

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Pössneck. [29539] Ueber das Vermögen des Schuhmacher⸗ meisters und Schuhwarenhändlers Franziskus Fratscher in Pößneck, Neu⸗ städta⸗ Straße 178, wird die Geschäfts⸗ aufsicht angeordnet. Als Aufsichtsperson wird der Buchhalter Willy Taut in Pöß⸗ neck, Neustädter 8. 6/8, bestellt. Pößneck, den 3. Juli 1924. Thüringisches Amtsgericht. Abt. II.

Regen. ([29540] Hugo Hesse, Kaufmann in Regen. Geschäaftsaufsicht angeordnet am 28. Juni 1924. Aufsichtsperson: Rechtsanwalt Justizrat Esper, Regen. Amtsgericht Regen. Ronsdorf. [29541]

Ueber das Vermögen der Rheinischen Elektrizitäts⸗Gesellschaft I Ronsdorf ist am 16, Juni 1924 auf An⸗ trag des Geschäftsführers Siegfried Mewaldt die Geschäftsaufsicht gemäß § 1 der Bekanntmachung vom 14. Dezember 1916 angeordnet. Geschäftsaufsichtsperson ist der Bankbeamte Wilhelm Schluckebier in Ronsdorf.

Amtsgericht Ronsdorf Sondershausen. [29542] Beschlust.

Ueber das von der Frau Paula Fhes und dem Kaufmann Wilhelm Bienert als offene Handelsgesellschaft unter der Firma Paula Krause u. Co. in Sondershausen, Neustadtstr. 18, betriebene Zigarren⸗ und Tabakgeschäft ist durch Beschluß vom 26. 6. 1924 die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet und als Aufsichtsperson der Kaufmann Wilhelm Kleyensteuber in Sondershausen bestellt

worden.

Thüring. Amtsgericht Sondershausen. Abteilung 4. Wermelskirchen. [29543]

Ueber das Vermögen der S Bergische Polster⸗ und Ledermöbelfabrik Hermann Debeaux in Wermelskirchen ist am 20. Mai 1924 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson ist der Rechtsanwalt und Notar Dr. Hartmann in Wermelskirchen.

Wermelskirchen, den 30. Juni 1924.

Amtsgericht. Wernigerode. [29083] Beschluß.

Ueber die Waggon⸗ und Wagenbau Rathsack & Co., Aktiengesellschaft, in Wernigerode wird gemäß § 1 der Bekannt⸗ machung vom 14. Dezember 1916 bezw. 8. Februar und 14. Juni 1924 die Ge⸗ schäftsaufsich zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichts⸗ person wird der Bücherrevisor Direktor Burwig in Wernigerode ernannt.

Wernigerode, den 24. Juni 1924.

Das Amtsgericht. Abteilung 3.

11““ .“

8. Tarsf⸗ und Fahrplan⸗ bekanntmachnngen der Eisenbahnen.

[29592)* Bekanntmachung. Durchfuhrausnahmetarif D 47 für den Sammelgutverkehr usw. Polen Niederlande.

Vom 1. Juli 1924 tritt bis auf⸗ Widerruf der Durchfuhrausnahmetari D 47 für nachstehend verzeichnete Gütere

Abteilung I: Sammelgut (zusammen⸗ estellte Ladungen aus Waren ver⸗ Gattungen mit Ausnahme der in der Anlage C der Deutschen Eisen bahnverkehrsordnung aufge⸗ führten Gegenstände) sowie Nüsse, Spiritus, Zündhölzer, Holzschuhe und Möbel aus gebogenem Holz.

Abteilung II: Zucker der Klasse B der Gütereinteilung des Deutschen Eisen⸗ bahngütertarifs, Teil 1 Abteilung B.

Abteilung III: Eier.

Abteilung 1V: Folgende Güter der Klasse O der Gütereinteilung des Deutschen Eisenbahngütertarifs, Tell I. Abteilung B: Holzwaren wie in Ziffer 4 und 20 genannt (Türen, Stühle), Getreide, Hülsenfrüchte, Oelsaaten, Samen, Sämereien und Rohdachpappe.

Abteilung V: Stärkesirup, Kartoffel⸗

mehl.

Abteilung VI: Getrocknete oder gedörrte Kartoffeln (Kartoffelflocken, Kartoffel⸗ scheiben, Kartoffelschnitzel und Rüben⸗ schnitzel) der Klasse D der Güterein⸗ teilung des Deutschen Eisenbahn⸗ gütertarifs, Teil I Abteilung B

im Verkehr Polen Niederlande in Kraft.

Die näheren Bedingungen für die An⸗ wendung des Tarifs sowie die Bestim⸗ mungen über Frachtberechnung und Fracht⸗ erhebung sind dem Tarif zu entnehmen.

Der Ausnahmetarif kann mit sechs⸗ wöchiger Kündigungsfrist aufgehoben werden.

Der Tarif ist durch die Stationskasse Breslau⸗Hbk. oder die Reichsbahndirektion Breslau zum Preise von le 20 Goldpfennig zu beziehen.

Breslau, den 1. Juli 1924.

Reichsbahndirektion. [295931 Bekanntmachung.

Der an der Strecke Eisenach -Coburg Lichtenfels gelegene Bahnhof Evichnellen (Wilhelmsthal) wird am 15. Juli 1924 für den Stückgutverkehr geschlossen und als öffentliche Ladestelle mit Anschluß an die Tarifstationen Eisenach und Markfuhl weitergeführt. Der Personenverkehr wird unverändert beibehalten.

Erfurt, den 20. Juni 1924

Reichsbahndirektion.

Deutsche Eisenbahngütertarife.

Der Abschnitt 1V „Geltungsbereich“ des Ausnahmetarifs 6a für Kohlen im Rhein⸗ und Main⸗Wasserumschlagverkehr erhält mit Wirkung vom 1. Juli 1924 folgenden neuen Absatz:

Der Tarif gilt ferner nach den Stationen folgender Bahnen: Amstetten—-Gerstetten, Amstetten Laichingen, Ebingen Onst⸗ mettingen, Gaildorf- Untergröningen Härts⸗ feldbahn, Hohenzollerische Landesbahn, Jagstfeld Neuenstadt Ohrnberg. Nür⸗ tingen Neuffen, Reutlingen Emingen Pfullingen, Reutlingen —Gönningen, Strohgäubahn, Vaihingen Entzweihingen.

Reichsbahndirektion Köln. [29594] [29595) Bekanntmachung. Ausnahmetarife für Holz zur Durch⸗ fuhr durch das deutsche Zollgebiet. Durchfuhransnahmetarif D 81 für den Holzverkehr Oesterreich Schweiz. Durchfuhrausnahme⸗ tarif N 83 für den Holzverkehr Oesterreich - Frankreich. Durch⸗ fuhrausnahmetarif D 85 für den Holzverkehr Oesterreich Nieder⸗ lande. Durchfuhrausnahmetarif D 87 für den Holzverkehr Tschecho⸗ slowakei Schweiz. Durchfuhr⸗ ausnahmetarif D 89 für den Holz⸗ verkehr Tschechoflowakei Frank⸗

reich.

Die Frachtsätze der vorstehend aufge⸗ führten Holzdurchfuhrtarife werden mit so⸗ fortiger Gültigkeit im Rückvergütungs⸗ wege für Holz ausländischer Herkunft ge⸗ währt, das in den auf deutschem Boden gelegenen Grenzeinbruchstationen an⸗ tommt und nach Einlagerung in den dortigen Zolltransitlagern unverändert oder als Schnittware während der Gültigkeits⸗ dauer der Holzdurchfuhrtarife unmittelbar nach dem Auslande weiterverfrachtet wird.

Der Antrag auf Vergütung des Fracht⸗ unterschiedes ist innerhalb zweier Monate nach der Auflieserung unter Beifügung der Frachtbelege und eines amtlichen Aus⸗ weises über die Herkunft des Holzes bei dem Tarifamt der Deutschen Reichsbahn, Gruppe Bayern, in München zu stellen⸗

München, den 2. Juli 1924.

Tarifamt der Deutschen Reichsbahn, Grupvpe Bayern. Durchfuhrausnahmetarif D 62 für den Holzverkehr Tschechoflowakei⸗ Poilnischoberschlesten.

Mit sofortiger Gültigkeit sind nach⸗

stehende Aenderungen durchzuführen:

1. Der Wortlaut der Abteilung a ist wie folgt zu fassen: „Stamm⸗, Stangen⸗ (auch Masten) und Schnittholz der Güter⸗ klasse D.

2. Als neuer Absatz 6 ist am Schlusse der Anwendungsbedingungen nachzutragen; „6. Durch eine Zurückbeförderung des Holzes nach Deutschland wird die An⸗ wendung des Ausnahmetarifs verwirkt.“

Oppeln, den 1. Juli 1924.

Reichsbahndirektion [29596] (Oberschlesische Eisenbahnen), namens der beteiligten Verwaltungen.

Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Goldmark freibl.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern hosten 0,30 Goldmark.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

v1““ 8 8

159.

Berlin, Dienstag, den 8. Fuli, Abends.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1,— Goldmark freibleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Goldmark freibleibend.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsen

einschließlich des Portos abgegeben

Inhalt des amtlichen Teiles: ““ Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Exequaturerteilung. 8 8 Vierte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Zusatzabkommen vom 25. März 1923 zum deutsch⸗schweizerischen Abkommen, betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland. 8 Bekanntmachung, betreffend Brennstoffverkaufspreise

Preußen.

Bekamntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffent⸗ lichten Erlasse usw.

8

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Oberamtsrichter Dr. Müller in Karlsruhe von dem Amt als stellvertretendes Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Karlsruhe entbunden.

1 Gleichzeitig hat der Herr Reichspräsident den Oberamts⸗ richter Lauck in Karlsruhe zum stellvertretenden Mitglied der

6 Reichsdisziplinarkammer in Karlsruhe ernannt.

Dem argentinischen Konsul in Frankfurt a. M., Carlos Joos, ist namens des Reichs das Exrequatur erteilt worden.

eeeerordnung

zur Durchführung des Gesetzes vom 23. Juni 1923

uͤber das Zusatzabkommen vom 25. März 1923 zum

deutsch⸗schweizerischen Abkommen vom 6. Dezember

1920, betreffend schweizerische Goldhypotheken in Peutschland.

Vom 30. Juni 1924. (Veröffentlicht im RGBl. 1924 II, S. 145.)

Auf Grund des § 16 des Gesetzes über das Zusatz⸗ abkommen zum Abkommen vom 6. Dezember 1920 zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, betreffend schweizerische Goldhypotheken in Deutschland und

gewisse Arten von Frankenforderungen an deutsche Schuldner, vom 23. Juni 1923 (NGBl. II, S. 284) verordnet die Reichs⸗

regierung: Kreiirel1.

„An Stelle der in § 1 der Verordnung vom 25. Juni 1923 (RSBl. II, S. 291) als Treuhänderin im Sinne des Artikel I1 §1 des Gesetzes vom 23. Juni 1923 bestimmten Reichskredit⸗Gesellschaft m. b. H. tritt die Reichskredit⸗Gesellschaft, Aktiengesellschaft. Alle für die bisherige Treuhänderin als solche begründeten Rechte und Ver⸗ bindlichkeiten gehen auf die neue Treuhanderin über; alle von oder gegenüber der bisherigen Treuhänderin vorgenommenen Rechtshand⸗ lungen wirken fůr und gegen die neue. Soweit für die bisherige Treuhänderin Rechte im Grundbuch eingetragen sind, findet § 40 Abs. 1 der Grundbuchordnung keine Anwendung.

““ Artikel 2. Die dritte Ausführungsverordnung vom 9. Februar 1924 (RGBl. II, S. 40) wird wie folgt geändert: 1. § 4 erhält folgende Fassung: „Bewilligt der Treuhänder die Löschung einer unter seine Verwaltung gestellten Hypothek, Grundschuld oder Renten⸗ schuld, so bedarf es zur Löschung nicht der Vorlegung des über das Recht erteilten Briefes. Der Brief wird mit der Löschung kraftlos. Ist ein Brief kraftlos geworden, so ist der Inhaber des Briefes durch das Grundbuchamt anzuhalten, den Brief binnen zwei Wochen einzureichen. Unterbleibt die Einreichung, so ist durch den Deutschen Reichsanzeiger bekanntzugeben, daß der Brief kraftlos geworden ist. Die Kosten der Bekannt⸗ machung können demjenigen auferlegt werden, durch dessen Verhalten die Bekanntmachung erforderlich geworden ist.“ § 5 erhält folgende Fassung:

„Ist das Recht des Treuhänders gemäß Artikel II § 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1923 (RGBl. II, S. 284) er⸗ loschen, so ist der Treuhändervermerk von Amts wegen zu löschen; die Löschung hat auch zu erfolgen, wenn der Treu⸗ händer es beantragt und der Gläubiger der Frankengrundschuld und der Grundstuͤckseigentümer zustimmen; die Zustimmung

bedarf nicht der in § 29 der Grundbuchordnung vor⸗ geschriebenen Form.

Die Löschung erfolgt kostenfrei.“ 1 Artikel. 1

Die Gerichte haben der Vertrauensstelle für schweizerische Gold⸗ hypotheken in Zürich auf Ersuchen des deutschen Mitglieds innerhalb ihres Geschäftskreises Rechtshilfe jeder Art zu leisten, insbesondere Zeugen und Sachverständige eidlich zu vernehmen. Die Vorschriften

des dreizehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend. der Ersuchen erfolgt im unmittelbaren Geschäfts⸗ erkehr.

Die ersuchte Behörde ist berechtigt, von dem deutschen Mitgliede der Vertrauensstelle die Erstattung der an Zeugen oder Sach⸗ verständige gezahlten Entschädigung der Auslagen zu verlangen, welche für die wegen Nichterscheinens der Zeugen erforderlich ge⸗ wordene Mitwirkung eines Vollziehungsbeamten entstanden sind. Im übrigen dürfen für die Erledigung von Ersuchen Gebühren oder Aus⸗ lagen irdendwelcher Art nicht erhoben werden.

Berlin, den 30. Juni 1924.

Der Reichswirtschaftsminister. Hamm.

Betiannimachunng

Mit Wirkung ab 1. Juli 1924 gelten für den Bereich des Niedersächsischen Kohlensyndikats in Hannover unter den im Reichsanzeiger Nr. 297 vom 31. Dezember 1923 und Nr. 83 vom 7. April 1924 veröffentlichten Bedingungen folgende Brennstoffverkaufspreise in Goldmark je Tonne:

1. Gesamtbergamt in Obernkirchen: v6“* C44*“ Kokskohlen 8 . 8 11“ Nachsetz⸗ und Schlammkohlen. Magerförder⸗ und Magerfeinkohlen Magernußkohlen. Harklstoulen Foroerrohren . Wiedenbrügger Förderkohlen Großkoks 1“”“ h“

24,— 24,— 15,50 16,50 20,— 10,50 18,50 31,40 37,60 18,— 24,50 nghausen:

☛—44

Perlkoks . 8 Koksgrus. I1““; 1““ 4* 2. Preußische Berginspektion in Barsinghäuser Förderkohlen ... 19, Warnt et ie“

3. Preußische Berginspektion in Ibbenbüren: Ibbenbürener Förderkohlen.. 11“ C1““ 24,— 20,—

8 19,—

Ungew. Feinkohlen.. 14,— Gew. Feinkohlen. 17,— Püsselbürener Förderkohlen 11,50 Stückkohlen 85 21,— ““ 10,— 1“ 23,— ℳ.

Berichtigung.

In der im Reichsanzeiger Nr. 154 vom 2. Juli 1924 veröffentlichten Liste der rheinisch⸗westfälischen Brennstoff⸗ verkaufspreise ist folgende Berichtigung vorzunehmen:

Eßkohlen: Förderkohlen 35 %. 16,50 (statt 17,50 ℳ).

Koks: Brechkoks II 30/50 mm 33,—

Brechkoks II 40‚60 mm 34,— ℳ. Berlin, den 5. Juli 1924. Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. Brecht. Löffler.

88 Barf

Preußen.

4“*“ 8

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 20. Sep⸗ tember 1923 über die Genehmigung des Nachtrags zu den Ver⸗ ordnungen, betreffend das ritterschaftliche Kredit⸗Institut des Fürsten⸗ tums Lüneburg, über Beleihung nach Roggenwert durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Lüneburg Nr. 22 S. 118, ausgegeben am 31. Mai 1924;

,2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 3. Mai 1924 über die Genehmigung der Aenderung der Satzung des Landschaftlichen Kredit⸗Verbandes für die Provinz Schleswig⸗ Holstein durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 23 S. 247, ausgegeben am 31. Mai 1924;

3. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. Mai

1924 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Kleinbahn⸗ aktiengesellschaft Genthin —Ziesar in Genthin für den Bau und Betrieb einer Erweiterungsstrecke von Güsen nach Jerichow durch das Amtsblatt der Regierung in Magdeburg Nr. 24 S. 199, ausgegeben am 14. Juni 1924.

4. der Erlaß des S Staatsministeriums vom 24. Mai 1924 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Köln für die Erweiterung des Messegeländes durch das Amtsblatt der Regierung in Köln Nr. 23 S. 129, ausgegeben am 7. Juni 1924;

5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 24. Mai 1924 über die Genehmigung des 22. Nachtrags zur Ostpreußischen

1924

Landschaftsordnung vom 7. Dezember 1891 8 von 1912)

durch das Amtsblatt der Regierung in Königs S. 166, ausgegeben am 21. Juni 1924; 6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. Mat

erg Nr. 2

1924 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Merseburg für die Sicherstellung der Versorgung der Stadt mit

einwandfreiem Trinkwasser durch ihr Wasserwerk in Rössen durch das Amtsblatt der Regierung in Merseburg Nr. 26 S. 157, aus⸗ gegeben am 28. Juni 1924;

7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28. Mai

1924 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Rheinische Elektrizitäts⸗ und Kleinbahnen⸗Aktiengesellschaft in Aachen für Neu⸗

verlegung der Hochspannungsleitung von Kohlscheid nach der Grube Gewerkschaft Carl Friedrich in Richterich durch das Amtsblatt der

Regierung in Aachen Nr. 24 S. 109, ausgegeben am 14. Junt u

8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 7. Jun 1924 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die gelische Kirchengemeinde Schwessin, Kreis Köslin, für die Anlegung

evan⸗

eines neuen kirchlichen Begräbnisplatzes durch das Amtsblatt der

Regierung in Köslin Nr. 26 S. 147, ausgegeben am 28. Juni 1924;

9. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. Juni 1924 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt⸗ gemeinde Pr. Oldendorf, Kreis Lübbecke, für den Bau einer Chaussee

von Pr. Oldendorf über das Wiehengebirge nach Einighausen durch das Amtsblatt der Regierung in Minden Nr. 26 S. 102, am 28. Juni 1924.

ausgegeben

Nichtamtliches Deutsches Reich.

Der Reichsrat versammelt sich Donnerstag, den 10. Juhl 1924, 5 Uhr Nachmittags, im Reichstagsgebäude zu Vollsitzung.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtages setzte gestern die Beratungen über den Haushalt des Volks⸗ wohlfahrtsministeriums fort. Nach dem Bericht des

einer

Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger betonte der

Abg. Heidenreich (D. VYp.), daß bei

voller Erkenntnis der

Notlage unseres Volkes seine Fraktion einer Ueberschreitung des

Etats nicht zustimmen könne. Ein Ministerialvertreter

sprach sich für eine Neueinsetzung des Fonds für Krebsforschung aus,

den ein deutsch⸗nationaler Antrag gefordert hat. Er machte Mit⸗ teilung von einem Erlaß, demzufolge die Gebühren für die Apotheker den Friedenssatz jetzt wieder erreichen. Abg. Dr. Quaet⸗

Faslem (D. Nat.) ersuchte den Minister um Einblick in das

Propagandamaterial des Volkswohlfahrtsministeriums, das es im Aus⸗ land über den schlechten Gesundheitszustand unseres Volkes verbreitet. Abg. Dr. Weyl (Soz.) forderte Revisionsinstanzen bei der ärztlichen Gerichtsbarkeit. Abg. Dallmer (D. Nat.) verlangte Einwirkung auf das Reich, daß das von den Medizinalabteilungen der Länder dem Reich zugehende Material über die Verschlechterung des Gesundheitszustandes unseres Volkes in großzügiger, wirkungsvoller Weise im Ausland bekanntgemacht werde. Danach trat der Hauptausschuß ein in die Aussprache über das Wohnungswesen, die sich besonders um das Problem der Zwangswirtschaft oder der freien Wirtschaft und um die Erhebung und Verwendung der Hauszinssteuer drehte.

Ministerialdirektor Conze sprach sich über den gegenwärtigen Stand

der Bautätigkeit im allgemeinen günstig aus. Die Baukosten be⸗ trugen das Eineinhalbfache im Vergleich zum Frieden. Fast alle Bauarbeiter seien beschäftigt. bis auf zwei Millionen bereits ausgegeben worden. Minister Hirt⸗ siefer führte aus, daß die Hauszinssteuer keine soziale Steuer sein könne; die sozialen Belange müßten durch das Einkommen, nicht durch die Erhebung der Hauszinssteuer geregelt werden. Abg. Meyer⸗ Solingen (Soz.) beurteilte die gegenwärtige Bautätigkeit viel un⸗ günstiger als der Ministerialvertreter; in vielen Gegenden sei die Wohnungsbautätigkeit noch gar nicht in Gang gekommen.

Die Erträge der Hauszinssteuer seien

Die Er⸗

träge der Hauszinssteuer müßten ausschließlich dem Wohnungsbau

zugute kommen. Abg. Me yer⸗Herford (D. Vp.) forderte für die Flüchtlinge aus den Heimkehrlagern, die am 1. August aufgelöst

werden, die Wohnungen der jetzt ins Rheinland zurückkehrenden Aus⸗s

gewiesenen. Abg. Sonnenschein (D. Nat.) forderte die Aufhebun b1n nenshe e und kritisierte die Hauszinssteuer als höchse unsozial. samen Ausschüttung der Geldbeträge durch das Wohlfartsministerium

Abg. Dominicus (Dem.) übte Kritik an der zu lang⸗

an die gemeinnützigen Baugesellschaften, so daß sie im vergangenen

Jahr infolge der Entwertung fast ihren Zweck verfehlt hätten, und wies auf die Gefahr der Ausgleichsfonds viel Verwaltungsarbeit verursachten, denen der Vorteil bei der Ver⸗ teilung oft nicht entspreche. Abg. Grundmann (D. Pp.) be⸗

hin, die

gründete die Anträge seiner Fraktion, in denen gefordert wird, daß

für die Beseitigung der Zwangswirtschaft ein Termin festzulegen sei, daß öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden im Interesse des Wohnungsbaues zur Erleichterung der Zinslasten, ferner daß bei einer künftigen Neuordnung des Arbeitszeitrechts mit Rücksicht auf den Saisoncharakter des Baugewerbes die Möglichkeit gegeben werde, daß in den Sommermonaten über den normalen Achtstundentag hinaus ge⸗ arbeitet werden könne. Minister Hirtsiefer vperteidigte die Zwangswirtschaft mit dem Hinweis, daß ohne öffentliche Zuschüsse ik