1925 / 29 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Feb 1925 18:00:01 GMT) scan diff

bstag ist eine Auslassung des Reichsarbeitsministers Stellungnahme der Reichsregierung zum Washingtoner Uebereinkommen über den Acht⸗ tundentag zugegangen. Darm heißt es dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß die Reichsremerung die Ratifikation des Uebereinkommens von Washington über den Achtstundentag niemals grundsätzlich abgelehnt habe. Die jetzige deutsche Gesetzgebung über die Arbeitezeit set von der Reichsregierung stets als eine Notgesetzgebung betrachtet und gekennzeichnet worden, an der sie von vornherein nicht länger festhalten wolle, als es die ganz zußerordentlich schwierige Lage Deutschlands erfordere. Unsere Verluste, Lasten und Bindungen infolge des Krieges seien so viel schwerer als die aller anderen großen Staaten, unsere wirtschaftliche Zukunft wäre so ungeklärt, daß niemand von Deutschland ein Vor⸗ angehen in der Frage der Ratifizierung erwarten könne. Das gelte um so mehr. als der Inhalt des Uebereinkommens und demnach auch das Maß der Bindung bisher in Gesetz und Praris der einzelnen Lander eine sehr verschiedene Auslegung gefunden habe. Deutschland sei gern bereit, mit den übrigen in Betracht kommenden Staaten eine Verständigung über die Auslegung des Abkommens herbeizuführen und würde sich in diesem Falle zu einer Ratifikation des Warhingtoner Uebereinkommens bereit finden. Dabei müsse die Reichsregierung als eelbstverständlich voraussetzen, daß zur Verhütung außerordentlicher Gefährdung deutscher Lebensnotwendigkeiten der Artikel 14 des Washingtoner Abkommens Anwendung finde.

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In der Weiterberatung über den Haushalt des Reichs⸗ verkehrsministeriums (Wasserstraßen) wurden gestern vom Haushaltsausschuß des Reichstags laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger die betreffenden Etatstitel ohne erhebliche Debatte genehmigt. Ein Antrag der Deutschen Volkspartei, den Schleppbetrieb auf dem Hannover⸗Leine⸗ kanal an eine Privatgesellschaft zu übertragen, wurde zurückgezogen. Ein Antrag aller Fraktionen, den Reichszuschuß zur Münchener Verkehrsausstellung von achttausend Mark auf hunderttausend Mark zu erhöhen, wurde gegen Regierungswiderspruch an⸗ genommen. Ebentalls angenommen wurde ein Antrag auf be⸗ schleunigte Fertigstellung der dritten Schleuse bei Münster. Ein Antrag, für die Kanalstrecke Datteln -Wesel und Hamm-— Lippstadt größere Mittel zu bewilligen, wurde vom Antragsteller gezogen. Verschiedene die Personalien betreffende Anträge der Kom⸗ munisten wurden an den Unterausschuß des Haushaltsausschusses überwiesen, ebenso ein sozialdemokratischer Antrag, der die Reichs⸗ regierung ersucht dem Reichstag unverzüglich den Entwurf einer Reichsverkehrsordnung vorzulegen. Abgelehnt wurde ein kommunistischer Antrag, der üämtliche Ausgaben für den Reichswasserschutz streichen wollte. Die Vertreter der Deutschen Vo kspartei traten dafür ein, daß der Reichsverkehrsminister dem Reichstage in regelmäßigen Ab⸗ ständen Nachweise über den baulichen Zustand der früheren Reichseisendabn einreichen solle, wobei speziell das rollende Material zu berücksichtigen sei. Auch wünschten sie, daß für die auf Grund des Versailler Vertrages durch Schiffsabgabe geschwächte Binnenschiffahrt Reichsgelder leihweise zur Verfügung jestellt werden sollen, die dem Wiederaufbau dienen müssen. Im Nerlaufe der Diskussion zogen sie jedoch die beiden diesbesüglichen Anträge zurück. Abaelehnt wurde ein volksparteilicher Antrag, der verlangte bevor der Weiterbau des Mittellandkanals von Hildesheim bis Magdeburg in Angriff genommen werde, solle die Linienführung einer Nachprüfung unterzogen werden. Nachdem der Reichsverkehrs⸗ minister sich noch über das Rechtsverhältnis seines Ministeriums zur Reichsbahngesellschaft geäußert hatte, vertagte sich der Ausschuß auf heute. Die Fragen der Reichsbahn sollen dann auch heute ver⸗ handelt werden. 1

Der Rechtsausschuß des Reichstags beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit den Amnestieanträgen der Deutschen Volkspartei, der Deutschnatronalen, der Sozialdemokraten und Kommunisten. Die Vertreter Preußens, Bayerns und Württembergs hestritten die Zuständigkeit des Reichstags für die Straftaten, die zur Zuständigkeit der Landesregierungen gehören. Reichejustizminister Dr. Frenken wies darauf hin, daß die Frage der Kompetenz be⸗ stritten sei und die Reichsregierung bisher die Kompetenz für sich in An⸗ spruch genommen habe und deshalb eine abweichende Erklärung nicht ab⸗ geben könne. bevor sie nicht mit den anderen Ressorts Fühlung genommen hbabe. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz) wies gegenüber diesen Aus⸗ führungen auf die früheren Amnestien hin, gegen die die Länder keinen Wideripruch erhoben hätten, und nahm Bezug auf frühere Erklä⸗ rungen der Reichsregierung, in denen ausdrücklich das Amnestierecht für das Reich in Anspruch genommen worden sei. Der Ver⸗ treter Preußens betonte demgegenüber, daß es sich in den vom Vorredner erwähnten Fällen lediglich um Amnestien auf Grund völkerrechtlicher Abmachungen in Friedensverträgen und deren Aus⸗ fübrung gehandelt habe mit Ausnahme der Amnestie des Kapp⸗ putsches. Reichsjustizminister Dr. Frenken unterstrich noch⸗ mals, solange nicht die zuständige Stelle eine von der früheren Stelrnanahme abweichende Ansicht erklärt habe, werde er auf dem Standgankt verbleiben, den die Reichsregierung bisher eingenommen Abg. Hampel (Deutsch⸗Hannov.) schloß sich den Länder⸗ bertretemn an. Abg. Lohmann (D. Nat.) verlangte eine Tmreste im Sinne des deutschnationalen Antrages, selbstverständlich ater noteschadet der Rechte der Länder. Abg. Korsch (Komm) issch auf Artikel 7 der Reichsverfassung, der zweifellos

übahe für eine allgemeine Amnestie biete. Früher man diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht gehabt Jetzt, Ine Vamchiebung der Machtverhältnisse eingetreten sei, stelle man n de Pardergrund. Darauf entspann sich eine längere Aus⸗ srracse iner moe Weiterbebandlung der Angelegenheit. Es wurde be⸗ schoser ie roßen vrinzipiellen Fragen vorläufig zurückzustellen und nar te naäche Pohandlung der vorliegenden Anträge vorzunehmen. vasmneminister Dr. Frenken sagte auf Wunsch des Aus⸗ schuffcs ir in kumer Zeit eine Statistik über die bereits erlassenen einzelger Saauenbevwerhe vorzulegen. Zu der Frage einer Parallel⸗ amnestie ter ginger beronte er daß vor einem solchen Schritt fest⸗ steben müft, m* zelchem Umfange das Reich eine Amnestie für sich erlassen werte. Hierxauf vertagte sich der Ausschuß.

Im Autwertangsausschuß des Reichstags verlas zunächst der Borfchenge Abg Steiniger (D. Nat) ein Schreiben des Reiüsnitiümesminters Neu haus, der dem Aus⸗ schuß nach tem Peritin irs Fackricktenbüros des Vereius deutscher Zeitungsrerleger mitteitt drt me Spitzenverbände der Landwirtschaft, der Industrie der Schifnhm., Handwerke, des Groß⸗ und Einzel⸗ handels sowie des Bontmesent ier he vorstellig geworden seien um ihre Ansichten über die Frage ver Auarwertung vorzutragen. Gleich⸗ zeitig sei dabei von den Spitzenverbnsen der Wunsch geäußert worden, daß ihnen vor dem Aufwertungsaueichus nochmals Gelegenheit ge⸗ boten werden möchte shae Sieüungnabme zur Aufwertungs⸗ frage mündlich darzulegen. Der Reichewirtschaftsminister befür⸗ wortete diesen Wunich der Sp terrerhbände und empfahl daß seitens des Ausschusses auch dem Reichebankvräsidenten Gelegenbeit gegeben werden möge, seine Aufrassung üben rie Auswirkungen etwaiger erweiterter Aufwertung, inebesontere auf die Wäbrungs⸗ und Kredit⸗ lage, zu äußern. Der Ausschuß bebielt sich vor, zu gegebener Zeit darüber zu entscheiden ob er die Vertreter rer Sritzenverbände und den Reichsbankpräsidenten zur Aeußerung ibrer Ansichten über die Aufwerlungsfrage ersuchen werde. ECe fongte rie Beratung über eee. der die einstweilige Auszetzung von Rechts⸗ streitigkeiten über die Aufwerlung von Ver⸗ mögensanlagen auf Antrag einer Partei zulassen will. Dieser Gesetzverichlag hebt sich aber insofern vom dem Ausschuß⸗ beschluß der letzten Sitzung wesentlich ab, als er aus pricht, van dem Antrag auf Aussetzung nicht stattzugeben ist, wenn ter Gegner der Aussetzung widerspricht, und zu besorgen ist, daß ibm Lurch die Aus⸗ setzung ein erheblicher Nachteil entstehen würde. Gegen diese Be⸗ stimmung erklärten sich die Vertreter verschiedener Parteien Für die Sozialdemokraten erklärte Abg. Keil, daß seine Partei den Gesetzesvor⸗

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schlag ablehne, weil sie die Annahme des deutschnationalen Antrags auf Aufhebung der Verordnung des Reichepräsidenen vom 4. Dezember 1924 wünsche. Wolle die Regierung ein Interimsgesetz an Stelle dieser Ver⸗ ordnung treten lassen, so könne sie es sofort einbringen. Schließlich wurde ein Antran des Abg Dr. Wunderlich (D Vp) angenommen, der die Mußvorschrift in eine Kannvorschrift umwandelte und das Antragsrecht zur Aussetzung der Verhandlung lediglich dem Gläubiger einräumte. Der so angenommene Gefetzentwurf hat folgende Gestalt: § 1. In Rechtsstreitigkeiten über die Aufwertung von Vermögens⸗ anlagen im Sinne der dritten Steuernotverordnung sowie von An⸗ sprüchen der im § 12 Abs. 3, § 26 der dritten Steuernotverordnung bezeichneten Art kann die Verhandlung auf Antrag des Gläubigers einstweilen ausgesetzt werden. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen; der Gegner ist vor der Entscheidung zu hören. § 2 Die Vorschriften des § 1 finden auf das Verfahren von der Aufwertungsstelle entsprechende Anwendung § 3 Die Vorschriften des § 1 Satz 1 finden entiprechende An⸗ dem Reichsfinanzhof, soweit es sich um Ansprüche auf Grund der Vorschriften der dritten Steuernotverordnung über den Geld⸗ entwertungsausgleich bei Schuldverschreibungen und der zu ihrer Durchführung erlassenen Bestimmungen handelt § 4. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Abg. Freiherr v. Richthofen (Dem.) legte dar, daß das im Aueschuß zustande gekommene Gesetz sicherlich nicht geeignet sein werde, die herrschende Unklarheit in irgend⸗ wie nennenswertem Maße zu beseitigen. Man müsse sogar mit der Möglichkeit rechnen daß die diesem Gesetz zufolge völlig in das Be⸗ lieben der einzelnen Gerichte gest llte Aussetzung des Verfahrens in Aufwertungsangelegenheiten viel mehr in der überwiegenden Anzahl der Fälle nur zu einer Vermehrung der Unzufriedenheit in der Be⸗ völkerung beitragen werde. Die unter den gegenwärtigen Verhält⸗ nissen Notleidenden und mit ihnen die deutsche Wirtschaft hätten das dringendste Interesse daran, daß nicht weiter mit Provisorien gearbeitet werde Seitens der demokratischen Vertreter wurde daher be⸗ antragt, dem Gesetz nur eine Gültigkeit bis zum Inkrafttreten des alsbald zu erlassenden allgemeinen Aufwertungsgesetzes, spätestens aber bis zum 30. April 1925 zu geben. Dieser Antrag wurde jedoch

Der Aeltestenrat des Preußischen Landtags be⸗ schloß gestern, dem Landtag zu empfehlen die Wahl des Landtags⸗ präsidenten auf Dienstag, den 10. Februar, zu verschieben. Diese Abweichung von den Bestimmungen der Geschäftsordnung ist nur möglich, wenn alle Fraktionen damit einverstanden sind. Im Aeltestenrat ist die Zustimmung erfolgt. Der Landtag muß end⸗ gültig entscheiden. Die nächste Plenarsitzung ist festgesetzt auf Donnerstag, den 5. Februar. Nachmittags 2. Ugr. Auf der Tages⸗ ondnung stehen eine Reihe kleiner Gegenstände, wie Bildung von Ausschüssen, Wahlen zum Wahlprürungsgericht und zum Staatsschulden⸗ ausschuß. Urantrag Dr von Campe (D. Vp.) auf Einsetzung eines Aus⸗ schusses von 21 Mitgliedern für das besetzte Gebiet, ferner Straf⸗ vertolgungssachen. Ein Antrag auf Neuregelung des höheren Schul⸗ wesens sowie Abbauanträge sollen ohne Beratung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden. Außerdem wird der kommunistische Amnestieantrag am Donnerstag auf der Tagesordnung stehen. Wenn die Aussprache über diesen Antrag nicht beendigt wird, soll sie am Freitag fortgesetzt werden. Außerdem soll Freitag Schwerinstag sein. Am Donnerstag nachmittag soll der Aeltestenrat erneut zur weiteren Beratung der Geschäftslage zusammentreten.

Der Geschäftsordnungsausschuß desPreußischen Landtags überwies heute die Frage der Abgrenzung des Begriffs „Vertrauensantrag“ bezw. „Mißtrauensantrag“ dem zur Klärung von Zweifelsfragen eigesetzten Unterausschuß Ferner fprach sich der Ausschuß dahin aus, daß der Präsident nicht nötig habe, auf Wunsch einen Antrag aus dem Hause zu verlesen; eine solche Verlesung könne nur gefordert werden bei Anträgen, die geteilt werden sollen, wenn Zweifel bestehen, wie die Teilung vorzunehmen ist. In der Frage, ob zwischen einer Abstimmung und der Mitteilung des Er⸗ gebnisses das Wort zur Geschäftsordnung gegeben werden müsse, soll an der bisherigen Gepflogenheit festgehalten werden, das Wort nicht zu erteilen. Die Frage der Abgabe der Stimme durch Mitglieder des Landtagsvorstands wurde vertagt, bis der Unterausschuß über das Ergebnis seiner Arbeiten Bericht erstattet.

„Der Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages setzte ge tern nachmittag seine Bergtungen über die Angelegenheit der Kreditgewährung der Seehandlung an ausländische Konzerne (Barmat, Kutisker usw.) fort. Hunächst soll vernommen werden Exzellenz von Dombois, der bis zum .April 1924 Präsident der Seehandlung war. Vor dieser Ver⸗ nehmung beantragt Abg. Deerberg ( . Nat.), laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, daß sämt⸗ liche Persönlichkeiten, die vernommen werden, als Zeugen vernommen werden, 68 die Vernehmung also entsprechend den Vorschriften der Strafprozeßordnung in Abwesenheit der anderen Zeugen vor sich gehen soll, und daß jeder einzelne darauf hingewiesen wird, daß die Ver⸗ eidigung erfolgen kann. Der Vorsitzende Abg. Leidig (D. Vp.) wendet sich gegen diesen Antrag; es sei unmöglich, daß Personen, die Gegenstand der Untersuchung sind, als Zeugen vernommen würden; es miße eine Zweiteilung erfolgen. So seien z. B. Exzellenz von Dombois, der Abg. Heilmann, der Polizeipräsident Richter nicht als Zeugen anzusehen, da sie in irgendeiner Weise in die Veteifuchac selbst hineingezogen worden seien. Bei den zu vernehmenden Polizei eamten liege es anders; sie seien zunächst Zeugen. Die Fe bun sei notwendig, weil die Stellung als Zeuge ungünstiger sei als die als „Objekt“ der Untersuchung. Ir als Vorsitzender habe die Pflicht, objektiv die Interessen der einzelnen wahrzunehmen. Abg. Seelmann (D. Nat.) widerspricht dieser Ansicht und weist auf frühere Beratungen des Untersuchungsausschusses hin, wo im Sinne des Antrags Deer⸗ berg immer gehandelt worden sei. Der Ausschuß habe lediglich tat⸗ sächliche Feststellungen zu treffen; er habe nicht eine strasrechtliche oder disziplinare Untersuchung vorzunehmen. In öffentlicher Sitzung solle Beweis erhoben werden; das sei die Aufgabe des Untersuchungs⸗ ausschusses. Ein Urteil habe er nicht abzugeben Der Vorsitzende Leidig beharrt auf seinem Standpunkt, Prof. Dr. Kahl habe bei einer Rücksprache über dicsn Punkt die gleiche Ansicht geäußert. Nachdem noch Abg. Dr Pinkerneil (D. Vp.) auf die Uebung bei der Untersuchung der mitteldeutschen Unruhen und der Angelegen⸗ heit der Porzellanmanufaktur verwiesen hatte, wobei die einzelnen Personen immer darauf aufmerksam gemacht worden seien, daß sie als Zeugen auszusagen hätten, stellte der Vorsitzende die Frage zur Ab⸗ stimmung. Gegen 11 Stimmen wurde der Antrag, Herrn von Dombois als Zeugen zu vernehmen, abgelehnt. 3

Der Ausschuß tritt hierauf in die Vernehmung des Herrn von Dombois ein. Der Vorsitzende Dr. Sgs (D. Vp.) sg den Präsidenten Dombois, ob die von ihm kürzlich im Unter⸗ 2

uchungsausschuß gemachten Mitteilungen über den Stand des kvombarddepots der Barmats und Kutisker auf seinen eigenen Kennt⸗ nissen beruhe, ob also der Sachbearbeiter ihm davon Mitteilungen emacht habe. Präsident von Dombois: Der erste Kredit an Julius Barmat ist von mir auf Grund der Unterhandlungen mit Barmat gegeben worden. Ich habe dann mit dem Sachbearbeiter ge⸗ sprochen und erfahren, daß der Kredit voenitcni4, 6.. war, nämlich durch Warenwechsel. Außerdem war noch ein Devisendepot in Höhe der Hälfte der Kreditsumme vorhanden. Vorsitzender: Haben Sie auch bei Beginn der Geschäftsverbindung mit Kutisker von dem Sachbearbeiter Vortrag erhalten? Präsident von Dombois: Im allgemeinen waren solche Vorträge nicht üblich. Mir ist in diesem speziellen Falle auch nichts erinnerlich. Wie ich später hörte, war das Konto Kutisker anfangs ganz unverfänglich. Es sind Effekten und Devisen in Höhe von 1 Millionen eingezahlt worden, für die nur mäßige Kredite in Anspruch genommen wurden. Erst später sind

wendung auf das Rechtsmittelverfahren vor den Finanzgerichten und⸗

die Kredite gewachsen. Vorsitzender: Ueber die weitere Ent⸗ wicklung des Ahteter ge enis hat der Sachbearbeiter nicht be⸗ richtet? Präsident von Dombois: Daz ist ein schwieriges Kapitel. Ob die ersten Zusatzkredite von Dr. Rühe als Refereuten vorgetragen worden sind, ist mir nicht verin ertich Wahrscheinlich ist, daß einzelne Kredite erwähnt worden sind. Erinnerli ist mir besonders das Datum des 20. Februar. An diesem Tage belief sich das Lombard⸗ und Kontokorrentkonto auf 4,2 Millionen Mark. Da⸗ mals wurde als Zusatzdeckung das Hanauer Lager hinzugezogen. Der Referent Rühe erklärte in der Generaldirektion, daß das Bankhaus von Stein bezüglich des Hanauer Lagers der Seehandlung ein Meta⸗ geschäft vorschlüge, d. h. ein Geschäft, bei dem Gewinn und Verlust zu gleichen Teilen verteilt würden. Dieser Vorschlag fand keine Annahme, weil die Staatsbank keine Metageschäfte macht. In einer anderen Sitzung hat Rühe die Sache so vorgetragen, daß die bis⸗ herige Schuld in Höhe von 4.2 Millionen auf drei Monate gestundet werden solle, damit Kutisker Zeit habe, das Hanauer Lager zu ver⸗ werten. Hierbei hob Rühe hervor, daß bereits aussichtsreiche Ver⸗ handlungen über eine Veräußerung dieses Lagers eingeleitet worden seien und daß Kutisker der Staatsbank eine Gewinnbeteiligung an⸗ biete. Auf unsere Frage, wie er zu dieser Gewinnbeteiligung süme⸗ P Rühe keine bestimmte Antwort. Wir haben uns dann mit dem Gedanken abgefunden und die Gewinnbeteiligung als Aequivalent dafür akzeptiert, daß der Kredit verlängert wurde, was ja damals sehr viel wert war. Unsere Gelddispositionen gestatteten diese Ver⸗ längerung. Dabei ist es der Staatsbank nicht in den Sinn gekommen, auf das Hanauer Lager neues Geld zu geben. Das Lager sollte ledig⸗ lich als Zusatzdeckung für die bisherigen Forderungen gelten, daher war die Frage des Wertes des Hanauer Lagers damals auch nicht von großer praktischer Bedeutung. Erst mehrere Monate S als sich herausstellte, daß wegen der Verfehlungen der Lombardbeamten, die bekanntlich wertvolle Deckungsstücke ohne Wissen der Generaldirektion herausgegeben hatten, die vorhandene Deckung für den gewährten Kredit nicht mehr ausreichte, wurde die Frage des Wertes des Hanauer Lagers für die Staatsbank von Bedeutung. Daher die Reise Hellwigs nach Paris. Präsident Dombois hebt dann nochmals besonders hervor, daß das Hanauer Lager⸗Geschäft kein Pg äft für die Staatsbank gewesen sei, denn als Gewinn, an dem die Staatsbank beteiligt sein ollte, hätte nur das gegolten, was über den Betrag der gesamten Forderungen der Staatsbank einschl. Zinsen erzielt worden wäre. Es ist mir nicht erinnerlich, so sagte Herr von Dombois weiter, diß nach den Vorträgen über das Hanauer Lager bis zu meinem Abgang, Ende Müre nochmals ein Vortrag über neue Kredite stattgefunden hat. Das Lombardkonto blieb unverändert. Daß daneben Rühe noch große Wechselkredite gegeben hat, war mir völlig unbekannt. Vorsitzender stellt darauf an Herrn von Dombois die Frage,

ob ihm etwas davon bekannt sei, daß am 31. März das Barmat⸗ Obligo erhöht wurde. von Dombois erklärt dazu, daß ihm Genaues darüber nicht bekannt sei, ebenso auch seinem Nachfolger nicht, denn dieser sei damals noch nicht im Dienst gewesen und habe erst am 1. April seir Amt angetreten. Wenn es sich um einen solchen Vorgang gehandelt habe, so würde er an der Direktion und den anderen Mitgliedern haften geblieben sein. Vorsitzender fragt weiter, ob denn keine Maßnahmen in der Seehandlung vorhanden gewesen sind, durch die über den Kopf des Sachbearbeiters hinweg der Präsi⸗ dent über den Stand der einzelnen Obligos 1 wurde. von Dombois sagt aus, daß die Feststellung der Grundsätze und Direktiven für die Geld⸗ und Zinspolitik im ganzen von der Generaldirektion und dem Präsidenten vorgenommen wurde. Es sei tagtäglich an Hand eines Kassenreports über den Geschäftsgang ge⸗ worden. Die Zuweisung der einzelnen Kredite an die unden sei von jeher in der Seehandlung von Mitgliedern der

Direktion gebilligt worden. Es lag stets eine gemeinschaftliche Handlungsweise zweier Beamten vor. Als Herr von Dombois 1909 in sein Amt eingetreten sei, hätten diese Besprechungen nicht statt⸗ gefunden. Nachdem sie eingeführt wurden, seien sie im Anfang wegen der wenigen vorliegenden Einzelkredite verhältnismäßig wenig in Än⸗ spruch genommen worden. Es habe sich damals um eine rein chematische und glatte Geschäftsabwicklung gehandelt; aber es sei auch schon Uebung gewesen, wenn es sich um Kredite handelte, daß über diese Vortvag erstattet werden mußte. Erst recht sei diese Uebung zur festen Praxis geworden in der Inflationszeit, wo das Geschäft, namentlich wegen der Unterlagen, sehr viel schwieriger geworden sei. Die Dezernenten hatten zu ihrer eigenen Entlastung Kredite größeren Umfangs vorzutragen. Herr von Dombois gibt weiter der Ueber⸗ zeugung Ausdruck, daß das allerdings bezüglich eines großen Teils des Kontos von Kutisker und E. von Stein nicht geschehen ist, ebenso auch nicht bei der großen Transaktion des Barmat. Abg. Kuttner (Soz.) stellt dann die Frage an Herrn von Dombois, ob ihm etwas über die Mitwirkung der Herren Rühe und Hellwig bei einem Schieds⸗ spruch in der Sache Michael Kutisker bekannt 16 und ob die ge⸗ nannten Herren dafür ein ansehnliches Honovar erhalten hätten sowie ob ihnen die Genehmigung zur Mitwirkung erteilt worden sei. Weiter fragt der Abg. Kuttner Herrn von Dombois, ob er etwas davon wisse, deß derr Hellwig am 24. Januar die Barmgtschen Kredite auf 4 Millionen Mark bis zum 16. Februar festgesetzt hat und weiter die Kredite auf 9,6 Millionen Mark bis zum 29. Februar sowie ob diese Kreditfestsetzung der Direktion vorgetragen und von ihr genehmigt wurde. rittens fragt der Redner, von wem die Be⸗ wertung der Unterlagen vorgenommen wurde, ob von den Schuldnern oder von der Seehandlung und durch wen und wie die Kontrolle vor⸗ enommen worden ist. von Dombois stellte zur ersten Frage

est, daß es 19 hier um eine Angelegenheit handelte, dige die See⸗ handlung nichts anging und da die Seehandlung bei diesem Streit unbeteiligt war, habe er keine Bedenken gehabt, Herr Rühe die Ge⸗ nehmigung zur Mitwirkung bei diesem Schiedsspruch zu gestatten. Es habe sich auch um eine reine Nebenbeschäftigung gehandelt. Bei dem Schiedsspruch habe ferner Herr „Flenia mitgewirkt. Ueber die Höhe des Honorars sei damals nicht gesprochen worden, und auch b dem Schiedsspruch hätten sich Rühe und Hellwig nicht geäußert, auch den Kollegen gegenüber nicht. Erst später habe er, von Dombois, gehört, daß sie den namhaften Betrag von zusammen 60 000 erhielten. Trotzdem es zu einem Vergleich gekommen sei, sei Kutisker doch der unterliegende Teil gewesen. Kutisker habe 20 000 Mark gegeben, wovon Rühe 12 000 und Hellwig 8000 be⸗ kommen hätten. Später habe er von Rühe gehört, daß der Ver⸗ treter von Michael ihm noch 40 000 angeboten habe, die er aber im Anfang nicht nehmen wollte. Auf eine Frage des Vor⸗ itzenden, ob ihm Rühe das gesagt habe, bemerkt von Dombois,

Rühe diese Feststellung während einer Vernehmung auf dem

olizeipräsidium machte, wo er, von Dombois, zugegen war. Er

8g sei von dieser Höhe des Honorars überrascht und befremdet worden. Betreffs der Kreditfestsetzung für Barmat durch Hellwig erklärte von Dombois, daß er sich daran schlechterdings nicht mehr erinnern könne. Von einem Umtausch börsengängiger gegen nicht börsengängige Effekten sei ihm nichts bekannt. Im weiteren Ver⸗ laufe der Sitzung kommt nochmals die Angelegenheit des Hanauer Lagers zur Verhandlung. von Dombois äußert sich zur Be⸗ wertungsfrage und erklärt, daß ihm von Laperscheinen nichts in Er⸗ innerung ist. Aus einem späteren Bericht habe er ersehen, daß die Lagerschei 2 anscheinend schon vorher verpfändet worden f

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyrol Charlottenburg.

Verantwortlich für den Rrigeicnh F chhteseses or Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin Wilbhelmstr 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage.) und Erste bis Vierte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

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chsanzeiger und Preußischen St er Vörse vom 3. Februar

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Kredit⸗Rbl.) 2,16 ℳ.

1 Peso (Gold) = 4,00

0 20.40 ℳ. 3.40 ℳ.

wärtig nicht stattfündet.

Das hinter einem Wertpapier bedeutet für

1 Million.

Dtie den Aktten in der Zisfern bezeichnen den v Spalte beigefüͤgten den letzten zur nen Gewinnanteil. b ergebnis ohne Datum angegeben,

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des vorletzten Geschäftsjahrs.

Seit 1. August 1928 geu Wertpapieren die Stückzinfen einheitlich for

P. Die Notterungen für Telegraphische Aus TISe; sowie für Ausländische Banknoten sefinden sich fortlaufend unter „Handel und Gewerbe“

5☛ Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst vald am Schluß des Kurszettels

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als „Verichtigung“ mitgeteile.

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1 Rubel (alter 1 alter Goldrubel = 3,20 ℳ. 1 Peso (arg. Pap.) = 1 Pfund Sterlineg

1 Shanghai⸗Tael = 2,50 ℳ. 1 Dinar 1 Yen = 2,10 ℳ.

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Das hinter einem Wert

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zwetten Spalte betgefügten orletzten, die in der dritten zur Ausschüttung ge⸗ Ist nur ein Gewinn⸗ so ist es dasjenige

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do. 1920/41

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do. do. St.⸗Anl. 1900 do. 07,08, 09 Ser. 1,2, 1911. 1913 rz. 53, 1914 rz. 55

do. 1887,91, 93, 99, 04 do. 1886. 97, 1902 Hesen 1923 Reihes6⸗‧†

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1,85 b 1.43 G 0,46 b

2,48 eb B 3,95 b 0.225b 6

0.186 b 0,186 b 8,6 b

2,75 b 2,67 b 2,6 b 0.076 b G

1,45 b 0,45 b 1,49 b 1,31 b 0,02 G 0,4b

199

2,8 B 0,075 b G

1,55 b 0,49 B 1,2 b

1,4 b G 0,03 G

0,45 G

heutiger] Vortger Kurs

Heutiger] Voriger Kurs

Heutiger

Kur

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Voriger 8

Heutiger] Vortger

Kurs

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do. 11E“ Kur⸗ und Nm. (Brdb.) do. d

o. Lauenburger Vommersche. 00 0 00

O. 2

0. 220 0 0 00 2 222 hhen. Ost⸗ u. West⸗

o. EIT Rhein. und Westfäl. do. o. Sächstsche. do. 8 SchlestscheV do.

cchtezwia· bolsein. 8 0

2 0 0 22 3

o·. Hessen⸗Nassau 4

do. 1.4.10

do 3 ½

Preußische Rentenbriefe. 4 versch.

—,—

—,.— 2 1

—.—

—.,— v

v. Lipp. Landessp. u. L. do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred. do. do. unk. 31 do. do. Sachsen ⸗Altenburg. Landbank do. do. 9. u. 10. R. do. Coburg. Landrbk. Ser. 1—4 do. ⸗Gotha Landkred. do. d.

do do. konv. Schwarzburg⸗Rudolst. Landkredtit do. bo. do.⸗Sondersh. Land⸗ 1AI“

o. 02, 038 05 38 ½ do. ⸗Meining. Ldkrd.

1.1.7

1.1.7 versch. do. do.

do. do.

1.4.10 versch. 1.4.10 1.1.7 1.1.7

1.1.7 1.1.7

versch.

Mecklb.⸗Schwer. Rnt. 4] 1.1.7]7 —,—

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften Lipp. Landesbk. 1—9/4

3,3b G 0,8b G g0.

—,—

5258

9 —,— 9

Se

Hesj. Lds.⸗Hyp.⸗Pfbr. S. 102, 12 29

do. S. 1 11 do. Komm. S. 89— 42 do. do. Ser. 32 398 do. do. Ser. 26— 31 do. do. Ser. 5—14 do. do. S. 15 25 do. do. S. 1—4 Sächs. Idw. Pf. b. S. 23, 26, 27

do. b. S. 25 do. Kredit. b. S. 22,

26 —33 do. do bis S. 25

2S=SSSSSI

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—5 —=Z27 2—,7 —,2 5. —2222ö—2öZäöZ”2

vgrrresaseee geEEeeeesn

80 2

Brandenburg. Komm. 1923 (Giroverb.)

do. do. 1919, 1920 Deutsche Kom. Kred. 20 do. do. do. 1922 Hannoversche Komm.⸗ Anleihe von 1923

do. do. 1922 do. do. 1919 Pommersche Komm.⸗

Anleihe Ser. 1 u. 2*

5 4

*) Zinsf. 7 15 †¼.

Bergisch ⸗Märlkische

Serie 3 Magdebg.⸗Wittenbge. Mecklenburg. Friedr.

Pfälzische Eisenbahn,

Ludwig Max Nordb. do. 1981 do. 1979. 80. 83.85.95 do. (nicht konvert.)

Brandenb.Prov. 08-11 Reihe 18— 26,. 1912 Reihe 27 33, 1914 Reihe 34 5252

do. 1899

Casseler Landeskredit

Ser. 22 26

do. Ser. 27 28

do. Ser. 29 unk. 30

Hannoversche Landes⸗ kredit, Lit. AA..

do. Provinz Ser. 9

Oberhessische Provrnz. 1920 unk. 26 do. do. 1913, 1914

Ostpreußische Provinz. Ausg. 139 523..

Pommersche Prov.

do. Ausgabe 16..

do. Ausg. 14, Ser. 4

DDo bHZ

do. do. 6 —-11

do. do. 14, Ser. 3

do. A. 1894, 97 u. 1900

do. Prov. Ausg. 14.

Rheinprovinz 22, 23

do. 1000000 u. 500000

do. kleine

Sachsische Provinzial

Ausg. 5—7

Schlesw.⸗Holst. Prov.

Ausg. 12

do. do. Ausg. 10 u. 11

do. do. Ausg. 9.

do. do. Ausg. 8

do. do. 07. 09

do. do. Ausg. 6 u. 7

do. do. 98, 02, 05

do. Landesklt. Rtbr.

do. do.

*) Zinsf. 8— 20 2¼.

4 *

œα—ℳ

Anklam. Kreis 1901.[4 Flensburg. Kreis 0174 do do. 1919 4 Hadersleb. Krets 10 q4 Lauenbg. Kreis 1919. (4 Lebus Kreis 1910 4 Offenbach Kreis 19..4

Aachen 22 A. 23 u. 24/8 do. 17, 21 Ausg. 22/4 Altonn 1923/9 do 1911, 1914/4 Aschaffenburg 19014 Barmen 1907 rückz. 41 40/4

do. 1904 1905 ˙3 Berlin 1923 †* * Zinsf. 8 —18 ¾ do⸗ 1919 unk. 30/4 do 1920 unk. 314 do. 1922 Ausg. 1/4 do. 1922 Ausg. 214

Franzbahn

5

Kur⸗u. Neum. Schuldv.)]

1.1.’L7† —,—

Zinsf. 5— 15 †.

Wismar⸗Carow 83 ½

geee SSPVSESS 2 8

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S 8

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4.10

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versch.

versch.

1 1 1 1. 1 1 1 1

4.10

*8 8—18 ⁄.

1.4.1 1.1.7

Deutsche Stadtanleihen.

1.6.12 1.5.11 1.1.7

1.6.12

1.2. 8

Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen.

5,4eb G 7,4 G

9,4 G

5,4b 7,4 G

9,9 b 4,65 eb G 4,8eb G 50 b G 4,7 eb G

9,5 G

4,5b G 4,9 G

Deutsche Provinzialanleihen.

3,25 b 4,5 eb G

8,75 b G

—,.— 2

r† 6 15 ½.

Kreisanleihen.

Berlin 1886 do. 1890 do. 1898' do. 1904 S. 1 do. Groß Verb. 1919 do. do. 1920 Verl. Stadtsynode 99, 1908, 1912%

do. do. 1899,1904, 05 Bonn 1914 N. 1919 Breslau 0s N. 1909 do. 1891 Charlottenburg 08, 12 Abt. 19

do. 1902 Coblenz 1919 do. 1920]% Coburg 1902 Cottbus 1909 V. 1913% Darmstadt. 1920 do. 1913, 1919, 20 Dessau 1896 Dtsch.⸗Eylau. 1907 Dresden 190 5 3 ½ Dresdener Grund⸗ rentenpfandbriefe, Ser. 1, 2, 5, 7 10 do. do. S. 3, 4, 6 N do. Grundrentenbr. Serie 1—3 Duisburg 1921 do. 1899, 07, 09 % do. 19¹³

Düren H 1899, J 1901 do. G 1891 kv. Dusseldorf 1900, 08, 11 do. 1900[32 Elbing 1903, 1909. do. 1913 do. 1903 Emden 1908 H, J Erfurt 1893, 1901, 08 1910, 1914

do. 1893 N. 1901 N Eschwege 1911 Essen 1922 do. 16. Ausg. 19 ag. 20) lensburg 1912 N Frankfurt a. M. 23 do. 1910, 11 do. 1913 do. 19 (1.—3. Ausg.) 1920 (1. Ausg.)

1899

do. 1901 N Frankfurt a. O. 1914 ukv. 1925

do. 1919 1. u. 2. Ausg. Fraustadt 1898 Freiburg t. Br. 1919 Ürth i. B. 1923 do. 1920 ukv. 1925 do. 1901 Fulda 1907 N Gießen 1907.09, 12, 14

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——

do. Gotha 1923

do. 1885. 1889 3 ½ do. 1896, 02 N 3 3

1905 3 ½

2

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2 2

1.4.10

versch. 1.4.10. 1.4.10 1.1.7 1.2.8 1.4.10 1.2.8 versch. 15.6.12

versch. 1.2.9 1.3.9 V

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mbEbE; 8

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——— —5 2nq5 2.2

Hagen 1919 M Halberstadt 1912, 1974 .1900, 05, 10/4

do. Heidelberg. do. Heilbronn 1897 N Herford 1910, rückz. 39 Köln 1923 unk. 33 do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 30 do. 1922 Konstanz 1902 Krefeld 1901, 1909 do. 1906, 1907 do. 1913 do. 18898, 1901, 1903 Langensalza 1903 Lichtenberg (Berlin) 1913 Ludwtgshafen.1906 do. 1890, 1894. 1900,

gS=SS

Magdeburg 1913. 1.— 4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfandbr. Reihe 1 Mainz 1922 Lit. C. do. 1922 Lit. B do. 1919 Lit. U, V unk. 29 do. 1920 Lit. Wunk. 30 Mannheim 1922 do. 1914 do. 1901, 1906, 1907, 1908. 12 do. 1919 I. Ausg. do. 1919 II. Ausg. 1920 1888 1897, 18988 1904, 1905]¹2 Merseburg 1901 Mühlhausen 1. Thilr. 1919 VI Mülhetm (Ruhr) 1909 Em. 11 und 13 unk. 31, 35 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München 1921 o. 1919 M.⸗Gladbach 1911 N, unk. 36 Münster 1908 do 1897 Nordhausen 1908 Nürnberg 1914 do. 1920 unk. 30 do 1903 Cffenbach a. M. 1920 Oppeln 1902 N Pforzheim 01, 07, 10. 1912, 1920 do. 1895, 1905 Pirmasens 1899 Plauen 1903 do. 1903 Potsdam 1919 N Quedlinburg 1903 N Regensburg 1908, 09 do. 1897 N. 1901 bis 1903. 1905 3 do. 1889 Remschetrd 1900 Rheydi 1899 Ser. 4. do. 1913 N do. Rostoch 1919, 192042 do. 1881. 1884. 1903 3 2 do 1895 3 Saarbrücken 14 8. Aa. 4 Schwerin 1. M. 1897 [3 ¼ Spandau 1909 N4 Stendal 19014 4 3 ½ 2

———

——

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do. 1908 do. 1903 Stettin V 1923 Stolp 1I. Pomm 16 Stuttgart 1919, 1906 Ausg. 19/4 Trier 14,1. u. 2. A. uk. 25 4 do. 191v unt. 30/à4

*) Zinsf. 8 15 ½.

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1902 31

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189132

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1.11. 1.1.7

versch. 1.5.11 1.4.10 1.4.10

versch. 1.3.9 1.2. 8 1.5.11 1.1.7 1.5.11 versch. 1.4.10

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1.4.10

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Oest. St.⸗Schat 14

do. Papterr. in fl. 2*

Viersen 1904/8 Weimar Wtesbad. 1908 1. Aus⸗

1888 3 ½

gabe rückz. 1937..4

do. 1920 1. Ausg., 1921 2. Fusgh 4 versch.

do. 18 Aa. 19 I. u. I

Wilmersd. (Bln) veis

E, F (gek. 1. 10. 23, 1.

*3 ½ % Kur⸗ u. Neumärk, neue *4, 3 ½, 3 % Kur⸗ u. Neumärk. Komm.⸗Obl. m. Deckungsbesch.

bis 31. 12. 1911

4, 3 ½⅛, 8% Kur⸗u. Neum. Kom.⸗Obl. *4, 3 ½, 3 % landschaftl. Zentral

m. Deckungsbesch. bis 31 Nr. 1 484620.

4, 3 ½⅛, 3 % landschaftl. Ze tral. 2*4, 3 ½, 3 % Ostpreußische bis

31. 12, 17 ausgegeben

4, 3 ½, 3 % Ostpreußische. 4 % Östpr. landschaftl. Schuldv. *4, 3 ½, 3 % Pommersche, aus⸗

gestellt bis 31. 12. 17.

4, 3 ⅛, 3 % Pommersche. 24, 3 ½⅛, 3 % Pomm. Neul. für

Kleingrundbesitz, ausg biS 31. 12. 17. .

4, 3 ½, 3 % Pomm. Neul. für

Kleingrundbesitz stellt bis 31. 12. 17..

4.³½ 4, 39 %, à, 6

*4, 3 ½¼, 3

4, 3 ½, 3 % Westpr. Ritter Ser. I—II, m. Deckung bis 31. 12. 17,

4, 3 ½, 3 % Westpc. Ritter Ser. I-II, gek. 1. 7.

schaftl., mit Deckungsbe

4, 3 ½, 3 9 Westpr. Ne schaftl., gek. 1. 7. 24.

*4, 3 ½, 3 % Sächsische, ausge⸗

4, 8 ½⅛, 3 % Sächsisce.. 24 % Sächs. landsch. Kreditverb. *4, 3 ½ % Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon), ausgest. b. 24.6.17 Schles. Altl. (ohne Tal.) 3 % Schles. landschaftl. D, ausgest. bis 24. 6. 17 4, 3 ½, 3 % Schles. lanoschl. A. C, D *4, 3 ½, 3 % Schleswig⸗Holstein Landeskred., ausg. b. 31. 12.17 N 4, 3 ½, c Schlesw.⸗Holst. L.⸗Kred. Westfälische, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 11. 4, 3 ½%, 3 % Westfälische..

gek. 1. 7. 24

2*4, 3 ½, 3 % Westpr. Neuland⸗ 31. 12, 17, gek. 1. 7. 24 ..

1.1.7 1.1.7 1.2.

ee 1.1.’.77† —— 1.2.6¹ —,—

Deutsche Pfandbriefe.

(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.)

3 ½ % Calenberg. Kred. Ser. D,

4. 24)

.. „„„

.12.17

estellt

2.5„50v2„

schaftl. svesch.

schaftl. 24..

sch. bis uland⸗

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15 b G

1

5 4 ½ 4

2029 4 alte 332 do. neue 38½

do. neuae. 3

Brdbg. Stadtsch. Pfdb. 4

Dt. Pfdb.⸗Anst. Posen

S. 1—5 unk. 30 84

Preuß. Lds. Pfdb.⸗A. Berlin 3 -5 14 9 59 1, 38. 6 do. Zentralstd. Pfdbr. R. 3, 6— 10, 12, 13 10 do. do. Reihe 14-16 10 do. do. R. 1. 4, 11 4 ½ do. do. Reihe 2, 54

Westf. Pfandbriefamt

2 2 —2

PEEEe —2 8

grPrürere 88

2 PFEEFʒ

—— 2 87

2 5

—2822NZ

4 .1

.10 7

versch. 1.1.7 1.4.10 1.1.7

f. Hausgrundstlicke. 4 %

Deutsche Augsburg. 7 Guld.⸗L./ Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 3 Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3 ½ Oldenburg. 40 Tlr.⸗L. 3 Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗L.

¹ Seit 1. 3. 15. ² 1. 7.

1e 1. 8. 109. 1 9. 19.

2* 1. 6. 29.

Bern. Kt.⸗A. 87 kp.] 3

Bosn. Esb. 14 ¹⁸7 5

do. Invest. 14 ¹8 5

do. Land. 98 i. K. 12 4 ½ 44 4 6

do do. 02 in K. ¹5

do. do. 95 in K. ¹” Bulg Gd.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560 do. 5 er Nr. 121561 bis 136560 do. 2er Nr. 61551 bis 985650, ler Nr. 1-20000 Däntsche St.⸗A. 97 Egyptischegar. 1. £ do. priv. 1. Frs. do. 25000,12500 Fr do. 2500,500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 4 ½ Mon.

do. 5 % 1881-84 do. 5 ½ Pir.⸗Lar. 90 do. 4 ½ Gold⸗R. 89 al. Rent. in Lire do. amort. S. 3, 4 in Lire Mexikan. Anl. 5 ½ do. 1899 5 % abg. do. 1904 4 in do. 1904 4 % abg.

do 1888 in £

auslosb. 22 do. am. Eb.⸗A. ²0 do. Goldrente 1000 Guld. Gd. do. do. 200 „„ ¹*½ do. Kronenr. 5,24 do. kv. R. in K. 22 do. do. in K. 20 do. Stlb. in fl 12 41. 4 Portugres. 3 Spez. f. Z3. Rumänen 1903 225 do. 1913 ukv. 24 42 do. 1889 in 4 do. 1890 in 4 do. do. m. Talonf. Z. do. 1891 in 4 do. 1894 in 4

do. 1896 in 4 do. do. m. Talon f. Z. do. 1898 in 4 do. do. m. Talon ff. Z.i do. ionvert. in. ℳ! 4

i. K. Nr. 5 1. K. 1.6.14 . si. K. 1.6.24 Norw. St. 94 in 1

versch.

i. K. 1.7.24

do. do. m. Talon f. Z. ii. K. 1.

1.1.7

Lospapiere. 6p. St —,— ℳ5p. St

1.3.

1.4.10

1.2.

v. St —.—

.18.

1. 10, 19.

16,6 b G 14,725 b G 3,3b G

5.4.10 1.2.8

1.4.10 1.4.10

1.1.7 1.5.11 1.4.10 1.2.8 p. St. 1.6.12 1.4.10 1.1.7 1.1.7

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: 716. 1 13. 16. 1. 5. 19. 1. 4 10. 11 1. 6. 19. 14 1. 4. 19, 12 1. 5. 19. 171. 6. 19. ¹ 1, 7. 10.

4 1 11 18 ¹0 1, 5. 19.

¹5 19. 10. 19.

*0 1. 11.19. 1. 12.19. 21. 1. 20. 221. 2. 20. 2“ 1. 3. 20.

17,25 b G

15,5 b 6 3,5 b B 3,5 eb B 4,2 b B —,— G

Rss. A. 1889 25 erzn

Rumän. 1905tn do. 1908 in do. 1910 in Rss.⸗Eal. A. 1822¹ do. kleine: do. 59 100 ⸗St.“ do. ks. 1880 5 er“* do. do. der:

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do. ber u. 1 erin do. 1890 2. Em. n do. der u. 1 er ¹¹ do. 8. Em. do. 5er u. 1 ern do. 4. Em. ¹¹ do. 5 er u. 1 ern do. 1894 6. Em.* do. 25 er ³ do. 5 er u. 1 er ³ do. 1896 25 er * do. 5 er u. 1 er * do. k. E.⸗A. 1889 S. 1, 2 251 u. 10r * do. böer* do. er do. 1891 S. 3* do. 1902 in K* do. 1905 2 do. St.⸗R. 1-2521 do. Präm⸗A 64 do. do. 1866 do. Bod.⸗Kred. * do. kv. St.⸗Ob. 27¼ Schwed. St.⸗Anl. 1880 in do. 1886 in do. 1890 in do. St.⸗R. 04 i. 6 do. do. 1906 i. do. do. 1889 Schweiz. Eidg. 12 do. do

do. Eisenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1 do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1890 do. uf. 1909, 06 Türken Anl. 1905 do. 1908 do. Zollobl. 11S. 1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St.⸗R. 13 ¹2 do. 1914 ¹⁷ do. Goldr. in fl. ¹* do. St.⸗R. 191011 do. Kron.⸗Renter“ do. St.⸗R. 97inK. 18 do. Gold⸗A. f. d.

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Bromberg 1895 Bukar. 1888 in do. 1895 in do. 1898 in Budapest 14 m. T. do. i. Kr. gk. 1.3.25 Christianta 1903 Colmar(Elsaß) 07 Danzig ¹4 N Ag. 19 Gnesen 1901,1907 do. 1901 Gothenb. 90 S. A do. 1906 Graudenz 1900 Helsingfors 1900 do. 19⁰² 1“ Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in do. 1910-11 in do. 1886 in do. 1895 in Krotosch. 1900 S. 1 Lissab. 86 S. 1,2 * do. 400 Mosk. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl. do. 1000 -100 do. adg. Ser. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosl. 1000-100 R. do. S. 34, 35, 38 39, 5000 Rbl.

do. 1000-100 Mülhaus. i. E. 06, 07, 13 N, 1914 Posen 1900, 05,08 do. 1894, 1903 Sofia Stadt.. Stockh. (E. 83-84) 1880 in

do. 1885 in do. 1887 Straßb. 1. E. 1909 (u. Ausg. 1911)] 4 do. 1913] 4 Thorn 1900, 06,09 4 d 3 3

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Ausländische Stadtanleihen.

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Sonstige ausländische Anleihen.