Ich glaube also, so ganz eindeutig liegen die Verhältnisse nicht, wie es speben dargestellt ist. Ich finde es ja begreiflich, daß die Herren krampfhaft nach einem Gegenstand suchen, um mir ihr Miß⸗ trauen auszudrücken, aber ich glaube ihnen dies Mißtrauen ohnehin; wenn sie es aber begründen wollen, dann suchen sie sich einen besseren Grund dafür aus. (Bravo! bei der Deutschen Demokratischen Partei.)
Was im übrigen die Ausführungen des Herrn Abg. Dr. von Winter⸗ seld anlangt, so darf ich noch darauf himveisen, daß davon gar keine Rede ist, daß etiwa ein Monopolbeim Ver kauf des gewaltigen Einschlages an gewisse Händler aufgerichtet wäre. Im Gegenteil, wir verkaufen unser Holz an den, der es entsprechend bezahlt, und ich muß allerdings feststellen, daß angesichts der Ueberschätzungen der Holzmengen, die der Holzhandel vorgenommen hatte aus Anlaß des Forleulenfraßes, die Angebote des Holzhandels als durchaus un⸗ genügend anzusehen waren, daß sich eine Aenderung in dieser Be⸗ ziehung erst herausgestellt hat, nachdem wir freihändige Verkäufe, wenn auch nicht in übergroßem Umfange und monopolartigem Aus⸗ maße, vorgenommen hatten, zum Teil auch an das Ausland, da wurden auch unsere einheimischen Holzhändler geneigt, entsprechende Preise zu zahlen. Im übrigen wird, wie gesagt, freihändig und auf dem Wege des Ausgebots an jeden verkauft, der sachgemäß und der Ware entsprechend ein Angebot macht und für die Zahlung sicher ist. Ich könnte ein anderes Verfahren gegenüber dem Hohen Hause nicht verantworten, da es sich um die Verwertung sehr erheblicher Holz⸗ mengen handelt, die gerade in diesem Jahre zum Einschlag gelangen.
Im Zusammenhang hiermit komme ich mit einigen Worten auf die Bergebung der Einschlagsarbeiten in einem Teil Regierungsbezirks Frankfurt und in einer Oberförsterei des Regie⸗ rungsbezirks Stettin zurück, auf die, wie ich gehört habe, Herr Ab⸗ geordneter Wende ebenfalls eingegangen ist. Herr Kollege Wende, Sie dürfen überzeugt sein, daß ich mir nicht nur den Vertrag eingehend angesehen habe, sondern vor allen Dingen Veranlassung genommen habe, persönlich in die Schadensgebiete zu gehen und mir anzusehen, welche Mengen dort vernichtet sind, welche Flächen abgeholzt werden müssen, und um welche gewaltige Arbeit es sich hierbei handelt. Ich würde aber hier auch wieder leichtfertig verfahren, wenn ich nicht alles daran setzte, diese gewaltigen Mengen, die unbedingt eingeschlagen werden müssen, wenn sie nicht dem Verderben anheimfallen sollen, unter Zuhilfenahme von Unternehmern zum Abtrieb zu bringen, weil sonst die Forstkasse und damit die Staatskasse und die Belange der Steuerzahler aufs schwerste geschädigt würden. Selbstverständlich sind vom Unternehmer alle Sicherheiten zu verlangen und zu gewähren, auch hinsichtlich der Arbeiterschaft. Ich glaube, gerade aus dem persön⸗ lichen Eindruck, den ich aus diesen Gebieten gewonnen habe, feststellen zu dürfen, daß der Verdienst der Arbeiterschaft sehr angemessen und sehr hoch ist. (Zumf links: Sie laufen alle weg!) Beschwerden darüber liegen nicht vor. Die Behauptung, die Sie durch einen Zwischenruf soeben wiederholen, Herr Kollege Wende, entbehrt der tatsächlichen Grundlage. Es ist richtig, daß einige Erwerbslose, die selbstverständlich eingestellt waren, die Arbeit wieder aufgegeben haben, weil sie die schwere Holzarbeit nicht ausführen konnten und demgemäß den entsprechenden Verdienst nicht hatten. Im übrigen kann ich Ihnen aus eigenem Augenschein die Versicherung geben, daß die Belegschaft vollständig anwesend ist und noch weitere Einstellungen erfolgen werden, so daß tatsächlich keine Einwendungen gegen die Maßnahmen und den Vertrag zu erheben sind. (Zuruf links: Und die Bayern?) — Wenn Sie alle die Achtel im Walde hätten liegen Baver ii WF dich unsore STr,de a88
zayern reichlich stärken das soll ihnen gern gegönnt sein —, so würden Sie zu dieser Bemerkung nicht gelangen. Im Gegenteil; die Bayern sind sehr fleißig und sehr fröhlich und durchweg bereit, dank dieser heimatlichen Stärkung ihrer Körperkräfte auch weiterhin das nützliche Werk des Holzfällens zu verrichten. (Heiterkeit.)
Zu der Frage des Erlasses an die Regierungspräsidenten be⸗ merke ich, daß von hier aus die Regierungspräsidenten seinerzeit an⸗ gewiesen sind, auf die Landräte einzuwirken, daß diese auf die Privatwaldbesitzer Einfluß nehmen möchten, daß reichlich und entsprechend dem Bedürfnis für die min derbemittelte Bevölkerung Brennholz zur Verfügung gestellt werden möge, weil andererseits bei den auch Ihnen bekannten damaligen schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen die Befürchtung nicht von der Hand gewiesen werden könnte, daß auch auf dem Wege des unrechtmäßigen Erwerbs Holz den Forsten entzogen werden könnte.
Zu der Frage der Uebertragung der Nebennutzung an die Förster darf ich noch ganz kurz die Ergänzung nachholen, die aus dem Regierungsbezirk Potsdam inzwischen zur Drucksache 7909 A eingegangen ist; danach ist in den sämtlichen vorhandenen 42 Ober⸗ förstereien an sämtliche planmäßigen Inhaber der 230 Försterstellen die Befugnis übertragen, so daß sich das Verhältnis tatsächlich so stellt: in 363 Oberförstereien ist von der Ermächtigung Gebrauch gemacht und die Ermächtigung 2023 Försterstellen übertragen, so daß jetzt 88 Prozent der vorhandenen Försterstellen die Ermächtigung bekommen haben und nur 12 Prozent nicht. Das sind die Fälle, in denen ein Bedürfnis bei der Verbraucherschaft nicht vorhanden ist. Es gibt doch solche Fälle, wo der Förster unmittelbar neben dem Oberförster wohnt und es nicht nötig ist, die Uebertragung auf die
Förster vorzunehmen. Soweit das Bedürfnis vorhanden ist, wird ihm Rechnung getragen; das dürfte sich aus den Ziffern ohne weiteres ergeben. .
Dann noch ein kurzes Wort zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Wende zum Fall Pfalzgraf. Ich möchte seiner Dar⸗ stellung gegenüber doch feststellen, daß gar keine Rede davon ist, daß
dem Förster Pfalzgraf seinerzeit ein Termin gesetzt oder ein Druck
auf ihn ausgeübt wäre, und daß er deshalb Veranlassung hätte nehmen müssen, die Privatklage zurückzunehmen. (Widerspruch bei der Sozial⸗ demokratischen Partei.) Wenn der Förster Pfalzgraf diese Auffassung gehabt hat, ist es jedenfalls eine sachlich unberechtigte Auffassung ge⸗ wesen.
8 Wenn dann weiter Herr Kollege Streese gemeint hat, daß im Falle Speck von Sternburg und der beiden anderen Oberförster in Ostpreußen vom Ministerium und mir auf Grund einer Denunziation gehandelt wäre, so glaube ich bereits im Ausschuß darauf hingewiesen zu haben, daß dem nicht so ist, sondern daß wir auf dem durchaus legalen Wege zur Kenntnis der sogenannten Denk⸗ schrift gelangt sind. Sie ist uns nämlich vom Vorsitzenden des preußischen Oberförstervereins zugeschickt worden. (Zuruf des Abg. Dallmer.) — Sie können ja nachher das Wort ergreifen, Herr Kollege Dallmer, das ist Ihnen unbenommen. Soweit ich unter⸗ richtet bin, sind Sie auch neulich im Ausschuß mit Ihrer Auffassung
005
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Mitglieder aller anderen Parteien den von Ihnen vertretenen Stand⸗ punkt nicht geteilt.
Wenn dann der Kollege Streese in diesem Zusammenhang ge⸗ meint hat, daß, falls die Mitteilung auf dem Wege der Denunziation an uns gelangt wäre das möglicherweise bei den Forstbeamten Schule machen und sie gewissermaßen dazu veranlassen könne, auch ihrerseits diesen Weg zu betreten, so muß ich gegen diese Auffassung im Sinne der Forstbeamtenschaft ganz entschieden Verwahrung einlegen. (Sehr wahr! links.) Die Forstbeamten denken gar nicht daran, den Weg der Denunziation zu betreten, um sich bei der vorgesetzten Behörde lieb Kind zu machen. Dazu sind die preußischen Staatsförster Gott sei Dank zu aufrichtige Männer, die wissen was sie wollen, als daß sie derartige Hintertüren benutzten. (Bravo!)
Abg. Skjellerup (Komm.) warf dem Minister Wald⸗ und Holzverschiebungen vor und wurde deshalb zur Ordnung gerufen.
Abg. Schmelzer (Gentr.) sprach sich gleichfalls gegen den mit dem Forstassessor v. Busolt abgeschlossenen Vertrag aus. Zu wünschen sei ferner, daß die Forstverwaltung ihren Beamten in Notfällen Unterstützung gewähre, und daß endlich das Verhältnis zwischen Förstern und Oberförstern sich freundlicher gestalte.
Oberlandforstmeister Dr. Frhr., v. d. Bussche teilte mit, daß v. Busolt zur Einreichung zahlenmäßiger Aufftellungen auf⸗ gefordert sei. Die Untersuchung und Prüfung sei noch nicht ab⸗ geschlossen. vPbg. Dallmer (Dt. Nat.) bemängelte, daß die Forstverwaltung ihre eigenen Arbeiter schlecht behandele und bezahle. Zu verlangen sei die Vorlegung des Vertrags. 24
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Wendorff: Ich würde dem Herrn Vorredner empfehlen, sich nicht vorher aufzuregen, ehe die Sache nachgeprüft ist. Vorläufig glaube ich mir allerdings auf Grund meiner tatsächlichen Kenntnis ein besseres Urteil über die Verhältnisse erlauben zu dürfen, als es dem Herrn Vorredner anscheinend zu eigen war, der meines Erachtens keinerlei berechtigte Veranlassung hatte, sich in solchen temperament⸗ vollen Aeußerungen zu ergehen. Im übrigen wird dieses Hohe Haus, wie ich annehme, den Antrag Nr. 8220 annehmen. Ich bin selbst⸗ verständlich durchaus bereit, dem Antrage zu entsprechen, da wir in dieser Beziehung gar nichts zu scheuen haben. Bis dahin wird Zeit sein, sich sachlich über die Angelegenheit zu unterhalten und sie nicht etwa in agitatorischer Weise — die ich Ihnen nicht etwa, Herr Kollege Dallmer, in diesem Falle unterstellen will — auszubeuten.
Es ist mir sodann berichtet worden, daß der Herr Abg. Dallmer noch einmal auf die Frage der versetzten drei Oberförster aus Ostpreußen zurückgekommen ist. Die Sache liegt so, wie ich sie dargestellt habe: von einer Denunziation ist nicht die Rede gewesen. Dem Herrn Oberlandforstmeister ist von einem Mitgliede dieses Hohen Hauses mitgeteilt worden, daß in Ostpreußen an⸗ scheinend nicht alles in Ordnung sei, daß dort erhebliche Miß⸗ stimmung herrsche, und es ist dann von uns aus mit dem Herrn Vorsitzenden des Oberförstervereins Fühlung genommen worden. Dieser hat uns daraufhin die Denkschrift zugänglich gemacht. Die Sache ist also durchaus klar und einwandfrei verlaufen.
Nach Schluß der allgemeinen Aussprache legten die Kommunisten in einer Geschäftsordnungsdebatte Verwahrung ein gegen die Behandlung des Falles Leinert durch das Haus. Diese Behandlung habe die sachliche Zustimmung des Hauses zu der weiteren Präsidentschaft Leinerts bedeutet. Alle Parteien mit Ausnahme der Kommunisten hätten sich an dieser Korruption botailict⸗
Die ubgg. Blank (Zentr.) und Grzesinski (Soz.) wiesen unter Zustimmung des Hauses diese Darstellung als völlig unrichtig urück. Vizepräsident Dr. Porsch habe im Gegenteil eine große Kachsicht gezeigt und sehr lange auf die Wortmeldung des Bericht⸗ erstatters zu dem Falle Leinert gewartet, ehe er die Aussprache ge⸗ schlossen habe.
In der Einzelaussprache brachten die Abgg. Dankler (D. Vp.), Klausner (Komm.), Held (D. Vp.), Peters⸗ Hochdonn (Soz.), R 888 r (D. Nat.) und Barteld⸗ Hannover (Dem.) eine Reihe von Einzelwünschen und Be⸗ schwerden vor, auf die Staatssekretär Ramm erwiderte. Da⸗ mit war der Fanshanshal⸗ erledigt.
Das Haus überwies ohne Aussprache die vierte Ver⸗ ordnung zur Durchführung der preußischen Steuernotverordnung dem Hauptausschuß und er⸗ teilte seine Genehmigung zu den Verordnungen der Staats⸗ regierung über die Aenderung des Handels⸗ kammergesetzes, des Gewerbe⸗ und Handels⸗ lehrerdiensteinkommengesetzes und des Forst⸗ diebstahlgesetzes. Donnerstag, 12 Uhr: Polizeikostengesetz, Abstimmung zum Haushalt, Wohlfahrtsetat “ 9¼ Schluß 5 ¼ Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
8 Im b für soziale Angelegen⸗ heiten wurden gestern die Grundsätze über vv. ung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorgeleistungen behandelt. Der Entwurf der Reichsregierung will die gehobene Fürsorge für Kriegs⸗ beschädigte und Kriegshinterbliebene, Sozial⸗ und Kleinrentner auf⸗ rechterhalten. „Ministerialdirektor Dr. itter vom Reichsarbeits⸗ ministerium führte, dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Feitungsperleger ufolge, aus, daß die Fürsorge nicht schema⸗ tisiert werden dürfe, sesbe ondege müsse den Kleinrentnern, die unter den Zeitverhältnissen sehr schwer zu leiden hätten, eine der Eigenart ihrer Not entsprechende Fürsorge zuteil werden. Auf ihre frühere sozigle Stellung, auf ihre Familienverhältnisse, v8 ihre geistigen Be⸗ dürfnisse müsse gebührend Rücksicht genommen werden. Die bisherige Armenpflege von Reichs wegen zu einer gehobenen Wohlfahrtspflege umzugestalten, sei bei der gegenwärtigen Finanzlage des Reiches nicht möglich. Der Entwurf hindere aber die Länder nicht, von sich aus für alle Hilfsbedürftigen eine gehobene Fürsorge einzuführen und über die Vorschriften zugunsten der Hilfsbedürftigen noch hinauszugehen. Diese Ausführungen fanden bei der überwiegenden Mehrheit des Aus⸗ schusses Zustimmung. In dem Entwurf vermißte jedoch der Ausschuß Bestimmungen über 5 Verfahren bei Durchführung der Fürsorge, die für die Länder bindend sein sollten. Der Regierungsvertreter wies darauf hin, daß sosche Bestimmungen nur im Wege der ordent⸗ lichen Gesetzgebung er lassen werden könnten, und daß se deshalb so schwierig seien, weil sie in das Staats⸗ und Verwaltungsrecht der Länder einschneidend eingreifen müßten. Der Ausschuß erklärfe jedo
einmütig mit allem Nachdruck, daß er sich mit dem Fee nicht begnüge, sondern von Reichs wegen besondere Verfahrens⸗ vorschriffen verlange. Die Spezialberatung über den Gegenstand
beginnt heute. — Der Rumpf des Rechtsausschusses des Reichs⸗ tags, der nur noch aus Sozialdemokraten und nachmittag unter dem Vorsitz des kom⸗
allein auf weiter Flur geblieben. Meiner Meinung nach haben die
richtenbüro des Vereins
besteht, hielt gestern munistischen Abg. Katz wiederum eine Sitzung ab. ie das Nach⸗ deutscher Zeitungsverleger berichtet, verlas
.“
28 1 v der Vorsitzende zunächst einen aat iit e chteten Brief des präsidenten Wallraf mit folgendem Wortlaut: „»Mit Beziehung auf die im Protokoll der Si 14. Oktober 1924 des Rechtsausschusses enthaltenen An ich ergebenst darauf aufmerksam, daß ich etwaigen Beß Ausschusses, solange dieser nach § 29 Abs. 1 der Ges beschlußunfähig ist, eine geschäftsordnungsmäßige geben vermag.“
Sowohl der Vorsitzende wie die Abgeordneten Löbe o Dr. Herzfeld (Komm.), Pfülf (Soz.) und Saen er F legten nun in längeren, teilweise juristischen Ausführungen da n die Auffassung des Reichstagspräsidenten absolut irrig sei. Nare Geschäftsordnung sei der Ausschuß nur dann beschlußunf lach g seine Beschlußfähigkeit gescaaeft werde. ebrigens seien weisbar im Plenum eine ganze Menge von Beschlüssen gefaßt won die nach der jetzt bekundeten Auffassung des Reichstagsprasiden formell rechtsungültige Beschlüsse wären, da die Mehrheit der Ren tagsmitglieder bei der Beschlußfassung nicht im Saale on wesend wesen wäre. Es sei aber gang und gäbe gewesen, daß solche Beschi eim Reichstag als rechtswirksam betrachtet worden wären, sofern die Beschlußfähigkeit des Reichstags nicht angezweifelt worden 1 Von verschiedenen Seiten wurde auf das Grundlegende eines Austes dieses Konfliktes hingewiesen. Das rechtliche Moment sei in diß Sache mindestens so wichtig wie das demonstrative. Es sei doch 6 unmöglich, daß in den Ausschüssen für die Geschäftsordnungsanvente strengere Normen zugrunde gelegt würden als im Plenum seh Man könne doch höchstens umgekehrt verfahren. Um eine cüse geklärte Rechtslage zu schaffen, wurde alsdann vorgeschlagen in Sitzung, in der von niemandem die Beschlußfähigkeit des Ausschse angezweifelt worden sei, nach sachlicher ⸗Aussprache noch Beschlüse be Darauf wurde die sachliche Aussprache eröffnet und hiet er kommunistische Antrag angenommen, der verlangt, daß der g bayerischen Gesamtministerium unter dem 26. September 192) 1 geordnete Ausnahmezustand, der die Artikel 114 (Unverletzlichkeit; Freiheit der Person), 115 (Unverletzlichkeit der Wohnung der Stau⸗ bürger), 117 (Brief⸗ Pust⸗ und Fernsprechgeheinne 123 (Recht friedli her, unbewaffneter Zusammenkünfte) 1 (Recht des Zusammenschlusses in Organisationen) und 153 (Unvellh lichkeit des Eigentums) außer Kraft setzt, unverzüglich aufgezche werden soll. Auch der entsprechende sozialdemokratische Antrag, d gleichfalls die Aufhebung der bayerischen Verordnung vom 26. & tember 1923 verlangt, wurde vom Ausschuß angenommen. In bend Fällen geschah die Annahme einstimmig. Am Schluß der Situ wurde vereinbart, daß der Ausschuß darauf zu dringen hat, daß e Beschlüsse auf die Tagesordnung der ersten Reichstagssitzung zu s sind. Außerdem werden die
tung tgg nas eschlüssen Ges ch ftsordam
Folge nicht
na
1 luzerd d ozialdemokraten in dieser Reichste sitzung einen Antrag stellen, der das Plenum veranlassen soll, zur klärung der bürgerlichen Parteien im Rechtsausschuß Stellung nehmen.
Im Geschäftsordnungsausschuß des Reich tags wurde gestern die Frage der Auslegung des Axrtikelst der Reichsverfassung aus Anlaß eines Antrags der Nation shialistischen Freiheitspartei grundsätzlich behandelt. Der At tellte sich auf den Standpunkt, daß die Reichsregierung zu ihrer Am führung der Annahme eines ausdrücklichen Vertrauensvotums dud den Reichsta bedarf. Der Porfivende des Ausschusses, P. Dr. Kahl, füͤhrie dagegen aus, daß das Vertrauen des Reichzt in die Amtsführung der Regierung solange vorauszusetzen sei, bi; vom Reichstag angenommenes ausdrückliches Mißtrauensvotun Regierung oder einen Minister zum Rücktritt veranlasse. Die Me heit des Ausschusses stimmte dieser Ansicht zu und lehnte die N. legung des Antrages ab.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrung 1 maßregeln.
Dem Reichsgesundheitsamt ist der Ausbruch der Malt und Klauenseuche vom Schlachtviehhof in Stuttgart 11. Oktober und vom Schlachtviehhof in Zwickau i. Sa. 19. Oktober sowie das Erlöschen der Maul⸗ und Klauensen . Schlachtviehhof in Chemnitz am 13. Oktober 1924 gemch worden. 86
Verkehrswesen.
8 Nachdem seit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutze Fö u nkverkehrs vom 8. März 1924 inzwischen mehr alzs Monate vergangen sind und wiederholt in Wort und Schrit die aus der Errichtung und dem Betrieb nichtgenehmigter Fu anlagen sich ergebenden Folgen nachdrücklich hingenit worden ist, kann Unkenntnis dieser Bestimmungen als 6. schuldigungs⸗ oder Milderungsgrund bei der Feststellung heimer Funkanlagen nicht mehr angesehen werden. Die ebense schon vor mehreren Monaten erfolgte Neuregelung Rundfunks gibt jedermann die Möglichkeit, auf reclle Weise gegen Zahlung der geringen Gebühr von monatlich! als Privatteilnehmer am Rundfunk sich zu beteiligen. Chg ist allen denen, die sich als Bastler mit der Funkeret beschä wollen, eine Betätigung gegen Zahlung der gleichen Gebühr monatlich 2 ℳ ermöglicht. Trotzdem hat es den Anschein, als ch immer noch nicht ganz gelungen ist, dem Treiben der sogenam „Schwarzhörer“ ein Ende zu bereiten. Das Bestehen niü ffneeh qtsr Funkanlagen bedeutet für den Funkdienst eine ernstel ahr und kann u. U. die Lebensfähigkeit des neuen Nachrihe mittels in Frage stellen. Im Interesse einer gesunden Wil entwicklung des deutschen Rundfunks, der dazu berufen in; wichtiger Kulturfaktor im Leben des deutschen A zu werden, und der daher mit allen gesetzlichen Mitteln! den sein Weiterbestehen bedrohenden Gefahren geschützt ner muß, es ist deshalb erforderlich, dem Schwatzt rücksichtslos entgegenzutreten. Jeder Fall der Entdeckung! genehmigter Funkanlagen wird ungesäumt der Staatsanwaltschelt! Strafverfolgung und Einziehung der geheimen Anlage übernst Ferner wird nach rechtskräftiger Verurteilung die Begt machung des Strafurteils — unter Namensnennung — d.
in Betracht kommenden Rundfunksender veranlaßt werden. Etnn Anträge auf Genehmigung von Anlagen, die nach deren Entdet⸗ gestellt werden, sollen bis nach Erledigung des Strafverfahrens zun gestellt werden.
Statistit und Volkswirtschaft.
Die amtliche Großhandelsinderziffer vom 14. Oktober 1924.
Die auf den Stichtag des 14. Oktober berechnete Großhan indexziffer des Statistischen Reichsamts ist infolge des Nachget der Preise von Getreide, Fleisch und Zucker gegenüber dem Stm vom 7. Oktober (133,7) um 1,1 vH auf 132,2 zurüichge Von den Hauptgruppen sanken die Lebensmittel von 133,0 au oder um 1,7 vH, davon die Gruppe Getreide und Kartoffeln von 1 auf 122,0 oder um 2,1 vH, wogegen die Industriestoffe von 1348( 135,1 oder um 0,2 vH anzogen. Die Gruppe Kohle und Eisen mit 121,9 unverändert. Die Inlandswaren haben von 12821 126,4 oder um 1,4 vH nachgegeben, die Einfuhrwaren stiegen! 160,9 auf 161,5 oder um 04 vH. 8
Berlin, den 15. Oktober 1924.
B. W
1“] Getreidepreise an deutschen in der Woche vom 5.
bis 11. Oktober
Börsen und Fruchtmärklen 19224.
In Goldmark (Rentenmark) für 50 kg.
Wöchentliche*)
Zahl Brau⸗ †
Gerste „ Winter⸗ Futter⸗ †
8
Notierungen Roggen Weizen
Sommer⸗
2
3 ““ 1 8 9
84* Großhandelseinkfspr. ab fränk. Stat.. 8Ssee1“; Cb“ ab Bremen oder Unterweserhafen ab schles. Verladestationen .. . .. Frachtvarität C. ohne Sack .. frei Chemnitz in Ladungen von 200 — 300 Ztr... Großhandelsverkaufspreise waggonfr. Dortmund I11V1616 waggonfr. sächs. Versandstat. bei Bez. v. mind. 10 t 8* waggonfr. Erfurt od. Nachbarvollbahnstat. o. Sack frei Essen “ “ Frachtparität Frankf. a. M. ohne Sack.. . bei Waggonbez. ab ostthür. Verladestationen ab Gleiwitz ohne Sack . . . . . . .. ab inl. Station einschl. Vorpommern . New York cif Hamburg. La Plata eif Hamburg... ab hannoversche Stationen . ... Frachtparität Karlsruhe ohne Sack... ab Station b. waggonw. Bezug ohne Sa c4*“
bb“] -
loko K. ohne Sack.... frachtfrei L. ohne Sack.. . fr. M. od. benachbt. Stat. b. Ladg. v. 300 Ztr. o. S. Großhandelseinstandspr. loko M.
1 waggonfrei Mannheim ohne Sack .. . . ab südbayer. Verladestat. waggonweise ohne ab Station ohne Sack . . . . .. . ... Großhandelspreis ab vogtländische Stationen waggonfr. Station des Landmanns.... ab nahegelegener Stat. ohne Sack.. Großhandelspreis ab württembg. Station ..
lachen .. amberg
. . graunschweig remen..
ghemnitz.. Hortmund.
Dreꝛden.. DuÜsburg . . Frfurt LEEEE1“ nnkfurt g. M. gera . „ pleiwitz.. bamburg ..
äö“
Hannober .. darleruhe .. giel
d
föln a. Rh. .
dönigsberg i. Pr. eipzig Nagdeburg Mainz
Mannheim München Mürnberg . Plauen. Kostock. Etettin. tuttgart.
518626 * *
Sack
Norms... -.. Würzburg .. Großhandelseinkaufspreis ab fränk. Station
Anmerkungen: Duisburg notiert in Feeemn (über mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet 6 Rotierungen. — ³) Western Rye II. — ⁴) Manitoba I. — eine Notierung. — ⁸) Weizen 3, Gerste 4 und Hafer 6 Notierungen.
Berlin, den 15. Oktober 1924.
Rosafé.
11,03 10,00 11,75 8,88 11,89 9,51 12,10 9,60 — 10,47 9,46 10,50 10,50
11,50 10 40 11,75 9,75 11,50 11,63 9,63 9,25 9,31
12,88 † 1223 15,00
13,25 ¼ 12,50 13,75
3 13,00 13,44 12,00 12,75 14,75 13,25
10,81 ¹) 12,00
11,50 12,00 12,00
12,6 12,28 12,13 12,25 12,00 13,22 14,16 11,75 13,00 12,25 13,50 12,08 11,66 14,79 ⁴) 13,95 ³) 11,38 12,75
11,25 10,75 ²)
— 11,78 11,69 11,44 12,45 11,97 12,63 12,75 12,63 12,50 12,35 11,54 11,75 12,00 10,25 10,00 11,10 11,03 11,92 11,99 12,13 12,25 12,25 12,75 1490 12,13 12,13 12,75 8,88
amtlichen Dollarmittelkurs auf Goldmark umgerechnet). — *) Wo worden. — ¹) Winter⸗ und Futtergerste. — ²) Roggen 5, Hafer ⁴) Durchschnitt aus Vrau⸗ und Sommergerste. — ⁷) Nur
Statistisches Reichsamt. Wagemann.
10850
SSESgEPSee=ESgSSSSSSg
11,42 — — 10,50 10,63
9,00 8,75 ²⁷) 11,75 (Nordd.) 8,95 10,38 10,39 10,25 10,25 8,56 9,25 8,00 8,85 9,17 8,88 10,75
15,00 12,00 ³) 12,13
11,25 11,25 ⁷)
d — ——
11,03 13,25 14,13 14,13 † 14,38 †
13,24
13,15 11,00 † 8,00 † 11,038 10,70 11,25 — 12,44
12,00
—
10,00
to StboSbodo S do., &
Kartoffelpreise in deutschen Städten in der Woche vom 5. bis 11. Oktober 1924.
Handelsbedingungen
Wöchentliche ¹) Notierungen
Zahl rote cgelbe
Preise in Goldmark
1
2
2₰
Großhandelseinkfspr. ab fränk. Stat. Erzeugerpr. ab märk. Stationen ab schles. Verladestation... frei Waggon Duisburg frei Esssennn ab Vollbahnstatio
ab Holstein .. .
Bambeg... )6. Iö Duisburg.. “ amburg 8
0 e . 8 8 . Königsberg i. Pr. Nanen.. tin. würzburg. . . . ¹) Wo mehrere Industrie.
Berlin, den 15. Oktober 1924.
Großhgandelene ab vogtl. Stationen. frei Wagg. Reichsbahnstation ...
0 20 8 20 2 8 . 4 .2 2 2
„ 225 95 2b9295b5bb 222—2⸗ „ b00 0 0 0 0 b 2
Erzeugerpr. frei oftpr. Vollbahnstation 8
Erzeugerpreis frei Bahnstation .. . 1 8 Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — ²) Odenwälder blaue 2,50. — ³) Holländische
3,00 4,65, 5,00 ) 5,10
4,00 3,75 2,95 3,50 3,58
tobo —-d db=cedd
Statistisches Reichaamt. Wagemann
Handel und Gewerbe. Berlin, den 16. Oktober 1924.
Amsterdam, 15. Oktober. (W. T. B.) Für die demnächst zufzulegende deutsche E“ gab sch an der heutigen Börse bereits einiges Interesse zu erkennen. Man
sandelte sie mit 88 ½ bis 89 vH. . New York, 15. Oktober. (W. T. B.) (Durch Fmfüeras⸗ ga
die unvermindert starke Nachfrage für die deutsche Anleih dem beutigen Bondsmarkt bei Eröffnung das Gepräge. Der Kurs stellte sch wieder auf 94%8, das entspricht der gestrigen ersten Notiz. Im weiteren Verlaufe konnte dann der Kurs auf 94 ¾ anziehen. Die sichste Notiz wurde mit 94 ⅞ erreicht, die niedrigste belief sich auf
Gegen Schluß nannte man einen Kurs von 94 ¾. Der Gesamt⸗ umsatz in der Anleihe an der heutigen Fondsbörse wird auf 2491 000 Dollar geschätzt.
phische Auszahlun
16. Oktober 15. Oktober * Geld Bries Geld Brief 3 u“
1,54 1,55 h5. 1,625 2,26 18,82 4,19 0,465 164,09 20,15 58,60 75,21 10,52 18,32 5,915 71,72
21,84 12,49 . 80,40
8„ 55,96
111,37 5,475
Lelegra g (in Billionen).
Buenos Aires (Papierpeso).... Japan Konstantinopel.... ondon 8
Rio de Janeiro... insterd.⸗Rotterdam rüssel u. Antwerpen Ehristianig. anzig. elsingors.. aZ“ ugoslawien .. openhagen..
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FBI Schweiz. Sofia... Spanten... Siockholm und Gothenburg.. udapest. . . ..
165,26 20,27
. „ „ 2 22„ 242˙227272⸗ iee
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Ausländische Banknoten (in Billionen).
15. Oktober Geld Brief 4,19 4,21 4,19 4,21 1,545 1,565 0,455 0,475 18,825 18,925 18,825 18,925 20,15 20,25 3,045 3,065 72,57 72,93 75,07 75,45 10,53 10,59 22,04 22,16 164,37 165,19 18,33 18,43 5,90 5,92 59,45 59,75 2,31 2,33 2,28 2,30 111,32 111,88 80,33 80,73 56,12 56,40
12,46 12,52 12,41 12,47
16. Oktober Geld Brief 4,21 4,21 1,555 0,48 18,90 18,89 20,15 3,04 72,05 75,44 10,545 22,06 164,86 18,42 5,91 59,90
Banknoten
Amerik. 1000-5 Doll. 8 2 u. 1 Doll. Argentinische.. Brasilianische .. . Englische große... . 1 ₰£ u. dar. Belgische. 8 Bulgarische eEE““]; Danziger (Gulden). innisce Französische ... olländische... talienische über 10Lire Jugoslawische.. Norwegische. Rumänische 1000 Lei „ unter 500 Lei Schwedische Schweizer . . . Spanische. Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. 5 „ unter dr. Oesterreichische 5,925 5,945 5,92 5,94 decterfeic 8 5,42 5,44 5,42 5,44
. „ 9H Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Banknoten“ verstcbt sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. und Ungar. Kronen für je 100 000 Ein⸗ heiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.
111,88 80,73 56,24
12,51 12,50
111,32 80,33 55,96
12,45 12,44
(W. T. B.) Das Finanz⸗
Christiania, 15 8 9 zffentliche
ministerꝛum hat die Handelsbank unter Verwaltung gestellt.
Wien, 13. Oktober. (W. T. B.) Wochenausweis der Oesterreichischen Nationalbank vom 7. Oktober (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande vom 30. September). In Millionen Kronen: Aktiva. Gold, Devisen und Valuten 3 981 136 (Zun. 147 270), Wechsel, Warrants und Effekten
ien. 5,92
2 709 950 (Abn. 141 050), Darlehen gegen Handpfand 1520 (Abn. 166), Darlehensschuld des Bundes 2 209 606 (Abn. 921), Gebäude samt Einrichtung 43 250 (unverändert), andere Aktiven 4 233 405 (Zun.
Passiva. Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 432 000 (unverändert), Reservesonds 4872 (unverändert), Banknotenumlauf 7 862 109 (Abn. 136 399), Giroverbindlichkeit und andere Ver⸗ pflichtungen 1 032 068 (Zun. 141 531), sonstige Passiven 847 819 (Zun. 100 978). 8 8
100 977).
Die Elektrolytkupfernotier ung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 15. Oktober auf 125,25 ℳ (am 14. Oktober auf 124,50 ℳ) für 100 kg.
Berlin, 15. Oktober. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen, lose 18,50 bis 24,50 ℳ, Gerstengrütze, lose 17,50 bis 18,00 ℳ Haferflocken lose 21,00 bis 22,50 ℳ Hafergrütze, lose 20,50 bis 22,50 ℳ, Roggenmehl 0/1 20,00 bis 21,50 ℳ, Weizengrieß 21,50 bis 24,25 ℳ, Hartgrieß 25,00 bis 26,75 ℳ, 70 % Weizenmehl 19,25 bis 21,00 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 21,25 bis 28,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 18,00 bis 24,50 ℳ, Speiseerbsen, kleine 16,00 bis 18,50 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 22,00 bis 24,75 ℳ, Langbohnen, handverlesen 28,00 bis 32,00 ℳ, Linsen, kleine 18,50 bis 29,50 ℳ, Linsen, mittel 31,00 bis 37,50 ℳ Linsen, große 37,50 bis 51,00 ℳ, Kartoffelmehl 17,75 bis 19,50 ℳ Makkaroni, Grießware. 43,00 bis 46,00 ℳ Makkaroni, Mehlware 38,00 bis 39,00 ℳ Schnittnudeln, Mehlware 25,00 bis 28,00 ℳ Bruchreis 17,50 bis 18,00 ℳ, Rangoon Reis 19,00 bis 20,00 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 24,25 bis 32,00 ℳ, Tafelreis. Java 32,75 bis 39,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. 85,00 bis 90,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 40,00 bis 43,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 54,00 bis 61,50 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 60,00 bis 65,00 ℳ, Rosinen Candia 60,00 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 75,00 bis 90,00 ℳ, Korinthen choice 70,00 bis 75,00 ℳ Mandeln, süße Bari 175,00 — bis 185,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 175,00 bis 185,00 ℳ, Zimt (Kassia) 106,00 bis 115,00 ℳ, Kümmel, holl. 55,00 bis 65,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 108,00 bis 115,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 150,00 bis 155,00 ℳ, Rohkaffee Brasik 195,00 bis 220,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 238,00 bis 295,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 240,00 bis 290,00 ℳ. Rösikaffee Zentral⸗ amerika 310,00 bis 375,00 ℳ, Röstgetreide, lose 20,00 bis 21,00 ℳ, Kakao, fettarm 75,00 bis 96,00 ℳ, Kakgo leicht entölt 100,00 bis 120,00 ℳ, Tee,-Souchon, gepackt 320,00 bis 400,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 400,00 bis 470,00 ℳ, Inlandszucker Melis 37,50 bis 40,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade —,— bis —,— ℳ, e Würfel 43,00 bis 46,00 ℳ, Kunsthonig 39,00 bis 42,00 ℳ. Zuckersirup, hell, in Eimern 40,00 bis 45,00 ℳ Speisesirup, dunkel, in Eimern 27,00 bis 31,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 90,00 bis 95,00 ℳ,7 Marmelade, Vierfrucht 40,00 bis —X,— ℳ, Pflaumeng ½ mus in Eimern 43,00 bis —,— ℳ, Steinsalz in Säcken 3,10 bis⸗ 3,60 ℳ, Steinsalz in Packungen 3,70 bis 4,20 ℳ, Siedesalz in Säcken 4,40 bis 5,00 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,20 bis 5,80 ℳ Bratenschmalz in Tierces 95,50 bis 96.50 ℳ, Bratenschmalz i Kübeln 96,00 bis 97,00 ℳ, Purelard in Tierces 91,50 bis 93,00 ℳ, Purelard in Kisten 93,00 bis 94,00 ℳ, Speisetalg, gepackt 65,00 bis 66,00 ℳ, Speisetalg in Kübeln —,— bis ℳ, Margarine, Handelsmarke I 66,00 ℳ. II 60,00 bis 63,00 ℳ, Margarine, Spezialmarke I 80,00 bis 84,00 ℳ, 11 69,00 bis 71,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Fässern 219,00 bis 223.00 ℳ, Molkereibutter Ia in Packungen 226,00 bis 229.00 ℳ, Molkerei⸗ butter II a in Fässern 185,00 bis 192,00 ℳ, Molkereibutter IIa in Packungen 190,00 bis 200 00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 235,00 bis 238,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen —,— bis —,— ℳ, Corned beef 12/6 lbs. per Kiste 37,00 bis 42,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8/10 — 12/14 103,00 bis 108,00 ℳ. Quadratkäse 45,00 bis 55,00 ℳ Tilsiter Käse, vollfett 112,00 bis 125,00 ℳ bayr Emmen⸗ thaler 160,00 bis 170,00 ℳ, echter Emmenthaler 175,00 bis 185,00 ℳ, ausl. ungez. Kondensmilch 48/16 20,50 bis 23,25 ℳ, inl. ungez. Kondensmilch 48/12 16,50 bis 19,25 ℳ, inl. gez. Kondensmilch 25,00 bis 26,00 ℳ. Umrechnungszahl: 1000 Milliarden = 1 Goldmark.
Speisesette. Bericht von Gebr. Gause, Berlin, vom 15. Oktober 1924. Butter. Die Stimmung auf dem Butter⸗ markte ist wieder sehr fest geworden, hauptsfächlich infolge der stark anziehenden Auslandsforderungen. Holland fordert 280 Hfl. Da diese Preise hier nur schwer zu erzielen sind, zeigte sich für In⸗ landsware wieder mehr Interesse, so daß auch hier die Preise anzogen. Die Notierung blieb am Dienstag noch unverändert. Die amtliche Presefesegegcg. im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel, Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten, war am 14. Oktober 1924 Ia Qualität 2 ℳ, IIa Qualität 1,80 ℳ, abfallende 1,45 ℳ. Margarine. Ruhiges Geschäft. — Schmalz. Nach den Berichten aus Amerika sind die dortigen Schmalzvorräte sehr klein. Auch die Produktion geht erheblich zurück, da es an Fettschweinen in⸗ folge der hohen Maispreise mangelt. Die Tendenz des Marktes ist daher sehr fest. Die Preise haben weiter angezogen. Infolge Zurück⸗ haltung der Käufer ist der Umsatz hier gering. — Speck. Der Markt ist bei steigenden Preisen sehr fest. Trotzdem ist die Nach⸗ frage schwach.
und
Berichte von auswärtigen Devisen⸗
Wertpapiermärkten. 8 8 Devisen.
Danzig, 15. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Amerikanische 5,56 10 G., 5,58,90 B., Polnische 100 Zloty⸗Lok.⸗Noten 107,73 G., 108,27 B., 100 Billionen Reichsmark G., — B., 100 Rentenmark 113,166 G., 133,834 B. — Schecks: London —,— G., —,— B. — Auszahlungen: Berlin 100 Billionen 132,468 G., 133,132 B., London 25,07 ¾ G., —,— B., Amsterdam —,— G., —,— B., Schweiz 106,73 G., 107,27 B., New York telegraphische Auszahlung 5,56,60 G., 5,59,60 B., Warschau 100 Zloty 106,73 G., 107 27 B. .
Wien, 15. Oktober. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 27 870,00 G., Berlin 16 760*) G., Budapest 0,91,85 †) G., Kopenhagen 12 280,00 G., London 318 500,00 G., Paris 3712,00 G., Zürich 13 610,00 G., Marknoten 16 640 *) G. Lirenoten 3075,00 G., Jugoslawische Noten 987,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2102,00 G. Poln. Noten 13 450,00**) G., Dollar 70 460,00 G., Ungarische Noten 0,89,60 †) G., Schwedische Noten⸗ 18 550,00 G. — 9— fär eine Billion, **) für Zloty, †) für 100 Ung. Kronen.
Prag, 15. Oktober. (W. T. B.) Notierungen der Depisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1337,00, Berlin 8,12 ½*), Christiania 485,25, Kopenhagen 593,00, Stockholm 907,50, Zürich 652,00, London 153,00, New York 34,10, Wien 4,81, Madrid 453,75, Marknoten 8,11*), Polnische Noten 6,54 ½, Paris 178,50 Italien 148 . — *) für eine Billion. “ —
London, 15. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 86,27 ½, New York 4,49,37, Deutschland 18,850 Billionen, Belgien 93,52 ⅛, Spanien 33,41 ½⅛, Holland 11.46 ⅜, Italien 102,85, Schweiz 23.42 ½,
Wien 318 500. .
Paris. 15. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland —,—, Bukarest 10,30, Prag 57,00, Wien 27,25, Amerika 19 20, Belgien 92,15, England 86,25, Holland 752,25, Italien 83,60, Schweiz 368,00, Spanien 258,00, Warschau 368,00, Kopenhagen —,—, Stockholm 509,25, Christiania 272,50. 1
Amsterdam, 15. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 11,46 ¾ Berlin 0,60 ⅞ Fl. für eine Billion, Paris 13,32 ½, Brüssel 12,27 ½, Schweiz 48,92 ½. Wien 0,00,36, Kopen⸗ hagen 44,00, Stockholm 67,90, Christianta 36,10. — (Inoffizielle Notierungen.) New York 255,00, Madrid 34,25, Italien 11,15, Prag 7,60, Helsingfors 6,45, Budapest 0,0033 ¼, Bukarest 1,35,
Warschau 0,51. Zürich, 15. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. New York
11.
—,— —.—
5,21 ¾, London 23,44, Paris 27,30, Brüssel 25,25, Mailand 22,80
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