„ Vogtl. [106825] as Vermögen der Kommandit⸗ esellschasft Fedor Grosse. Textilwaren roßhandlung in Plauen Wettinstraße 71, wud heute, am 30 Januar 1925. Vor⸗ mittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechts⸗ anwalt Dr. Mießler in Plauen. Anmelde⸗ frist bis zum 2. März 1925 Wahltermin am 2. März 1925, Vormittags 112Uhr migstermin am 16. März 1925, P. 10 Uhr Offener Arrest mit bis zum 2. März 1920. K. richt Plauen, den 30. Ja 8 8 Säckingen. B Ueber das Vermögen der Firma: K. Geßlein in Säckingen, Inh Hermann Effinger, Schneider in Säckingen, wurde
aam 30. Januar 1925, Nachmittags 6 Uhr,
das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Dr. Winter⸗ mantel in Saͤckingen. Anmeldefrist bis 7. März 1925. Erste Gläubigerversamm⸗ ung und Prüfungstermin: Montag. 16. März, 1925, Vormittags 9. Uhr. fänc. Arrest und Anzeigefrist bis Wogf;z 1925. jngen, 30. Januar 1925. *2y isschreiberei Bad. Amtsgerichts.
Schlüchtern, Bz. Cassel. [106830] Ueber das Vermögen der Firma Kopitz K. Narz in Schlüchtern ist heute, Nach⸗ nittags 4,10 Uhr, der Konkurs eröffnet worden. Konkursverwalter ist Rechts⸗ Justizrat Henrichs in Schlüchtern. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis zum 7. März 1925. Anmeldefrist bis zum 7. März 1925. Termin zur Beschluß⸗ assung über die Wahl eines anderen Ver⸗ walters sowie über die Bestellung eines usses, eintretendenfalls über. die im § l◻☚2K⸗O. bezeichneten Gegen⸗ stände 5. März 1925, Vormittags und allgemeiner Prüfungstermin 7 März 1925, Vormittags 10 Uhr. Sohlüchtezn, ven 28. Januar 1925. tsschreiber des Amtsgerichts.
[106829]
dr den Nachlaß des Kürschners
Edmund Scriver in Schleswig wird
heute, am 29 Januar 1925, Mittags
12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.
alter: Rechnungsrat Götze
„Pollfuß 77. Anmeldungen
Erste Gläubiger⸗
s 14. Februar 1925, Vor⸗ r.
p ecklb. [10683¹] Ueber smögen des Bäckermeisters⸗ Heinrich Rieckhof in Schönberg ist am 30. Januar 1923. Nachmittags 5 ¾ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Koch in Schön⸗ berg. Anmeldefrist bis zum 20. Februar 1925. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin Freitag, den Febn 1925, Vormittags 10 Uhr. 5 rrest mit Anzeigefrist bis 13. Fe⸗ önberg i. Mecklb., 31. Januar 1925. Meckl.⸗Strel. Amtsgericht.
Spandan. [106833] „Ueber das Vermögen der handelsgericht⸗ lich eingetragenen Firma Märkische Eisen⸗ werke G. m. b. H. in Velten i. M. wird
heute am 29 Januar 1925, Nachmittags 1.30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. —
Konkursverwalter: Kaufmann Alfred! Geiseler in Spandau, Schönwalder Straße 19. Anmeldefrist bis zum 27. Fe⸗ bruar 1925. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 6. März 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem upterzeichn cht, Spandau
8 „ Zimmer 29. eigepflicht bis zum
Spandau.. [106832] Ueber das Vermögen des Zigarren⸗, händlers Willy Kückelhahn in Spandau, Lynarstraße 5 21öää Straße 62, wird heute, am 31. Januar 1925, Vormittags 11,45 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Konkursverwalter: Konkursverwalter Kaufmann Alkred Geiseler in Spandau Schönwalder Straße 19. Anmeldefrist bis zum 27. Februar 1925. Wahl⸗ und Prü⸗ n 6. März 1925, Mittags em unterzeichneten Gericht, (Altes Rathaus), Markt 1, 7 Offener Arrest mit Anzeige⸗
zum 27. Februar 1925.
den 31. Januar 1925.
zas Amtsgerich. —
Stollberg. Urzgeb. [106834] Eö des Viehhändlers und Fleischers Max Rudolf Fröhlich in Niederwürschnitz wird heute am 30. Ja⸗ nuar 1925, Vokmittags 10 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt Singer, hier. An⸗ meldefrist bis zum 20. Februar 1925. Wahltermin am 26. Februar 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Prüfungstermin 12 Merrz 1925, Vormj
Arrest mit Anz
— 5 Tangermüngé. 7 0 Ueber das Vermögen offenen Handels⸗ gesellschaft C. F. Nethe's Sohn in Tanßer⸗ münde, In hater der Oelfabrikant Karl Nethe und der / Oelfabrikant Paul Nethe, beide in Tangermünde, wird heute, am 31. Januar 1925, Vormittags 9 ½ Uhr. das Konku
25. rungen auf den
Gericht Termin anberaumt. Allen Personen.
direktor Egon Graul in Tangermünde wird zum Konkursverwalter ernannt Konkurs⸗ rorderungen sind bis zum 31. März 1925 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Belchrußfassung über die Beibehalrmung-des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗
ordnung bezeichneten Gegenstände auf den 28 Februar 1925, Vormittags 10 Uhr,. und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ 30. April 1925, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten
lche eine zur Konkursmasse gehörige e im Besitz haben oder zur Konkurs⸗
die Gemeinschuldnerin zu ver⸗
nichts an oder zu leisten, auch die
abfolgen
der Sache und von den Forderungen, für welche † us der Sache abgesonderte dem
Be nehmen
2 31. Märh⸗- 1925 .“
Tangermünde. —
106836]
Vermögen des Händlers
etersen in Meinerdingen ist
Kute am n9. Januar 1925, Nachmittags 4 Uhr 30 Minuten, das Konkuresverfahren eröffnet. Verwalter: Rechnungsrat Cordes in Walsrode Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist und Frist zur Anmeldung der Konkurs⸗ porderungen bis zum 24. Februar 1925. Erste Gläubigerversammlung und, allgg
meiner Prüfungstermin am Donnerz einer Prn 1925, Vormittags 9 U. 8 tsgericht Walsrod den 29. Januar 192.
Waltershausen. Ueber das Vermögen der Firma Herm Schött, Lebensmittel⸗ und⸗ Tabak⸗Groß⸗ haudlung. Friedrichroda, Inhaber Hermann Schött, daselbst, wird heute, am 28. Ja⸗ nuar 1925, Vorm. 11 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Kache, Waltershausen Anmeldefrist und oßener Arrest 14. März 1925. Erste Gläubigerversammlung: 20. Februar 1925, Vorm. 10 ½ Uhr, gemej Prüfungstermin: 24. „ 1925, Porm. 10 Uhr, vor dem
kricht, Zimmer 6.
ershausen, den 28. Janua
Thür. Amtsgericht) 3
Wasserburg, Inn. [10683 ¾) Das Amtsgericht Wasserburg a. Inn hat mit Beschluß vom 31. Januar 1925, Vorm. 9,40 Uhr, über das Vermögen der Firma Ludwig Gartenlöhner, Ledersport⸗ artikelbekleidung, Sitz Edling, Allein⸗ inhaber Ludwig Gartenlöhner, Sattler⸗ meister in Edling, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Me⸗ dicus in Wasserburg a. Inn. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis Mittwoch, den 18. Februar 1925, einschließlich. Termin zur Wahl eines etwaigen anderen Konkurs⸗ verwalters, Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses und Beschlußfassung über die in §§ 132, 134, 137 K.⸗O. enthaltenen Fragen sowie allgemeiner Prüfungstermin en 28. Februar 1925, Vorm. im Zimmer Nr. 43
unterfertigten Gerich
Fe den 31. Jannä
ichtsschreiberei des Ao
Wattenscheid.
Ueber das Vermögen 1. der offenen Handelsgesellschaft Schmidt & Diehl in Wattenscheid, 2. des Gesellschafters Kauf⸗ mann Adolf Diehl in Wattenscheid wird heute, am 29. Januar 1925, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da die Zahlungsunfähigkeit der Schuldner durch Einstellung ihrer Zahlungen nach⸗ gewiesen ist. Der Rechtsanwalt Dr. Röttgen in Wattenscheid wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 26. Februar 1925 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Be⸗ schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten, oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und einkretenden⸗ falls über die im § 132 der Koönkurs⸗ ordnung bezeichneten Gegenstände, ferner zur Prüͤfung der angemeldeten Forderungen auf den 5. März 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anberaumt Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auf⸗ erlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. Februar 1925 Anzeige zu machen.
Wattenscheid, den 29. Januar 19252e
Das Amtsgericht.
„
Döbeln. [106780] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Händlers Oskar Wadewitz in Döbeln wird zur Abnahme der Schluß⸗ schnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver⸗ zeichnis der bei der Verteilung zu berück⸗ sichtigenden Forderungen und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht ver⸗ wertbaren Vermögensstücke der Schluß⸗ termin auf den 21. Februar 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Amts⸗ erichte bestimmt.
falls über die im § 132 der Konkurs⸗.
masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben,
Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz
*
Grünberg, Schles. [106789]
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Oswgld⸗Golding in Grünbera i. Schl ist Termin zur Prü⸗ fung nachträglich angemeldeter Fordexrungen auf den 21. Februar 1925, Vorm. 10 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 34, anberaumt
Amtsgericht Grünberg i. Schl.
Holzminden. [106794]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachers August Meier in Lobach ist an Stelle des bis⸗ herigen Kenkurwerwalters Vogel der Kaufmann Ernst Bentz hierselbst vorläufig bestellt. Termin zur Gläubigerversamm⸗ lung ist auf den 26. Februar 1925, Morgens 11 ½¼ Uhr, bestimmt. Tages⸗ ordnung: 1. Bericht des Konkursverwalters insbesondere über den Vermögensstand 2. Beschlußkassung über Beibehaltung des einstweilen bestellten Konkursverwalters Benz 3. Beichlußktassung über weiter zu ergreiskende Maßnahmen bezgl. Fort⸗ führung des Konkursverfahrens. Holzminden. den 28. Januar 1925 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Königsberg, Pr. [106798]
Das Konkursrerfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Simon Pargament, Königsberg, Pr., Vordere Vorstadt 15/16, wird, nachdem der im Vergleichstermin vom 6. Oktober 1924 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom 25. Oktober bestätigt ist, hier⸗ durch aufgehoben.
Amtsgericht Königsberg, d. 10. 1. 25.
Königsberg, Pr. [106799] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Einkaufsgenossenschaft der Zigarrenladeninhaber Ostpr. E. G. b. H. in Königsberg, Pr., wird vach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Königsberg, den 27. 1. 1925.
Marienwerder, Westpr. [106811]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Heinrich in Marienwerder ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung
. zu berücksichtigenden Forderungen und zur
Beschlußfassung der Gläubiger über die
snicht verwertbaren Vermögensstücke sowie“
zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 26. Februar 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt. Amtsgericht in Marienwerder, Wpr.
Nossen. —2— [106817] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Nossener Maschinenfabrik. G. m. b. H. in Nossen ist zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Ein⸗ stellung des Verfahrens wegen Mangels an Masse ein Termin auf den 16. Februar 1925, Nachm. 2 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Nossen anberaumt. Amtsgericht Nossen, am 29. Januar 1925.
8e n 8 Ronsdorf. [106826] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Kommanditgesellschaft Königs & Hager in Ronsdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Se . sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 18. Februar 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht hierselbst, Zimmer Nr. 9,— be⸗ stimmt. Ronsdorf, den 23. Januar 1925 Amtsgericht. 8
4*
Scheibenberg. [106828] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Schlettauer Spitzen⸗ und Perlen⸗Industrie August Keßler in Schlettau ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 19. Februar 1925. Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Scheibenberg anbe⸗ raumt worden. Scheibenberg, den 29. Januar 1925. Das Amtsgericht.
Vreden, Bz. Münster. [106781
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaurmanns Franz Redders in Stadtlohn ist zur Prüfung der nach⸗ träglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 20. Februar 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Vreden, Zimmer Nr. 6, anberaumt.
Vreden, den 24. Januar 1925.
Das Amtsgericht in Vreden.
[106840]
Wesermünde-Geestemünde.
Im Konkurse der „Hagefi Holwer⸗ wertungs⸗Aktijengesellschaft in Geestemünde soll eine Abschlagsverteilung vorgenommen werden. Der zur Verteilung verfügbare Massebestand beträgt ℳ 40 488. zus be⸗ rücksichtigen sind ℳ 58 892 an Forde⸗ rungen. 1
Wesermünde⸗Geestemünde, den 31. Ja⸗ nuar 1925.
Der Konkursverwalter.
2
beendet.
sverfahren eröffnet. 1 k⸗!
[über die Geschäftsführun
Arnsberg. 1106753]
Durch⸗Weichluß dom 16. Januar 1925 ist über die Firma Ruhrtaler Mobel⸗ werfstätten in Freienohl. die Geschäfts⸗ aussicht erjeut. angeordnet. Als Aufsichts⸗ person ist’ der BücherrevisoreSeverin in. Arnsberg bestellt
Arnsberg, den 16. Januar 1925.
Das Amtsgericht. SS
Baden-Baden. [106754] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Autohaus Heller G. m. b. H. in Baden ist beendet nachdem der unterm 7. 1 1925 bestätigte Zwangs⸗ vergleich rechtskrärtig geworden ist. Baden, den 29. Januar 1925. Der Gerichtsschreiber des bad. Amtsgerichts.
Barmen. [106755)
Ueber das Vermögen der Firma Freitag & Bülte G m. b. H., mechanische Gummibandweberei in Barmen⸗U Maͤner⸗ straße 2, wird zur Abwendung des Kon⸗ kursverfahrens die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet. Herr Hermann Erdelmann in Barmen, Parlamentstr. 28, und Herr Okko Pick in Barmen, Wrögelerstr 3, werden mit der Führung der Geschäftsaufsicht betraut. Nn. 3/25
Barmen, den 30. Januar 1925.
Amtsgericht.
Bergen, Rügen. [106756] Ueber das Vermögen des Haus⸗ und Konditoreibesitzers Hans Friebe in Sellin wird die Geschäftsaufsicht angeordnet. Aufsichtsperson ist Kaufmann Hermann Brekenfeld in Bergen a. R Bergen a. R., den 29. Januar 1925. Das Amtsgericht.
Blankenburg, Harz. [106757]
Die durch Beschluß hiesigen Amtsgerichts vom 9. Oktober 1924 zur Abwendung des Konkurses angeordnete Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Wil⸗ helm Corves, in Firma August Corves in Blankenburg am Harz, Manufaktur⸗ waren⸗ und Konfektionsgeschäft, ist, nach⸗ dem drei Monate seit der Anordnung verstrichen sind und der den Zwangs⸗ vergleich vom 3. Januar 1925 bestätigende Beschluß hiesigen Amtsgerichts vom gleichen Tage Rechtskraft erlangt hat, aufgehoben.
Blankenburg am Harz, den 27. 1. 1925
Das Amtsgericht. Flensburg. [1C6759] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma C. M. Hansen, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung in Flensburg, ist durch Beschluß des unter⸗ zeichneten Gerichts vom 15. Januar 1925 aufgehoben, da die Zahlungsschwierigkeiten behoben sind. Flensburg, den 26. Januar 1925. Das Amtsgericht.
Gera, Reuss. [106760] Geschäftsaufsicht: Hempel & Kunstmann, Tuchgroßhandlung, Gera, Nikolaistraße 17. Tag der Anordnung: 30. Januar 1925. Aufsichtsperlion: Bücherrevisor Richard Genschel in Gera, Viktoriastraße 16. Gläubigerbeirat: a) Kaufmann Alfons Hein in Gera, Schleizer Straße 6, b) Kauf⸗ mann Felix Luboldt in Gera, in Fa. Fr. Feistkorn A⸗G. in Gera, c) Kauf⸗ mann Georg Scheibe in Gera in Fa. Scheibe & Co. in Gera. Gera, den 31. Januar 1925. Der Justizobersekretͤrkr des Thüringischen Amtsgerichts
Göttingen. [106761]
Ueber die Firma Friedrich Hofmeister und Sohn in Göttingen, Lotzestr. 24 a, Inhaber Friedrich Bohn und Emil Bohn in Göttingen, Sägewerk und Holzhand⸗ lung, wird auf den Antrag der Inhaber vom 9. Januar 1925 heute, am 28 Ja⸗ nuar 1925. Vormittags 9 Uhr, die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung eines Kon⸗ kurses angeordnet. Der Rechtsanwalt Dr. Gärner in Göttingen wird zur Aufsichts⸗ person bestellt.
Amtsgericht Göttingen, 28. I. 1925.
Hamburg. [106762] Die Geschäftsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen: 1. des Kaufmanns Karl Gustav Scheu, in Firma Gustav Scheu, Export in elektrischen Bedarfs⸗ artikeln, Kreuzweg 24 IV. Aufsichtsperson: H HKartung, Gr Theaterstraße 37, 2. der offenen Handelsgesellichaft in Firma J. H. C. Holzmann & Sohn, Geschäfts⸗ lokal: Georgsplatz 8/10, Läger: Norder⸗ straße 95/97 und Humboldtstraße 14/16, Holzhandlung. Aufsichtsperson: Emil Korn. Glockengießerwall 8. 8 .
Hamburg, 30. Januar 1925. Das Amtsgericht.
Koblenz. [106763 Die über das Vermögen der Firma Weber & Vogel, G. m. b H., Zacker⸗ waren⸗ und Schokoladengroßhandlung in Koblenz. verhängte Geschäftsaufsicht wird aufgehoben, da innerhalb der gesetzlichen Frist ein Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens nicht gestellt worden ist. Koblenz, den 29. Dezember 1924. Das Amtsgericht. —.
80
- M.-Gladbach. [106764] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über die Firma Wilh. Köntges, mech. Kleider⸗ fabrik und Tuchgroßhandlung hierselbst, ist infolge rechtskräftigen Zwangsvergleichs
M.⸗Gladbach, den 23. Januar 1925. Amtsgericht.
Nürnberg. [106765] Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 29. Januar 1925 die Geschäftsaufsicht
Hans Schmidt in Nürnberg, Aeußere Ziegelgasse Nr. 6, Alleininbabers der Firma Hans Schmidt, Holzhandlung dort⸗ selbst, angeordnet Aursichtsverson: Kon⸗ stantin Englert, Großkaufmann in Nürn⸗ berg. Höfener Straße 13⁄1 Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
oOffenbach, Main. 106766] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Bruno Rosemann, Offenbach a M., wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 7 Januar 1925 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 7. Januar 1925 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Offenbach a. M., den 28 Januar 1925. Hessisches Amtsgericht
Rüdesheim, Rhein. 1106767]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Laut, Inhabers der Firma Karl Kremer Nachf in Geisenheim am Rhem, ist am 30 Januar 1925, Vorm. 9,20 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Zur Aufsichtsperson wird Prozeßagent Heinz in Rüdesheim bestellt.
Rüdesheim, den 30. Januar 1925. Das Amtsgericht. Saalfeld, Saale. [106768] Auf Antrag der Frau Frieda Breuel, hier, wird die Aufsicht über deren Ge⸗ schäftsfkührung zur Abwendung des Kon⸗ kursverfahrens angeordnet und Schieds⸗ mann Adolf Drössiger hier. Saalsträße 38,
als Geschäftsaufsichtsperson bestellt.) Saalfeld. S., den 30 Januar 1925 Thüringisches Amtsgericht Abkeilum .
Seligenstadt, Hessen. 106769] Für den Schuhfabrikanten Adam Heyl in Harreshausen wird heute, am Freitag, den 30. Januar 1925, Vormittags 10 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahiens angeordnet. Als Ge⸗ schäftsaufsichtsperson wird Rechtsanwalt Löb in Seligenstadt bestellt. 1“ Seligenstadt, den 30. Januar 1925 Hessisches Amtsgericht. 8
Wohlau. [106770] Ueber das Vermögen der Firma Ge⸗ schwister Beck in Wohlau ist zur Ab⸗ wendung des Konkurses die Geschäfts⸗ aufsicht angeordnet Geschäftsaussichts⸗ person: Geschäftsführer Franz⸗ Wawrok in Wohlau e Amtsgericht Wohlau.
8. Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der
Eisenbahnen.
[106841] 2 Reichsbahngütertarif Heft CII, Ausnahmetarife. —
wird der Ausnahmetarif 45 durch Aufnahme von Ruhpolding und Salzburg in den Geltungsbereich und durch Erweiterung des Warenverzeichnisses ergänzt. “ Auskunft durch die Abfertigungen. Altona, den 30 Januar 1925
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft
Reichsbahndirektion Altona.
[106842] .““ Reichsbahn⸗Tiertarif (Nr. 502 des Tarifverzeichnisses).
Mit sofortiger Güttigkeit perden im Abschnitt D, Seite 27 des Tarifs, die Be⸗ stimmungen für Frankfurt (Main) Vieh⸗ hof geändert.
Nähere Auskunft geben die beteiligten⸗ Güterabfertigungen sowie die Auskünftei der Deutichen Reichsbahn, hier, Bahnhof Alexanderplatz.
Berlin, den 30. Januar 1925.
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. 8 Reichsbahndirektion Berlin. 98
[106843] 8
Durchfuhr⸗Ausnahmetarif D 32 für
bestimmte verkehrswichtige Güter. Verkehr Belgien — Schweiz.
Mit Gültigkeit vom 1. Februar 1925 tritt bis auf Widerruf der Durchfuhr⸗ Ausnahmetarit D 32 für den Verkehr Belgien —Schweiz in Kraft Er enthält. Frachtsätze für bestimmte verkehrswichtihen Güter verschiedener Art, die sogleich im Abfertigungswege angewendet werden Be⸗ sondere Vergünstigungen werden bei Auf⸗
halb bestimmter Fristen gewährt. Die näheren Bedingungen für die Anwendung des Tarifs sowie die Bestimmungen über Frachtberechnung und Frachterbebung sind aus dem Tarif ersichtlich Der Tarif kann zum Preise von 25 Reichspfennig von dem Drucksachenlager der Reichsbahndirektion Köln bezogen werden. Köln, den 29. Januar 1920. . Reichsbahndirektion.
[106844) Bekanntmachung. I. Tiv. 63. Druckfehlerberichtigung zum Nachtrag II vom 15 I. 25: Folgende Entfernungen sind richtigzu⸗ stellen: 8 Birkenfeld (Stadt) —Aschaffenburg Hbf. von 141 in 191, Sötern —Aschaffenburg Hbf. von 117 in 197.
München, den 29. Januar 1925. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft, Tarifamt bei der Gruppenverwaltung
Bavern. “
des Holzhändlers ““
Mit Gültigkeit vom 9 Februar 1929
lieferung bestimmter Mindestmengen inner⸗„
Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Reichsmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Reichsmark.
Fernsprecher: Zentrum 1573.
Anzeigenpreis für den Naum
einer 5 gepaltenen Einheitszeile 1,— Reichsmark freibleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Reichsmark freibleibend.
Anzeigen nimm an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Leichsbankgirokonto.
Berlin, Mittwoch, den 4. Februar, Abends.
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 9 2 5
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
—
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛc. 1
Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen.
Betanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 3 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Plan zur 25. Preußisch⸗Süddeutschen (251. Preußischen) Klassen⸗
Deutsches Reich.
Der Ministerialdirektor im Reichsfinanzministerium Den⸗ hard ist in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden.
1“ 88
Durchführungsbestimmungen 8 zum Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs aan Fentenbhankscheinen.
Vom 31. Januar 1925.
Auf Grund des § 20 des Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen EEET’“ vom 30. August 1924 (REBl. II S. 252), des § 21 der Renten⸗ bankverordnung vom 15. Oktober 1923 (RGBl. I S. 963) und des § 215 der Reichsabgabenordnung wird hiermit ver⸗ ordnet: 1 1 8 qTqniit.
Belastung der land⸗, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Grundstücke nach dem Liquidierungsgesetz.
(1) Für die Festsetzung der Grundschuld (§ 4 des Liquidierungs⸗ gesetzes) ist die Veranlagung des Grundstücks zur Vermögensteuer 1924 zugrunde zu legen; die Höhe der Grundschuld beträgt 5 vH des für die Vermögensteuer 1924 berichtigten oder nachträglich ermettelten Wehrbeitragswerts (§ 4 Abs. 2 des Liquidterungsgesetzes. § 2 dieser Verordnung) Mit Rücksicht aut die Person des Eigentümers sind Grundstücke jedoch dann befreit, wenn die Voraussetzungen des Art. III. § 2 des Gesetzes über die Besteuerung der Betriebe vom 11. August 1923 oder der §§ 13. 14 der Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz vom 23. August 1923 im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rentenbankverordnung für den Eigentümer vorgelegen haben. Der gleiche Zeitpunkt ist maßgebend für die Entscheidung der Frage, ob ein Gruͤndstück dauernd land⸗, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Zwecken gedient hat
12) Die Veranlagung zur Vermögensteuer 1924 ist vorbehaltlich der Bestimmung des § 7 auch dann maßgebend, wenn sie noch nicht unanfechtbar geworden ist. Hat eine endgültige Veranlagung noch nicht stattgefunden, so tritt die vorläufige Veranlagung an ihre Stelle. Aenderungen der Veran’'agung durch Rechtsmittel⸗ entscheidung. Neuveranlagung, Berichtigung oder eine andere Verfügung sind zu berücksichtigen, oweit sie dem Finanzamt vor der Erteilung des Grundschuldbescheides (§ 4) bekannt geworden sind.
Als berichtigter oder nachträglich ermittelter Wehrbeitragswert im Sinne des § 4 Abs. 2 des Liquidierungsgesetzes gilt der für die Vermögensteuer 1924 zugrunde gelegte Wehrbeitragswert. Soweit Grundstücke zwar mit der Grundschuld belastet sind, aber zur Ver⸗ mögenstener 1924 nicht herangezogen worden sind, ist ihr Wehrheitrags⸗ wert nach den für die Vermögensteuer 1924 geltenden Grundsätzen zu ermitteln; die Grundschuld ist nach diesem Werte zu bemessen.
1) Von der Grundschuld sind Grundstücke befreit, sofern die Werte (§ 1 Abs. 1 Satz 1, § 2) aller am 31. Dezember 1923 in der Hand eines Eigentümers vereinigten belasteten Grundstücke insgesamt 6000 Reichsmark nicht erreicht haben Für die Bemessung der Frei⸗ grenze sind die belasteten Grundstücke auch dann zusammenzutechnen, wenn sie zur Vermögensteuer 1924 zusammen veranlagt worden sind.
(2) Ergibt sich in den Fällen des § 8 infolge der Teilung des Grundstücks daß der Wert des dem bisberigen Eigentümer verbleibenden Teilgrundstücks unter Zurechnung seiner übrigen der Belastung unter⸗ liegenden Grundstücke insgesamt 6000 Reichsmark nicht erreicht, so kann das Finanzamt die dem bisherigen Eigentümer verbleibenden Grundstücke von der Grundschuldbelastung freistelten; auf Antrag ist es zur Freistellung verpflichtet Das gleiche gilt für den auf den Erwerber übergehenden Teil des Grundstücks, sofern dieses unter Zu⸗ rechnung seiner übrigen der Belastung unterliegenden Grundstücke ins⸗ gesamt den Wert von 66)00 Reichemark nicht erreicht. Erhöht sich intolge des Erwerbs der Wert der gesamten in der Hand des Erwerbers befindlichen, der Pelastung unterliegenden Grundstücke auf mindestens 6000 Reicksmark, so sind auch die bisher nicht belasteten Grundstücke des Erwerbers durch Verfügung des Finanzamts (Grundschuldbescheid) mit der Grundschuld zu belasten.
einschließlich des Portos abgegeben.
Das Finanzamt setzt den Betrag der Grundschuld fest und erteilt dem 1u“ hierüber einen schriftlichen Bescheid (Grundschuld⸗ eescheid). § b. 8G
Gegen den Grundschuldbescheid ist das Berufungsverfahren nach der Reichsabgabenordnung gegeben.
§ 6.
(1) Das Rechtsmittel kann nicht darauf gestützt werden, daß das Grundstück bei der Veranlagung zur Vermögensteuer zu hoch be⸗ wertet worden sei; jedoch kann geltend gemacht werden, daß das Grundstück mit Rücksicht auf seine Zweckbestimmung oder die Person des Eigentümers nicht der Landabgabe unterlegen habe.
(2) Soweit das Grundstück nicht zur Vermögensteuer 1924 heran⸗
Fünge worden ist, gelten für die Zulässigkeit des Rechtsmittels die
Vorschriften der Reichsabgabenordnung ohne Abs. 1 vorgesehene
Beschränkung entsprechend. 8 8 88 2 8
Wird die Veranlagung des Grundstücks durch Rechtsmittel⸗ entscheidung, Neuveranlagung, Berichtigung oder eine andere Ver⸗ fügung für die Vermögensteuer 1924 geändert, so ist der Grund⸗ schuldbescheid von Amts wegen entsprechend zu berichtigen.
§ 8.
(1) Ist ein belastetes Grundstück nach dem 31. Dezember 1923 geteilt worden oder wird es geteilt, so kann das Finanzamt die Wehr⸗ beitragswerte für die Teilgrundstücke nach den für die Vermögen⸗ steuer 1924 geltenden Grundsätzen ermitteln und die Grundschuld auf die Teilgrundstücke nach Maßgabe der Wehrbeitragswerte in der Weise verteilen. daß jedes Grundstück für die nach der Teilung des Grundstücks fällig werdenden und im Zeitpunkt der Zustellung des Verteilungsbescheids noch nicht erhobenen Zinsen nur mit dem zu⸗ geteilten Betrage haftet. Auf Antrag eines der beteiligten Grund⸗ stückseigentümer hat das Finanzamt die Verteilung vorzunehmen. Ueber die Verteilung ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen (Ver⸗ teilungsbescheid) und allen beteiligten Grundstückseigentümern mitzu⸗ teilen. Der Bescheid wirkt für und gegen alle beteiligten Grund⸗ stückseigentümer.
(2) Die beteiligten Grundstückseigentümer sind berechtigt. gegen den Verteilungsbescheid die Beschwerde nach den §§ 224, 281 der Reichsabgabenordnung einzulegen. § 282 Abs. 1 der Reichsabgaben⸗ ordnung findet keine Anwendung. In dem Beschwerdeverfahren ist den beteiligten Grundstückseigentümern, die keine Beschwerde eingelegt haben, Gelegenheit zu geben, sich zu äußern; die Beschwerdeentscheidun wirkt für und gegen alle beteiligten Grundstückseigentümer und ist ihnen mitzuteilen. 5
§ 9.
Soweit die Grundschuld auf Grundstücksteile verteilt ist und die Grundstücksteile verschiedenen Eigentümern gehören, haften die Eigen⸗ tümer der einzelnen Teile für die nach der Teilung des Grundstücks fällig werdenden und im Zeitpunkt der Zustellung des Verteilungs⸗ bescheids noch nicht erhobenen Zinsen nicht persönlich als Gesamt⸗ schuldner.
e § 10.
Als Wert des Streitgegenstandes (§ 289 der Reichsabgaben⸗ ordnung) gilt der dreifache und, wenn keine Entscheidung in der Sache ergeht, der einfache Betrag der nach dem streitigen Grundschuldbetrag zu berechnenden Jahreszinsen. 1
(1) Für das Verhältnis zwischen dem Eigentümer Nießbraucher eines belasteten Grundstücks zueinander gilt, nichts anderes vereinbart ist, folgendes: 8
a) im Falle der entgeltlichen Bestellung eines Nießbrauchs ist nder Eigentümer zur Zahlung von einem Viertel, der Nieß⸗
und dem soweit
raucher zur Zahlung von drei Vierteln der Zinsen ver⸗
pflichtet. Soweit die Verteilung der Zinsen den Nieß⸗ braucher oder den Eigentümer übermäßig belastet, hat das PHachteinigungsamt auf Antrag eine anderweite Festsetzung des Entgelts vorzunehmen; 1 b) im Falle der unentgeltlichen Bestellung eines Nießbrauchs gilt der Nießbraucher als allein belastet.
(2) Auf das Verhältnis zwischen Eigentümer und Nießbraucher finden die Bestimmungen des § 17 der Vorläufigen Durchführungs⸗ bestimmungen zur Rentenbankverordnung entsprechende Anwendung.
(3) Die Landesregierungen werden ermächtigt. für Fälle, in denen die Nutzung des Grundstücks auf Grund Landesrechts nicht dem Eigentümer zusteht, Bestimmungen über die Verteilung der Zinslast im Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Nutzungsberechtigten zu treffen.
Zweiter Abschnitt. Abwicklung der bisherigen Belastung der industriellen, gewerblichen und Handelsbetriebe einschließlich der Banken.
Auf Grund des § 3 des Liquidierungsgesetzes und des § 2 der Zweiten Verordnung über das Inkrafttreten der Gesetze zur Durch⸗ führung des Sachverständigengutachtens vom 10. Oktober 1924 ist die Belastung der, industriellen, gewerblichen und Handelebetriebe ein⸗ schließlich der Banken mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgehoben Die Schuldverschreibungen sind zu vernichten oder den Unternehmern auf Antrag zurückzugeben. Die Deutsche Rentenbank hat über das Recht zum Antrag auf Rückgabe eine Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und anderen geeigneten Blättern zu erlassen Das Recht erlischt einen Monat nach Bekanntmachung im Reichsanzeiger Anträge auf Rückgabe müssen bis zu diesem Zeitpunkt der Deutschen Rentenbank zugegangen sein.
Im übrigen tritt sie mit dem Tage in Kraft,
§ 13. Schuldverschreibungen, die zurückzugeben sind, werden mit dem Vermerk „Ungültig“ versehen. Der Vermerk kann im Wege der mechanischen Vervielfältigung hergestellt werden.
§ 14.
(1) Soweit nicht gemäß § 12 Anträge auf Rückgabe der Schuld⸗ verschreibungen gestellt sind, sind die Schuldverschreibungen durch die Deutsche Rentenbank zu vernichten. Ueber die Vernichtung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von zwei zeichnungsberechtigten Vertretern der Deutschen Rentenbank zu unterschreiben ist.
(2) Die Deutsche Rentenbank ist auf Antrag eines Unternehmers verpflichtet, die Vernichtung zu bescheinigen.
Die Verpflichtung zur Entrichtung rückständiger Leistungen wird böücc Rückgabe oder Vernichtung der Schuldverschreibung nicht
erührt.
Soweit Zinsen nach § 3 Abs. 2 des Liquidierungsgesetzes noch geschuldet werden, können sie in gesetzlichen Zahlungsmitteln ent⸗ richtet werden.
Soweit Unternehmer noch nachträglich für die Zeit vom — Ok⸗ tober 1923 bis zum 30. September 1924 herangezogen werden ist die
Ausstellung einer Schuldverschreibung nicht erforderlich. “ Dritter Abschnitt.
Rechtsstellung der Deutschen Rentenbank.
(1) Die Reichsregierung und die Reichsbank bestimmen auf Grund des § 17 des Liquidierungsgesetzes je einen Kommissar und einen Vertreter dieses Kommissars Die Kommissare führen die Amtsbezeichnungen: „Kommissar der Reichsregierung bei der Deutschen Rentenbank und „Kommissar der Reichsbank bei der Dentschen Rentenbank“. 1
(2) Den Kommissaren ist gemäß § 17 des Liquidierungsgesetzes über alle Angelegenheiten und Geschäfte der Deutschen Rentenbank Aufschluß zu geben. Sie sind zu den Sitzungen des Verwaltungs⸗ rats, des Aufsichtsrats und der Generalversammlung rechtzeitig zu laden; auf ihr Verlangen sind sie in der Sitzung jederzeit zu hören. Das Einspruchsrecht gegen Maßnahmen der Deutschen Rentenbank wird von ihnen in den Sitzungen des Verwaltungsrats, des Auf⸗ sichtsrats oder der Generalversammlung mündlich, außerhalb dieser Sitzungen schriftlich ausgeübt. Die Organe der Deutschen Renten⸗ bank sind verpflichtet, die Maßnahmen, gegen die Einspruch erhoben wird, zu unterlassen oder rückgängig zu machen; entgegenstehende An⸗ weisungen des Verwaltungsrats oder des Aufsichtsrats sowie ent⸗ gegenstehende Beschlüsse der Generalversammlung treten außer Kraft.
19.
Bei der Entrichtung der Rentenbankzinsen und der Vollstreckung wegen solcher Zinsen ist eine Rentenmark oder eine Goldmark einer Reichsmark gleichzusetzen. 1
§ 20.
Die Ablösungsbefugnis gemäß § 2 der Zweiten Durchführungs⸗ bestimmungen zur Rentenbankverordnung vom 17. Dezember 1923 wird aufgehoben. 8 “
Außer im Falle des § 12 des Liquidierungsgesetzes darf die Deutsche Rentenbank die Rentenbankscheine nur mit Genehmigung der Reichsregierung aufrufen oder einziehen. .
Vierter Abschnitt. Private Rechtsverhältnisse.
(1) Lautet eine Schuld auf Rentenmark, fo kann die Zahlung auch dann in gesetzlichen Zahlungsmitteln erfolgen, wenn Zahlung in Rentenmark ausdrücklich bedungen ist. Bei der Zahlung ist eine Rentenmark einer Reichsmark gleichzusetzen. 8
(2) Die Bestimmungen des § 51 Abs. 2 der vorläufigen Durch⸗ führungsbestimmungen zur Rentenbankverordnung bleiben unberührt.
Die Bestimmung des § 22 findet auf Wechsel und Schecks, die auf Rentenmark lauten, auch dann Anwendung, wenn der Ausseller durch den Gebrauch des Wortes „effekuw“ ader eines ähnlichen Zu⸗ satzes die Zahlung in Rentenmark ausdrücklich bestimmt hat.
Fünfter Abschnitt. Schlußbestimmungen. 1 3 CE1ö Erstattungen wenn der z stattende Betrag fünf Reichsmark voraussichtlich nicht überschreitet und die Erstattung nicht beantragt wird. b § 25.
Soweit sich nicht aus dem Liquidierungsgesetz oder dieser Ver⸗ ordnung ein anderes ergibt, bleiben die Vorläufigen Durchführungs⸗ bestimmungen zur Rentenbankverordnung und die Zweiten Durch⸗ führungsbestimmungen zur Rentenbankverordnung in Kraft. Sie gelten für die Durchführung des Liquidierungsgesetzes entsprechen
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„
Diese Verordnung tritt, soweit sie die Belastung der land⸗, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Grundstücke nach dem Liqut⸗ dierungsgesetz regelt, mit Wirkung vom 1. April 1924 in Kraft. der auf ihre Ver⸗ kündung im Reichsgesetzblatt folgt Berlin, den 31. Januar 1925. 8 Der Reichsminister der Finanze J. V.: Popitz.