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[1257311 1 H. Wolfrum & Co. A.⸗G., Augsburg. Nachtrag zur Tagesordnung der Generalversamm⸗ lung am 28 März 1925, Vormittags 11 ½ Uhr, im Sitzungssaale der Bayerischen Vereinsbant. Filiale Augsburg: 7. Ergänzungs⸗ bezw. Ersatzwahl zum Aufsichterat. 3 Augsburg, den 12. März 1925. Der Aufsichtsrat.
H. Richarz Aktien⸗Gefell⸗ schaft, Siegburg.
Die Generalversammlung vom 13. De⸗ zember 1924 hat beschlossen, das Eigen⸗ kavital in Höhe von ℳ 30 000 000 auf G ⸗M. 135 000 Stammattien und G⸗M. 5000 Vorzugsattien zu ermäßigen. Nach Eintragung dieses Beschlusses in das Handeleregister fordern wir die Aktionäre unserer Gesellschaft hierdurch auf, ihre Aktien nebst Gewinnanteil⸗ und Er⸗ neuerungsscheinen bei unserer Gesellschafts⸗ kasse in Siegburg, nach Nummern ge⸗ ordnet und mit doppeltem Nummern⸗ verzeichnis versehen, einzureichen.
Für 4 Stammaktien à 1000 Papier⸗ mark wird eine Aktie à 20 Goldmark, für 20 Stammaktien à 1000 Paviermark auf Wunsch eine Attie über 100 Goldmark gewährt. Soweit Aktien eingereicht werden, die die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen, wird auf Antrag des Aktionärs für jede eingereichte Attie ein Anteilschein gewährt. Wir sind bereit, den An⸗ und Verkauf von Papiermarkaktien zur Erlangung einer in Goldmarkaktien umtauschbaren Anzahl zu vermitteln
Die Aushändigung der Goldmarkaktien und Anteilscheine erfolgt gegen Rückgabe der von uns ausgestellten Empfanges⸗ bescheinigung alsbald nach Fertigstellung, und zwar spesenfrei, soweit die Einreichung an unserer Kasse während der üblichen Geschäftsstunden geschieht. Erfolgt die Einreichung im Wege der Korrespondenz, so werden die entstandenen Portospesen in Anrechnung gebracht. Zur Prüfung der Legitimation des Vorzeigers der Emp⸗ fangsbescheinigung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. 8
Aktien, die bis zum 20. Mai 1925 nicht eingereicht sind, sowie eingereichte Aktien, welche die zum Ertatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft weder zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten, noch zum Um⸗ tausch in Anteilscheine zur Verfügung ge⸗ stellt sind, werden für kraftlos erklärt.
Die an Stelle der für krastlos erklärten Aktien auszugebenden neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten zum Börsen⸗ preis oder in Ermangelung dessen durch öffentliche Versteigerung verkauft. Der Ertös wird den Beteiligten unter Abzug der entstandenen Kosten nach Verhältnis ihres jeweiligen Aktienbesitzes ausgezahlt oder, sofern die Berechtigung zur Hinter⸗ legung vorhanden ist, hinterlegt werden.
Siegburg, den 10. Februar 1925.
Der Vorstand.
Richarz. Otte.
Duncan's Leinen⸗Industrie
Aktiengesellschaft,
Großschweidnitz (Amtsh. Löbau).
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, den 31. März 1925, Nachmittags 3 Uhr, in der Bahnhofswirlschaft in Löbau (Sachsen) stattfindenden 20. ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
.Vorlegung der Goldmarkeröffnungs⸗ bilanz ver 1. Januar 1924 fowie des vom Vorstand und Aufsichtsrat er⸗ statteten Prürungsberichts.
2. Beschlußtassung über die Genehmi⸗ gung der Goldmarkeröffnungebilanz. Beschlußfassung über die Umstellung durch Herabsetzung des Nennbetrags oder Zusammenlegung der Aktien.
Beschlußfassung über Abänderung des
§ 5 der Statuten (Grundkapital),
§ 17 der Statuten Abs. 6 u. 7 (Stellvertretung des Aussichtsrats⸗ vorsitzenden),
§ 20 der Statuten Abs. 6 (Ort der Generalversammlung),
§ 21 der Statuten Abs. 1 u. 2. (Aktienhinterlegung) und Abs. 6 (Be⸗ schlüsse der Generalversammlung),
§ 23 der Statuten Abs. 3 (Ver⸗ teilung des Reingewinns),
Vorlegung des Geschättsberichts nebst Bilanz mit Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Geschäftsjahr 1924
Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung. b Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtesrats
.Beschlußfassung über Verteiltung des
Reingewinns.
9. Aufsichtsratswahlen.
Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, haben gemäß § 21 der Satzungen ihre Aktien his spätestens am 5. Tage vor der Genkralversammlung, den Tag derselben nicht mitgerechnet, bei der Gesellschaft in Großschweidnitz oder der Dresdner Bank in Dresden oder einem deutschen Notar bis nach der General⸗ versammlung zu bhinterlegen. Soweit letzteres geschiebt, hat die Einreichung der über die notarielle Hinterlegung auszu⸗ steulenden Bescheinigungen bis zum dritten Tage vor der Generalversammlung, den Tag derselben nicht mitgerechnet, bei der Gesellschaft in Großschweidnitz zu erfolgen.
Großschweidnitz (Amtsh. Löban), den 12 März 1925. 1
Der Vorstand. Hermann Buhl.
[125715 Bekanntmachung.
In der ordentlichen Generalversamm⸗ lung unserer Gesellschaft vom 20. De⸗ zember 1924 wurde beschlossen das Grund kapital von Papiermark 4 000 000 auf Reichsmark 400 000 umzustellen. Die Er⸗ mäßigung erfolgt dadurch, daß die bisher auf ℳ 5000 lautenden 178 Stück Aktien auf Reichsmark 500 und die auf ℳ 1000 lautenden 3110 Aktien auf Reichsmark 100 abgestempelt werden
In der genangten Generalversammlung wurde weiter beschlossen, das auf Reichs⸗ mark 400 000 ermäßigte Aktienkapital um einen Betrag von Reichsmark 200 000, und zwar durch Ausgabe von 2000 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrage von Reichsmark 100 zu er⸗ höhen. Die neuen Aktien sollen den Aktionären in der Weise zum Bezug an⸗ geboten werden, daß auf je Reichs mark 200 abgestempelte Aktien eine neue Aktie von R.⸗M. 100 zum Kurse von 110 % be⸗ zogen werden kann.
Nachdem die erfolgte Umstellung aut Neichsmark und die durchgeführte Kapital⸗ erhöhung in das Handelsregister einge⸗ tragen sind, fordern wir die Attionäre auf, die Mäntel ihrer Aktien zum Zwecke der Abstempelung bis zum 10. April 1925 an das
Bankhaus Deichmann & Co. in Köln einzureichen. Diese Abstempelung ist pro⸗ visionsfret, sofern sie am Schalter erfolat: falls sie im Wege des Schriftwechsels stattfindet, wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht
Des weiteren fordern wir im Auftrag
des Konsortiums welches die neuen Aktien
gezeichnet und übernommen hat, die Aktio⸗ näre unserer Gesellschaft auf, das Bezugs⸗ recht unter nachstelenden Bedingungen auszuüben:
1. Die Geltendmachung des Bezugs⸗ rechts hat bei Vermeidung des Verlustes desselben bis zum 10. April 1925 ein⸗ schließlich bei dem 1
Bankhause Deichmann & Co. in Köln zu erfolgen, und zwar provisionsfrei, sofern die Ausübuug unter Vorlage der Aktien⸗ mäntel am Schalter erfolgt. Soweit die Ausübung des Bezugsrechts im Wege des Schriftwechsels stattfindet, wird die übliche Bezugsprovision in Anrechnung gebracht.
2. Der Bezugspreis von 110 % ist bei der Anmeloung in bar zu entrichten. Die Börsenumsatzsteuer trägt die Gefellschaft. Die Bezugsstelle ist bereit, die Verwertung von Bezugsrechten zu vermitteln.
3. Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ urkunden erfolgt demnächst gegen Rückgabe der erteilten Kassenquittung, wobei die Bezugsstelle berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet ist, die Legitimation des Vor⸗ zeigers zu prüfen. Die Uebertragung der Kassenquittungen und des Anspruchs auf Lieserung der darin bezeichneten Wert papiere ist ausgeschlossen
Magdeburg, den 10. März 1925.
Elblagerhaus Aktiengesellschaft.
1 Wir laden die Aktionäte unserer Gesell⸗ schaft hiermit zu einer am Freitag, den 3. April 1925, Vormittags 11 Uhr, in Berlin im Geschäftshaufe der Deutschen Bank, Mauerstraße 39. stattfindenden ordentlichen Generalversammlung mit folgender Tagesvrdnung ein.
1. Vorlage des mit der Bemerkung des Aufsichtsrats versehenen Berichts des Vorstands über das Geschäftsjahr 1923/24. Beschlußfassung über die vorgelegte Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung vom 30. September 1924. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Vergütung an den Aussichtsrat für das Geschättsjahr 1923/24
Vorlage der Reichsmarkeröffnungs⸗ bilanz für den 1. Oktober 1924 und des Berichts des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats über die Prufung dieser Bilanz und den Hergang der Um⸗ stellung. Beschlußfassung über die Eröffnungs⸗ bilanz und den Umstellungsplan sowie Ermächtigung des Vorstands zur Festsetzung der Einzelheiten für die Durchführung der Umstellung. Satzungsänderungen:
Satz 5 Absatz 1 und 2, Satz 21 Absatz 1, Satz 31 Abzatz 2, Satz 32 entsprechend ven gemäß Ziffer 6 ge⸗ faßten Belch üssen über die Umstellung, Satz 16 Absfatz 2, betreffend An⸗ stellung von Prokuristen und Beamten und Abschluß von Beauverträgen, Satz 18,. betreffend Vergütung an den Aufsichtsrat.
. Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Vornahme von nur die Fassung be⸗ treffenden Aenderungen vorstehender Generalversammlungsbeschlüsse oder der Satzung, die etwa vom Register⸗ richter der Börsenzulassungsstelle oder von anderen Amtsstellen verlangt werden sollten 3
9. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Aktionäre, welche ihr Stimmrecht aus⸗
üben wollen, haben ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Reichsbant oder eines Notars spätestens am 31. März 1925, während der Ge⸗ schäftsstunden bei dem Vorstand der Gesellschaft, Berlin⸗Marienfelde, Großbeeren Str. 39/42, oder bei der Deutschen Bank, Effektenkasse, Ber⸗ lin W. 8, Behrenstr. 11⁄13, mit einem doppelten Nummernverzeichnis zu hinter⸗ legen. 8
Berlin, den 10. März 1925.
R. Stock A Co., Spiralbohrer, Werkzeug. und Maschinenfabrik Aktiengesellschaft.
Der Aufsichtsrat.
Cuno Feldmann, Versitzender.
6. Erwerbs⸗ und Wirt⸗ schafesgenossenschaften.
125766]
Generalv. d. Landw. Centr. Gen. e. G. m. b. H., Weimar, 28. 3 25, 2 ½ N., Bauernheim. Tag.⸗Ordn.: Regelm Gegenst. d. o. Gen.⸗Vers. § 21. Landw. Central Gen. Weimar e. G. m. b. H. D. Vorst. 8
(120753 Bekanntmachung.
Auf Beschluß der Generalversammlung vom 23. 11 24 ist die „Ein⸗ und Ver⸗ taufsgenossenschaft für Niederbieber u. U.“ aufgelöst. Die Liquidatoren sind der Vorstand. Gläubiger werden autf⸗ gekordert, sich bei den Liquidatoren zu melden.
Goldmarkeröffnungs bilanz der Darm⸗ u. Nebenprod. Eiu⸗ Verkauf u. Verwertungs⸗Genossen⸗ schaft e. G. m. b. H. Königsberg i. Pr. am 1. Jannar 1924.
Aktiva.
Goldmart Kassakonto.. 1 167 Warenkonto 5 563 Utensilienkonto.. 130
Summa 6 861!
Passiva. Warenkonto, Schulden. Geschäftsanteilkonto..
Summa Der Vorstand. Erich Hobmann. Otto Bartke. Der Aufsichtsrat. [121602] Fritz Paetsch. Ernst Krause.
9. Bankausweise.
[126230] Stand der
Württembergischen Rotenbank, Stuttgart,
am 7. März 1925.
Aktiva. Reichsmark Goldbestand (Barrengohld sowie in⸗ und ausländische Golomünzen, das Pfund fein zu 1392 R.⸗M. ge⸗ rechnet) .„ „ „ 2 0 0⸗ Golddepot bei Fenchai, notenbanken (unbelastet)
5 361 1 500
6 861¹
5 014 138,85
3 000 000.— 8 014 138,85
39 322 155,14
1 361,57
1 666 468,90 400 000,—
898 351,70
6 069 833,75 Papiermark
„10 500 000,—
7 222 057,30
Reichsmark Reservefondds. 1 995,98 Umlaufende Noten . 19 377 704,39 Täglich fällige Verbindlich⸗ I“ An Kündigungsfrist ge⸗ ““ bundene Verbindlichkeiten 12 006 116,80 Darlehen bei der Renten⸗ 1 E“ 8 400 000,— Sonstige Passiva 3 434 716,36 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ begevenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Reichsmark 3 431 432,95. Zinsvergütung für Bardepositen 6 % p. a.
—
HsdhrArEbIReEAKHerStascseorreMeKEeEneFaber,2 xUa.aszsst
8. Unfall⸗ und Invali⸗ ditäts⸗ u. Versicherung.
125698]
Nordöstliche Eisen⸗ und Stahl⸗ Berufsgenossenschaft Sektion 111 (Pommern).
Die Herren Sektionsmitglieder werden hierdurch zu der am Dienstag, den 7. April 1925, Nachmittags 5 Uhr, im Hotel Preußenhof in Stettin statt⸗ findenden ordentlichen Sektionsver⸗ sammlung ergebenst eingeladen.
Zu Punkt 1 und 2 nachstehender Tages⸗ ordnung wird bemerkt, daß eine Wahl⸗ handlung nicht stattfindet, weil außer den Wahlvorschlägen des Wahlvorstands auf gültigen Wahlvorschlägen in der gestellten Frist keine weiteren Bewerber vorgeschlagen sind. Die Versammlung findet daher eine Stunde spater statt, als in der Bekannt⸗ machung vom 19. Februar 1925 an⸗ gegeben ist.
. Tagesordnunge 1. Wahl von fünf Mitgliedern und fünf Ersatzmännern des Settionsvorstands. 2. Wahl von sieben Vertretern und sieben Ersatzmännern zur Genossenschaftsver⸗ sammlung.
3. Wahl von sechs Vertrauensmännern
und deren Ersatzmänner.
4. Erstattung des Verwaltungsberichts
für 1924.
5. Abnahme der Jahresrechnung für 1924.
6. Aufstellung des Voranschlags für 1926.
7. Wahl eines Rechnungsprüfungsaus⸗
schusses für 1925.
Zum Ausweise der Mitglieder dient der Mitgliedschein.
Lassen sich Mitglieder durch Bevoll⸗ mächtigte — Leiter des Betriebs oder andere stimmberechtigte Mitglieder — ver⸗ treten so haben sich letztere durch schrift⸗ liche Vollmacht auszuweisen.
Stettin⸗Bredow, den 11. März 1925.
Der Sektionsvorstand.
Deckungsfähige Devifen Wechselbestand. .. Leutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken. Lombardforderungen . Effekten hA“ Sonstige Aktivra... Passiva. Grundkapital . Reservefonds
10. Verschiedene övedergere⸗
Bekanntmachungen.
Bahnmaterial⸗ & Maschinen⸗ handelsgesellschaft mit beschränkter 1122885] Haftung,
Berlin, Koburger Straße. 1. Die Gesellschaft ist aufgelöst. 2. Liquidator ist der Ingenieur Hermann Bruel. Salggitter. 3. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem Liquidator zu melden.
Norder Fehn⸗Gesellschaft. Ordentliche Gesellschaftsversamm⸗ lung am Freitag, den 27. März 1925, Vorm. 11 Uhr. Tagesordnung: 1. Mitteilungen 2. Bericht des Prüfungsausschusses, Ab⸗ nahme der Jahresrechnung für 1924, Entlastung des Rechnungsführers. 3. Sonstiges . Norden, 2. März 1925. Fegter, Direktor. [126228]
Einladung zur Hauptversammlung des Jahres 1925 der Mühlen⸗Versiche⸗ rungs⸗Gesellschaft auf Geg. zu Osna⸗ brück am Dienstag, den 7. April 1925, Vorm. 12 Uhr, im Gesellschaftshause in Osnabrück, Natruper Str. Nr. 14.
Tagesordnung gemäß Art. 16 der Satzung:
1. Jahresrechnung. 2. Aufsichtsrats⸗ wahlen. 3. Stellvertreterwahlen. 4. Rück⸗ versicherung und Zusammenarbeit mit den Müllerinnungen. [126229]
Osnabrück, den 13. März 1925.
Mühlen⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu Osnabrück.
Der Vorstand. A. Schröder.
[125680] Bekanntmachung.
Die schwedische Staatsangehörige Frau Elly Aunguysta gesch. Herolvd, geb. Carlsson, geboren am 17. Mai 1898 in Brännkyrka, Schweden, und gegenwärtig wohnhaft in Berlin, beabsichtigt, mit dem österreichischen Staatsangehörigen Direktor Hans Tintner, geboren am 28. November 1894 in Wien und gegenwärtig wohnhaft in Berlin, im Deutschen Reich die Ehe zu schließen. Einsprüche gegen diese Ehe⸗ schließung sind bei der unterzeichneten Be⸗ hörde spätestens am 26. März 1925 anzumelden. 8
Berlin, den 12. März 1925. Königl. Schwedische Gesandtschaft.
[125681% Bekanntmachung.
Der schwedische Staatsangehörige Georg Alfred Peterson, geboren am 23. Mai 1900, in Lehe, und gegenwärtig wohn⸗ haft in Bremerhaven, beabsichtigt mit der deutschen Reichsangehörigen Martha Kohl, geboren am 3. Mai 1901, in Bremerhaven, und gegenwärtig wohnhaft daselbst im Deutschen Reich die Ehe zu schließen. Einsprüche gegen diese Ehe⸗ schließung sind bei der unterzeichneten Behörde spätestens am 26. März 1925 anzumelden.
Berlin, den 12. März 1925.
Königl. Schwedische Gesandtschaft.
Von der Darmstädter und National⸗ bank Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Berliner Handels⸗Gesellschaft, hier, ist der Antrag gestellt worden,
Reichsmark 10 000 000 neue
Aktien der Hugo Stinnes⸗ Riebeck Montan⸗ und Oelwerke
Aktiengesellschaft zu Halle a. d.
Saale, Nr. 100 001 — 125 000 zu je R.⸗M. 400,
zum Börsenhandel an der hieügen Börse
zuzulassen. “
Berlin, den 11. März 1925,
Zulassungsstelle an der Börse
zu Berlin. 1 8 Dr. Gelpcke [125677] [125678]
Von den Firmen Arons & Walter, Kahn, Weil & Cie., Sponholz & Co. und Königsberger & Lichtenhein, hier, ist der Antrag gestellt worden,
Reichsmark 500 000 Aktien der
Schlesischen Papierfabrik Aktien⸗
esellschaft Oberweistritz i. Schl., Nr. 1 — 5000 zu je R.⸗M. 20, Nr. 5001 — 9000 zu je R⸗M. 100 zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen.
Berlin, den 11. März 1925. Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin.
Dr. Gelpvpcke.
————
[1256791 Bekanntmachung. Von der Dreedner Bank Filiale Chemnitz ist der Antrag gestellt worden, nom. Reichsmark 3 600 000 neue Aktien der J. E. Reinecker Aktiengesellschaft Chemnitz (12000 Stück zu je 300 R.⸗M. Nr 12 001 — 24 000) 1 zum Handel und zur Notiz an hiesiger Börse zuzulassen. 1, Chemnitz, den 5. März 1925. Die Zulassungsstelle der Wertpapier⸗ Börse zu Chemnitz. Heberer, Vorsitzender.
[1207451¼ Bekanntmachung.
Die Firma Grießer, Lang & Co. G. m. b. H., Schuhfabrik in Pir. masens, ist laut Gesellschafterbeschluß vom 28. Februar 1925 in Liquidation getreten. Liguidatoren sind: August Grießer und Friedrich Lang, Schuhfabri⸗ kanten in Pirmasens.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei den Liquidatoren an⸗
zumelden. Pirmasens, den 28 Februar 1925
Grießer, Lang & Ce. G. m. b. H 8 Pkemaserv. 8 b.
Firma Pau Stumpf & Co. G. m. b. H. Leipzig Gohlis Planitzstr. 31, ist aufgelöst. Erwaige Gläubiger werden aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Liquldator zu melden. Leipzig. Elisenstr. 57, den 28. 2. 1925. Bücherrevisor Pohlmann. 8
[125034] 8 Die Denseritwerke G. m. b. H. ist durch Beschluß der Gesellschafterversamm⸗ lung am 11. Februar 1925 aufgelöst. Forderungen sind bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden. 8 Adolf Sadger, Berlin SW. 29, Fidicinstr. 40.
(121219] Die Knorr
Bekanntmachung. Gesellschaft mit be⸗
schränkter Haftung in Dresden ist
aufgelöst. Die Glänbiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ih
zu melden. 8
Dresden, den 28 Februar 1925. Der Liquidator der Knorr
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
in Liquidation: 8 Knorr, Marschallstr. 14, II.
[1217592 Bezanntmachung. Die Kohlenvereinigung Franken
G. m. b. H. in Schweinfurt a. M.
bat sich mit Beschluß der Gesellschafter
vom 27. Februar 1925 aufgelöst Die Gläubiger werden aufgefordert,
sich 3 melden.
Schweinfurt, den 28. Februar 1925. Die Liquidatoren:
August Glöckle. August Brändlein. (122887] 3 Die unterzeichneten Liquidatoren der Firma Senzig & Mellis, G. m. b. H.⸗
geben hiermit öffentlich bekannt, daß die
Firma Senzig & Mellis, G. m. b. H.. aufgelöst und in Liquidation getreten ist; die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, sich bei derselben zu melden Senzig & Mellis. G. m. b. H.⸗ Berlin⸗Halensee, Johann⸗Georg⸗Str. 8. Die Liquidatoren:
Peter Senzig sen. Peter Senzig ir. [122886]
Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗
sammlung vom 24. November 1924 ist das Stammkavital von ℳ 200 000 herabgesetzt.
ℳ 300 000 auf
Die Gläubiger der Gesellschaft
werden aufgefordert, sich bei derselben zu melden.
Sorau, N. L., den 3. März 1925. Grube Augusta
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
in Sorau N.⸗L. Friedrich Schiedt. Eduard Max Müller.
[125036]
8 Die Vowinckel & Richtberg Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Berlin⸗Stralan ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden Berlin⸗Stralau, den 12 März 1925. Der Liquidator: Karl Richtberg. [125035] 3 Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Glänbiger werden aufgefordert, sich zu melden. Der Liquidator der Werra Grundstückserwerbs⸗ gesellschaft m. b. H.: 8 Oskar Wodarz, Dresdener Str. 80.
[124438] 3 Gebr. Abramowitz Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nr. 31 311. 8 Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gefellschaft werden
aufgefordert, sich bei derselben zu melden. 8
Berlin C. 2, 10. 3. 1925. Die Liquidatoren: Ruben und Aron Abramowitz.
[121760] Richard Lankow Nachf. G. m. b. H., Wilthen i. Sa.
Die Gesellschafterveꝛsammlung vom 17. Februar 1925 hat die Auflösung der Gesellichaft beschlossen. Die Gläubiger, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden.
Wilthen i. Sa. 1 1 Wilhelm Degen, Fabrikdirektor. [121752]
In der Generalversammlung vom 28. Juni 1924 wurde die Liquidation unseres Unternehmens beschlossen. Jeder,
der an die Gesellschaft noch eine Forderung 1
geltend zu machen hat, wird aufgefordert,
seine Ansprüche innerhalb der gesetzlichen
Frist bei uns anzumelden. 8 Grimma, den 3. März 1925. 11
Grimmger Obst⸗ und Beerenwein⸗
Kelterei Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.
Gehre, Liquidator.
[120328]
Die Firma Torfverwertungsgesell⸗ schaft m. b. H. in Habighorst — Amts⸗ gericht Celle — ist aufgelöst. Die etwaigen Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gesordert, sich bei ihr zu Händen des Liqnidators, Gutsverwalters H. Schaper in Habighorst, zu melden.
[121753]
Die unterzeichnete Firma ist durch Ge⸗ sellschafterbeischluß vom 28. Februar 1925 aufgelöst worden und hefindet sich in Liquidation. Alle Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden.
Condor Seehandels G. m. b. H
Hamburg 8, Mattentwiete 1 I1II.
wenn die
löscht worden.
Berlin, Sonnabend den 14. März
Der Inhau dieser Beilage, in weicher die Bekanntmachungen aue 1.
122²⁸
dem Handele⸗, 2. dem Guterrechts-, 3. dem Vereins-⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister,
6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind. erscheint in einem
bejonderen Blatt unter dem Titel
8
Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
1u1““
Das Zentras⸗HPandeisregister für das Deutsche Reich kann durch alle Posanstalten, in Berlin für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW 48. Wilbhelm⸗
straße 32, bezogen werden
Das Zentral⸗HPandelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel taglich. — Der Bezugs. preis beträgt monatlich 1.50 Reichsmark freibleibend. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsehaet⸗
Anzeigenpreis rür den Raum einer 5 gespaltenen Einhertszeile 1.— Reichsmark freibleihend
Bom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“
—— —
werden heute die Nry. 62 A. 62 8 und 62 C ausgegeben.
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein ☚
Berücksichtigung einer am Bilanzstichtage nur der nach ungewissen Schuld bei der Veranlagung zur Einkommensteuer. Das Finanzgericht hat die als Rücklage für Gewerbesteuer eingesetzten 3 460 000 ℳ nur in Höhe von 160 000 ℳ zum Abzug zugelassen, da eine höhere Steuerschuld auf 31. Dezember 1922 nicht anzunehmen gewesen sei. Die Beschwerdeführer stützen hre G auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und auf die ihnen ihrer Behauptung durch einen Beamten der Steuerbehörde zuteil gewordene Auskunzt über die voraussichtlich zur Erhebung gelangende Gewerbesteuer. Daß der Höhe nach am Stich⸗ ag noch nicht setgende 116 zu schätzen sind und die Schätzung in erster Linie von dem Pflichtigen zu erfolgen habe, ent⸗ spricht im allgemeinen den kaufmännischen Grundsätzen, nach welchen eine Bilanz aufzustellen ist. Die erwähnten Entscheidungen des Reichsfinanzhofs gehen hiervon für die Frage aus, wie ein Pflich⸗ iger bei der Bilanzziehung die noch nicht veranlagten Steuern als Schulden zu berücksichtigen hat, sie sprechen sich aber nicht näher garüber aus, wie die Steuerbehörde zu verfahren hat, wenn sie den in die Bilanz schätzungsweise eingestellten Fösten als nicht zutreffend Heslhat beanstandet. Daß die Steuerbehörde die Lö. des oflichtigen ohne weiteres, auch wenn gegen ihre Richtigkeit wiegende Bedenken bestehen, hinnehmen und den willkürlich geschätzten Betrag der Veranlagung zugrunde legen müsse, wollten die Ent⸗ scheidungen zweifellos nicht annehmen. Sie berühren die Frage überhaupt nicht, wie sich die Finanzämter in dem Falle zu stellen haben, daß die Steuerschuld oder andere Schulden Rägsehche ihrer Höhe am Stichtag ungewiß sind Hier kommen die Bestimmungen der §§ 82, 214 der Reichsabgabenordnung in Betracht. § 82 gibt im Falle, daß ungewiß ist, ob und inwieweit die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuerschuld eingetreten sind, dem Finanzamt die Möglichkeit, die Steuer vorläufig 1ee Nach § 214 soll ie S Steuerfestseßung ersetzt werden durch eine endgültige, b 2 Ungewißheit beseitigt ist und danach zu einer Berichti der vorläufigen EE11“ ein Anlaß gegeben ist. Der Fa des § 82 ist auch gegeben, wenn nach den Verhältnissen am Stich⸗ ob und inwieweit eine Schuld des Pflichtigen wenn danach in Frage steht, wieweit ein steuerbares Ein⸗ kommen vorhanden ist und in welcher Höhe die Steuer festzusetzen st. Wegen der Ungewißheit der Verbindlichkeit des Pflichtigen ist such ungewiß inwieweit die davon abhängige Einkommensteuer be⸗ steht. Daß die im § 82 der Reichsabgabenordnung vorgesehene Be⸗ fugnis den Finanzämtern auch bei Einkommensteuerveranlagungen eingeräumt sein soll, ist, abgesehen von der allgemeinen Fassung des 8 2, deshalb anzunehmen, weil . der Steuerfiskus als die Steuerpflichtigen bei den hohen Einkommensteuersätzen ein erheb⸗ liches Interesse daran haben, daß die Steuer nach dem wirklichen, moöglichst genau festzn tellenden Einkommen festgesetzt werde. Würde B. eine Schuld, über deren Bestehen oder Höhe am Schlusse des glenderjahrs ein Rechtsstreit anhängig ist, nur in der Weise berück⸗ sichtigt werden können, daß ein veieigter Betrag in Abzug gebracht wird, so könnte die Schätzung zugunsten oder zuungunsten des Pflich⸗ tigen oder Steuerfiskus ausschlagen. Ergibt sich nach der rechts⸗ kräftigen Erledigung des Prozesses, daß die Schuld erheblich niedriger geschätzt worden ist, als in dem Gerichtserkenntnisse festgestellt wurde 8 wäre es unbillig und nicht der Tendenz des Gesetzes “ wenn das Einkommen nur unter Berücksichtigung der Schuld in der geschätzten Höhe festgestellt werden könnte und müßte. Umgekehrt wäre der Steuerpflichtige ungerechtfertigterweise günstig gestellt, wenn eine vermeintliche Schuld mit einem geschätzten hoben Be⸗ trag eingestellt würde, während sie nach der Gerichtsentscheidung in Wirklichkeit nur zu einem geringeren Betrage bestanden hat. Dem kann nicht damit begegnet werden, daß sich die zu hohe oder zu niedrige Annahme des Einkommens eines Jahres dadurch ausgleiche, daß bei der Fest I des Einkommens des folgenden Jahres von dem geschätzten Schuldbetrag ausgegangen werden müsse. Fine solche Ausgleichungsmöglichkeit schaltet das Interesse des Steuerpflichtigen und des Steuerfiskus an der Feststellung des richtigen Einkommens für jeden Steuerabschnitt nicht aus. Dieses Interesse ist besonders ausgeprägt, wenn die Ausgleichungsmöglichkeit nur gering 18 oder, wie bei den Veranlagungen für das Jahr 1922, wegen des Wegfalls der Einkommenveranlagung 1923 ganz ausgeschlossen ist. Muß so dem Finanzamt die Befugnis aus § 82 der Reichsabgabenordnung
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dnc für Einkommensteuerveranlagungen offen stehen, so muß 8 auch die Möglichkeit gegeben sein, wenn die am des Ka⸗ lenderjahrs vorhanden gewesene Ungewißheit vor der Veranlagung beseitigt worden ist, die inzwischen als gewiß festgestellten Verhält⸗ nisse, hier die tatsächlich veranlagte Gewerbesteuerschuld, zugrunde u legen. Es besteht hier kein Bedürfnis mehr, die Veranlagung is zur öö Ungewißheit, wie sie am Stichtag bestanden hat, auszuse tzex. uch hätte es keinen Sinn, zunächst einen vor⸗ laͤufigen Bescheid zu laster und diesen sosort durch einen end⸗ gültigen zu ersetzen. Diese Grundsätze können, wie betont werden muß, nur dann zur Anwendung kommen, wenn eine Ungewißheit der im § 82 der Reichsabgabenordnung bezeichneten Art am Stichtag (Schluß des Kalender ahrs) bestanden hat, aber vor der Erlassung des Sleuerbescheids beseitigt worden ist, nicht aber, wenn die Ver⸗ hältnisse am Stichtag an sich gewiß waren, sich aber nachträgli verändert haben. So kann eine Forderung des Pflichtigen, die na der Vermögenslage des Schuldners als unbeibringlich betrachte werden durfte, nicht nachträglich zur Besteuerung als Teil des Ein⸗ kommens beigezogen werden, weil sich die wirtschaftlichen Verhält⸗ nisse des Schuldners nach dem Stichtag, z. B. durch den, Anfall einer Erbschaft, verbessert haben und er deshalb zahlungsfähig ge⸗ worden ist. (Ürteil vom 11. Februar 1925 VI A 17/25.)
24. Kapitalverkehrssteuerpflicht freiwilliger, nicht als Schenkungen anzusehender Einzahlungen von Aktionären, die unabhängig von der Einzahlung des Aktienkapitals ge⸗ leistet werden. Die Rechtsbeschwerde bestreitet, daß in der nach⸗ träglichen Einzahlung von 56 000 ℳ durch die Aktionäre der Gesell⸗ schaft Leistungen an die Geseflschaft liegen. die nach § 6 des Kapital⸗ verkehrssteuergesetzes steuerpflichtig sind. Andernfalls nimmt sie Befreiung nach § 4 b für die Gesellschaft in Anspruch. Die Rechts⸗ beschwerde 8 unbegründet. Allerdings ist richtig, daß nicht Steuer⸗ pflicht gus § 6a in Betracht kommen kann, da der Rechtsgrund für ie Leistungen erst nach dem Erwerb der Gesellschaftsrechte ent⸗ standen if. auch nicht in einem Verpflichtungsverhältnis aus dem Gesellschaftsvertrage besteht oder bestehen kann. Nach § 211 des Handelsgesetzbuchs ist die “ des Aktionärs zur Leistung von Kapitaleinlagen durch den Nennbetrag der Aktie oder den höberen Ausgabepreis begrenzt. Ebenso scheidet die Anwendung von § 6 aus, da unbestritten eine Verpflichtung der Gesellschaft zur Rück⸗ zahlung der Leistungen der Gesellschafter außerhalb des Gesellschafts⸗ verhältnisses nicht besteht und damit die Annahme von Darlehen von selbst agegen ist die Vorentscheidung unter dem Ge⸗ sichtspunkt aufrechtzuerhalten, daß der Tatbestand des § 6 b gegeben ist Wenn die Leistungen der Gründer weder auf einem gesellschafts⸗ rechtlichen Verpflichtungsgrunde noch in der Begründung eines Gläubigerverhältnisses beruhten, so konnten sie nur freiwillige Leistungen sein, was auch nicht bestritten wird. Auch das weitere Tat⸗ bestandsmerkmal, daß sie nicht als Schenkungen im Sinne des Erh⸗ ECCCö“ anzusehen sind, ist ohne weiteres gegeben. Die eistungen sind nur im Interesse der Fetescha und im Maße der Leistungen im Interesse des leistenden Gesellschafters erfolgt. Der Streit kann sich daher nur darum drehen, ob die Leistungen geeignet waren, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Das hat die Vorinstanz angenommen, da nach ihren Feststellungen der Zweck der Einzahlungen, nachdem das ursprüngliche Aktienkapital infolge der Inflation gänzlich entwertet war, dahin ging den Wert der Aktien der Einzahler auf den Betrag von je zwei Goldmark zu bringen, das ist auf den Betrag, zu dem auch die der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Aktien den neuen Erwerbern angeboten werden sollten. Diese Ausführung ist schlüssig und läßt einen Rechtsirrtum nicht erkennen. Was die Rechtsbeschwerde ausführt keifft nicht zu. Das Kapitalverkehrssteuergesetz macht nicht die Gesell chaftsrechte zum Gegenstande der Besteuerung, sondern die Leistungen zum Er⸗ werb der Gesellschaftsrechte. Die Gesellschaftssteuer ist eine Steuer auf die Kapitalinvestition. Gerade auf diesem Wesen der Steuer beruht es, daß sie, zur Verhinderung der Umgehung der Steuer, im § 6 b, e auch Leistungen sich unterwirft, die für Gesellschaftszwecke ohne Begründung neuer Gesellschaftsrechte bewirkt werden. Sie er⸗ klärt ausdrücklich und unmeßverständlich freiwillige Leistungen nicht nur dann für gesellschaftssteuerpflichtig, wenn ihr Entgelt in der Er⸗ böhung von Rechten besteht, sondern auch dann, wenn ohne Aende⸗ rung des rechtlichen Status die Leistungen geeignet sind, den Wert
8
der unverändert gebliebenen Rechte zu erhöhen. Als Beispiel führt das Gesetz selbst die Erhöhung der Einlagen der Gesellschafter auf, die, wenn sie, wie die Regel ist gleichmäßig erfolgt, keine Aende⸗ rung des Rechtes nach sich zieht. da sie das Beteiligungsverhältnis unberührt läßt. Erfolgt die Einzahlung nicht auf alle Aktien gleich⸗ mäßig, sondern z. B. wie hier nur auf die nicht der Gesellschaft zur Verfügung geste ten Aktien, so hören diese Einzahlungen damit nicht auf den Wert der Gesellschaftsrechte nu erhöhen. Nur wird der Wert des Gesellschaftsrechts des Einzahlenden nicht um den vollen Betrag seiner Einzahlung, sondern nur zu dem Bruchteil erhöht, der sich aus der “ der Einzahlungen auf sämtliche Gesell⸗ schaftsrechte ergibt. Das könnte höchstens zu der Frage führen, ob solchen Falle noch die Voraussetzung einer freiwilligen Leistung erfüllt ist, die nicht als Schenkung im Sinne des Erb⸗ schaftssteuergesetzes anzusehen ist, insofern der einzelne weniger zurückerhält, als er hingibt. Diese Frage ist aber “ 8 zu bejahen. Die Voraussetzungen des § 6 b bleiben gegeben. Denn dadurch, daß die Gründer den nicht von ihnen zurückbehaltenen Teil der Aktien von der Gesellschaft für diese zu einem gleichen Betrags verkaufen lassen, wie sie ihn der Gesellschaft zusichern, wird dur die einheitlich zu beurteilende Transaktion tatsächlich erreicht, da der Wert der zurückbehaltenen Aktienrechte auf den vollen eü acs 9
in einem
der Einzahlungen erhöht wird. Es könnte nur noch die Frage au
geworfen werden, ob nicht auch die n erfsgnno e der ni
von den Gründern zurückbehaltenen Aktien eine Gefelschafistenes pflicht in sich schließe, da der wirtschaftliche Erfolg doch derselbe ist wie dann wenn die Gründer den überschüssigen Aktienbesitz selbst an die neuen Erwerber verkauft und den Erlös an die Fte naeh c eingezahlt hätten und diese Einzahlungen dann ö nac 6 b zu versteuern gewesen wären. Indessen ist diese Frage hier nicht zu entscheiden. g die een 1 nicht einmal objektiv geeignet seien, den Wert der sells zaftsre te zu erhöhen, ist 1⸗
. ütreffend. Allerdings kommen nach Aufzählung dessen, was nas § 5 als Gesellschaftsrecht gilt, nur die Aktien in Betracht. Dami ist aber nicht gesagt, daß eine Erhöhung des Wertes der Aktien nur dann angenommen werden könne, wenn er sich in einer Steigerung des Kurswerts der Aktien ausdrückt. Das ist schon um deswillen ausgeschlossen, weil es sich für die Bewertung um den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld, spätestens also um den Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung handelt und zu diesem Zeitpunkt sich die Auswirkung der Leistung auf den Gesamtbetrieb der chaft noch gar nicht zeigen kann. s Gesetz selbst berechnet daher auch nach § 11 Abs. 2 a, soweit die Entstehung der Steuerschuld von Geld⸗ zahlungen abhängig ist, die Steuer Enfach nac dem zu entrichtenden Geldbetrage. Si Zeitpunkte der Lei dag ist jedenfalls das Ver⸗ mögen der Gesellschaft um den Betrag der Leistun Gesellschaftsnveck um diesen Betrag wirtschaftliche Kraft zugeführt, das Gesellschaftsrecht um diesen Betrag wirtschaftlich “ Darauf, ob diese wirtschaftliche Stärkung im selben Augenblick den gemeinen Wert des Aktienrechts erhöht, kommt es nach bem Gesee nicht an. Sie muß nur dazu sein, und ob sie dies i hängt von allen begleitenden Umständen ab. Daß sie es in den Augen der Gesellschaft war, kann nicht zweifelhaft sein, da diese die ganze Transaktion nach ihrer eigenen Angabe vorgenommen hat, um die Gesellschaft nach dem Verlust ihres Aktienkapitals durch die flation wieder kapitalkräftig zu machen, gewiß nicht durch die Gründern auferlegten 90 000 ℳ allein, aber doch mit deren Hilfe die zunächst die Mittel für notwendige Zahlungen schaffte und die Möglichkeit des Eintritts neuer, für die Gesellschaft wichtiger Rechts⸗ persoͤnlichkeiten als Mitglieder vorbereitete. Die Steuerpflicht ist hiernach mit Recht bejaht. Sie ist auch nicht durch § 4 b ausge⸗ schlossen. Von eine: Sce im Sinne dieser Vorschrift kann, abgesehen davon, daß die Er Frung eines Dritten zu sene Vereitwilligkeit, für ein künftiges Darlehen der Gesellschaft die Bürgschaft für Kapital und Zinsen zu übernehmen, erst nach Ein⸗ tritt der Steuerpflicht abgegeben ist, schon deshalb keine Rede sein, weil es sich hier nicht um eine Bürgschaftsübernahme, nur um einen Voroertrag zu einer solchen handelt, in dem b Bürge zudem sich seine Mitwirkung und Zustimmung zur Aufnahme des Darlehens und Festsetzung der Bedingungen noch vorbehalten hat. (Urteil vom 20 Januar 1925 II A 1014/24.)
erhöht, dem
Gesellschaftsvertrag gefaßt.
1. Handelsregister. CCCECN“
Alldlandsberg. Die in unserm unter Nr. 121 eingetragene offene Herslegeshüs has Gustay Reichardt und Arnstadt. ohn, Tischlermeister, Petershagen. ist! In das heute gelöscht worden. Altlandsberg, den 20. Februar 1925.
8 Das Amtsgericht. Durch Beschluß
worden: Itlandsberg. Die in unserem . 1 unter Nr. 125 eingetragene Firma Henry ist durchgeführt. Neiß, Altlandsberg Amt, ist heute ge⸗ eingeteilt in 30 000
Altlandsberg, den 23. Februar 1925. 1 Das Ametsgericht. je 1000 Reichsmark. 8 “ 20 Reichsmark gewährt Arnsberg. 1
In, das hiesige Handelsregister Nr. 42 ist am 23. Februar 1925 bei der
rma Continentale Papierunion. Ge⸗ ellschaft mit beschränkter Haftung in
rnsberg und in das Handelsregister B Nr. 3242 des Amtsgericht Düsseldorf am 26. Februar 1925 bei der dortigen Zweig⸗ niederlassung der genannten Firma fol⸗ Aktiengesellschaft in gendes eingetragen worden: worden: Peter Donndorf
Gemäß GesellschafterbeschlußI vom Vorstand ausgeschieden. 21. März 1924 ist das Stammkapital 5. März 1925.
B 50 Stimmen.
Beelitz, Mark. In unser
auf 10 000 Reichsmark umgestellt und derBergedorf. geändert
Arnsberg, den 2. März 1925. Das Amtsgericht.
Handelsregister unter Nr. 64 bei der Firma Viskose Aktiengesellschaft in Tö“ Der Gesellschaftsvertrag ist gemäß nota⸗ 1124193] he lwaen 62* n veien
24193]1 das Grundkapital auf 1 000 Reichs⸗ geteilt in 50 auf den Namen lautende Handelsregister A mark umgestellt E“ belfilt 8 8b Nüenc kanng
Das Grundkagpite
Inhaberaktien zum
Arnstadt, den 18. Februar 1925. Thür. Amtegericht. V.
bei Nr. 8 (Grade ⸗Automobil⸗. Bork) ist aus dem Beelitz, den 8 mtsgericht. 8
[1241981] Berlin. Einkragungen in das Handelsregister. In unser 4. März 1925 he Gemeinnützige Heimstätten⸗Aktien⸗ 8 683 Gesellschaft Bergedorf: In der Ge⸗ Zau⸗
und neu
Handelsregister Abt. B ist heute eingetragen worden: „Heimat“ und Siedlungs⸗Aktiengesell⸗ mit schaft, Berlin. 1
[124656] eish en Höße FencPeseisegn. Grund⸗ apital: 250 000 Reichsmark. Feseeh. Unter Nr. Hermann Stöckemann in Zehlen⸗ Gemeinnützige 1g Er vertritt mit einem Vorstands⸗ ied die Aktiengesellschaft. Der Gesell⸗
ist am 5. Januar
Aus Flicflicher Zweck schaftsvertrag
(124196] I E11464“ der Gesellschaft ist die Schaffung gesunder festgestellt und am 16. Februar 1925 ge⸗
30. Dezember 19
Abt. B ist f ,3 Er, und zweckmäßig eingerichteter Wohnungen ändert. 8* 1 Gesellschaft beschlossen worden. Die Er u angemessenen Preisen für die minder⸗ bandsvorsitzender Dr. des Grundkapitals ist erfolgt. Volkskrei
mäßigun rieller Beurkundung worden.
Grundkapital: 5000 gestellte
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6. März 1925. befugt,
loschen. 1 7. März 1925.
1925 ist die Umstellung der Gesellschaft meinnützig
beschlossen worden. Die Ermäßigung des 124197] Stammkapitals ist erfolgt. Der Ge Il⸗
erke urkundung geärdert worden. Stamm⸗ kapital: 1200 Reichsmark.
Hc Das Amtsgericht in Bergedorf.
in einer
eichsmark, ein. Tatigkeit der Gesellschaft er das ganze Reichsgebiet. Zur 8 ihrer Zweckbestimmung ist die Gesellschaft 1000 Reichsmark, die zum Kaufhaus Peturs Inhaber Ernf 8 folgende zu betagben. Fechegeben werden. b ; Fch c Kaufhaus eters Inhaber Ernst a) Bau von Eigenheimen un ohn⸗ steh 11“ ink ““ 86 Peters: Die an Heinrich Friedrich Karl häusern auf eigene und fremde Rechnung, Poichen Zede Aktie über Diedrich Weber erteilte Prokura ist er⸗ b) - eine Stimme, [124195] iede Aktie über 1000 Reichsmark gewährt
Beschaffung von
c) Beschaffung Jerhing ndr Zergagf von Baumageeicnten Wabrang amner Cinadungsfet von m
Haß & Co. Gesellschaft mit be⸗ d) Ein⸗ und Verkauf von Baumaterialien Wahrung einer Einladungsfrist von min⸗
saehrer Se 18 8 Februar aller Art, e) C an anderen ge⸗ destens zwei Wochen durch den Deutschen
arbeitenden
Baustofferzeugung und Bauausführung, der Gesellschaft erfolgen durch den Deut⸗
†) alle zur Durchführung ihrer Aufgaben schen b 1 gfehführungeir Die Tätig⸗ welche alle Aktien übernommen haben,
B
Iö“ Fafte ; 4 . „ferforderlichen ig⸗nb andelsregistre B .. schaftsvertrag ist gemäß notarieller Be erfe der Gesellschaft ist eine ausschlie sich Fnd. gemeinnützige.
hännischeng und wirtschaftlichen ätzen geführ heenah Verzinsung des Grundkapitals Kaufmann Ma 1 für gemeinnützige Gesellschaften lin. Die mit
Zum Vorstand ist bestellt: Ver⸗ Wilhelm Com⸗ Als nicht
e, insbesondere für becher, Zehlendorf.
die nach dem Versicherungsgesetz für An⸗ Cagetragen wird noch veröffentlicht: Die versicherten “ Die Ge
sich Zehlendorf⸗ of. Das Grundkapital Namensaktien über je Nennbetrage Der Vorstand be⸗ mehreren Mit⸗
Geschäftsstelle treckt sich auf Mitte, Schweizerhof. Erreichung zerfällt in 250
aus einem oder gliedern. Seine Bestellung erfolgt durch - Beaukapitalien, den Aufsichtsrat. Die Einladung zu Erschließung und Ver⸗ ordentlichen wie auch zu außerordentlichen au⸗ und Siedlungsland, Generalversammlungen erfolgt unter
Betrieben der Reichsanzeiger. Alle Bekanntmachungen
Reichsanzeiger. Die Gründer,
1. Redakteur Geor oll aber nah auf⸗ 2. Kaufmann Otto Debald. 3. Ver⸗ r Max Kutscher, Bergmann, 5. Rösziger aus Ber⸗ Anmeldung der Gesell⸗
Borchardt, Sie sicherungsdirektor
4. Kaufmann Hugo
und⸗
werden und eine aus⸗