in Untersteinbach: die Nichtigkeit dieser Genossenschaften (§ 50 Abs. 2 der Durch⸗ führungsverordnung vom 28. März 1924
rdnung über Goldbilanzen). 11. April 1925 neu: die Firma Darlehenskassenverein 2bgv g ; ein⸗
☛ —5 chaft mit un⸗ schränkter Haftpfli Sitz in Unter⸗ teinbach.
t
Das Statul ist vom 8. Fe⸗ 5. Gegenstand des Unter⸗ nehmens: Der Verein hat den Zweck, ün⸗ Mitgliedern die R. 1 Ge⸗ chäfts. und Wirtschaftsbetrieb nötigen Geldmittel ir Feeseie Darlehen zu beschaffen sowie Gelegenheit zu geben, müßig liegende Gelder verzinslich anzu⸗ 2 Außerdem kann derselbe für seine itglieder den gemeinschaftlichen Ankauf landwirtschaftlicher Bedarfsgegenstände so⸗ wie den gemeinschaftlichen Verkauf land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse vermitteln. Mit dem Verein kann eine Sparkasse ver⸗ bunden werden. Der Verein ist ein ge⸗ meinnütziges Unternehmen und erstrebt die wirtschaftliche und sittliche Wohlfahrt seiner Mitglieder durch Kontrolle der Kreditverwendung, durch Gewöhnung an Pünktlichkeit, Wirtschaftlichkeit’“ und parsamkeit, und durch Pflege des Ge⸗
meinsinns. Amtsgericht Oehringen.
Pförien. [9062]
In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 11 Elektrizitäts⸗Verwertungs⸗ genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Niederjehser, eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. Februar 1925 aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Landwirte Reinhold Müller und Ernst Schneider, beide in Niederjehser, sind zu Liquidatoren bestellt.
Pförten, N. L., den 6. April 1925.
Amtsgericht. 1
Prüm. [9063]
In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 37 eingetragen worden: Gemein⸗ nütziger Bauverein eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht zu Stadtkyll. Das Statut datiert vom 23. November 1924. Gegenstand des Unternehmens ist, unbemittelten Familien esunde und zweckmäßig eingerichtete
Bohnungen in eigens erbauten, gemieteten oder angekauften Häusern zu billigen Preisen zu verschaffen. “
Prüm, den 6. April 1925.
Das Amtsgericht.
Quedlinburg. 9064]
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 29 eingetragenen Ditfurter Dreschgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Ditfurt folgendes eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 7. März 1925 und 20. März 1925 aufgelöst. Die bis⸗ herigen Vorstandsmitglieder sind Liqui⸗ datoren.
Quedlinburg, den 17. April 1925.
Das Amtsgericht.
Regensburg. [9065]
In das Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen:
I. Der durch Statut vom 19. März 1925 errichtete „Spar⸗ und Darlehens⸗ kassenverein Kneiting, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“ mit dem Sitz in Kneiting. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spar⸗ und Darlehensgeschäfts, um den Vereinsmitgliedern: 1. die Anläge ihrer Gelder zu erleichtern, 2. die zu ihrem Geschäfts⸗ und Wirtschaftsbetrieb nötigen Geldmittel zu beschaffen, 3. den Verkauf ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse und den Bezug von solchen Waren zu bewirken, die ihrer Natur nach ausschleßlich für den landwirtschaftlichen Betrieb bestimmt sind, und 4. Maschinen, Geräte und andere Gegenstände des landwirtschaftlichen Be⸗ zu beschaffen und zur Benützung zu überlassen.
II. Der durch Statut vom 9. April 1925 crrichtete „Darlehenskasseuverein Peising u. Umgebung, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“ mit dem Sitz in Peising. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spar⸗ und Darlehensgeschäfts zu dem Zweck den Vereinsmitgliedern: 1. die u ihrem Geschäfts⸗ und Wirtschafts⸗ eetrieb nötigen Geldmittel zu beschaffen, 2. die Anlage ihrer Gelder zu erleichtern, 3. den Verkauf ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse und den Bezug von ihrer Natur nach ausschließlich für den land⸗ wirtschaftlichen Betrieb bestimmten Waren zu bewirken und 4. Maschinen, Geräte und andere ⸗Gegenstände des landwirtschaft⸗ lichen Betriebs zu beschaffen und zur Be⸗ nützung zu überlassen.
9 egensburg, den 17. April 1925.
Amtsgericht — Registergericht.
Rudolstadt. [9066]
Im Genossenschaftsregister ist unter Nr. 44 mit Satzungen vom 2. März 1925 die Siedlungsgenossenschaft „Eigene Scholle“ eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Rudolstadt ein⸗ getragen worden.
Gegenstand des Unternehmens ist, Krieogsbeschädigten, Kriegsteilnehmern und deren Hinterbliebenen, Sozialrentnern, Beamten, Arbeitern r Reichsverwal⸗ tungen innerhalb des Kreises Rudolstadt dei Beschaffung von Siedlungsland geen⸗ lich zu sein, preiswerte, gesunde und zweck⸗ mäßig eingerichtete Wohnungen in eigenen oder Genossenschafshäusern zu beschaffen, landwirtschaftliche Siedlungen im kleinen Umfeang bereit zu stellen, Gegenstände des landwirtschaftlichen und gewerblichen Be⸗
Vorschüsse und
1 rredite zu gewähren sowie im allgemeinen Spartätigkeit zu fördern. Rudolstadt, den 9. April 1925. 8 Thüringisches Amtsgericht.
Sagan. [9067]
Die Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m.
u. H. in Eckersdorf (G.⸗R. 17) ist nichtig. mtsgericht Sagan, den 16.4. 1925.
Sigmaringen. 9068] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 57 die Bezugs⸗ und Absatz⸗ genossenschaft des Bauernvereins g eingetragene Genossenschaft mit beschränkler Haftpflicht in. Vilsingen eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Ankauf landwirt⸗ schoftlicher und der gemein⸗ schaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Er⸗ zeugnisse. Statut vom 1. April 1925. Sigmaringen, den 14. April 1925. Das Amtsgericht. Sinsheim, Elsenz. 19069] Genossenschaftsregistereintrag Band I O.⸗Z. 48: „Ländlicher Creditwverein ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Daisbach“ Statut vom 26. März 1925. Gegenstand des Unter⸗ nehmens: Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs sowie zur Förderung des Sparsinns. Sinsheim, den 11. April 1925. Bar. Amktsgericht.
Sontra. . [9070]
In das hiesige Genossenschaftsregister unter Nr. 7 ist bei der Genossenschaft Konsum⸗ und Sypargenossenschaft für Sontra und Umgegend, e. G. m. b. H. in Sontra heute eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 5. April 1925 aufgelöst, und zu öu“ find bestellt: 1. Lehrer Weber, Weißenborn, 2. Fräulein Zwirner, Bebra, 3. Müller Karl Neuendorf, Sontra, 4. Maurer Adam Engel, Wichmannshausen, 5. Weiß⸗ bindermeister Adam Möller, Diemerode. — Gen.⸗Reg. 7/29. —
Sontra, den 15. April 1925.
Das Amtsgericht.
Steele. [9071] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 31 die Firma Spar⸗ und Baugenossenschaft „Familienwohl“, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Steele ein⸗ getragen. Das Statut ist am 27. März 1925 festgestellt. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist das Verschaffen gesunder und zweckmäßig eingerichteter Wohnungen für ihre kinderreichen, unbemittelten Mit⸗ glieder in eigens erbauten oder angekauften Häusern zu billigen Preisen. Steele, den 4. April 1925. Das Amtsgericht.
Stettin. [9072] In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 9 („Stettiner Bauverein e. G. m. b. H.“ in Stettin) eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. September 1924 ist das Stakut ge⸗ ändert. Der Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist fortan: 1. der Bau, Erwerb und die Verwaltung von Wohnhäusern mit Kleinwohnungen in der im § 2 der Verordnung des Reichsfinanzministers vom 12. Juni 1921 zum § 59 des Einkommensteuergesetzes vorgeschriebenen Größe zum Vermieten der Wohnungen ausschließlich an die Genossen und der Bau von Wohnungen zum Verkauf an die Genossen. Der Verkauf von Einzelhäusern oder Wohnungen an die Genossen erfolgt aber nur unter der vertraglichen Bedin⸗ gung, daß bei Weiterveräußerung oder Weitervermietung der Genosse einen un⸗ angemessenen Gewinn nicht erzielt, 2. die Annahme von Spareinlagen und deren Verwendung im Betrieb der Genossenschaft. Amtsgericht Stettin, 11. März 1925.
Stettin. [9073] In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 181 („Siedlungs⸗Werkgemein⸗ schaft Stettin⸗Bredow, e. G. m. b. H.“ in Stettin) eingetragen: Durch Beschluß der Generalversammlung. vom 30. Januar 1925 ist das Statut geändert. Die Ge⸗ nossenschaft bezweckt ferner. Minder⸗ bemittelten gesunde und zweckmäßig ein⸗ gerichtete Wohnungen mit Gartenland zu billigen Preisen zu verschaffen. Amtsgericht Stettin, 12. März 1925.
Tauberbischofsheim. [9074]
Genossenschafksregister Band I O.⸗Z. 28 — „Ländlicher Kreditverein Hochhausen, e. G. m. u. H.“ in Hochhausen —: Die Firma wurde geändert in „Spar⸗ und Darlehenskasse e. G. m. u. H.“ Gegen⸗ stand des Unternehmens ist 1. Betrieb einer Spar⸗ und Darlehenskasse, 2. Ge⸗ meinschaftlicher Einkauf von Verbrauchs⸗ stoffen und Gegenständen des landwirt⸗ schaftlichen Betriebs. 3. Gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, 4. Gemeinsame Anlage, Unterhaltung und Betrieb einer maschinellen Drescherei.
Tauberbischofsheim, den 14. April 1925.
Amtsgericht.
Traunstein. [9075] Genossenschaftsregister.
Neueintrag: Baugenossenschaft Neu⸗ ötting E. G. m. b. H. Sitz Neuötting. Stakut vom 11. 2. 1925. Gegenstand des Unternehmens ist, den Mitgliedern ge⸗ sunde und nweckmäßig eingerichtete Klein⸗ wohnungen in eigens erbauten oder an⸗ gekauften Häusern zu billigen Preisen zu verschaffen, und zar durch Ueberlassung zu Eigentum oder in Miete.
Traunstein, 15. 4. 1925. “
ehs zu beschaffen und zu diesem Zweck
Registergericht.
1u
Weissen fels.
In unser Genossenschaftsregister Nr. 46, Siedlungs⸗Baugenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Prittitz, ist am 6. April 1925 eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 2. März 1924 aufgelöst und in Ligui⸗ dation getreten Liquidatoren: 1. Karl Trommer, Plennschütz, 2. Hermann Kahnt, Prittitz
Amtsgericht Weißenfels.
Wesermünde-Lehe.
Im Genossenschaftsregister getragen worden:
1. am 18. 3 25 u der schaftlichen Bezugsgenossenschaft stedt, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ (Nr. 33): Der Vollhöfner Friedrich Mangels in Ring⸗ stedt ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Landwirt Klaus Gerdes in Ringstedt getreten.
2. am 8. 4. 25 zu der „Landwirtschaft⸗ lichen Bezugsgenossenschaft Flögeln, ein⸗ getragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Flögeln (Nr. 31), daß der Kaufmann und Land⸗ wirt H. Meyer in Flögeln aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Landwirt Johann Wilkens jun. in Flögeln getreten ist.
Amtsgericht Wesermünde⸗Lehe, 8. 4. 25
[9082] Wichl, Kr. Gummersbach. Im hiesigen Genossenschaftsregister ist heute folgendes eingetragen: Der Be⸗ amten⸗ und Arbeiter⸗Konsum e. G. m. b. H. in Dieringhausen ist mit der All⸗ gemeinen Verbrauchsgenossenschaft für das Oberbergische Land e. G. m. b. H. in Osberghausen derart verschmolzen, daß letztere die übernehmende Genossen⸗ schaft ist. Wiehl, 15. April 1925. Amtsgericht.
Wiesloch. [9083] Genossenschaftsregister Bd. I O.⸗Z. 8, Firma Kreditverein Malsch, e. G. m. u. H. in Malsch: Durch General⸗ versammlung vom 22. März 1925 wurden die §§ 3 und 22. Abs. 1 des Statuts geändert. Wiesloch, 16. April 1925. Bad. Amtsgericht.
5. Musterregister.
(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)
Auerbach, Vogtl. [9607
Im hiesigen Musterregister ist ein⸗ getragen worden:
Nr. 688. Eduard Keffel Aktiengesell⸗ schaft in Tannenbergsthal, ein versiegelter Briefumschlag, enthaltend 9 Muster von bedrucktem Wachstuch. Fabriknummern 1942 E, 1943 E. 1944 E. 1945 E, 1946 E, 1947 E, 1948 E, 1949 E und 5799, auch in anderen Farbstellungen herstellbar und als Tischbelagstoff, für Wandbekleidung und vielseitige andere Zwecke zu verwenden, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 11. April 1925, Vorm. 11 Uhr.
Sächs. Amtsgericht Auerbach, den 16. April 1925.
7. Konkurse und Geschäftsaufsicht.
Berlin. [9597)] Ueber das Vermögen der Frau Gertrud Wreschinski, geb. Bucklitsch, in Berlin, Grünstraße 21, Firma: Rose und Co, Wohnung: Berlin⸗Wilmersdorf, Uhland⸗ straße 116/117, ist heute, Vormittags 11 Uhr, von dem Amtsgericht Berlin⸗ Mitte das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Schuster in Berlin, Königgrätzer Straße 85. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 10. Juni 1925. Erste Gläubiger⸗ versammlung am 13. Mai 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Prüfungstermin am 15. Juli 1925, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, IIL. Stvckwerk, Zimmer Nr. 106. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis 12. Mai 1925. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abteilung 84, N. 131. 25 a, den 17. 4. 1925.
Bernburg. [9598] Ueber den Nachlaß der verstorbenen Ehefrau Elsa Richter, verw. gew. Riegel⸗ mann geb Knaul, in Bernburg, Magde⸗ burger Str. 6, wird heute, am 17. April 1925, Nachmittags 1 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet Verwalter: Bücher⸗ revisor August Lehmann in Bernburg Offener Arrest mit Anzeige⸗ und Anmelde⸗ frist bis zum 18. Mai 1925 Erste Gläubigerversammlung am 13 Mai 1925. Vormittags 10 Uhr, und Prüfungstermin am 27. Mai 1925, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 39. G Bernburg, den 17. April 1925. Das Amtsgericht. u“
Darmstadt. [8946]
Ueber das Vermögen der Firma Meda⸗ werk Paul Meltzer, Aktiengesellschaft in Darmstadt, Holzbauwerke, ist heute, am 14. April 1925, Vormittags 11 Uhr 30 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet worden Der Rechtsanwalt Dr. Klein in Darmstadt ist zum Konkursverwalte: ernannt. Offener Arrest mit Anzeigefrist
[9081] ist ein⸗
„Landwirt⸗ Ring⸗
und Forderungsmeldefrist sind bis zum
2 1“ 8 — Mai 1925 bestimmt, erste
“ “ Gläubiger⸗ versammlung und allgemeiner Prüfungs⸗ termin auf Montag, den 22. Juni 1925. Vormittags 9 Uor vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 20 2, Neues Gerichts⸗ gebäude, am Mathildenplatz, anberaumt. Darmstadt, den 14 April 1925. Hessisches Amtsgericht I.
Dresden. [8947) Ueber das Vermögen der Curt Heinze Aktiengesellschaft in Dresden, Nitkolai⸗ straße 22 und Blumenstraße 103, die da⸗ selbst die Herstellung von Oefen und Heiz⸗ körpern aller Art betreibt, wird heute. am 17. April 1925, Nachmittags 2 ¾ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Seyler in Dresden⸗A., Pirnaische Straße 1. Anmeldefrist bis zum 9. Mai 1925. Wahl⸗ termin: 15. Mai 1925, Vormittags 9 ¾ Uhr. Prüfungstermin: 29. Mai 1925, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 9 Mai 1925. Amtsgericht Dresden. Abteilung II.
Magdeburg. [9601] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Karl Heier in Magdeburg, Knochenhauer⸗ ufer Nr. 81, Ecke Johannisberg, ist am 17. April 1925, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet und der offene Arrest erlassen worden. Konkursverwalter: Kaufmann Wilhelm Schumann, hier, Walter⸗Rathenau⸗Straße 59. Anmelde⸗ und Anzeigefrist bis zum 15. Mai 1925. Erste Gläubigerversammlung am 15. Mai 1925, Mittags 12 Uhr. Prüfungstermin am 9. Juni 1925, Nachmittags 12 ½ Uhr. Magdeburg, den 17. April 1925. Das Amtsgericht A. Abt. 8.
Magdeburg. [9600]
Ueber das Vermögen der Firma Ba⸗ johr & Lütke Nachf., persönlich haftender Gesellschafter Kaufmann Hellmuth Lüth, Kommanditgesellschaft. Schokoladen⸗ und Zuckerwaren⸗Großhandlung in Magde⸗ burg, Bahnhofstraße 34, ist am 18. April 1925, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet und der offene Arrest erlassen worden. Konkursverwalter: Kaufmann Wilhelm Schumann in Magde⸗ burg, Walter⸗Rathenau⸗Straße 59. An⸗ melde⸗ und Anzeigefrist bis zum 15. Mai 1925. Erste Gläubigerversammlung am 15. Mai 1925, Mittags 12 ½ Uhr. Prü⸗ fungstermin am 9. Juni 1925, Nach⸗
mittags 1 Uhr. Magdeburg, den 18. April 19 25. Abt. 8.
Das Amtsgericht A.
München. [8992]
Ueber das Se,g der Baustoff Aktiengesellschaft in München, Tal 54, wurde am 15. April 1925, Nachmittags 7 ¼ Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter ist Rechtsanwalt Justizrat Gaab in München, Neuhauser Straße 16. Offener Arrest nach K.⸗O. § 118 mit Anzeigefrist bis 7. Mai 1925 ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforde⸗ rungen im Zimmer Nr. 642/III, Elisen⸗ straße 2 a, bis 7. Mai 1925. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters. eines Gläubigerausschusses und wegen der in K.⸗O. §§ 132, 134, 137 bezeichneten Angelegenheiten sowie allgemeiner Prü⸗ fungstermin Donnerstag, 14. Mai 1925, Vorm. 8 ½ Uhr, Zimmer 653/III, Elisen⸗
straße 2 a. 8
Amtsgericht München. Nortorf. [9602
Ueber das Vermögen der Firma Hermann
Wehling & Co., Holzschuhwarenfabrik, Nortorf, wird heute, am 18. April 1925, Mittags 12 ¾ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist der Makler Heinrich Glindemann. Nortorf Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 1. Mai 1925. Anmeldefrist bis 9. Mai 1925. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 18. Moaor 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr.
Amtsgericht Nortorf.
Schirgiswalde. [9605] Ueber das Vermögen der Firma Swo⸗ boda & Saring in Schirgiswalde wird heute, am 20. April 1925, Vormittags 10 ¼ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt Müller, hier. Anmeldefrift bis zum 20 Mai 1925. Wahl⸗ und Prüfungs⸗ termin am 27. Mai 1925, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzei epflicht bis zum 20. Mai 1925. Schirgiswalde den 20. April 1925.
“ Amtsgericht.
1“ 1
Bad Lausick. [9596] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Walter Erich Engert in Bad Lausick wird auf Antrag des Konkursverwalters hierdurch aufge⸗ hoben, weil keine den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechende Konkursmasse vor⸗ banden ist. Amtsgericht Bad Lausick, den 20. April 1925.
Berlin. (5948] In Sachen Strumpfhandelsgesellschaft Habermann & Markus, Berlin, Kaiser⸗ Wilhelm⸗Straße 35, Konkurs — 154. N. 227. 24 — soll die Verteilung der Masse erfolgen. Nach dem auf der Gerichts⸗ schreiberei des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abt. 154, niedergelegten Verzeichnis sind zu berücksichtigen: a) ℳ 5214,32 be⸗ vorrechtigte Forderungen, b) ℳ 75 971,41 nichtbevorrechtigte Forderungen. Der zur Verteilung verfügbare Massebestand dürfte etwa ℳ 3300 betragen. 1.“ Berlin, den 8. April 1925. u““ Klepboldt,
Cassel. [9599] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Exelsior G m. b. H. in Cassel wird nach erfolgter Abbaltung des Schlußtermins bierdurch aufgehoben. Cassel, den 17. April 1925. Amtsgericht. Abt. 7.
Pasewalk. [9603]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Reinhold Näcker in Pasewalk ist zur der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 11. Mai 1925, Vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Pasewalk, Zimmer Nr. 13, anberaumt.
Pasewalk, den 15. April 1925.
Sandersleben, Anhalt. [96041 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhwarenhändlers Willy Triebel in Sandersleben wird auf Grund des § 204 K⸗O. auf Antrag des Konkurs⸗ verwalters eingestellt, da sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Die Forderungen der Absonderungs⸗ berechtigten gemäß § 49 Ziffer 2 K.⸗O. übersteigen den Wert der Konkursmasse bei weitem. Sandersleben, den 17. April 19 25. Anhaltisches Amtsgericht. Strelitz, Alt. 1 [96061 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachers Otto Fried⸗ rich in Strelitz ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis Schlußtermin auf Sonnabend, den 16. Mai 1925, Vorm. hierselbst bestimmt. Die Schlußrechnung nebst Belegen und das Schlußverzeichnis liegen auf der Gerichtsschreiberei aus. Strelitz, den 20. April 1925. Amtsgericht. 1“
Charlottenburg. des Konkurses über das Vermögen der
tung Technischer Industrie⸗Bedart August Liersch in Berlin⸗Wilmersdorf, Fasanen⸗ straße 65, mit Zweigniederlassung in Frank⸗ furt a. O., Große Scharrnstraße 71, ist aufgehoben.
Charlottenburg, den 20. April 1925. Der Süstegebn. rin Amtsgerichts.
Göttingen. [9116] Ueber die Firma F. W. Lührig in Göttingen, Aktiengesellschaft, Fabrik für Angelgeräte, wird auf den Antrag der Vor⸗ standemitglieder Kaufmann Julius Lührig und Werkmeister Heinrich Donath vom 19. März 1925, heute, am 11. April. 1925, Vormittags 11 ½ Uhr, die Geschäfts⸗ aufsicht zur Abwendung eines Konkurses angeordnet. Der Rechtsanwalt Dr. Eckels in Göttingen wird zur Aufsichtsperson bestellt. —
Amtsgericht Göttingen, 11. April 1925.
Hamburg. [9594] Beschluß.
Die über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Heinrich G. R. Reichenbach, Export in Bifouterien und Galanteriewaren, Chemikalien, Spal⸗ dingstraße 160, angeordnete Geschäfts⸗ aufsicht wird aufgehoben, weil die Schuld⸗ nerin bis zum 17. April 1925 weder einen den Erfordernissen des § 41 Abs. 1 G.⸗A.⸗V. genügenden Antrag auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens eingereicht noch weitere Fristverlängerung unter den Voraussetzungen des § 66 Abs. 3 Ziffer 2 Satz 2 G⸗A⸗V. beantragt hat.
Hamburg, 18. April 1925.
Das Amtsgericht.
Heidelberg. [9466] Für die Firma Schneider & Cie. Aktiengesellschaft, Fabrik elektrotechnischer Spezialartikel in Heidelberg⸗Kirchheim wurde die Geschäftsaufsicht zur Abwen⸗ dung des Konkurses angeordnet. Auf⸗ sichtsperson ist Bücherrevisor Ruf hier, Werderplatz 2.
Heidelberg, den 16. April 1925.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 2.
Piorzheim, [9595] Die am 13. März 1925 über Friedrich Uhle, orthopädische Handschuh⸗ und Bandagenfabrik in Ersingen angeordnete Geschäftsaufsicht wurde aufgehoben, nach⸗ dem die Geschäftsaufsichtsperson sowie der Schuldner die Aufhebung beantragt haben. Pforzheim den 15 April 1925. Amtsgericht A. IV.
8. Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗
machungen der Eifenbahnen.
Personen⸗ und Gepäcktarif für den Ver⸗ kehr der Deutschen Reichsbahn mit den Kleinbahnen und Fähren im Bezirk der Reichsbahndirektion Oldenburg.
Nr. 624 des Tarifverzeichnisses Der Tarif für den obenbezeschneten Verkehr wird zum 1. Juni 1925 neu heraus⸗ gegeben Gleichzeitig werden die Fahr⸗ preise für die Schiffsstrecken im Verkehr mit Wangerooge und Spiekeroog erhöht. Reichsbahndirektion Oldenburg.
11 Verwalter der Masse.
Amtsgericht.
11 Uhr, vor dem Amtsgericht
Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung Tibal Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗
Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Reichsmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern hosten 0,30 Reichsmark.
Anzeigenpreis für den Naum
einer d gespaltenen Einheitszeile 1.— Reichsmark freibleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Reichsmark freibleibend.
Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzetgers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Fernsprecher: Zentrum 1573.
oftscheckronto: Berlin 41 821.
1925
Reichsbankgirokonto. Berlin, Donnerstag, den 23. April. Abends.
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
8 Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
Der Kaufmann Georg Schneider ist zum Reichs in Jquique (Chile) ernannt worden.
1 Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
Die Essigsäuresteuer beträgt vom 1. Mai 1925 ab: 1. für in Anrechnung auf das Betriebsrecht oder Hilfsbetriebs⸗ recht abgefertigte Essigsäure . 52,10 RM 2. für andere Essigsäure sowie für Essigsäure und Essig, die aus dem Ausland eingeführt werden . 78,15 für den Doppelzeutner wasserfreier Säure. Berlin, den 22. April 1925. 1 Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Reichsmonopolamt. J. V.: Dr. Fritzweiler.
8
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Reichsrat trat gestern abend unter dem Vorsitz des Reichsfinanzministers von Schlieben zu einer stark besuchten Vollsitzung zusammen, um die Entscheidung über die von der Regierung vorgelegten Steuer⸗ und Auf⸗ wertungsgesetze zu treffen. Vor Eintritt in die Tages⸗ ordnung ersuchte Ministerialdirktor Sachs, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, die Reichsregierung, in Fällen, wo der Reichsrat die nach § 85 Abs. 4 der Reichsverfassung erforderliche Zustimmung zur Er⸗ höhung oder Neueinsetzung von Ausgaben in den Haushalts⸗ plan durch den Reichstag nicht erteilt hat, der dem Reichstage hierüber zu machenden Vorlage die Gründe, die den Reichsrat zu seiner Ablehnung veranlaßt haben, beizufügen. Bezüglich des Notetats soll das nachgeholt werden. Reichsfinanzminister Dr. von Schlieben sagte dies zu, empfahl aber, die prin⸗ zipielle Entscheidung der Frage dem Geschäftsordnungsaus⸗ schuß zur Beratung zu überweisen.
Der Reichsrat trat darauf in die Beratung der Steuer⸗ gesetze ein. Zum Steuerüberleitungsgesetz erklärte
Ministerialdirigent Fer atsch als Berichterstatter, das Ueber⸗ leitungsgesetz stelle den Auftakt für die Reform auf dem Gebiet der direkten Steuern dar, die heute dem Reichsrat zur Beschlußfassung vorliege. Diese Reform bringe zunächst eine erfreuliche Sicher⸗ stellung der Steuerverwaltung in dem Sinne, daß erstmalig für das Jahr 1925 die Reichssteuern wieder im Wege des ordentlichen Ver⸗ anlagungsverfahrens ermittelt und festgesetzt werden. Damit falle dann auch das System der Vorauszahlungen weg Erwünscht mwäre es gewesen, wenn diese ordentliche Veranlagung bereits für das Jahr 1924 hätte eingeführt werden können. Die Mehrheit der Länder habe sich aber den Bedenken der Reichsregierung angeschlossen und sich mit der im Ueberleitungsgesetz getroffenen Regelung einver⸗ standen erklärt. Die Abänderungen, die die Ausschüsse beschlossen hätten, seien sämtlich in Uebereinstimmung mit der Reichsregierung erfolgt und nicht wesentlicher Natur. dem Gesetzentwurf wurde entsprechend dem Vorschlage Borichterstatters zugestimmt.
Zum Entwurf des Einkommensteuergesetzes führt der
Ausschußberichterstatter Ministerigldirigent Henatsch aus: Das Einkommensteuergesetz hat das System aus der früheren Zeit übernommen, daß die Veranlagung am Schluß des Steuerjahres er⸗ folgt, es hat darum auch das System der Vorauszahlung aufrecht⸗ erha ten. Mit Rücksicht auf die Bestimmung im Finanzausgleich⸗ gesetz, daß die Länder und Gemeinden das Recht erhalten, ihren Steuerbedarf in Form von Zuschlägen für das Rechnungsjahr zu er⸗ heben, lag der Gedanke nahe, auch die Veranlagung für die Ein⸗ kommensteuer dementsprechend anzupassen. Preußen hat im Ausschuß die Uebernahme des früheren preußischen Systems beantragt, daß für ein Rechnungsjahr die Veranlagung zu dem Steuersatz des abge⸗ laufenen Kalenderjahrs erfolgt. Obwohl von vielen Ländern die Vorzüge dieses Systems anerkannt worden sind, ist der preußische Antrag nicht angenommen worden. Die Ablehnung wurde damit be⸗ gründet, daß das preußische System wohl bei den früheren ruhigen
des 9
und festen Verhältnissen sich bewährt hat, daß aber die heutigen Zeitverhältnisse noch b Gewähr dafür bieten, daß die einzeinen
Jahre sich einigermaßen gleichen. Wenn demnach das System des Regierungsentwurfes angenommen wurde, so ist das mit Rücksicht auf die starken Konjunkturschwankungen der Gegenwart und unter der Voraussetzung geschehen, daß die Reichsregierung sich bereit er⸗ klärt, sobald eine Stabilisierung der Einkommenstewewverhältniffe eingetreten ist, an Stelle der Vorauszahlungen und nachträglichen Berechnung bei der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer ein Ver⸗ anlagungssystem einzuführen, nach welchem die Steuer für das Rechnungsjahr nach dem Ergebnis des abgelaufenen Kalenderjahres und, soweit es angängig ist, nach dem dreijährigen Durchschnitt ver⸗ anlagt wird. “ 8 8 1“
Reichszinanzminister von Schlieben erklärte, daß die Reichsregierung die schon im Ausschuß in diesem Sinne gegebene Zusage hier wiederholen könne.
Ministerialdirigent Henatsch bemerkte noch, daß von den im Ausschuß beschlossenen Abänderungen als eine der wichtigsten zu er⸗ wähnen sei, daß das Kinderprivileg bei den Lohnempfängern mit einer Ermäßigung von 2 vH schon beim dritten Kind, statt — wie der Entwurf vorsah eim vierten Kind beginne Der Russchuß empfehle die Annahme des Gesetzentwurfs mit den beschlossenen Aenderungen. — 1“ .
Als Vertreter Badens erklärte Ministerialdirektor Kempff: Die badische Regierung hat im Ausschuß verschiedene Anträge ge⸗ stellt, die eine sozialere Ausgestaltung der Gesetzentwürfe erreichen wollten. Es handelte sich in der Hauptsache um eine Erhöhung der Steuerleistungen bei den größeren Einkommen und um eine Er⸗ mäßigung des Lohnabzugs auf 8 vH., um eine Erhöhung der Körper⸗ schaftssteuer von 20 auf 25 vH und um die Besteuerung des Ver⸗ mögenszuwachses unter besonderer Heranziehung der Vermögen, die im Kriege und in der Nachkriegszeit sich vermehrt haben. Ich habe diese im Ausschuß abgelehnien Anträge hier erneut zu stellen. 1
Die badischen Anträge wurden gegen wenige Stimmen abgelehnt. Darauf gab
Ministerialdirekkor Kempff im Namen der badischen Regie⸗ rung folgende Erklärung ab: Durch die Gestaltung der Tarife in den Entwürfen des Einkommen⸗, Körperschafts⸗ und Vermögenssteuer⸗ gesetzes und durch den Verzicht auf die Erhebung einer Vermögens⸗ zuwachssteuer wird der große Besitz stark entlastet, und die Grund⸗ sätze sozialer Gerechtigkeit werden damit stark verletzt. Dies könnte an sich die badische Regierung veranlassen, die genannten Gesetze überhaupt abzulehnen. Wenn das nicht geschieht, so ist dafür nur die Hoffnung maßgebend, daß es gelingt, bei der Weiterberatung im Reichstag das nachzuholen, was im Reichsrat nicht erreicht worden ist.
Hierauf wurden auch einige Abänderungsanträge der hessischen Regierung, die eine stärkere Belastung des Besitzes wollen, gegen die Stimmen des Antragsstellers abgelehnt.
Auf eine Anregung des badischen Bevollmächtigten wiederholte Reichsfinanzminister von Schlieben die schon im Ausschuß gegebene Zusage, daß Lohnempfänger für eine Rückerstattung von Steuern die notwendigen tatsächlichen Angaben noch drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres machen können, und daß bei Ein⸗ kommen unter 900 ℳ jährlich die Steuer aus Billigkeitsgründen zurückerstattet werden soll, wenn der Steuerbetrag mehr als 10 ℳ
ausmacht. . 1“ 86 Bevollmächtiate Dr. Ritter
Der bayerische Staatsrat 1 von Wol f beantragte, die für die Landwirtschaft festgesetzten Voraus⸗ zahlungstermine des 15. Februar und 15. Mai zu dem einen Termin des 15. April zusammenzuziehen, an dem die Hälfte zu zahlen während die andere Hälfte am 15. November zu erheben wäre.
Reichsfinanzminister von Schlieben bat um Ablehnung des Antrags, weil sonst die Zwischenräume zu groß sein würden.
Der bayerische Antrag wurde abgelehnt, worauf Staatsrat Ritter von Wolf für die bayerische Regierung folgende Erklärung abgab: Bayern stimmt dem Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zu, wenn es auch gewünscht hätte, daß im Tarif festgesetzt worden wäre, daß Einkommen von mehr als 198 000 Reichsmark einem Steuer⸗ satz von 40 statt 35 vH unterliegen. Aus dieser Zustimmung darf jedoch nicht gefolgert werden, daß Bayern seinen grundsätzlichen Standpunkt bezüglich der Wiederherstellung der Finanzhoheit der Länder aufgegeben hätte. Der gleiche Vorbehalt gilt auch für das Steuerüberleitungs⸗ und Körperschaftssteuergesetz.
Der Einkommensteuergesetzentwurf wurde hierauf in der Ausschußfassung angenommen, desgleichen das Körperschaftssteuergesetz in der von den Ausschüssen ge⸗ gebenen Fassung.
Zum Entwurf des Reichsbewertungsgesetzes führte der
Berichterstatter, Ministerialrat Dr. Hog, aus: Der Entwurf hat drei Teile: Einmal den, betreffend Unterscheidung des landwirt⸗ schaftlichen Vermögens in drei Gruppen auf zeitgemäßer und gerechter Grundlage, und zwar in Fortentwicklung der Grundsätze der Reichs⸗ abgabenordnung. Beim landwirtschaftlichen Vermögen 88 ein ein⸗ heitlicher Rahmen geschaffen werden in Form von Rahmengesetzen. Ferner hat der Entwurf als Neuerung zum Gegenstand die Mit⸗ wirkung von Ländern und Gemeinden bei der Bewertung. Die wertvollen Materialien und Erfahrungen der Länder und Gemeinden
ollen bei der Bewertung nutzbar gemacht werden. Und drittens ollen die Einheitswerte bei den Steuern zugrunde gelegt werden. Dieses dritte Ziel des Entwurfs bedeutet zweifellos einen starken Eingriff in die Steuerhoheit der Länder und Gemeinden. Trotzdem muß diese Konsequenz zur Vermeidung von Doppelarbeit mit in Kauf enommen werden. Nur für die Realsteuern der Länder und emeinden sind gewisse Ausnahmen vorbehalten. Ferner ist der Ausdruck „Die Werte gelten. „“ ersetzt worden durch „die Werte
sind auch zugrunde zu legen den Steuern der Länder und Gemeinden“. Die Landesgesetzgebung wird verpflichtet, sich dem Reichsrahmen zu fügen. Bezüglich der Uebergangsbestimmungen soll die Bindung für die Läuber und Gemeinden noch nicht für das Jahr 1925 gelten; sie kann noch um ein Jahr hinausgeschoben werden, wenn “ der Einheitswerte nach dem 1. April 1925 nicht rechtzeitig beende ist, um zuverlässig übersehen zu können, ob die festgestellten Werte den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und als gleichmäßig gelten können. Schließlich soll die Bindung der Länder und Gemeinden noch länger hinausgeschoben werden können mit, Rücksicht auf die Wohnungszwangswirtschaft. Auf Antrag der Länder und unter voller Zustimmung der Reichsregierung wird der Grundsatz des § 1 auf⸗ enommen, wonach Länder und Gemeinden die Steuern nach dem Wert und der Sonderart der einzelnen Vermögensteile erheben.
Dem Entwurf des Reichsbewertungsgesetzes wurde hier⸗ auf in erster und zweiter Lesung mit den Aenderungen der Ausschüsse zugestimmt. 1 111“
Der se tegfste⸗ Vertreter äußerte namens seiner Regierung grundsätzliche Bedenken gegen die Muß⸗Vorschrift bezüglich der Bin⸗ dung der Länder und Gemeinden; sie hätte besser durch eine Soll⸗ Vorschrift ersetzt werden müssen. 8
Staatsrat Dr. Ritter von Wolf führte namens der bayerischen Regierung aus: Ein Zwang durch das Reich gegen die Länder in dieser Richtung erscheint nicht gerechtfertigt. Wenn auch anerkannt werden muß, daß die Gleichmäßigkeit im allgemeinen Interesse liegt, 5 wäre sie auch durch eine freie Vereinbarung zwischen Reich und Ländern zu erreichen gewesen. Deshalb lehnt Bayern grundsätzlich den Entwurf ab.
Der Entwurf wurde darauf angenommen. wurde auch dem Vermögenssteuergesetz.
Zum Erschaftssteuergesetz erklärte
Staatsrat Dr. Ritter von Wolf als Berichterstatter, daß es sich im wesentlichen um eine Neuregelung der Bewertung der Be⸗ steuerung des Ehegatten und um eine Aenderung des Tarife handele. Die Ausschüsse haben die Grenze für die in der Vorlage vorgesehene Steuerbefreiung von 5000 auf 10 000 Mark erhöht. Des weiteren sind die Bestimmungen über die Bewertung den Beschlüssen über das Bewertungsgesetz angepaßt worden.
Angenommen wurde darauf auch das Erbschaftssteuer⸗ gesetz, dazu ein Antrag, der Erleichterungen für Abkömmlinge von Kriegsgefallenen enthält.
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung der Verkehrssteuern und des Verfahrens führte
Staatsrat Dr. Ritter von Wolf u. a. aus: Der Zweck dieses Gesetzentwurfs ist die Erleichterung der Heranziehung ausländischen Kapitals und eine weitere Herabsetzung der Belastung des Kapital⸗ verkehrs durch Senkung verschiedener Kapitalverkehrssteuern. Die Ausschüsse haben an dem Entwurf eine Reihe von Aenderungen vor⸗ genommen. Die Börsenumsatzsteuer für Industrieobligationen wurde weiter herabgesetzt dagegen wurde die Steuer für die Anteilc an einer
CZ auf einen höheren Satz hinaufgebracht. Die Be⸗
teuerung des Devisenverkehrs wurde gemildert und auf einen Pfennig ür 100 Reichsmark festgesetzt. Für vom Inland auf das Ausland gezogene Wechsel ist die Wechselsteuer auf die Hälfte ermäßigt. Eine besonders wichtige Aenderung sieht der Gesetzentwurf bei der Grunderwerbssteuer vor; er will hier eine allgemeine Ermäßigung, die Ausschüsse haben aber einen Steuernachlaß nur beschlossen, wenn es sich um die Einbringung von Grundstücken bei Errichtung oder Fusion inländischer ö handelt; nur dann soll der Steuersatz von 4 guf 3 % herabgesetzt werden. Die Reichs⸗ regierung hat sich ihre Stellungnahme hierzu vorbehalten.
Reichsfinanzminister von Schlieben erklärte, die Reichs⸗ regierung ist nicht in der Lage, sich mit den Ausschußabänderungen im ganzen einverstanden zu erklären, weil sie eine allgemeine Ermäßigun des Satzes der Grüͤnderwerbssteuer von 4 auf 3 % für hält. Die Reichsregierung beantragt daher, die Regierungsvorlage wieder herzustellen.
In der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Ausschußfassung angenommen, ebenso in erster und zweiter Lesung der Entwurf einer Verordnung über die Gesellschaftssteuer bei stillen Gesellschaften mit der Maßgabe, daß er erst am 1. Juni in Kraft treten soll.
Beim Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der Biersteuer führte der
Berichterstatter Ministerialrat von Lichart u. a aus: Der vorliegende Gesetzentwurf will die bisherige, etwa 5 bis 10 vH betragende Biersteuer verdoppeln. Hiergegen sind in den Ausschüssen von einem Teil der Mitglieder sehr starke Bedenken geäußert worden. Die Mehrheit hat sich aber auf den Standpunkt gestellt daß die Erhöhung getragen werden könne, ohne daß ein erheblicher Rückgang des Verbrauchs eintreten werde, und daß sie getragen werden müsse, weil der Haus⸗ halt des Reichs schon für 1925, in noch höherem Maße aber für die folgenden Jahre voraussichtlich mit vielen Beträgen belastet sein wird, die auf anderem Wege nicht gedeckt werden können. — Die Ausschüsse haben, um die Brauindustrie etwas über die eintretende Erböhung zu trösten, dem Verlangen zugestimmt, die Fälligkerts⸗ termine um einen Monat zu verlängern. Die Reichsregierung hat einigen unwesentlichen Aenderungen der Ausschüsse zu dem Bier⸗ steuergesetz zugestimmt.
Gegen die Stimmen von Bayern, Sachsen, Baden, Bremen, Anhalt und eines preußischen Provinzialvertreters wurde das Biersteuergesetz in der Ausschußfassung
Zugestimmt
angenommen.