11““
¶q Inlandsverkehr Der aus dem Ausland eingeführte Zucke 1 T G 12 geführte Zuchken Ziffern mitenthalten.
mit Zucker im Funi 1924.
st mit nautischen Zahlen nachgewiesen.
L“
Die Mengen sind in den darüberstehenden
IEn den eeIIEserggbher Zucker
anderer fristallisierter
Zucker (Verbrauchs⸗
zucker)
Roh⸗
zucker
Zuckerabläufe, Rübensäfte, andere Zuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Zuckergehalt in der Trockenmasse (Reinheitsgrad) von 70 bis 95 pvH von mehr als 95 vH
d 2.
Steuerfrei als Liebesgabe vom Ausland
zucker eingeführter ucker
Im Junt 1924 1) “ 49 502 135
522 11 922 5 952 845 25 31 115 837 1 017 992 752
9 689 318
271 212
Vom 1. Sept. 1923 bis 30. Juni 1924 ¹)
40 341 593
Vom 1. Sept. 1922 bis 30. Juni 1923 ¹)
¹) Unpollständige Angaben. zerlin, den 27. Juli 1924.
—
1 540
4
182 840 1 928 14 668 1 15
318 620 75 874
2 158
8 171 199
22 563 20 434
152 993
Es fehlen die Nachweise aus dem von den
1 090 ““ 237 Franzosen und Belgiern besetzten Gebiete. Statistisches Reichsamt. Wagemannt
Durch Entschließung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 27. Juni 1924 wurde im Einverständnisse mit dem Staatsministerium für Soziale Fürsorge an Stelle des in Ruhestand getretenen Geheimen Rates Engel der Ober⸗ regierungsrat Dr. Roth zum Vorsitzenden des Vorstandes der Landesversicherungsanstalt Oberpfalz ernannt.
Reegensburg, am 1. Juli 1924.
Der Vorstand: J. V. Künstler
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 27 Reichsgesetzblatts Teil II enthält 8 das Gesetz über den am 27. Juni 1923 unterzeichneten Vertrag zwischen Deutschland und Estland über die Regelung der mit den Ereignissen des Weltkriegs zusammenhängenden Fragen, vom 12. Juli 1924, „das Gesetz über das am 27. Juni 1923 unterzeichnete Vor⸗ läufige Wirtschaftsabkommen zwischen Deutschland und Estland, vom 12. Juli 1924, die Verordnung zur Durchführung des § 6 der Verord⸗ nung des Reichspräsidenten vom 3. März 1924 über die Er⸗ stattung der von der Englischen Regierung erhobenen Repa⸗ rationsabgabe, vom 17. Juli 1924, die Bekanntmachung über Errichtung einer Abrechnungs⸗ stelle im Scheckverkehre, vom 17. Juli 1924, und B die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 22. Juli 1924. Umfang 1 ½ Bogen. Verkaufspreis 30 Goldpfennig. Bei Abnahme von mehr als 10, 20 und 60 Druckbogen wird ein Preisnachlaß von 10, 20 und 30 vH gewährt. Barverkauf: Scharn⸗ horststraße 4, werktags zwischen 8 und 2 Uhr. Bestellungen auf Einzelnummern unmittelbar an das Gesetzsammlungsamt. Berlin, den 29. Juli 1924.
Gesetzsammlungsamt. J. V.: Berndt.
Preußen. Veraennmnm bHchun ne g.
Der Nachtrag vom 9. Mai 1924 zu der Satzung des Berliner Hypothekenbankvereins (Stadtschaft), betreffend Dar⸗ bietung wertbeständiger Pfandbriefdarlehen (Goldhypotheken) mittels Ausgabe von Goldstadtschaftsbriefen ist durch den nach⸗ stehenden Erlaß des Preußischen Staatsministeriums unterm 9. Mai 1924 genehmigt worden:
Der anliegende, von der Hauptversammlung des Berliner Hypo⸗ thekenbankvereins (Stadtschaftf in ihrer Sitzung vom 28. Januar 1924 beschlossene und dem Magistrat der Stadt Berlin genehmigte
atzungsnachtrag wird mit der Maßgabe genehmigt, daß 1. mit Rücksicht auf das nachstehende Ergänzungsprivileg der Absatz 2 in Ziffer 2 bezüglich der Höhe des Zinssatzes entsprechend abgeändert werden kann, die Stückelung der Goldstadtschaftsbriefe (Ziffer 2 Absatz 3) nicht zu geringerem als dem Gegenwert von 20 Goldmark gewählt wird, Hin Ziffer 3 Abs. 1 das Wort „Zinssatze“ durch „Zins⸗ ertrage“ ersetzt wird. Das dem Berliner Hypothekenbankverein (Stadtschaft) unterm 14. September 1923 — II. 4. Nr. 1034 M. f. V. — erteilte Privileg zur Ausgabe auf den Inhaber lautender Schuldverschreibungen wird auf Grund des Gesetzes über die Ausgabe wertbeständiger Schuld⸗ verschreibungen auf den Inhaber vom 23. Juni 1923 (Reichsgesetzbl. I, S. 407) dahin ergänzt, daß die genannte Stadtschaft auch wert⸗ beständige Schuldverschreibungen auf den Inhaber nach Maßgabe des anliegenden Satzungsnachtrages ausgeben darf. Der Zinsfuß der wertbeständigen Schuldverschreibungen darf acht vom Hundert nicht übersteigen. 8 1“ — Berlin, den 9. Mai 1924. (L. S.) Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Volkswohlfahrt. Der Finanzminister. J. V.: Scheidt. J. V.: Weber. Der Minister des Innern. Der Justizminister. J. N Mulert. J. A.: Versen.
Der vorstehende Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 9. Mai 1924, wonach der Zinsfuß der wertbeständigen Schuldverschreibungen (Goldstadtschaftsbriefe) des Berliner G ypothekenhankvereins (Stadtschaft) acht vom Hundert nicht übersteigen darf, ist durch nachstehenden Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 31. Mai 1924 wie folgt abgeändert worden:
In Abänderung der Genehmigungsurkunde vom 9. Mai 1924 — II 4 Nr. 366 M. f. V. — genehmigen wir hiermit, def der Berliner Hypothekenbankverein (Stadtschaft) wert⸗ beständige Schuldperschreibungen auf den Inhaber mit einem Zinsfuß bis zu zehn vom Hundert ausgeben darf. Berlin, den 31. Mai 1924. (Siegel.) Das Preußische Staatsministerium. Der Minister für Volkswohlfahrt. Der Finanzminister. J. V.: Scheidt. J. V.: Weber.
Vorstehende Erlasse des Staatsministeriums bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis mit dem Bemerken, daß die
Satzung vom 14. September 1923 und der Satzungsnachtrag vom 9. Mai 1924 als Sonderbeilage zu diesem Blatt ver⸗ öffentlicht werden. Charlottenburg, den 25. Juli 1924. Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg und von Berlin. J. A.: Dr. Kaempf.
Berichtigung
In der gestern (Nr. 176 des Bl.) veröffentlichten Be⸗ kanntmachung, betreffend den Plan zur 24. Preußisch⸗Süddeutschen (250. Preußischen) Klassenlotterie ist durch ein Versehen der Druckerei der § 6 nicht richtig wiedergegeben.
Er lautet richtig:
§ 6. Erneuerung der Klassenlose: I. Jedes Klassen⸗ los gewährt Anspruch auf Keitnahme an der Base 8 auf Velsen. nur für die Klasse, auf die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, so gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klasse (Neulos) gegen Zahlung des Einsatzes die neue Klasse. Für ein nicht gezogenes Klassenlos hat der ieler daher zur 2. bis 5. Klasse bei dem ndigen Einnehmer (§ 1) pätestens am letzten Erneuerungstag bis 6 Uhr Abends unter Vorlegung des von dem Einnehmer durch teilweise Abtrennung seiner Namensunter⸗ 11“ zu entwertenden Loses und Entrichtung des Finsatzes ein Neulos zu beziehen. Der jeweilige letzte Erneuerungstag ist auf den Losen und auf dem amtlichen Lotterieplan vermerkt. Versäumt der Spieler die Frist oder erfüllt er eines der bezeichneten Erfordernisse nicht, so verliert er seinen Anspruch auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klassenlose können als Kauflose (§ 8) sofort anderweit verkauft werden. II. Erhält ein Spieler für die neue Klasse ein Los anderer Nummer als sein Los der Vorklasse trug, so wird ihm auf Wunsch diese andere Nummer bei alsbaldiger Rück⸗ gabe des Loses in die ursprünglich von ihm gespielte Nummer um⸗ getauscht, soweit dies vor Beginn der Ziehung noch möglich ist. Er hat aber, solange der Umtausch noch nicht bewirkt, d. h. die ur⸗ sprüngliche Nummer noch 8 an ihn verabfolgt oder abgesandt ist, einen Anspruch nur auf den Gewinn, der auf das ihm zugeteilte Los fällt. Der Umtausch ist alsdann, soweit angängig, in der folgenden Klasse nachzuholen. Der Inhaber der vertauschten Nummer hat nur Anspruch auf seine FeNrG. Nummer. III. Die Verpflichtung des Einnehmers zur Verabfolgung von ve. sowie zur Auf⸗ bewahrung von Losen hört auf, wenn der Spieler in einen anderen Staat verzogen is. in dem der Vertrieb von Losen der Preußisch⸗ Süddeutschen Klassenlotterie mit Strafe bedroht ist. Auf Verlangen des Einnehmers hat der Spieler das Gegenteil nachzuweisen.
Richtamtliches. Deutsches Reich. Der Reichsrat hält Donnerstag, den 31. Juli 1924, Uhr Nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.
Der Königlich norwegische Gesandte Scheel hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Gregg die Geschäfte der Gesandtschaft.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Aufwertungsausschuß des Reichstags mwurde Ffstern die Vernehmung von Sachverständigen fortgesetzt. Geheimrat avené, als Vertreter des Zentralverbandes des hente Groß⸗ handels, stellte sich nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger im wesentlichen auf den auch vom Reichs⸗ verband der deutschen Industrie eingenommenen Standpunkt, daß nämlich der gegenwärtige Zeitpunkt für eine Aufwertung zu spät sei. Durch die Aktienzusammenlegungen sei die Feststellung der Fbiche Werte weiter erschwert worden. er Redner schilderte dann die Notlage des Großhandels und kam zu dem Schluß: Der Großhandel kann nicht länger durchhalten, wenn er nicht große Kredite die aber kann er nur erreichen, wenn die Unsthechett aufhört, die durch die Aufwertungsfrage erzeugt worden ist. — Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) fragte, ob die Erreichung von Inlands⸗ und Aus⸗ landskrediten nicht erleichtert würde, wenn die Sabotage der Glaubiger⸗ forderungen aufhöre, wenn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben die alten Gläubiger finiceenmassen befriedigt würden. — Ge⸗ heimrat Ravené erwiderte, der Großhandel wünsche nicht die Auf⸗ hebung der dritten Steuernotverordnung; er würde es für sehr be⸗ denklich halten, wenn in der Aufwertung darüber hinausgegangen werden salte Auf weitere Fragen von Abgeordneten erklärte der Sachverständige: Die Kreditgeber im Auslande gingen gar nicht von der moralischen Erwägung aus, ob die alten Gläubiger nach Treu und Glauben befriedigt worden seien. Sie fragten nur, wie gegen⸗ wärtig der Status der Unternehmungen sei und ob die bestehe, daß keine neuen Erschütterungen einträten. Diese Sicherheit könne nur gewährleistet werden, wenn an den durch die dritte Steuer⸗ .“ geschaffenen Aufwertungsvorschriften nichts geändert werde.
Für den Zentralverband des deutschen Bank⸗ und Bankier⸗ ewerbes Alot sich Rechtsanwalt Dr. v. Karger dem Gutachten r Industrie und des Großhandels an. Die Banken seien gleich⸗ feiti Gläubiger und Schuldner. Die dritte Steuernotverordnung ei gewiß kein Ideal, aber man sollte durch ihre Aenderung nicht neue Beunruhigung erzeugen, nachdem sich die Wirtschaft mit dem jetzt geschaffenen Zustand abgefunden habe. — Geheimrat Schwarz vom Verband der Hypothekenbanken erklärte gleichfalls, die Wirt⸗
schaft habe sich mit den durch die dritte Steuernotverordnung ge⸗
8 11“
schaffenen Tatsachen abgefunden. Seit dem Bestehen der Verordnung habe lch die Regulierung der Hypotheken gut abgewickelt Der Grundbe itz fühle mit den. Bestimmungen dieser Verordnung festen Boden unter den Füßen. Er könne jetzt endlich über seinen Besitz verfügen und Real⸗ und Personalkredit erhalten. Schon der u. sammentritt des Aufwertungsausschusses habe neue Beunruhigung ge⸗ schaffen. Man sollte an der dritten Steuernotverordnung nichts ändern, damit die begonnene Konsolidierung der Wirtschaft nicht wieder gestört werde Die Erlangung von Realkrediten aus dem Ausland sei zum großen Teil davon abhängig, daß eine gewisse Stabilisierung der deutschen Gesetzgebung eintrete. Auch aus diesem Grunde sei vor einer Aenderung der dritten Steuernotverordnung zu warnen. — Abg. Dr. Gerlan 3 (Dem.) und Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) fragten ob die notwendige Stabilität nicht auch dann gegeben wäre, wenn der Reichstag zu einer endgültigen Regelung mit einer anderen Auf⸗ wertungsquote käme. — Abg. Dr. Düringer (D. Vp.) verwies 8 daß Geheimrat Schwarz im vorigen Jahre den im Interesse der Aufwertung gestellten Antrag auf Hypothekensperre warm unter⸗ stützt habe. Er fragte, auf welche Gründe der Meinungswechsel des Sachverständigen zurückzuführen sei. — Abg. Dr. Dernburg (Dem.) fragte, welchen Einfluß die Hauszinssteuer auf die Kreditfähigkeit des Grundbesitzes ausübe. — Geheimrat Schwarz erwiderte, die Neu⸗ regelung der Aufwertung durch den Reichstag würde voraussichtlich ein Jahr in Anspruch nehmen. Eine so lange Zeit der Unsicherheit würde aber für die Wirtschaft, besonders im Hypothekenwesen, eine große Gefahr bedeuten. Zu der beee des Abg. Düringer erklärte der Sachverständige, daß es im vorigen Jahre noch möglich gewesen wäre, eine Regelung mit einem Sperrgesetz vorzubereiten. In⸗ zwischen seien aber etwa fünfzig Prozent der Hypotheken an die Banken zurückgezahlt worden. Die Lage habe sich so geändert, da heute die dritte Steuernotverordnung als der gegebene Boden für die Regelung des Immobilienkredits betrachtet werden könne. Die Mietssteuer sei jetzt schon als Entwertungsfaktor berücksichtigt, immer⸗ hin bleibe der Grundbesitz auch heute noch ein Objekt für Auslands⸗ kredite. — Auf weitere Fragen der Abgg. Dr. Gerland (Dem), Dr. Bredt (Wirtschaftl Vereinig.) und Dr. Emminger (Bayer. Volksp.) erklärte der Sachverständige, selbst bei einer schnelleren Neuregelung der Aufwertungsfrage würden die Gefahren für die Wirtschaft groß sein, zumal gerade die vielen Gesetzesänderungen das Vertrauen in die Stabilität der Verhältnisse erschütterten. Eine Aufwertung würde auch den Wert der Grundstücke nicht steigern. Der Inlandskredit, besonders der kleinen Sparer, wende sich neuerkings wieder mehr den Goldpfandbriefen der Hypothekenbanken zu. Diese Goldpfandbriefe würden gegen die alten Papiere in Umtausch gegeben. Eine Frage des Abg. Dr. Hilferding beantwortete der Sach⸗ verständige dahin, daß landwirtschaftliche Grundstücke von den Banken mit 15 bis 25 % des Friedenswertes beliehen würden, städtische Mietshäuser wesentlich niedriger. — Freiherr v. Pechmann er⸗ klärte, in Bayern würden 5 einigen Monaten überhaupt keine Goldpfandbriefe mehr verkauft und darum wegen Geldmangels auch keine Grundstücke beliehen. Es sei kein Sparkapital vorhanden und neues bilde sich außerordentlich langsam. Das Sparen sei den Leuten eben gründlich ausgetrieben worden. (Zustimmung.) In Bayern, wo die Hypothekenpfandbriefe ganz allgemein das Spar⸗ papier des Volkes gewesen wären, habe sern⸗ Entwertung nicht nur heose materiellen Schaden gestiftet, sondern auch das Vertrauen in die Rechtsordnung erschüttert. Eine wesentlich höhere Aufwertung wäre durchaus zu wünschen, aber sie würde doch nur auf dem Hapier stehen bleiben, weil die Wirtschaft nicht die Mittel habe, über die fünfzehn Prozent hinauszugehen. Wenn man die Vorteile einer höheren Aufwertung gegen die Nachteile einer neuen Beunruhigung durch eine Aenderung der dritten Steuernotverordnung abwäge, so überwögen doch die Rachteile. Ganz verhängnisvoll würde es sein, wenn der neue Aufwertungssatz nicht bestimmt festgelegt würde. Unter den jetzigen Verhältnissen gebe es nur die Möglichkeit (Sachverständiger v. Pechmann beantwortet damit eine Frage des Abg. Hergt [D. Nat.), bei der dritten Steuernotverordnung zu bleiben, die Grundstücke mit fünfzehn Prozent zu belasten und die Papierpfandbriefe in verzinsliche, schnell einlösbare Goldpfandbriefe umzuwandeln. — Abg. Hergt (D. Nat.) betonte, die Deutschnationalen würden sich einer Ver⸗ längerung der Hauszinssteuer widersetzen. Am 1. April 1925 müsse mit dem Verschwinden dieser Steuer gerechnet werden. Der Ab⸗ geordnete fragte, ob das nicht den Sachverständigen zu einer Aende⸗ rung seines Ürteils bringen würde. Die dritte Steuernotverordnung schashe doch auch keine vollkommen stabilen Verhältnisse, es sei denn, aß man ihre Aenderung von einer Zweidrittelmehrheit abhängig machen würde. — Sachverständiger v. Pechmann bezweifelte in seiner Antwort, daß die Entlastung des Grundbesitzes von der Haus⸗ zinssteuer zu einer wesentlichen Aenderung der Kreditmöglichkeiten führen würde.
Der Sachverständige für die Lebensversicherungen Geheimrat Riese hielt, wie die vorher gehörten Gutachter, eine Neuregelung der Aufwertung über die dritte Steuernotverordnung hinaus für bedenklich, weil sie neue Unsicherheit und Beunruhigung schaffen würde. Auf Fragen verschiedener Abgeordneten ergänzte Geheimrat Riese seine Gutachten dahin, daß dur die Gründung von Tochter⸗ gesellschaften die Möglichkeit ausgeschlossen worden sei, daß etwa die Deckungsmittel für die neuen wertbeständigen Versicherungsabschlüsse zur Aufwertung der alten Papiermarkversicherungen mit venvandt werden köm ten. In der letzten Zeit sei das Versicherungsgeschäft sehr rege gewesen, weil mit der Stabilisierung der Valuta das Vertrauen gewachsen sei und die Versicherungsnehmer sich von Papiermark auf Goldmark umstellten.
Für den Zentralverband der Haus⸗ und Grundbesitzer erklärte Stadtrat Humar⸗München: Die jetzige dritte Steuernotverordnung könne nicht die Grundlage für eine Beruhigung des Publikums und der Wirtschaft bilden. Sie nehme gar keine Rücksicht auf den Hypo⸗ thekengläubiger, Pfandbriefgläubiger, auf die Hausbesitzer, auf das Bauwesen, die Arbeitslosen und die Instandsetzung der Häuser. Sie nehme nur Rücksicht auf die fiskalischen Interessen von Staat und Gemeinden und lege deswegen einen großen Teil der Wirtschaft lahm. Der Hausbesitz habe unter der Zwangswirtschaft kein Betriebskapital, er habe auch keinen Kredit beim Handwerker mehr. Die⸗ dritte Steuernotverordnung verbiete geradezu die Instandsetzung der Häuser, weil sie dafür nichts übrig lasse. Es würden jetzt mehr alte Wohn⸗ räume geräumt als neue errichtet. Die Hauszinssteuer sei auf die Dauer nicht haltbar. Ihr Ertrag komme nicht dem Wohnungswesen zugute, sondern werde von den Ländern und Gemeinden rein fiskalisch zum Ausgleich des Etats verwandt. Von den 25 Millionen aus dem Ertrag der bayerischen Hauszinssteuer, die für die Fortführung der stockenden Neubauten reserviert bleiben sollten, habe das Landwirt⸗ schaftsministerium einfach 12 ½ Millionen für sich verbraucht. In der Frage der Aufwertung stehe der zsbesitz auf dem Standpunkt, daß eine höhere Aufwertung als 15 Prozent unter bestimmten Vor⸗ aussetzungen tragbar sei. Eine Lösung wäre in der Weise. möglich, daß die Hypothekenbanken in einigen Monaten angäben, wieviel Hypo⸗ theken sie hätten und wieviel Pfandbriefe im Umlauf seien. Daraus lasse sich dann sofort verrechnen, in welchem Prozentsatz die Gold⸗ pfandbriefe die pierpfandbriefe ablösten. (Zurufe der Banken⸗ vertreter: Das ist ja unser Plan!) Alle Hypotheken müßten dann Tilgungshypotheken sein. So könne erreicht werden, daß das ganze jetzt tot liegende Kapital des Hypothekenmarkts und der Pfandbriefe in die Wirtschaft übergeführt werde als bewegliches, werbendes Kapi⸗ tal der Wirtschaft. Weiter solle damit erreicht werden, daß die Hypothekengläubiger in die Lage versetzt würden, das Notwendigste an Zinsen zu erhalten und ihr Eigentum lombardieren oder sonst ver⸗ werten zu können. Durch Abbau der Hauszinssteuer müsse dann die Instandsetzung der Häuser gewährleistet werden, so. daß die Haus⸗ besitzer sich auf die freie Wohnungswirtschaft vorbereiten könnten, die nicht über Nacht kommen, sondern nur
ürch 8i “ 8 Zwangswirtschaft erreicht werden könne. In Beantwortung er⸗ Mengenr Fragen berechnete Stadtrat Humar den Betvag, der dur die gegen Papierhypotheken eingetauschten Goldpfandbriefe an Zah⸗ lungsmitteln der Wirtschaft zugeführt wird, beispielsweise auf vier Milliarden. Die nachstelligen Hypotheken müßten zu Tilgungs⸗ hypotheken gemacht werden, damit auch für sie Goldpfandbriefe aus⸗ egeben werden könnten. Eine neue Inflation sei davon nicht zu ö da der Goldpfandbrief ja ein gedecktes Zahlungsmittel sei.
““
A* der Hauszinssteuer würde eine Aufwertung
Be. W der n der Hyp thelen uber die jetzigen 15 Prozent hinaus tragbar sein.
Bis siebzig
Prozent des Friedenswertes des Grundstücks könnten die Hypotheken u ilgungshypotheken gemacht 8 die
werden. Zur Lösung dieser Fragen Staatsinstituts nicht nötig; die be⸗ wpothekenbanken würden dazu ausreichen. 8 Als Vertreter des Bundes Deutscher Mietervereine erklärte Rechtsanwalt Groß⸗Dresden, wenn die deutsche Wirtschaft in der Lage sei, die Aufwertungslasten zu tragen, 4* wäre gegen eine Auf⸗ wertung nichts einzuwenden. Dazu sei die Wirtschaft aber kaum im⸗ kande, Gefühlspolitik könne in dieser Frage nicht getrieben werden. ede Aufwertung bedeute für die Wirtschaft eine neue Fhferlaft die ließlich eine neue Inflation hervorrufen und die aufkraft der ark herabsetzen müßlte. Die Hauszinssteuer bringe dem Fiskus nur cheinbare Einnahmen und sei eine 6 iale Kürte und Ungerechtigkeit schlinbnfter Art. Es müßte stati fösch festgestellt werden. wieviel Hypotheken heute überhaupt noch für die Aufwertung in Frage kämen. Her Sachverständige meinte, es gäbe heute fast gar keine ypotheken mehr. (Widerspruch.) Darum sei es doppelt ungerecht, da die dritte Steuernotverordnung die Aufwertungsfrage über die Hypotheken lösen wolle und die kleinen Sparer und Rrcsleite ör unberüsich⸗ tigt lasse. blieben auch die Lohn⸗ und Gehalts⸗ empfänger, denen die Geldentwertung ihre Bezüge in der Hand fer⸗ ließ, und die Kriegsbeschädigten, denen eine total entwer ete Abfindung gezahlt worden sei. Mit moralischen Gesichtspunkten ei also die Aufwertungsfrage nicht zu lösen. Die ungerechte Hauszins⸗ n müßte beseitigt werden, es müßten überhaupt aus der dritten Steuernotverordnung die Teile gestrichen werden, die sich mit dem Wohnungswesen und mit der Aufwertung befaßten. Auf verschiedene Frggem erwiderte der Sachverständige, die Mieter wollten kein Pivileg haben, aber sie wehrten sich gegen eine Erhöhung der Hausrente, die von den Mietern nur getragen werden könnte, wenn gleichzeitig die Einkommen entsprechend stiegen. Das sei aber nicht möglich, wenn man nicht die Gefahr einer neuen Inflation heraufbeschwören wolle. Die Rente der Hausbesitzer dürfe nur in dem ße aufgewertet werden, wie dies auf allen anderen Gebieten geschehe. Die dritte E“ s. mit 48 35 Prozent schon mehr als 8 Doppelte der sonstigen Aufwertung. u Als- Vertreter des Deutschen Gewerkscha tsbundes (Christliche Gewerkschaften) betonte Gewerkschaftssekretär erschel, daß auch die Arbeitnehmer eine großes prakti ches Interesse an der Auf⸗ wertungsfrage hätten. Die werkschaften kämen aber aus praktischen Gründen zu einer Ablehnung der Aufwertung. Wenn denno auf⸗ gewertet würde, dann müßten vor allen Dingen die kleinen Sparer berücksichtigt werden, die bei den abriksparkassen oft nicht ganz frei⸗ willig gespart und nun ihre Guthaben verloren hätten. Die Haus⸗ zinssteuer, die die Arbeitnehmer. schwer treffe, dürfe nicht zur Auf⸗ wertung der kommunalen Anleihen benutzt werden. Unter keinen Umständen dürften diejenigen von der Aufwertung die in spekulativer Absicht Kriegsanleihen und andere Schuldforderungen er⸗ worben hätten. Eine tetsscheiduhe zwischen den noch bestehenden und den bereits zurückgezahlten Hypotheken würde ungerecht sein.
Gründung eines neuen ttehenden
Wenn die Arbeitnehmer mit Rücksicht auf die Notlage der Wirtschaft
übergehen. — Von den üb schiedenen anderen Organisationen
hre Lohnforderungen zurückstellten, dann dürfte auf der anderen Seite ie Wirtschaft nicht mit der Aufwertung belastet werden. Die moralisch berechtigte Aufwertung sei aus wirtschaftlichen Gründen ten, denn sie würde eine neue Inflation heraufbeschwören und
üßten letzten Endes die Lvihi Haftlis schwachen Arbeit⸗
nehmer tragen. — Abg. Dr. Fleischer (entr. fragte würden Sie für die Aufwertung sein, wenn damit nicht eine Belastung der breiten arbeitenden Schichten einträte. — Der Sachverständige erwiderte, daß es keinen Weg geben werde, diese Abwälzung zu verhindern. Er halte auch aus anderen Gründen die Aufwertung, die vom Gesichts⸗
unkt der Gerechtigkeit aus zu billigen wäre, für praktisch un urch⸗ sütrae — Auf eine Anfrage
des Abg. Dr. Hertz (Soz.) erklärte der Sachverständige, eine allgemeine
Aufwertung dürfte natürlich nicht an den Ansprüchen der Arbeitnehmer aus der Sozialversicherung vor⸗ übrigen Gewerkschaftsrichtungen und ver⸗
sind schriftliche Gutachten zugesagt
worden.
8
Kreise und Gemeinden
“
wieder die E“ gezahlt. 8 8 der Umwertungssatz ber bi
Landrat Dr. Heine⸗Oschersleben vom Hypotkehengläubiger⸗ und Sparerschutzverband trat in erster Linie für eine Aufwertung der Sparkassenguthaben der kleinen Sparer ein. Die Kreditfähigkeit Deutschlands könne nur dann in der Welt gehoben werden, wenn in Deutschland die alten Schulden ehrlich bezahlt würden. Dagegen dürfe nicht der Einwand gelten, daß die Wirtschaft nicht zahlen könne. Schließlich habe der Staat die Pflicht, die Gläubiger zu schützen. Die Wertanerkennung der Forderungen sei leider durch die dritte Steuernotverordnung beseitigt worden, indem die Fnszab ang für die Hypotheken aufgehoben worden sei. Diese künstliche Kapitals⸗ vernichtung habe erst große Kreditnot hervorgerufen. Die Wirtschaft F durchaus in der Lage, die alten Schulden ehrlich wie in der orkriegszeit zu verzinsen und damit die wirtschaftliche Wert⸗ anerkennung der alten 2 u vollziehen. Die Provinzen, önnten die 8 während Reich und Länder daran durch die Prioritätsrechte der Entente gehindert seien. Immerhin müßte sich eine 8 Ver⸗ zinsung der Reichs⸗ und Staatsanleihen ermöglichen lassen. Der Sachverständige machte zum Si folgende Vorschläge: Der Um⸗ bei Vermögens⸗ und Sparanlagen beträgt fünfzig n es Goldwertes bei Aufnahme der Schuld. Für Schuld⸗ orderungen bis fünftausend Mark wird die Rückgabe gesperrt bis zum 1. Januar 1925, für die übrigen bis zum 1. Januar 1927. Die Verzinsung beträgt in diesem Jahre awei Prozent, vom nächsten Jahre ab drei Prozent. Von 1926 ab werden Für öffentliche Anleihen rozent des Goldwertes betragen. Sie sollen vom 1. Oktober 1924 ab mit einem Prozent verzinst werden. — berlandesgerichtspräsident Be st gab dann noch einige Erläuterungen u dem von ihm verfaßten Gesetzentwurf, der von den Gläubiger⸗ ssadberkanden vertreten wird. Dieser Entwurf wolle den Um⸗ wertungssatz nicht einheitlich festlegen, sondern nach den 6 lichen Verhältnissen des Schuldners bemessen, entsprechend den Grund⸗ Feen von Treu und Glauben, wie sie in der E“ des eichsgerichts anerkannt worden seien. Es sei ein 8 unmöglicher, in der dritten Steuernotverordnung vertretener Grundsatz, daß beim Uebergang einer Forderung von einer Hand in die andere nicht der Zeitpunkt der Schuldaufnahme, sondern der des Besitzwechsels maß⸗ geben sein solle. Richtig wäre es, der Schuldforderung gezwungen würde, von dem vollen Um⸗ wertungssatz dem Vorbesitzer den angemessenen Anteil abzugeben. Damit wäre Spekulationsgewinnen vorgebeugt. Die öffentlichen Anleihen seien zwar zunächst nicht zu tilgen, aber der E für sie müsse allmählich aufgenommen werden. Der Sachverständige wies dann die Argumente zurück, die gegen eine Auf⸗ wertung überhaupt vorgebracht würden. Wenn gesagt werde, die Geldenkwertung sei nun einmal nicht rückgängig zu machen, so werde vergessen, daß Landwirtschaft und Industrie unter der Geldentwertung nicht gelitten, sondern se durch ihre Preispolitik für sich ausgeschaltet hätten. Es sei auch nicht richtig, mit Rücksicht auf die Stabilität der Gesetzgebung eine Aufhebung der dritten Steuernotverordnung abzu⸗ lehnen. Eine stabile Gesetzgebung könne sich nur auf das Recht stützen und nicht auf das Gegenteil. Die geschädigten Gläubiger würden sich keinesfalls bei dieser dritten Steuernotverordnung e⸗ ruhigen, sondern eventuell ihre Aufhebung durch Volksentscheid zu er⸗ vingen suchen. — Der Vertreter des Hamburger Landesverbandes es Gläubigerschutzverbandes Dr. Prieß betonte besonders das Interesse der alten Fetoen Kaufmannschaft an einer Stärkung des Vertrauens in die Wirtschaft durch ehrliche Rückzahlung der alten Die Entschuldung sei keine Stärkung der Wirtschaft gewesen. Die Vernichtung des Kapitals durch die dritte Steuernot⸗ verordnung habe die Kreditfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Aus⸗ lande sehr geschwächt, Sie habe auch die Sachverständigen zur Ueber⸗ chätzung unserer Leistungsfähigkeit im Dawes⸗Gutachten gebracht. utschland sollte die n Finanzgrundsätze übernehmen, die in der englischen Wirtschaft gelten. — Herr Dieken⸗Rostock verlangte die hundertprozentige Aufwertung der Papiere, für die Sachwerte vorhanden seien. Nach seinem Vorschlag sind alle Hypotheken, Grund⸗ schuldbriefe und Obligationen voll auf Gold zu bewerten, vor allem
8
wenn der Erwerber
Schulden.
die mündelsicheren Hypotheken. Als mündelsicher gilt, was innerhalb
inszahlung wieder aufnehmen,
zwei Drittel der alten Vorkriegstaxen liegt. Der Wert der Hypothek⸗ und Grundschuld gilt vom Tage der Eintragung ins Grundbuch resp. dem Tage des Zinnsbeginns, ganz gleich wie oft das Papier weiter zediert ist. Der heutige Auszahlungswert würde auf vierzig Prozent 8 bemessen sein, steigend nach den wirtschaftlichen Verhältnissen.
läubiger und Schuldner dürfen während der nächsten zehn Jahre nicht kündigen. Freie Vereinbarung ist vorbehalten, jedoch nicht unter vierzig Prozent, wofür zehn Progens an die Staatskasse abzuführen sind, so daß dreißig Prozent dem Gläubiger verbleiben, Die dafür eingehenden Beträge sind zur Verzinsung der selbstgezeichneten Kriegs⸗ anleihe. insen sind vom 1. Juli 1923 ab nachzuzahlen nach den Verhältnissen der Besitzer und des Besitzes. Alle nach dem 1. Januar 1923 gekündigten Hypotheken und Grundschulden sind, soweit sie aus⸗ bezahlt sind, in die alte Priorität zurückzuversetzen unter Rückzahlung der geleisteten Beträge. Sind Prozesse vorhergegenges so hat der Schuldner die Kosten zu tragen resp. zu vergüten. Gelder, welche nach dem 31. Januar 1918 gegeben sind, sind nach dem Lebensmittel⸗ inder zu bewerten, so daß jeder das seine zurückerhält. 88 1 Weise könnten Sparkassen und Lebensversicherungen auch voll auf⸗ werten. Professor Großmann vom Schutzverband erläuterte auf Befragen die Art der Goldbilanzierung bei dernhe der
8
Umwertung nach den Grundsätzen des Schutzverbandes. Die Frage der wirtschaftlichen
der Sachverständigen beendet Der — Nat.) entließ mit Dankes⸗
der müsse natürlich im Rahmen Möglichkeit gelöst werden.
Damit war die Vernehmung Vorsitzende Abg. Dr. Steiniger mit 1 worten die Sachverständigen und ersuchte 8 um schriftliche Ein⸗ reichung ihrer Gutachten. Im weiteren auf der Sitzung erklärte
bg. Dr. Dernburg (Dem.), der Ausschuß sollte darauf drängen, daß die Regierung sich in einer Form vertreten lasse, die der Wichtig⸗ keit seiner Aufgabe entspreche, auch durch den Reichsbankpräsidenten. — Abg. Hergt (D. 8 schloß 8 dieser Forderung an und regte an, die Parteien möchten ihre Vorschläge sofort der Regierung über⸗ reichen mit der Aufforderung, sie in Gesetzesform umzugießen und dazu die Stellungnahme der Regierung zu fixieren. — Staatssekretär Joël betonte, vor dem Abschluf r Londoner Verhandlungen werde eine maßgebende Regierungsbeteiligung an den Ausschußverhandlungen kaum möglich sein, dagegen sei die Regierung ganz mit der Anregung einverstanden, daß die Vorschläge der einzelnen Fraktionen den ver⸗ Ressorts zur schriftlichen Stellungnahme eingereicht werden.
ach weiterer Geschäftsordnungsdebatte wurde bheschlossen, in der nächsten Sitzung, die vor dem Zusammentritt des Plenums, spätestens in vierzehn Tagen, stattfinden soll, über die Vorschläge der Fraktionen zu beraten und dabei die Rückäußerungen der Regierung und die Gut⸗ achten der Sachverständigen zu berücksichtigen. Diese Gutachten sollen alsbald nach Eingang der Regierung und den Ausschußmitgliedem zu⸗ gestellt werden.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Abspe rrungs⸗ maßregeln. b Dem Reichsgesundbeitsamt ist der Ausbruch un d das
Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlacht⸗ viehhofe in Dresden am 26. Juli 1924 gemeldet worden.
Statistik und Volkswirtschaft. Deutsche Seefischerei und Bodenseesischerei für Juni 1924 (Fangergebnisse usw.).
Von deutschen Fischern und von Mannschaften deutscher Schiffe gefangene und an Land gebrachte Fische, Robben, Wal⸗ und andere Seetiere sowie davon gewonnene Erzeugnisse.
88 Ostsee
Wert in Goldmark
Nordsee
Wert in kg Goldmark
IL Fische. 13 752 31 290 55 547 85 989
1 102 819
208 394 72 270 63 840
2 688 086 57 257 140 126
31 425 293 860 86 738 17 761 41 733
1 276 213 73 387 78 600 79 432 67 405
Seetiere und davon
gewonnene Erzeugnisse kg
8 202 13 463 16 244 17 060
155 036
28 888 — 29 094 — 118 853
Schellfisch, groß . IIII 2 -ööö . ZZZ1“
Ssländer. Weißling (Wittling, Merlan) Kabliau goß 1“ ein (Dorsch)
118 290 220 3 060 26 733
20 612 54 931] 39 332 8 465 6 162 136 613 15 157 10 805 10 426 33 898 43 118 82 051 100 014
mittel, Jsländer 1“ ee“*“ Seehecht (. e sn 8 Scholle (Goldbutt), roß, mittel.. lebed.. Knurrhahhn.. Köhler und Pollack ö.... atsisch (Seewolf) Rotzunge..
u“ 26 320 eezunge. 40 094
Steinbuttt. 57 154 Glattbutt (Tarbutt 9 336 Lachs (Flußlachs). de ee Lecht (Flußhecht). Stint. zuuß⸗ M. . j 8 arsch (Fluß⸗ u. Meer⸗
Rordars 1“ 279 604 Kaulkae — Blei (Brachsen, Brasse) 190 Scharbe (Platen)... 52 012 5 383 Geiek 625 234 525 H b“ — — Sprotte (Breitling).. — Aal (Fluß⸗ u. Meer⸗). 10 017 15 614 Aalraupe (Quappe).. 5 3 Seihell 10 444 4 899 Matele 11 308 3 335 Febnee⸗ (Struffbutt). 22 830 13 627 Plöse etgngh) j “ 40 20
eißfis ier) — —
p 8 41 642 12 418
Verschiedene. —. zusammen] 7 127 220] 1 257 796 II. Schaltiere. 83 b13 36 1 964 15 454 3 067 422 624 30
405 041 8 388⁷ 99 419
114 499
EEEEIII
v
40 153 480 22 047
23 018 20 783 8 320
8 534 38 254 293 407 251 2 545
102 175 615 16 187 3 571 33 347
1 121 456
234 951 32 117 42 161
6 630 165 615 1 134 221 032 2 570
214
813 121 52 076
9 775
47 082
3 722 280
107
Muscheln usw.. kg Krabben (Granaten).. FPesme⸗ 11““” aschenkrebse. . Stück Le—
403 077
0 Werte
zusammen isa
¹) Darunter Kaiserhummer: 40 kg von
Seetiere u
gewonnene Erzeugnisse
Nordsee
Wert in Goldmark
nd davon
kg
Goldmark
UII
Salzheringe Kaviagr. .. Fischlebern. Fücree . ischrogen.
zusammen
Nord⸗ und
Ostsee
Delphine und Seehunde Wildenten, Möwen
zusammen Stück 2 IV. Erzeugnisse von Seetieren.
zus. —IV
III. Andere Seetiere. Stück
6 666
50 919 3 426 68 7197 19 647 120 3
119758 6666 1 23 080
7852518” -
““
-2 9
lars. [Kanties
3 692 6 666
11 374 335 Stück 3 692 Kanties 6 666
Bodensee⸗ und Rheingebiet.
kg Stück
1 380 297 11 121 585 Kantjes
2 501 882
—’.
8 88
Wert in kg Goldmark
Blaufelchen Gangfische
Forellen.
Trüschen.
Sonstige Fi
Berli “
Sand⸗(Weiß⸗ Rheinlachs (Salmen) . Hece “ zarsche (Egli, Krätzer). Brach
de, . Ucfht. . S (Alet, Nasen usw.) bX“
55 627 7 978
30 385 5 733 206 881 40
. 22 . 1 173 351
1 222 602
. 1 363
41 977
¹) Feichen
zusammen
— —
1) Werte sind durch die Her noch nicht ermittelt. den 26. Juli 1924.
6 Statistisches Reichsamt. Der Präsident. J. V.: Susat.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 29. Juli 1924.
Telegraphische Auszahlung (in Billionen).
(Papierpes Japan
London ... New York.
Christiania. Danzig... elsingfors. talien.. Jugoslawien Kopenhagen
hW“
“ Schweiz.. S Spanien.. Stockholm
Aus
Kons tantinopel 8
Rio de Janeiro.. Amsterd.⸗Rotterdam Brüssel u. Antwerpen
Lissabon und Oporto
Gothenburg.. Budapest.. WI“
28. Juli Geld
1,345 1,705
29. Juli Geld
1,355
Brief
1,355 1,715
Brief
1,365 1,725 2,15
18,505 4,21 0,405
19,30 56,79 73,78 10,53 18,20
4,96 67,87 11,33 21,25
0).
und 8 111,47
5,29
ländische Banknoten (in Billionen).
Bankn
1 Bulgarische Finnische
ranzösische Italienische Rumänische CCC Schweizer Spanische unt
Ungarische
je 1 Einhei heiten, bei
8
und Abnah Franken:
bestand 21 40 570 500
53 Goldmark.
3 352 083),
Amerik. 1000-5 Doll.
ESn Pell. Argentinische... Brasilianische.. Englische große ... Belgisch . . . .
v662 Danziger (Gulden)
olländische.. Jugoslawisch Norwegische ..
Schwedische ...
Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber
Oesterreichische ..
Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ Banknoten“
Bern, naus w schen Nationalbank vom 23. Juli 1924 (in Klammern Zunahme
28. Juli
Geld Brief 4,21 4,21 1,35 0,40
18,50 18,48 19,15 3,01 67,92 73,43 10,50 21,50 160,50 18,20 4,89 56,54 1,71
29. Juli Geld 4,19 4,19 1,34 0,39 18,385 18,36 18,95 8 3,00 67,38 73,42 10,42 21,15 159,70 18,10 4,88 56,36 1,77 1 111,17 77,06 55,41
12,38 12,36 5,91 5,00
oten Brief
4,21 4,21 1,36 0,41
18,485 18,46 19,05 3,02 67,72 73,78 10,48 21.25 160,50 18,20 4,90 56,64 1,79 1,73 111,73 77,44 55,69
12,44 12,42 5,93 5,02
&ℳ u. dar.
67,50 73,07 10,44 21,40 159,70 18,10 4,87 56,26 1,75 1,69 111,17 77,06 55,36
12,44 12,42
Üüber 10 Lire 1““
1000 Lei er 500 Lei
. . . ⸗.
. *
12,50 12,48 5,91 5,93
5,00 5,02 sowie „Ag versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für Kronen für se 100 000 Ein⸗ für je 100 Einheiten.
er 100 Kr.
t, bei Oesterr. und Ungar. allen übrigen Auslandswerten
26. Juli. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweizeri⸗ me im Vergleich zu dem Stande vom 15. Juli 1924) in Metallbestand 605 141 195 (Zun. 199 865), Wechsel⸗ 1 332 204 (Zun. 3 347 717), Sichtguthaben im Ausland (Zun. 7 799 640), Lombardvorschüsse 66 523 325 (Abn. Wertschriften 6 826 507 (unverändert), Korrespondenten