1924 / 212 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Sep 1924 18:00:01 GMT) scan diff

Vor⸗ und Zuname

Wohnort

Max Fricke

Helene Kümmritz

I Richard Herold

Otto Krüger Heinrich Effels⸗ berg

V 8 SSh Annie Schrabach

Georg Schnarchen⸗ dorf

Ella Haynk Rudolf Maßmann Elisabeth dy

Armin Geßner Fritz Behringer Sophie Rehm Walter Lewe Georg Luber Jacobine Schmitz⸗

Valckenberg Josef Klare

Gön⸗

Hermann ningen Ilse Eggert Adolf Herr Katharina Burg Paul Springer Artur Adolph Erich Stolt

Düsseldorf⸗Rath, Oberather Str. 45. Gewerkschafts⸗ Berlin 80., Köpe⸗ beamtin nicker Str. 74. Behördenangestellter Bunzlau (Landrats⸗

amt). Geschäftsführer

Obermeister

Leipzig, Hospital⸗ straße 25. Essen⸗Ruhr, richstr. 6. Berlin W. 62, Bayreuther Str. 38 E. Leipzig⸗Gohlis, Platnerstr. 1. Rittergut Ventschow b. Ventschow, Mecklbg. Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Kantstr 120. Berlin⸗Grunewald, Karlsbader Str. 1. Frankfurt a. M., Hochstr. 48 I. Stuttgart, Blücher⸗ straße 7. Nürnberg, Heim⸗ gartenweg 23. 8 Lübeck, Schlüssel⸗ buden 16 II. Zwätzen b. Jena. Köln a. Rh., Wert⸗ straße 7. Essen⸗West, Klaus⸗ taler Str. 28. Berlin⸗Friedenau, Cranachstr. 7. Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Windscheid⸗

straße 11, Roland⸗

Bielefeld, straße 8. Berlin⸗ Wilmers⸗ dorf, Kaiserallee25. Berlin 0. 112, Box⸗ hagener Str. 841I. Berlin W. 35, Genthiner Str. 35. Hamburg 36,

Geschäftsführer

Lehrerin

Ingenieur

Gutssekretärin

Büroangestellter Sozialbeamtin Geschäftsführer Kaufmannsgehilfe Behördenangestellte Ingenieur 3

Administrator Verbandssekretärin

Behördenangestellter Ingenieur

Büroangestellte

Privatangestellter

Gewerkschafts⸗ beamtin Kaufmannsgehilfe

Gewerkschafts⸗ sekretär Kaufmannsgehilfe

Holstenwall 3/5.

Der in der II. Vorschlagsliste unter Nr. 1 bezeichnete Bewerber

hat die Wahl abgelehnt. ngenommen.

Die übrigen Bewerber haben die Wahl

Danach sind die in der I. Vorschlagsliste unter Nr. 1 bis 12

und die in der II.

25 der Wahlordnung).

Berlin⸗Wilmersdorf,

Vorschlagsliste unter Nr. 2 bis 13 bezeichneten Personen Mitglieder des V.

erwaltungsrats, die übrigen Ersatzmänner

den 6. September 1924.

3 Der Waͤhlleiter: Professor Dr. Laß, Geheimer Oberregierungsrat, Präsident i. e. R.

Filmverbot.

„Das Rennen des Todes“ 5 Akte

1370 m. Antrag⸗

steller und Ursprungsfirma: S. Nathan Filmvertrieb, Berlin, Prüfnummer 8809 Berlin.

Berlin, den 28. August 1924.

Der Leiter

der Filmoberprüfstelle.

Dr. Seeger.

Preußen.

Justizministerium. 8 u. erste Vertreter des GStA. b. d. KG. ist zum GStA. u. Präs. d. Strafvollzugsamts in

1 Der OStA. u. Rasch Cassel ernannt. Zu OSt. TDrautmann b.

Ministerium für

sind ernannt: mann b. d. StA. II aus Düsseldorf in M.⸗Gladbach.

der OIRat im IMin. Dr. Berlin, StARat Krusinger

Landwirtschaft, Domänen

und Forsten.

Die Oberförsterst bezirk Trier ist zum 1. O

elle Hermeskeil im Regierungs⸗ ktober 1924 zu besetzen. Bewerbungen

müssen bis zum 20. September 1924 eingehen.

Ministerium für Volkswohlfahr

betreffend den

ordnung für appr

ärzte vom Auf Grund des §.

Beklungimachung.

Erlaß einer Gebühren⸗ obierte Aerzte und Zahn

1. September 1924.

80 der Gewerbeordnung für das

Deutsche Reich (Reichsgesetzbl. 1883 S. 177 ff.) setze ich unter Aufhebung der Bekanntmachung, betreffend den Erlaß einer

Gebührenordnung für vom 25. Februar 1924 mit der Maßgabe, daß

approbierte Aerzte und Zahnärzte, in der Fassung vom 25. April 1924 die durch die Bekanntmachung vom

11. Juli 1924 I. M. IV. 173 verfügte Ermäßigung der Mindestsätze der Gebühren für Aerzte im Abschnitt II bis auf

weiteres in

8

Wirkung bleibt, folgendes fest:

I. Allgemeine Bestimmungen.

b Den in Deutschland 29 Abs. 1 GO.)) stehen Preußen ausüben, Maßgabe der nachstehenden

mangels

approbierten Aerzten und Zahnärzten für berufsmäßige Leistungen, die sie in einer Vereinbarunga Gebühren nach Bestimmungen zu. 2.

1 8 2 1 Die Mindestsätze gelangen zur Anwendung, wenn nachweislich

Unbemittelte oder finden ferner Anwendung, Staatsfonds, aus den Mi⸗ Krankenkasse 225

Armenverbände die Vervflichteten

RVO.,

sind. Sie wenn die Zahlung aus Reichs⸗ und tteln einer milden Stiftung oder einer knaypschaftlichen Krankenkasse

495 RDO.), Ersatzkasse (5, 503 RVO.), aus den Mitteln der Träger der Unfallversicherung (III. Buch RVO,), der Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung ([V. Buch RVO.) oder der An⸗ mgestelltenversicherung (Gesetz vom 20. Dezember 1911. Reichsgeletzbl. S. 989) oder von einer Gemeinde auf Grund des § 942 RVO. zu

leisten ist, das Mehr

soweit nicht besondere Schwierigkeiten der ämtlichen

des Zeitaufwandes einen höheren Satz

re gen. Die vorftehende Bestimmung über die Amwendung der

Hein⸗

einer eines Arztes

ndestsätze bei Krankenkassen ailt nur, wenn Krankenkasse Versicherten bei der Inanspruchnahme (Zahnarztes) durch eine Kassenbescheinigung ausweisen.

In dringenden Fällen sind von den gegen Krankbheit nach der RVO. Versicherten nur die Mindestsätze zu entrichten. und zwar auch dann, wenn die Kassenbescheinigung (Abs. 1) nicht bei⸗ gebracht wird.

Für die Behandlung der gegen Krankheit nach der RVO. Ver⸗ sicherten durch Zahnärzte ist Abschnitt IV maßgeblich.

Im übrigen ist die Höhe der Gebühr innerhalb der festgesetzten Grenzen nach den besonderen Umständen des einselnen Falles, ins⸗ besondere nach der Beschaffenheit und Schwieriakeit der Leistung. der Vermögenslage der Zahlungspflichtigen, den örtlichen Verhält⸗ nissen usw., zu bemessen. F.

Die Gebührensätze sind in Goldmark festgesetzt. Bei Bezahlung mit Pavpiermark erfolat die Umrechnung nach dem für den Zahltag amtlich bekanntgegebenen Goldumrechnungssatz für die Reichssteuwern.

Eine Gebühr kann nur für solche Verrichtungen in Ansatz gebracht werden, die eine selbständige Leistung darstellen. § 6.

„Die Gebühr für eine allgemeine Verrichtung (II A) gilt die ge⸗ wöhnliche Untersuchung (auch die qualitative Harnuntersuchung auf Zucker und Eiweiß) und die Verordnung mit ab.

Als „gewöhnliche“ sind nicht anzusehen Untersuchungen, für die in II B und III B besondere Gebühren angesetzt sind.

18

Die Gebühr für eine besondere Verrichtung (II B und III B) gilt die bei der Verrichtung notwendige gewöhnliche Untersuchung, Be⸗ vatung und Verordnung (unselbständige Leistung) mit ab.

Auch die Untersuchungen zu Ziffer 19, 64, 91 a und 113 a werden als unselbständige Leistung 5) durch die Gebühr für solche be⸗ sonderen Verrichtungen abgegolten, für die sie die notwendige Vor⸗ aussetzung sind. Die ausnahmsweise Anrechnung dieser Untersuchungs⸗ gebühren neben der Verrichtungsgebühr in besonders gearteten Fällen muß begründet werden.

§ 8.

Bei Verrichtungen zu II B, die im Verlaufe derselben Krankheit wiederholt werden, verringert sich die Gebühr bei der vierten und den folgenden Verrichtungen um ein Drittel.

§ 9. 1 8 8

Werden mehrere (mehr als eine) durch einen Krankheitsfall be⸗ dingte selbständige, besondere Verrichtungen der Abteilungen II B oder III B in zeitlichem Zusammenhange vorgenommen, so werden die Ge⸗ bühren für die höchstbewertete Verrichtunga voll (bei Zahlungs⸗ pflichtigen nach § 2 in den Mindestsätzen), für die übrigen Ver⸗ richtungen nur zur Höhe von zwei Dritteln berechnet. Haben mehr gls eine Verrichtung den gleichen Höchstsatz (bei § 2 in den Mindest⸗ säßen⸗ so wird nur die zuerst ausgeführte voll in Ansatz gebracht, alle übrigen mit 25 der Sätze. Von den vorstehend genannten Ver⸗ richtungen sind ausgenommen die unter IB 22 a, b, d und e. 65, 76 a und III B 7 a, b und d, die immer voll zu bewerten und für die Zählung der Verrichtungen nicht in Betracht zu ziehen sind.

Eine Gebühr, die nach § 8 verringert wird, erfährt nach Abs. 1 keine weitere Kürzung. 1

Bei der Kürzung der Gebührensätze nach § 8 und 9 wird volle 5 Goldpfennige nach oben abgerundet.

§ 10.

Verrichtungen, für die diese Gebührenordnung Gebühren nicht auswirft, sind nach Maßgabe der Sätze, die für gleichwertige Leistungen gewährt werden, zu vergüten.

auf

Die Kosten für die vom Arzte (Zahnarzte) beschafften Medi⸗ kamente, Impfstoffe, Verbandmittel und Materialien, ferner die besonderen durch die Verrichtung bedingten Unkosten in jedem einzelnen Falle sind dem Arzte (Zahnarzte) zu ersetzen, während die allgemeinen Unkosten durch die Gebühr für die E“ mit abgegolten werden.

§ 12.

Wird der Arzt (Zahnarzt) an Sonn⸗ und gesetzlichen Feiertagen in Anspruch genommen, so ist das Doppelte der Gebühren zu 11 A, 1, 2, 4, 6, 7, 11 und 18, ferner III 1 und 2 sowie 10, 21 und 26 in Ansatz zu bvingen, soweit es sich nicht um Nachtgebühren, um Ge⸗ bühren für Beratungen im Hause des Arztes außerhalb der Sprech⸗ stunde oder um Gebühren für sofort oder zu bestimmter Stunde verlangte Besuche handelt. 8 13

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1924 in Kraft. Von Zeit zu Zeit wird durch einen Ausschuß geprüft, ob die Gebühren⸗ ätze dem jeweiligen Teuerungsstand entsprechen. Der Ausschuß setzt si zusammen aus einem von mir zu bestimmenden Vorsitzenden, aus vier von den Hauptverbänden zu benennenden Vertretern der Reichs⸗ versicherungsträger darunter zwei Vertretern der Krankenkassen und einem von mir zu bestimmenden fünften Mitgliede einerseits 8 fünf von dem Aerztekammerausschuß für Preußen zu benennenden Aerzten, soweit die Gebühren für Aerzte (II) in Betracht kommen, und fünf von der Preußischen Zahnärztekammer zu benennenden Zahn⸗ ärzten, s von die Gebühren für Zahnärzte (III) in Betracht kommen, andererseits. Der Ausschuß übt seine Tätiakeit nach der von mir erlassenen Geschäftsanweisung aus.

Je nach dem Ergebnis der Prüfung bleibt eine Aenderung der Gebührensätze vorbehalten. Auch behalte ich mir vor, zwischen den Verhandlungen des Prüfungsausschusses eine dem Teuerungsstande entsprechende Abänderung der Gebührensätze zu bestimmen.

II. Gebühren für Aerzte. A) Allgemeine Verrichtungen.

1. Beratung eines Kranken beim Arzte Goldmark 4*“” 1,00 20,00 b) Findet die Beratung außerhalb der Sprechstunde statt,

so kommen höhere Sätze, in den Fällen des § 2 das Doppelte des Mindestsatzes in Anwendung Die Erhöhung darf nicht stattfinden, wenn der Kranke außerhalb der Sprechstunde bestellt wurde oder wenn er bereits vor Ablauf der Sprechstunde im Be⸗ handlungs⸗ oder Warteraum anwesend war oder wenn die Bestimmung zu 3 in Amwendung kommt. . c) bei Nacht (Abends 8 Uhr bis Morgens 8 Uhr) 2.00 40,00 d) durch den Fernsprecher bei Tdage. 1,00 10,00 e) durch den Fernsprecher bei Nacht 2,00 t) Findet die Beratung von einer außerhalb des Wohn⸗ hauses des Arztes gelegenen Fernsprechstelle statt, die der Arzt hierzu besonders aufsucht, so steht dem Arzte die Befuchsgebühr zu (Ziffer 2, 4, 8 bis 14). 2. a) Besuch des Arztes bei dem Kranken bei Tage 2,00 Wird der Besuch am Tage auf Verlangen des Kranken oder seiner Angehörigen sofort oder zu einer be⸗ stimmten Stunde gemacht, so ist das Doppelte, jedoch nicht über 40,00 ℳ, in Ansatz zu bringen. .“ 5J661111

c) Für einen sofort verlangten Besuch bei Nacht 6,00 60,00

d) Mehr als zwei Besuche bei Tage können nur dann be⸗

rechnet werden, wenn sie im Einverständnis mit dem Kranken oder dessen Angehörigen gemacht werden oder nach der Beschaffenheit des Falles geboten sind.

Die Besuchsgebühr gilt die gewöhnliche Untersuchung und Verordnung 6) mit ab, im übrigen ist sie neben der Gebühr für allgemeine und besondere Verrichtungen zu berechnen, sofern diese nicht in den Wohn⸗ oder Be⸗ handlungsräumen des Arztes ausgeführt werden. Ge⸗ forderte Besuche, bei denen es zu keiner ärztlichen Ver⸗ vichtung gekommen ist, sind dennoch nach den Ziffern 2 a —e zu entschädigen.

3. Schließt sich die Verrichtung an eine Beratung außerhalb der Sprechstunde an, so ist neben der Gebühr für die Ver⸗

11“

8 b Goldmark richtung eine solche für die Beratung (Nr. 1 a oder b) zu entrichten.

Muß der Arzt nach Beschaffenheit des Falles oder auf Verlongen des Kranken oder seiner Angehörigen länger als eine halbe Stunde verweilen, so stehen ihm außer der Ge⸗ bühr für Beratung oder Besuch (Nr. 1 a und b, 2 a c) oder der Verrichtungsgebühr zu:

Für jede weitere h““ halbe Stunde

v“

bei Nacht u““ ök“

5. Werden mehrere in einer Heilanstalt oder Strafanstalt befindliche oder zu einer Haushaltung gehörende und in demselben Hause wohnende Kranke gleichzeitig behandelt, so ermäßigt sich ohne Rücksicht darauf, wer zahlungspflichtig⸗ ist, der Gebührensatz für jede zweite und weitere beteiligte Person um die Hälfte der Sätze zu Nr. 1 und 2, jedoch nicht unter 0,60 Goldmark.

Der Besuch in der Heil⸗ oder Strafanstalt wird nicht nach Nr. 2, sondern nach Nr. 1 vergütet, wenn der Arzt in der Anstalt wohnt oder in ihr regelmäßig tätig ist.

6. Für die mündliche Beratung zweier oder mehrerer Aerzte leden S 1161114141414*” CCCAACC11115

6* für jeden als Beistand zu einer ärztlichen Verrichtung (Operationen usw.) hinzugezogenen Art 111113

171141411555““

8. Fuhrkosten und die durch den Weg zum Kranken bedingte Zeitversäumnis dürfen bei Krankenbesuchen im Wohnorte des Arztes oder außerhalb desselben bei weniger als 1 km Entfernung von seiner Wohnung in der Regel nicht berechnet werden, doch können sie bei der Bemessung der Forderung für den Besuch innerhalb der zu Nr. 2 aus⸗ eworfenen Sätze in Betracht gezogen werden.

9. Wenn die Wohnung des Kranken über 1 km von der des Arztes entfernt ist, kann auch innerhalb des Wohnorts des Arztes eine Entschädigung für Fuhrkosten berechnet werden, ferner für Zeitversäumnis für jede angefangene halbe Stunde bei Tage in Höhe von 1,50 bis 3,00 ℳ, bei Nacht in Höhe von 3,00 bis 6,00 ℳ, und zwar a) bei Besuchen bei Nacht, für sofortige Besuche bei Tage,

mündliche Beratung zweier Aerzte bei Tage oder Nacht, b) wenn der Wohnort aus einem weiten Bezirk besteht, in dem verschiedene Orte trotz großer Entfernung von ein⸗

ander durch Eingemeindung zu einer politischen Gemeinde verbunden sind, hier jedoch nur bei Entfernungen über 2 km.

10. Befindet sich der Kranke außerhalb des Wohnorts des Arztes und über 1 km von der Wohnung des Arztes ent⸗ fernt, so hat der Arzt außer der Gebühr für einen Besuch den Ersatz der für die Reise erwachsenen Fuhrkosten zu be⸗ anspruchen. 8 8

Bei Benutzung eigenen Fuhrwerks ist die Entschädi⸗ gung nach den ortsüblichen Fuhrlohnpreisen zu berechnen. Dies darf auch geschehen, wenn der Arzt ein Fuhrwerk zu seiner Beförderung nicht benutzt.

Bei Fahrten mit der Eisenbahn sind die Kosten der zweiten Wagenklasse, bei Fahrten mit dem Dampfschiff die der ersten Kajüte zu vergüten. .

11. Außerdem hat der Arzt in den Fällen der Nr. 10 Anspruch auf Entschädigung für die durch die Zurücklegung des Weges bedingte Zeitversäumnis, und zwar bei Tage 1,50 bis 3,00 Goldmark, bei Nacht 3,00 bis 6,00 Goldmark für jede angefangene halbe Stunde der für die Fahrt erforder⸗ lichen Zeit.

12. Bei 8eh die mehr als 10 Stunden in Anspruch nehmen, findet außer der Erstattung der Reisekosten eine Vergütung von 30,00 bis 200,00 Goldmark für den Tag statt, welche die Entschädigung für Zeitversäumnis einschließt. Die ärztliche Verrichtung ist besonders zu vergüten. 6

13. Besucht der Arzt mehrere außerhalb seines Wohnortes befindliche Kranke (Nr. 10) auf einer Fahrt, so sind die gesamten Fuhrkosten und die Entschädigung. für Zeitver⸗ säumnis in angemessener Weise auf die einzelnen Ver⸗ pflichteten zu verteilen. 1 8

14. nülcch. der Arzt bei Gelegenheit der Besuche gemäß Nr. 10, 11, 12, 13 noch von anderen Kranken in Anspruch ge⸗ nommen, so stehen ihm dafür die Sätze unter Nr. 1 a b, 2 a— b und 5 zu. 8 8

15. a) Kurze Bescheinigung über Krankheit oder Gesundheit

kurzer Krankheitsbericht . 1,00— 10,00 b) Ausführlicher Krankheitsbericht. . . . . . 2,00 20,00 c) Befundbericht mit kurzem Gutachten .. . . 3,00 30,00 d) Krankheits⸗ und Befundbericht mit kurzem Gut⸗ FesxZZ“ 4,00 40,00 e) Sektionsbericht mit kurzem Gutachten . . . 5,00 50,00 1) Ausführliches wissenschaftlich begründetes Gutachten,

d. h. ein auf Grund der Vorgeschichte, der Angaben und

des Befundes durch wissenschaftliche Aeußerungen ge⸗

stütztes und zugleich die wissenschaftlichen Erwägungen erläuterndes Gutachten öJ111595 g) Brief im Interesse des Kranken . . . . . 1,00 10,00

Ist zu a bis d,. f und g eine „gewöhnliche“ Unter⸗ suchung notwendig, so ist diese, falls nicht eine Besuchs⸗

ühr in Anrechnung gebracht wird, nach Ziffer 1 a

8b in 8 oder b abzugelten. 8 Außerdem sind Portoauslagen stets, Schreib⸗ gebühren in angemessener Höhe bei den Verrichtungen zu b bis f zu vergüten. 16. a) Die Besichtigung einer Leiche, FI“ kurzen 1““ 1 b) Sektion einer Leiche .. .. b c) Afsistenz bei Vornahme einer Sektion . . 10,00 100,00 d) Verlangte Anwesenheit bei einer Sektion . . 7,50 75,00 e) Oeffnung einer Schlagader an der Leiche 3.00 30,00 17. Bemühungen zur Wiederbelebung eines Scheintoten ohne die enwaige Nachbehandlund . . . . . . .5,00 50,00 18. Abwarten eines polizeilichen oder sonstigen außergericht⸗ lichen Termins bis zu 2 Stunden als Sachverständiger oder sachverständiger Zeuge . . .. . . . . 6,00 Für jede weitere angefangene halbe Stunde 11AAA“*“ 1 1,50 —“” Besuchsgebühr und Zeitversäumnis außerhalb des Termins sind nach den IVH dieser Gebührenordnung zu vergüten (Nr. 2, is 12). 1 1] ghten h der Arzt an dem Termin ohne behördliche Ladung auf Veranlassung einer Privatperson teil, so stehen ihm höhere Sätze zu. B) Besondere ärztliche Verrichtungen Allgemeines. 8 19. Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende, physikalische Untersuchuna der Brust⸗ und Bauch⸗ 8 e Z,44*“ 20. Mikroskopische, chemische, bakteriologische, serologische und ähnliche Untersuchungen einschließlich der Farblösungen und Reagentien a) 1. Mikroskopische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen usnw. .. 2,00 20,00 Dasselbe mit Anwendung von Färbeverfahren oder Dunkelfeld... ueöö---˙‧‧ 3. Mikroskopische Untersuchung von Schnittpräparaten ö8 3,00 30, 4. Dasselbe mit Anwendung von Färbeverfahren 6,00 60, b) 1. Kulturelle Untersuchung auf Bakterien . . 4,00 40,00 2. Untersuchung auf Bakterien durch Tierversuch einschl. 1b der Untersuchung der Tieroraane. 10,00 100,00

auch mit Ausstellung 1 —. 2,50 25,00 .25,00 250,00

23. a) Anwendung des elektrischen Stroms ...

Goldmark Körperflüssigkeiten und un Siweiß 8 6 Abs. 1). .. . . 2,00 20,00 gFualitativ (ausgenommen Harnuntersuchung auf Zucker quantitativ für jede Bestimmung. 3.,00 30,00 121l1n1nn—¹“¹]; 4. Hämoglobinbestimmung. N2,00 20,00 quantitative Zuckerbestimmung mittels Polari⸗ 161161616161611X¾ d) Physikalische Untersuchung von Körperflüssigkeiten und CB114141242424242“* e) Serolog. Untersuchungen (Wassermann usw.) 3,00 30,00 21. a) Eingehende neurologische oder psychiatrische Unter⸗

vc11X“ . 4,00 40,00 b) Eingehende elektrische Untersuchuug 4,00 40,00 Ein Elektrokardiogramm .. ...6 00 60,00 d) Aerztliche Tätigkeit bei der Anwendung des Röntgen⸗

apparates jedesmal ö“

Die Unkosten und direkten Auslagen sind besonders zu vergüten. Die Entschädigung für therapeutische Röntgen⸗ und Radiumbestrahlung unterliegt jedesmaliger vorheriger Vereinbarung.

5,00 50,00

W“ 290 20,00 d) Lokalanästhesie durch Einspritzung eehnte 5,00 50,00 e) Lumbalanästhesie s W1“ 5,00 50,00

c) Chemische Untersuchung von Ausscheidungen:

75,00

1o)hged li. dernikahah“ ““ 10,00 für 1 .20,00 200,00

c) Vereisung für ausgedehnte Bezirke . f) Psychotherapeutische Sitzungen (Hypnose, Psychoanlayse, psychotherapeut. 3 3 200 290 00 b) Anwendung der elektrischen Vibrationsmassage . 2,00 20,00 c) Anwendung der Diathermie und ähnlicher Ver⸗ fahren .3,00 30,00 d) Anwendung hochgespannter (Hoch⸗ 161616161616161616 e) Anwendung anderer therapeutischer Lichtquellen. 2,00 30,00 24. a) Leitung eines Bades . .. 1,50,— 15,00 b) Hydrotherapeutische Maßnahmen. 1 1,50 15,00 c) Massage ö“ 1,50 15,00 SʒN 5,00 50,00 e) Heislufthe mndlimnmh . . . 2 00. 20,00 f) Gymnastische Uebung oder medikomechanische Be⸗ 11113 25. a) Subkutane Einspritzung von Medikamenten außer dem q ; 16111 b) Einspritzung von ö“ in die Muskeln. 2,00 20,00 c) Einspritzung von Heilmitteln in die Blutader . 4,00 40,00 d) Subkutane Infusion unter die Haut) v““ 8999 899 00 e) Intravenöse Infusion in die Blut⸗ ID5́ 14“ 400 40 00 Mit. Phegna öö1ö19 ,0 100,900 bbb909--—-— g) Epidurale und epineurale Einspritzung in die Hirnhaut, b-—-88 26. a) Impfung der Schutzpocken einschließlich der NS - 200

Ströme

(Eingießung

(Eingießung

.

und der Ausstellung eines Impfscheines.

b) Diagnostische

Pitquet usrv.) .... 22 27. a) Einführung eines Mastdarmrohres mit oder ohne Ein⸗ 8 üecung oder ähnliche Verrichtungen 9S b) Anlegung der Magensonde oder Schlund⸗ Verrichtung des

und therapeutische

Impfungen (von 2,00 2

eines rohres .

c) Dieselbe e*“*“ dbböbööö99-800

d) Dieselbe Verrichtung bei Verengung der Speise⸗ 11121211532

0) ööö“ Untersuchung des Mastdarmes 8,00 80,00 1141A““; . 20,00 200,00

1) Aushebung des Magens nach Probefrühstück mit nach⸗ olgender chemischer und mikroskopischer Unter⸗ 16116161616161611X

28. a) Setzen von Schröpfköpfen oder Ansetzen von Blut⸗

e1111111XX“

b) Ein. Aderlaß oder eine Blutentnahme mittels

29. Stauungsbehandluug .. . 1,50 15,00

8 Wundärztliche Verrichtungen.

30. a) Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses oder Furunkels, Euweiteruna einer Wunde ... 2,00 20,00

bb.) Eröffnung mehrerer Abszesse (Furunkel) in einer itzung 1“

c) Operation eines liefliegenden Abszesses oder eines Kar⸗ bunkels an den Extremitäten --

d) Operation eines tiefliegenden Abszesses, aber nicht an inneren Organen oder Karbunkels am übrigen yü—16960,898-

31. a) Anwendung des scharfen Löffels, Thermokauters oder Glüheisens als selbständiger Eingriff . .2,00 20,00 b) Instrumentelle Entfernung der Haare(Epilation) 1,50 15,00 32. a) Verband einer kleinen Wunde . 8 1,50 15,00

b) Verband einer gvößeren Wunde 1 3,00 30,00

c) Verband einer stark verunreinigten oder zerfetzten Wunde oder Zinkleimverband . 3,00 30,.00

d) Naht und erster Verband Iner kleinen Wunde 2,00 20,00

e) Naht und erster Verbany einer größeren Wunde 8,00 80,00

f) Anlegung eines größe7en festen oder Streckverbandes, jedesmal 1 ö''-P- Bei agrößeren Operationen (34, 35 usw.) wird die An-

legung des Verbandes nicht besonders berechnet. mit

Ausnahme von Verbänden nach 32 f:

g) Anlegung plastischer Stützgehverbände für Beinleiden: Wechselverbände, jedesmnal.. 2,00 20,00 Dauerverbände, jedesmal . . . . . . . 3,00 30.00

h) Abnahme eines größeren festen Verbandes 2,00 20,00

33. Orthopädisch⸗technische Verrichtungen:

a) Gipsabdrücke oder Modellverbände: 8 ö----9-e 09.200 für Unterschenkel, Unterarm, einschließlich Fuß, 820ꝙà1489 11616121162““ für das ganze Bein, den ganzen Arm mit ˙ö˙-˙————-55 für Becken mit Oberschenkel 15,00 150,00 Fir den Runhghg 11616“4*—

b) Anfertigung eines einfachen Gipskorsetts oder Gips⸗ bettes vn1””]

c) Anfertigung einer Gipskapsel. 5,00 50,00

d) Anfertigung einer Gipskapsel mit Gelenkschiene 10,00 100,00

e) Anlegen von Gipsperbänden für Arm oder Bein 6,00 60,00 desgleichen mit Schulter⸗ oder Beckengürtel. 10,00 100,00 f) Anmessen oder Anpassen orthopädischer Awparate, e“

34. a) Unterbindung und Resektion eines größeren Gefäßes aals selbständige Ovperation . . . . . 15,00 150,00 Eine Gefäßnaht oder Operation einer Pulsader⸗

TTT8Ie““

c) Entfernung der gesamten Krampfadern

35. a) Eine Sehnen⸗ oder Muskeldurchschneidung: offene.

b) Naht von

mit Ausfpülung

8*

* 8 2

.20,00 200,00

1 . 6 ,00 60,00 Sehnen und Muskeln 10,00 100,00 v Sehnen⸗ und Muskelnähte in einer itzung

1“* Eine Sehnen⸗ oder Maskelplastik oder Trans⸗ plantation 5

1333“

20,00 300,00

36. a) Eine D

b) Dieselbe Operation an der 37. Ent . a) falls oberflächlich und fühlbar

Goldmark und Durchschneiduna oder v“ .10,00 100,00 Schädelbasis

3 140,00 400,00 fernung fremder Körper und Knochensplitter: 2,50 25,00

Nervenisolierung ehnung oder Naht...

. .

b) auf operativem Wege aus Weichteilen und Knochen

bei tiefem Sitz. 11“

.10,00 100,00

Entfernung oder Entnahme von Flüssigkeiten mittels Einstich:

a) aus dem Wasserbruch b) aus eh deem W .a) Entfernung leicht zu operierender Geschwülste äußeren ““ b) Entfernung schwer zu operierender Geschwülste Eröffnung großer Gefaͤße - und *) Entfernung großer

112135424“ Bauchhöhle, Blase. Ge⸗ .10,00 100,00 1—ö1 aus 4,00 40,00 ohne und ohne Freilegung .20,00 200,00 mit Er⸗

der Brust⸗ oder

Köwerteilen Körperhöhlen

1AX“ komplizierter Geschwülste

von

öffnung von Körperhöhlen oder mit Freilegung großer

ö“

40. Einrichtung und Verband gebrochener Knochen: a) eines b) eines oder mehrerer Finger oder Zehen .. .

c) eines

40,00 400,00

Gesichtsknochens oder

. .

Schulter⸗

4,00 40,00

3,00 30,00 der

gebrochenen

gebrochenen Beckenknochens, der Knochen

Hand⸗ oder Fußwurzel, der Mittelhand oder des Mittel⸗

fußes

—. 7,50 75,00

d) des Schlüsselbeins, einer oder mehrerer Rippen 7,50 75,00

6eab1“ f) des Unterschenkels.. g) des armes h) der Kniescheibe

. 10,00 100,00 1 666666090 lhalses oder Ober⸗ k“ . 12,00 120,00

Oberschenkels, Scchenke

i¹) Naht gebrochener Knochen oder von Knochenbrüchen, die

mit

Verschiebungen geheilt sind.. .30,00 300,00

k) Die vorstehenden Sätze erhöhen sich:

bei Durchbohrung der Haut um ..

5,00 50,00

bei Nagelextension und ähnlichen Verfahren um 10,00 100,00 41. Absetzung oder Auslösung von Gliedern:

a) Oberarm, Oberschenkel b) Vorderarm, Unterschenkel. . . .„ e6“*“ inger, Zehen oder einzelne Glieder derselben e) Ausrottung eines Finger⸗ oder Zehennagels. 3.

0) d)

40,00 400,00 .40,00 400,00 .25,00 250,00 .12,00 120,00

00 30,00

rennung zusammengewachsener Finger oder Zehen 5,00—- 50,00

a)

b)

Resektion des Unterkiefers oder eines Knochens der Gliedmaßen.. 1“

30,00 300,00 Einfache Rippenresektion ..

20,00 200,00

Knochenaufmeißelung oder Osteotomie .20,00 200,00

a)

b)

46. a) b)

Gewaltsames Geradestrecken eines verkrümmten Gliedes oder Wiederzerbrechen eines fehler⸗ haft geheilten Knochenbruches... . 15,00 150,00 Unblutige Korrektion des Platt⸗ oder Klump⸗ Eröffnung eines kleinen Gelenkts 5,00 50,00 Eröffnung eines großen Gelenkes 20,00 200,00

47. Gelenkresektion:

9

der kleinen Gelekek).. 10,00 100,00 der großen Gelenke oder des Oberkiefers 30,00 300,00

48. Einrichtung und erster Verband verrenkter Glieder:

9

c)

d

1 g) h)

1)

20,00 200,00 . 10 0 —100,00 nd⸗ oder Fuß⸗

. . 10,00 100,00 4,00 40,00

des Oberschenkells. des Oberarms .. des Vorderarms, gelenkss.. der mmiescheibe 8 d . 5,00 50,00 der Finger oder Zehen. . 3,00 30,00 für Einrichtung und Verband veralteter Verrenkungen

die doppelten, für die blutige Einrichtung von Ver⸗ renkungen die dreifachen Sätze. 8 Einrichtung der angeborenen Hüftgelenkverrenkung

15,00 300,00 Blutige Behandlung der habituellen Knie⸗ und Schulterverrenkungen ..

Unterschenkels, Ha

40,00 400,00

49. Eröffnung der Schädelhöhle:

2) b) c)

50. Wirbelbogenresektion mit oder ohne Entfernung

lediglich zur Gehirnpunktioẽ. .20,00 200,00 mit breiter Freilegung des Gehirns 50,00 500,00 mit Eingriffen am Gehirn einschließlich der Leistungen zIu 8 und 5 .. 60,00 600,00 einer

Geschwulst im Wirbelkanal sowie mit Durchschneidung

der hinteren Nervenwurzeln. G““

51. a) b)

Hasenscharte

52. 8) b)

53. 8)

c)

54. Eröffnung des Schlundes oder der Speis eröhre a) Operation des Empyems durch Sch

b) c)

Jede weitere Füllung..

.— 50,00 500,00. Operation der einfachen Hasenscharte 10,00 130,00 Größere plastische Operationen (Augenlid⸗, Nasen⸗, Lippen⸗, Gaumenbildung), Operation der komplizierten ö1—1811““ Jeder größere Eingriff gilt als selbständige Operation.

Ausrottung eines Teiles der Zunge 10,00 100,00 Ausrottung der ganzen Zunge 20,00 200,00 Für Unterbindung der Art. lingualis noch

außerdem die Gebühr zu Nr. 34a. Eröffnung des Kehlkopfes oder der Luftröhre 20,00 200,00 Teilweise oder gänzliche Ausrottung des Kehl⸗ 11161X*X“ Kropfoperation . . 30,00 400,00 .30,00 300,00 nitt. . . 20,00 200,00 ..40,00 - 400,00 . .30,00 300,00 . 10,00 100,00

Thorakoplastik 1“ Anlegung des künstlichen Pneumothorax

56. Operationen an den inneren Organen der Brusthöhle 50,00 500,00 57. Operationen an inneren Organen der Bauchhöhle. 50,00 500,00

58. a)

b) c)

d) 8) f) a)

0) d)

Zurückbringung eines beweglichen Bruches oder eines Mastdarmvorfalles . . . . . . .. .. . 3,00 30,00 Zurückbringung eines eingeklemmten Bruches 10,00 100,00 Operation eines eingeklemmten Bruches oder Radikal⸗ operation eines Bruches v“ .30,00 300,00 Operation des Mastdarmvorfalls oder von Hämor⸗ Fobattknoten... —— Operation einer Mastdarmfisteel.. 10,00 100,00 Ausrottung des Mastdams . . . 50,00 500,00 Eröffnung des oberflächlichen Verschlusses des Afters, der Harnröhre, der Schamspalte 3.,00 30,00 Eröffnung des tieferen Verschlusses des Mastdarms, der Harnröhre, der Schede. . . . 15,00 —- 150,00 Zurückbringung der Paraphimose 2,00 20,00 Operation der Phimose oder Paraphimose . 6,00 60,00 Harnröhrenschnitt. 1““ öööooe 0,90 Operation einer Harnröhrenfistel 20,00 200,00 Operation der Epispadie oder Hypospadie 30,00 300,00 Jeder größere Eingriff zu d und e gilt als selb⸗ ständige Operation. . Absetzung des Penis ““ 15,00 150,00 Entfernung von Fremdkörpern aus der Harnröhre: 3,00 30,00 .. 2,00 20,00

83833 bek“ Entfernung von Fremdkörpern aus der Blase 20,00 200,00 Massage der Vorsteherdrse. 2,00 20,00 Einspritzung in die Harnröhre. . 2,00 20,00 Untersuchung der Harnröhre mit Instrumenten 2,50 25,00 Untersuchung der Harnröhre mittels Endoskopie 5,00— 50,00 Einführung eines Bougies: 11121815““ RNei d555 1161“*“

a) Katheterismus der Harnblase: Goldmark ZJEZb 3,00 30,00 W11n1.““]

b) Spiegelung der Blase als selbständiger Eingriff

1 7,50 75,00

c) Dieselbe mit Katheterismus der Harnleiter 10,00 100,00

d) Dieselbe mit Operation in der Blase 20,00 200 00

e) Ausspülung der Blase als selbständiger Eingriff 3,00 30,00

f†) Steinschnitt oder Zertrümmerung des Blasensteins

40,00 400,00

g) Operation der Etropia vesicae (Blasenverlagerung

l1111X“X

h) Eröffnung der Niere oder des Nierenbeckens

oder Ausrottung oder Anheftung der Niere 40,00 400,00

i) Ausrottung der Vorsteherdrüse. . ö30,00 300,00

k) Galvanokaustische Durchtrennung der Vorsteher⸗

drüse von der Harnröhre aus (Bottini). 20,00 200,00 a) Operation des Blutaderbruches oder des

—- b) Ausrottung eines oder beider Hoden oder der

Nebenhoden ... M“* c) Unterbindung des Samenleiter 7,50 75,00 d) Operation eines oder beider Samenbläschen 30,00 300,00

Geburtshilfliche und gynäkologische Verrichtungen.

64. Eingehende Untersuchung auf Schwangerschaft, erfolgte Geburt oder Krankheit der Geschlechtsorgane .. 3,00 30,00 65. a) Beistand bei einer Geburt ohne Kunsthilfe 20,00 200,00 b) Bei einer Gesichtlage, Beckenendlage oder engem 1 814“ c) Bei einer Zwilligsgeburt die Hälfte von a oder b mehr. 66. Künstliche Erweiterung der weichen Geburtswege 5,00 50,00 67. Reposition vorgefallener Teile . . .. . .. ..3,00 30,00 68. Kunsthilfe bei Entbindung außer der Gebühr zu 65 a —e: a) Extraktion mittels der and 15,00 150,00 A Cb I1XX““ c) Aeußere Wendung a1q1nqnpp“¹ d) Innere oder kombinierte Wendung mit oder JSeSe“ 18616260,9090 e) Bei vorliegendem Mutterkuchen besondere ökö11P1P1öP1P1ö1öbXA1X4X*X“ f) Anbohrung oder Zerstückelung der Frucht einschließlich der Gebühr für die Wendung und Extraktion 40,00 400,00 g) Symphysiotomie oder Pubotomie (Durch⸗ schneidung der Schambeinfuge) 40,00 400,00 h) Kaiserschnitt: von der Scheide aus. 40,00 400,00 von den Bauchdecken aus . . 50,00 500,00 i¹) Dieselbe Operation an einer Verstorbenen 20,00 200,00 69. Wiederbelebungsversuche an einem scheintoten Kind 3,00 30,00 70. a) Entfernung der Nachgeburt durch äußere Handgriffe ohne Enchebumga11X“ b) Entfernung der Nachgeburt oder von Resten derselben durch inneren Eingriff . . . . . . 20, 00 200,00 71. Behandlung einer Blutung nach der Geburt 10,00 100,00 72. a) Naht eines frischen Mutterhalsrisses. 10,00 100,00 b) Naht eines frischen Dammrisses: 31““ II. bis in den Schließmuskel des Mastdarmes 20,00 200,00 73. Ausspülung der Gebärmutter.. . 3,00 30,00 74. Operation der Extrauterinschwangerschaft (Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutterae) . 50,00 500,00 Werden bei einer Entbindung mehrere der unter de Ziffern 66 68 und 70—74 aufgeführten Verrichtungen ausgeführt, so darf nur die höchstbewertete in Rechnung gestellt werden.

75. Aufrichten der

eingeklemmten schwangeren Gebär⸗ ZZ, 76. a) Beistand bei einem Abort ohne operative Hilfe 7,50 75,00 b) Operative Beendigung eines Aborts einschließlich aller erforderlichen Eingriffe außer der Gebühr zu a 20,00 200,00 77. Einleitung der künstlichen Frühgeburt oder des Ab⸗ orts ööXI“ 78. a) Einlegung arzneihaltiger Tampons in die Scheide, Ausspülung, Aetzung, Skarifikation oder Tamponade deerrrrlrlrl X†mp“ b) Tamponade der Gebärmutter oder Aetzung der Ge⸗ Seee“ 5,00 50,00 79. Massage der Gebärmutter und der Anhänge. 3,00 30,00 80. a) Einlegung eines Pessaaus 2,00 20,00 b) Lageverbesserung der Gebärmutter mit Einlegung eines Pessars . . . vX“ 3,00 30,00 c) Lageverbesserung der Gebärmutter durch blutige Ope⸗ ration ohne Eröffnung der Bauchhöhle . 20,00 200,00 81. Rücklagerung der umgestülpten Gebärmutter. . 15,00 150,00 82. a) Unblutige Erweiterung des Mutterhalses. 3,00 30,00 b) Blutige Erweiterung des Mutterhalses oder Ent⸗ fernung von Polypen des Mutterhalses. 10,00 100,00 83. Abtragung des Jungfernhäutchen... .4,00 40,00 84. Ausschabung der Gebärmutter . . . . . .10,00 100,00 85. a) Operation eines alten unvollkommenen Damm⸗ RRK R R Z 4 b) Operation eines alten vollkommenen Damm⸗ - D c) Naht alter Mutterhalsrisse . . . . . . 25 00 250,00 86. Plastische Operation an der Scheide und Gebär⸗ e 87. Einfache oder doppelte Unterbindung der Gebärmutter⸗ schlagader von der Scheide aus als selbständiger Ein⸗ grisf. . . . . .. .X“ 88. Fisteloperation am Geschlechtsapparat (auch einschließlich der 11 89. a) Teilweise Entfernung der Gebärmutter ohne Eröffnung der Bauchbohle11XX“ b) Teilweise oder gänzliche Entfernung der Gebärmutter mit Eröffnung der Bauchhöhle oder sonstige Operationen an den Geschlechtsorganen von der Bauchhöhle 8 90. Operation des Hämatokolpes oder der Hämatometra 15,00 150,00

Augenärztliche Verrichtungen.

91. a) Eingehende Untersuchung der Sehkraft (leinschließlich

Farbenblindheit, Gesichtsfeldgrenzen usw.) .3,00

) Bestimmung der Sehschärfe bei Astigmatismus oder

Verordnung seltener optischer Hilfsmittel einschließlich

der Untersuchung zuug 85,00 50,00

c) Untersuchung mit dem Sideroskop... 4,00 40,00

8 Untersuchung mit dem Tonometer 3,00 30,00 e) Eingehende Untersuchung des binokularen

v11““ 3,00 30,00

. a) Operation der verengten Lidspalte 5,00 50,00

b) Operation der erweiterten Lidspalte oder des Epi⸗

bcc11n1nnn1¹“”“]

93. Operation der Verwachsung der Augenlider mit dem

Augapfel ohne Plastit. 20,00 200,00 94. Operation des auswärts gewendeten oberen oder

66161698606 95. a) Operation des einwärts gewendeten Augen⸗

3 10,00 100 00

b) Operation der Trichiastese . 10,00 —- 100,00 c) Operation der Lidsenkug . falsch wachsender

5W114“”“ 30,00

96. a) Aufschneiden der Uebergangsfalte eines Augenlides Ausrollen der Trachomkörner.. 00— 30,00

30,00

86 5

Ude 8 15,00 150,00 d) Elektrolitische Entfernung bei Bindehautentzündung sowie und

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