[61590)0 Elektrowerkzeugbau⸗Aktiengesell⸗ schaft Berlin⸗Zohannisthal.
In der Generalversammlung vom 7. Ok⸗ tober 1924 ist beschlossen worden, das Grundkapital der Gesellschaft von 18 000000
apiermark Reichswährung auf 22 500 Goldmark dadurch zu ermäßigen, daß der Nennwert der Aktien von 1000 Papier⸗ mark auf. 20 Goldmark herabgesetzt und je 16 Aktien zu einer Aktie zusammen⸗ gelegt werden. 8
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden demgemäß aufgefordert, ihre Aktien nebst Gewinnanteil⸗ und Erneuerungs⸗ scheinen bis spätestens zum 10. November 1924 bei der Handels⸗ und Diskont⸗ Aktiengesellschaft zu Berlin, Charlotten⸗ straße 86, einzureichen. Auf 16 Aktien à 1000 Papiermark Reichswährung wird eine Aktie à 20 Goldmark gewährt.
Aktien, die nicht eingereicht werden, sowie eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft zur Verwertung nicht zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt werden.
Folgende Bilanzen sind genehmigt worden:
Papiermarkbilanz 31. Dezember 1923.
Aktiva. Kassabestand 199 040 000 000 000
Potchec. „ 560 000 000 000
konto Effekten,
Devisen. 321 740 000 000 000
109 760 000 000 000
4 981 220 000 000 000
Kautionen
Debitoren 5 965 050 000 000 000 1 363 750 000 000 000
Betriebs⸗ maschinen. 297 300 000 000 000
Werkzeuge Fabrik⸗ inventar Büro⸗ und allgem. In⸗ ventar Betriebsein⸗ richtungen Rohmate⸗ rialien Modelle.. Halbfabrikate Fertig⸗ fabrikate
1 192 640 000 000 000 180 370 000 000 000 9 015 730 000 000 000 250 000 000 000 000 7 486 450 000 000 000
8 265 620 000 000 000 39 708 230 000 000 000
Passiva. Aktienkapital⸗ konto . Kreditoren Banken.. Transito⸗ risches Konto Dividendenkto Reservefonds⸗ konto Unter⸗ stützungs⸗ fondskonto Reingewin
1 18 000 000 3 946 200 000 000 000 10 877 340 000 000 000
1 244 760 000 000 000 1 388 925
9 036 627 ¾
2 450 014 774 125 — 23 637 479 956 800 32274
39 708 230 000 000 000 — Gewinn⸗ und Verlustrechnung 31. Dezember 1923.
“ 9 1“
Soll. Handlungs⸗ unkosten Gehälter. Steuern Werk⸗ erhaltung Emissions⸗ unkosten Verlustkonto⸗ korrentkonto Betriebs⸗ unkosten Abschreibung a. Modelle Reingewinn.
9 392 876 845 210 182 6 316 953 331 500 863 2 643 791 414 979 076 30 174 767 580 162
3 987 601
10 151
896 549 499 925 664
44 000 011 338 730 23 637 479 956 800 322
42 961 825 831 332 754
Haben. Vortrag aus 1922 Warenkonto, Rohgewinn Geldwertaus⸗ gleichskonte
186 150 24 263 636 545 223 683 18 698 189 285 922 920 42 961 825 831 332 754
Eröffnungsgoldmarkbilanz 1. Januar 1924.
—
Aktiva. Kassabestand.
s n Effekten, Devisen. 109,76
Kautionen .. 4 981,22
Debitoren .. Betriebsmaschinen 5 965,05 1 363,75
Werkzeuge ...
Fabrikinventar.. 297,30 Büro⸗ und Angest.⸗
1 192,64
180,37
Inventax.. Betriebseinrichtung
9 015,73 250,—
Rohmaterialien Mobelhe. 7 486,45 8 265,62
199,04 79,56 321,74
Halbfabrikate.. Fertigfabrikate.
39 708 „ Passiva. Aktienkapitalkonto 22 500 Kreditoren 3 946,20 Banken 10 877,54 Transitorisches Kto. 1 244,76 Unterstützungsfonds⸗ konto.. 1 Reservefondskonto
16 068 30
2,45 1 137,48
1 139 93
Berlin, den 12. Oktober 1924. Der Vorstand. Treu. Strelitz.
[616333 Bekanntmachung.
In der ordentl. Generalversammlung vom 20. Septbr. d. J. wurde an Stelle des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Direktors Heinrich Mader in Reichenstein für den Rest von dessen Amtsdauer der Direktor Alois Engel in Obernigk gewählt.
Dommitzsch a. E., 15. Oktober 1924.
Dommitzscher Tonwerke Aktiengesellschaft. Dr. Hammerschmidt.
[61990] Berlin⸗Karlsruher Induftrie⸗ Werke Aktiengefellschaft vorm. Deutsche Waffen⸗ und Munitionsfabriken.
Die Erneuerungsscheine zu unseren Aktien Nr. 15 001 — 30 000 können von Montag, dem 20. Oktober 1924, ab
in Berlin:
““ der Disconto⸗Gesell⸗
aft,
bei dem Bankhause S. Bleichröder,
bei der Darmstädter und Nationalbank,
K. a. A., bei der Dresdner Bank, in Köln: bei dem Bankhause A. Levy, bei dem Bankhause Sal. Oppenheim jr.
& Cie., bei dem A. Schaaffhausen'schen Bank⸗ verein A.⸗G., in Hamburg: bei der Darmstädter und Nationalbank, K. a. A., Filiale Hamburg, 1C Dresdner Bank, Filiale Ham⸗ urg⸗ bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, in Karlsruhe: bei der Rheinischen Creditbank, Filiale Karlsruhe, in den üblichen Geschäftsstunden zur Er⸗ hebung der neuen Gewinnanteilscheinbogen Reihe II — mit 10 Gewinnanteilscheinen Nr. 36—45 und einem Erneuerungsschein versehen — eingereicht werden. Den alten Erneuerungsscheinen, die auf der Rückseite mit dem Firmenstempel bezw. dem Namen des Einreichers versehen sein müssen, ist ein nach Nummernfolge geordnetes Ver⸗ zeichnis in doppelter Ausfertigung bei⸗
zufügen.
Berlin, im Oktober 1924.
Berlin⸗Karlsruher Industrie⸗Werke
Aktiengesellschaft vorm. Deutsche
Waffen⸗ und Mnnitionsfabriken. v. Gontard.
[62011] Reemtsma Aktiengefellschaft,
Altona⸗Bahrenfeld.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 5. November 1924, Nachmit⸗ tags 5 Uhr, in den Geschäftsräumen der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G., Berlin W. 8, Behrenstraße 46, statt⸗ findenden ordentlichen Generalven sammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands und Aufsichts⸗ rats über das abgelaufene Geschäfts⸗ jahr 1923.
2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz für das verflossene Ge⸗ schäftsjahr 1923 und die Gewinn⸗ verteilung.
3. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
4. Vorlage der Goldmarkeröffnungs⸗ bilanz nebst dem Prüfungsbericht vom Vorstand und Aufsichtsrat.
Beschlußfassung über die Gold⸗ ““ per 1. Januar
924.
Es wird beantragt, das Kapital im Verhältnis 1 zu 10 von 20 Millionen auf 2 Millionen umzustellen.
5. Beschlußfassung über Erhöhung des Grundkapitals um ℳ 1 250 000 durch Ausgabe von 12 500 Inhaberstamm⸗ aktien über je ℳ 100 unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktio⸗ näre. Der Vorstand wird ermächtigt, diese Aktien im Einvernehmen mit dem Ausschuß der Aktionäre zu Zwecken der Erweiterung des Unter⸗ nehmens zu verwerten.
39 708 23 1924.
6. Statutenänderungen: 8
a) Gemäß den Beschlüssen zu 4 und 5: § 5 Absatz 1 lautet in Zu⸗ kunft: Das Grundkapital der Gesell⸗ schaft beträgt ℳ 3 250 000 (drei Millionen zweihundertfünfzigtausend Mark), eingeteilt in 32 500 gleich⸗
berechtigte Aktien Nr. 1—32 500, eine jede zu ℳ 100.
b) § 15 Satz 2: 3000 Goldmark statt ℳ 10 000, 1500 Goldmark statt ℳ 5000.
c) § 9 Absatz 2: Die Worte „sowie zur Einstellung von Beamten, welche über den Tarif bezahlt werden“ werden gestrichen.
7. Ersatzwahl für das turnusgemäß aus⸗
scheidende Aufsichtsratsmitglied.
Laut § 18 des Gesellschaftsvertrags sind zur Teilnahme an der Sö lung diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am dritten Werktage vor der Generalversammlung ihre Aktien mit doppeltem, arithmetisch geordnetem Num⸗ mernverzeichnis hinterlegt haben. Die Hinterlegung kann bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei der Commerz⸗ und i A.⸗G., Berlin, Altona, Frfurt und Düsseldorf, oder bei der Dresdner Bank, Berlin, Erfurt und Düsseldorf, erfolgen.
Altona⸗Bahrenfeld, den 8. Oktober
Der Vorstand. ermann Reemtsma.
Philipp Reemtsma.
““
Die Leukolith Aktiengesellschaft, Nord⸗
8
hausen am Harz, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. Nordhausen, den 11. Oktober 1924. Leukolith Aktiengesellschaft iiihn Liquidation. 111“¹“] g e ch t. 8
“ EE11“X“
[61053]
Deutsche Torfveredelungs⸗ Aktiengesellschaft.
Außerordentliche Generalver⸗ sammlung der Aktionäre am Montag, den 10. November 1924, Nachmit⸗ tags 3 Uhr, im Saal 122 der Börse in Hamburg.
Tagesordnung: 3
1. Bericht über die Lage der Gesellschaft.
2. Beschlußfassung über die Auflösung — Gesellschaft und Wahl des Liqui⸗ ators.
3. Im Ablehnungsfalle von Punkt 2 Beschlußfassung für die weitere Ge⸗ staltung der Gesellschaft.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktienmäntel gemäß § 17 des Statuts spätestens 2 Tage vor der Generalversammlung bei der Gesell⸗ schaftskasse in Hamburg, Lübecker Str. 33, I. Stck., oder bei der Vereins⸗ bank in Hamburg, Alter Wall 22, oder beim Bankhaus Gebr. Niedlich, Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 34, mit einem doppelt ausgefertigten Nummernverzeichnis während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen oder die anderweitige Hinter⸗ legung der Aktien in genügender Weise bescheinigen, und erhalten dagegen die Stimmkarten ausgehändigt.
Hamburg, den 13. Oktober 1924.
Der Vorstand.
[61762] Konserven⸗ und Marmeladen⸗
fabrik Marienwerder A.⸗G.,
Marienwerder, Wpr.
Gemäß den §§ 20 und 21 des Statuts unserer Gesellschaft laden wir hierdurch die Aktionäre zu der am Montag, den 10. November 1924, Nachmittags 3 ½ Uhr, in Marienwerder, Hotel Reichs⸗ hof, stattfindenden 3. ordentlichen Gene⸗ ralversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz sowie Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Geschäftsjahr 1923.
.Genehmigung dieser Bilanz nebst
Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Beschlußfassung über die Verwendung des ausgewiesenen Gewinns.
3. Erteilung der Entlastung für den
Vorstand und den Aufsichtsrat. Vorlage der Goldmarkeröffnungs⸗ bilanz für den 1. Januar 1924 sowie des Prüfungsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats. Beschlußfassung über Genehmigung der Goldmarkeröffnungsbilanz sowie über die Umstellung. Beschlußfassung über die zwecks Durch⸗ führung der Umstellung des eigenen Kapitals auf Goldmark vorzu⸗ nehmenden Maßnahmen.
.Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft um einen Betrag bis zu 50 000 Goldmark durch Ausgabe neuer Aktien im Nennwert bis zu 1000 ℳ und Festsetzung der Einzel⸗ heiten der Aktienausgabe.
„Satzungsänderung: § 1 Firmen⸗
änderung; die Firma soll fortan lauten: „Konservenfabrik Marien⸗ werder A.⸗G.“; sonstige Paragraphen, soweit sich bei diesen Ergänzungen und Aenderungen aus der Beschlußfassung über die Umstellung und Erhöhung des Aktienkapitals ergeben.
.Bevollmächtigung des Vorstands und
Aufsichtsrats, etwaige Beanstandungen des Registerrichters und der Börsen⸗ zulassungsstelle, betreffend die Gold⸗ markeröffnungsbilanz, die Umstellung auf die Goldrechnung, die Kapitals⸗ erhöhung und die Satzungsänderung, zu berücksichtigen und zu erledigen.
Diejenigen Aktionäre, welche in der Generalversammlung ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben ihre Aktien oder einen darüber ausgestellten Depotschein der Reichsbank nebst doppeltem, der Zahlen⸗ reihe nach geordnetem Nummernverzeichnis spätestens am fünften Tage vor dem Ver⸗ sammlungstage bei dem Vorstande oder bei dem Bankhaus L. M. Bamberger, Berlin W. 56, Jägerstraße 55, oder bei der Westpreußischen Genossenschaftsbank e. G. m. b. H., Marienwerder, oder bei einem deutschen Notar bis zu der Be⸗ endigung der Gesellschafterversammlung zu hinterlegen.
Bei der Hinterlegung ist als Empfang⸗ nahmebescheinigung eine Ausfertigung des doppelten Nummennverzeichnisses seitens der Hinterlegungsstelle bescheinigt abzu⸗ verlangen und gilt als Eintrittskarte für die Zulassung zur Generalversammlung.
Marienwerder, den 15. Oktober 1924. Konserven⸗ und Marmeladenfabrik Marienwerder A.⸗G.
1 Der Aufsichtsrat. 111’1“q Rechtsanwalt und Notar, Vorsitzender.
““
sgefordert, sich bei ihm zu melden.
[61764114 8 Eckart Verlags⸗Aktiengesellschaft.
Wir laden hierdurch unsere Herren Aktionäre zu der am 5. November 1924, 9 Uhr früh, in den Räumen unserer Gesellschaft, Berlin SW. 68, Lindenstr. 105, stattfindenden außerordent⸗ lichen Generalversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Abberufung des gesamten Aufsichtsrats.
2. Neuwahl zum Aufsichtsrat.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind nur Aktionäre berechtigt, welche spätestens am dritten Werktag vor dem Tag der Versammlung vor 5 Uhr Nach⸗ mittags ihre Aktien bei der Gesellschafts⸗ kasse oder gemäß den gesetzlichen Be⸗ stimmungen bei einem deutschen Notar hinterlegt haben.
Berlin, den 18. Oktober 1924.
Der Vorstand. Paul Klebinder. [62008]
Einladung zu der am Sonntag, den 2. November 1924, Mittags 1 Uhr, im Lokal Utz, Cottbus, Spreestraße, statt⸗ findenden außerordentlichen General⸗ versammlung der „Niederlausitzer Hefefabrik A.⸗G., Cottbus“.
Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht. 2. Erweiterung des Unternehmens durch Zukauf.
3. Eptl. Kapitalserhöhung..
4. Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes.
5. Verschiedenes.
Die Herren Aktionäre werden gebeten, zwecks Ausübung ihres Stimmrechts ihre Aktien resp. Hinterlegungsscheine, aus welchen die Nummern der hinterlegten Stücke ersichtlich sind, spätestens drei Tage vor der Generalversammlung bei der Ge⸗ sellschaftskasse zu hinterlegen. Bei Aus⸗ übung des Stimmrechts in Vertretung muß eine beglaubigte Vollmacht vorliegen.
Der Aufsichtsrat. Fritz Koall, Vorsitzender.
6. Erwerbs⸗
[60654]
Gesellschaft mit beschränkter . Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Einladung. Die Herren Gesellschafter oder deren
berechtigte Vertreter werden hiermit zu der am Dounerstag, tober d. J., Nachmittags 5 Uhr, im Eisenbahnhotel zu Biendorf statt⸗ findenden ordentlichen sammlung gebeten.
den 23. Ok⸗
Generalver⸗
Tagesordnung:
1. Bericht über den Geschäftsgang im letzten Rechnungsjahr, Vorlage der Bilanz und Antrag auf Genehmigung derselben.
. Genehmigung der Umstellung von Papiermark⸗ auf Goldmarkkapital.
3. Antrag auf Genehmigung der Aende⸗
rung des Gesellschaftervertrags, betr. Anzahl der Geschäftsführer. Antrag auf Genehmigung des mit Herrn W. Geisler jr. abgeschlossenen Vergleichs.
5. Verschiedenes.
Biendorf, den 11. Oktober 1924.
W. Geisler G. m. b. H.
AlbertGeisler. Richard Geisler. [59100]
Die unterzeichnete Gesellschaft ist am
23. April 1923 in Liquidation getreten. Es wird ersucht, etwaige Ansprüche gegen die Gesellschaft bis zum 31. Dezember 1924 anzumelden.
Hamburg, Barkhof IIIL. Union Industrial Corporation G. m. b. H. in Liquidation.
Ernst Rosenthal, Liquidator.
[61228]
Die Deutsche Kontrollkassen⸗Vertriebs⸗ Haftung in
Berlin, den 15. Oktober 1924. * Der Liquidator.
52
[59099]
Die Hanseatische Eisen⸗& Draht⸗
waren G. m. b. H. zu Hamburg ist
aufgelöst. biger der Gesellschaft auf, sich bei ihr zu melden.
Wir fordern die Gläu⸗
und Wirtschafts⸗ “ Dorotheenstr. 29, den 8. 2
genossenschaften.
[57942] Einkaufs⸗ und Lieferungs⸗Genossen⸗ schaft des Landesverbandes bayer. Viehhändler e. G. m. b. H., München, Tumblinger Str. 44/0. Die Genossenschaft ist aufgelöst. Gläu⸗ biger wollen sich bei den unterfertigten Liquidatoren melden. München, den 22. September 1924. Nathan Spatz. Karl Kälberer.
[60095] Nentengutsgesellschaft Merseburg
eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
Goldmarkeröffnungsbilanz am 1. Januar 1924.
Vermögen. G.⸗M. ₰ Besiedlungsgrundstücke in papid. Merseburg, Kötz⸗ chau, Klein und Groß⸗ lehna, Beuditz, Reipisch und Gutskonto Model⸗ 161616“” Faßs 1“ Postscheckguthaben Bankguthaben. . Wertpapiere.. Inventäak Hypothekenforderungen Ansiedler in lauf. Rechnung Hypothekentilgungskonto. Brückenkonto Papitz⸗ Mode whitz.. Konto Alte Rechnung.
Summe.
Verbindlichkeiten. Geschäftsanteile .. .. Rückstellungen Papitz,
Merseburg und Beuditz SHrvottiten . Gläubiger und sonstige Ver⸗
bindlichkeiten.. GBankschurben . . . — Ansiedleranzahlungen..1 67 Konto neue Rechnung.† 06 378 542 ˙32 Halle a. S., den 19. September 1924. Rentengutsgesellschaft Merseburg eingetragene Genossenschaft mit
beschränkter Haftpflicht.
D. Elze. Hase. Riedel.
362 558
40 467 39 813
17 611
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
[60904]
Der Verband Deutscher Dachziegelfabri⸗ kanten, G. m. b. H., ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗
Der Liqnidator: Cramer.
[59102]
Unsere Gesellschaft ist aufgelöst und in Liquidation getreten. Zum Liqui⸗ dator ist Herr Fabrikdirektor Wittig in Flatow i. Westpr. bestellt. Gläubiger werden aufgefordert, etwaige Ansprüche beim Liquidator anzumelden.
Friedrich Jwanski Werke, Königsberg, Pr., G. m. b. H.
nigsberg, Pr., Brandenburger Tor⸗
traßte 1
Die Liquidatoren: Heine. Perneaux.
2*
[60337]
Laut Beschluß der Gesellschaftersitzung
vom 9. Oktober cr. ist die Firma Herlitz gelöst worden. Zu Liquidatoren sind die endesunterzeichneten bisherigen Geschäfts⸗ führer bestimmt worden.
Sämtliche Gläubiger werden hiermit
aufgefordert, ihre Ansprüche bei den Liqui⸗ datoren anzumelden. Herbert Herlitz. Georg Baendel⸗
[59739]
Die Rhein.⸗Westf. Oel⸗ und Farben⸗ Vertriebs⸗Gesellschaft m. b. H. in Duiz⸗ burg⸗Ruhrort ist in Liquidation getreten.
Gläubigerforderungen sind anzumelden bei den Liquidatoren Johannes Franzen⸗ D.⸗Ruhrort, Harmoniestraße 1 D, und
Karl Tenberken, D.⸗Ruhrort, Harmonie⸗
straße 1 D.
[60340] In der Generalversammlung vom 19. September 1924 wurde die Auf⸗ lösung unserer Firma beschlossen. Wir fordern Gläubiger auf, sich zu melden. Gebr. Zeitz, G. m. b. H., Wiesbaden. ½
Durch Beschluß der Geesellschafterver⸗ sammlung vom 27. September 1924 st die Gesellschaft aufgelöst worden und in Liquidation getreten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden gemäß H.⸗G.⸗B. § M aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden.
Frankfurt a. M., Schillerstr. 30, sett Mainzer Landstr. 23 II, den 27. Sep⸗ tember 1924.
Alfred Nassauer G. m. b. H. in Liquidation. Der Liquidator: August Kreutz.
—
9. Bankausweise. [61958] Wochenübersicht der
Deutschen Golddiskontbanl
vom 15. Oktober 1924. sh d
Aktiva.
1. Goldbestand. .. 2. Noten ausländischer Baänken6 3. Täglich fällige For⸗ derungen im Ausland
4. Wechsel und Schecks davon kurzfristig:
8 1 361 527. —. 2 5. Noch nicht einge⸗ zahltes Aktienkapital
6. Sonstige Aktiva .
715 294 7 *⁷ 6 422 049 — 9
3 352 800 — ]
52 114 —
10 551 842 15 4
Passiva.
1. Grundkapital 10 000 000 — — 2. Reservefondss.. — — — 3. San got aaenlanf 28 —
4. Täg ällige Ver⸗ bindlichkeiten. 49 901 7 5. Sonstige Passiva. 501 941 42 10 551 842 15
Giroverbindlichkeiten: 2 5 385 793. 5. 11. Berlin, den 16. Oktober 1924. Deutsche Golddiskontbank. Kauffmann. Bernhar
— —
leng, in dem es mit dem Einkommensteuergesetze steht, ist aber anzu⸗
1In unser
8. 8
1“ Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage um Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
r. 247 8
Verlin, Sonnabend, den 18. ktober
1224
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die
esonderen Blatt unter dem Titel:
naße 32. bezogen werden
Bekanntmachungen 18 1. dem Handel der urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Gesch “
Postanstalten, in Berlin ers, SW. 48, Wilhelm⸗
——
. S⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, äftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem
Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Neich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle
ie Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeig Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Derx Bezugs⸗
prets beträgt monatlich 1,50 Goldmark freibleibend. Einzelne Nummern kosten 0,15 Goldmark.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5gespaltenen Einheitszeile 1.— Goldmark freibleibend
—
Vom „Zentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn.
—
247àA und 247B ausgegeben.
eingegangen sein ☚̈
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle
1164“
60. Reutenbankumlagepflicht des Verpächters für das einem verpachteten Betrieb gehörende Vermögen. Für die nlagepflicht muß der Pächter ausscheiden, als ihm das getriebsvermögen nicht gehört, sondern nur von ihm gepachtet ist. Dies ergibt sich daraus, daß nach § 18 Abs. 2 der Durchführungs⸗ stimmungen zur Rentenbankverordnung die Belastung nach der Höhe „ Betriebsvermögens umgelegt wird, das für den ersten Teil der Hootversorgungsabgabe maßgebend war. Denn das Gesetz vom 3 Juni 1923 über die Sicherung der Brotversorgung (§ 5) belastet ie ng 8 8 11 haben, und das swangsanleihegesetz beruht wieder auf dem Vermögenssteuergesetze. Da ach gesem eefcgs dem Pächter eines Betriebes das gepachtete Be⸗ ebsvermögen nicht zugerechnet wird, so kann er mit diesem Ver⸗ nögen auch nicht zur Rentenbankumlage herangezogen werden. Auch den durch § 21 der Durchführungsbestimmungen vorläufig außer
Inwendung gesetzten 9 Abs, 2 der Rentenbankverordnung sei in esem Zusammenhange hingewiesen: wenn hier vorgeschrieben ist, daß Frundstücke, die zu einem Betriebsvermögen gehoören, mit einer Prundschuld belastet sein sollten, so liegt dem wohl die Anschauung arunde, daß Schuldner der Umlgge der e des Betriebs⸗
ermögens . Umlagepflichtig kann des nur der Verpächter ein, den auch die Vermögenssteuer trifft, da es gänzlich ausgeschlossen t tatsächlich vorhandene Betriebe umlagefrei zu lassen, weil sie von eitten Personen und nicht vom Eigentümer betrieben werden. Nun rid der Verpächter, dessen Tätigkeit in bezug auf das verpachtete internehmen nur in der Einziehung des Pachtzinses steht, regelmäßig keinen Arbeitnehmer im Sinne des § 18 a 1 zer Durchführun zbestimmungen ur Rentenbankverordnung haben. Hlichwohl kann die Befreiung nach § 18 Abs. 1 a. a. O. nicht Platz rifen; denn es ist nicht erforderlich, daß der Frbeitaeg von en beschäftigt wird, dem das Betriebsvermögen gehört. § 18 Abs. 1 richt nur von den Arbeitnehmern, die in dem Betriebe ,c porden sind, und läßt es offen, wer der Arbeitgeber sein muß. Dem Finne der Vorschri t entspricht die Annahme. haß diese Wortfassung uf Absicht des Gesetzgebers beruht. Denn da der Betrieb ein bendiger Organismus ist, der durch die, die in ihm beschäftigt sind, i Leben erhalten wird, so st es für die Sache gleichgültig, in 81. ühülrn die Arbeitnehmer stehen. (Urteil vom 1. Juli 1924, II A * .
61. Bücherrevisoren (Buchsachverständige) gehören icht zu den Angehörigen freier Berufe im Sinne des 9 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes. Ihr Beruf ein ewerblicher im Sinne der Rentenbankverordnung. Ein Hücherrevisor hat seine Rentenbankumlagepflicht bestritten, weil er er Besteuerung des Betriebes nach dem Gesetze über die Besteuerung er Betriebe vom 11. August 1923 (Reichsgeseßbl. I S. 769) und den aau ergangenen Durchführungsbestimmungen nicht unterlegen habe, bbesondere keinen industriellen, gewerblichen oder Handelsbetrieb aterhalte. b Auffassung ist nicht begründet. Die Umlagepflicht nicht dadurch bedingt, daß der Gewerbetreibende tatsächlich zur eiriebssteuer nach dem Gesetze vom 11. August 1923 herangezogen orden ist, sondern es genügt, daß er zu den im Artikel 11 § 1 zeichneten Personen gehört und daß keine der im § 2 bezeichneten insnahmen zutrifft. Horaussegung ist aber, daß der Herangezogene Inkrafttreten der Rentenbankverordnung 1 18. Oktober 1923) Fewerbetreibender war. Die Entscheidung hängt deshalb von der Feantwortung der Frage ab, ob der Bücherrevisor ein Gewerbe ttribt oder nicht. Der Begriff des Gewerbes kann nicht für alle kechtsgebiete einheitlich festgestellt werden. Wäre die Reichsgewerbe⸗ dnung maßgebend, so stände ohne weiteres fest, daß der Bücher⸗ kosor zu den Gewerhetreibenden, gehört, wenigstens wenn seine üüigkeit von der Art ist, wie sie Gesetz als die eines Bücher⸗ bisors im Sinne hat. Denn im § 36 heißt es: „Das Gewerbe küc- . Bücherrevisoren.. darf zwar frei betrieben werden, es eiben jedoch die verfassungsmäßig dazu befugten Staats⸗ und Kom⸗ unalbehörden oder Korporationen auch ferner berechtigt, Personen, elche diese Gewerbe betreiben wollen, auf die Beobachtung der be⸗ henden Vorschriften zu vereidigen und öffentlich anzustellen“. Die kewerbeornung hat aber nicht beabsichtiat, allgemeingültige Regeln ar den Eerfec egqrig aufzustellen. Deshalb ist außerhalb ihres echttsgebiets stets selbständig zu prüfen, ob jemand ein Gewerbe Sinne des anzuwendenden Gesetzes betreibt oder nicht, wenn es ierauf ankommt. Die Rentenbankverordnung, ebenso wie das Be⸗ sebssteuergesetz, geht zurück auf das Vermögenssteuergesetz und das einkommensteuergesetz. Das Vermögenssteuergesetz, in dem der Ge⸗ ebebegriff von e Bedeutung ist (§ 6 Nr. 2), läßt keine sondere Begriffsbe timmung erkennen. Bei dem nahen Zusammen⸗
hmen, daß es sich dessen Vorschriften anschließen will. Das Ein⸗ mmensteuergesetz umschreibt Füegr ebenfalls den 23 des Ge⸗ erhes nicht. Aus seinem § 9 Nr. 2 geht aber hervor, daß es die
ggenannten freien Berufe nicht zum Gewerbe rechnet. Denn danach
Phört zum Einkommen aus Arbei Erwerb aus wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unter⸗ t, aus der Berufstätigkeit der
richtender oder erziehender Tätigkei Architekten, Ingenieure und aus der Aus⸗
Aerzte, Rechtsanwälte
übung anderer freier Berufe“.
Aus dieser Fassung ergibt sich eine Dreiteilung der freien Berufe: 11q] Sg. g8. Tätigkeit, b) be also dahingestellt bleibt, ob sie e 8 künstlerische Tatigkeit ausüben, blge andere freie Beruf
ählun
8 p zu a erschöpfend ist. ich offenbar an das preußi 1891 an. Nach § 4 Nr. 7 d „Die Ausübung eines schaftlichen, schriftstellerischen,
onders aufgeführte Berufe:
amtlichen
als vereideter Land⸗ und Feldmesser sowie als Marks Fassung konnte es als zweifelhaft erscheinen lassen, o
des Gewerbesteuergesetzes die Be⸗ schaftlicher Tätigkeit beruhen. verwaltungsgericht hat in einer Entschei gesprochen, daß das Gesetz diese Beru einer steuerfreien Absicht gehabt habe, ihre
zu stellen ohne Rücksicht darauf,
hören.
volle
ausübten.
gefunden.
eines
zuerkennen ist.
auch
ören. Die Frage kann hiernach die sein, ob der; anwälte usw. gleichzustellen ist. Das ist, daß sie jedenfalls eine Wiss haben, daß sie in der Regel missenschaftliche 8 gegangen ist. Es handelt sich hauptsä Vern e, bei denen der 5 war, daß ihre Angehörigen ihn nicht in erster L wegen, sondern von einer höheren Warte Von diesen Ge
auch der freie Beruf, eine begrif des Tätigkeitsgebiets
Beruf als
den begriffs wesentlichen begriffenen geschlossenen Täti
Aber schon
Ausgang der geschichtliche
„freier“ im Sinne des
voraussetzt und daß die Beruf angesprochen
freier Merkmalen des
Das ist im vorliegenden
Wenn Angehörige
können diese Tätigkeiten ni⸗ tätigkeit als eines freie Frage entstehen, ob sie, fi selbständigen 1 gebildet haben.
nur die
7
auf die
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werden.
nicht dar, und
freien Beru⸗ gesagt werden, daß
die Aerzte,
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zu 8
e GI1“ kommen, st nicht maßhe e
ass 78
jemals gegenü
r mit Er
wird
t, also nicht aus Gewerbe
Aerzte usw. bei denen ine wissenschaftliche oder
e, also solche, die an sich unter b fallen, dort aber nicht besonders genannt sind.
Die Berufe zu a kommen hier nicht in Betracht, weil die Auf⸗ Die Vorschrift des § 9 Nr. 2 lehnt sche Gewerbesteuergesetz vom 24. Juni ieses Gesetzes unterlag der Steuer nicht: Berufes, der Kunst, einer wissen⸗ — unterrichtenden oder erziehenden Tätig⸗ keit, insbesondere auch des Berufs als Arzt, als Rechtsanwa 1 ider“. Diese
rufe der Aerzte usw. stets auf wissen⸗ das preußische Ober⸗ dung vom 1. Juli 1909 aus⸗ üufe nicht als bloße Beispiele Tätigkeit bezeichne, sondern die teuerfreiheit ausnahmslos außer Frage — 1— ob sie zu den allgemeinen Gruppen eines amtlichen Berufs, einer wissenschaftlichen Tätigkeit usw. ge⸗ aich für den jetzigen Steuerstreit nur eeruf eines Bücherrevisors dem der Aerzte, Rechts⸗ essentliche an diesen Berufen enschaft oder Kunst zur Grundlage nur ausgeübt werden können, wenn eine oder künstlerische Ausbildung voraus⸗ lich um sogenannte akademische chen Entwicklung der inie des Gelderwerbes aus um idealer Ziele willen 8 Gesichtspunkten aus hat der Sengat erneut den Beruf der Bücherrevisoren (Bu achverständigen) geprüft. Buchführungskunde und was mit i Betriebswirlschaftslehre einen Zweig der hat an Universitäten und Hende sbochschulen als Lehrfach Eingang „Das ist jedoch noch kein T Bücherrevisors als Hervorzuheben ist zunächst, daß ein Beruf, und also fsmäßige Geschlossenheit Frage, werden kann, — unter dem ätigkeitsgebiets entschieden werden kann. ; Sg Buchprüfungstätigkeit. Venn dieses Berufes daneben noch Tätigkeiten ausüben, die mit der Buchprüfungstätigkeit als solcher nichts zu tun haben, so cht zur Charakterisierung der Buchprüfungs⸗ n Berufs verwendet werden, sondern es kann ir sich allein betrachtet, sich zu einer Berufsart, die als freie bezeichnet werden könnte, aus⸗ 1 Es sind aber gerade solche Tätigkeiten (laufende Wirt⸗ schaftsberatungen, Beratungen in Steuerfragen, Vor reitungen von Gründungen, Vermögensverwaltungen, Treuh s ich die Buchprüfer berufen, um aus der erf ildung für diese Tätigkeiten die Charakterisierung der Buchprüfungs⸗ tätigkeit als eines freien Berufs herzuleiten. Das me Jene Tätigkeiten stellen für sich eine ges icht dar ür die Buchprüfungstätigkeit als solche sind sie und die für sie erforderliche Ausbildung nicht wesentlich. Sie können also auch nicht dazu benutzt werden, um die Buchprüfungstätigkeit als einen Vielmehr muß in dieser Beschränkung . ie Buchprüfer in ihrer Allgemeinheit nicht derart mit wissenschaftlichem Rüstzeug ausgestattet sind oder sein müssen wie kechtsanwälte, Ingenieure (die nicht bloß Techniker sind). Auch die Zahl der Wissensgebiete, mit denen die Buchsachverständigen in hekufl e Ausbildung
hr W“ bildet als Volkswirtschaftslehre und
beweis dafür, da
chäfte usw. usw.), orderlichen Vor⸗
iß zurückgewiesen chlossene
— Erfolg tätigen Buchsachverständigen raucht im allgemeinen nicht so tief zu sein, daß ihr Beruf als ein vT bezeichnet werden könnte. Au
daß der Erwerbszweck bei den Buchsachverständigen er der idealen Seite des Berufs so in den getreten ist, wie es für erforderlich gehalten werden mt
ich nicht be⸗
ofs.
Bücherrevisor im Sinne des § 36 der Gewerbeordnun vereidigt und öffentlich angestellt, so kann dies vielleicht für das Iorhengersene gewisser höherer Eigenschaften serschen: doch macht diese Tatsache ihn ebensowenig zu einem Angehörigen eines freien Berufs wie die ebenfalls im § 36 bezeichneten Güterbestätiger, Schaffer, Wäger usw. Richt zu verkennen ist, daß der Vergleich mit anderen Berufen dem des Buchsachverständigen günstig ist. So rechnet die preußische Gewerbesteuerverordnung vom 23. November 1923 die staatlich ge⸗ prüften Denti ten zu den Angehörigen der freien Berufe. Allein diese positive Vors rift eines Landesgesetzes kann für die Auslegung anders lautender 8 des Reichsrechts nicht maßgebend sein. Wenn Tanz⸗ und sogar Reitunterri t zu den freien Berufen gezählt wird, so liegt das daran, daß das Einkommensteuergesetz die unterrich⸗ tende Tätigkeit schlechthin und ohne Unterschied dazu rechnet. Bemerkt s noch, daß aus den Durchführungsbestimmungen über die Bötaushählungen aif die Einkommensteuer nichts gefolgert werden kann. Die — zeitlich der Rentenbankverordnung folgenden — ersten Durchführungsbestimmungen unter 3 IX eine Anzahl Erwerbsgrup en, darunter die Bücherrevisoren und technischen Lehrer. Wenn alle diese Erwerbsgruppen in den dritten Durchfahmngs. bestimmungen C, I, 2 zu den Gewerben gerechnet werden, so ist das schon deshalb für die jetzige Entscheidung nicht von Bedeutung, weil die technischen Lehrer zweifellos zu den freien Berufen im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören. Der hält also au fün die Rentenbankverordnung an der Entscheidung vom 9. Juli 1918 est, in der die Tätigkeit eines Buchsachverständigen als gewerbliche ist. Den Ausführungen, die Strutz in der Zeitschrift des Verbandes Deutscher Bücherrevisoren (20. Fahrgang Nr. 5) eah hat, kann hiernach im Ergebnis nicht beigestimmt werden. eilweise ist auf sie vorstehend schon Rücksicht genommen. Es sollen nur noch folgende Punkte hexrvorgehoben werden: Die Entwicklung des Berufs der Buchsachverständigen mag vielleicht einmal dahin führen, ihn als „freien“ anzuerkennen. Nach dieser Richtung hin muß indessen Vorsicht walten, schon um dem Begriffe der freien Berufe nicht eine so weite Ausdehnung zu geben, daß schließlich unter ihn alle Beruse fallen, die nicht Industrie, Hand⸗ werk oder Hene im gewöhnlichen Sinne sind. Der Begriff der freien Berufe besteht nun einmal in den Gesetzen auch heute noch. Ob unter den derzeitigen gegen fürher veränderten Verhältnissen mit Recht, muß dahingestellt bleiben. 8.. darf er, solange er be⸗ steht, nicht ausgeschaltet werden. Die 6 renze zu finden ist schwer. Wenn der geschichtlichen rkunft des Berufs Gewicht beigemessen wird, so ist damit ein besonders sicheres Kennzeichen für die Beur⸗ teilung gewonnen. Eine einschränkende Auslegung ist geboten, wenn auch der (ebenfalls hier und da vertretenen) Ansicht, daß die Zahl der freien Berufe nun geschlossen sei, nicht beigetreten wird. Der § 4 der Reichsabgabenoxrdnung kann zu keinem anderen Ergebnis führen: denn es handelt sich hier nicht so sehr um eine Auslegung eines zweifelhaften Gesetzes als um die tatsächliche Frage, ob die Tätigkeitz der Bücherrevisoren mit der der Aerzte, Rechtsanwälte uff. auf eine Stufe zu stellen ist. Dies ist su verneinen. Gewiß ist es richtig, daß heutzutage auch die anerkannten freien Berufe vielfach und vielleicht sogar überwiegend nicht vorzugsweise um ihrer idealen Seite willen ausgeübt werden. Das kam aber nicht dazu führen, die geschichtliche Entwicklung ganz außer acht zu lassen und die Zahl der freien Berufe ohne zwingenden Grund zu vermehren. Ob die Bemerkung im Urteil vom 9. Juli 1919, daß der Beruf eines Bücherrevisors zu den gewerblichen Hilfsberufen zaͤhle, ganz zu⸗ treffend ist, mag dahingestellt bleiben. An der Sache ändert sich da⸗ durch nichts. In keinem kann dem Vergleiche mit den Rechts⸗ anwälten, wie ihn Strutz durchzuführen sucht zugestimmt werden. Insbesondere ist es 3 richtig, daß die Tätigkeit des Buchsach⸗ verständigen die des Rechtsanwalts auf dem Gebiete des Steuerrechts deshalb ergänzt und ergänzen muß, weil der ausreichend vorgebildete und erfahrene Buchsachver kandige auf diesem Gebiete der Mehrzahl der Rechtsanwälte überlegen sei. Gewiß ist es oft nützlich, wenn Rechtsamwalt und Buchsachverständiger Hand in Hand arbeiten, Auf dem Gebiete des Rechts, auch dem des Steuerrechts, ist der Rechts⸗ anwalt trotzdem der Ueberlegene. Das Steuerrecht wurzelt so tief in den allgemeinen Lehren des Rechtes und hängt so eng mit den einzelnen Zweigen des Rechtes zusammen, daß 8 seine sichere Hand⸗ habung eine abgeschlossene rechtswissenschast iche Ausbildung Er⸗ fordernis ist. Genügen manche Rechtsanwälte nicht den steuerrecht⸗ lichen Anforderungen, so ist das für die Stellungnahme zu der Streitfrage ohne Bedeutung. Denn diese kann, wie vorher gesagt nur nach den begriffswesentlichen Merkmalen des unter den Beruf allgemein fallenden Tätigkeitsgebiets und nicht nach den ö. einzelner Mitglieder gefunden werden. Schließlich vermag auch der Umstand, daß vielfach Ansätze vorhanden sand. um die⸗ Bücherrevisoren auf eine höhere Stufe zu n, die Auffassung des Reichsfinewßose nicht zu beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entn. cklung weiter fortschreitet. (Urteil vom 15. Juli 1924 II A 331/24.)
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hlen, westr. 8 [61062] — Handelsregister Abt. A ist eRunter N 192 de Firms „8. n. vbbert, len, Westf., eingetragen aven Gesellschafter sind die Kaufleute Uütand Rubbert und Heinrich Rubbert ben en i. Westf. Offene Handelsgesell⸗ 29 27 Gesellschaft hat am 1. Oktober a4 begonnen. Ablen, den 10. Oktober 1924. Das Amtsgericht, 8 sh hier
ellschaftsvertrags geändert
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Allenstein.
Witwe steld, I ZAJJ
88 Handelsregister B Nr. 12 ist 89 ürma Netzer Kalk, und Mergelwerke,
felschaft mit beschränkter sanns Amtsgericht.
2 eingetragen: Durch
“
d der Gesellschafterversammlung vo an e re 25. 6. 1924 ist das Stammkapital im Wege der Umstellung von 300 000 Papier⸗ mark auf 60 000 Goldmark herabgesetzt und der § 3 (Stammkapital), § 4 (Ge⸗ schäftsanteil), § 10 (Stimmrecht) des Ge⸗
Amtsgericht Alfeld, 11. 10. 1924.
vom
[61068]
Handelsregister A Nr. 2822.
Das Allensteiner Ingenieurbüro Schmidt & Ködderitz, hier, ist durch Testament auf Charlotte geb. Neumann des verstorbenen Inhabers, genieurs Paul Ködderitz, übergegangen und wird unter derselben Firma weitergeführt. Allenstein, den 29. September
924.
In⸗
Allenstein. 8 [61066]
In unser Handelsregister B Nr. 55 ist heute bei der Masurischen Fischverwer⸗ tungsgesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen: Durch Beschluß der Gesell⸗ schaftsversammlung vom 16. April 1924 ist das Stammkapital um 6000 Gold⸗ mark erhöht worden.
Allenstein, den 29. September 1924. Amtsgericht. Allenstein. 1 [61067]
In unser Fndegre ser A trugen wir heute unter Nr. 562 bei der offenen Han⸗ delsgesellschaft 8n Jos. Grund Zweig⸗ niederlassung Allenstein ein, 88 den
erren Albin Pfeifer und Buchhalter rthold Häuflich in Breslau Gesamt⸗ prokurg erteilt ist, und zwar derart, da Herr Albin Pfeifer gemeinschaftlich mi
einem anderen Prokuristen der Gesell⸗
schaft, Herr Häuflich aber nur gemein⸗
schaftlich mit dem Prokuristen Karl Karte
zur Vertretung der Gesellschaft und Zeich⸗
der Firma berechtigt ist.
enstein, den 3. Oktober 1924. Amtsgericht.
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Allenstein. G In unser Handelsre üster B Nr. 72 is „Oftpreußef werke Aktiengesellschaft“ in heute eingetragen, daß nach Ausscheiden bisherigen . Theodor Hueber in Königsberg, Pr., die Kaufleute Max Lehmann und Alfons b Allenstein zu mitgliedern bestellt sind. Allenstein, de 1 8 Amtsgericht.
Allenstein. 8 86109
In unser Handelsregister B Nr. 38 trugen wir heute bei der Firma W. E. Harich G. m. b. H. in Allenstein ein, daß die Firma in W. E, Harich Nach⸗ folger G. m. b. H. in Allenstein um⸗ gewandelt ist.
Allenstein, den 9. Oktober 1924. 18106 Amtsgericht. stein, [61009] unser Handelsregister B Nr. 7 trugen wir bei der Firma Ostbank für Handel und Gewerbe in Königsberg Zweigniederlassung Allenstein folgendes ein: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Berlin verlegt. Laut Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 1. 8. 1924 soll die Umstellung der Aktiengesellschaft durch Ermäßigung des Stammkapitals auf
e Teigwaren⸗ A114 llenstein In
Vorstandsmitglieds
Vorstands⸗ n 3. Oktober 1924.