1 1““ Parlamentarische Nachrichten.
Im Reichstagsausschuß für die Aufwertungs⸗ frage begann gestern die Generaldebatie. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger verwahrte sich der Abg Dr. Düringer (D. Pp.) dagegen, daß er als Auf⸗ wertungsfanatiker bezeichnet werde, aber gewichtige Gründe materieller und ethischer Art sprächen unbedingt für eine angemessenere Auf⸗ wertung als sie in der dritten Steuernotverordnung gegeben sei, Seine Fraktion habe sich sowohl auf ihrem Parteitag wie durch Beschluß vom 24. Juni d. J. für eine gerechte Aufwertung ausgesprochen. Zu⸗ nächst müsse die dritte Steuernotverordnung aufgehoben werden; denn sie sei weder juristisch noch staatsrechtlich noch politisch irgendwie tragbar. Dann müsse man zu einer Erhöhung des Aufwertungssatzes kommen, nur frage es sich, ob man hierbei zwischen den Obligationen der Industrie und der Gemeinden einerseits und den Hypotheken andererseits nicht unterscheiden solle. Betreffs der Hypotheken er⸗ innerte Redner an das von ihm bereits vor anderthalb Jahren aus⸗ gearbeitete Sperrgesetz. Es sei unbillig, die Zeit der schwersten wirt⸗ schaftlichen Depression dazu zu benutzen, die Hypothekengläubiger um ihre Vermögen zu bringen, während der anderen Seite die Chance der Besserung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse bleibe. Die Kredit⸗ not bestehe für die Industrie, sie bestehe aber nicht für dieienigen, die unter Ausnutzung der Inflation große Realitäten fast kostenlos er⸗ worben haben. — Aba. Dr. Schetter (Zentr.) betonte eine Nach⸗ prüfung der dritten Steuernotverordnung sei notwendig schon mit Rücksicht auf die seit ihrem Erlaß veränderten Verhältnisse, Maß⸗ gebend sei der Rechtsstandpunkt, wie er in der Rechtssprechung des Reichsgericht aufgestellt worden sei. Er finde aber seine Schranke an der Notwendigkeit, Staat und Wirtschaft lebensfähig zu erhalten. Daher Aufwertung zu einem Satze, der die wirtschaftliche Lage der Schuldner angemessen berücksichtikc. Das würde grundsätzlich zur Individuallösung führen; diese sei aber im Interesse der unbedingt notwendigen Sicherheit und Klarheit für die Wirtschaft abzulehnen. Dagegen sei die Aufwertung zu einem höheren Satze trotz des Wider⸗ spruchs der Wirtschaftskreise wohl möglich. Die erhobenen Ein⸗ wendungen der Untragbarkeit, der Kreditunfähigkeit, der Unsicherheit, der Prozeßvermehrung hätten eine gewisse Berechtigung, würden aber durch gewisse wirtschaftliche Erleichterungen, die die Aufwertung mit sich bringen müsse, aufgewogen. Hinsichtlich der öffentlichen Anleihen würde es möglich sein, den Zinsendienst in geringer Höhe aufzunehmen, wenn es möglich wäre, die Kosten aus besonderen Mitteln — nicht aus dem Staatshaushalt — aufzubringen. — Abg. Dr. Bredt (Wirtschaftl. Vereinig.) führte aus, die ganze Aufwertung müsse auf⸗ gebaut werden auf dem Ertrage der belasteten Obiekte. Ländlicher und städtischer Grundbesitz könnten nur in dem Maße belastet werden, wie sie wieder einen Ueberschußertrag abwürfen. Pfandbriefe und Sparkassenguthaben seien von der Hypothekenaufwertung abhängig. Oeffentliche Anleihen könnten nur aufgewertet werden mit neuen Steuern. Der Redner verlangte die Aufhebung der dritten Steuer⸗ notverordnung und eine neue allgemeine Regelung auf der Grundlage des Ertrages. — Abg Koenen (Komm.) trat dafür ein, daß den durch die Geldentwertung enteigneten kleinen Sparern, Kleinrentnern, ur⸗ sprünglichen Hypotheken⸗ und Obligationsgläubigern sowie allen sonstigen ursprünglichen Besitzern von Schuldforderungen, die krank oder arbeitsunfähig seien, oder das 65. Lebensjahr überschritten hätten oder noch in Berufsausbildung begriffen wären (Mündel), soweit sie nicht über ausreichende Unterhaltsmittel verfügten, bis zu ihrem Lebensende bzw. bis zur Beendigung ihrer Berufsausbildung ein dem Existenzminimum entsprechender laufender Unterhalt gewährt werde. Zur Aufbpingung dieser Mittel solle der Besitz herangezogen werden.
Von seiten der Regierung wurde betont, daß mit der Aufhebung der dritten Steuernotverordnung auch alle Vorteile, die diese Verordnung der Privat⸗ und Staatswirtschaft inzwischen ge⸗ hracht habe, wieder beseitiat würden und die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse in eine derartige Unsicherheit gestürzt würden, daß keinerlei geschäftliche Dispositionen getroffen werden könnten, daß jede Klarlegung der Vermögensverhältnisse und jede Erlangung von Kredit ausgeschlossen wären, daß die Aufstellung der Goldbilanzen un⸗ möglich wäre und daß den Geldentwertungssteuern jede Ertrags⸗ fähigkeit genommen und damit dem Finanzausgleich die Grundlage entzogen würde Maßnahmen mit derartigen Folgen für die Wirt⸗ schaft und die Staatsfinanzen würden in jeder Hinsicht dem Stand⸗ punkte widerstreiten, den sämtliche Ressorts bisher eingenommen hätten. — Aba. Emminger (Bayr. Volksp.) legte in ausführlichen juristischen Ausführungen dar, daß eine Aufwertung ohne Steuernot⸗ verordnung juristisch garnicht zu begründen sei. Dagegen wäre der Redner aus rechtspolitischen Gründen immer für eine Aufwertung eingetreten, allerdings mit der Einschränkung, daß die Aufwertung wirtschaftlich tragbar sein müsse. Es handle sich sich eben in erster Linie um ein Wirtschaftsproblem. Ein Sperrgesetz für HLypotheken ließe sich nur durchführen, wenn von keiner Seite ein Kreditbedürfnis vorliege. Aber die Landwirtschaft, die Industrie, der städtische Hausbesitz, alle größeren Wirtschafts⸗ gruppen, benötigten dringend des Kredits; also könne hier ein Sperr⸗ gesetz gar nicht in Frage kommen. Die Anregung zur Schaffung eines sozialen Fonds zur Unterstützung derjenigen Personen, die unter der Inflation so gelitten hätten, daß ihr Existenzminimum gefährdet würde, sei durchaus begrüßenswert, aber man dürfe sich dabei nicht verhehlen, daß beispielsweise diese Einrichtung in Oesterreich nicht den Beifall der betrofsenen Kreise gefunden habe. Die Maßnahme stelle zwar nicht dasselbe vor wie eine Armenunterstützung, sondern sei ein Rechtsanspruch des Geschädigten auf Grund seines früheren Vermögens, aber die Beteiligten hätten doch fast durchweg eine individuelle Regelung ihrer Aufwertungsansprüche dieser generellen Maßnahme vorgezogen. Auch müsse man bedenken, daß der Fonds, aus dem die Unterstützungsmittel fließen sollen, derart groß sein müßte, daß er (Redner) jetzt noch nicht wisse, woher so erhebliche neue Steuern genommen werden sollen. Bei ruhiger Ueberlegung komme man zu dem Schluß, daß an den Uebelständen, die der Aufwertungs⸗ rage jetzt anhaften, nicht die dritte Steuernotverordnung schuld sei. Wenn man schon die näheren Gründe untersuchen wolle, so seien sie vielleicht darin zu finden, daß die Regierung neben der allzu langen Duldung der Inflation die Zwangsmaßnahmen der Mündelsicherheit nicht zeitig genug gelockert habe. Einen Trost fände man in der späten Schaffung des stabilen Geldes bei der Erwägung, daß ein etwa vor dem passiven Widerstand geschaffenes stabiles Geld den Stürmen des passiven Widerstandes damals nicht standgehalten hätte. In weitem Umfange werde eine Erhöhung der fünfzehn Prozent der Verzinsung und eine Umwandlung von Hypotheken in Tilgungshypotheken möglich sein. Im Unterausschuß müsse dies nach der technischen Seite hin geprüft und formuliert werden. — Abg. Dr. Steiniger (D. Nat.) hezeichnete die dritte Steuernotverordnung als ein ungeheures Unrecht und rückte scharf von dem Standpunkt der Regierungsvertreter ab, daß die Frage lediglich von wirtschaftlichem Standpunkte aus zu beurteilen sei. Die Verordnung habe zu einer geradezu ungeheuerlichen Venwirrung aller Begriffe von Recht und Anstand auf seiten der Schuldner geführt und der Reichstag könne sich hieran unmöglich mit⸗ schuldig machen. Schon deshalb müsse die Verordnung agufgehoben werden. Es seien aber auch die von ihr sonst verfolgten Ziele nicht erreicht worden. So fehle die von den Interessentengruppen dringend gewünschte Klarheit der Verhältnisse auch jetzt noch und sie würde auch dann fehlen, wenn der Reichstag nichts beschließen sollte; denn damit würde die Frage nicht zur Ruhe kommen. Die Kreditfähigkeit der Sculdner sei überdies durch die Verordnung keineswegs gefördert worden, sondern im Gegenteil gegenüber dem In⸗ und Auslande aufs schwerste geschädigt. Gerade zu ihrer Wiederherstellung bedürfe es der Schaffung neuen Vertrauens zu unseren Rechtsgrundlagen. Wenn die Reichsregierung dazu nicht mitarbeiten wolle, könne der Reichstag äußerstenfalles nur beschließen, was Redner hiermit beantrage, nämlich die Notverordnung zu einem bestimmten Termin aufzuheben und der Regierung die weiteren Schritte zu überlassen. Gleichzeitig müsse aber auch ein Sperrgesetz für die noch laufenden Verpflichtungen, Kündigungen und Prozesse erlassen werden. Die, Aufnahme des Zinsendienstes sei für die Gläubiger das Wichtigste, sein Umfang könne beim Reich und den anderen Verpflichteten verschieden bemessen werden. Die Inhaber von Kommunglanleihen und Sparkassenbüchern müßten ihre Forderungen tunlichst voll aufgewertet sehen. — Abg. Dr. Fleischer (Zentr.) erläuterte einen Antrag des Jentume,
der eine Abänderung der dritten Steuernotverordnung zum Ziele hat. Danach soll Artikel I der dritten geändert werden, daß für Ansprüche aus dem Inkrafttreten dies
einer bestimmten.
Gegenstand haben und bei denen es sich um
die durch den Währungsverfall entwertet sind, der Zinsendienst in Höhe rung
8
¹
von 0,5 Prozent des Goldwertes der 7 gründung des Schuldverhältnisses mit der Maßgabe beginnt
1. Juli 1924 gezahlt werden. erlassen betrachtet werden. um je 0,1 Prozent für das Jahr bis zum Höchstsatz von Bei mündelsicheren Anlagen steigert si 0,1 Prozent jährlich bis zum Höchstsatz von 1,5 Prozent. einbarungen höherer Zinsen zwischen Gl
steigern.
zulässig sein.
zahlende Be
des Höchstzinssatzes) welchen Voraussetzungen Gläubiger Zahlung der Schuld verlangen können. Für die Anleihen des Reiches
dem Inkrafttreten dieser
2 2
und der Länder, die vor ret ordnung aufgenommen sind und auf Reichsmark lauten, soll der Zinsendienst zunächst in Höhe von 0,5 Proz
werden, daß an diesem Tage die Zinsen ab 1. werden müssen. Dies gilt nur für Schuldverschreibungen und Schuld⸗ buchforderungen sowie für solche anderen Anleihen, bei denen nicht eine Rückzahlung der ganzen Anleihe innerhalb zweier
der dritten St Zahlung der gemäß den vorstehenden Bestimmungen verzinsten Han schuld kann nicht vor dem 1. Januar 1932 verlangt werden. trag soll sich nach den Grundsätzen b Kapitalisierung einer Rente maßgebend sind (das Fün Durch Gesetz soll bestimmt werden,
Schuldner
Verpflichtung zur
Jahre nach der Aufnahme der Anleihe besteht. sollen auch für Gemeinden und Gemeindeverbände gelten, sor noch durch Reichsgesetz ein anderes bestimmt wird. Landesbehörde, falls besondere Verhältnisse vorliegen, oder eines Gemeindeverbandes
soll die
Oberste
C
für die Anleihe einer Gemeinde
Regelung treffen können, Die Reichsregierung soll auch berechtig mung des Reichsrats die für Gemeinden gelten die Anleihen anderer öffentlich rechtlicher Körperschaf stalten sowie auf die in § 41 des Hypotheken Schuldverschreibungen für anwendbar zu erklären. Zinsen aus der Zeit vor dem 1. Juli 1924 sollen jedoch als erlassen
Eine Einlösung der Hauptschuld d.
weicht.
betrachtet werden. weiteres vom Gläubiger nicht gefordert werden. D. uch denjenigen gezahlt werden, die ihre
Zinsen sollen a gezah⸗ zre An leihe son 20 000 Mark auf Grund der Verordnung
bis zum Nennwert
der Reichsregierung vom 19. Finanzämter sind anzuweisen, bedürf zu erlassen, die sich aus der Umwert Inwieweit die Träger der So wesenen während der Inflationszeit im bei zu berücksichtigen sind,
anleihen ergeben. wie die früher in ihrem Besitz gem e Jahre 1923 veräußerten Anleihestücke hier
soll einer besonderen Regelung vorbehalten bleiben. — Hierauf ver⸗
die von den vorstehenden Vor
tagte sich der Ausschuß auf heute.
für das an diese BSeitere rüc
daß NS 4◻4¾
27
er Verordnung begründet sind, die in Reichswährung ausgedrückten Geldsumme zum Vermögensanlagen handelt,
8 4
* 85 1
und
Jahr am 1. Januar 1925 mit der Maßgabe wieder auf
Mai 1923 zurückgegeben haben. tigen Kleinrentnern die Steuer ung der Reichs⸗ und Staats⸗ Sozialversicherung für
Steuernotverordnung Rechtsverhältnissen, die vor Zahlung
hr am 1.
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0G.-
dahin
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4 Januar Tage die
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ent des Nennwertes für genommen Juli 1924 gezahlt
Diese
ab⸗
1925 Zinsen ab ickständige Zinsen sollen als
Der Zinssatz soll sich ab 1. Januar 1926 1 Prozent sich der Zinssatz um Ver⸗ äubiger und Schuldner sollen Als Vermögensanlagen sollen die in Abs. 2 § 1 Art. I euernotverordnung bezeichneten Ansprüche gelten. Die pt⸗ Der zu erechnen, die für die afundzwanzigfache unter frühere
geplanten Ver⸗
Vorschriften oweit nicht In Einzelfällen
eine schriften ab⸗ t sein, mit Zustim⸗ den Vorschriften auf ten und An⸗ mkgesetzes bezeichneten Weitere rückständige zarf bis auf Die vorbezeichneten Anleihestücke
Die
Ueber den Arbeitsmarkt und die Wirtschaftslage Reichsarbeitsblatt“ nachstehenden
Mitte August 1924 veröffentlicht das att“ nac flüssigkeit auf dem
Bericht: Obwohl im Juli eine etwas größere Geld Geldmarkt eintrat, hat der schwere Druck, unter dem die deutsche Wirtschaft seit April⸗Mai steht, keine wesentliche fahren. Das Schwinden des Betriebskapitals von H ährungszerfalls, die Verarmung des Mittelstande Zevölkerung, das Sinken der Sachwerte infolge Staats⸗ und Hypothekenschulden, durch haben die günstigen ‚und eine immer achsende
in der Zeit des W der breiten Schichten der 2 der Inflationsentwertung der welche die Kapitalkaufkraft vernichtet wurde, Wirkungen der Stabilisierung der Mark bald gehemmt, und Industriezweigen wurde in eine ständig w
Statistik und Volkswirtschaft.
größere Zahl von
Absatz⸗ und Kreditkris das Hauptkennzeichen der Lage das Auslandsabsatz zu st
Unmöglichkeit, den
ihrer Vorbelastungen verkürzungen nahmen infolgedes Arbeitskräfte entlassen. 1 im unbesetzten Reichsgebiet ist von 24 328 000 am 1. August gestiegen; die trächtlich (fast 40 vH). Nach den Bericht — typischen Industriebetrieben für 1,13 Mill. ging die Gesamtbelegschaft dieser Untern zum 15. Juli um 1,4 vH zurück. Der trieben mit schlechtem Geschäftsgang erhö
Die
monat auf 56 vH im Juli.
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ehmungen vom 1 uni b Anteil der Arbeiter in Be⸗ hte sich von 43 vH im Vor⸗
e hineingezogen. Auch für den Monat Juli war Fehlen der Inlandskaufkraft und die eigern, weil die Industrie infolge zu hohe Gestehungskosten hat. . sen weiterhin zu, und es wurden vier Zahl der unterstützten Erwerbslosen 0 000 am 1. Juli auf rund Zunahme ist also sehr be⸗
en an das Reichsarbeitsblatt, die von 2058 Beschäftigte erfolgten, 15. Juni bis
Erleichterung er⸗ andel und Industrie s und
Arbeitszeit⸗ lfach
Winterausgab 1. Oktober erscheint Kursbuchs zum Stückpreise von 7 Rente alle Postanstalten entgegen. da sonst bei der beschränkten Zahl der
Am
zu rechnen ist.
Frühzeitige
Verkehrs wesen. e 1924/25 des Rei die Winterausgabe 1924/25 des Reichs⸗ nmark. Bestellungen nehmen Bestellung wird empfohlen, Ausgabe auf Lieferung nicht
chs⸗Kursbuchs.
Auszahlung
Handel und Gewerbe. Berlin, den 20. August 1924.
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in Billionen).
8
Buenos Aires (Papierpeso).
Japan
Konstantinopel.
Vondon New York.
Rio de Janeiro ... Amsterd.⸗Rotterdam
Brüssel u. Antwerp
Christiania. Danzig ... Helsingfors. Italien ..
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Lissabon und Oporto
Warto.... Prag 11u“ Schweiz.. Sosichk .. Spanien .. Stockholm
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und
.
20. August
Geld
.,40 171 18,815 4,19 0,40
162,44 21,05 57,85 74,81 10,47 18,65
5,19 67,68 11,52 22,615 12,59 78,95
3,04 55,61
111,22 5,52 5,915
Brief
1,41 1,72 2,24 18,905 4,21 0,41 163,26 21,15 58,15 7919 10,53 18,75 5,21 68,02 11,58 22,735 12,65 79,35 3,06 55,89
111,78 5,54
5,935
19. August Brief
1,41 1,72 2,23 19,025 4,21 H1 164,31 21,45 58,40 75,59 10,53 18,875 5,235 68,17 11,58 23,01 12,66 79,
111,88 5,54 5,94
Ausländische Banknoten (in Billionen).
19. August Geld Brief 4,19 4,19 4,21 4,19 4,19 4,2 1,39 1 1,36 1,41 0,395 11: — —
18,80 18,92
18,79 18,91
20,92 21,0. 21,20 3,02 67,58 74,56 10,40 22,58 162,31 18,65 5,15 57,81
20 Üunanf Bantnoten 20. August Geld Amerik. 1000-5 Doll. 2 u. 1 eoll Argentinische . Brasilianische Englische große. 1 & u. dar.
19,02 19,01 Belgische 21,30 Bulgarische x wWai Danziger (Gulden) Finnische “ Frunzsstiche . .. Holländische Italienische über 10 Lire Jugoflawische. Norwegische. 1000 Lei
Rumänische 8 unter 500 Lei Schweylsche. S 8 Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber „ unter 100 Kr. Oesterreichische 5,915 — 1aaeee“ 5,45 5,47 Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, lr je 1 Einheit, bei Oesterr. und Ungar. Kronen für je 100 000 heiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.
67,68 68,02 75,06 75,44 10,42 10,48 22,89 23,01 163,35 164,17 18,85 18,95 5,19 5,21 58,05 58,35
1,895 1,915
111,20 79,00 55,81
12,57 12,57
163,13 18,75 5,17 58,09
111,76 79,40 56,09
12,66 12,63 5,92 5,94 5,47 5,49 sowie „Ausländische Milreis für
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111,63 79,35 5579
12,62 12,60 5,935
111,07 78,95 55,51
12,56 12,54
Die Oberrheinische Versicherungs⸗Gesell⸗ schaft in Mannheim schließt das Jahr 1923 nach Abzug des Verlustes aus der Papiermarkrechnung von dem Gewinn aus der Goldmarkgebarung mit einem Ueberschuß von 61 733,20 Goldmark ab. Der Aufsichtsrat beschloß, der anfangs September stattfindender Generalversammlung vorzuschlagen, von der Verteilung eines Gewinns abzusehen und ihn auf neue Rechnung vorzutragen.
— Nach dem Geschäftsbericht der Elektra, Aktlen⸗ gesellschaft, Dresden, für das Geschäftsjahr vom I. April 1923 bis 31. März 1924 war die Gesellschaft im Berichtsjahre wiederum darauf bedacht, die Stromversorgung Sachsens und der angrenzenden Gebiete weiterhin in engster Fühlung mit dem staatlichen Elektrizitäts⸗ unternehmen, das im Anfang dieses Jahres in die Aktiengesellschaft Sächsische Werke, Dresden, umgewandelt wurde, durchzuführen. Der Bericht enthält ferner nähere Einzelheiten über die Beteiligungen der Gesellschaft: Nach Ueberweisung von 201 716 Bill. Mark auf⸗ das Konto Abschreibungen für eigene Betriebe, das mit dem Werk⸗ erhaltungs⸗ und Wertherichtigungskonto verschmolzen wurde, und von 25 000 Bill. Mark auf den Wohlfahrtsfonds ergibt sich einschließlich des Vortrags aus dem Vorjahr ein Reingewinn in Höhe von 51 498 Bill. Mark, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.
Christiania, 16. August. (W. T. B.) Wochenauswels der Bank von Norwegen vom 15. August (in Klammern der Stand vom 7. August) in 1000 Kronen: Metallbestand 147 284 (147 284), ordentl. Notenausgaberecht 250 000 (250 000), außerordentl. Notenaus⸗ gaberecht 25 000 (25 000), gesamtes Notenausgaberecht 422 284 (422284) Notenumlauf 383 163 (385 847), Notenreserve 39 121 (36 4373
und 2⸗Kronen⸗Noten im Umlauf 10 060 (9942), Depositen 75 267
2 727), Auslandsverpflichtungen 9689 (9689), Vorschüsse und
echselbestand 430 636 (432 316), Guthaben bei ausländischen Banken 9731), Renten und Obligationen 8999 (8999).
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 19. August auf 130,50 ℳ (am 18. August auf 130,50 ℳ) für 100 kg 1“““
Berlin, 19. August. (W. T. B.) Preis notierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen lose 16,25 bis 20,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 15,00 bis 16,00 ℳ, Haferflocken, lose 16,00 bis 17,25 ℳ, Hafergrütze, lose 18,00 bis 19,00 ℳ, Roggenmehl 0/1 13,00 bis 14,00 ℳ, Weizengrieß 18,25 bis 19,75 ℳ, Hartgrieß 22,50 bis 24,25 ℳ, 70 % Weizenmehl 16,00 bis 17,25 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 18,25 bis 23,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 15,00 bis 18,00 ℳ, Speiseerbsen, kleine 8,75 bis 11,75 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 20,00 bis 24,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen 27,00 bis 30,50 ℳ, Linsen, kleine 20,00 bis 29,50 ℳ, Linsen, mittel 31,00 bis 37,50 ℳ, Linsen, große 39,00 bis 46,00 ℳ, Karloffelmehl 18,75 bis 20,50 ℳ. Makkaroni, Grießware 36,00 bis 42,00 ℳ, Makkaroni, Mehlware 33,00 bis 35,00 ℳ, Schnittnudeln, Mehlware 15,00 bis 17,75 ℳ Bruchreis 15,00 bis 16,00 ℳ, Rangoon Reis 18,00 bis 18,50 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 23,25 bis 31,00 ℳ, Tafelreis., Java 30,00 bis 36,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. 85,00 bis 90,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 40,00 bis 43,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 50,00 bis 55,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 60,00 bis ℳ, Rosinen Candia 65,00 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnn 80,00 bis 90,00 ℳ, Korinthen choice 70,00 bis 75,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 175,00 bis 180,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 155,00 bis 160,00 ℳ, Zimt (Kassia) 106,00 bis 115,00 ℳ, Kümmel, holl. 55,00 bis 65,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 108,00 bis 115,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 150,00 bis 155,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 180,00 bis 215,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 220,00 bis 285,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 230,00 bis 280,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 300,00 bis 375,00 ℳ, Röstgetreide, lose 15,50 bis 18,00 ℳ, Kakao, fettarm 65,00 bis 75,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 86,00 bis 100,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 350,00 bis 430,00 ℳ, Tee indisch, gepackt 425,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker Melis 39,00 bis 41,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade 40,00 bis 44,00 ℳ, Zucker Würsel 44,00 bis 47,50 ℳ, Kunsthonig 30,00 bis 32,00 ℳ. Zuckersirup, hell, in Eimern 40,00 bis 45,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 27,00 bis 31,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 90,00 bis 95,00 ℳ. Marmelade, Vierfrucht 35,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 30,00 bis 33,00 ℳ, Steinsalz, lose 3,10 bis 3,70 ℳ, Siedesalz, lose 4,00 bis 4,70. ℳ, Bratenschmalz in Tierces 82,00 bis 82,50 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 83,00 bis 84,00 ℳ Purelard in Tierces 80,00 bis 80,50 ℳ, Purelard in Kisten 80,00 bis 81,00 ℳ, Speisetalg, gepackt —,— bis —,— ℳ, Speisetalg in Kübeln bis —,— ℳ, Margarine, Handelsmarke I 63,00 ℳ, 11 57,00 bis 60,00 ℳ. Margarine, S vezialmarke 79,00 ℳ, 11 66,00 bis 68,00 ℳ, Margarine III —,— bis —.,— ℳ, Molkereibutter in Fässern 203,00 bis 210,00 ℳ, Molkereibutter in Packungen 209,00 bis 212,00 ℳ, Landbutter — ℳ, Auslandsbutter in Fässern 208,00 bis 216,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen bis —,— ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 34,50 bis 37,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8/10 — 12/14 75,00 bis 85,00 ℳ, Quadratkäse 30,00 bis 45,00 ℳ Tilsiter Käse, vollfett 100,00 bis 115,00 ℳ, bayr. Emmenthaler 165,00 bis 175,00 ℳ, echter Emmenthaler 180,00 bis 185,00 ℳ ausl. ungez. Kondens⸗ milch 48/16 21,00 bis 23,25 ℳ inl. ungez. Kondensmilch 48/12 16,50 bis 17,50 ℳ, inl. gez. Kondensmilch 26,00 bis 26,50 ℳ. — Umrechnungszahl: 1000 Milliarden = 1 Goldmark.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ Wertpapiermärkten.
Devisen.
anzig, 19. August. (W. T. B.) Devisenkurfe. Amerikanische 555,61 G., olnische 100 Zloty⸗Lok.⸗Noten 106,28 G. 106,82 B., 100 Billionen 100 Rentenmark 132,917 G.,
Danziger Gulden.) Noten:
—,— —,— B.,
133,583 B. — ,„13 ½ G., JE11“ B., g G “] B.
Wien, zentrale:
19. August. (W. T. B.)
*) für eine Billion, Prag, 19. August. (W. T. B.)
Christiania 476,00, Kopenhagen 563,50,
643,25, London 154,00, New York 34,10, Wien 4,82, Madrid 458,00, Polnische Noten 6,50,
Devisenkurse. Paris 82,92, Deutschland 19,125 Billionen, Italien 100,87, Schweiz 23,55,
8 ꝛT. B.) Devisenkurse. Bukarest 8.27 ½8, Prag 55,00, Wien 26 1, Amerika 18,31 ½, 8 ⁊82,60, Holland 721,00, Italien 81,75, Spanien 247,75. Warschau —,—, Kopenhagen —,—,
Marknoten 8,10*), 152,75. — *) für eine Billion. London, 19. August. (W. T. B.) New York 4,51,06, Spanien 33,61 ½⅛, Wien 322 000. Paris, 19. August.
“ Belgien 93,10, Schweiz 346.25, Stockholm 490,50
Holland 11,58 ⅛, England 82,60,
Christiania 256,75.
Amsterdam, 19. August. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Berlin 0,60 ⅞ Fl. für eine Billion, 35, Wien 0,0036 ¼, Kopen⸗ Stockholm 68,10, Christianig 35,70. — (Inoffizielle New York 256,75, Madrid 34,50, Italien 11,50, Helsingfors 6,40, Budapest 0,0037 ¼. Bukarest 1,10 ½,
(W. T. B.) 1,25 Frank für eine Billion, Wien 0,00,74,75, Prag 15,85, Holland London 23,95,
86,00, Christiania 74,00, Madrid 71,25, Buenos Aires 177,25, Budapest
Notierungen.) London 11,59 ½⅛.
Paris 14,02 ½, Brüssel 13,10, Schweiz 48,
hagen 41,60, Notierungen.) Prag 7,67 ½ Warschan 0,51. Zürich 19. August. 207,10, 23,70,
New York 5,30 ¼, Brüssel 26,90, Kopenhagen
B., Schecks: Warschau 105,93 G., Berlin 100 Billionen —,— Paris —,— G, —, 8 Schweiz 104,86 G., 105,39 B., telegraphische Auszahlung 555,23 G., 558,02 B.
Amsterdam 27 750,00 G., Berlin 16 880*) G., Budapest 0,92,80**) G., Kopenhagen 11 380 G. London 320 500,00 G., Paris 3862,00 G., Zürich 13 390,00 G., Marknoten 16 540*) G., 3165,00 G., Jugoslawische Noten 879,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2117,00 G., Poln. Noten 13 530,00 †) G. Ungarische Noten 0,89,75**) G., Schwedische Noten 18 550,00 G. — **) für 100 Ung. Kronen, †) für Zloty
b Notierungen zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1335,00, Berlin 8,10 ¼*),
(Alles in 31,50,
558 39 B.
16,98 106,51 B. — Aus⸗
G., —,— B., London —,— B., Amsterdam New York
32,45,
Notierungen der Devisen⸗
Lirenoten
Dollar 70 460,00 G.,
der Devisen⸗
Stockholm 907,00, Zürich
Paris 187,00, Italien Belgien 89,06
Billionen.) Deutschland
38,75, Asbest 1,2.
Otavi
Devisenkurse. Berlin
Paris 28,95, Stockholm
Italien 140,50,
London, 19. August. Lieferung 34110. 8
Frankfurt a. M., 19. August. Oesterreichische Kreditanstalt 0,437 ½ Zellstoff 23,25, Badische Anilinfabrik 20,0, Lothringer Zement 7,50, Chemische Griesheim 18,0, Deutsche Gold⸗ und Silber⸗Scheideanst. 16,4. Frankfurter Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 3,9, Hilpert Phil. Holzmann 4,25,
Maschinen 5,0, 1 Wayß u. Freitag 3,5, Zuckerfabrik
Holzverkohlungs⸗Industrie 7,75, Bad. Waghäusel 4,0. Hamburg, 19. August.
Nordd. Lloyd 8 B.,
Alsen Zement 47,5, Dynamit Nobel 9,0, Holstenbrauerei 28 B., Minen 25,0. — Freiverkehr. Salpeter —,—.
Wien,
Eskomptebank 300,0, Oesterreichische
0,00,69 ½, Belgrad 6,55, Warschau 102,50, Sosia 3,86, Athen 9 ⅞, Konstantinopel 2,82, Helsingfors 13,25, Bukarest 2,40
Kopenhagen New York 6,19, Hamburg —,— Zürich 116,60, Rom 27,80. 164,30, Christiania 86,00.
Stockholm, 19. August Berlin 0,89,75 für eine Billion, Paris 20,75, Brüssel 19,35, Schweiz. Plätze 70,90, Amsterdam 146,80, Kopenhagen 61,05 Christiania 52,50, Washington 3,75 ¾ Helsingfors 9,43
Christianta Hamburg —,—
19 August. (W. T. B.
Paris
(W. T. B.)
19 August
1 Wertpapiere.
Höchster Farbwerke 16,25,
(W. T. B.)
Brasilbank 38,0 Commerz⸗ u.
Anglo Guano 10,5,
19. August.
Staatsbahn 470,0, Südbahn
Depnenkurse 33 80 Amsterdam 241,00, Stockholm Helsingtors 15,47 Prag 18,42 Devisenturse.
Prag 11,35. (W. T. B.) Devisenkurse Paris 39,75, New York 7,20, Amsterdam 281,00, Zürich 136 00, Helsingfors 18,00, Antwerpen 37,00, Stock⸗ holm 191,75. Kopenhagen 116,75, Prag 21,40. 86
(W. T. B.) Silber 34 ⁄10,
(W. T. B.) (In Billionen.) Adlerwerke 2,8, Aschaffenburger
(Schlußkurse.) Privatbank 6,60, Vereinsbank 4,25, Lübeck⸗Büchen 56,75, Schantungbahn 1,7, Deutsch⸗ Austral. 29,5, Hamburg⸗Amerika⸗Paketf. 30,75, Hamburg⸗Südamerika Vereinigte Elbschiffahrt 3,2, Calmon Harburg⸗Wiener Gummi 2,6, Ottensen Eisen 3.25 Merck Guano 9,75, Neu Guinea —,—, Kaoko —,—.
(W. T. B.) (In Tausenden.) Lose —,—, Mairente 1,7, Februarrente 1750, Oesterreichische Gold⸗ rente 24,8, Oesterreichische Kronenrente —,—, —,—, Ungarische Kronenrente 8,5, Wiener Bankverein 127,5, Oesterreichische Kreditanstalt 186,0. Ungar. allgemeine Kreditbank 560,0, Länderbank, junge 283,0. Niederösterr. Unionbank 161,0, “ —,—, 64,0,
Ungarische Goldrente Anglo⸗österreichische Bank 204,0,
414,5, 115,0 bau 1670, 17,9, Skodawerke 1340,0 Naphta „Galicia“ 1440,
Amsterdam
London Antwerpen
London
1000 Fl. Margarine 58,
Petroleum 154 ⅓, Rubber 149 ⅛,
London
19. August Staatsanleihe 1922 A u. B 100 ½, anleihe von 1917 zu 1000 Fl. 85,00, 3 % anleihe von 1896/1905 66 %, 102 ⁄, Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. 129,00, Jürgens v5 Philips Glocilampen 319,00, Geconsol. Holl.
Kominkl. Nederl. Petroleum 336 25, Amsterdam
Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 86,00, Nederl. Scheep⸗ vart⸗Unie 127,75, Cultuur Mpij. der Vorstenlanden 166,50, Handels⸗
vereeniging Amsterdam 513,25, Deli Maatschappif 367,25.
Poldibütte 610,0, Prager Eisenindustrie — —, Rimamuran Oesterreichische Waffenfabrik⸗Ges 43,0, Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 56,6,
Brüxer Kohlenberg Daimler Motoren Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 200,0,. Galizia
Oesterr.⸗steyver. Magnesit⸗Akt. 48,0.
(W. T. B.) 6 % Niederländische 4 ½ % Niederländische Staats⸗ Niederländische Staats⸗ 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu
und Klauenseuche
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗
maßregeln.
Dem Reichsgesundheitsamt ist das Erlöschen der Maul⸗
vom Schlachtviehhof in Leipzig am
15. August und der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche daselbst am 18. August, ferner der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche von den und in Nürnberg am 16. August 1924 gemeldet worden.
Schlachtviehhöfen in Mainz
(In
friede.
Neue Tarifperträge. —
Sloman
Türkische Berufsberatung.
und Waisenkassen. ministerium. — besprechungen.
Südbahn⸗
Die neunen Anordnungen zur Erwerbslosenfürsorge. gierungsrat Dr. Oskar Weigert, Abterlungsdirigenten im Reichs⸗ arbeitsministerium. — Die Kommentare zur Verordnung über Er⸗ werbslosenfürsorge. Von Margarete Ehlert, Oberregierungsrat in der Reichsarbeitsverwaltung. — Stand und Tätigkeit der öffentlichen Von Dr. Walter Stets, herstellung der Sozialversicherung. im Reichsarbeitsministerium. — Das Schicksal der Militär⸗Witwen⸗
Von Seel, Mitteilungen. —
Nr. 16 des Reichsarbeitsblattes, herausgegeben von der Reichsarbeitsverwaltung, vom 16. August 1924, hat folgenden Inhaltk⸗ Soziale Gerechtigkeit und Weltfriede. . des Internationalen Arbeitsamts. — Soziale Gerechtigkeit und Welt⸗ Gedanken über einen Vertragstext. „Revue de Paris“. — Arbeitsmarkt und Wirtschaftslage bericht vom 12. August 1924. — Mitteilungen aus dem Tariswesen:
Von Albert Thomas, Direktor
Uebersetzung aus der Monats⸗
Die Teuerungsstatistik im Reich. —
Von Geh. Re⸗
8 Berlin. — Die Wieder⸗ Von Grieser, Ministerialdirektor
Ministerialra Bücheranzeigen
im Reichsarbeits⸗ und Bücher⸗
süoAmmnSemnbrhrkzen.
eanrersfuchungssfachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaftep—
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
Offentlicher A
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
prioritäten 436,0, Siemens⸗Schuckertwerk 115,0, Alpine Montanges.
1,— Goldmark freibleibend.
nzeiger
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmochungen. 11. Privatanzeigen.
—— ——
—
= —
—
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstele eingegangen sein. 2☚2
1. Untersuchungsfachen.
[43844]
Der gegen Engelbert Schwarz, geb. 10. 4. 1904 in Cassel, am 13. 6. 24 er⸗ lassene Steckbrief ist erledigt. — 4.J. 787/24. Gerichtsschreiberei der Strafkammer Trier.
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zu⸗ ellungen u. dergl.
[4945 wangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 10. Oktober 1924, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 119/120. versteigert werden das in Charlottenburg, Pascal⸗ straße 2, belegene, im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg⸗Berlin Band 9 Blatt Nr. 223 (eingetragener Eigentümer am 5. August 1924, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Bäckermeister Friedrich Müller in Berlin) eingetragene Grundstück: a) Vorderwohn⸗ haus mit Hofraum, b) linker Seitenflügel, c) rechter Seitenflügel, Gemarkung Char⸗ lottenburg Kartenblatt 5 Parzelle 5635 213, 7 a 43 qm groß, Grundsteuermutter⸗ rolle Art. 5712, Nutzungswert 14 320 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 4893. 85. K. 28. 24.
Berlin, den 13. August 1924.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85.
[43646] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 7. Oktober 1924, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neug Friedrichstr. 13/15, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 119/120, versteigert werden das in Berlin, Anklamer Straße 4, belegene, im Grundbuche vom Oranien⸗ burgertorbezirk Band 6 Blatt Nr. 153 (eingetragene Eigentümer am 29. Juli 1924, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerfs: Kaufmann Johannes Papke und Tischler Hubert Papke, beide zu Berlin, zu gleichen Rechten und An⸗ teilen) eingetragene Grundstück: a) Vorder⸗ wohnhaus mit Hof und Garten, b) Quer⸗ wohn⸗ und Werkstattgebäude. Gemarkung Berlin Kartenblatt 18 Parzellen 233/90, 239/91, 5 a 62 am groß, Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 142, Nutzungswert 5360 Mark, Gebäudesteuerrolle Nr. 142. 86. K. 23. 24
Berlin, den 13. August 1924.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85.
(43047% Zwangsversteigerung. Zum Zwecke der Aufhebung der Ge⸗ meinschaft, die in Ansehung des in Berlin, Skalitzer Str. 127, belegenen, im Grund⸗ buche von der Luisenstadt Band 29 Blatt Nr. 1555 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen der verwitweten Frau Emilie Gärtner, 8 Hellmold, eingetragenen Grundstücks besteht, soll dieses Grundstück am 6. Ok⸗ tober 1924, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Berlin. Neue Friedrich⸗
SeMPgtn,
straße 13/15. drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden.
Das Grundstück besteht aus: a) Vorderwohn⸗ haus mit drei Höfen, b) erstem Doppel⸗ querwohngebäude, c) zweitem Doppelquer⸗ wohngebäude mit linkem Vor⸗ und Seitenanbau, Gemarkung Berlin, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 3088, Nutzungswert 17 800 ℳ, in der Grundsteuermutterrolle nicht nachgewiesen. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 24. Juli 1924 in das Grundbuch eingetragen. 87. K. 15. 24. Berlin, den 14. August 1924. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.
[43957]
Abhanden gekommen: ℳ 27 000 3 ½ % konvert. Preuß. Konsols Nr. 102 708/12 = 5/5000, Nr. 149 450 = 1/2000.
Berlin, den 19. 8. 24. (Wp. 382/24.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
[43955]
Abhanden gekommen: ℳ 5000. Hamburger Elektricitäts⸗Werke Akt. Nr. 368 071/5 = 1/5000.
Berlin, den 19. 8.24. (Wp. 381/24.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
[43956]
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 98 vom 25. 4. 24 gesperrten Dollarschatz⸗ anweisungen zu 50 §8 Nr. 19 729 und 81 156 sind ermittelt.
Berlin, den 19. 8. 24. (Mp. 261/24.) Der Polizeipräsident. Abteilung IV. E.⸗D.
[43958D8 Bekanntmachung.
Auf Grund § 367 des Handelsgesetz⸗ buchs wird bekanntgemacht, daß in der Nacht zum 15. 8.24 folgende Wertpapiere hier gestohlen worden sind:
4 % Hamburger Staatsanleihe
von 1909:
1 Stück Nr. 53 über ℳ 10 000,
111“
8 „ „ 35844/8, 36830, 37757/8 über je ℳ 1000.
Hamvurg, den 19. August 1924.
Die Polizeibehörde. Abteilung 2 — Kriminalpolizei. [43959) Bekanntmachung.
Durch Urteil vom 3. Juli 1924 ist der Eigentümer der Parzelle Flur 10 Nr. 48 der Gemeinde Werl mit seinen Rechten an diesem Grundstücke ausgeschlossen.
Amtsgericht Werl. [43643] Oeffentliche Zustellung.
Die Chefrau Elisabeth Lascheit, geb. Wulf, in Osnabrück, Dielinger Str. 7, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Ra⸗ hardt und Dr. Netheim in Osnabrück, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Heinrich Lascheit, früher in Osnabrück, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1965 und 1568 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des d echtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Osnabrück auf den 25. November 1924, Vormittags 9 % Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Osnabrück, den 13. August 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[43304] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Aloysia Kühner zu Frankfurt a. M., vertreten durch den Amtsvormund des Jugendamts in Frank⸗ furt a. M., klagt gegen den Mechaniker Heinrich Lenz, früher in Frankfurt a. M., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er seiner Verpflichtung zur Unterhaltszahlung nicht nachkomme, mit dem Antrage auf Zahlung von 75 Goldmark vierteljährlich vom Tage der Klagezustellung bis 27. 1. 1932. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Frankfurt a. M., Abteilung 18, auf den 22. Oktober 1921, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, Zimmer 132, Ge⸗ richtsneubau, I. Stock, geladen.
Frankfurt a. M., 13. August 1924. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [43305] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Alfred Georg Sad⸗ lowski, Fb am 20. 2. 1923 in Frank⸗ furt a. M., vertreten durch den Amts⸗ vormund des Jugendamts in Frankfurt a. M., klagt gegen den Arbeiter Georg Münch, früher in Frankfurt a. M., Sandweg 99, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sein Vater sei, mit dem An⸗ trage auf Zahlung von 75 Goldmark Unterhalt vierteljährlich vom 20. 2. 1923 bis 19. 2. 1949. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Frank⸗ furt a. M., Abteilung 18, auf den 22. Oktober 1924, Vormittags 9 % Uhr, Zimmer 132, Gerichtsneubau, I. Stock, geladen.
Frankfurt a. M., 14. August 1924. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[43310] Oeffentliche Zustellung. Der am 11. Juli 1920 geborene Otto Fricke aus Schauen a. Harz, vertreten durch die Vormünderin, Witwe Marie Fricke, geb. Domeier, daselbst, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Voges in Salder, klagt gegen den Arbeiter Adolf Rücker, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Engelnstedt, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte zur Zahlung von Unterhaltsgeldern verpflichtet sei, mit dem Antrage auf Verurteilung des An⸗ geklagten, an den Kläger vom Tage der Zustellung ab bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres eine monatlich im vor⸗ aus zahlbare Geldrente von 15 Goldmark pro Monat zu zahlen, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort, die künftig ällig werdenden am 1. jeden Monats, und auf Erklärung des Urteils für vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Salder auf den 3. Oktober 1924, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Salder, den 15. August 1924.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts
[43311] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Heinz Engelma aus Obernigk, vertreten durch seinen Vor⸗ mund, den Geschäftsführer Richard Engel⸗ mann aus Obernigk, f
m au. gegen den Kaufmann Salo Tichauer aus Obernigk, jetzt un⸗
bekannten Aufenthalts, erhebt Klage auf Erhöhung der Unterhaltsrente mit dem Antrage: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger, unter Fortfall aller ihm auf Grund bisheriger vollstreckbarer Schuldtitel zustehenden Unterhaltsrenten, vom Tage der Klagezustellung ab bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres vierteljährlich im voraus 45 — fünfund⸗ vierzig — Goldmark zu zahlen, und zwar die Rückstände sofort, die künftig fällig werdenden am 13. August, 13. November, 13. Februar und 13. Mai eines jeden Jahres, und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckgar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Trebnitz, Zimme Nr. 9, auf den 2. Oktober 1924, Vorm. 9 Uhr, geladen. — 1 A. 97/24. 1. Trebnitz, den 13. August 1924. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[43960) Berichtigung.
In Sachen Darlehnskasse Ost gegen Ischlondski und Ginsburg, 18/19 0. 483,24, wird die öffentliche Zustellung in Stück Nr. 190 dieser Zeitung vom 13. 8. 24 dahin berichtigt, daß der Beklagte zu 1 Jacob Ischlondski (nicht Ischlonaski) heißt und Mitinhaber der Firma J. Isch⸗ londski und M. Ginsburg in Kaunas (Kowno) ist.
Berlin, den 19. August 1924.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts I. [43295] Offentliche Zustellung.
Die Frau Magdalene Schlief in Berlin SW. 23, Belle⸗Alliance⸗Straße 46, Prozeßbevollmächtigter: Rechsanwalt Karschny, Berlin W. 15, Ludwigskirch⸗ platz 12, klagt gegen den Farmbesitzer Alfred Wetzel, früher in Mexiko, D. F. 4 a Mina 77, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihr aus einem ihm vom verstorbenen Ehemann der Klägerin, dessen Erbin die Klägerin geworden sei, gegebenen baren Darlehn die Summe von 3141 Goldmark schulde, mit dem Antrage, 1. den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin den Betrag von 3141 Goldmark zahlbar im Gegenwert in Rentenmark oder sonst wertbeständigen Zahlungs⸗ mitteln des Deutschen Reiches nach Wahl des Beklagten, nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1910, 2. das Ürteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, 3. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 22. Zivilkammer des Land⸗ gerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17 — 20, I, Saal 105, auf den 11. Dezember 1924, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Charlottenburg, den 21. Juli 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts III.
in Berlin.
Oefsentliche Zustellung. Rechtsanwalt Stroh in Elbing gegen die Frau Martha Beh⸗
[43297]
Der
klagt
ring, geb. Acceus, früher in Elbing Gr. Wunderberg 41, wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts in Amerika, unter der Behauptung, daß sie ihm für ihre Vertretung vor dem hiesigen Landgericht in dem Prozeß Gibbe gegen Behring 2. 0. 563/23) 166,50 ℳ schulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an ihn 166,50 ℳ nebst 20 % Zinsen seit dem 1. Mai 1924 zu zahlen Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der I. Zivilkammer des Landgerichts in Elbing auf den 4. No⸗ Hvenler 1924, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen seine Behauptungen vor⸗ zubringende Einwendungen und Beweis⸗ mittel unverzüglich durch den bestellte Anwalt in einem Schriftsatz ihm und dem Gericht mitzuteilen.
Elbing, den 15. August 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts [43306) Oeffentliche Zustellung.
Die Eheleute Maurer Wilhelm Wald⸗ mann zu Eisenach, Marienstraße Nr. 15, Prozef bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Julius Meyer, Frankfurt a. M., Schiller⸗ straße 22 I, klagen gegen den Arbeiter Karl Reinhard, früher zu Frankfur a. M., Juliusstraße 28, später Hom⸗ burger Straße 28I, unter der Behaup tung, daß der Beklagte eine größere An zahl von Möbeln und Haushaltungs gegenständen, die Eigentum der Kläge seien, zu dem Auktionator Pfaff, Tönges asse, gebracht habe, der sie veräußern solle⸗ mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, 1. an die Kläger folgende Gegenstände herauszugeben: 2 vollständige Betten (Holzbettstellen mit Sprung⸗ rahmen und Federbetten), 1 Wäsche schrank, 1 Plüschsofa, 1 polierten Sofa tisch, 1 polierte Kommode; eventuell an den Kläger den Anspruch auf Herau gabe abzutreten, der ihm gegen den Auktionator Pfaff, Frankfurt a. M., Töngesgasse, bezüglich der bezeichneten Gegenstände zusteht; 2. die Kosten de Rechtsstreits zu tragen. Termin zu mündlichen Verhandlung des Rechtsstrei vor dem Amtsgericht zu Frankfurt a. M. ist anberaumt auf den 12. Novembe 1924, Vormittags 9 Uihr Zimmer 113 I, Neubau. Zum Zwecke de öffentlichen Zustellung wird dieser 2 der Klage bekanntgemacht.
Frankfurt a. M., den 10. Juli 192
Nink,
[43300] Oeffentliche Zustellung.
Der Werkhelfer Theodor Kleefisch als gesetzl. Vertreter seines Sohnes Heinrich Kleefisch in Loevenich bei Köln, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt J.⸗R. Heil⸗ bronn in Köln, klagt 1.,gegen den Knecht Franz Opachellus gen. Ochellas, früher in Freimersdorf, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, 2. ꝛc., unter der Behauptung, daß Kläger durch fahrlössiges Verschulden des Beklagten ein Bein verloren habe, mit dem Antrag auf Erstattung der Heilkosten im Betrage von 200 Goldmark vorbehalt⸗ lich der Erhöhung und 5 % Zinsen seit