1924 / 253 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Oct 1924 18:00:01 GMT) scan diff

16“ 1 615 116760

[61724] 8 Heruko Schuhgroßhandels⸗ Akt.⸗Ges. in Liquidation, Augsburg. 8 In der Generalversammlung vom 27 September 1924 ist die Aunflösung der Gesellschaft beschlossen worden. Hinweis hierauf fordern wir die Gläu⸗ biger der Gesellschaft auf, ihre Ansprüche anzumelden Die Liquidatoren: Hermann Enzensberger. Alfred Herbert.

12172, Mineralbrunnen Ueberkingen⸗Teinach A. G.

. II. Aufforderung.

Die Generalversammlung vom 9. Sep⸗

ember 1924 hat beschlossen, das bisherige

Grundkapital vog 20 Millionen Papier⸗

nark auf 376 000 Goldmark herabzusetzen

durch L der Aktien von 1000 Papiermarkstammakti

e 200G Her stammaktien auf

von 5000 Papiermarkstammaktien auf

e 100 G.⸗M.,

von 1000 Papiermarkvorzugsaktien auf

e 4 G⸗M.

„Wir fordern hiermit die Aktionäre auf,

ihre Aktien und Dividendenbogen bis

spätestens 31. Dezember 1924 zur Ab⸗

stempelung an die Gesellschaft nach Bad

Ueberkingen oder an die Weinzentrale

A ⸗G., Stuttgart. einzureichen.

Aktien, die nicht rechtzeitig eingereicht

sind, werden gemäß § 290 des H.⸗G.⸗B.

für kraftlos erklärt.

ie Abstempelung erfolgt bei den be⸗

zeichneten Stellen kostenfrei.

Ueberkingen, den 12. September 1924. Mineralbrunnen

Uebertingen⸗Teinach A. G.

Der Vorstand. J. Nuber.

[41228] Handelsgesellschaft Fleischer⸗ Herband A. G. „Haflag“.

Lt. Beschluß der Generalversammlung m 14 August 1924 werden unsere Aktien wie folgt zusammengelegt: Vorzugsaktien: Eine jede der vorhandenen 30 000 Stück alten Vorzugs⸗ aktien à 1000 soll auf eine neue Vor⸗ zugsaktie im Nennwert von je 1 Gold⸗ mark umgestellt werden. Entsprechend der Goldeinzahtung haben die Vorzugsaktio⸗ nare für jede alte Vorzugsaktie als Auf⸗ zahlung und Spesen den Betrag von 1,30 bis zum 15. September 1924 einzuzahlen, falls sie ihre Rechte aufrechterhalten wollen. eb

I Stammaktien: werden derart zusammengelegt, daß au fünf alte Stammaktien im Nennwert von je 1000 Mark eine neue Stammaktie im Nenn⸗ wert von 20 Goldmark, für je fünf alte à, 3000 drei neue à 20 Goldmark und für je fünf alte à 6000 sechs neue im Neunwert von je 20 Goldmark entfallen.

ur Durchführung dieser Maßnahme

fordern wir unsere Aktionäre unter Hin⸗ weis auf die Rechtsfolgen des § 17 der 2. Durchführungsverordnung zur Gold⸗ markbilanz auf, bis zum 15. Sep⸗ tember 1924 die Aufzahlung zu leisten, und bis zum 1. Dezember 1924 ihre Aktien mit Dividendenbogen bei der Gesellschaftskasse Hamburg zum Zweck des Umtausches einzureichen und hierbei zu erklären, ob sie mit einer höheren Filencg ihres Besitzes einverstanden Soweit die Stammaktien fünf Stück nicht erreichen oder Spitzen bleiben, werden von der Gesellschaft Aktien zum Zukauf zum Preise von 4 Goldmark pro Stück zur Verfügung gehalten, oder aber es werden Anteilscheine über 4 Goldmark pro Aktie ausgestellt.

Sowelt die Aufzahlung auf Vorzugs⸗ gktien bis zum 15. September nicht ge⸗ leistet worden ist und die Aktien bis zum 1. Dezember nicht eingereicht oder auf e Stammaktien die zusätzlichen Aktien

oper Anteilscheine bis dahin nicht zum

eazuge angemeldet worden sind, werden wenden sind,

ie für kraftlos erklärt und öffentlich ver⸗ teigert. Der Erlös wird zu Gunsten der Beteiligten zur Verfügung gehalten werden. i Sandelsgesellschaft Fleischerverband A. G. „Haflag“. Zerwes. Lochmann.

[63069 Handelsgesellschaft Fleischer⸗ verband A.⸗G., „Haflag“.

Goldmarkeröffnungsbilanz vwer 1. Januar 1924.

F Sonl. G.MN 11 910,47

Depisen und Effekten 825 827 77 8 395 185/93

Debitoren 1 Bankguthaben 104 535/[62 23 000—

Beterligungen.

Inpenis. .. 1

Fahrzeuge. Warenbestand.

8 2 2 .ℳ 2 82

229 655˙81 [81518 50 7 343,— 11622 459/60 SHaben. Kreditoren 414 959 Verm ögen: 8 auf Stammaktien aauf Vorzugsaktien.

Zuzahlg. auf Vorz.⸗Aktien

60 1 200 000

157—

Nachzahlg. auf Vorz.⸗Aktien 7 343,— 1 622 759,00 der Umstellung

Fleischerverband

Aktienkapital nach 1 207 500 Goldmark.

Handelsgesellschaft Aktien⸗Gesellschaft „Haflag“. Der Vorstand.

Unter

Handelsregister eingetragen ist, fordern Aktien nebst Dividendenscheinen für 1924

einzureichen zum 29. November 1924 erfolgen bei

deren Niederlassungen in Hamburg,

fern die Aktien mittels Anmeldeschein und einem nach der Reihenfolge geordneten Nummernverzeichnis, Stellen erhältlichen Formulare zu ver⸗

eingereicht werden

die Stellen rechnung bringen.

Stellen ausgestellten Quittungen über die eingereichten Aktien erfolgt die Ausgabe der neuen Goldmarkaktien nach Fertig⸗ stellung. des Vorzeigers sind die Einreichungsstellen berechtigt aber nicht verpflichtet.

bis zum 29. November 1924 ein⸗ gereicht sind, werden für kraftlos errlärt werden. den Aktien, dne mark erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht bis zum 29. November

Beteiligten Die an Stelle Aktien auszugebenden aktien werden verkauft und der Erlös den Beteiligten zur Verfügung gehalten.

als aktien die mit der Herausgabe von Anteilscheinen für alle verbundenen Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sind die Einreichungs⸗ stellen bereit, den An⸗ von Papiermarkaktien zur Erlangung eines in eine neue Goldmarkaktie umtauschbaren Betrags kulantest zu vermitteln.

(61721] Terraingesellschaft Gräfelfing

Aktiengefellschaft.

Sitz Gräfelfing. In der Generalversammlung vom 28. Juni 1924 ist auf Grund der Ver⸗ ordnung über Goldbilanzen zwecks Um⸗ stellung der Gesellschaft die Ermäßigung des Grundkapitals von P.⸗Mk. 1 000 000 auf 200 000 Goldmark durch Herabsetzung des Nennwerts jeder Aktie von P.⸗Mk. 1000

auf 200 Goldmark beschlossen worden. In Ausführung dieses am 25. Juli 1924 in das Handelsregister eingetragenen Be⸗ schlusses fordern wir unsere Aktionäre auf, ihre Aktien bis zum 1. Februar 1925 bei der Gesellschaft in Großhadern⸗München, Gartenstraße 9, zwecks Abstempelung ein⸗

zureichen.

Diejenigen Aktien, die nicht bis zum 1. Februar 1925 eingereicht sind, werden für kraftlos erklärt. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien wird die gleiche Anzahl Goldmarkaktien ausgegeben und für Rechnung der Beteiligten in öffent⸗ licher Versteigerung verkauft. Der Erlös wird unter Abzug der entstehenden Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten.

Großhadern bei München, den 15 ober 1924. 1 Der Vorstand.

H. Weber.

[58565] Rottweiler Pfauenbrauerei A. G. i. L. in Rottweil a. N.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zu der am Montag, den 17. November 1924, Nachm. 3 Uhr, in den Räumen der Rottweiler Pfauenbrauerei A. G. i. L. in Rottweil a. N. stattfindenden 27. or⸗ dentlichen Generalversammlung ein⸗ geladen. Tagesordnung:

1. Vorlage der G⸗M⸗Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung. 2. Entlastung von Aufsichtsrat

Liquidator. 3. Bericht über den Stand der Liqui⸗

dation und entsprechende Vorschläge. Behufs Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind die Aktien ohne Coupon⸗ bogen bis spätestens 12. November cr. beir der Kasse der Gesellschaft in Rottweil selbst oder bei einem Notar zu hinter⸗ legen, wobei auf § 25 der Statuten Bezug genommen wird Rottweil a. N., den 21. Oktober 1924. Der Anfsichtsrat. Der Liquidator.

und

[62781] Dritte und letzte Veröffentlichung.

Friedrich Merk Jelefonbau Aktiengesellschaft, München 9.

Die ordentliche Generalversammlung vom 18. Julil 924 beschloß u. a, das bisher 100 000 000 betragende Stamm⸗ aktientapital auf Goldmark 100 000 umzustellen, und zwar in der Weise, daß gegen Einreichung von nom.

.

Papiermark 20 000 Aktien eine neue Aktie über Goldmark 20 ge⸗ währt wird.

Nachdem die Kapitalermäßigung in das

wir gemäß § 290 H⸗G Inhaber

»B. hierdurch die unserer Stammaktien auf, ihre

u. ff. zwecks Umtausches in Goldmarkaktien nach Maßgabe der folgenden Bedingungen

Die Einreichung der Aktien soll bis

der Deutschen Bank in Berlin oder München, Dresden und Elberfeld. Der Umtausch erfolgt provisionsfrei, so⸗

wofür die bei den

während der üblichen Ge⸗ am Schalter der Stellen ;ʒsoweit die Einreichung m Wege der Korrespondenz erfolgt, werden die übliche Provision in An⸗

chäftsstunden

Gegen Rückgabe der von den genannten

Zur Prüfung der Legitimation Die Aktien, die nicht spätestens

n. Das gleiche gilt von die eine zum Ersatz durch einen im Mindestbetrag von 5 Gold⸗

924 zur Verwertung für Rechnung der zur Verfügung gestellt sind. der für kraftlos erklärten

neuen Goldmark⸗

Um bei einem Besitz von weniger nom. 20 000 Papiermark⸗

Beteiligten und Verkauf Der Aufsichtsrat.

J. A.: Dr. Heckelman Der Vorstand.

2 2 Zerwes. Lochma

8 8

6. Sonstige Passiva

im Inlande zahlbaren Wechseln

Sch

Friedrich. F

ᷣᷣ—

[62059]

esnrere— m. Springer & Voggenreiter) in Eggen⸗ selden (N. B.) 2ennag. Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden.

Der Liqnidator: Dr. Direktor der Süddeutschen Treuhand⸗Gesell⸗

[61642]

schafterversammlung vom 30. September 1924 die. Gesellschaft aufgelöst worden ist, werden die Gläubiger der Gesellschaft aufge⸗ fordert, sich bei dem Liquldator zu melden.

Heinrich Fricke, Bremen, Geeren Nr. 61. [64105] Gothaer Feuerversicherungsbank

9. Bankausweise.

[644899% Wochenübersicht der

Reichsbank vom 15. Oktober 1924.

Aktiva. 1. Noch nicht begebene Reichsbankanteile .. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen das Pfund fein zu 1392 Reichsmark berechnet. . und zwar: Goldkassen⸗ bestand R.⸗M. 441 482 000 Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentral⸗ notenbanken R.⸗M. 172 143 000 .Bestand an deckungs⸗ fähigen Devisen. 204 541 000 Bestand an sonstigen Wechseln und Schecks 2 153 943 000 Bestand an deutschen Scheidemünzen —. 59 359 000 .Bestand an Noten anderer Banten v““ . Bestand an Lombard⸗ forderungen .Bestand an Effekten .. Bestand an sonstigen 4*“ Passiva. Grundkapital: 1 a) altes Grundkapital . b) beschlossene Kapital⸗ erhöhung . Reservefonds 1u.u“ .Betrag der umlaufenden 8 . .Sonstige täglich fällige erbengeichte gic 8 Darlehen bei der Renten⸗ bank

R.⸗M. 210 000 000

2

—₰.

613 625 000

15 947 000 77 517 000

929 901 000

90 000 000

210 000 000 900 000

1 396 748 000 828 511 000 800 000 000

Sonstige Paß 938 674 000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,

R.⸗M x256 200 000 Berlin, den 23. Oktober 1924. Reichsbankdirektorium. acht. Kauffmann. v. Grimm. chneider. Budezies. Bernhard. Seiffert. Vocke. uchs. Schneider.

——

10. Verschiedene kanntmachungen.

Bekanntmachung. Vieh⸗ und Pferdehandels⸗ b. H. Eggenfelden

Die

ist aufgelöst. Die

München, den 16. Oktober 1924. Friedr. Schmitt, schaft A. G., München.

Deutsch⸗Spanische Handels. gesellschaft m. b. H., Bremen. Nachdem durch Beschluß der Gesell⸗

Der Liquidator:

——

auf Gegenseitigkeit. Goldmarkeröffnungsbilanz für den 1. Januar 1924.

1.

4.

2.

2.

1. U

3. Sonstige Verbindlich. 4. 5.

A. Werte. Forderungen Kassebestand v .

rundbesitz (9 Geschäfts⸗ grundstaän⸗ 1“

841 229 19 295 253 374 4 050 000 5 163 898

B. Verbindlichkeiten.

eberträge auf das nächste

Jahr f. eigene Rechnung: a) Beitragsübertrag b) Schadenrücklage

230 000

1 368 25952 141 411 319 2321

2 835 000 200000 5 163 898 Gotha, den 24. Juni 1924. Gothaer Feuerversicherungsbank auf Gegenseitigkeit. Vollert. Christ. Wobbe.

Hypotheken auf 4 General⸗ agenturgrundstücken

keiten Grundstücksentwertungs⸗ tock 1“ Rücklagestock..

[[64106] Von der Direction der Disconto⸗Ge⸗] sellschaft, der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft und der Firma Alexander! Loewenherz Nflg., hier, ist der Antrag ge⸗ stellt worden, ; Goldmark 4000 000 Aktien der Riebe⸗Werk Aktiengesellschaft zu Berlin⸗Weißensee, Nr. 1 10 000 zu je Goldmark 100, Nr. 10 001/10 bis 39 991/40 000 zu je Goldmark 1000, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 23. Oktober 1924. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Dr. Gelpcke.

[64107) Bekanntmachung. 8 Von der Deutschen Vereinsbank und der Allgemeinen Elsässischen Bankgesell⸗ schaft Filiale Frankfurt a. M ist bei uns der Antrag auf Zulassung von nom. 12 200 000 Stammaktien, 1240 Stück im Nennbetrag von je 5000 Lit. B Nr. 12 201 13 440, 600 Stück im Nennbetrag von je 10 000 Lit. C Nr. 13 441 14 040 mit Gewinnberechtigung für das Ge⸗ schäftsjahr 1923 der Chemischen und Pharmazeutischen Werke Mayer⸗Alapin Aktiengesellschaft in Frankfurt am Main, zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereicht worden. Frankfurt a. M., den 22. Oktober 1924 8 Die Kommission für Zulassung von Wertpapieren an der Börse zu Frankfurt a. M.

[62056] 1

Die Gläubiger der Firma Arno Bucher G. m. b. H., Limbach (Sachs.), werden gebeten, sich zu melden.

Willy Fischer. Wanda Fritzsche. [62570]

„Lt. Ges.⸗Vers. vom 10. 10. 1924 ist die Rohprodukten —⸗ Handelsgesell⸗ schaft m. b. H. in Gardelegen in Liquidation. 8 [64220] Bekanntmachung. Die Lichtenberger Kohlenhandels⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung vormals O. Pacholke in Berlin⸗ Lichtenberg, Leopoldstraße 2. ist durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 8. Oktober 1924 in Liquidation getreten. Es werden die Gläubiger Gesellschaft aufgefordert, sich bei selben zu melden. Der Liquidator:

O. Pacholke.

der der⸗

[60653] Bekanntmachung. Die Grundstücksverwertungsgesellschaft Herzbergstraße 66/67 m b. H. in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Berlin, den 13. Oktober 1924.

Der Liquidator der Grundstücksverwertungsgesellschaft Herzbergstraße 66/67 m. b. H.

in Liquidation:

Werner Stemmler. T92, a Die Verkaufsgesellschaft der Stehle Musikapparate mit beschränkter Haftung in Heilbronn a. N. ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei uns zu melden. Heilbronn, den 25. Oktober 1924.

3 Die Liquidatoren der Verkaufsgesellschaft der Stehle Musik⸗ apparate m. b. H. in Heilbronn a. N. E. Kircher. J. Weß.

se gses

ie Lloyd Luftverkehr Sab i G. m. b. H. mbnig vom 20. Mai d. J. treten; die Anmeldung zum Handelsregister ist erfolgt. Die Gläubiger der Gesell⸗ sellschaft werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche bei ihr unter nachstehender An⸗ schrift anzumelden. Lloyd Luftverkehr Sablatnig

G. m. b. H. in Liquidation.

Die Liquidatoren:

Dr. Schurig.

Bremen, Hemmstraße 124/26, Lloydheim.

[61639] 38 1 Die Lloyd Ostflug G. m. b. H. ist 8 Gesellschafterbeschluß vom 20. Mai z

J. in Liquidation getreten, die An⸗ meldung zum Handelsregister ist erfolgt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei ihr unter nachstehender Anschrift anzumelden.

in Liquidation ge⸗

in Liquidation. i Die Liquidatoren:

Dr. Schurig. E. Knauer. Bremen, Hemmstraße 124/26, Lloydheim. (64216] Durch Geschäftsbeschluß v. 8. 2. 1924 wurde die Firma Meier zu Sieker u. Co. G. m. b. H. in Sieker aufgelöst und Herr

von Haselberg.

Meier zu Sieker zum Liquidator bestellt.

H

Merk.

[63076]

Bekan

Die Gläubiger der Gesell)

ch änden des haft

zu melden.

Dr. Conrad

Die Eisenbahn Lief EE.“ le Eisenbahn⸗Lieferanten⸗Gesellschaft mit b. änkter zu Berlin, Hallesches Ufer sh 18 e eschränkter Reichsverbandes der D Augusta⸗Str. 28, 1 Berlin, den 25. September 1924.

Der Liquidator der

Eisenbahn⸗Lieferanten⸗Gesellschaft mmit beschränkter Haͤftung:

Haftun 8 Haftung

werden aufgefordert, sich bei ihr zu Industrie, Berlin, Königic⸗

d mn

[[64520]

beschlossen. stellt: Georg Siebert zu Cassel. biger werden rungen bis zum 15. November 1924 an⸗ zumelden

[60903] b. H

Gläubiger der Gesell gefordert, sich bei derselben zu melden.

[57833

sich zu melden. E. Knauer. (63847]

G. m. b. H.

Kenntnis, daß

Loyd Oftflug G. m. b. H. b. H

die an obige Ge haben glauben, feargebge Liquidatoren umgehend bekannt geben.

Kottbuserdamm 5,

20]%/ Aufforderung. Diejenigen Gewerken, welche die in am 25. 7. 24 abgehaltenen ordentlan Gewerkenversammlung beschlossene ichen mit Schreiben vom 20. 8. 1924 und geforderte Zubuße von Goldmark 25 Kux bisher nicht geleistet haben fe sind dies die Inhaber der auf Seit 1 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 16 e,h 20, 21, 25, 26, 30, 31, 33, 33, 16, 18 Gewerkenbuchs eingetragenen Gewerke werden hiermit nochmals autgefordert, pe Zubuße an uns innerhalb einer lengs Frist von 30 Tagen zu zahlen nrs deren 1heedar.; 9-v sie ibres Kunc

zugunsten der Gewerkscha erijärt —— schaft als verfälle nisburg⸗Ruhrort, Hafen den 22. Oktober 1924. Hafenstraße 2 chaft

Grubenvorstand der Gewerkf des Steinkohlenbergwerks

„Schiffsruder“. Welker, Vorsitzender.

[61229]

Die Firma Hacienda de G. m. b. H. in Hersfeld ist durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 14. Oktober 1924 aufgelöst und in Liqui⸗ dation getreten. Der Unterzeichnete ist Liquidator. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen ordnungz⸗ gemäß beim Liquidator anzumelden.

Hersfeld, den 14. Oktober 1924.

Carl R. Linga, Liquidator, Blankenese bei Hamburg, Norderstraße 40.

[61230]

Die Firma Bajonea Land⸗ Minengesellschaft G. m. b. H. in Hers. feld ist durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 14. Oktober 1924 aurgelöst und in Liquidation getreten. Der Unterzeichnete ist Liqguidator. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen ordnungs⸗ gemäß beim Liquidator anzumelden. Hersfeld, den 14. Oktober 1924.

Carl R. Linga, Liquidator, Blankenese bei Hamburg, Norderstraße 40.

88 1 ie hedebrügger Ziegelwe G. m. b. H. zu Rhedebrügge sind gelöst. Die unterzeichneten Liquidatoren fordern hiermit alle Gläubiger der Gesel⸗ schaft auf, sich bei ihnen zu melden. Fr. Grauting, G. Kru msiek, Bielefeld, Solingen, Kaiserstr. 159. Bismarckstr. 39.

[61222] Die vom Rath, Schoeller & Skene

Bajonea

und

G. m. b. H. (nicht Aktiengesellschaft) in

Klettendorf bei Breslau Die Gläubiger der G. m.

ist aufgelöst. b. H. werden

aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden.

Klettendorf, den 13. Oktober 1924 Die Liqnidatoren.

[61641]

Durch Gesellschafterbeschluß vom 16. Juli 1924 ist die Auflösung der Gesellschaft Als Liquidatoren sind be⸗ Prokurist Kart Köppe und Techniker ssel. Etwaige Glän⸗ aufgefordert, ihre Forde⸗

Cabröl Holz⸗ u. Indnstriebau G. m. b. H. in Liqu., Cassel.

Die Firma Epple & Leppler, G. m. in Marburg ist aufgelöst. Die schaft werden auf⸗

Die Niedersächsische Holzhandels⸗

1 gesellschaft m. b. H. Bergen bei Celle ist lt. Gesellschafterbeschluß ist aufgelöst. Die Gläubiger werden gebeten, sich zu melden.

Der Geschäftsführer als Liquidator:

Heinrich Hornbostel.

[59103]

California Stephany G. m. b. H.

Das Stammkapital ist auf 5000 herab⸗ gesetzt. Die Gläubiger werden aufgefordert,

Berlin, 1. August 1924.

Die Elektro Werkstatt Zwenkaun in Zwenkau ist aufge⸗

öst. Der Unterzeichnete ist Liquidator.

Die Gläubiger werden aufgefordert, sich

u melden. Arno Jünger, Tellschütz, Post Großdalzig.

61223] Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen die Jampolsky & Co. n. b. H, Berlin C. 2, Burgstraße 30, n Liquidation etreten ist. Diejenigen, ellschart Forderungen zu wollen diese den unter⸗

Berlin, den 15. Oktober 1924. Jampolsky & Co. G. m. b. H. in Liquidation. Jampolsky. Kröning.

Ich beabsichtige, die in meinem Büro, geführten Handakten es Herrn Justizrats Alexander Löb und neine eigenen Handakten aus den Jahren

1907 bis 1917 einschließlich vernichten zu lassen.

Interessenten werden aufgefordert,

Bühring. 8

8—

ihre Handakten bis zum 10. November d. J. in meinem Büro in Empfang zu nehmen. Dr. Ernst Ostber

g, Rechtsanwalt. 8

zum D utsch Nr. 253.

88

beeeee

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins⸗, z,der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Gesch

jesonderen Blatt unter dem Titel:

Das Zentrat⸗Handetsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin wSelbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW. 48. Wilhelm⸗

staße 32, bezogen werden

8 —ü— —.—

Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage en Reichsanzeiger und Preußischen

8

4

Staatsanzeiger

n’

Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der

preis beträgt monatlich 1,50 Goldmark freibleibend. Ein Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1.— Goldmark freibleibend

4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister,

äftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind. erscheint in einem

b Bezugs⸗ Einzelne Nummern kosten 0,15 Goldmark.

——

Vom „Zentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 253 A und 253 B ausgegeben.

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

1“

62. Erhebung der Grunderwerbsteuer bei Auflassung bes Grundstücks ohne schuldrechtliches Veräußerungs⸗ seschäft. Auf Grund mündlichen Tauschvertrags zwischen A. und B. stin der notariellen Verhandlung vom 30. Juni 1922 die Auflassung der eingetauschten Grundstücke erklärt worden. Nachdem binnen Iohresfrist die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch nicht mfolgt war, wurde die Grunderwerbsteuer nebst Zuschlägen auf Grund ses 5 Abf. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes von A. am 3 März 12t in Höhe von 228 G⸗M. gefordert und im Einspruchsverfahren ufrechterhalten. Auf die Berufung des Steuerpflichtigen hat das finanzgericht die Steuerfestsetzung und den Einspruchsbescheid auf⸗ hoben, weil die hgsfungeber andlung kein Veräußerungsgeschäft in Sinne des § 5 Abs. 1 a. a. sei. Die hiergegen von der Steuerbehörde eingelegte Rechtsbeschwerde ist oom Reichsfinanzhof as begründet erachtet worden. Allerdings enthält die Auflassungs⸗ derhandlung nicht das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft. Sie ent⸗ hält aber mehr als das sie enthält bereits den Beginn der Aus⸗ führung des dinglichen Geschäfts. Von der Auflassung können die hnteien ebensowenia ohne weiteres zurücktreten wie von dem rechts⸗ erbindlichen Kaufvertrage. Ist die Auflassung erklärt, so bedauf b keiner weiteren Handlung der Beteiligten, um den Eigentums⸗ ibergang herbeizuführen. Es bedarf lediglich noch des richterlichen Aües der Eintragung im Grundbuch, der ohne Zutun der Parteien eroolgt. Der Gesetzgeber wollte mit der Vorschrift des § 5 Abs. 1 bechindern, daß die Steuerentrichtung hintangehalten wird, wenn alle Voraussetzungen für den Eigentumsübergang gegeben sind. dieser aber binnen Wörestit nicht erfolgt. Diese Voraussetzungen liegen in noch höherem Maße vor, wenn die Auflassung erklärt als wenn zur das Veräußerungsgeschäft in rechtsverbindlicher Form abge⸗ schlsen ist. Die Vorschrift des § 5. Abs. 1. ist daher auch dann mzuwenden, wenn der Auflassungserklärung binnen Jahreckrist die vAA““ nicht folgt. (Urteil vom 15. Juli 1924 IIA 24.

63. Rentenbaukumlagepflicht eines Kommanditisten für seine Kommanditeinlage? Die Auffassung. daß die Kom⸗ manditeinlage Betriebsvermögen darstelle, und daß demgemäß der Kommanditist zum rentenbankumlagepflichtigen Mitinhaber eines Betriebs wird, ist in dieser Allgemeinheit irrig Es ist bestritten, ob ein auf ein festes Entgelt Gesetzter und am Gewinn und Verlust zicht Beteiligter als Gesellschafter einer Handelsgesellschaft ange⸗ sehen werden kann. Von Staub, dem Reichsgericht in einer Ent⸗ schidung und vom preußischen Oberverwaltungsgericht wird es schlecht⸗ hin verneint. Auch die Gegner dieser Anschauung, Düringer⸗Hachen⸗ burg und das Reichsgericht in anderen Entscheidungen, denen der Reichsfinanzhof beigetreten ist. erklären den so Beteiligten nicht schleckhin für einen Gesellschafter, sondern sprechen nur aus, daß ein festes Entgelt die Teilnahme an der Gesellschaft nicht aus⸗ schleße, weil trotzdem die Absicht, den Gesellschaftszweck zu fördern, möglich sei: immerhin spreche in solchem Falle die Vermutung gegen eine Beteiligung. Es muß daher untersucht werden, welche Abreden dem Verhältnis des Kommanditisten zur Kommanditgesellschaft zu⸗ srumde liegen, ob sie insbesondere auf die Förderung eines gemein⸗ somen Zweckes 705 B. G⸗B., § 161 H.⸗G.⸗B.) gerichtet sind, Ib und in welcher Weise der Kommanditist an der Geschäftsführung beteiligt ist, und ob danach seine Einlage als Teil des Gesellschafts⸗ dermögens betrachtet werden kann, oder ob er nur als Gesellschefts⸗ glänbiger angesehen werden muß. Nur in ersterem Falle hat er als Unternehmer eines Betriebs zu gelten, und nur dann kann er mit der auf die Betriebe gelegten Rentenban kumlage belastet werden. dürteil vom 11. Juli 1924 1I A 206/24.)

64. Rentenbankumlagepflicht von ausländischem Be⸗ triebsvermögen? Es stehen zwei Fragen zur rechtlichen Ent⸗ sheidung: 1. Kann das Betriebsvermögen einer rein ausländischen Unternehmung ganz oder anteilig zur Rentenbankumlage herangezogen werden, wenn ein Inländer Inhaber dieser Unternehmung oder an ühr beteiligt ist? 2. Kann dies wenigstens dann geschehen, wenn der inländische Inhaber oder Teilhaber zugleich Inhaber eines in⸗ üsosschen gewerblichen Betriebes (gewerblicher Betrieb sei hier und im folgenden als „industrieller, gewerblicher oder Handelsbetrieb erstanden) ist, trotzdem zwischen dem ausländischen und inländischen Betriebe kein Zusammenhang besteht? Diese beiden Fraagn sind u verneinen. Sieht man zunächst einmal von der rechtlichen Formu⸗

der Gesamtbelastung der gewerblichen Betriebe ist durch ein außer⸗ halb liegendes Moment bestimmt, nämlich durch die Ziffer der Ge⸗ samtbelastung der landwirtschaftlichen Betriebe. Der von diesen auf⸗ zubringende Betrag der Sicherung ist in gleicher Höhe auch von den gewerblichen Betrieben aufzubringen. man also ausländische gewerbliche Betriebe heranzieht oder nicht: der Betrag der Gesamt⸗ belastung der gewerblichen Betriebe wird dadurch nicht geändert. Erhöht wird durch eine Heranziehung ausländischer Betriebe nur die Ziffer des Gesamtbetriebs vermögens, das aber nur für die Bestimmung der Schlüsselzahl maßgebend ist, nach der die Gesamt⸗ belastung auf die einzelnen Betriebsunternehmer umgelegt wird. Je größer das Gesamtbetriebsvermögen angenommen wird, um so kleiner fällt die Schlüsselzahk aus. Durch die Heranziehung des auslaͤndischen Betriebsvermögens kann also nur eine Verschiebung in der Ver⸗ teilung der Gesamtlast auf die einzelnen Unternehmer herbeigeführt werden, indem das von ihnen repräsentierte Betriebsvermögen zu einem geringeren Prozentsatze herangezogen wird, als wenn die aus⸗ ländischen Betriebe außer Betracht blieben. Die Heranziehung aus⸗ ländischer Betriebe, an denen ein Inländer beteiligt ist, bedeutet aber nicht nur keine Erhöhung der Gesamtbelastung der gewerblichen Betriebe, sie bedeutet im wesentlichen auch keine Verbreiterung der Sicherheitsbasis für die Rentenbankschulden und die Rentenmark. Denn die tatsächlichen Grenzen seines staatlichen Machtzugriffs kann der Gesetzgeber nicht beliebig erweitern. Auch wenn man erwägt, daß der Rentenbankumlagepflichtige im Betrage der gegen ihn fest⸗ gesetzten Belastung mit seinem ganzen Vermögen haftet, ist damit der Rentenbank noch nicht ein beliebiger Zugang zu dem Vermögen der ausländischen Betriebe im Wege der Zwanasvollstreckung in das ausländische Vermögen geschaffen, und die Vorschrift im § 9 Abs. 3 Satz 2, daß der Anspruch aus der Schuldverschreibung in Ansehung der Befriedigung aus dem Vermögen des Schuldners allen anderen Verpflichtungen im Range vorgeht muß jedenfalls vor den Grenzen fremder Hoheitsgebiete haltmachen. Aus alledem ergibt sich, daß die Heranziehung der augländischen Betriebe für den Gesetzgeber nicht unter dem Gesichtspunkte einer Erweiterung der Gesamlbelastung, auch nicht unter dem einer Verbreiterung der Sicherheitsbasis. sondern nur unter dem einer gleichmäßigen Belastung aller Renten⸗ bank⸗Belasteten in Betracht kommen kann. Unter diesem Gesichts⸗ punkte kang aber die Heranziehung vor allem aus zwei Gründen nicht gewollt sein Denn einmal ist auch der ausländische landwirt⸗ schaftliche Grundbesitz von der Belastung ausgenommen was sich schon daraus ergibt, daß auf den ausländischen Grundbesitz nicht ex lege eine Grundschuldverpflichtung gelegt werden kann. So⸗ dann aber würde bei Heranziehung ausländischer Betriebe sich gegen⸗ über den inländischen Betrieben, se nach der Rechtsform, unter der der Betrieb erfolgt eine wesentliche Verschiedenheit ergeben. In⸗ ländische Betriebe unterliegen der Umlagepflicht, gleichviel ob sie als Einzelgewerbebetrieb oder als offene Handelsgesellschaft oder als Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder als Aktiengesellschaft be⸗ trieben werden. Ausländische Betriebe könnten jedenfalls dann nicht betroffen werden wenn der Betrieb in die Form der Aktiengesellschaft gekleidet ist, da der bloße Besitz von Aktien, selbst wenn diese sämt⸗ lich in der Hand eines Inländers wären, für diesen keine Umlage⸗ pflicht begründe. Dieser Gesichtspvunkt ist um so bedeutsamer, als die ausländischen Gesellschaftsformen von den inländischen wesentlich verschieden sind. Die wirtschaftliche Betrachtuna führt hiernach nicht zu einer Bejahung der eingangs gestellten Fragen. Aber auch die rechtliche Betrachtung kann nicht zu einem anderen Ergebnis führen. § 9 Abs. 1 der Rentenbankverordnung sagt in Satz 1, daß die ge⸗ werblichen Betriebe in ihrer Gesamtheit mit demselben Betrage belastet werden wie die Gesamtheit der landwirtschaftlichen Grund⸗ stücke, und in Satz 2, daß diese Last auf die einzelnen Unternehmer der bestehenden Betriebe umzulegen ist. Wenn hieraus im Schrift⸗ tum ein Streit darüber entstanden ist, ob die Rentenbankumlage eine reale oder personelle Belastung ist, so ist dies insoweit ein müßiger Streit um Worte, als damit nicht mehr gesagt werden oll, als daß wirtschaftliche Werte, die erst durch ihre subiektive

erknüpfung mit einer Person Vermögen werden, nicht anders als durch eine Verpflichtung dieser Person ergriffen werden können. Mit dieser Selbstverständlichkeit ist aber keineswegs entschieden, daß, wenn dieselbe Person mehrere Vermögensmassen als Rechtstraäger re⸗ präsentiert, diese sämtlichen Vermögensmassen mit der Belastung be⸗ troffen werden sollen. In dieser Hinsicht hat die Vorschrift im

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soweit, als in seiner e das Vermögen von Betrieben der im § 9 Abs. 1 Setz 1 bezeichneten Art repräfentiert wird. Daß unter derartigen Betrieben aber nur inländische Betriebe gemeint sein können, ergibt sich daraus, daß diese Betriebe danach bestimmt werden, ob sie der Besteuerung nach dem Gesetz über die Besteuerung der Betriebe vom 11. August 1923 (Reichsgesetzbl I S. 769) unter⸗ legen haben. Unter den hier bezeichneten Betrieben können aber nur inländische Betriebe gemeint sein. Denn das Betriebssteuer⸗ gesetz bezieht sich nach Artikel I. Artikel II §8§ 1, 3 nur auf solche Se Betriebe, in denen subjektiv einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer beschäftigt sind und deren Inhaber verpflichtet ist die Steuer vom Arbeitslohn für diese Arbeitnehmer an das Reich abzuführen. Allerdings hat der Reichsminister gemeint, daß, wenn im 5 1 des § 9 Abs. 1 der Rentenbankverordnung und dem⸗ entsprechend auch im § 18 Abs. 1. der Durchführungsbestimmungen von einer Belastung der Betriebe, nicht der Betriebsunter⸗ nehmer, die Rede sei, damit nur habe zum Ausdruck gebracht werden sollen, daß die als umlagepflichtig ins Auge zu fassenden Personen nur mit ihrem Betriebsvermögen heranzuziehen seien und daß dies nur der Fall sein solle, wenn sie Arbeitnehmer in ihren Betrieben beschäfbäigen. Allein um dies auszudrücken, bedurfte es nicht erst der Bezugnahme auf das Betriebssteuergesetz, das sich hierzu um so weniger eignete als es gar keine Vermögensbelastung be⸗ handelte. Dagegen war im Betriebssteuergesetz eines umfassend ge⸗ regelt: das war eine erschöpfende Umschreibuna des Kreises der zu belastenden Personen, sowohl nach der positiven Seite der Belastung, wie nach der negativen Seite der Befreiungen hin. Wenn also die Rentenbankverordnung auf das Betriebssteuergesetz Bezug nimmt, so kann dies nur geschehen sein, um aus ihm vor allem die Bestimmung des Kreises der umlagepflichtigen Personen zu entnehmen. Daß danach aber nur die Repräsentanten inländischer Betriebe, wie dar⸗ gelegt, in Betracht kommen, stimmt mit dem überein, was auch wirtschaftlich nur als von der Rentenbankeinrichtung gewollt an⸗ zunehmen ist. Wenn im § 9 Abs. 1 Satz 2 weiter vorgeschrieben ist, daß diese Last auf die einzelnen Unternehmer der bestehenden Betriebe nach näherer Bestimmung der Reichsregierung umzulegen ist, so ist damit die Regelung der subiektiven Umlagepflicht als in Satz 1 bereits erfolgt vorausgesetzt und der näheren Bestimmung der Reichsregierung nur noch die Ausmittlung des Umlegungsschlüssels überlassen. Damit ist die Verneinung der eingangs gestellten ersten Frage nicht nur unter dem wirtschaftlichen, sondern auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt gegeben. Ein ausländischer Betrieb, der Arbeitnehmer beschäftigt, ist auch dann nicht rentenbankumlagepflichtig, wenn er ganz oder teilweise von einem inländischen Teilhaber reprä⸗ sentiert wird. Ist dies aber der Fall, so ist schlechthin nicht ein⸗ zusehen, was den Gesetzgeber hätte veranlassen sollen, den Repräsen⸗ tanten eines solchen ausländischen Betriebs mit diesem der Um⸗ lagepflicht nur deshalb zu unterwerfen, weil er zufällig auch Unter⸗ nehmer eines inländischen Betriebs ist, der mit dem ausländischen weder in einem wirtscheftlichen noch in einem rechtlichen Zusammen⸗ hange steht. Daß zur Durchführung der Rentenbankumlage für die Ausmittlung der Schlüsselzahl möglicherweise auf die Betriebs⸗ vermögensfeststellung zurückgegriffen werden würde, wie sie zur Brot⸗ versorgungsabgabe vorgenommen worden ist, konnte einen solchen An⸗ laß keinesfalls bieten. Denn war der Inhaber des inländischen Betriebs ein Nichtdeutscher, so hatte bei seiner Veranlagung zur Zwangsanleihe, auf die die Brotversorgungsabgabe ihrerseits zurück⸗ ging 5 des Gesetzes vom 23. Juni 1923, Reichsgesetzbl I S. 410) das ausländische Betriebsvermögen ohnehin auszusche den (vgl. § 8 des Zwangsanleihegesetzes und § 2 Abs. 1 Nr. 2. Abs 2 Nr. 2 des Vermögenssteuergesetzes) War der Betriebsinhaber aber ein Deutscher, so konnte auch hier die Trennung des inländischen und ausländischen Betriebsvermögens, da es sich je um selbständige Be⸗ triebe handelte, keinen Schwierigkeiten begegnen. Für die Zugrunde⸗ legung des gesamten (in⸗ und ausländischen) Betriebsvermögens, wie es für den ersten Teil der Brotversorgungsabgabe maßgebend ist, kann man sich hiernach auch nicht auf § 38 Abs. 1 Satz 2 der Durchführungsbestimmungen berufen, der eine dieser Festsetzung ent⸗ sprechende Festsetzung für die Rentenbankumlage für irrevisibel erklärt. Diese Unanfechtbarkeit reicht nur soweit, als der Gegenstand der Rentenbankumlagepflicht sich mit dem Gegenstand der Brotversor⸗ gungsabgabe deckt. Damit ist auch die zweite der im Eingang auf⸗ geworfenen Fragen auch vom rechtlichen Standpunkt aus zu verneinen. (Urteil vom 8. Juli 1924 II A 95/24.)

lirung der Umlagepflicht ab und geht vom Grundgedanken der Rentenbankverordnung aus, so ergiebt sich folgendes: Die Ziffer

§. 9 Abs. 1 Satz 1 allerdings eine reale, d. h. den Gegenstand be⸗ zeichnende Bedeutung. Der Unternehmer ist umlagepflichtig nur in⸗

Letmathe. Am 10. Oktober

1. Handelsregister.

Achim. [63491] In das hiesige Handelsregister B unter Nr. 27 ist heute zu der Firma Theo, dorfgewinnungsgesellschaft mit beschränk⸗ ier Haftung in Achim, eingetragen: Die irma ist erloschen.

Amtsgericht Achim, 14. Oktober 1924.

Achim. [63490] In das hiesige Handelsregister A unter Nr. 42 ist heute zu der Firma Heinr. Wahl Nachf., Kommanditgesellschaft in iim, eingetragen worden: Die Liqui⸗ büen ist beendet. Die Firma ist er⸗ en. Amtsgericht Achim, 17. Oktober 1924.

1t 8 [63492] 88 unser Handelsregister ist ein⸗ setragen:

Am 8. Oktober 1924 unter A Nr. 436: Jung & Nolte, Einsal. Offene Handels⸗ resellschaft, die am 1. August 1924 be⸗ onnen hat. Persönlich haftende Gesell⸗ shafter sind die Bauunternehmer August

Gemäß

29. September 1924 ist

geändert.

hoff. tung, Werdohl): beschluß vom 1. Stammkapital auf

Altena, Westf. Ansbach.

Bei der schaft“ in Ansbach: Valentin Müller

Jung in Einsal und Heinrich Nolte in

Bei B Nr. 132 (Julius Graf, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Dahle): Gesellschafterbeschluß

kapital auf Goldmark umgestellt und auf 15 000 Goldmark ermäßigt; 1 schaftsvertrag ist bezüglich der Höhe des Stammkapitals und der Geschäftsanteile

Bei B Nr. 147 (Werthmann §& Mühl⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ Durch Gesellschafter⸗ Oktober 1924 ist das 2000 Goldmark um⸗ gestellt und der Gesellschaftsvertrag be⸗ züglich der . des e und der Stammeinlagen geändert. Amtsgevricht Altena, Westf.

Handelsregistereintrag. „Hürnerbräu Die Prokura des ist erloschen. Kaufmann Hans Scheuring in Ansbach

ist Gesamtprokura in der Weise erteilt, daß er gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen zur Vertretung berechtigt ist. Ansbach. den 18. Oktober 1924. Amtsgericht.

———

Essen, 1924:

vom

das Stamm. Artern. [63494]

In unser Handelsregister B ist heute bei der unter Nr. 6 verzeichneten Aktien⸗ gesellschaft in Firma Louisenwerk Ton⸗ industrie Aktiengesellschaft Voigtstedt zu Voigtstedt folgendes eingetragen worden: Der Direktor Karl Holzmann in Voigt⸗ stedt ist aus dem Vorstand ausgeschieden.

Der Direktor Otto Gerstmann in Voigtstedt ist zum Vorstandsmitglied be⸗ stellt. Derselbe ist berechtigt, nur in Ge⸗ meinschaft mit einem weiteren Vorstands⸗ mitglied oder mit einem Prokuristen die Gesellschaft zu vertreten und die Firma zu zeichnen. 8

Artern, den 20. Oktober 1924.

Das Amtsgericht.

der Gesell⸗

Firma

die schränkter

8*

[63493] Aktiengesell⸗ (63495] heute

8 1 *

Bad Essen. 1” In das Handelsregister Abt. K ist

Dem

Nr. 127 die Firma August Höger, Bad Ilen. Iocghen Höger, Bad Essen.

Nr. 138 die Firma Dietrich Grotheer, Bad Essen, Inhaber Kaufmann Dietrich Grotheer, Bad Essen.

Nr. 129 die Firma Heinrich Dam⸗ kröger, Bad Essen. Inhaber Hotelbesitzer Heinrich Damkröger, essen. Amtsgericht Bad Essen, 20. 10. 1924.

Bautzen. 3 In das Handelsregister ist heute ein⸗

etragen worden: 1. Auf Blatt 741, die Aug. Nowack Karosseriewerk Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Bautzen und 2. auf Blatt 814, Siedlungsgesellschaft

hütte in Großdubran betr.: Die Liqui⸗

dation ist beendet. loschen. Amtsgericht Bautzen, 18. 10.·24.

Bernan, Mark. 1 In unser Handelsregister Abteilung ist heute unter Nr. 116 die Firma „Erich

Ewald Gries, Bernau bei

als deren Inhaber der Kaufmann Erich

Ewald Gries, Berlin, eingetragen worden.

Bernau bei Berlin, 16. Oktober 1924. Amtsgericht.

Hotelbesitzer August

ielereld 8 1[63498] In unser Handelsregister Abteilung X ist eingetragen worden: G Am 13. Oktober 1924 bei Nr. 1921 (offene Handelsgesellschaft G. W. Schür⸗ mann & Co. in Bielefeld): Die Gesell⸗ aft ist aufgelöst. Der bisherige Gesell⸗ scaftei Kaufmann Gustav Wilhelm Schürmann in Bielefeld ist alleiniger In⸗ haber der Firma. 8 Am 13. Oktober 1924 unter Nr. 1951 die Firma Friedrich Wittler, Nährmittel⸗ fabrik, mit dem Sitz in Bielefeld und als deren Inhaber der Kaufmann Friedrich Wittler in Bielefeld. 9 Am 14. Oktober 1924 bei Nr. 656 (offene Handelsgesellschaft Bielefelder Leinen⸗ und Wäsche⸗Industrie⸗Gesellschaft einrich Eggemann in Bielefeld): Der Kaufmann Dr. jur. Alfred Schmeltzer in Köln ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Gleichzeitig ist der Kaufmann Ludwig

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[63496]

mit be⸗ Haftung Margarethen⸗

Die Firma ist er⸗

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rlin“, und