1924 / 208 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Sep 1924 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß 8§8 2 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Gesetzes über wert⸗ 1 beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. I S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt: für eine Unze Feingold 11“ für ein Gramm Feingold demnach 35,5266 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. Berlin, den 2. September 1924.

Devisenbeschaffungsstelle Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seckel. ppa. Goldschmidt.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 55 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält

das Gesetz, betreffend das Eingehen deutscher Festungen, vom 25. August 1924,

die Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen, vom 27. August 1924,

die Vierte Verordnung zur Durchführung des Artikel I der Dritten Steuernotverordnung, vom 28. August 1924 *),

die Vierte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen, vom 28. August 1924, und

die Bekanntmachung über das Reichsgesetzblatt, 30. August 1924.

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 15 Goldpfennig.

Bei Abnahme von mehr als 10, 20 und 60 Druckbogen wird ein Preisnachlaß von 10, 20 und 30 vH gewährt. Barverkauf: Scharn⸗ horststraße 4, werktags zwischen 8 und 2 Uhr. Bestellungen auf Einzelnummern unmittelbar an das Gesetzsammlungsamt. Beerlin, den 3. September 1924.

Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

8 *) Enthaltend Aufwertung der Ansprüche aus privaten Ver⸗ sicherungsverträgen.

vom

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.

a zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses.

Auf Grund der Bekanntmachung über die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten vom 30. August 1917 (NGBl. S. 475), des § 34 des Feld⸗ und Forstpolizeigesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gesetzsamml. S. 437), des § 136 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) und des § 27 Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs in der Fassung des Artikels I der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Fe⸗ bruar 1924 (-GBl. S. 44) ordne ich in Abänderung meiner Polizeiverordnung vom 27. September 1922 IAII b 8407 für den Umfang des Preußischen Staates folgendes an: i

I. Die mit Kartoffeln bebauten Felder und die Vorräte an Kartoffeln unterliegen der amtlichen Beaufsichtigung zum Zwecke der Bekämpfung des Kartoffelkrebses. Die Aufsicht kann auch auf Felder erstreckt werden, die nur erst für die Bestellung mit Kartoffeln bestimmt oder bereits abgeerntet sind. Sie wird von den Ortspolizei⸗ behörden sowie den Hauptstellen für Pflanzenschutz ausgeübt. Letztere können hierzu auch die Bezirksstellen für Pflanzenschutz heranziehen.

11. Die mit der Aufsicht betrauten Personen dürfen die be⸗ treffenden Grundstücke und Aufbewahrungsräume betreten, auch Kartoffelpflanzen sowie deren Teile, insbesondere Knollen, in an⸗ gemessenem Umfange für die erforderlichen Untersuchungen entnehmen.

§ 2. Feststellung des Kartoffelkrebses.

I1. Krebsverdächtige Erscheinungen an ausgepflanzten oder aufge⸗ speicherten Kartoffeln sind binnen 24 Stunden der Ortspolizeibehörde oder der Gemeindebehörde anzuzeigen. Die Anzeigepflicht liegt bei Kartoffelpflanzen dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks und in dessen Abwesenheit dem Vertreter, bei Vorräten dem, der sie in Ver⸗ wahrung hat, ob. Die genannten Behörden können die Ausfüllung eines Fragebogens fordern.

11. Die Anzeigepflicht besteht nicht, wenn von anderer Seite be⸗ reits Anzeige erstattet worden ist.

III. Die Ortspolizei⸗ oder die Gemeindebehörden haben die An⸗ zeigen unverzüglich an die Hauptstelle für Pflanzenschutz weiterzuleiten.

IV. Die Merkmale des Kartoffelkrebses sind im Anhang angegeben.

V. Für die Feststellung ist die Entscheidung der Hauptstelle für Pflanzenschutz oder der von ihr Beauftragten maßgebend.

VI. Die Hauptstelle hat jede Feststellung der Biologischen Reichs⸗ anstalt anzuzeigen.

§ 3. Nutzungsbeschränkungen für verseuchte Felder.

I. Auf den Feldern, auf denen krebskranke Kartoffeln festgestellt worden sind (verseuchte Felder), sind die Rückstände der Kartoffel⸗ pflanzen, insbesondere Knollen und Kraut, sorgfältig zusammen zu bringen und zu verbrennen oder, sofern dies nicht möglich ist, mindestens ꝓ¼ m tief zu vergraben.

II. Die auf einem solchen Felde geernteten Kartofeln dürfen

1. nicht als Pflanzkartoffeln verwendet,

2. nicht ohne polizeiliche Erlaubnis aus dem Betrieb, in dem sie

gebaut worden sind, entfernt,

3. nur in gekochtem oder

werden. Die Ortspolizeibehörden dürfen die unter 2 angegebene Erlaubnis nur mit Zustimmung der Hauptstelle für Pflanzen⸗ schutz erteilen. 8 111, Auch die Abfälle solcher Kartoffeln (II) müssen sorgfältig gesammelt und verbrannt oder vor dem Verfüttern gekocht werden.

IV. In Betrieben, in denen Fabriken für die Verarbeitung von Kartoffeln bestehen, werden die auf verseuchten Feldern geernteten Knollen am besten ihnen zugeführt. Im übrigen ist jede Beförderung nach Möglichkeit zu vermeiden, da auch die an den Knollen haftende Erde den Krankheitserreger enthält.

V. Auf verseuchten Feldern dürfen nur die von der Ortspolizei⸗ behörde genehmigten Kartoffelsorten gebaut werden. Bei dieser Be⸗ schränkung bleibt es, bis sie von der Polizeibehörde nach gutachtlicher Aeußerung der Hauptstelle für Pflanzenschutz ausdrücklich aufgehoben wird

VI. Die Polizeibehörde darf nur den Anbau solcher Kartoffeln zulassen, die von dem deutschen Pflanzenschutzdienst in dem alljährlich von der Biologischen Reichsanstalt herausgegebenen Merkblatt über den Kartoffelkrebs als krebsfest bezeichnet sind. Es darf nur Planzgut angebaut werden, das von Feldern stammt, die von einer Landwirt⸗ schaftskammer oder der Kartoffelbaugesellschaft e. V. Berlin SW. 11, Bernburger Straße Nr. 15/16, oder der Deutschen Landwirtschafts⸗ Gesellschaft oder dem Reichslandbund anerkannt sind. Die Polizei⸗ behörde kann jedoch unter Würdigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalls auf Grund eines Gutachtens der Hauptstelle für Pflanzen⸗ schutz geeigneten Falls stufenweise Fristen für die Umstellung auf krebsfestes Saatgut bestimmen.

Domänen

gedämpften Zustande verfüttert

VII. Betriebe, in denen Kartoffelkrebs festgestellt ist, dürfen Stalldünger oder Jauche nicht verkaufen oder sonst weitergeben.

VIII. Auf krebeverseuchten Feldern geerntete krebsfeste Kar⸗ toffeln, die von anerkanntem krebsfesten Pflanzgut stammen, können zum Nachbau auf krebsverseuchten Feldern innerhalb desselben oder eines unmittelbar angrenzenden Betriebs, in Gemeindebezirken von einem Flächenumfang bis zu 750 ha auch innerhalb dieses Bezirks verwendet werden.

IX. Keller und sonstige Aufbewahrungsräume von krebskranken Kartoffeln sind nach Gebrauch mit Kalkmilch zu desinfizieren.

§ 4. Ausnahmen und weitergehende Vorschriften. 1. Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die Tätigkeit amtlicher Versuchsanstalten, wissenschaftliche Forschungen sowie die Entnahme von Proben durch die Aufsichtsorgane keine Anwendung. II. Weitergehende polizeiliche Anordnungen über die Benutzung der verseuchten Felder sind zulässig.

§ 5. Der Ansteckung verdächtige Felder.

Wenn damit gerechnet werden muß, daß der Ansteckungsstoff auch auf andere Felder übertragen ist, ohne daß bisher dort der Kartoffel⸗ krebs festgestellt worden wäre, oder wenn zu besorgen ist, daß er ohne entsprechende Maßnahmen dorthin übertragen wird, kann die Polizei⸗ behörde die vorstehenden Bestimmungen in vollem Umfang oder zum Teil auch auf diese Felder (der Ansteckung verdächtige Felder) er⸗ strecken. Den Umfang der verdächtigen Zone bestimmt die Polizei⸗ behörde auf Grund gutachtlicher Aeußerung der Hauptstelle für Pflanzenschutz.

§ 6. Kranke Kartoffelbestände außerhalb land⸗ wirtschaftlicher Betriebe.

Werden außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe krebskranke Knollen gefunden, müssen auch die betreffenden Kartoffelbestände nach den Anweisungen der Ortspolizeibehörde für technische Zwecke (Brennen ꝛc.) oder anderweit unschädlich an Ort und Stelle verwendet werden.

§ 7. Gemeindebehörden. Die Ortspolizeibehörde kann ihre Befugnisse der Gemeinde⸗ behörde übertragen. 8 (avriste 8 Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Vorschriften werden nach § 2 der Bekanntmachung vom 30. August 1917 (RGBl. S. 745) in Verbindung mit § 27 Abs. 2 Nr. 1 des Stratgesetzbuchs in der Fassung des Artikels 1 der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (RGBl. S. 44) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafen von 3 bis zu 10 000 Goldmark oder mit einer dieser Strafen geahndet.

§ 9. Weitergehende Anordnungen. Weitergehende Anordnungen der nachgeordneten Polizeibehörden

sind zulässig. § 10. Inkrafttreten.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 27. August 1924. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 2u Eggert.

Anhang.

Nach dem Flugblatt Nr. 53 der Biologischen Anstalt für Land⸗ und Forstwirtschaft vom Mai 1914 ist der Kartoffelkrebs daran er⸗ kenntlich, daß man an den Knollen Wucherungen von verschiedener Größe und Form findet, deren Oberfläche warzig und später oft zer⸗ klüftet ist, so daß sie zuweilen an manche Sorten von Bade⸗ schwämmen erinnern. Manchmal erscheinen sie nur wie kleine Warzen, oft sind es große Auswüchse, nicht selten endlich ist von der eigentlichen Knolle nichts mehr zu erkennen und an ihrer Stelle finden sich schwammartige Mißbildungen, die nur durch den Ort ihres Vor⸗ kommens erkennen lassen, daß sie ursprünglich aus jungen Kartoffeln entstanden sind. Anfänglich sind alle diese Mißbildungen hellbraun und fest. Später werden sie dunkelbraun und schwarzbraun und zer⸗ fallen allmählich, indem sie bei trockenem Wetter verschrumpfen und zerkrümeln, bei nassem verfaulen.

Da die Krankheit alle sungen Gewebe ergreifen kann, so findet man Krebswucherungen außer an den Knollen auch an anderen Teilen der Pflanze. Meistens werden die Knollen, die Wurzelzweige und die unterirdischen Stengelteile ergriffken. Wenn die jungen Triebe aber längere Zeit brauchen, um aus dem Boden herauszukommen, oder wenn längere Zeit feuchtes Wetter herrscht, bilden sich auch an den Blattknospen der oberirdischen Stengel Geschwülste, an denen man nicht selten noch erkennen kann, daß sie aus Blattanlagen hervor⸗ gegangen sind. Die oberirdischen Pflanzenteile sind ebenso wie die am

Licht liegenden Knollenauswüchse grün, oft mit einem weißlichen oder

rötlichen Ton.

Bekannnm huüng Montag, den 8. September 1924, Vormittags 10 Uhr, findet gemäß § 35 des Landeswahlgesetzes und § 79 der Landeswahlordnung im Sitzungssaal des Preußischen Statisti⸗ schen Landesamts, Berlin SW. 68, Lindenstraße 28, zur Fest⸗ stellung des Ersatzmannes für den verstorbenen Ab⸗ geordneten des Preußischen Landtags, Regierungsrats Dr. Max Bendiner des 3. Wahlkreises (Potsdam 11) eine zweite öffentliche Sitzung des Lan deswahl⸗ ausschusses statt. 8

Berlin, den 3. September 1924.

SHer Landeswahllelter.

Dr. Saenger.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags beriet, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger“ mitteilt, am Dienstag den Haushalt der Gestüts⸗ verwaltung. Abg. v. Plehwe (D. Nat.) gab als Bericht⸗ erstatter einen Ueberblick über den Haushalt. Der Landwirtschafts⸗ minister Dr. Wendorff gab seinem Bedauern darüber Ausdruck, daß im Jahre 1923 keine Pferdezählung stattgefunden habe. 1922 habe der preußische Bestand betragen 2 590 832 Pferde, 1914 dagegen 2 490 348 Pferde, beides berechnet auf den jetzigen Staatsumfang. Eine Zunahme im letzten Jahre sei zweifellos nicht vorhanden Die vom Reichsfinanzminister mit 23 Millionen veranschlagten Einnahmen aus der Rennwettsteuer seien zu hoch angenommen worden; wahrschein⸗ lich sei nur mit einem Eingang von 10 bis 11 Millionen zu rechnen. Nicht beizutreten sei dem Antrag des Staatsrats, die Zuwendungen für den Berliner Rennverein zugunsten der Provinz zu beschneiden; die Povinzialrennvereine hätten das auch eingesehen. In der Aus⸗ sprache verlangte Abg. Peters⸗Hochdann (Soz.) größere Spar⸗ samkeit in der Verwaltung. Abg. Heldt (D. Vp.) forderte, daß die privaten Zuchtversuche, die jetzt von den großen Verbänden vielfach unterdrückt würden, von der Regierung eine Förderung er⸗ führen; es sei notwendig, daß diese Organisationen nicht über Ein⸗ stellung von Zuchthengsten, über Körung usw. die Entscheidung hätten. Das Pferd der Zukunft sei das hannoversche Pferd; es käme auch be⸗ sonders für die Ausfuhr in Frage. Abg. Stendel (D. Vp.) forderte staatliche Zuschüsse für die privaten Pferdezüchter in Ostfries⸗ land. Der Oberlandstallmeister teilte mit, 9 das Gestüt in Osnabrück im Juli nächsten Jahres fertiggestellt werden würde. Abg. Wachhorst de Wente (Dem.) wies auf die blühende Pferdezucht in Ostfriesland und Oldenburg hin sowie auf die starke Ausfuhr in diesen Pferden; diese Zucht werde ohne jede staatliche Unterstützung getrieben. Man müsse die staatliche Regie abbauen und zur genossenschaftlichen Hengsthaltung kommen. Der Redner teilte mit, daß die Landwirtschaftskammer in Hannover Ver⸗

handlungen mit Sowjetrußland führe, um Absatzgebiete für Pferde und Rindvieh in Südwestsibirien zu schaffen. Abg. Meyer⸗ Bielefeld (D. Nat.) hob hervor, daß allerdings auf das Genossen⸗ schaftswesen Wert zu legen sei, daß es aber nur dort durchgeführt werden könne, wo geeignete Zuchtgebiete vorhanden wären.

Nach Erledigung einer Reihe von Abstimmungen war die Be⸗ ratung des Gestütshaushalts beendet. Heute wird der Haushalt des Ministeriums des Innern beraten werden. 8

Statistik und Volkswirtschaft.

Ueber den Arbeitsmarkt im Juli 1924 nach den statistischen Erhebungen wird in Nr. 17 des „Reichsarbeits⸗ blatts“ vom 1. September d. J. folgende Gesamtübersicht veröffentlicht:

Die ungünstige Entwicklung des Arbeitsmarktes hat auch im Juli angehalten. Eine gewisse Erleichterung brachten in den meisten Gegenden die sich bei den Erntearbeiten in der Landwirtschaft bietenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Nach der Krankenkassenstatistik ist im Mitgliederbestand der 5419 Kassen, deren Berichte vorlagen, ein Rückgang festzustellen. Verglichen mit dem Vormonat ist e etwas stärker geworden. Die Gesamtzahl der Versicherungs⸗ pflichtigen betrug bei den genannten Kassen am 1. Juli 12 292 464; sie senkte sich am 1. August auf 12 077 762, d. h. . oder 1,7 vH (im Vormonat 1,0 vH). Die Arbeitslosen⸗ statistik der Fachverbände ergibt für den Juli eine weitere gleich⸗ mäßig anhaltende Verschlechterung. In den 37 berichtenden Ver⸗ bänden wurden unter 3,4 Mill. durch die Erhebung erfaßten Mit gliedern 427 683 oder 12,5 vH als arbeitslos gezählt (im Vormonat 10,5 vo). Die Kurzarbeitsstatistik zeigt eine sehr starke Zunahme der Fälle von Arbeitszeitverkürzungen; Ende Juli arbeiteten von 2,95 Mill. Mitgliedern in 33 berichtenden Ver⸗ bänden 830 844 oder 28,2 vH mit verkürzter Arbeitszeit (im Vorm. 19,4 vH.). Auch dem durchschnittliche Maße des wöchentlichen Arbeitsstundenausfalles nach ist eine Ver⸗ schärfung der Notlage eingerreten. Die Inanspruchnahme der Erwerbslosenfürsorge hat im unbesetzten Deutschland eine weitere Zunahme erfahren. Vom 15. Juli bis zum 1. August stieg die Zahl der Hauptunterstützungsempfänger von 277 237 auf 328 111 oder um 18 vH, bis zum 15. August erhöhte sich die Anzahl weiter um 9 vH auf 355 848 unterstützte Erwerbslose. Nach der Monats⸗ statistik der Arbeitsnachweise zeigt die Arbeitsmarktlage wie im Vormonat eine Verschlechterung. Da sich aber vielfach bei den Erntearbeiten Beschäftigungsmöglichkeit bot, blieb die Verschlechterung dem Umfang nach wesentlich geringer als im Vormonat. Die Zahl der offenen Stellen ging um 9,6 vH (im Vormonat 24 vH) zurück, während die Zahl der Arbeitsgesuche um 7,8 vH (im Vor⸗ monat 7,5 vH) stieg. Die Zahl der Stellenbesetzungen wurde um 7,2 vo (im Vorm. 24 vH) niedriger. Die Gesamtandrangsziffer belief sich auf 344 (im Vorm. 288). Nach dem Geschlecht getrennt ergeben sich bei den Männern 425 (i. Vorm. 359), bei de Frauen 207 (i. Vorm. 171) Arbeitsgesuche auf je 100 offene Stellen Von je 100 Arbeitsuchenden konnten im Gesamtdurchschnitt nur 23,7 (gegen 27,5 im Vorm.) vermittelt werden, während die Ziffer der von je 100 angebotenen durch Vermittlung der Nachweise besetzten Stellen auf 81,4 (i. Vorm. 79,4) stieg. Die Ergebnisse der Stichtagzählung vom 14. August bei den 732 wichtigsten Arbeitsnachweisen lassen ein gleichmäßiges Ansteigen der Zahl der am Schluß des Stichtags verfügbaren Arbeitsuchenden und ein ebenso gleichmäßiges Sinken der offenen Stellen erkennen.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 3. September 1924.

Telegraphische Auszahlung (in Billionen).

2. September

Geld Brief

1,425 1,435 1,705 1,715 228 2,25 18,825 18,915 4,19 4,21 0,405 0,415 162,29 163,11 21,05 21,15 57,71 57,99 75,13 75,51 10,47

10,53 18,55 18,65 5,42

5,44 68,83 69,17 11,97

12,0

22,74 22,86

12,565 78,80 3,07 55,36

111,37 111,92

5,45 5,4 5,91

3. September

6 Geld Brief Buenos 1ie . Papierpeso). 8 455 ee 1,705 1,715 Konstantinopel. 2,245 2,265 London ..... 18,81 18,90 New York... 4,19 4,21 Rio de Janeiro... 0,395 0,405 Amsterd.⸗Rotterdam 162,04 162,86 Brüssel u. Antwerpen 21,45 21,55 57,71 57,99

IETVa Bansss 75,16 75,54 Helsingorres.. 10,47 10,53 b“ 18,59 18,69 Jugoflawien.. 5,47 5,49 Kopenhagen.. 68,83 69,17 Lissabon und Oporto 11,97 12,03

““ 22,69 22,81

1“ 12,575 12,600 Schweiz. 78,90 79,30 Sofia. 6ä6ba 3,06 3,08 ’“ 55,36 55,64 Stockholm und

Gothenburg .. 111,37 111,93 Budapest. 5,45 5,47 ö“ 5,915 5,935

Ausländische Banknoten (in Billionen).

2. September Geld Brief 4,19 4,21 4,19 4,21 1,42 1,44 0,40 942 18,79 18,89 18,78 18,88 20,91 21,01 3,04 3,06 68,70 69,04 74,96 75,34 10,44 10 50 22,74 22,86 161,94 16276 18,65 18,75 5,37 5,39 57,56 57,84 2,06 2,08 2,02 2,04 111,17 111,773 78,56 8 55,16

3, September Geld Brief 4,19 4,21 4,19 4,21 1,44 1,46 0,39 0,41 18,78 18,88

18,78 18,88 Belgische ... 8 21,30 21,40 Bulgarische.

Dänische 68,73 69,07 Danziger (Gulden). 74,96 75,34 Finnische 10,43 10,49 Französische 22,69 22,81 Holländische e“ 161,72 162,54 Italienische über 10 Lire 18,69 18,79 Jugoflawische. 5,46 5,48 Norwegische.. 57,56 57,84 Rumänische 1000 Lei 2,09 2,11

unter 500 Lei 207 2,09 Schwedische.. 111,12 111,68 Schweizer. 78,80 79,20 JAE1““ 55,26 55,54 Tschecho⸗slow. 100 Kr.

u. darüber 12,54 12,60

unter 100 Kr. 12,53 12,59 Oesterreichische ... 5,915 5,935 5,915 Unhertlche. . 5,40 5,42 5,39

Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. und Ungar. Kronen für je 100 000 Ein⸗ heiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.

Banknoten

Amerik. 1000-5 Doll. Argentinische.. Brasilianische... Englische große ..

1 £ u. dar.

12,57 12,52

(Weitere Nachrichten über Handel u. Gewerbe s. i. d. Zweiten Beilage)

L

. Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Mittwoch, den 3. September

1924

Nr.

Nichtamtliches. (Fortsetzung aus der Ersten Beilage. 1 Handel und Gewerbe. Wochenübersicht der Deutschen Golddiskontbank 1 vom 30. August 1924. 1

18 30. 8. 24 Aktiva n he Goldbestand. 9 000 2. Noten ausländischer Parntbtbt 16 110 .Täglich fällige Forde⸗ 1 096 755 6 220 417

9 000 14 611

761 157

rungen im Ausland. 6 445 035

.‚Wechsel und Schecks davon kurzfristig L 218 342. —. 5

Nochnicht eingezahltes

Aktienkapital.. Sonstige Aktiva

3 522 300 37 016

10 789 120

3 522 300 31 755

10 896 338

Passiva Grundkapital. Reservefonds..

3. Banknotenumlauf .

. Täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten.. 476 939 3 10 390 868 .Sonstige Passiva.. 419 399 10 398 252 3 10 896 338 13 10 10 789 120 Giroverbindlichkeiten: 2 7 429 079.9. MW.

10 000 000 10 000 000

Budapest, 1. September. (W. T. B.) Wochenausweis der Ungarischen Nationalbank vom 23. August 1923 (in Klammern Zunahme und Abnahme im Vergleich zu dem Stande vom 15. August). In Millionen Kronen: Gold, Devisen und Valuten 1 843 949 (Zun. 27 680), auf das Aktienkapital noch rückständige Ein⸗ zahlungen (Goldkronen 13 224) 8723 (Abn. 677), Wechfel, Warrants und Effekten 1 339 790 (Zun. 34 470), Darlehen gegen Handpfand Schuld des Staates 1 978 130 (Abn. 852), Gebäude samt Einrichtung 82 018 (unverändert), andere Aktiven 3 410 743 (Zun. 190 724). Passiva. Aktienkapital (Goldkronen 30 000 000) 449 673 (unver⸗ ändert), Notenumlauf 3 427 451 (Abn. 69 579), Giroguthaben, Depols und sofort fällige sonstige Verbindlichkeiten: a) staatliche 1 208 435, b) sonstige 396 069, zusammen 1 604 504 (Zun. 93 017), onstige Passiven 3 181 725 (Zun. 227 907).

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 2. September auf 129,50 (am 1. September auf 129,00 ℳ) für 100 kg.

Berlin, 2. September. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen, lose 16,75 bis 22,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 16,00 bis 17,00 ℳ, Haferflocken, lose 18,00 bis 20,00 ℳ, Hafergrütze, lose 19,00 bis 21,00 ℳ, Roggenmehl 0/1 14,00 bis 15,00 ℳ, Weizengrieß 19,00 bis 20,50 ℳ, Hartgrieß 23,00 bis 25,50 ℳ, 70 % Weizenmehl 17,00 bis 18,25 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 19,00 bis 24,50 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 17,50 bis 22,00 ℳ, Speiseerbsen, kleine 12,00 bis 16,00 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 20,00 bis 24,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen 27,00 bis 30,50 ℳ, Linsen, kleine 20,00 bis 29,50 ℳ, Linsen, mittel 31,00 bis 37,50 ℳ, Linsen, große 39,00 bis 46,00 ℳ, Kartoffelmehl 18,75 bis 20,50 ℳ, Makkaroni, Grießware 37,00 bis 43,00 ℳ, Makkaroni, Mehlware 38,00 bis —,— ℳ, Schnittnudeln, Mehlware 20,00 bis 22,50 ℳ, Bruchreis 15,50 bis 16,50 ℳ, Rangoon Reis 18,00 bis 18,50 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 23,25 bis 31,00 ℳ, Tafelreis, Java 30,00 bis 37,00 ℳ, Ringäpfel, amerikan. 85,00 bis 90,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 40,00 bis 43,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 50,00 bis 55,00 ℳ,

Kal. Pflaumen 40/50 60,00 bis —,— ℳ, Rosinen Candia 65,00 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 80,860 bis 92,00 ℳ, Korinthen choice 70,00 bis 75,00 ℳ, Mandeln, füße Bari 175,00 bis 180,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 155,00 bis 160,00 ℳ, Zimt (Kassia) 106,00 bis 115,00 ℳ, Kümmel, holl. 55,00 bis 65,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 108,00 bis 115,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 150,00 bis 155,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 185,00 bis 215,00 ℳ, Robkaffee Zentralamerika 220,00 bis 285,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 230,00 bis 280,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 300,00 bis 375,00 ℳ, Röstgetreide, lose 16,50 bis 18,00 ℳ, Kakao, fettarm 65,00 bis 75,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 86,00 bis 100,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 320,00 bis 400,00 ℳ, Tee indisch, gepackt 400,00 bis 470,00 ℳ, Inlandszucker Melis 37,50 bis 38,50 ℳ, Inlandszucker Raffinade 39,00 bis 41,00 ℳ, Zucker Würfel 44,00 bis 47,50 ℳ, Kunsthonig 30,00 bis 38,00 ℳ. Zuckersirup, hell, in Eimern 40,00 bis 45,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 27,00 bis 31,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 90,00. bis 95,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 35,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 30,00 bis 36,00 ℳ, Steinsalz, lose 3,10 bis 3,70 ℳ, Siedesalz, lose 4,00 bis 4,70 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 84,00 bis 84,50 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 85,00 bis 86,00 ℳ, Purelard in Tierces 81,50 bis 82,00 ℳ, Purelard in Kisten 81,50 bis 82,00 ℳ, Speisetalg, gepackt 62,00 bis —,— ℳ, Speisetalg in Kübeln —,— bis „Margarine, Handelsmarke I 66,00 ℳ, II 60,00 bis 63,00 ℳ, Margarine, Spezialmarke I. 80,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis 71,00 ℳ, Margarine III —,— ℳ, Molkereibutter in Fässern 196,00 bis 201,00 ℳ, Molkereibutter in Packungen 201,00 bis 206,00 ℳ, Landbutter —,— bis —,— ℳ, Auslandsbutter in Fässern 202,00 bis 208,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen —,— bis —,— ℳ, Corned beef 12⁄6 Ibs. per Kiste 34,75 bis 37,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8/10 12/14 90,00 bis 95,00 ℳ, Quadratkäse 30,00 bis 45,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 100,00 bis 120,00 ℳ, bayr. Emmenthaler 160,00 bis 170,00 ℳ, echter Emmenthaler 170,00 bis 180,00 ℳ, ausl. ungez. Kondens⸗ milch 48/16 21,00 bis 23,25 ℳ, inl. ungez. Kondensmilch 48/12 16,50 bis 17,50 ℳ, inl gez. Kondensmilch 26,00 bis 26,50 ℳ. Umrechnungszahl: 1000 Milliarden = 1 Goldmark.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ Wertpapiermärkten.

Devisen

Danzig, 2. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Danziger Gulden.) Noten: Amerikanische —,— G., B., Polnische 100 Zloty⸗Lok.⸗Noten 107,23 G., 107,77 B., 100 Billionen Reichsmark. —,— G., —,— B., 100 Rentenmark 133,166 G., 133,834 B. Schecks: Warschau 106,48 G., 107,02 B. Aus⸗ zahlungen: Berlin 100 Billionen 132,293 G., 132,957 B., London 25,04 G., —,— B., Amsterdam 215,00 G., 216,30 B.

Wien, 2. September. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 27 490,00 G., Berlin 16 850 ) G., Budapest 0,91,40**) G., Kopenhagen 11 430 G., London 319 000,00 G., Paris 3867,00 G., Zürich 13 365,00 G., Marknoten 16 580*) G., Lirenoten 3155,00 G., Jugoflawische Noten 909,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2117,00 G., Poln. Noten 13 520,00 †) G., Dollar 70 460,00 G., Unshetsc Noten 0,88,90 **) G., Schwedische Noten 18 580,00 G. *) für eine Billion, **) für 100 Ung. Kronen, †) für Zloty.

Prag, 2. September. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1322,00, Berlin 8,11 ⅞*), Christiania 472,50, Kopenhagen 562,00, Stockholm 906,75, Zürich 640,00, London 153,10, New York 34,10, Wien 4,81, Madrid 462,50, Marknoten 8,07 *), Polnische Noten 6,53 ¾, Paris 185,00, Italien —, . —h far ein Beuth.

London, 2. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 82,ͦ82 ½, New York 4,39,31, Deutschland 18,925 Billionen, Belgien 88,50, Spanien 33,91, Holland 11,60 ¾, Italien 101,31, Schweiz 23,86 ¼, Wien 321 000.

Paris, 2. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland —,—, Bukarest 9,05, Prag 55,30, Wien 26 ⅛, Amerika 18,43, Belgien 92,75, England 82,77, Holland 714,75, Italien 81,80, Schweiz 348,00, Spanien 243,75, Warschau 356,50, Kopenhagen —,—, Stockholm 491,50, Christiania —,—.

Amsterdam, 2. September. (W.T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 11,70 ⅞, Berlin 0,61 ½ Fl. für eine Billion, Paris 14,31, Brüssel 13,12 ½4, Schweiz 48,57 ½, Wien 0,0036 ½, Kopen⸗ hagen 42 30, Stockholm 68,70, Christiania 35,70. (EInoffizielle

(Alles in B

Notierungen.) New York 258,25, Madrid 34,25, Italien 11,40, Prag 7,75, Helsingfors 6,45, Budapest 0,0037 ½, Bukarest 1,17 ½, Warschau —.—.

Zürich, 2. September. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,31 ¼, London 23,87, Paris 28,80, Brüssel 27,00, Mailand 23,55, Madrid 70,65, Holland 205,70, Stockholm 141,25, Christiania 73,50, Kopenhagen 87,00, Prag 15,92 ½, Berlin 1,27 Frank für eine Billion,

Wien 0,00,74,75, Budapest 0,00,69 ½, Belgrad 6,82 ½, Sofia 3,87 ½.

Bukarest 2,60, Warschau 102,50, Helsingfors 13,35, Konstantinopel 2,82, Athen 9,44, Buenos Aires 182,50, Italien —,—.

Kopenhagen, 2. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 27,40, New York 6,11, Hamburg —,—, Paris 33,40, Antwerpen 31,15, Zürich 115,10, Rom 27,28, Amsterdam 236,70, Stockholm 162,35, Christiania 84,80, Helsingfors 15,20, Prag 18,33.

Stockholm, 2. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 16,89, Berlin 0,89,75 für eine Billion, Paris 20,45, Brüssel 19,25, Schweiz. Plätze 71,00, Amsterdam 145,75, Kopenhagen 61,90, Christiania 52,15, Washington 3,75 ¾, Helsingfors 9,45, Prag 11,70.

Christianta, 2 September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 32,45, Hamburg —,—, Paris 39,75, New York 7,23, Amsterdam 280,50, Zürich 136,50, Helsingfors 18,15, Antwerpen 36,75, Stock⸗ holm 192,50, Kopenhagen 119,00, Prag 21,80.

„London, 2. September. (W. T. B.) Silber 34 6, Silber auf Lieferung 34716. Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 2. September. (W. T. B.) (In Billionen.) Oesterreichische Kreditanstalt 0,4375, Adlerwerke 2,8, Aschaffenburger Zellstoff 23,5, Badische Anilinfabrik 21 , Lothringer Zement —,—, Chemische Griesheim 18,5, Deutsche Gold⸗ und Silber⸗Scheideanst. 16,0, Frankfurter Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 4,0, Hilpert Maschinen 5,1, Höchster Farbwerke 17,5, Phil. Holzmann 6,5, Holzverkohlungs⸗Industrie 8,0, Wayß u. Freitag 4,0, Zuckerfabrik

Bad. Waghäusel 3 %.

„Hamburg, 2. September. (W. T. B.) (Schlußkurse.) (In Billionen.) Brasilbank 39,5, Commerz⸗ u. Privatbank 6,65, Vereinsbank 4,5, Lübeck⸗Büchen 94,0, Schantungbahn 2,0, Deutsch⸗ Austral. 29,0, Hamburg⸗Amerika⸗Paketf. 30,5, Hamburg⸗Südamerika 39,75, Nordd. Lloyd 7,8, Vereinigte Elbschiffahrt 3,5, Calmon Asbest 1,45, Harburg⸗Wiener Gummi 3,02, Ottensen Eisen 3.,5, Alsen Zement 58,0, Anglo Guano 14,75 B, Merck Guano 10,25, Dynamit Nobel 10,0, Holstenbrauerei 32,0, Neu Guinea —,—, Otavi Minen 24,0. Freiverkehr. Kaoko —,—, Sloman Salpeter —,—.

Wien, 2. September. (W. T. B.) (In Tausenden.) Türkische Lose —,—, Mairente 1,2, Februarrente 1,36, Oesterreichische Gold⸗ rente 22 000, Oesterreichische Kronenrente 1300, Ungarische Goldrente 61,8, Ungarische Kronenrente 11,0, Anglo⸗österreichische Bank 172,0, Wiener Bankverein 111,0, Oesterreichische Kreditanstalt 179,0, Ungar. allgemeine Kreditbank 510,0, Länderbank, junge 260,0, Niederösterr. Eskomptebank 300,0, Unionbank 152,0, Ferdinand Nordbahn 122,3, Oesterreichische Staatsbahn 431,0, Südbahn 54,8, Südbahn⸗ prioritäten 421,5, Siemens⸗Schuckertwerk 114,0, Alpine Montanges. —,—, Poldihütte —,—, Prager Eisenindustrie —,—, Rimamurany 141,2, Oesterreichische Waffenfabrik⸗Ges. 37,0, Brügxer Kohlenberg⸗ bau 1615, Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 52,5, Daimler Motoren 16,2, Skodawerke —,—, Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 185,0, Galizia Naphta „Galicia“ —,—, Oesterr.⸗stever. Magnesit⸗Akt. 41,5.

Amsterdam, 2. September. (W. T. B.) 6 % Niederlaͤndische Staatsanleihe 1922 A u. B 100,0, 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 Fl. 84,50, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 675 6, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu 1000 Fl. 102,25, Nederl. Handel Maatschappif⸗Akt. —,—, Jürgens Margarine 61 ⅜, Philips Glocilampen —,—, Geconsol. Holl. Petroleum 168,75, Kominkl. Nederl. Petroleum 334,25, Amsterdam Rubber 151,50, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 84,75, Nederl. Scheep⸗ vart⸗Unie 126,50, Cultuur Mpiij. der Vorstenlanden 168,25, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 436,50 ex., Deli Maatschappif 376,00.

8 1 1

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Bradford, 1. September. (W. T. B.) Am Wollmarkt herrschte eine gesunde Nachfrage, die Preisbewegung war aber den Käufern nicht günstig. In Garnen entwickelte sich größeres Geschäft, da die Aussichten des Exporthandels hoffnungsvoller erscheinen.

4. EE“

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

3. Verzäufe, Verpachtungen, Verdingungen 20” 8

4. von, C“

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsbe Kolonialgesellschaften. -

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.

9 9 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. er nzeiger. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherun⸗

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

1,— Goldmark freibleibend.

Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachunge 11. Privatanzeigen.

Befristete Anzeigen müssen drei

Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

[47965]

Untersuchungs⸗ fachen.

[47469] Beschluß. Der Schütze Vinzenz Vorhold, 3. Komp. Inft.⸗Regt. Nr. 18 zu Paderborn, wird gemäß § 21 des Wehrgesetzes vom 23. 3. 1921 und § 437 Str.⸗Pr.⸗O. für fahnen⸗

flüchtig erklärt.

Paderborn, den 25. August 1924. Das Amtsgericht.

Gummi⸗Akt. 300 sind ermittelt.

[477531 Die Ehefrau geb. Kumper, in

[47470] Der Reiter Friedrich Bierwirth aus Paderborn, 5. Esk. Reiterregts. Nr. 15, gebogen am 30. Mai 1903 zu Osnabrück, wird für fahnenflüchtig erklärt. 1 Paderborn, den 26. August 1924

NXE2⸗

Das Amtsgericht.

eld, beantragt.

mit fünf

¹ den 17. Dezember mittags 11 Uhr,

2. Aufgebote, Ver⸗

gebotstermine seine

Zustellungen u. dergl.

[47966] 8 [47754]

Die im Reichsanzeiger 239 vom 15. 10. 1. 1923 als in Verlust geraten gemeldete Rützkausen Dollarschatzanweisung über 100 Dollar 2.

Aufgebot.

„im Dahl“

Altona⸗Wandsbek, 29. 8. 1924. Deer Polizeipräsident.

Erledigung. Die im Reichsanzeiger 196 vom 25. 8. 23 gesperrten Norddeutsche Nr. 3094, 315, 317, 878, 1138, 1183, 1319, 1332, 1382, 1426 zu

Berlin, den 2. 9. 24. (Wp. 372/23). Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. Shsc. e Wilhelmine i/ Hamburg, mannsweg 151, Hs. 1, I, hat das Auf⸗ gebot des Hypothekenbriefes vom 1. Mai 1920 über 7500 Reichsmark, eingetragen im Grundbuch von Bargfeld Band IV Blatt 152 Abteilung III Nr. 10 für Fräulein Wilhelmine Kumper in Barg⸗ vH jährlich verzinslich, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf M 1924, vor dem unter⸗ anberaumten Rechte anzumelden Und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dlg

die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ . en, Bargteheide, den 28, Augus 2 Das Amtsgericht.

Der Landwirt Karl Kronenberg zu bei Wülfrath, Dollarsche g 2. die Ehefrau Wilhelm Caspers, Julie T. 100 455 hat sich wieder angefunden. geb. Oetelshoven, in Velbert haben das

Aufgebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefes vom 29. 3. 1911 über das

1924, laden.

für den Landwirt Karl Kronenberg in Rützkausen „im Dahl“ bei Wülfrath im Grundbuche von Velbert and 6 Blatt 219 auf dem Eigentum der Antrag⸗ stellerin zu 2 in Abt. III unter Nr. 5. eingetragene Restdarlehnskapital von 5000 ℳ, verzinslich vom 1. 5. 1911 mit 4 ½¼ %, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Dezember 1924, Mittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 7, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Velbert, den 19. August 1924. Amtsgericht.

Vollmer, Borstel⸗ 1924 ab

lungstermin:

[47427] Oeffentliche Zustellung. 1 Der minderjährige Karl Weißbecker in Bad Orb, vertreten durch den Vormund, Arbeiter Johann Weißbecker, in Bad Orb, Meistergasse, Prozeßbevollmächkigter: Justizobersekretär Redecker in Castrop, 12 gegen den Bergmann Karl Weber, früher in Ickern, Castroper Str. 58 (franz. Kasino), unter der Behauptung, daß dieser als außerehelicher Vater unter⸗

Vor⸗ Auf⸗

vertreten

haltspflichtig sei, mit dem Antrage, auf kostenpflichtige und vorläufige vollstreck⸗ kennen: bare Verurteilung des Beklagten zur Zah⸗ der lung einer vierteljährlichen im voraus schuldigen fälligen Unterhaltsrente von 60 Goldmark vom 1. Januar 1924 ab. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Feingold,

Beklagte vor das Amtsgericht, hier, Tag der

Zimmer 18, auf den 25. Sktober] Vollendung

Vormittags

Castrop, den 28. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

[47428] Oeffentliche Zustellung.

Erna Ursula Tronnier in Eisenach, ge⸗ setzlich vertreten durch das Jugendamt in Eisenach, klagt gegen den Schlosser Walter Wegerich, unbekannten Aufenthalts, auf Unterhalt. Sie hat beantragt, den Ver⸗ klagten zu verurteilen, ihr vom 1. März vierteljährlich im 45 Goldmark zu zahlen. Der Klägerin ist das Armenrecht bewilligt. 15. Vormittags 8 Uhr. Dazu wird der Verklagte geladen.

Eisenach, den 11. August 1924.

Thüringisches Amtsgericht. Abt. VIII.

[47435] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Sophie Spähn, geb. am 6. September 1919 zu Ulm, gesetzlich der in durch Jugendamts Blaubeuren, klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthalt led. Schlosser Otto Bausenhardt, früher in Ulm, mit dem Antrag, durch vorläufig vollstreckbares Urteil w Der Beklagte Klägerin Unterhaltsrente 900 eine monatliche Rente in Höhe von 20 Goldmark, 1 Goldmark = ½ „90 kg zu entrichten, und zwar vom Klagzustellung an bis zur

des 16. 1

9 ¼ Uhr, ge⸗monatlichen Raten im voraus Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Ulim auf Mittwoch, den 15. Oktober 1924, Nachm. 3 Uhr, geladen. Die öffentliche Zustellung der Klage ist bewilligt.

Den 28. August 1924.

Amtsgericht Ulm.

August 1924.

[47749] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen Else, Marianne und Herbert Gerhard Windisch in Oelsnitz i. V., vertreten durch das Jugendamt bei dem Rat der Stadt Oelsnitz j. V., klagen gegen den Schachtarbeiter Joseph Kirsch, geboren am 11. August 1882 in Biala bei Schüttenwalde, früher in Hamm i. W., Münsterstraße 190, unter der Behauptung, daß er der außereheliche Vater der Kläger ist, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an jeden der Kläger anstatt er in dem Ueceil des Amtsgerichts Castrop vom 21. März 1921 festgesetzten Unterhaltsrente von vierteljährlich 150 vom 17. Mai 1923 ab eine solche von monatlich 15 Goldmark, fällig am 17. eines jeden Monats, im voraus zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier auf den 30. Oktober 1924, Vormittags 10 Uhr, geladen. (Zimmer 36 Oberlandesgericht hier.)

Hamm, den 29. August 192 ¼.

(L. S.) Debbelt, 3 C 336/23.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

voraus

Verhand⸗

Oktober 1924,

den Amtsvormund des

abwesenden

für Recht zu er⸗

lagte wird verurteilt, an Stelle der seitber von jährlich

Lebensjahres, in

und die

8

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