den Osten, ist am 21. März 1925, Vorm. 10 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. aufmann Eagert, hier, Burowstr. 7 a ist zum Konkureverwalter ernannt Anmelde⸗ frist für Konkursforderungen bis 20. April 925. Erste Gläubigervekshammlung am 21. April 1925, Vorm. 9 ¼ Uhr. All⸗ gemeiner Prüfungstermin am 29 April Vorm. 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ icht, am Hansaring, Zim⸗ Nr. Offener Arrest mit An⸗ meldefrist bie 11. April 1925. Amtsgericht Königsberg,, den 21. 3. 1925
Landsberg, Warthe. [131704 Ueber das Vermögen des Kaufmanns und Oberkellners Edmund Stade, In⸗ habers des „Sächsischen Engros⸗Lagers Geschwister Lux“ in Landsberg a. d. Warthe, Markt 3, z. Zt. in Hamburg, Palast⸗ Jungfernstieg 16, ist am März 1925, Nachmittags 9 Uhr , das Konkursverfahren eröffnet Konkursverwalter: Kaufmann Julius Bergmann in Landsberg a. W. An⸗ melderrist und offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 2. Mai 1925. Erste Gläubigerversammlung am 25. Avpril 1925, Vormittags 10 ½ Uhr. Prüfungs⸗ termin am 6. Juni 1925, Vormittags 10 ½ Uhr. Landsberg a. W., den 23. März 1925. Amtsgericht Lauenstein, Hann. [131705] leber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Reichwagen in Lauenstein wird am 21. März 1925, Nachmittags Uhr, das Konkursverfahren er⸗ Der Rechtsanwalt Tiedge in Elze zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. April 25 bei dem Gericht anzumelden wird zur Beschlußfassung über ie Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 15. April 1925, Vormittags 11,30 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 7. Mai 1925, Vor⸗ nittags 11,30 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Kon⸗ kursmasse etwas schuldig sind, wird auigegeben, nichts an den Gemein⸗ schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forde⸗ rungen, für welche sie aus der Sache ab⸗ geronderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 10. April 1925 Anzeige zu machen. Amtsgericht Lauenstein. Lötzen. [131706] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ouo Grau in Lötzen wird heute, am 2. März 1925, Mittans 12 Uhr., das Konkursverfahren eröffnet. Der Bücher⸗ revisor Kullick in Lötzen wird zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 18. Aprit 1925 bei dem Ge⸗ richt anzumelden. Erste Gläubigerver⸗ ammlung den 8. April 1925, Vormittags 11 Uhr, und Prüfungstermin am 22. April 925, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ Gericht, Zimmer Nr. 13. Offener Arrtest und Anlzeigefrist bis um 6 April 1925 Lötzen, den 12 März 1925. Preuß Amtsgericht. Abt. 1.
Mannkeim. [131708] UHMeber das Vermögen der Firma Ludwig Strauß & Cie., G. m. b. in Mann⸗ heim P. 1. 7 a, ist heute, Nachmitlags 4 i Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. ainz in Mannheim. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmeldefrist bis 2. Mai 1925 Erste Gläubigerversammlung Don⸗ nerstag, den 23 April 1925. Vormittags 11 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin: Donnerstag, den 14. Mai 1925, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, B.⸗G. 5, Zimmer 113. Mannheim, den 23 März 1925. Amtsgericht. B.⸗G. 5.
Mehlsack. 131709]
Ueber das Vermögen des Möbelhändlers Karl Rampe in Mehlsack ist am 23 März 1925, Nachmittags 1 Uhr, der Konkurs eröffnet. Verwalter: Prozeßagent Keuchel in Mehlsack. Anmeldefrist bis zum 27. April 1925 Erste Gläubigerversammlung den 23 April 1925, Vormittags 10 Uhr Allgemeiner Prüfungstermin den 14. Mai 1925, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 27. April 1925. Amtsgericht Mehlsack den 23. März 1925.
München. [131710]
Ueber das Vermögen der Firma Rupprecht & Co. G. m. b. H, München, Truderingerstraße 130, wurde am 23. März 1925, Nachm. 4 Uhr, der Konkurs er⸗ öffnet. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Dr Einstein in München, Dienerstr. 10. Offener Arrest nach K.⸗O. § 118 mit Anzeigefrist bis 14. April 1925 ist er⸗ lassen. Frist zur Anmeldung der Konkurs⸗ forderungen im Zimmer 643/III, Elisen⸗ straße 2a, bis 14. April 1925. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters eines Gläubigerausschusses und wegen der in K.⸗O. §§ 132, 134, 137 bezeichneten An⸗ gelegenheiten und allgemeiner Prüfungs⸗ termin: Donnerstag, 23. April 1925, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 654/I1II, Elisenstraße 2 a
Amtsgericht München.
Otterndorf. [131712]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Kurt Averhoff in Wester⸗Wanna ist am 24 März 1925 der Konkurs eröffnet Verwalter: Prozeßagent Schröder in
WE Otterndorf. Anmeldefrist und offener Arren mit Anzeigefrist bis 15. April 1925. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 17. April 1925, Vormittags 10 Uhr. Otterndorf, den 24. März 1925. Amtsgericht. 2.
Schneeberg-Neustäadtel. [131713] Ueber das Vermögen des Fabrikanten Paul Arthur Raschke, alleiniger Inhaber der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Moenninghoff & Co. in Schneeberg, wird heute, am 23. März 1925, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt Kreßner in Schneeberg. Anmeldefrist bis zum 27. April 1925. Wahltermin am 22. April 1925, Vormittags 11 Uhr Prüfungstermin am 19. Mai 1925, Vor⸗ mittags l11 ½ Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 18. April 1925. Amtsgericht zu Schneeberg.
Stettin. [131715]
Ueber das Vermögen der offenen Han⸗ delsgesellschaft Kempke & Hansen, Zucker⸗ warenfabrik. Stettin. Apfelallee 29, ist heute, Nachmittags 1 ½ Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Verwalter: Bücher⸗ revisor Moritz Avellis in Sitettin, Lessingstraße 9 Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 25. Mai 1925. Erste Gläubigerversammlung am 23. April 1925, Vorm. 11 Uhr. Allge⸗ meiner Prüfungstermin am 10 Juni 1925, Vorm 10 Uhr, im Zimmer 60.
Stettin, den 23. März 1925
Der v1“ Amtsgerichts.
“
Stuttgart. [131716]
Ueber das Vermögen des Karl Robert Boehm, Großhändlers in Bisouterie⸗ waren in Stuttgart. Liststraße 57, ist jeit 23. März 1925, Nachmittags 5 Uhr 30 Minuten, das Konkursverfahren er⸗ öffnet Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Ottenheimer, Stuttgart, Kanzlei⸗ straße 35. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis 30. April 1925. Ablauf der Anmeldefrist: 15. April 1925. Erste Gläubigerversammlung am Samstag, den 18. April 1925, Vormittags 10 ⅝ Ubr. Allgemeiner Prüfungstermin am Samstag, den 9. Mai 1925, Vormittags 9 ¼ Uhr, je Justizgebäude, Archivstraße 15, Saal 196.
Württ. Amtsgericht Stuttgart I.
Tübingen. [131717] Ueber das Vermögen 1. der Handels⸗ frau Irma Gwinner, geb Fatti, in Tübingen und 2 des Kaufmanns Heinrich Gwinner in Tübingen ist am 23. März 1925, Nachmittags 4 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden. Konkursver⸗ walter: Gerichtsnotar Schühle, Stellv. Not.⸗Prakt. Schanz in Tübingen. Konkurs⸗ forderungen sind dis zum 14. April 1925. bei dem Gericht anzumelden. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 31. März 1925. Erste Gläubigerversammlung zur etwaigen Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubigerausschusses und zur Beschlußfassung nach §§ 132, 134 K⸗O. sowie allgemeiner Prüfungstermin am Mittwoch, den 22. April 1925, Vormittags 9 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht, Zimmer Nr. 7. 1— Amtsgericht Tübingen. UIlm, Donau.
Ueber das Vermögen der Firma Hartweg & Hunker Aktiengesellschaft in Ulm, Lange Str 51, ist am 24. März 1925, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Oeffentl. Notar Thony in Ulm. An⸗ meldefrist der Konkursforderungen bis zum 15. April 1925. Wahl⸗ und Prüfungs⸗ termin am Montag, den 27. April 1925, Nachmittags 4 Uhr, bei Gericht. Offener Arrest und Anzeigepflicht beim Konkurs⸗ verwalter bis 6. April 1925.
Amtsgericht Ulm. Zittau. [131719]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Reinhold Hünlich in Zittau, Marschner⸗ straße 6, alleinigen Inhabers der Firma Reinhold Hünlich, Groß⸗ und Klein⸗ handel mit Lebensmitteln in Zittau, Am Park 6, und der Firma „Lebensmittel⸗ quelle Groß⸗ und Kleinhandel“ in Zittau, Reichenberger Straße 32, wird heute, am 23. März 1925, Nachmittags 6 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. walter: Kaufmann Lüppo Hilker, hier. Anmeldefrist bis zum 11. April 1925. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 23. April 1925, Vormittags 8 6 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 11. April 1925. Die durch Beschluß des Amtegerichts Zittau vom 18. Februar 1925 über Hün⸗ lich angeordnete Geschäftsaufsicht ist auf seinen Anttag aufgehoben worden. Amtsgericht Zittau, den 23. März 1925.
Berlin. [131681]
Der Beschluß vom 10. September 1924 wird dahin berichtigt: Das Konkursver⸗ fahren ist eröffnet über die Firma Fried⸗ mann & de Planque in Berlin, Beuth⸗ straße 1, Alleininhaber Kaufmann de Planque, Berlin⸗Friedenau, Laubacher Straße 15.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 84.
den 18. März 1925. — N. 203. 24 a.
Berlin. [131682] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der „Ansiedlung“ Groß Berliner Spar⸗ und Baugenossenschaft, E. G. m. b. H., in Berlin, jetzt Leipziger Straße 85, ist eine Gläubigerversammlung
auf den 8. April 1925, Mittags 12 Uhr,
[131718]
Konkursver⸗
vor dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichstr 13/14., III. Siockwerk, Zimmer 106 anberaumt. Tagesortnung: Einzahlung eines Vorschusses von 2000 ℳ bei Vermeidung der Einstellung des Ver⸗
[fahrens mangels Masse
Berlin. den 19 März 1925. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt 84 — N. 40. 24 a
Hann. Münden. [131697)] Das Konkureverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Heinrich Kistner wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Hann.⸗Münden den 19. März 1925. Das Ametsgericht.
Kelheim. [131701] In Sachen, betr. das Konkursverfahren über das Vermögen der Handelseheleute Lindner, Josef, und Kreszenz, und des Handelsmanns Karl Heinrichmayer in Kel⸗ beim wurde mit Beschluß des Amtsgerichts Kelheim als Konkursgericht vom 18 März 1925 Termin zur Prüfung der nach⸗ träglich angemeldeten Forderungen und zur Abstimmung über den Zwangsver⸗ gleichsvorschlag der Gemeinschuldner be⸗ stimmt auf Mittwoch, den 8. April 1925, Vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Kel⸗ heim. Der Vergleichsvorschlag ist auf der Gerichtsschreiberer des Amtegerichts Kel⸗ heim zur Einsicht der Beteiligten hinterlegt. Kelheim, den 24. März 1925 Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Kelheim.
Koblenz. [131688]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Friedrich C. Verdig, Coblenzer Karosseriewerke zu Koblenz, wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.
Koblenz, den 21. März 1925.
Das Amtsgericht.
Lychen. [131707] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Zigarrenhändlers A. R. Bo⸗ dammer in Lychen ist eingestellt worden. weil eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Konkursmasse, durch die Geld⸗ entwertung veranlaßt, nicht mehr vor⸗ handen ist. Lychen, den 16. März 1925. Das Amtsgericht. Schöneck, Vogtl. [131714] In dem Konkursverfahren über das Vermögen nF Etuis⸗ und Taschen⸗ fabrik Eugen Sachßenröder, Aktiengesell⸗ schaft in Schöneck i. V., findet am 31. März 1925, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungslaale des Amtsgerichts Schöneck i. V. auf Antrag des Konkursverwalters eine Gläubigerversammlung zur Wahl eines neuen Konkursverwalters statt. Amtsgericht Schöneck (Vogtl.), den 24. März 1925.
Augsburg. [131627]
Das Amtsgericht Augsburg hat heute über das Vermögen des Fahrrad⸗ und Nähmaschinenhändlers Wendelin Helmer in Augsburg, Vorderer Lech A 496/98, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens angeordnet.
Aufsichtsperson ist Rechtsbeistand Johann Saile in Augsburg, B 245.
Augsburg, den 23. März 1925.
Amtsgericht.
Berlin. [131628] Auf Antrag der offenen Handelsgesell⸗ schaft Gebrüder Piket in Berlin, Kloster⸗ straße 65, ist zur Abwendung des Konkurs⸗ verfahrens eine Beaufsichtigung ihrer Ge⸗ schäftsführung angeordnet und Herr Berg⸗ werksdirektor i. R. Honigmann in Berlin⸗ Wilmersdorf, Helmstedter Str. 10, als Aufsichtsperson bestellt. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 84, Nn. 102. 25, den 25. März 1925.
Berlin. [131629] Auf Antrag der offenen Handelsgesell⸗ schaft N. Wolkiser in Berlin, Kronenstr. 27, ist zur Abwendung des Konkursverfahrens eine Beaufsichtigung ihrer Geschäfts⸗ führung angeordnet und Herr Otto Gebler in Berlin⸗Friedenau, Wilhelm⸗Hauff⸗ Straße 3, als Aufsichtsperson bestellt. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 84, Nn. 107. 25, den 25. März 1925.
Berlin. [131630]
Die Geschäftsaufsicht über die Berger⸗ Werke, Tankanlagen⸗Apparate⸗ und Ma⸗ schinenbau Aktiengesellschatt zu Berlin⸗ Tempelhof, Oberlandstraße 104 —107, ist beendet
Berlin SW. 11, Möckernstraße 128 — 130, den 3. März 1925.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts
Berlin⸗Tempelhof. Abteilung 8.
Breslau. [131631] Durch Beschluß vom 18. März 1925 ist zur Abwendung des Konkurses die Ge⸗ schäftsaufsicht über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Siegfried Rosen⸗ thal & Co. in Breslau, Nicolaistr. 65/68 (Wäschefabrik), angeordnet worden. Auf⸗ sichtsperson ist der Kaufmann JI. Budwig in Breslau, Schweidnitzer Straße 38/40.
Breslau, den 18. März 1925. Das Amtsgericht. 42. Nn. 86/25.
Brühl. [131632] Durch Beschluß vom 23. 3. 1925 ist über das Vermögen der Firma Mathias Henseler Honigkuchen⸗ und Zuckerwaren⸗ großhandlung in Pingsdorf zur Abwendung des Konkursverfahrens die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Leo Frank II. in Köln, Mohrenstraße 19,
ist zum Geschäftsaufsichter ernannt 88b Amtsgericht in Brühl bei Köln.
Butzbach. 1131683) Die Geschärtsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens über die Firma Sames⸗ reuther u. Co G. m. b. H. in Butzbach wird gemäß Verordnung vom 14. 12 1916 in der Fassung der Verordnungen vom 8. 2. 1924 und vom 14. 6. 1924 ange⸗ ordnet. Als Aufsichtsperson wird Rechts⸗
anwalt Ohnacker in Butzbach bestellt. Butzbach, 23. März 1925. — 11316384]
Hess. Amtsgericht.
Ueber das Vermögen des Graveurs Erich Gruner, alleinigen Inhabers der eingetragenen Firma Gravier⸗ Kunst⸗ und Präge⸗Anstalt Erich Gruner, Metallwaren⸗ fabrik in Döbeln, ist heute gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 14. Dezember 1916 die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Geschäftsaufsichtsperson: Rechts⸗ anwalt Dr. Klein, Döbeln. G. A. 1/25. Amtsgericht Döbeln, den 24. März 1925
Dresden. [131635]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen der Firma Sächs. Holzkontor H. Mattheus & Co in Dresden, Fürsten⸗ straße 32. ist beendet, nachdem der am 29. Dezember 1924 angenommene und am 13. Februar 1925 bestätigte Zwangs⸗ vergleich rechtekräftig geworden ist. 8 Amtsgericht Dresden, Abt. II,
am 21. März 1925.
Döbein.
Hagen, Westf. [131636]
Die Geschäftsaussicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Selig Lewin. allemigen Inhabers der Firma D. & S. Lewin zu Hagen, Elberfelder Str. 10, Zigarrenhandlung, ist durch Zwangsvergleich rechtskräftig beendet.
Hagen i. W., den 20. März 1925.
Das Amtsgericht.
Hambern. [131638]
Ueber den Nachlaß des am 24. Fe⸗ bruar 1925 verstorbenen Kaufmanns Adolf Brodt in Hamborn wird auf Antrag der Erben Witwe Therese Brodt und Martha Brodt, heute, am 21. März 1925, Nach⸗ mittags 1 Uhr, die Geschäftsaufsicht ange⸗ ordnet. Aufsichtsperson ist der Rechtsan⸗ walt Löwenberg in Hamborn.
Hamborn, den 21. März 1925. Amtsgericht. Hamburg. [131639]
Die über das Vermögen des Kaufmanns Paul Johannes Joseph Stötzer, in nicht eingetragener Firma Paul Stötzer, Manu⸗ fakturwaren, Mühlenkamp 37, Laden, an⸗ geordnete Geschäftsaufsicht ist nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs am 19. März 1925 beendet.
Hamburg, 24. März 1925.
Das Amtsgericht.
Hamm, Westf. [131637]
Ueber das Vermögen der Firma Adolf Silbermann in Hamm i. W., Bahnhof⸗ straße 32, ist heute die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet worden. (Geschäftszweig: mit Textilwaren.) Geschäftsaufsichtsperson ist Luu“ Fritz Winkler in Hamm S
Hamm, den 23. März 1925. Amtsgericht.
Hannover.
Ueber das Vermögen der Textilfirma Gebrüder Thölke in Hannover, Brüder⸗ straße 1, Inhaber Kaufmann Wilhelm Thölke, wird am 24 März 1925. Mittags 1 Uhr, die Geschäftsaussicht zwecks Abwen⸗ dung des Konkurses angeordnet. Zu Aufsichts⸗ personen werden bestellt: 1. Rechtsanwalt Dr. Hermann Mehring in Hannover, Thielenplatz 5, 2. Geschäftsführer Emil Wedekind in Hannover, Artilleriestraße 29.
Amtsgericht Hannover, 24. 3. 1925.
Liegnitz. [131641]
Ueber das Vermögen der Schlesischen Bleiglaswerke Aktiengesellschaft, Liegnitz, wird auf Antrag der Schuldnerin die Ge⸗ schäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurs⸗ verfahrens angeordnet.
Als Aufsichtsperson wird der Direktor Jahn zu Liegnitz, Boltostraße, bestellt.
Liegnitz, den 21. März 1925.
Das Amtsgericht.
Neuss. [131642] Ueber das Vermögen der Firma Schoenen & Cafitz in Neuß (Inhaber Hans Sommer, Kaufmann in Düsseldorf, Geschäftszweig: Großhandel in Kolonialwaren), wird heute, Nachmittags 6 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens eröffnet Als Geschäftsaufsichtsperson wird der Bücherrevisor J. Eichhoff in Neuß, Kaiser⸗Friedrich⸗Straße 114. bestellt. Neuß, den 23. März 1925. 3 Amtsgericht. Abt. 1.
Saalfeld, Saale.
Auf Antrag des Otto Wolfram, alleinigen Inhabers der Firma Otto Wolfram, Metallwarenfabrik in Saalfeld, wird die Aufsicht über dessen Geschäfts⸗ führung zur Abwendung des Konkurs⸗ verfahrens angeordnet und Treuhanddirektor Theodor Deutscher, hier, als Geschäfts⸗ aufsichtsperson bestellt.
Saalfeld, den 20. März 1925. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung 3.
[131644] Sommerfeld, Bz. FrankHf. O0. Ueber das Vermögen des Treibriemen⸗ werkes Carl Paul & Co., Inhaber Carl Paul und Karl Starke in Gassen, wird die Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Fabrikbesitzer Hermann Schultz in Sommerfeld bestegtr Sommerfeld, den 12. März 1925.
[131643]
Das Ametsgericht.
ZWittam. “
Ueber die Gastwirte Karl August Schmidt und Walter Bruno Rumpelt in Zittau, Neustadt 14 (Zum goldenen Stern), wird heute, am 23 März 1925, Nachmittags 5 Uhr die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Der stell⸗ vertretende Ortsrichter Kurt Stecker in e.. Goldbachstr. 36 b, wird zur Auf⸗ ichtsperson bestellt.
Amtsgericht Zittau.
8. Tarif⸗ und Fahrplanbekannt machungen der
[(131620] Bekanntmachung. Die Stationsbezeichnungen der Bahnhöfe Groß Lichterfelde Ost, Groß Lichterfelde West und des Haltepunkts Groß Lichterfelde Süd werden umbenannt in: 8 Lichterfelde Ost Lichterfelde West und Lichterfelde Süd. Berlin, den 21. März 1925 Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Berlin. 12 V 22/⁄6.
[131622] 8 Reichs⸗ und Privatbahngütertarif, Teil II, Heft A.
Mit Gültigkeit vom 1. Mai 1925 wird der Binnengütertarif der Georgsmarien⸗ hütten⸗Eisenbahn in den Reichs⸗ und Privatbahngütertarif aufgenommen. Nähere Auskunft geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie die Auskunftei der Deutschen Reichebahn⸗Gesellschaft, hier,
Bahnhof Alexanderplatz.
Berlin, den 24. März 1925. 1
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Berlin. 6 Tar. 3/13.
[131621] Reichsbahngütertarif, Heft C II. (Ausnahmetarife), Tfv. 5. Mit Gültigkeit vom 1. April 1925 wird die Station Nachrodt als Versandstation
unter Gruppe I in den Geltungsbereich des
Ausnahmetarifs 18 einbezogen.
Berlin, den 25. März 1925. .
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Berlin.
[(131623] Badisch⸗Württ. Güterverkehr. Auf 1. April 1925 wird die Station Klingenberg (Württ.) in den Tarif auf⸗ genommen. Näaͤheres im Tarifanzeiger. Karlsruhe, den 23. März 1925. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Karlsruhe.
[131624] Reichsbahngütertarif, Heft C II (Ausnahmetarife), Tfv. 5.
Mit Gültigkeit vom 30. März 1925 werden im Ausnahmetarif 44 für Holz der Klasse D nachstehende ermäßigte Sätze
eingeführt: für 100 kg in Raäppen . Mannheim Ludwigshafen (Rhein)
von und nach 10 t Hauptklasse
Basel Bad. Bf.. 1505 130 Karlsruhbe, den 24. März 1925.
Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft.
Reichsbahndirektion Karlsruhe.
[1316251/ Bekanntmachung. Durchfuhrausnahmetarif für Schafe von Passau Hbf. und Simbach a. Inn nach Kehl Grenze, gültig vom 16. März 1925. Mit Gültigkeit vom 16. März 1925 ist der vorbezeichnete Durchfuhrausnahme⸗ tarif eingeführt worden. Nähere Auskunft erteilt die unterfertigte Dienststelle. München den 23. März 1925. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft, Tarifamt bei der Gruppenverwaltung Bayern.
[1316268 Bekanntmachung. Durchfuhrausnahmetarif D 93 für bestimmte verkehrswichtige Güter, Verkehr Oesterreich — Schweiz und Donauumschlagplätze — Schwei.. Mit Gültigkeit vom 18 März 1925 sind die am 12. September 1924 ein⸗ geführten Frachtsätze der Hauptklasse für Petroleumkoks von Salzburg nach den deutsch⸗ schweizerischen Grenzübergangs⸗ stationen durch nachstehende ersetzt worden: —2 spetroleum toks (Asphaltkoks)
Hauptklasse
1ven nig ü 0 ür 100 kg.
Von Salzburg Ort und Uebergang
Lindau⸗Reutin Uebergang “ Uebergang onstanz Uebergang.... Singen (Hohentwiel) ebergang. .. Schaffhausen Ort und ö“ Waldshut Uebergang.. Basel Bad. Bhf. Ort und Uebergang . . München, den 23. März 1925. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Tarisamt bei der Gruppenverwaltung
A
Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Reichsmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Reichsmark.
Fernsprecher: Zentrum 1573
I8
Anzeigenpreis sür den Raum
emner 5 gepaltenen Einheitszeile 1,— Reichsmark freibletbend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Reichsmark freibleibend
Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
EE“
Reichsbankgirokonto.
nds.
Postscheckkonto: Berlin 41821.
Verlin. Sonnabend, den 28. März. Abe
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder einschließlich des Portos abgegeben.
1
vorherige Einsendung des Betrages
Bekanntmachung über Uebernahmepreise für Branntwein.
Auf Grund der am 26. März 1925 von der Reichsmonopol⸗ erwatung gemeinsam mit dem Beirat gefaßten Beschlüsse wird in Abänderung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1924 folgendes bekanntgegeben: Zu Ziffer I. 8 1. Für den vom 1. April 1925 ab bergestellten Branntwein aus Wein beträgt der Zuschlag zum Grundpreis. 32 R.⸗M.
ür das Hektoliter Weingeist.
.Für den vom 1. April 1925 ab hergestellten Branntwein aus anderen als den in der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1924 unter 1 Ziffer 2 b, c und d genannten Obststoffen beträgt der Abzug vom Grundpreis .. 111414A14““
für das Hektoliter Weingeist.
. Für den vom 1. April 1925 ab hergestellten ablieferungs⸗ pflichtigen Branntwein aus Brennereien mit einer Jahres⸗ erzeugung bis zu 50 hl Weingeist beträgt der Abzug für Branntwein in einer Stärke von unter 80.
3 9
für das Hektoliter Weingeist. 8 8 8
Zu Ziffer II. G “ Vom 1. April 1925 ab beträgt der Abzug vom Branntwein⸗ aufschlag nach § 79 des Gesetzes über das Branntwein⸗
wveeöe“ 1 IIII11I“ 8 für das Hektoliter Weingeist. 2 Berlin, den 27. März 1925. Reeichsmonopolverwaltung für Branntwein. Nebelung.
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Seit. Ausschuß des Preußischen Land⸗ tags trat gestern Nachmittag unter dem rsitz des Landtagspräsi⸗ denten Bartels zu einer zusammen. Auch die Vertreter der Rechtsparteien waren erschienen. Abg. Garnich (D. Vp.) wiederholte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deut⸗ scher Zeitungsverleger kurz die Gründe, die die Rechtsparteien vor⸗ gestern veranlaßt hatten, an den sachlichen Beratungen des Ständigen Ausschusses nicht teilzunehmen. Er erklärte, daß sie auch den sachlichen Beratungen in dieser Sitzung fernbleiben werden. Ministerpräsident Marx sprach sein Bedauern darüber aus, daß er vorgestern ver⸗ hindert war, an der Sitzung teilzunehmen. Die Gründe seien einfach bürgerlicher Art. Es gäbe Familienereignisse, an denen man auch als Ministerpräsident nicht gern fehle. Er habe die Hochzeit seiner Tochter nicht mitgemacht, weil er amtlich verhindert gewesen, aber bei einer Taufe habe er nicht fehlen wollen. Es war von vornherein festgesetzt, daß er Freitag morgen wieder in Berlin sein würde. Was verstehe man unter laufenden Geschäften? Wenn man den Begriff auf Fragen beschränken wolle, die bereits angeschnitten und im „Laufen“ seien, so wäre die Tätigkeit der Regierung unter Umständen bald zu Ende. Der Begriff stehe in der Theorie nicht fest. Nach seiner Auffassung habe ein Ministerium, das zurückgetreten sei, die Geschäfte zu erledigen, die im wohlverstandenen Sinne des Staats⸗ wohls erledigt werden müssen. Ein solches Ministerium habe nicht nur das Recht, sondern auch die ernsteste Pflicht, sie zu erledigen. Es frage sich sogar, ob ein Minister unter diesen Umständen nicht gezwungen werden könnte, falls er seine Tätigkeit einstellen wollte, solche Geschäfte weiterzuführen. Von diesem Standpunkt lasse er, der Ministerpräsident, sich nicht abbringen, selbst, wenn der Beschluß gefaßt werden sollte, ihn vor den Staatsgerichtshof zu stellen. E würde einem solchen Beschluß mit großer Ruhe entgegensehen und mit reiner Seele die Verantwortung für seine auf Grund reiflicher Ueber⸗ legung und aus voller Ueberzeugung gefaßte Auffassung tragen. Der Ständige Ausschuß sei ein Glied der Verfassung; und wenn er im Sinn der Verfassung berufen werde, dann bewege man sich auf dem Boden der Wesfsghen Wenn jemals die Notwendigkeit bestanden habe, den Ständigen Ausschuß zu berufen, dann jetzt. Es sei schwer gegenüber den Bürgern und dem Staat zu verantworten und könne nicht zugelassen werden, daß die Steuergesetzgebung nicht über den 1. April hinaus verlängert werde; man könne nicht warten, bis die normale Gesetzgebung in Gang gebracht werde. Exr wolle sich über die Schuldfrage nicht aussprechen, aber die Tatsache bestehe, daß in eeiner letzten 84 21 der Landtag beschlußunfähig gewesen sei und
Präfcbent des Landtags selber die nechste Situns für den 31. Mürz
anberaumt habe. Damit sei der Landtag in dieser Woche ausgefallen. Es könnte nicht zugelassen werden, daß am 1. April Gesetze, deren Fortdauer für lebensnotwendig gehalten würden, außer Kraft träten. Von einer vorgefaßten Absicht, diesen Weg zu gehen, könne keine Rede sein. Das Staatsministerium hätte sich vor der Vertagung des Landtags hierzu noch gar nicht geäußert. Erst nachher habe das Staatsministerium diese Frage geprüft und nach ernster Ueberlegung einstimmig die Auffassung vertreten, daß die Not des Landes es erfordere, den Ständigen Ausschuß zu berufen, gleichgültig, welche Angriffe auch gegen ihn gerichtet würden. — bauf nahm Abg. von der Osten das Wort und erklärte, er könne der Auffassung des Ministerpräsidenten Marx nicht beitreten. Der einzige Weg, aus den Schwierigkeiten herauszufinden, sei die Bildung eines über⸗ parteilichen Beamtenkabinetts. Der deutschnationale Redner bestritt Ministern, denen das Vertrauen des Landtages versagt sei, das Exe⸗ kutivrecht. Die Vorlagen gingen über den Rahmen der „laufenden“ Geschäfte in rechtlichem Sinn weit hinaus. Der Finanzminister habe gestern zugegeben, daß verschiedene Notverordnungen bereits vor der etzten Vertagung des Landtages vorbereitet gewesen seien. Die Wei⸗ marer Koalition habe die Vertagung lediglich herbeigeführt, um Raum zu schaffen für Verhandlungen des Ständigen Ausschusses, in dem die
imarer Koalition im Gegensatz zum Plenum des Landtags die Mehrheit habe. Die Deutschnationalen würden die Rechtsgültigkeit aller Notverordungen beim Staatsgerichtshof anfechten und stellten den Antrag, die Verhandlungen abzubrechen, weil sie die Tagung des Ständigen Ausschusses für verfassungswidrig hielten. — Ministerpräsident Marx erklärte demgegenüber, daß am 1. April eine Reihe gesetzlicher Fristen ablaufe, die durch die vorliegenden Verordnungen unbedingt verlängert werden müßten. — Abg. Grzesinski (Soz.) trat der Auffassung des Ministerpräsidenten bei und richtete scharfe Angriffe gegen die Deutschnationalen, die lediglich die Weimarer Koglition sprengen wollten. Er warf der Rechten Heuchelei vor. Im Reiche habe man gerade jetzt die Organi⸗ sation des Ständigen Ausschusses schaffen wollen, um damit alle Ge⸗ setze durchzubringen, für die man im Plenum schlecht die Mehrheit finden würde. — Abg. Herold (Zentr.) bemerkte, das Haus wäre mit Sicherheit jetzt vor der Präsidentenwahl beschlußunfähig gewesen. Die Zwischenzeit hätte man dazu benutzen können, um in Ruhe einen Ministerpräsidenten zu finden. — Abg. von der Osten (D. Nat.) wies die Angriffe des Abg. Grzesinski energisch zurück. — Abg. Riedel (Dem) erklärte, die Vertagung des Landtags sei infolge der Obstruktion der Opposition erfolgt. Die Weimarer Koglition treffe keine Schuld. Drohungen mit dem Staatsgerichtshof könnten nicht verfangen. Zu einer Ministeranklage gehöre eine Zweidrittelmehrheit des Landtages. Die Kennzeichnung des Abgeordneten Grzesinski der Rechten gegenüber sei zutreffend. Die Drohung, entweder ein Beamtenkabinett zu bilden oder sonst den Staatsgerichtshof anzurufen, grenze an politischer Erpressung. — Abg. Dr. von Richter (D. Vp.) erwiderte den Hinweis, daß er zu seiner Zeit als Finanz⸗ minister die Einrichtung des Ständigen Ausschusses gern benutzt habe, daß die Regierung auch damals vom Vertrauen des Landtags ge⸗ tragen worden und nicht lediglich ein „Geschäftsministerium“ ge⸗ wesen sei. Außerdem seien die damaligen Mehrheitsverhältnisse im Ständigen Ausschuß dieselben gewesen wie im Landtagsplenum. Die jetzige Handlungsweise des Ministeriums hätte den unangenehmen Verdacht erregt, daß das Geschäftsministerium um politische Fragen zur Entscheidung zu bringen, lieber an die Ausschüsse einschließlich den Ständigen Ausschuß gehe, und dort wegen der anderen ihr günstigen Mehrheitsverhältnisse Beschlüsse veranlasse. Einem solchen Verdacht dürfe sich die Regierung nicht aussetzen. Im Ausschuß würden dann Beschlüsse gefaßt, die der Landtag selbst nicht fassen würde. Das sei unhaltbar. Der Ständige Ausschuß habe damit seine Daseinsberechtigung verloren. Auf diese Situation sei der Minister⸗ präsident überhaupt nicht eingegangen. Wolle man der Auffassung des Ministerpräsidenten folgen, dann könne man ein „geschäftsführendes“ Ministerium, das nicht das Vertrauen des Landtages habe, verewigen. — Ministerpräsident Marx hielt an seinem Standpunkt fest, der sich auf Art. 55 der Verfassung stütze. Die Mehrheitsverhältnisse spielten hiernach keine Rolle. Dem Landtace stehe es ja frei die er⸗ lassenen Notvorordnungen später nachzuprüfen. — Aba. Blanck (Zentr.) erklärte zu dem Vorwurf, der Ständige Ausschuß gebe nicht das Bild des Plenums wieder, im früheren Landtage seien sogar 23 Abgeordnete nicht in einem Ausschuß, auch nicht im Ständigen Ausschuß vertreten gewesen. Heute treffe das nur auf die 11 Deutsch⸗ völkischen und die zwei Posen zu. — Aba. Hirsch (Soz.) erklärte, so lange Dr. von Richter Minister gewesen sei, habe er anders ge⸗ handelt. Auf seinen Wunsch sei der Landtag vertagt worden, damit man im Ständigen Ausschuß die Steuerverordnungen und die Abbau⸗ verordnungen erledigen könne. — Abg. Hirtsiefer (Zentr.) wies darauf hin, daß die Abänderung der dritten Steuernotverordnung im Interesse des soliden Hausbesitzes vor dem 1. April verabschiedet werden müsse. Die Erhöhung der Hauszinssteuer sei dringlich — Hierauf wurde mit 15 gegen 12 Stimmen der Antrag von der Osten (D. Nat.), die Verhandluncen abzubrechen, abgelehnt. Darauf er⸗ klärken die Vertreter der Rechten und der Kommunisten, daß sie sich an diesen verfassungswidrioen Berotungen nicht beteiligen könnten, und verließen den Ausschuß. Der Ausschuß trat darauf in die sach⸗ liche Beratung des ersten Gegenstandes der Tagesordnung ein, der die Verordnung zur Ausführung der dritten Steuernot⸗ verordnuna des Reiches (3. preußische Steuernotverordnung) zum Gepenstand hat. Die Verordnung. die eine Erhöhung der Haus⸗ zinssteuer von 24 auf 28 % der Friedensmiete vorsieht, wobei das Plus von 4 % restlos dem Ausgleichsfonds des Staates für Neubau⸗ zwecke zufließen soll, wurde nach eingehender Einzelberatung mit ein⸗ zelnen Aenderuncen auf Antrag der Abgg. Blanck und Herold (Zentr.) angenommen. Durch die Aenderungen werden den Selbstbewohnern von Wobngrundstücken, die nicht vermietet haben, auf Antrag hin weitere 100 2% Ermäßigung ermöglicht. — Abg. Herold (Zentr.)
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erklärte, die zwecklose Opposition der Rechten fabe 5. Fglge⸗ daß seine weitergehenden Ermäßigungsanträge leider hier keine Mehrheit gefunden hätten. — Der Finanzminister Dr. Hoepkev⸗Aschoff gab die Erklärung ab, daß die gestundeten Beträge der Hauszinssteuer nach den bereits im Februar an die Katasterämter herausgegebenen Bestimmungen zum 1. April, also in diesen Tagen, niedergeschlagen würden. — Zum Schluß stimmte der Ausschuß ohne erhebliche Aus⸗ sprache der Verordnung zur Aenderung des preußischen Ausführungs⸗ gesetzes zum Finanzausgleichsgesetz und damit zugleich der preußischen Steuernotverordnung und der “ zur Fürsorge⸗ pflichtverordnung zu. Da am 31. März die Ausführungsbestimmungen ablaufen, hatte die Regierung die Notverordnung im Interesse der Gemeinden für dringend erforderlich erachtet. Damit war die Tages⸗ ordnung erschöpft. Die Anberaumung einer neuen Sitzung des Ständigen Ausschusses kam nicht in Frage.
Handel und Gewerbe. Berlin, den 28. März 1925. Telegraphische Auszahlung.
28. März 27. März Geld Brief Geld Brief
1,632 1,636 1,738 1,742 2,175 2,185 20,043 20,093 4,195 4,205 0,456 0,458 167,41 167,83
6,69 6,71 21,525 21,585 79,65 79,85 10,565 10,605 17,185 17,225
6,71 6,73 76,60 76,80
20,025
65,83 22,18
12,47
Buenos Aires (Papierpeso).. öe“ Konstantinopel..
London .... New York ... Rio de Janeiro ... Amsterd.⸗Rotterdam Athen (in Mark für 100 Drachmen) .. Brüssel u. Antwerpen E“ Helsingfors.. iI“ Jugoslawien.. Kopenhagen.. Lissabon und Oporto 1111“ 1115* “ Schweiz. 81,10 K8Eo“ 3,065 Spanien.. 59,87 Stockholm und 9 Gothenburg.. 113,33 W 99 25 5,825
Budapest...
59,11. 5,905
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Ausländische Geldsorten und Banknoten.
28. März 27. März Geld Brief Geld Brief 20,63 20,73 20,55 20,65 4,29 431] 424 4,177 4,197 4,196 4,172 4,192 4,19 1,62 1,64 1,65 0,443 0,463 20,018 20,118 20,015 20,115 21,46 21,56 3,02 3,04 76,43 76,81 79,50 79,90 10,52 10,58 22,15 22,27 167,06 167,90 17,24 17,32 6,67 6,71 65,599 65,91
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Banknoten
Sovereigns. . .. 20 Fr.⸗Stücke.. Gold⸗Dollars ... Amerit. 1000-5 Doll.
1 2 u. 1 Doll. Argentinische... Brasilianische.. . Englische große.
. 1 £ u. dar. I Bulgarische.. Wanische. Danziger (Gulden) Finnische Französische 1“ Holländische .. Italienische über 10Ltre Jugoflawische. Norwegische ... Rumänische 1000 Lei
unter 500 Lei Schwedische . . . Schweizer. . 3 “ Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber
8 j unter 100 Kr. 88. 5o er estexr. 10 — 500 000 Kr. 59,2 Ungarische 5,77 5,79 5,785 5,805
Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Bantnoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. Banknoten für 100 Schilling, bei Ungar. Kronen für 100 000 Einheiten, bei allen übrigen Auslandswerten für ie 100 Einheiten.
80 025
10,57
22,35 167,97
113,40 81,20 60,30 12,465
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