[5436]
[5443] 8 Kartonnagenfabrik „Weser“ Aktien⸗ gesellschaft 1. Liqunidatton. Bremen.
(Einladung zu der am Donnerstag, den 30. April 1925, Mittags 12 Uhr, im Bankgeschaft Wilhelm Rengstorff, Bremen. U I. Fr⸗Krichbof/Obernstr. 1, stattfindenden ordentlichen General⸗ verjammlung.
Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts 1924 sowie der Liquirdationsbilanz 2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
Nur diejenigen Aknonäre sind zur Teil⸗ nahme berechtigt, die nach Hinterlegung der Aktien oder des Hinterlegungsscheins eines Notars bei dem Bankgeschäft Wil⸗ helm Rengstorff spätestens am dritten Tage vor der Versammlung Eintrittskarten abfordern.
Bremen, den 8 Avril 1925.
Der Vorstand.
für
[5444] Metallwarenfabrik Wilhelmshaven Aktiengesellschaft, Witheimshaven. Oas Aufsichtsrate mitgtied Julius Margoniner, Wilhelmshaven, ist aues⸗ geschieden. Bremen, den 8. April 1925. Der Vorstand.
[5445 Hammersbecker Ziegelwerke Aktiengesellschaft, Bremen. Die Aufsichtsratsmitglieder Konsul Kurt Billhardt. Bremen, und J. Koch, Emmendorf, sind ausgeschieden. Bremen, den 8. April 1925. Der Vorstand.
[5437] Waaren⸗Einkaufs⸗Verein zu Görlitz A.⸗G.
Tagevordnungfürdie Dienstag, den 28. April 1925, Nachm. 4 Uhr, im Konzerthaus in Görlitz, Leipziger Str 85 stattfindende ordentliche Generalver⸗ sammlung:
1. Bericht des Vorstands über das Ge⸗
schäftsjahr 1924.
2. Norlegung des Rechnungsabschlusses für 1924 und Beschlußfassung über dessen Genehmigung, Verwendung des Reingewinns und Erteilung der bnn. lastung.
3. Aufsichtsratswahlen.
Attionäre, welche an der Generalvper⸗ sammlung teilnehmen wollen. müssen ihre Aktien bei der Kasse der Gesellschaft in Görlitz spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der Generalversammlung hinterlegen und bis zum Schluß der (Generalversammlung hinterlegt lassen. Auch können die Aktien bei einem deutschen Notar deponiert und statt der Aktien auch von der Reichsbank ausgestellte Depot⸗ scheine hinierlegt werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die ertolgte Hinterlegung in Urschrift oder in Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Görlitz, den 10 April 1925. Waaren⸗Einkaufs⸗Verein zu Görlitz
A.⸗G. Der Aufsichtsrat. P. Schöpke, Vonsitzender.
F. C. Wetzler Aktie gesellschaft, Apolda.
Ordentliche Generalversammlung, Freitag, den 1. Mai 1925. Nach mittags 3 Uhr, in der Kanzlei des Rechtsanwalts und Notars A Heinecke, Weimar, Kaiserin⸗Augusta⸗Straße.
Tagesordnung:
1. Jahresbericht unter Norlegung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
.Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.
Wahl des Prüfers.
Wahlen zum Aufsichtsrat. Verschiedenes.
Apolda, den 9. Avpril 1925.
Der Aufsichtsrat. C. Böhme, Vorsitzender.
5433] 3 Einladung zur 37. ordentlichen Hauptversammlung der Mittel⸗ deuischen Spritwerke Aktiengesell⸗ schaft am 4. Mai 1925, Vormittags 1 Uhr, in den Geschäftsräumen der Deutschen Bank, Filiale Dresden, Dresden⸗A., Ringstr. 10. Tagesordnung: 1. Vortrag des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1924. 2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Jahresbilanz und die Ver⸗ wendung des Reingewinns.
3. Beschlußtassung üver die Entlastung des Vorstands und Aufsichterats. Die Aktien sind spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellichaft oder den Niederlassungen der Deutschen Bank oder der Dreedner Bank in Berlin oder Dresden oder bei dem Banthaus Gebr. Arnhold in Diesden zu hinterlegen Hinterlegungsscheine des
Notars weisen ebenfalls aus. Dresden, den 3. April 1925.
Deutsche Merkantilbank Aktiengesellschaft, Berkin.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Tonnerstag, den 30. April 1925, Nachmittags 2 Uhr. im Hotel „Russischer Hof“ zu Berlin. Georgenstraße 21/22, stattfindenden außer⸗ ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Beschlußkassung über die Auflösung
der Geiellschaft und die Bestellung des Liquidators.
2. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Zu dem Punkte 1 der Tagesordnung erfolgt neben dem gemeinschaftlichen Be⸗ schluß der Generalversammlung ein in gesonderter Abstimmung gefaßter Beschluß der Siamm⸗ und Vorzugsaktionäre.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind die Aftionäre berechtigt, welche ihre Aktien nebst einem doppelten Ver⸗ zeichnis derselben spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung bei der
Gesellschaftstasse in Berlin, Bellevpue⸗
straße 6 a, Gesellschaftskasse der Zweigniederlassung in Oberbausen (Rheinland) oder einem deutschen Notar hinterlegen. Berlin, den 8. April 1925. Der Vorstand. Paul Mendel.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften.
[5486]
Bilanz am 31. Dezember 1924 der Grenzmärkischen Banern⸗ und Ge⸗ werbebant eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Schneidemühl.
——— —
R.⸗M [₰ 2 858/44
38 754 ˙55 42 567 38
Forderungen. Kassakonto “ Primawechselkonto.. Kontokorrentkonto. . Guthaben bei Banken 1 235 27 Guthaben bei Reichsbank 113/69 Guthaben bei Postscheckamt 8 40 Bankgrundstückskonto 65 000— Utensilien und Stahl⸗
kammer e““ 829 Effektenkonto . .. 1
150 867[2
Schulden. Geschäftsanteile: a) verbleibender glieder.. b) ausscheidender Mit⸗ J Kontokorrentkonto.. Scheckkonto “ Spareinlagenkonto.. Reservefondskonto . Spezialreservefondskonto Lomnbardkonto . 3 Hypothekenkonto Bankhaus Ueberschunos .
8 601%
464
4 375 4 542 13 102 25 929 — 37 689 83 46 700 — 2 750,—- 6 711669
150 867/23
1924:
Die Zahl der Mitglieder am 1. Januar 180, Zugang 140, Abgang 45. Das neue Geschäftsjahr wird eröffnet mit 275 Mitgliedern. Die Haftsummen aller Genossen betrugen am 31. Dezember 1924 Reichemark 550 000. Der Vorstand. Nüske Wernecke. Vorsitzender des Aufsichtsrats. Die Revisionskommission. G. Noeske. Ty. Graszynski. S. Sommerfeld.
9. Bankausweise.
[6005] Wochenübersicht der
Bayerischen Notenbank
vom 7. April 1925.
Attiva. R.⸗M. Goldbestad 28 559 000,— Bestand an: deckungsfähigen Devisen. —,— sonstigen Wechseln und
Schecks 77464 930 000,— deutschen Scheidemünzen 29 000,— Noten anderer Banken „ 1 984 000,— Lombardforderungen 1 099 000,— Wertpapiern. 161 000,— sonstigen Aktiven 1 264 000,—
Passiva. Grundkapital 15 000 000,— Rücklagen: Gesetzlicher Reservefonds 10 000 000,— Umstellungsreserve 3 589 000,— Betrag der umlaufenden
11““ 55 768 000,— Sonstige täglich fällige 1 Verbindlichkeiten. . 5 583 000,— An eine Kündigungsfrist
gebundene Verbindlich⸗ feiten “ Sonstige Passiven.. Darlehen bei der Deutschen
Rentenbank.. . . 16 403 000,— Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen
Miltteldeutsche Spritwerke Aktiengesellschaft.
Der Aufsichtsrat.
im Inlande zahlbaren Wechseln R.⸗M. 3 349 000 München, den 9. April 1925. Bayerische Notenbank.
[6003] Wochenübersicht
der
Reichsba
Aktiva.
1. Noch nicht begebene Reichsban kanteile
2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, fein zu 1392 Reichsmarf berechnet und zwar: Goldkassen⸗ bestand R.⸗M 843 343 000. Golddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentral⸗ notenbanken
R.⸗M. 160 087 000
.Bestand an deckungs⸗ fähigen Devisen.
Bestand an sonstigen Wechteln und Schecks
Bestand an deutschen Scheidemünzen 8
.Bestand an Noten anderer Banken “ Bestand an Lombard⸗ forderungen “
.Bestand an Effekten...
Bestand an onstigen Attiven .
Passiva. Grundkapital: u) begeben .. b) noch nicht begeben. Reserveronds:
b) Spezialreservefonds für künftige Diwiden⸗ Dah
c) sonstige Rücklagen.
.Betrag der umlaufenden
-J,i “
Sonstige täglich fällige
Verbindlichkeiten
An eine Kündigungsfrist
gebundene Verbindlich⸗
keiten “ 1“
.Darlehen bei der Renten⸗
bank b“
Sonstige Passiva..
im Inlande zahlbaren Wechseln Berlin, den 9. April 1925.
Kauffmann. Schnei Bernhard. Seiffert. Fr. Fuchs. Schneider.
[6006] Uebersicht
Aktiva. Goldbestand . . . .. Deckungsfähige Devisen Bestand an sonst. Wechseln und Schecks ... “ Deutsche Scheidemünzen.. Noten anderer Banken . Lombardbestände. Effektenbestände .
Sonstige Aktiva.. Passiva.
Aktienkapital.. Reserbesonds .. ... Banknoten im Umlauf . Täglich fällige Verbindlich⸗
Festeeehehn “ An Kündigungsfrist gebun⸗
dene Verbindlichkeiten . . Darlehen bei der Renten⸗
esics 6 Sonstige Passiva 2 Verbindlichkeiten aus we gebenen, im Inlande zahlbaren R⸗M. 4 931 659,38.
6004]
Stand der Badischen
vom 7. Aprit 1925. Atktiva. Re Goldbestand. h6668 Deckungsfähige Devisen 29 Sonstige Wechsel u. Schecks Deutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken vombardforderungen.. Wertpapieee. 4 Sonstige Aktivra. Passiva. Grundkapitalkl. . Rücklagen.. .3400
vom 7. April 1925.
177 212 000
das Piund
1 003
334 476 000 1 486 971 000 64 222 000 10 814 000
205 521 000 . 1 267 223 000 122 788 000 177 212 000 a) gesetzlicher Reservefonds 25 403 000
127 000 000 2 293 284 000 732 889 000
67 667 000 977 612 000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,
R⸗M. 581 719 000
Reichsbankdirektorium.
Sächsische Bank zu Dresden. am 7. April 1925.
17 964 660,— 2 891 450,—
63 469 203,18
2 485 127,98 229 030,—
6 335 191,69 ,15 000 000,— . 3 000 000,— .48 916 204,75 —. 11 648 622,51 1 666 702,12
. 13 000 000,—
58 453 367,06
19 937 992,52
Paviermart 24 900 000,—
n k
R⸗M.
430 000
7 390 000
3 404 000
wm
der. iedrich.
43 467,69
20 397,73
06 998,89 iter be⸗
Wechseln
Bank
ichsmark 46 612 ,32 26 155 86
42 628,85
00 000.—
Betragd umlaufenden Noten 202 Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 20 2 An eine Kündigungsfrist ebundene Verbindlich⸗ eiten 8 .116“ Rentenbankdarlehen.. Sonstige Passiva... Verbindlichkeiten aus gebenen, im Inlande zahlbaren Reichsmark 7 485 647,16.
28 4 74 90
16001]
Am 29. April d. J., 10 u mittags, werde ich in meine räumen, Berlin, 1 Treppe, 76 Geschäftsanteile Reichsverband Deutscher händler m. b. H. bietend versteigern.
Dr. Thürmer, Vorsitzender. “ “ 8 85
Die Direktion.
Notar im B
“
Reichsmark
weiter
— — —⏑——O⏑n⸗⸗nsa3a3a—
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Kronenstraße
öffentlich
Justizrat Carl Ladewig, ezirk des Kammergerichts.
72 075,— 47 620,37
92 573,70 00 000,— 63 248,23 be⸗ Wechseln
hr Vor⸗ n Amts⸗ 4/5, an der Leder⸗ meist⸗
[1840] Die Generalversammlung des Reichswirtschaftobundes der Kraft⸗ fahrzeugbe itzer e. 6. m. b. H., Wilhelmstr. 29, findet am 16. 4, Nachm. 3 Uhr, im Dessauer Garten, Berlin SW., Dessauer Str. 1, statt Tagesordnung: 1. Bericht über das abgelaufene Ge⸗ schäftsjahr 1924. 2. Beschlußfassung über die Bilanz. 3. Statutenänderung bezal §§ 2 und 8. 4. Erxgänzungswahl des Vorstands. 5. Neuwahl des ausscheidenden Auf⸗ sichtsrats Der Vorstand.
6002] ““
Einladung zur Hauptversammlung des Hansa⸗Bundes für Gewerbe, Handel und Industrie (§§ 11 - 13 der Bundessatzung) am 11. Mai 1925, Vormittags 10 Uhr, in Dresden, im Hause der Dreedener Kaufmannschaft zu Dresden.
Tagesordnung: .Rechenschaftsbericht des Präsidiums. .Entlastung des Vorstands 1 des Voranschlags für Wahl zum Präösidium. . Wahl der Rechnungeprüfer.
. Verhandlung rechtzeitig eingegangener Anträge. Verschiedenes. Berlin, den 9. April 1925. Hansa⸗Bund für Gewerbe, Handel und Industrie. Der Präsident: Dr. Hermann Fischer, M. d. R.
[541 5) Bekanntmachung.
Auf Grund des im HReeichsanzeiger Nr. 59 vom 11. März 1925 veröffentlichten Prospekts sind
nom. Reichsmark 1 600 000 neue
Aktien der Allgemeinen Gas⸗
und Elektricitäts⸗Gesellschaft in
Bremen (80 000 Stück zu je
R.⸗M. 20 Nr. 20 001 — 100 000) zum Handel und zur Notiz an der Bremer Böise zugelassen.
Bremen, im Avril 1925.
Direction der Disconto⸗Gesellschaft Filiale Bremen. .“
[5413] Bekanntmachung. Von der Deutschen Bank Filiale Frank⸗ furt, der Commerz⸗ und Privatbank Aktien⸗ gesellschaft Filiale Frankfurt, der Firma J. Dreyfus & Co. und der Miitttel⸗ deutschen Creditbank ist bei uns der An⸗ trag auf Zulassung von R.⸗M. 320 000 neue Stammaktien, Stück 8000 über je R.⸗M. 40 Nr 150 001 — 158 000 der Ver⸗ einigten Schuhfabriten Berneis⸗ Wessels Artiengesellschaft in Augsburg⸗Nürnberg zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse eingereicht worden. — Frankfurt a. M., den 6. April 1925 Zulassungsstelle an der Börse zu Frankfurt a. M.
5414]
Von der Rbheinischen Creditbank, Mann⸗
heim, ist beantragt worden,
R.⸗M. 3 000 000 vollbezahlte, auf den Inhaber lautende Stammakten, Stück 30 000 zu ie R⸗M. 100 Nr. 10 001 — 40 000, der Dingler’'schen Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Zweibrücken,
zum Handel und zur Notljerung an der Mannheimer Börse zuzulassen.
Mannheim, den 7. April 1925.
Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Mannheim.
[5417]
Die Rauchwaren⸗Handelsgefell⸗ schaft m. b. H., Leipzig, tritt mit dem 7 4. 25 lt. Beschluß der Gesellschafter⸗ versammlung vom 6. 4. 25 in Liquidation. Zum alleinigen Liquidator ist Herr Arthur Kniesche, Leipzig, ernannt. Gläubiger werden ersucht, ihre Forde⸗ rungen einzureichen.
[5418] Bekanntmachung.
Die Geflüget⸗Mastanstalt in Tilsit,
Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Tilsit, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gefellschaft werden auf⸗ gesordert, sich bei ihr zu melden Königsberg, den 3. Aprit 1925. Der Liquidator der Geflügelmast⸗ anstalt Titsit Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation: Walter Siebert.
[4918]
Rückversicherungs⸗Büro Erich Schulz Co. G. m. b. H., Steitin.
Die Gesellschaft ist am 30. 12. 1924
in Liquidaton getreten. Die Gläubiger
werden aufgefordert, sich zu melden.
Erirch Schulz, Liquidator.
[3794] Bekanntmachung.
Die „Bea“, Begetabilien⸗Extrahier⸗ Anstalt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin⸗Schöneberg ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin⸗Schöneberg, den 30. März 1925 Der Liquidator der „Vea“, Vegeta⸗ bilien⸗Extrahier⸗Anstalt, G m b. H. in Liquidation: Franz H. Fuhr⸗
[2533]
Die unterzeichnete Gesellschaft ist durch Beschluß der außerordentlichen Gesell⸗ schafterversammlung vom 11. März 1925 aufgelöst.
Zu Liquidatoren sind die Herren Mühlen⸗ besitzer Alfred Pfuhl Gräfenhain, Mühlenbesitzer Franz Wirth, Reichen⸗ bach, und Mühlenbesitzer Oskar Sturm, Königsbrück, ernannt worden Die Gläubiger der Gesellschaft werden hier⸗ mit aufgefordert, ihre Ansprüche unver⸗ züglich geltend zu machen. 8
Königsbrück, den 26. März 1925.
Vereinigte Mühlenwerke
G. m. b. H. in Liquidation. Pfuhl. Wirth Sturm.
11303]
Laut Gesellschafterbeschluß vom 1. 3. 1925 ist die Liquidation der Moor⸗ verwertung, G. m. b. H., in Diepholz beschlossen. Zum Liquidator ist der Maschinenfabrikant F Schöttler in Diep⸗ holz ernannt Gläubiger unserer Ge⸗ sellichaft wollen baldigst ihre Forderung geltend machen.
Moorverwertungs⸗Ges. m. b. H. in Liqu., Diepholz.
[1830]
Werkzeug⸗ und Maschinenfabriken G. m. b. H. zu Pr. Oldendorf. Die Gesellschaft ist mit dem 1. April 1925 aufgelöst. Zum Liquidator ist der Unter⸗ zeichnete bestellt. Etwaige Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei mir zu melden
E. G. Balshüsemann i Pr. Oldendorf.
Glaswerk Müllheim G. m. b. H.
in Müllheim (Baden).
Die Gesellschaft ist aufgelöst, zum Liquidator ist Dr Fritz Hellige p Adr. F. Hellige & Co. Freiburg im Breis⸗ gau, bestellt, und die Gläubiger werden aurgefordert, sich bei dem Liquidator zu melden.
[4430] Bekanntmachung. Durch Beschluß der Gesellschafter ist die Gesellschaft mait beschränkter Haftung unter der Firma Christian Noß Nachflg. G. m. b. H. in Ixheim b. Zwei⸗ brücken aufgelöst.
Als Liquidator ist der Geesellschafter Theo Hunsicker bestellt. Die Gläudiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden Ixheim, den 16. März 1925.
Der Liquidator: Theo Hunsicker.
[1831]
Am 11. Februar 1925 wurde unsere Gesellschaft aufgelöst. Zu Liquidatoren sind ernannt die Geschäftsführer Josef
Meyers und Franz Fruhe, beide in Aachen.
Aniprüche bei der Geschäftsstelle der in
Liquidatson befindlichen Besellschaft anzu⸗ melden bis 1. Juli 1925. 1 Aachen, den 31. März 1925. Gravphia G. m. b. H. in L.
Josef Meyere, Franz Fruhe, “ Liquidatoren. 1“
8
[76¹] Bekanntmachung. Die Standard Separatoren Ver⸗ kaufsgesellschaft Osten mit be⸗ schränkter Haftung in Berlin ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Charlottenburg, Bismarckstr. 109, den 30. März 1925
Der Liquidator der Standard Separatoren Verkaufs⸗ gesellschaft Osten mit beschränkter Haftung in Liquidation:
Dr. Oktto Kraußoldt.
[5416] Schneider & Co., G. m. b. H. in Hannover⸗Badenstedt.
Die Ges. ist aufgel. Die Gläubiger
d. Gef werden aufgefordert, sich bei ders.
zu melden
Schneider & Co., G. m. b. H.
in Liquidation. 8
Schnekder. 3
[5419] Laut Beschluß vom 21. März 1925 jst die Auflösung der unterzeichneten Ge⸗ sellschaft beschlossen worden. Zum Liqui⸗ dator ist der Versicherungsdirektor Herr Wilhelm Krause in Berlin C., An der Fischerbrücke 16, bestellt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei derselben zu melden. Berlin, den 21. März 1925. Schiffswerft „Neptun“”“ Henry Schroeder G. m. b. H. in Liquidation. Wilhelm Krause.
[1832] Bekanntmachung.
Die Standard Separatoren Ver⸗ kaufsgejellschaft Miteldeutschland mit beschränkier Haftung in Han⸗ noper ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich
bei ihr zu melden. Charlottenburg, Bismarckstr. 109, Der Liquidator
den 1. April 1925.
der Standard Separatoren Ver⸗ kaufsgesellschaft Mitteldeutschland mit beschräntter Haftung in Liqui⸗
mann, Menzelstraße 8.
dation: Dr. Otto Kraußoldt.
[3031] Bochum, Hochstr Ur ist in Liqyuidatton
meldung zu bringen. Carl Koop,
schaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unlerzeichneten Liquidator zur
beeidigter Bücherrevisor, Bochum, Humboldtstr. 2. 8
Die Firma „Westrie“, Westfl Fett⸗ u Feinkost⸗Industrie G. m. b. H.⸗
Die Gläubiger dieser Gefsell⸗ An⸗
getreien.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre
1.“
Kapitalanteilen nicht zuzuschreiben sind.
3 Das lieat aber daran, daß im
Beziehung ein Unterschied zwischen der offenen Handelsgesellschaft und
Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
zum Deutschen Neichsanzei
IaseAxAaeeafsa
Berlin, Sonnabend den 11. April
ger und Preußischen Staatsanzeiger
Der Inhault dieser Beilage, in meicher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins-⸗, 4. dem Genossenschafts⸗ 5. dem Musterregister,
esonderen Blau unter dem Titel
Das Zentrar⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin und Staatsanzeigers, SW. 48. Wilbelm⸗
für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ straße 32, bezogen werden
6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und een täse S h und 8. die Tarif⸗
und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen euthalten sind⸗ erscheint in einem
Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint m der Regel täglich. — Der Bezugs⸗ preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark freibleibend. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark⸗ Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1,—
Reichsmark freibleihend
nrnen r ünxen ne
Mexsrasesean ee
Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nru. 85 A, 85 8 und 85C ausgegeben.
2☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein 2☚4ã2
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
34. Waunn sind Gewinnansprüche einer Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft . Betriebsvermögen mindernde Schulden anzusehen? Drei Personen sind die persönlich haftenden Mitglieder einer Kom⸗ manditgesellscheft. Nach dem Gesellschaftsvertrag sind die Ge⸗ winne auch der persönlich haftenden Gesellschafter nicht den Kapitalanteilen zuzuschreiben, sondern bei Privatkonten der Ge⸗ sellschafter in Gutschrift zu bringen. Das Geschäftsjahr der Gesell. schaft ist das Kalenderiahr. Der Gewinn für 1922 ist im März 1923 berechnet und den Privatkonten der Gesellschafter mit Wirkung zum 31. Dezember 1922 gutgeschrieben. Der Brotversorgungsabgabe unter⸗ liegt nur das Betriebsvermögen, und zwar nach dem Stande vom 31 Dezember 1922. Die Gesellschafter sind der Ansicht. daß die Ge⸗ winne für 1922 vom Betriebsvermögen abzuziehen und als Kapital⸗ vermögen nicht steuerpflichtig sind. Die Vorinstanz hat dagegen den Abzug nicht zugelassen. Auch der Senat hält den Abzug nicht für gerechtfertigt. Für die Vermögenssteuer und die auf ihr aufgebaute Brotversorgungsabgabe sind nicht die Kommanditgesellschaften. sondern ihre Gesellschafter nach Maßgabe ihrer Beteiligung steuerpflichtig. Das Vermögen der Gesellschaft ist deshalb für die Berechnung der Brotversovaungsabgabe auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen. Für die Verteilung sind die Kapitalanteile der Gesellschafter von Bedeutung, es gibt aber keineswegs der Nennbetraa der einzelnen Kapitalanteile den Wert der Beteiligung der Gesellschafter an. Dieser richtet sich vielmehr stets nach dem Werte des ganzen Gesellschafts⸗ vermögens. Wenn eine Gesellschaft erfolgreich arbeitet, wächst der Wert des Gesellschaftsvermögens im Laufe des Geschäftsiahrs, und entsprechend wachsen auch die Werte der einzelnen Gesellschaftsanteile. Da das in Betracht kommende Vermögenssteuergesetz den Begriff eines allein der Steuer unterworfenen Stammvermögens nicht mehr kennt. so ist auch der im Laufe des letzten Jahres vor dem Sticht entstandene Mehrwert grundsätzlich steuerpflichtig. Es kann deshal nicht in Frage kommen, ob ein Betriebsgewinn dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist: denn ein solcher Gewinn ist ja nichts Wirkliches, das em Betriebsvermögen in irgendeinem Zeitpunkt zufließt, vielmehr ein in irgendeiner Weise errechneter Betrag. der die Summe der bereits vorher zugeflossenen, das Betriebsvermögen vermehrenden Einzelgewime angibt Sondern in Frage kann nur kommen, ob und wann in Höhe des Betriebsgewinns eine Forderung der Gesellschafter gegen die Gesellschaft auf Auszahlung des Betrags entsteht und ob deshalb in diesem Zeitpunkt eine Verminderung des Betriebsvermögens infolge Entstehens einer Schuldverpflichtung eintritt. Es ist nicht richtig, wenn die Gesellschafter ausführen, es bestehe in dieser
offenen als das
der Kommanditgesellschaft. Bei beiden ist, wenn der Gesellschafts⸗ vertrag nichts anderes bestimmt. der Bilanzgewinn den Kapital⸗ anteilen der perfönlich haftenden Gesellschafter zuzuschreiben (§ 120 Abs. 2 des Handelsaesetzbuchs, anders beim Kommanditisten § 167 Abs. 2 des Handelsgesetzhuchs), d. b. es entsteht keine Forderung der Gesellschafter gegen die Gesellschaft. Bei beiden Gesellschaften kann aber etwas anderes vereinbart werden (§ 109 des Handelsgesetzbuchs), und es maa sein, daß dies bei der Kommanditgesellschaft die Regel ist. ZIm vorliegenden Falle ist nun im Gesellschaftsvertrag bestimmt, daß die Gewinne auch der persönlich haftenden Gesellschafter ihren 1b Das hat zur Folge, daß in Höbe der nicht abgehobenen Gewinne Forderungen der einzelnen Ge⸗
sellschafter gegen die Gesellschaft bestehen. die sich in keiner Weise
von anderen Forderungen, z. B. Darlehnsforderungen der Gesell⸗ schafter gegen die Gesellschaft, unterscheiden. Die Rechtslage ist genau dieselbe wie bei nicht abgehobenen Dividenden einer Aktiengesellschaft. Auch bei ihr entstehen auf Grund der Gesellschaftsrechte der Aktio⸗ näre Forderungsrechte auf Auszahlung der festaesetzten Dividenden. Es mag nun dahingestellt bleiben, ob bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften die Forderungen der Gesellschafter gegen die Gesellschaft stets und in voller Höhe als Belastungen des Betriebs⸗ vermögens im Sinne des Vermägensteuerrechts anzuerkennen sind. Es mag angenommen werden. daß gegen die Abzugsfähigkeit dem Kapitalkonto nicht zugeschriebener und nicht abgehobener Gewinne keine Bedenken bestehen. Alsdann ist die entscheidende Frage Entsteht der Anspruch auf Auszahlung des Geschäftsgewinns in Gestalt einer ge⸗ wöhnlichen Forderung bereits mit dem Ablauf des Geschäftsjahrz oder erst mit der Feststellung der Jahresbilam? Diese Frage ist im ketzteren Sinne zu beantworten. Zwar gilt bei den Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft und einer Kommanditgesellschaft das Ein⸗ kommen aus dem Betriebe der Gesellschaft als bereits mit dem Ab⸗ lauf des Geschäftsiahrs zugeflossen und ist deshalb für dieses Jahr Sinne des Einkommen⸗ teuergesetzes die Gesellschafter als Inhaber des Betriebs gelten und deshalb für sie das Einkommen als bezogen ailt. sobald es von der Gesellschaft bezogen ist, Für die Gesellschaft bedeutet aber der Ablauf eines Geschäftsjahrs lediglich das Ende eines Zeitraums, dessen Gesamtergebnis in einer Summe zu ermitteln ist. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahrs ist das Gesamtergebnis erzielt und bedarf nur noch der Ermittluna. Bei körperschaftssteuerpflichtigen Gesellschaften ist es als Einkommen der Gesellschaft. bei nicht pflichtigen als Einkommen der einzelnen Gesellschafter zu versteuern. Etwas anderes ist aber der Geschäftsgewinn, der nach dem Gesell⸗ schaftsvertrag unter die Gesellschafter zu verteilen ist. Dieser richtet sich zwar auch nach dem Ergebnis des Geschäftsiahrs. er entsteht jedoch erst mit der Feststelluna der Bilanz. die ein Willensakt der geschäfts⸗ führenden Gesellschafter ist. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahrs erlangt der einzelne Gesellschafter zunächst nur einen Anspruch auf
1. Handelsregister.
Allenstein. 1 [4516] In unser Handelsregister A haben wir
heute unter Nr. 328 bei der Firma Volks⸗
blattdruckerei Bruno v. Tempski in Allen⸗
stein folgendes eingetragen:
Die Firma ist infolge Ueberganges an die Ermländische Verlagsgesellschaft m
unter Nr. 83
Altenburg Firma Gebr. chaft mit
körperschaftssteuer⸗-
b. H. in Braunsberg hier gelöscht. Sie ist neu eingetragen als Volksblattdruckerei — 1 Ermländische Verlagsgesellschaft m. b. H. in Braunsberg in unserm Handelsregister B
Allenftein, den 27. März 1925. Amtsgericht.
Thür. Naumann, beschränkter
Feststellung der Bilanz in angemessener Zeit, keinen unmittelbaren Anspruch auf Gutschrift oder Auszahlung des Anteils am Geschäfts⸗ gewinn. Deshalb ist auch der Geschäftsgewinn bei Gesellschaftern⸗ die nicht als Mitinhaber des Betriebs gelten, wie der stille Gesell⸗ schafter, erst im Jahre der Bilanzfeststellung steuerbares Einkommen. Danach entsteht bei offenen Handelsgesellschaften und Kommandit⸗ gesellschaften, bei denen der Gewinn den Kavitalanteilen nicht zu⸗ zuschreiben ist. eine Schuld der Gesellschaft an die Gesellschafter in Höhe der Gewinnanteile erst mit der Bilanzfeststellung. Im vor⸗ liegenden Falle sind also die Gewinnansprüche erst im März 1923 als Forderungen entstanden und können daher von dem auf den 31. Dezember 1922 festzustellenden Betriebsvermögen nicht abgezogen werden. Dies Ergebnis ist auch wirtschaftlich gerechtfertigt. Denn tatsächlich ist die Lage der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gewinne den Kapitalanteilen zuzuschreiben sind, und solchen, bei denen dies ausgeschlossen ist nicht erheblich verschieden. Auch die ersteren können regelmäßig, nämlich nach § 122 des Handelsgesetzbuchs, foweit es nicht zum offenbaren Schaden der Gesellschaft ist, die Aus⸗ zahlung des festgestellten Jahresgewinns verlangen. Sie können also der Gesellschaft in demselben Zeitpunkt Betriebsmittel entziehen wie die Gesellschafter der anderen Art. Bei ersteren ist aber zweifellos das Entstehen einer Forderung mit dem Ablauf des Geschäftsjahrs nicht anzunehmen. (Urteil vom 11. März 1925 VI A 76 — 76/25.) 35. Bemessung der öA eines Generalagenten für Versicherungsgesellschaften. Der Steuerpflichtige ist Generalagent bei drei Versicherungsgesellschaften und Vertreter für zwei Generalagenturen von Versicherungsgesell⸗ schaften. Er betätigt sich außerdem noch als Grundstücks⸗ und Hypo⸗ thekenmakler. Als selbstandiger Gewerbetreibender will er mit 2 v. seines Umsatzes zu den Vorauszahlungen herangezogen werden. Die Vorbehörden haben dies abgelehnt und ihn nach dem 2. Abschnitt G. IX der 1. Durchführungsbestimmungen und Art. 1. § 7 der II Steuernotverordnung mit 9 vH des Ueberschusses über die Werbungs⸗ kosten besteuert. Die weitere Beschwerde ist zulässig, aber nicht be⸗ gründet Der Pflichtige unterhält nach seinen eigenen Angaben und den damit übereinstimmenden Feststellungen der Vorbehörden selb⸗ ständigen Gewerbebetrieb. Es handelt sich also um einen Fall von Artikel 1 § 5 der I1. Steuernotverordmung. Daß die Vorauszahlungen nicht nach Artikel 1 § 5 Abs. 1 und 2 der II. Steuernotverordnung berechnet worden sind. steht der Anwendung von Artikel 1 § 37 Abs. 1 Satz 2 der II. Steuernotverordnuna nicht entgegen. Die weitere Beschwerde ist aber nicht begründet. Wie die Vorbehörde mit Recht ausgeführt hat, gehört der Pflichtige nach der Art seiner hauptsächlichen Tätigkeit zu den Handlungsagenten im Sinne von § 84 des Handelsgesetzbuchs, val §§ 1 Abs. 1 und Abs 2 Nr. 3 und Nr. 7. 210 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs und 8§ 43 ff. des Ver⸗ sicherungsvertragsgesetzes, die keine Begriffsbestimmungen der Ver⸗ sicherungsagenten enthalten sondern für den Regelfall die umfassendere des Handelsgesetzbuchs voraussetzen. Handlungsagenten und Handels⸗ makler werden aber, obrvohl sie an sich selbständige Gewerbetreibende sind, auf Grund von Artikel 1 § 5 Abs. 3 und 2. Abschnitt G. IX der I. Durchführungsbestimmungen bei der Bemessung der Vorauszahlungen nicht wie die Gewerbetreibenden, sondern wie die freien Berufe und die anderen in Artikel I § 7 der II. Steuernotverordnung auf⸗ Fühfben Erwerbsaruppen behandelt. Diese Regelung hat ihren rund und ihre Rechtfertiguna darin, daß die Handlung ten, Handelsmakler, Bücherrevisoren, Rechtskonsulenten usw. im Gegen⸗ satze zu sonstigen Gewerbetreibenden ein nennenswertes Betriebsver⸗ mögen im Regelfalle nicht haben und daß ihre Einnahmen nach Ab 7 etwaiger Werbunaskosten schon Reineinnahmen darstellen oder solchen wenigstens stark nähern. so daß eine Belastung von 2 vH der um die Löhne und Gehälter gekürzten Betriebseinnahmen zu gering sein würde (Beschluß vom 4. März 1925 VI B 10,25.) - 36. Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Rechts⸗ mittelverzichts. Eine Schweizerin, in der Schweiz wohnhaft, hielt sich vom Frühjahr 1921 bis Juli 1923 in Deutschland zur Pflege einer schwer erkrankten Verwandten auf. Zur Sicherung der dem Reiche gegen die Schweigerin zustehenden Ansprüche auf Vermögen⸗ steuer, Ein kommensteuer 19200/21 und 1922 und der zu gewärtigenden Hintemiehungsstrafen ergingen am 18. und 26. Mai 1923 Arrest⸗ anordmungen,. Auch wurde das Strafverfahren gegen die Schweizerin eingeleitet. Am 29. Mai 1923 unterwarf sich die Schwveizerin zur Niederschrift eines Beamten des Finanzamts nach § 410 der Reichs⸗ abgabenordnung einer Gesamtgeldstrafe von 100 020 000 ℳ. Dabei erkannte sie auch die Steuerfestsetzung als zutreffend an und verzichtete auf Einlegung von Rechtsmitteln. Die Steuern waren am Rande der Niederschrift zusammengestellt und betrugen für die Einkommensteuer 1920/21, 1922 insgesamt 779 660 ℳ. Schließlich erklärte sie in der Niederschrift auch noch daßr sollten durch die nachzuliefernden Belege über die Höhe ihres Einkommens und Vermögens höhere Steuerfest⸗ setzungen gerechtfertiat sein, sie diese Steuerfestsetzungen anerkenne und sich der dann zu erhöhenden Strafe im Sinne obigen Wortlauts unterwerfe. Auf Vorlage hat das Landesfinanzamt die Unterwerfungs⸗ verhandlung am 5. Juli 1923 genehmigt. Nachdem die Pflichtige selbst bereits im August 1923 ihre in der Unterwerfungsverhandlung ent⸗ haltenen Erklärungen angefochten hatte. weil sie mangels eines Wohn⸗ sitzes oder eines dauernden Aufenthalts in Deutschland überhaupt nicht steuewpflichtia und über diese wahre Rechtslage getäuscht worden sei, und nachdem die Vertreter der Beschwerdeführerin um Uebersendung von Steuerbescheiden gebeten hatten., trat der Steuevausschuß am 27. September 1923 zusammen und veranlagte die Beschwerdeführerin entsprechend der Unterwerfunasverhandlung. Dabei wunde die Ein⸗
“ ung Altenburg (Abt. B r. 112 H.⸗R.) — siehe Leipzig.
Altona, Eilbe. [4517] 8 (Nr. 12.) Eintragungen ins Handels⸗
register: 26. März 1925: — B 238. H. W. Köbner & Co. Ge⸗ sellschaft mit beschränkter . Altona: Durch Beschluß der Gesell⸗ schafterversammlung vom I1.
Reichsmark kapital Durch den
[4611] Gesell⸗ Haftung
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1925 ist die Gesellschaft auf 300 000 umgestellt. beträgt eichen Beschluß ist der Ge⸗ sellschaftsvertrag in § 4 dementsprechend
geändert. +†B 273. C. Kelting Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Altona: Die Ge⸗ sellschafterversammlung vom 27. November 1924 hat die Umstellung der Gesellschaft Februar- durch Heraufsetzung des Stammhbapitals
kommensteuer für 1922 auf 690 000 ℳ, für 1921 auf 81 600 ℳ und für 1920 au: 8060 ℳ festgesetzt. Die Bescheide wurden am 28. Ja-. nuar 1924 zugestellt. Die Einsprüche der Pflichtigen aegen die Steuer-⸗ bescheide wurden in Rücksicht auf den bei der Unterwerfungsverhand⸗ lung erklärten Rechtsmittelverzicht als unzulässig verworfen. In de Berufung wurden die Einkommensteuerveranlagungen für 1920 und 1921 auf Grund von Artikel XIX § 4 der II. Steuernotverordnung für erlediat erklärt und die Bescheide nebst der Einspruchsentscheidung aufgehoben. Bezüglich der Einkommensteuer 1922 wurde die Berufung als unbegründet zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Pflichtigen ist begründet. Nach § 231 Abs. 2 der Reichsabgaben⸗ ordnung kann ein Rechtsmittel eingelegt werden, sobald der Be⸗ scheid vorliegt. Durch diese Vorschrift sollte verhütet werden daß Rechtsmittel, die vor der die Rechtsmittelfrist in Lauf setzenden Zu⸗ stellung des Bescheids (§ 231 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung) eingelegt wurden. entsprechend der Neiaung der bisherigen Recht⸗ sprechung als unzulässig verworfen wurden, Der im § 233 der Reichs⸗ abgabenordnung geregelte Verzicht auf Einleaung eines Rechts⸗ mittels und die Gebundenheit des Pflichtigen an den erklärten Verzicht im Sinne von § 233 Abs. 1 Satz 2 der Reichsabgabenordnung setzen voraus, daß der Bescheid ergangen ist. Die Reichsabgabenordnung ent⸗ hält keine Vorschriften darüber, wie ein vor dem Vorliegen des Be⸗ scheids erklärter Rechtsmittelverzicht zu behandeln ist Ob aus der Unzulässigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels vor dem Vorliegen des Bescheids unter allen Umständen auch die Unmlässiakeit eines im voraus erklärten Verzichts gefolgert werden muß., oder ob nicht viel⸗ mehr unter bestimmten Voraussetzungen auch schon vor dem Vorliegen des Bescheids auf ein Rechtsmittel wirksam verzichtet werden kann, braucht nicht erörtert zu werden. Jedenfalls gebieten das gegenüber den Belangen des Reichs im Rahmen der Reichsabgabenordnung gleichfalls anerkannte Rechtsschubbedürfnis des einzelnen und damik die Rücksicht auf die Rechtssicherheit, daß einem vor dem Ergehen des Bescheids erklärten Verzicht die Wirksamkeit insoweit versagt wird, als ihre Anerkennung den Pflichtigen der Willkür der Behörde preis⸗ geben würde. Im vorliegenden Falle handelt es sich um die Ein⸗ kommensteuer f922, also um eine Steuer. bei deren Veranlagung die Ausschüsse nach § 25 der Reichsabgabenordnung mitzuwirken haben. Für das Unterwerfungsverfahren ist das Finanzamt vorbehaltlich der etwa erforderlichen Genehmigung des Präsidenten des Landesfinang⸗ amts allein zuständig. § 410 der Reichsabgabenordnung, § 2 der Ver,⸗ ordnung vom 1. November 1921 (Reichsgesetzblatt S. 1328) Räumt man einem Rechtsmittelverzichte, der bei der Unterwerfungsverhand⸗ lung gegenüber dem die Einkommensteuer ohne Zuziehung des Aus⸗ schusses festsetzenden Finanzamt erklärt wird, Wirksamkeit ein, so bringt das den Pflichtigen in die Gefahr, daß, der Ausschuß aus⸗ geschaltet wird und dasß es damit zu einer ordnungsgemäßen Ver⸗ anlagung des Pflichtigen überhaupt nicht kommt. Gegen der⸗ artige Möglichkeiten muß der Pflichtige, der zudem seine Er⸗ klärungen unter dem Drucke des gegen ihn gerichteten Straf⸗ verfahrens abagibt, geschützt werden. Demgegenüber hat die Rücksicht auf möglichste Vereinfachung des Verfahrens durch eine Verbindung von Unterwerfungsverhandlung und Steuerfest⸗ fetzunag, in dem das Finanzamt auch bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen allein die Steuer festsetzt, zurückzutreten. Das kann in der Zukunft um so eher ertragen werden als die Strafe regelmäßig nicht mehr wie bisher in einem Vielfachen des hinter⸗ zogenen Steuerbetrags besteht, val. 3. B. § 53 des Einkommensteuer⸗ gesetzes in Verbindung mit § 359 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung der ursprünglichen Fassung, sondern im Rahmen des § 350 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung in der Fassung von Artikel I § 56 Nr. 1 a der III. Steuernotverordnung frei festaesetzt werden kann. val. dazu § 410 der Reichsabgabenordnung und 8§ 1. 3 der Verordnung vom 1. No⸗ vember 1921. Da der bei der Unterwerfungsverhandluna erklärte Rechtsmittelverzicht unnwirksam ist, steht er der Anfechtung des der Pflichtigen am 28. Januar 1924 zugestellten Steuerbescheids nicht entgegen. Die von der Wirksamkeit des Verzichts ausgehenden Ein⸗ spruchs⸗ und Berufungsenkscheidungen müssen daber aufgehoben werden. Der Fall wird zur Prüfung des Steuerbescheids auf seine sachlichen Grundlagen an Las Finanzgericht zurückverwiesen. Falls diese Prüfung ergibt, daß die Voraussetzungen für die Steuerpflicht der Beschwerde⸗ führerin nach § 2 des Einkommensteuengesetzes fehlen, sind daraus die Folgerungen im Sinne einer Freistellung der Pflichtigen zu ziehen. Eine Auslegung der in der Unterwerfungsverhandlung abgegebenen Erklärungen der Pflichtigen dahin, daß sie ihre Steuerpflicht ver⸗ traglich anerkannt habe, steht der sachlichen Prüfung und der sch etwa daraus ergebenden Verpflichtung zur Freistellung schon deshalb nicht im Wege, weil die Verfahrensbeteiligten über den öffentlich⸗ rechtlichen Steueranspruch nicht verfügen können und deshalb eine gesetzlich nicht bestehende Steuerpflicht nicht durch Vertrag begründet werden kann. Für den Fall der Verneinung der Steuerpflicht entfällt ohne weiteres auch die Grundlage für eine im Bescheide vom 29. Ja⸗ nuar 1924 ausgesprochene Aufwertuna des Reststeuerbetrags von 263 560 ℳ. Im übrigen trifft die vom Berufungsurteil vertretene Ansicht, daß die Aufwertung nicht angefochten werden könne. nicht zu. Die Aufwertung. d. h. die Inanspruchnahme für das, was der Pflichtige nach der Aufwertungsverordnung in Verbindung mit dem einzelnen Steuergesetz zu leisten hat. bedeutet nach feststehender Rechtsprechung des Reichsfinanshofs nicht eine Hebungsmaßnahme, sondern die Geltendmachung einer Steuerforderung, und der Auf⸗ wertungsbescheid unterlieat daher den gegen den Steuerbescheid ge⸗ gebenen Rechtsmitteln (8§ 211. 217, 220 der Reichsabgabenordnung) (Urteil vom 25. Februar 1925 VI A 39/25).
auf 60 000 Reichsmark beschlossen. Der § 3 des Gesellschaftsvertrags ist gemäß notarieller Beurkundung vom 17. Februar 1925 geändert worden.
B 472. Ernst Spardel Aktiengesell⸗ ichaft Säcke Industrie, Altona, Elbe: Die Prokara für Fräabehn Brei⸗ mann ist erloschen; dem Fräulein Anni Klüthmann, Hamburg, ist Prokura erteilt.
B 499. Wilja Schuh Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Altona:
Das Stamm⸗ 300 000 Reichsmark.
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