1924 / 182 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Aug 1924 18:00:01 GMT) scan diff

offene Handelsgesell⸗ schaft in Böckingen, am 29. Juli 1924. Konkursverwalter: Bezirksnotar Ohrn⸗ berger in Böckingen, Stellvertreter: No tariatspraktikant Reiner daselbst. Offener Arrest mit Anzeige⸗ und Forderungs⸗ anmeldefrist bis 23. August 1924. Gläu⸗ bigerversammlung und Prüfungstermin am Montag, 1. Septbr. 1924, Vorm. 10 Uhr. Württ. Amtsgericht Heilbronn.

Herford. [38535]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Bulk in Herford, Göbenstraße, ist heute, 12 Uhr Mittags, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Kaufmann Gustav Landwermann in Herford. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 28. August 1924. Anmeldefrist bis zum 28. August 1924. Erste Gläubigerversammlung am 28. August 1924 im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 1. Prüfungstermin am 26. September 1924, Vormittags 9 Uhr, daselbst. 86

Herford, den 30. Juli 1924. .

Das Amtsgericht.

& Motorradbau,

Herne. Ueber das Vermögen der händlerin Wilhelmine Jürgens⸗ Delikatessenhaus in Herne, Bahnhof⸗ straße 90, ist am 30. Juli 1924, Nach⸗ mittags 12 Uhr 20 Min., das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Verwalter: Rechts⸗ anwalt Dr. Löbenstein in Herne. Anmelde⸗ der Konkursforderungen bis zum August 1924. Erste Gläubigerver ammlung und Prüfungstermin: 28. August 1924, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 16. August 1924. Die Termine werden abgehalten auf

r200

Zimmer Nr. 29.

[38536] Feinkost⸗ Jürgens

erne. [38537 Ueber das Vermögen der „Edeka“ Groß handel, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Herne, ist am 30. Juli 1924, Nachmittags 12 Uhr 5 Min., as Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Rosenthal in Herne. An meldefrist der Konkursforderungen bis zum 6. September 1924. Erste Gläubiger⸗ versammlung: 28. August 1924, Vor⸗ mittags 11 Uhr. Erster Prüfungstermin: 25. September 1924, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 23. August 1924. Die Termine werden abgehalten auf Zimmer Nr. 29. Das Amtsgericht Herne.

Mettstedt. 8 [38538]

Ueber das Vermögen des Schuhwaren händlers Richard Heß in Burgörner⸗Neu⸗ dorf ist am 30. Juli 1924, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahrem eröffnet worden. Konkursverwalter: Kaufmann Paul Mevyer in Hettstedt. Frist zur Anmeldung der Konkuürsforderungen bis zum 28. August 1924. Erste Gläubigerversammlung am 29. August 1924, Vormitiags 9 Uhr. Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 27. September 1921, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht.

Hettstedt, den 30. Juli 1924.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Leipzizg. [38545]

Ueber das Vermögen der im Handels⸗ register eingetragenen offenen Handels gesellschaft unter der Firma „Nuster & Helm“, Fahrradgroßhandlung in Leipzig, Brandenburger Skraße 10, wird heute, am 30. Juli 1924, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Ver⸗ walter: Rechtsanwalt Lorenz in Leipzig, Katharinenstraße 19. Wahltermin am 6. September 1924, Vormittags 11 Uhr. Aumeldefrist bis zum 10. September 1924. Prüfungstermin am 25. September 1924, Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 11. August 1924.

Amtsgericht Leipzig, Abt. II A¹, den 30. Juli 1924.

Leipzig. [38544] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl Otto Heyne in Leipzig, all. Inhaber einer Schürzenfabrik unter der im Handels⸗ register eingetragenen Firma „Carl Otto Heyne“ in Leipzig⸗Eutritzsch, Delitzscher Straße 71, wird heute, am 30. Juli 1924, Nachmittags 3 ¾ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Bücherrevisor Carl⸗ Born, Leipzig, Simsonstraße 8. Wahl⸗ termin am 6. September 1924, Vormit⸗ tags 9 Uhr. Anmeldefrist bis zum 10. Sep⸗ tember 1924. Prüfungstermin am 25. Sep⸗ tember 1924, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 11. August

Amtsgericht Leipzig, Abt. II A, den 30. Juli 1924.

Lesum. [38546] Ueber das Vermögen der Aumunder Mühle, Felix Wintruff, Aumund, wird heute, am 29. Juli 1924, Vormittags 12Uhr, das Konktursverfahren eröffnet. Der Rechts⸗ anwalt Trost in Lesum wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 13. September 1924 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 16. August 1924, Vormittags 10 Uhr, und zur Prü⸗ fung der angemeldeten Forderungen auf den 30. August 1924, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein⸗ schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt. von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte

Befkiedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 27. August 1924 Anzeige zu machen.

Das Amtsgericht in Lesum.

München. [38547]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hugo Reichold in München, Rottaw⸗ straße 5/0, wurde am 29. Juli 1924, Nachm. 5 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Stolz II. in München, Max⸗ Joseph⸗Straße 1/I. Offener Arrest nach K.⸗O. § 118 mit Anzeigefrist bis 19. August 1924 ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen im Zimmer 643/I1I1I, Elisenstraße 2a, bis 19. August 1924. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubigerausschusses und wegen der in K.⸗O. §§ 132, 134, 137 bezeichneten An gelegenheiten sowie allgemeiner Prüfungs⸗ termin Freitag, den 29. August 1924, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 654/1I11, Elisen⸗ straße 2a. Amtsgericht München.

—ö——

oldenburg, Oldenburz. [38548]

Ueber das Vermögen der Bau⸗ und Handelsgesellschaft m. b. H. Way⸗ meyer Erben in Oldenburg ist heute, am 29. Juli 1924, Vorm. 10 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter ist der Auftionator Gent in Oldenburg. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 15. September 1924 anzumelden. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 14. August 1924, Vormit⸗ tags 10 Uhr. Prüfungstermin am 7. Oktober 1924, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 1. September 1924. N. 9/24.

Oldenburg, den 29. Juli 1924.

Amtsgericht.

Radeberg. [38549] Ueber das Vermögen des Fabrikbesitzers Franz Oscar Meyer in Radeberg, In⸗ habers der Firmen Radeberger Papier⸗ fabrik Oscar Meyer in Radeberg und Höhlig & Co. in Grünberg, wird heute, am 29. Juli 1924, Nachmittags 2 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Kaufmann Alfred Canzler in Dresden, Pirnaische Str. 33. Anmeldefrist bis zum 23. August 1924. Wahltermin am 25. August 1924, Nachmittags 3 Uhr. Prüfungstermin am 6. September 1924, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 23. August 1924 Amtsgericht Radeberg, den 29. Juli 1924.

Rosenheim. [38550]

Das Amtsgericht Rosenheim hat über das Vermögen des Holzhändlers Sebastian Ransberger in Speckbachmühle am 29. Juli 1924, Nachmittags 3 Uhr, den Konkurs eröffnet. Vorläufiger Konkursverwalter Rechtsanwalt Hauch in Rosenheim. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur An⸗ meldung der Konkursforderungen bis Donnerstag, den 21. August 1924. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausschusses so⸗ wie allgemeiner Prüfungstermin am Frei⸗ tag, den 29. August 1924, Nachmittags 3 ÜUhr, im Sitzungssaal des Amtsgerichts.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. Schwerin, Warthe. [38551]

Ueber das Vermögen des Schuhfabri⸗ kanten Arthur Grunewald, Inhaber der Firma Grunewald & Co., Schuhfabrik mit Dampfbetrieb, wird heute, am 29. Juli 1924, Vormittags 11 Uhr 45 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet, da er seine Zahlungsunfähigkeit und seine erfolgte Zahlungseinstellung dargetan hat. Der Rechtsanwalt Eichstaedt in Schwerin a. W. wird zum Konkursverwalter ernannt. Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 5. Sep⸗ ember 1924 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkunsordnung bezeichneten Gegenstände auf den 3. September 1924, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 28. Oktober 1924, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab⸗ folgen oder zu leisten, auch die Ver⸗ pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be⸗ friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs⸗ verwalter bis zum 3. September 1924 Anzeige zu erstatten.

Amtsgericht Schwerin a. W., den 29. Juli 1924.

Treysa, Bz. Cassel. [38552]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Adam Schäfer (Großvertrieb chemisch⸗ technischer Erzeugnisse, technischer Oele und Fette) in Treysa wird heute, am 21. Juli 1924, Vormittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Prozeß⸗ agent Hönig zu Treysa wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. September 1924 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Be⸗ schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintreten⸗ denfalls über die im § 132 der Kon⸗ kursordnung bezeichneten Gegenstände auf Freitag, den 22. August 1924, Vorm. 9 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen auf Freitag, den 3. Oktober 1924, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Termin anberaumt. Allen Personen,

welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkurs⸗

masse etwas schuldig sind, wird auf⸗

gegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. September 1924 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Treysa.

Trier. [38553

Ueber das Vermögen der Westdeutschen Kleider⸗ und Wäschefabrik, Trier, Paulin⸗ straße, offene Handelsgesellschaft, bestehend aus: 1. Julius Leib, Trier, Deuthherrn⸗ straße 18, 2. Walter Ackermann, Ehrang, Postamt, ist am 29. Juli 1924, Mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter ist der Geschäfts⸗ führer Jakob Hardt in Trier. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 20. August 1924. Ablauf der Anmeldefrist an dem⸗ selben Tage. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am 27. August 1924, Vormittags 10 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am Mittwoch, den 17. September 1924, an hiesiger Gerichtsstelle.

Trier, den 29. Juli 1924.

Amtsgericht. Abteilung 12

Waldheim. [38554]

Ueber das Vermögen des Möbel fabrikanten Rudolf Reinhard Franke in Hartha, alleinigen Inhabers der Firma Reinhard Franke in Hartha, wird heute, am 30. Juli 1924, Nachmittags 4 Uhr 30 Min., das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt Jordan in Waldheim. Anmeldefrist bis zum 15. September 1924. Wahltermin am 25. August 1924, Vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin am 29. September 1924, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 18. August 1924.

Waldheim, den 30. Juli 1924.

Sächs. Amtsgericht.

Weissenrels. [38555]

Ueber das Vermögen des Kolonialwaren händlers Max Niese in Weißenfels, Leipziger Straße 62, ist heute, Vor mittags 11 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht üin Weißenfels das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Heinrich Kupfer in Weißenfels, Klosterstr. Frist zur An⸗ meldung der Konkursforderungen bis 15. September 1924. Erste Gläubiger⸗ versammlung am 26. August 1924, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr. Prüfungstermin am 26. September 1924, Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 15. September 1924.

Weißenfels, den 30. Juli 1924.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Abt. 5.

Wertinzen. [38556] Das Amtsgericht Wertingen hat im Konkurse über das Vermögen des Kauf⸗ manns Josef Schick in Wertingen am 30. Juli 1924, Vormittags 10 Uhr 55 Minuten, den Konkurs eröffnet. Kon⸗ kursverwalter ist Rechtsanwalt Hofmann in Wertingen. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforde rungen bis 20. August 1924. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses, dann über die in §§ 132, 134, 137 der Konkurs⸗ ordnung bezeichneten Fragen am Montag, den 18. August 1924, Vormittags 9 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin Mitt⸗ woch, den 10. September 1924, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 1. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

würzburg. [38183

Das Amtsgericht Würzburg hat am 28. Juli 1924, Nachmittags 5 ½ Uhr, über das Vermögen der „Afach“, Aktiengesell⸗ schaft für angewandte Chemie, Würzburg, mit dem Sitz in Würzburg, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Anton Link in Würz⸗ burg. Anmeldefrist bis Samstag, den 30. August 1924 einschließlich. Erste Gläubigerversammlung am Samstag, den 23. August 1924, Vormittags 9 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am Samstag, den 20. September 1924, Vormittags 9 Uhr, je im Sitzungssaal Nr. 70/I des Justizgebäudes in Würzburg. Offener Arrest erlassen. Anzeigefrist bis Sams⸗ tag, den 30. August 1924.

Würzburg, den 28. Juli 1924.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Greifswald. [38530]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Mainzer und Co. in Greifswald, Lange Straße 33, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 11. August 1923, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Greifswald anberaumt.

Greifswald, den 29. Juli 1924

Das Amtsgericht.

[38540] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Wiggers in Jever ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin am 9. August 1924, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht in Jever anberaumt. Jever, den 29. Juli 1924. Das Amtsgericht. Abt. I. Jever. [38541] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Johann B. Wiggers in Jever ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 9. August 1924, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht in Jever, Zimmer Nr. 7, anberaumt. Jever, den 29. Juli 1924. 1 Das Amtsgericht. Abt. I.

Jever.

3 [38477] über das Ver⸗ und Zimmer⸗

Auerbach, Vogtl.

Die Geschäftsaufsicht mögen der Firma Paul mann, Auerbach i. V., 25. Juli 1924, Nachm. 6 Uhr, auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben.

Sächs. Amtsgericht Auerbach, am 25. Juli 1924.

Bargteheide. [38478] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Müllers Gustav Wittern in Nahe wird aufgehoben, da das Konkurs⸗ verfahren eröffnet ist. Bargteheide, den 22. Juli 1924. Das Amtsgericht. O0. S. [38479] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johannes Kaller in Beuthen, O. S., Krakauer Str. 22, wird zur Abwendung des Konkursverfahrens die Geschäftsauf⸗ sicht angeordnet und zur Beaufsichtigung Schuldners der Kaufmann Josef Czerner von hier bestellt. Beuthen, O. S., den 29. Juli 1924. Das Amtsgericht.

Das

Bremen. [38480] Am 26. 7. 1924 ist Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet worden über das Vermögen der Firma Karl Wessel & Co. in Bremen. Aufsichtsperson: Rechtsanwalt Dr. Haß in Bremen. Amtsgericht Bremen.

Beuthen.

des

Bretten. [38481]

Die am 27. Juni 1924 angeordnete Ge⸗ schäftsaufsicht über die Firma Singer & Sohn in Bretten wird gemäß § 66 Abs. 3 V.⸗O., Geschäftsaufsicht betr., wieder aufgehoben, da innerhalb eines Monats kein ordnungsgemäßer Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens gestellt wurde.

Bretten, 30. 7. 1924. Amtsgericht. Charlottenburg. [38482]

Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Fritz Stürickow (Seifengroß⸗ handlung) zu Charlottenburg, Kant⸗ straße 70, wird angeordnet. Herr Hans Borchardt in Charlottenburg, Kant⸗ straße 19, wird zur Aufsichtsperson be⸗ stellt. Die Gläubigerversammlung wird auf den 15. August 1924 um 12 Uhr, Amtsgerichtsplatz, II. Stock Zimmer 254, berufen.

Charlottenburg, den 29. Juli 1924. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Abteilung 40.

71n Der

Darmstadt. [38096]

Ueber die Firma Hessische Automobil Gesellschaft A. G. in Darmstadt wurde am 25. Juli 1924 die Geschäftsaufsicht angeordnet. Als Geschäftsaufsichtsperson wurde Amtsgerichtstaxator Raab in

Darmstadt bestellt.

Darmstadt, den 25. Juli 1924. Hessisches Amtsgericht J.

Dresden. [38484]

Das Geschäftsaufsichtsverfahren des Kaufmanns Ernst Martin in Dresden, Wiener Str. 31, wird aufgehoben, da ein ordnungsmäßiger Vergleichsvorschlag innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht eingereicht ist.

Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 30. Juli 1924. Dresden. [38485]

In der Geschäftsaufsichtssache des Pelz⸗ hutfabrikanten Ernst Schubert in Dres⸗ den, Gerokstr. 56, wird die Geschäfts⸗ aufsicht aufgehoben, do der Schuldner den Antrag auf Anordnung der Geschäfts⸗ aufsicht zurückgenommen hat.

Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 30. Juli 1924. Elberreld.

Die Geschäftsaufsicht über da mögen des Kaufmanns Robert alleiniger Inhaber der Firma Dhom in Elberfeld, ist am 26. Juli 1924 auf Antrag des Schuldners aufgehoben

worden. 8 Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13. Eiberreld. [38487

Ueber das Vermögen 1. der offenen Handelsgesellschaft Silberbach & Eich⸗ mann in Elberfeld, Hofkamp 28, 2. deren Gesellschafter Richard Silberbach und Erich Eichmann daselbst ist am 28. Juli 1924, Vormittags 11 ½ Uhr, Geschäfts⸗ aufsicht angeordnet. Aufsichtsperson: Kaufmann Rudolf Gesser, Vohwinkel⸗ Hammerstein, Bismarckstraße 105.

Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13. Eutin. [38488]

Die über den Sattlermeister Heinrich Fassold in Eutin angeordnete Geschäfts⸗ aufsicht ist auf seinen Antrag aufgehoben

Eutin, den 18. Juli 1924. .

Das Amtsgericht. Abt. I.

[38489] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Erich Kehr unter der Firma Möbelfabrik Geisa G. E. Kehr in Geisa ist am 30. Juli 1924, Mittags 12 Uhr, zur Ab⸗ wendung des Konkurses die Geschäfts⸗ aufsicht angeordnet worden. Aufsichts⸗ person ist der Kaufmann Isaak Freuden⸗ thal in Geisa (Rhön). . Geisa, den 30. Juli 1924. Thüringisches Amtsgericht. Günzburg. [38490] Das Amtsgericht Günzburg hat heute nachm. 5 ¼ Uhr über das Vermögen des Hans Schmucker, Schlossermeisters in zur Abwendung des Konkurses

82

Geisa.

wird heute, am!

die Geschäftsaufsicht angeordnek. Als

Aufsichtsberson wurde der Kaufmann

Anselm Offenwanger in Offingen bestellt. Günzburg, den 29. Juli 1924. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

[38491]

Hamburg. angeordnet

Die Geschäftsaufsicht ist über das Vermögen:

1. der Kommanditaesellschaft in Firma Ernst A. Hartmann & Co., Ballinhaus, Meßberg. h

2. des Kaufmanns Ernst Anton Hart⸗ mann, alleinigen persönlich haftenden Gesellschafters derselben. Hagenau 12,. Aufsichtsperson:, J. W. Herwig, Kaiser⸗ Wilhelm⸗Str. 23/31. 1

3. des Kaufmanns Walter Fonfe, alleinigen Inhabers der Firma Walter Fonfe, Grindelberg 20 a. Aufsichtsperson: Emil Korn, Glockengießerwall 8.

Hamburg, 30. Juli 1924.

Das Amtsgericht.

Heilbronn, Neckar. [38492] am 17. Juni 1924 angeordnete Geschäftsaufsicht über die Firma Schellen⸗ berger & Co., offene Handelsgesellschaft in Böckingen, ist am 28. Juli 1924 wegen Aussichtslosigkeit aufgehoben worden. Amtsgericht Heilbronn

Herford. [38493] Die behufs Abwenduna des Konkurses am 23. Juni 1923 angeordnete Geschäfts⸗ aufsicht über das Vermögen des Land⸗ wirts Heinrich Kombrink in Eickum wird aufgehoben, weil Schuldner bis jetzt keinen den Erfordernissen des § 41. Abs. 1 Geschäftsaufsichtsverordnung ge⸗ nügenden Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens eingereicht hat 66 Abs. 3 Ziffer 2 der Geschäftsaufsichts⸗ verordnung vom 14. Juni 1924). Herford, den 24. Juli 1924. Amtsgericht. Mühldorf. [38494] Amtsgericht Mühldorf hat am 29. Juli 1924 über das Vermögen des Zigarrengeschäftsinhabers Hermann Hildebrandt in Mühldorf am Inn die Geschäftsaufsicht angeordnet. Aufsichts⸗ person: Rothfischer, Geora, Kaufmann in Mühldorf am Inn. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. [38495] Mühlhausen, Kr. Pr. Holland. Ueber Vermögen des Tischler⸗ meisters Eduard Wolentarski in Mühl⸗ hausen wird die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung Konkurses angeordnet und als Aufsichtsperson der Privatsekretär Adolf Bokofzer in Mühlbausen bestellt. Amtsgericht Mühlhausen, Ostpr., den 28. Juli 1924.

8.. ; Die

Das

das

Neheim. [38497]

Die Geschäftsaufsicht über den Kon⸗ sumverein der Wirtschaftlichen Vereini⸗ gung e. G. m. b. H. in Hüsten wird gemäß § 66 Abs. III Nr. 3 der Bekannt⸗ machung über die Geschäftsaufsicht vom 14. Dezember 1916 und der Verordnung vom 14. Juni 1924 aufgehoben, da drei Monate seit deren Anordnung ver⸗ strichen sind.

Neheim, den 26. Juli 1924.

Das Amtsagericht.

Oerlinghausen. [38108] Ueber das Vermögen der „Dalbker Zell⸗ stoff⸗- und Papierfabrik Aktiengesellschaft zu Dalbke“ ist auf Antrag der genannten Firma vom 18. Juli 1924 durch Beschluß vom heutigen Tage die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet worden. Als Aufsichtsperson ist Dr. von Kuhlmann in Bielefeld, Goethestraße Nr. 16, bestellt worden. Oerlinghausen, 29. Juli 1924. Lippisches Amtsgericht.

Papenburg. [38498] Die über das Vermögen des Kauf⸗ manns Josef Harnischmacher in Papen⸗ burg angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben, weil die Voraussetzungen für die Anordnung Behebung der Zah⸗ lungsunsfähigkeit und Ueberschuldung in absehbarer Zeit nicht mehr vorliegen. Amtsgericht Papenburag. 28. 7. 24. Reichenbach, Vvogtl. [38499] Die Geschäftsaufsicht über das Stickereifaktorgeschäft des Faktors Her⸗ mann Fischer in Reichenbach i. V. wird aufgeboben, da der Geschäftsaufsichts⸗ führende im Einverständnis mit dem Schuldner es beantraagt hat. Amtsgericht Reichenbach i. V.,

am 24. Juli 1924

8. Tarif⸗ und

Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisenbahnen.

[38473] Deutsch⸗schwedisch⸗norwegischer Gütertarif.

Ab 10. VIII. 24 werden die Stationen Neisse, Neusalz (Oder), Piesteritz und Ziegenhals in die Schnittafel A und die Stationen Göteborg Bs, Sandviken und Trollhättan in den A.⸗T. 4 einbezogen. A.⸗T. 6 für Automobile zur Durch⸗ fuhr durch Deutschland wird bis 31. VIII. verlängert. Auskunft durch die Abferti⸗ gungen. v“

Altona, den 29. Juli 1924.

Reichsbahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen

S

Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Goldmark nad Alle Postanstalten nehmen Vestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Goldmark.

Fernsprecher: Zentrum 1573

Reichsbankgirokonto.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1,— Goldmark freibleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Goldmark freibleibend.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

—1 8 8

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Poftscheckkonto: Berlin 41821.

1924

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen

Berlin, Montag,

Barbezahlung oder einschließlich des Portos abgegeben.

Gesetz über Aenderung der Reichsversicherungsordnung. Gesetz über Sonderzulagen in der Unfallversicherung.

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Sonderz in der Unfallversicherung.

Verordnung über Wochenhilfe. Verordnung über Verlängerung der Frist zur Einreich

Goldbilanzen und Inventare zu Steuerzwecken.

9. Verordnung über die Börsenumsatzsteuer (Devisenumsätze).

Bekanntmachung, auf Goldmark für den Monat Juli 1924.

Verordnung über die Wahl der Beisitzer in den Ausse Kammern und Senaten für Angestelltenversicherung.

Deutsches Rei⸗

Gesetz g über Aenderung der Reichsversicherungsordnung. Vom 31. Juli 1924. (Veröffentlicht im RGBl. 1924 1 S. 669.)

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit

Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: WrI1.

Der § 1285 der Reichsversicherungsordnung erhält die folgende

Fassung: 8 Der Reichszuschuß beträgt jährlich 48 Goldmark für jede

Invaliden⸗, Witwen⸗ und Witwerrente und 24 Goldmark für

jede Waisenrente. Artikel II. Das Gesetz tritt mit dem 1. August 1924 in Kraft. Berlin, den 31. Juli 1924. Der Reichspräsident. Der Reichsarbeitsminister.

b Gese h über Sonderzulagen in der Unfallversicherung.

Vom 31. Juli 1924. (Veröffentlicht im RGBl. 1924 I S. 669.)

Der Neichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: 1 § 1.

Wer aus der Unfallversicherung eine Rente von zwei Dritteln oder mehr der Vollrente bezieht, erhält vom 1. Juli 1924 ab eine Sonderzulage von fünfzehn Goldmark monatlich zu seiner Rente.

8 (die Rente nach dem durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst EE“ lestgesest oder wird sie zu Lasten der Zweiganstalt der See⸗Berufsgenossenschaft gewährt, so beträgt di Sonderzulage zehn Goldmark monatlich. WTö

2

Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

3 1

Z 0. S 8 2 8 Der Reichsarbeitsminister kann Vorschriften des Gesetzes erlassen. v“

Berlin, den 31. Juli 1924. Der Reichspräsident. Der Reichsarbeitsminister. 7 Dr. Brauns.

zur Durchführung

8

Verordnung æ

ur Durchführung des Gesetzes über Sonder⸗

zulagen in der Unfallversicherung.

Vom 31. Juli 1924. (Veröffentlicht im RGBl. 1924 I S. 670.) Auf Grund des § 3 des Gesetzes über Sonderzulagen in

der Unfallversicherung vom 31. Juli 1924 (NGBl. I S. 669) wird folgendes verordnet:

ung der

betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze

den 4. August, Abends.

vorherige Einsendung des Betrages

8 Die Sonderzulage wird solchen Empfängern einer Verletzten⸗ rente von zwei Dritteln oder mehr der Vollrente gewährt, die auf Grund der §§ 1, 7 des Gesetzes über Zulagen in der Unfallver⸗ sicherung eine Zulage zu ihrer Rente beziehen.

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8 Auf die Sonderzulage finden die Vorschriften der §§ 5, 5a, 6 § 9 Abs. 1 bis 5 des Gesetzes über Zulagen in der Unfallversicherung entsprechende Anwendung. 6 Ueber das Verfahren und über die Anweisung der Sonderzulagen bestimmt das Reichsversicherungsamt das Nähere. h Berlin, den 31. Juli 1924. Der Reichsarbeitsminister Dr. Brauns.

Verordnung über Wochenhilfe. v

Vom 31. Juli 1924. (Veröffentlicht im RGBl. 1924 I S. 673.)

Auf Grund des Gesetzes über Aenderung von Geld⸗

beträgen in der Sozialversicherung vom 9. Juni 1922 (Reichsgesetzbl. I S. 504) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ rats und der Ausschüsse des Reichstags für Angelegen⸗ heiten und für den Haushalt folgendes verordnet: . 8 Im § 195 a der Reichsversicherungsordnung in der Fassung der Verordnung über Wochenhilfe vom 18. August 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 817) werden die Vorschriften der Abs. 1 bis 3 durch die folgenden Vorschriften ersetzt:

„Weibliche Versicherte, die in den letzten zwei Jahren vor 1 Niederkunft mindestens 10 Monate Unlebte. im der Niederkunft aber mindestens 6 Monate hindurch auf Grund der Reichsversicherung oder bei dem Reichsknappschaftsvereine gegen Krankheit versichert gewesen sind, erhalten als Wochenhilfe

1. ärztliche Behandlung, falls solche bei der Entbindung oder bei

Schwangerschaftsbeschwerden erforderlich wird, 2. einen einmaligen Beitrag zu den sonstigen Kosten der Ent⸗ bindung und bei Schwangerschaftsbeschwerden in Höhe von 25 Goldmarkv; findet eine Entbindung nicht statt, so sind als Beitrag zu den Kosten bei Schwangerschaftsbeschwerden 6 Goldmark zu zahlen, 1 ein Wochengeld in Höhe des Krankengeldes, jedoch mindestens 50 Goldpfennig täglich für vier Wochen vor und sechs zu⸗ sammenhängende Wochen unmittelbar nach der Niederkunft. Das Wochengeld für die ersten vier Wochen ist spätestens mit dem Tage der Entbindung fällig, solange sie ihre Neugeborenen stillen, ein Stillgeld in Höhe des halben Krankengeldes, jedoch mindestens 25 Gold fennig täglich bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Nöbeis kunft. Der Vorstand kann einen Höchstbetrag für das täg⸗ liche Stillgeld festsetzen. 5 Der § 195 c der Reichsversicherungsordnung in der Fassun der Verordnung über Wochenhilfe vom 18. August 1928 (Reichsgesetzbl. I S. 817) erhält folgende Fassung:

„Der Vorstand der Krankenkasse kann, soweit keine Anordnung nach § 195 getroffen ist, allgemein beschließen, bei der Ent⸗ bindung und bei Schwangerschaftsbeschwerden freie Hebammenhilfe und freie Arznei zu gewähren; in diesem Falle ermäßigt sich die bare Beihilfe an die Wöchnerin nach § Abs. 1 Rr. 2 auf 10 Goldmark; findet keine Entbindung statt, so ist keine Beihilfe zu zahlen.

Bei Ersatzforderungen der Kasse und gegen die Kasse gilt als Wert der Sachleistung nach Abs. Becrag von 15 PFochit

Der §. 195 d der Reichsversicherungsordnung in der Fassung der Verordnung über Wochenhilfe vom 18. August 1829 (Reichsgesetzbl. 1 S. 817) erhält folgende Fassung:

„Wo nach Landesgesetz eine öffentlich⸗rechtliche Körperschaft den Hebammen die Gebühren auszahlt oder ein bestimmtes Mindest⸗ einkommen gewährleistet, kann zugleich angeordnet werden, daß die Krankenkasse einen Teil des einmaligen Beitrags nach 195 a Abs. 1 Nr. 2 bis zur Höhe von 15 Goldmark an die Körperschaft statt an die vTö“ zahlen hat. Dieser Betrag muß der Wöchnerin auf die Gebühr angerechnet werden, die sie selbst für die Hebammenhilfe zu zahlen hat.“

Der § 197 Abs. 1 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung in der Fassung der Verordnung über Wochenhilfe vom 18. August 1923 (Reichsgesetzbl. I. S. 81⁰) erhält folgende Fassung:

„Dabei gilt als Wert der Sachleistung nach § 195 a Abs. 1 Nr. 1 der. Betrag von 30 Goldmark; der Reichsarbeitsminister kann mit Zustimmung des Reichsrats im Falle eines Bedürfnisses diesen Betrag allgemein anderweit festsetzen.“

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1“ Der § 205 a Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung in der Fassung der Verordnung über Wochenhilfe vom 18. August 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 812) erhält folgende Fassung:

„Als Wochenhilfe werden die im § 195 a bezeichneten Leistungen

betrãgt das Wochengeld 0 Goldpfennig und das

Goldpfennig täglich. Der Kassenvorstand kann be⸗

Stillgeld 25 das Wochengeld auf einmal oder in Teilbeträgen ge⸗

stimmen, daß zahlt wird.“

§ 6.

Der § 370 Abs. 1 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung in der Fassung der Verordnung über Wochenhilfe vom 18. August 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 817) erhält folgende Fassung:

„Wird bei der Entbindung oder bei Schwangerschaftsbeschwerden ärztliche Behandlung erforderlich 195 a Abs. 1 Nr. 1), so kann die Krankenkasse in den vorstehend bezeichneten Fällen der Wöchnerin statt der Sachleistung eine bare Beihilfe bis zu 30 Goldmark gewähren.“

§ 7.

Diese Vorschriften treten mit dem 1. August 1924 in Kraft. Für Entbindungsfälle, die vor dem 1. August 1924 eingetreten sind, ist das Wochen⸗ und Stillgeld für den Rest der Bezugszeit nach Maßgabe dieser Verordnung zu berechnen 1b

Berlin, den 31. Juli 1924.

Der Reichsarbeitsminister. Dr. Brauns

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Verordnung U. über die Verlängerung der Frist zur Einreichung der Goldbilanzen und Inventare zu Steuerzwecken. (Artikel I § 34 der Zweiten Steuernotverordnung.)

Vom 26. Juli 1924. (Veröffentlicht im RGBl. 1924 I S. 676.)

Aunuf Grund des Artikel I § 36 und des Artikel XIX § 6 der Zweiten Steuernotverordnung vom 19. Dezember 1923 (RGBl. I S. 1205) bestimme ich zur Durchführung der Vorbereitungsarbeiten für die Besteuerung des Einkommens im Jahre 1924 folgendes:

Die im Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen über Goldbilanzen und Inventare zu Steuerzwecken vom 30. April 1924 (7GBl. I S. 429) bestimmte Frist wird um einen und einen halben Monat verlängert; die Eröffnungsbilanz in Goldmark und die sonstigen im Abs. 1 der vorgenannten Durchführungsbestimmungen bezeichneten Unterlagen sind daher statt bis zum 15. August bis zum 30. September 1924 dem

Fiinnanzamt einzureichen. Berlin, den 26. Juli 1924. Der Reichsminister der Finanzen. Dr. Luther.

8 1e“ G Neunte Verordnung⸗ über die Börsenumsatzsteuer (Devisenumsätze). Vom 31. Juli 1924.

Auf Grund des § 62 des Kapitalverkehrsteuergesetzes und des § 265 der Ausführungsbestimmungen ' verkehrsteuergesetz wird folgendes bestimmt:

„(1) Soweit bei Anschaffungsgeschäften über solche Auszahlungen, Guthaben, Anweisungen, Kreditbriefe, Schecks oder Wechsel, die auf ausländische Währung lauten (Devisen), als Gegenleistung Devisen vereinbart sind, unterliegen die Geschäfte der Börsenumsatzsteuer nur dann, wenn die Devisen der Leistung und der Gegenleistung ver⸗ schiedenen Währungen angehören.

.(2) Die Beschränkung der Steuerpflicht gemäß Abs. 1 findet keine Anwendung auf Anschaffungsgeschäfte, die verboten sind.

§ 2. (1) Händlergeschäfte über Devisen, die unter § 1 fallen, sind von der Börsenumsatzsteuer befreit, soweit die Devisen 1. im Arbitrierverkehr an einem ausländischen Börsenplatz ge⸗ kauft und an einem anderen ausländischen Börsenplatz verkauft sind und die einander gegenüberstehenden Geschäfte zu festen

Kursen innerhalb zweier aufeinanderfolgender Börsentage ab⸗

geschlossen sind (Arbitragegeschäfte),

2. nach den Geschäftsbedingungen (der Usance) eines ausländischen Börsenplatzes gekauft oder verkauft werden (Usancegeschäfte).

(2) Für Usancegeschäfte (Abs. 1 Nr. 2) über Devisen, die

Kunden⸗ oder Privatgeschäfte sind, ermäßigt sich die Steuer auf den

vierten Teil der Sätze des § 52 Abs. 1 zu f des Kapitalverkehr⸗ steuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

(3) Die Anwendung der Abs. 1, 2 ist von der Innehaltung der Förmlichkeiten abhängig, die sich bei sinngemäßer Anwendung des § 191 der Ausführungsbestimmungen zum Kapitalverkehrsteuer⸗ gesetz ergeben.

.(1) Von der Börsenumsatzsteuer sind Anschaffungsgeschäfte über Zins⸗ und „Gewinnanteilscheine, die auf ausländische Währung lauten, befreit, sofern der Wert des Gegenstandes nicht mehr als

ldmark beträgt