1924 / 234 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Oct 1924 18:00:01 GMT) scan diff

uö“ 1“ 8 Landesteilen, wo mehr als 10 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Großbetrieben über 100 ha bewirtschaftet werden, ein Drittel der Großgrundbesitzerfläche der bäuerlichen Aufteilung zuzu⸗ übnen Man hat das geht zurück auf die Ausführungen des Geheimrats Professor Sering, den man als einen der Väter des Siedlungsgesetzes ansehen kann damit gerechnet, daß diese große kolonisatorische Tätigkeit der Siedlung etwa in einem Menschenalter würde vollendet werden können. Wenn wir uns nun vergegenwärtigen, daß die abgabepflichtige Fläche des Großgrundbesitzes, dieses Drittel in den Landesteilen mit überschießendem Großgrundbesitz in Preußen etwa 1 400 000 ha ausmacht, und wir dagegen den Umfang der be⸗ siedelten Fläche mit 194 180 ha betrachten, kommen wir zu dem Er⸗ gebnis, daß, die gleiche Zahl auch für die Zukunft vorausgesetzt, das Werk der Siedlung etwa in 30 bis 33 Jahren wird vollendet sein können, also tatsächlich innerhalb eines Menschenalters diese große kolonisatorische Arbeit bewältigt werden kann. Ich glaube also, daß nach dieser Richtung hin das Ergebnis günstiger zu bewerten ist, als es nach dem Herrn Berichterstatter der Fall war.

Die Quellen, aus denen das Land geflossen ist, sind teilweise staatliche Domänen, die für die Siedlung erschlossen sind, teilweise ist es Land, das aus Privathand auf dem Wege des freien Erwerbs, durch Ausübung des Vorkaufsrechts und in dem letzten Jahre 1923 leider in hervorragender Weise auf dem Wege der Enteignung für die Siedlung gewonnen wurde.

Was die Verpflichtung des Preußischen Staates angeht, in bevorzugtem Maße Siedlungsland auf Grund des § 2 des Reichssiedlungsgesetzes zu Verfügung zu stellen, so glaube ich, behaupten zu können, daß das Land Preußen diesen Ver⸗ pflichtungen in weitgehendem Maße gerecht geworden ist. Bis zum Ende des Jahres 1923 sind zum Zwecke der Aufteilung aus ge⸗ schlossenen Domänenvorwerken 29 600 Hektar zur Verfügung gestellt worden; das sind 10,5 vH des gesamten, in geschlossenen Vorwerken bewirtschafteten staatlichen Domänenbesitzes. Dazu kommen noch 20 500 Hektar staatlichen Streubesitzes, die für die Zwecke der Sied⸗ Inug hergegeben sind, so daß insgesamt aus staatlichem Domänen⸗ besitz 56 100 Hektar stammen. Rechne ich dazu die rund 10 000 Hektar, die aus dem staatlichen Forstbesitz für die Zwecke der Siedlung her⸗ gegeben sind, so komme ich zu einer Gesamtfläche aus staatlichem Besitz von 66 100 Hektar. Das stellt mehr als ein Drittel der Ge⸗ samtfläche dar, die überhaupt innerhalb dieses Zeitraumes für die Siedlung erschlossen werden konnte. Ich glaube, daß der Staat damit das geleistet hat, was er leisten konnte, und was zu leisten er verpflichtet war.

Eine besondere Stellung in der Frage der Siedlung nimmt die sogenannte Flüchtlingsiedlung ein. Das hohe Haus ist einmütig mit mir der Auffassung, daß es eine Ehrenpflicht und eine dringende wirtschaftliche Aufgabe des preußischen Landes ist, die aus dem Osten vertriebenen deutschen Landwirte, die in die Ostmark land⸗ wirtschaftliche Kultur hineingetragen hatten und die nun von Haus und Hof verjagt sind, wieder auf heimatlichem Boden anzusiedeln, sie wieder der wirtschaftlichen Tätigkeit zuzuführen und ihre hervor⸗ ragenden Sachkenntnisse und Erfahrungen nicht nur der eigenen Wirt⸗ schaft, sondern der gesamten landwirtschaftlichen Erzeugung Preußens zugängig zu machen. Um dieses Ziel in beschleunigtem Zeitmaße zu erreichen, hat bekanntlich der Reichstag im vorigen Jahre das so⸗ genannte Flüchtlingssiedlungsgesetz angenommen, durch welches 40 000 Hektar im Deutschen Reiche für diese Zwecke zur Ver⸗ fügung gestellt werden sollen. Auf Preußen entfiel dabei eine Fläche von 34 500 Hektar, die bis zum Schlusse des abgelaufenen Jahres 1923 in einer Höhe von 31 500 Hektar bereits eingedeckt waren. Der Rest ist in den folgenden Monaten jedenfalls in ausreichendem Um⸗ fange zur Verfügung gestellt worden. Auf diese Weise ist es möglich gewesen, in Preußen rund 1900 Flüchtlingsfamilien anzusiedeln. Es bleibt immer noch eine Anzahl von Flüchtlingsfamilien. Ich schätze sihre Zahl auf 12⸗ bis 1400; diese Familien werden im Laufe dieses Jahres noch angesiedelt werden müssen. Auf die Mittel, die hierbei angewendet werden sollen, komme ich nachher noch mit einem Worte zurück.

Meine Damen und Herren, wir dürfen nus nur keiner Täuschung darüber hingeben, daß für das laufende Jahr 1924 die Aussichten, das Siedlungswerk in dem bisherigen Ausmaße kraftvoll weiterzuführen, gering sind, und zwar infolge der wirtschaft⸗ lichen und insbesondere der finanziellen Katastrophe, die wir erlebt haben, und unter deren Auswirkung wir heute stehen und voraus⸗ sichtlich noch längere Zeit stehen werden. Die Mittel der gemein⸗ nützigen Siedlungsgesellschaften, der Hauptträger des Sied⸗ lungswerkes, sind durch die Inflation so gut wie vollständig verloren gegangen. Diesen Gesellschaften stehen außer dem Land, das sie früher erworben haben, wesentliche Geldmittel nicht zur Verfügung. Die Rentenbankkredite kommen überhaupt nicht mehr in Betracht; das Rentenbankkapital ist durch die Inflation völlig seines Wertes beraubt. Wir gehen eben erst daran, ein neues Rentenbankgesetz auf⸗ zubauen, das diesen Kredit auf eine wertbeständige Grundlage stellen soll. Ich hoffe, daß dieses Gesetz die Zustimmung des hohen Hauses finden wird.

Um nun die Flüchtlingssiedler in bevorzugtem Maße seßhaft zu machen, ist es dringend erforderlich, sofort Mittel zur Verfügung zu stellen oder doch wenigstens Mittel flüssig zu machen; wenn sie auch nicht in bar vom Staate hergegeben werden können, so müssen sie doch dadurch flüssig gemacht werden, daß der Staat die Bürgschaft für diese Mittel in gewisser Höhe übernimmt. Das ist der Inhalt der Not⸗ verordnung, die Ihnen heute zur Genehmigung vorliegt und die ich dringend bitte, annehmen zu wollen, der Notverordnung, die darauf hinausläuft, daß der preußische Staat aus Landesmitteln die Bürg⸗ schaft in Höhe von 25 Millionen für Darlehne übernimmt, die von dritter Seite an die gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften zum Zwecke der Siedlung hergegeben werden. Das soll und wird in erster Reihe den anzusiedelnden Flüchtlingssiedlern zugute kommen. Ihre Lage ist insofern wesentlich verschlechtert worden, als die Zuschüsse des Reichs, das bekanntlich in der dritten Steuernotverordnung die Für⸗ sorge für diese Flüchtlinge auf die Länder abgewälzt hat, nicht an⸗ nähernd ausreichen, um neue Siedlungen für die Flüchtlinge zu er⸗ stellen; es müssen also weitere und höhere Mittel dafür flüssig gemacht werden. Das kann einmal auf dem Wege der hypothekarischen Be⸗ lastung durch die Rogegnrentenbank geschehen, die sich bereit erklärt hat, die Siedlungen bis zu des Werts hypothekarisch zu beleihen. Aber, meine Damen und Herren, wir alle, die wir uns seit langem mit der Siedlung beschäftigen, wissen, daß ein Kredit in Höhe von % des Werts nicht ausreicht, um die Siedler lebensfähig anzusetzen, am wenigsten als genügend wird angesehen werden können bei den

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Flüchtlingssiedlern, denen erhebliche Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Tatsächlich sind doch auch früher die Rentengutsieblungen bis zu einer Höhe von ½0 des Werts beliehen worden, und es handelt sich nun mehr darum, die entstehende Spannung zwischen % hypothekarischer Be⸗ lastung auf der einen Seite, die von der Roggenrentenbank gegeben wird, und den %⁄0, die als notwendiges Maß der Beleihung anzusehen ift, auszufüllen, also annähernd des Gesamtwerts noch auf anderem Wege zu beschaffen. Da soll eben dieses Bürgschaftsgesetz die Lücke ausfüllen, durch das der Staat für 25 Millionen Mark die Bürgschaft zu übernehmen bereit ist, die von der Roggenrentenbank in erster Reihe in Form von Kommunalobligationen ausgegeben werden sollen, die aber ihrerseits diese Gelder von dritter Seite nicht würde er⸗ halten können, wenn nicht der preußische Staat die Zinsbürgschaft und die Ausfallgarantie für diese gewissermaßen letztstelligen Hypotheken übernehmen würde. Das ist der Inhalt und der Zweck dieses 25 Millionen⸗Gesetzes, das anzunehmen ich Sie wiederholt dringend bitten möchte.

Aber damit allein ist es nicht getan. Wir müssen, wenn wir eine großzügige Siedlungspolitik aufrechterhalten wollen, wieder dazu kommen, daß den Siedlungsgesellschaften, daß den Unternehmern, die Siedlungstätigkeit betreiben, Zwischenkredit zur Verfügung gestellt wird, um die Wirtschaften einzurichten. Ich begrüße von diesem Standpunkte aus den Antrag meiner Partei⸗ freunde zu Kap. 18 Tit. 2, der darauf hinausgeht, 30 Millionen vom Staat zur Gewährung von Zwischenkrediten zu fordern. Meine Damen und Herren, die Bedeutung dieses Zwischenkredits liegt nicht allein in der Richtung der Ermöglichung der Siedlungen, sondern er wird die Siedlung auf eine gesundere Grundlage stellen können, als es heute der Fall ist. Es wird dann nämlich den Siedlungsgesell⸗ schaften möglich sein, in erster Reihe das benötigte Land auf dem freien Markt zu erwerben, zumal, wie Ihnen bekannt ist, die Preise für ländliche Grundstücke außerordentlich niedrig sind. Dann wird es auch nicht mehr oder jedenfalls nur in den seltensten Ausnahme⸗ fällen erforderlich sein, von den Zwangsmitteln des Reichssiedlungs⸗ gesetzes Gebrauch zu machen. Die Anwendung des Vorkaufsrechts wird meines Erachtens kaum noch in Betracht kommen, und der Weg der Enteignung so gut wie ganz ausscheiden können, eine Regelung, die wir wohl alle, möge es eine Partei sein, welche es wolle, nur begrüßen könnten, durch die das Odium der Enteignung von dem an sich gesunden Werk der Siedlung genommen werden könnte, und auch die Landwirtschaft von dem Damoklesschwert einer möglicher⸗ weise über ihrem Haupt schwebenden Enteignung entlastet würde, womit alle begreifliche Kritik, die an die Siedlungstätigkeit geknüpft wird, ausgeräumt würde, ganz abgesehen davon, daß dieses hohe Haus sich nicht weiterhin in der unangenehmen Lage befinden würde, sich mit diesen unerquicklichen Fragen beschäftigen zu müssen, die sich regelmäßig an die Ausübung der Enteignungsvorschriften angeknüpft haben. Ich glaube also, daß eine wesentliche Erleichterung auf diesem Wege der Milderung des ganzen Siedlungsverfahrens möglich sein würde.

Eine weitere Milderung sehe ich darin, daß in höherem Maße, als es bisher möglich war, für die Zwecke der Siedlung kultiviertes Oedland zur Verfügung gestellt werden kann. Das wird ermöglicht durch die erfreulichen Resultate der auf Grund des Dampfpfluggesetzes in Betrieb gesetzten ersten Versuchsbetriebe auf Oedland, die vom Staat ins Leben gerufen sind. Ich möchte in dieser Beziehung die abfälligen Aeußerungen, die Herr Abgeordneter Biester über die Ausführung des sogenanten Dampfpfluggesetzes und dieses Gesetz selbst gemacht hat, zurückzuweisen. Das hohe Haus ist sich durchaus der Bedeutung dieses Gesetzes bewußt gewesen, als es das Gesetz annahm. Ich würde meine Pflicht als Landwirtschaftsminister verabsäumt haben, wenn ich nicht die mir durch das Gesetz gegebenen Handhaben in Bewegung gesetzt hätte und daran gegangen wäre, durch staatseigene Versuchs⸗ betriebe die Kultivierung in die Wege zu leiten. Nun hat sich bisher gezeigt, daß die beiden eingerichteten Großbetriebe trotz des späten Frühjahrs und der anerkannt ungünstigen Witterung dieses Jahres außerordentlich gut gearbeitet haben. Es wird möglich sein, bis zum Schluß dieses Jahres im ganzen 3500 Morgen herzurichten. Trotz des späten Frühjahrs war es möglich, 165 Morgen bereits mit Sommer⸗ frucht zu bestellen. Als Grünland sind im Laufe des Sommers dieses Jahres 360 Morgen bereits ausgesät worden. Es ist in Aussicht genommen und wird jedenfalls möglich sein, für die Herbstbestellung 1900 Morgen für Winterroggen bereit zu stellen, also auch praktische Erfolge dieser Kultivierungstätigkeit vorzuführen. Ich glaube, daß die Beurteilung dieser Beispielsbetriebe, wie ich sie bezeichnen möchte, durch den Staat seitens der beteiligten Bevölkerung günstiger aus⸗ fällt, als es nach den Darlegungen des Abgeordneten Biester der Fall

zu sein scheint.

Mir ist gestern eine Entschließung aus einem Kreise von Land⸗ wirten im Westen des Kreises Flensburg vom 19. 9. zugegangen, welche in folgender Weise zur Kultivierung Stellung nimmt:

Die versammelten Oedlandbesitzer aus dem Westen des Land⸗ kreises Flensburg begrüßen es mit Freude, daß von seiten der Regierung und aller beteiligten Stellen Ernst gemacht wird, die Oedlandkultur in hiesiger Gegend mit Energie und beschleunigt zu fördern. Dafür bekunden die beteiligten Besitzer den einmütigen Willen zu dem erforderlichen Zusammenschluß zur Durchführung der Oedlandkultur. Besonders fordern sie, daß der Grenzkreis Flens⸗ burg in erster Linie mit zu berücksichtigen ist.

Also es liegt doch wohl etwas anders, als Herr Abgeordneter Biester es hier zur Darstellung gebracht hat. (Sehr richtig! bei den Deutschen⸗ Demokraten.) Gewiß, wer sich der Kultivierung widersetzt, wird über⸗ stimmt, das war der Zweck des Gesetzes. Ich möchte aber betonen, daß keinerlei Härte dem Widerstrebenden angetan wird, insofern, als er jederzeit in der Lage ist, das kultivierte Land zum Selbstkostenpreis wieder zurückzuerwerben, soweit er es im Rahmen seiner wirtschaft⸗ lichen Verhältnisse verständig bewirtschaften kann. Die überschießenden Flächen, die sehr erheblich sein werden, sind gerade dazu bestimmt, die zweiten und dritten Söhne dieser Besitzer auf dem kultivierten Oedland anzusiedeln, sie also in der Heimat zu belassen und nicht zu zwingen, den Staub des Vaterlandes von den Füßen zu schütteln, sondern diese wertvollen Personen für die landwirtschaftliche Erzeugung der Heimat zu erhalten. (Sehr richtig!)

Nun liegen die Verhältnisse so, daß geschlossene, für die Kulti⸗ vierung im großen geeignete Flächen noch in gewaltigem Ausmaße vorhanden sind. Nach der Schätzung meiner Herren Sachverständigen wäre es nicht nur möglich, sondern wünschenswert, zehn bis zwölf derartige staatliche Betriebe einzurichten, die dann 25⸗ bis 30 000 Morgen jährlich kultivieren und damit für die Siedlung zur Ver⸗

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fügung stellen und, ich wiederhole es, die Frage der Landbeschaffung wesentlich leichter und mit größerem wirtschaftlichen Erfolge als bisher gestalten könnten. Ich wäre dankbar, wenn das hohe Haus mich ig diesen Bestrebungen unterstützen wollte.

1 Sodann möchte ich im Zusammenhang hiermit noch mit einigen Worten auf die Bodenpolitik im allgemeinen zurückkommen die zu verfolgen ich mir für die nächste Zukunft vorgenommen habe eine Beodenpolitik, die dadurch bedingt ist, daß die Grund⸗ und Boden⸗ preise wesentlich niedriger sind als früher und den Staat geradezt zwingen, für sich eine bodenbeschaffende Politik zu betreiben, wie se auch hier in den Ausschüssen und im Plenum wiederholt gefordert ist mit anderen Worten, Mittel zur Verfügung zu stellen, um wieden Ankaufsfonds zu schaffen und aufzufüllen, um Land für staatliche Domänen und zur Aufforstung der staatlichen Betriebe zu gewinnen Ich glaube, einer Begründung dieser meiner Absichten bedarf es nicht, Aber ich möchte doch ein paar Zahlen vorführen, die darlegen werden wie dringend notwendig es ist, den Staat wieder in den Besitz größeren Flächen zu bringen. Hinsichtlich des Domänenlandes liegen die Verhältnisse so, daß wir vor dem Kriege 431 000 ha hatten. Diese Fläche ist auf 278 000 ha zurückgegangen (hört, hört), das bedeutet einen Verlust von 35 vH. Dieser Verlust ist in erster Reihe dadurch herbeigeführt worden, daß wir infolge des Friedensdiktats unsen Domänen im Osten haben abtreten müssen. Es handelt sich dabej um 116 000 ha, das sind 75 vH der gesamten verloren gegangenen Fläche. Daneben ist auf dem Wege der Siedlung, wie ich schem hervorhob, ein Teil dem Staatsbetriebe entzogen worden, und zwan handelt es sich hierbei um 29 600 ha, das sind 19 vH der gesamten verlorenen Fläche. Ich glaube, daß es jetzt gerade die gegebene Zeit ist, daran zu gehen, den Domänenbesitz des Staate wieder aufzufüllen, vor allen Dingen deshalb, weil er die Quelle der Finanzkraft und der Kreditwürdigkeit des preußischen Landes ist und bleiben wird. Getreu den großen Traditionen meiner Herren Amtsvorgänger, vor allen Dingen des Ministers von Hammer⸗ stein auch Herr von Miquel hat sich nach dieser Richtung hin betätigt —, wird es mein Bestreben sein, möglichst in allen Landes⸗ teilen Domänen als Beispielsbetriebe der Landwirtschaft zu schaffen Ich bin überzeugt, daß das hohe Haus sich dieser meiner Absicht gegenüber nicht ablehnend verhalten wird.

Was nun die Forstfläche des preußischen Staaten anbelangt, so ist sie durch das Versailler Diktat um 21 vH ver⸗ mindert. 10 000 Hektar sind für Siedlungszwecke hergegeben worden, und durch die Waldverwüstungen während der Besatzungszeit im Westen sind uns mindestens zwei Millionen Festmeter Derbhol⸗ verloren gegangen, so daß wir damit rechnen müssen, daß die Holznot, unter der wir ja auch schon vor dem Kriege gestanden haben, sich zueh⸗ einer ganz dringenden und ernsten auswachsen und in steigendem Maße geltend machen wird, wenn wir nicht daran gehen, wiederum die Auf⸗ forstung zu beginnen und durchzuführen, wie wir sie vor dem Kriege verfolgt haben. Ich darf darauf hinweisen, daß in den 30 Jahren von 1883 bis 1913 124 000 Hektar Oedland von der preußischen Forst⸗ verwaltung angekauft und bis auf einen Rest von 5000 Hektar, die jetzt der Kultivierung zugeführt werden, auch tatsächlich kultiviert und aufgeforstet sind. Wenn Sie sich der wesentlichen Bedeutung er⸗ innern, die eine genügende Bewaldung für die klimatischen Verhält⸗ nisse und damit auch für die landwirtschaftliche Erzeugung unseret Vaterlandes hat, so glaube ich nicht zuviel zu sagen, wenn ich dee Meinung Ausdruck gebe, daß die Aufforstung eine der dringendsten Aufgaben der staatlichen Bodenpolitik der nächsten Jahre sein muß einer Bodenpolitik, die gefördert wird durch die verhältnismäßig billigen Preise. Aber, meine Damen und Herren, die Mittel dafü müssen erst zur Verfügung gestellt werden. Die Ankauffonds, die wir früher dafür hatten, sind, soweit sie noch bestanden, durch die Inflation dahingeschwunden, ihres Inhalts beraubt. Eine Bildung von Ankauf⸗

fonds auf dem früheren Wege ist nicht oder jedenfalls nicht in aus

reichendem Maße zu erwarten, und zwar aus zwei Gründen. Zunächst werden staatliche Grundstücke nicht mehr in früherem Umfange ver kauft; die Rückeinnahmen aus verkauftem Lande also sind viel nied riger, als es früher der Fall war. Soweit ferner für Siedlungszwech das Land hergegeben wird, geht der Gegenwert nicht mehr in vollen Umfange ein, sondern die Zahlung erfolgt in jährlichen Tilgungs raten, die an und für sich zu niedrig sind, um zur Auffüllung der artiger Fonds wirklich auszureichen, andererseits aber auch be⸗ stimmungsgemäß in andere staatliche Fonds hinüberfließen. Es is also die Schaffung besonderer Ankauffonds nötig, und bei der B gründung dieser Ankauffonds erbitte ich gleichfalls die Unterstützung dieses Hohen Hauses.

Meine Damen und Herren, Sie wollen entschuldigen, wenn ic hiermit eigentlich schon einen kleinen Abstecher auf das Gebiet de Domänen⸗ und Forsthaushaltes gemacht habe, aber ich glaube, doc behaupten zu dürfen, daß diese Fragen so eng mit der Siedlunge und Bodenpolitik zusammenhängen, daß eine klare und eindeutig Darstellung der Gesamtverhältnisse es notwendig macht, auch i diesem Zusammenhange auf die beabsichtigte Bodenpolitik einzugehen Ich hoffe, daß das Haus mit diesen Absichten einverstanden sein wird

Abg. Dr. Höpker⸗Aschoff (Dem.) begründet den Antrag Demokraten, das Staatsministerium zu ersuchen, dem Landtag ein Gesetzentwurf zur Abänderung des Ausführungsgesetzes zum ich⸗ siedlungsgesetz vorzulegen, durch welches die Zwangspacht zur schaffung von Land füy die Anliegersiedlung neben der Enteignu und die Pacht mit Kaufamwartschaft als die für die Anliegersiedlun heute vor allem in Betracht kommende Siedlungsform eingeführ wird, ferner einen Antrag, durch den unter 5.- Bedingungen unm Voraussetzungen ein Erbpachtrecht und die Möglichkeit, das Pachtlamg als Eigenlum zu erwerben, denjenigen Pächteyn eingeräumt wird, deme Familien länger als zwei Generationen das Land bewirtschaftet odck urbar gemacht haben. 1 8

Abg. Milberg (D. Nat.) bsetat. daß den Siedlungsgesel schaften scharf auf die Finger gesehen werde. 8

Abg. v. Papen (Zentr.) tritt für Vereinfachung des Geschäfts ganges und für Verminderung der Instanzen bei der Siedlung un bei der Landesmelioration überhaupt ein.

„ZStaatssekretär Ramm erklärt, daß nur solches Oedland ¹ Siedlung vergeben werde, das sich zur forstlichen Bewirtschaftung nich eigne, und daß auch durchweg mit der notwendigen Beschleunigun vorgegangen worden sei. Den Beschwerden über die Siedlungsgesel schaften werde nachgegangen werden. .

Abg. Boes (D. Nat.) erörtert Vorgänge, die sich im Kre Torgau gelegentlich der Betätigung einer Siedlungsgesellschaft 9 gespielt haben. Durch die 1 Zerschlagung des betr. Gute 69 sowohl die Siedler als auch der Restgutsbesitzer geschädis worden.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Wer dorff: Der Herr Vorredner hat einige Ausführungen gemacht, au denen der Schluß gezogen werden könnte, als ob Entscheidungen de Zentralinstanz oder der mir nachgeordneten Kulturbehörden aus part

olitischen Erwägungen getroffen würden. Gegen diese Auffassung ege ich mit aller Entschiedenheit Verwahrung ein. Wir entscheiden ediglich nach sachlichen Gesichtspunkten und nach eingehender Prüfung r Verhältnisse, die allerdings in dem einen oder anderen Falle zu nderen Ergebnissen führen kann, als draußen, wo nicht die gesamten Verhältnisse bekannt sind und klar übersehen werden können.

Was die Einzelfälle anlangt, die von dem Herrn Abgeordneten ier vorgetragen worden sind, so darf ich darauf hinweisen, daß der Siedlungsplan in dem Falle Langenreichenbach ausdrücklich die Ge⸗ eehmigung des Landeskulturamtspräsidenten erfahren hat, also auf das ründlichste sachlich nachgeprüft ist. Man kann die Erfahrungen der üheren Zeit, z. B. hinsichtlich der Gebäudeverwertung, nicht auf die Begenwart übertragen. Insofern ist allerdings eine andere Praxis otwendig geworden, als sie früher mit Recht geübt worden ist. Bei er Schwierigkeit, neue Gehöftanlagen herzustellen, muß in bevor⸗ igtem Maße auf die vorhandenen Gebäude zurückgegriffen, die Hof⸗ age vielfach zu Einzelwirtschaften aufgeteilt werden, wie es in zahl⸗ ichen Fällen auch geradezu vorbildlich geschehen ist. Also ich aube, daß nach der Richtung hin die Ausführungen des Herrn bgeordneten doch einer Nachprüfung bedürfen.

Was den Fall bei Halberstadt anlangt, so hat es sich hier um ine nachweislich besonders gut bewirtschaftete Wirtschaft gehandelt, ine Wirtschaft, in der Getreide⸗ und Viehhochzuchten getrieben wurden, zußerdem eine Wirtschaft, deren Gesamtlage für die Aufteilung nicht eesonders geeignet war, die außerdem erhebliche Flächen in sich schloß, ie unter dem Drängewasser der Elbe leiden und deshalb für Siedler⸗ scht in Betracht kommen. Auch dieser Fall ist in eingehender ört⸗ cher Besichtigung von meinen Herren Sachverständigen, auch gerade een landwirtschaftlichen Sachverständigen, nachgeprüft worden. Wir nd pflichtgemäß zu der Ueberzeugung gelangt, daß es richtig war, erade im Sinne der Erhaltung und der Steigerung der landwirt⸗ haftlichen Erzeugung, von der der Herr Vorredner mit Recht ge⸗ prochen hat, die Genehmigung zur Aufteilung zu versagen, also der Beschwerde, die nach dieser Richtung hin erhoben worden ist, statt⸗ igeben. *

Wenn der Herr Abg. Milberg gemeint hat, daß ich von An⸗ egersiedlungen gesprochen hätte, als ob es nur Anliegersiedlungen ur Auffüllung von vorhandenen Kleinbetrieben gibt, so hat er mich nißverstanden. Ich habe davon gesprochen, daß diese in erster Reihe in Betracht kommen, und mich dann über die wirtschaftliche Bedeutung der Auffüllung dieser landwirtschaftlichen Kleinbetriebe eäußert. Auch er hat meines Erachtens nicht den Beweis erbringen önnen, der auch sehr schwer zu führen sein würde, daß eine dauernde Minderung der landwirtschaftlichen Erzeugung durch die Zuweisung ewisser Flächen aus dem Betriebe des Großlandwirts zur Hebung er kleinlandwirtschaftlichen Betriebe erfolgt ist. Jedenfalls habe ich nich wiederholt auch durch eigenen Augenschein davon überzeugen önnen, daß die Anliegersiedlungswirtschaften Gewähr dafür bieten, indestens den gleichen landwirtschaftlichen Ertrag zu bringen, wie s vorher im Großbetriebe der Fall war. Das liegt ja auch auf der Hand, da der Kleinlandwirt erheblich höhere Mengen von Arbeit nd von tierischem Dünger in den Boden steckt, als es im Groß⸗ eetriebe nötig ist. Wie gesagt, auch diese Angelegenheiten werden ach rein sachlichen Gründen entschieden.

G ae eh (Komm.) meint, das Ziel der Siedlung, die Be⸗ freiung der Menschen vom Umherziehen, sei in Preußen nicht erreicht ind werde bei der jetzigen Methode auch nie erreicht werden.

Abg. Schmelzer (Zentr.) betont die Notwendigkeit schleuniger Entschädigung der früheren Besitzer. Das neukultivierte Land sollte Bauermsiedlungen verwendet und Kredite dazu bewilligt werden.

Abg. SH (D. Vp.) ist der Ansicht, daß die Siedlungs⸗ maßnahmen sehr langsam vor sich gehen. Rücksicht müsse man vor lem auf die aus Polen vertriebenen deutschen Optanten nehmen.

Abg. Weissermel (D. Nat.) bezeichnet die jetzigen Melio⸗ bationsleistungen als zu teuer. Der Redner warnt vor der Zer⸗ chlagung des Landeskulturamts, eines geeigneten Instruments zur erzielung praktischer Siedlungen.

Ein Vertreter der Landwirtschaftsverwaltung pklärt die Wiederseßhaftmachung als die vornehmste Ehrenpflicht icht nur des Reiches, sondern auch des preußischen Staates. Die esten Absichten müßten aber an dem Mangel an Mitteln scheitern.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Wen⸗ orff: Meine Damen und Herren! In der Einschätzung des Wertes er wissenschaftlichen Ausbildung der Landwirte stimme ich durchaus sen Ausführungen meines Herrn Vorredners zu. Auch ich bedaure it ihm, daß leider infolge der finanziellen Nöte unseres Vaterlandes ine Herabminderung auf diesem Gebiet im laufenden Haushalt hat intreten müssen. Ich habe aber bereits bei der Hauptaussprache hin⸗ ewiesen, daß die Einschränkungen doch nicht das Ausmaß erreicht aben, das hier anscheinend befürchtet worden ist. Die Summe, die ür die ländlichen Schulen ausgeworfen werden konnte, ist schließlich ogar noch etwas höher ausgefallen, als sie im Jahre 1913 gewesen st. Sie hat rund 2 900 000 betragen gegenüber 2 800 000 im Fahre 1913.

Bedauerlich ist auch darauf habe ich mir bereits hinzuweisen rlanbt der Rückgang der ländlichen und gärtnerischen Fortbildungs⸗ chulen, die 1913 einen Stand von 6781 erreicht hatten, dann während s Krieges ganz erheblich heruntergegangen sind, im Jahre 1922 vbieder auf 3787 gehoben werden konnten, im laufenden Haushalt aber eider auf 2000 herabgesetzt werden mußten. Für den nächsten Haushalt werden höhere Mittel angefordert werden, und ich hoffe it dem Herrn Vorredner dringend, daß es möglich sein wird, für sesen wichtigen Zweig zur Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung se notwendigen Mittel zuegemwähren.

Was die Erteilung von landwirtschaftlich gerichtetem Unterricht hn den Volksschulen und besonders an den ländlichen Volksschulen ngeht, so darf ich dem Herrn Vorredner versichern, daß eine Aus⸗ prache darüber zwischen dem Herrn Kultusminister und mir statt⸗ efunden hat (Abg. Herrmann (Friedersdorf]: Aber es geschieht zu enig!), und daß ich mich selbstverständlich in der Richtung gern weiter betätigen werde. Ich bin auch mit dem Herrn Abgeordneten her Meinung, daß in der ländlichen Volksschule der Grund gelegt berden muß für die landwirtschaftliche Ausbildung unserer heran⸗ vachsenden ländlichen Jugend, und ich hoffe, daß nach der Richtung huch weiteres wird erreicht werden können.

Was die Bestrebungen des Rektors Senner angeht, so darf ich darauf hinweisen, daß ich wiederholt mit Herrn Senner vpersönliche Rücksprache über seine Bestrebungen gepflogen und diese gefördert habe. Ich habe mich auch mit dem Oberpräsidenten der Provinz Hessen⸗Nassau deswegen in Verbindung gesetzt. Ich kann in Aussicht stellen, daß von mir alles geschehen wird, um nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel für die landwirtschaftliche Bildun zu erreichen, was irgend erreicht werden kann.

großen Talsperren bei Deichbanten

In diesem Zusammenhang möchte ich noch hervorheben, daß auch hinsichtlich der höheren landwirtschaftlichen Bildung trotz der finanziellen Nöte einiges selbst im vorliegenden Haushalt erreicht worden ist. Ich erwähne dazu die Gründung und den Ausbau der Versuchs⸗ und Forschungsanstalt für Milch⸗ wirtschaft in Kiel, die eine ganz einzigartige Ausgestaltung erfahren hat und auf diesem Gebiete gerade auch für die Ausbildung des landwirtschaftlichen betriebstechnischen Nachwuchses von Bedeutung ist. Ferner weise ich auf die Versuchs⸗ und Forschungs⸗ anstalt für Tierzucht in Tschechnitz bei Breslau hin, die im Aufbau begriffen ist und gleichfalls dem Unterricht und der wissen⸗ schaftlichen Ausbildung der künftigen Landwirte dienen wird, eine An⸗ stalt, von der ich eine wesentliche Hebun andwirtschaftlichen Erzeugung erwarte. 1 1

Auf weitere Anregungen und Anfragen aus dem Hause führte der Staatsminister Dr. Wendorff noch folgendes aus

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Wendorff: Die Ausführungen des Herrn Vorredners könnten doch falsche Vor⸗ stellungen über das Verhältnis der Landwirtschaftskammern und des Preußischen Landwirtschaftsministeriums erwecken. Dem Landwirt⸗ schaftsminister steht gewiß das Aufsichtsrecht über die Landwirtschafts⸗ kammern zu; aber ich muß es ablehnen, mich in die Personal⸗ politik der Landwirtschaftskammern als Selbst⸗ verwaltungskörperschaften einzumischen. Das ist Angelegenheit der Landwirtschaftskammer selbst. Wenn hier in dem einen oder andern Fall ein Abbau vorgenommen zu sein scheint ich kenne die Ver⸗ hältnisse nicht und der davon Betroffene sich benachteiligt glaubt, so sind die gesetzlichen Wege dafür gegeben, die Erhebung des Ein⸗ spruchs usw. Ich lehne jedenfalls die Verantwortung für diese Vor⸗ gänge ab. Wie gesagt, es handelt sich um Angelegenheiten der Land⸗ wirtschaftskammer als Selbstverwaltungskörper.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Wen⸗ dorff: Den Ausführungen der Frau Abgeordneten kann ich nur beipflichten. Auch ich bewerte die Förderung der Geflügelhaltung wie der Kleinviehhaltung überhaupt sehr hoch. Wenn es in diesem Jahre aus finanziellen Gründen nicht möglich gewesen ist, genügende Mittel hierfür auszuwerfen, so soll versucht werden, dies im nächsten Jahre nachzuholen. Jedenfalls ist sich das Landwirtschaftsministerium der Bedeutung dieser Frage durchaus bewußt. Es sollen höhere Anforde⸗ rungen beim Finanzministerium gestellt werden, und es wird hoffent⸗ lich möglich sein, sie zu erfüllen.

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Wendorff: Bereits vorhin habe ich mir erlaubt auszuführen, daß ich die Bedeutung der Kleintierzucht nach jeder Richtung hin anerkenne, daß auch ich es bedaure, daß nicht Mittel dafür haben ausgeworfen werden können, die ihrer Bedeutung entsprechen. Es wird vom Landwirtschaftsministerium versucht werden, für den nächsten Haushalt höhere Mittel zu erhalten, und ich würde dem Herrn Vorredner, der ja dem Herrn Finanzminister nicht ganz fern steht, dankbar sein, wenn er mich in dem Bestreben beim Herrn Finanzminister unterstützen würde, ihn davon zu überzeugen, daß auch der Bedeutung der Angelegenheit entsprechende Mittel im nächsten Haushalt eingesetzt werden.

Was die Frage des Seidenbaues angeht, so hat bereits Herr Abg. Richtarsky darauf hingewiesen, daß das preußische Land⸗ wirtschaftsministerium seit Jahren diese Angelegenheit mit Interesse verfolgt und die Regierungspräsidenten darauf hingewiesen hat, daß die alten Maulbeerbestände geschützt werden müssen. Darüber hinaus ist vom Ministerium an die Tierärztlichen Hochschulen die Anregung ergangen, die Krankheiten, unter denen der Seidenbau leidet, zu erforschen, und endlich ist die Anstalt in Geisenheim von mir ersucht worden, Versuche auf dem Gebiete des Seidenbaues anzustellen, so daß ich hoffen darf, daß nach dieser Richtung die Wünsche, soweit es möglich ist, befriedigt werden.

Was die Förderung der Im kerei anlangt, so ist wiederholt, wie auch der Herr Vorredner anerkannt hat, von mir an den Herrn Reichsfinanzminister herangetreten mit dem Ersuchen, den Imkern steuerfreien Bienenzucker zu geben. Leider ist bisher eine absagende Antwort erteilt worden. Ich darf aber versichern, daß Versuche von mir erneut gemacht werden, um diese Forderung, deren Erfüllung dringend notwendig ist, durchzusetzen, um die Imkerei, von der ich weiß, daß sie gerade in den letzten Jahren sehr schwer gelitten hat, auf die Höhe zu bringen, die im Interesse der Volksernährung durchaus geboten erscheint. Ich darf versichern, daß das Landwirt⸗ schaftsministerium das Interesse für die Imkerei durchaus teilt. Das gilt nicht nur für meinen Referenten, der auf diesem Gebiete besonders sachkundig und vorbildlich wirkt, sondern auch für mich selbst. (Bravo!)

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr Wendorff: Meine Damen und Herren! Herr Abg. von Papen hat sich vorhin ich nehme an, irrtümlicherweise bei einem andern Titel, bei den Landeskulturämtern, über die Frage des Melio⸗ rationswesens und der Organisation desselben geäußert, ob staatlich oder selbstverwaltungsmäßig betrieben. Ich möchte an dieser Stelle doch einige Worte dazu äußern, nachdem allerdings Herr Abg. Weissermel das Wesentliche dessen, was ich ausführen wollte, vorweg⸗ genommen hat. Ich will aber nicht unterlassen, auch von meinem Standpunkt aus zu erklären, daß die staatliche Kulturbau⸗ verwaltung m. E. unter allen Umständen aufrechterhalten werden muß, well sie eine staatliche und landeskulturelle Notwendigkeit ist. (Sehr richtig!) Auch ich unterschätze in keiner Weise die Leistungen und die Verdienste der Wiesenbaumeister; aber jeder an seiner Stelle. Ich bin doch der Meinung, daß die Meliorationsvorhaben größeren Um⸗ fangs, die vielfach über die Grenzen der Kreise und Provinzen hinaus⸗ greifen, der sachverständigen Bearbeitung durch akademisch gebildete Kulturbaubeamte nicht entraten können, und daß diese auch weiterhin tätig sein müssen. Ein Staat, der sich nach dieser Richtung seines Aufsichtsrechts und seiner Mitarbeit entschlagen wollte, würde eines wesentlichen Hoheitsrechts verlustig gehen und würde vor allen Dingen das ist für mich entscheidend sich nicht genügend der Fürsorge für die Landeskultur und des Meliorationswesens zur Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung bedienen. Es müßten also die 54 Kulturbauämter zum mindesten erhalten bleiben.

Ich werfe nur die Frage auf: wer sollte beispielsweise bei den bei den großen Meliorations⸗

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arbeiten, die große Gebiete umfassen, anders kätig sein können alb der staatlich fachlich vorgebildete Kulturbaubeamte?! Ich bitte, es nach dieser Richtung beim gegenwärtigen Zustande zu belassen.

Es trifft auch nicht zu, daß die Angelegenheiten früher zur Zu⸗ ständigkeit der Selbstverwaltungskörper gehört hätten. Bei kleinen Meliorationsfragen wird niemand etwas dagegen haben, daß unter Kontrolle der staatlichen Beamten die Wiesenbaumeister diese Arbeiten ausführen.

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Damit ist der Etat der landwirtschaftlichen Verwaltu erledigt. Die Abstimmungen finden am Freitag statt.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die Vereinigung der Stadtgemeinden Lehe und Geestemünde. Der Ausschuß hat der Vereinigung zugestimmt. Die neue Stadt soll Wesermünde heißen.

Abg. Brecour (Soz.) hält als Berichterstatter es für das beste, wenn die Zusammenlegung der drei Städte Bremerhaven, Geestemünde und Lehe erfolgen würde. e würde eine Groß⸗ stadt von 500 000 Einwohnern entstehen. Aus staatspolitischen Gründen sei aber diese Zusammenlegung nicht möglich, da Bremer⸗ haven Bremer Gebiet sei. Durch die Zusammenlegung von Geeste⸗ münde und Lehe würden bei den Personal⸗ und Sachausgaben wesent⸗ liche Ersparnisse gemacht werden. Auch eine Verbesserung des Ver⸗ kehrs werde zu verzeichnen sein. Von Interessenten werde Geeste⸗ münde als der reiche Königssohn, Lehe dagegen als die arme Magd hingestellt. Das treffe aber doch nicht zu. Der Landtagsausschuß ha⸗ die Vereinigung gegen vier Stimmen beschlossen.

Abg. Voß (D. Nat.) behauptet, daß die Vorlage eine ungeheure Erregung hervorgerufen habe. (Widerspruch links.) Geestemünde führe ein vollkommenes wirtschaftliches Eigenleben, dagegen sei Lehe vollkommen von Bremerhaven abhängig. ie Vorteile, die man sich von der Zusammenlegung verspreche, stünden nur theoretisch auf dem Pebien und würden sich nicht verwirklichen lassen. In den städtischen

varlamenten von Lehe und Geestemünde sei von den gewählten Ver⸗ tretern keine einzige Stimme für die Vereinigung abgegeben worden.

In Geestemünde habe sich bei einer privaten Abstimmung der größte Teil der Einwohnerschaft gegen die Vereinigung ausgesprochen. Auch Lehe sei in der Mehrheit gegen die Verschmelzung. Der Redner be⸗ antragt nochmalige Zurückverweisung der Vorlage an den Ausschuß.

Abg. Meyer⸗Bülkau (Dt.⸗Hann.) betont, daß die Gefahr be⸗ stehe, daß die Geestemünder Fischereiindustrie nach Cuxhaven ab⸗ wandere. Aehnlich wie in Groß Berlin werde man auch bald aus Geestemünde und Lehe Kundgebungen auf Wiederloslösung erhalten.

Abg. Brandes (Soz.) erklärt, daß der Zusammenschluß von Lehe und Geestemünde die notwendige Gesamtlösung, nämlich die Ver⸗ einigung von Bremerhaven, Geestemünde und Lehe, nicht ausschließe. Die Abstimmungen in Lehe und Geestemünde seien zustandegekommen, indem man die Erwerbslosen ausschickte und sie für die Stimmen⸗ abgabe bezahlte. 1

Abg. Mathilde Drees (Dem.) tritt für die Vorlage ein, da größere wirtschaftliche Entwicklung bei der Vereinigung der beiden Orie zu emparten waͤre, 8

Abg. Kilian (Komm.) erklärt sich aus allgemeinen kommu⸗ nistischen Erwägungen für die Ieone

Abg. Dr. Kriege (D. Pp.) glaubt ebenfalls, daß durch die Ver⸗ Segen eine bessere wirtschaftliche Entwicklung gewährleistet sein werde.

Der deutschnationale Antrag auf Rückverweisung der Vorlage an den Ausschuß wird darauf gegen die Antragsteller abgelehnt. Die Vorlage selbst wird darauf in zweiter und dritter Lesung gegen die Deutschnationalen mit großer Mehr⸗ heit angenommen. u“ 2

Das Haus vertagt sich. 98

Freitag 12 Uhr: Ministerium des Innern, Abstimmungen über den Landwirtschaftsetat. 1“

Schluß nach 5 Uhr.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 3. Oktober 1924.

Wochenübersicht der Deutschen Golddiskontbank vom 30. September 1924.

1. Goldbestand .. . 9 000

2. Noten ausländischet

8 Penfeg ar :Fozc 73

. Täglich fällige Forde⸗

Nus 765 000 767 691

rungen im Ausland. 4. Wechsel und Schecks 6 395 376 6 405 056

davon kurzfristig

L 1 748 523. 19. 4

5. Nochnicht eingezahltes Aktienkapital. 6. Sonstige Aktiva

57 300 37 966 10 577 088

3 352 800 48 429 10571106

Passiva Grundkapital Reservefonds 1

3. Banknotenumlauf .

4. Täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten.. 70 18é6 15 10 5. Sonstige Passiva. 500 919 9 9 483 087 10 571 106 5 7 10 577 088 Giroverbindlichkeiten: £ 6 226 093. 15. 1

10 000 000

10 000 000

94 000

Telegraphische Auszahlung (in Billionen).

3. Oktober 2. Oktober Gerb Geld Brief

1,405 1,505 2,265 2,285 18,705 18,795 4,19 4,21 0,445 0,455 162,19 163,01 20,30 20,40 59,00 59,30 74,66 75,04 10,49 10,55 18,365 18,465 5,72 5,74 72,97 73,33

22,21b 22,335 12,495 12,555 79,98 80,38

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