Zum Gesetzentwurf über die Erhöhung der Tabak⸗
steuer wies der
Berichterstatter Ministerigldirektor Kempff darauf hin, daß der neue Entwurf eine Erhöhung der Steuer für Zigaretten, Zi⸗ Fher und Rauchtabak um 25 pH bringe, für Kautabak sogar um
bis 100 vH. gen diese Erhöhung haben sich in den Ausschüssen erhebliche Bedenken gezeigt, ebenso gegen die im Entwurf vor⸗ esehene Zollerhöhung für die Eegfuhr von Rohtabak. Man sagte sa daß eine solche Erhöhung sehr verderbliche Wirkungen haben soonne. Schließlich hat sich aber doch eine Ausschußmehrheit für den Gesetzentwurf gefunden. ,
Die hessische Regierung hat für den Fall der Annahme des Entwurfes vorgeschlagen, daß die infolge der Erhöhung der Steuer⸗ und Zollsätze im Tabakgewerbe etwa arbeitslos werdenden Facharbeiter bis zu 1 ½ Jahren Unterstützung aus der Reichskasse erhalten sollen, und bittet um Annahme ihres Antrages. Der Reichsrat lehnte jedoch den hessischen Zusatz⸗ antrag ab und stimmte dann gegen die Vertreter Sachsens, Hessens, Lippes, Badens, Bremens, Anhalts, Hamburgs und L preußischer Provinzialvertreter in erster und zweiter Lesung dem Gesetzentwurf über die Tabaksteuer in der Ausschußfassung z u.
Zu dem Gesetzentwurf über die gegenseitigen Be⸗ S rungsrechte des Reiches, der Länderund
er Gemeinden führte der erichte Ministerialrat Hog aus: entwurf geht von dem Grundgedanken aus, lichen Betriebe in gleicher Weise besteuert wie die Priyvatbetriebe, mit denen sie stehen. Die Reichsratsausschüsse haben diesem Grundgedanken eine gewisse grundsätzliche Berechtigung an sich zuerkannt, hatten aber schwere Bedenken gegen die restlose Durchführung dieses Grundsatzes, da die öffentlichen Betriebe Bindungen sozialer Art ganz anders unterliegen als die Privatbetriebe. Eine Besteuerung der Versorgungsbetrmiebe, Gas⸗, Wasser⸗, Elektrizitätswerke, Verkehrs⸗ unternehmungen usw., müßte außerdem zu einer Verteuerung und Be⸗ lastung auch der ärmsten Bevölkerung führen. Ferner hatten die Ausschüsse das Bedenken, daß die vorgeschlagene Be teuerung einseitig st Lasten der Länder und Gemeinden ausschlagen würde, da die wesent⸗ ichsten Reichsbetriebe, wie Reichsbahn, Reichsbank, Golddiskontbank und Reichspoft, durch die Dawes⸗Gesetzgebung der Besteuerung ent⸗ eren sind. Diese Bedenken sind durch die Fassung, die in den Aus⸗ chüssen das Körperschafts⸗ und Vermägensstereegese erhalten haben, bei den meisten Vertretern ausgeräumt. Es sind die Versorgungs⸗ betriebe von der Körperschaftssteuerpflicht und alle öfsentlichen Be⸗ „triebe von der Vermögenssteuerpflicht ausgenommen worden. Die Reichsregierung hat außerdem eingewilligt in die Streichung der Um⸗ satzsteuerpflicht für Gas⸗, Wasser⸗, Elektrizitätswerke und Schlacht⸗ höfe. Nachdem so die wesentlichsten Bedenken beseitigt waren, hat die Mehrheit des Ausschusses sich für die Vorlage entschieden. Dieser Entschluß wurde ihr dadurch erleichtert, daß die Reichspost auch Beiträge zur Deckung der Wegekosten in gewissem Maße leisten will.
Staatsrat Dr. Ritter von Wolf erklärte, die bayerische Re⸗ ijerung müsse den Gesetzentwurf ablehnen, weil die Besteuerung der zänder und Gemeindebetriebe in der Vorlage immer noch in gewissem Umfange aufrecht erhalten werde. 8 Der Gesetzentwurf wurde darauf gegen die Stimmen von Bayern und Sachsen angenommen. Es olgte dann der Gesetzentwurf über die Aenderung des Finanz⸗ ausgleichs zwischen Reich, Ländern und Ge⸗ meinden. Reichsfinanzminister Dr. von Schlieben 8 sfinanzministe 8 , e gab dazu folgende Erklärung ab: Die Reichsregierung wird im Interesse des Zustande⸗ kommens h olgenden Fragen geführten langwierigen Verhandlungen zum uß zu bringen, von einer Einziehung der noch ausstehenden, im Monat Dezember 1923 den Ländern über den Besoldungsmehraufwand
Berichterstatter Der Gesetz⸗ daß die öffent⸗ werden müßten meist in Konkurrenz
2
gezahlten Besoldungszuschüsse sowie der den Ländern in der Zeit bis
Ende Dezember 1923 gegebenen sogenannten Liquiditäts⸗ und Be⸗ oldungsdarlehen mit Ausnahme derjenigen Liquiditätsdarlehen, die für werbende Zwecke im unbesetzten Gebiet verwendet worden sind Abstand nehmen. Diese Erklärung, welche auch den Verzicht au Zinsen umfaßt, hat, soweit sie die überzahlten Besoldungszuschüsse ür Dezember 1923 betrifft, zur Voraussetzung, daß die Länder ihrer⸗ eits auf ihre als Gegenforderung angemeldeten entsprechenden An⸗ prüche auf Nachzahlung für Januar 1924 verzichten. Ferner ist die 8 keichsregierung bereit, um das Gesetz jetzt zur Annahme zu bringen, auf die Verfolgung des § 53 (Reichswahlen) im Augenblick zu ver⸗ zichten, zumal ja die Frage der Kosten der Reichspräsidentenwahl und des Volksentscheids noch bei einer besonderen Gelegenheit zur Sprache kommen wird. b Ministerialrat Dr. 8 og führte als Berichterstatter aus: Wesent⸗ lich neu ist, daß der Entwurf das Zufesicnerh der Länder sr⸗ Gemeinden zur Einkommen⸗ und zur Körperschaftssteuer vorsieht. Es hat nicht so sehr eine finanzielle Bedeutung, seine Bedeutung liegt pielmehr wesentlich auf psycho ogischem Gebiet: Es ist geeignet, das Verantwortungsgefühl und die Sparsamkeit in Ländern und Ge⸗ meinden wieder zu stärken. Den Ländern wird es ganz unmöglich ein, einen zutreffenden Verteilungsschlüssel zu finden. Ferner müßten ie Zuschläge ein starkes Gegengewicht 8 durch einen weit⸗ gehenden Lastenausgleich der Länder für ihre Gemeinden. Eine völlig gleichmäßige Besteuerung erscheint als eine Utopie. Eine Sicherung gen Ueberspannung der Zuschläge sieht der Gesetzentwurf u. a. darin, aß die Zuschläge in allen Stufen gleich sein müssen. Solange Länder und Gemeinden die Zuschläge nicht beschlossen haben, gilt als Zuschlag die Differenz zwischen dem bisherigen Reichs⸗ anteil und dem Normaltarif. Hen Kosten der Schlichtungs⸗ ausschüsse und der Millitärgerichtsbarkeit ist zugestimmt worden. Als Hanuptdifferenzpunkt ist geblieben die Frage der Quotenbeteiligung an der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer. Für das erste Halbjahr 1925 hat der Notfinanzausaleich die Sache geregelt. Für die weitere Zeit alaubt das Reich, daß die Länder mit einer geringeren Quote auskommen werden. Die Länder beanstanden die nicht so sehr von der Reichsregierung aufaestellte Bedarfsberechnung als vielmehr, daß ihnen die eigenen Deckungsmöglichkeiten vom Rei baw. vom Reichsfinanzministerium angerechnet worden sind. Vor allem scheint ihnen außer der Gewerbesteuer das Aufkommen von der Geldentwertungssteuer beim bebauten Grundbesitz viel zu hoch an⸗ gerechnet. Sie aglauben deshalb, daß sie mit den ihnen vom Reich zugewiesenen Quoten nicht auskommen werden. Eine Ersparnis halten sie für möglich durch eine schärfere Abgrenzung der Aufgaben von Reich, Ländem und Gemeinden. Die Reichsratsausschüsse be⸗ antragen, daß die Länder an der Einkommen⸗ und Körvperschaftssteuer weiterhin, wie bisher, mit 90 Prozent und an der Umsatzsteuer mit 30 Prozent beteiliat werden. Der Vorschlag der Reichsregierung geht dagegen nur auf 75 Prozent bzw. auf 30 Prozent. Der Ausschuß hat dann noch eine Entschließung gefaßt: „Der Reichsrat wolle be⸗ schließen: Der Reichsrat bestimmt aus seiner Mitte einen “ der im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister prüft, ob un wie durch eine bessere Scheidung des Aufgabenbereiches des Reiches und der Länder sowie durch Einschränkung der Aufgaben der öffent⸗ lichen Verwaltung eine Verbilliaung und Verringerung der Ausgaben erzielt werden kann.“
Der sächsische Finanzminister beantragte, den Gesamtbetrag der den Ländern zu überweisenden Umsatzsteuer . einem Drittel nach dem Aufkommen, zu zwei Dritteln nach
er Bevölkerungszahl zu berechnen. Der Antrag wurde mit 46 gegen 20 Stimmen angenommen.
Reichsfinanzminister Dr. von Schlieben erklärte: Wir kommen jetzt zu dem wichtigsten Punkt, zur Verteilung des Steuer⸗ aufkommens an die Länder. Eine Abstimmung wird wohl nicht nötig sein. Nach den Berichten der Ausschüsse bleiben diese bei ihrem Beschluß, 90 % zu verlangen, die Reichsregierung verbleibt dagegen
des Finanzausgleichs und um die bisherigen über die 88
8 3 bei ihrer Stellungnahme, nur 7. abführen zu können. Umsatzsteuer betrifft, so geht der Wunsch der Länder dohin 30 % statt der bisherigen 20 % zu erhalten. Dem kann die Reichsregierung ebenfalls nicht beitreten. Sie wird dem für das Jahr 1925 zu⸗ stimmen, dagegen nicht für die Zeit vom 1. 4. 1926 ab, von wo sie den. Ländern aus der Umsatzsteuer nur 20 % überweisen kann.
Preußischer Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff: In der zweiten Hälfte des Jahres 1925 sollen die Länder mit 30 % statt 40 % an der Umsatzsteuer beteiligt werden. Nach dem Dafürhalten der preußischen Regierung widerspricht das dem Versprechen, das seinerzeit die Reichsregierung abgegeben hat, daß per Saldo in der zweiten Hälfte des Jahres den Ländern dasselbe gegeben werden soll, was sie in der ersten Hälfte des Jahres 1925 bekommen haben. Sie bekamen in der ersten Hälfte 90 % der Einkommen⸗ und Körper⸗ schaftssteuer und 20 % der Umsatzsteuer. Diesem Maßstabe würde es entsprechen, daß bei einer künftigen Beteiligung an der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer mit 75 % die Länder 40 % von der Umsatz⸗ steuer bekommen. Die letzte Vorlage der Reichsregierung hat aber einen anderen Maßstab, die preußische Regierung meint, daß das nicht mit dem Versprechen der Reichsregierung im Einklang steht.
Der sächsische Fin anzminister fragte, welche Gründe vorgelegen haben, daß die Länder von Oktober ab nur 20 % der Umsatzsteuer bekommen sollen, und ob etwa dafür mathematische Gründe maßgebend gewesen seien. (Heiterkeit.)
Reichsfinanzminister von Schlieben: Es sind nicht mathe⸗ matische, sondern andere Gründe gewesen. Zutreffend ist, daß im Reichsrat die Erklärung gegeben worden ist. daß die Länder für das zweite Halbjahr per Saldo ungefähr dasselbe bekommen sollen wie im ersten Halbjahr. Diese Erklärung ist abgegeben worden, nachdem die Länder zu verstehen gegeben haben, daß auch sie auf dem Standpunkt stehen, daß sie für das zweite Halbjahr nicht mehr beanspruchen können, als im ersten Halbjahr gegeben ist, Da die Länder sich aber nun auf einen anderen Standpunkt gestellt haben und mit ihren Forderungen über diese Ueberweisung per Saldo hinweggehen, so fühlt sich auch die Reichsregierung an jene Zusiche⸗ rung nicht mehr gebunden, sondern muß sich ihre Entschließung vor⸗ behalten. Das ist bedauerlich, aber die Reichsregierung hat nicht den Anlaß zu einer Verschärfung dieser Differenz gegeben.
In der Abstimmung wurden die Ausschußbeschlüsse auf⸗
rechterhalten. Der Vertreter der Lippischen Regierung gab eine
ür Ausfälle in irgend einer Weise
Erklärung ab, wonach das Gesetz für seine Regierung nur annehmbar
sei, wenn das Reich die Länder entschädige. Die Erklärung weist darauf hin,
hat keinen Ausgleichsfonds für die Länder, die nicht so gut bei dem Finanzausgleich abschneiden. Dagegen hat die Reichsregierung es auch früher immer als ihre Pflicht betrachtet, wenn ein Land nicht mehr imstande war, seine Aufgaben zu erfüllen, die Mittel zu erwägen, die eingeschlagen werden müssen, um die Erfüllung dieser Aufgaben
wieder zu ermöglichen. Sollte Lippe in eine solche Lage kommen, so
wird die Reichsregierung vor diese Frage gestellt sein.
Bayer. Vertreter Staatsrat Dr. Ritter v. Wolf: Nach diesem Gesetz sind die Länder vexpflichtet, ihren Realsteuern, soweit sie sie Wert zugrunde⸗
zulegen. Dieselbe Bestimmung befindet sich auch im Bewertungsgesetz.
nach dem Werte erheben, den vom Reich festgestellten
Gerade wegen dieser Bestimmung hat die bayerische Regierung gegen das Bewertungsgesetz gestimmt; sie müßte also auch gegen diese Be⸗ stimmung im Finanzausgleichsgesetz stimmen. Sie entnimmt jedoch hier keinen Anlaß daraus, nachdem sie ausdrücklich durch die Abstim⸗ mung beim Bewertungsgesetz zu erkennen gegeben hat, daß sie nicht damit einverstanden ist.
Reichsfinanzmin ister Dr. von Schlieben stellte hierauf fest, daß das Gesetz über den Finanzausgleich in erster und zweiter Lesung verabschiedet ist, erklärt aber, die Reichsregierung behalte sich vor, in Konsequenz ihres Widerspruchs gegen die Reichsratsbeschlüsse in der ö dem Reichstag eine besondere Vorlage zu unter⸗
reiten.
Der hessische Vertreter Dr. v. Biegeleben erklärte: Die hessische Regierung legt mit Rücksicht auf die geschwächte Finanzkraft der Länder den größten Wert darauf, daß die Beteiligung der Länder an der Einkommen⸗ und Umsatzsteuer nicht unter das vom Reichsrat beschlossene Maß heruntergedrückt wird. Falls die Reichsregierung dieses Ziel im Reichstag weiter verfolgt, wird die hessische Regierung dort ihre besonderen Gründe darlegen und sich den Plänen der Reichs⸗ regierung entschieden widersetzen.
Ueber den Aufwertungsgesetzentwurf be⸗ richtete der
Bayerische Bevollmächtigte Staatsrat Nüßlein: Das neue Aufwertungsgesetz der Regierung enthält grundsätzlich eine Neu⸗ regelung der Aufwertung nicht, schließt sich vielmehr in allen wesent⸗ lichen Punkten genau der in der dritten Steuernotverordnung begrün⸗ deten bisherigen Regelung an. Auch der neue Regierungsentwurf lehnt das Prinzip der Individualaufwertung ab. Er beschränkt, wie die alte Regelung, die Aufwertung nur auf diejenigen Forderungen, die sich als wirklich dauernde Vermögensanlagen darstellen. An⸗ Neuerungen bringt der Regierungsentwurf nur einige Verbesserungen für die Hypothekengläubiger. Zu dem allgemeinen E1“ von 15 Prozent sollen für bestimmte erstrangige Hypotheken eine Zusatzaufwertung von 10 Prozent kommen, die aber in ihrer Wirkung wieder durch verschiedene Einzelbestimmungen beschränkt wird. Eine weitere Neuerung ist die Rückwirkung der Aufwertung für die Fälle, in denen ein Gläubiger nach dem 31. 12. 1922 eine Rückzahlung der Hypothek angenommen hat. Bei den sogenannten Sicherheitshypo⸗ theken läßt der Regierungsentwurf die Aufwertung nach allgemeinen Grundsätzen zu, also auch über den im Gesetz vorgesehenen Satz hinaus. Vor den Industrieobligationen hat der Regierungsentwurf halt gemacht, für sie ist nur die normale 15 prozentige Aufwertung vorgesehen. Wichtig ist weiter, daß der Regierungsentwurf die Bank⸗ guthaben, auch wenn sie dem Charakter der Spareinlage entsprechen, von jeder Aufwertung ausnimmt. Die Reichsratsausschüsse haben den Regierungsentwurf in verschiedenen Punkten geändert. An Stelle der komplizierten Zusatzaufwertung für bestimmte erstrangige Hypo⸗ theken haben sie beschlossen, eine einheitliche, allen 2 zukommende 20 prozentige Aufwertung treten zu lassen. Dafür war die Erwägung bestimmend, daß 1. die von der Regierung vorgesehene Regelung den Grundbuchämtern und Gerichten eine ungeheure Arbeit machen, daß sie aber andererseits nur einen kleinen Teil der Hypo⸗ 875 treffen würde. Auch in der Rückwirkungsfrage stellen die Ausschußbeschlüsse den Gläubiger günstiger, als es die Regierungs⸗ vorlage tat. Die Rückwirkung soll sich nach unsern Beschlüssen bis auf den 31. Juni 1922 erstrecken, und die Aufwertung soll dann in normaler Weise mit 20 Prozent erfolgen, während die Regierung nur die Hälfte vorsah. Sie soll auch dann stattfisden, wenn der Gläubiger selbst gekündigt hat. Eine Besserstellung der Schuldner tritt durch die Ausschußbeschlüsse insofern ein, als die Teilzahlung sieben Jahre länger als nach dem Regierungsentwurf, nämlich bis zum 1. Januar 1945 gestattet wird.
dem öffentlichen Recht der Länder beruhen, durch Landesgesetz erfolgen kann. Das betrifft besonders die Ansprüche der dewossedierten Fürstenhäuser.
Sctaatssekretär Joel: Die Reichsregierung ist dankbar für die vielfachen Ausschußverbesserungen, glaubt aber in einigen wesentlichen Punkten den Ausschußbeschlüssen nicht folgen zu können. Sie wendet sich u. a. gegen die grundsätzlich andere Regelung der Aufwertung von “ wie sie die Ausschußbeschlüsse wollen. Während die
gierungsvorlage eine Aufwertung von 15 Prozent, und für die erste ypothek eine Zusatzaufwertung von 10 Prozent vorsah, wollen die lusschußbeschlüsse durchweg eine Aufwertung von 20 Prozent für alle Hypotheken; die Reichsregierung behält sich in diesem Punkte eine Gegenvorlage vor. Zur Frage der Rückzahlung des aufgewerteten Hypothekenkapitals hatte die Reichsregierung eine Zeitspanne von
1932 bis 1935 in ihrer Vorlage festgelegt. Der Reichsrat hat zu ungunsten der Hypothekengläubiger diese Frist um zehn Jahre bis 1945 verlängert. Auch hier behält sich die Reichsregierung eine
Was die .
b weist dar daß die lippischen Wanderarbeiter, die sehr zählreich seien, ihre Steuern anderswo zahlen. Reichsfinanzminister Dr v. Schlieben: Die Reichsregierung
Gegen den Widerspruch der Reichsregierung ist auch beschlossen worden, daß die Aufwertung von Ansprüchen, die auf
30 Stimmen wiederhergestellt. — Der preußische Antrag au
1“ 2 “ 8 82 hegenvorlage vor. Regierungsvorlage sah dann wirkung der Aufwertungsfrist bis zum 31. Dezember 1922 vor. Dieser
Termin wird von der Regierung aus technischen Günden noch auf den
15. Dezember zurückverlegt werden. Die Regierung wendet sich aber dagegen, daß die Reichsratsbeschlüsse den rückwirkenden Termin auf den 30. Juni 1922 verlegen und dabei nicht nur bis zum halben Betrage, sondern bis zum vollen die Aufwertung fordern. Die Reichs⸗ regierung steht hier auf dem Standpunkt, daß das über die Kräfte der Wirtschaft hinausgeht, und behält sich eine Gegenvorlage vor. Fese hat die Reichsregierung Bedenken dagegen, es, entgegen ihrer Vorlage, der Rechtsprechung der Länder noch besonders zu überlassen, in wohlerworbene Rechte einzugreifen.
„Graf Behr als Vertreter Pommerns, führte sodann u. a. folgendes aus: Ich werde gegen die Aufwertungsvorlage stimmen. Es ist bei einer so wichtigen Angelegenheit aber erforderlich, daß ich diesen meinen Standpunkt kurz begründe. Ich bin der grundsätzlichen Ansicht, daß die Wirtschaft eine Aufwertung über den Betrag der dritten Steuernotverordnung hinaus nicht mehr tragen kann. Wir wissen, daß die Reichsregierung und die Länder sich darüber unterhalten haben, durch ein besonderes Gesetz nunmehr den Teil, der zwischen dem vollen Goldbetrage und den Inflationsbeträgen differiert, in Höhe von 55 Prozent noch für bestimmte Steuerzwecke hinzuzuziehen. Das wird mit Inflationsgewinnen begründet. Es käme auf eine 75 prozen⸗ tige Aufwertung hinaus. Ich glaube, daß die Wirtschaft nicht in der Lage ist, das zu tragen, und bin insbesondere der Auffassung, daß es völlig ausgeschlossen ist, daß die Landwirtschaft auch noch diese neue Steuer von etwa 55 Prozent tragen kann. Das würde zu einem absoluten Zusammenbruch der Landwirtschaft und zu überaus zahl⸗ reichen Konkursen führen.
Dr. von Günther (Niederschlesien) ist der Ansicht, daß nicht Kapitalbeträge, sondern nur Rentenbeträge gewährt werden könnten. Er stimme daher gegen den Entwurf.
„DOberlandesgerichtsrat Schumacher (Rheinprovinz) konnte im Augenblick dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Man wisse nicht, wie der Geldentwertungssatz für Grundstücke in Zukunft sich gestalten werde. 1 . —
von der Wense⸗Hannover schloß sich den Bedenken des Grafen Behr an. 8 8
Bei der Abstimmung wurde der Ausschußantrag, der durchweg eine 20 *%ige Aufwertung vorsieht, mit 56 gegen 10 Stimmen bestätigt.
Reichsfinanzminister Dr. von Schlieben erklärte, die Reichsregierung behalte sich eine besondere Vorlage hierüber vor.
Als Termin für die Rückwirkung der Aufwertungsan⸗ sprüche wurde in Wiederherstellung der Regierungsvorlage der 15. Dzember 1922 mit 47 gegen 19 Stimmen festgesetzt.
Da im übrigen der Reichsrat sich den Ausschußbeschlüssen anschloß, erklärte
Reichsfinanzminister Dr. von Schlieben, daß die Reichs⸗ regierung sich die Einbringung besonderer Vorlagen im Reichstage vorbehalte. Der Reichsfinanzminister stellte weiter fest, daß die Vorlage im ganzen mit Mehrheit angenommen sei.
Zu dem Gesetzentwurf über die Ablösung öffent⸗ licher Anleihen erklärte der .
Berichterstatter Staatsrat Dr. Ritter von Wolf: Der Reichsregierung erscheine ein Betrag von 5 % als das Höchste, was in Zukunft erträglich sei. Eine Ablösung zu diesem Satz ergebe schon rund 4 Milliarden Reichsmark. Bei der Beratung in den Aus⸗ schüssen gingen die Meinungen sehr auseinander. Es wurde fest⸗ gestellt, daß der Gesetzentwurf verfassungsändernd sei, weil er im Gegensatz zu den Bestimmungen der Reichsverfassung Eingriffe in Zuständigkeiten der Länder enthält. Es wurde eine ganze Anzahl von Aenderungen vorgenommen. So wurde u. a. das Verhältnis der K⸗Schätze zur Ablösung zugunsten der Gläubiger verbessert. Die Bestimmungen über die Prämien bei der Auslosung wurden gestrichen. Ein solches Prämiensystem würde der Auslosung den Charakter des Spiels geben, den man für das Reich verwerfen müsse. Gestrichen wurden auch die Bestimmungen über die Verwendung der Reichsbahn⸗ dividenden und Einnahmen aus werbenden Betrieben zur Verstärkung des Anleihedienstes, soweit sie sich auf die Länder und Gemeinden beziehen. Auch weitere Bestimmungen, die unzulässige Eingriffe in Zuständigkeiten der Länder enthalten, haben die Ausschüsse gestrichen.
Der Preußische Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff be⸗ antragte namens der Preußischen Staatsregierung erstens die für Alt⸗ besitzer von Kriegsanleihen vorgesehenen besonderen Rechte auszu⸗ dehnen auf alle Altbesitzer von öffentlichen Anleihen, zweitens die Vorteile der Vorlage auch denjenigen Kriegsanleihezeichnern zukommen zu lassen, die nicht mehr im Besitz der Anleihen sind.
Reichsfinanzminister von Schlieben bat dringend, beide An⸗ träge abzulehnen. r erste Antrag würde weit über die Leistungs⸗ fähigkeit der Länder und Gemeinden hinausgehen und der zweite würde das ganze System der Vorlage umstoßen.
Der erste preußische Antrag wurde hierauf mit 44 gegen 19 Stimmen angenommen. 1b
Reichsfinanzminister von Schlieben: Ich möchte nicht ver⸗ schweigen, daß wir die Annahme dieses Antrags durch den Reichs⸗ rat benutzen werden, um zu betonen, daß der Finanzausgleich an⸗ scheinend n. Hnn günstig für die Länder ift. Die Länder zwingen uns hier zu Mehrausgaben, die auch sie treffen, so daß es den Anschein hat, als ob es ihnen noch verhältnismäßig gut geht.
Preußischer Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff: Ich kann diese Bemerkung nicht ohne Widerspruch hingehen lassen. Die Länder haben das Recht, die Vorlagen der Reichsregierung einer Prüfung zu unterziehen, bei der sie nur ihrem eigenen Urteil und Gewissen verantwortlich sind. Ich kann nicht zulassen, daß in dieser Weise ein Druck auf die Länder ausgeübt wird, wie es hier geschehen ist. Der Reichsfinanzminister weiß genau, daß der 1“ durch⸗ aus nicht ausreicht, um den 8 inanzbedar der Länder zu decken, daß die Länder noch erhebliche Fehlbetrage haben. Um so weniger scheint mir seine Bemerkung begründet zu sein.
Reichsfinanzminister von Schlieben: Ich habe von meinen Bemerkungen nichts zurückzunehmen.
Der zweite preußische Antrag wird dann mit 32 gegen 31 Stimmen angenommen.
Reichsfinanzminister von Schlieben: Zu diesem Beschluß habe ich zu erklären, daß Reichskabinett wird sich morgen mit der Frage beschäftigen, ob die Vorlage überhaupt noch für die Reichs⸗ regierung tragbar ist, nachdem ihr Charakter jetzt vollständig geändert worden ist. Da zu der Prämienauslosung eine Aenderung der Aus⸗ schußbeschlüsse nicht zu erwarten ist, wird die Reichsregierung unter allen Umständen eine besondere Vorlage machen.
Der Vertreter Bremens stellte fest, daß die Lage sich durch die Annahme des preußischen Antrags, betr. Berücksichtigung der Nichtmehrbesitzer, derart verschoben hat, daß verschiedene Länder der Vorlage wahrscheinlich gar nicht mehr zustimmen können.
Reichsfinanzminister Dr. von Schlieben schlug daher vor, für morgen vormittag eine Ausschußsitzung und daran anschließend eine neue Vollsitzung abzuhalten.
Preußischer Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff betonte, die finanzielle Belastung durch die Annahme des preußischen Antrags auf Gewährung der Vorzugsrente an alle Nichtmehrbesitzer würde nicht erheblich sein.
Der sächsische Finanzminister war der Meinung, eine finanzielle Rückwirkung auf die Gemeinden werde daraus gar nicht eintreten.
Der baverische Staatsrat Dr. Ritter von Wolf hielt die Möglichkeit einer Revision der Abstimmung in der zweiten Lesung für vorliegend.
Es wurde sodann in der zweiten Lesung unter Ablehnung des preußischen Antrages auf Ausdehnung der Aufwertung auf die Nichtmehrbesitzer die Regierungsvorlage mit 34 gegen
eine Rück.
Berücksichtigung der Altbesitzer sämtlicher öffentlichen Markan⸗ leihen wurde dagegen mit 45 gegen 19 Stimmen angenommen. Der Abschnitt des Gesetzes, mit dem das Reich einen Zwang auf die Länder und Gemeinden zur Aufwertung übt, bedeutet eine Verfassungsänderung. „ dieser Abschnitt die verfassungsändernde Mehrheit mit Die bayerischen Stimmen wurden
3 gegen 11 Stimmen. dagegen abgegeben.
Reichsfinanzminister von
“
G i Schlieben schloß Sitzung mit der Feststellung, daß das Gesetz nunmehr in erster
In der Abstimmung
8
die
und zweiter Sesung angenommen und auch die für den zweiten e erforderliche qualifizierte Mehrheit erreicht worden ist.
des Reichstags, die Dienstag, den 28. April, 2 Uhr Nachmit⸗
tags, stattfindet, liegt jetzt vor.
8 Parlamentarische Nachrichten. Die Tagesordnung für die nächste Plenarsitzung
Es soll zunächst die zweite Beratung
Nachmittags 2 Uhr, zu einer Vollsitzung zusammen. g. steht an erster Stelle die Entgegennahme einer Regierungs⸗ erklärung. 8 bes
des Reichsbaushaltsplans beim Etat des Reichspostministeriums fort⸗ gesetzt werden demokraten des Verfahrens gegenüber Urteilen der baverischen Volksgerichte auf der Tagesordnung.
Ferner steht die zweite Beratung des von den Sosial⸗
eingebrachten Gesetzentwurfs über die Wiederautnahme
Der preußische Landtag tritt ebenfalls am 28. Avpril, Auf der Tages⸗
85
Kohlenproduktion des Deutschen Reichs im Monat März 1925.
&●☛
Januar bis Mär,
Steinkohlen
Preßtohlen aus v — “
1 auch Naßpreß⸗ Steinkohlen steine) 3
t t
Preßkohlen
Braunkohlen Koks
Steinkohlen
vehe⸗ aus Braunkohlen Koks aus raunkohlen
1 (auch Naßpreß⸗
Steinkohlen (ant steine) 5⸗
Preßkohlen
Oberbergamtsbezirk: Breslau, Niederschlesien Breslau, Oberschlesien
alle. 1““ J1“ Dor66* Bonn ohne Saargebiet.
486 342
1 085 088
4 600
46 073
¹) 8 763 202 2) 650 119
163 385 1 405 076
6 820 21 297 4 585 4 968 318 014 14 011
77 179 95 325
3437 2 079 376 176 715
810 204 470
³) 5 663 529 166 312
3 357 029 757 985
1 453 232 3 062 766 13 571
137 034
26 129 442 1 932 543
19 395 71 908 13 113 16 230 20 090 43 925
220 370 287 673
10 149 5 929 319 512 614
2 409 543 1 173
16 449 847 487 523
9 929 188
495 917
11. 218 562
Preußen ohne Saargebiet uJ11“X“
Berginspektionsbezirk. Wäaänchen . ...„ 116116“ ÄEe6666“ Zweibrücken..
9
11 035 424 10 400 154
4 090 282
2 339 568 1 943 841
369 695 273 518
2 432 032 2 060 743
9 997 544 8 307 657
99 704 40 612 58 962
32 728 588 28 076 495
13 129
6 972 688 4 869 650
1 084 661 89 14
6 960 125 5 191 755
29 277 274 22 067 715
⁴) 302 200 138 419 195 438
710 —
Bayern ohne Saargebiet Ee“
Bergamtsbezirk: Zwickau.... Stollberg i. eE... Dresden (rechtselbisch). Leipzig (linkselbisch).
g *
4 372 92 846
169 400 — 155 557 33 183
199 278 219 459
175 286 687 705
13 839 8 903
518 304 — s 474 638 8 98 926
46 542 38 342
636 057 646 720
41 736
540 804 671 603
2 057 207
1““ Vorjaht .
Baden Thüringen.. Hessen . Braunschweig Anhalt “ Uebriges Deutschland
358 140 407 046
— — —
—
13 699
862 991 758 697
647 292 38 444 227 907 108 038 — 34 841
713 339
2 598 011 616 637
2 246 895 5 430 ⁴) 151 849 1 — 601 589
21 070 — 144 557 23 342
1 936 054 108 048. 737 421 316 803
5 243
Deutsches Reich ohne Saargebiet
Deutsches Reich (jetziger Gebietsumfang ohne Saargebiet): 1924 Deutsches Reich(jetziger Gebietsumfang ohne Saargebiet): 1913 Deutsches Reich (alter Gebietsumfang): 1913
*) Die Produktion des Obernkirchener Werkes ist zur
1) Davon entfallen auf das Ruhrrevier: 8 714 846 t.
1131“
.
2) Davon aus linksrheinischen Zechen: 357 414 t. 89) Davon aus Gruben links der Elbe: 3 173 011 t. ) Einschl. der Berichtigungen aus dem Vormonat.
Berlin, den 22. April 1925.
11 411 635
10 825 696 11 364 020 15 413 378
2 845 731 2 464 912 1 627 304 1 627 304
8 8
435 139 297 776 434 785 462 014
2 485 291
2 103 348 2 523 234 9 744 350
12 081 494 10 390 553 6 706 221 6 706 221
8
Hälfte unter „Uebriges Deutschland“ nachgewiesen.
2
Statistisches Reichsamt. J. V.: Susat.
29 337 012 34 876 876 47 558 449
8 502 057
6 297 876 6 049 260 5 048 260
7109 098 ⁴) 1 281 009
5 316 399 744 262 7 337 202 1 345 789 7 9971 860 1 496 225
⁴) 35 609 668
28 231 328 20 917 977 20 917 977
8
Nr. 18 des „Ministerialblatts für die Preußische folgenden
innere Verwaltung“ Inhalt: Allgem.
Verwalt.
RdErl
vom 22. April 1925 hat 16 4 25
Anst.
von Kreissekretären. — RdErl. 9. 4. 25, Grundstücke der Eisenbahn⸗
verwalt. — Kassen⸗ u. Rechnungswesen. 18. 4. 25, Kassenanschl d. RdErl. 15 4.
Devisenbeschaffung. RdErl. Inn. f. Hauszinssteuer. — ““
eröffentlich d. Filmprüsstellen. —
14. 4. 25,
1925. — Kommunalverbände. RdErl. 15. 4. 25, Reichesteuerverteilungen. RdErl. 18. 4. 25, Brandschau. —
RdErl. 27. 3. 25, Verw.
d. 25,
RdErl. 17. 4. 25, Mitwirkung der staatl. Pol.⸗Verw. bei der Volks⸗ usw. Zählung 1925. — RdErl.
Umsatzsteuer für Lieferungen an die Polizei. — RdErl.
18. 4 25, Nachtragsstellenplan d. Pol. f. 1924. — RdErl. 14. 4. 25, Unterstütz. f. Pol.⸗Beamte. — RoeErl. 9. 4. 25, Landesmeisterschaften.
— RdErl. 9. 4. 25, Weiterbild.
der Beamten d. kraftfahrtechn.
Sonderdienstes — RdErl. 9. 4. 25, Lehrgänge an Pol Kraftfahr⸗
schulen. — RdErl. 1I1. 4. 25,
Vorträge der 1. Polizeiwissenschaftl.
Woche. — RdErl 13. 4. 25, Uniformanfertig. f. d. Schutzpol. —
RdErl.
14. 4 25, Benzin⸗Fässer. — RdErl. 18. 4. 25, Pol.⸗ u.
Krim.⸗Anwärter⸗Lehrg. s, komm. Pol⸗Beamte — RdErl 11. 4. 25, Tagesverpfleg⸗Satz. — RdErl. 14 4 25, Sanitätsfachschullehrgang — RdErl. 11. 4. 25, Befreiungs⸗ scheine f ausländ. Arbeiter. — RdErl. 14. 4. 25, Zuzugsgenehmi⸗ gungen f. ausländ. Angestellte. — Neuerscheinungen. — Zu
Paß⸗ u. Fremdenpolizei.
beziehen durch alle Postanstalten oder Carl H.
eymanns Verlag, Berlin
W. 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,80 ℳ für Ausgabe A Gwei⸗ seitig) und 2,40 ℳ für Ausg. B eeinseitig).
Handel und Gewerbe. Berlin, den 23. April 1925.
Au bländische Geldsorten und Banknoten.
Sovereiguns. ... 20 Fr.⸗Stücke... Gold⸗Dollars.. Amerit. 1000-5 Doll.
Argentinische.. Brasilianische... Englische große.
E“ Bulgarische.. ö““ Danziger (Gulden). ve““ beienng
Jugoflawische... Norwegische.. Rumänische 1000 Lei —
Telegraphische Auszahlung.
uenos Aires (Papierpeso). Japan 8 Konstantinopel. 111“ Nem ae. Rio de Janeiro... Amsterd.⸗Rotterdam Atben (in Mark für 100 Drachmen) .. Brüssel u. Antwerpen anzig.. 1 etlingIeres ... Italien Jugosflawien .... Kopenhagen Lissabon und Oporto 800“
Gdt8 rag „ Schweilz
S Spanka Stockholm und
Gothenburg ..
Geld
1,607 1,763 2,19 20,119 4,195 0,437 167.,59
7,74 21,17 79,80 10,56 17,22
6,735 77,48 20.395 68,36 21,775 12,435 81,19
3,055 59,97
113,04 59,075 5,813
“ „ 5 9 09 596
en 1 Budapest..
23. April
Brier
1,611 1,767 2,20 20,169 4,205 0,439 168,01
7,76 21,23 80,00 10,60 17,26
6,755 77,68 20,445 68,54 21,835
12,475 81,39
3,063 60,13
113,32 59,215
Geld
1,598 1,768 2,185 20,137 4,195 0,437 167,82
7,74 21,19
10,561 17,24 6,765 77,55 20,325 68,51 21.92 12,435 81,20
113,06 59.075
5,833
8
5,815
79,85
21,25
22. April
Brief
1,602 1,772 2,195 20,187 4,205 0,439 168,24
7,76
80,05 10,601 17,28 6,785 77,75 20,375 68 69 21,98
22. April Geld Brief 20,66 20,76 16,24 16,32 4,23 4.25 4,179 4,199 4,171 4,191 1,58 1,60 0,42 0,44 20,105 20,205 20,105 20,205 21,13 21,23 3,035 3,055 77,41 77,79 79,67 80,07 10,515 10,575 21,94 22,06 16748 168,32 17,22 17,30 6,72 6,76 68,39 68,73
23. April Geld Brief 20,65 20,75 16,24 16,32 4,275 4,295 418 420 4,172 4,192 1,585 1,605
20,085 20,185 20,08 20,18 21,11 21,21 3,035 3,055 77,39 77,77 79,61 80,01 10,51 10,57 21,74 21,84 167,23 168,07 17,20 17,28 6,68 6,72 68,18 68,52
Banknoten
2 u. 1 Doll.
1 £ u. dar.
olländische.. talienische üͤber 10Lire
unter 500 Lei Schwedische ... Schwetzer . . Spanische.. Tschecho⸗slow. 100 Kr. u. darüber
unter 100 Kr. Oesterr. 10 — 500 000 Kr. Ungarische .
113,40 81,45 60,24
12,47 12,47 59,325
112,84 81,05 59,94
12,41 12,41 59,025
113,40 81,44 60,08
12,47 12.47 59,015 59,315
5,79 5,81 5,79 5,81
Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Aen, Milreis für se 1 Einheit, bei Oesterr. Banknoten für 100 Schilling. bei Ungar. Kronen für 100 000 Einheiten, bei allen übrigen Auslandswerten für
je 100 Einheiten.
112,84 81,04 59,78
12,41 12,41
— Nach dem Bericht der Reis⸗ u. Handels⸗Aktien⸗ gesellschaft in Bremen über das Geschäftsjahr 1924 ergaben nach amtlichen Schätzungen die Reisernten in Indien. Burma und Japan einen Ausfall von 6 300 000 t bezw 12 vH der Welternte. Die infolgedessen allgemein gehegten Erwartungen, daß die Reispreise steigende Tendenz verfolgen würden, bewirkten außergewöhnlich um⸗ fangreiche Einkäufe für frühe Abladungen nach Europa. Die An⸗ häufung der großen Vorräte in Deutschland in der Zeit der schweren Finanzkrisis und hohen Zinssätze hatte jedoch zur Folge, daß die Verkaufspreise schwacher Hände zeitweilig bis zu 10 82 unter dem Weltmarkte lagen. Anfang August, nachdem die Läger durch teils erzwungene Exvportverkäufe sich gelichtet hatten und Brasilien plötzlich als starker Käufer auftrat, trat ein völliger Umschwung ein, zumal auch eine erhebliche Be⸗ festigung des Rupeekurses zur Besserung der Preise beitrug, die bis Ende des Jahres anhielt. Der Absatz von Reisstärke hat sich zwar gebessert, bleibt aber sowohl im Inlande als auch im Aus⸗ lande hinter den Ziffern der Vorkriegszeit erheblich zurück. Die Hafernährmittelindustrie klagt über den Rückgang des Konsums, doch
wurde in vorhandenen Gebäuden der Osterholzer Reiswerke m b. H. eine mit den modernsten Ein⸗ richtungen versehene Teigwarenfabrik errichtet. Der Reingewinn von 345 069 ℳ ist wie folgt zu verwenden: 6 % auf die Vorzugsaktien
zielen Als neuer Geschäftszweig
konnte die Gesellschaft einen größeren Umsatz als im Vorjahre er⸗
Budapest, 22. April. (W. T. B.) Wochenausweis der
Ungarischen Nationalbank vom 15. April (in Klammer vom 7. April)
und 1 438 795 (1 518 442), Staatsschuld 1 968 987 (1 968 987), Sonstige
Aktiva 3 560 246 (3 587 170), 6 1 Staats⸗ und Privatguthaben 2 785 777 (2 723 751), Sonstige Passiven 2497 913 (2 494 540).
Gold⸗, Silber⸗, Devisen⸗
in Millionen Kronen: Wechsel und Effekten
Valutenstand 2 675 942 (2 675 218),
Notenumlauf 4 009 715 (4 184 958),
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts
am 22. April 1925: Ruhrrevier: Gestellt 22 594 Wagen. — Oberschlesisches Revier: Gestellt —.
—ene
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigaung
für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun
des 126,75 ℳ) für 100 kg. 8
„W. T. B.“ am 22. April auf 127,00 ℳ (am 21
8 Berlin, 22. April. (W. T. B.) Preisnptierungen
für Nahrungsmittel. (Durchschnittseinkaufspreise des Lebensmitteleinzelhandels für je 50 kg frei L Berlin.) In Reichsmark: Gerstengraupen, lose 19,50 bis 23,00 ℳ, Gerstengrütze, lose 19,00 bis 20,50 ℳ, Haferflocken, lose 20,00 bis 20,50 ℳ,
frei Haus
Hafergrütze, lose 22,25 bis 23,00 ℳ. Roggenmehl 90/1 17,50 bis 18,75 ℳ, Weizengrieß 21,75 bis 23,00 ℳ, Hartgrieß 25,00 bis 26,75 ℳ, 70 % Weizenmehl 18,75 bis 20,25 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 21,25 bis 27,50 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 16,50 bis 20,75 ℳ, Speiseerbsen, kleine —,— bis —,— ℳ, Bohnen, weiße, Perl 19,00 bis 20,50 ℳ, Langbohnen, handverlesen 27,00 bis 29,00 ℳ. Linsen, kleine 18,00 bis 23,50 ℳ, Linsen, mittel 30,25 bis 43,00 ℳ, Linsen, große 44,00 bis 52,00 ℳ, Kartoffelmehl 20,50 bis 23,75 ℳ, Makkaroni, Hartgrießware 46,00 bis 57,00 ℳ, Mehlnudeln 26,50 bis 28,50 ℳ, Eiernudeln 44,25 bis 71,00 ℳ, Bruchreis 14,50 bis 15,75 ℳ, Rangoon Reis 17,75 bis 18,75 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 24,50 bis 32,00 ℳ, Tafelreis, Java 32,75 bis 39,75 ℳ, Ringäypfel, amerikan. 74,50 bis 79,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 38,00 bis 40,00 ℳ, entsteinte Pflaumen 90/100 74,00 bis 78,00 ℳ, Kal. Pflaumen 40/50 57,00 bis 62,50 ℳ Rosinen Caraburnu † Kisten 65,00 bis 75,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 76,00 bis 96,00 ℳ, Korinthen choice 52,00 bis 68,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 190,00 bis 200,00 ℳ, Mandeln, bittere Bart 188,00 bis 198,00 ℳ, Zimt (Kassia) 100,00 bis 105,00 ℳ, Kümmel, holl. 44,00 bis 47,00 ℳ, schwarzer Pfeffer Singapore 95,00 bis 100,00 ℳ weße Pfeffer Singapore 148,00 bis 160,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 210,00 bis 236,00 ℳ, Rohkaffee Zentralamerika 230,00 bis 320,00 ℳ, Röstkaffee Biasil. 250,00 bis 300,00 ℳ, Röstkaffee Zentral⸗ amerika 315,00 bis 400,00 ℳ, Röstgetreide. lose 20,00 bis 22,00 ℳ, Kakao, fettarm 50,00 vis 90,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 95,00 bis 120,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 380,00 bis 409,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 413,00 bis 475,00 ℳ, Inlandszucker Melis 31,75 bis 34,25 ℳ, Inlandszucker Raffinade 32,50 bis 35,75 ℳ, Zucker, Würfel 35,00 bis 39,75 ℳ, Kunsthonig 33,00 bis 34,00 ℳ, Zuckersirup, hell, in Eimern 31,00 bis 36,75 ℳ Speisesnup, dunkel, in Eimern 25,00 bis 28,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 84,00 bis 94,00 ℳ. Marmelade, Vierfrucht 36,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 37,00 bis 52,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 3,10 bis 3,60 ℳ, Steinsalz in Packungen 3,70 bis 4,20 ℳ, Siedesalz in Säcken 4,40 bis 5,00 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,20 bis 5,80 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 87,50 bis 88,50 ℳ Bratenschmalz in Kübeln 88,00 bis 89,00 ℳ, Purelard in Tierces 86,00 bis 87,50 ℳ, Purelard in Kisten 87,00 bis 89,00 ℳ. Svpeisetalg, gepackt 65,00
bis 66,00 ℳ Sveisetalg in Kübeln —,— 78 C600 ₰ 1
1920 ℳ, 6 ½ % auf die Stammaktien 292 000 ℳ, für den Aussichts⸗
rat 20 000 ℳ. Als Vortrag auf neue Rechnung bleiben 30 649 ℳ.
8 4 Margarine Handelesmarke 1 66,00 ℳ. I1 60,00 6 1— Margarine, Spezialmarke I 80,00 bis 84,00 ℳ, II 69,00 bis