8563] ospe⸗ über nominal R.⸗M. 525 000 Aktien (1750 Stück über je R.⸗M. 300 Nr. 75 1 — 2500) der Oberntirchener Sandsteinbrüche Aktiengesellschaft,
8n Bremen.
Die Obemkirchener Sandsteinbrüche Akiiengefellschaft wurde am 11. November 1909 gegründet mit dem Sitz in Bremen.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Handelsgeschäften aller Art insbesondere die Ausbeutung von Steinbrüchen und der Betrieh aller damit verhundenen Nebengeschäfte. .
Das Aktienkapital betrug ursprünglich ℳ 750 000 Aktien, die zum Handel und zur Notiz an der Bremer Börse zugelassen sind. und wurde in der Generalversamm⸗ lung vom 21. April 1923 um ℳ 1 750 000 Aktien mit Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 1923 erhöht. Von diesen neuen Aktien dienten ℳ 250 000 Aktien, die an die Schaumburg⸗Lippesche Regie⸗ rung geliefert wurden, zum Erwerb des Abbaurechts der Sandsteinbrüche, die bis⸗ her gepachtet waren. Der Rest von Mark 1 500 000 Aktien, der zur Stärkung der Betriebsmittel diente, wurde von den alten Aktionären einschließlich der Schaumburg⸗ Lippeschen Regierung, die ein Anrecht auf den Besitz eines Viertels des jeweiligen Attienkapitals hat zum Kurse von 500 % gezeichnet. Das erzielte Aufgeld ist nach Abzug der Kosten dem gesetzlichen Reserve⸗ fonds zugeflossen. Das Grundkapital be⸗ trug demnach ℳ 2 500 000, eingeteilt in 2500 Aktien über je ℳ 1000.
In der Generalversammlung vom 25. November 1924 ist die Umstellung des Aktienkapitals auf R.⸗M. 750 000 be⸗ schlossen worden, und zwar dergestalt, daß jede Aktie von ℳ 1000 auf R⸗M. 300 abgestempelt wird. Es bestehen danach insgesamt 2500 auf den Inhaber lautende Aktien über je R.⸗M. 300 mit den Num⸗ mern 1 — 2500.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, alle die Akttenurkunden betreffenden Maßnahmen,
welche durch die Generalversammlung be⸗ schlossen werden, insbesondere kostenfrei die Auszahlung der Dividende, die Aushändigung neuer Gewinnanteilschein⸗ bogen und die Hinterlegung der Aktien zwecks Teilnahme an den Generalversamm⸗ lungen bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Bremen, erfolgen zu lassen.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 Mitgtiedern, gegenwärtig aus den Herren Dr. A. Strube, Geschäftsinhaber der Darmstädter und Nationalbant Kom⸗ manditgesellschaft auf Attien, Bremen, Vorsitzer. Fr. Hincke, Geschäftsinhaber der Darmstädter und Nattonalbank Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien, Berlin. stellv. Vorsitzer. W. Blanke, Architekt, Bremen, Fr. Krone, Kaufmann, Bremen, C. Wippermann, Staatsrat, Bückeburg, H. Lorenz, Stadthagen.
Vorstand ist Herr W. Krone, Obern⸗
kirchen Die Mitglieder des Aussichtsrats er⸗ halten eine in Gemäßbeit des § 245 H.⸗ G⸗B” zu berechnende Tantieme von 15 % des jährlichen Reingewinns, mindestens aber eine Summe von zusammen G.⸗M. 2000, die auf Unkostenkonto zu verbuchen ist. Die Gesellschaft trägt die Abgaben für die Bezüge des Aufsichtsrats Die Generalversammlungen finden
in Bremen statt, und zwar die ordentliche in der ersten Hälfte des Geschärtsjahres.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger.
1 8 Geschäftsjahr ist das Kalender⸗ ahr.
Der Reingewinn wird vorbehaltlich der dem Aussichtsrat zugesicherten Tan⸗ tieme folgendermaßen verteilt:
. 5 % an den gesetzlichen Reservpefonds, bis derselbe 10 % des Grundkapitals erreicht hat, oder im Falle teilweiser Verwendung wieder erreicht hat;
4 % Dividende an die Aktionäre;
der Rest, soweit nicht anderweitig überdenselben verfügt, insbesonderenicht ine Vexrwendung zu Spezialreserven
vom Vorstand und Aufsichtsrat be⸗ chlossen ist, wird als weitere Dividende an die Aktionäre verteilt.
Die Gesellschaft hat an Dividenden verteilt: 1918 4 %, 1919 8 %, 1920 20 % 1921 25 %, 1922 400 %, 1923 0 %.
Bei einem Umsatz im Jahre 1923 von ℳ 43 315 Billionen weist die Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1923 einen Reingewinn von ℳ 17 441 Billionen auf, die auf neue Rechnung vorgetragen sind
Die Goldmarkeröffnungsbilanz 1. Januar 1924 lautet wie folgt:
G.⸗M. 3 Am 15 Ok⸗ 550 000 — tober 1924
betrugen: 170 000 ℳ 117 980 7
39 746 331
15 981 33 025 927 064
vom
Attiva. Gerechtsame Grundstücke und Fehäude.. Utensilien lt. Auf⸗ stelung.. Effekten It. Auf⸗ ttellung Kassa. 1 Debitoren lt. Auf⸗ stellung “ Waren Ilt. In⸗
ventur
8 8 465] 57 810ʃ82 41 976
Passiva. Aktienkapital. Kreditoren lt. Auf⸗
stellung.. Reservefonds ..
750 000 26 352 150 71202* -HhZH““
Grundstücke und Gebäude, deren Grund⸗ fläche ca. 6 ha beträgt, sind zu Friedens⸗
Die Gerechtsame umfaßt lt. der Schaumburg⸗Lippischen Landesregierung das Recht des Abbaus auf Sandsteine im sogenannten Bückeburgerbruch. Das Recht erstreckt sich in Fortsetzung des bisberigen Bruchbetriebes auf die Forstdistrikte Nr. 71, 72, 73 und 84. Dieses Abbaurecht ist für die Gefellschaft im Grundbuche auf den Parzellen, die eine Größe von ca 3 qkm haben, eingetragen. Die für den Abbau treigegebene Fläche verbleibt im Eigentum des Schaumburg⸗Lippischen Staats.
Die Zahl der zurzeit beschäftigten Ar⸗ beiter beträgt etwa 220.
Die Aussichten für das laufende Ge⸗ schäftsiahr sind als durchaus zufrieden⸗ stellend zu bezeichnen.
Obernkirchen, den 20. Januar 1925.
Obernkirchener Sandfteinbrüche Aktiengesellschaft.
W. Krone. “
Auf Grund vorstehenden Prosvpekts sind nominell R.⸗M. 525 000 Aktien
der Obernkirchener Sandstein⸗ brüche Aktiengesellschaft (1750
Stück zu je R.⸗M. 300 Nr. 751 bis 2500) zum Handel und zur Notiz an der hiesigen Börse zugelassen.
Bremen, im Februar 1925.
Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien.
f109067] Amberger Glashüttenwerke A. G.
Amberg.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hibrmit zu der am Freitag, den
27. Februar 1925, Nachmittags
5 Uhr, in München in den Büroräumen
des Notariats München V, Karlsplatz 10/I,
stattfindenden ordentlichen General⸗
versammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz für 31. Dezember 1923. Be⸗ schlußtassung über die Genehmigung der Bilanz. Erteilung der Entlastung an Aufsichtsrat und Vorstand. Vorlage der Reichsmarkeröffnungs⸗ bilanz per 1. Januar 1924 sowie des Prüfungsberichts des Vorstands und des Aufsichtsrats Beschlußfassung über die Genehmigung der Reichs⸗ markeröffnungsbilanz und die Um⸗ stellung des Aktienkapitals auf Reichs⸗ mart sowie Ermächtigung des Vor⸗ stands, im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats die Durchführung der Umstellung zu be⸗ wirken. .
„Beschlußfassung über die sich aus den Beschlüssen zu 2 ergebenden Satzungs⸗ änderungen fowie über Aenderung fol⸗ gender weiterer Satzungsbestimmungen: § 6 (Vorstandsrechte), § 12 (Auf⸗ sichtsratsvergütung). Ermächttgung des Aufsichtsratsvorsitzenden, etwaige durch das Gesetz angeordnete oder seitens des Registerrichters verlangte, mit der Umstellung verbundene Satzungsänderungen in Ueberein⸗ stimmung mit dem Vorstand vorzu⸗ nehmen.
4. Neuwahl des Aufsichtsrats.
Hinterlegungsstellen gemäß § 13
Statuten sind:
Gesellschaftsbüro Amberg,
Bayerische Staatsbank, München, und deren Fülialen, .
Bankgeschäft AlfredLerchenthal München.
Amberg, den 3. Februar 1925.
Der Aufsichtsrat. G. Siewecke, Vorsitzender.
[108022]
Niederlaufitzer Bank Aktiengesellschaft, Cottbus.
Unter Bezugnahme auf unsere im Reichs⸗ anzeiger vom 4. 12. 24 und 31. 1. 25 ver⸗ öffentlichten Bekanntmachungen, betreffend die Umstellung unseres Aktienkapitals, fordern wir die Inhaber unserer Papier⸗ markaktien über je nom. ℳ 1000 letzt⸗ malig auf, ihre Aktien mit Gewinnanteil⸗ scheinen für 1924 u ff bis spätestens zum 12. März 1925 bei der Niederlausitzer Bank Aktien⸗ gesellschaft in Cottbus und ihren Fiveriessengss in Krossen a. O, Küstrin a O., Forst i. L., Frank⸗ furt a. O., Fürstenberg a O., Guben, Lübben N. L., Sagan i. Schl., Sommerfeld, Sorau N. L., Weiß⸗ wasser⸗Muskau, bei der Deutschen Bank in Berlin und deren Filialen in Breslau, Dresden, Görlitz und Leipzig einzureichen. Gegen je zwei Aktien über je nom. Papiermark 1000 mit Gewinnanteilscheinen für 1924 u. ff. ist eine Aktie über nom. R⸗M. 20 unserer Gesellschaft mit Ge⸗ winnanteilscheinen für 1924 u. ff. zu liefern. Soweit Aktien eingereicht werden. die die zum Ersatz durch Reichsmarkaktien erforderliche Zahl nicht erreichen händigen obige Stellen gemäß den gesetzlichen Be⸗ stimmungen dem Aktionär für über⸗ schießende nom Papiermark 1000 einen auf den Inhaber lautenden Anteilschein über nom R.⸗M 10 aus Die Aktien über nom. Papier⸗ mark 1000, die nicht bis zum 12. März 1925 zum Zwecke der Zusammenlegung eingereicht sind, werden nach den gesetzlichen Be⸗ stimmungen für kraftios erklärt werden. Cottbus, den 7. Februar 1925 Niederlausitzer Bank
der
bei der Einreichung keine dementsprechen⸗ Gesellschaft überlassen, in welchen Stücken
0 Heimstätten⸗Siedlung Berlin⸗ Wilmersdorf Gemeinnützige
Aktien⸗Gesellschaft. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Aktien zwecks Umtausch gegen neue Goldmark⸗ aktien gemäß Beschluß der General⸗ versammlung vom 11. Juli 1924 bei uns einzureichen. Werden die Aktien nicht bis spätestens 20. 5. 1925 eingereicht, so werden sie für kraftlos erklärt. Von den 520 Namensaktien über je 250 ℳ Nrn. 1 bis 124 werden drei neue Inhaberaktien Lit. A gegen vier alte Namenszaktien, Nrn. 125 — 520 wird eine neue Inhaber⸗ aktie Lit. A gegen vier alte Namensaktien, von den 370 Inhaberaktien über je 1000 ℳ Lit. A Nrn. 521— 890 wird eine neue Inhaberaktie Lit. B gegen 9 l alte, von den 900 Inhaberaktien über 10 000 ℳ Nrn. 1391 — 2290 wird neue Inhaberaktie Lit. B gegen 180 alte und die 500 Inhaberaktien über je 1000 ℳ Lit. B Nrn 891 —- 1390 werden gegen eine neue Inhaberaktie Lit. B um⸗ getauscht. Jede neue Inhaberaktie lautet auf 100 Goldmark. Insoweit die ein⸗ gesandten Aktien nicht die vorgesehene Umtauschzahl erreichen, können auf An⸗ trag Anteilscheine von uns gefordert werden. Wir sind auch bereit, den ent⸗ sprechenden Goldmarkbetrag für Aktien oder Anteilscheine zu geben. Berlin W. 15, Schaperstraße 25, den 28. Januar 1925. 8
Heimstätten⸗Siedlung Berlin⸗ Wilmersdorf Gemeinnütige
Aktien⸗Gesellschaft.
Fabowski. Lorenz.
eine
[109056] Lerche & Nippert Hoch⸗ und Tiefbau Aktiengesellschaft in Berlin.
Die außerordentliche Generalversamm⸗ lung unserer Gesellschaft vom 21. Januar 1925 hat beschlossen:
Das bisherige, nach Einziehung und
Vernichtung der Vorratsaktien im Betrage
von 45 Millionen Mark und der Vorzugs⸗
aktien im Betrage von 10 Millionen Mark verbleibende Stammaktienkapital von
245 Millionen Mark (137 000 Aktien im
Nennbetrage von je 1000 ℳ und 18 000
Aktien im Nennbetrage von je 6000 ℳ)
wird auf 1 225 000 Reichsmark ermäßigt,
und zwar in der Weise, daß auf einen
Nennbetrag von bisher 1000 Papiermark
ein Nennwert von 5 Reichsmark entfällt.
Demgemäß sind Stammaktionäre, die
Aktien im Nennbetrage von 4000 Papier⸗
mark einreichen, zum Bezuge einer Aktie
über 20 Reichsmark berechtigt. Ferner können
a) Stammaktionäre, die Aktien im Nenn⸗ betrage von 10 000 Papiermark ein⸗ reichen, dafür eine Aktie über 50 Reichs⸗ mark ausgehändigt erhalten.
b) Stammaktionäre, welche Aktien im Nennbetrage von 20 000 Papiermark einreichen, dafür eine Aktie über 100 Reichsmark ausgehändigt erhalten,
c) Stammaktionäre, welche Aktien im Nennbetrage von 200,000 Papiermark einreichen, dafür eine Aktie über 1000 Reichsmark ansgehändigt er⸗ halten. g88
Entsprechende Anträge sind von den
einreichenden Aktionären bei der Ein⸗
reichung ihrer Akien zu stellen. Insoweit
den Anträge gestellt werden, bleibt es der
von den vorzeichneten Nennwerten sie die neuen Aktien zuteilt.
Spitzenbeträge sind nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 12 G.⸗B.⸗V., § 17 D.⸗V.) zu behandeln.
Nachdem die Eintragung in das Handels⸗ register erfolgt ist, fordern, wir zur Durch⸗ führung dieses Beschlusses unsere Aktionäre hierdurch auf, ihre Aktien nebst Gewinn⸗ anteilscheinen und Erneuerungsscheinen unter Beifügung eines arithmetisch ge⸗ ordneten Nummernverzeichnisses bis zum 15. März 1925 bei unserer Gefell⸗ schaft in Berlin, Karlstr. 2, während der Geschäftsstunden von 9—4 Uhr (Sonn⸗ abend von 9—1 Uhr) zum Umtausch in Reichsmarkaktien bezw. Anteilscheine ein⸗ zureichen und dabei, entsprechend dem Be⸗ Beschluß der Generalversammlung, an⸗ zugeben, in welcher Weise der Umtausch der eingereichten Aktien gegen die neu auszugebenden Aktien bezw. Anteilscheine beantragt wird.
Anmeldungsformulare stehen bei unserer Gesellschaft zur Verfügung und werden auf Wunsch übersandt.
Wir sind, sofern die Einreichung von Anteilscheinen nicht gewünscht wird, zur Vermittlung von Spitzenausgleichungen nach Möglichkeit bereit.
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt nach deren Drucklegung gegen Rückgabe der Quittungen die über die eingereichten Aktien von uns ausgestellt worden sind. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation der Einreicher dieser Quittungen zu prüfen
Nach dem 15. Mai 1925 werden nicht eingereichte Aktien gemäsß § 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt. Der Umtausch der alten Aktien gegen neue Aktien bezw. Anteilscheine erfolgt kostenlos
Berlin, den 6. Februar 1925 Lerche & Nippert Hoch⸗ und Tiefbau Aktiengezellschaft.
werten unter Berücksichtigung angemessener Abschreibungen in die Bilanz eingesetzt.
vw
JFungnickel. . 3 9 b ser.
Der Vorstand. Lerche.
je
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
[107876] Buch⸗ und Steindruckerei
F. W. Kunicke zu Greifswald,
Ges. m. b. H. in Lig.
Einladung zur außerordentlichen EEEE am Freitag, den 20. Februar, Nachm. 5 ½ Uhr, zu Berlin, Leipziger Platz 10, 1 Treppe.
Tagesordnung:
. Ersatzwahl für den verstorbenen Liquidator Herrn R. Bahll⸗Greifs⸗ wald.
. Geschäftsbericht.
. Vorlegung und Genehmigung der Schlußbilanz.
. Beschlußtassung über Verwendung des zur Verfügung stehenden Geldes.
Beschlußfassung über Beendigung der Liquidation und Auflösung der Gesell⸗ schaft.
Berlin, den 4. Februar 1925.
F. W. Kunicke, Ges. m. b. H. in Lig. Dr. Hugo Wendorff, Liquidator.
[105210)
„Durch Beschluß der Gesfellschafter ist die Schütte Lanz Apparate⸗ & Ge⸗ triebebaun G. m. b. H. in Brühl i. B. am 31. Dezember 1924 aufgelöst und der Kaufmann Heinrich Gottlieb, Heidel⸗ berg, zum Liquidator bestellt worden Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei der Gesellschaft an⸗ zumelden.
[105599]
Die Hodam & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kamm⸗ fabrik in Naumburg a. Saale ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Den 28. Januar 1925. Der Liquidator der Hodam & Co., Gesellschaft mit beschräunkter Haftung, Kammfabrik in Naumburg a. Saale: Hodam.
[99055] b
In der Gesellschafterversammlung vom 19 7. 24 der Nagler & Co. G. m. b. H. ist die Auflösung der Firma be⸗ schlossen worden. Es findet Liquidation statt. Ich fordere hiermit die Gläubiger der Firma auf, ihre Ansprüche bis zum 15. 2. 25 einzureichen.
Chemnitz.
“ Nagler & Co.
G. m. b. H. i. L. Nagler, Liquidator.
[105212] — Firma „Holzverwertungs⸗Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung“, Sitz Enkenbach. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluß vom 21. Ja⸗ nuar 1925 aufgelöst und in Liquidation getreten. Liquidatoren sind die bis⸗ herigen Geschäftsführer Philipp Müller I. und Wilhelm Emmer. 18 W“
[100338] 1 Handels⸗Gesellschaft „Urania m. b. H. Nürnberg.
Durch Gesellschafterbeschluß vom 30. 12. 24 wurde die Auflösung der Gesellschaft verfügt. Alle Personen, welche an dieselbe eine Forderung zu haben glauben, werden hiermit aufgefordert, solche bei dem unter⸗ fertigten Liquidator geltend zu machen.
FwWisee Geeber. Nürnberg, Fürther Straße 160.
[106325] 1 Handelsgesellschaft für Destillat & Sprit Produkte G. m. b. H. in ELiquidation.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liqui⸗ dator ist Herr Georg Loewenstein, Berlin, Bundesratsufer 11. Die Glänbiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Gesellschaft geltend zu machen.
[(102449] Die unterzeichnete Gesellschaft ist laut Vertrag vom 27. November 1924 auf⸗ gelöst. Die Gläubiger werden hiermit auf⸗ gefordert, ihre Forderungen bei dem unterzeichneten Liquidator einzureichen. Gemälde⸗Galerie Weckauff, G. m. b. H. i. L. Hubert Weckauff, Aachen, Hindenburgstraße 5.
[105603] Orion⸗Verlag, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation, München, Theatinerstraße 8/1V. Ich gebe hierdurch bekannt, daß in der am 19. Januar 1925 stattgefundenen Gesellschafterversammlung die Liaui⸗ dation der Gesellschaft beschlossen wurde. Zugleich kordere ich hiermit gemäß § 65 G. m b. H.⸗Gesetz die Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Ansprüche anzumelden. München, den 27. Januar 1925. Orion⸗Verlag, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation. Boettcher. [102446]) Lt. Beschluß der Generalversammlung ist die Firma Internationale Trans⸗ porte Karl Boden, G. m. b. H., Berlin, aufgelöst und befindet sich zur Zeit in Liquidation. Alle Gläubiger bezw. Schuldner wer⸗ den ersucht, sich betreffs Forderung und Schulden innerhalb der gesetzlichen Frist im Geschäftslokal, Berlin N. 31, Stre⸗
nuarn
11
g.
Die „Hafag“ Export⸗ und Handels⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin, Charlottenstr. 48, ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft
Berlin, den 20 Januar 1925. Der Liquidator: G A Zorn.
[105215] Bekanntmachung. „Die Anti⸗Prozeßz Gesellschaft zur Schlichtung von Speditions., und Versicherungsstreitigkeiten Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Berlin, Charlottenstr. 48, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Berlin, den 28. Januar 1925.
Der Liqnidator: G. A. Zorn.
[109047]
brook, Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Hamburg ist aufgelöst. Zum Liquidator ist Herr Dr. Hans Eggert ernannt. Die Gläubiger werden aufge⸗ fordert, sich bei ihm zu melden.
Hamburg, den 14. Januar 1925
Der Liquidator der Chemischen Werke Billbrook Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation: 18 Eggert, . Hamburg⸗Billbrook, Billbrookdeich 42. [(106912]
Die Berliner Metallchemie Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, sich bei ihr zu melden
Berlin, den 31. Januar 1925 Der Liquidator der Berliner Metall⸗ chemie Gesellschaft mit beschränkter
Haftung: Rothschild.
[105601]
Durch Gesellschafterbeschluß ist die Edinger Lager⸗Hausgesellschaft G. m. b. H. in Edingen aufgelöst und in Liquidation getreten. Zum Liquidator ist der Unterzeichnete bestellt worden.
Etwaige Gläubiger der Gesellichaft werden aufgefordert, sich bei mir zu melden.
Neckargemünd, den 26. Januar 1925.
Der Liquidator: Eugen Müller.
[105602]
Durch Gesellschafterbeschluß ist Häberlein Garage G. m. b. H. in Heidelberg aufgelöst und in Liqui⸗ dation getreten. Zum Liquidator ist der Unterzeichnete bestellt worden.
Etwaige Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert. sich bei mir zu melden.
Neckargemünd, den 26 Januar 1925.
Der Liquidator: Eugen Müller.
[106322]
mit beschränkter Haftung in Schwerte ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesehh cheßs werden aufgefordert, sich zu melden.
Der Liqnidator: Carl Wolf.
[99589]
Die Gaswerk Köngen G. m. b. H. in Köngen ist aufgelöst; die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden.
Der Liquidator: Emil Aheimer, Kirchheim u. T. (Württ.). [107928]
Die Liquidation unserer Gesellschaft ist beschlossen. Wir fordern die Gläubiger auf, ihre Forderungen bei uns geltend zu machen. 1—
Berlin, den 3. Februar 1925.
Union Compagnie G. m. b. H.
8 in Liquidation. Der Liquidator: Middelmann.
[109046] 1 „Urbana“ Gesellschaft für Kraft⸗, Gas⸗ und Wasserwerksbedarf mit
beschränkter Haftung.
Die Gesellschaft besindet sich in Ligui⸗
Die Gläubiger werden hier⸗ sich bei derselben zu
dation. mit aufgefordert melden. 8 Berlin NW. 87, den 4. Februar 1925. „Urbana“ Ges. f. Kraft⸗, Gas⸗ u. Wasserwerksbedarf m. b. H in Lig., Reuchlinstr. 10—17. 8 Die Liquidatoren: Franecisci. Lacks.
[105208† Bekanntmachung. Die Firma „Sigismund Meuser Wwe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Ameln“ Kreis Jülich, ist laut Beschluß der Gesellschafterversamm⸗ lung vom 19. Januar 1925 aufgelöst. Die Gläubiger wollen ihre Ansprüche umgehend anmelden. Serg- Kreis Jülich, den 28 Ja⸗ 192 Sigismund Menser Wwe. Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Ameln in Liquidation.
Der Liquidator:
Wwe. Sigismund Meuser.
[109090] BG an k des Berliner Kassen⸗Vereins
am 31. Januar 1925. Aktiva. 1. Metall⸗ und Papiergeld, Guthaben bet der Reichsbank ꝛc. ℳ 935 561 84 2 Wechselbestände 1 674 609,57 3. Darlehen 6 116 86d — 4. Effekten. 481 127,50 5. Grundstück 4 467 007.—
va. Giroguthaben ꝛc.. .ℳ 8 970 133,91
affi
litzer Straße 53, zu melden.
“ 1.
werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden,
Die Firma Chemische Werke Bill⸗
die
Die Ein⸗ und Ausfuhrgesellschaft
Schwerte (Ruhr), den28. Januar 1925.
Erste Zentral⸗Handelsregister
2
Beilage
um Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 32.
—
vM1s,s. A2&³έκỹασ‿
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Hanpels., 2. dem Güterrechts⸗, 3. d sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind. erscheint i
6. der Urheberrechtseintragsrolle vesonderen Blatt unter dem Titel
Berlin, Sonnabend den 7. Februar
1925
em Vereins-, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister,
inem
Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentrar⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin 42 Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW 48 Wilbelm⸗
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Der Bezugs⸗ preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark freibleibend.
Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark. Anzeigenpreis rür den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1,— Reichsmark freibleihend
traße 32, bezogen werden
AaMeirn
—
Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Irrn. 32 A. 32 B, 32 C und 320 ausgegeben.
☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein 2☚
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
10. Bezugsrechtssteuerpflicht auch alter satzungs⸗ mäßiger Bezugsrechte der Gründer einer Aktiengesellschaft. Die Satzung einer im Jahre 1872 gegründeten Aktiengesellschaft ent⸗ hält im § 4 die Bestimmung, daß bei der Erhöhung des Grund⸗ kapitals die ersten Aktienzeichner oder deren Rechtsnachfolger be⸗ nechtigt sind, nach Verhältnis ihrer Zeichnungen die eine Hälfte der neu zu emittierenden Aktien zum Emissionskurse zu übernehmen. Mit. U auf dieses Recht der Gründer ist die Aktiengesellschaft na
bestimmten Betrags junger Aktien zu einem entwickelt. Dieser Anspruch ist es, dessen Begründun mit der öö belastet und dessen lag für die Steuer a
Entstehung der Steuer knüpft, erst na b Tage des Inkrafttretens des § 61 des Kapitalverkehrss einer im September 1923 von ihrer Generalversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung, bei der jedoch das vorbezeichnete Recht auf einen bestimmten Betrag junger Aktien beschränkt wurde, 88 Grund des § 61 des Kapitalverkehrssteuergesetzes zur Bezugs⸗ rechtssteuer herangezogen worden. Die Aktiengesellschaft vertritt die Auffassung, daß § 61 des Kapitalverkehrssteuergesetzes nur das den alten Aktionären zustehende oder vertraglich bei einer Kapital⸗ erhöhung eingeräumte Bezugsrecht bestimmen wolle, nicht aber ein satzungsmäßiges Recht der Gründer auf Uebernahme junger Aktien,
Kapitalerhöhungsbeschluß erst 61 Abs. 2 des Kecbehe ehersetesches ist sogar
recht erlischt, und mit Rücksicht
Steuer für die Einräumun richten sei, wenn nur das Hesugerechte schon in die Zeit nach dem 1. ängig gemacht sei. Der streitige Steueranspruch ist vom Reichs⸗ inanzhof dem Grunde 86 für gerechtfertigt erklärt. Im § 61 es Kapitalverkehrssteuergesetzes ist die Einräumung von Bezugs⸗ rechten auf Aktien“ usw. ganz allgemein der Börsenumsa seener unterworfen. Schon nach diesem Wortlaut des Gesetzes ist also die Steuerpflicht keineswegs auf ein den alten Aktionären ein⸗ eräumtes Bezugsrecht beschräntt. Auch mit dem Zwecke des Fesetzes würde eine salche eschränkung unvereinbar sein. Mit der Bezugsre bsstener ollte die Bereicherung getroffen derg die
willen auf Grund des Entstehung gelangt, wei bestand gehörige Kapitalerhöhungsbeschlu über die Beschränkung der Gründerbezugsrechte bestimmten Betrag junger Aktien erst unter
das Bezugsrech für das Recht 8 kein anderer Die Bezu
4. November 1924 II A 200/24.)
nach der Ansicht des Gesetzgebers den alten Aktionären durch die „Ausgabe“ des Bezugsrechts regelmäßig zuteil wird. Eine olche Bereicherung muß aber in erster Linie gerade bei denjenigen Be⸗ zugsberechtigten eintreten, die nicht zu den alten Aktionären gehören und deshalb von einer aus der Fapttele roh ang sich für die alten Aktien ergebenden Wertminderung (Verwässerung) nicht betroffen werden. Richtig ist zwar, daß sowohl in der Begründung des Gesetzes als auch bei den Beratungen im Reichstag nur ein Bezugsrecht der alten Aktionäre, nicht aber ein satzungsgemä den 8 Gründern als solchen ohne Rücksicht auf ihren etwaigen Aktien⸗ Aktientaus 1 besitz zustehendes Bezugsrecht iSe . ist, und daß auch die Aus⸗ stener esetzes als ein nach 8 säheanorzeftnnmmgen im § 203 Abf. 4 nur die Berechnung der liegendes Anschafffungsgeschäft anzusehen ist. teuer für das Bezugsrecht der Aktionäre näher regeln. Alles barung hatten die Dritten aus ihrem Besitz dies findet jedoch seine natürliche Erklärung darin, daß man an die Aktiengesellschaft dieser 3500 Stü sektenen Fälle, in denen Nichtaktionären ein Bezugsrecht durch zur Verfügung zu stellen, und zwar Zug um Generulversammlungsbeschluß eingeräumt wird, sowie an die eben⸗ falls sehr seltenen Fälle, in denen Gründerrechte der Art, die seit dem Inkrafttreten der Aktiennovelle vom 18. Juli 1884 (pgl. jetzt § 283 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs) nicht mehr bestellt werden können, noch aus der früheren Fei fortbestehen, nicht gedacht hat. Jedenfalls ist die E11.“ olcher Rrarheeeha. rechte nicht nach der Begründung des Gesetzentwurfs und den Aus⸗ ührungsbestimmungen, sondern nach dem ehalt des Gesetzes elbst unter Berücksichtigung seines oben angegebenen weckes zu Hiernach kann es sich nur noch rhgen, ob hinsichtlich Gründerrechts von einer „Einräumung“ von und zwar von einer solchen
selben Ge 1 Wann 9” ein steuerpflichtiges Anschaffungsgeschäft?
auf Grund des § 3
Nennwert, die aus einer am 14. November
verwertet werden können, da sie an der Börse no wir Ihnen für die Zeit ab 1.
Aktien erfolgen, eine Provision von ½ % unseres Unternehmens.
beurteilen. des vorliegenden Bezugsrechten gesprochen werden kann, Einräumung, die auch in zeitlicher Hinsicht der Steuervorschrift des des Fogpitolverkehrsfteuergefetes unterliegt. Bei den gesetz⸗ ichen Bezugsrechten aus § 282 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs hat der Reichsfinanzhof in seinem Urteil vom 28. Dezember 1923 eine steuerpflichtige „Einräumung“ um deswillen angenommen, weil auch hier die Entstehung eines Bezugsrechts mit bestimmtem Inhalt nicht nur von dem 8 über die des Grund⸗ kapitals und der Festsetzung des Uebernahmepreises abhängig ist, sondern auch von der Ents ließung der Generalversammlung, von ihrer gesetzlichen Befugnis zum Ausschlusse des gesetzlichen Bezugs⸗ rechts keinen Gebrauch zu machen 81 282 Abs. 1 des Handelsgesetz⸗ buchs). Bei einem satzungsmäßig festgelegten Rechte der Gründer 1 Uebernahme junger Aktien ist die Rechtslage allerdings eine andere. Wie oben bereits bemerkt ist, können derartige Rechte seit dem Inkrafttreten der Aktiennovelle vom 18. Juli 1884 mit Rück⸗ sicht 86 die auf dieser Novelle beruhende Vorschrift des Artikels 215 a Abs. 4 des alten Handelsgesetzbuchs und die ent⸗ sprechende Vorschrift des § 283 Abs. 2 des neuen Handelsgesetzbuchs dem nicht mehr bestellt werden; soweit sie aber, wie im vorliegenden ermäßigte da Falle, schon in früherer Zeit rechtswirksam bestellt waren, sind sie nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts bestehen geblieben. Diese fortbestehenden Rechte können den Berechtigten ohne deren Zustimmung auch nicht durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung entzogen werden, da es sich um reine Gläubigerrechte handelt, 2 von der Aktionüreigenschast der Herechtigteg nicht ab⸗ hängig sind. Fütnen sind sie also dem gesetzlichen Bezugsrecht
schaff ist der Au fassung, daß das äft na es rs nergese e⸗ steuer
verschiedene Stücke von
Finanzamt hie weil die vereinbarte
Gegenleistung zu betrachten sei. Es bescheid auf Grund des § 56 sowohl die
leistung 2 %%%¶ von 280 000 = 33 600 Goldmark,
3,5 Millionen Mark alter Aktien einen süren. legte und davon ausging, en „Provision“ dem
lahlen Finanzamt den Steuerbetrag auf sondern nur 6,8 % betragen habe.
mit dem Antrag 8 Finanzamt die
Grund des erklärte, wei tragsgemäß. so daß es -
reichung gehandelt habe.
l- Aktien von dem Ueberna
könne unentschieden bleiben, ob die von der
der Aktionäre nicht gleichzustellen. Gleichwohl beruhen auch sie auf einer stezerpf ichtigen „Einräumung“ im Sinne des § 61 des Kapitalverkehrssteuerge czes. Diese setzt sich zusammen aus der betreffenden Bestimmung des Gesellschaftsvertrags, dem Kapital⸗
39 darstelle oder nicht; denn diese Vor
Prochine ‚Provision“ weil die jungen Aktien,
willen unanwendbar,
des akte sind erforderlich,
einen bestimmten Inhalt erhält und
1. Handelsregifter.
1107534] Im Handelsregister für Gesellschafts⸗ irmen wurde heute bei der Firma Textil Aktiengesellschaft Aalen in Aalen einge⸗ tragen: urch Generalversammlungs⸗ bzschluß vom 23. Dezember 1924 ist das Grund ital durch Ermäßigung auf 50 000 Reichsmark umgestellt worden. Be⸗ züglich der Aenderung des Gesellschafts⸗ vertrags wird auf die eingereichte nota⸗ rielle Urkunde zug genommen
Grundkapital ist eingeteilt in 250
lebernahmepreises. Auch le damit das satzungsmäßige sich zu einem
Kurswert als die damals schon zum Bör
die beiden ööö Rechts⸗ alten Aktien gehabt hätten; in
echt der Gründer
klagbaren und
—õ
gakti 25 ktien über/ Namen lautende
E“ 2250 Stamma penc Reicönene 8 s 8 8
Würtl. icht Aalen. ellung ist durchgeführt. r ell⸗
G“ chaftsvertrag 8* durch den Beschluß der⸗
[107535] selben Genera versammlung laut Nota⸗
Au att 152 des Handelsregisters, riatsprotokolls vom 16. Dezember 1924 die Firma Terxtilosewerke und Kunst⸗
in den 988 3, 13 und 16 abgeändert wor⸗ weberei Claviez Aktiengesellschaft in den. eiter wird 1 Je Adorf betreffend, ist heute eingetragen
10 R.⸗M. einer Stammaktie e worden: Die neralversammlung vom
1 Stimme, je 10 R.⸗M. einer Vorzugs⸗ 16. Dezember 1924 hat die Um tellung
äaktie 83 Stimmen. des Grundkapitals durch Ermäßigung des⸗ Amtsgericht Adorf, am 30. Januar 1925. . auf zwei Millionen und zwanzig⸗
ichsmark, zerfallend in ein⸗ Altenburg, Thür. 107536] aesend fens auf ben Igehe. lautende Ins Handelsregister ist heute das Er⸗ tammaktien und eintausend auf den löschen der Firma Fritz Sachse in Alten⸗
Vorzugsaktien, je zu beschlossen. Hie Um⸗
Aalen. Ador 1e1n ogtl.
auch durch Abtretung verwertbaren Anspruch auf den Bezug eines estimmten Preise
zert auch die Grund⸗ 3 erechnung bildet. Hieraus ergibt sie im vorliegenden Falle der Tatbestand, an den das dem 1. Januar 1923, dem 3 teuergesetzes, sich verwirklicht hat (§ 81 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung), da der nach diesem Zeitpunkt gefaßt ist. Im estimmt, daß ie Steuerschuld erst in dem Zeitpunkt entsteht, in dem das Besunge⸗ - hat der Reichsfinanzminister im § 206 der Ausführungsbestimmungen ausgesprochen, daß die von Bezugsrechten auch dann zu ent⸗ Gattung gehörig anzusehe nde der Frist für die Ausübung des — 1 1 G „Januar 1923 fällt. Ob umal wenn dieses Recht von dem Vesitz alter Aktien nicht ab⸗ dieser Auffassung beizutreten ist, bedarf keiner Entscheidung. Denn
die streitige Steuerschuld der Aktiengesellschaft ist schon um des⸗ 61 des Kapitalverkehrssteuergesetzes zur der auf jeden Fall zum steuerlichen Tat⸗ und die Vereinbarung
er Herrschaft S Gesetzes zustande gekommen sind. Der maßgebende Wert kann für t der Gründer nicht anders festgesetzt werden, als er alten Aktionäre, da dem Gründer für das Recht Preis gezahlt wurde als dem Aktionär. Frechtssteuerpflicht war daher zu bejahen. (Urteil vom
11. Zum Begriffe der Wertpapiere derselben Gattung das im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 des Kapitalverkehrs⸗ 3500 Stück junger Aktien steuergesetzes. Gehören hierzu alte und junge Aktien der⸗ der Austausch solcher Aktien Es ist streitig, ob ein zwischen einer Aktienge 10 aft und Dritten vereinbarter Abf. 1 Nr. 1 des Kapitalverkehrs⸗
§ 35 der Börsenumsatzsteuer unter⸗ Nach der Verein⸗
an alten Aktien der im Nennwert von je 1000 ℳ
u von 3500 Stück junger Aktien der stgennesescge 923 beschle 18n
Kapitalerhöhung herrührten und von ihr bisher noch nicht hat nicht eingeführt waren. Weiter heißt es in der Vereinbarung: „Als Entgelt zahlen Fenueß 1924 bis zum Schlusse des Monats, in welchem die Lieferbarkeitserklärungen der jungen monatlich in Aktien Demgemäß sind Ihnen für jeden an⸗ gefangenen Monat 17 % Aktien ancügandigen. Die Aktiengesell⸗ Ges § 39 Abs. 1 Nr. 1 rei bleiben müsse, weil nur ertpapieren derselben Gattung ohne anderweite Fecerle stung Zug um Zug ausgetauscht seien. t jedoch diese Voraussetzungen nicht für gegeben, PFrovision mit auf ihre unbestimmte Höhe nicht als ein bloßer Wertausgleich, sondern als anderweite Es erklärte zunächst im Steuer⸗ Leistung als auch die Gegen⸗ für steuerpflichtig und berechnete die Steuer demgemäß auf indem Kurswert von 8 % daß der Wert der 3,5 Millionen ark funger Aktien unter Hinzurechnung der in gleichen Aktien zu eerte der alten ” sdleichtamoie Der Einspruch der Herangezogenen hatte nur den Erfolg, spünch 28 560 Goldmark herabse der amtliche Kurs der alten Aktien am 9. Januar 1924 nicht 8 %, Nachdem die Herangezogenen auf Freistellung Berufung eingelegt hatten, Steuerforderung weiter auf Goldmark, indem es nunmehr die Hingabe der jungen Aktien auf 36 des sapizaterkehräpeuergesecge für steuerfrei mekonsortium ver⸗ ur Verfügung der Gesellschaft gehalten worden seien,
8 bei der Hingabe an die Dritten um die 673
Im übrigen ist die Berufung a
gründet zurückgewiesen. In der Entscheidung ist au ktiengesellsch
eine anderweite Gegenleistung im Sinne des chrift sei schen um des⸗ ie öh F Pt. i 1924 zum Börsenhandel zugelassen worden seien, am Ress agshehiage der Generalversammlung und der Festsecänag 91 Se 1924 “ üaa 8 86 e Prozent geringeren genhandel zugelassenen
olgedessen seien die alten und jungen
geteilt in 2500 Stück auf den Inhaber
das Gesetz weiter, gegen 180 Abs. 3 —5 esetz die
Abs. 2 des Gesetzes dem R
Inhalt nach gleiche Berech
su verschiedenen Zeiten au
setzungen vorliegen. Dies aktien verschiedener Ausgab nach ist es rechtsirrig, wen
elben Gattung abspricht.
auf einen beschwerde beizutreten. Ent
zutreffend erweist. Selbst barhes Aktien der Aktienge
arstellen und auch in Erfü⸗ ausgetauscht worden sind, k
sehen ist. Diese aus dem nommene verschaihs war von 1894 veranla
Kunden deren Wünsche
im gleichen einer Gefäl Austausch der leistung stattfindet.
atten
apiers, 1 Tausch gegeben wird. A leistung im Sinne des §
wenn bei Verschiedenheit
Das jedoch Platz Ffecsen. wenn
Wertpapiere diese, auf
Nennbetrag in Tausch git eine anderweite Gegenleist Steuerfreiheit auf Grun liegenden Falle selbst
„Provision“ bezeichneten
es für die
daß das
etauschten alten tzte, weil
ntgelt dafür sein sollten, bereitgefunden hatten. Gefälligkeit war, ist also
den Tatbestand des § 39
f 14 280
Aus⸗ 8 unbe⸗
efuührt es schaft ver⸗
ihre wirtschaftliche Bedeut geschäft der vorliegenden
willen freizulassen, gleichartigen
köthe seiner Ausgleichung be
erst am zu
vember 1924 II A 596/24.)
burg (A Nr. 562) eingetragen worden. Altenburg, am 30. Januar 1925. Thüringisches Amtsgericht.
Ansbach. [107537]
Bei der Firma „Bauers Lederfabrik Aktiengesellschaft“ in Wassertrüdingen: In der Generalversammlung vom 6. De⸗ ember 1924 wurde die Umstellung des Grundkapitals auf 50 000 Reichsmark und die Aenderung der 85 4, 16. 19 des Gesellschaftsvertrags nach näherer Maß⸗ abe des Protokolls be⸗ schi en. ls nicht eingetragen wird veröffentlicht: Das Grundkapital ist ein⸗
gung von diesem mit Gesetzeskraft erlassen sind. . ertpapiere im Sinne des § 39 zu derselben Gattung, wenn sie von demselben Aussteller ausgegeben sin
von vornherein bestimmter junger Aktien gewã anderweite Gegenleistung im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1 anzu⸗-
t durch den im Verkehre der einander he Hengen Brauch, saiehe Abschnitte oder Stücke öglichkeit zu verschaffen, bei der binsichtlich der Stückelung und der egen Hingabe termine zu befriedigen. Derartige regelmäßig aus Gefälligkeit vor⸗ genommene Tauschgeschäfte sollten steuerfrei bleiben. at das Geset die Steuerfreiheit zwar nicht von dem igkeit, wohl aber davon t leichartigen Wertpapiere ohne anderweite Gegen⸗ Damit wird grundsätzlich vorausgesetzt, daß beiderseits nur der gleiche vö wenn auch in verschiedenen Abs
wenn lediglich infolge der verschie der ausgetauschten Wertpapiere sich 1 1 Unterschied alsdann in Geld ausgeglichen wird, ebenso dann nicht,
Zinsen eine Zuzahlung erfolgt.
und mit Rücksicht hierauf zum Ausgleich d 1 d eine Vertragsteil eine bare Bazahlung leistet oder einen sehenem 5 In solchem Falle handelt es
dann
tellung der Rechtsbeschwerde in ür den höheren Kurswert der von de 1 Aktien gewähren und nicht etwa ein besonderes
Ob das Geschäft für die ö ist ö1“b das Geschäft seinem Inha
Rechtsbeschwerde auch nich . Phn des § 4 der Reichsabgabenordnung aus wirtschaftlichen Erwägungen der Begriff der anderweiten Gegenleistung im Sinn
des § 39 Abs. 1 Nr. 1 anders umschrieben werden muß, als oben geschehen ist. Auch der bereits angeführte Zweck der Vorschrift und
einer Kapitalserhöhung diente, 1 1 weil der Wertunterschied der ausgetauschten piere verhältnismäßig geringfügig ist und die
em Betrage der Steuer weit zurück
Aktien damals nicht Wertpapiere derselben Gattung im Sinne des 8,28 gewesen. Die Rechtsbeschwerde, die den Antra 1 reistellung wiederholt, konnte ebenfalls keinen Ecgfohh haben. Allerdings verstößt die Begründung der angefochtenen Entsch
auf völlige
eidung der Ausführungsbestimmungen zum
Kapitalverke bsstenecheset. die insoweit auf Grund der im § 39
eichsfinanzminister erteilten Ermächti⸗ Danach gehören
und in ihnen eine dem
tigung verbrieft ist. Dabei macht es
keinen Unterschied, wenn Stücke ung und Zinstermine der aus- getauschten Wertpapiere verschieden sin
d. Auch wenn Wertpapiere sgegeben sind, sind sie als zur selben
hen, falls die vorbezeichneten Voraus⸗
gilt insbesondere auch von Stamm⸗ e, die einander gleichgestellt sind. Hier n das Finanzgericht anstarf zu prüfen,
ob die alten und die jungen Aktien der A.tzenesel. chaft In⸗ habern gleiche Rechte gewähren, ihnen ledigli B hhiedenheit ihres Kurswerts die Eigenschaft von Wertpapieren der⸗ Insoweit ist der
Zu einer Aufhebung der angefochtenen cheidung kann der ihr zugrunde liegende Rechtsirrtum jedoch nicht 1b de sie sich bei
wegen der Ver-
Auffassung der Rechts-
freier Beurteilung im Ergebnis als wenn die ausgetauschten alten und gest Wertpapiere “ Gattung lung der Vereinbarung Zug um Z 3 t
ann die Vorschrift des § 39 Abs. 1 Nr.
des Kapitalverkehrssteuergesetzes keine Anwendung finden, da das Entgelt, das die Aktiengesellschaft neben den in
Tausch gegebenen in Gestalt weiterer, nicht hr. hat, als ein
Reichsstempelgesetz (§ 25 no. 1) ent
beim Lelnße der Stempelgesetznovelle anken unter⸗ im Wege des Austausches ver⸗ leichartiger Wertpapiere sich die Lieseruneg solcher Papiere an, 82
Demgemäß Vorliegen abhängig gemacht, daß der
des betreffenden Wert⸗ chnitten oder Stücken, in 39 Abs. 1 Nr. 1 nicht sho dann vor, enen Stückelung die Nennbeträge sich nicht völlig decken und der
8 liegt eine anderweite Gegen⸗
Zinstermine zum Ausgleich der Eine andere Beurteilung muß trotz Gleichartigkeit der ausgetauschte
der
die Einheit berechnet, nicht gleichwertig sind
des Wertunterschieds der
ich um ung im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 1. dieser Vorschrift kann daher im vor-
nicht eintreten, wenn die als jungen Aktien entsprechend der Dar⸗ Wirklichkeit nur einen Ausgleich er Aktiengesellschaft ein⸗
u dem Austausch ritten eine reine 85 die t nach bs. 1 Nr. 1 nicht erfüllt. Es kann der t zugegeben werden, daß, bei Berück⸗
daß die Dritten sich
ohne Bedeutung. Entscheidend
8
ung rechtfertigen es nicht, ein Tausch⸗ Art, das der schnelleren Durchführung von der Börsenumsatzsteuer um de
stimmte G“ Gegenleistung hinter leibt. (Urteil vom 11. No⸗
—
lautende Stammaktien im Nennbetrage von je 20 Reichsmark. Ansbach, den 2. Februar 1925. Amtsgericht.
Aschaffenburg. 11075401
„Tonwerk Schippach“ bei Klingen⸗ berg a. M. Gesellschaft mit beschränkter Feftuns in Schippach. Infolge Um⸗ ellung beträgt das Stammkapital nun 100 000 Reichsmark. Die Umstellung üt durchgeführt. Der Gesellschaftsvertrag i
8 geändert. affenburg, 29. Januar 1925. üsc 1 Neasskeeriht
Amtsgericht —