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Preußischer Landtag.
350. Sitzung vom 16. Oktober 1924, Mittags 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Vizepräsident Garnich eröffnet die Situng um 12 Uhr 20 Minuten und eeilt mit, daß der Reichsverkehrsminister Oeser sein Landtagsmandat niedergelegt habe. Er verliest sodann ein Telegramm des Preußischen Land⸗ tags an die Zeppelinwerft in Friedrichshafen an⸗ läßlich der glücklichen Vollendung der Ozeanfahrt des Zeppelins, in dem es heißt, daß die Werft und das deutsche Volt mit freudigem Stolz auf diese glänzende Leistung deutscher Technik und deutscher Wissenschaft hinblicken können, und daß der Landtag der Werft und allen, die sich um dieses Kultur⸗ werk verdient gemacht haben, Bewunderung und Dank aus⸗ spricht. (Lebhafter Beifall, erregte Zuruse der Kommu⸗ nisten. — Abg. Dahlem (Komm.) erklärt unter andauernder lärmender Zustimmung seiner Fraktionsgenossen, daß die Lieferung des Reparationsluftschiffes eine landesverräterische Handlung sei, und daß die Kapitalistenklasse die Zeppeline als Kriegswerkzeuge später verwenden würde. — Vize⸗ präsident Garnich stellt fest, daß im übrigen das Haus ein⸗ mütig der Absendung des Glückwunschtelegramms zugestimmt
abe. — Lebhafter Beifall.)
Auf der Tagesordnung steht als erster Punkt die zweite Beralung des Entwurfes über die Aenderung des Polizeikostengesetzes. Durch die Vorlage will der Staat, nachdem eine gewisse Stetigkeit in Organisation und Unterbringung der staatlichen Polizei eingetreten und ein vor⸗ läufiger Finanzausgleich erfolgt ist, die Gemeinden zu den Kosten heranziehen, die dadurch entstanden sind, daß der Staat sich gezwungen sah, seine Polizeikräfte in den mit der Ver⸗ mehrung der Polizei vielfach im Rückstande gebliebenen Ge⸗ meinden zur Lösung ortspolizeilicher Aufgaben zur Ver⸗ ügung zu stellen.
Abg. Kilian (Komm.) bekämpft den Entwurf. Die Polizei sei schon viel zu zahlreich und lasse sich viele Uebergriffe, Verbrechen und Schweinereien zuschuldenkommen. Für soziale Aufgaben, für die Unterstützung der Armen sei aber kein Geld da. Die kleine Stadt Weißenfels, in der vor dem Kriege fünfzehn Polizoäbeamte tätig waren, sei jetzt mit sechs Hundertschaften Schutzpolizei belegt und müsse die Kosten für zwei Hundertschaften selbst zahlen.
Hierauf wird der Entwurf ohne weitere Aussprache in zweiter Lesung und anschließend auch in dritter Lesung an genommen.
Das Haus geht über zur zweiten Beratung des Uran⸗ trages der Sozialdemokraten, der Demokraten und des Zentrums auf Annahme eines Entwurfes zur Aenderung der preußischen Personalabbauverordnung. Durch die Aenderung wird eine Bestimmung aufgenommen, die besagt, daß der Beschluß, durch den ein Magistratsmit⸗ glied, Bürgermeister oder Beigeordneter einstweilen in den Ruhestand versetzt wird, zu seiner Rechtswirksamkeit der Zu⸗ stimmung der Aufsichtsbehörde bedarf; versagt diese die Zustimmung, so entscheidet auf Antrag der Stadtverordneten⸗ versammlung das Staatsministerium.
Abg. Leid (Soz.) befürwortet als Berichterstatter über die Ausschußbevatungen die Neuregelung; sie sei zur Verhinderung politischen Mißbrauchs der Personalabbauverordnung nötig.
Abg. Ebersbach (Dnat.) erklärt, der Ausschuß sei sich klar darüber gewesen, daß die automatische Uebertragung der Reichsabbau⸗ verordnung auf die Länder zu großen Unzuträglichkeiten führen würde. Trotzdem sei man zu der Ueberzeugung gekommen, daß die Reichs⸗ abbauverordnung auch die Länder zum Abbau in der Schulverwaltung und in der Kommunalverwaltung verpflichte. Durch den Abbau dürfe aber die ruhige und geordnete Verwaltung nicht gestört werden. Der
Entwurf bedeute einen Eingriff in die Selbstverwaltung und in
schwebende Verfahren; er trage nicht umsonst in eingeweihten
die Bezeichnung „lex Scheidemann“. Man solle abwarten, ob die bisher vorgesehenen Sicherungen ausreichen. Der Redner wandte ich gegen das Verfahren, den Abbau von Wahlbeamten von der Ent⸗ sich. ung politischer Behörden, vielfach sozialdemokratischer Ober⸗
———, —
präsidenten und Regierungspräsidenten, abhängig zu machen. Die
Durchführung des Gesetzes sei pvaktisch unmöglich. Das Verfahren über die Beschwerde werde sich Monate und Jahre hinziehen und die
Behörden unerträglich belasten. Praktisch ergebe sich, daß Wahlbeamte
überhaupt nicht mehr abgebaut werden könnten. Die Gerechtigkeit erfordere dann, auch hinsichtlich der übrigen Beamten den Abbau ein⸗ zustellen. Würde der Entwurf Gesetz, so würden die Deutschnationalen
den Antrag einbringen, daß auch sämtliche entlassenen sonstigen Be⸗
oamten so lange wieder in ihre Rechte eingesetzt würden, bis sich zeige, daß auch die Wahlbeamten abgebaut werden.
Abg. Kilian (Komm.): Es ist doch wirklich allerhand, wenn hier im Ernste behauptet wird, der Beamtenabbau habe ganz be⸗
sonders oder gar ausschließlich unter den rechtsgerichteten Beamten
seine Opfer gefordert. jenteil ist — diee republikanischen, in das reaktionäre System nicht hineinpassenden
Das Gegenteil ist der Fall; man hat es auf
Beamten, wie auch Angestellten und Arbeiter abgesehen. Wir sind
für radikale Beseitigung dieses Terrors, aber gerade deshalb können wir diesem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen, der nur einigen der
überständigen sozialdemokratischen Spitzen wie Leinext und Scheide⸗ mann Schutz und Hilfe bringen soll. Diese Herren ereilt nur das Geschick, das sie sich selber bereitet haben. Der Appell an die Auf⸗
bedeutet, daß sich die Sozialdemokraten in den Schutz
ter Bürokratie flüchten. Der Fall Leinert ist ja das Symbol für alle von Sozialdemokraten betviebenen Schweinereien. (Große Un⸗ ruhe bei den Sozialdemokraten.) Der sozialdemokratische Hallenser Polizeipräsident Runge hat es durch seine Stahlhelmprotektion dahin gebracht, daß die Sozialdemokratie ihn auszuschließen im Begriffe steht. (Hört, hört!) Die Abbauverordnung als Werkzeug der Reaktion muß fallen.
Abg. Baumhoff (Zentr.) wendet sich nur gegen die Zurück⸗ datierung der Wirksamkeit des Gesetzes auf den 8. Februar, die über das Ziel hinausschieße.
Abg. Meyer⸗Herford (D. Gesetzentwurf 86 1 Abg. Ebersbach (D. Nat.) beantragt namentliche Abstimmung.
Aluf Antrag Hirsch⸗Berlin (Soz.) wird diese Abstimmung bis auf 3 Uhr verschoben.
Bei der einfachen Abstimmung über die Frage des Termins der Wirksamkeit stellt Vizepräsident Garnich fest, daß für den Termin 1. September die Mehrheit gestimmt hat. Nach⸗ träglich entstehen auf dem Büro Zweifel, ob tatsächlich eine Mehrheit bestanden hat. Als Vizepräsident Garnich daraufhin die Abstimmung wiederholen lassen will, erheben die Sozial⸗ demokraten stürmischen Widerspruch; Abg. Grzesinski (Soz.) gibt diesem Protest Ausdruck. Nach weiterer Aus⸗ einandersetzung zwischen ihm und dem amtierenden Vize⸗ präsidenten unterbleibt die Wiederholung dieser Abstimmung.
Das Haus wendet sich zur Beratung des Haushalts des Ministeriums für Volkswohlfahrt. Nach den Vorschlägen des Aeltestenrats sollen drei allgemeine Be⸗ sprechungen über die Themata: 1. Volksgesundheit, 2. Woh⸗ nungs⸗ und Siedlungswesen, 3. Allgemeine Volkswohlfahrt und ö“ in Verbindung mit den Anträgen des Hauptausschusses und den zahlreichen aus dem Hause dazu B Uranträgen und Großen Anfragen, stattfinden.
Vp.) spricht sich gegen den
der bisherigen Armenpflege
Stunden Redezeit
Jeder Fraktion stehen insgefamt Abgeordneter
Verfügung. Berichterstatter ist Dr. Faß⸗ bender (.).
Abg. Dr. Weyl (Soz.): Ein Volksgesundheits⸗, ein Wohl⸗ fahrtsministerium halten wir Sozialdemokraten sowohl im Reiche als auch in Preußen für absolut unentbehrlich. Die Denkschrift des Wohlfahrtsministeriums über den Niedergang der Volksgesundheit verdient Anerkennung. Besonders beklagenswert ist die Sterblichkeit infolge der Tuberkulose. Nur 22 % der Schulkinder sind ausreichend ernährt. Deshalb muß die Gesundheitspflege immer weiter ausgebaut werden. Vor allem muß Einspruch erhoben werden gegen den neuen Brotwucher. Der Arzt sollte in erster Reihe nicht Krankenheiler, sondem Gesundheitsberater sein. Die engstirnige Ansicht des freien Berufsstandes der Aerzte dient nur dem eigenen Interesse. Die Streikandrohung der Krankenkassenärzte ist geradezu unsittlich. Die Aerzte, die sich den Kassen zur Verfügung stellten, sind von den Aerzte⸗ kammern verfehmt worden. Das Schknnnfte ist die wirtschaftliche und gesellschaftliche Boykottierung und die politische Bespitzelung. Unerhört ist es ferner, wenn Kinder von der Brust der Mutter gerissen und mit polizeilicher Hilfe zur Zwangsimpfung geführt werden.“Der Redner befürwortek die Einführung von Gesundheitsattesten für Ein⸗ gehung der Ehe.
Hierauf wird die Weiterberatung zur Vornahme von Abstimmungen unterbrochen. Zu den Entschließungs⸗ anträgen des Ausschusses für Beamtenfragen wird die Ab⸗ stimmung über den Antrag, betreffend die einst⸗ weilige Unterlassung des Abbaues von Wahlbeamten, dem Beschlusse des Aeltestenrates entsprechend, zurückgestellt, bis dem Ueberwachungsaus⸗ schuß das juristische Gutachten des Justizministers vor⸗ liegt und der Ausschuß es nachgeprüft hat. — Zu den An⸗ trägen über die Einstellung des weiteren Per⸗ sonalabbaues wird unter Ablehnung eines sozial⸗ demokratischen Aenderungsantrages auf Antrag Dr. v. Campe (D. Vp.) der Entschließungsantrag des Aus⸗ schusses angenommen, das Staatsministerium zu ersuchen, entsprechend dem Beschluß des Reichstages und dem Vorgehen der Reichsregierung jeden weiteren Prsonalabbau auf Grund der Abbauverordnung einzustellen und die erforderlichen An⸗ ordnungen an die nachgeordneten Behörden, einschließlich Kommunalbehörden, zu erlassen, sobald der Abbau in vö. in dem Maße durchgeführt ist als es mit Rücksicht auf Ein⸗ schränkungen des Aufgabenkreises, Abnahme des Geschäfts⸗ umfanges oder Veränderung der behördlichen Einrichtungen geboten erscheint. (Die Sozialdemokraten hatten den Schluß⸗ passus: „Sobald der Abbau ... geboten erscheint“ streichen wollen.) In namentlicher Abstimmung wird hierauf der Urantrag der Sozialdemokraten, der Demokraten und des Zentrums zur Aenderung der preußischen Per⸗ sonalabbauverordnung (Zustimmung der Auf⸗ sichtsbehörde zum Abbau von Wahlbeamten) mit 191 gegen 125 Stimmen angenommen.
Das Haus’nimmt hierauf die restierenden Abstimmungen zum Haushalt des Innenministeriums vor. Die angefochtenen Titel werden, nach den Anträgen des Hauptausschusses unter Ablehnung der kommunistischen Gegenanträge bewilligt. — Eine Reihe deutschnationaler An⸗ träge über Ostjudenbekämpfung, Schutz von Arbeitswilligen usw. sowie der Antrag Dr. v. Dryander (D. Nat.) wegen Freihaltung der Freitreppe des Berliner Domes werden dem Rechtsausschuß überwiesen Angenommen wird ein Antrag der Demokraten auf Beschränkung der gungen von Schupobeamten.
Auch zum Haushalt der Forstverwaltung werden die noch ausstehenden Abstimmungen vorgenommen. Der Haushalt wird nach den Anträgen des Hauptausschusses festgestellt, die Anträge des Hauptausschusses gelangen zur Annahme. Die Anträge der Kommunisten verfallen der Ablehnung.
Darauf setzt das Haus die vorhin unterbrochene erste allgemeine Besprechung des Haushalts des Volkswohlfahrts⸗ ministeriums fort.
Abg. Dr. Stemmler (GBentr.) bekämpft den Gedanken, das Wohlfahrtsministerium abzubauen. Das Hebammengesetz darf nicht geändert werden, ehe das Gesetz durchgeführt ist und Erfahrungen vor⸗ liegen. Wenn Dentistenkammern geschaffen werden, so gehören dazu auch Ehrengericht und eine Reform der staatlichen Prüfung. Unerhört sind die Anwürfe des Abg. Dr. Weyl gegen den Aerztestand. Die Sozialdemokvatische Partei 8 sich der Kassen bemächtigt und einen Staat im Staate gebildet. Seitdem die Not! Der Kampf der Aerzte ist ein Kampf ums Dasein. Dexr Staat braucht einen opferfreudigen venitesbend, der vor der schlimmsten Not ums tägliche Brot bewahrt eiben muß.
Freitag 12 Uhr: Fortsetzung der Beratung des Wohl⸗ fahrtshaushalts. Vorher Antrag über die Vertretung der preußischen Belange bei der Reichseisenbahn. “
Schluß 5 Uhr.
Kündi
Parlamentarische Nachrichten.
Im 111“ für soziale Angelegen⸗ heiten wurden gestern die Grundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge weiter erörtert. Den Mittelpunkt der Aussprache bildete, laut Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, der Umstand, daß der Regierungsentwurf es bei der gegenwärtigen Finanzlage des Reichs ablehnen muß, eine Einheitsfürsorge vorzunehmen, die alle Hilfs⸗ bedürftigen ohne Rücksicht auf Art und Ursache der Not gleich behandelt, vielmehr versucht der Regierungsentwurf den Gedanken zu verwirklichen, den die im Jahre 1923 gefertigte Denkschrift des Reichsarbeitsministeriums über die Vorarbeiten zu einem Reichs⸗ wohlfahrtsgesetz zum Ausdruck bringt, „daß für Hilfsbedürftige, die durch die besonderen Dienste, die sie oder ihr Ernährer der All⸗ gemeinheit geleistet haben, oder die auf Grund einer Vorsorge, die Recht oder Sitte verlangt und anerkennt, einen Anspruch auf Für⸗ sorge erworben haben. Rechte und Richtmaße der Fürsorge in der Regel höher bemessen werden sollen als bei denjenigen, denen die Fürsorge lediglich kraft ihres Daseins zugestanden wird.“ Das gilt bei der Regierungsvorlage vor allem für die Kriegs⸗ beschädigten und Kriegshinterbliebenen, denen das Reichsversorgungs⸗ gesetz eine besondere Art der Fürsorge zuerkennt. Es gilt aber auch für die Kleinrentner, die infolge eigener oder fremder Vorsorge ohne die Geldentwertung der Fürsorge nicht anheimgefallen wären und für die bisher schon eine der Art nach gehobene Fürsorge eingeführt war. Es soll ferner gemäß der Regierungsvorlage für die Sozial⸗ rentner gelten, die nach einem Leben von Arbeit und Mühe hilfs⸗ bedürftig werden, zum Teil deshalb, weil die Sozialversicherung infolge der Geldentwertung nicht mehr alle Leistungen aufbringen kann, die sie früher gewährt hatte. Dagegen erklärte sich die Reichs⸗ regierung sinanziell außerstande, die bisherige Armenpflege von Reichs wegen zu einer gehobenen Wohlfahrtspflege umzugestalten. Dadurch sind aber die einzelnen Länder nicht gehindert, für alle Hilfsbedürftigen eine gehobene Wohlfahrtspflege einzuführen. Verschiedene Anträge der Sozialdemokraten, Kommunisten und Nationalsozialisten, die entgegen der Regierungsvorlage eine Er⸗ weiterung der gehobenen Fürsorge, teilweise sogar die Einbeziehung in die gehobene Fürsorge,
zur
also eine
Nivellierung ebten, wurde abgelehnt. Angenommen Abg. André (Zentr.), wonach
v
allge meine wurde dagegen ein Antrag des den Grundsätzen über Voraussetzung, Art und Maß der Fürson besondere Vorschriften vorgesehen werden sollen, welche die bi herigen Ansprüche der Kleinrentner, Sozialrentner, Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen auf eine gehobene Fürsorge sicherstellen und zugleich die Möglichkeit vorsehen und erleichtern, auch andera Kreisen von Hilfsbedürftigen eine derartige Fürsorge zuteil werd
zu lassen. Angenommen wurde ferner eine Entschließung der Abgg⸗ Schröder (Soz.) und Hoch (Soz.), worin das Reichsarbeit⸗. ministerium ersucht wird, umgehend auf Grund der vom Reichsta) angenommenen Entschließung lautend: „entsprechend § 3 Abs. 2 dgß Verordnung über die Fürsorgepflicht umgehend reichsrechtliche Vo⸗
schriften über Verfahren, Beschwerden und Aufsicht zu erlassen un sie vor dem Erlaß dem sozialpolitischen Ausschuß des Reichstag; vorzulegen. Dabei ist besonders dafür zu sorgen, daß über W, schwerden eine Stelle entscheidet, die außerhalb des Bezirksfürsore
verbandes liegt, und daß es den Landesfürsorgeverbänden ermöglich wird, für eine einheitliche und zweckmäßige Durchführung der F.. sorge in ihrem Bereich zu sorgen“, aufs neue mit den Ländern
Verhandlungen zu treten, und falls die Länder entsprechende Geset nicht bis zum 1. April 1925 in Kraft treten lassen, dem Reichst von sich aus einen entsprechenden Gesetzentwurf zu unterbreiten, Hierzu wurde noch ein Antrag der Abg. Müller⸗Otfrieh (D. Nat.) angenommen, der dem Paragraphen 34 angefügt wird, daß die Vorschriften über das Verfahren Bestimmungen enthalten müsse welche die Mitwirkung Fürsorgeberechtigter bei der Durchfühm
der Fürsorgepflicht, insbesondere bei der Festsetzung der Höhe und Art der Fürsorge und bei der Feststellung der Bedürftigkeit, sice stellen. Außerdem müssen bei — verbänden Beschwerdeinstanzen geschaffen werden, die unter Mi⸗ wirkung Fürsorgeberechtigter über abschlägige Bescheide endgült entscheiden. Alsdann vertagte sich der Ausschuß auf heute.
— Im Geschäftsordnungsausschuß des Reichs. tags wurde bei der Behandlung von Gesuchen zur Genehmigung; Strafverfolgung verschiedener kommunistischer und sozialdemokratiscen Abgeordneter wegen Preßvergehen die grundsätzliche Frage erörtert ob in den Fällen, in denen es sich um die strafrechtliche Verfolgung eines Mitglieds des Reichstags in seiner Cigenschaft als verans wortlicher oder unverantwortlicher Redakteur einer periodischen Druckschrift handelt, bestimmte Richtlinien beschlossen werden sollen Ein kommunistischer Antrag, wonach für die Behandlung der Immp⸗ nitätsfragen im Geschäftsordnungsausschuß generell gelten solle, dahß für Trevergehen die Immunität nicht aufgehoben werde, wutt abgelehnt. Andere Beschlüsse wurden in dieser Sache zunächft nicht gefaßt.
Der Aeltestenrat des Preußischen Landtagst beschloß gestern, daß der Fall Leinert und damit der kommunistisch Antrag auf Amtsenthebung des Präsidenten Leinert beim Etat des Landtags, der nach Erledigung der Beratung des Wohlfahrtz haushalts zur Besprechung kommen soll, aufs neue zur Verhandlum gestellt wird.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Dem Reichsgesundheitsamt ist der Ausbruch der Maul⸗
und Klauenseuche vom Schlachtviehhof in Mainz an 13. Oktober 1924 gemeldet worden.
den Landes⸗ und Bezirksfürsorge. 2
3 Handel und Gewerbe. “ Berlin, den 17. Oktober 1924. Telegraphische Auszablung (in Billionen).
16. Oktober Geld
17. Oktober Geld Brief
1,54 1,55 1,605 1,615
2,26 2,28 18,815 18,905
4,21 0,475
164,66
20,32
59,55
75,59
10,58
18,41
Buenos Aires (Papierpeso).. Sabain Konstantinopel.. 1““ New York. Rio de Janeiro... Amsterd.⸗Rotterdam Brüssel u. Antwerpen Christiania . . . .. Danzig 8 Helsingfors.. gtalien... Jugoflawien .... 5,945 11“ 72,78 Lissabon und Oporto — bT. 12,54 1 80,80 888608
56,52
111,98 5,49
Drag. Schweiz Sofin Spanten.. Siockholm und
Gothenburg .. Budapest ... “
„ 2„ 2 232242
Ausländische Banknoten (in Billionen).
17. Oktober Geld Brief 4,19 421 4,19 4,21 1,535 1,555 0,46 048 18,795 18,895 18,79 18,89 20,15 20,25 . 3,035 3,055 8 72,27 72,63 8 75,01 75,39 10,50 10,56 22,04 22,16 163,69 164,51 18,31 18,41 5,89 5,91 59,15 59,45 2,31 2,33 2,28 2,30 111,32 111,88 80,33 80,73 96,16 56,44
12,52 12,48
8*
16. Oktober
S Banknoten Geld Brie
Amerik. 1000-5 Doll. 2n. 1 Holl. Argentinische . ... Brasilianische. 8 Englische große .. 8 1 £ u. dar. Belgische .. .. Bulgarische Dänische . Danziger (Gulden) ihchh Französische ... Holländische ... Italienische über 10Lire Jugoslawische. Norwegische.. Rumänische 1000 Lei unter 500 Lei Schwedische Schweizer. Spanische.. Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber „ unter 100 Kr. Oesterreichische 5,92 5,94 Ungarische 5,42 5,44 Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, je 1 Einheit, bei Oesterr. und Ungar. Kronen für se 100 000 heiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten.
12,46 12,42
sowie „Ausländisc
Yen, Milreiten
Die Metallgesellschaft, Metallbank und lallurgische Gesellsschaft Aktiengesellschaft Fffentlicht im 25. Jahrgange statistische Zusammenstellungen über jum, Blei, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Silber, Zink und Zinn.
tmini ondon, 16. Oktober. (W. T. 11 Wie verlautet, dürfte dder Zuteilung der auf die einzelnen Zeichner der deutschen
mleihe entfallenden Beträge in der nächsten Woche begonnen
den.
Amsterdam, 16. Oktober. (W. T. B.) An der heutigen zise zeigte sich für die deutsche Wiederherstellungs⸗ nleihe erneutes Interesse Der Kurs stellte sich bei Beginn auf
und ging später auf 89 ½ zurück.
New YVork, 16. Oktober. (W. T. B.) (Durch Funkspruch.) ch Schätzungen dürften die Zeichner auf die deutsche Anleihe tr ungefähr 20 vH des gezeichneten Betrages erhalten. An der erse entwickelte sich wiederum starkes Geschäft in den Bonds der leihe, der umgesetzte Betrag wird mit 5 038 000 Doll. angegeben. werreichten einen neuen Höchstkurs von 95 8, gingen auf Regli⸗ trungen auf 94 ½ zurück, um dann erneut auf 95 anzuziehen. Die ierigste Notiz stellte sich auf 94 ¼, auch gegen Schluß verharrte die aleihe auf diesem Stande.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung
W. T. B.“ am 16. Oktober auf 125,75 ℳ (am 15. Oktober 125,25 ℳ) für 100 kg. 8 8 8“
Berlin, 16. Oktober. (W. T. B.) Preisnotierung Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus alin.) In Goldmark: Gerstengraupen, lose 18,50 bis 24,50 ℳ, jerstengrütze, lose 17,50 bis 18,00 ℳ, Haferflocken, lose 21,00 bis 90 ℳ, Hafergrütze, lose 20,50 bis 22,50 ℳ, Roggenmehl 0/1 000 bis 21,50 ℳ, Weizengrieß 21,50 bis 24,25 ℳ, Hartgrieß 25,00 8 26,75 ℳ, 70 % Weizenmehl 19,25 bis 21,00 ℳ, Weizenauszug⸗ 161 21,25 bis 28,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 18,00 bis 24,50 ℳ, peiseerbsen, kleine 16,00 bis 18,50 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 22,00 8 24,75 ℳ, Langbohnen, handverlesen 28,00 bis 32,00 ℳ, Linsen, ene 18,50 bis 29,50 ℳ, Linsen, mittel 31,00 bis 37,50 ℳ, Linsen, oße 37,50 bis 51,00 ℳ, Kartoffelmehl 17,75 bis 19,50 ℳ, Makkaroni, grießware 43,00 bis 46,00 ℳ, Makkaroni, Mehlware 38,00 bis 100 ℳ Schnittnudeln, Mehlware 25,00 bis 28,00 ℳ, Bruchreis 17,50 1 18,00 ℳ, Rangoon Reis 19,00 bis 20,00 ℳ, glasierter Tafel⸗ 24,25 bis 32,00 ℳ, Tafelreis, Java 32,75 bis 39,00 ℳ, ingäpfel. amerikan. 85,00 bis 90,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 00 bis 43,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 54,00 bis 61,50 ℳ, al. Pflaumen 40/50 60,00 bis 65,00 ℳ, Rosinen Candia 000 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 75,00 bis 90,00 ℳ, printhen choice 70,00 bis 75,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 175,00 8 185,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 175,00 bis 185,00 ℳ, Zimt assia) 106,00 bis 115,00 ℳ, Kümmel, holl. 55,00 bis 65,00 ℳ, vwarzer Pfeffer Singapore 108,00 bis 115,00 ℳ, weißer Pfeffer ngavore 150,00 bis 155,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 195,00 220,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 238,00 bis 295,00 ℳ, söstkaffee Brasil 240,00 bis 290,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ merika 310,00 bis 375,00 ℳ, Röstgetreide, lose 20,00 bis 100 ℳ, Kakao, fettarm 75,00 bis 96,00 ℳ, Kakao, leicht tölt 100,00 bis 120,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 320,00 bis 9,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 400,00 bis 470,00 ℳ, Inlandszucker elis 37,00 bis 39,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade —,— bis —,— ℳ, ucker Würfel 43,00 bis 46,00 ℳ, Kunsthonig 39,00 bis 42,00 ℳ. uckersirup, hell, in Eimern 40,00 bis 45,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, Eimern 27,00 bis 31,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 90,00
6 95,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 40,00 bis —,— ℳ, Pflaumen⸗ us in Eimern 43,00 bis —,— ℳ, Steinsalz in Säcken 3,10 bis 60 ℳ, Steinsalz in Packungen 3,70 bis 4,20 ℳ, Siedesalz in icken 4,40 bis 5,00 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,20 bis 5,80 ℳ, gratenschmalz in Tierces 96,00 bis 97,50 ℳ, Bratenschmalz in
en
8 S- 1“ Purelard in T Purelard in Kisten 93,00 bis 94,00 ℳ, Speisetalg, gepackt 65,00 bis 66,00 ℳ, Speisetalg in Kübeln 9e 160 “ ℳ
Margarine, Handelsmarke I1 66,00 ℳ, I1 60,00 bis 63,00 ℳ, Margarine, Spezialmarke 1 80,00 bis 84,00 ℳ, 11 69,00 bis 71,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Fässern 220,00 bis 223,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Packungen 227,00 bis 230,00 ℳ, Molkerei⸗ butter II a in Fässern 185,00 bis 192 00 ℳ, Moltereibutter IIa in Packungen 190,00 bis 204 00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 235,00 bis 238,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen —,— bis —,— ℳ, Corned beef 12/6 Ilbs. per Kiste 37,00 bis 42,00 ℳ, ausl. Speck, geräuchert, 8/10— 12/14 103,00 bis 108,00 ℳ, Quadratkäse 50,00 bis 60,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 118,00 bis 130,00 ℳ, bayr Emmen⸗ thaler 160,00 bis 170,00 ℳ, echter Emmenthaler 175,00 bis 185,00 ℳ, ausl. ungez. Kondensmilch 48/16 20,50 bis 23,25 ℳ, inl. ungez. Kondensmilch 48/12 16,50 bis 19,25 ℳ, inl. gez. Kondensmilch 25,00 bis 26,00 ℳ. Umrechnungszahl: 1000 Milliarden 1 Goldmark.
ierces 93,00 bis 94,50 ℳ,
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und
Wertpapiermärkten. .—
Devisen.
Danzig, 16. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. Danziger Gulden.) Noten: Amerikanische —,— G., 9 Polnische 100 Zloty⸗Lok.⸗Noten 107,23 G., 107,33 B., 100 Billionen Reichsmark G., —,— B., 100 Rentenmark 213,166 G., 233,834 B. — Schecks: London —,— G., —,— B. — Auszahlungen: Berlin 100 Billionen 132,468 G., 133,132 B., London 25,07 ¼ G., —,— B., Amsterdam —,— G., —,— B., Paris 29,12 G., 29,28 B., New York telegraphische Auszahlung —,— G., —,— B., Warschau 100 Zloty 106,73 G., 107,27 B.
Wien. 16. Oktober. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 27 800,00 G., Berlin 16 790*) G., Budapest 0,91,85 †) G., Kopenhagen 12 280,00 G., London 318 500,00 G., Paris 3712,00 G., Zürich 13 620,00 G., Marknoten 16 640 *) G. Lirenoten 3075,00 G., Jugoslawische Noten 987,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2100,00 G., Poln. Noten 13 480,00 **) G., Dollar 70 460,00 G., Ungarische Noten 0,89,60 †) G., Schwedische Noten 18 550,00 G. — 8) für eine Billion, **) für Zlotv, †) für 100 Ung. Kronen.
198 16. Oktober. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1337,00, Berlin 8,12*), Christiania 480,00, Kopenhagen 584,00, Stockholm 904,50, Zürich 652,00, London 153.00, New York 34,10, Wien 4,81, Madrid 453,75, Marknoten 8,11 ½*), Polnische Noten 6,53 ½, Paris 177 ⅞, Italien 148,50. — ⁊) für eine Billion.
London, 16. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 86,12 ½, New York 4,48,50, Deutschland 18,850 Billionen, Belgien 93,25, Spanien 33,44 ½, Holland 11,47 ¾, Italien 102,92, Schweiz 23,40,
Wien 318 000.
Paris 16. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland
—,—, Buüukarest 10,30, Prag 57,10, Wien 27,25, Amerika 19 15, Belgien 92,00, England 86,08, Holland 749,75, Italien 83,50, Schweiz 367,25, Spanien 257,25, Warschau 367,25, Kopenhagen —,—, Stockholm 510,50, Christiania 271,00. Ansterdam, 16. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 11,48 ½, Berlin 0,60 ⅞ Fl. für eine Billion, Paris 13,37 ½, Brüssel 12,35, Schweiz 49,07 ½, Wien 0,00,36 ½, Kopen⸗ hagen 43,90, Stockholm 68,25, Christiania 35,90. — (LInoffizielle Notierungen.) New York 255,75, Madrid 34,30, Italien 11, 15, Prag 7,60, Helsingfors 6,45, Budapest 0,0033 ½8, Bukarest 1,35 ½, Warschau 0,51.
Zürich, 16. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,21 ¼, London 23,38, Paris 26,97 ½, Brüssel 24,95, Mailand 22,70, Madrid 69,95, Holland 204,35, Stockholm 138,75, Christiania 73,75, Kopenhagen 89,50, Prag 15,50, Berlin 1,23 ¾ Frank für eine Billion, Wien 0,00,73 ½, Budapest 0,00,68, Belgrad 7,37 ½, Sofia 3,77 ½⅛. Bukarest 2,77 ½, Warschau 101,00, Helsingrors 13 ⅛, Konstantinopel 2,82, Athen 9 ⅛., Buenos Aires 191,50, Italien —,—.
(Alles in
—,—
„Kopenhagen, 16. Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse, London 26,23, New York 5,85 ½, Hamburg —,—, Paris 30,70, Antwerpen 28,25, Zürich 112,25, Rom 25,70 Amsterdam 229,00, Stockholm 155,60, Christiania 82,20, Helsingfors 14,69, Prag 17,40.
Stockholm, 16 Oktober. (W. T. B.) Devisenturse. London 16,87 ½ Berlin 0,89,75 für eine Billion, Paris 19,80, Brüssel 18,25, Schweiz. Plätze 72,20, Amsterdam 147,25, Kopenhagen 64,75, Christiania 53,00, Washington 3,75 ¾. Helsingfors 9,47, Prag 11,30. Christiania, 16 Oktober. (W. T. B.) Devisenkurse. London 31,95, Hamburg —,—, Paris 37,15, New York 7,12, Amsterdam 279,25, Zürich 136,75, Helsingfors 17,90, Antwerpen 34,25, Stock⸗ holm 189,75 Kopenhagen 122,50, Prag 21,30.
London, 16. Oktober. (W. T. B.) Silber 3511⁄16, Silber auf Lieferung 351116.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 16. Oktober. (W. T. B.) (In Billionen.) Oesterreichische Kreditanstalt 0,305 Adlerwerke 2,05, Aschaffenburger Zellstoff 19,0, Badische Anilinfabrik 19,0, Lothringer Zement ——, Chemische Griesheim 17,1, Deutsche Gold⸗ und Silber⸗Scheideanst. 14 ⅛. Frankfurter Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 3,5. Hilpert Maschinen 4,05, Höchster Farbwerke 16,8, Phil. Holzmann 5,0, Holzverkohlungs⸗Industrie 5,8, Wayß u. Freitag 2,9, Zuckerfabrik
Bad. Waghäusel 2,6. Hamburg, 16. Oktober. (W. T. B.) (Schlußkurse.) (In Billionen.) Brasilbank —,—, Commerz⸗ u. Privatbank 4,75 B., Vereinsbank 4,87, Lübeck⸗Büchen 94,5, Schantungbahn 1,5, Deutsch⸗ Austral. 26,0, Hamburg⸗Amerika⸗Pafetf. 26.,0, 1ö11315 38,75, Nordd. Lloyd —,—, Vereinigte Elbschiffahrt 2,25, Calmon Asbest 0,9, Harburg⸗Wiener Gummi 1,75, Ottensen Eisen 2,25, Alsen Zement 44,0, Anglo Guano 9,75, Merck Guano 10,0, Dynamit Nobel 9 6, Holstenbrauerei 32,0, Neu Guinea —,—, Otavi Minen 22,0. — Freiverkehr. Kaoko —.— Sloman Salpeter —,—. Wien, 16. Oktober. (W. T. B.) (In Tausenden.) Türkische Lose 407,0, Mairente 1,980, Februarrente —,—, Oesterreichische Gold⸗ rente 22,950, Oesterreichische Kronenrente 1,9 Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronenrente 10,0, Anglo⸗österreichische Bank 162,0, Wiener Bankverein 105,0, Oesterreichische Kreditanstalt 140,5, Ungar. allgemeine Kredithbank 405,0, Länderbank, junge 244,0, Niederösterr. Eskomptebank 280,0, Unionbank 124,0, Ferdinand Nordbahn 11600, Oesterreichische Staatsbahn 400,0, Südbahn 49,51, Südbahn⸗ prioritäten 434,0, Siemens⸗Schuckertwerk 83,0, Alpine Montanges. 307,0, Poldihütte 560,0, Prager Eisenindustrie 1580 0, Rimamurany 111,9, Oesterreichische Waffenfabrik⸗Ges. 30,0, Brüxer Kohlenberg⸗ bau —,—, Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 417,0, Daimler Motoren —,—, Skodawerke 1341,0, Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 132,0, Galizia Naphta „Galicia“ 1130,0. Oesterr.⸗steyer. Magnesit⸗Akt. 37,0 Amsterdam, 16. Oktober. (W. T. B.) 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 100,00, 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 Fl. 8511⁄16, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 6611 ¼16, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu 1000 Fl. 1011 ⁄16, Deutsche Reichsbank⸗Anteile —,— (Guldenwährung in Prozenten), Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. 127,00 Jürgens Margarine 72,00, Philips Glocilampen 371,00, Geconsol. Holl. Petroleum 152 ⅛, Koninkl. Nederl. Petroleum 312,50, Amsterdam Rubber 157 ⅞, Holland⸗Amerika⸗Dampfsch. 86,00, Nederl. Scheep⸗ part⸗Unie 128,00,. Cultuur Mpij. der Vorstenlanden 163,00, Handels⸗ vereeniging Amsterdam 437,75, Deli Maatschappij 365,00.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Bradford, 16. Oktober. (W. T. B.) Die Preise für Kammwolle waren billiger. Jedoch war das Geschäft un⸗ genügend; dies kam auch in den wenig abgeschwächten Preisen zum Ausdruck. Der Garnmarkt verkehrte in unregelmäßiger Haltung. Es wurden nur wenig neue Geschäfte abgeschlossen.
pätestens
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
b. ommc auf Aktien, Aktiengesellschaften
und Deutsche Kolonialgesellschaften.
Anzeigenpreis für
Gffentlicher Anzeiger.
den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
1,— Goldmark freibleibend.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
—
—. —
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
2. Aufgebote, Ver⸗ üst⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.
12849] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt E. Carthaus in Homm i. Westfalen hat das Aufgebot des um gehörigen, angeblich verloren ge⸗ dangenen Kuxscheines Nr. 1 über einen lanteil von einem Kux der in den Ge⸗ meinden SenSegs n.see im Kreise Löwenberg, Regierungsbezirk Liegnitz, ond Oberbergamtsbezirk Breslau belegenen, in 100 Kuxe eingeteilten Gold⸗ und 9 erzbergwerke Eureka, Käthchen und Minna, Pepereh. Minna, ausgefertigt in Frankfurt a. M. auf Grund der Ein⸗
ng Seite 3 des Gewerkenbuches dem aselrst als Eigentümer verzeichneten gewerken: Rechtsanwalt Carthaus zu Münster i. Westfalen, jetzt Hamm, am 2 Januar 1905 durch den Repräsentanten
90 her Gewerkschaft, Diehl, beantragt. Der In⸗
haber des Kuxscheins wird aufgefordert, aätestens in dem auf den 7. März 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, “ Nr. 2, aberaumten Aufgebotskermine seine Rechte anzumelden und den Kurschein vor⸗ sulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung 88 Kurscheins erfolgen wird. Löwenberg i. Schl., 7. August 1924. Amtsgericht. (ä1364 „Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 7. Oktober 1924 ist der hläubiger der im Grundbuche von Flöten⸗ stein Band II Blatt 52 in Abt. III unter 4 1 für Martin Joseph Dorau einge⸗ ragenen Hypothek über 73 Taler 28 Silber⸗ hen 3 Pfg. Erbgelder mit seinen chten auf diese Hypothek ausgeschlossen. Baldenburg, den 7. Oktober 1924. Das Amtsgericht.
161387) Kraftloserklärung.
Der Erbschein vom 29. Dezember 1921 6. VISHII g nach dem am v November 1921 mit dem Wohnsitz in Verlin⸗Dahlem verstorbenen Kaufmann Aolf Allihn für seine Witwe, Gertrud
geb. Wrede, und seine 3 Kinder Irmgard, Wolfgang und Rose⸗Marie wird für kraftlos erklärt. Charlottenburg, den 14. Oktober 1924. Das Amtsgericht. Abteilung 6.
[61367] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Heizers Heinrich Hermann Bosse, Martha Wilhelmine Emma geb. Hecht, in Bremen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lahrs in Bremen, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu scheiden, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen. Sie ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Bremen, Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 67, auf den 3. Dezember 1924, Vorm. 8 ⅛ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekanntgemacht.
Bremen, den 14. Oktober 1924.
Der Gerichtsschreiber. b [613697 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrauen: 1. Anna Helene George, geb. Weise, in Bad Lausigk, 2. Ella Marie Hieber, geb. Lieber, in Dresden, Dornblüthstraße 25, 3. Anna Emilie Bischoff, geb. Anders, in Dresden, Seb⸗ nitzer Straße 20, 4. Charlotte Johanna Böhme, geb. Seidel, in Dresden. Grüne Straße 9, ptr., 5. Jenny Johanna Helmert, geb. Taupadel, in Dresden. Könneritzstraße 9, 1V, 6. Paula Adele Baunack, geb. Partzsch, in Dresden, Alaun⸗ platz 2 d, 7. Minna Charlotte Grund⸗ mann, geb. Krumbiegel, in Dresden, Melanchthonstraße 4, I1I, 8. Elsa Martha Göhler, geb. Schröder, in Dresden, Frei⸗ berger Straße 61, III, 9. Anna Gertrud Dietze, geb. Lützner, in Freital, Saal⸗ hausener Straße 19, I. 10. Hedwig Jenny Bemme, geb. Pötschke, in Radeberg, Schillerstraße 75, vertreten durch die Rechtsanwälte: zu 1 und 2 Dr. Harnapp, zu 3 Groß, zu 4 Beenen, zu 5 Dr. Dunckel, zu 6 Dr. Großke, zu 7 Justizrat Mertel, zu 8 Engert, alle in Dresden, zu 9 Dr. Schöbel in Freital,
1 10 Dr. Bachmann in Radeberg, klagen
“
je gegen ihren Ehemann, dessen Aufenthalt unbekannt ist, zu 1 den Kutscher Oswald Otto George, zuletzt Jagdweg 13, I, bei Buschmann, zu 2 den Arbeiter Richard Hieber, zuletzt in Sano bei Senften⸗ berg, Grube Elisabeth⸗Glück, zu 3 den Arbeiter Karl August Bischoff, zuletzt in Riesa, Herberge zur Heimat, zu 4 den Maler Walter Johannes Böhme, zuletzt Blumenstraße 67, zu 5 den Buchbinder Georg Albert Helmert, zuletzt Albrecht⸗ straße 16, IV, zu 6 den⸗Kellner Karl Max Bannack, zuletzt Alaunplatz 2 d, und später angeblich in Hettstädt und Meerane aufhältlich, zu 7 den Ver⸗ waltungsangestellten Friedrich KarlGrund⸗ mann, zuletzt in Lohmen (Sa.), zu 8 den Tischlergehilfen Karl Friedrich Paul Göhler, zuletzt Friedrichstraße 25, zu 9 den Schlosser Karl Emil Dietze, zuletzt in Freital, Saalhausener Straße 19, zu 10 den Dekorationsmaler Emil Max Bemme, zuletzt in Radeberg, zu 1, 2, 7, wegen Ehezerrüttung und Ehebruchs (§§ 1565, 1568 B. G.⸗B.), zu 3, 4, 6, 8, 9 wegen Ehezerrüttung (§ 1568 B. G.⸗B.), zu 5
und 10 wegen böslichen Verlassens (§ 1567.
Abs. 2 Ziff. 2 B. G.⸗B.) zu 10 überdies auch wegen EChezerrüttung (§ 1568 B. G.⸗B.) je mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Sie laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 10. Zivilkammer des Landgerichts Dresden, Pillnitzer Straße 41, auf Donnerstag, den 18. Dezember 1924, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dresden, den 15. Oktober 1924.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
(61388] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Elsa Welter, geb. Hoff⸗ mann, verw. Meue, in Halle, S., Prozeß⸗ bemächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schiller in Halle, S, klagt gegen den Arbeiter Jakob Welter, unbekannten Aufenthalts, früher in Halle, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß er die Ehe gebrochen und sie böswillig verlassen habe, mit dem Antrag auf Scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Halle,
1
auf den 19. Februar 1925, Vor⸗ mittags 9 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung,. einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht.
Halle, S., den 10. Oktober 1924.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[60318) Oeffentliche Zustellung. Der Zuschneider Josef Kirchhofer, Köln, vor St. Martin 12, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Wehner, Köln, klagt gegen seine Ehefrau, Olga geb. Steinbrecher, früher in Köln, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund ehe⸗ widriger Beziehungen und Beleidigung, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Köln auf den 4. Dezember 1924, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Losen, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
(61370]) Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Arbeiterin Frieda Beutler, geb. Dönigus, in Neumünster, Lerchenstraße 4 a, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Baustaedt u. Brandes in Lüneburg, gegen ihren Ehemann, den Kontoristen Karl Beutler, früher in Uelzen, Oldenstädter Straße 27, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, ist Termin zur weiteren mündlichen Verhandlung auf den 25. November 1924, Vorm. 9 ½ Uhr, anberaumt. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Lüneburg zu oben genanntem Termin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Lüneburg, den 8. Oktober 1924.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
—.— —
[61366] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des minderjährigen Kindes Heinz Dzial in Witten, Wideystraße 2, vertreten durch den Berufungsvormund der Stadt Witten, Verwaltungsoberinspektor Zimmer, Klägers und
BI
Berufungsklägers,
Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizräte Dr. Mummenhoff und Pean in Bochum, gegen den Arbeiter Wilhelm Bußmann, früher in Witten, Wullen⸗ straße 9, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Berufungsbeklagten, ladet der Kläger den Beklagten zur weiteren münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum auf den 3. Dezember 1924, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 31, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Bochum, den 9. Oktober 1924.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[61365) Oeffentliche Zustellung.
Die Rechtsanwälte Dr. Wahl und Dr. Strasmann, Barmen, klagen gegen den Theaterdirektor Josef Milos, früher in Barmen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Beyauptung, daß der Beklagte ihnen aus Gebührenforderung 614,90 G.⸗M. verschulde, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenfällig und durch erforder⸗ lichenfalls gegen Sicherheitsleistung vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil zu verurteilen, an die Kläger 614,90 G.⸗M., die Goldmark gerechnet zu 1 % Dollar nach dem Berliner Briefkurs am Tage der Zahlung, nebst 4 % Zinsen seit dem 23. April 1924 zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier, Zimmer Nr. 11, auf den 19. Dezember 1924, Vormittags 9 Uhr, geladen
Barmen, den 7. Oktober 1924.
Topp, Justizsekretär.“ Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. (61344] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Karoline Gregor geb Mertens, zu Charlottenburg, Reichskanzlerplatz 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. L. Bendix zu Berlin, Zimmerstraße 84, klagt gegen den früheren Theaterdirektor Johann Carl Gregor, früher zu New York, Hotel Maryland, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte, ihr geschiedener Ehe⸗ mann, zur Aufwertung der nach dem Ver⸗ gleich vom 28. Juni 1921 zu zahlenden Unterhaltsgelder, sowohl der rückständigen
6 8 6“ 1