§ 19.
Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist erforderlich. daß alle Mitglieder des Fachausschusses oder der Abteilung unter Mitteilung der Beratungsgegenstände geladen werden und daß an der Ab⸗ stimmung der Vorsitzende sowie mindestens einer der Beisitzer und
je zwei der Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter teilnehmen.
Bei Verhandlungen und Beschlüssen auf Grund des § 20 Abs. 1 Ziffer 1 bis 7 des Hausarbeitgesetzes, die nur eine Abteilung betreffen, tritt diese an die Stelle des Fachausschusses.
8 Die Beschlüsse des Fachausschusses werden, vorbehaltlich der Vorschrift des § 25 des Hausarbeitgesetzes, mit einfacher Stimmen⸗ mehrheit gefaßt. Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 21.
Bei Beschlüssen gemäß § 20 Nr. 1, 3, 4 und 5 des Haus⸗ arbeitgesetzes muß die gleiche Zahl von Vertretern der Gewerbe⸗ treibenden und der Hausarbeiter mitwirken (§ 25 Abs. 1 des Haus⸗
arbeitgesetzes). Sind auf der einen Seite mehr Vertreter als auf der anderen erschienen, so scheidet auf der Seite, die mehr Vertreter aufweist, die überschüssige Zahl von Vertretern, mit dem am Lebensalter jüngsten beginnend, aus.
Die den Hausarbeitern gleichgestellten Zwischenmeister wirken bei der Erfüllung der Aufgabe des § 20 Nr. 3 und 4 des Haus⸗ arbeitgesetzes nur insoweit mit, als es sich um Mindestentgelte handelt, die an die Zwischenmeister zu zahlen sind: die den Gewerbetreibenden gleichstehenden Zwischenmeister wirken nur insoweit mit, als es sich um Mindestentgelte handelt, die von den Zwischenmeistern zu zahlen sind.
Die Abstimmung muß geheim sein, wenn mindestens Hälfte entweder der Vertreter der Gewerbetreibenden oder Vertreter der Hausarbeiter dies verlangt.
Ueber jede Beratung ist eine Niederschrift, aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Vei Genehmigungsbeschlüssen nach § 31 und Festsetzungsbeschlüssen nach § 32 des Hausarbeitgesetzes muß die Niederschrift erkennen lassen, ob ihnen der Vorsitzende, ein Beisitzer und zwei Drittel der Vertreter zugestimmt haben (§ 34 des Hausarbeitgesetzes).
Die Niederschrift oder ein Auszug daraus darf nur Genehmigung der Aussi htsbehörde (§ 30) veröffentlicht werden. War die Abstimung geheim (§ 22), so darf bei der Veröffent⸗ lichung der Niederschrift oder eines Auszugs daraus über den Verlauf der Abstimmung im einzelnen nichts mitgeteilt werden; nur in Fällen, in denen gemäß § 34 des Hausarbeitgesetzes eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben ist, muß die Veröffentlichung genaue Zahlen über das Abstimmungsverhältnis enthalten.
§ 24.
Beschlüsse, welche die Befugnisse der Fachaus chüsse über⸗ chreiten oder gegen die gesetzlichen Vorschriften sen vom
orsitzenden unter Angabe der Gründe mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden. Die Beanstandung kann von jedem Vertreter der Gewerbetreibenden und der Hausarbeiter, der an der Beschluß⸗ fassung teilgenommen hat, binnen zwei Wochen mittels Beschwerde 11“ (§ 30) angefochten werden. Diese entscheidet ültig.
B. Verfahren auf Festsetzung von Mindest⸗ entgelten. “
Ein Verfahren auf Festsetzung von Mindestentgelten wird von Amts wegen oder auf Antrag einer der hierzu nach § 26 Abs. 2 des Hausarbeitgesetzes berechtigten wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer eingeleitet, falls im Bezirke des Fachausschusses den Hausarbeitern oder einem Teile von ihnen offenbar unzulängliche Entgelte gezahlt werden und eine Ver⸗ . zur Herbeiführung zulänglicher Entgelte nicht erzielt worden ist.
Geht bei dem Fachausschuß ein solcher Antrag ein, so hat der Vorsitzende den Antrag auf die Tagesordnung einer innerhalb von vier Wochen einzuberufenden Sitzung zu setzen (§ 20 Abs. 1 Nr. 3, § 26 Abs. 2 des Hausarbeitgesetzes). In dringenden Fällen ist g Frist möglichst abzukürzen.
die der
mit
§ 26.
Der Fachausschuß hat vor der Beschlußfassung Erkundigungen einzuziehen, ob für den in Frage kommenden Gewerbezweig in seinem Bezirke bereits gültige Tarifverträge, die die Entgelte der Hausarbeiter regeln, bestehen.
Liegt ein solcher Tarifvertrag vor, der zulängliche Entgelte vorsieht, aber nicht für alle in Frage kommenden Hausarbeiter Geltung hat, so ist der Fachausschuß berechtigt, die Bestimmungen des Tarifvertrages über Entgelte gemäß § 31 des Hausarbeit⸗ gesetzes als allgemeinverbindlich zu genehmigen. Vor der Ge⸗ nehmigung soll der Fachausschuß bei der Reichsarbeitsverwaltung Carifabteilung) feststellen, ob bereits ein Verfahren auf Erklärung der allgemeinen Verbindlichkeit des Tarifvertrags schwebt. In diesem Falle soll das Verfahren vor dem Fachausschuß auf Ge⸗ nehmigung der Allgemeinverbindlichkeit bis zum Abschluß des Verfahrens auf Allgemeinverbindlicherklärung ausgesetzt werden, falls nicht hiervon eine wesentliche Verzögerung zu befürchten ist.
Liegt ein Tarifvertrag, der die Entgelte der Hausarbeiter regelt, nicht vor, so hat der Fachausschuß zunächst auf den Abschluß einer tariflichen Vereinbarung über die Entgelte hinzuwirken. Kommt eine solche zustande, so ist der Fachausschuß gemäß § 31
des Hausarbeitgesetzes berechtigt, die Bestimmungen der Verein⸗ barung über die Entgelte als allgemein verbindlich zu genehmigen.
Nur in dringenden Fällen, falls trotz der Bemü ungen des Fachausschusses eine den Fär Vereinbarung über die Ulchungee nicht zustande kommt oder die Bestimmungen eines bereits bestehenden oder eines auf Anregung des Fachausschusses neu abgeschlossenen Tarisvertrags zur Genehmigung nicht geeignet sind, soll der Fach⸗ ausschuß Mindestentgelte für die Hausarbeiter seines Gewerbe⸗
mnece und seines Bezirkes gemäß § 32 des Hausarbeitgesetzes etzen. § 27.
„Beschlüsse über die Genehmigung von Tarifverträgen oder über Festsetzung von Mindestentgelten sind endgültig, wenn sie von dem Vorsitzenden und mindestens einem Beisitzer und zugleich von einer Zweidrittelmehrheit der Vertreter gefaßt sind. Auf die gesetz⸗ mäßige Zusammensetzung des Fachausschusses (§ 21) ist zu ochten. Kommt die Zweidrittelmehrheit der Vertreter nicht zustande, so bedürfen die Beschlüsse der Bestätigung durch die Behörde, die den Fachausschuß errichtet hat, oder eine von ihr bezeichnende Be⸗ hörde (§§ 32, 34 des Hausarbeitgesetzee). “ Werden Bestimmungen eines Tarisvertrags über die Entgelte endgültig genehmigt oder Bestimmungen über Mindestentgelte endgültig festgesetzt, so ist eine Abschrift der Bekanntmachung (§ 35 des Hausarbeitgesetzes) durch den Fachausschuß unverzüglich der Neichsarbeitsverwaltung (Tarifabteilung) in Berlin zu übersenden. Entsprechend ist der Reichsarbeitsverwaltung (Tarifabteilung) auch von der Aufhebung von bekanntgemachten Genehmigungs⸗ oder Festsetzungsbeschlüssen Mitteilung zu machen.
C. Verfahren bei der Tätigkeit als Schlichtungs⸗ ausschuß.
§ 29.
„Wird der Fachausschuß nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 des Hausarbeit⸗ gesetzes als Schlichtungsausschuß bei einer Arbeitsstreitigkeit tätig, an der neben Hausarbeitern noch andere Arbeiter beteiligt sind (§ 41 des Hausarbeitgesetzes), so soll er, falls ein Schlichtungsausschuß oder ein Schlichter bereits mit der Sache befaßt ist oder wird. diesen von der Einleitung des Verfahrens und seinem Verlauf in Kenntnis setzen. In gleicher Weise soll ein Schlichtungsausschuß
“
131“ 8 8
: 8 8 “ oder ein Schlichter, wenn er in einem derartigen Falle tätig
Ich habe gemäß 8 8 Ziffer 2 und 21 d
wird dem zuständigen dehan h g⸗ Mitteilung machen. Auf das Ver
ahren vor dem Fachausschusse finden die für das
Schlichtungsverfahren geltenden Vorschriften entsprechende An⸗
wendung. Für die Zusammensetzung gilt § 21.
Bestehen Zweifel, ob im Falle von Arbeitsstreitigkeiten, an denen Hausarbeiter und andere Arbeiter beteiligt sind, der Fach⸗ ausschuß oder der Schlichtungsausschuß das Verfahren einzustellen hat (§ 41 Abs. 1 des Hausarbeitgesetzes), so entscheidet die oberste Landesbehörde oder die von ihr bezeichnete Behörde. Erstreckt sich der Bezirk des Fachausschusses oder des Schlichtungsausschusses über das Gebiet eines Landes hinaus, so entscheidet der Reichs⸗ arbeitsminister. Wenn eine Arbeitsstreitigkeit gleichzeitig dem
Fachausschuß und dem Schlichter vorliegt, so hat der Fachausschuß
das Verfahren auf Verlangen des Schlichters einzustellen.
In. Aufsicht und Geschäftsführung.
Die Fachausschüsse unterliegen der Aufsicht derjenigen höheren Verwaltungsbehörde, in deren Bezirke sie ihren Sitz haben. Welche ee h hierunter zu verstehen ist, bestimmt die oberste Landes⸗
ehörde. —
§ 31.
Die Kosten der Fachausschüsse tragen die Länder (§ 43 des Hausarbeitgesetzes).
Die Aufsichtsbehörden (§ 30) überweisen den Fachausschüssen sur Bestreitung der aus ihrer Tätigkeit ermwachsenden Kosten nach Unweisung der obersten Landesbehörden die erforderlichen Beträge und bestimmen das Nähere wegen deren Verausgabung und Ver⸗ waltung sowie wegen der Rechnungslegung. .
§ 32.
Bei der Errichtung der Fachausschüsse ist auf die räumliche und bureaumäßige Verbindung mit bereits vorhandenen sonstigen Arbeitsdienststellen Bedacht zu nehmen.
Bestehen mehrere Fachausschüsse an einem Orte, so kann — sofern nicht eine Verbindung mit sonstigen Arbeitsdienststellen gemäß Abs. 1 möglich ist — die oberste Landesbehörde anordnen, daß gemeinsame Einrichtungen für den Geschäftsdienst, die Ge⸗ schäftsräume und dergleichen getroffen werden.
Erstreckt sich der Bezirk eines der beteiligten Fachausschüsse über mehrere Länder, so erfolgt die Anordnung nach Verein⸗ barung der beteiligten obersten Landesbehörden.
§ 33.
8
Die Bestimmungen der §§ 5, 6, 10, 11, 12, 19, 20, 21, 22,
24, 27 über die Vertreter gelten sinngemäß auch für die Stell⸗ 1
vertreter. Artikel 2.
11“ 8.
Die vorstehende Verordnung tritt mit dem 1. Dezember 1924
in Kraft; gleichzeitig treten die Bestimmungen über Fachausschüsse für Hausarbeit vom 18. Juni 1914 (Reichsgesetzbl. S. 221) und 27. März 1916 (Reichsgesetzbl. S. 204) außer Kraft. Berlin, den 28. November 1924. “ 88 Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Geib.
8 8
Die amtlichen Indexziffern vom 26. November 1924.
Die auf den Stichtag des 26. November berechnete Großhandels⸗ indexziffer des Statistischen Reichsamts ist gegenüber dem Stande vom 18. November (128,4) um 0,5 vH auf 129,0 gestiegen. Höher lagen namentlich die Preise für Getreide, Butter, Baumwoll⸗ garn, Hanf, Wolle und die Mineralöle. Gesunken sind die Preise für Rind⸗ und Schweinefleisch, Ochshäute und Kalbfelle, Baumwolle und Jute sowie für die meisten Nichteisenmetalle Von den Haupt⸗ gruppen stiegen die Lebensmittel von 123,4 auf 124,2 oder um 0,6 vH und die Industriestoffe von 137,7 auf 137,9 oder um 0,1 vH.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Ernährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Bekleiduna) stellt sich für Mittwoch, den 26. November, auf 122,2 und ist demnach gegenüber der Vorwoche (122,5) annähernd unverändert geblieben.
Berlin, den 28. November 1924.
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
Prenßen. Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Studienrat, Professor Dr. phil. Pleßner in Köl zum Oberstudienrat ernannt worden. 8
s8 Gesetzes zum Schutze der Republik die Zeitung „Pr. Eylauer Kreis⸗ zeitung“ in Pr. Eylau auf die Dauer von fünf Tagen, und zwar vom 29. November bis 3. Dezember 1924 einschließlich verboten.
Königsberg i. Pr., den 28. November 1924.
Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen.
Ich habe gemäß § 8 Ziffer 2 und 21 des Gesetzes zum Schutz der Republik die Zeitung „Wehlauer Tagevlatt“ in Wehlau auf die Dauer von fünf Tagen, und zwar vom
29. November bis 3. Dezember 1924 einschließlich verboten.
Königsberg i. Pr., den 28. November 1924. “ Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußer
Auf Grund des § 20 der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 23 (RGBl. S. 706) ist kolgen den Personen der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handel untersa gt worden: 1. Karl Hayne, hier, Mozartstr. 1, 2. Wilhelm Sied⸗ bürger, hier, Voßstr. 50, und 3. Hermann Eicke, hier, Sallstr. 9.
Hannover, 27. November 1924. Städt. Polizeiverwaltung. J. A.: Weber.
Nichtamtliches.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 28. November 1924. ““
— Nach einer Bekanntmachung des Börsenvor⸗ stands (Abt. Wertpapierbörse) und der Zu⸗ lassungsstelle wird vom 1. Dezember 1924 ab das Amtliche Kursblatt der Berliner Wertpapierbörse auf Reichsmark umgestellt. Es erfolgen die Notierungen
1. für Aktien und Anteile. a) die noch nicht auf Goldmark um⸗ gestellt sind in „Reichsmark für 100 Papiermark“, b) die bereits auf Goldmark umgestellt sind, in „Reichsmark für 100 Goldmark“;
2. für festverzinsliche Werte, a) soweit sie nach der bisherigen Notierungsart über 15 Milliarden Prozent notierten, i
1131““ 1“
n „Reichsmark
für 100 Papiermark“, b) soweit sie bis 15 Milliarden Prozent naz der bisherigen Notierungsart notiert sind. in „Reichsmark für einn Million Papiermark“, wobei beabsichtigt ist, diese Papiere, auch weng ihr Kurs nach dem 1. Dezember 1924 15 Milliarden Prozent bigh beriger Notierungsart übersteigt, bis auf weiteres in „Reichsmarf süt eine Million Papiermark“ weuer zu notieren; c) 8 — 15 % Reiche schatzanweisungen „K“ von 1924 in „Reichsmark für eine Milliarde Papiermark; .3, für die festverzinslichen wertbeständigen Anleihen, die bieher in „Mark für eine Goldmark“ notiert wurden, in „Reichsmark für 100 Goldmark“;
4. für die Anleihen, die auf Dollar lauten, in Prozenten:
5. für die nach Sachwert verzinslichen Pfandbriefe und Schuld⸗ verschreibungen, die bisber in Billionen notiert wurden, in „Reichsmark“
— Mit der Wiederaufnahme des handelsrecht⸗ lichen Lieferungsgeschäfts am 1. Dezember 1924 wird laut Meldung des „W. T. B.“ die Zeit für die Notierun gen an der Berliner Produktenbörse für alle Waren auf 2 Uhr festgesetzt. Notierungen im Zeitgeschäft sollen nicht vor 12 ½ Uhr beginnen. Sonnabends, beginnend mit dem 29 No⸗ vember d. J, wird die Notierung um 1 ¼ Uhr stattfinden, um 1 ½ Uhr ist Börsenschluß. Die Tagung der Drei⸗Männer⸗Kommission beginnt um 1 ½ Uhr. Die Vermittlungsgebühr für die Matler wird bei Ge⸗ schäften in Weizen, Roggen, Hafer und Mais auf b Reichsmark sg. in Roggenmehl auf 5 Reichspfennig für den Sach estgesetz
— Der Abschluß der Victoria zu Berlin, Allg. Vers.⸗A.⸗G. weist einen Ueberschuß von 760 558,60 Billionen Mark aus wovon in der großen Lebensversicherung 2 % verteilt werden. Die Aktjonäre erhalten nichts. Die Goldmarkeröffnungsbilanz weist ein Vermögen von 135 334 423,71 Goldmark aus, dem in den Passiven 125 880 448 Gold⸗ mark Reserven gegenüberstehen. Das volleingezahlte Attienkapital wird von 6 Millionen auf 3 Millionen Mark herabgesetzt und 1 149 137 Goldmark werden als Umstellungsreserve im gesetzlichen Reservefonds zurückgestellt. Der Nennbetrag der Aktien wird also im Verhältnis von 2:1 von je 1000 ℳ auf je 500 ℳ herabgesetzt. Der Lebens⸗ versicherungsbestand war Ende 1923 rund 150 Millionen Goldmark.
In der Goldmarkeröffnungsbilunz der Victoria, Feuer⸗ Versicherungs⸗A.⸗G. wurde das Aktienkapital auf 600 000 Goldmark festgesetzt, 92 201,87 Goldmark wurden in den gesetzlichen Reservefonds gelegt. Die Zusammenlegung beträgt 7,5: 1 oder, wenn man die wertlose Vollzaylung rechnen will, 30: 1. Die alte Aktie lautet danach auf 100 ℳ. Gleichzeitig wurde das Aktienkapital auf 3 Millionen Goldmark erhöht. Auf je zwei alte Aktien kann eine neue im Nennwert von 400 ℳ bezogen werden.
— In der vorgestrigen Sitzung des Aufsichtsrats des Nord⸗ deutschen Lloyd wurde laut Meldung des „W. T. B.“ be⸗ schlossen, der Generalversammlung die Umstellung des Kapitals auf 32 Millionen Stammaktien und eine Million Vorzugsaktien vorzuschlagen, was die Festsetzung des Nenn⸗ wertes einer jeden Stammaktie von bisher 1000 ℳ auf 40 G⸗M. und jeder Vorzugsaktie von 1000 ℳ auf 5 G.⸗M. bedingt. Gleich⸗ zeitig wird beantragt, das herabgesetzte Grundkapital um bis zu 32 Millionen Goldmark Stammaktien und eine Million Goldmark Vorzugsaktien zu erhöhen und Vorstand und Aufsichtsrat unter Ausschluß des gesetzlichen Be⸗ zugsrechts der Aktionäre zu ermächtigen, Zeit und Emzelheiten der Kapitalserhöhung festzusetzen und die entsprechende Aenderung der Satzungen vorzunehmen. Die Verwaltung hat es für richtig gehalten, bei ihren Vorschlägén von äußerster Vorsicht bei der Bewertung der Aktiven auszugehen und gleichzeitig eine starke Reservebildung ins Auge zu fassen, weil sie der Ansicht ist, daß bei den internationalen Wettbewerbsverhältnissen in der Seeschiffahrt stärkste innere Kräftigung notwendig ist. Ob und wann von der erbetenen Ermächtigung zur Erhöhung des Aktienkapitals, die übrigens trotz des formell aus⸗ zuschließenden Bezugsrechts durch eine dem Uebernehmer auzu⸗ erlegende Anbietungsverpflichtung die Rechte der Aktionäre wahren würde, Gebrauch gemacht wird, hängt von der Entwicklung der Ver⸗ hältnisse ab. Die Goldmarkeröffnungsbilanz weist neben dem Grund⸗ kapital von 33 Millionen Goldmark 20 Millionen an offenen Re⸗ serven auf, nämlich abgesehen von der Umstellungs⸗ (gesetzliche Rück⸗ lage, die auf 10 Millionen zu bemessen ist, eine Erneuerungsrücklage und eine Versicherungsrücklage von je 5 Millionen Goldmark⸗ 33 Seedampfer (19 Pesegier. und Frachtdampfer mit 207 436 Brutto⸗ registertonnen und 14 Frachtdampfer mit 116 250 Tonnen Tragfähig⸗ keit) sind mit einem Wert von 70,32 Millionen Goldmark, 35 Nord⸗ seedampfer und 169 Leichterfahrzeuge usw, mit 1,625 Millionen Goldmark eingeschätzt. Grundbesitz, Gebäude, Inventar und Anlagen sind mit 4,620 Millionen Golkmark bewertet, was nach dem Prüfungsbericht, soweit amtliche Taxen vorliegen, dem 4. Teil der amtlichen Schätzung entspricht. Aktien fremder Schiffahrtsgesell⸗ schaften sind mit 4.381 Millionen Goldmark und Beteiltgungen an dritten Unternehmungen einschließlich Kohlenzeche Emscherlippe mit 10,346 Millionen aufgeführt. Lagerbestände an Proviant, Kohle unw. in Bremen und Bremerhaven werden mit 1,67 Millionen, Lager⸗ bestände der Werkstätten in Bremerhaven mit 2,19 Millionen Mark bewertet.
— Nach dem Geschäftsbericht der Kalker Maschinen fabrik A⸗G zu Köln⸗Kalk über das Geschäftsjahr 1923,24 sowie über Goldmarkeröffnungsbilanz für den 1. Juli 1924 mit Er⸗ läuterungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats machten sich die Folgen der Ruhrbesetzung in einem weiteren erheblichen Rückgang in den Auftragsmengen bemerfbar, der sich durch die immer schwieriger sich gestaltende allgemeine Lage der deutschen Wirtschaft noch ver⸗ schärfte. Die Stabilisierung der Währung veranlaßte eine Reihe Besteller, erteilte Aufträge aus Mangel an Geldmitteln zu wider⸗ rufen. Mit Rücksicht auf die undurchsichtigen Verbältnisse schlägt der Vorstand vor, den erzielten Ueberschuß auf neue Rechnung norzutragen. Die Aussichten für das laufende Geschäftsjahr haben sich insofern etwas gebessert, alz verschiedene zurückgezogene Aufträge wieder erneuert wurden, auch sind weitere Bestellungen eingegangen, so daß für die verringerte Be⸗ legschaft während der ersten neun Monate des neuen Geschäftsjahrs hinreichend Beschäftigung vorliegt. Ueber den etwaigen Ertrag des laufenden Geschäftsjahrs läßt sich zurzeit noch nichts sjagen, zumal der Wettbewerb auf dem Weltmarkt hinsichtlich der wenigen zur Ver⸗ gebung kommenden Aufträge mit Rücksicht auf das große Arbeits⸗ bedürfnis der Maschinenfabriken außerordentlich scharf ist und in sehr weitgehenden Zugeständnissen bezüglich der Preise und Zahlungs⸗ bedingungen Ausdruck findet. — Es wird beantragt, das Grund kapital der Gesellschaft auf 3 851 500 ℳ in der Weise umzu⸗ stellen, daß auf die Stammaktien der Betrag von 3 600 000 ℳ und auf die Vorzugsaktien der tatsächlich für sie ein⸗ gezahlte Goldmarkbetrag von 251 500 ℳ entfällt, daß weiter 400 000 ℳ der gesetzlichen Rücklage und der Rest von 43 000 ℳ einer Unterstützungsrücklage für Beamte und Arbeiter überwiesen werden. Es wird ferner beantragt, entsprechend dem auf die Stamm⸗ aktien entfallenden Betrage von 3 600 000 ℳ den Nennbetrag der vor⸗ handenen 7200 Stammaktien auf je 500 ℳ umzustellen, den auf die Vorzugsaktien entfallenden Betrag von 251 500 ℳ zur Bildung von 503 Aktien über ebenfalls je 500 ℳ zu verwenden, dann aber diese 503 Vorzugsaktien in Stammaktien umzuwandeln. Das Goldmark⸗ kapital wird, wenn diesen Anträgen stattgegeben wird, bestehen aus 89 Aänzigen Aktiengattung von 7703 Aktien im Nennbetrage von je
— Der Verbraucherpreis für guten gerösteten Kaffee wurde laut Meldung des „W. T. B.“ vom Verein der Kaffee⸗ großröster und ⸗händler, Sitz Hamburg, am 28. d. M. mit 3,70 bis 5,20 ℳ für ein Pfund je nach Herkunft notiert.
London, 28. November. (W. T. B.) Die Deutsche Wiederherstellungsanleihe wurde heute mit einem Auf⸗ geld von 6 ⅜ vH gehandelt.
(W. T. B.) Deutsche
New York, 28. November. — Wiederherstellungsanleihe: Höchster Kurs 95 ⅛, niedrigster
Kurs 95 ¼, Schlußkurs 95 ¼. Umsatz: 672 000 Dollar.
“ 8
Stockholm, 26 November. (W. T. B.) Wochenausweis der bwedischen Reichebant vom 22. November 1924 (in Klammern. er Stand am 15 November 1924) in Kronen Metallvorrat 239 034 178 6239 487 881). Ergänzungenotendeckung 689 434 058 (457 552 918, davon Wechsel auf Inland 306 832 337 (310 540 145), davon Pechsel au, Ausland 2 748 951 (1 066 115), Notenumlau 494 404 931 507 334 143), Notenreserve 108 663 424 (96 641 619), Girofontogut⸗ daben 130 235 328 (127 904 604).
Christianta, 27. November. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 22. November (in Klammern der Stand vom 15 November in 1000 Kronen): Metallbestand 147 227 (147 227), ordentl. Notenausgaberecht 250 000 (250 000) außerordentl. Notenaus⸗ aberecht 25 000 (25 000) gesamtes Notenausgaberecht 422 227 (422 227), Rotenumlauf 367 842 (373 592)) Notenreserve 54 385 (48 635), j, und 2⸗Kronen⸗Noten im Umlauf 10 000 (10 039) Depositen 118 241 (112 282), Auslandeverpflichtungen 2425 (2425), Vorschüsse und Wechselbestand 392 058 (392 830), Guthaben bei ausländischen Banken 39 580 (38 952), Renten und Obligationen 8999 (8999). 1
—.——
Die Ehektrolytkuptfernotierung der Vereinigung ür deutsche Elektrolyrfupfernotjz stellte sich laut Berliner Meldung es „W. T. B.“ am 28. November auf 133,50 ℳ (am 27. November auf 133.25 ℳ) für 100 kg.
Berlin, 28. November. (W. T. B.) Preisnotierungen für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei Haus Berlin.) In Goldmark: Gerstengraupen, lose 18,50 bse 24,7 0 ℳ, Gerstengrütze, lose 18,50 bis 18,75 ℳ, Haferflocken, lose 20,00 bis 21,50 ℳ Hafergrütze, lose 21,50 bis 22,50 ℳ, Roggenmehl 0/1 17,00 bis 19,00 ℳ, Weizengrieß 19,25 bis 22,50 ℳ, Hartgrieß 24,50 bis 29,00 ℳ 70 % Weizenmehl 17,00 bis 19,00 ℳ. Weizenauszug⸗ mehl 19,50 bis 27,75 ℳ, Speiseerbsen. Viktoria 18,00 bis 24,00 ℳ Speiseerbsen, tleine 16,00 bis 17,50 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 22,00 51s 24,25 ℳ, Langbohnen, handverlesen 28,00 bis 33,00 ℳ, Linsen kleine 18,00 bis 27,00 ℳ, Linsen, mittel 28,00 bis 37,50 ℳ, Linsen, große 37,50 bis 55,00 ℳ, Kartoffelmehl 17,25 bis 21,25 ℳ, Makkaroni, Hartgrießware 43,50 bis 58,25 ℳ, ECiernudeln 47,00 bie 73,50 ℳ, Mehlnudeln 25,00 bis 27,00 ℳ. Bruchreis 15,75 bis 18,00 ℳ, Rangoon Reis 19,00 bis 20,00 ℳ, glasierter Tafel⸗ reie 24,25 bis 32,00 ℳ, Tafelreis, Java 32,75 bis 42,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. 80,00 bis 100,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 40,00 bis 46,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 72,00 bis 76,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 60,00 bis 65,00 ℳ. Rosinen Candia 60,00 bis 70,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 75,00 bis 95,00 ℳ, Korinthen choice 65,00 bis 75,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 195,00 bie 210,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 200,00 bis 210,00 ℳ, Zimt (Kassia) 110,00 bis 120,00 ℳ, Kümmel, holl. 55,00 bis 65,00 ℳ schwarzer Pfeffer Singapore 125,00 bis 130,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 175,00 bis 185,00 ℳ Rohkaffee Brasil 210,00 bis 228,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 245,00 bis 310,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 260,00 bis 300,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 330,00 bis 400,00 ℳ Röstgetreide, lose 20,00 bis 22,00 ℳ. Kakao, fettarm 70,00 bis 96.00 ℳ, Kakao leicht entölt 100,00 bis 120,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 320,00 bis 400,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 400,00 bis 470,00 ℳ Inlandszucker Melis 29,50 bis 32,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade 32,25 bis 35,50 ℳ, ücker Würfel 36,50 bis 41,00 ℳ, Kunsthonig 37,00 bis 40,00 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 41,00 bis 47,50 ℳ, Speisesirup, dunkel,
lin Eimern 28,00 bis 32,00 ℳ Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 90,00
bis 95,00 ℳ Marmelade. Vierfrucht 40,00 bis —, — ℳ. Pflaumen⸗ mus in Eimern 45,00 bis 53,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 3,10 bis 8,60 ℳ, Steinsalz in Packungen 3,70 bis 4,20 ℳ, Siedesalz in Säcken 4,40 bis 5,00 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,20 bis 5,80 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 89,00 bis 91,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 89,00 bis 91,00 ℳ Purelard in Tierces 85,00 bis 87,00 ℳ, Purelard in Kisten 85,00 bis 89,00 ℳ, Speisetalg, gepackt 65,00 ie 66,00 ℳ. Speisetalg in Kübeln —,— bis ℳ:, kargarine, Handelsmarke 1 66,00 ℳ. II 60,00 bis 63,00 ℳ, Margarine, Spezialmarke 1 80,00 bis 84,00 ℳ, 71,00 ℳ, Molkereibutter la in Fässern 211,00 bis 220,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Packungen 220,00 bis 226,00 ℳ, Molkerei⸗ butter IIa in Fässern 185,00 bis 200 00 ℳ, Molkereibutter II a in Packungen 190,00 bis 205,00 ℳ, Auslandsbutter in Fässern 230,00 bie 240,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen —,— bis —,— ℳ, Cornet beef 12/6 lbs. rer Kiste 40,00 bie 42,00 ℳ, ausl. Spech, geräuchert, 8/10 — 12/14 108,00 bis 120,00 ℳ, Quadratkäse 45.00 bie
11 69,00 bis
55,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 120,00 bis 133,00 ℳ, bayr. Emmen⸗ valer —,— bis —.— ℳ, echter Emmenthaler 170,060 bie 178,00 ℳ ausl. ungez. Kondensmilch 48/16 20,50 bis 22,50 ℳ, inl. ungez. Kondensmilch 48/12 —,— bis —,— ℳ inl. gez. Kondensmilch 24,50 bie ℳ. Umrechnungszahl: 1000 Milliarden = 1 Goldmark.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen. 8.
Danzig 28 November. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Amerikanische —, G. B., Polnische 100⸗Zlotp⸗vok.⸗Noten 104,73 G. 105,27 B., Berlin 100 Reichsmark 129,675 G. 133,325 B. — Schecks London —,— G., B., Warschau 100 Zlotv 104 18 G., 104 82 B. — Aus⸗ zahlungen: Berlin 100 Reichsmark 129,326 G. 129,974 B., London 25 20 ½ G. —,— B. Schweiz 104,93 G, 105,47 B“, New Pork tele⸗ graphische Auszahlung 542,62 G 545,36 B.
Wien 28. November. (W. T. B.) Notierungen der Devisen⸗ zentrale: Amsterdam 28 675,00 G. Berlin 16 860*) G. Budapest 0 95,00 †) G. Kopenhagen 12 380,00 G., London 328 700,00 G., Paris 3800,00 G., Zürich 13 700,00 G., Marknoten 16 720 *) G. Lirenoten 3040,00 G., Jugoslawische Noten 1025,00 G., Tschecho⸗Slowakische Noten 2114,00 G. Poln. Noten 13 530,00**) G., Dollar 70 460,00 G., Ungarische Noten 0,93,10 †) G., Schwedische Noten 18 760,00 G. — *) für eine Billion, **) für Zlotv, †) für 100 Ung. Kronen.
Prag 28 November. (W. T. B.)- Notijerungen der Devisen⸗ zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 1375,00, Berli 8,11‧, Christiania 504.25, Kopenhagen 597,50, Stockholm 916,00 Zürich 657,00, London 157 ⅞, New York 34,05, Wien 4,80 ½. Madrid 466,00, Marknoten 8,11 ½¼, Polnische Noten 6,53 ¾ Paris 182,75, Italien 149,00. — *) für eine Billion.
ondon, 28 November. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 86,30 ½ New York 4,63,50, Deutschland 19,465 Billionen, Belgien 94,82 ½, Spanien 33,82 ½, Holland 11,47, Italien 106,62. Schweiz 23,99 ½, Wien 328 500.
Paris, 28. November. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland
Bukarest 9,50, Prag 56,30, Wien 26 Amerika 18,67 ⅛, Belgien 91 22 ½ England 86,50, Holland 755,75, Italien 81,10 Schweiz 360,75, Spanien 255,75 Warschau 361,50, Kopenhagen 329,25, Christiania 275,50, Stockholm 503,50
Amsterdam, 28. November. (W. T. B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 11,47 ¼, Berlin 0,58.97 ½ Fl. für eine Billion, Paris 13,23, Brüssel 12,07 ½6, Schweiz 47,82 ½. Wien 0,00,35, Kopen⸗ hagen 43,50, Stockholm 66,65, Christiania 36,65. — (Inoffizielle Notierungen.) New York 247 ⁄, Madrid 33,92 ½, Italien 10,77 ½, Prag 7,43 Helsingfors 6,25, Budapest 0,00,33 ⁄116. Bukarest 1,30, Warschau 0,47 ¾
Zürich, 28. November. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,18, London 24,00, Paris 27,75, Brüssel 25,25, Mailand 22,48 ½ Madrid 70,90, Holland 209,00, Stockholm 139,25, Christiania 76,75. Kopenhagen 90,75. Prag 15.65, Berlin 1,23,35, Wien 0,00,73, Buda⸗ pest 0,00,69 ½, Belgrad 7,50, Sofia 3,75, Bukarest 2,65 Warschau 100,00, Helsingtors 13,00, Konstantinopel 2,87 ½8, Athen 9,25, Buenos Aires 197,00, Italien —,—.
Kopenhagen, 28. November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 26,38 New York 5,70 ½, Berlin 135,65 für 100 Goldmark, Paris 30,70, Antwerpen 28,00, Zürich 110,20, Rom 24,90 Amsterdam 54—, “ 153,35, Christiania 84,50, Helsingfors 14,32,
rag 17,12.
Stockholm, 28 November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 17,22 ½ Berlin 0,88,50 für eine Billion, Paris 19,95, Brüssel 18,25, Schweiz. Plätze 71,75, Amsterdam 150,20, Kopenhagen 65,35, Christiania 55,25, ashington 3,72 ½ Helsingfors 9,36 Prag 11,30.
Christianro, 28 November. (W. T. B.) Devisenkurse. London 31,28, Hamburg 162,00 *) Paris 36,25, New York 6,75. Amsterdam 273,00, Zürich 131,00, Helsingrors 17,05, Antwerpen 33.10 Stock⸗ holm 182,00 Kopenhagen 118,75, Prag 20,35. — *) für 100 Goldmark.
London, 28. November. (W. T. B.) Silber 33 %116, Silber auf Lieferung 331 ⁄½26.
11131“
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7 7
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 28. November. (W. T. B.) (In Billionen. Oesterreichische Kreditanstalt 0,38, Adlerwerke 2,2, Aschaffenburger
Zellstoff 22,7, Badische Anilinfabrik 24,0, Lothringer Zement —,—,
Chemische Griesheim 21,6, Deutsche Gold⸗ und Silber⸗Scheideanst, 190 Frankfutter Maschinen (Pokorny u. Wittefind) 6,25, Hilpert Maschinen 4,5, Höchster Farbwerfe 21,9, Phil. Holzmann 4,3, Holzverkohlungs⸗Industrie 8,0, Wayß u. Freitag 2,95, Zuckertabrik
Bad. Waghäusel 2,8
Hamburg, 28. November. (W. T. B.) (Schlußkurse.) (In Billionen.) Brasilbant Commerz⸗ u. Privatbank 5,9, Vereinsbant 4,85, Lübeck⸗Büchen 96,0, Schantungbahn 2,15, Deutsch⸗ Ausftral, 25,0, Hamburg⸗Amerika⸗Packetf. 26,5, Hamburg⸗Südamerifa 37,0, Nordd. Lloyd 3,7, Vereinigte Elbschiffahrt 2,3, Calmon Asbest 1,0 Harburg⸗Wiener Gummi 2,15, Ottensen Eisen 2,2, Alsen Zement 56,75. Anglo Guano 120 Merd Guano 11,0, Dynamit Nobel 11,0, Holstenbrauerei 47,0 Neu Guinea —,—, Otavi Minen 25,25. — Freivertehr. Kaoko —.,— Sloman Salpeter —,—.
Wien, 28. November. (W. T. B.) (In Tausenden.) Türkische Lose —,—, Mairente 4,2 Februarrente 4,5, Oesterreichische Gold⸗ rente 30,5, Oesterreichische Kronenrente 4,0. Ungarische Goldrente 58,0, Ungarische Kronenrente 9,5, Anglo⸗österreichische Bant 220,0, Wiener Bankverein 119,0, Oesterreichische Kreditanstalt 173.0, Ungar. allgemeine Kreditbank 491,0, Länderbank, junge 242,0 Niederösterr. Eskomptebank 283,0 Unionbanf 153,0, Ferdinand Nordbahn 112,0, Oesterreichische Staatsbahn 4750 Südbahn 57,0 Südbahn⸗ prioritäten 493 0, Siemens⸗Schuckertwerk 124,0, Alpine Montanges. 385,0, Poldihütte 550,0, Prager Eisenmdustrie 1550,0, Rimamurany
—, Oesterreichische Waffenfabrik⸗Ges 320 Brüxer Kohlenberg⸗ bau —,—, Salgo⸗Tergauer Steinkohlen 551,0, Daimler Motoren 11,5, Skodawerke 1290,0 Leykam⸗Josefsthal A.⸗G. 1970 Galizia Naphta „Galicia“ 1465,0, Oesterr.⸗steyer. Magnesit⸗Akt. 34 0
Amsterdam 28 November. (W. T. B.) 6 % Niederlandische Staatsanleihe 1922 A u. B 101,00 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 Fl. 86,25, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 65,75, 7 % Niederl⸗Ind.⸗Staatsanleibe u 1000 Fl. 1027⁄16, Deutsche Reichsbank⸗Anteile 64 00 (Guldenwährung in Prozenten), Nederl. Hande! Maatschappij⸗Akt 114,75 Jürgens Margarine 74,00 Philipe Glueilampen 354,50, Geconsol. Holl Petroleum 165,25, Koninkl. Nederl. Petroleum 338,50. Amsterdam Rubber 1561 3, Holland⸗Amerifa⸗Dampfsch. 67 ⅛ Nederl. Scheep⸗ part⸗Unie 125 ¼⁄, Cultuur Mpij. der Vorstenlanden 157,50 Handels⸗ vereeniging Amsterdam 423,00, Deli Maatschappif 373,50. 8
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 28. November. (W. T. B.) Am vierten Tage der Wollauktion wurden 11 000 Ballen angeboten. Die allgemeine Nachfrage war zufriedenstellend. Die Hauptmenge wurde im vollen Umfange verkauft, wobei die letzten Preise erzielt wurden
Manchester, 28. November. (W. T. B.) Der Gewebe⸗ markt verkehrte in unregelmäßiger Haltung. Das Angebot über⸗ wog. Garne nootierten sester. Es wurden jedoch nur wenig Um⸗ sätze erzielt.
Nr. 46 des „Reichsministerialblatts“ vom 28. No⸗ vember 1924 hat folgenden Inhalt: 1. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Durchführung des Steuerabzugs vom Arbeits⸗ lohn auf Grund der Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten über wirtschaftlich notwendige Steuermilderungen. — Dritte Verordnung über das Abrechnungsverfahren bei der Börfenumsatzsteuer. — Ver⸗ ordnung über Aenderung des Verzeichnisses der Massengüter. 2. Maß⸗ und Gewichtwesen: Erweiterung der Prüfbefugnis des Elektrischen Prüfamts 6 in Frantfurt a. M. — 3. Versorgungswesen: Nachweisung der in Verlust geratenen Versorgungsscheine. 8
—
Nr. 48 der Veröffentlichungen des Reichsgesund⸗ heitsamts vom 26. November 1924 hat folgenden Inhalt: Gang der gemeingefährlichen Krankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährliche Krankhetten. — Gesetzgebung usw. (Preußen) Tuber⸗ kulosebekämpfung. — Zahntechniker. — Tierseuchen im Deutschen Reiche, 15. November. — Vermischtes. (Bavern). Trichinenschau, 1921 bis 1924. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Ge⸗ burts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in den 46 deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen an übertragbaren Krankheiten in deutschen und außerdeutschen Ländern. — Witterung.
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote. Verluft⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Vervingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc von Wertpapieren.
b. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.
Gffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile
1,— Goldmark freibleibend.
Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. .Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. .Unfall, und Invaliditäts. ꝛc. Versicherung. Bankausweise. 8 J. Verschiedene Bekanntmachungen. Privatanzeigen
1 1
— ——
— —
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☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. ☚
1. Untersuchungs⸗ fachen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dannover wird der frühere Gefreite
tragene Eigentümer am steigerungsvermerks:
bert zu Oppenhausen,
77916] auf Ebers, Acker,
12. November 1924, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ Eheleute d Barthen, Ackerer, und Gertrud geb. Wöl⸗ je zu ½) ein⸗ getragene Grundstück Gemarkung Oppen⸗ hausen Kartenblatt 1 Parzelle 867/429. 13 a 63 qam groß,
wert 1200 ℳ, auf hier näher nicht be⸗ kannte Weise in Verlust geraten. Nach⸗ richt hierher zu II d 7043. Stuttgart, den 26. 11. 1924. Polizeipräsidium. Abt. II.
[78802] Betreffs der angeblich abhanden ge⸗ kommenen Aklien Nr. 67299 — 67304 von
Peter
beantragt. aufgefordert, den
Amtssparkasse zu Dorstfeld eingetragene. zu 4 ¾ eventuell 5 % seit 1. Juni 1913 1. verzinsliche Darlehnsforderung von 2000 ℳ Der Inhaber der Urkunde wird
4. März 1925, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 117, anberaumten Aufgebotstermine
[77931] Oeffentliche Zustellung. 8 Die Ehenau Ida Matetztv, geb. Schulze., in Halberstadt, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Pomme in Halberstadt, klagt gegen den Ingenieur Franz Matetzty, früber in Halberstadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, 2. die Ehefrau Meta Bonhage, geb. Lppelt, in Magdeburg⸗Buckau. Prozeßbevollmäch⸗
spätestens in dem auf Vormittags
Friedrich Falk aus Gehrden bei Hannover geb. dort am 5. März 1900, zuletzt bei der Minenwerferkompagnie des Reichs⸗ wehrregiments 19 in Hannover, gemäß
473 Str⸗P⸗O. für fahnenflüchtig erklärt.
Hann ver, den 25. November 1924.
Das Amtsgericht. Abt. 46. 76376].
Der Oberschütze Oswald Hoffmann bon der 6. Kompagnie des Inftr.⸗Regts. 4 in Kolberg ist fahnenflüchtig.
Kolberg, den 13. November 1924
Das Amtsgericht. B
Plat..
917]
Die am 31. 10. 1924 gegen den Kanonier Albert Höß der 8. Batt. 5. Art.⸗Regts n Ludwigsburg erlassene Fahnenfluchts⸗ aklärung wird zurückgenommen.
Ludwigsburg, 25. November 1924.
Amtsgericht
2. Aufgebote, Ver⸗ ust⸗und Fundfachen, zustellungen u. dergl.
d 7915] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 14. Januar 1925, Nachmittags
z uhr, in der Wirtschaft Pörsch in Oovenhausen versteigert werden das im örundbu e vo ppenh use
“
(einge⸗
Reinertrag 96/100 Tlr.
Boppard, den 24. November 1924.
Amtsgericht.
[78804] 8
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 279 vom 26 11. 24 unter Wp 491/24 gesperrten Wertpavpiere sind ermittelt.
Berlin, den 28. 11. 24. (Wp. 491/24) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
[78805]
Erledigung. Die im Reichsanzeiger 24 vom 29. 1. 24 gesperrte jge. Berliner Maschinenfabr. (Schwartzkopf) Akt. Nr 119 468 ist ermittelt.
Berlin, den 28. 11. 24. (Wp. 83/24.)
Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.
[78806 Bekanntmachung. 1 Mutmaßlich im August sind in Leipzig folgende Wertpapiere gestohlen worden: 2/1000 4 % Hamb. Hypoth. B Pfand⸗ briefe Lit B Nr. 92 658/59. 2/500 Lit. C Nr. 137021/22. 4/1000 4 % Leip. Hypoth B Prandbriefe Ser. 9 Lit. C Nr. 9627/30, 2/00 Lit. D Nr. 6317/18. 5/1000 4 % Dresdner Stadtanleihe v. 1913 18 379/83 3/10 000 Deutsche Zwangsanleihe Lit. D 164 801/3, 4/5000 Lit. E 120 461/4 4/10 000 Klosterkellerei Pegau Aktien Nr. 9293/96. Bei ibrem Auftauchen wird um Nachricht zu Kr. R. XIV 2034/24 ebeten. 8 Leipzig, den 24. November 1924 Das Polizeipräsidium Leipzig, Kriminalamt.
78807
In letzter Zeit ist bei der Baseler Handelsbank in Genf die Aktie Nr. 144 781 der Württ. Vereinsbank Stuttgart, Nenn⸗ E1“ 5 8 11“
u“
je 1000 M. der Gesellschaft für elektr. Hoch⸗ und Untergrundbahnen in Berlin ist Zahlungssperre angeordnet
Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 154, F. 103. 24, den 27. 11. 1924.
[78803] Die Zahlungssperre über die Schuldverschreibung der Kriegsanleihe Nr. 1 962561 über 5000 ℳ wird aufgehoben. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 84, F. 35. 22, den 25. November 1924.
[77919] Aufgebot.
Das Fräulein Minna Kirchner, zurzeit in Treptow a. R,, vertreten durch Justiz rat Pulvermann in Halberstadt, hat da Aufgebot des Hypothekenbriefes über die für die Antragstellerin im Grundbuch von Hedersleben Band 12 Blatt 335 Ab⸗ teilung III Nr. 1 eingetragenen 1000 eintausend Mark nebst Zinsen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späsestens in dem auf den 12. März 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Aschersleben, den 24 November 1924.
Das Amtsgericht.
[77920] Aufgebot.
Der Bürobeamte Johann Geck in Rospe b. Gummersbach hat das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypotheten⸗ briefs vom 17. Juni 1913 über die im Grundbuche von Dorstfeld Band 6 Blatt
Nr. 148 Abteilung III Nr. 4 für die
seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Dortmund, den 10. November 1924. Amtsgericht. “
[77922] Aufgebot.
Der Justizrat Dr. Moritz Heertz in Frankfurt a. Main, Biebergasse 6, hat das Aufgebot des angeblich verlorenen Hypothekenbriefes des Amtsgerichts in Wetzlar über die Hypothek von 8000 ℳ für die offene Handelsgesellschaft Moritz Heertz in Wetzlar, abgetreten an den Rechtsanwalt und Notar Dr. Moritz Heertz zu Wetzlar, eingetragen im Grund⸗ buch von Wetzlar — Gr⸗A. 34 Band Blatt 54 Abt I1I Nr. 1 — beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Juni 1925, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen widrigenfalls die Kraft⸗ loserkläruug der Urkunde erfolgen wird.
Wetzlar, den 18. November 1924
Amtsgericht. “
——— 8
[77899] Aufgebot. Unser Versicherungsschein Nr. L 53868, lantend auf das Leben des Monteurs Alex Zimmermann in Essen, ist abhanden gekommen. Falls binnen zwei Monaten kein Einspruch bei uns erfolgt, wird der Versicherungsschein für kraftlos ertlärt. Lübeck, den 26. November 1924. Stuttgart⸗Lübeck Lebensversicherungs⸗ Aktzengesellschart in Stuttgart, Zweigniederlassu Lübeck
8
tigter: Rechtsanwalt Dr. Pestachowskv in Halberstadt, klagt gegen den Tischler Emil Bonhage, früher in Wolmirsleben, letzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage: Die Ehe der Parteien wird aus alleinigem Verschulden des Beklagten geschieden. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Halberstadt auf den 5. Januar 1925, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassene Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2 8 Halberstadt, den 24. November Schneider. ü2 Gerichtsschreiber des Landgericht 76478] Oeffentliche Zustellung. Es klagen: 1. die Ehefrau Viktori Kapschlack in Hannover, Schöneworth 16, vertreten durch Rechtsanwalt Gohde in Hannover, gegen den Arbeiter Anto Kapschlack, unbekannten Aufenthalts früher in Hannover — 3 V R 622/24 — 2 die Ehefrau Elisabeth Dreher, geb Schulle, in Hannover, vertreten durch Rechtsanwalt Freymuth in Hannover, gegen den Kaufmann Otto Dreher, un bekannten Aufenthalts. früher in nover — 3 II R 381/24 —, 3 die Ehe frau Anna Seifarth, geb. Molitor, in Iserlohn, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Schmidt 1. in Hannover, gegen den Schleifer Ludwig Seifarth, unbekannten Aufenthalts, früher in Hannover 3 III R 656/24 —, 4. die EChefrau M
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