1924 / 194 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Aug 1924 18:00:01 GMT) scan diff

setzten oder unbesetzten Gebiet entsprechende Unterkunft gefunden haben und im Besitz ihrer gesamten Habe oder einer entsprechenden dafür sind,

c) die abgebauten Ausgewiesenen und Gefangenen in erster Linie, sobald es die Geschäfts⸗ und Finanzlage gestatten, wieder in den früheren Dienst übernommen werden. da gerade diese erfahrenen Beamten zur Uebernahme der Bahn⸗, der Zoll⸗ und Forst⸗ verwaltung im besetzten Gebiet besonders geeignet sind.

6. Die Reichsregierung zu ersuchen, daß diejenigen Reichs⸗ behörden, die infolge des Rhein⸗ und Ruhrkampfes in ihrer Ver⸗ waltungstätigkeit behindert waren, ermächtigt werden, alle 8. Still⸗ legung des Betriebes durch natürlichen Abgang freigewordenen und durch den Haushalt für 1923 in Zugang gekommenen Planstellen zu besetzen. oweit Beamte inzwischen abgebaut worden sind, sollen sie nachträglich in die Stellen befördert werden, auf die sie bei normalen Verhältnissen einen Anspruch gehabt hätten. Die Be⸗ e hat rüchwirkend für den Termin zu erfolgen, an dem sie

i normalen Verhältnissen erfolgt wäre. 8

7. Die verdrängten und ausgewiesenen Arbeiter und Angestellten

der Reichsbahn, die mangels Wohnung und Beschäftigung in das G ickkehren können oder wollen, dürfen nicht

besetzte Gebiet nicht zurü

entlassen werden. Ebenso dürfen nicht entlassen werden die zurück⸗ rkehrten Arbeiter und Angestellten der Reichsbahn, die sich mit der Betreuung einverstanden erklären. Alle entgegen den Bestimmungen

der Absätze 1 und 2 bereits ausgesprochenen Entlassungen sind zuruck⸗

zunehmen.

II. Entschädigungsfragen. 1. zu ersuchen, Maßnahmen zu trefsen, daß

a) eine Aufwertung des während der Inflationszeit gezahlten

Papiergeldes nicht eintritt

b) auf keinen Fall die Aufwendungen für Betreuung den Ent⸗ schäͤdigungsstellen zur Anrechnung auf Sachschäden gemeldet werden,

c) den ausgewiesenen Beamten einschließlich der Ruhegehalts⸗ und Veseh e weee ecs die Zeit der Ausweisung anderthalbfach, die Zeit etwaiger Ge⸗ angenschaft doppelt auf ihr ruhegehaltsfähiges Dienstalter in Anrechnung zu bringen ist.

2. Die Reichsregierung zu ersuchen, baldigst in eine Nach⸗ prüfung des Erlasses des Ministers für die besetzten Gebiete vom 20. Okiober 1923, betr. Ausschlußkrist für Schadenersatzmeldungen, einzutreten, namentlich nach der Richtung, daß Schäden, deren recht⸗ zeitige Anmeldung unmöglich war, ersetzt werden, und daß unbillige Härten in der Behandlung der Schadenersatzanträge vermieden werden.

3. Denjenigen Ausgewiesenen, die vor Erlaß der allgemeinen Amnestie in das besetzte Gebiet zurückgekehrt und dort infolge Wohnungsmangels in unzureichenden Räumen (Dachkammern und Speicherräumen) untergebracht sind, die mit dieser mangelhaften Unterbringung naturgemäß verbundenen Mehrausgaben in billiger

Weise zu ersetzen. 8 III. Finanz⸗ und Wirtschaftsfragen. 1. Die Reichsregierung zu ersuchen, gemeinsam mit den Landesregierungen mit möglichster Beschleunigung eine umfassende Hilfsgktion für die urch die Wirkungen des Ruhrkampfes und der Sonderbündler⸗ bewegung finanziell zusammengebrochenen Gemeinden und Kommunal⸗ verbände des besetzten Gebietes einzuleiten. Hierbei ist zu prüfen:

a) ob die Notlage tatsächlich auf die vorgenannten Ursachen zurückzuführen ist,

b) ob die Gemeinden usw. die namentlich in steuerlicher Hinsicht, genommen haben,

c) ob die Zinsen, die für Anleihen der Gemeinden usw. zu zahlen sind, als angemessen anerkannt werden können?

Sind diese Voraussetzungen erfullt, so muß rasch und ausreichend geholfen werden. Gegen übermäßige Zinsforderungen ist schärfstens In allen Fällen, in denen dringende Hilfe nötig ist und die Landesregierungen nicht imstande sind, sofort zu helfen, möge die Reichsregierung die Sachlage wohlwollend prüfen und die Länder instand setzen, Hilfe zu leisten.

2. Die Reichsregierung zu ersuchen: 8

a) daß der Ersatz der Okkupationsleistungen nach den Gesichts⸗

Die Reichsregierung

eigene Leistungsföhigkeit weitmöglichst in Unspruch

des Rechtes und der Billigkeit sobald als möglich in vollem Umfange wieder aufgenommen wird, und daß bei den? zerhandlungen wird, daß die mit der

mit den alliierten Mächten darauf gedrängt wird 1 b Sachschäden aus der

Besatzung zusammenhängenden Leistungen und Annuität gedeckt werden, 1 b) daß bei den Abrechnungen im Durchgangsverkehr zwischen Reichsbahn und Regiebahn Verteuerungen des Frachtverkehrs möglichst vermieden werden, ““ 8 glichst, öffentliche Aufträge des Reichs mit Rücksicht auf die ige Absperrung des besetzten Gebiets der Wirtschaft des besetzten Gebiets vorzugsweise zugeführt werden, wobei die durch die besonderen Verhältnisse bedingte Verteuerung der Fertigfabrikate

nicht als Hinderungsgrund gelten darf, ““ 868 8. bei C“ der Steuern und bei Rückforderung von Darlehen der Hilfkasse für gewerbliche Unternehmungen die⸗ enigen Pflichten, welche Ersatz von Reparationslieferungen, Okku⸗ Hationsleistungen und sonstigen mit der Besetzung zusammen⸗ hängenden Sachschäden zu beanspruchen haben, mit besonderem Wohlwollen zu behandeln sind.

z. Auf die preußische Regierung dahin einzuwirken, daß nach dem Vorbild der in Bayern und Hessen ergangenen Bestimmungen die⸗ jenigen Ausgewiesenen, die wegen ihres Treueverhältnisses zu Reich und Ländern von den Besatzungsmächten oder von den Separatisten in ihrem unbeweglichen Vermögen oder in ihrem Betriebsvermögen geschädigt sind, oder jede andere Art von Geschäftsschäden erlitten haben, oder gar in ihrer Existenz bedroht sind, volle Entschädigung erhalten.

1v. Verschiedene Anträge: 1. Die Reichsregierung zu ersuchen, bei den Regierungen der Alllierten Schritte zu untemehmen, behufs Amnestierung der Personen des besetzten Gebiets, welche im Zusammenhang mit dem Rhein⸗ und Ruhrkampf in Abwesenheit derurteilt worden sind. Alsbald auf das nachdrücklichste diploma⸗ tische Vorstellungen dahin zu erheben, daß durch Minderung der Besatzungstruppen und „beamten erst die Möglichkeit zur Rückkehr der bisher Ausgewiesenen gegeben werde. Das Auswärtige Amt zu ersuchen, unter Hinweis auf die soeben gemeldete Beschlagnahme von 400 Wohnungen in Wiesbaden, bei der französischen Regierung unver⸗ züglich dahin zu wirken, daß weitere Wohnungsforderungen im be⸗ letzten Gebiet unterbleiben, weil andernfalls die Rückkehr der Aus⸗ gewiesenen durch neue, unübersteigliche . gefährdet wird. Die Reichsregierung zu ersuchen, vebessen jich dahin zu wirken, daß die neuerdings von den Besatzungsbehörden eingeführten Paß⸗ und Einveiscerschwerungen aufgehoben werden, da diese einer fast völligen Abschnürung des unbesetzten vom besetzten Deutschland gleich⸗ kommen und durch nichts zu rechtfertigen sind. Die Reichsregierung zu schärfstem Widerstend gegen die Belassung ausländischer Eisen⸗ bahner im Westen auch unter dem Gesichtswinkel der Wohnungsnot und der Stellen⸗ und Arbeitslosigkeit im Westen aufzufordern. b

2. Die Reichsregierung zu b sofort Schritte zu tun, damit das im besetzten Gebiete seitens der Besatzungsbehörde erlassene Ver⸗ bot des [B für verdrängte Elsaß⸗Lothringer, der reine Für⸗ sorgezwecke verfolgt, chleunigst aufgehoben wird.

3 Die Reichsregierung zu ersuchen, daß sie bei der Fertig tellung von Wohnungen auch die Privatarchitekten heranzieht und bei den

Gemeinden und Verwaltungen, die angefangene Bauten übernehmen, uf deren Verwendung hinwirkt. 1

4. Die Reichsregierung zu ersuchen, minderbemittelte Studierende aus dem besetzten Gebiete, welche infolge Paßverweigerung durch die Besatzungsbehörde gezwungen sind, ihre Ferienzeit auf eigene Kosten

im unbesetzten Gebiet zu verbringen, auf deren Ansuchen für die Ferienzeit nach denselben Richtlinien wie die Ausgewiesenen zu betreuen.

Zum SFlu erörtert, der verlangt, setzten Gebiets einen

chnationalen Interesse des be⸗ Belgiens, so⸗

wurde ein Antragder Deuts daß die Reichsregierung im Anspruch Frankreichs und

genannte Sanktionsgebiet erst in Jahresfrist militärisch freizugeben, ein unbeugfames Nein entgegensetzen soll.

8.

Der Ausschuß beschloß, die Antrag behufs Zuziehung von Vertretern

Abstimmung über diesen 3 . 8 Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

der Reichsregierung auszusetzen.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 18. August 1924.

aphische

Telegr Auszahlung (in llionen).

18. August 15. August Geld Brief Geld Brief Buenos Aires

(Papierpeso).. C Konstantinopel.... London New York.

Rio de Janeiro .. Amsterd.⸗Rotterdam Brüssel u. Antwerpen Christiania

Danzig Helsingfors.. eAEV“ Jugoslawien ... Kopenhagen. Lissabon und Oporto o“ Prag.. Schweiz bX“ 11““ Stockholm und

Gothenburg.. Budapest.. Wieu ..

1,405 1,72 2,22 19,065 4,19 0,40 164,19 21,95 58,60 75,91 10,495 18,925 5,24 68,23 11,52 24,04 12,53 79,10 3,07 56,26

1,415 1,73 2,24 19,165 4,21 0,41 165,01 22,05 58,90 76,29 10,555 19,025 5,26 68,57 11,58 24,16 12,59 79,50 3,09 56,54

111,47 112,03 5,53 5,55 J“

1,40

1,41 1,72

1 2,23 19,115 4,21 0,41

164,71]

2 90 58,65 76,09

19,025 68,47 11,58 23,585 12,65 79,70

3,09 56,54

112,03 5,54 5,95

5

ECP“

2„ 22

Ausländische Bankt

8

Banknoten

Amerik. 1000-5 Doll. lWoll. Argentinische.. Brasilianische.. Englische große.. 8 1 £ u. dar. Bulgarische .. 121,3,38383B31“ Danziger (Gulden). ranzösische .. olländische. Italienische uber 10 Lire Jugoslawische.. Norwegische.. Rumänische 1000 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer . .. Spanische .. Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber

unter 100 Kr.

noten (in Billionen).

18. August 15. August Geld Brief 4,19 4,21 4,19 4,21 1,39 1,41 0,385 0,405 19,05 19,115 19,005 19,105 21,65 21,75 3,045 3,065 68,03 68,37 75,56 75,94 10,47 10,53 23,465 23,585 163,79 164,61 19,00 19,10 5,22 5,24 58,25 58,55 1,905 1,925 1,86 1,88 111,42 111,98 79,30 79,70 56,24 56,52

12,575 12,635 8 12,57 12,63 Oesterreichische 5,93 5,95 Ungarische 1 5,49 5,51 5,50

Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. und Ungar. Kronen für je 100 000 Ein⸗ eiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.

10 18 90 24,14 24,26 164,14 164,96 18,925 19,025 5,215 5,235 58,57 58,87 1,925 1,945

11,42 111,98 79,110 79,50 56,23

12,52 12,51 5,96

ungarischen Handels⸗ Deutschen Industrie⸗ und deutschen Industrie⸗ und ungarischen Wirtschafts⸗ Vertrag geschlossen worden, zwischen deutschen und

Gründung einer deutsch⸗ einigungsstelle. Zwischen dem Handelstag als Gesamtvertretung der Handelskammern und den maßgebenden organisationen ist am 8. August 1924 ein wonach handelsrechtliche Streitigkeiten zu utscher ungarischen Kaufleuten unter Ausschluß des Rechtswegs künftig durch Anruf der Handelseinigungsstelle ges hlichtet werden können. Sitz der Handelseinigungsstelle in Deutschland ist Berlin, woselbst zunächst der Deutsche Industrie⸗ und Handelstag, Berlin C. Hinter dem Gießhause 3, weitere Auskünfte erteilt. Zur Verein⸗ fachung des Geschäftsgangs soll ermöglicht werden, die Handels⸗ einigungsstelle künftig auch an allen Sitzen der Handelskammern zu⸗ sammentreten zu lassen.

2 19

Der Vertrag entspricht in seinen Grund⸗ zügen dem kürzlich zwischen dem Deutschen Industrie⸗ und Handelstag und dem Dänischen Industrierat abgeschlossenen Abkommen.

Nach dem Geschäftsbericht der. Berzelius“ Metall⸗ hütten Aktiengefellschaft, Frankfurta. M., für das Jahr 1923 konnten die Betriebe, soweit sie nicht völlig zum Er⸗ Uegen kamen, nur mit Aufwendung der größten Opfer aufrecht erhalten werden. Alle Zweige der Fabrikation der Gesellschaft hatten einen Produktionsrückgang zu verzeichnen. Das Jahr schließt mit einem Fehlbetrag von 51 293,4 Bill. Mark. Die Förderung auf den Zinkerzgruben konnte nicht ganz die Höhe des „Vor⸗ jahrs erreichen. Auf der Bleierzgrube „Gute Hoffnung⸗ bei Call (Eifel), die durch Uebertragung des Vermögens der Blei⸗ und Silberhütte Braubach A.⸗G. in Frankfurt a. M. in den Besitz der Gesellschaft übergegangen ist, sind Maßnahmen zur Aufnahme der Förderung eingeleitet. Der Schwefelsäurebetrieb hatte infolge der Unmöglichkeit, größere Mengen Schwefelsäure auf Lager zu nehmen, besonders zu leiden. Der Zinkhüttenbetrieb und der Zinnhüttenbetrieb arbeiteten ohne besondere Störung; indessen gelang es nicht, die wesentlich herabgesetzte Produktion voll abzusetzen. Der Bleihütten⸗ betrieb konnte nur in den ersten Monaten des abgelaufenen Geschäfts⸗ jahres aufrecht erhalten werden und ruht seitdem vollständig. Von den Beteiligungen der Gesellschaft lagen die Bleihütte Call G. m. b. H. und die Farbwerke Hönningen G. m. b. H. still. Eine Gewinn⸗ verteilung kommt daher nicht in Betracht. Im laufenden Jahre sind diese Betriebe in beschränktem Umfange wieder aufgenommen wordven.

Nach dem Geschäftsbericht der Vereinig ten Zünder⸗ u. Kabelwerke, A.⸗G., Meißen, die beim Absatz ihrer Er⸗ zeugnisse vorzugsweise auf das Inland angewiesen sind, für das Ge⸗ schäftsjahr 1923, wurde der größte Teil der Werte, der nicht in Sach⸗ werten angelegt werden konnte, infolge des Zusammenbruchs der Währung vernichtet. Die Beschäftigung war im ersten Halbjahr befriedigend, ließ jedoch in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres merklich nach, was die Gesellschaft veranlaßte, ihre Betriebe ein⸗ zuschränken. Nach der Bilanz ergibt sich ein buchmäßiger Gesamt⸗ gewinn von 194 451,5 Billionen Mark, der nach Vorschlag des Vorstands auf neue Rechnung vorgetragen

werden soll. Die Be⸗ schäftigung der Betriebe im neuen Fahre ist ungleichmäßig, im allge⸗ meinen aber befriedigend.

Berlin, 16. G G. 8 8 ür Nahrungsmittel. ur 9 . sür, beheunatmereinterbandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen, lose 16,25 bis 20,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 15,00 bis 16,00 ℳ, Haferflocken, lose 16,00 bis 17,25 ℳ, Hafergrütze, lose 18,00 bis 19,00 ℳ, Roggenmehl 01 13,00 bis 14,00 ℳ, Weizengrieß 18,25 bis 19,75 ℳ, Hartgrieß 22,50 bis 24,25 ℳ, 70 % Weizenmehl 16,00 bis 17,25 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 18,25 bis 23,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 15,00 bis 18,00 ℳ, Speiseerbsen, kleine 8,75 bis 11,75 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 20,00 dis 24,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen 27,00 bis 30,50 ℳ, Linsen, kleine 20,00 bis 29,50 ℳ, Linsen, mittel 31,00 bis 37,50 ℳ, Linsen,

Preisnotierungen nittsein kaufspreise

große 39,00 bis 46,00 ℳ, Kartoffelmehl 18,75 bis 20,50 ℳ, Makkaroni,

Ochsen

Grießware 36,00 bis 42,00 ℳ, Makkaroni, Mehlware 33,00 bis 35,00 Schnittnudeln, Mehlware 15,00 bis 17,75 Bruchreis 15,00 bis 16,00 ℳ, Rangoon Reis 18,00 bis 18,50 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 23,25 bis 31,00 ℳ, Tafelreis, Java 30,00 bis 36,00 Ringäpfel amerlkan. 85,00 bis 90,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/106 40,00 bis 43,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 50,00 bis 55,00 ℳ, Kal. Pflanmen 40/50 60,00 bis —,— ℳ, Rosinen Candia 65,00 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 80,00 bis 90,00 Korinthen choice 70,00 bis 75,0 ℳ, Mandeln, fuͤße Bari 175,06 bis 180,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 155,00 bis 160,00 ℳ, Zimt (Kassia) 106,00 bis 115,00 ℳ, Kümmel, holl. 60,00 bis 70,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 108,00 bis 115,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 150,00 bis 155,00 ℳ. Rohkaffee Brasil 180,00 bis 215,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 220,00 bis 285,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 230,00 bis 280,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 300,00 bis 375,00 ℳ, Röstgetreide, lose 15,50 bis 18,00 ℳ, Kakao, fettarm 65,00 bis 75,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 86,00 bis 100,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 350,00 bis 430,00 ℳ, Tee indisch, gepackt 425,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker Melis 40,00 bis 42,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade 40,00 bis 45,00 ℳ, Zucker Würfel 45,00 bis 48,50 ℳ, Kunsthonig 30,00 bis 32,00 ℳ. Zuckersirup, hell, in Eimern 40,00 bis 45,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 27,00 bis 31,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 90,00 bis 95,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 35,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 33,00 bis 38,00 ℳ, Steinsalz, lose 3,10 bis 3,70 ℳ, Siedesalz, lose 4,00 bis 4,70 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 82,00 bis 82,50 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 83,00 bis 84,00 ℳ, Purelard in Tierces 80,00 bis 80,50 ℳ, Purelard in Kisten 80,00 bis 81,00 ℳ, Speisetalg, gepackt 49,00 bis 52,00 ℳ, Speisetalg in Kübeln 48,00 bis 50,00 ℳ, Margarine, Handelsmarke 63,00 ℳ, II 57,00 bis 60,00 ℳ, Margarine, Spezialmarke I 79,00 ℳ, II 66,00 bis 68,00 ℳ, Margarine III 49,00 bis 53,00 ℳ, Molkereibutter in Fässern 208,00 bis 216,00 ℳ, Molkereibutter i Packungen 213,00 bis 220,00 ℳ, Landbutter —,— bis —,— ℳ, Auslandsbutter in Fässern 218,00 bis 220,00 ℳ, Auslandsbutter in Pacuungen —,— bis —,— ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 34,50 bis 37,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8/10 12/14 75,00 bis 85,00 ℳ, Quadratkäse 30,00 bis 45,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 100,00 bis 115,00 ℳ, bayr. Emmenthaler 165,00 bis 175,00 ℳ, echter Emmenthaler 180,00 bis 185,00 ℳ, ausl. ungez. Kondens⸗ milch 48/16 21,00 bis 23,25 ℳ, inl. ungez. Kondensmilch 48/12 16,50 bis 17,50 ℳ, inl. gez. Kondensmilch 26,00 bis 26,50. Umrechnungszahl: 1000 Milliarden = 1 Goldmark.

Nach dem Wochenbericht der Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats vom 10. bis 16. August 1924 stellten sich die Schlachtviehpreise je Zentner Lebendgewicht:

8 Berlin Hamburg Stuttgart 6. August 14. u. 15. August 14. August Goldmark 44—47 40 43 38 43 27 36 33 43

25 32

38— 42 37 40 35 40 28 34 30 34 bn 20 29 40 44 34 39 26 33 15 25

42 - 44 37 39 32 35 25 30 41 44 35 37 31 34

43 46 38 42 32 35 25 28 18 22

70 75 58 66 46—55 46 53 32 42 20 28

71 72 68— 70 65 67 62 66

8 63 67 62 66 Sauen . 8

Speisefette. Bericht von Gebhr. Gause, Berlin, den 16. August 1924. Butter. Die Marktlage ist unverändert fest. Da die Zufuhren inländischer Butter den Bedarf nicht decken, mußten größere Posten ausländischer Butter zu hohen Preisen ein⸗ geführt werden, wofür, der besseren Qualität wegen, auch entsprechende Preif bewilligt werden. Die Forderungen von Dänemark sind 5,92 Kr., von Holland 2,35 holl. Gulden per Kilogramm. Die hiesige Notierung wurde am Donnerstag um 8 per Zentner erhöht und blieb heute unverändert. Die amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel, Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten, war am 14. August 1924 Ia Qualität 1,86 ℳ, IIa Qualität 1,65 ℳ, abfallende 1,25 ℳ,

Bullen

5

9 .

29 35 17 25

Kälber

50 52 42 45 20 25 71 72 69 70 68

Schafe

0

Schweine

16. August 1a Qualität 1,86 ℳ, II a Qualität 1,65 ℳ, abfallende 1,25 ℳ. Margarine. Das Geschäft ist etwas besser. Schmalz. An den amerikanischen

Fettwarenmärkten waren die Preise für Schmalz und alle Schweine⸗ eingetretenen Abschwächung

produkte nach der am Anfang der Woche ¹ G zur

wieder fester im Zusammenhang mit der Preissteigerung für Mais. Die Verteuerung der Futtermittel macht die Aufzucht der Schweine unrentabel und die Farmer bringen sie daher in noch unreifem Zu⸗ stande auf dem Markt. Speck. Preise steigend bei ruhigem Geschäft.

von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.

London, 16. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 79,80, New York 4,54,87, Deutschland 19,200 Billionen, Belgien 86,37 ½, Spanien 33,64 ½ Holland 11,61 ¾ Italien 100.56, Schweiz 24.07, Wien 325 000.

Zürich, 16. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Berlin 1,25 ¾ Frank für eine Billion, Wien 0,00,74,75, Prag 15,85, Holland 207,40, New York 5,28 ¾, London 24,08, Paris 30,22 ½, Italien 23,90, Brüssel 27,65, Kopenhagen 85,75, Stockholm 141,00, Christiania 74,25, Madrid 71,60, Buenos Aires 177,50, Budapest 0,00,69 ¼, Belgrad 6,60, Warschau 102,50, Sofia 3,87 ½, Athen 9,75, Konstantinopel 2,82, Helsingfors 13,25, Bukarest 2,40.

Kopenhagen, 16. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 27,90, New York 6,15, Hamburg Paris 35,25, Antwerpen 32,50, Zürich 116,00, Rom 28,00, Amsterdam 240,50, Stockholm 163,35, Christiania 86,00, Helsingfors 15,40 Prag 18,36.

Stockholm, 16. August. (W. T. B.) Devisenkurse. vvudon 17,13 7, Berlin 0,89,6 für eine Billion, Paris 21,75, Brüssel 19,90, Schweiz. Plätze 71,30, Amsterdam 147,60, Kopenhagen 61,50, Christiania 52,80, Washington 3,75 ½, Helsingfors 9,43, Prag 11,35.

Christiania, 16. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 32,45, Hamburg Paris 41,25, New York 7,13, Amsterdam 280,00, Zürich 135,25, Helsingfors 18,00, Antwerpen 37,75. Stock⸗ holm 190,00. Kopenhagen 116,75, Prag 21,50.

Berich

—,—

7

London, 16. August. (W. T. B.) Silber 33 ⅜. Silber auf

Lieferung 33 %.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Manchester, 15. August. (W. T. B.) Das Geschäft am Gewebe Garnmarkt trug keinen hnbeihüchen Charakter. Während sich die Nachfrage für Garnen mäßige Abschlüffe.

wrο‿ιαιααμ‿αϑμσ eeaeM en

Gewebe ruhig gestaltete, erfolgten in

9„

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

b. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften

Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

1,— Goldmark freibleibend.

Erwerbs⸗ u Niederlassun Unfall⸗ und

SSSgS

nd Wirtschaftsgenossenschaften. ig ꝛc. von Rechtsanwälten. Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

Bankausweise. Verschiedene Bekanntmachungen. Privatanzeigen.

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin

bei der Geschäftsstelle eingega

ngen sein.

————

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Iunstellungen u. dergl.

43286]

Abhanden gekommen: 6. Reichs⸗ schatzanweisungen E Folge Ib Abt. 1/IV Nr. 691, 980/1, 216 313/15.

Berlin, den 16. 8.24. (Wp. 379/24.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. [42849] Aufgebot.

Der Rechtsanwalt E. Carthaus in eenen i. Westfalen hat das Aufgebot des ihm gehörigen, angeblich verloren ge⸗

angenen Kuxscheines Nr. 1 über einen Anteil von einem Kux der in den Ge⸗ meinden 1““ Geppersdorf im Kreise Löwenberg, Regierungsbezirk Liegnitz, und Oberbergamtsbezirk Breslau belegenen, in 100 Kure eingeteilten Gold⸗ und Arsenerzbergwerke Eureka, Käthchen und Minna, Gewerkschaft Minna, ausgefertigt in Franksfurt a. M. auf Grund der Ein⸗ tragung Seite 3 des Gewerkenbuches dem daselbst als Eigentümer verzeichneten Gewerken: Rechtsanwalt Carthaus zu Münster i. Westfalen, jetzt Hamm, am 5. Januar 1905 durch den Repräsentanten der Gewerkschaft, Diehl, beantragt. Der In⸗ haber des Kuxscheins wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. März 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Kurxschein vor⸗ widrigenfalls die Kraftloserklärung des Kuyxscheins erfolgen wird.

Löwenberg i. Schl., 7. Aug

Amtsgericht.

[42890]% Bekanntmachung.

Durch Urteil vom 3. Juli 1924 ist der

Eigentümer der Parzelle Flur 16 Nr. 20

der Gemarkung Werl mit seinen Rechten

an diesem Grundstücke ausgeschlossen. Amtsgericht Werl.

[42848] 8

Aufgebot. Die Frau Eva Klein, geb. Kilthau, Ehefrau des Eisenhoblers Franz Klein in Käferthal, äußere Wingertstraße Nr. 14 a, 3. Stock, hat namens ihrer Mutter, der Frau Anna Kilthau Witwe, geb. Erhardt, in Mannheim⸗Käferthal, ußere Wingertstra 88 14 1 Sbe ankragt, ihren Bruder (bzw. Sohn), den verschollenen Martin Kilthau, geb. 4. 4. 1877 in Käferthal und zuletzt im Inlande daselbst wohnhaft gewesen, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 24. März 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ feichneten Gericht, 2. Stock. Saal A Zimmer 111, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Amufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Mannheim, den 1. August 1924. Bad. Amtsgericht. B.⸗G. 2.

[43289]% Bekanntmachung.

Der unterm 29. Dezember 1914 durch das Notariat I Wiesloch ausgestellte Erb⸗ schein a. Abl. des Landwirts Wendelin Rausch in Dielheim wird hiermit für kraftlos erklärt.

Wiesloch, den 13. August 1924.

Badisches Notariat I.

In der Aufgebotssache der Firma Oskar Gersch. G. m. b. H., Eisen⸗, Metall⸗ und Werkzeug⸗Großhandlung in Dresden⸗A. 19 hat das Amtsgericht in Dortmund am 30. Juni 1924 durch den Amtsgerichtsrat Verhoff für Recht erkannt: Die von der Firma Lehnkering & Co., Aktien⸗Gesell⸗ schaft, Abteilung Dortmund, ausgestellten

eiden Lagerscheine, d. d. Dortmund 17. Ja⸗

nuar 1923, Nr. 74 und Nr. 75, über je eine Ladung Stabeisen von angeblich 11 550 kg aus Waggon Nr. 77 709 Köln und 10 390 kg aus Waggon Nr. 131 Karlsruhe werden für kraftlos erklärt.

[42847]

In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des vers Berg⸗ manns Adalbert Sikorski, geboren am 8. März 1876 in Rudki, zuletzt wohnhaft in Eving, hat das Amtsgericht in Dort⸗ mund am 30. Juli 1924 durch den Amts⸗ ee Verhoff für Recht erkannt:

der verschollene Bergmann Adalbert Sikorski, geboren am 8. März 1876 in Rudki, Kreis Mogilno, wird für tot er⸗ klärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1923 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlasse zur

Last.

[42833] Oeffentliche Zustellung. Es klagen:

1. Die Ehefrau Kapellmeister Marx Gustav Oskar Dietrich, Anna Helene Frieda geb. Hablick, früher in Lübeck, jetzt in Riga. Müblenstr. 91, W. 8, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Iustizrat Kramberg, Luß und Däumig in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher

n Dortmund, Friedrichstr. 94, bei Ottenbein,

2 die Ehefrau Beramann Gustav Bremke, Henriette geb. Loer, in Unna, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Böse in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Unna.

3. die Ehefrau Hilfsarbeiter Willy Albert Sachs, Johanna geb. Engler, in Crimmitschau, Georgenstraße 28, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Bohnert in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Dortmund. Münster⸗ straße 100, dann in Lunz am See,

4. die Chefrau Beramann Friedrich Heinrich Veit, Martha aeb Lünser, in Lünen⸗Süd, Jägerstr. 45, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Bohmrich und Versen in Dortmund. gegen ihren Che⸗ mann, früher in Dorstfeld. Ofenstr. 9 a,

5. die Ehefrau Schlosser Wilhelm Vengels, Alma geb. Möhle, in Hörde, Tiefstr. 2, Prozeßbevollmächtiater: Rechts⸗ anwalt Füllenbach in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Hörde, Gold⸗ straße 19.

6. die Ehefrau des Beramanns Kle⸗ mens Edmund Siebel, Sophie geb. Vieler, in Holzwickede. Weißenburger Straße 72, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Kohn in Dort⸗ mund, gegen ihren Chemann. früher in Holzwickede,

7. die Chefrau Geora Theis, Wil⸗ helmine geb. Fischer, in Dortmund⸗Cörne, Cörnerhellweg 70, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Witte in Dortmund, gegen ihren Ehemann.

8. die Ehefrau Beramann Gustav Schmieding, Luise geb. Bille, in Rad⸗ bod, Prozeßbevollmächtiater: Rechts⸗ anwalt Justizrat Dr Berend Dort⸗ mund, gegen ihren Ehemann.

9. die Ehefrau Schlosser Adam Schmitt, Alma geb. Brand. in Frank⸗ furt a. M., Albusgasse 52. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Willy Meier in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Hamm i. W..

10. die Ehefrau des früheren Kutschers Friedrich Schäfer, Therese aeb. Bublies, in Dortmund, Unnaer Str. 36, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Böse in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund.

11. die Ehefrau Straßenbahnschaffner Carl Norge in Heesen Nr. 6 (Schaum⸗ burg ⸗Lippe), Prozeßbevoll mächtiagter:

. in

22. die Ehefrau Auktionator Albert Abel, Amanda geb. Emstermann, in Hamburg, Stiftstr. 76 b. Jäckel, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr Kaeß⸗ mann in Dortmund, agegen ihren Ebe⸗ mann, früher in ortmund, Königs⸗ wall 62,

23. die Ehefrau Maurer Eduard Leh⸗ mann, Rosalie geb. Dembinski, in Dortmund, Inselstr. 4. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Ziegler in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Dortmund.

24. die Ehefrau Beramann Erich Kesting, Maria geb. Lenkenhoff, in Kamen, Weststr. 5, Prozeßbevollmächtiate: Rechtsanwälte Bohmrich und Versen in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Kamen, Lünener Str. 8.

25. die Ehefrau Montagqearbeiter Vin⸗ centius Kwiatek, Konstantia geb. Bart⸗ wicki in Hamborn, Wolfstr. 4, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Vaerst in Hörde, gegen ihren Ehemann. früher in Dortmund, Brackelerstr. 23.

zu 17 mit dem Antraae auf Zahlung von 1046,83 Goldmark.

zu 18 mit dem Antrage auf Zahlung von 1000 Goldmark, im übrigen sämtlich mit dem Antrage auf Ehescheidung.

Die Kläger laden die Beklagten, deren Aufenthalt jetzt unbekannt ist. zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Dortmund., und zwar: zu 1 und 2 vor die 3. Zivilkammer, auf den 30. Oktober 1924, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 33, zu 3. 4, 5, 14. 15 und 16 vor die 4. Zivilkammer auf den 30. Oktober 1924, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 77, zu 6 bis 13 vor die 4. Zivil⸗ kammer auf den 29. Oktober 1924, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 66, zu 17 und 18 vor die 6. Zivilkammer auf den 27. Oktober 1924, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 33, zu 19 bis 25 vor die 8. Zivilkammer auf den 31. Oktober 1924, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 77, mit der Aufforderung. sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtiaten vertreten zu lassen

Dortmund, den 13. Auaust 1924. Der Justizobersekretär des Landgerichts [42836] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Emma Neuer in D mund, Borsigstraße 74, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Nelkenstock in

rf 2429Gq

Rechtsanwalt Dr. Kublmann in Dort⸗ mund, gegen ihren Ehemann. früher in

Dortmund.

12. die Ehefrau Beramann Julius Paul Schlicht, Maria geb. Kappelhoff, z. Zt. im städtischen Luisenhospital A J, Frauensaal, in Dortmund. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr Roß in Dortmund, gegen ihren Ehemann. früher in Dortmund

13. der Beramann Johann Schelenz in Castrop, Christinenstr. 56, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Ellerbeck und Höhne in Dortmund, gegen seine Ehefrau. Valentine aeb. Nawroth, früher in Castrop. ö14. die Ehefrau Beramann Robert Wehn, geb. Ludwig. in Marten, Carl⸗ straße 27, Prozeßbevollmächtiate: Rechts⸗ anwälte Justizrat Dr. Berend und Sondheim in Dortmund, gegen ihren Ehemann, früher in Raurel, Bodel⸗ schwinaher Straße 51. 1

15. die Ehefrau Graveurs Ludwig Voß, Emma geb. Bittner. in Iserlohn Mühlengang 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brandhoff in Dortmund, gegen ihren Ehemann, zuletzt in Unna,

16. die Ehefrau Maurer Friedrich Stich, Maria geb. Schink. verwitwete Märker, in Osterfeld. Mühlenstr. 11, Prozeßbevollmächtiater: Rechtsanwalt Wienke in Dortmund, gecen ihren Ehe⸗ mann, früher in Dortmund. dann auf der Gefangenenarbeitsstelle in Nordhagen (Gerichtsgefänanis Paderborn),.

17. die Firma S. Markhoff in Dort⸗ mund. Ostenhellweg., Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Strauß in Dortmund, gegen den Bankbeamten Karl Heinz Bock, früher in Dortmund,

18. die Firma Hergershausen & Co., vertreten durch den Geschäftsführer Julius Hergershausen in Dortmund. Westenhell⸗ weg 16, Prozeßbevollmächtiate: Rechts⸗ anwälte Justizrat Blumenthal. Dr. Koppel und Dr Hoffmann in Dortmund, gegen den Bankangestellten Karl Heinz Bock, bisher bei der Commerz⸗ und

Privatbank.

19. der Lagermeister Adolf Ober⸗ meyer in Dortmund. Nordstr. 50 a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Snrauf in Dortmund. gegen seine Ehe⸗ frau. Amella Obermeyer. geb. Braun. früher in Lodz, Polen, Juliusstr. 22,. 20. die Ehefrau Ziealer August Koll⸗ meier in Dortmund. Lambachstr. 18, Prozeßbevollmächtiater: Rechtsanwalt Witte in Dortmund, gegen ihren Ehe⸗ mann, früher in Dortmund.

21. die Ehefrau Arbeiter Bernhard Rüschenschmidt, Maraarete geb. Dieck⸗ mann, in Hamm i. Weesterberger Weg 4 a, Prozeßbepollmächtiate: Rechts⸗ anwälte Dr. Frank II. und Dr. Kaeß⸗ mwann in Dortmund, geagen ihren Ehe⸗ mann, früher in Hamm. Westerberger

Weg 4a,

Hanau, klagt gegen ihren Ebemann, den Kaufmann Franz Neuer, früher in Schlüchtern, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheiduna. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handluna des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landaäerichts in Hanau auf den 20. Oktober 1924, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Hanau, den 11. Auaust 1924.

Anders. Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[42837] Oeffentliche Zustellung. In Sachen Baum, Helene. Fleischers⸗ ehefrau in Weißenfels a. S.. Katharinen⸗ straße 13, Klägerin. gegen Baum, Richard, Fleischer, fr. in Nürnberg, nun unbekannten Aufenthalts. Beklagten. wegen Ehescheidung ist nun Verhandlungs⸗ termin von der I. Zivilkammer des Land⸗ gerichts Nürnberg auf Montag, den 24. November 1924. Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 273/11 Justizggebäudes an der Fürther Straße, bestimmt. Die Klägerin lädt durch ihren Prozeßbevollmächtiaten. Rechts⸗ anwalt Stern I., hierzu den Beklagten mit der Aufforderuna, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen. Es wird beantraat werden, zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten ge⸗ schieden. 2. Der Beklaate hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Oeffentliche Zustellung ist bewilliat.

Nürnberg, den 13. Auaust 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[428381 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Hulda Ibanow. geb. Lucius, verwitwete Schröder, in Ketzin (Havel), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Averdunk in Potsdam, klagt gegen ihren Ehemann. den Schuhmacher Iwan Ibanow, früher in Ketzin (Havel), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567* B. G.⸗B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandluna des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Potsdam auf den 13. Oktober 1924, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. Potsdam, den 13. Auaust 1924. Gerichtsschreiber des Landgerichts

des

[42839]

Oeffentliche Zustellung. (3. R. 90/23.) Arbeiterfrau Emma Lüder, geb. Birn⸗

baum, in Wernitz, Prozeßbevollmächtigter:

Justigrat Rudolph in Prenzlau, klagt

gegen den Arbeiter Hermann Lüder, un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Anger⸗ münde, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrag auf EChescheidunga. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landagerichts in Prenzlau auf den 1. Dezember 192 1, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Prenzlau, den 8. Auaust 1924.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [42840] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Alma Augurskis, geb. Schneidereich, in Tostedt Nr. 21, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Heumüller in Stade, klagt gegen den Arbeiter Fried⸗ rich Angurski, früher in Harburg, Reeseberg 68, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund des § 1567 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den een ur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des in Stade auf den 23. Oktober 1924, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Stade, den 12. August 1924.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[42841] Oeffentliche Zustellung. Berta Kramer, geb. Gnann, in Göppingen, Kischstraße 6, vertreten durch Rechtsanwalt Büsing in llm, klagt gegen den Flaschner Albert Kramer in Göppingen, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ehescheidung evtl. Her⸗ der häuslichen Gemeinschaft, mit em auf Scheidung der zwischen den Parteien vor dem Standes⸗ amt Göppingen am 23. Juli 1921 ge⸗ schlossenen Ehe aus alleinigem Ver⸗ des Beklagten und mit dem Eventualantrag auf Herstellung der ehe⸗ lichen Gemeinschaft mit der 5 wie auf Kostentragung, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts zu Ulm auf Mittwoch, den 1. Oktober 1924, Vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Ulm. R. 78/24.

Gerichtsschreiberei des Landgerichts.

[43288] Oeffeuntliche Zustellung.

Der Vormund Wilhelm Michel, Schlosser in Fauerbach v. d. H., als Vor⸗ mund der Frieda Müller in Michelbach bei Usingen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brücher in Butzbach, klagt gegen den Karl Hofmann, Landwirt, früher in Münster bei Butzbach, z. Zt. in Amerika unbekannt wo, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte der Vater der unehelich geborenen Frieda Müller in Michelbach bei Usingen sei, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu verurteilen, an Klägerin bezw. deren Vormund den Be⸗ trag von monatlich 15 Goldmark 1 Goldmark = ¼ Dollar, berechnet nach dem Berliner Brieskurs am Vortage der Zahlung als Rente zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Hessische Amtsgericht in Butzbach auf Mittwoch, den 24. September 1924, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.

Butzbach, den 14 August 1924. (Unterschrift), Justizinspektor, Gerichts⸗ schreiber des Hessischen Amtsgerichts.

[42844] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Johannes Werner Droge in Sorau, N. L., vertreten durch den Berufsvormund Schlager in Sorau, N. L., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Heumam in Neidenburg, klagt gegen den Detektiv Johannes Döhring, früher in Neidenburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter des Klägers in der gesetzlichen Empfängniszeit bei⸗ gewohnt hat, mit dem Antrage auf Zahlung einer Unterhaltsrente von vierteljährlich 60 Goldmark, und zwar für die Zeit vom 7. März 1923 bis 6. März 1939, in vierteljährlichen, an den Kalendervierteljahrsersten fälligen Vor⸗ ausraten. Der Kläger ladet den Be⸗ klaaten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Neidenburg, Zimmer Nr. 16, auf den 2. Oktober 1924, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Neidenburg, den 9. Auaäust 1924.

Das Amtsgericht. [42845] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Heinz Grabs, ge⸗ boren am 27. 4. 1923, vertreten durch den Vormund, den Maurer Julius Grabs in Plagwitz am Bober 100, Kreis Löwenberg, Prozeßbevollmäaͤchtigter: Justizobersekretär Altrichter in Senftenberg. klagt gegen

31. Oktober

früher in Lautawerk. Baracke 90, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der bisherige Unterhalts⸗ betrag von vierteljährlich 9 Goldmark, zu welchem der Beklaagte durch Anerkenntnis⸗ urteil des Amtsgerichts Senftenberg vom 20. Nov. 1923 3. C. 1022 /23 ver⸗ urteilt ist, ijetzt viel zu gerina ist, da sich

die wirtschaftlichen Verbältnisse seitdem

geändert haben, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen: 1. an den Kläger vom Tage der Klaaezustellumg ab eine Unterhaltsrente von vierteljährlich 45 Goldmark (1 Goldmark = 1/2790 kg

Feinagold) im voraus bis zur Vollendung seines 8 n. zwar unter Weglassung der bereits

und zu⸗ erkannten Unterhaltsrente, 2. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 3. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Senftenberg (Lausitz), Zimmer 16, auf den S. Oktober 1924, Vormittags 9 Uhr, geladen. Dem Kläger ist durch Beschluß des Amtsgerichts Senftenbera vom 7. August 1924 für die I. Instanz einschl. der Zwanasvollstreckung da

16. Lebensjahws zu zahlen,

Armenrecht bewilligt und ihm der Justiz-⸗ beigeordnet.

obersekretär Altrichter, hier. Senftenberg (Lausitz), 11. 1924. Der Justizobersekretär des Amtsgerichts. [42842] Oeffentliche Zustellung. In dem anhängigen Rechtsstreit Stütze Fräulein Gertrud Gülzow, früher in Charlottenburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, gegen den Kaufmann Calmon in Charlottenburg, Bleibtreu⸗ straße 10/11 8. C. 509. 24. wird die Klägerin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch gegen das Versäumnis⸗ urteil vom 18. 6. 1924 und des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht in Charlotten⸗ burg, Zivilgerichtsgebäude, am Amts⸗ gerichtsplatz, Zimmer 108, auf den 1924, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Charlottenburg, den 11. August 1924. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

August

[43287] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma „Florid“ Strumpf⸗ Wirk⸗ waren⸗ und Garngesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Chemnitz, Waisen⸗ straße, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsan⸗ wälte Dr. Robert Müller und Dr. Wetzel in Chemnitz, klagt gegen den Kaufmann Isaak Sliwka, früher in Frankfurt a. M., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Be⸗ zahlung des Kaufpreises für gelieferte Strümpfe, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, ihr 4849,50 Gold⸗ mark nebst 5 % Zinsen von 2158 G⸗M. seit dem 17. Januar 1924, von 103 G.⸗M. seit dem 18. Januar 1924, von 806 G.⸗M. seit dem 30. Januar 1924, von 1009 G.⸗M. seit dem 6. Februar 1924, von 109,50 G.⸗M. seit dem 8. Februar 1924, von 250 G.⸗M. seit dem 11. Februar 1924, von 404 G.⸗M. seit dem 12. Februar 1924 abzüglich unter dem 20. Januar 1924 gewährter 37,25 G.⸗M. zu zahlen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts zu Chemnitz auf den 7. Oktober 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung. sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Chemnitz, den 1. August 1924.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [42843] Oeffentliche ““

Der Josef Schmidt in Crefeld Uerdinger Straße Nr. 89, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsamwalt Dr. Rutten in Crefeld, klagt gegen die Eheleute Max Hähnert, früher in Crefeld, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, in Gemäßheit § 3 des Mieterschutzgesetzes, mit dem Antrage auf kostenfällige V2. schuldnerische Verurteilung 1. zur fortigen Herausgabe ihrer Wohnung im Hause Uerdinger Straße 89 in Crefeld bestehend aus 4 Zimmern in der II. Eta und einem Mansardenzimmer, an den Kläger, 2. zur Zahlung von 94,77 Gold mark. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird bestimmt vor da Amtsgericht hier, Steinstr. 200, Zimme Nr. 213, auf den 3. Oktober 192- Vormittags 9 % Uhr.

Crefeld, den 11. August 1924. Amtsgericht. Abt. 1. Schmidt, Justizobersekretär. [42851] Oeffentliche Bekanntmachung. Folgende bei dem Kulturamt in Neu⸗

stettin anhängige Verfahren:

a) Umlegung von Grundstücken Galowdamm, G. 13, Kreis Neustettin,

b) Begründung von Rentgengütern aus dem Gute Gissolk, G. 14, Kreis Neu⸗ stettin.

c) Begründung von Rentengütern aus dem Gute Kucherow, K. 20, Kreis Neu⸗ stettin,

d) Begründung von Rentengütern aus dem Grundstücke Thurow Blatt 126, T. 12, Kreis Neustettin,

e) Begründung von Rentengütern aus dem Gute Großspiegel, G. 19, Kreis

Dramburg, werden zur Feststellung der

zu

den Arbeiter Gottfried Köllenberger,

Legitimation der Beteiligten gemäß § 109.

8

8

der