Dr. Rosen⸗
16. August 1928 gefordert werden könnten. — Aba. der Reichs⸗
berg (Komm.) fragte, ob in London mit Kenninis regierung geheime Abmachungen⸗ zwischen deutschen und aus⸗ ländischen Industriegruppen getroffen worden seien. — Reichs⸗ finanzminister Dr. Luther erklärte mit erhobener Stimme, ein für allemal, daß in keiner Wei t
worden seien. — Abg. Dr. Schneider (D. Vp.) wünschte Sicherheit darüber, 88 England die 26 Prozent Exportbelastung vertragsmäßig erst bei Inkrafttreten des Gutachtens erhebe, also erst dann, wenn der deutsche Exporteur den Betrag vom Repa⸗ wationskonto in Gold sofort erstattet bekomme, Im Interesse der deutschen Ausfuhr nach England sei die Regelung durch Annahme der Londoner Beschlüsse notwendig. Es sei auch in dieser Hin⸗ icht nicht zu verantworten, daß der Abg. Dr. Reichert die Be⸗ chlüsse zu Fall bringen wolle, denn dann niemand dem
se geheime Abmachungen getroffen
würde Exporteur die 26 Prozent vergüten und der Export nach England wäre erledigt. Abg. Graf Lerchenfeld (Bayer. Vp.) be⸗ trachtet die Einrichtung der Schiedsgerichte, wie sie im Londoner Protokoll getroffen wonden sind, als einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Zustand, der durch die einseitigen Entscheidungen der Reparationskommission gekennzeichnet sei. — Im weiteren Verlauf der Sitzung äußerte sich Reichsbankpräsident Dr. Schacht über die finanzielle Situation, die in Deutschland entstehen würde, wenn sich keine Zweidrittelmehrheit für die Durchführung der Dawes⸗ Gesetze im Reichstag fände. Um die Währung vor dem Absinken zu bewahren, müßten dann leider in erster Reihe noch schärfere Krediteinschränkungen vorgenommen werden, wodurch nicht nur die Industrie, sondern sehr stark auch die Landwirtschaft betroffen würde. Reichsbankpräsident Dr.
Schacht betonte ausdrücklich, daß er hiermit lediglich eine Frage sachlich beantworte und keinesfalls eine Drohung ausgesprochen werden sollte. Aber es sei seine Pflicht als Währungskommissar, die Stabilität der deutschen Währung zu stützen. — Abg. v. Graefe (Nat. Soz.) entgegnete daß auch er keine Drohung aussprechen wolle, wenn er betone, daß die Landwirtschaft ihrerseits in der Lage sei, darauf in empfindlicher Weise zu antworten. — In weiterer Entgegnung auf Darlegungen seitens des Abg. Quaatz (D. Nat.), der behauptete, daß die Reichsbank in die Hände des Auslandes übergehe, bewies Reichs⸗ bankpräsident Dr. Schacht ausführlich, daß dies nicht der Fall sei.
Bei der Beratung des Bankgesetzes, des Privat⸗ notenbankgesetzes, des Münz gesetzes, des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs der. Rentenbank⸗ scheine führte der Reichsbankpräsident Dr. Schacht aus: Gegen⸗ über den Erklärungen und Mitteilungen, die in den früheren Stadien der Verhandlungen im Auswärtigen Ausschuß gegeben worden seien, wäre im wesentlichen nichts geändert worden. Im Ba nkgesetz könnte eine einzige Veränderung von Interesse sein, daß. mämlich die Golddeckung, die ursprünglich für die Depositen, also für die Giro⸗ konten der Reichsbank vorgesehen worden sei, weaggefallen sei und daß an Stelle dessen die Golddeckung für den Notenumlauf auf normal 40 % erhöht worden sei. Die alte Möglichkeit, unter diese Deckung her⸗ unterzugehen, sei aber auch in diesem Falle geblieben, lediglich ver⸗ bunden mit einer Notensteuer, so daß wir auch auf die alte Deckung von 33 ¼ % heruntergehen könnten. Im übrigen aber sei das Bank⸗ gesetz im wesentlichen so geblieben, wie es in den früheren Beratungen vorgelegen habe. Bezüglich des Rentenbankgesetzes lägen die Dinge so, daß nach normalem Verlauf mit einer Liquidierung der Rentenbankscheine in eiwa söüben Jahren gerechnet werden könne. 2 seien Abmachungen zwischen der Rentenbank und der Reichs⸗ ank besprochen worden und zum Abschluß gekommen, die darauf hin⸗ zielten, daß wir etwa in den ersten drei Jahren siebenhundert bis acht⸗ hundert Millionen Rentenbankscheine aus dem Verkehr ziehen könnten, und daß der Rest in weiteren drei bis vier Jahren zurückgeschraubt sein werde. Die Frage, was aus den bisher angesammelten Mitteln der Rentenbank und aus der künftigen Besteuerung des Grundbesitzes auf Grundlage der Rentenbankgesetzgebung weiter werde, sei in dem vorliegenden Gesetz offen gelassen worden, so daß es dem Reichstag unbenommen bleibe, hier eine Regelung zu treffen, die den allgemeinen wirtschaftlichen Ansprüchen genüge. Der Reichsbankpräsident hob hierbei hervor, daß das Organisationskomitee sich bei dieser Frage auf den Standpunkt gestellt habe, daß es sich in das Problem der landwirtschaftlichen K reditgewährung, das ja für unsere ganze Wirtschaft von größter Bedeutung sei, nicht einzumischen habe; es habe aber anerkannt, daß eine
solche Kreditgewährung an die Landwirtschaft wünschenswert und erforderlich sei. Infolgedessen seien in dem Rentenbankliqutdationsgeseß die Vorkehrungen getroffen worden, daß die notwendige Organisation für eine solche landwirt⸗ schaftliche Kreditgewährung geschaffen werden könne. Das Mün z⸗ gesetz bedürfe keiner näheren Erläuterung. Es sehe die Aus⸗ brägung von Hartgeldmünzen wieder vor. Wahrscheinlich werde sich dieh Ausprägung für absehbare Zeit auf die Scheidemünze be⸗ schränken; zu Goldprägungen in größerem Umfange würden wir jeden⸗ falls im Laufe der nächsten Jahre nicht kommen. — Alsdann eant⸗ wortete der Reichsbankyräsident Dr. Schacht sowie Reichswirtschafts⸗ minister Hamm verschiedene Fragen von Abgeordneten, die sich auf spezielle Punkte der betreffenden Gesetze beziehen. — Gegenüber einer Anfrage des Aba. Dr. Quaatz (D. Nat.) erklärte der Reichsbank⸗ präsident Dr. Schacht: Ich möchte mich guf das nachdrücklichste gegen die Darstellung verwahren, als ob es sich darum handelt, die Rlichsbunk aus Hand in ausländische Hand überzuführen. Das ist eine Darstellung, die den effektiven Tatsachen vollständig ins Gesicht schlägt. Es handelt sich darum, daß von den dreihundert Millionen Aktien, die alles in allem ausgegeben werden, schlimmsten⸗ falls fünfundfünfzig Millionen dem Ausland anzubieten sind. Aber auch noch 8 diesen Anteil im Auslande kann von Deutschen so viel werden, wie sie es im Interesse des Deutschen Reiches für 1 Es befinden sich neunzig Millionen Aktien in deutscher Hand. Das ist das alte Kapital der Reichsbank. Die hundert Millionen Golddiskontbankanteile, die sich in dentscher Hand befinden, werden in Reichsbankanteile umgewandelt. Das sind zu⸗ sammen einhundertundneunzig Millionen. Von den einhundertund⸗ zehn Millionen, die übrig bleiben, werden fünfundfünfzig Millionen in Deutschland untergebracht, so⸗ deß wir von den dreihundert Millionen zweihundertfünfundvierzig Millionen in deutscher Hand haben. Es ist also absolut unrichtig, zu behaupten, die Deutsche Reichsbank werde in ausländische Hände übergeführt. Im übrigen möchte ich noch folgendes hinzufügen: Darauf, welche Bewertung das alte Kapital der Reichsbank in Aktien ausgedrückt nominal hat, kommt es zwar sehr viel an; es kommt aber auch darauf sehr viel an, zu welchem Kurs die fünfundfünfzig Millionen Aktien, die das Aus⸗ land zeichnon soll, angeboten werden. Wenn heute der innere Wert der alten Reichsbankanteile in der Zusammenlegung von 2:1 um⸗ erechnet bereits auf etwa vierundachzig, Prozent bemessen wird, so scheint mir, daß die Börse, die doch für die Bewertungsgrundsätze eine sehr feine Nase hat, nicht der Ansicht ist, daß der innere Wert der Reichsbaͤnk sehr viel höher sei. Sonst würde nicht nur das Inland, sondern vielleicht auch das Aus⸗ land den Kurs dieser Anteile etwas höher hinaufsetzen. — Abag. Dr. Schneider (D. Vp.) fragte darauf den Reichsbank⸗ präsidenten, wie die Kreditmöglichkeiten für die deutsche Wirtschaft im Falle eines Scheiterns des Londoner Pakts sein würde. Reichsbankpräsident Dr. Schacht erwiderte: Die Reichsbank ist, ganz einerlei, was kommt, entschlossen, die Währuna als solche zu halten. Sie wissen aus den Ereignissen der letzten Monate, daß dieses Halten der Währung nur möglich ist durch eine Einschränkung des Zahlunasmittelumlaufs, der gleichbedeutend ist mit einer
gezeichnet angebracht halten.
Ein⸗ schränbung der Kreditgewährung. Es ist ganz selbstverständlich, daß, wenn die Londoner Dinge scheitern, die Reichsbank dann in ver⸗ stärktem Maße zu diesen Mitteln zurückkommen muß. wenn sie die Mark auf Parität halten will, wozu wir absolut entschlossen sind. Eine Inflation irgendwelcher Art wird von uns einstimmig mit größter Entschiedenheit abgelehnt. Die Situation beim Scheitern des Londoner Pakts wird sich zwar woahrscheinlich zunächst in der Richtung auswirken, daß eine ganze Reihe von Krediten, die in der letzten Zeit aus dem Ausland an die deutsche Wirtschaft gegangen sind, zurückgezogen werden, und es wird dann Aufgabe der Reichsbank sein, zu sehen, wie sie an die Stelle dieser Kredite treten kann. Sie wird in noch höherem Grade als bisher aussondern müssen, und sie wird insbesondere selbstverständlich auch das laufende Wechsel⸗
vorkefeuille hinsichtlich Prolongationen sehr viel nachdrücklicher durchschen müssen, als es vielleicht ietzt in der Hoffnung auf die Londoner Lösung geschehen ist. Wir werden darauf bestehen müssen, daß alle Wechsel, die fällig werden, auch bei Fälligkeit gezahlt und nicht prolongiert werden. Das wird in allererster Linie selbst⸗ verständlich auf das landwirtschaftliche Portefeuille der Reichsbank zutreffen. Ich mache ferner darauf aufmerksam. daß mit dem Scheitern des Londoner Paktes und mit dem Scheitern des Bank⸗ gesetzes selbstverständlich auch die Umwandlung der Rentenbank scheitert. Die Rentenbank wird die ihr zugedachte Aufgabe der Kreditgewährung an die Landwirtschaft selbstverständlich nicht auf⸗ nehmen können, wenn sie nicht auf der anderen Seite durch die Reichsbank entlastet wird. Das kann naturgemäß nicht der Fall sein. wenn der Londoner Pakt scheitert. Ich muß Ihnen also offen gestehen, daß ich die Frage des Herrn Abg. Dr. Schneider nur dahin beant⸗ worten kann, daß, wenn der Londoner Pakt nicht zustande kommt, ich für die Kredit⸗ und Kapitalbeschaffung der deutschen Wirtschaft schwarz sehe.
Handel und Gewerbe. Zerlin, den 23. August 1924.
Die am 22. d. M. abgehaltene Generalversammlung der Magdeburger Feuerversicherungs⸗ Gesellschaft beschloß, den ausgewiesenen Reingewinn von 375 514,25 Bill. Mark zur Abgeltung der Nachzahlungspflicht der Aktionäre zu verwenden. Nach Bildung einer Umstellungsreserve von 1 500 000 Goldmark ist das Grundkapital der Gesellschaft, das bisher nom. 60 000 000 Reichsmark betrug und mit 25 % 15 000 000 Reichsmark eingezahlt war, durch Abstempelung jeder Stammaktie über 1000 Reichsmark in 3 Aktien über 20 Goldmark, jeder Aktie über 1000 Taler = 3000 Reichsmark in 9 Aktien über 20 Goldmark und jeder Vorzugs⸗ aktie über 1000 Reichsmark in 3 Vorzugsaktien über 20 Gold⸗ mark auf volleingezahlte 3 600 000 Goldmark umgestellt. Das nach dem vorstehenden Beschluß auf volleingezahlte 3 600 000 Gold⸗ mark ermäßigte Aktienkapital wird unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre durch Ausgabe von 14 000 Stammattien über je 100 Goldmark auf 5 000 000 Goldmark erhöht. Die jungen Aktien lauten auf den Inhaber, sind voll einzuzahlen und nehmen am Gewinn des Jahres 1924 zur Hälfte teil.
— Nach dem Geschäftsbericht der Th. Flöther, Maschinen⸗ bau, Aktiengesellschaft, Gassen, Niederlausitz, über das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1923 konnte das Unternehmen in der ersten Hälfte des abgelaufenen Geschäfts⸗ jahrs ziffernmäßig recht erhebliche Umsätze erzielen. In der zweiten Hälfte flaute das Geschäft stark ab, so daß größere Einschrän⸗ kungen des Betriebs und Arbeiterentlassungen erfolgten. Die Geld⸗ und Kreditnot ließ diesen Zustand auch noch bis in das neue Geschäfts⸗ jahr hinein andauern. Erst seit den letzten Monaten ist die Be⸗ schäftigung eine zufriedenstellende zu nennen, allerdings bei verminderter Belegschaft. Die in der Generalversammlung vom 15. März 1923 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals von ℳ 38 000 000. auf ℳ 60 000 000 Stammaktien und ℳ 9 000 000 Vorzugsaktien ist durchgeführt worden durch Ausgabe von 22 000 auf den Inhaber lautende Stammaktien über je ℳ 1000 mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 1923 und 900 gleichfalls auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien über je ℳ 10 000 mit dreifachem Stimmrecht und Dividenberechtigung ab 1. Januar 1923. Der durch die rechnerische Behandlung der Aktiv⸗ und Passivposten entstandene buchmäßige Ueberschuß beträgt 175 000 Bill. Mark, den der Vorstand beantragt, zur Auffüllung der verlorenen Substanz zu verwenden
— Der Verbraucherpreis für guten gerösteten Kaffee wurde laut Meldung des „W. T. B.“ vom Verein der Kaffee⸗ großröster und ⸗händler, Sitz Hamburg, am 22. August offiziell mit 3,00 bis 4,40 ℳ für ein Pfund je nach Herkunft notiert.
Wien, 20. August. (W. T. B.) Wochenausweis der Oesterrelchischen Nationalbank vom 15. August (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande vom 7. August). In Millionen Kronen: Aktiva. Gold, Devisen und Valuten 3 289 634 (Abn. 61 312), Wechsel. Warrants und Effekten 3 273 670 (Abn. 54 894), Darlehen gegen Handpfand 1652 (Zun. 119), Darlehensschuld des Bundes 2 230 242 (unverändert), Gebäude samt Einrichtung 43 250 (unverändert), andere Aktiven 3 881 271 (Zun. 21 210). Passiva. Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 432 000 (unverändert), Reservesonds 4872. (unverändert), Banknotenumlauf 7 615 569 (Abn. 108 166), Giroverbindlichkeit und andere Ver⸗ pflichtungen 1 171 595 (Abn. 8765), sonstige Passiven 3 495 685 (Zun. 22 056).
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut 1“ des „W. T. B.“ am 22. August auf 129,25 ℳ (am 21. August au 129,50 ℳ) für 100 kg.
(W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen, lose 16,75 bis 20,25 ℳ, Gerstengrütze, lose 15,50 bis 16,50 ℳ, Haferflocken, lose 16,50 bis 18,50 ℳ, Hafergrütze, lose 18,50 bis 19,50 ℳ, Roggenmehl 0/1 13,00 bis 14,00 ℳ, Weizengrieß 18,50 bis 20,00 ℳ, Hartgrieß 22,75 bis 24,75 ℳ, 70 % Weizenmehl 16,50 bis 17,75 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 18,75 bis 24,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 16,00 bis 19,00 ℳ, Speiseerbsen, kleine 9,25 bis 13,00. ℳ, Bohnen, weiße, Perl 20,00 bis 24,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen 27,00 bis 30,50 ℳ, Linsen, kleine 20,00 bis 29,50 ℳ, Linsen, mittel 31,00 bis 37,50 ℳ, Linsen, große 39,00 bis 46,00 ℳ, Kartoffelmehl 18,75 bis 20,50 ℳ, Makkaroni, Grießware 36,50 bis 42,50 ℳ, Makkaroni, Mehlware 33,50 bis 36,00 ℳ, Schnittnudeln, Mehlware 16,00 bis 18,75 ℳ, Bruchreis 15,50 bis 16,50 ℳ, Rangoon Reis 18,00 bis 18,50 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 23,25 bis 31,00 ℳ, Tafelreis, Java 30,00 bis 36,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. 85,00 bis 90,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 40,00 bis 43,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 50,00 bis 55,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 60,00 bis ℳ, Rosinen Candia 65,00 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 80,00 bis 90,00 ℳ, Korinthen choice 70,00 bis 75,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 175,00 bis 180,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 155,00 bis 160,00 ℳ, Zimt sbö 106,00 bis 115,00 ℳ, Kümmel, holl. 55,00 bis 65,00 ℳ, chwarzer Pfeffer Singapore 108,00 bis 115,00 ℳ, weißer Pfeffer ingavore 750,00 is 155,00 ℳ, Rohlaffee Brasil 180,00 bis 215,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 220,00 bis 285,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 230,00 bis 280,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 300,00 bis 375,00 ℳ, Röstgetreide, lose 15,75 bis 18,00 ℳ, Kakao, fettarm 65,00 bis 75,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 86,00 bis 100,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 350,00 bis 430,00 ℳ, Tee indisch, gepackt 425,00 bis 500,00 ℳ, Inlandszucker Melis 37,50 bis 38,50 ℳ, Inlandszucker Raffinade 39,00 bis 41,00 ℳ, Zucker Würfel 44,00 bis 47,50 ℳ, Kunsthonig 30,00 bis 32,00 ℳ. Zuckersirup, hell, in Eimern 40,00 bis 45,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 27,00 bis 31,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 90,00 bis 95,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 35,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 30,00 bis 36,00 ℳ, Steinsalz, lose 3,10 bis 3,70 ℳ, Siedesalz, lose 4,00 bis 4,70 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 82,00 bis 82,50 ℳ. Bratenschmalz in Kübeln 83,00 bis 84,00 ℳ, Purelard in Tierces 80,00 bis 80,50 ℳ, Purelard in Kisten 80,00 bis 81,00 ℳ, Speisetalg, gepackt —,— bis —,— ℳ, Speisetalg in Kübeln —,— bis —,— Margarine, Handelsmarke
63,00 ℳ, 11 57,00 bis 60,00 ℳ, Margarine, Spezialmarke I 79,00 ℳ, II 66,00 bis 68,00 ℳ, Margarine III bis —,— ℳ, Molkereibutter in Fässern 200,00 bis 210,00 ℳ, Molkereibutter in Packungen 209,00 bis 212,00 ℳ, Landbutter —,— bis —,— ℳ, Auslandsbutter in Fässern 205,00 bis 215,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen —,— bis —,— ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 34,75 bis 37,00 ℳ, ausl Speck, geräuchert, 8/10 — 12/14 75,00 bis 85,00 ℳ, Quadratkäse 30,00 bis 45,00 ℳ. Tilsiter Käse, vollfett 100,00 bis 115,00 ℳ, barB thaler 165,00 bis 175,00 ℳ
Berlin, 22. August.
—,—
echter Emmenthaler 180,00 bis 185,00 ℳ, ausl. ungez. Kondens⸗ milch 48/16 21,00 bis 23,25 ℳ inl. ungez. Kondensmilch 48/12 16,50 bis 17,50 ℳ, inl. gez. Kondensmilch 26,00 bis 26,50 ℳ. — Umrechnungszahl: 1000 Milliarden = 1 Goldmark.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.
Wien, 22. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen zentrale: Amsterdam 27 570,00 G. Berlin 16 780*) G., Budapest 0,91,60**) G., E 11 280 G. London 319 300,00 G., Paris 3847,00 G., Zürich 13 315,00 G., Marknoten 16 500 *) G., Lirenoten 3150,00 G., Jugoflawische Noten 876,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2122,00 G. Poln. Noten 13 G G., Dollar 70 460,00 G. Ungarische Noten 0,89,10**) G., Schwedische Noten 18 530,00 G. — *) für eine Billion, **) für 100 Ung. Kronen, †) für Zloty.
Prag, 22. August. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1325,00, Berlin 8,14 ½*) Christiania 474.00, Kopenhagen 554,00, Stockholm 907,00. Zürich 641,00, London 153,25, New York 34,10, Wien 4,81 ½8, Madrid 457,00, Marknoten 8,12 ½ *˙), Polnische Noten 6,53, Paris 183 ⅜, Italien 151,50. — *) für eine Billion.
London, 22. August. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 83,12 ½⅛. New York 4,50,75, Deutschland 19 Billionen, Belgien 90,00, Spanien 33,72 ½, Holland 11,59 ¼. Italien 101,65, Schweiz 24.50,
Devisenkurse. Deutschland
Wien 323 000. Paris, 22. August. (W. T. B.) Amerika 18,50, Italien 81,85,
—,—, Bukarest 8,55, Prag 55,50, Wien 26 9⅜, Belgien 92,27 ½, England 83,29, Holland 718,50,
Schweiz 347,50, Spanien 247,00, Warschau 357,50, Kopenhagen —,—, Stockholm 493,25, Christiania 258,50.
Amsterdam, 22. August. (W T. B.) Devijenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 11,59 ½, Berlin 0,61 ⅜ Fl. für eine Billion, Paris 13,92 ½, Brüssel 12,87 8, Schweiz 48,35. Wien 0,0036 ⅞, Kopen⸗ hagen 41,80, Stockholm 68,50, Christianig 35,75. — (Inoffizielle Notierungen.) New York 257,50, Madrid 34,45, Italien 11,40, Prag 7,72 ½, Helsingfors 6,45 Budapest 0,0037 ½⅛, Bukarest 1,17 ⅛,
Warschau —,—.
Zürich, 22. August. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,33 †, London 24,01, Paris 28,90, Brüssel 26,70, Mailand 23,62 ½, Madrid 71 ½, Holland 207,00 Stockholm 141,75, Christiania 73,75, Kopenhagen 86,00, Prag 16,00, Berlin 1,27 Frank für eine Billion, Wien 0,00,75 ½, Budapest 0,00,69 ½, Belgrad 6,62 ½⅛, Sofia 3,90, Bukarest 2,45, Warschau 103,00, Helsingfors 13,40, Konstantinopel 2,82, Athen 9 ⅞, Buenos Aires 177,50, Italien —,—.
Kopenhagen, 22 August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 27,75, New York 6,18, Hamburg —,— Paris 33,65, Antwerpen 31,00, Zürich 116,00, Rom 27,50 Amsterdam 240,00, Stockholm 164,30, Christiania 85,60, Helsingfors 15,47, Prag 18,50.
Stockholm, 22. August (W. T. B.) Devisenkurse. London 16,93 ½ Berlin 0,89,75 für eine Billion, Paris 20,55, Brüssel 19,00, Schweiz. Plätze 70,75, Amsterdam 146,20, Kopenhagen 61,25, Christiania 52,15, Wasbhington 3,75 ¾ Helsingfors 9,43, Prag 11,40.
Christianta, 22. August. (W. T. B.) Devisenkurse. London 32,45, Hamburg —,—, Paris 39,50, New York 7,20, Amsterdam 280,50, Zürich 135,75, Helsingsors 18,50, Antwerpen 36,50, Stock⸗ holm 192,25, Kopenhagen 117,25, Prag 21,80.
London, 22. August. (W. T. B.) Silber 34 ⅛, Silber auf Lieferung 34 ⁄. 8 Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 22. August. (W. T. B.), (In Billionen.) Oesterreichische Kreditanstalt 0,42, Adlerwerke 2,3, Aschaffenburger Zellstoff 20,6, Badische Anilinfabrik 18 %, Lothringer Zement 77 ⁄8, Chemische Griesheim 16,75, Deutsche Gold⸗ und Silber⸗Scheideanst. 15,5. Frankfurter Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 3,5, Hilpert Maschinen 5,0. Höchster Farbwerke 15,5, Phil. Holzmann 4 %, “ 3,8, Wayß u. Freitag 3,15, Zuckerfabrfk
Bad. Waghäusel 3,55. “ “ Hamburg, 22. August. (W. T. B.) (Schlußkurse.) (In Billionen.) Brasilbank 40,0, Commerz⸗ u. Privatbank 6,12, Vereinsbant 4,0, Lübeck⸗Büchen 66,0, Schantungbahn —,—, Deutsch⸗ Auftral. 26,0, Hamburg⸗Amerika⸗Paketf. 29,0, Hamburg⸗Südamerika 37,75. Nordd. Lloyd 7,0, Vereirigte Elbschiffahrt 3,22, Calmon Asbest 1,8, Harburg⸗Wiener Gummi 2,25, Ottensen Eisen 3.0, Alsen Zement 47,0, Anglo Guano 11,5, Merck Guano 10,25, Dynamit Nobel 8,5, Holstenbrauerei 28,5, Neu Guinea —,—, Otavi Minen —,—. — Freiverkehr. Kaoko —,— Sloman Salpeter —,—. . “ Wien, 22. August. (W. T. B.) (In Tausenden.) Türkische Lose —,—, Mairente 1,655, Februarrente 1,5, Oesterreichische Gold⸗ rente 19,0, Oesterreichische Kronenrente 7,0, Ungarische Goldrente Ungarische Kronenrente 7,3, Anglo⸗österreichische Bank 192,0, Wiener Bankverein 123,5, Oesterreichische Kreditanstalt 174,0, Ungar. allgemeine Kreditbank 631,0, Länderbank, junge 269,0, Niederösterr. Eskomptebank 300,0, Unionbank 157,0, Ferdinand Nordbahn —,—, Oesterreichische Staatsbahn 463,0, Südbahn 41,0, Südbahn⸗ prioritäten 434,5, Siemens⸗Schuckertwerk 110,0, Alpine Montanges. 392,4, Poldihütte —,—, Prager Eisenindustrie 1815, Rimamurany 119,0, Oesterreichische Waffenfabrik⸗Ges. 31,0, Brüxer Kohlenberg⸗ bau — —, Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 52,4, Daimler Motoren 15,5, Skodawerke 1323,0, Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 177,0, Galizia Naphta „Galicia“ 1300, Oesterr.steyer. Magnesit⸗Akt. 42,0. Amsterdam, 22. August. (W. T. B.) 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 100, 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 Fl. 86 ⅛8, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 66,75, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu 1000 Fl. 102,25, Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. 132,25, Jürgens Margarine 61,00, Philips Glocilampen 321,25, Geconsol. Holl. “ 156,50, Kominkl. Nederl. Petroleum 337,00, Amsterdam ubber 151 ⅞, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 83,50, Nederl. Scheep⸗ vart⸗Unie 126,25, Cultuur Mpij. der Vorstenlanden 168,25, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 515,25, Deli Maatschappij 367,50
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Reichsministerialblatts“, herausgegeben vom Reicheministerium des Innern, vom 22. August 1924 hat fol⸗ genden Inhalt: 1. Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Verordnung über Einlaß⸗ und Untersuchungsstellen für das in das Zollinland eingebende Fleisch. — 2. Steuer⸗ und Zollwesen: Nachweisung über Branntwein⸗ erzeugung und Branntweinabsatz im Monat Juli 1924. — Betannt⸗ machung einer Verordnung über Abänderung der Ausführungs⸗ bestimmungen zum Umnsapsteuergesetze. — Zulassungen von Eigen⸗ veredelungsverkehr. — Verordnung über Tarasätze. — 3. Versorgungs⸗ wesen: Verzeichnisse der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Stellen (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft). — 4. Finanzwesen: Uebersicht der Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1924 bis 31. Jult 1924. — 5. Allgemeine Verwaltungssachen: Verordnung über die Abtrennung der Filmprüfstelle München von den Vereinigten Reichs⸗ dienststellen München.
Nr. 34 des „
Verantwortlicher Schriftleiter: J. V.: Weber in Berlin. Verantwortlich für den Anzeigenteil: J. V.: Rechnungsrat Meyer in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (S. V.: Meyer) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin, Wilhelmstr. 32.
Zwei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage.) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
2₰
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1—
zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußi
Berlin, Sonnabend, den 23. August
chen Staatsanzeiger
1924
Nr. 199.
1. Unterluchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. EETEEö“ auf Aktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften
1,— Goldmark freibleibend.
Gffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
7. 8.
10.
——
ge
—— ———
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bankausweise.
Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚᷑
1. Untersuchungs⸗ sachen.
[44884] Bekanntmachung.
In der Strafsache gegen Koch und Genossen ist der Beschluß des Wucher⸗ gerichts Hamburg vom 19. August 1922, durch welchen dem Makler Walter Her⸗ maun Masse, geboren am 10. 12. 1892. zu Hamburg, wohnhast Hamburg, Bismarck⸗ straße 104, Geschäftsadresse Hamburg, Grimm (Louisenhof), der Handel mit Arzneimitteln und Farbstoffen vorläufig untersagt war, durch Beschluß der Straf⸗ kammer 2 des Landgerichts Hamburg vom 2. Juli 1924 aufgehoben.
Hamburg, den 31. Juli 1924.
Die Staatsanwaltschaft. [44848)
Der Unterwachtmeister der 7. Batterie 6. (Preuß.) Artillerie⸗Regiments Max Teske, bisher in Wolfenbüttel, zurzeit unbekannten Aufenthalts, geb am 17. Ja⸗ nuar 1886 in Groß Sabin, gegen den die öffentliche Klage wegen Fahnenflucht und militärischer Unterschlagung erhoben ist, wird für fahnenflüchtig erklärt.
Wolfenbüttel, den 9. August 1924.
Das Amtsgericht.
2. Aufgebote, Ver⸗
lust⸗und Fundsachen,
kannten Aufenthalts, bei dem Amtsgericht
Zustellungen u. dergl.
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 142 vom 18. 6. 24 unter Wp. 311/24 ge⸗ sperrten Wertpapiere sind ermittelt.
Berlin, den 22. 8. 24. (Wp. 311/24.)
Der Porizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
4 Kaufmann Ludwig Hand Berl Martin⸗Luther⸗Str. 3, hat Aufgebot des am 15. Juli 1924 fälligen Wechsels über 1000 Rentenmark, welcher vom Schuhwarenhändler Fließwasser zu Rostock ausgestellt, von Ernst Anschütz zu Rostock angenommen und an die Order von Gustav Katz zu Berlin gerichtet ist und nach den Angaben des Antragstellers verloren ging, beantragt: Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. März 1925, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Rostock, den 13. August 1924. Amtsgericht.
zu das
[44482] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Martha Wilhelmine Margareta Manshusen, geb. Smukat, in Curhaven, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bohlen in Cuxhaven, klagt gegen ihren Fhemann, den ETöG Fried⸗ rich Manshusen, unbekannten Aufent⸗
lts, aus § 1567 Abs. 2 Nr. 2 bezw.
1568 des B. G.⸗B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklaaten für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 9 (Biviliuttiz⸗
gebäude, Sievekingplatz), auf den 14. No⸗
vember 1924, Vormittags 9 ½ Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei diesem
Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hamburg, den 21. August 1924.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[44481] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma August Schröder in Göttingen, Inhaber Kaufmann Arthur Schröder und Klempnermeister Karl Schröder, beide in Göttingen, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Luet⸗ gebrune und Smend in Göttingen, klagt 28 den Althändler Leib agner, früher in Göttingen mit dem Antrage guf Zahlung von 553 Goldmark nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 20. 11. 1923 aus Warenlieferung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Göttin⸗ gen auf den 14. Oktober 1924, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung
h durch einen bei diesem Gericht zu⸗
lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Göttingen, den 19. August 1924. Der Gerichtöschreiber des Landgerichts.
[44487] Ladung.
Unter Mitteilung einer G ten Abschrift der am 2. August 1924 bei Ge⸗ richt eingegangenen Klage Herberhold gegen Heikenfeld werden Sie zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechlsftreits auf den 15. Oktober 1924, Vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht in Meschede, Zimmer Nr. 7, geladen. Falls Sie im Termin nicht erscheinen und sich auch nicht durch eine mit schriftlicher Vollmacht ver⸗ sehene volljährige Person vertreten lassen, kann gegen Sie auf Antrag des Gegners Versäumnisurteil ergehen. Schriftliche Ausführungen, die Sie in der Sache machen, können zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung dienen, werden aber bei der Entscheidung der Sache nur berücksichtigt, wenn Sie von Ihnen oder Ihrem Vertreter im Verhandlungstermine ’“ werden.
Meschede, den 2. August 1924.
A. Schäfer, 1““ als Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. An den Versicherungsinspektor Herrn
August Heikenfeld, zuletzt wohnhaft in
Schwerte, jetzt unbekannten Aufenthalts.
Beglaubigte Abschrift. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Meschede, den 2. August 1924.
Es erschien der Bahnunterhaltungs⸗ arbeiter Hermann Quadflieg von Stock⸗ hausen, als Vormund des minderjährigen Rudolf Albert Herberhold — Bestallung vom 13. Mai 1924 Sv.-. sich in den Akten VII 1325 des Amtsgerichts Me⸗ chede —, und erklärte im Namen seines Mündels: Ich erhebe gegen den Ver⸗ sicherungsinspektor August Heikenfeld, zuletzt wohnhaft in eerte, jetzt unbe⸗
in Meschede folgende Klage: Der Be⸗ klagte ist als Erzeuger meines Mündels durch Urteil des Amtsgerichts Meschede vom 22. 9. 1920 zur Fahlung einer Unter⸗ haltsrente von viertelährlich 120 ℳ ver⸗ urteilt. Durch Urteil vom 9. 3. 1921 ist dieser Betrag auf 210 ℳ und durch Urteil vom 8. 2. 1922 auf 480 ℳ erhöht. Dieser Betrag bedeutet heute nichts mehr. Ich beantrage zu erkennen, der Beklagte wird verurteilt: 1. dem Kinde vom 15. August 1924 an bis zur Vollendung seines sech⸗ zehnten Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von monatlich 20 Goldmark, und zwar am Ersten jeden Monats zahlbar, zu zahlen, 2. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckhar, so⸗ weit gesetzlich zulässig. Der Aufenthalt des Beklagten ist nicht zu ermitteln. Er verheimlicht ihn absichtlich, um sich vor seinen Verpflichtungen zu drücken. Ich beziehe mich dieserhalb auf die Vormund⸗ schaftsakten und bitte um Bewilligung: 1., der öffentlichen Zustellung, 2. des Armenrechts für mein Mündel.
V. g. u. Hermann Quadflieg, Bokermann.
Beschluß. 8
In Sachen Herberhold gegen Heikenfeld wird bewilligt: das Armenrecht dem Kläger, 2. die öffentliche Zustellung der Klage an den Beklagten, dessen Aufent⸗ halt unbekannt ist.
Meschede, den 2. August 1924.
Das Amtsgericht. Wigge. [44143]
Die Firma Berliner Seifen⸗ und Soda⸗ werke, Akt. Ges. in Berlin⸗Weißensee, Pro⸗ zeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bern⸗ stein und Dr. Kunze in Dresden, klagt im Wechselprozesse gegen den Kaufmann Wil⸗ helm Paul Burdorff, früher in Dresden, Schössergasse 8, unter der Behauptung, der Beklagte sei Akzeptant eines am 6 Mai 1924 ausgestellten, am 15. Mai 1924 fällig gewesenen Wechsels über 1466,80 Rmk. effektiv, der ihm am 16. Mai 1924 ohne Erfolg zur Zahlung vorgelegt und daher protestiert worden sei, wodur — — Einlösung im Regreßwege 20,10 Rmk. Spesen entstanden seien. Die Klägerin verlangt außer den vorstehenden Beträgen 4,90 Rmk. ½ % eigene Provision. Die Klägerin beantragt: Der Beklagte wird verurteilt, ihr 1466,80 Rmk. effektiv nebst 6 % Zinsen seit dem 15. Mai 1924 sowie 36,30 Rentenmark zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts zu Dresden auf den 10. Ok⸗ tober 1924, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Dresden, den 20. August 1924
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
11,30 Rmk. Kosten und bei der
4. Verlofung . von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den
Verlust von Wertpapieren befin⸗
den sich ausschließlich in Unter⸗ abteilung 2.
[44169]
Henschel & Sohn G. m. b. H., Cafsel.
5 % zum Neunnwert rückzahlbare Anleihe von 1919. Die gemäß § 6 der Anleihebedingungen jährlich zu bewirkende Auslosung unserer 5 %igen Teilschuldverschreibungen von 1919 hat heute in Gegenwart eines Notars stattgefunden. Die Einlösung der unten aufgeführten gezogenen Nummern erfolgt nach den Bestimmungen der dritten Steuer⸗ notverordnung, also frühestens am 1.1.1932, jedoch behalten wir uns das Recht vor, gemäß § 6 der Anleihebedingungen eine frühere Kündigung und Einlösung der Stücke vorzunehmen. Der Betrag, zu dem die einzelnen Schuldverschreibungen von uns hereingenommen werden, sowie die Stellen, bei denen die Auszahlung der Beträge
erfolgt, geben wir noch bekannt. Es wurden folgende Nummern gezogen: Fällig am 1. Januar 1925: 20 Stück zu je ℳ 5000 Nr. 37 209 216 396 445 598 686 692 909 1153 1209 1385 1543 1653 1739 1771 1782
1831 1917 1969.
50 Stück zu je ℳ; 2000 Nr. 2041 2575 2875 2877 3118 3224 3225 3233 3431 3435 3498 3616 3673 3697 3801 3946 4039 4068 4073 4439 4499 4596 4644 4822 4840 5111 5112 5139 5146 5202 5283 5347 5465 5496 5500 5511 5512 5676 5736 5749 5864 5866 6089 6411 6700 6723 6757 6853 6940 6996.
300 Stück zu je ℳ 1000 Nr. 7195 7329 7330 7340 7390 7391 7592 7473 7474 7876 7487 8030 8153 8274 8275 8300 8319 8320 8321 8322 8323 8405 8406 8422 8502 8505 8537 8553 8604 8730 8731 8906 8907 8908 8909 8910 8912 8913 8914 8915 8960 9057 9058 9088 9322 9324 9325 9355 9358 9359 9360 9382 9383 9598 9599 9600 9601 9653 9790 9791. 9885 9886 9887 10138 10190 10199 10512 10551 10562 10563 10588 10906 11076 11077 11535 11689 11690 11757 11911 11942 11945 12011 12036 12038 12039 12244 12253 12261 12350 12740 12851 12995 13474 13905 13924 13953 14338 14339 14340 14580 14850 14851 15556 16520 16522 16523 16542 16581 16585 16589 16661 17544 17860 17861 17937 18322 19034 19763 19829 19863 19865 19867 19871 19873 19934 19958 20461 20462 20463 20467 20626 20677 20853 20943 20957 20974 21148 21224 21225 21276 21331 21344 21434 21435 21436 21437 21483 21484 21495 21760 21927 21928 22004 22048 22522 22560 22567 22568 22726 22840 22848 22853 22855 22866 22878 22921 23460 23512 23597 23598 23766 23867 23871 23875 23978 23979 24278 24640 24684 24685 24743 25012 25262 25377 25380 25502 25582 25583 25584 25585 25624 26021 26054 26180 26189 26535 26560 26561 26731 26732 26739 26746 26887 27010 27011 27108 27123 27170 27194 27195 27196 27419 27450 27467 27493 27551 27556 27721 27729 28007 28009 28051 28121 28174 28343 28428 28486 28527 28815 29058 29159 29415 29920 29949 30125 30388 30390 30509 30705 30760 30762 31152 31212 31292 31338 31601 32886 33015 33044 33081 33211 33343 33454 33462 33471 33640 33836 33914 33971 34033 34397 34900 34904 34929 35260 35344 35506 35520 35551 36098 36201 36686 36692 36696 36804 36896
23253 23767 24131 24784
26559 26743 27116 27230 27555 28028 28447 29340 30389 30763 32774
35476 36264 36897.
[44885]1 Bekanntmachung. Es wird hiermit wiederbott i/ Er⸗ innerung gebracht, daß sämtliche Stücke der Stadtanleihe der Stadtgemeinde Bydgoszez — Bromberg — aus dem Jahre 1895 mit den Buchstaben “ B 1 — 700 à 500 ℳ, C 1 — 100 à 200 ℳ, D 1 — 107 à 100 ℳ durch Bekanntmachung vom 10. 12. 1923 — veröffentlicht in Nr. 297 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers — zum 30. 9. 1924 (außer den vorher aus⸗
gelosten bezw. durch Ankauf getilgten) ge⸗ kündigt worden sind
Bydgoszez, den 1. 7. 1924 Der Magistrat.
5. Kommanditgesell⸗
schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche
Kolonialgesellschaften.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich in Unter⸗
abteilung B2.
[43671]
„Da die unterzeichnete Gesellschaft in Liquidation getreten ist, werden die Gläubiger daher aufgefordert, sich bei mir zu melden.
„Perfect“ Elektro⸗Motoren Actien⸗Gefellschaft i. L.
Der Liquidator:
228419
25503 25946
E. Leis, Berlin W. 9, Voßstr. 15.
[44882 Bauern & Handelsbank f. Oberschl. A. G., Neuftadt 9/S.
Die ordentliche Generalversamm⸗ lung findet am 14. September 1924, Vormittags 10 ¾ Uhr, bei Kolbe, Neu⸗ stadt O. S., statt. Die Aktionäre werden hierzu eingeladen.
8 Tagesordnung:
1. Entgegennahme des Geschäftsberichts des Vorstands mit den Bemerkungen des Aussichtsrats.
Aufsichtsrat
Neuwahl zum Vorstand. 1 „Beschlußfassung über sonstige recht⸗ zeitig angekündigte Verhandlungs⸗ gegenstände.
sind bis
und
Die Aktien spätestens am 11. September, Nachmittags 5 Uhr, bei unserer Kasse zu hinterlegen.
Neustadt O. S., den 22. August 1924. Bauern⸗& Handelsbank für Oberschl.
A. G.
Der Aufsichtsrat.
[44870]
Justizrat Grünberg ist mit dem heutigen Tage aus dem Aufsichtsrat aus⸗ geschieden. 22. 8. 24.
Verliner Securitas Finanzierungs Aktien Ges. Berlin C. 25, Alexanderstr. 2.
[44578 “
Muldentalbank A.⸗G., Colditz.
Aktionäre unserer
Kroeil
Die Gesellschaft den S. September d. J., Nach⸗ mittags 6 Uhr, im „Gambrinus“ zu Colditz stattfindenden außerordent⸗ lichen Generalversammlung mit folgender
im
Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über die Auflösung der Muldentalbank A.⸗G, Colditz.
Y 2. Verschiedenes.
Zur Teilnahme sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens zwei Tage vor der Generalversammlung die Aktien mit Nummernverzeichnis oder einen notariellen Hinterlegungsschein über dieselben bei der Muldentalbank A.⸗G., Colditz, einreichen.
Colditz, den 20. August 1924.
Muldentalbank A.⸗G., Colditz.
Der Aufsichtsrat. Braun.
Sarotti Bayernwerk Aktien⸗
33286 33644 34797
1924 nicht eingereicht sind,
gesellschaft. München. Gemaß Generalversammlungsbeschluß vom 30. Juni 1924 ergeht an die Aktio⸗ näre unserer Gesellschaft die Aufforderung, ihre Aktien bis spätestens 1. Dezember 1924 bei der Gesellschaftskasse, München, Rosenheimer Str. 18/22, zum Zwecke des Umtausches oder der Abstempelung ein⸗ zureichen. 8 4 Die Ausführung der Herabsetzung erfolgt: a) hinsichtlich der 1470 auf den In⸗ haber und der 30 auf den Namen lautenden Aktien zu je 100 000 ℳ Reichswährung durch Abstempelung auf je 100 Goldmark. b) auf 20 eingereichte Aktien der 60 000 auf den Inhaber lautenden Aktien zu c 1000 ℳ Reichswährung wird eine Aktie zu 20 Goldmark gewährt. Wird eine nicht durch 20 teilbare An⸗ zahl Aktien ein ekeicht so wird für je 5 Aktien ein Anteilschein gewährt oder der Betrag des Nennbetrags der Aktien in bar ausbezahlt. Aktien, welche bis zum 1. Dezember werden für kraftlos erklärt. München, den 1. August 1924. Sarotti Bayernwerk Aktien⸗
gesellschaft. Der Vorstand. Richard Zander.
[45016] Berichtigung.
In der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger vom 16. August 1924, Einlösung unserer Teilschuldver⸗ schreibungen vom Jahre 1922, muß es statt 1. Oktober 1922 in Absatz 3 Zeile heißen: 1. Oktober 1924.
Greiz, den 22. August 1924.
Vereinsbrauerei⸗ Göltzschthalbrauerei A. G., Greiz. G. Großberger. Aug. Scholz. [44879]
Beueler Chemikalienwerk A. G.,
Beuel a. Rhein.
Die Aktionäre werden zu der am Mitt⸗ woch, den 17. September 1924, Morgens 11 Uhr, in unserem Geschäfts⸗ lokal, Johannesstr. 13, Beuel, stattfindenden a.⸗o. Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung: 1. Vorlage der Gold⸗ markeröffnungsbilanz per 1. Januar 1924. 2. Wahlen zum Aufsichtsrat. 3. Kapital⸗ beschaffung. 4. Verschiedenes.
Laut § 24 der Statuten haben die Aktionäre spätestens 3 Tage vor der Ver⸗ sammlung ihre Aktien bei unserer Gesell⸗ schaft oder bei einem Notar zu hinterlegen.
Beuel, den 19. August 1924.
Beueler Chemikalienwerk A. G.
1 Der Vorstand. C. de Bary. G. Simon. O022
„Zoo“ Ausstellungshallen Aktien⸗
gesellschaft in Hamburg.
Generalversammlung am 11. Sep⸗ tember 1924, Nachm. 2 ½ Uhr, im Bankhaus Tillmann Schauenburger⸗ straße 44/48.
1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über das abgelaufene Ge⸗ schäftsjahr, Vorlage der Bilanz und Jahresrechnung.
Genehmigung der Bilanz und Jahres⸗ rechnung.
3. Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
betr.
des
laden wir hiermit zu der am Montag,
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Bericht über die Umstellung, Ge⸗ nehmigung der Eröffnungsbilanz in Goldmark sowie Vorlage des Prüfungsberichts abseiten des Vor stands und des Aufsichtsrats und Beschluß über die für die Umstellung erforderlichen Abänderungen des Gesellschaftsvertrags sowie über die Erhöhung des Aktienkapitals um G.⸗M. 15 000 unter Ausschluß des Bezugsrechts der Akticnäre. Der Vorstand.
5017] 8 Vereinsbant A.⸗G., Heidelberg.
1 Bekanntmachung.
Die ordentliche Generalversammlung vom 20. Juni 1924 hat beschlossen, das bisherige Grundkapital von 100 Millionen Papiermark auf 100 000 Goldmark fest⸗ zusetzen.
Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise vorgenommen, daß je 20 Aktien im Nennwert von 1000 ℳ zu je 1 Aktie von 20 Goldmark zusammengelegt werden. Die Gesellschaft ist bereit, An⸗ und Ver⸗ käufe von Spitzenbeträgen zu vermitteln.
Wir fordern die Aktionäre auf, ihre Aktien bis spätestens 30. November 1924 bei der Gesellschaftskasse in Heidelberg zum Zwecke des Umtausches einzureichen. Die nicht bis zum obigen Termin zum Umtausch eingereichten Aktien werden auf Grund des § 290 H.⸗G⸗B. für kraftlos erklärt.
Heidelberg, den 20. August 1924.
Der Vorstand.
[44911] Bank für Innen⸗und Außenhand AUAktiengefellschaft, Berlin.
Auf Grund des § 19 der Satzungen laden wir die Aktionäre der Bank für Innen⸗ und Außenhandel Aktiengesell⸗ schaft, Berlin, zu der am Montag, den 15. September 1924, b 8 [5 uhr, in den Geschäftsräumen der Be Französische Straße 13, stattfindenden außerordentlichen Generalversamm⸗
lung ein. 1. Beschlußfassung über die Goldbilan
per 1. Januar 1924.
2. Beschlußfassung über die Umstellun
der Aktiengesellschaft auf Goldmark.
3. Beschlußfassung über die Erhöhung
des Grundkapitals.
4. Aenderung der Satzungen.
Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, müssen ihre Aktien spätestens drei Tage vor der Generalversammlung, den Tag der Generalversammlung nicht mitgerechnet, bei einem deutschen Notar oder bei der Gesellschaft selbst hinterlegen und bis nach der Generalversammlung belassen.
Berlin, den 21. August 1929 Bank für Innen⸗ und Außenhandel
Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
Tagesordnung:
8