27. 5. 1925, zu 2 vor die 6. Zivil⸗ kammer, Zimmer 203, auf den 15. 5. 1925, zu 3 u. 4 vor die 7. Zivilkammer, Zimmer 207, auf den 26. 5. 1925, ʒu 5 vor die 16. Zivilkammer. Zimmer Ir 144, auf den 18. 5. 1925, zu 6 vor die 21. Zivilkammer, Zimmer 109, auf den 8. 5. 1925, zu 7 vor die 6 Kammer für Handelssachen, Zimmer Nr. 204, auf den 4. 5. 1925, zu 8 vor die 7. Kammer für Handelssachen, Zimmer 213, auf den 16. 5. 1925, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtiaten vertreten zu lassen Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekanntgemacht.
Berlin, den 2. März 1925 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. II. [121732] Oeffenttiche Zustellung.
Die Frau Leonie Wezorke, geb. Immel⸗ mann, in Naugard i. Pom, bei Kreis⸗ tierarzt Or. Immelmann, Klägerin Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr Wangemann in Berlin, Friedrichstraße 90, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Ernst Otto Wezorte, zuletzt in Berlin⸗Steglitz, Albrechtstraße 10, jept unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1968 B. G.⸗B, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zwilkammer des Landgerichts 11 in Berlin, Hallesches Ufer Nr. 29/31, Zimmer Nr. 207, auf den 28. April 1925, Vormittags 10 Uhr, nit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Berlin, den 4. März 1925.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts II. [121731]) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Polizeiwachtmeisters Max Flemming, Karola geb Kohlmann, früher hier, jetzt in Medias (Rumänien) Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Koch und Dr. Meyer, hier, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher hier, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des 5 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf
cheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Braunschweig auf den 8. Mai 1925, Vormittags 10uhr, mit der Auftorderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Braunschweig, den 28. Februar 1925.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[121733] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung beziehungsweise Ansechtung der Ehe aus §§ 1565, 1566, 1567, 1568 und 1333 B. G.⸗B.: 1. Auguste Erhardt in Gladbeck, vertreten durch Rechtsanwalt Herz in Essen, gegen Karl Erhardt, 2. Emma Dadok in Bottrop, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Cosmann in Essen, gegen Josef Dadok, 3. Maria Dobbert in Stoppenberg, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Wolgast in Essen, gegen Albert Dobbert, 4. Margarethe Schu⸗ macher in Essen, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Buchholtz in Essen, gegen Wil⸗ helm Schumacher, 5. Heinrich Hanke in Gelsenkirchen, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Niemever in Essen, gegen Karo⸗ line Hanke, 6. Maria Wilhelmine Ol⸗ schewski in Essen⸗Rellinghausen, vertreten durch Rechtsanwalt Antrop in Essen, gegen Albert Olschewski, 7. Barbara Seils in Allenstein, vertreten durch Rechtsanwalt 6 in Essen, gegen Arthur Seils,
Amalie Olomski in Essen, vertreten durch Rechtsanwalt Remy in Essen gegen Johann Olomski, 9. Elisabeth Gülden⸗ arm in Essen, vertreten durch Rechtsanwalt Dornieden in Essen, gegen Heiniich Güldenarm, 10. Helene Paleit in Tilsit, vertreten durch Rechtsanwalt Gooje in Essen, gegen Richard Paleit, 11. Martha Mursa in Rotthausen, vertreten durch Rechtsanwalt Wichmann lI. in Essen, gegen Gustav Mursa, 12. Gustav Reimann in Wanne, vertreten durch Rechtsanwalt Nassau inEssen, gegen Marianne Reimann. Sämtliche Beklagte sind unbekannten Auf⸗ enthalts. Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Essen, und zwar zu 1 auf den 15. Mai 1925, zu 2 auf den 19. Mai 1925, zu 3 und 4 auf den 26. Mai 1925, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor die 6. Zivilkammer nach Zimmer 241, zu 5, 6, 7, 8 und 10 auf den 29. Mai 1925, Vormittags 9 Uhr, vor die 9. Zivilkammer nach Zimmer 146, zu 9 auf den 28. Mai 1925, Vormittags 9 Uhr, vor die 3. Zivilkammer nach Zimmer 241, zu 11 auf den 7. Mai 1925, Vormittags 9 Uhr, vor die 2. Zivilkammer nach Zimmer 240, zu 12 auf den 15. Mai 1925, Vormittags 9 Uhr, vor die
Zivilkammer nach Zimmer 143, mit der Feegang sich durch einen bei dem ht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen Essen, den 3. März 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[121734]) Oeffentliche Zustellung.
DHer Jwalide Anton Falkowsky in Halberstadt, Paulsplan 20, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Müller in
alberstadt, klagt gegen seine Ehefrau
kartha Falkowsky, geb. Köbel, früher
in Halberstadt, jetzt unbekannten Aufent⸗
halts, mit dem Antrage: Die Ehe der
arteien wird aus Verschulden der Be⸗ d eschiede
v G 1“ 11 Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen
Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Halberstadt auf den 20. April 1925, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Halberstadt, den 3 März 1925 Schneider, Justizobersekretär, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[121735] Oeffentliche Zustellung.
Die Schlosser Karl Günther Ehefrau, Elisabeth geb. Steinmann, Heidelberg, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Harrer und Dr Schoetensack in Heidel⸗ berg. ladet ihren Ehemann den Schlosser Karl Günther, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts zur mündlichen Verhandlung über ihren Ehescheidungsprozeß vor das Land⸗ gericht Heidelberg, Zivilkammer II, auf Mittwoch, den 6. Mai 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seinem Prozeßbevollmäch⸗ tigten zu bestellen.
Heivelberg, 3. März 1925.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [121736]
Oeffentliche Zustellung. Ehefrau Wilbelmine Frentz, Lübeck, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Benda und Hennings, Lübeck, klagt gegen Ehemann Arbeiter Wibhelm Frentz, unbekannten Aufenthalts, mit Antrag: Ehe der Parteien zu scheiden Beklagten für schuldigen Teil zu ertlären. Klägerin ladet Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor Landgericht Lübeck, Zivil⸗ kammer III, auf Dienstag, 21. April 1925, Vorm. 11 Uhr, mit Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zum Vertreter zu bestellen. Lübeck, 2 3. 1925. Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[121738]) Oeffentliche Zustellung.
Frau Marie Müller, geb. Köhler, in Vietmannsdorf b Templin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schwartz in Prenzlau, klagt gegen ihren Ehemann,. Schmiedegesellen Franz Müller, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Viet⸗ mannsdorf, wegen Ehezerrüttung, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2 Zivilkammer des Landgerichts in Prenz⸗ lau auf den 27. April 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird 88 Nhese1ng der Klage bekanntgemacht. ET225
Prenzlau, den 3. März 1925.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[121739 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Berta Kauhl geb. Fritz in Stuttgart, Dorotheenplatz 2, vertreten durch die Rechtsanwälte Alfred Merz und Dr. G. Bischel in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann Otto Kauhl, Hilfsarbeiter von Stuttgart, mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesend, mit dem Antrag für Recht zu ertennen: Die zwischen den Parteien am 14. 5 1921 vor dem Standesbeamten in Stuttgart geschlossene Ehe wird gemäß §§ 1567 Absatz 2 2, 1568 B. G⸗B geschieden und der Beklagte für den allein⸗ schuldigen Teil erklärt ev. der Beklagte hat die häusliche Gemeinschaft mit der Kl. herzustellen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer III des Landgerichts zu Stuttgart auf Donnerstag, den 18. Juni 1925, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen.
Stuttgart, den 27. Februar 1925.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [121740) Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Sedlacek in Apolda als Vertreter der Frau Marie Matthesius, geb. Klink, in Apolda, Bernhardstraße 33, erhebt Klage gegen ihren Mann, den Kaufmann Max Matthesius, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ebe⸗ scheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Streitteile zu scheiden, den Verklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Prozeßkosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Thüringischen Landgerichts zu Weimar zu dem auf Donnerstag, den 30. April 1925, Vormittaags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungstermin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Weimar, den 3. März 1925.
Der Justizobersekretär des Thüringischen Landgerichts. Tettenborn.
[121741) Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Ruth Stubenrauch in Barmen, Prozeßbevollmächtigter: Stadt⸗ oberinspektor Hartnack in Barmen, klagt gegen den Arbeiter Friedrich Willumeit, früher in Barmen⸗Langerfeld, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer vierteljährlichen Unterhaltsrente von 75 ℳ i. B. Fünfundsiebzig Mark, seit dem 27. September 1924, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künktig fällig werdenden Beträge am 1. eines jeden Kalendervierteljahrs. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht hier, d.
Zimmer 1 den
Ides Rechtsstrei
24. April 1925, Vorm. 11 Uhr, geladen
Barmen, den 24. Februar 1925.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts:
(Unterschrift) Gerichtsaktuar
[119963] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Wilhelm Heinrich Fischer (Burmeister), geb am 29 August 1914 in Biemen, vertreten durch das Jugendamt Bremen, klagt gegen den Dreher Emanuel Kubatzki, früher in Verlin, jetzt unbekannten Autenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des Klägers sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Stelle der bisherigen Unterhaltsrente von sährlich 240 G.⸗M. eine Unterhaltsrente von jährlich 360 Reichsmark vom Tage der Klagezustellung ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Klägers viertel⸗ jährlich im voraus zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Berlin⸗Mitte Abt. 182 zu Berlin Neue Friedrichstraße 15, II. Stock Zimmer 174/176, auf den 22. April 1925, Vormittags 10 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht
Berlin, den 10. Februar 1925 Gerichtsschreiber des Amtsgerichts
Berlin⸗Mitte. Abteilung 182.
[121742] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Jonny Behrens, ge⸗ boren am 9. März 1920, gesetzlich ver⸗ treten durch das Jugendamt zu Bremen. dieses vertreten durch Verwaltungsinspektor Wille, Bremen, Bahnhofstraße 12, klagt gegen den Monteur Achilles Bach, zuletzt wohnhaft gewesen Bremen, Megesacker Straße 28, jetzt unhekannten Aufenthalts. wegen Unterhalts, mit dem Antrage den Beklagten zur Zahlung eines jährlichen Unterhalts von 300 R.⸗M. für die Zeit vom 9 März 1920 bis 8. März 1936, vierteljährlich im voraus zahlbar, zu ver⸗ urteilen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht zu Bremen. Gerichtsbaus, Zimmer 84, auf den 29. Mai 1925, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage nebst Ladung bekanntgemacht.
Bremen, den 24. Februar 1925.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[121743] Oeffentliche Zustellung.
1. Die Ehefrau Heinrich Bongartz, ohne besonderen Stand in Düren, Girbels⸗ rather Straße, 2 die minderjährigen Kinder: a) Hans Bongartz b. Henny Bongartz c) Hildegard Bongartz in Düren, vertreten durch den zum Pfleger bestellten Instizobersekretär Otto Parlow in Düren, Girbelsrather Straße, zum Armenrecht zugelassen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dorr zu Düren, klagen gegen den Musikdirektor Heinz Bongartz, früher in Düren, jetzt ohne bekannten Aufent⸗ halt, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter die Kläger verlassen hat und der Klägerin zu 1, als seiner Ehefrau, den Klägern zu 2, als seinen Kindern, unter⸗ haltspflichtig sei, dieser Pflicht aber seit dem 1. Februar 1925 nicht mehr nach⸗ komme, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen: 1. an Klägerin zu 1 vom 1. Februar 1925 ab den Betrag von neunzig Reichsmark monatlich und 2. aon die drei Kläger zu 2a — c vom 1. Februar 1925 ab den Betrag von je dreißig Reichsmark monatlich, und zwar in beiden Fällen am Ersten eines jeden Monats im voraus und im Verzugsfalle mit 4 % Zinsen seit dem jeweiligen Fälligkeitstage, zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Düren auf den 22. April 1925, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 16, geladen.
Düren, den 26. Februar 1925.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[121200] Oeffentliche Zustellung. Das Kind Gerda Rohde, vertreten durch den Magistrat — Wohlfahrtsamt — Jugendfürsorge in Königsberg, Pr., als gesetzlichen Amtsvormund, klagt gegen den Hetzer Alfred Spirgatis, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Königs⸗ berg. Pr., Mittelanger 13, wohnhaft, auf Grund der Behauptung, daß der durch Urteil des Amtsgerichts Königsberg vom 10. 1. 1924 ausgeurteilte Betrag von 15 ℳ monatlich zum Unterhalt der Klägerin nicht mehr ausreicht, auf Er⸗ höhung der Unterhaltsrente mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu verur⸗ teilen, an die Klägerin vom Tage der Klageerhebung — 5. 2. 25 — bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhbalt einschließlich der bisherigen Rente eine Vorausrente von insgesamt 105 Gold⸗ mark vierteljährlich zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Königsberg, Hansaring 14/16, Zimmer 116, auf den 30. März 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Königsberg i. Pr., 20 Februar 1925.
[121744] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Johanna Charlotte Beyer, vertreten durch das Jugendamt in Görlitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Schuster in Lauban, klagt gegen den Arbeiter Kurt Höhne, früher in Lauban, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Gewährung von Unterhalt. Zur mündlichen Verhandlung wird der
auf den 9 ½ Uhr, öffentlichen
Lauban / Vorm Zwecke der
as Amtsgericht in 17 April 1925, geladen Zum
Zustellung wird der Klageauszug bekannt⸗
gemacht
Lauban, den 24. Februar 1925
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [121746 Oeffentliche Zusteltung.
Der Landwirt Heinrich Döscher aus O E. Steinau, als Vormund des minder⸗ jährigen Kindes der unverehelichten Haus⸗ tochter Emma Wilhelmine Hüll in Steinau, namens Selma Elfriede geb. 18. 4 1923 Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Justiz⸗ obersekretär Heinrich Meyer in Ottern⸗ dorf, klagt gegen den Dienstknecht Walter Fischer, früher in S. E. Steinau, jetzt in Amerika unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte der Vater der Klägerin sei, da er der Mündel⸗ mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit. nämlich in der Zeit vom 20. Juni 1922 bis zum 19. Oktober 1922, beigewohnt habe, mit dem Antrage dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unter⸗ halt eine im voraus zu entrichtende Geld⸗ rente von monatlich 15 ℳ — fünfzehn Reichsmark —, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die tünftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Monats zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Otterndorf auf den 23. April 1925, Vormittags 10 Uhr, geladen
Otterndorf, den 3. Februar 1925. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts [121748] Oeffentliche Zustellung.
Der am 19 Dezember 1921 zu Stettin geborene Alfred Müller, vertreten durch das Jugendamt der Stadt Stettin, Amts⸗ vormundschaft, Magazinstraße 1, klagt gegen den am 12. II. 1900 in Hülben, Württ, geborenen mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesenden Arbeiter Karl Buck mit dem Antrag, den Beklagten unter Ab⸗ änderung der Verpflichtungsverhandlung vom 11. März 1922 gemäß § 323 Z⸗P.⸗O. zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Klageerhebung — 28. Februar 1925 — an bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres als Unterhalt eine im voraus am Ersten jeden Kalendervierteljahres fällige Geldrente von vierteljährlich 75 Reichs⸗ mark, die rückständigen Beträge sofort, zu zahlen, und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Betklagte auf Donnerstag, den 23. April 1925, Vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht Urach geladen
Urach, den 2. März 1925.
Ter Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[121745] Oeffentliche Zustellungen.
1. Die Firma „Wäscheseitz“ Inhaberin Elfriede Seitz, München,. Theresienstr. 102, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Oettinger in München, Ottostraße 11/1, klagt gegen Franz Regner, Händler in Eresing, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Kauts, und beantragt, den Beklagten zur Zahlung von 277,05 G.⸗M. nebst 3 % Verzugszinsen pro Monat aus 109 G.⸗M. vom 9. August 1924 bis 23 August 1924 und aus 277,05 G.⸗M. vom 24. August 1924 ab, ferner zu 20,60 G.⸗M. vor⸗ prozessualen Auslagen zu verurteilen und das Urteil — eventuell gegen Sicherheits⸗ leistung — für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte Franz Regner wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Mittwoch, den 29. April 1925, Vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast, Zimmer Nr 100, geladen
2. Dr Tarrasch, Siegbert, praktischer Arzt in München, Rheinstraße 22/I., ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Ludwig Zeiler in München, Adalbertstraße 27/II, klagt gegen Hans Reiser, Schriftstellerskind, gesetzlich vertreten durch den Pfleger, Frau Christine Steinwender, Schriftstellersehe⸗ frau, früher in München, Franz⸗Josef⸗ Straße 19, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Widerspruchs gegen eine Pfändung, und beantragt, zu erkennen: Die Zwangsvollstrecung in die vom Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Mün⸗ chen am 12. Dezember 1924 gepfändeten Gegenstände, und zwar: einen doppel⸗ türigen, mit Glastüren versehenen Zier⸗ schrank nußbaumpoliert, und einen Schreib⸗ tisch, nußbaumpoliert, mit drei Schub⸗ läden und zwei Seitenkasten, wird für unzulässig erklärt. Der Beklagte Hans Reiser wird hiermit zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits auf Mittwoch, den 29. April 1925, Vormittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalaft, Zimmer Nr. 10/0, geladen.
3. Peteler, Heinz Erich, minderjährig, gesetzlich vertreten durch den Vormund Fritz Ulsenheimer, Kriminaloberkommissär, München, Gebsattelstraße 22, klagt gegen Englschalk, Hans, Kaufmann, früher in München Zentnerstraße 26, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Unterhalts, und beantragt zu er⸗ kennen: 1. Es wird festgestellt, daß der Betlagte der Vater des von der ledigen Stütze Wilhelmine Peteler am 21. No⸗ vember 1924 unehelich geborenen Kindes Heinz Erich Peteler ist. 2. Der Betlagte wird verurteilt an die Klagepartei für die Zeit von der Geburt des Kindes, das ist 21. November 1924, bis zu dessen zurückgelegtem 16. Lebensjahre eine je für drei Monate vorauszahlbare Unterhalts⸗ rente von monatlich 40 Reichsmark zu entrichten. 3. Das Urteil wird — soweit gesetzlich zulässig — füͤr vorläufig voll⸗ streckbar erklärt. Der Betlagte Hans
Englschalk wir
weg, im
hiermit zur mundlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Mitt⸗ den 29. April 1925, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor das Amtsgericht München, Justizpalast Zimmer Nr. 58/0, geladen
München, den 3. März 1925
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts München
121747] Oeffentliche Zustellung.
Hans Hoffmann Wien 1, Biberstr 17, vertreten durch Rechtsanwälte Osterieder und Dr. Schmid in Reutlingen, Kläger, klagt gegen Gottfried Kagermeier, fr. Hotelier in Reutlingen. Beklagten, wegen Vermieterpfandrechts mit dem Antrage, für Recht zu erkennen: Der Beklagte ist schuldig, seine Einwilligung darein zu geben, daß die durch den Kläger gemäß § 562 B. G.⸗B. zur Abwendung des Ver⸗ mieterpfandrechts des Gottfried Kager⸗ meier in Reutlingen wegen seiner Miet⸗ zineansprüche an den Kläger an die Hinter⸗ legungsstelle des Amtsgerichts Reutlingen hinterlegten 270 ℳ dem Kläger ausge⸗ folgt werden. Termin zur mündlichen Verhandlung im Güteverfahren ist be⸗ stimmt auf Dienstag, den 5. Mai 1925, Nachm. 3 Uhr, vor das Amts⸗ gericht Reutlingen, Zimmer Nr.! Zu diesem Termin wird der mit unbekanntem Aufenthalt abwesende Beklagte geladen.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts
Reutlingen. [121749] Oeffentliche Bekanntmachung.
Alle noch nicht zugezogenen mittelbar oder unmittelbar Beteiligten der nach⸗ genannten, im Landeskulturamtebezirk Düsseldorf anhängigen Auseinandersetzungs⸗ sachen werden aufgefordert, zur Vermei⸗ dung der gesetzlichen Rechtsnachteile ihre Ansprüche bis spätestens in dem auf Freitag, den 1. Mai 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer des zuständigen Kulturamtsvorstehers an⸗ stehenden Termine anzumelden und zu begründen
Verzeichnis der Umlegungssachen und
der zuständigen Kulturamtsvorsteher:
1 Kulturamtsvorsteher in Altenkirchen. Umlegung der Grundstücke des Gemeinde⸗ bezirks Emmerzhaufen
II. Kulturamtsvorsteher in Düren. 1. Umlegung der Grundstücke des Ge⸗ meindebezirks Boich⸗Leversbach. 2. Um⸗ legung eines Teils der Grundstücke des Gemeindebezirks Nideggen 3. Umlegung der Grundstücke des Gemeindebezirks Uedingen
III. Kulturamtsvorsteher in Düsseldorf. Umlegung der Grundstücke der Bürger⸗ meisterei Bedburdyck (ausgeschlossen Schloß Dyck mit Umgebung) und der Gemarkung Elsen, soweit sie nördlich der Provinzial⸗ straße Grevenbroich — Neuß liegt
IV. Kulturamtsvorsteher in Euskirchen. Umlegung der Grundftücke des Gemeinde⸗ bezirks Wisftkirchen mit Ausschluß der Hof⸗ räume, der Hausgärten und der ge⸗ schlossenen Waldungen.
V. Kulturamtsvorsteher in Mayen. Umlegung der Grundstücke des Gemeinde⸗ bezirks Holzweiler.
VI. Kulturamtsvorsteher in Prüm. Umlegung der Grundstücke des Gemeinde⸗ bezirks Auel.
VII Kulturamtsvorsteher in Siegburg. 1. Umlegung der Grundstücke desjenigen Teiles der Gemarkungen Eischeid, Bröl und Löbach, der begrenzt wird im Nord⸗ westen von der Straße Neunkirchen —Much, im Norden und Nordwesten von der Ge⸗ meindebezirkegrenze Neunkirchen⸗Much unter Einbeziehung der sogenannten Mucher⸗Bitze, im Osten von ge⸗ schlossenen, nach dem Orte Büchel sich hinziehenden Holzungen. im Süden von dem Büchel⸗FReiferscheider Schul⸗ weg, sowie dem Gutsbesitz Brölerhof, im Westen von dem Wege Reiferscheid — Broscheid, von geschlossenen Holzungen und dem ehemaligen Zusammenlegungs⸗ gebiet von Eischeid. 2. Umlegung der Grundstücke desjenigen Teils der Ge⸗ markung Happerschoß und Altenbödingen, der begrenzt wird im Süden, Westen und Norden von geschlossenen Holzungen, im Nordosten von der Feldmark Heisterschoß, im Osten und Südosten von geschlossenen Holzungen und von der Feldmark Bröl, jedoch unter Einbeziehung des an Happer⸗ schoß anstoßenden, zwischen dem Wege Happerschoß — Bröl und der Brölstraße be⸗ legenen Teils der Feldmark Bröl unter Ausschluß der angrenzenden Holzungen.
VIII. Kulturamtsvorsteher in Sig⸗ maringen. 1 Umlegung der Grund⸗ stücke des noch nicht umgelegten Teils der Gemarkung Eschendorf sowie der an⸗ grenzenden, im Mühltale bis zur Ortschaft Bachhaupten liegenden Teile der Ge⸗ markungen Bachhaupten und Taferts⸗ weiler. 2. Umlegung der Grundstücke in demienigen Teil der Gemarkung Haiger⸗ loch, der begrenzt wird: im Norden vom Gewann Butzengraben, im Osten von den Gewannen eiher und Witthangärten, Ortsetter, Krebshalde und Alte Reute, im übrigen von der Gemarkungsgrenze. 3. Um⸗ legung des die Wiesen im Ringgenbach⸗ und Ablachtal sowie die Ackerlage „Krähenäcker“ umfassenden Teils der Ge⸗ markung Ringgenbach. 4. Umlegung der Grundstücke des noch nicht umgelegten Teils der Feldmark Veringendorf, Ge⸗ markung Veringendorf, mit Ausnahme der geschlossen liegenden Gemeindewaldungen.
IX Kulturamtsvorsteher in Simmeru. 1. Umlegung der Grundstücke des Gemeinde⸗ bezirts Schwarzen mit Ausnahme des ge⸗ schlossenen Staats⸗ und Gemeindewaldes. 2. Umlegung der Grundstücke des Teils der Gemeinde Rümmelsheim, welcher be⸗ grenzt wird im Norden vom Pflichtacker⸗ Weften und en von der 8
eindegrenze, im Osten von der Straße Rümme’sheim — Dorsheim.
X Kulturamtsvorsteber in Waldbröl. Umlegung der Feldmarken Erblingen und Reinshagen
Düsseldorf, den 27 Februar 1925.
Der Landeskulturamtspräsident. J. V.: (Unterschrift.)
4. Verlofung n. von Wertpapieren. 5270 Beranmmachung.
12202 Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Herr Minister für Handel und Gewerbe auf Grund des § 40 des Börsengesetzes (RGBl. 1908 S. 215) unter dem 25. Februar d. J für die von der Pommerschen Landschaft auszugebenden mit 8 vH verzinslichen Goldpfandbriefe allgemein und ohne Zeitbestimmung die Be⸗ freiung vom Prospektzwang angeordnet hat Die Anordnung lautet wörtlich wie folgt:
„Auf Grund des § 40 des Börsengesetzes (Reichs⸗Gesetzblatt 1908 S. 215) ordne ich unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs an, daß es vor der Einführung der mit 8 vpH verninnslichen Goldpfandbriefe der Pommerschen Landschaft an der Börse in Berlin der Einreichung eines Prospekis nicht bedarf. Diese Entscheidung tritt außer Kraft, wenn innerhalb dreier Monate nach ihrer Bekanntgabe an die Antrag⸗ stellerin die Einführnng an der Börse in Berlin nicht erfolgt ist“.
Berlin, den 25. Februar 1925.
Der Minister für Handel und Gewerbe. N EE8rt
Die Stücke lauten über 100, 200, 500, 1000 2000 und 5000 Goldmark Die Goldpfandbriefe werden ausgefertigt mit drei mechanisch vervielfältigten Unter⸗ schriftten der Mitglieder der Generalland⸗ schaftsdirektion und tragen den mechanisch vervielfältigten Namensvermerk des die satzungsmäßige Sicherheit bescheinigenden Generallandlchaftssyndikus sowie die hand⸗ schriftliche Namensunterschrift des die er⸗ folgte Eintragung in das Goldpfandbriefs⸗ register bescheinigenden Kontrollbeamten. Jeder Goldpfandbrief trägt oben rechts die Nummer, unter welcher er im Gold⸗ pfandbriefsregister eingetragen steht Diese Anfangsnummern werden sein für die Goldpfanddriefe
auf 5000 Goldmark Nummer 1 ab⸗
auf 2000 Goldmark Nummer 20 00! ab,
auf 1000 Goldmark Nummer 80 000 ab,
auf 500 Goldmark Nummer 130 000 ab, auf 200 Goldmark Nummer 170 000 ab. au: 100 Goldmark Rummer 210 000 ab
Die Zinsscheine sind fällig am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres. Die Ein⸗ lösung des in den Zinsscheinen angegebenen Goldmarkbetrags als auch der Goldpfand⸗ briesfe selbst — nach bewirktem Aufruf — erfolgt nach jeweiligem Feingoldwert Als Verrechnungseinbeit gilt die im Münzgesetz vom 30. August 1924 (R⸗G⸗Bl. I1 S. 254) für ein Kilogramm feinen Goldes festgesezte Zahl von Marfstücken. 10 Goldmark sind hiernach 3.9842 g Feingold. Der ermittelte Geldwert ist von der Generallandschaftsdtrektion vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin der Zins⸗ scheine im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen. Als amtlich festgestellter Preis⸗ für Feingold gilt der vom Reichswirt⸗ schaftsminister oder der von ihm be⸗ stimmten Stelle im Deutschen RNeichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger amtlich bekannrgemachte Londoner Gold⸗ preis, und zwar für den 1. April die Bekanntmachung vom letztvorangegangenen 10 März, und für den 1. Oktober die Bekanntmachung vom letztvorangegangenen 10 Sevptember Die Umrechnung in deutsche Reichswährnung geschieht nach dem Mittelkurs der Berliner Börse für das Pfund Sterling(Auszahlung London) und zwar gilt für den 1. April die amtliche Notierung vom letztvorangegangenen 10 März und für den 1 Oktober die amtliche Notierung vom letztvorangegangenen 10 September. Werden am 10 März oder 10 September Londoner Goldpreise nicht bekanntgemacht oder amtliche Notierungen für das Pfund Sterling nicht bewirkt, so gelten die von diesen Tagen zuletzt bekanntgemachten Preise oder Notierungen. Die Gold⸗ pfandbriefe sind seitens des Inhabers unkündbar. Die Landschaft ist zum Auf⸗ ruf nur zum Zweck der Beschaffung der⸗ jenigen Goldprandbriefe berechtigt, welche erforderlich sind:
a) für die Belegung der zur Tilgung zu
verwendenden Beträge,
b) lür die durch Barzahlskündigung seitens des Pfandbriefsschuldners oder seitens der Landschaft notwendig werdende Einlösung und tar die Verwendung der im Zwangs⸗ verlteigerungs⸗ oder im Enteignungs⸗ verfäahren flüssig werdenden Beträge.
Die Auffkündigungen erfolgen für den 31. März und für den 30. September. Die Bekanntmachung erfolgt durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger wenigstens 4 Wochen zuvor
Zur Tilgung der Goldpfandbriefschuld hat der Schuloner jährlich wenigstens 4 bH der Anleihe in halbjährlichen Raten mit den Zinsen einzuzahlen. Während der
lautend von lautend von lautend von lautend von lautend von
lautend von
ersten 6 Halbiahre fließt der Tilaungs⸗ beitrag in das landschaftliche Eigen⸗ vermögen Eine Abhebung getilgter Be⸗ träge ist nicht statthaft.
Beliehen werden nur in der Provinz Pommern mit Ausschluß der Kreise Dram⸗ burg und Schivelbein belegene Rittergüter. Die Beleihung erfolgt nur bis zu 8 der nach Vorschrift der Landichaftsordnung aufzu⸗ nehmenden Beleihungstaxe. Die Siche⸗ rung der ausgegebenen Goldpfandbriefe er⸗ folgt durch im Grundbuch des zu be⸗ leihenden Guts zu bewirkende Eintragung einer erststelligen, nach Feingoldpreis be⸗ mimmten, wertbeständigen Buch⸗ oder Briethypothek. Den Inhabern der Gold⸗ wandbriefe haften als Sicherheit die aus der wertbeständigen Hypotdek fließenden dinglichen Rechte und diejenigen persön⸗ lichen Forderungsrechte, welche der Land⸗ schaft gegen den jeweiligen Eigentümer des belasteten Grundstücks und gegen ihre Darehnsnehmer zustehen, sowie auch das gesamte sfonstige Vermögen der Landschaft unter Vorbehalt besserer Rechte Dritter.
Stetrin, den 4. März 1925.
Pommersche Generallandschaftsdirektion. von Eisenhart⸗Rothe.
5. Kommanditgefell⸗ schaften auf Aktien, Aktien⸗ gesellschaften und Deutsche
Kolonialgesellschaften.
Die Bekanntmachungen über den
Verlust von Wertvavieren berin⸗
den sich ausschließlich in Unter⸗ abteilung 2.
[119571]
Die unterzeichnete Gesellschaft ladet bier⸗ mit zu der am Dienstag den 14. Aprii cr, Nachmittags 5 Uhr, im Hotel „Oberstadt“ stattfindenden außerordentlichen General⸗ versammlung ein.
Tagesordnung: Genehmigung
Liquidationseröffnungsbilanz.
M.⸗Gladbach, den 26. Februar 1925.
Industrie⸗Speditions⸗A.⸗G. i. Liqui.
122961]
Die für den 26. März 1925 anberaumte Generalversammlung unserer Gesfellschaft findet mit gleicher Tagesordnung, Zeit und Ort am Samstag, 4. April 1925 statt
München, den 5 März 1925.
Illerwerke Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
der
122908]
Wir geben hierdurch bekannt, daß Herr Kommerzienrat Dr. Julius Gebauer Berlin, aus dem Aussichtsrat unserer Ge⸗ sellschaft ausgeschieden ist
Berlin, den 6. März 1925. Priebuser Braunkohlenwerke A.⸗G.
Der Vorstand. Dr. Schnabel. Steinke.
(122912]
Gemäß § 244 des Handelsgesetzbuchs machen wir bekannt, daß das Mitglied unseres Aufsichtsrats, Herr Dr. Otto Dehn, Hamburg, am 5. März d. J. ver⸗ storben ist.
Hamburg, den 6. März 1925.
Die Direktion der Hypothekenbank in Hamburg.
120747,
Veltener Tonwarenfabrik A.⸗G. vorm. Friedr. Wollschläger. Goldmarkeröffnungsbilanz
vom 1. Januar 1924.
Aktiven. Maschinen. — Inventur und Modelle — Pebttoren. “ 128 40 Warenbestand. 2 07 12 885ʃ47
Passiven. Aktienkapital . . . 10 000— Reservefonds 1 000 —- Kreditoret. 1 885 47 12 885/47 Berlin, den 1. Dezember 1924
Veltener Tonwarenfabrik Aktiengesfellschaft vorm. Friedrich Wollschläger. S. Korytowski.
[1190010 Bilanz per 31. Dezember 1924.
Soll. Bank, Postscheck, Kassa Vebitoren. Waren .. 5 310][25 Maschinen. 5 000 Inventar Fässer.. 13 000 Verlust . 11 17757
39 584
1 724 46 3 371 [60
Haben. Kreditoren Aktienkapital.... Reserve I.... eserre
12 760⁄8 20 000 3 000 3 824 03
39 584 88
Zur Verminderung Verlustes von 11 177,57 ℳ werden die Reserven I u. II. aufgelöst; der alsdann vorzutragende Verlust beträgt infolgedessen 4353,54 ℳ.
Heidingsfeld, 13. Februar 1925. Moenania⸗Kellereien Aktiengesellschaft.
den
Hannoversche Kaliwerke Aktiengesellschaft.
Zu unseren Aktien Nr. 2501 — 4000 gelangt eine neue Reihe Gewinnanteil⸗ scheinbogen, mit 10 Gewinnanteilscheinen Nr. 21 — 30 und einem Erneuerungsschein versehen. von Montag, den 9 März 1925, ab bei der Direction der Disconto⸗ Gesellschaft in Berlin, Bogenausgabe, Behienstraße 43/44, in den üblichen Ge⸗ schäftsstunden kostenfrei zur Ausgaoe.
Den alten Erneuerungsscheinen, die auf der Rückseite mit dem Namen bezw.
ein nach der Nummernfolge geordnetes
Verzeichnis in doppelter Ausfertigung bei⸗
zufügen. [121288]
Oedesse bei Peine, im März 1925. Der Vorstand.
[120748]
Einladung zu der am Freitag, den 10. April 1925, Nachmittags 6 Uhr, im Hause Köhler, Victoriastr. 10. Borkum, stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung.
Tagesordnung: 1. Genehmigung und Beschlußfassung
über den Jahresabschluß 1924.
2. Vorlage und Genehmigung der Gold⸗ markbilanz. 3. Erteilung der Entlastung an Vor⸗ stand und Aufsichtsrat. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 5. Verschiedenes. Borkum, den 3. März 1925. Der Vorstand der Köhler Strandhotel A.⸗G. Frau Theodor Köhler. [123015]
In das Handelsregister Abt. B ist am 13. Februar 1925 bei der unter Nr. 1 ein⸗ getragenen Firma Bremerhavener Straßen⸗ bahn eingetragen worden:
[1193940
Güldenagel Güldenagel, Elberfeld, sind aus unserm
[123388]
“ 8 üssen bift, näre zu Fumenstempel versehen sein müssen, ist S. April 1925, Vormittags 11 Uhr,
Promenade sammlung ergebenst einzuladen.
Gemäßheit des § 22 der Statuten nicht später als am vierten Tage vor der Ge⸗ kneralversammlung bei der Kasse unserer Zentrale in Neustrelitz oder unserer Filiale in Neubrandenburg oder bei einer der nachstehenden Stellen:
Bekanntmachung. Die Herien Rechtsanwalt Öund Kaufmarn
Dr. Karl
Helmut
Aussichtsrat ausgeschieden
Gebrüder Schröder A.⸗G. in Liquidation.
Paul Schröder.
Mecklenburg⸗Gtrelitzsche Hypothekenbank.
Wir beehren uns, unsere Herren Aktio⸗ einer am Mittwoch, den
zu Neustrelitz im Bankgebäude an der stattfindenden Generalver⸗
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Ge⸗ schäftsberichts für das Jahr 1924.
2. Bericht der Revisoren über die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung
3. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn und Verlust⸗ rechnung sowie Entlastung des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats.
4 Verwendung des Ueberschusses.
Die Hinterlegung der Aktien hat in
Darmstädter und Nationalbank, Berlin. N. Helfft & Co., Berlin, Unter den Linden 52, oder bei einem Notar zu erfolgen. Nenstrelitz, den 7. März 1925. Mecklenburg⸗Strelitzsche Hypothekenbank. Jerchel. Worms.
Das Grundkapital ist auf einen Betrag von 3 780 000 R.⸗M. umgestellt und in 900 Aktien über je 150 R⸗M. und in 12 150 Aktien über je 300 R.⸗M. zerlegt, so daß der Nennbetrag der einzelnen Aktien von 500 auf 150 R.⸗M bezw. 1000 auf 300 R.⸗M. herabgesetzt ist. An Stelle des aus dem Aussichtsrat ausgeschiedenen Herrn Oberbürgermeisters Dr. Karl Schönewald wurde Herr Bürger⸗ meister Karl Petersson, Wesermünde, ge⸗ wählt
Wesermünde⸗Lehe, den 5. März 1925.
Bremerhavener Straßenbahn.
Der Vorstand. H. Krüder
1121823] Elekmowerkzeugbau⸗Aknengesell⸗ schaft, Berlin⸗Johannisthal.
In der Generalversammlung vom 7. Ok⸗ tober 1924 ist beschlossen worden, das Grundkapital der Gesellschaft von 18 000 000 Papiermark Reichswährung auf 22 500 Goldmark dadurch zu ermäßigen, daß der Nennwert der Aktien von 1000 Papier⸗ marf auf 20 Goldmark herabgesetzt und je 16 Aktien zu einer Aktie zusammengelegt werden
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden demgemäß aufgefordert, ihre Akftien nebst Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen bis spätestens 10. April 1925 bei der Handels⸗ und Diskont⸗Aktiengesellschaft zu Berlin, Charlottenstr 86 einzureichen Auf 16 Aktien à 1000 Paviermark Reichswährung wird eine Aktie à 20 Goldmark gewährt.
Aktien, die nicht eingereicht werden sowie eingereichte Aktien, welche die zum Erlatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft zur Ver⸗ wertung nicht zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt werden
Berlin⸗Johannisthal, den 9. März
1925 Der Vorstand. TIgn Strelitz [123386, Kamenzer Brauerei
“
Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung am Donnerstag, den 26. März 1925, Abends 7 Uhr, im Saale des Fremdenhofes „Goldner Stern“ in Kamenz 1. Sa
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands über den Ver⸗ mögensstand der Gesellschaft und das Ergebnis des verflossenen Geschärts⸗ jahres nebst Bericht des Aufsichts⸗ rats über die Prüfung des Geschäfts⸗ berichts und der Jahresrechnung. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung. 8
.Entlastung des Vorstands und Auf⸗
sichtsrats.
Beschlußfassung
teilung.
.Neuwahl für die satzungsgemäß aus⸗
scheidenden Aufsichtsratsmitglieder. Etwaige Anträge, die beim Vor⸗
sitzenden des Aufsichtsrats mindestens eine Woche vor dem Tage der Gene⸗
schriftlich einzureichen nd.
Diejenigen Aktionäre, welche in der Ge⸗ neralversammlung stimmen oder Anträge zu ihr stellen wollen, müssen ihre Aktien bis spätestens Montag, den 23. März 1925, bei der Stadtgirotasse Kamenz i. Sa. werktäglich während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen oder, soweit die Aktien dort noch hinterlegt sind, bis zum gleichen Tage bei der Stadtgirokasse Kamenz die Stimmkarten zur Teilnahme an der Generalversammlung in Empfang nehmen.
Kamenz, am 6. März 1925.
Der Vorstand.
über Gewinnver⸗
Aktiengesellschaftin Kamenz.
[(122927] Rheinische Creditbank, Mannheim.
Die Generalversammlung unserer Ge⸗
sellschaft vom 19. Dezember 1924 hat
u. a die Umstellung unseres Aktienkavpitals
von Papiermarf 420 000 000 aur Reichs⸗
mark 16 800 000 beschlossen. Entsprechend
dem Umstellungsverhältnis von 25: 1
werden die bisherigen Papiermarkaktien
über je ℳ 600 ℳ 1000 und ℳ 1200 in der folgenden Weise behandelt:
a) die Aktien über je nom. Papiermark 600 werden auf Reichsmark 20 ab⸗ gestempelt. Für die überschießenden Beträge von je Reichsmark 4 wird
je ein Anterlschein über Reichsmark 4 ausgereicht;
b) die Aktien über je nom Papiermark 1000 werden auf Reichsmark 40 ab⸗ gestempelt;
c) die Aktien über je nom. Papiermark 1200 werden auf je Reichemark 40 abgestempelt. Für die überschießenden
Beträge von je Reichsmark 8 werden je 2 Anteilscheine über Reichsmark 4 ausgereicht.
Soweit an denselben Berechtigten mehrere
Anteilscheine im Gesamtbetrage von Reichs⸗
mark 20 auszureichen wären wird an Stelle
der Anteilscheine eine Reichsmarkaklie über
Reichsmark 20 ausgereicht. Zwecks Ver⸗
meidung der Ausfolgung von Anteil⸗
scheinen sind die unten aufgeführten
Stellen bereit, den An⸗ und Verkauf ein⸗
zelner Papiermarkaktien zu vermitteln. Nachdem die Generalversammlungs⸗
beschlüsse in das Handelsregister eingetragen worden sind, fordern wir unsere Aftionäre auf, die Mäntel ihrer Aktien zwecks Ab⸗ stempelung auf den Reichsmarknennwert und Empfangnahme der Anteilscheine bzw der neuen Reichemarkaktien in der Zeit bis zum 15. Mai 1925 einschließlich bei der Rheinischen ECreditbank nebst Zweiganstalten, bei der Deutschen Bank in Bertin und deren Zweigniederlassungen in München, Stuttgart, Frank⸗ furt a. M., Köln, Düsselvorf, Hamburg, bei dem Bankhause S. Bleichröder, Bankhause
Berlin, Mendelssohn & Co., Berlin,
bei dem während der üblichen Geschäftsstunden ein⸗ zureichen.
Die verschiedenen Stückelungen sind voneinander getrennt mit doppelt aus⸗ gefertigtem, arithmetisch geordneten Nummernverzeichnis einzureichen. Bei den Aktien über Papiermark 600 und Papiermark 1200 sind die bei den Ein⸗ reichungsstellen erhältlichen Formulare zu verwenden.
Erfolgt die Einreschung der Papiermark⸗ aktien bei der Rheinischen Creditbank, Mannheim, und ihren Zweigniederlassungen oder an den Schaltern der anderen oben⸗ erwähnten Stellen, so wird keine Provision berechnet. Werden die Aktien bei letzteren
[1233871 2. Berichtigung. . Dupont Aknenge ell chaft, Frankfurt am Mam.
In unserer in der zweiten Beilage der Nr. 46 dieses Blattes veröffentlichte Bekanntmachung muß es unter Ziff. 6 nicht „drei Aktien zu je R⸗M. 20 000“ sondern richtig „000 Aktien zu je 20 R.⸗M.“ heißen. Die in Nr. 49 dieses Blattes veröffentlichte Be richtigung ist unzutreffend. 122 164 Bekanntmachung der F.-⸗ utzke & Co. Aktiengesellschasft für Metall⸗In⸗ dustrie in Berlin, gemäß der sechsten Durchführungsverordnung zur Goldbitanz⸗ verordnung Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 18. Dezember 1924 erfolgt die Umstellung der bisber bestehenden nom. Papiermark 14 000 000 Stamm⸗ aktien, 14 000 Stück über je ℳ 1000. Nr. 1 — 14 000 (davon die Nummern 10 401 — 14 000 in Sechsfachaktien zusam mengefaßt), im Verhältnis von 10:1 auf nom. Reichsmark 1400 000, 14 000 Stück über je Reichsmark 100, und diejenige der nom Papiermark 6 000 000 Vorzugsaktien, 6000 Stück über je ℳ 1000, auf nom. Reiche mark 80 000, 2000 Stück über je Reichsmark 40. Sämtliche Aktien sind voll einge ahlt und lauten auf den Inhaber Demnach be⸗ trägt das Grundkapital nunmehr Reichs⸗ mark 1 480 000, und zwar Reichsmark 1 400 000 Stammaktien und Reichsmark 80 000 Vorzugsattien. Die auf den jetzigen Nennbetrag in Reichsmark“ abgestemvelten Inhaber⸗ stammaktien tragen die gleichen Nummern 1 — 14 000 (davon die Nummern 10 401 bis 14 000 in Sechsfachaktien zusammen⸗ gefaßt), mit denen sie bereits als Pavier⸗ marturkunden zum amtlichen Handel an der Berliner Börse zugelassen waren b Die Reichsmark 80 000 Inhabervorzugs⸗ aktien die an keiner Börse eingeführt sind, haben Anspruch auf eine auf 6 % der geleisteten Einzahlungen beschränkte, nachzahlungsberechtigte Vorzugsdividende und im Falle der Liquidation auf vorzugs⸗ weise Befriedigung zu 112 % des Nenn werts abzüglich nicht gelersteter Ein⸗ zahlungen und zuzüglich rückständiger Dividenden sowie 6 % laufender Zinsen. Die Vorzugsaktien können jederzeit bis zum 30. September 193! aul Beschluß de Generalversammlung zurückgekauft werden und zwar ganz oder teilweise mit 112 % ihres Nennwerts zuzüglich etwa rück⸗ ständiger Dividenden sowie 6 % laufender Zinsen; bei Einziehung aus dem verfüg⸗ baren Jahresreingewinn sollen in einem Geschäftsiahr nicht weniger als 1 % und nicht mehr als 10 % getilgt werden Jeb⸗ Vorzugsaktie gewährt drei Stimmen 1 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Gewinnverteilung: 1. 5 % zum gesetzlichen Reservefonds, so lange derselbe 10 % des Aktien⸗ kapitals nicht überschreitet, außerordentliche von der General⸗ versammlung beschlossene Rücklagen, .Nachzahlung auf Vorzugsaktien, soweit deren Gewinnanteil in srüheren Jahrer weniger als 6 % betrug, .6 % Dividende an die aktionäüre, 4 % Dividende an die aktionäre. 1 von dem nach § 245 H.⸗G.⸗B. er⸗ rechneten Ueberschuß 7 ½ % Tantieme an den Aufsichtsrat, der Rest wird an die Stammaktionäre verteilt, soweit nicht die General⸗ versammlung anderweitig beschließt. Die Reichsmarkeröffnungsbilanz per 1. Januar 1924 lautet wie folgt:
Vorzugs
Stamm
Vermögen. Goldmark 2à Grundstücke und Gebäude 1 200 000 Betriebstechntsche Anlagen. 50 000 Vorräte v“ 465 500 Kassenbestand . . 1 845 Wechsel . “ 5 163 Beteiligung und Wertpapiere 9 890— HI““ 113 17289
1845 570,28
Schulden. Aktienkapital: Stammaktien .. Vorzugsaktien.. Gesetzliche Rücklage Hypotheken.. Verbindlichkeiten ..
1 400 000 80 000 80 210 91 500 193 861
1 845 571]78 Die Bewertung der Anlagekonten er⸗
folgte gemäß den einschlaͤgigen Be⸗
stimmungen des H.⸗G⸗B, der Goldbilanz⸗ verordnung und der hierzu ergangenen
Durchführungsverordnungen; bei de
Grundstücken und Gebäuden wurde vom
Wehrbeitragewert ausgegangen, bei den
übrigen dauernd dem Betrieb gewidmeten
Gegenständen vom Buchwert von 1913,
im Wege der Korrespondenz eingereicht, so⸗ Zu⸗ und Abgänge wurden schätzungsweise
wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. Zur Prüfung der Legitimation des Vor⸗ zeigers der Empfangsbescheinigung sind die Einreichungsstellen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Wir weisen darauf hin daß nach den Beschlüssen des Berliner Börsenvorstands voraussichtlich am 5. Börsentage vor Ab⸗ lauf der obigen Abstempelungsfrist die Lieserbarkeit nicht abgestempelter Aktien an der Berliner Börse aufgehoben werden wird. Nach Ablauf der Abstempelungsfrist eingereichte Mäntel werden nur noch bei der Rheinischen Creditbank, Mannheim, ab⸗ gestempelt — Mannheim, im März 1925. Rheinische Creditbank.
valorisiert und die üblichen Abschretbungs⸗
quoten berücksichtigt; in keinem Falle sind die in Goldmark umgerechneten An⸗ schaffungs⸗ bezw Herstellungspreise über⸗ schritten worden.
Die Gesellschaft hat in der Vorkriegs⸗ zeit drei mit 4 ½⅜ % p. a. verzinsliche Hypotheken mit verschiedenen Kündigungs⸗ terminen in Höhe von insgesamt Papier⸗ mark 910 000 aufgenommen; zur Zeit der Umstellung waren insgesamt Paviermark 610 000 noch nicht zurückgezahlt, die in obiger Bilanz mit 15 % gemäß der dritten Steuernotverordnung aufgewertet er⸗ scheinen
Berlin, im Februar 1925.
F. Butzke & Co., Aktien
Dr. Reiß.
C6 Paul R. Minckwitz.
Jahr. Janzer.
gesellschaft für Metall⸗Industrie.