Gesetzentwurf weger F der staatlichen Hafenanlagen z1 risburg⸗ Ruhrort an eine Aktien gesellscha sowie der Gesetzentwurf über die Vereinigung der Stadtgemeinden Lehe und Geestemünde sowie die Vorlage, betr. Uebertragung der Ver⸗ waltung und Ausbeutung der Gemein⸗ schaftsanteile an dem sogenannten Kommunion⸗-Unter⸗ harzischen Berg⸗, Hütten⸗ und Fabrikhaushalt in eine G. m. b. H., werden den zuständigen Ausschüssen überwiesen.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzes über einstweilige Regelung der Kosten die Verwaltungsbehörden der evangelischen Landeskirchen.
Abg. Dr. Kaehler⸗Greifswald (D. Nat.) beantragt namens des Verfassungsausschusses eine Entschließung, die ein ähnliches Gesetz für die katholischen Bistümer, die Anrechnung der Kirchendienstzeit beim Uebergang in den Staatsdienst und Vereinbarungen über Umzugskosten der Beamten wünscht.
Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Mr. Boelitz: Meine Damen und Herren! Als der vorliegende Gesetz⸗ entwurf über die einstweilge Regelung der Kosten für die Verwaltungsbehörden der evangelischen Landeskirchen zur ersten Beratung hier im Juli d. X stand, war ich von Berlin abwesend und leider nicht in der Lage, den Gesetzentwurf mit einigen Worten persönlich einzuführen. Gestatten Sie mir deshalb einige allgemeine Bemerkungen!
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält im wesentlichen zwei Punkte. Zunächst regelt er die Ueberleitung der bis⸗ herigen Konsistorialbeamten, die bis heute Staats⸗ beamte sind, in die Kirchenverwaltung. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß man allenthalben die Ueberzeugung gewinnen wird, daß der Staat alles getan hat, was er nur tun konnte, um diesen Konsistorialbeamten ihre wohlerworbenen Rechte zu erhalten, soweit das unter der Anpassung an die neuen Rechtsverhältnisse zwischen Staat und Kirche auf Grund der Reichsverfassung überhaupt möglich war. Ich verweise da besonders auf den § 1 Abs. 2, der bestimmt, daß Besoldung, Ruhegehalt, Hinterbliebenenfürsorge dieser Beamten auch in Zukunft aus der Staatskasse zu erfolgen hat.
Der zweite Punkt betrifft dann die Sicherung der evangelischen Landeskirchen. Meine Damen und Herren, bisher war es doch so, daß die Kosten für die kirchlichen Verwaltungs⸗ behörden alljährlich hier durch den Haushalt festgestellt werden mußten; in Zukunft werden die Landeskirchen für diese Kosten dauernde staatliche Leistungen auf gesetzlicher Grundlage erhalten. Für die Feststellung der Höhe der Renten ist ein Weg gefunden worden, der auf objektiver Grundlage beruht und der es dem Staat erspart, sich in die Gestaltung der kirchlichen Verhältnisse in irgend⸗ einer Form einzumischen. Ich bin der Ansicht, daß die evangelischen Kreise auch hier die Ueberzeugung gewinnen werden und anerkennen müssen, in wie großzügiger Weise der Staat der Bedeutung der evangelischen Landeskirche gerecht worden ist, wie diese Frage der Sicherstellung der Landeskirchen in objektivster Form erfolgt ist.
Darüher hinaus ist die Staatsregierung bereit, den Kirchen eine erhöhte Sicherung durch Abschluß einer Vereinbarung zu gewähren, in der eine unparteiische Instanz zum Schiedsrichter zwischen Staat und Kirchen berufen wird unter der im § 9 fest⸗ gesetzten, soeben von dem Berichterstatter angeführten Voraussetzung.
Der Verfassungsausschuß hat an der ursprünglichen Vorlage einige Aenderungen vorgenommen, die sich zum Teil auch auf finanzielle Punkte beziehen. Ich kann namens des Staatsministeriums erklären, daß es mit diesen Aenderungen einverstanden ist. Mit dem Herrn Berichterstatter bedauere ich, daß der Entwurf erst heute zur zweiten und dritten Lesung gestellt ist. Wir hatten die Hoffnung und den Wunsch, daß dieses wichtige Gesetz im Juli verabschiedet werden sollte. Aber Ihnen sind die Vorgänge bekannt, die damals zu dieser Ver⸗ zögerung geführt haben.
Leider ist in der Presse der Regierung der Vorwurf gemacht worden, daß sie das Inkraft!reten der Verfassung der evangelischen Landeskirche der alt⸗preußischen Union zum 1. Oktober dieses Jahres absichtlich verhindern wollte. Rechtlich betrachtet, war das In⸗ krafttreten der Kirchenverfassung auch ohne dieses Gesetz durchaus möglich. Nachdem durch Staatsgesetz vom 8. April den Kirchen⸗ verfassungen die erforderliche staatgesetzliche Ergänzung gegeben worden ist, stand der Verkündung dieser Verfassungen nichts mehr im Wege. An sich also war das Fehlen dieses Gesetzes über die vorläufige Regelung der Kosten des Kirchenregiments, zu dessen Beratung wir heute zusammengekommen sind, kein rechtliches Hindernis, die Kirchen⸗ verfassung in Kraft zu setzen. Es ist ja auch tatsächlich so, daß die Kirchenverfassungen der evangelischen Kirche Hessen⸗Kassel und der evangelisch⸗lutherischen Kirche von Schleswig⸗Holstein seit Monaten in Kraft stehen, obwohl die Rechtsverhältnisse der bisherigen kirch⸗ lichen Behörden dieser Landeskirchen dieselben sind wie im alten Preußen. Bereits Anfang Oktober werden die auf Grund der neuen Kirchenverfassungen gewählten obersten Synoden sowohl in Hessen⸗Kassel wie in Schleswig⸗Holstein zusammentreten. Freilich, die endgültige Bildung der in den neuen Kirchenverfassungen vorgesehenen obersten Behörden war nur nach einer gesetzlichen Regelung der Kostenfrage möglich, da für die bisherigen staatlichen Leistungen für die kirchlichen Behörden andere Formen gefunden werden mußten. Erst mit der Verabschiedung dieses Gesetzes werden die finanziellen Schwierigkeiten beseitigt werden, die sonst durch das Inkrafttreten der evangelischen Kirchenverfassungen hätten entstehen können. 8
Die Annahme dieses Ihnen vorliegenden Gesetzes ist für die fernere Gestaltung der evangelischen Landeskirchen von der aller⸗ höchsten Bedeutung. Ich möchte deshalb meine kurzen Ausführungen mit dem Wunsche schließen, daß die neuen Verfassungen den evangeli⸗ schen Landeskirchen reichen Segen durch Gewinnung neuer lebendiger Kräfte bringen möchten. Es ist das Streben der Besten der Landes⸗ kirchen immer gewesen, auf diese freiheitliche Gestaltung hinzuwirken. Möge die Neuordnung der Verhältnisse von Staat und Kirche aber auch dem Staate zum Segen gereichen, der zur Erfüllung seiner großen Aufgaben die verständnisvolle Mitarbeit der Kirchen nicht entbehren kann und nicht entbehren will. Lassen Sie mich einen weiteren Wunsch damit verbinden. Dieser Gesetzentwurf sichert jetzt den Landeskirchen den Unterhalt ihrer Behörden. Die Beziehungen zwischen Staat und Landeskirchen werden sich in Zukunft im Zu⸗ sammenwirken zwischen diesen Behörden und meinem Ministerium vollziehen. Ich gebe deshalb dem Wunsche Ausdruck, daß diese Zu⸗ sammenarbeit auch in Zukunft r. übungslos sein möge. Durch ein
Der
Herrn
derartiges friedliches Zusammenarbeiten zwischen den kirchlichen Behörden und dem Ministerium, zwischen dem Staat und der Kirche wird unter Wahrung der verfassungsmäßigen Freiheiten der Kirche dieser selbst, dem Staate und unserem Volke am besten gedient sein. (Bravo!)
Abg. König⸗Swinemünde entwurf ab.
Abg. Wildermann (Gentr.) spricht sich für den Ent⸗ wurf aus.
Abg. Kriege (D. Vp.) ist mit der vorliegenden Fassun einverstanden. Seine Partei habe beantragt, daß der Ausdru⸗ „Einspruchsrecht des Staates gegen die Ernennung von Kirchen⸗ beamten“ im 8§ 9 wieder beseitigt wird, und daß das Oberver⸗ waltungsgericht im Schiedsverfahren eingesetzt wird, wenn ein Einvernehmen darüber zwischen Staat und Kirche zustande kommt. Sie hätten mit aller Entschiedenheit sich dagegen gewehrt, daß der Staat von sich aus ein Einspruchsrecht in Anspruch nimmt; das hielten sie für verfassungswidrig.
Abg. Koch⸗Oeynhausen (D. Nat.) erklärt sich gleichfalls, trotz Bedenken hinsichtlich einzelner Bestimmungen, für den Ent⸗ wurf in der Ausschußfassung und erhofft segensreiche Wirkuͤngen von der Zusammenarbeit von Staat und Kirche.
Abg. Dr. Meyer⸗Ostpreußen (Komm.) vermißt die hier vom Staate bewiesene Fürsorge für die Geistlichen der ebvangelischen Kirche gegenüber den Angestellten und Beamten der anderen Verwaltungszweige. Die Kirche solle ihre Geistlichen selber be⸗ zahlen. 1
Abg. Dr. Berndt (Dem.) begründet einen Antrag seiner Fraktion, betr. Gewährung eines unbedingten Einspruchsrechts des Staates gegen die Berufung der Vorsitzenden der kirchlichen Verwaltungsbehörden.
Abg. Prelle (Dt.⸗Hann.) äußert Bedenken gegenüber der Fassung des § 9, die jedes Einspruchsrecht des Staates beseitige, erklärt aber doch seine Zustimmung für wahrscheinlich.
Bei der Abstimmung wird der Gesetzentwurfin der Ausschußfassung gegen die Sozialdemokraten und Kommunisten in zweiter und dritter Beratung angenommen. Abge⸗ lehnt wird im Hammelsprung mit 166 gegen 140 Stimmen der demokratische Antrag, betreffend das Einspruchs⸗ recht des Staates, für den neben den Demokraten auch die Sozialdemokraten und die Komunisten stimmen.
Hierauf genehmigt das Haus die Verordnung des Justiz⸗ ministers vom 10. Juni 1924, wonach die Zulegung des Restes des AmtsgerichtsbezirksTirschtiegel zum Amts⸗ gericht in Meseritz weiter bis zum 1. Oktober 1925 hinaus⸗ geschoben wird.
Die Denkschriften des Ministers für Volkswohl⸗ fahrt über den Gesundheitszustand und die Gesundheitspflege der lernenden Jugend nach dem Stande des ersten Halbjahrs 1923 und über die Beeinflussung des Gesundheitszustandes durch die Teuerung im zweiten Halbjahr 1923 gehen ohne Be⸗ sprechung an den Ausschuß für Bevölkerungspolitik.
„Die vom Staatsministerium mit Gesetzeskraft erlassene ab⸗ geänderte Goldabgabenverordnug wird genehmigt.
„Mit Rücksicht auf die auf 6 Uhr anstehende wichtige Sitzung des Hauptausschusses schlägt Vizepräsident von Kries, bevor das Haus in die Beratung des nächsten Gegenstandes (Anträge auf Aufhebung bzw. Abänderung der Personal⸗Abbauverordnung) eintritt, Vertagung vor. Das Haus ist damit einverstanden. Die nächste Sitzung soll nach dem weiteren Vorschlag des Vizepräsidenten von Kries morgen, Mittwoch, 12 Uhr, zur Beratung des Haushalts der Seehandlung und der landwirtschaft⸗ lichen Verwaltung stattfinden.
Abg. Dr. Meyer⸗Ostpreußen (Komm.) will morgen an erster Stelle den kommunistischen Antrag, betreffend den Land⸗ tagspräsidenten Leinert, Abg. Hirsch (Soz.) an erster Stelle morgen den die Personal⸗Abbauverordnung betreffenden Bericht des Ausschusses für Beamtenfragen verhandelt sehen. Dem Er⸗ suchen des Abg. Hirsch widersprechen die Abgg. Lüdicke und Ebers⸗ bach (D. Nat.). 1 1
Das Haus lehnt den Antrag Meyer ab, nimmt dagegen den Antrag Hirsch an, so daß die Beratung der Personal⸗Abbaufragen der Fortsetzung der Haushaltsberatung vorangehen wird.
Schluß 524 Uhr.
lehnt den Gesetz⸗
(Soz.)
Parlamentarische Nachrichzten.
„Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung auf Ersuchen der Reichsregierung mit Fragen des neuen deutschen Zolltarifs. Nach eingehender allgemeiner Aussprache wurde ein aus 18 Mitgliedern bestehender Arbeits⸗ ausschuß gebildet, der die einzelnen Zolltarispositionen unter Hinzuziehung von Sachverständigen bearbeiten und mit tunlichster Beschleunigung der Reichsregierung Richtlinien für die beginnenden Handelsvertragsverhandlungen geben soll. Gleichzeitig wurde die folgende von Dr. Bücher vorgeschlagene Entschließung zur sofortigen Weitergabe an die Reichsregierung angenommen.
8 „Die internationale Handelspolitik ist seit Beendigung des Krieges in vielen Ländern zum System des Hochschutzzolles über⸗ gegangen. Dieses System widerspricht den Notwendigkeiten eines internationalen Warenaustausches. Es hat die Konsumkraft des Weltmarktes verringert und die Arbeitslosigkeit in allen Ländern gefördert. Die Gesundung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen erfordert, daß dieses Hochschutzzollsystem wieder verlassen wird zu⸗ gunsten einer Handelspolitik, die im Sinne der einstimmig gefaßten Beschlüs e der Konferenz von Genuag den internationalen Waren⸗ austausch erleichtert. Dementsprechend fordert der Reichswirtschaftsrat, daß die Reichsregierung bei den kommenden Handelsvertragsverhand⸗ lungen nach wie vor von einem mäßigen Zollschutzsystem ausgeht. Der Reichswirtschaftsrat ist ferner der Auffassung, daß die Frage der freien Kontingente bei den Verhandlungen grundsätzlich auszuschalten ist. Die Grundlage der Handelsverträge muß wie vor dem Kriege die allgemeine unbedingte Meistbegünstigung bilden. Die Regierung wird aufgefordert, mit größter Beschleunigung einen als Grundlage für die Handelsvertragsverhandlungen geeigneten neuen sorgfältig ab⸗ geglichenen Zolltarif auf Grund des neuen Zolltarifschemas und unter Mitwirkung des Reichswirtschaftsrats auszuarbeiten. Die Reichs⸗ regierung wird, solange es nicht möglich ist, diese neue gesetzliche Grundlage zu schaffen, zu prüfen haben, ob die für die deutsche Volkswirtschaft notwendigen Maßnahmen vorläufig auf Grund des § 10 des Zolltarifgesetzes oder des § 7 der Reichsabgabenordnung getroffen werden können und ob es sich nicht empfiehlt, in diesem Falle für die nächste Zeit sich mit kurzfristigen Abkommen zu begnügen.“
Der Hauptausschuß des Preußischen Landtages beschäftigte sich nach dem Bericht des „Nachrichtenbüros Deutscher Zeitungsverleger“ am Dienstagabend mit der preußischen Steuernotverordnung in Verbindung mit den Abänderungs⸗ anträgen des Zentrums und der Deutschnationalen, die eine wesent⸗ liche Abschwächung der Hauszinssteuer für bebaute und ihre Beseiti⸗ gung für landwirtschaftliche Gebäude bezwecken. In der General⸗ aussprache schlug Finanzminister Dr. von Richter in anbetracht der schlechten Lage der Landwirtschaft in weitesten Gebieten, die be⸗ sonders durch Wetterschäden verursacht worden ist, vor, eine gesetzliche Regelung zu treffen, daß die Hauszinssteuer für landwirtschaftliche Wohngebäude bis zum 1. Juli 1925 nicht erhoben wird. Insbesondere versuchte er, auf die Koalitionsparteien dahin einzuwirken, daß sie
Buenos Aires
über diese Frage zu einer Einigung kämen, da er sonst nicht in der Lage sei, fernerhin die erhöhten Beamtengehälter zu zahlen Bezüglich der Befreiung, der kleinen Eigenheime bis zum Werte von 10 000 bzw. 20 000 Mark nach dem Antrag der Deutschnationalen erklärte der Minister, daß diese Befreiung zuviel s ursachen würde und daher kaum annehmbar sei. wurde auf Mittwochabend vertagt.
Verwaltungskosten ver⸗ ng r
8☛☛ „zoIKor Die Einzelberatung
— Handel und Gewerbe. 8 Berlin, den 24. Septber 1924. Telegraphische Auszahlung (in Billionen).
23. September Geld Brief 1,475 485
1 1,695 1,70 2,27 2,29 8,775
—
24. September
Geld Brief 1979b9b
(Papierpeso). 1,695
I““ Konstantinopel. veee NMew Vork. . .. Rio de Janeiro .. Amsterd.⸗Rotterdam u. Antwerpen Christiania ö 1 elsingorrs.. talien Jugoslawien.. Kopenhagen. Lissabon und Oporto öö e Schweiz.. Sofia. SSeeöö Stockholm und Gothenburg . Budapest
18,685 18,775 4,19 4,2 0,395 0,405
161,79 162,61
20,55 20,65
57,66 57,94
74,71 75,09
10,49 10,55
18,39 18,49 5,85 5,87
78213
12,22 12,28
22,105 22,225
12,60 79,69 3,07 55,54 111,93
5,46 5,94
b66668
56öö
111,37 5,43 5,92
Ausländische Banknoten (in Billionen).
23. September Geld Brief 4,19 4,21 4,19 4,21 1,455 1,475 0,39 0,41 18,65 18,75 18,64 18,74 20,45 20,55 3,02 3,04 71171 72,13 74,51 74,89 19,44 10,50 22,09 22 21 161,59 162,41 18,45 18,55 5,82 5,84 57,49 57,77 2,09 2, 11 2,08 2,10 111,20 111,76 79,10 79,50 55,01 55,29
24. September Geld Brief 4,19 4,21 ö1 1,4675 1,4875 0,39 0,41 18,67 18,77 18,66 18,76 20,23 20,33 3,05 3,07 72,27 74,48 10,45 22,09 161,64 18,40 5,865 2,10 2,08 111,22 79,62 55,18
Banknoten
Amerik. 1000-5 Doll. 3IIII Argentinische... Brasilianische... Englische große .. 8 1 & u. dar. EI Bulgarische Daäc Danziger (Gulden) “ Seee“ Holländische.. Italienische über 10 Lire Jugoslawische Norwegische. Rumänische 1000 Lei „ unter 500 Lei Schwedische.. Scheise SSesee Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber unter 100 Kr. Oesterreichische
12,56 12,55 5,88 5,90 Ungarische 5,39 5,41 Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ 1 Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. und Ungar. Kronen für je 100 000 Ein⸗ heiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.
12,50 12,56 12,49 12,55 5,89 5,91 5,37 5,39 sowie „Ausländische
12,50 12,49
—
Die Elektrolytkupfevnnotieeumnng der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 23. September auf 125,00 ℳ (an 22. Septemher auf 125,50 ℳ) für 100 kg. 11X“
Berlin, 23. September. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Hauk Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen, lose 17,50 bis 24,50 ℳ Gerstengrütze, lose 17,50 bis 18,00 ℳ, Haferflocken, lose 19,50 bie 21,00 ℳ, Hafergrütze, lose 20,50 bis 21,50 ℳ, Roggenmehl 01 17,25 bis 19,00 ℳ, Weizengrieß 22,00 bis 23,50 ℳ, Hartgrieß 25,00 bis 26,75 ℳ, 70 % Weizenmehl 18,50 bis 21,00 ℳ, Weizenauszug mehl 20,00 bis 25,50 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 18,00 bis 23,75 ℳ Speiseerbsen, kleine 12,00 bis 16,00 ℳ, Bohnen, weiße, Per! 20,00 bis 24,25 ℳ, Langbohnen, handverlesen 28,00 bis 31,75 ℳ, Linsen, kleine 18,50 bis 29,50 ℳ, Linsen, mittel 31,00 bis 37,50 ℳ, Linsen, große 37,00 bis 39,50 ℳ, Kartoffelmehl 18,75 bis 19,75 ℳ, Makkaroni, Grießware 43,00 bis —,— ℳ, Makkaront, Mehlware 38,00 bit
—,— ℳ, Schnittnudeln, Mehlware 22,00 bis 26,00 ℳ, Bruchreis 165 )
bis 17,00 ℳ, Rangoon Reis 18,00 bis 19,00 ℳ, glasierter Tafel reis 23,25 bis 31,00 ℳ, Tafelreis, Java 31,25 bis 37,50 ℳ Ringäpfel, amerikan. 85,00 bis 90,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/¹0 40,00 b:1 43,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 54,00 bis 58,00 4 Kal. Pflaumen 40/50 60,00 bis 65,00 ℳ, Rosinen Candia 65,00 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 80,00 bis 90,00 ℳ Korinthen choice 70,00 bis 75,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 185,0 bis —.— ℳ, Mandeln, bittere Bari 175,00 bis 180,00 ℳ, Zimt (Kassia) 106,00 bis 115,00 ℳ, Kümmel, holl. 55,00 bis 65,00 schwarzer Pfeffer Singapore 108,00 bis 115,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 150,00 bis 155,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 190,00 bis 215,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 230,00 bis 285,00 4ℳ Röstkafee Brasil 240,00 bis 290,00 ℳ, Röstkaffee Zentral amerika 300,00 bis 375,00 ℳ, Röstgetreide, lose 18,50 be 20,00 ℳ, Kakao, fettarm 75,00 bis 96,00 ℳ, Kakao leich entölt 100,00 bis 120,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 320,00 bi. 400,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 400,00 bis 470,00 ℳ, Inlandeszucker Melis 39,00 bis 41,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade 41,00 bis 42,00 ℳ Zucker Würfel 44,00 bis 47,50 ℳ, Kunsthonig 39,00 bis 40,00 ℳ Zuckersirup, hell, in Eimern 40,00 bis 45,00 ℳ, Speisesirup, dunke in Eimern 27,00 bis 31,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 90¼ bis 95,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 40,00 bis —,— ℳ, Pflaumen mus in Eimern 43,00 bis —,— ℳ, Steinsalz in Säcken 3,10 b 3,60 ℳ, Steinsalz in Packungen 3,70 bis 4,20 ℳ, Siedesalz 1u Säcken 3,70 bis —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 4,20 bis —,— ℳ₰ Bratenschmalz in Tierces 82,50 bis 83,50 ℳ, Bratenschmalz Kübeln 83,50 bis 85,00 ℳ, Purelard in Tierces 80,50 bis 81,50 4 Purelard in Kisten 81,50 bis 82,50 ℳ. Speisetalg, gepackt 65, bis 66,00 ℳ, Speisetalg in Kübeln —,— is — Margarine, Handelsmarke I 66,00 ℳ, II 60,00 bis 63,00 ₰ Margarine, Spezialmarke 1 80,00 bis 84,00 ℳ, 11 69,00 b 71,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Fässern 214,00 bis 222,00 ℳ Molkereibutter Ia in Packungen 220,00 bis 228,00 ℳ, Molkerei⸗
1 Goldmark.
11 G.⸗M.
butter IIa in Fässern 172,00 bis 182,00 ℳ, Molkereibutter IIa in Packungen 178,00 bis 195,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 223,00 bis 228,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen —,— bis —,— ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 34,75 bis 37,00 ℳ, ausl. Speck⸗ räuchert, 8/10 — 12/14 95,00 bis 100,00 ℳ, Quadratkäse 40,00 bis 55,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 108,00 bis 120,00 ℳ, bayr Emmen⸗ whaler 160,00 bis 170,00 ℳ, echter Emmenthaler 170,00 bis 190,00 ℳ, ausl. ungez. Kondensmilch 48/16 20,50 bis 23,25 ℳ, inl. ungez. Kondensmilch 48/12 16,50 bis 17,50 ℳ, inl. gez. Kondensmilch 26,00 bis 26,50 ℳ. Umrechnungszahl: 1000 Milliarden
Kurse der Federal Reserve Bank, New York.
Berichtigung für den 4. August 1924:
1 G.⸗-M. = Bel r9 5,005 anstatt 5,015, “ 1 Belg. Fr. = P. 7. 200 000 000 000 anstatt 199 580 000 000.
Berichtigung für die Woche, endend mit dem 9. August 1924:
.= Belg. Fr. 4.764 anstatt 4,766, Fr. = P.⸗M. 209 497 000 000 anstatt 209 427 000 000.
Kurse vom 2. September 1924: .= 8 0,238 216 293 815 1 § = P.⸗M. 4 201 681 000 000 1.= P.⸗Fr. 4,395 1 £ = P.⸗M. 18 871 429 000 000 „M. = Belg. Fr. 4,680 1 P. Fr. = P.⸗M. 227 731 000 000 M. = P.⸗M. 1 000 909 000 000 1 Belg. Fr. = M. 213 866 000 000 —= G.⸗M. 18,854 1Lira, it.= P.⸗M. 186 134 000 000
vom 3. September 1924: § 0,238 216 293 815 1 ˖ = P.⸗M. 4 201 681 000 000 1 £ = P.⸗M. 18 806 723 000 000 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 224 790 000 000 0000 1 Belg. Fr. =P.⸗M. 211 345 000 000 1 Lira, it. = P.⸗M. 185 714 000 000
vom 4. September 1924:
G.⸗M. = 0,238 216 293 815 1 ½ = P.⸗M. 4 201 681 000 000 1 G⸗M. = P.⸗Fr. 4,495 1 £ = P.⸗M. 18 757 143 000 000 1 G.⸗M. = Belg. Fr. 4,774 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 222 689 000 000 1 G⸗M.= P. M. 1000 909 000 000 1 Belg. Fr. =P.⸗M. 209 664 000 000
½ = G.⸗M. 18,740 1 Lira, it. = P.⸗M. 184 034 000 000
vom 5. September 1924: § 0,238 216 293 815 1 = P.⸗M. 4 201 681 000 000 1 G.⸗M. = P.⸗Fr. 4,512 1 £ = P.⸗M. 18 732 773 000 000 1 G⸗M. = Belg. Fr. 4,783 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 221 849 000 000 G.⸗M. = P.⸗M. 1000 909 000 000 1 Belg. Fr. =—2 „M. 209 244 000 000 4 = G.⸗M. 18,716 1 Lira, it. = P.⸗M. 183 613 000 000
vom 6. September 1924: G.⸗M. = 8 0,238 216 293 815 1 £ = P.⸗M. 4 201 681 000 000 1 G⸗M. = P.⸗Fr. 4,537 1 £ = P.⸗M. 18 644 118 000 000 1 G⸗M. = Belg. Fr. 4,793 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 220 588 000 000 1 G.M.=P.⸗M- 1000909 000 000 1 Belg. Fr.⸗=P.⸗M. 208 824 000 000 1 ½ = G.⸗M. 18,627 1Lira, st. = P.⸗M. 182 773 000 000
1 G.⸗M.
6 Durchschnittskurse für die Woche, endend mit dem 6. September 1924: § 0,238 216 293 815 1 = P.⸗M. 4 201 681 000 000 P.⸗Fr. 4,478 1 £ = P.⸗M. 18 762 437 000 000 M. = Belg. Fr. 4,753 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 223 529 000 000 1G.⸗M. = P.⸗M. 1000 909 000 000 1 Belg. Fr. = P.⸗M. 210 588 000 000 1 £ = G.⸗M. 18,745 1 Lira, it. = P.⸗M. 184 454 000 000
Kurse vom 8. September 1924: G.⸗M. = K 0,238 216 293 815 1 ½ = P.⸗M. 4 201 681 000 000 1 G.⸗M. = P.⸗Fr. 4,546 1 £ = P.⸗M. 18 626 471 000 000 G.⸗M. = Belg. Fr. 4,812 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 220 168 000 000 1G.⸗M. = P.⸗M. 1000 909 000 000 1 Belg. Fr. =P.⸗M. 207 983 000 000 12= G.⸗M. 18,610 1 Lira, st. = P.⸗M. 183 193 000 000
vom 9. September 1924: 0,238 216 293 815 1 8 = P.⸗M. 4 201 681 000 000 „Fr. 4,529 1 £ = P.⸗M. 18 650 420 000 000 M. = Bekg. Fr. 4,793 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 221 008 000 000 =P. M. 1000 969 000 000 1 Belg. Fr. =P.⸗M. 208 824 000 000 S.⸗M. 18,633 1 Lira, it. = P.⸗M. 183 193 000 000
vom 10. September 1924: 8 0,238 216 293 815 1 = P.⸗M. 4 201 681 000 000 G.⸗M. = P.⸗Fr. 4,495 1 £ = P.⸗M. 18 687 815 000 000 G.⸗M. = Belg. Fr. 4,774 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 222 689 000 000 1G.⸗M. =P.⸗M. 1000 909 000 0001 Belg. Fr. =P.⸗M. 209 664 000 000 1 £ = G.⸗M. 18,671 1 Lira, it. = P.⸗M. 183 613 000 000
vom 11. September 1924: .= 0,238 216 293 815 1 = P.⸗M. 4 201 681 000 000 .= P.⸗Fr. 4,469 1 £˖ = P.⸗M. 18 708 824 000 000 Fr. 4,774 1 P.⸗Fr. = P.⸗M. 223 950 000 000
G.⸗M.=P.⸗M. 1000 909 000 000 1 Belg.Fr. =P.⸗M. 209 664 000 000
G.⸗M. 18,692 1 Lira. it. = P.⸗M. 184 034 000 000
von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 23. September. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Amerikanische 5,6103 G., 5,6391 B., polnische 100 Zloty⸗Lok.⸗Noten 108,48 G., 109,02 B., 100 Billionen Reichsmark —,— G., —,— B., 100 Rentenmark 133,790 G., 184,460 B. — Schecks: Warschau 100 Zloty 107,88 G., 108,42 B. — Auszahlungen: Berlin 100 Billionen 133,465 G., 134,135 B., London 25,05 ¼ G., —,— B., Amsterdam 216,28 G., 216,82 B., Schweiz —,— G., —,— B., Paris —,— G., —,— B., New York telegraphische Auszahlung 5,6109 G., 5,6391 B.
Wien. 23. September. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 27 400,00 G., Berlin 16 830*) G., Budapest 091,00 †) G., Kopenhagen —,— G. London 316 500,00 G., Paris 171†00 G., Zürich 13 455,00 G., Marknoten 16,640 *) G. Lirenoten 9095,00 G.. Jugoslawische Noten 987,00 G., Tschecho.Slowakische Noten 2112,00 G. Poln. Noten 13 480,00**) G., Dollar 70 460,00 G. Ungarische Noten 0,88,50 †) G., Schwedische Noten 18 670,00 G. — ) für eine Billion, **) für Zlotyv, †) für 100 Ung. Kronen.
Prag, 23. September. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ jentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1350,50, Berlin 8,14 ½*˙), Christiania 468,00, Kopenhagen 584,00, Stockholm 906,50. Zürich 643,00, London 152 ⅛, New York 34,10, Wien 4,81 ⅜, Madrid —,—,
karknoten 8,09 ¼*), Polnische Noten 6,52, Paris 180,50, Italien 149,50. — *) für eine Billion. 8
vondon, 23. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 84,57 ½, New York 4.46,00, Deutschland 18,750 Billionen, Beigien 91,62 Spanien 33,72 ½, Holland 11,55 ½, Italien 101,80, Schweiz 23.52 ⅛, Wien 317 000.
Paris, 23. September. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland —,— Bukarest 9,30, Prag 57,00, Wien 27,00, Amerika 18,99 ⅛, Belgien 92,40, England 84,65, Holland 733,75, Italien 83,05. Schweiz 360, 00, Spanien 251 ⅛, Warschau 365,00, Kopenhagen 324,75 Stockholm 505,00, Christiania 262,00. 8 Amsterdam, 23. September. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 11,54 ⅛. Berlin 0,61 ¾ Fl. für eine Billion, Paris 13,65, Brüssel 12,60, Schweiz 49,10, Wien 0,0036 8, Kopen⸗ sagen 44,45, Stockholm 69,05, Christiania 35,75, — (Fnossizielle
otierungen.) New York 259,00, Madrid 34,40, Italien 11,34,
8“
Berichte
Prag 7,75 ½, Helsingfors 6,45, Budavest 0,0034, Bukarest 1,25, Warschau 0,51 Zürich, 23. September. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,28, London 23,55 ½, Paris 27,80, Brüssel 26,00, Mailand 23,15, Madrid 69,75, Holland 203,75, Stockholm 140,85, Christiania 73 00, Kopenhagen 90,40, Prag 15,80 Berlin 1,26 Frank für eine Billion, Wien 0,00,74 ½, Budapest 0,00,69, Belgrad 7,40, Sofia 3,85, Bukarest 2,65, Warschau 102,50, Helsingsors 13,25, Konstantinopel 2,90, Athen 9,50, Buenos Aires 187,50, Italien —,—. Kopenhagen, 23. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26,00, Nem York 5,85, Hamburg —,—, Paris 31.00, Antwerpen 28,65, Zürich 110,75, Rom 25,80, Amsterdam 228,60, 155,40, Christiania 80,50, Helsingfors 14,63, Prag 17,50. Stockbolm, 23. September. (W. T. B.) Devisenkurse. London 16,77. Berlin 0,89,90 für eine Billion, Paris 19,90, Brüssel. 18,60, Schweiz. Plätze 71,25, Amsterdam 145,30, Kopenhagen 64,60, Christiania 52,00, Washington 3,75 ¾ Helsingfors 9,44, Prag 11,35. Christianta, 23. Sepfember. (W. T. B.) Devisenkurse. London 32,35, Hamburg —,—, Paris 38,60, New York 7,25, Amsterdam 280,25, Zürich 137,50, Helsingfors 18,20, Antwerpen 36,25, Stock⸗ holm 193,25, Kopenhagen 125,40, Prag 21,80.
Stockholm
London, 23. September. (W. T. B.) Silber 35 ⁄10, Silber auf
Lieferung 35 ½10. b Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 23. September. (W. T. B.) (In Billionen.) Oesterreichische Kreditanstalt 0,33, Adlerwerke 2,1, Aschaffenburger ellstoff 18,5, Badische Anilinfabrik 18,0, Lothringer Zement 5,1, Themische Griesheim 15 ⅛, Deutsche Gold⸗ und Silber⸗Scheideanst. 14,2, Frankfurter Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 3 ⅛, Hilpert Maschinen 5,0, Höchster Farbwerke 14 %, Phil. Holzmann 5,05, T1“ 6,3, Wayß u. Freitag 3,05, Zuckerfabrik
ad. Waghäusel 2,85. 3
Hamburg, 23. September. (W. T. B.) (Schlußkurse.) (In Billionen.) Brasilbank 33,0 Commerz⸗ u. Privatbank 4,75, Vereinsbank 5,0, Lübeck⸗Büchen 92,0, Schantungbahn —,—, Deutsch⸗ Austral. 25,0, Hamburg⸗Amerika⸗Paketf. 25,75, Hamburg⸗Südamerika 39,0, Nordd. Lloyd 5,02, Vereinigte Elbschiffahrt 2,5, Calmon Afbest 1,1, Harburg⸗Wiener Gummi 2,3, Ottensen Eisen 3,0, Alsen Zement 48,0, Anglo Guano 10,5, Merck Guano 10,25, Dynamst Nobel —,—, Holstenbrauerei 29,0, Neu Guinea —,—,
Otavi Minen 22,75. — Freiverkehr Kaoko —,—, Sloman Salpeter —,—. Ruhig.
Wien, 23. September. (W. T. B.) (In Tausenden.) Türkische Lose 466,0, Mairente 2,5, Februarrente 2,5, Oesterreichische Gold⸗ rente 25 000, Oesterreichische Kronenrente 2500 Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 11 000, Anglo⸗österreichische Bank 145,0, Wiener Bankverein 110,0, Oesterreichische Kreditanstalt —,—, Ungar. allgemeine Kreditbank 416,0, Länderbank, junge 260,0, Niederösterr. Eskomptebank 285,0, Unionbank 132,0, Ferdinand Nordbahn 114,60, Oesterreichische Staatsbahn 366,0, Südbahn 49,5, Südbahn⸗ prioritäten 425,1, Siemens⸗Schuckertwerk 98,1, Alpine Montanges. 346,5, Poldihütte —,—, Prager Eisenindustrie 1480,0, Rimamurany 122,5, Oesterreichische Waffenfabrik⸗Ges. 29,5, Brüpxer Kohlenberg⸗ bau 1500, Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 46,0, Daimler Motoren —,—, Skodawerke 1305,0, Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 143,0, Galizia Naphta „Galicia“ —,—, Oesterr.⸗stever. Magnesit⸗Akt. 33,0
Amsterdam, 23. September. (W. T. B.) 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 100 ⅜, 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 Fl. 85 ¼, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 66 1, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu 1000 Fl. 102,00, Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. —,—, Jürgens Margarine 72,00, Philips Glocilampen —,—, Geconsol. Holl. Petroleum 160,75, Kominkl. Nederl. Petroleum 318,75, Amsterdam Rubber 153 ⅞, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 89,00. Nederl. Scheep⸗ vart⸗Unie 127,00, Cultuur Mpij. der Vorstenlanden 169,25, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 439,50, Deli Maatschappij 380,00.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 22. September. (W. T. B.) Auf der heutigen Wollauktion gelagten 8683 Ballen zum Angebot. Die Nach frage für alle feinen Wollforten gestaltete sich reger bei einer zu gunsten der Verkäufer neigenden Preisgestaltung. Mittlere ge⸗ waschene Sorten, die in ziemlicher Menge in Angebot standen, wurden nur unregelmäßig abgesetzt und verschiedene Posten wurden wieder aus dem Verkehr gezogen. 1
Bradford, 22. September. (W. T. B.) Am Wollmark fanden Verkäufe in Kammzugwolle bei voll behaupteten gegenwärtiger Durchschnittspreisen nur in ziemlich beschränktem Umfange statt. In Garnen ist die Lage für die Spinner günstiger geworden. 8
Statistik und Volkswirtschaft. Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkt
8
8
in der Woche vom 14. bis 20. September 1924.
In Goldmark (Rentenmark) für 50 kg.
““
““ Städte Handelsbedingungen
2
Wöchentliche*)
Notierungen Roggen Weizen
Sommer⸗ Winter⸗
am Brau⸗ † Futter⸗ †
XX“ Großhandelseinkfspr. ab fränk. Stat. Z““ vXX4X“ ab Bremen oder Unterweserhafen ab schles. Verladestationen .... Frachtparität C. ohne Sack frei Chemnitz in Ladungen von 200 — 300 Ztr.. frei niederrheinischer Statioo . .. Großhandelsverkaufspreise waggonfr. Dortmund waggonfr. sächs. Abladestat. bei Bez. v. mind. 10 t Duisburg fr. Waggon Duisbuug . Erfurt waggonfr. Erfurt od. Nachbarvollbahnstat. o. Sack & “ Frankfurt a. M. Frachtparität Frankf. a. M. ohne Sack. Gera bei Waggonbez. ab ostthür. Verladestationen Gleiwitz.. ab Gleiwitz ohne Sͤk.F . . x. Hamburg . ab inl. Station einschl. Vorpommern.. .
8 . New York cif Hamburg .. . .
8 8 La Plata eif Hambuug.. Fehesee 8 ab hannoversche Stationen .. . arlsruhe. Frachtparität Karlsruhe ohne Sack. 11116““ Köln a. Rh. Frachtparität Köln a. Jhh. .. Königsberg i. Pr. loko K. ohne Sacck . Leipzuig frachtfrei L. ohne “ Magdeburg .fr. M. od. benachbt. Stat. b. Ladg. v. 300 Ztr. o. S. Mainz Großhandelseinstandspr. 1Z1“ Mannheim.waggonfrei Mannheim ohne Sack.
München .ab füdbayer. Verladestat. waggonweise ohne Sack
Nürnberg [ab Station ohne Sacck . .. lauen. [Großhandelspreis ab vogtländische Stationen Rostock. . waggonfr. Station des Landmanns .. . . . Stettin. [ab nahegelegener Stat. ohne Sack. . Stuttgart . Großbandelspreis ab württembg. Station .. Worms.. ᷓ.......“.“ Würzburg ...]Großhandelseinkaufspreis ab fränk. Station.
Anmerkungen: Crefeld, Duisburg und Köln gerechnet). — *) Wo mehrere Angaben vorlagen,
Aachen. Bamberg.. II Braunschweig Bremen.. Breslau.. CIöö8 Chemnitz. Crefeld.. Dortmund.
Dresden...
5 Notierungen. Beerrlin, den 24. September 1924.
Statistisches Reichsamt.
notieren in Papiermark (über amtlichen Dollarmittelkurs auf Goldmark Durchschnitte gebildet worden. —
3 sind aus diesen . Ernte. — ²) Western Rye II. — ³) Manitoba 1. — ⁴) Rosafé. — ⁵) Nur 1 Notierung. — ⁴) Weizen 1,
1 10,75 16. 10,25 10,33 17. 10,00 11,32 ¹) 10,55 17. 11,88 17 11,50 10,25
18. 11,00 15. 19. . 15. 11,13 18. 11,65 15. 11,13 11,25 19. 11,13 16. 11,00
10,27 15.— 20. 10,29 ²)
16. 10,50
1 10,88
20. 10,50 16. 19. 10, 18
10,10 14. 20. 10,95 15. 17. 19.] 10,50 19. 11,13
15. 18. 10,66 17. 20. *10,19
18. 20. 10,00 10.14 10,45 15. 18. 10,13 19. 11,906 ¹) 16. 20.] 11,50
10,21 12,00 12,47 10,33 12,50 11,25
13,00 12,56 13,
14,25
13,50
10,88
10,00 10,78 †
11,31
11,29 13,67 ) 12,68 ¹) 10,25 12,38 11,00 11,22 11,75 11,56 11,21 12,25 12,38
11,59
11,75 10,75 10,82 11,52 11,94 11,63 11,88
13,00
12,50
11,94 11,01.
12,88
13,37
.
13,13 †³⁵) 12,66
13,25 Unterfränk. *) 12,75
11,00 † % 8,00
1LP1
11,25 —
11,75 — 1 0g 10,50 †
11,50
11,25 „ 11,47 10,50 † 10,28
11,00 9,11 8.75
13,06 —
bo 8 ’oSeCSgebo bo nPento etoSSsessesüheneeenesene
um“*
¹) Durchschnitt aus alter und neuer Roggen 2, Gerste 4 und Hafer
Wagemann.
Kartoffelpreise in deutschen Städten in der Woche vom 14.
bis 20. September 1924.
Handelsbedingungen
Wöchentliche ¹) Notierungen
Zahl am
4
Preise in Goldmark für 50 kg weiße rote
ab märk. Station .. ab schles. Verladestation. ee“
ab Vollbahnstation . . . ö11“ fr. ostpr. Vollbahnstation .
we-a“ Breslau... I1616565 Hamburg.. Kiel X“ Königsberg i. Pr.. 6 Würzburg . . ..
2
Erzeugerpreis frei Bahnstation
¹) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte ge⸗
Berlin, den 24. September 1924.
Großhandelspr. ab vogtl. Stationen.
16. 19.
15. 14.— 20. b 20.
. 16. 19. 4 20. 16. 20.
bildet worden. — ²) Industrie.
Statistisches Reichsamt.