1924 / 195 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Aug 1924 18:00:01 GMT) scan diff

Recklinghausen. [42954] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Sendker zu Oer ist heute, 12 Uhr Mittags, der Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter ist der Rechtsanwalt Bachrach in Recklinghausen. Offener Arrest mit Anzeigepflicht und Anmeldefrist bis zum 15. September 1924. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin am 22. September 1924, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 56. Recklinghausen, den 14. August 1924. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Saalfeld, Ostpr. [42955] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Georg Konopatzki in Alt Christburg wird heute, am 13. August 1924, Nachmittags 2,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da er seine Zahlungsunfähigkeit und seine am 7. August 1924 erfolgte Zahlungs⸗ einstellung dargetan hat. Der Prozeß⸗ agent Max Josewski in Saalfeld, Opr., wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 5. Sep⸗ tember 1924 bei dem Gericht anzumelden Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses und eintretendenfalls über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen auf den 12. Sep⸗ tember 1924, Vormittags 9 Uhr, vor unterzeichneten Gerichte, Zimmer 2, Termin anberaumt. Allen Per⸗ sonen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be⸗ friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 5. September 1924 Anzeige zu machen Amtsgericht Saalfeld, Opr.

Sceburg, Ostpr. [42957] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Josef Ehm in Seeburg, Heilsberger Straße 41, ist heute, Mittags 12 Uhr, der Konkurs eröffnet. Verwalter: Justizrat Kuhn in Seeburg. Anmeldefrist sowie offener Arrest mit Anzeigefrist bis ein⸗ schließlich 5. 9. 1924. Erste Gläubiger⸗ versammlung und allgemeiner Prüfungs⸗ termin: 6. 9. 1924, V. 9 Uhr. Amts⸗ gericht Seeburg, Ostpr., 11. 8. 1924.

Stargard, Pomm. [42956]

Ueber das Vermögen der offenen Handels⸗ gesellschaft Groß & Co. in Stargard i. Pomm., wird heute, am 14. August 1924, Mittags 12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Der Rechnungsrat Voigt in Stargard i. Pomm. wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 29. September 1924 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die

Stuittgart. [42960]

Ueber das Vermögen der Händlerin Frau Luise Balluff in Stuttgart, Korn⸗ bergstraße 39, ist seit 12. August 1924, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtanwalt Dr. Stössel in Stuttgart. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 27. August 1924 Ab⸗ lauf der Anmeldefrist: 12. September 1924. Erste Gläubigerversammlung am Mittwoch, den 3 September 1924, Nachmittags 3 Uhr, Justizgebäude, Urbanstraße Nr. 18, I. Stock, Saal 71. Allgemeiner Prüfungstermin am Samstag, den 27. September 1924, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, Justizgebäude, Archiv⸗ straße 15, Saal 196.

Württ. Amtsgericht Stuttgart. I.

Stuttgart. [42961]

Ueber das Vermögen der A. E. Pinggera G. m b. H. Handel und Vertrieb von Radiogeräten in Stuttgart, Silberburg⸗ straße 174, ist seit 12. August 1924, Nach⸗ mittags 4 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stössel in Stuttgart. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 27. August 1924. Ablauf der Anmeldefrist: 12. September 1924. Erste Gläubigerversammlung am Mittwoch, den 3. September 1924, Nach⸗ mittags 3 ½ Uhr, Justizgebäude, Urbanstraße Nr. 18, I. Stock, Saal 71. Allgemeiner Prüfungstermin am Samstag, den 27. Sep⸗ tember 1924, Vormittags 10 Uhr, Justiz⸗ gebäude, Archivstraße 15, Saal 196.

Württ. Amtsgericht Stuttgart. I.

Stuttgart. [42962]

Ueber das Vermögen der Lederwaren⸗ fabrik Singer G. m. b. H. in Stuttgart, Reinsburgstraße 84, ist seit 14. August 1924, Vormittags 11 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Flegenheimer in Stutt⸗ gart, Charlottenstraße 5. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 6. September 1924. Ablauf der Anmeldefrist: 20. September 1924. Erste Gläubigerversammlung am Samstag, den 13. September 1924, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin am Samstag, den 4. Oktober 1924, Vormittags 9 Uhr, je Justizgebäude, Archlv⸗ straße 15, Saal 196.

Württ. Amtsgericht Stuttgart. I.

Stuttgart. [42963] Ueber das Vermögen des Schreiners Karl Sachsenmaier in Möhringen a. d. F., ist seit 12. August 1924, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Bezirksnotar Haux in Möhringen a. d. F. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 27. August 1924. Ablauf der Anmeldefrist 12. September 1924. Ersfte Gläubigerversammlung am Mitt⸗ woch, den 3. September 1924, Nach⸗ mittags 4 Uhr, Justizgebäude, Urban⸗ straße, I. Stock, Saal 71. Allgemeiner Prüfungstermim am Samstag, den 27. September 1924, Vormittags 10 ½ Uhr, Justizgebäude, Archiostraße 15, Saal 196.

Württ. Amtsgericht Stuttgart. I.

Zerbst. [42964]

Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die in K 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 11. September 1924, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 4a, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 13. Oktober 1924, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 4a, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anberaumt. Allen Per⸗ sonen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein⸗ schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 29. September 1924 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Stargard i. Pomm.

Strehlen, Schles. [42959] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ernst Moese in Strehlen wird heute, am 14. August 1924, Nachm. 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Koukurs⸗ und Zwangsverwalter Jakob Cohn in Breslau, Neue Schweidnitzer Straße 15. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich 24. September 1924, Vorm. 9 Uhr. Prüfungstermin am 30. Oktober 1924, Vorm. 9 Uhr. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 10. September 1924. Amtsgericht Strehlen. Stolberg, Rheinl. [42958] Aufhebung der Geschäftsaufsicht und Eröffnung des Konkursverfahrens. Die über das Vermögen der Firma Westdeutsche Polstermöbelfabrik Peter Wassér, G. m. b. H., mit dem Sitze in Stolberg. Rhld., durch Beschluß hiesiger Stelle vom 26. Juli 1924 angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben. Zu⸗ gleich wird über das Vermögen dieser Firma heute, am 12. August 1924, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Die bisherige Aufsichtsperson Rechtsanwalt Dr. Besgen in Eschweiler wird zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest mit Anzeigefrist für alle Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, bis zum 1. September 1924 einschl. Ablauf der Anmeldefrist für die Gläubiger an dem⸗ selben Tage. Erste Gläubigerversamm⸗ lung und allgemeiner Prüfungstermin am 12. September 1924, Vormittags 10 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle. Stolberg, Rhld.,

Ueber das Vermögen der offenen Han⸗ delsgesellschaft E. C. Siebert & Schort⸗ mann, Thermometer⸗ und Glasinstru⸗ mentenfabrik in Zerbst, ist heute, am 14. August 1924, Vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechts⸗ anwalt Dr. Schiff in Zerbst ist zum Kon⸗ kursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 4. September 1924 bei dem Gericht anzumelden. Erste Gläubigerver⸗ sammlung und Prüfungstermin stehen am 12. September 1924, Vormittags 11 Uhr, an. Offener Arrest bis zum 4. Sep⸗ tember 1924. 1

Amtsgericht Zerbst, den 14. August 1924.

Bamberg. [42608] Der allgemeine Prüfungstermin in dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma „Sag“ Sportbedarf Aktiengesell⸗ schaft in Bamberg vom 23. August 1924 wird auf 5. September 1924, Vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 82 des Zentral⸗ justizgebäudes verlegt. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Bamberg.

Hannover. [42936] In dem Konkursverfahren uͤber das Vermögen des Kaufmanns August Gerber in Hannover, Inhabers der Firma Han⸗ noversche Dauerwäsche Manufaktur, Han⸗ nover, Herrenstraße 6, wird der Rechts⸗ anwalt Dr. Alexander⸗Katz, hier, auf seinen Antrag als Konkursverwalter ent⸗ lassen und an seiner Stelle der Rechts⸗ anwalt Sudfeld, hier, bestellt. Amtsgericht Hannover, 9. 8. 1924.

oberhausen, Rheinl. 143169] In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Franz van Treek von Oberhausen, Rheinland, soll die Schluß⸗ verteilung erfolgen. Dazu sind 7174,67 Goldmark verfügbar. Zu berücksichtigen sind orderungen zum Betrage von 34 091,92 Goldmark, darunter keine bevor⸗ rechtigten. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Gerichtsschreiberei Abteilung IV des hiesigen Amtsgerichts zur Einsicht aus. Oberhausen, Rheinland, 14. August 1924. Dr. Hecking, Konkucsverwalter.

OIldenburg, Oldenburg. ([42949] Konkurs Trautwein und Mursa in Oldenburg. Die am 26. August 1924 angesetzte erste Gläubigerversammlung bzw. Prüfungstermin wird verlegt auf den 18. September 1924, Vorm. 10 Uhr. Oldenburg, den 8. August 1924. 1 Das Amtsgericht. Abt. V.

den 12. August 1924. Amtsgericht.

Quedlinburg. b [42953] Im Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Fritz Goersch in Quedlinburg ist an Stelle von K. Ecke der Kaufmann R. Gilardon d. Aelt., hier, zum Ver⸗ walter bestellt. Almetsgericht Quedlinburg, 8 den 14. August 1924.

Bielefeld. [42890] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Gebr. Isringhausen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bielefeld, ist nach rechtskräftiger Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs vom 22. Juli 1924 seit 6. August 1924 beendet. Das Amtsgericht Bielefeld.

Bielefeld. [42897]

Die 4“ über das Ver⸗ mögen der Westdeutschen Lederindustrie Kommanditgesellschaft Willy Isringhausen in Bielefeld ist nach rechtskräftiger Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs vom 16. Juli 1924 seit 31. Juli 1924 beendet.

Das Ametsgericht Bielefeld

Bielefeld. 8 [42898] Das Geschäftsaufsichtsverfahren, be⸗ treffend Brinkhoff und Czaia, ist auf⸗ 1““ 88. 522g gehoben; betreffend Reinbold und Schelp in Bielefeld besteht es noch fort. Die Veröffentlichungen Nr. 32 576 und 37 112 sind irrig. Amksgericht Bielefeld. Ereslau. [42899] Durch Beschluß vom 16. Juli 1924 ist die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Heinz Eckstein in Breslau, 33, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Seegebarth in Breslau, mangels rechtzeitiger Stellung eines form⸗ gerechten Antrags auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens aufgehoben worden. Breslau, den 26. Juli 1924. Das Amtsgericht. 42. Nn. 61/24.

Liberfeld. [42901] Handelsregister des Amtsgerichts Elberseld. 13 Nn. 109/24. Bezüglich der Firma Strunck & Dörendahl G. m. b. H. in Elberfeld, Pefate 66, ist am 11. August 1924, Mittags 12 Uhr, die Geschäftsaufsicht an⸗ worden. Aufsichtsperson Dr. Barmen, Hicschstr 53.

bt. 13.

geordnet Wasiak in Unt. Amtsgericht Elberfeld. 2 Erfurt. [42902] Die Eöö über den Kauf⸗ mann Hugo Moser in Erfurt ist nach Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben. den 7. August 1924. Das Amtsgericht. Abteilung 13. Frankfurt, Main. [42568] Ueber das Vermögen der Firma Frank⸗ furter Sägen⸗ und Werkzeugfabriken vorm. Erwin Jgeger, Aktiengesellschaft in Frankfurt a. Main, Querstraße 9/11, ist heute, am 12. August 1924, Nachmittags 1 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwen⸗ dung des Konkurses verhängt worden. Zur Aufsichtsperson ist der Rechtsanwalt de la Fontaine in Frankfurt a. Main, Kirchner⸗ straße 6, bestellt worden. 8 Frankfurt a. Main, 12. August 1924. Amtsgericht. Abteilung 17.

Gelsenkirchen. [42903]

Ueber das Vermögen des Ingenieurs Heinrich Feldmann, Inhaber der Firma Heinrich Feldmann & Co., Industrie⸗ unternehmen in Waune, wird die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung des Kon⸗ kurses nach den Bekanntmachungen vom 14. 12. 1916, 8. 2, und 14. 6. 1924 an⸗ geordnet. Als Geschäftsaufsichtsperson wird der Bücherrevisor Carl Schnellenbach in Wanne bestelli.

Gelsenkirchen, den 8. August 1924.

Das Amtsgericht.

Gera, Reuss. [42904]

Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Otto Donner in Gera⸗ Windischenbernsdorf ist durch rechts⸗ kräftigen Bestätigungsbeschluß des Zwangs⸗ vergleichs des Thür Amtsgerichts Gera vom 4. Juli 1924 nach § 70 der Gesch.⸗ Aufs.⸗Verordng. beendet.

Gera, den 13. August 1924.

Das Thür. Amtsgericht.

Giessen. [42905]

Die Firma Hauser⸗Glühlampenvertrieb in Gießen, Inhaber Albert Wacker, wird unter Geschäftsaufsicht gestellt. Die Ge⸗ schäftsaufsicht beginnt am 13. August 1924, Nachm. 4 Uhr. Als Geschäftsaufsichts⸗ verson wird der Kaufmann Louis Althoff in Gießen, L bestellt

Gießen, den 13. August 1924.

Hessisches Amtsgericht.

Greiz.

Die Geschäftsaufsicht über die Firma Karl Rödig in Fraureuth wird nach Ab⸗ lauf der in § 66 Absatz 3 Ziffer 2 der Verordnung vom 14. 6. 1924 bestimmten Frist aufgehoben.

Greiz, den 7. August 1924.

Thüringisches Amksgericht. Abt. II.

Hamborn. [42907] Ueber das Vermögen des Bauunter⸗ nehmers Franz Kärcher in Hamborn, Her⸗ mannstraße 15, wird heute, am 14. Aug ust 1924, Nachmittags 3 Uhr, die Geschäfts. aufsicht angeordnet. Aufsichtsperson ist Syndikus Dr. Jansen in Hamborn. Hamborn, den 14. August 1924. Amtsgericht. Hamborn. [42908] Ueber das Vermögen der Firma Reif⸗ elsen & Co., offene Handelsgesellschaft in

HM.-Glaqdbach. 42906]

Hambom⸗Neumühl, Holtener Straße 127, wird heute, am 14. August 1924, Mittags 12 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Aufsichtsperson ist Rechtsanwalt Sapp in Hamborn.

Hamborn, den 14. August 1924. Amtsgericht. Hamburg. [42909]

Die am 11. Januar 1924 über das Vermögen des Kaufmanns Otto Hugo Martin Evers, Hallerplatz 1, Mitgesell⸗ schafters der offenen Handelsgesellschaft in Firma Karl Krüger & Co., Neuerwall 38, angeordnete Geschäftsaufsicht wird, da nach Zurücknahme des Vergleichsvorschlages vom 15. Mai 1924 keinerlei Aussicht mehr besteht, den Konkurs abzuwenden § 58 Aufs.⸗V.⸗O. aufgehoben

Hamburg, 6. August 1924.

Das Amtsgericht. Hannover. [42910]

Die durch Beschluß des unterzeichneten Gerichts am 24. Mai 1924 angeordnete Geschäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Brackmeyer & Co., Aktiengesell⸗ schaft in Hannover, wird auf Grund des § 66 Abs. 3 Ziff. 2 der Geschäftsaufsichts⸗ verordnung aufgehoben.

Amtsgericht Hannover, 31. 7. 1924. Hannover. [42911]

Die durch Beschluß am 14. Mai 1924 über das Vermögen der Firma Seeger & Volland. Hannover, Engelbosteler Damm 41/42, und deren Inhaberin, Pegh Berta Gerling, geb. Dietzold, verw. Vol⸗ land, angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben.

Amtsgericht Hannover, 2. 8. 1924.

Hannover. [42912] Ueber das Vermögen der Firma Deutscher Stahlhandel, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Hannover, Schillerstr. 28, wird heute, um 12 ½ Uhr Nachmittags, die Geschäftsaufsicht zur Ab⸗ wendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird Professor Dr. Hennig, Hannover, Glünderstraße 4, be⸗ stellt. Es wird ein Gläubigerbeirat in der Person: 1. des Herrn Fritsche, Ge⸗ schäftsführers der Mannesmann⸗Röhren⸗ lager G. m. b. H., Hannover⸗Wald⸗ hausen, Bruhnestr. 14, 2. des Dr. Görrig, Syndikus der Deutschen Werke A.⸗G., Siegburg, Wilhelmstr. 165, 3. des Herrn Drebber, Geschäftsführer der Firma Boeker & Haver, G. m. b. H., Hohen⸗ limburg i. Westf., bestellt. Amtsgericht Hannover, 13. 8. 1924. Hildburghausen. [42913] Die Aufsicht über das Geschäft des Mühlenbesitzers Willy Köntopp aus Heßberg wird heute, Vormittags 10 Uhr, hiermit angeordnet. Aufsichtsperson ist der Kaufmann Julius Kühner, hier. Hildburghausen, den 13. August 1924. Das Dhüringische Amksgericht. Abt. II.

Insterburg. [42914]

Auf Antrag des Kaufmanns Gottfried Krink in Insterburg wird über dessen Ver⸗ mögen die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichts⸗ person wird bestellt Kaufmann Oskar Hassenstein in Insterburg.

Insterburg, den 13. August 1924. Amtsgericht. Kenzingen. [42915]

Ueber die Firma Ziegehwerk Kenzingen, G. m. b. H. in Kenzingen, wurde heute die Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur Auf⸗ sichtsperson wurde Rechtsanwalt Dreifuß in Emmendingen bestellt.

Kenzingen, den 13. August 1924

Bad. Amtsgericht.

Magdeburg. [42916] Die durch Beschluß vom 18. Juni 1924 angeordnete Geschäftsaufsicht über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Wilbelm Reuter 1 Wilhelm Reuter in Magdebung, Arndt⸗ straße 48, Paul Scherschmidt in Magde⸗ burg, Adelheidring 23, und Otto Junkers in Charlottenburg, Roscherstraße 13) wird auf Antrag des Kaufmanns Wilhelm Reuter wird aufgehoben. Magdeburg, den 11. Auguft 1924. Das Amtsgericht A. Abt. 8.

Malchin. [42917] Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über die Fipma A. Storrer Nachfolger, Inhaber M. Haase, in Mal⸗ chin wird aufgehoben, da die Schuldnerin nicht binnen Monatsfrist einen genügenden Antrag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens eingereicht hat. Malchin, den 12. August 1924. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. [42918] Auf Antrag der Firma Wilh. Köntges, mech. Kleidersabrik und Tuchgroßhandlung in M.⸗Gladbach, Waldhausener Str 16, wird heute, Nachmittags 4 ½ Uhr, über as gesamte Vermögen der bezeichneten Firma die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens angeordnet. Als Aufsichtsperson wird Kaufmann Johann Robert Bähren in M.⸗Gladbach, Schiller⸗ pla

M.⸗Gladbach, den 6. August 1924 Amtsgericht. Neubukow. [42919]

Ueber die Firma Stimon Goldschmidt Nachf., Inh. Frau Ina Bayer, Neu⸗ bukow, ist zur Abwendung des Konkurs⸗ verfahrens die Geschästsaufsict an⸗ geordnet. Aufsichtsperson: Stadtsekretär Klüssendorf in Neubukow.

Neubukow, den 7. August 1924.

Amtsgericht.

Nürnberg. 42920]

Das Amitsgericht Nürnberg hat unterm 14. August 1924 die Geschäftsaufsichl über die Geschäftsführung des Kaufmanns Arnold Rawicz in Nürnberg, Solger⸗ straße 6, auf Antrag des Schuldners auf⸗ gehoben.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Penzlin. [42921 Ueber das Vermögen des Gutspächters Paul Wulle in Alt Rehse wird zur Ab⸗ wendung des Konkurses die Geschäfts⸗ aufsicht angeordnet. Als ““ wird der Gutsbesitzer Eichblatt in Neu Rehse bestellt. M 23/24. 1

Amtsgericht Penzlin, den 10. 8. 1924.

Bofitweil. [42583]

Geschäftsaufsicht wurde am 11. August 1924, Vorm. 10 Uhr, angeordnet über die Firma Johannes Schlenker, Metallwaren⸗ fabrik in Schwenningen a. N., bezw. das Vermögen des alleinigen Inhabers, des Fabrikanten Johannes Schlenker in Schwenningen a. N. Aufsichtsperson: Karl Geier. Vorstand der Industrie⸗ u. Handels⸗Treuhandgesellschaft m. b. H. in Villingen, Baden. Termin zur Gläubiger⸗ versammlung: Montag, den 25. August 1924, Nachm. 3 ½ Uhr.

In der Geschäftsaufsichtssache der Firma Aktiengesellschaft für draht⸗ lose Telefonie, vorm. Albert Schmid⸗Schlenker in Schwenningen a. N. wurde an Stelle des Kaufmanns Kirsner in Rottweil der Kaufmann Hans Trichtinger in Trossingen als Aufsichts⸗ person bestellt. Termin zur Gläubiger⸗ versammlung in dieser Sache; Freitag, d 22. August 1924, Nachm. 3 ½ Uhr.

Rothveil, den 12. August 1924.

Amtsgericht. Stolp. Pomm. [42922]

In Sachen betreffend die Geschäftsauf⸗ sicht über das Vermögen der Firma Decker und Blau in Stolp ist der Zwangsver⸗ gleich vom 23. Juli 1924, vollständige Tilgung der Schuld in folgenden Raten⸗ zahlungen: 20 % bis zum 31. Juli 1924, 30 % bis zum 31. Oktober 1924, 50 9% bis zum 31. Januar 1925, rechtskräftig geworden. Die Geschäftsaufsicht ist be⸗ endet. Stolp, den 11. August 1924 Amtsgericht.

Wiesentheid. 142923]

Das Amtsgericht Wiesentheid hat mit Beschluß vom 12. 8. 1924 die unterm 10. 6, 1924 angeordnete Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Schreiners Leo Kehrlein in Wiesentheid aufgehoben wegen Nichteinreichung eines den gesetzlichen Er⸗ fordernissen genügenden Antrags auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens inner⸗ halb der gesteckten Frist.

Wiesentheid, den 13. 8. 1924.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts

Zwickau, Sachsen. 142924] Ueber das Vermögen der Firma Erich Kalisch, Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht in. Oberplanitz, ist am 12. August 1924 wegen Zahlungsunfähig⸗ keit die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Als Aufsichtsperson ist der Vize⸗ lokalrichter Beyer in Zwichau bestellt Amtsgericht Zwickau.

8. Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eifenbahnen.

Reichsbahngütertarif, Heft C II1. (Ausnahmetarife). Mit Gültigkeit vom 18. August 1924. Aufnahme von Lößnitz unt. Bf. in A.⸗T. 35; Brake (Oldbg.) und Nordenham in A.⸗T. 58; Großdubrau in A.⸗T. 61, sämtlich als Versandstationen. Näheres durch Reichsbahntarifanzeiger. Altona, im 1924. Reichsbahndirektion.

[42891] Reichsbahngütertarif Heft C. 11 (Ausnahmetarife) Tfv. c.

Mit Gültigkeit vom 20. August 1924 wird die Station Kleinwelka als Versand⸗ station in den Ausnahmetarif 5 a einbezogen.

Berlin, den 13. August 1924.

Reichsbahndirektion. Ib. 6. Tar. 1.

[42892] Reichsbahngütertarif, Heft C 11 (Ausnahmetarife) Tfv. 5.

Mit Gültigkeit vom 20. August 1924 werden die Frachtsätze des Ausnahme⸗ tarifs 7a für Erze vom Sieg⸗, Lahn⸗ und Dillgebiet um rund 25 % ermäßigt. Näheres darüber bringt die nächste Nummer des Gemeinsamen Tarif⸗ und Verkehrs⸗ anzeigers für den Güterverkehr. Auskunft erteilen die Reichsbahndirektionen Elber⸗ feld und Frankfurt, Main.

Elberfeld, den 14. August 1924.

Reichsbahndirektion. 142893] 8

Der Ausnahmetarif Karlsruhe Nr. 3 für Steintohlen⸗ und Braun⸗ kohlenbriketts ab Kehl im Versand nach der Schweiz (vergl. Nr. 39 vom 15. II. 1924, 3. Handelsreg.⸗Beilage) wird auf 15. August 1924 aufgehoben.

Karlsruhe, den 14. August 1924.

—Neichsbahndirektion.

verlegt.

Deoͤr Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Goldmart freibl.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 8 8 Einzelne Nummern hosten 0,30 Goldmark. E11“X“X“ I 8

Fernsprecher: Zentrum 1573

Nr. 195. Reichsbankgirokon

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1,— Goldmark freibleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Goldmark freibleibend.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin ZW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Verlin, Dienstag, den 19. August, Abends

Postscheckkonto: Berlin 41821.

1924

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige

einschließlich des Portos abgegeben.

—y—

Einsendung des Betrages

Inhalt vdes amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Mitteilung, betreffend Entgegennahme des Einführungs⸗ schreibens des neuernannten Geschäftsträgers von El Salvador durch Freiherrn von Maltzan.

Erequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend Verlegung der Reichsbanknebenstelle in Gandersheim.

Preußen.

Polizeiverordnung über den Vertrieb von giftigen Pflanzen⸗ schutzmitteln durch Vertriebsstellen des amtlichen Pflanzenschutzes end landwirtschaftliche Körperschaften. 8

Bekanntmachung, betreffend Zurücknahme zur Börse.

Aufhebung eines Handelsverbots.

Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 45 der Preußischen Gesetzsammlung.

einer Zulassung

8 Oj ich Amtliches. Deutsches Reich. 8 Der neuernannte Geschäftsträger von El Salvador, Dr. Federico Yudice, hat gestern dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Freiherrn von Maltzan, sein Einführungs⸗ schreiben überreicht.

Dem Königlich bulgarischen Konsul in Dortmund Moritz Klönne ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Fnmnntmachäang. Mit Ablauf des 30. August 1924 wird die bisher in GHandersheim bestehende, von der Reichsbankstelle in Göttingen abhängige Reichsbanknebenstelle nach Seesen

Berlin, den 15. August 1924. 1 Reichsbankdirektorium. von Glasenapp. Budezies.

Preußen.

. Z über deon Vertrieb von giftigen Pflanzen⸗ chusiieliln durch Vertriebsstellen des

amtlichen BIiihe nlö 2e⸗ und landwirt⸗

schaftliche Körperschaften. Auf Grund des § 136 Abs. 3 des Gesetzes über die allge⸗ meine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml.

S. 195 ff.) wird die nachstehende Polizeiverordnung erlassen:

1

Als giftige Pflanzenschutzmittel im Sinne dieser Vorschriften gelten die in An age I bezeichneten Stoffe, Verbindungen und Zu⸗ bereitungen sowie die unter ihrer Verwendung hergestellten Zu⸗ bereitungen zur Bekämpfung (Vertilgung) von Pflanzenschädlingen.

82

Der Vertrieb von giftigen pyflanzen chutzmitteln ist nur solchen Vertrie össtellen des amtlichen 1. zutzes und solchen landwirt⸗ schaftlichen Körperschaften gestattet, denen hierzu von dem für sie W Regierungspräsidenten (in Berlin von dem Polizeipräsi⸗ denten) die Erlaubnis erteilt worden ist; er unterliegt den Vor⸗ schriften der §§ 3— 10.

Aufbewahrung der gsssgen Pflanzenschutzmittel.

Vorräte von giftigen Pflanzenschutzmitteln müssen in einem be⸗ sonderen, an allen Seiten von dichtgefügten, widerstandsfähigen Wänden umschlossenen und mit einer dichten Tür persehenen Raum (Giftraum), in dem sich keine Lebens⸗ oder Futtermittel oder sonstige Waren außer Giften befinden, aufbewahrt werden.

§ 4. Vorräte von giftigen Pflanzenschutzmitteln müssen 1.2. dichten, festen Behältnissen befinden, die mit festen, gut schließenden Deckeln oder Stöpseln versehen sind. In abgabeferbigen Packungen, die in⸗ folge Beschädigung der Behältnisse oder der Umhüllung den für die Abgabebehältnisse geltenden Bestimmungen von § 12 nicht ent⸗ sprechen, dürfen giftige Pflanzenschutzmittel nicht aufbewahrt werden. Außerhalb der Vorratsbehältnisse dürfen giftige Pflanzenschutz⸗ mittel sich nicht befinden. 8 0.

Die Vorratsbehältnisse müssen mit der Aufschrift „Gift“ sowie mit der Angabe des Inhalts unter Anwendung der in der Anlage I. enthaltenen Bezeichnungen oder diesen entsprechenden Namen, aus

eür- 598 Gift ersichtlich ist, deutlich erkennbar und dauerhaft be⸗ zeichnet sein. Außer diesen Bezeichnungen oder Namen ist nur noch die An⸗ bringung der ortsüblichen Namen in kleinerer Schrift gestattet. Bei flanzenschutzmitteln, die Gifte der Abteilung 1 der Anlage I ent⸗ alten, ist weiße Schrift auf schwarzem Grunde, bei Pflanzenschutz

mitteln, die Gifte der Abteilung 2 und 3 enthalten, rote Schrift auf weißem Grunde anzuwenden.

„Diese Bestimmungen finden auf Vorratsbehältnisse in solchen Räumen, die lediglich dem Großvertrieb dienen, keine Anwendung, sofern in anderer Weise für eine Kennzeichnung gesorgt ist, die Ver⸗ wechselungen ausschließt.

Werden jedoch aus derartigen Räumen auch die für eine Einzel⸗ vertriebsstätte des Leiters der Großvertriebsstelle bestimmten Vor⸗ räte entnommen, so müssen die Behältnisse zußer mit der sonst üblichen Kennzeichnang auch nach Vorschrift des Abs. 1 bezeichnet sein.

„Pflanzenschutzmittel auch in abgabefertiger Packung —, die Gifte der Abteilung 1 der Anlage I enthalten, müssen innerhalb des Giftraumes in einem besonderen Verschlage (Giftverschlag) aufbewahrt werden, in dem sich nur diese Gifte befinden dürfen. Der Gift⸗ verschlag muß an allen Seiten von festen Wänden umschlossen und mit einer dichten außer der Zeit des Gebrauchs verschlossenen Tür versehen sein. Es ist erlaubt, die Wände aus dichtgefügten Brettern oder ähnlichem Material herzustellen. In dem Giftverschlage muß sich ein Tisch oder eine Tischplatte befinden, worauf das Abwägen oder Abteilen der Gifte vorgenommen wird. In besonderen Fällen kann durch die Ortspolizeibehörde gestattet werden, daß der Gift⸗ verschlag durch einen verschließbaren Behälter einen Schrank oder eine festgefügte Kiste ersetzt wird. In diesem Falle genügt es, wenn der Tisch oder die Tischplatte zum Abwägen oder Abteilen der Gifte im Giftraum sich befindet.

Der Giftraum und der Giftverschlag müssen für die darin vor⸗ zunehmenden Arbeiten ausreichend durch Tageslicht erhellt oder durch eine genügend sichere künstliche Beleuchtung erhellbar sein. Auf der Außenseite der Tür des Giftraumes muß die deutlich erkennbare und dauerhafte Aufschrift angebracht sein: „Giftraum. Unbefugten ist der Zutritt unersagt.“ Der Giftraum ist als solcher auch in seinem

nnern deutlich zu kennzeichnen. Der Vorratsbehälter (Schrank, Kiste) ist mit der Aufschrift „Gift“ („Pflanzenschutzgift“) als Gift⸗ behälter kenntlich zu machen.

Der Giftraum und der Giftverschlag oder Giftbehälter dürfen nur dem Leiter der Vertriebsstelle und den von ihm beauftragten Personen zugänglich sein und müssen außer der Zeit des Gebrauchs verschlossen gehalten werden. 8

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Die für die Herrichtung zur Abgabe giftiger Pflanzenschutz⸗ mittel erforderlichen Geräte (Wagen, Löffel und dergl.) müssen mit der deutlich erkennbaren und dauerhaften Aufschrift „Gift“ versehen sein und dürfen zu anderen Zwecken nicht gebraucht werden.

Im Giftverschlag oder dem als Ersatz zugelassenen Giftbehälter sind auch die Geräte für die dort befindlichen Pflanzenschutzmittel aufzubewahren. Auf Gewichte finden diese Bestimmungen nicht An⸗ wendung

Der Verwendung besonderer Wagen bedarf es nicht, wenn größere Mengen von giftigen Pflangenschutzmitteln unmittelbar in den ver⸗ schlossenen Vorrats⸗ oder Abgabebehältnissen gewogen werden.

Abgabe der giftigen Pflanzenschutzmittel.

Giftige Pflanzenschutzmittel dürfen nur von dem Leiter der Vertriebsstelle oder den von ihm eigens hiermit Beauftragten ab⸗ gegeben werden. Als Abgabe ist auch die Zusendung durch die Post oder durch einen vom Leiter der Betriebsstelle beauftragten Boten anzusehen: die Zusendung durch die Post hat stets als eingeschriebene Sendung zu erfolgen. 1

Giftige Pflanzenschutzmittel dürfen nur an solche Personen ab⸗ gegeben werden, von denen der Abgebende anzunehmen berechtigt ist, daß sie die giftigen Pflanzenschutzmittel in zuverlässiger Weise aus⸗ schließlich zur Bekämpfung (Vertilgung) von Pflanzenschädlingen benutzen werden. Der Abgebende hat sich hierüber, falls ihm der Ab⸗ nehmer in dieser Beziehung nicht ausreichend bekannt ist, durch Befragen des Abnehmers zu vergewissern. Kann er die erforderliche Gewißheit nicht erlangen, so darf er das giftige Pflanzenschutzmittel nur gegen Erlaubnisschein abgeben.

Die Erlaubnisscheine sind von der Ortsvpolizeibehörde nach Prüfung der Sachlage gemäß Anlage II auszustellen. Sie sollen in der Regel nur für eine bestimmte Menge, ausnahmsweise auch für den Bezug einzelner giftiger Pflanzenschutzmittel während eines ein halbes Jahr nicht übersteigenden Zeitraumes ausgestellt werden. Der Erlaubnisschein verliert mit Ablauf des vierzehnten Taages nach dem Ausstellungstage seine Gültigkeit, sofern auf ihm etwas anderes behördlicherseits nicht vermerkt ist. Die Erlaubnisscheine sind, der Zeit der Ausstellung nach geordnet, die für Gifte der Abteilung 1 und 2 mit den entsprechenden Nummern des Giftbuches 10) ver⸗ sehen, zehn Jahre lang aufzubewahren.

An Kinder unter 14 Jahren dürfen giftige Pflanzenschutzmittel nicht ausgehändigt werden.

§ 10.

Ueber die Abgabe der Pflanzenschutzmittel der Abteilungen 1 und 2 sind in einem mit fortlaufenden Seitenaahlen versehenen. gemäß Anlage III eingerichteten Giftbuche die daselbst vorgesehenen Eintragungen vorzunehmen. Die Eintragungen müssen sogleich nach Abgabe der Waren von dem Abgebenden selbst, und zwar immer in unmittelbarem Anschluß an die nächstvorhergehende Eintragung aus⸗ geführt werden. Nachträgliche textliche Aenderungen der Eintragungen sind nicht zulässig. Das Giftbuch ist zehn Jahre lana nach der letzten Eintragung aufzubewahren. 1“ 1

Die vorstehenden Bestimmungen finden nicht Amwendung auf die Abgabe der giftigen Pflangenschutzmittel, die von Groswertriebsstellen an die Einzelvertriebsstellen abgegeben werden, sofern über die Ab⸗ gabe dergestalt Buch geführt wird, daß der Verbleib der giftigen Pflangenschutzmittel nachgewiesen werden kann.

Dieienigen Vertriebsstellen für Pflanzenschutzmittel, die in bezua auf den Verbleib der ihnen anvertrauten Gifte von der ihnen über⸗ geordneten Landesstelle überwacht werden, brauchen ein Giftbuch nicht zu führen, wenn sie die von den Empfängern der Pflanzenschutzmittel ausgestellten Giftscheine 11) oder Listengiftscheine, nach Muster der Anlage V sorgfältig aufbewahrt und nach bestimmten Zeitabschnitten gesammelt, regelmäßig an die Landesanstalt abliefern, die diese Scheine zehn Jahre lang aufzubewahren hat.

§ 11. Mflanzenschutzmittel, die Gifte der Abteilungen 1 und 2 enthalten. dürfen nur gegen schriftliche Empfanasbestätiaung (Giftschein) des Erwerbers abgegeben werden. Wird das giftige Pflanzenschutzmittel durch einen Beauftragten abgeholt, so hat der Abaebende 8) auch von diesem sich den Empfang bescheinigen zu lassen.

Die Bescheinigungen sind nach dem in Anlage IV vorgeschriebenen Muster auszustellen, mit den entsprechenden Nummern des Gift⸗ buches 10) zu versehen und, nach diesen geordnet und geheftet, zehn Jahre lang aufzubewahren. Von den Vertriebsstellen des amt⸗ lichen Pflanzenschutzes können an Stelle der Bescheinigungen nach Muster der Anlage IV auch Listenaiftscheine nach Muster der An⸗ lage V verwendet werden. Bei Versendung durch die Post 8) sind die Posteinlieferungsscheine gleich den Empfanagsbescheiniaungen auf⸗ zubewahren.

Die Empfangsbestätigung desienigen, an den das aiftige Pflanzen⸗ schutzmittel ausgehändigt wird, darf in einer Svpalte des Giftbuche gegeben werden.

Im Falle des § 10 Abs. 2 und des § 11 Abs. 3 ist die Aus⸗ stellung eines Giftscheines nicht erforderlich.

§ 12.

Giftige Pflanzenschutzmittel müssen in dichten, festen und aut geschlossenen Behältnissen abgegeben werden. Für feste, an der Luft nicht zerfließende oder verdunstende giftige Pflanzenschutzmittel, die nur Gifte der Abteilungen 2 und 3 enthalten, gegnügen dauerhafte Um⸗ hüllungen jeder Art, sofern durch diese ein Verschütten oder Ver⸗ stäuben ausgeschlossen ist.

Die Behältnisse oder Umhüllungen müssen mit der nach § 5 Abs. 1 vorgeschriebenen Aufschrift und Inhaltsangabe sowie mit der Bezeichnung der abgebenden Vertriebsstelle deutlich und dauerhaft versehen sein. Be’ festen, an der Luft nicht zerfließenden oder ver⸗ dunstenden Pflanzenschutzmitteln, die nur Gifte der Abteilung 3 ent⸗ halten, darf an Stelle des Wortes „Gift“ die Aufschrift „Vorsicht“ gebraucht werden.

Reklamehafte Aufdrucke und Packungen sind nicht erlaubt 88

Es ist verboten, giftige Pflanzenschutzmittel in Eß⸗, Trink⸗, Kochgeschirren oder in solchen Flaschen, Krügen oder sonstigen Be⸗ hältnissen abaugeben, deren Form oder Bezeichnung die Gefahr einer Verwechselung des Inhalts mit Lebensmitteln herbeizuführen geeianet ist.

§ 14.

Bei der Abgabe von giftigen Pflanzenschutzmitteln 8) ist der Empfänger mündlich über die Giftigkeit des Mittels zu belehren und auf die gebotenen Versichtsmaßregeln hinzuweisen. Außerdem ist jeder Packung eine Belehcung über die mit einem unvorsichtigen Ge⸗ rauche verknüpften Gefahren sowie eine Gebrauchsanweisung bei⸗ zufügen. Der Wortlaut der Belehrung und der Gebrauchsanweisung

bann vom Minister für Volkswohlfahrt vorgeschrieben werden. Pflanzenschutzmittel, die aus Arsen oder seinen Verbindungen bestehen, oder die unter Verwendung dieser Stoffe heraestellten Zu⸗ bereitungen dürfen, auch wenn sie von Natur grün gaefärbt sind, nur mit einer in sser leicht löslichen grünen Farbe vermischt zur Abagabe vorrätig gehalten oder abgegeben werden. Das Gleiche agilt für Quecksikberverbindungen und die unter Verwenduna von Queck⸗ silberverbindungen hergestellten Zubereitungen, die mit einer in Wasser leicht löslichen blauen Farbe vermischt sein müssen. Vorstehende Beschränkungen können zeilweilig außer Wirksam⸗ beit gesetzt werden, wenn und soweit es sich darum hapdoelt, unter polizeilicher Aufsicht außerordentliche Maßnah zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen zu treffen. b

§ 15. Diese Polzeiverordnung tritt mit dem Tage § 16, Zuwiderhandlungen gegen diese Polizeiverordnuna werden, soweit in den bestehenden Gesetzen nicht höhere Strafen vorgesehen sind. nach § 367 Nr. 5 des Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu ein⸗ hundertfünfzia Goldmark oder mit Haft bestraft. ““

Berlin, den 14. August 1924. Der Minister für Volkswohlfahrt. 8 Firtstefer. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Eggert. Der Minister für Handel und Gewerbe. l.- Dr. Frielinghaus. Der Minister des Innern. J. A.: Graeser 8

reklamehafte Bilder auf den

der Verkündung

Anlage N.

G Abteilung 1. Arsen und seine Verbindungen. 8 Nikotin und seine Verbindungen, ausgenommen Tabaklauge. Quecksilberverbindungen, ausgenommen Chlorphenolqueck⸗ silber (s. Abt, 3) und ausgenommen in Germisan (s. Abt. 3).

Uransalze, wasserlösliche.