1924 / 218 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Sep 1924 18:00:01 GMT) scan diff

Bescheid über Zulassung von Zündmitteln.

Das nachstehend bezeichnete Zündmittel wird hiermit für den Bezirk des Oberbergamts Bonn nach Maßgabe der be⸗ stehenden und noch zu erlassenden Bergpolizeiverordnungen zum Gebrauch in den der Aufficht der Bergbehörde unterstellten Betrieben zugelassen.

Merkmale des Zündmittels:

Bezeichnung des Zündmittels: Kupfersprengkapsel Nr. 8 K. Name und Sitz der Firma: Rheinische Sprengkapsel⸗ und Zündhütchenfabrik, Zweigniederlassung der Selve A. G., Köln, Hansahaus, Fei Nr. 16.

c) Ort der Herstellung: Fabrik Küppersteg.

d) Beschreibung der Beschaffenheit und Wirkungsweise des Zünd⸗ mittels:

Die Hülse der Kapfel besteht aus Kupfer. Sie hat eine Länge von 44 mm und einen äußeren Durchmesser von 69 mm. Im Boden hat die Hülse einen 2 mm tiefen kegel⸗ förmigen Eindruck. Das durchschnittliche Gewicht der Kapsel beträgt 4,116 g. Die Kapsel hat eine kombinierte Ladung. Der IJnitialsatz (die Primärladung) besteht aus 0,48 g Knall⸗ quecksilber (80 % ig). Die Sekundärladung aus 0,20 g Trotyl und 0,60 g Tetryl. Der Initialsatz ist mit einem gelochten Innenhütchen aus Messing abgedeckt. Die Höhe des freien Raumes über dem Knallfatz beträgt 15 mm.

Bonn, den 10. September 1924.

Preußisches Oberbergamt Fuchs.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Das Zündmittel EEö“ Nr. 8 K der Rheinischen Sprengkapsel⸗ und Zündhütchen⸗Fabrik in Köln wird hiermit für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts zum Gebrauch in den der Aufsicht der Berg⸗ behörden unterstehenden Betrieben zugelassen.

B A. Nähere Merkmale des Zündmittels: Herstellende Firma: Rheinische Sprengkapsel⸗ hütchenfabrik,

Sitz der Firma: Köln, Rhein,

Herstellungsort: Fabrik in Küppersteg, Bezeichnung des Zündmittels: Kupfersprengkapsel Nr. 8 K, Chemische Beschaffenheit: Sprengkapsel mit Kupferhülse von 44 mm Länge und 6,9 mm äußerem Durchmesser und Boden mit kegelsörmigem Eindruck; Zündsatz aus Knallquecksilber (Primärladung) und Trotyl mit Tetryl in verschiedener Mischung (Sekundärladung); gelochtes Innenhütchen aus Messing zur Abdeckung des Zündsatzes; Leerraum der Kapsel von 15 mm Länge. 8 8

B. Verwendungsbereich: Gesamter Bergbau des Oberbergamtsbezirks Dortmund Dortmund, den 10. September 1924. Preußisches Oberbergamt. Overthun.

und Zünd⸗

Bekanntmachung. Auf Grund des § 20 der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 706) habe ich der Händlerin Elisabeth Brauer in Bruchd orf, Kreis Bomst, den mit allen Gegenständen des täglichen edarfs untersagt, weil die Betreffende die für den Handels⸗ betrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Züllichau, den 10. September 1924. Der Landrat des Kreises Bomst.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags

begann am Sonnabend in Fortführung der Vorbergtung des Haus⸗ haltplanes des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Nolksbildung die Besprechung des Abschnitts „Universitäten und Technische Hochschulen“. Der Berichterstatter Abg. Cunow (Soz.) stellte nach dem Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger“ eine Zu⸗ nahme des Frauenstudiums fest. Starke Erregung habe die Ge⸗ bührenordnung hervorgerufen. Den Unterbeamten der Universitäten sollte eine bessere Aufrückungsmöglichkeit gegeben werden. Abg. Dr. Faß⸗ bender (Bentr.) berichtete über technische Hochschulen und empfahl Sparmaßnahmen durch zweckmäßigere O. Han

8 1

ation. Eine Ver⸗ bindung der Berliner Hochschulen würte finanzielle und sachliche Vor⸗ teile ergeben. Ministerialdirektor Krüß besprach die Frage der Gebühren; reichlich 10 % seien erlassen. Die Friedenssätze seien un⸗ gefähr erreicht. Die Gebühren flössen nicht in die Staatskasse, ondern würden für Seminare, Besoldungen usw. verwandt. Eine Herabsetzung sei nicht möglich. Die Verschmelzung der Handelshoch⸗ schule in Berlin mit der Technischen Hochschule biete Schwierigkeiten; eine gewisse Arbeitsgemeinschaft werde erstrebt, ebenso mit der Land⸗ wirtschaftlichen Hochschule. In der AnsPnache bezeichnete Abg. Dr. Kähler (D. Nat.) den Abbau von Assistenten an den Universi⸗ läten als bedenklich. Die Seminare müßten intensiver arbeiten. Die Gebührenordnung habe starke Erregung hervorgerufen. Für minder⸗ bemittelte Studenten müßten Unterstützungsenrichtungen vorhanden sein. Hier sei die Darlehnskasse zu begrüßen. Staatsminister Dr. Boelitz wies darauf hin, daß die Universitäten in großzügiger Weise die Aulen für öffentliche Vortröge, mit Ausnahme von partei⸗ politischen, zur Verfügung gestellt hätten. Abg. Dr. Waentig (Soz.) trat für größere Förderung der Seminare ein. Die Uni⸗ versitätsreform scheine ins Stocken gekommen zu sein. Beschlüsse des Fuuses fänden nicht immer die nötige Beachtung im Ministerium. Hie Mittel für Arbeiterkurse müßten erhöht werden. —. Abg. Hoff (Dem.) trat für den Ausbau des Landwirtschaftlichen Instituts in Kiel ein und besprach die Möglichkeit, die Bezeichnung „Professor“ Leitern großer Krankenanstalten zu verleihen. Abg. Dr. Steffens (D. Vp.) forderte Sicherstellung bewährter Lektoren und bessere Ein⸗ stufung für die Beamten der Hochschulen. Zu bedauern sei der Abbau der geisteswissenschaftlichen Assistenten. In den historischen Semi⸗ naren müsse vor allem auch die staatsbürgerliche Literatur ergänzt werden. Auslandsstudien und Auslandsinstitute verdienten besondere Förderung. Der Redner fragte, ob jetzt überall Sport⸗ und Turnlehrer angestellt seien. Ministerialdirektor Krüß erwiderte auf ver⸗ schiedene Anregungen. Die Verleihung der Bezeichnung „Professor“ stehe mit der Reichsverfassung im Widerspruch. Das Landwirtschaft⸗ liche Institut in Kiel werde in dem geplanten Umfange errichtet werden. Ministerialrat Richter bemerkte, daß die Lektoren jetzt Pensionsansprüche haben, daß ferner das System der geisteswissen⸗ schaftlichen Assistenten ausgebaut werde. Abg. Dr. Lau scher (Zentr.) erklärte, mit der Gebührenordnung könne man sich jetzt abfinden. Das Werkstudententum werde hoffentlich bald verschwinden. Un⸗ zulänglich seien die Bezüge der kleinen Beamten. Die „Titel“ hätte man in der Reichsverfassung nicht radikal abschaffen sollen. Die Konfessionen müßten auf der Universität gleichmäßig behandelt werden. Abg. Dr. Weyl (Soz.) wandte sich gegen den Alkoholmißbrauch und trat für Pflege der Homöopathie an den Universitäten ein. Für die Volontärassistenten müsse etwas geschehen. Die Studiengebühren könnten herabgesetzt werden, eine Staffelung sei zu erwägen. Der Redner wandte sich gegen die Verleihung der Bezeichnung „Professor“

Jan Personen außerhalb der Universität.

Abg. Dr. Pinkerneil (D. Pp.) sprach sich gegen die politische Lef⸗ aus, die sich an die Regelung der Gebührenordnung, die jetzt befriedige, geknüpft habe. Zu hoch seien die Prüfungsgebühren. Die Wirtschaftshilfe der Studenten habe viel geleistet, hier dürften politische oder antisemitische Gesichtspunkte keine Rolle spielen. Die es oc bule in Berlin sollte endlich das Promotionsrecht erhalten. In Breslau sei die Tech⸗ nische Hochschule auszubauen. In dem Streit zwischen Dentisten und Zahnärzten sollte das Ministerium die Belange der Wissenschaft zu⸗ sammen mit den Aerzten wahren. Abg. Dr. Got tschalk (Dem.) wandte sich dagegen, daß in Halle der pensionierte Legationsrat Bill⸗ finger im Widerspruch mit der Fakultät in ein Ordinariat berufen worden sei. Es müßten pädagogische Lehrstühle geschaffen und die experimentelle Püdagogik müßte gebührend berücksichtigt werden. Die rivatdozenten seien besserzustellen. Für die Hochschulen in Berlin ei die Arbeitsgemeinschaft zu schaffen. Den Abiturienten sollte man Aufschluß geben über die Berufsaussichten. Abg. Ha enisch (Soz.) kritisierte die politische Einstellung vieler Dozenten. Herr Roethe führe sein Amt als Rektor der Berliner Universität parteiisch. Auch Professor Hellfritz in Breslau habe sich gegen die Regierung abfällig ausgedrückt, an deren Spitze ein ehemaliger Sattlergeselle stehe. Das sei nicht Freiheit, sondern. Amtsmißbrauch. Staatsminister Dr. Boelitz führte aus, die Professoren müßten sich, unbeschadet der Freiheit der Wissenschaft, eine gewisse Zurückhaltung auferlegen. Der Fall Hellfritz sei dem Ministerium unbekannt; die Angelegenheit werde verfolgt werden, wie das schon Aeußerungen des Professors von Freytag⸗Loringhoven gegenüber geschehen sei. Bei einem förmlichen Disziplinarverfahren gegen diesen, bei dem das Ministerium Dienst⸗ entlassung beantragt habe, sei leider nur auf Verweis er kannt worden. Ein erneut in Aussicht genommenes Disziplinarverfahren werde vielleicht am Widerstand des Reichstags scheitern. Staatsgesinnung lasse sich besser durch positive Maßnahmen als durch Verbote erreichen. Bill⸗ finger sei wegen seiner genauen Kenntnis der Praxis nach Halle be⸗ rufen worden. Abg. Dr. Hoffmann⸗Münster (D. Nat.) dankte für das in Münster geschaffene Werk. Es müsse dort noch das Landwirt⸗ schaftliche Institut ausgebaut werden. Schwierigkeiten hinsichtlich der Durchführung der Leibesübungen müßten überwunden werden Zu be⸗ schleunigen sei die Besetzung der Professuren. Politische Einzelfälle dürften nicht verallgemeinert werden. Abg. Kilian (Komm.) wandte sich gegen die Verfolgung politisch radikaler Studenten auf den Universitäten. Abg. Dr. Faßbender (Zentr.) sprach für die Einrichtung von Lehraufträgen für Homöopathie, Biologie und über Alkoholismus. Abg. Dr. Preyer (D,. Nat.) dankte dem Minister für das, was für die Universitäten und Dozenten besonders auf der Universität Königsberg geschehen sei und fragte nach der Umwandlung persönlicher Ordinarien in etatsmäßige. Die Anforderungen an die Studenten müßten gesteigert werden. Den Handelshochschulen solle das Promotionsrecht nicht verliehen werden. Die den Friedensstand überschreitende Zahl von 38 000 Studenten in Preußen sei viel zu hoch. Die Bezeichnung „Professor“ sollte man Leitern von Kranken⸗ anstalten nicht verleihen, sondern nur Universitätslehrern. Ministerialdirektor Krüß hielt nach seiner persönlichen Ansicht die Verleihung des Promotionsrechtes an die Handelshochschulen nicht für angebracht. Damit schloß die allgemeine Aussprache zum Abschnitt „Uni⸗ versitäten“. Am Montag soll der Abschnitt „Kunst“ behandelt werden.

Der Landtagsausschuß zur Untersuchung der Vorgänge in der Porzellanmanufaktur setzte am Sonnabend die Zeugenvernehmungen fort. Der Leiter des statistischen Büros der Manufaktur, Dr. Moser, erklärte, durch die Ein⸗ führung der Ofenbruchprämie sei unter Dr. Schneider eine Qualitätsverbesserung eingetreten. Es wurde dann der Schrift⸗ wechsel zwischen dem Handels⸗ und Finanzministerium wegen des im vergangenen Herbst vom Finanzministerium abgelehnten Kredits für die Porzellanmanufaktur verlesen. Das Finanzministerium hatte, nach dem Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungs⸗ verleger“, von Dr. Schneider einen Tätigkeitsbericht eingefordert, der aber dann als ungenügend betrachtet wurde und die Ablehnung des Kredits zur Folge hatte. Da die Tätigkeit Dr. Gohlkes in diesem Bericht heftig angegriffen wird, hat Dr. Gohlke dem Finanz⸗ ministerium eine längere Gegenschrift übermittelt, in der scharfe Kritik an dem Tätigkeitsbericht geübt und von einer skrupellosen Herabsetzung des vorgefundenen Zustandes durch Dr. Schneider ge⸗ sprochen wird. Im Laufe der nächsten Woche will der Ausschuß zu den Ministerkäuf die Minister Hoefle, Oes⸗ vernehmen.

Nr. 37 der Veröffentlichungen des Reichsgesund⸗ heitsamts vom 10. September 1924 hat folgenden Inhalt: Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche Krankheiten. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Wochenhilfe. Einlaßstellen für Fleisch. (Preußen. Reg.⸗Bez. Liegnitz.) Trichinenschau bet Hunden. (Desterreich.) Blatternverhütung. (Stadt Wien.) Mutterhilfe für mittellose Frauen. Tierseuchen im Deutschen Reiche, 31. August. Ver⸗ mischtes. (Deutsches Reich.) Fleischvergiftungen, 1923. Geschenk⸗ liste. Monatstabelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhält⸗ nisse in den 334 deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, April. Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. Wochentabelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in den 46 deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. Des⸗ gleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern. Witterung. Grundwasserstand in Berlin und München, Bodenwärme in Berlin, April.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 15. September 1924.

Telegraphische Auszahlung (in Billionen).

15. September 12. September Geld Brief Geld Brief’.

,4b5 *1,465 .,445 1,455 1,705 1,715 1,705 1,715 2,285 2,305 2,27 2,29 18,715 18,805 18,715 18,805 4,19 4,21 4,19 4,21 0,395 0,405 0,395 0,405 160,80 161,60 160,80 161,60 20,90 21,00 20,90 21,00 57,46 57,74 57,46 57,74 74,86 75,24 74,86 75,24 10,49 10,55 10,49 10,55 18,35 18,45 18,35 18,45 5,67 5,69 5,58 5,60 71,02 71,38 70,97 71,33 12,22 12,28 12,22 12,28 22,53 22,65 22,61 22,73 12,57 12,63 12,585 12,645 78,99 79,39 78,80 79,20 3,07 3,09 3,05 3,07 55,11 55,39 54,86

55,14 111,98 54

Buenos Aires (Papierpeso).. Japan. . Konstantinopel.. London. New York.... Rio de Janeiro ... Amsterd.⸗Rotterdam Brasse u. Antwerpen Shriihnin Danzgg . Helsingfors..... 664*“ Jugoflawien... Kopenhagen Lissabon und Oporto Pari ooo 6*“ v“ Spanien.. Stockholm und Gothenburg.... Budapest.... 45 358218218 5,915

*) Am 11. September: 1,445 B.

.„222,272

112,03 5,46

““ Amerik. 1000-5 Doll.

eser und Siering

7 5,93 5,935

Ausländische Banknoten (in Billionen).

12. September Geld Brief 4,19 4,19 1,44 0,39 18,68 18,67 20,81 3,03 70,78 74,585 10,46 22,61 160,45 18,44 5,53 57,46 2,23 2,19 111,27 78,63 54,76

15. September Geld Brief 4,19 4,19 1,45 0,395 18,69 18,69 20,85 2 3,03 3 70,78 74,56 10,45 22,53 160,45 18,45 5,665 57,40 2,20 2,19 111,22 78,85 55,01

12,55 12,52 5,915

Bantnoten

2 1 Pell. Argentinische. Brasilianische. 8 Englische große .. E““ Bekttihheeae Bulgarische . Danische Danziger (Gulden). ve“ E1““ olländische .. talienische über 10 Lire Jugoflawische ... Norwegische. Rumänische 1000 Lei unter 500 Lei Schwedische. Ebee““] Spanische. ... Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber unter 100 Kr. Oesterreichische Ungarische 5,395 *) Am 11. September: 0,405 B. Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. und Ungar. Kronen für je 100 000 Ein⸗ heiten, bei allen übrigen Auslandswerten für jie 100 Einheiten.

8 C

SISgg: &n

8 ”ögGS=Sbd5SgS

8 0 5SNnUnnhdSNnEAhe—⸗

0

2—

-gUAwhbm

◻☛

15,555

12,53 5,91 5,39

12,615

12,59

5,93 5,41

5,935 5,415

Berlin, 13. September. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen, lose 17,00 bis 24,50 ℳ,

Gerstengrütze, lose 16,50 bis 17,50 ℳ, Haferflocken, lose 18,00 bis

20,25 ℳ, Hafergrütze, lose 19,00 bis 21,50 ℳ, Roggenmehl 0/1 14,50 bis 16,25 ℳ, Weizengrieß 19,00 bis 21,75 ℳ, Hartgrieß 23,00 bis 26,50 ℳ, 70 % Weizenmehl 17,00 bis 19,00 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 19,00 bis 25,50 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 17,50 bis 22,00 ℳ, Speiseerbsen, kleine 12,00 bis 16,00 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 20,00 bis 24,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen 27,00 bis 30,50 ℳ, Linsen, kleine 20,00 bis 29,50 ℳ, Linsen, mittel 31,00 bis 37,50 ℳ, Linsen, große 39,00 bis 46,00 ℳ, Kartoffelmehl 18,75 bis 20,50 ℳ, Maklkaroni, Grießware 37,00 bis 43,00 ℳ, Makkaroni, Mehlware 38,00 bis —,— ℳ, Schnittnudeln, Mehlware 20,00 bis 23,50 ℳ, Bruchreis 15,50 bis 16,50 ℳ, Rangoon Reis 18,00 bis 18,50 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 33,25 bis 31,00 ℳ, Tafelreis, Java 30,00 bis 37,00 ℳ, Ringäpfel, amerikan. 85,00 bis 90,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 40,00 bis 43,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 50,00 bis 55,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 60,00 bis 65,00 ℳ, Rosinen Candia 65,00 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 80,00 bis 90,00 Korinthen choice 70,00 bis 75,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 175,06 bis 180,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 155,00 bis 160,00 ℳ, Zimt (Kassia) 106,00 bis 115,00 ℳ, Kümmel, holl. 55,00 bis 65,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 108,00 bis 115,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 150,00 bis 155,00 ℳ, Rohlaffee Brasil 185,00 bis 215,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 230,00 bis 285,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 240,00 bis 290,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 300,00 bis 375,00 ℳ, Röstgetreide, lose 16,50 bis 18,50 ℳ, Kakago, fettarm 65,00 bis 75,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 86,00 bis 100,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 320,00 bie 400,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 400,00 bis 470,00 ℳ, Inlandszucker Melis 37,50 bis 38,50 ℳ, Inlandszucker Raffinade 39,00 bis 41,00 ℳ, Zucker Würfel 44,00 bis 47,50 ℳ, Kunsthonig 30,00 bis 38,00 ℳ. Zuckersirup, hell, in Eimern 40,00 bis 45,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 27,00 bis 31,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 90,00 bis —,— ℳ, Marmelade, Vierfrucht 35,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 30,00 bis 36,00 ℳ, Steinsalz, lose 3,10 bis 3,70 ℳ, Siedesalz, lose 4,00 bis 4,70 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 84,00 bis 84,50 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 85,00 bis 86,00 ℳ, Purelard in Tierces 81,00 bis 82,00 ℳ, Purelard in Kisten 81,50 bis 82,50 ℳ. Speisetalg, gepackt 62,00 bis —,— ℳ, Speisetalg in Kübeln bis —,— ℳ, Margarine, Handelsmarke 66,00 ℳ, I1 60,00 bis 63,00 ℳ, Margarine, Spezialmarke 2 80,00 bis 84,00 ℳ, 11 69,00 bis 71,00 ℳ, Margarine III ℳ, Molkereibutter in Fässern 196,00 bis 201,00 ℳ, Molkereibutter in Packungen 201,00 bis 206,00 ℳ, Landbutter —,— bis —,— ℳ, Auslandsbutter in Fässern 203,00 bis 207,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen —,— bis —,— ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 34,75 bis 37,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8/10 12/14 95,00 bis 100,00 ℳ. Quadratkäse 35,00 bis 50,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 100,00 bis 120,00 ℳ, bayr. Emmenthaler 160,00 bis 170,00 ℳ, echter Emmenthaler 170,00 bis 185,00 ℳ, ausl. ungez. Kondens⸗ milch 48/16 21,00 bis 23,25 ℳ, inl. ungez. Kondensmilch 48/12 16,50 bis 17,50 ℳ, inl. gez. Kondensmilch 26,00 bis 26,50 ℳ. Untrechnungszahl: 1000 Milliarden = 1 Goldmark.

Nach dem Wochenbericht der Preisberichtstelle des Deutschen Landwirtschaftsrats vom 8. bis 13. September 1924 betrugen die Schlachtviebpreise je Zentner Lebendgewicht:

Berlin Hamburg Stettin

1 3 Septbr. 11. u. 12. Septbr. 12. Septbr⸗

Goldmark Ochsen 45— 48 8 40 43 36 38 30 33 42 44 37 39 33 35

44—48 38— 42 30 35 22 26 17 20

85 92 70 80 58 65 45 52 30 40 Schweine 85

I11u“

n

Bullen

2

38 42 34 38 26 34

38 42 32—36 22 32 12 22 10—12 65 70 52 64 32 50

ZZE

Färsen und Kühe

22

Kälber

Schafe

40 46 30 38 16 28 74 76 83 84 66 72 78 82 b 60 64 73 77 6 s 65 70 56 68 73 65 74

9

Sauen. Speisefette. Bericht von Gebr. Gause, Berlin, den 13. September 1924. Butter. Wenn auch die Stimmung des Marktes zum Wochenende etwas freundlicher war, kann im g gemeinen nur von einem ruhigen Geschäft gesprochen werden. J folge der fast durchweg abweichenden inländischen Butter wird Aus⸗ landsbutter, besonders dänische, von der Kundschaft bevorzugt. Das Ausland meldet festere Tendenz und steigende Preise. Dänemarn fordert 5,44 Kronen bezw. 18 bis 20 Oere über nächstwöchige Notierung Holland 2,36 bis 2,40 Gulden per Kilogramm. Die hiesige

vtierung, 5 zwischen Erzeuger und Großhandel,

zu Käufers Lasten,

1,75 pr. Pfd., pr. Pfd. Margarine.

Schmalz.

und Maispreise wieder befestigt. vermindern,

vermindert 2b

blieb unverändert. Die amtliche Preisfestsetzung im Ver⸗ Fracht und Gebinde gehen war am 11. und 13. September: IIa Qualität 1,50 pr. Pfd, Die Nachfrage ist nach wie vor mäßig. Nach zeitweiliger Abschwächung haben sich die amerika⸗ nischen Fettwarenmärkte unter dem Einfluß der steigenden Getreide⸗ Da sich die hiesigen Vorräte stark andererseits die Konsumnachfrage rege bleibt, haben die Preise angezogen, so daß die Differenz gegen die Weltmarktpreise sich at. Speck. Ruhig bei festen Preisen.

Ia Qualität abfallende 1,20

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 13. September. Danziger Gulden.) Noten:

eichsmark 133,166 G., 133,834 B., 134,335 B. Auszahlungen: London 25,04 G.,

Berlin B., I1

hagen

1,0777 B.

London, 13. September. (W. T. B.) De

New York 4,46,12,

(W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Amerikanische 5,6010 G., 5,6290 B., olnische 100 Zloty⸗Lok.⸗Noten 107,73 G. 108,27 B., 100 Billionen 2 100 Rentenmark 133,665 G., Schecks: Warschau 100 Zloty —,— G., B. 100 Billionen G Amsterdam 217,95 G Schweiz 105,43 G., 105,97 B., Paris 30,17 G., 30,33 B., Kopen⸗ „—,— B., New York telegraphische Auszahlung 5,5997 G., 5,6278 B., Warschau telegraphische Auszahlung 1,0723 G.,

vise Deutschland 18,650 Billionen, Belgien 89,25,

32,37,

* —97

216,05 B.,

nkurse. Paris 83,12 ½,

Spanien 33,72 1 Wien 317 000. Zürich, 13. September. 5,31 †½, London 23,70, Paris 28,50, Brüssel 26,55, Madrid 70,00. Holland 203,80, Stockholm 141,75, Christiania 73,00, Kopenhagen 90,00, Prag 15,95 Berlin 1,26 ½ Wien 0,00,75, Bukarest 2,85 Warschau 102,50, Helsingfors 13,35, Konstantinope! 2,85, Athen 9,45, Buenos Aires 186,00, Italien —,—. Kopenhagen, 13⸗September. ( 26,40 New York 5,93, Hamburg —,— 29,80, Zürich 111,65, Rom 26,10, Amsterdam 157,60, Christiania 81,55 Helsingfors 14,85, Prag 17,75. Stockholm, 13. September. (W. T. B.) Devisenturse. London 16,77 Berlin 0,89,80 für eine Billion, Paris 20,25, Brüssel 19,15, am 144,40, Kopenhagen —,—, Christiania Helsingfors 9,44 Prag 11,40. B.) Devisenkurse. London Paris 39,00, New York 7,27, en 36,75, Stock⸗

Schweiz. Plätze 70,90, Amsterd 51 80, Washington 3,75 ¼

Christtania, 13. September. (W. T. Hamburg —,—. 2 279,00, Zürich 137,25, Helsingfors 18,25, Antwerp holm 193,50, Kopenhagen 123,00, Prag 21,90.

Holland 11,63

Budapest 0,00,69, Belgrad 7,05,

London, 13. September. (W. T. B.) Silber 3418⁄10, Lieferung 3413⁄1.

Wertpapiere.

Amsterdam, 13. September. (W. T. B.) 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 100 ⅞, 4 ½ % Niederländische anleihe von 1917 zu 1000 Fl. 85 ⅞, 3 % Niederländische Staats⸗

Italien 102 Schweiz 23,71,

(W. T. B.) Devisenturse. Mailand 23,25,

Frank für eine Billion, Sofia

New York Margarine 65,75,

3,87 ⅛,

anleihe von 1896/1905 66,75, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu 1000 Fl. 101,75, n Handel Maatschappij⸗Akt. —,—, Jürgens Philips Petroleum 168,00, Kominkl. Nederl. Petroleum 333,50, Amsterdam Rubber 151 25, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 90,00, Nederl. Scheep⸗ vart⸗Unie 126,50. Cultuur Mpij. der Vorstenlanden 174,50, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 453,00, Deli Maatschappij 378,50.

Glocilampen 30,00, Geconsol. Holl.

W. T. B.) Devisenkurse. London Paris 32,00 Antwerpen 227,50, Stockholm

Für

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

Manchester, 12. September (W T. B.) markt war das Geschäft hauptsächlich durch die zu hohen Forde⸗ rungen der Verkäufer beschränkt. Water Twist Bundles wurden 24 ½ d. für das Pfund gefordert und für Printers Cloth 47 sh. 6 d. für das Stück.

Am Gewebe⸗

Der Garnmarkt tendierte fest.

Amsterdam

neues

Silber auf herauszugeben.

Anträge

Staats⸗

Verkehrswesen.

Die Postverwaltung beabsichtigt, möglichst im Januar 1925 ein Fernsprechbuch

und Umgegend

NIlin auf Aenderung oder

von Teilnehmern

Streichung von Eintragungen können nur noch dann Berücksichtigung finden, wenn sie [pätestens bis 10. Oktober bei dem zuständigen Fernsprechamt vorliegen. Etwaige Wünsche sind daher bis zu diesem Zeitpunkt an diesenige Vermittelungsanstalt zu richten, an die der Teilnehmer angeschlossen ist.

Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

„Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.

1,— Goldmark freibleibend.

6. Erwerbs. und Wirtschafts enossenschaften.

8 8 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. enn 1 er nzeiger. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

——

Befristete Anzeigen müfsen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚ᷣ.r

—,.—

1. Untersuchungs⸗

(Blatt 25 auf den Namen des Land⸗ wirts Jakob Robel in Brehmen bei

fachen.

[51232] Steckbriefserledigung.

Der am 20. August 1924 gegen den Erdarbeiter Walter Oskar Paul Witte, geboren 9. III. 04 zu Hamburg, erlassene Steckbrief ist erledigt.

Hamburg 36, den 11. September 1924.

Das Amtsgericht.

51539] Beschluß.

Der Grenadier Johann Drechsel der Minenwerferkompagnie des Inf.⸗Regts. 13, geb. 18. 11. 1901 in Obersteinach, O.⸗A. wird für fahnenflüchtig erklärt.

Ludwigsburg, den 12. 9. 192

Amtsgericht. [50951] Berichtigung.

In der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 201 (v. 26. 8. 24) ergangenen Fahnen fluchtserklärung gegen den Oberschützen Paul Fritz Klotzsch muß es heißen: Kotzsch.

Freiberg, den 4. September 1924.

Die Staatsanwaltschaft.

[51540]

Zurückgenommen wird die am 20. 6. 1924 gegen den am 27 4. 1924 in Berlin eb. Kanonier Ewald Laudin erlassene Faynenftuchtserkicenng.

Ludwigsburg, 10. 9. 1924.

Amtsgericht.

Dörtenbach, Oberamtsrichter. [51541]

Der Beschluß, betr. Fahnenfluchts⸗ erklärung und Vermögensbeschlagnahme der 1. Strafkammer des Landgerichts Ulm vom 13. Oktober 1922 gegen den am 10. Januar 1901 in Hannshofen, bayer Bez.⸗A. Weilheim, geborenen Kanonier Georg Braunmüller, wird hiermit auf⸗ gehoben.

Amtsgericht Ulm, den 10. Sept. 1924.

[51548]

Der die Be chlagnahme des im Deutschen Reich befindlichen Vermögens des am 15. 1. 1900 in Lodz geborenen Kaufmanns Abraham (Arno) Kutner in Chemnitz aussprechende Beschluß des Amtsgerichts Ebersbach vom 24. April 1924 (veröffent⸗ icht im Deutschen Reichsanzeiger 1924 Nr. 113) wird aufgehoben, da der Grund hierzu weggefallen ist. b Amtsgericht Ebersbach,

den 10. September 1924.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

[51542] Abhanden gekommen: 15.000 6 % Preuz. Zentral⸗Stadtschaft⸗Gold⸗

pfandbriefe Reihe II Nr. 3801 4100 = 300/50.

Berlin, den 13. 9. 24. (Wp. 405/24.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. [51543]

Erledigung. Die im Reichsanzeiger 292 v. 22. 12. 23 unter Wp. 633/23 ge⸗ sperrten 2400 Humboldt⸗Masch.⸗UAkt. Nr. 11 413, 11 798 und 600 Nr. 2507 sind ermittelt.

Berlin, den 13. 9.24. (Wp. 633 /23.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.

[51544]

Erledigung. Die im Reichsanzeiger 55 v. 5. 3. 24 unter Wp. 188/24 gesperrten Mäntel zu 6000 Rombacher Hütten⸗ werke, Nr. 36 556, 94 117/21 sind ermittelt.

Berlin, den 13. 9. 24. (Wp. 188/24.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.

8

Grundstück

gestattet.

[511411]

Das im Grundbuche für Brehmen

Klix eingetvagene Grundstück soll am S8. November 1924. Vormittags 9 Uhr, an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Gvrundstück Nr. 10 des Brandkatasters ist nach dem Flurbuche 2 Hektar 47,1 Ar groß, mit 42,38 Steuer⸗ einheiten belegt und einschließlich In⸗ ventar auf 4000 Goldmark geschätzt. Es ist eine Häuslernahrung und besteht aus 1 Wohnhaus mit Anbau, 1 baufälligen Fachwerkscheune mit angebautem massiven gewölbten Stallgebäude sowie aus den Flurstücken 19, 99, 151. 194 a, 194 d und 194 e. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstück sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 4. Auaäust 1924 verlautbarten Versteigerunasvermerks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerunastermine vor der Aufforderung zur Abaabe von Ge⸗ boten anzumelden und, wenn der Gläu⸗ biger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Fest⸗ stellung des gerinasten Gebots nicht be⸗ rücksichtigt und bei Versteigerungserlöses dem Anspruche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zu⸗ schlaas die Aufhebung oder die einst⸗ weilige Einstellung des Verfahrens her⸗ beiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Amts⸗ gericht Bautzen, den 8. September 1924.

[51139] „Der Justizrat Eick in Lauenburg i. Pomm. hat beantragt, den verschollenen am 19. Juli 1847 in Zewitz geborenen Leo Brandt, zuletzt wohnhaft in Zewitz, Kreis Lauenburg i. Pomm. für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 2. April 1925, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Lauenburg i. Pomm., tember 1924. Das Amtsgericht. 8

—Q—

den 8. Sep⸗

[51140] Alufgebot.

Die Arbeiterfrau Frieda Leusch in Waren hat beantragt, ihren Ehemann, den verschollenen Arbeiter Ludwig Leusch, geb. am 4. 3. 1854 in Waren, zuletzt wohnhaft daselbst für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 15. April 1925, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

Waren, den 11. September 1924.

Meckl.⸗Schwer. Amtsgericht. [51546]

Das 1 Gericht hat in der Sitzung vom 3. September 1924 für Recht erkannt: Die dem Privatmann Johannes Johlige in Borna, Bez. Leipzig, verloren gegangenen Aktien der Patent⸗ papierfabrik zu Penig Serie V Nr. 2752 und 2753 über je 300 werden für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Penig, am 10. September 1924.

der Verteilung des

[51143]

Durch Ausschlußurteil vom 22. August 1924 ist der Hypothekenbrief über die auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Wieck Band XVII Blatt Nr. 114 Abteilung III Nr. 2 für Fräu⸗ lein Helene Benn zu Wieck eingetragenen Hypothek von 10 000 für kraftlos erklärt.

Barth, den 23. August 1924.

Amtsgericht. [51142]

Durch Ausschlußurteil vom 31. Juli 1924 ist der Hypothekenbrief über die für die städtische Sparkasse zu Barth im Grundbuch von 8 and X Blatt Nr. 33 Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld von 30 000 für kraftlos erklärt.

Barth, den 31. Juli 1924.

Amtsgericht.

[51144]

Durch Ausschlußurteil vom 5. Sep⸗ tember 1924 ist der von der Firma A., Kinkel G. m. b. H. in Königsberg, Pr. auf den Namen O. John, Kleiststraße 5 in . über 350 Sack Salz im Gesamtgewicht von 17 500 Kilogramm ausgestellte Lagerschein (Lagerbuch Nr. 982) für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Königsberg, Pr., 5. 9. 1924.

[51545] Beschluß.

Dem Bergmann Bernhard Mause in Marten ist von dem unterzeichneten Nach⸗ laßgericht am 20. Oktober 192v1 ein Zeugnis erteilt worden, worin bescheinigt ist, daß dieser mit seinen vier Kindern Paul, Karl, Friedrich und Anna Mause die provinzielle westf. Gütergemeinschaft fortsetzt. Dieses Zeugnis ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt.

Dortmund, den 3. Juli 1924.

Das Amtsgericht.

[51547) Bekanntmachung.

Dem Landwirt Karl Deecke in Evessen sind: 1. der am 9. Mai 1924 erteilte Führerschein für Krafträder Klasse 1. Nr. 482, 2. die am 6. Mai 1924 aus⸗ gestellte Zulassungsbescheinigung über das. Derad Nr. 5906 mit Motor Nr. 5812, 1,5 PS, Erkennungszeichen B 1428, und 3. die Steuerkarte vom 7. Mai 1924 Nr. 53 AI des Finanzamts Schöningen verloren gegangen, und werden diese Be⸗ scheinigungen daher für kraftlos erklärt.

Wolfenbüttel, den 13. September 1924.

Die Kreisdirektion. Brinkmann.

[51126]

Die Ehefrau Fritz Otto, Else geborene Müller, in Duisburg⸗Hochfeld, Siechen⸗ hausstraße 10, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Traugott und Dr. Levy in Duisburg, klagt gegen ihren Ehemann, Fritz Otto in Duisburg zuletzt wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag, auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Duisburg auf den 24. November 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Gerichtsschreiber des Landgerichts. [51127] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Vetter, geb. Pabzgraf⸗ in Altdamm, Stargarder Straße Schäferei, Progesbevollmgchtigter: Rechtsanwalt Dr. Aumüller in Greifswald, klagt gegen ihren Ehemann, Friseur Bernhard Vetter, un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Demmin, Elisabethstraße 29, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe wegen Verletzung ehe⸗ licher Pflichten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Greifswald auf den 29. November 1924, Vormittags

9 ³ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Greifswald, den 9. September 1924.

Moritz, Justizobersekretär,

Gerichtsschreiber des Landgerichts. [51128] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Toni Vogel, geb. Vierk, in Stralsund, Tribseerdamm 15, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Justizrat Löding in Greifswald, klagt gegen ihren Ehemann, Versicherungsinspektor Karl Vogel, un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Stral⸗ sund wohnhaft, unter der Behauptung, daß dieser die ehelichen Pflichten verletzt habe, mit dem Antrag auf der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Greifswald auf den 29. November 1924, Vormittags 9 ½% Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Greifswald, den 9. September 1924.

Moritz, Justizobersekretär, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[51129] Oeffentliche Zustellung. Die Fabrikarbeiterin Henriette Gott⸗ schalk, geb. Bilda, aus Milspe, Kreis Schwelm, Südstr. 19, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt J.⸗R. Oppenheimer in Hildesheim, klagt gegen den Schweize Otto Gottschalk, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher im Landeszuchthaus Marienschloß bei Bulzbach in Haft, aus § 1567 B. G.⸗B., mit dem Antrage die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Hildesheim auf den 27. November 1924, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hildesheim, den 6. September 1924.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[51130] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Bruno Arnold in Stein⸗ wehr, Kreis Rendsburg, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwalt Dr. Rosmuß und Hahne in Kiel, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Klara Arnold, geb. Glöckner, zu⸗ letzt in Dangelibs (Parchim) in Mecklen⸗ burg⸗Schwerin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund des § 1568 B. G⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kiel auf den 4. November 1924, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen An⸗ walt zu bestellen.

Kiel, den 10. September 1924 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[51131] Oeffentliche Zustellung.

1. Frau Maadalene Kempas, geb. Purwien in Orlowen. Kreis Lötzen, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Laudien in, Königsberg i. Pr., klaat gegen ihren Ehemann, den Bankbeamten Kurt Kempas, früher in Köniasberg i, Pr., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 Abs. 1 B. G.⸗B. mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklaaten für allein schuldig zu erklären. 2. Frau Gertrude Kosinowski, geb. Bendick, in Goldav. Ostpr., ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte, Justizrat Holz und Dr. Holz in Köniasberg i. Pr., klaat gegen ihren Ehemann. den Kauf⸗ mann Walter Kosinowski aus Goldap, zuletzt in Königsbera i. Pr., ietzt un⸗ bekannten Aufenthalts. auf Grund §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Bekbhagten für allein schuldig zu erklären. Die Kläger laden die Be⸗

klaaten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Köniasbera i. Pr., Hansa⸗ ring 14/16, Zimmer 200. auf den 7. November 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Königsberg i. Pr., den 10. Sep⸗ tember 1924. Gerichtsschreiber des [51132] Oeffentliche Zustellung

Die Rosa Karrer, geb. Rinkert, in Tübingen, Jakobsgasse 10, Klägerin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Sailer in Tübingen, klagt gegen ihren Ehemann, den Hausierhändler August Karrer von Tübingen, derzeit mit unbekanntem Aufent⸗

Der Landgeri

halt abwesend, Beklagten, wegen schuld⸗

hafter Ehezerrüttung, mit dem Antrage, für Recht zu erkennen: Die am 25. Mai 1918 vor dem Standesamt Tübingen ge⸗ schlossene Ehe der Parteien wird wegen schwerer Pflichtverletzunga des Beklagten im Sinne des § 1568 B. G.⸗B. geschieden. Der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung und hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts zu Tübingen auf Montag, den 29. Dezember 1924, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Tübingen, den 10. September 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts [49089] Oeffentliche Zustellung. Es klagt: 1. Frau Klara Marie Stocker, geb. Heber, in Crimmitschau, Thomasstraße 203 1I, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Kemnitz in Zwickau, 2. die Frau Martbha Selma Tiersch, geb. Schubert, in Glauchau Louisen⸗ straße 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Heiling in Zwickau, 3, die Frau Hulda Wehe, geb. Popp, in Zwickau, Nikolaistraße 23, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kümel in Zwickau, 5 1 gegen ihren Mann, den Schrift⸗ etzer Karl Stocker, zuletzt in Crim⸗ mitschau, zu 2 gegen ihren Mann, den Kaufmann Kurt Tiersch, zuletzt in Glauchau, zu 3 gegen ihren Mann, den Bergarbeiter Friedrich Wilhelm Wehe, zuletzt in Zwickau, sämtlich jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, zu 1—3 auf Grund der Behauptung, die Ehe wegen Verlassens gemäß § 1567 B. G.⸗B. zu scheiden. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts Zwickau 8 dem auf den 5. November 1924,

ormittags 9 Uhr, anberaumten Termin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelgssenen Rechtsamvalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Zwickau i. Sa., am 4. September 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [50779]

Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Die Gütlersfrau Katharing Heindl in Wettstetten bei Obermeier, Hs. Nr. 52, hat gegen ihren Ehemann Heindl, Franz Taver, Gütler, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, am 6. September 1924 zum Amts⸗ gerichte Ingolstadt Klage erhoben mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Beklagter hat der Klägerin vom Tage der Klagezustellung an einen monatlich vorauszahlbaren Unter⸗ halt von monatlich 30 Goldmark dreißig Goldmark zu bezahlen. 2. Be⸗ klagter hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Samstag, den 25. Oktober 1924,

Vormittags 8 Uhr, Saal 29/1, vor