Preußen habe schon 1920 erklärt, daß es bereit sei, alle Vertretungen in den deutschen Ländern aufzugeben unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit, und habe diesem Versprechen zu⸗ folge damals auch seine Vertretungen in Hamburg, Karlsruhe, Olden⸗ burg, Stuttgart, Darmstadt und Weimar aufgelöst. 18* München jedoch sei eben die Voraussetzung noch nicht gegeben. Der Minister⸗ präsident bedauerte es bei der in der Debatte angeschnittenen Frage der Möglichkeit der Wiederverleihung von Ehrenzeichen, daß es nach der Verfassung nicht angängig sei, eine Rettungsmedaille zu verleihen, um mutige Lebensretter zu belohnen. Die Staatsregierung werde jetzt zur Aushilfe ein Diplom herausgeben. Sehr energisch nahm der Ministerpräsident gegen die weitgehenden Auswüchse der Ver⸗ leihung der sogenannten Amtsbezeichnungen Stellung; das Ziel der Staatsregierung sei, nach Ueberwindung dieser Auswüchse zu einem Zustand zu kommen, wo die Amtsbezeichnungen wirklich nur klar und eindeutig den Amtsinhaber bezeichnen. Bei aller Anerkennung der Notwendigkeit des Sparens in der Reichs⸗ und. Staatsverwaltung wandte er sich dagegen, daß vielfach schon auf Gebieten gespart werde, die, wie die allgemeine Kulturpolitik und soziale Fürsorge, dieses Sparen nicht mehr vertrügen. Hoffentlich werde es uns ein bald fommender Wirtschaftsaufschwung ermöglichen, hier wieder groß⸗ zügiger zu sein. Was das Verhältnis Preußens zum Reich anbeträfe, so habe er stets ein gutes Zusammenarbeiten erstrebt. Wenn Schwierigkeiten vorkamen, so habe das vielfach an dem häufigen Wechsel in der Reichsregierung gelegen. Abgesehen von Einzel⸗ heiten, wie der Regelung der Finansfragen, sei das Ver⸗ hältnis erträglich. Der Ministerpräsident erinnerte daran, daß auch Bismarcks Werk ein Kompromiß gewesen sei, dessen Schwierigkeiten nur gemildert gewesenz seien durch die Personal⸗ union des Reichskanzlers mit dem preußischen Ministerpräsidenten und dem überwiegenden Einfluß Preußens im Reiche. Jetzt dagegen, im freien Föderativstaat, hätten wir den Zustand, daß Preußens Kompetenzen so beschnitten seien, daß es direkt minderen Rechtes im Reiche gegenüber den anderen Ländern sei. Man habe Preußens Einfluß vermindert, ohne andererseits den Einheitsstaat zu errichten. Zur Frage der Abgabe der preußischen Stimmen im Reichsrat über⸗ gehend, bemerkte der Ministerpräsident, daß ein preußisches Gesetz zur Vereinheitlichung der Stimmabgabe im Reichsrat gegen die Reichsverfassung verstoßen würde. Eine etwaige Aenderung müsse bei der Reichsverfassung einsetzen. Der Ministerpräsident betonte weiter, daß die preußischen Interessen im übrigen dem Reich gegenüber nicht zu kurz kommen würden, da man darauf dränge, bei allen wichtigen vorbereitenden Arbeiten beteiligt zu werden. In der Frage der Auf⸗ wertung der Eisenbahnschuld des Reichs an Preußen hätte Preußen für die Aufgabe seines letzten Mitverfügungsrechts an der Reichs⸗ eisenbahn mit aller Entschiedenheit ein Aequivalent in Gestalt einer dividendenberechtigten Beteiligung an der Bahn verlangt, habe aber leider Konzessionen machen müssen, da aus der Zuspitzung der Frage eine Gefährdung des Londoner Abkommens erwachsen wäre, die Preußen natürlich im Reichsinteresse habe vermeiden wollen, Im Verwaltunqgsrat der Eisenbahngesellschaft werde ein von
Etatsrecht verstoße.
Preußen gestellter Vertreter sitzen. Auf die deutschnationalen Vorwürfe, die preußische Staatsregierung habe nicht energisch genug auf einer voll⸗ berechtigten Vertretung in London bestanden, entgegnete der Ministerpräsident, daß leider damals gerade die deutschnationale Presse Preußens Antrag bei der Reichsregierung abfällig beurteilt und die preußische Position geschwächt habe. Der Ministerpräsident verbreitete sich dann ausführlich in agrarpolitischen Darlegungen über die in der Debatte mehrfach berührte Haltung Preußens zur Zollvorlage der Reichsregierung. Er verwies auf beachtliche Stimmen aus den verschiedensten Parteien wie auch auf die Ausführungen Pro⸗ fessor Serings, um darzutun, daß, wemm man die Frage nicht partei⸗ politisch, sondern aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteile, man den Standpunkt der preußischen Regierung billigen müsse, daß zum Schutze unserer Landwirtschaft und auch der Vorbereitung der Handelsvarträge diese Zollvorlage unnötig sei. Das ließ sich schon damals beo Einbringung der Vorlage sagen, und noch weit mehr heute, nachdem die Getreidepreise in Deutschland stark gestiegen seien. Die Haltung des Landbundes, der überall in Resolutionen Ablehnung des Londoner Abkommens und gleichzeitig landwirtschaftliche Kredite sorderte, obwohl er wissen mußte, daß diese Kredite nur möglich waren bei Anmahme des Abkommens, sei überaus widerspruchsvoll gewesen. Gerade weil die Erntekredite über die Not des Augenblicks hinweg⸗ helfen sollen, seien sie für die jetzt besonders bedrängte Landwirtschaft wichtig. Es sei grundsätzlich falsch, zu glauben, daß man durch die Gewährleistung einer gewissen Höhe des Getreidepreises die Land⸗ wirtschaft zur intensiveren Wirtschaft anreizen könne. Der Minister⸗ präsident belegte diese Anschauung eingehend mit Ziffernmaterial aus den Freihandelsländern und auch aus der landwirtschaftlichen Entwicklung von Staaten wie Dänemark. Gerade die Zeit ohne Zollschutz stachle die Landbevölkerung auf, mehr zu leisten; wir müßten aber wie Dänemark unser landwirtschaftliches Unterrichts⸗ wesen noch verbessern. Der Ministerpräsident bedauerte, daß die Reichsregierung eine gewisse Ausfuhr von Getreide zugelassen habe; es sei zu befürchten, daß man diese Mengen bald um vieles teurer wieder werde zurückkaufen müssen. In seiner Stellung zur Getreide⸗ zollvorlage habe sich selbstverständlich das Staatsministerium auch durch ein ausführliches Votum des Volkswohlfahrtsministers beein⸗ flussen lassen, das unter Himnweis auf die sich ständig verschlechternden Gesundheitsverhältnisse des Volkes entschieden gegen die Zollvorlage mit ihren Folgen der Brotgetreideverteuerung Einspruch erhoben habe. Er sei im übrigen der Ansicht, daß sich infolge der Preissteigerung auf dem Getreidemarkt die Verhältnisse geändert hätten, daß die Reichs⸗ regierung die Vorlage kaum noch begründen könnte und die Parteien wohl auch ihre Stellungnahme neu überprüfen müßten. Wenn vor einiger Zeit behauptet sei, daß die Stellungnahme des preußi⸗ schen Staatsministeriums zur Zollvorlage der Todesstoß für die große Koalition in Preußen sei, so könne mit Genugtuung festgestellt werden, daß die große Koalition stark genug gewesen sei, um auch diese Feuer⸗ probe zu überstehen. Zum Schluß gab der Ministerpräsident seinen Hoff⸗ mungen auf eine verstärkte Tätigkeit in der Jugendfürsorge Ausdruck. — In der nun folgenden Aussprache wandte sich der Abgeordnete Eberlein (Komm.) gegen die Ausübung der Ausnahmeverordnung des Reichspräsidenten in Preußen und insbesondere gegen die Hand⸗ habung von Verboten kommunistischer Blätter. Wie vorher sein Fraktionskollege Dr. Meyer trat auch er für Amnestie ein. — Der Ab⸗ geordnete Grzesinski (Soz.) trat für die loyale Ausführung der Dawes⸗Sätze ein und stimmte den Ausführungen des Minister⸗ räsidenten zur Zollvorlage in vollem Umfange zu. Er sprach sich ür Herabsetzung der Preise der landwirtschaftlichen Produktionsmittel aus, insbesondere des Kalis, der Eisenfabrikate usw., und bezeichnete, um dieses Ziel zu erreichen, vor allem den gemeinsamen Kampf gegen die Preispolitik der Kartelle als unbedingte Notwendigkeit. Auch seine Partei habe an der Erhaltung bzw. Heranbildung einer leistungs⸗ higen starken Landwirtschaft das allergrößte In teresse. Der Abgeord⸗ nete Bachem (D. Nat.) verbreitete sich über Fragen des Saargebietes und forderte weiter bei Besprechung des deutsch⸗spanischen Handels⸗ vertrages Schutz für die Winzer des besetzten Gebietes. — Der Abgeord⸗ gete Witt (D. Nat.) bezeichnete noch einmal die Zollvorlage als not⸗ vendiges Mittel zur Erhöhung der landwirtschaftlichen Intensivität, nd der Abgeordnete Grebe (Ztr.) fragte die Staatsregierung, was sie gegen die Wetterschäden in den verschiedensten Gebieten getan deg Er warnte weiter davor, die Agitation gegen den Art. 18 der Reichsverfassung zu weit zu treiben. * Der Ministerpräsident Zraun erwiderte hierauf, daß Preußen schon 1919 in Weimar gegen den Art. 18 gewesen sei und auch jetzt noch auf diesem Standpunkt tehe, da die gegenwärtige Handhabung eine Quelle fortgesetzter Be⸗ inruhigung und Kräftepergeudung sei. Zum mindesten müsse dem Artikel eine andere Fassung gegeben werden Die von den Kommu⸗ nisten geforderte allgemeine Amnestie sei unmöglich, weil sofort ein großer Teil der straffälligen Personen nach ihrer Freilassung wieder dieselben Straftaten begehen würden, da die K P. D. weiterhin bewußt zum Bürgerkrieg rüste. Gegen die Ratifizierung des deutsch⸗span ischen Handelsvertrages könne die Regierung bei aller Sympathie für die Winzer nicht stimmen, weil große Ausfuhrinteressen auf dem Spiele stünden. Die Nothilfe gegen die Wetterschäden der Landwirtschaft werde die Staatsregierung sehr energisch in Angriff nehmen, Kom⸗ missare der verschiedensten Ministerien hätten bereits die Schäden⸗ bezirke bereist, und es liege schon ein Gesetzentwursfdes Land⸗ wirtschaftsministers vor, über den das Sta tsministerium
noch in dieser Woche bexvaten werde. — Abg. Dr. Schmedding (Ztr.) begründete einen Antrag wonach die Staatsregierung in der Einführung neuer Amtsbezeichnungen Zurückhaltung üben und bei etwa notwendig werdenden neuen Amtsbezeichnungen sich des Ein⸗ verständnisses der Reichsregierung vergewissern solle.
Damit schloß die allgemeine Aussprache. In der Spezial⸗ debatte fragte Abgeordneter Dr. Wiener (D. Vp.), ob die von der Reichsarchivverwaltung geplante Zentralisation der Reichsarchiv⸗ nebenstellen Folgerungen für die preußische Archivverwaltung habe. Der Generaldirektor des Staatsarchivs Dr. Kehr verneinte dies. Das Verhältnis zwischen dem Geheimen Staatsarchiv und den Provinzialarchiven beruhe auf der durch Hardenberg geschaffenen Organisation, die sich bewährt habe. Die Grundlagen der ganzen Archivverwaltungen in Preußen seien: In Berlin werden nur die Archivalien der Zentralbehörden des preußischen Staats ins Geheime Staatsarchiv eingereiht, während alle Archivalien der Provinzial⸗ behörden in die Provinzialarchive kommen.
Der Etat des Staatsministeriums wurde dann in den Einzelpositionen und in seiner Gesamtheit nach unwesentlicher Debatte angenommen. Annahme fand auch der erwähnte Zentrumsantrag, betreffend die Amtsbezeichnungen.
—
Der Landtagsausschuß zur Untersuchung der Vorgänge in der Porzellanmanufaktur trat gestern in die Beratung der vorliegenden Anträge ein. Nach dem Bericht des „Nachrichtenbüros der 1ö1“ Zeitungsverleger“ wandte sich der Abg. Dr. Schwering (GZentr.) gegen eine Majorisierung des Ausschusses. Die Angelegenheit müsse zu einem Abschlusse gebracht werden, der auf dem Boden der Gerechtigtkeit stehe und zugleich im Interesse der Manufaktur und der Staatsnotwendigkeiten liege. Als wesentlichste Punkte kämen in Frage, daß die künstlerische Qualität der Erzeugnisse der Manufaktur unter Dr. Schneider nicht gelitten habe, daß in der Verwaltung der Manufaktur weder unter Dr. Gohlke noch unter Dr. Schneider etwas moralisch Verwerfliches oder der Manufaktur Unwürdiges geschehen sei und daß sich aus den Ver⸗ handlungen nichts ergeben habe, was die Wiederberufung Dr. Schneiders unangebracht erscheinen ließe. Abg. Riedel (Dem.) hielt den Ausschuß für die letztere Anregung nicht für zuständig und forderte noch eine Feststellung im Falle Siering. Nach weiterer Aus⸗ S in der eine Einigung nicht zu erzielen war, wurde ein Unterausschuß eingesetzt, der ein für alle Teile annehmbares Kompromiß finden sollte. Auch den Fraktionen sollte Gelegenheit zu einer Besprechung gegeben werden. Die Ausschuß⸗ verhandlungen wurden zu diesem Zweck auf eine Stunde vertagt. — Nach Wiederaufnahme der Verhandlungen gab der Vorsitzende Dr. Seelmann als Ergebnis der Beratungen des Unterausschusses folgenden Antrag bekannt: 1. Der Unterausschuß hat festgestellt, daß in der Geschäftsführung der Porzellanmanufaktur nichts Ordaungs⸗ widriges vorgekommen ist und daß bei den Verkäufen an Minister, Abgeordnete und sonstige in der Oeffentlichkeit genannte Personen keinerlei Korruption vorliegt. 2. Die künstlerischen Leistungen der Porzellanmanufaktur sind in den letzten Jahren auf der Höhe geblieben, die der großen Tradition der Porzellanmanufaktur und ihrem hohen Ruse enkspricht. 3. Der Handelsminister hat bei der Anstellung des Direktors Dr. Schneider das Etatrecht unüberlegt verletzt, doch hat er sich bei der Berufung Schneiders von sachlichen Gesichtspunkten leiten lassen, nachdem er sich über dessen Eignung für die Leitung der Porzellanmanufaktur und für die beabsichtigte Umstellung des Be⸗ triebes vergewissert hatte.
Abgg. Heilmann (Soz., Riedel (Dem.), Dr. Schwering (Ztr.), Heidenreich (D. Vpt.) und Koch (D. Nat.) gaben nacheinander für ihre Fraktionen Erklärungen ab, wonach sie, zum Teil mit einigen Einschränkungen, dem Antrag des Unterausschusses zustimmen. Abg. Koch (D. Nat.) erklärte, daß aus seiner Zustimmung keinesfalls eine Zustimmung zur Wiederberufung oder der „Eignung“ Dr. Schneiders geschlossen werden dürfe.
In der Abstimmung wurde Punkt 1 mit allen gegen zwei Stimmen der Kommunisten, Punkt 3 mit allen gegen zwei Stimmen bei einer Stimmenthaltung, Punkt 2 einstimmig angenommen.
Abg. Hoffmann (Komm.) erklärte, daß diese Ausschußunter⸗ suchung ein gut angelegtes Manöver gewesen sei, um die Freunde der großen Koalition wieder zusammenzubringen. Dem Lande koste dieses Ergebnis bare 10 000 Goldmark.
Das Plenum wird ersucht werden, den Ausschußbeschlüssen beizu⸗ treten.
Die
In einer Schlußsitzung des Ausschusses wird der schriftliche Bericht festgestellt werden.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 23. September 1924.
— Nach dem Verwaltungsbericht der Südwestdeutschen Holz⸗Berufsgenossenschaft, Stuttgart, für das
Jahr 1923 ist der Versicherungsbestand der Genossenschaft Ende 1923
auf 9850 Betriebe gegen 9944 Betriebe Ende 1922 und 53 417. (Ende 1922: 62 389) Vollarbeiter gesunken, somit betrug der Abgang 144 Betriebe und 8972 Arbeiter. Die Zahl der angemeldeten wie der entschädigungspflichtig gewordenen Unfälle hat weiter abgenommen. Zur Anmeldung kamen insgesamt 1756 Unfälle. Hiervon wurden ent⸗ schädigungspflichtig in der Gesamtgenossenschaft 383. Die Unfallziffer d. h. die Zahl der auf 100 Vollarbeiter entfallenen entschädigungs⸗ pflichtigen Unfälle beträgt sonach 0,71 gegenüber 0,84 im Vorjahr. Die Zahl der Todesfälle, die sich in der Hauptsache beim Auf⸗ und Abladen, Holzpoltern usw. ereigneten, ist von 18 im Vorjahr auf 14 zurückgegangen. An Unfallentschädigungen wurden insgesamt 38 298,84 Billionen P.⸗M. ausbezahlt. Die Zahl der Renten⸗ empfänger belief sich auf 3289 Personen; hierunter befanden sich 2847 Unfallverletzte, 218 Witwen, 175 Kinder und 49 andere Empfangsberechtigte. Abgefunden wurden 44 Rentenbezugsberechtigte
Telegraphische Auszahlung (in Billionen).
22. September Geld Brief
1,465 1,475 1,695 1,705 2,2 2,29 18,705 18,795 4,19 4,21 0,395 0,405 161,74 162,56 20,70 20,80 57,66 57,94 74,71 75,09 10,49 10,55 18,41 18,51 5,88 5,90 71,47 71,83
22,225 22,345
12,57 12,63
79,24 79,64 3,07
55,51
23. September Geld Brief 1,475 1,485
1,695 1,705 2,29
Buenos Aires (Papierpeso). VI Konstantinopel. LEvndeö New York... Rio de Janeiro ... Amsterd.⸗Rotterdam Hechsae u. Antwerpen Christiania 1— Danzig. 1 Helsingfors . 8 Fe“ 8 Jugoslawien.. Kopenhagen.. Lissabon und Oporto Sra. ““ Schweiz GEEI ꝑ Stockholm und Gothenburg ... E 5,44 Wien 3 5,92
*) Am 19. September: 22,31 B.
—
162,61 20,65 57,94 75,09 10,55
57,66 74,71 10,49 18,39 5,85 I 12,22 22,105 12,54 79,29 3,05 55,26
111,37
Ausländische Banknoten (in Billionen).
2 2
22. September Geld Brief 4,19 4,19 1,455 0,39
18,66
18,655
Banknoten
Amerik. 1000-5 Doll. 8 2 u 1 Doll Argentinische Brasilianische. Englische große 8 1 u dar. Belgische “ 20,60 Bulgarische 3 3,02 vL“ 71,37 Danziger (Gulden) . 74,54 “ 10,45 Französische . .. 95 Holländische ... 161,53 Italienische üͤber 10 Lire 18,51 Jugoslawische. 5,83 v“ 57,53 Rumänische 1000 Lei 2,145 unter 500 Lei 2,09 Schwedische ... 111,20 2* 79,02 Spanische 55,31 Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber 12,54 nmnler 100 Kt. 12,52 Oesterreichische. 5,905 5,99 5,38
Ungarische .
Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. und Ungar. Kronen für je 100 000 Ein⸗ heiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.
23. September
161,59 162,41 18,45 18,55 5,82 5,84 57149 11 2,09 2 208
111,20
Die Elektrolytkupfernotierung der für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun des „W. T. B.“ am 22. September auf 125,50 ℳ (am 1 Septembe auf 125,75 ℳ) für 100 kg.
Berlin, 22. September. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für ie 50 kg frei Haus Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen, lose 17,50 bis 24,50 ℳ, Gerstengrütze, lose 17,50 bis 18,00 ℳ, Haferstocken, lose 19,50 bice 21,00 ℳ, Hafergrütze, lose 20,50 bis 21,50 ℳ, Roggenmehl 0/1 17,25 bis 19,00 ℳ, Weizengrieß 22,00 bis 23,50 ℳ, Hartgrieß 25,00 bis 26,75 ℳ., 70 % Weizenmehl 18,50 bis 21,00 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 20,00 bis 25,50 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 18,00 bis 23,75 ℳ Speiseerbsen, kleine 12,00 bis 16,00 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 20,00 bis 24,25 ℳ, Langbohnen, handverlesen 28,00 bis 31,75 ℳ, Linsen, kleine 48,50 bis 29,50 ℳ, Linsen, mittel 37,50 bis 39,00 ℳ, Linsen, große 39,00 bis 46,00 ℳ, Kartoffelmehl 18,75 bis 19,75 ℳ, Makkaroni, Grießware 43,00 bis —,— ℳ, Makkaroni, Mehlware 38,00 bis —,— ℳ, Schnittnudeln, Mehlware 22,00 bis 26,00 ℳ, Bruchreis 16,50 bis 17,90 ℳ, Rangoon Reis 18,00 bis 19,00 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 23,25 bis 31,00 ℳ, Tafelreis, Java 31,25 bis 37,50 ℳ, Ringäpfel amerikan. 85,00 bis 90,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 54,00 bis 58,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 50,00 bis 58,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 60,00 bis 65,00 ℳ, Rosinen Candia 65,00 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 80,00 bis 90,00 ℳ, Korinthen choice 70,00 bis 75,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 180,00 bis 185,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 170,00 bis 175,00 ℳ, Zimt (Kassia) 106,00 bis 115,00 ℳ, Kümmel, holl. 55,00 bis 65,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 108,00 bis 115,00 ℳ, weißer Pfeff Singapore 150,00 bis 155,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 190,00 bis 215,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 230,00 bis 285,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 240,00 bis 290,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 300,00 bis 375,00 ℳ, Röstgetreide, lose 18,50 b 20,00 ℳ, Kakao, fettarm 75,00 bis 96,00 ℳ, Kakgo, leicht entölt 100,00 bis 120,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 320,00 bis 400,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 400,00 bis 470,00 ℳ, Inlandszucher Melis 39,00 bis 41,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade 41,00 bis 42,00 ℳ Zucker Würfel 44,00 bis 47,50 ℳ, Kunsthonig 39,00 bis 40,00 %. Zuckersirup, hell, in Eimern 40,00 bis 45,00 ℳ, Speisesirup, dum, in Eimern 27,00 bis 31,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 90,00 bis 95,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 40,00 bis —,— ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 43,00 bis —,— ℳ, Steinsalz in Säcken 3,10 bis 3,60 ℳ, Steinsalz in Packungen 3,70 bis 4,20 ℳ, Siedesalz i Säcken 4,40 bis 5,00 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,20 bis 5,80 4 Bratenschmalz in Tierces 82,50 bis 83,50 ℳ, Bratenschmalz Kübeln 83,50 bis 85,00 ℳ, Purelard in Tierces 80,50 bis 81,50 Purelard in Kisten 81,50 bis 82,50 ℳ, Speisetalg, gepackt 65, bis 66,00 ℳ, Speisetalg in Kübeln —,— bis .ꝙ Margarine, Handelsmarke I 66,00 ℳ, II 60,00 bis 83,00. Margarine, Spezialmarke I 80,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis 71,00 ℳ, Molkereibutter Ia, in Fässern 208,00 bis 215,00 4₰ Molkereibutter Ia in Packungen 216,00 bis 223,00 ℳ, Molkerei⸗ butter IIa in Fässern 172,00 bis 182,00 ℳ, Molkereibutter II a. Packungen 178,00 bis 195,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 220,00 bis 222,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen —,— dSZ“ Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 34,75 bis 37,00 ℳ, ausl. Speck geräuchert, 8/10 — 12/14 95,00 bis 100,00 ℳ, Quadratkäse 40,00 bis 55,00 ℳ. Tilsiter Käse, vollfett 108,00 bis 120,00 ℳ, bayr. Emmen⸗ thaler 160.00 bis 170,00 ℳ, echter Emmenthaler 170,00 bis 190,00 ausl. ungez. Kondensmilch 48/16 20,50 bis 23,25 ℳ, inl. ung Kondensmilch 48/12 16,50 bis 17,50 ℳ, inl. gez. Kondensmil 26,00 bis 26,50 ℳ. — Umrechnungszahl: 1000 Milliarden 1 Goldmark. 8
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ un Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 22. September. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles Danziger Gulden.) Noten: Amerikanische 5,6009 G., 5,6291 B⸗ Polnische 100 Zloty⸗Lok.⸗Noten 108,10 G., 108,65 B., 100 Billionen Reichsmark G., „— B., 100 Rentenmark 133,790 G 134,460 B. — Schecks: Warschau 100 Zloty 107,73 G. 108,27 — Auszahlungen: Berlin 100 Billionen 133,416 G., 134,084 London 25,04 G., —,— B., Amsterdam 215,83 G., 216,92 Schweiz —,— G. —,— B., Paris 29,67 G., 29,83 J
Wien, 22. September. (W. T. B.) Notierungen der Devif zentrale: Amsterdam 27 350,00 G., Berlin 16 850*) G., Budape 0,91,00 †) G., Koxpenhagen 11 990 G., London 316 500,00 G., Par 3767,00 G., Zürich 13 415,00 G., Marknoten 16 640 *) G., Lirenoten 3085,00 G., Jugoslawische Noten 988,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2122,00 G., Poln. Noten 13 505,00**) G., Dollar 70. 460,00 G., Ungarische Noten 0,88,50 †) G., Schwedische Noten 18 600,00 G. *) für eine Billion, **) für Zloty, †) für 100 Ung. Kronen.
Prag, 22. September. (W. T. B.) Notierungen der Devis zentrale (Vurchschnittskurse); Amsterdam 1350,00, Berlin 8,13 Christianka 468,00, Kopenhagen 580,00, Stockholm 906,50, Zü 643,00, London 152 ⅛. New York 34,10, Wien 4,81 ½, Madrid 45] Marknoten 8,11 ½*), Polnische Noten 6,51 ¾, Paris 181,00, Ita 149,50. — *) für eine Billion. 8 “
London, 22. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 84,2 New York 4,46,28, Deutschland 18,750 Billionen. Belgien 90,25 Spanien 32,72 ½, Holland 11,57 ¾, Italien 101,82, Schweiz 23, Wien 317 000. 1 3
Paris, 22. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschl
—, Bukarest 9,45, Prag 96,30, Wien 26,50, Amerika 18 Belgien 93,15, England 84,19, Holland 727,50, Italien 8⸗ Schweiz 352,75, Spanien 249,50, Warschau —,—, Kopenhagen 321 Stockholm 502,50, Christiania 260,50.
—,— 8 —,.,—
Wien 0,
Vereinigung
Amsterdam, 22. September. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Berlin 0,61 ¾ Fl. 13,75, Brüssel 12,85, Schweiz 49,07 ½, Wien 0,0036 ⅛, Kopen⸗ Christianiag 35,80. — (FInoffizielle Madrid 34,40, Italien Budapest 0,0034,
Notierungen.) London 11,58 Paris 1 en 44,25 hagen 44,25, Notierungen.)
rag 7,50. Helsingfors Wiagschan 0,51
Stockholm 69,10, New York 259,50, 6,50,
Zürich, 22. September. (W. T. B.) 5,29, London 23,61 ½, Paris 28,00, Brüssel 26,10, Mailand 23, 17 ½, Madrid 70,00, Holland 203,75, Stockholm 140,65. Christianig 72,90, Kopenhagen 89,90, Prag 15,82 ½¼ Berlin 1,26 Frank für eine Billion,
Belgrad 7,40, Sofia 3,87 ½.
. Helsingfors 13,20, Konstantinopel
2,90, Athen 9,50, Buenos Aires 187,50, Italien —,—.
Kopenhagen, 22. September. (W.T. B.) Devisenkurse, London
New York 5,88 ½, Hamburg —,—, Paris 31.30, Antwerpen
h 111 kom Amsterdam 226,75, Stockholm 156,35, Christiania 81,00, Helsingfors 14,72, Prag 17,58.
Stockholm. 22. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 16,78, Berlin 0,89,80 für eine Billion, Paris 20,10, Brüssel 18,75, Schweiz. Plätze 71,10, Amsterdam 145,00, Kopenhagen 64,10, Christiania
52,00, Washington 3,75 ¼¾. Helsingfors 9,44. Prag 11,35.
September. (W. T. B.) Devisenkurse. London
00,74 ⅛, Bukarest 2,70,
Budapest 0,00,69, Warschau 102,50,
26,20
29,25, Zürich 111,00, Rom 26.,00,
Christiania, 22
für eine Billion,
11,40, Bukarest 1,40,
Devisenkurse. New York
Maschinen
Billionen.)
39,0,
Amsterdam] Salpeter
Paris 38,75,
New Aork 7,25,
IUntersuchungssachen.
„Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. „Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
„Verlofung ꝛc. von Wertpapieren.
5, Kommanditgesellschaften auf Atktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
280,00, Zürich 137,75, Helsingfors 18,20, holm 193,25
Chemksche Griesheim 16,0,
Vereinsbank 5
Nordd. Lloyd 4,85, Asbest 1.0, Harburg⸗Wiener Gummi 2,4, Alsen Zement 46,5, Dynamit Nobel 8,85, Holstenbrauerei 29 B., Otavi Minen 23,25 —
Anzeigenpreis für den
Kopenhagen 123,00. Prag 21.80.
———
London, 22. September. (W T. B.) Silber 35,00, Silber auf Lieferung 35,00.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 22 September. (W. T. B.) (In Billionen. Oesterreichische Kreditanstalt 0,385 Zellstoff 19,25, Badische Anilinfabrik 18 ⅜, Lothringer Zement —,—, Deutsche Gold⸗ und Silber⸗Scheideanst. 14,4. “ Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 3,9, 5, Holzverkohlungs⸗Industrie 6,3, Bad. Waghäusel 2,85.
Hamburg, 22. September.
Adlerwerke 2,0
Höchster Farbwerke 15 ⅞, Phil.
(W. T. B.)
Brasilbank 34,0 Commerz⸗ u.
Anglo Guano 11,0.
Freiverkehr.
Bffentlicher Anzeiger.
Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
2272
1,— Goldmark freibleibend.
Antwerpen 36,50. Stock⸗
Aschaffenburger
Holzmann 5,0, Wayß u. Freitag 3,2,
(Schlußkurse.) (In Privatbank 5,0 ,2, Lübeck⸗Büchen —,—, Schantungbahn —,—, Deutsch⸗ Austral. 25,75, Hambg.⸗Amerika⸗Paketf. 25,625, Hamburg⸗Südamerika Vereinigte Elbschiffahrt 2,7, Ottensen Eisen 2,75, Merck Guano 10,25,
Neu Guinea —,—, Kaoko —,—.
Lose —.—, Mairente 2,2
Eskomptebank 300,0 Oesterreichische
Hilpert bau⸗ ““
Zuckerfabrik 9,09
Calmon Margarine 70 ⁄. Petroleum 162,25, Rubber 152,25, Sloman
Fümurrwemmeeme greg. 8 . 8. .
20
Wien, 22. September. (W. T. B.) (In Tausenden.) Türkische
Februarrente 22. Oesterreichische Gold⸗
rente 24 000. Oesterreichische Kronenrente 2200 Ungarische Goldrente 5000. Ungarische Kronenrente —.,—, Anglo⸗österreichische Bank 154,0, Wiener Bankverein 112,0, Oesterreichische Kreditanstalt 146,5, Ungar. allgemeine Kreditbank 431,5,
Länderbank, junge 253,0, Niederösterr.
0,0 Unionbank 135,0, Ferdinand Nordbahn 114,05, esterre Staatsbahn prioritäten 420,1, Siemens⸗Schuckertwerk 110,5, Alpine Montanges. 350,0, Poldihütte 576,5, Prager Eisenmdustrie 1500 0, Rimamurany 126,0, Oesterreichische Waffenfabrik⸗Ges 32,0. Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 43,5, —,—, Skovawerke 1306,0 Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 150,0, Galizia Naphta „Galicia“ 1200, Oesterr.⸗steyer. Magnesit⸗Akt. 35,0
Amsterdam, 22. September. Staatsanleihe 1922 A u. B 100 1, 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 Fl. 85 ⁄16, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 67,00, 1000 Fl. 102,00, Nederl. Hande] Maatschappii⸗Akt. 129,50, Jürgens Philips Glocilampen Kominkl. Nederl. Petroleum 318,00, Amsterdam Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 90,00, vart⸗Unie 126,50, Cultuur Mpij. der Vorstenlanden 167,75, Handels⸗
370,5, Südbahn 50,01, Südbahn⸗
Brüxer Kohlenberg⸗ Daimler Motoren
(W. T. B.) 6 % Niederländische
7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu 349,50, Geconsol. Holl. Nederl. Scheep⸗
vereeniging Amsterdam —,—. Deli Maatschappii 380,00.
Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 8 7. Nieder assung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung
9. Banka usweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Ge
—
schäftsstelle eingegangen sein. ☚2
2. Aufgebote, Ver⸗ Uust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[99746]
Die Zahlungssperre hinsichtlich der 6 % Reichsschatzanweisung von 1923 Nr. 6540 über 2100 Mark Gold = 500 Dollar ist aufgehoben.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 81,
F. 199. 23, den 19. 9. 24.
[53747]
Die Zahlungssperre über die Dollar⸗ schatzanweisungen des Reichs Nr. 53 182 zu 100 Dollar, Nr. 139 955 zu 50 Dollar, Nr. 43 513 zu 20 Dollar und Nrn. 157311. und 318402 zu je 10 Dollar ist auf⸗ gehoben.
Umtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 81,
E. 23. 24, den 20. 9. 24. [53743]
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 284 vom 13. 12. 23 gesperrte jge. Schubert u. Salzer⸗Akt. Nr. 41 000 ist ermittelt.
Berlin, den 22. 9. 24. (Wp. 611/23.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. [53744]
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 25 vom 30. 1. 24 unter Wp. 89/24 gesperrten Dollarschatzanweisungen sind ermittelt.
Berlin, den 22. 9. 24. (Wp. 89/24.)
Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D. [59745)
Erledigung. Der im Reichsanzeiger 13 vom 16. 1. 24 gesperrte Mantel zu ℳ 1000,— Dt. Lux. Bergwerks⸗Akt. Nr. 54 715 und der im Reichsanzeiger 74 vom 27. 3. 24 gesperrte Bogen zu ℳ 1000,— dergl. Akt. Nr. 13 851 sind ermittelt.
Berlin, den 22. 9. 24. (Wp. 45/24.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
— —
[53686] Aufgebot.
Auf Antrag der Firma „Bagyerisches Olkontor Friedrch Bachmann und Cie., G. m. b. H. in München“, wird der dieser Firma von der Firma „Bayerische Be⸗ teiebsstoff⸗ und Mineralölindustrie Paul Meier, G. m. b. H. in München“, aus⸗ gestellte und vom Bezogenen Paver Böckl in Starnberg angenommene Wechsel über 326,40 Goldmark, fällig am 23. April 1924, aufgeboten. Gemäß § 1008
Z. P. O. wird der Inhaber dieses Wechsels aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 8. April 1925, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaal Zimmer Nr. 5 des Amtsgerichts Starn⸗ berg bestimmten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gericht anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Ftaftlsgessgetetan des Wechsels erfolgen
ird.
Starnberg, den 18. September 1924.
Amtsgericht Starnberg. [53682]
Das Amtsgericht Braunschweig bat heute folgendes Aufgebot erlassen: Die geschiedene Ehefrau des Tischlers Gustav
ordan. Auguste geb. Voß, in Oebis⸗ felde⸗Kaltendorf, hat beantragt, ihren ge⸗ schiedenen Ehemann, den verschollenen Tischler Gustav Jordan, geboren am
„September 1851 in Braunschweig, zuletzt wohnhaft in Braunschweig, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem 1 den 20. April 1925, Vormittags 11 Ühr, vor dem Amtsgericht Braun⸗ schweig, Zimmer Nr. 28, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserktärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Braunschweig, den 30. August 1924. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 15. [53683]
„Die Ehefrau des Kaufmanns Wilhelm Clasen, Elisabeth geb. Löwenstein, in
Hamburg,
Karolinenstr. 5 a. vertreten durch den
Rechtsanwalt J. Raulf in Meinerzhagen, hat beantragt ihren Bruder, den verschollenen Steuermann Ernst Albrecht Löwenstein, geb. am 10. Mai 1871 in Kierspe i. W., zuletzt wohnhaft in Lehe, Bismarckstr. 54, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 15. April 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Lehe, 17. 9. 1924.
[53684] Aufgebot.
Die Landwirte a) Philipp Jakob Endres, b) Friedrich Kaul, c) Hermann Kaul, d) Ehefrau Wilhelm Anton Kiehl, Irma geb. Kaul, alle in Meddersheim, haben beantragt, ihren Vater bezw. Groß⸗ vater, den verschollenen Landwirt Jakob Endres aus Meddersheim, Ehemann von Christine geb. Schlarb, geb. 24. De⸗ zember 1829, zuletzt wohnhaft in Medders⸗ heim, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 13. Mai 1925, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Meisenheim, den 13. September 1924.
Das Amtsgericht.
[53685] Aufgebot. Die Ehefrau Marta Tegeler, geb. Klingbiel, in Segeberg, vertreten durch Rechtsanwalt Medow in Segeberg, hat beantragt, die verschollene Emma Rosa Dorothea Klingbiel, geboren am 23. September 1874, die im Jahre 1896 nach Amerika ausgewandert, seit 1901 bis 1902 nichts von sich hat hören lassen und zuletzt in Segeberg wohnhaft gewesen ist, für tot zu erklären. Die bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 29. April 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Zimmer 8, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Segeberg, den 13. September 1924.
Das Amtsgericht. Abt. I.
[53681] Aufgebot.
Die Dresdner Bank, Direktion Berlin, Behrenstraße 37/39, hat das Aufgebot der abhandengekommenen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1923 Buch⸗ stabe A Nr. 3739 und 3919 über je 4200 Goldmark = 1000 Dollar, fällig am 2. September 1935, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. März 1925, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 105, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 18. September 1924. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 83.
[53748] Beschluß.
Dem Kaufmann Josef Henke zu Ober⸗ kirchen ist von dem unterzeichneten Nach⸗ laßgericht am 23. November 1921 ein Erb⸗ schein erteilt worden, worin bescheinigt worden ist, daß der am 9. Oktober 1919. in Oberkirchen gestorbene, zuletzt in Oberkirchen wohnhaft gewesene Hand⸗ lungsgehilfe Joseph Henke 1. von seiner Schwester, der unverehelichten Maria Lisette Theresia Henke zu Oberkirchen, geb. am 17. August 1859, zu ½, 2. von
den Kindern des am 21. Juni 1910 ver⸗
storbenen Bruders des Erblassers, des Kaufmanns Heinrich Henke zu Ober⸗ kirchen, a) Kaufmann Josef Henke zu Oberkirchen, geb. am 29. Juni 1885, b) Ehefrau Rektor Anton Wiegelmann, Paula geb. Henke, zu Essen⸗Ruhr, geb. am 21. September 1887, c) Ehefrau Wil⸗ helm Eggerath, Maria Luise geb. Henke, in Brasilien, geb. am 15. Februar 1892, d) Wilhelm Henke, cand. med. dent. zu Oberkirchen, geb. am 7. Juli 1894 e) die unverehelichte Maria Agnes Henke zu Essen⸗Ruhr, geb. am 4. August 1897, zu je ½0 beerbt worden sind. Dieser Erb⸗ schein ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt.
Fredeburg, den 15. September 1924.
Das Amtsgericht.
[536870 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil vom 8. Sep⸗ tember 1924 ist der am 25. Dezember 1885 in Jekatarinoslaw (Rußland) ge⸗ borene Landwirt Josef Kunkel für tot erklärt worden. ls Todestag ist der 18. September 1918 6.1.
Amtsgericht Allenburg, den 8. September 1924.
[53657] Oeffeutliche Zustellung.
„Die Kätnerfrau Auguste Niewiera in Reuschwerder, Kreis Neidenburg, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Cohn in Allenstein, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Besitzer Johann Niewiera, jetzt sich John Hoff nennend, unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antvag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Allenstein auf den 12. November 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsamvalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Allenstein, den 19. September 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[53658] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Paula Herzberger, geb. Löhe, in Bonn, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt J.⸗R. Dr. Schumacher I in Bonn klagt gegen den Bauzeichner Lud⸗ wig Herzberger, früher in Bonn, auf Grund von §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Bonn auf den 25. November 1924, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsamwalt als Prosesbevohmächtigten vertreten zu lassen. Bonn, den 18. September 1924. Vater.
Gerichtsschreiber des Landgerichts. [53662] Oeffentliche Zustellung.
Auf Grund der §§ 1565, 1567, 1568 B. G.⸗B. klagen mit dem Antrage auf Ehescheidung; 1. Ehefrau Frieda Heydt⸗ hausen (nach der Heiratsurkunde Heyt⸗ hausen), geb. Gröschel, Frankfurt a. Main, Guiolettestraße 23, Proz.⸗Bev.: R.⸗A. Grühl, gegen ihren Ehemann Jakob Heydthausen (nach der Heiratsurkunde Heythausen), Düsseldorf. 8 R. 57/24. 2. Ehefrau Ernst Herget gen. Ziegler, Düsseldorf⸗Gerresheim, Glashütte 203, Proz.⸗Bev.: R.⸗A. Aurin, gegen ihren Fhemann Arbeiter Ernst Herget, Düssel⸗ dorf, Fübhnstecße 4. 8 R. 62/24. 3. Metz⸗ germeister Christian Hubert Heyers, Düsseldorf, Jülicher Straße 11, Proz.⸗ Bev.: R.⸗A. Kaiser, gegen seine Ehefrau, Maria Sybilla geb. Görtz, Amiens in 8 R. 73/24. 4. Ehefrau
Havid Diegelmann, Düsseldorf, Hildener Straße 8, Proz.⸗Bev.: R.⸗A. Biefang, gegen ihren Ehemann, Kaufmann David Diegelmann, Düsseldorf, Färber⸗ straße 116. 8 R. 152/24. 5. Ehefrau Jakob Ippers, Berta geb. Kühn, Neuß, Rheydter Straße 122, Pro Ved R.⸗A. J.⸗Rat Schleicher, gegen ihren Ehemann, Vieh⸗ wärter Jakob Jppers, Neuß, Heerdter Straße 4. 8 K. 154/24. 6. Chefrau Jakob Braun, Bonn, Nachtigallenweg 54,
Pension Venusberg, Proz.⸗ R.⸗A. J.⸗Rat Dr. Canto, gegen ihren Ehemann, Kaufmann Jakob Braun, Dege Uhlenbergstraße 135. 8 R. 192/24. 7. Schlosser Franz Eduard Böhm, Düsseldorf, Graf⸗Adolf⸗Straße 104, Proz.⸗ Bev.: R.⸗A. Dr. Tiegelkamp, gegen seine Ehefrau Rosalie Böhm, geb. Maris, Düsseldorf, Akademiestraße 23. . 209/24. 8. Ehefrau Klara Köhler, Düsseldorf⸗Eller, Deutzer Straße 106, Proz.⸗Bev.: R.⸗A. Biefang, gegen ihren Ehemann, Klempner Karl Köhler, Düsseldorf⸗Eller. 8 R. 221/24. 9. Ehe⸗ frau Heinrich Klein, Katharina geb. Chapulecky, Düsseldorf, Tußmannstraße 5, Proz.⸗Bev.: R.⸗A. Dr. Tiegelkamp, gegen ihren Ehemann, Arbeiter Heinrich Klein, Düsseldorf, I 8. 8 R. 361/23. 10. Ehefrau Maria Schmidt, Düsseldorf, Rethelstraße 2, Proz.⸗Bev.: R.⸗R. Dr. Klein I., gegen ihren Ehemann, Ma⸗ schinenschlosser Karl Schmidt, Düsseldorf. 8a R. 44/23. 11. Ehefrau Julius Schüler, Dorotheg geb. Klockenbrink, Düsseldorf, Mintropstraße 12, Proz.⸗Bev.: R.⸗A. Dr. Schlechtriem, gegen ihren Ehemann, Kaufmann Julius Schüler, Düsseldorf, Mintropstraße. 8 a R. 97/24. 12 Choltan Ernst Ruvach, Klara geb. Vossen, Proz.⸗Bev.: R.⸗A. Dr. van Els gegen ihren Ehemann, Arbeiter Ernst Rubach, Opladen, Z Str. 16a. 8a R. 139/24. 13. Ehefrau Otto Mey, Wilhelmine b. Rebstock, Düsseldorf⸗ Eller, Mühlenkampstraße 17, Proz.⸗Bev.: R.⸗A. Dr. Breuer II., gegen ihren CEhe⸗ mann, Fabrikarbeiter Otto Mey, Düssel⸗ dorf, Bogenstraße 5. 8a R. 206/24. 14. Ehefrau Nikolaus Schors, Emilie geb. Folz, Saarlouis 2, Ratstraße 2, Proz.⸗ Bev.: R.⸗A. Bebber, gegen ihren Ehe⸗ mann, Schlosser Nikolaus Schors, Dusseldorf, Westfalenstraße 93. 8a R. 227/24. 15. Ehefrau Friedrich Pritschau, Margarete geb. Kremer, Düsseldorf⸗ Gerresheim, Heyestraße 150, Proz.⸗Bev.: R.⸗A. Dr. Carl, gegen ihren EChemann, Kaufmann Friedrich Pritschau, Düssel⸗ dorf⸗Gerresheim, Heyestraße 150. 8a R. 246/24. 16. Ehefrau Friedrich Stütz, Therese geb. Thome, Düsseldorf, Mero⸗ winger Straße 55, Proz.⸗Bev.: R.⸗A. Dr. Kemperdick, gegen ihren Ehemann, Schmied Friedrich Stüz, . Merowinger Straße 55. 8a R. 277/2 Die Kläger laden die Beklagten, deren Aufenthalt unbekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 8 und 8a des Landgerichts in Düsseldorf, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Ver⸗ handlungstermine stehen an: um 10 Uhr zu laufender Nummer 1 bis 9 am 11. November 1924, zu laufender Nummer 10 bis 16 am 10. November 1924. Die Prozeßbevollmächtigten der Kläger wohnen in Düsseldorf. Düsseldorf, den 19. 9. 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
92 8 Bev.:
[53660] .“
Die Ehefrau August Schwamm, Emma geborene Schaff, in Hamborn, Hedwig⸗ straße 7, Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. van Koolwyk in Duisburg⸗Ruhrort, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter August Schwamm, früher in Hamborn, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Chescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Duisburg auf den 13. November 1924, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Gerichtsschreiberei, Abteilung III,
des Landgerichts. [53661]
Die Ehefrau des Schlossers Käthe Sobioch, geborene Maiwald, in Breslau, Gellhornstraße 43, III, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Kolski und Markwitz in Duisburg, klagt gegen ihren EChemann, den Schlosser Erich Sobioch, früher in Hamborn, jetzt un⸗
bekannten Aufenthalts, auf Grund §§ 1565, 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Duisburg, auf den 4. Dezember 1924, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Landgericht zu⸗ Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen.
Gerichtsschreiberei, Abteilung III, de
Landgerichts. [53663] Oeffentliche Zustellung.
Die Margarethe Wiedmann, geb. Göhringer, Fabrikarbeiterin in v heim, Eö1 Rechts⸗ anwalt Benz in Heidenheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Albert Wiedmann, Fabrikarbeiter, mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesend, früher in Schnaitheim. unter der Behauptung, daß der Beklagte sie verlassen habe, mit dem Antrag auf der häuslichen Gemeinschaft.
ie Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Ziwvilkammer des Landgerichts in Ellwangen auf den 11. November 1924, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu “ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Ellwangen, den 19. September 1924.
Gerichtsschreiberei des Landgerichts. [53664] Oeffentliche Zustellung.
Frau Selma Linda Klemm, verw. gew. Langavel, geb. Tanneberger, in Zöblitz, Erzgeb., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Schmöger in Marienberg, klagt gegen ihren Mann, den Bergarbeiter Paul Oskar Klemm, früher in Zöblitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund von §§ 1565, 1567 Abs. 2 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts zu Freiberg auf den 15. November 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Freiberg, den 16. September 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [53665] Oeffentliche Zustellung.
Die Staatsanwaltschaft beim Land⸗ gericht Freiberg klagt gegen den Ober⸗ melker Hugo Emil Richard Beyer, zu⸗ letzt in Marbach bei Roßwein, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund von §§ 1309, 1326 B. G.⸗B. mit dem An⸗ krag auf Nichtigkeitserklärung der Ehe mit Anna Martha Beyer, verw. gew. Kantorjek, geb. Falsch, in Marbach bei Roßwein. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts zu Freiberg auf den 15. No⸗ vember 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Freiberg, den 18. September 1924. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [53215] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Hildegard Rehse in Königsberg, vertreten durch ihren Vor⸗ mund Bäckermeister Gustav Mundt in Königsberg, Bastion Littauen, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Rohrbeck in Gummersbach, klagt gegen den Schau⸗ spieler Walter Friedrich, früher in Gummersbach, Goebenstr. 15 b, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß Beklagter der uneheliche Vater der Klägerin sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen unter Abänderung des am 10. Januar⸗ 1921 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Hagen i. W., 9 C. 426/20, an die Kläge⸗ rin vom Tage der Klagezustellung cb bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 60 Goldmark, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden an den dem Tage
“