1924 / 220 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Sep 1924 18:00:01 GMT) scan diff

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8 Deutsches Reich. Zweite Verordnung über die Verlängerung der Frist zur Ein⸗ reichung der Goldbilanzen und Inventare zu Steuerzwecken. Bekanutmachung über den Londoner Goldpreis. Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 57 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I. Nachweisung über Branntweinerzeugung u im Monat August 1924. 4

Preußen.

Amtliches.

Deutsches RNeich. Zweite Verordnung Verlängerung der Frist zur Einreichung der anzen und Inventare zu Steuerzwecken 1 § 34 der Zweiten Steuernotverordnung). Vom 8. September 1924. der am 16. September ausgegebenen Nr. 57 des RGBl. Teil I S. 705.) Auf Grund des Artikel 1 § 36 und des Artikel XIX 8 6 der Zweiten Steuernotverordnung vom 19. Dezember 1923 (RGBl. 1 1205) bestimme ich zur Durchführung der Vor⸗

bereitungsarbeiten für die Besteuerung des Einkommens im v“

(Beröffentlicht in

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Jahre 1924 folgendes:

Nachweisung

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Die im Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen über Gold⸗ bilanzen und Inventare zu Steuerzwecken vom 30. April 1924 (RSBl. I1 S. 429) bestimmte und durch die Verordnung über die Verlängerung der Frist zur Einreichung der Goldbilanzen und Inventare zu Steuerzwecken vom 26. Juli 1924 (RGBl. I. S. 676) um einen und einen halben Monat verlängerte Frist wird für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie für Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, deren Geschäfts⸗ jahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, um weitere zwei Monate verlängert; die Eröffnungsbilanz in Goldmark und die sonstigen im Abf. 1 der Durchführungsbestimmungen vom 30. April 1924 be⸗ zeichneten Unterlagen sind daher von den genannten Körperschaften, wenn ihr Geschäftsjahr mit dem Kalendersahr zusammenfällt, statt bis zum 30. September bis zum 30. November 1924 dem Finanzamt einzureichen.

Berlin, den 8. September 1924. chsminister der Finanzen.

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über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Gesetzes über wert⸗ beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. I S. 482). Der Londoner Goldpreis beträgt: für eine Unze Feingold . . . . 9292 sh 8 d, für ein Gramm Feingold demnach 35,7516 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich

des Tages, der einer im vorausgeht.

Berlin, den 16. September 1924. Devisenbeschaffungsstelle Gesellschaft mit bes Seckel. ppa. Goldschmidt.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 57 des Reichsgesetzblatts Teil I enthält

das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Prüfung der Fieberthermome ter, vom 10. September 1924,

die Bekanntmachung der neuen Fassung des Gesetzes über die Prüfung und Beglaubigung der Fieberthermometer, vom 10. September 1924,

die Zehnte Verordnung über die Börsenumsatzsteuer (Um⸗ sätze von ausländischen Zahlungsmitteln gegen Waren), vom 5. September 1924,

die Zweite Verordnung über die Verlängerung der Frist zur Einreichung der Goldbilanzen und Inventare zu Steuer⸗ zwecken (Artikel I § 34 der Zweiten Steuernotverordnung), vom 8. September 1924, und

die Verordnung über Landungsaufforderung für Luftfahr⸗ zeuge, vom 11. September 1924.

Umfang ½ Bogen. Verkaufspreis 15 Goldpfennig. Berlin, den 16. September 1924. Gesetzsammlungsamt. J.

über Branntweinerzeugung und Branntwein

absatz im Monat August 1924.

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¹) Davon Erzeugung von Stoffbesitzern 154 hl.

Berlin, den 15. September 1924.

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Preußen.

r Landwirtschaft, und Forsten.

Die Forstrentmeisterstellen in Wiesbaden und

Königstein i. T. (Regierungsbezirk Wiesbaden) sind zu be⸗

setzen. Bewerbungen müssen bis zum 10. Oktober 1924 ehen

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inisterium Domänen

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Auf Grund der Verordnung über Handelsbes igen vom 13. Juli 1923 (RGBl. S. 706) habe ich dem Kohlen⸗ großhändler Friedrich Lehmann, Berlin⸗Schöne⸗ berg, Fregestraße 73 (Märkisches Kohlenkontor: Maaßenstraße 23), zurch Verfügung vom 22. Februar 1924 den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

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vlizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Hinckel.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Hauptausschuß des Preußischen Landtags am. Dienstag die Vorberatung der Haushalts⸗ des Landtags und des Staatsrats, Beim Haus⸗ Landtags teilte, nach dem Bericht des „Nachrichtenbüros des Deutscher Zeitungsverleger“, Alg. Leinert (Soz.) mit, daß

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nach den Bestimmungen des Diätengesetzes Frau Abg. Wolffstein (Komm.), die bekanntlich auf längere Zeit von den Sitzungen aus⸗ geschlossen ist und das Recht auf Benutzung der Freifahrtkarte verloren hat, nach Ablauf der Ausschließungsfrist für weitere vier Wochen die Aufwandsentschädigung verliert, da sie die Fahrkarte dem Landtag nicht innerhalb 24 Stunden, wie es vorgeschrieben ist, zurückgegeben hat. (Frau Wolffstein hat inzwischen bei der Zivilkammer des Land⸗ gerichts II eine Klage eingereicht mit der Begründung, daß die egen sie getroffenen Maßnahmen, als gegen die Verfassung ver⸗ toßend, unzulässig seien; die Aenderung des Diätengesetzes hätte als verfassungsändernd der guglifizierten Mehrheit bedurft, sei aber mit einfacher Mehrheit beschlossen worden.) Zum Haushalt des Staats⸗ vats lag ein Antrag Dr. Preuß vor, das Staatsministerium um Nachprüfung zu ersuchen, ob nicht beim Heushast des Staatsrats eine wesentliche Ersparnis durch folgende Maßnahmen zu erzielen sei: 1. die Verhandlungen des Plenums beschränken sich auf die Fälle der Artikel 14 Abs. 1 Satz 2, 40 Abs. 2 bis 4 und Artikel 42 der Verfassung, alle übrigen Angelegenheiten erledigen die Ausschüsse; 2. über die Verhandlungen des Plenums wird in der gleichen Weise eine Niederschrift aufgenommen, wie sie bei den Plenarverhandlungen des Reichsrats erfolgt; eine stenographische Aufnahme der Verhand⸗ lungen erübrigt sich daher. Der Antrag wurde abgelehnt; Deutsch⸗ nationale, Deutsche Volkspartei und Zentrum stimmten dagegen. Am Mit nisteriums b.

wwoch soll der Haushalt des Finanzmi werden. 8 88 8

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Der Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtags zur Prüfung der Vorgänge bei der Porzellanmanufaktur setzte am Dienstag die Zeugen⸗ vernehmung fort. Der technische Direktor Professor Dr. König vertrat, nach dem Bericht des „Nachrichtenbüros Deutscher Zeitungs⸗ verleger“, den Standpunkt, daß unter Dr. Schneider eine Verschlechte⸗

rung der Qualität eingetreten sei. Daran sei insbesondere die Lohn⸗

politik Dr. Schneiders schuld gewesen. 8 Herstellung des Porzellans habe Dr. neider keine Fachkenntnis gehabt. Fin Bedürfnis zu einer Umwandlung und einem Ausbau der Manufaktur kann er (Zeuge) nicht erkennen. Der Minister für Handel und Gewerbe Siering gab dann Auskunft über seinen Kauf bei der Porzellanmanufaktur. Er habe am 19. September bestellt. Erst auf Reklamation sei ihm dann am 1. Oktober die die er am selben Tage beglichen habe. Monate

In der chemisch⸗technischen

echnung zugegangen, später sei ihm dann durch Pressenachrichten und Flugblätter der Vor⸗ wurf des Vorteils gemacht worden. Schneider habe ihm auf seine Anfrage mitgeteilt, daß alles in Ordnung sei. Er habe die Sache weiter verfolgt, und am 2. April habe ihm dann Dr. Schneider geschrieben. daß der vorübergehend für die Kundschaft festgesetzte Konjunkturaufschlaag ihm nicht berechnet worden sei. Da er (der Minister) die Weglassung des Aufschlags nicht wünsche, habe er den Mehrbetrag in Goldmark umgerechnet und gebe ihm hiermit diesen Betrag von 40,10 bekannt. Die Zahlung dieses Betrages sei dann sofort erfolgt. Auf Befragen bestätigte der Minister, daß er von der Weglassung des Konjunkturaufschlags nichts gewußt habe und nicht anders habe kaufen wollen als jeder andere. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen äußerte sich der Reichsverkehrsminister Oeser über seinen Porzellanankauf. Er sei mit seiner Frau einer Einladung zu einer Ausstellung von zurückgesetztem Porzellan gefolgt, habe einige Stücke ausgewählt und den ihm angegebenen Preis sofort entrichtet. Von irgendwelchen nachträglichen Beanstandungen seines Kaufes durch die Oberrechnungskammer sei ihm nichts bekannt⸗ geworden. Er sei der Einladung gern gefolgt, da er in dieser Art Kundenwerbung durch einen Staatsbetrieb einen tüchtigen Geschä inn erblicke. Zeuge Lenz von der Malereiabteilung bestritt, da in der Malerei irgendwelche Qualitätsverschlechterung eingetrelen

Da Landtagspräsident Leinert von Berlin abwesend ist, soll von ihm eine schriftliche Erklärung über seinen Porzellanankauf eingeholt werden. 3 ßenburger bestäti f daß

Zeuge Wei urg. gte auf Befragen, d. augenblicklich der Absatz von Manufakturporzellan sehr beeinträchtigt