1924 / 183 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Aug 1924 18:00:01 GMT) scan diff

9. August 1924, Vormittags 10 Uhr, an r Gerichtsstelle. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin am 26. September 1924, Vor⸗ mittags 10 Uhr, daselbst. Rostock, den 30. Juli 1924. S8 Amtsgericht. 88 Sigmaringen. [38913 Ueber das Vermögen des Flaschner⸗ meisters Karl Weller in Sigmaringendorf wird heute, am 30. Juli 1924, Mittags 2 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Landrentmeister a. D. Henselmann in Sigmaringen wird zum Konkursver⸗ walter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 25. August 1924 bei dem Gericht anzumelden. Offener Arrest und Anzeige⸗ pflicht: 16. August 1924. Erste Gläubiger versammlung und Prüfungstermin am 29. August 1924, Vormittags 10 Uhr. Amtsgericht Sigmaringen.

—..—

Stettin. [38914]

Ueber eudolf

das Vermögen des Kaufmanns Schubert in Stettin, Deutsche

Str. 53, ist heute, Vormittags 11 ½ Uhr,

8 8

8 1

Donnerstag, den 21. August 1924

as Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Otto Borkowski in Stettin, zirkenallee 36. Anmeldefrist und offenern Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 15. Sep

neiner Prüfungstermin am 15. Oktober

924, Vorm. 10 Uhr, im Zimmer 60.

Stettin, den 31. Juli 1924. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abt. 6. Traunstein. [38915] Das Amtsgericht Traunstein hat über as Vermögen des Holzhändlers Andreas Wallner in Rettenbach bei Kammer am Juli 1924, Nachm. 5 ½ Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Justizrat Bomhard in Traunstein. Offener Arrest ist erlassen. Anzeigefrist in dieser Richtung bis 26. August 1924 einschließlich. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 4 August 1924 einschließlich. Termin ur Wahl eines anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausschusses owie allgemeiner Prüfungstermin ist am 26. August 1924, Nachm. 3 Uhr, im Sitzungssaal des Amtsgerichts Traunstein. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Traunstein.

Worms. 38910] eber das Vermögen der Firma Glöckner und Munk, offene Handelsgesellschaft in Worms, und deren Inhaber 1. Wilhelm Glöckner in Worms und 2. Wilhelm in Worms⸗Pfiffligheim, ist am 31. Juli 1924, Vormittags 9 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Ver⸗ ist der Rechtsanwalt Justizrat in Worms. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 15. September 1924 bei dem Gerichte anzumelden. Erste Gläubigerversammlung gemäß § 132 K⸗O. auf Mittwoch den 27. August 1924, Vor⸗ nittags 9 ½ Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ ermin: Donnerstag, den 25. September 924. Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest und Anmeldefrist bis 15. September 1924. Worms, den 31. Juli 1924. Hessisches Amtsgericht. Uornns. [389 17] Ueber das Vermögen des Kolonial⸗

warenhändlers Johann Schmeck in Worms

st am 31. Juli 1924. Vormittags 9 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Deppisch in Worms. Konkursforderungen sind bis zum 15. September 1924 bei dem Gericht anzumelden. Erste Gläubiger⸗ versammlung gemäß § 132 K.⸗O. auf Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin: Samstag, den 27. September

Vormittags 9 ½ Uhr, Saal 36.

Offener Arrest und Anmeldefrist bis zum

8

15. September 1924. Worms, den 31. Juli 1924 Hessisches Amtsgericht.

umberg. [37532] Mit Beschluß des Amtsgerichts Bam⸗

berg vom 26. Juli 1924 wurde der Kon⸗

8

Crefeld.

kursverwalter über das Vermögen des Dorkowerks A. G. in Bamberg, Rechts⸗ anwalt Dr. Ludwig Oster in Bamberg, auf seinen Antrag seines Amtes entlassen und an seiner Stelle Rechtsanwalt Wil⸗ helm Ramer in Bamberg zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

[38892] i der Konkurssache über das Ver⸗ mögen der Firma Kunze & Krengel Ma⸗ schinenfabrik mit beschränkter Haftung, Crefeld, ist an Stelle des Konkursver⸗ walters Rechtsanwalt Angerhausen der Rechtsanwalt Dr. Kurt Löwenthal in Erefeld als solcher bestellt. EFreseld, den 25. Juli 1924. Amtsgericht.

Bunrlau. [38889]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Tischlers Karl Heinze in Bunzlau wird eingestellt, weil eine den

Kosten des Verfahrens entsprechende Kon⸗

kursmasse nicht vorhanden ist. Amtsgericht Bunzlau, den 28. Juli 1924 Königsberg, Pr. [38543] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Osteuropäischen Bank für Holzhandel und Industrie, Kommandit⸗ gesellschaft auf Aktien in L quidation hier, wird der Prüfungstermin vom 31. 7. cr. auf den 21. 8. 24, Mittags 12 Uhr,

verlegt. 8. Amtsgericht Königsberg, Pr., 28. 7. 24.

Ragnit. ,138910] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Bruno Wenger in Ragnit, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstaͤttung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schluß⸗ termin auf den 19. August 1924, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte bestimmt. Amtsgericht Ragnit, den 28. Juli 1924. Sebnitz, Sachsen. [38912] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Blumenfabrikanten Stanislaus Franz Lachmann in Sebnitz wird einge⸗ stellt, nachdem sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Der auf den 7. August 1924, Vorm. 9 Uhr, anberaumte Termin zur Prüfung der an⸗ gemeldeten Forderungen wird aufgehoben. Amtsgericht Sebnitz, den 30. Juli 1924.

Ahrensbök. [38829]

Die am 13. Juni 1924 über die Firma Julius Bruhn in Ahrensbök angeordnete Geschäftsaufsicht ist aufgehoben.

Ahrensbök den 26. Juli 1924

Das Amtsgericht.

Altona. [38830]

Die Geschäftsaufsicht über die Firma Thomas Andon Zigaretten⸗Fabrik in Altona wird auf Antrag des Schuldners aufgehoben. 5 Nn. 13/2

Altona, den 31. Juli 1924.

Das Amtsgericht. Abt. 5.

Auerbach, Vogtl. [38831]

Ueber das Vermögen der Firma Herr⸗ mann & Bergmann in Auerbach i. V., alleiniger Inhaber Johannes Bergmann, daselbst, wird auf deren Antrag heute, am 30. Juli 1924, Nachmittags 4 Uhr 45 Minuten, die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet, da sie infolge der aus dem Kriege erwachsenen wirtschaftlichen Verhältnisse zahlungsunfähig geworden, aber voraus⸗ sichtlich in der Lage ist, den Konkurs durch ein Uebereinkommen mit den Gläubigern abzuwenden. Als Aufsichtsperson wird der Kommissionär Franz Baumgärtel in Auerbach i. V. bestellt.

Sächs. Amtsgericht Auerbach, den 30. Juli 1924.

Balingen.

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Wilhelm Horn, Kaufmanns in Ebingen, ist durch Beschluß vom 30. Juli 1924 aufgehoben worden, nach⸗ dem die Voraussetzungen für die An⸗ ordnung derselben nachträglich weggefallen sind. Amtsgericht Balingen.

299*

Bautzen. [38833 Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Kunst⸗ mühlenwerk Shna, Julius Körner in Oehna, wird heute die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens angeordnet. Aufsichtspersonen: 1. Kauf⸗ mann Alfred Haufe in Bautzen, Wilhelm⸗ straße 6, 2. Kaufmann Gustav Christoph in Bautzen, Flinzstr. 40. Zu Mitgliedern eines Gläubigerbeirats werden bestellt: a) Direktor Hermann Paul in Bautzen, Bergstr. 2, bd) Mühlenbesitzer Oswald Heinke in Bautzen⸗Seidau, Hammermühle, c) Bankdirektor Heinrich Melching in Bautzen, Georgstr. 13. Amtsgericht Bautzen, den 31. Juli 1924. Dr. Francke.

Berlin. [38836] Auf Antrag des Kaufmanns Paul Pietsch, Berlin O., Romintener Str. 11, ist zur Abwendung des Konkursverfahrens eine Beaufsichtigung seiner Geschäfts⸗ führung angeordnet und Herr Kaufmann Dr. Bach in Berlin⸗Grunewald, Herbert⸗ straße 26, als Aufsichtsperson bestellt. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 84, den 19. Juli 1924. Nn. 163. 1924.

Berlin. 38834]

Die Geschäftsaufsicht über den Ingenieur⸗ Paul Gustav Wurach (Firma P. G. Wurach Maschinenfabrik) in Berlin, Oranienburger Str. 5, ist aufgehoben, weil der Schuldner bis zum 22. Juli 1924 einen den Erfordernissen des § 41 Abs. 1 d. V. O. v. 14. 6. 1924 genügenden Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nicht eingereicht hat und der Antrag auf Verlängerung dieser Frist verspätet ein⸗ gegangen ist. 66 Abs. 3 Ziff. 2 d. V. O.) Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 84,

den 30. Juli 1924. Nn. 34 24.

Cassel. 1838837]

Ueber das Vermögen der Firma Oscar Franke u. Co. Möbelfabrik in Cassel, Königstraße 3, ist am 30. Juli 1924, Vor⸗ mittags 12 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung Konkurses angeordnet worden. Zur Aufsichtsperson ist der Rechtsanwalt Dr. Steinmetz Cassel ernannt worden.

Cassel den 30. Juli 1924.

Amtsgericht,, Abt. 18.

des

in

Charlottenburg. [38838] Die am 15. Mai 1924 angeordnete Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Leo Friedländer in Charlotten⸗ burg, Waitzstr. 19, ist wegen Fristablauf aufgehoben. Aufsichtsperson war Herr Hinrichsen, hier, Pestalozzistr. 57 a. Charlottenburg, den 29. Juli 1924. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abteilung 40.

[38832]

Hamburg.

Crefeld. [38483] Auf Grund der Verordnung zur Aenderung der Geschäftsaufsichtsverord⸗ nung vom 14. Juni 1924 wird bekannt⸗ gemacht, daß bezüglich der folgenden Schuldner die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet ist:

1. F. Liborius, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Crefeld, angeordnet v1“ ufsichtsperson: Diplomkaufmann Karl Knipscher, hier.

2. Stahlwerk Becker Aktiengesellschaft, Willich, angeordnet am 19. Mai 1924, Aufsichtspersonen: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Dr. Simon und Rechtsanwalt Dr. Alexander sowie Kaufmann Artur Jores, alle in Crefeld.

3. Hans Biesemann, Crefeld, angeordnet am 27. Mai 1924, Aufsichtsperson: Diplomkaufmann Karl Knipscher, hier.

4. Franz Vincken, Crefeld, angeordnet am 2. 6. 1924, Aufsichtsperson: Diplom⸗ kaufmann Karl Knipscher. b

5. Firma Granderath & Kühlen, hier, angeordnet am 2. 6. 1924, Aufsichtsperson: Diplomkaufmann Karl Knipscher, hier.

6. Hans Hopp, Inhaber einer Par⸗ fümeriegroßhandlung, hier, angeordnet am 27. Juni 1924, Aufsichtsperson: Diplom⸗ kaufmann Karl Knipscher. G

7. Kaufmann und Drogist Emil Erbers, hier, angeordnet am 27. 6. 1924, Aufsichtsperson: Rechtsanwalt Dr. Rutten, hier.

8. Frau Elli Knops, Crefeld, angeordnet am 25. 7. 1924, Aufsichtsperson: Rechts⸗ anwalt Dr. Abels, hier.

Crefeld, den 28. Juli 1924

Amtsgericht.

Elberfeld. 138839]

Ueber das Vermögen des Schneider⸗ meisters Ferdinand Quinkenstein, Elber⸗ feld, Markgrafenstraße 11, ist am 28. Juli 1924, Nachmittags 1 Uhr, Geschäfts⸗ aufsicht angeordnet Aufsichtsperson: Rechtsanwalt Dr. Metzroth II., Elberfeld.

Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.

Falkenstein, Vogtl. [38895 Ueber oas Vermögen der Kommandit⸗ gesellschaft in Firma R. Walther Fischer & Co. in Falkenstein ist die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens angeordnet worden. Der Kaufmann Gustav Grimm in Falkenstein, Weißmühlenweg 28, ist als Aufsichts⸗ person bestellt. 1 Amtsgericht Falkenstein, den 30. Juli 1924.

Giessen. [38841]

Die Firma Gerstenhauer und Co. Delikatessen und Wurstwarenhandlung in Gießen wird mit Wirkung vom 30. Juli 1924, 6 Uhr, unter Geschäftsaufsicht ge⸗ stellt. Herr Rechtsanwalt Peters wird zur Aufsichtsperson ernannt.

Gießen, den 30. Juli 1924.

Hessisches Amtsgericht. Meyer.

38842]

Die am 25. März 1924 über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Viktor Gabriel Hubert, Uhlenhorster Weg 39, III, allei⸗ nigen Inhabers der Firma G. Viktor Hubert, Glockengießerwall 16, Erd⸗ geschoß, angeordnete Geschäftsaufsicht ist am 26. Mai 1924 durch rechtskräftigen Beschluß dieses Gerichts gemäß § 66 Abs. 1 Aufs.⸗V.⸗O. aufgehoben. Hamburg, 10. Juli 1924. Das Amtsgerich“ Hamburg.

Die am 18. März 1924 über das Vermögen des Kaufmanns Erich Jüne⸗ mann, Altonger Straße 7, alleinigen In⸗ habers der Firma Erxrich Jünemann, früher offene Handelsgesellschaft in Firma Jünemann & Olivier daselbst, an⸗ geordnete Geschäftsaufsicht wird auf An⸗ ktrag des Schuldners hiermit aufgehoben.

Hamburg, 17. Juli 1924.

Das Amtsgericht.

Hamburg. [38843]

Die über das Vermögen der Kom⸗ manditgesellschaft in Firma von Ham⸗ berger & Co., Amelungstraße 9, Haus Niedersachsen, durch Beschluß vom 10. Mai 1924 angeordnete Geschäfts⸗ aufsicht wird auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben.

F Juli 1924.

Hamburg, 22. Amtsgericht.

[38844]

D

3 Das

Heilbronn, Neckar. 138845]

Die am 6. Juni 1924 angeordnete Ge⸗ schäftsaufsicht über die Firma Gottlob Eckstein & Co., Fahrzeugindustrie, hier, wird aufgehoben, nachdem ein Ueber⸗ einkommen mit den Gläubigern zu⸗ stande kam. 1

Amtsgericht Heilbronn.

Hann. Münden. [38532]

Ueber EEö“ chaft für Papierfabrikation in Speele 8. heute, am 26. Juli 1924, Nach⸗ mittags 1 Uhr, die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet, da die Schuldnerin zahlungs⸗ unfähig ist, aber Aussicht besteht, daß die Gläubiger durch Aufnahme einer großen Hypothek, welche durch die Grundstücke und Gebäude der Schuldnerin im Werte von 1 059 838,30 Goldmark gedeckt würde, befriedigt und die Zahlungsunfähigkeit, deren Entstehungsgründe bis in die In⸗ flationszeit zurückreichen, in absehbarer Zeit behoben werden kann. Der Kauf⸗ mann Chr. Knüppel in Münden wird als Aufsichtsperson bestellt.

Hann. Münden, den 26. Juli 1924.

Das Amtsgericht.

Hongea (66886 WG“ wurde die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das

Vermögen des Holzhändlers und Land⸗ wirts Joseph Schrepfer von Wallenfels. Aufsichtsperson: Rechtsanwalt Otto Brunner in Kronach. Kronach, den 29. Juli 1924. Amtsgericht Kronach.

Leipzig. 1388 10 Die Geschäftsaufsicht über die Kauf⸗ leute Georg, Hermann, Arthur und Carl Fisch, sämtlich in Leipzig, Mit⸗ gesellschafter der offenen Handelsgesell⸗ schaft in gvet s. Nestmann g Leipzig, wird infolge Zeitablaufs gema Nei n Perb. unt § 66 Abs. 3 Nr. 2 Geschäftsaufsichtsverordnung wieder auf⸗ gehoben. 1 Amtsgericht, Abt. II A 1, Leipzig, den 22. Juli 1924. Lindau, Bodensee. [38848] Die Geschäftsaufsicht über den Fein⸗ kosthändler Anton Maier in Lindau⸗Bod. ist aufgehoben worden, da innerhalb der gesetzten Frist ein den Erfordernissen des § 41 Abs. I Gesch.⸗Aufs.⸗V.⸗O. ge⸗ nügender Antrag auf Eröffnung des Ver gleichsverfahrens nicht eingereicht wurde. Lindau, 29. Juli 1924. Gerichtsschreiberei Amtsgerichts Lindau⸗Bod.

Magdeburg. 8 [38849] In Sachen des Kaufmanns Willy Grosse (in Firma Willy Grosse 8. H.⸗R. A 3548) in Magdeburg, Otto⸗von⸗ Guericke Straße 76 a, wird die durch Beschluß vom 27. Mai 1924 angeordnete Geschäftsaufsicht auf Antrag des Kauf⸗ mams Willy Grosse hiermit aufgehoben. Magdeburg, den 28. Juli 1924. Amtsgericht A. Abt. 8.

Das Magdeburg. [38850] Ueber das Vermögen der Firma Magde⸗ burger Motorfahrzeug Vertrieb Hoppe &. Co. in Magdeburg, Sternstr. 13/17, wird auf den am 31. Juli 1924 eingegangenen Antrag zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur Auf⸗ sichtsperson wird der Kaufmann Ernst Pescheck in Magdeburg, Leiterstr. 1” bestellt. den 31. Juli 19214. Das Amtsgericht A. Abt. 8Z8. Malgarten. [38851] Die am 13. Mai 1924 über das Ver⸗ mögen des Mahl⸗ und Sägemüllers Clemens Schürmeyer in Malgarten an⸗ geordnete Geschäftsaufsicht ist aufgehoben. Amtsgericht Malgarten, 25. 7. 1924.

Mülheim, Ruhr. (T18 Ueber das Vermögen der Firma Maschinenfabrik H. Wilhelmi, Aktien⸗ esellschaft in Mülheim⸗Ruhr, wird heute, Rachmittags 7 Uhr 30 Minuten, die Ge⸗ Abwendung des Konkursverfahrens angeordnet. Als Ge⸗ schäftsaufsichtsperson wird der Bücher⸗ revisor Georg Hempelmann in Mülheim⸗Ruhr bestellt. Mesheim⸗Ruhr den 26. Juli 1924. Amtsgericht.

schäftsaufsicht zur

OIlbernhau. 38852] Zu dem Vermögen des Kaufmanns Hermann Leonard Algar Günzel in Ober neuschönberg als alleinigen Inhabers der Firma J. Herrm. Günzel, daselbst, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens angeordnet und als Aufsichtsperson der Kaufmann Curt Zenner in Olbernhau, Töpfergasse 22, bestellt Antsgericht Olbernhau, 31. Juli 1924.

Schorndorf. [38854] Ueber das Vermögen des Paul Carl Binz, Kaufmanns in Schorndorf, Allein⸗ inhabers der Firma P. Carl Binz, Sattlerartikel, in Schorndorf ist durch Beschluß von heute Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet und Obersekretär Weilenmann beim Bezirksnotarigt. Schorndorf als Aufsichtsperson bestellt worden. Schorndorf, den 30. Juli 1924. Amtsgericht.

Schwiebus. [38855] Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der „Ostdeutschen Handelsgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Schwiebus“ wird angeordnet, und zwar heute, am 31. Juli 1924, Nachmittags 5 Uhr. Herr Bankier Hermann Nandicc in Schwiebus wird zur Aufsichtsperson bestellt. Schwiebus, den 31. Juli 1924 Das Amtsgericht.

Viechtach. [38856]

Die mit Beschluß vom 24. Juni 1924 über das Vermögen des Baumer, Johann, Mühlen⸗ und Sägewerksbesitzer in Viech⸗ tach, zur Abwenduna des Konkurses an⸗ geordnete Geschäftsaufsicht wird auf⸗ gehoben, da der Schuldner einen den ge⸗ setzlichen Bestimmungen genügenden An⸗ trag auf Eröffnuna des Veraleichs⸗ verfahrens innerhalb Monatsfrist nicht eingereicht hat.

Viechtach, den 25. Juli 192¹.

Amtsgericht

Waldenburg, Schles. [38857]

Die Geschäftsaufsicht über die Kom⸗ manditgesellschaft Petzoldt & Hoffmann in Waldenburg⸗Altwasser wird auf⸗

gehoben. 8 Amtsgericht Waldenburg. 31. Juli 1924

Weissenfels. 138858]

Die zur Abwenduna des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Karl Koch in Weißenfels, Langendorfer Straße Nr. 17, angeordnete Geschäftsaufsicht wird gemäß § 66 Abs. 3 Ziff. 2 der Verord⸗

nung, betr. Geschäftsaufsicht vom 14. 6. aufgehoben.

Weißenfels, den 31. Juli 1924.

Das Amtsgericht. Richter. lWernigerode.

Ueber die Mauls Kakao⸗ und Schoko ladenfabrik Aktiengesellschaft in Werni⸗ gerode wird gemäß § der Bekannt⸗ machung vom 14. Dezember 1916, 8. Fe⸗ bruar und 14. Juni 1924 die Geschäfts⸗ aufsicht zur Abwendung des Konkurses an⸗ geordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Direktor Paul Schultz aus Berlin, zurzeit in Wernigerode, Hotel Lindenberg, er⸗ nannt.

Wernigerode, den 31. Juli 1924. Preußisches Amtsgericht. Abteilung 3.

Wiesloch. [38859 Die am 23. Juni 1924 über die Firma Karl Morlock u. Söhne G. m. b. H., Zigarrenfabrik in Walldorf. angeordnete Geschäftsaufsicht wurde aufgehoben, weil die Voraussetzungen, die zur Anordnung führten, weggefallen sind und ein ord⸗ nungsmäßiger Vergleichsvorschlag inner⸗ halb eines Monats nicht einaereicht werden konnte. Wiesloch, den 28. Juli 1924. Der Gerichtsschreiber des Bad. Amtsaerichts.

Wittenburg, Mecklb. [38860]

Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Fabrikbesitzers Koch. Inhabers der Chemischen Fabrik H. Herrmann Nachf. und der Edelbranntwein⸗ und Likörfabrik „A⸗Ko⸗Wi“ in Wittenburg i. M., an⸗ geordnet am 31. Juli 1924. Geschäfts aufsichtsperson: Kaufmann Fritz Reher in Wittenburg. Meckl. Amtsgericht.

Zwickau, Sachsen. [38862]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ludwig Sehn in Zwickau, alleinigen Inhabers der Firmo Sehn & Co. daselbst, ist infolge Rück nahme des Antraas durch Beschluß vom 30. Juni 1924 wieder aufaehoben w 1

Amtsgericht Zwickau.

zwickan, Sachsen. 1838861]

In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen der Hataz Kleinauto⸗Werke, Aktiengesellscheft in Zwickau, ist an Stelle des Rechtsanwalts Rößler in Zwickau der Rechtsanwalt Lehmann II. daselbst als Aufsichtsperson bestellt worden. Amksgericht Zwickau.

8. Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der

38874] Reichsbahngütertarif, Heft C II, Ausnahmetarife. Mit Gültigkeit vom 10. August 1924 wird die Station Mittenwald Landes⸗

nahmetarifs 31a für Baumwolle einbe⸗

zogen. Auskunft durch die Abfertigungen. Altona, den 30. Juli 1924. Reichsbahndirektion.

[38873] Reichsbahngütertarif Heft C II. (Ausnahmetarife). Mit Gültigkeit vom 7. August 1924; Aufnahme von Fürth (Bay.) Lokalbf. und Gaggenau in A.⸗T. 35 (Eisen und Stahl); der Stationen der Hohenzolle⸗ rischen Landesbahn in A.⸗T., 40 (Salz); Verlängerung der Frachtsatzzeiger 2 und 8 des A.⸗T. 52 (Papier und Pappe). Näheres durch Reichsbahntarifanzeiger. Altona, den 31. Juli 1924. Reichsbahndirektion.

[38875] 8 G Tfv. Heft B: Entfernungen für den Binnen⸗ und Wechselverkehr der früheren Preußisch⸗Hessischen usw. Staats⸗ und Privatbahnen usw.; Tfv. 66 Ost⸗Mitteldeutsch⸗Sächsischer Güterverkehr; Tfv. 1006, Branden⸗ burgische Städtebahn.

Die mit Gültigkeit vom 1. August 1924 angekündigte Erhöhung der Entfernungen im Verkehr mit den Stationen der Brandenburgischen Städtebahn tritt nicht in Kraft.

Auskunft geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie die Auskunftei, hier, Bahnhof Alexanderplatz.

Berlin, den 31. Juli 1924.

Reichsbahndirektion.

—önFwngmneen

[38876]

Mit Gültigkeit vom 1. August dieses Jahres wird der Ausnahmetarif 5u für Steinkohlen, Steinkohlenbriketts, Stein⸗ kohlenkoks, Braunkohlen und Braunkohlen⸗ briketts im Rhein⸗ und Mainwasser⸗ umschlagverkehr, der am 15. Juni dieses Jahres in Kraft getreten ist, auch auf die Stationen Offenbach (Main) und Gerns⸗ heim ausgedehnt. Für diese beiden Stationen gilt der Frachtsatzzeiger 1 des genannten Ausnahmetarifs.

Reichsbahndirektion Köln.

[38877] Köln⸗Bonner Eisenbahnen. Am 15. August d. J. wird die bisherige Ladestelle Buschdorf als Tarifstation für

den öffentlichen Güterverkehr eröffnet. Nähere Auskunft erteilt das Verkehrs⸗ büro, Übierring 11. 1 8 Köln, den b1. Juli 1924. Die Direktion.

grenze in den Geltungsbereich des Aus⸗

Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Goldmark freibl.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den

Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern hosten 0,30 Goldmark.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

Reichsbankgirokonto.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1,— Goldmark freibleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Goldmark freibleibend.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Dienstag, den 5. August, Abends. Postscheckkonto: Berlin 41821.

1924

Ine 2

ilagen werden nur gegen Barbezahlung oder

einschließlich des Portos abgegeben.

8

1“

orherige Einsendung des Betrages age

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Exequaturerteilung.

Runderlaß an die Träger der Unfallversicherung zur Durch⸗ führung des Gesetzes über Sonderzulagen in der Unfall⸗ versicherung. ö

Preußen.

Polizeiverordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers.

Bescheid über Zulassung von Zündmitteln.

Deutsches Reich.

Dem Konsul von Nicaragua in München Wilhelm Schmidhuber ist namens des Reichs das Exequatur worden. 8

an die Träger der Unfallversicherun 8 e sich g zur Durchführung des Gesetzes über Sonder⸗ zulagen in der Unfallversicherung vom 31. Juli 1924 (RGBl. I S. 669). 8 Vom 1. August 1924. 8 8 1 Auf Grund des * 3 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Sonderzulagen in der Unfallversicherung vom 31. Juli 1924 (RGBl. I S. 670) bestimmt das Reichs⸗ versicherungsamt im Einvernehmen mit dem Herrn Reichspost⸗ minister folgendes:

1. Die Deutsche Reichspost wird vom 1. September 1924 ab an diejenigen Empfänger von Verletztenrenten aus der Gewerbe⸗ und Seeunfallversicherung bei denen der bisher auszuzahlende Monats⸗ betrag sich auf mindestens 42,667 Goldmark beläuft, eine Sonder⸗ zulage von monatlich 15 Goldmark selbsttätig zahlen.

II a. Die Post wird in die Rentenberichtigungszettel bei dem bisher auszuzahlenden Monatsbetrag den Vermerk „+ 15 G.⸗M. Sonderzulage“ oder 10 G.⸗M. Sonder⸗

zulage“ sowie die Angabe „Gesetz vom 31. Juli 1924“ in schwa rz eintragen. Im Falle der Auszahlung der durch die Sonderzulage erhöhten Beträge sind die Postanstalten berechtigt, die Quittungen der Empfänger entsprechend zu berichtigen und die Berichtigungen von den Ueberbringern der Quittungen bescheinigen zu lassen. Die Postverwaltung wird an den Zahlstellen durch Aushang folgendes bekanntgeben: „Wer aus der gewerblichen Unfall⸗ versicherung eine Verletztenrente von zwei Dritteln oder mehr der Vollrente bezieht, erhält nach dem Gesetz über Sonder⸗ zulagen in der Unfallversicherung vom 31. Juli 1924 vom 1. Juli 1924 ab eine Sonderzulage von 15 Goldmark monatlich zu seiner Rente. Ist die Rente nach dem durch⸗ schnittlichen Jahresarbeitsverdienst eines landwirtschaftlichen Arbeiters festgesetzt oder wird sie zu Lasten der Zweiganstalt der See⸗Berufsgenossenschaft gewährt, so beträgt die Sonder⸗ zulage 10 Goldmark monatlich.

Die für die Monate Juli und August fälligen Beträge

werden am 20. August 1924 gezahlt.“

III. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben in allen Fällen, in denen eine Sonderzulage nach dem neuen Gesetz zu gewähren ist, die Post besonders zu benachrichtigen.

IV. Die übrigen Berufsgenossenschaften haben:

a) in allen Fäaͤllen, in denen der bisher auszuzahlende Monats⸗ betrag für jugendliche Berechtigte die unter Iangegebene Höhe nicht erreicht, die Verletztenrente aber mindestens zwei Drittel der Vollrente beträgt, der Post mitzuteilen, daß die Sonder⸗ zulage zu zahlen ist.

b) ferner in Fällen, in denen Hinterbliebenenrenten den unter I angegebenen Betrag erreichen oder übersteigen, der Post mit⸗ zuteilen, daß eine Sonderzulage nicht zu gewähren ist, um Ueberzahlungen zu vermeiden. falls ein Berechtigter von derselben Berufsgenossenschaft mehrere Verletztenrenten bezieht, die zusammen zwei Drittel der Vollrente oder mehr betragen, ohne daß aber eine von ihnen die Höhe von zwei Dritteln der Vollrente erreicht, der Post mitzuteilen, daß eine Sonderzulage nicht zu zahlen ist.

d) falls eine sonderzulageberechtigte Rente zu Lasten der Zweig⸗ anstalt der 114““ in Frage kommt, hat die CEE11ö164““ der Post mitzuteilen, daß eine Sonderzulage von zehn Goldmark monatlich zu zahlen ist.

V. Die Anordnungen zu IY gelten für die Reichsbahndirektionen als Ausführungsbehörden entsprechend. Die übrigen Ausführungs⸗ behörden haben, da die Post nicht feststellen kann, ob es sich um eine Verletztenrente aus der gewerblichen oder der landwirtschaftlichen Unfallversicherung handelt, in allen Fällen, in denen Sonderzulagen nach dem neuen Gesetz zu gewähren sind, der Post die Fälle einzeln

mitzuteilen. VI Die nach III, IV und V erforderlichen Benachrichtigungen der Post haben nach dem anliegenden Vordruck durch Postkarte zu er⸗ 15

folgen

VII. Bei Neuanweisungen wird wie bisher verfahren, nur ist neben den auszuzahlenden Monatsbetrag ohne Sonderzulage der Ver⸗ merk: „† 15 G.⸗M. Sonderzulage“ oder „† 10 G.⸗M. Sonder⸗ zulage“ im Rentenberichtigungszettel aufzunehmen. Außerdem ist bei 8 bee vom 12. 2. 1923“ zu vermerken: „Gesetz vom .

VIII. Die für die Monate Juli und August 1924 fälligen Sonderzulagen werden nach den Grundsätzen zu I, III, IV und V am 20. August 1924 ausgezahlt werden. Ueber die zur Durchführung der am 20. August 1924 erforderlichen Postvorschüsse ergeht besondere Anordnung.

IX. Soweit durch den unter II e bezeichneten Aushang die Renten⸗ empfänger auf die Sonderzulagen hingewiesen sind, gilt der Hinweis als eine allgemeine Benachrichtigung der Berechtigten von der Sonder⸗ zulage, welche die Einzelbenachrichtigung entbehrlich macht. Die Ver⸗ sicherungsträger haben jedoch in Zweifelsfällen sowie auf Verlangen den Rentenempfängern über die Sonderzulageberechtigung einen Be⸗ scheid zu erteilen.

X. Das Reichsversicherungsamt erwartet, daß die erforderlichen Benachrichtigungen spätestens am 15. August den Oberpostdirektionen vorliegen, damit die für die Monate Juli und August fälligen Beträge am 20. August 1924 pünktlich ausgezahlt werden können.

XI. Da durch das Entgegenkommen der Deutschen Reichspost den Trägern der gewerblichen Unfallversicherung erhebliche Ver⸗ waltungsarbeit bei der Durchführung des neuen Gesetzes erspart wird, nimmt die Reichspost in Anspruch, daß diese Träger der Unfall⸗ versicherung etwaige Ueberzahlungen in Einzelfällen 8 ihre Rechnung übernehmen, sofern die Beträge von den Empfängern nicht wieder er⸗

langt werden können. Berlin, den 1. August 1924. Reichsversicherungsamt. Schäffer.

In der Größe einer Postkarte.

Mitteilung

8 8

a Gewährung 8⁸) über Nichtgewährung

von Sonderzulagen in der Unfallversicherung. Berufsgenossenschaft.

Ge Zu unserer Anweisung vom an

, den —. August 1924.

U.Nr. der O. P. D. Eingangs⸗ und Erledigungs⸗ 1“ vI4““ Dem Verletzten steht die Sonderzulage in Höhe von Goldmark zu. *) Der Rentenempfänger hat keinen Anspruch auf die Sonder⸗ zulage. *) Wir bitten, den E1“ entsprechend zu ändern und die Zahlung zu veranlassen.“* (Unterschrift)

Eingangs⸗ und Erledigungs⸗ vermerk der P. A.

———-—

die Oberpostdirektion in

*) Anmerkung: Nicht Zutreffendes ist zu streichen.

liegt dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks und in dessen Ab wesenheit dem Vertreter ob.

(II.) Die Gemeindebehörde hat die bei ihr eingehenden Anzeigen unverzüglich an die Ortspolizeibehörde weiter zu leiten, die nach Nr. 4 der Anleitung zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers vom 26. Jun 1924 zu verfahren hat.

„(III.) Die Anzeigepflicht entsteht nicht, wenn von anderer Seite bereits Anzeige erstattet worden ist.

§ 3. Weitergehende Vorschriften. 8

Weitergehende Anordnungen der nachgeordneten Polizeibehörden

sind zulässig. § 4. Strafvorschriften.

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unter⸗ liegen der Strafvorschrift des § 34 des Feld⸗ und Forstpolizei⸗ gesetzes. 8

Diese

in Kraft. Berlin, den 2. August 1924. 1“

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

h“ .

§ 5 Verordnung

Inkrafttreten. tritt mit dem

ö11“

scheid über die Zulassung von Zündmitteln. Die Zündmittel „Usta“ Sprengkapseln Nr. 4 und 7 der Sprengstoffwerke Dr. R. Nahnsen und Co. A.⸗G Hamburg, Herstellungsort Dömnitz (Elbe), Anzhausen, Neu⸗ wied (Rhein) und Breslau, werden hiermit zum Gebrauch in den der Aufsicht des unterzeichneten Oberbergamts unter⸗ stehenden Betrieben mit folgender Beschaffenheit zugelassen:

Kapsel mit Kupferhülse und verkupfert hergestelltem ge lochten Innenhütchen, Füllung aus Tetryl⸗Trinitrotoluol mi einer Aufladung von Knallquecksilber.

Das unterzeichnete Oberbergamt behältsich vor, die Zulassungs⸗

bedingungen abzuändern oder zu ergänzen. Halle a. S., den 31. Juli 1924.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat tritt Freitag, den 8. August, 5 Uhr Nachmittags, im Reichstagsgebäude zu einer Vollsitzung zu⸗ sammen.

Der bevollmächtigte Vertreter (Botschafter) der Union der sozialistischen Sowjetrepubliken Krestinski ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder über⸗ nommen.

Der merxikanische Gesandte General Ortiz Rubio ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Preußen. Ministerium für Landwirtschaft, Do und Forsten. Polizeiverordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers*).

Auf Grund des § 34 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gesetzsamml. S. 437), des § 136 des Landesverw.⸗Gesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) und der Verordnung über Ver⸗ mögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (GBl. S. 44) ordne ich für den Umfang des Preußischen Staates folgendes an:

§ 1. Aufsicht. (L.) Die landwirtschaftlich genutzten Felder und Gärten unter⸗ liegen der amtlichen Beaufsichtigung zum Zwecke der Bekämpfung des Kartoffelkäfers (Leptinotarsa decemlineata Say). Die Aufsicht wird von den Polizeibehörden und den Organen des öffentlichen Pflanzenschutzdienstes ausgeübt.

(II.) Die mit der Aufsicht betrauten Personen und die von den Gemeinden (Inhabern der Gutsbezirke) ernannten Vertrauensmänner dürfen die betreffenden Grundstücke betreten und die zur Entnahme der verdächtigen Insekten erforderlichen Maßnahmen trefken.

§ 2. Anzeigepflicht. 1“ (I.) Den Verdacht des Vorhandenseins des Kartoffelkäfers be⸗ gründende Erscheinungen sind binnen 24 Stunden der Ortspolizei⸗ behörde oder der Gemeindebehörde anzuzeigen. Die Anzeigepflicht

*) Wird im Ministerialblatt veröffentlicht.

Handel und Gewerbe. Berlin den WI Telegraphische Auszahlung (in Billionen).

5. August Geld Brief

1,385 1,395 1,715 1,725 2,125 2,145 18,685 18,775 4,19 4,21 0,40 0,41 161,69 162,51 20,15 20,25 57,71 57,99 74,31 74,69 10,495 10,555 18,40 18,50 5,115 5,135 68,13 68,47 11,37 11,43 22,76 12,50 79,20 3,05 56,64

112,08 5.43

4. August Geld Brief

1,375 1,385 1,715 1,725 2,125 2,145 18,595 18,685 4,19 4,21 0,385 0,395 160,80 161,60 19,80 19,90 57,16 57,44 74,01 74,39 10,52 10,58 18,275 18,375 5,02 5,04 67,83 68,17 11,27 11,33 22,12 22,24 12,45 12,51 78,25 3,03 55,86

111,42

5,41

Buenos Aires (Papierpeso). 8SeoL Konstantinopel. Lonbun Nerd Vork. ... Rio de Janeiro.. Amsterd.⸗Rotterdam Prüsse u. Antwerpen Shriitianta .... e 1XIgnHZ“ eeee“ Jugoslawien.. Kopenhagen 11“ Lissabon und Oporto L1““ b1“ Schweiz.. e“ Lo“ Stockholm und Gothenburg ...

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