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Trler.
In das Genossenschaftsregister wurde heute bei dem Oberemmeler Winzer⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, eingetragen: An die
Stelle des alten ist das am 17. 12 1924
neu beschlossene Statut getreten. Gegen⸗
stand des Unternehmens ist jetzt: 1 der
Bau und die Pflege der Weinberge zu voervollkommnen, 2. den Mitgliedern die dazu erforderlichen Vorschüsse zu gewähren, 3. die Rebenschädlinge gemeinschaftlich zu bekämpfen, 4. die Trauben nach Lage und Qualität zu sortieren und gemeinsam zu keltern 5. die erzielten Weine naturrein zu halten, dieselben sachgemäß und einheitlich zu behandeln und durch gemeinschaftlichen Verkauf möglichst hoch zu verwerten. Trier, den 17. Januar 1925. Das Amtsgericht 12.
waxweiler. [103501] In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 30 eingetragen worden: Euscheid⸗ Strickscheider Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ Verein e. G m. u H. in Euscheid Das Statut ist am 15. November 1924 er⸗ richtet. Gegenstand des Unternehmens ist Beschaffung der zu Darlehn und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geld⸗ mittel und Schaffung weiterer Einrich⸗ tungen zur Förderung der wirtschaftlichen Lage der Mitglieder 1 Warxweiler, Kreis Prüm, 12. Januar 1925. Das Amtsgericht. Waxweller. 1103502] In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 32 eingetragen worden: Neu⸗ heilenbacher Elektrizitätsgenossenschaft e. G. m. b. H. in Neuheilenbach. Das Statut ist am 30 November 1924 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist Bezug und Verteilung von elektrischer Arbeit sowie Errichtung und Erhaltung der hierzu notwendigen Anlagen und Ma⸗ schinen und die Beschaffung von Geräten. Waxweiler, Kreis Prüm, 18, Januar 25 Das Amtsgericht.
Waxweiler. [103503]
In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 31 eingetragen worden: Elektri⸗ zitätsgenossenschaft Balesfeld, e. G. m. b. H. in Balesfeld. Das Statut ist am 8. No⸗ vember 1924 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist: Bezug und Verteilung von elektrischer Arbeit sowie Errichtung und Erhaltung der hierzu notwendigen Anlagen und Maschinen und die Be⸗ schaffung von Geräten.
Waxweiler, Kreis Prüm, 18. Januar 1925.
Das Amtsgericht.
Wehen, Taunus. [103504 Gen.⸗Reg. Nr. 13: Spar⸗ und D lehnskasse, e. G. m. u. H. in Limba Gegenstand des Unternehmens ist der Be⸗ trieb eines Spar⸗ und Darlehnskaffen geschäfts zum Zwecke a) der Gewähr von Darlehn an die Genossen für ihren Geschäfts⸗ und Wirtschaftsbetrieb, b) der Erleichterung der Geldanlage und Förde⸗ rung des Sparsinns, c) des Warenverkehrs im Geschäfts⸗ und Wirtschaftsbetrieb. Amtsgericht Wehen, 15. 12. 1924.
Weissenfels. 103505] In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 10 eingetragenen Genossen⸗ schaft: „Ländliche Spar⸗ u Darlehnskasse Tagewerben e. G. m b. H. in Tage⸗ werben“ am 5. Januar 1925 eingetragen, daß die Landwirte Ferdinand Knauth, Otto Reischke und Richard Helm aus dem Vorstand ausgeschieden und an ihre Stelle die Landwirte Paul Zimmermann und Paul Knauth sowie der Hauptlehrer Louis Ohl, slämtlich in Tagewerben, zu Vorstandsmitgliedern gewählt sind. Amtsgericht Weißenfels. Wiehe, Bz. Halle. [103506] Im hiesigen Genossenschaftsregister ist heute bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Bernsdorf⸗Kahlwinkel e. G. m b. H. in Bernedorf eingetragen, daß der Geschäftsänteil auf 20 R⸗M. und die Harftsumme auf 200 R.⸗M. erhöht worden sind. Wiehe, 7. 1. 1925. Amtsgericht.
Wöllstein, Hessen. [103507] In das Genossenschaftsregister des unter⸗ zeichneten Gerichts ist heute bei der Spar⸗ und Darlehenskasse e. G m u. H. zu Biebelsheim folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 24. September 1922 wurde die Spar⸗ und Darlehenskasse e. G m. u. H zu Biebelsheim in eine solche mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt. Wöllstein, den 16 Januar 1925. 1 Hessisches Amtsgericht.
[103511] Obernbreit, einge⸗ beschränkter
Würzburg. Baugenossenschaft tragene Genossenschaft mit . 86 Obernbreit. Die Satzung ist vom 28. August 1924. Gegenstand des Unternehmens ist Erwerb und Ver⸗
waltung von Grundstücken in Obernbreit 9
sowie Bau und Ver⸗
und Umgebung und deren
waltung von Wohnhäusern Vermietung. Grundstücke blerben Eigentum der Genossenschaft. Würzbuig, 7. Januar 1925. Amtegericht — Registergericht.
Würzburg. [103509]
Spar⸗ und Darlehenskassenverein Hals⸗ heim u. Umgebung, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz Halsheim Das Statut ist vom 26. Ok⸗ tober 1924. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spar⸗ und Dar⸗ lehensgeschäfts, um den Vereinsmitgliedern 1. die Anlage ihrer Gelder zu erleichtern. 2. die zu ihrem Geschäfts⸗ und Wirt⸗
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[103500]
Berlin.
Dessau.
und Häuser
schaftsbetriebe nötigen Geldmittel zu be⸗ schaffen, 3. den Verkauf ihrer landwirt⸗ schaftlichen Erzeugnisse und den Bezug von solchen Waren zu bewirken, die aus⸗ schließlich für den landwirtschaftlichen Be⸗ trieb bestimmt sind und 4. Maschinen, Geräte und andere Gegenstände des land⸗ wirtschaftlichen Betriebes zu. beschaffen und zur Benützung zu überlassen. Würzburg, den 10. Januar 1925. Amtsgericht — Registergericht.
Würnzbdurg. [103510] Bank für Haus⸗ und Grundbesitz in Würzburg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Liquidation, Sitz Würzburg. Liquidatton beendigt; Firma erloschen. Würzburg, 13. Januar 1925. Amtsgericht — Registergericht.
Würzburg. [103508]
Spar⸗ und Darlehenskassenverein Arn⸗ stein und Umgebung, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht Sitz Arnstein. Das Statut ist vom 24. August 1924
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spar⸗ und Darlehens⸗ geschäfts, um den Vereinsmitgliedern: I. die Anlage ihrer Gelder zu erleichtern. 2 die zu ihrem Geschäfts⸗ und Wirt⸗ schaftsbetriebe nötigen Geldmittel zu be⸗ schaffen, 3. den Verkauf ihrer landwirt⸗ schaftlichen Erzeugnisse und den Bezug von solchen Waren zu bewirken, die ihrer Natur nach ausschließlich für den land⸗ wirtschaftlichen Betrieb bestimmt sind, und 4. Maschinen, Geräte und andere Gegen⸗ stände des landwirtschaftlichen Betriebes zu beschaffen und zur Benützung zu über⸗ lassen.
Würzburg, 22. Januar 1925.
Amtsgericht — Registergericht.
Zlelenzig. [103512]
In unser Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 82 die durch Statut vom 6. Januar 1925 errichtete Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Wall⸗ witz, Kr. Oststernberg, eingetragen Gegen⸗ stand des Unternehmens ist die Gewährung von Darlehen an die Genossen für ihren Geschäfts⸗ und Wirtschaftsbetrieb, Er⸗ leichterung der Geldanlage und Förderung des Sparsinns, gemeinsamer Ein⸗ und Verkauf ländlicher Bedarfsartikel und Produkte.
Zielenzig, den 20. Januar 1925.
Das Amtsgericht.
7. Konkurse und Geschäftsaufsicht.
[104127 Ueber das Vermögen der Firma Hirsch⸗ feld und Nathansohn, Wäschevertrieb, in Berlin N. 113, Schivelbeiner Straße 3, ist heute, Nachmittags 3 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗Wedding das Konkures⸗ verfahren eröffnet worden. Konkursver⸗ walter: Kaufmann Ernst Neitzel in Berlin NW. 52, Melanchthonstraße 15.
Frist zur Anmeldung der Konkursforde⸗
rungen bis 15. März 1925. Eirste Gläubtgerversammlung 12. Februar 1925, Vormittags 9 Uhr, im Gerichtsgebäude. Berlin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer 30/I. Prüfungstermin ebenda am 9. April 1925, Voxmittags 9 Uhr. Offener Arrest it inséigefrist bis 15. März 1925. — Lichen 6 N. 8. 25.)
in N. 20, den 24. Januar 1925.
ichtsschreiber des Amtsgerichts
— Berlin⸗Wedding. Abt. 6.
1104128] Ueber das Vermögen der offenen Han⸗
delsgesellschaft Leopold Jacoby in Dessau,
Zerbster Straße 63, ist heute, 26. Januar 1925, Vorm. 8 ½ Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter ist der vereidigte Bücherrevisor und Kaufmann Hermann Wiegleb in Dessau, Antoinetten⸗ straße 11 1I. Erste Gläubigerversamm⸗ lung: 9. Februar 1925. Prüfung der Fordexungen: 30 März 1925.
868 mit Anmeldepflicht bis
925. 26. Januar 1925. Ametsgericht.
Gadebusch. [(104129 Ueber das Vermögen des Landwirts Heinrich Brockmann in Pätrow bei Gade⸗ busch ist heute, am 22. Januar 1925, Nachmittags 3 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Düwel in Gadebusch. Konkursforderungen sind bis zum 18. Februar 1925 bei dem
unterzeichneten Gericht anzumelden. ErstC
Gläubigerversammlung am Donnerstag, 19. Februar 1925, Vormittags 9 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am Donners⸗ März 1925, Vormittags ffener Arrest und Anzeigepflicht 15. Februar 1925. ch, den 22. Januar 1925 Schwerinsches Amtsgericht.
Hamburz. 104130]
Ueber das Vermögen der Gesellschaft in Firma Hans Hopf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neueburg 9, Por⸗ zellan, Glas und Steinzeug, ist heute, Nachmittags 150 Uhr, Konkurs eröffnet Verwalter: Amandus Lange, Lilten⸗ straße 36. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis zum 21. Februar d. J einschließlich Anmeldefrist bis zum 24 März d. J. einschließlich. Erste Gläubigerversammlung: Mittwoch, d 25. Februar d. J., Vorm. 10 Uhr 30 Min.
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Heiligenstadt, Eihnsfeld. [104201]
Ueber das Vermögen der Firma Fuhl⸗ rott u. Co. in Heiligenstadt, Inhaber Kaufleute Franz Fuhlrott und Johannes Herwig in Heiligenstadt. wird am 19. Ja⸗
nuar 1925, Nachm. 5 Uhr, das Konkurs⸗
verfahren eröffnet. Zum Konkursverwalter wird ustizrat Dr. Blumberg m Heiligenstadt ernannt, Konkursforderungen sind bis zum 5. Februar 1925 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Be⸗ schlußfastung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 K⸗O. bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung über die angemeldeten Forde⸗ rungen auf den 14. Februar 1925. Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anberaumt. Alle Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen. für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch men. dem Konkursverwalter bi „ Februar 1925 Anzeige zu
enstadt, den 19 Januar 1925 Das Amtsgerichts, Abt. 3. Dr Helmecke.
Kolberg. [104131]
Ueber das Vermögen der Fa. „Grora“ Pommersche Handelsgesellschaft für Land⸗ wirtschaft u. Industrie mö b. H. in Kolberg (Technische Bedarfsartikel für Landwirt⸗ schaft u Industrie) wird heute, am 24. Ja⸗ nuar 1925, Mittags 1 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr Fechtner in Kolberg wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 19. Februar 1925 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Be⸗ schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗ falls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 21. Fe⸗ bruar 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, und ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 28. Februar 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 8, Termin an⸗ beraumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen. dem Konkursverwalter bis zum
14. Zebruar 1925 Anzeige zu machen.
lberg, den 24. Januar 1925. Amtsgericht. angensalza. 1103571] Ueber das Vermögen der Wäschefabrik Fielitz. Aktiengesellschaft für Berufs⸗ kleidung in Langensalza, wird heute, am 21. Januar 1925, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da die Gemein⸗ schuldnerin das Konkursverfahren beantragt und ihre Zahlungsunfähigkeit infolge SIx b dargetan hat. Der Rechtskonsulent Martin Apel in Langenfalza wird zum Konkursverwalter ernannt Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 14. März 1925 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung be⸗ zeichneten Gegenstände auf den 18 Fe⸗ bruar 1925, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 22. April 1925. Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldig sind, wird auf⸗ gegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, vpef dem Besitze
Föorderungen, für ache abgesonderte nuch nehmen, dem zum 16. Februar machen. m 21. Januar 1925. tsgericht. [104132, Ueber das Vermögen des Schuhmachers Gustav Latz in Ratibor, Brunken Nr. 12, ist am 24. Januar 1925 Vormittags 11 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Kaufmann Johannes Schi⸗ mitzet in ibor, Wilhelmstraße. Erste sammlung und rüfungs⸗ 26. Februar 1925, Vormittags Zimmer Nr. 35. Offener Arrest. flicht und Anmeldefrist bis 26. Fe⸗ 2522 ntsgericht Ratibor.
488 (104133)
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Eduard Schramek in Markowitz ist am 24. Januar 1925, Vormittags 10 Uhr, der Konturs eröffnet. Konkursverwalter: Bücherrevynvor Ogiermann in Ratibor. Erste Gläubigerversammlung und Prü⸗ fungstermin am 26. Februar 1925, Vor⸗
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Zimmer eigepflicht und ugr 1925 1 atibor den 24. Jan
Rheinberg- Mheinl. [104202]
Uebetk das Vehmögen des Kaufmanns Leopold Bresser in Orsoy. Inhabers der Firma Landwehr u. Bresser in Orsoy, ist am 23 Januar 1925, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Giesen in Rheinberg. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis zum 18. Februar 1925. Ablauf der Anmeldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 28. Fe⸗ bruag-2, Vormittags 11 Uhr, und all emejner Prüfungstermin am 9. März 82 zormittags 11 Uhr, an hiesiger
sstelle, Zimmer 8. erg, den 23. Januar 1925.
Stettin. [103600]
Ueber das Vermögen der Otto Ehlers Aktiengesellschaft, Fabrik elektrischer Ma⸗ schinen und Apparate zu Stettin, ist heute, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Julius Scherk in Stettin, Augustaplatz 1. An⸗ meldefrist und offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 2. April 1925. Erste Gläubigerversammlung am 21. Februar
1925 Vorm. 11 Uhr. Allgemeiner Prü⸗ aeepiahr am 16. März 1925, Vorm. 1 8 Zimmer 60. n, den 21. Januar 1925. ichtsschreiber des Amtsgerichts. Abt. 6. Wegberg. 103606] Ueber das Vermögen der Akiengesellschaft „Weberei Beeckerheide, Aktiengesellschaft“ wird heute am 23. Januar 1925, Nachmittags 1,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Justizrat Axmacher in Rheydt wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 31. März 1925 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung⸗ eines Gläubiger⸗ ausschusses auf den 20. Februar 1925, Vor⸗ mittags, 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht?, Zimmer Nr. 5, Termin anbe⸗ raumt Ferner wird zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 24. April 1925, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 5, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkurs⸗ masse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind. wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuld⸗ ner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 14. März 1925 Anzeige zu machen. 2 Das Amtsgericht in Wegberg.
Augustusburg, Erzgeb. [104200] Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Spar⸗ und Vorschußvereins Borstendorf, e G m. b H. in Borstendorf, ist die Frist zur Anmeldung der Konkurs⸗ forderungen bis zum 20. März 1925 ver⸗ längert und der Prüfungstermin vom 6. Februar auf den 3 April 1925, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, verlegt worden. Amtsgericht Augustusburg, den 23. 1. 25.
Barmen. [103427]
Ueber das Vermögen der Firma Mertens & Glüer, Aktiengesellschaft, Band⸗ und Knopffabrik in Barmen, wird zur Ab⸗ wendung des Konkursverfahrens die Ge⸗ schäftsaufsicht angeordnet. Herr Hermann Kuhstohs in Barmen, Südstraße 12, wird mit der Führung der Geschäftsaufsicht betraut. Nn. 2/25.
Barmen, den 22. Januar 1925. Amtsgericht. Eggenfelden. [104134] Ueber das Vermögen der Bauers⸗ und Pferdehändlerseheleute Franz und Rosa Bauer von Höllbruck wurde auf deren Antrag mit sofortiger Wirksamkeit die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Schuldner ist Gerichtsassistent Eugen Adelhoch hier
bestellt. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Eggenfelden.
Hamburg. [104135] Die über das Vermögen der Gesellschaft in Firma Norddeutsche Baugesellschaft mit beschränkter Haftung. Hamburg, Mundsburger Damm 19 mit einer Zweig⸗ niederlassung in Flensburg, und deren Hauptniederlassung in Soltau in Hannover eingetragen ist, am 11. Oktober 1924 angeordnete Geschäftsaufsicht ist nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs am 22. Januar 1925, beendet Hamburg, 24. Januar 1925. Das Amtsgericht.
Köslin. [104198] Ueber den Polsterfabrikanten Erich Humborg, hier, ist Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet Aufsichteperson Kaufmann Erich Siecke, hier. Amtsgericht Köslin, den 22. Januar 1925.
Rheinberg, Rheinl. 104199]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Leopold Bresser, Inhabers der Firma Bresser und Land⸗ wehr in Orsoy wird aufgehoben, da der Gemeinschuldner den zur Durchführung
des vorgeschlagenen Vergleichs erforder⸗
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lichen Geldbetrag nicht hat beschaffen können und begründete Aussicht nicht mehr besteht, daß die Zahlungslähigkeit des Schuldners in absehbarer Zeit behoben oder durch ein Uebereinkommen mit den Gläubigern abgewendet werden wird
Rheinberg, den 23. Januar 1925.
Amtsgericht.
Stuttgart. ([103440]
Ueber das Vermögen der Firma Ziga⸗ rettenfabrit „Nafi⸗Nafi“ Aktiengesellschaft i. L. in Stuttgart. Heusteigstr 105, wurde am 23. Januar 1925, Nachmittags 6 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Geschärftsauf⸗ sichtsperson wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Mainzer I. in Stuttgart, Marienstr. 38, bestellt. 5*
Den 24. Januar 1925.
Amtsgericht Stuttgart I.
Fahrplanbekannt⸗ Eisenbahnen.
[104137]
Reichsbahngütertarif, Heft C. 11
(Ausnahmetarife).
Mit Gültigkeit vom 2. Februar 1925: Aufnahme von Stationen in die A. T. 32, 33, 33 a, 34, 35, 49, 52 58, 60 und 61. Streichung von Oberhausen West im A. 2 57. 1 “
Näheres durch Reichsbahntarifanzeiger⸗
Altona, den 26. Januar 1925.
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft Reichsbahndirektion Altong.
[103834] Reichsbahngütertarif, Heft D (Stationstarif) (Tfv. 6).
Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1925, sofern im einzelnen kein anderer Zeitpunkt angegeben ist, erscheint der Nachtrag 6. Er enthält Aenderungen und Ergänzungen.
Berlin, den 24. Januar 1925
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion. 8 [103835] Reichsbahngütertarif Heft C.I1 b (Tfv. 42a).
Mit Gültigkeit vom 1 Februar 1925, sofern im einzelnen kein anderer Zeitrunkt angegeben ist, erscheint der Nachtrag 7. Er enthält Aenderungen des Abschnitts „I. Stationsfrachtsätze’ und der Unter⸗ abschnitte 1, 2, 6, ga, 9, 11a, 12, 14, 19, 27, 282, 29, 30, 32, 34. 35, 36, 40, 41, 42a. 45 a, 46. 49, 58, 59, 60, 63, 66. 69, 70, 72, 75, 76a, 80, 83 88, 88a, 88 b, 89, 90, 91, 93, 96, 97. 101 und 103 des Abschnitts „II. Zuschlags⸗ und Anstoßfrachten“. — Das alsbaltige Inkrafttreten der Erhöhungen gründet sich auf die vorübergehende Aenderung des §86 der Eisenbahnverkehrsordnung (-RGBl. 1914 S. 455). — Nähere Auskunft geben auch die beteiligten Güterabfertigungen sowie die Auskunftei der Deutschen Reichs⸗ bahn⸗Gesellschaft in Berlin C 2, Bahnhof Alexanderplatz.
Berlin, den 24. Januar 1925.
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion.
[104138) u“ Reichsbahngütertarif Heft L 11 (Ausnahmetarife) Tfv. 5. Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1925 werden in das Verzeichnis der anerkannten Grubenholzsammellager usw. nachgetragen als Grubenholzsammellager: Hanau Ost, Karlsruhe Hafen, Wittenberg Hbf., Wanne und Weiche Schlachthof. Berlin, den 24. Januar 1925. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion. — Ib. 6. Tar. 1.
[104139] 1“ Reichsbahngütertarif Heft C 11 (Ausnahmetarife) Tfv. 5. 1 Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1925 werden in den Ausnahmetarif 14 a für Braunkohlenbenzin als Versandstationen Groitzschen, Halle (Saale), Hettstedt und Liebenau aufgenommen. 8 Berlin, den 24. Januar 1925 Deutsche Reichsbahn⸗Gesellichaft. Reichsbahndirektion. — I b. 6. Tar. 1/6.
[104140] 2 . Reichsbahngütertarif, Teil II, Heft A.
wird die Zuschlagsfrist von einem Tag für Frachtstückggut im Verkehr von und nach den westlichen Bezirken sowie im Durchgang über diese Bezirke aufgehoben.
Nähere Auskunft geben die beteiligten Güterabfertigungen sowie die Auskunftei der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft, hier, Bahnhor Alexanderplatz.
Berlin, den 25 Januar 1925
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft.
Reichsbahndirektion. — Ge. Nr. 6. Tar. 3.
[104196] 3 Eröffnung der Station Rodde für den Gepäck⸗ und Exprestgutverkehr.
Am 1. Februar 1922 wird die zwischen den Stationen Hörstel und Rheine rechts der Bahnstrecke Osnabrück —Rheine ge⸗ legene Station Rodde, welche bisher dem Personen⸗ und beschränkten Gepäckverkebr diente, auch für den vollen Gepäck⸗ und Expreßautvertehr eröffnet werden. Ueber die Höhe der Tarifsfätze geben die Dienst⸗ stellen Auskunft 88
Mürzter (Westf.), den 22 Januar 1925
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion.
8
8. Tarif⸗- und
machungen der
Mit Gältigkeit vom 1. Februar 1925
Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Reichsmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selb⸗ auch die se Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 0,30 Reichsmark.
Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstr Fernsprecher: Zentrum 1573.
Anzeigenpreis für den Naum
einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1,— Reichsmark freibleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Reichsmark freibleibend.
Anzeigen nimm an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeiger⸗
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
“. 3 “ ds. Poftscheckkonto: Berlin 4182 1. 1925
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Reichsbankgirotonto. Berlin, Donnerstag, den 29. Fanuar, Aben
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Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
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Dentsches Reich
Bekanntmachung, betreffend die Einreihung einer Form von
Elektrizitätszählern in em beglaubigungsfähiges System. Filmverbot.
sches Reich. Filmverbot.
„Professor Nardi“ 6 Akte, 2091 m, Prüfnummer 1615, München. Antragsteller und Ursprungsfirma: Orbis Film A.⸗G. in München.
Berlin, den 21. Januar 1925.
Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Sr. Geeger.
—.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, wird folgende Form von Elektrizitätszählern dem untenstehenden be⸗ glaubtgungsfähigen System eingereiht:
Zufatz zu System j. Form Hf 1, Magnetmotorzähler für Gleichstrom, hergestellt von der Allgemeinen Elektricitäts⸗ Gesellschaft in Berlin.
Eine Beschreibung werd in der „Elektrotechnischen Zeitschrift“ ver⸗
öffentlicht, von deren Verlag (Jul. Springer in Berlin W. 9, Link⸗ straße 23/24) Sonderabdrucke bezogen werden können.
Charlottenburg, den 19. Januar 1925. Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt.
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Die gestrige Sitzung des Haushaltsausschusses des brenee wurde mit einer Etatsrede des Reichsfinanzministers von Schlieben eröffnet. Nach einigen persönlichen Bemerkungen, in denen er auf seine mehrjährige Leitung der Etatsabteilung des Finaasseen hinwies, gab der Minister laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger eine ein⸗ gehende Schilderung der finanziellen Lage. Von dem Katastrophenmonat September 1923 ausgehend, zeigte er im wie es nur durch das unter dem Zwange der Not eingeführte System der Kontingentierung der Reichsausgaben in Verbindung mit der wider Erwarten günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen ge⸗ lungen ist, die Finanzwirtschaft wieder in Ordnung zu bringen. Wenn sich die Wirtschaft im Laufe der letzten Monate bitter darüber beklagt hat, daß die steuerlichen Eingriffe der Finanzverwaltung zu scharfe gewesen seien und ihr die Möglichkeit der Erholung genommen haͤtten oder zu nehmen drohten, so will ich nicht verkennen, daß ich diese Klagen der von ihrem Standpunkt aus verstehe und würdige. Ich bitte aber, wohl zu erwägen, welche ungeheure Ver⸗ antwortung die Reichsfinanzverwaltung auf sich lud, wenn sie es nicht möglich machte, die auf das Existenzminimum zurückgeschnittenen Reichsansgaben durch entsprechende Einnahmen zu decken. Ich darf in diesem Zusammenhang das eine Moment noch ganz besonders unterstreichen, daß mein Herr Amtsvorgänger in dem Augenblick, als nach seiner L11“ Ueberzeugung die aufkommenden Ein⸗ nahmen die Ausgaben nesentlich übertrafen, und als ebenfalls nach gewissenhafter Ueberzeugung ein Rückschlag nicht mehr zu befürchten war, sofort die notwendigen Maßnahmen ergriff, um ferees hs ettc notwendige Steuersenkungen durchzuführen, während die bestehenden lusgabendrosselungen und Ausgabenbeschränkungen weder aufgegeben noch erleichtert wurden. Ich erinnere vor allem an die zweimalige tarke Senkung der Umsatsteuer. Ich darf nun in Verbindung mit iesem allgemeinen Bild der Lage eine ziffernmäßige Erläuterung meiner Ausführungen geben. Das Aufkommen aus Zöllen und Steuern hat in den Monaten April bis Dezember rund 5293 Millionen Mark betragen Nach dem Haushaltsvoranschlag war für das ganze Jahr mit einem Aufkommen von 5243 Millionen Mark gerechnet worden. Der Fechnungsmähige Anteil für die vex⸗ flossenen neun Monate des Rechnungsjahres 1924 hat danach 3933 Millionen Mark und das eeehenen gegenüber dem An⸗ schlag 1360 Millionen Mark betragen. Das sind monatlich rund 150 Millionen Mark mehr. Aus dem Mehraufkommen in Höhe von 1360 Millionen Mark sind die Länder und Gemeinden mit rund 500 Millionen Mark beteiligt, so daß dem Reich ein Ueberschuß von rund 860 Millionen Mark verblieb. An außerordentlichen Einnahmen sind dem Reich in dieser Zeit außerdem zugeflossen aus der Renten⸗ müng srägung 125 Millionen Mark, aus der Silbermünzprägung rund
Millionen Mark, zusammen 325 Millionen Mark. Insgesamt
einschließlich des Portos abgegeben.
verfügte das Reich b über Mehreinnahmen in Höhe von ungefähr 1200 Millionen Mark. Aus diesem Ueberschuß waren zunächst die Ausgaben des außerordentlichen Haushalts und die Kriegslasten⸗ ausgaben zu bestreiten. Der dem Reichstag vorliegende Haushalts⸗ entwurf für 1924 schließt mit einem ungedeckten Fehlbetrag von 348 Millionen Mark. Der Pchrungzmäßig Anteil für neun Monate beträgt rund 260 Millionen Mark. Nach Abzug dieser 260 Millionen Mark verblieb dem Reich bis jeßt ein rechnungsmäßiger Rein⸗ hröhs von 940 Millionen Mark. der Presse des In⸗ und Auslandes ist die Tatsache, daß die Reichskasse erhebliche Ueberschüsse hebn vielfach kommentiert und je nach dem Interessenstandpunkt der ritiker zu subjektiven Schlu gfolgerungen verwendet worden, sei es, daß von ausländischer Seite unrichtige b auf die Leistungs⸗ fähigkeit des Reiches im Sinne des Gutachtens der Sachverständigen ezogen wurden, sei es, daß innerpolitisch mehr oder weniger deutliche Fnfinnaeionen ausgesprochen wurden, als habe die Finanzverwaltung eine Untersuchung über die Anlegung dieser Ueberschüsse zu scheuen. Das gibt mir willkommenen Anlaß. hier über die Verwendung neb er sch üshe nähere Auskunft zu geben. Es stehen nãm 19 Uiesen kassenmäßigen Ueberschüssen teils erledigte, teils bis zum Schluß des Etatsjahres zu erledigende Verpflichtungen des Reichs gegenüber, deren Höhe die eeb noch um etwa 140 Mil⸗ lionen Goldmark übertrifft. Als solche Verpflichtungen und über⸗ etatsmäßige Leistungen erwähne ich insbesondere folgende: Zunächst den schon vielfach besprochenen Rückkauf der Goldanleihe. Er ist jetzt größtenteils beendet. Weiter kommen in Betracht kleinere Verpflichtungen des Reichs gegenüber der Reichsbank, die noch von den Markstützungsaktionen der Inflationszeit herrühren, und gegen⸗ über der Reichsanleihe A.⸗G. Das Reich hat ferner den mit beebien Gebiet beteiligten Ländern erhebliche Beträge gezahlt aus Anlaß der gewaltsamen ban shseh helch chen Holzwegnahmen aus den Wäldern des hesetzten ebiets. Für die Abwicklung des passiven Widerstandes, insbesonders für Entschädigungen aus Anlaß der von der Micum erzwungenen Sachlieferungen sind größere Beträge gezahlt worden. Ich werde nachher noch auf diese Sache näher zurück⸗ kommen. — Ebenso wie der Ruhrindustrie ist die Reichsregierung darauf bedacht, den Liquidations⸗ und Gewaltgeschädigten zu helfen, da sie unter den im Hechst 1923 erforderlich gewordenen einschneidenden Maßnahmen ur Sanierung der Reichsfinanzen besonders gelitten haben. Im Rahmen der verfügbaren Mittel soll den dringendsten Bedür nises der Geschädigten dadurch abgeholfen werden, daß ihnen Wirtschaftsbeihilfen und Darlehen zum Wiederaufbau ihrer Existenz und E““ aus dem Härtefonds gewährt werden. Es kann sich hierbei nicht um eine abschließende Maßnahme handeln, weil zunächst der Ausgang der Verhandlungen mit den alliierten Regierungen wegen der abgewartet werden muß. Auch diese Maßnahme beansprucht erhebliche aus den Ueberschüssen bereitzustellende Summen.
Endlich ist hier auch zu erwähnen, daß die Reichsregierung mit der preußischen Regierung ein den deh,n Auseinandersetzungs⸗ abkommen geschlossen hat aus Anlaß des Verlustes von nutzbarem Staatseigentum durch den Friedensschluß sowie aus Anlaß der Ab⸗ lösung sonstiger IWII des Reiches gegenüber Preußen. Die Mitteilung weiterer Einzelheiten behalte ich mir für später vor. Soweit die Dinge zurzeit überblickt werden können, wird das laufende Haushaltsjahr 1924 am 31. März 1925 ohne Defizit abschließen. Ich rechne damit, daß nach Abwicklung aller von mir soeben gekenn⸗ zeichneten Verpflichtungen Ueberschüsse nicht mehr vorhanden sein werden, mit Ausnahme eines Betrages, den ich auf 140 bis höchstens 200 Millionen Mark beziffere und der den Betriebsfonds der Reichshauptkasse darstellt zusammen mit den Betriebsmitteln, die durch die Ausgabe kurzfristiger Goldmarkschatzwechsel beschafft werden können. Diesen Betriebsmittelfonds müßte ich als recht gering bezeichnen. Vor dem Kriege hatte das Reich einen festen Betriebs⸗ fonds von 600 Millionen Mark. Tpotz des Gebiets⸗ und Bevölkerungs⸗ verlustes sind aber die Geldansprüͤche an die Finanzverwaltung nicht geringer, sondern viel größer geworden. Das hängt damit zusammen, 8 wir weitaus mehr Reichskassen heute 15 als im Jahre 1913. Ich erinnere an die Reichsversorgungskassen und die Finanzkassen. Die ersteren haben einen starken Geldverkehr zu bewältigen. Die Kriegspensionen stellen rund zwei Fünftel (40 %) unserver fort⸗ dauernden Ausgaben dar. Für den Betriebsfonds sind zum 1. April wie für jeden Monatsanfang starke Belastungen zu erwarten. Die Besoldungen müssen für die nächsten Monate vorausgezahlt werden. Es sind fällige E⸗Schätze einzulösen, Rentenbankkredite zu tilgen und zur Diskontierung von E⸗Schätzen weitere namhafte Beträge bereitzustellen. Der durch die Sperrung der verpfändeten Einnahmen vorübergehend entstehende Kassenausfall muß gedeckt werden, des⸗ gleichen die vorübergehenden Kassenausfälle, die durch den Geldverkehr mit den Genevalagenten für Reparationszahlungen überhaupt ent⸗ stessn. Vor allem wird aber der Betriebsfonds aufs stärkste belastet zurch die in nächster Zeit anläßlich des Ueberganges zu vierteljähr⸗ lichen Steuervorauszahlungen entstehenden Kassenausfälle.
Aus dieser Darstellung werden Sie ersehen, daß die opti⸗ mistische Redewendung, die sich angesichts der veröffentlichten Kassen⸗ ausweise der Reichsfinanzverwaltung immer mehr in der, Oeffentlich⸗ keit festsetzt, daß nämlich das Reich im Gelde schwimme, jeder inneren Berechtigung entbehrt. Als das Ergebnis der hinter uns liegenden Finanzperiode kann vielmehr lediglich bezeichnet werden, daß die Ent⸗ wicklung der Reichsfinanzverwaltung eine Atempause verschafft und ihr das Abtragen der drängendsten Schuldverbindlichkeiten ermöglicht hat. Ich möchte bei dieser Gelegenheit hervorheben, daß wir diesen einigermaßen befriedigenden Zustand dem Vorhandensein einer ein⸗ heitlichen Reichsabgabenverwaltung verdanken, und ich stehe nicht an, es als außeroewöhnliche Leistung zu bezeichnen, daß es unseren Steuer⸗ und Zollbehörden nach den scostlosen Zeiten der Geldentwertung in kürzester Frist gelungen ist, dem Reiche und mit ihm den Ländern und ihren Gemeinden nach Stillegung der Notenpresse die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Wirtschaft er⸗
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forderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Zu den in den Ge⸗ schäftskreis meines Ressorts en blagenden Problemen, die in letzter Zeit die Oeffentlichkeit stark beschäftigt haben, gehören insbesonders auch die Beamtenfragen und die Aufwertungsfrage. Beiden muß ich hier ein kurzes Wort widmen. Die Regierung — und insbesondere ich selbst — sind davon überzeugt, daß die Beamtenschaft, die wichtigste Stütze des Staates, jederzeit dienstfähig und dienstfreudig erhalten werden muß. Das Reichsfinanzministerium hat kurz vor meinem Amtsantritt dem Reichstag eine Denkschrift über die gesamte Entwicklung der Beamtenbesoldung vorgelegt. Ich nehme an, da diese Dentschrift bei der großen Bedeutung der Frage Gegenstan eingehender Erörterung in diesem Hause sein wird. Dabei wird sich Gelegenheit bieten, Fragen, die die wirtschaftliche Lage der Beamten betreffen, eingehend zu besprechen. Dem Reichstag wird ferner dem⸗ nächst der Entwurf eines 8 über eine zweite Aenderung der songlabbauverordnung zugehen. Nachdem der Personalabbau mit Ende Dezember v. J. 86 Ende erreicht hat, soll durch den Gesetz⸗ entwurf die Anwendbarkeit der Abbauartikel weiter beschränkt werden. „Ein weiteres Wort nunmehr zur Aufwertungsfrage. Auch in ihr wird meine Haltung bestimmt durch die vom Herrn Reichs⸗ kanzler abgegebene Erklärung der Reichsregierung. Ich bin durchaus der Auffassung, daß die Aufwertungsfrage nicht allein vom fiskalischen Interesse beherrscht werden darf, sondern daß auch die Forderungen ee Gerechtigkeit, unter Wahrung des Fortbestandes der wirt⸗ seenktüchen Kräfte, erfüllt werden müssen. Bei der Regelung muß reilich das Wohl des Volksganzen den, wenn auch noch so bedauer⸗ lichen, Schädigungen des einzelnen vorangehen. Die Aufwertung muß ihre Schranke an dem Leistungsvermögen der Wirtschaft finden. Wie sich die Reichsregierung die Lösung der Aufwertungsfrage denkt, wird aus dem dem Reichstag zugehenden Gesetzentwurf zu ersehen sein. Fee eh muß die Lösung für die Wirtschaft endgültig sein, andern⸗ alls würde immer wieder Beunruhigung in sie hineingetragen und ihre Arbeits⸗ und Kreditfähigkeit beeinträchtigt werden. Soweit Leistungen in Verbindung mit der Aufwertung der öffentlchen An⸗ leihen möglich sind, werden mit an erster Stelle solche Personen oder Anstalten zu berücksichtigen sein, die dem Vaterlande in der Zeit der höchsten Not ihre Ersparnisse oder Mittel zur Verfügung gestellt haben, und unter den hier zu berücksichtigenden Personen verdienen wiederum die eine Sonderbehandlung, die durch die Entwertung von Kapital und Zinsen in Not geraten sind. Ein Anspruch auf Berück⸗ sichtigung ist ferner denen zuzuerkennen, die unter dem Zwange der Rechtsvorschriften noch in der Zeit der Geldentwertung öffentliche Anleihen erworben haben. Entscheidende Bedenken würden dagegen bestehen, daß an den Vorteilen, die den schwer geschädigten Anleihe⸗ eigentümern geboten werden können, solche Kreise — zum Nachteil der Verlustträger — teilnehmen, die in spekulativer Absicht in der In⸗ Jöe mit geringen Mitteln große Anleiheposten gekauft haben. “ Wenn ich glaube, dargelegt zu haben, daß die Finanzlage so, wie sie sich in den letzten Jahren entwickelt hat, keinerlei Anlaß zu über⸗ triebenem Optimismus bietet, so darf ich jetzt einen Blick auf die .. Entwicklungen der Zukunft werfen. Auch von der Fin⸗ nahmeseite des Etats aus gesehen, kann für die Beurteilung der Finanzlage nicht sowohl der augenblickliche Kassenstand entscheidend sein, sondern es kommt darauf an, wie man die Entwicklung für die nächste Zeit und, so weit das möglich ist, für die nächsten Jahre be⸗ urteilt. Wir dürfen uns unter keinen Umständen mit mehr Aus⸗ gaben belasten, die im Augenbligk vielleicht zu tragen wären aber für später, insbesondere wenn die Reparationslasten sich auswirken, einen Ausgleich des Etats hindern. Drei Faktoren sind für die Beur⸗ teilung der Deckungsmöglichkeiten des Etats von entscheidender Be⸗ deutung: 1. die Gestaltung der künftigen Steuergesetzgebung, 2. das Aufkommen aus den Steuern in ihrer heutigen Gestaltung, das von der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse im mindesten dem gleichen Grade wie von der Gestaltung der Gesetze abhängig ist, 3. die Regelung des Finanzausgleichs.
Was die erste Frage anlangt, so hoffe ich in den nüchsten Togen die Entscheidung der Reichsregierung über die im Reichsfinanz⸗ ministerium seit längerer Zeit sorafältig vorbereiteten Steuergesetz⸗ entwürfe herbeiführen zu können. Die Entwürfe werden sodamm dem Reichsrat zugehen und, wie ich dringend wünsche, möalichst bald dem Reichstag und seinen Steuerausschuß beschäftigen. Aufgabe der neuen Steuergesetzgebung kann es nun aber zweifellos nicht sein, durch höhere Steuersätze als die bisherigen, agrößere Steuerleistungen aus der Wirtschaft herauszuziehen. Vielmehr geht in weitem Umfange die Aufgabe gerade dahin, die aus der Inflations⸗ zeit stammenden übermäßigen Belastungen abzubauen und eine Ab⸗ stellung der Steuern guf den wirklichen Ertrag der Wirtschaft vor⸗ zunehmen oder wenigstens anzubahnen. Eine gewisse Steuereserve mag man noch in einigen Verbrauchsabgaben erblicken, insbesondere so weit sie den entbehrlichen Verbrauch belasten. Aber auch diese Reserve, wenn man auf sie zurückgreifen will, wird für den Gesamt⸗ bedarf kaum zu Mehrerträgen führen können. Denn in ihrem Zu⸗ sammenhange erhebt sich die schwerwiegende Frane, ob denn die Um⸗ saßsteuer mit ihren den Etat weithin beherrschenden Erträgen in der jetzigen Höhe beibehalten werden kann. Eine Senkung der Umsatz⸗ steuer wünde aber die etwaigen Mehrerträge aus Verbrauchsabaaben leicht verschlingen. Zu dem wissen Sie ja, daß der Ausbau der Ver⸗ brauchsabgaben insofern ein zweischneidiges Schwert darstellt, als ein Teil der Mebrerträge durch den sogenannten kleinen Besserunas⸗ schein nach dem Sachverständigengutachten uns wieder verloren geht. Im großen und ganzen hat man also aus der Neugestaltung der Steuergesebgebung auch für die Dauer größere Erträge nicht zu er⸗ hoffen. Für die nächste Zeit, insbesondere für das kommende Rech⸗ nungsjahr, wird man sogar mit einiger Sorae erfüllt sein können, ob nicht aus den Schwieriagkeiten einer Liauidat;on der bisherigen rohen Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Köwerschaftssteuer und aus der Ueberleitung in eine geordnete Einkommenbestenerung Rück⸗ gänge in den Steuereinnahmen sich ergeben können.