Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Reichsmark freibl. — — 3 Anzeigenpreis für den Raum Alle Postanstalten nehmen Bestellung an. für Berlin außer den 11““ 8 einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1,— Reichsmark freibieibend. Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Eö“ einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Reichsmark freibleibend. Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 8— 1G Anzeigen nimmt an Einzelne Nummern hosten 0,30 7 eichsmark. 89 die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers Fernsprecher: Zentrum 1573. 1 2 1 Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Nr. 77. Reichsbankgirokonto. Berlin. Mittwoch, den 1. April. Abend Postscheckkonto: Berlin 41821.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des einschließlich des Portos abgegeben.
Inhalt des amtlichen Teiles: A) Nähere Merkmale des Zündmittels: welche aus Jutegarn besteht, und diese ist von einer Deckschicht imprägnierter Baumwollumspinnung umgeben, auf welcher sich
98 8 : Vereini ünder⸗ be »A.⸗G.
16“ 8 Deutsches Reich. 8 Perltenend glma;, eehigte Zbe⸗ und Kabelwerke A.⸗G., der schwarze Kennfaden befindet.
Verordnung über die Auflösung der Dienststelle des Reichs⸗ Herstellungsort: Fabrik in Meißen, Besondere Bedingungen: Die Zündschnur bedarf einer fommissars für oberschlesische Schäden. Bezeichnung des Zündmittels: Dreifach geleimte Zündschnur trockenen, nicht zu warmen Lagerung und hat besondere Eignung 1G 1 8 Bez g 8 eifach geleimte Zündsch dn Sprenu. r
Reeighe sssiehe e.en die Entlassung des Reichskommissars (Spezial⸗Sprengluftzündschnur), für das verfa ude “. für oberschlesische Schäden. Be it. c ö 3) Verwendungsbereich:
hlesisch 9 Beschaffenheit: Die Zündschnur ist im Pulverkern durch einen Gesamter Bergbau des Oberbergamtsbezirks⸗
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. 1 . gelben und auf der Deckschicht durch einen schwarzen Faden 1 eSa. 8 gekennzeichnet. Die Füllung besteht aus feinkörnigem Schwarz⸗ Das unterzeichnete Oberbergamt behält sich vor, die 4
Preußen. 8 8 pulver, welches zunächst von einer Hülle aus Jutegarn und lassungsbedingungen abzuändern oder zu ergänzen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. darüber mit einer Lage Baumwollzwirn umgeben ist. Der Halle (Saale), den 26. März 1925 Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels. auf diese Weise erhaltene Grundzünder ist mit einer Spezol 6u 1ö6u 2 1 b Bekanntgabe der vom 8. Februar bis 14. März d. J. zu masse imprägniert, um die Brennbarkeit zu beseitigen. Ueber Preußisches Oberbergamt. Mohtsehriszwecken genehmigten öffentlichen Sammiungen d diesem Grundzünder befindet sich eine dritte Faserschicht, und Werbungen. Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 8 und 9 der Preußischen Gesetzsammlung.
“
1 Ministerium für Volkswohlfahrt. ebruar bis 14. März 1925 genehmigte öffentliche Sammlungen und Werbungen.
—
Wochen vom 8.
; Stelle, an die Zeit und Bezirk 8 1 Name und Wohnort t 3 5 Amtliches. 1“ . Zu fördernder Wohlfahrtszweck 11 “ in denen das Unternehmen
des Unternehmers ausgeführt wird
sollen
Deutsches Reich. 1u“ Verord n ung 15 1 Universitätsbund Marhurg E. V., Zur Errichtung eines kunstwissenschaft⸗ bis 31. Dezember 1925 für Preußee über die Auflösung der Dienststelle des Reichs⸗ Mäxekg a. F. UeeeA Tean aten fstzeh etge 1I1X“ 1“ durch 8 A“ b Aufru 2 1
kommissars für oberschlesische Schäden. Sezarbheber deee e Im Einvernehmen mit dem preußischen Minister des Zentralausschuß für die Innere Zugunsten seiner Aufgaben . bis 31. Dezember 1925 für Preußen; 4 egon e 9₰ 98 Innern verordne ich, was folgt: Mission der deutschen evang. 111 Sammlung von Geldspenden durch Die Fres eege es Reichstommissars far oberfchleslsche Schäden öhe. 88 ahlem, 1“ Ben 11““ 8 1“ VWEEEb. E“ 381 Lehrerbildungsanstalt „Kommet Zugunsten ihrer Aufgaben— bis 31. März 1925 für Preußen; 1929 der Präsident des Reichsentschädigungsamts für Kriegsschäden. 28 Fesen 6 üeb Tschau ““ Genh 8 8 der von der vefugfchen Feststellungsbehörde zu erledigenden “ . “ ufrufe un n 89 der Preußische Minister des Innern die Deutsche Kriegsblindenstiftung für Zugunsten des Ausbaues des Erholungs⸗ sbis 31 Oktober 1929 für Preußen; Landheer und Flotte, Berlin heims für Kriegsblinde in Herzberg a. H. Sammlung von Geldfpenden durch
Berlin, den 31. März ͤ1“ b W. 35, Flottwellstr. 4 Aufrufe in der Presse, Versand von 1“ 8 ““ 8 s Werbeschreiben, Sammellisten und
Der Reichsminister der Finanzen. 1“ 2 J. V.: Fischer. 8 . . 8 8 1 Zahlkarten mit Aufdruck des 1 1 1 1 Sammelzwecks sowie durch münd- 8 1 1 3 liche Werbung. 8 Moonscher Blindenverein, Zugunsten seiner satzungsmäßigen Auf⸗ bis 31. Dezember 1925 für Berlin 8 EEE1111““ b 8 die “ 1 Der Herr Reichskanzler hat infolge der Auflösung der esenheimer Straße 6 “ 1 8 ammlung von Geldspenden dur Dienststelle des Reichskommissars für oberschlesische Schäden in 8 “ 11 5 8gee Oppeln durch Erlaß vom 27. März 1925 den Regierunagsrat 8 u“ b sönlichteiten. Dr. Engelbrecht mit Ablauf des 31. März d. J. aus vem Deutscher Verein für Sanitäts⸗ Zugunsten der Vachtag von Friedens⸗ bis 31. März 1925 für Preußen;
Amte des Reichskommissars für oberschlesische Schäden entlassen. hunde. Oldenburg i. O., blinden mit Sanitätshunden 6 Sammlung von Geldspenden und Berlin, den 31. März 1925. Ritterstraße 2 — 4 Werbung von Mitgliedern durch
b 1 8 Werbeschreiben nd mündliche
Der Reichsminister der Finanzen. 15 “ 8 6
8 J. V.: Fischer. Weiehas 1 Fe 8 bis 12 für Preußen; beutschlands E. V., ar⸗ “ 1 öffentliche Werbung von Förderern
lottenburg, Kantstr. 54 1 durch Zeitungsaufrufe und beauf⸗ v1“ 1 tragte Bundesmitglieder.
Bekanntmachung Notgemeinschaft der Deutschen 8 bis 31. Dezember 1925; Sammlung durch Werbe⸗
1 über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver⸗ Wissenschaft, Berlin, Schloß, von Geldspenden Sürurg zur Ausführung des Gesetzes über wert⸗ Portal 3 schreiben im Ausland, mit Aus⸗
nahme der Schweiz und Japans.
4 4 1 8 j 2 8* 8 3 8 8 88 8 1 “ EE1“ Berlin, den 27. März 1925. 8 J. A.: Dr. Klausener.
Der Londoner Goldpreis beträgt lür eine Unze Feingodddd 86 8 b 1 a4. Vorsiehe 8— Hramm h. 8* Wetannt Bekanntmachung. Nr. 12 949 die Verordnung über die Aenderung des Abänderungs Vorstehender Preis gilt für den Tag. an dem, iese Pekannt⸗ gesetzes vom 28. Februar 1924, betreffend die Erhebung einer vor machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 8 äufigen Steuer vom Grundvermögen (Gesetzjamml. S. 119), vom des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter 28. März 1925, unter — vorausgeht. 1 2 8 .“ Nr. 12 944 das Gesetz über die Genehmigung des Nachtrags⸗ Nr. 12 950 die Verordnung über die Verlängerung der Wahlzeit Berlin, den 31. März 1925. G E Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1924, vom ] der Provinzial⸗Landtage und Kreistage, vom 28. März 1925 und unter Devisenbeich Fe it beschr r 20. März 1925, unter 1 . 5 Nr. 12 901 die Verordnung zur Aenderung des Preußischen Devisenbesch ö Gesellshaft mit beschrän Nr. 12 945 das Gesetz über die Abänderung von Gerichtsgemein⸗ Ausführungsgesetzes zum Fönansessae besesez⸗ 911 der Preußischen Ppg⸗ 8 schaftsverträgen vom 21. März 1925, und unter Steuernotverordnung und der Ausführungsverordnung zur Nr. 12 946 die Verordnung über vorläufige Aenderungen von über die Fürsorgepflicht, vom 28. März 1925. “ anläßlich der Ausführung des Friedensvertrags, vom Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 15 Reichspfennig. ärz 1925. e; Fegc; Umfang ½ Bogen. Verkaufspreis 15 Reichspfennig. Berlin, den 30. März 1925. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Berlin, den 30. März 1925. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Preußen.
Ministerium des Innerr.
Der Landrat Dr. Friedensburg aus Rosenberg in Westpr. ist zum Polizeivizepräsidenten in Berlin ernannt worden.
Bekanntmachung.
“ — 8* 8 X“
ö 8 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 9 Deutscher Reichstag.
Bescheid über die Zulassung eines Zündmittels. der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter 43. Sitzung vom 31. März 1925, Nachmittags 3 Uhr. Das Zündmittel, dreifach geleimte Zündschnur (Spezial⸗ Nr. 12 947 die Zwefte Ergänzungsverordnung zur Verordnung (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger
4 4 dc 3 0* 3 8 . „ De. 88 2 3 sprengluftzuͤndschnur) der Vereinigten Zünder⸗ und Kabel⸗ vom 23. November 1923 über die vorläufige Neuregelung der Gewerbe Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3,20 Uhr mit
8 8 5 1 steuer (Gesetzsamml. S. 519), vom 28. März 1925, unter werke A. G. in Meißen wird hiermit zum Gebrauch in den Ne2'948 die Verordnung zur Ausführung der Dritten Steuer⸗ der Mitteilung vom Ableben des Abg. Horn (Soz.). Er hebt hervor, daß der Verstorbene aus dem Memellande stammte,
dem unterzeichneten Oberbergamt unterstehenden Betrieben zu- notverordnung des Reichs vom 14 Februar 1924 (Dritte Preußische gelassen. 1 Steuernotverordnung), vom 28. März 1925, unter das durch den unglücklichen Ausgang des Krieges vom Reiche
1 8 1 8 1“