1925 / 99 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Apr 1925 18:00:01 GMT) scan diff

er völlig fern, er habe sich nur auf sein juristisches Gebiet beschränkt h Zei der Besprechung glaubte er dann darauf himweisen zu müssen,

1I sicher sei. 2 b

Die Aeußerungen des Reichsiustiz⸗ ei eine ganz 88 1 Gericht anerkannt werden müsse. den Bedingungen ergibt sich aber, daß der Vertrag ganz einsei gar kein Vertrag war!) E 8

daß hier ein rein privatrechtlicher Vertrag beabsichtigt wäre. Kaufmann wie gesamten dustrie auch unter den damaligen politischen Verhältnissen die Lasten übernommen, wenn er nicht gewiß gewesen wäre, da eine (Femeeh hält eine genaue

daß im Klagefalle der Ausgang pruch bestehe da also nicht.

ministeriums seien auch ganz knapp gehalten

gearbeitetes Gutachten sei das nicht.

Ministerialdirektor Brandt meist darauf hin, zahlenmäßig vielfach nicht festgestellt sei, was autzuschreiben sei, noch nichts geschlossen werden könne. Der Redner betont, doß eine politische Aktion beabsichtigt gewesen sei.

stand, daß

nicht lediglich einem Brief Neich erkennt Schreiben

Dr. Stresemanns vom 1. die Verpflichtung zur

des Reichs darstellen“ des

Baden (Dem.) hält noch die Feststellung 1. November eingesetzte

8

rechts und der 8

Gutachter sich bt einig gewesen.

Geltendmachung der Ansprüche der Rußland geschädigten Deutschen den Abschluß eines Vertrags gedacht, olitische Zusage machen, sondern orwärtskommen wollen. Dr. zur Zahlung verpflichtet, sondern Mittel zur etatsrechtlichen dringend vor der Konstruierung Abg. Dr. Rademacher (D. Nat.)

Stinnes⸗Stresemann eine absolut klare vertragliche Verpflichtung des In Stresemanns Briefen werde ganz klar eine privatrechkliche Schuldverbindlichkeit des Reichs Anlaß und Grundlage des Angebots von Stinnes wären swar politisch, aber das ändere nichts daran, daß es sich um das An⸗

Reichs klipp und festgelegt.

zur Entschädigung.

gebot eines klar blickenden Kaufmanns

vom 10. November heißt es, Berabaus nach dem 15. April einen Teil der Reparationsleistungen Auch Frankreich war nach einer Aeußerung französischen Ministerpräsidenten Poincaré6 völlia darauf ein⸗ gestellt, daß das Reich zur Entschädigung der den Ruhrindustriellen

veggenommenen Leistungen verpflichtet sei.

Unterkommission des Schreibens vom 1. November getagt habe. Verpflichtung stebe wohl für alle fest: sie gelte aber für viel weitere Kreise. Der Rechtsfrage müsse besondere Aufmerksamkeit zugewandt werden, schon mit Rücksicht auf die Festsetzung der Höhe der Ent⸗ schädiaung. Bezüglich der Frage des Allgemeinen Preußischen Land⸗ binettsorder vom November 1831 seien die Herren Die Kabinettsorder gelte auch heute noch. Die Ausführungen des Herrn von Brandt berücksichtiaten mobhl nicht die ungeheure Gefahr der Möalichkeit der zivilrechtlichen 113“ usw.

mit Stresemann

Anforderung. einer

hsrt da

Ein Wider⸗ Ein richtig aus⸗ jedem Recierungsvertreter daß aus dem Um⸗

Der

In November heißt es: „Das ar Zahlung an“ In einem Reich „daß die Leistungen des

Reichs zur

Aba. Dr. Dietrich⸗ erforderlich, ob die am noch vor Absendung Die moralische

für ist

der durch Man habe nicht an man habe niemals eine allerlei Aushilfsmitteln babe sich nicht Bereitstellung der Deshalb warne er zivilrechtlichen Bindung. sieht in dem Briefwechsel

zur

handele. Dr. Stresemann

schaftsleben

Leistungen zurück

Ruhrkampfs für gegeben.

Zusagen bekommen. aher noch nicht in vollem Umfang. Gewerkschaften nicht helfen. Es handelte sich darum, das Wirtschafts⸗ leben wieder in Gang zu bringen. Da kamen die Verhandlungen mit der Regierung.

E Imnn

habe das in seinem Antwortschreiben auch durchaus anerkannt. 9 ist bereit, den Zechen ihre uvergüten unter folgenden Bedingungen“ usw. Das zugung, daß dies ohne Hilfe des Reichs nicht möglich sei. lare vertragliche Verpflichtungsübernahme, die von Reich die moralische Verpflichtung hatte. erwas zu tun, der Meinung (Abg. Dr. Hertz Fhil: Aus stimmen wir zu. Das stimmt auch mit der von der Regierung getanenen

Aeußerung überein, daß die Rheinprovinz keine Reparationsprovinz sein solle, sondern die Allgemeinheit die Schäden tragen solle. Anders liegt es mit der etatsrechtlichen Frage, ob die Gesetzesvorlage einbringen oder nachträglich Indemnität verlamngen Vorsitender von Lindeiner⸗Wildau (D. Nat.) faßt als Ergebnis der heutigen Verhandlungen zusammen: Wir alle an⸗ erkennen auch in diesem Falle wie in allen anderen Fällen eine ge⸗ wisse moralische Verpflichtung des Reichs: Herr Stoecker will sie für die Arbeitgeber nicht gelten lassen. Falls wir nur eine Bindung des Reichs politischer Art anerkennen, wäre nach unserer Meinung die Regierung auf Grund des Etatsrechts verpflichtet gewesen, vor der Zahlung das Einverständnis der gesetzgebenden Körperschaften einzu⸗ holen bzw. Indemnität zu verlangen Bindung vor so müßte geprüft werden, ob durch den Briefwechsel eine Der Ausschuß beschließt sodann die Zeugenvernehmung der Herren Ministerialdirektor Ritter, Reichert, Ministerialdirektor Kiey und Gebeimrat Klausen dorüber: Ist das Schreiben des Reichskanzlers Dr. Stresemann vom 1. November 1923 in Gemäßheit des Kabinettsbeschlusses vom gleichen Tage, d. h. unter Zuziehung eines Ausschusses in dem die Reichs⸗ kanzlei, das Reichsinnenministerium das Reichswirtschaftsministerium und das Reichsministerium für Wiederaufbau vertreten waren, zu⸗ standegekommen? Ferner sollen die damaligen Minister Dr. Strese⸗

ganz klar: „Das Reich

s könne gar kein Zwei

Stinnes hätte als Treuhänder der

Entschädigungspflicht anerkenne. Abg.

Entschädigung der Ruhrindustriellen

aber das

welche

Die Herren

Nach den Zusicherungen der Regierung

wieder in Gang gekommen. Die Frage ist

el daran bestehen,

Aufklärung über das Zustandekommen der abinettsbeschlüsse durch Zeugenvernehmung für dringend erforderlich Die Kommunisten können auch eine moralische Verpflichtung des nicht anerkennen. Diese moralische Entschädigungspflicht bestand vor allem gegenüber den Aermsten der Armen, die den Ruhrkampf geführt haben. Dieser Pflicht Reich in keiner Weise nachgekommen. Die Ruhrindustriellen aber haben durch Lohnkürzung und die Micum⸗Lasten abgewälzt und verschwiegen, daß schädigung durch das Reich schon gesichert hatten. Abg. Esser (Zentr.) hält die moralische Entschädigungspflicht für alle Opfer des Auch die Konsequenzen für die Auslands⸗ deutschen und Inflationsverlierer könnten da nicht schrecken. Die Ansprüche dieser Kreise seien durchaus nicht aufgegeben. bei der Beurteilung des Briefwechsels Stresemann⸗Stinnes durch Zeugenvernehmung festgestellt werden, teiliaten gehabt hätten. Ausführungen von Dr. und die hinter ihm stehenden Industriellen sich in keiner Wehr gesetzt hätten im Interesse der Erhaltung des besetzten Ge⸗ bietes und ihrer eigenen Betriebe, wenn sie nicht die Zusage der chädigung durch die Reichsregierung gehabt hätten, etzten Gebieten hat man sich ohne Zusagen der Reichsregierung bis um letzten gewehrt und hat durchgehalten. haben als deutsche Stäaatsbürger die gleiche Pflicht gehabt. Ersing (Zentr.): Nicht nur die großen Betriebe, sondern auch die kleinen lagen still; und die haben keine Briefe, keine privatrechtlichen Sie haben auch Entschädigungen bekommen Den Erwerbslosen konnten die

I“ ie

Absichten die Be⸗ Abg. Dietrich⸗Baden (Dem.): Nach den Rademacher müßte man annehmen, daß Stinnes

In anderen be⸗

die: War die

Er

zu bringen?

ig, also Ein mußte.

ß das Stoecker

Stinnes⸗Stresemann

sich die Ent⸗

Es müsse

mann, Dr. Luther, eeise zur

Ent-⸗ Verpflichtung.

Ruhr

Abg.

an der chloß gestern, da

Sodann soll eine Pause

ist das Wirt⸗

Industrie nicht in der Lage, von sich aus die Betriebe wieder in Gang Die Gewerkschaften hatten damals allgemein die Ueber⸗

Daß das

Regierung nicht eine

Läge aber eine privatrechtliche

vertragliche Bindung gegeben war.

Ministerialrat Dorn, Geheimrat

Sollmann und Schmidt darüber

vernommen werden, was ihr Wille bei den Verhandlungen mit der Ruhrindustrie gewesen ist,

Die nächste Sitzung des Ausschusses fir Freitag, den 1. Mai. 10 Uhr Vormittags, statt. 8 8

ob privatrechtliche Bindung oder politische ndet am

8

e“

Der EEE1“ des Preußischen Landtags be⸗ lof die Sitzung nach der

inisterpräsidenten sofort vertaat werde, und am Mittwoch und Donnerstag die Besprechung der Regierungserklärung stattfinden soll.

egierungserklärung des

bis Dienstag einschließlich eintreten und

am Mittwoch die Abstimmung über die Regierungserklärung bzw. die dazu gestellten Anträge vorgenommen werden.

8

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verluft⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

.Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

1,— Reichsmark freibleibend.

Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. . Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Bankausweise. . Verschiedene Bekanntmachungen.

Privatanzeigen.

——

Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 51

1. Unter uchungs⸗

6

sfachen. 112114]

In der Strafsache gegen den Landwirt Michard Wilhelm Dierichs, geb. am P. 7 1897 zu Barmen, zuletzt Gut chirnau bei Kaltentirchen, ljetzt angeb⸗ lich in London, Elsworthe Nr. 27, kondon N. W. 3, wegen fahrlässiger Körper⸗ perletzung, beschließt das Amtsgericht in amburg, Abteilung 8 für Strafsachen um Zwecke der Herbeiführung der Ge⸗

flellung wird gemäß § 290 StPO das

im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeklagten mit Beschlag belegt Hierdurch erledigt sich der Beschluß dieses Gerichts vom 15. April 1925, betreffend die Beschlagnahme des im Deutschen Reich befindlichen Vermögens des Ange⸗ klagten zur Deckung der den Angeklagten mönlicherweise treffenden höchsten Geld⸗ strase und Kosten Hamburg, den 24. April 1925. Amtsgericht 0 Dr Hansen. Richter.

112898] Beschluß. In der Strafsache gegen den Gastwirt 8 hheet von der Heyden aus Wyler bei ranenburg wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten zemäß §§ 290, 276 St. P O. mit Be⸗ gia- belegt, weil gegen ihn die öffentliche nklage erhoben ist und er dringend ver⸗ pächtig ist, gemeinschaftlich handelnd mit dem Büroangestellten Jan van Bruggen im Jahre 1924 und 1925 durch dieselbe Hand⸗ ung 1. im Inland Zollquittungen, öffent⸗ liche Urkunden, in rechtswidriger Absicht gefälscht und von denselben zum b einer Täuschung Gebrauch gemacht zu haben, und zwar, indem die Urkundenfälschung in der Absicht begangen wurde, sich einen Ver⸗ mögensvorteil zu verschaffen, 2. im Amts⸗ gerichtsbezirke Kleve vorsätzlich zwei Auto⸗ mobile ohne die vorgeschriebene Bewilli⸗ gung der zuständigen Behörde über die Gren⸗ zen des Deutschen Reiches eingeführt zu haben, Verbrechen und Vergehen gegen die §§ 267, 268 Abs. 1 Ziff. 2. 73 Str. G. B. und gegen die Verordnung über die Re⸗ gelung der Einfuhr vom 16.1. 1917R. G. Bl. S. 46) in der Fassung der Verordnung vom 22. 3. 1920 (R. G. Bl. XXI S. 479) und der Verordnung vom 13. 2. 1924 (R. G Bl. 1 S. 72), und weil Fluchtver⸗ dacht vorliegt, da er sich der Verfolgung durch die Flucht nach Holland entzogen hat, mithin auch er als abwesend im Sinne des § 276 St. P. O. anzusehen ist, da er sich im Auslande aufhält und seine Gestellung vor das zuständige Gericht nicht ausführ⸗ bar erscheint. Dieser Beschluß ist im Deut⸗ schen Reichsanzeiger sowie im „Clever Vorksfreund; und Clever Kreisblatt zu veröffentlichen. Kleve, den 25. April 1925.

Landgericht, Strafkammer. Frings, Sack, te Neues. Ausgefertigt: (L. S.) Marquardt, Kanzleisekretär als Gerichtsschreiber.

113160] Steckbrief.

Der landwirtschaftliche Beamte Franz Tapprogge, geboren am 22. 10 1898 u Nebeim a d Ruhr, z. Zt. in Holland. 9 wegen Landesverrats zu verhaften und

Sammelwagens in die Strafanstalt in Brandenburg a. Havel einzuliefern. Mit⸗ teilung zu den Akten 6 J 147/23.

Personalbeschreibung: 1. Familien⸗ name: Tapprogge, 2. Vorname: Franz, 3. Stand und Gewerbe: Landwirtschaftl. Beamter. 4. anscheinendes Alter: 26 Jahre, 5. geboren am 22. 10. 1898 zu Neheim g. d. Ruhr, Kreis Arnsberg, 6. letzter Auf⸗ enthalt: Köln, Aachener Straße 445/448, 7. Größe: 1,74 m, 8. Gestalt: untersetzt, 9. Haar: blond, 10. Bart: blond, 11. Ge⸗ sicht: gesund, voll, 12. Stirn: hoch 13. Auge: blaugrau, 14. Augenbrauen: blond. 15. Nase: groß, 16. Ohren: ge⸗ wöhnlich, 17. Mund: mittel, 18. Zähne: lückenhaft, 19. Kinn: breit, 20. Hände und Füße: normal, 21 Gang und Haltung: aufrecht, 22. Sprache: deutsch, französisch, 23. Besondere Kennzeichen: zwischen Augenbrauen Narbe.

Leipzig, den 24. April 192.

Der Oberreichsanwalt.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

[12885) Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 7. Juli 1925, Vormittags 10 Uhr. an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 13/15, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 119/120, versteigert werden das in Berlin, Kleine Hamburger Straße 21, be⸗ legene im Grundbuche von der Königstadt Band 5 Blatt Nr. 377 (eingetragener Eigentümer am 27. Oktober 1924, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: Kaufmann Martin Rager zu Berlin) eingetragene Grundstück: a) Vorder⸗ wohnhaus mit rechtem Anbau und zwei Hoͤfeni b) Doppelquerwohngebäude mit ofkeller unter dem ersten Hof, c) Pferde⸗ stall, Gemarkung Berlin, Nutzungswert 10 780 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 1846, in der Grundsteuermutterrolle nicht nach⸗ gewiesen. 85. K. 51. 24. Berlin, den 18 April 1925. Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 85.

[128861 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 3. Juti 1925, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrich⸗ strabe 13/15. III. Stockwerk, Zim mer 119/120, versteigert werden das in Berlin, Waisenstraße 10 belegene, im Grundbuche von Berlin, Band 11 Blatt Nr. 857 (eingetragener Eigentümer am 27. Oktober 1924, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerkes: Kaufmann Bruno Rager in Berlin) eingetragene Grundstück, Vorderwohnhaus, Gemarkung Berlin, Nutzungswert 2510 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 915, in der Grundsteuermutterrolle icht nachgewiesen. 85. K. 50. 24. Berlin, den 18. April 1925. Amtegericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85. [12887]

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, den 17. Juni 1925, Nachmittags 3 Uyr, in der Gastwirt⸗

werden die im Grundbuche von Adenstedt a) Band V Bl. 176 und b) Band VII Bl. 242 (eingetragene Eigentümer am 31. März 1925, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerkes: a) immermeister Hugo Riechelmann in Adenstedt, b) Techniken Hugo Riechelmann in Adenstedt) eingetra⸗ gene Grundstücke a) Garten gegen das Dorf Gemarkung Adenstedt, Kartenblatt 2 Par⸗ zelle 902/496, 17,34 a groß, Reinertrag 4,07 Taler, Grundsteuermutterrolle Art. 201, b) Anbauerstelle Haus Nr. 180, Ge⸗ markung Adenstedt, Kartenblatt 2 Parzelle 961/373, 5,46 a groß. Grundsteuermutter⸗ rolle 262, Nutzungswert 90 ℳ, Gebäude⸗ steuerrolle 187.

Amtsgericht Peine, den 23. April 1925

[13159]

Erledigung. Der im Reichsanzeiger 224 vom 22. 9 24 gesperrte Mantel zu 1000 Deutsche Maschinenfabr Duisburg Akt. Nr 62 817 ist ermittelt.

Berlin, den 28. 4. 25. (Wp. 411/24.) Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.

[13161]

Die Zahlungssperre vom 12. Dezember 1923 über die Deutsche Kabelwerke Aktie 125 981/6 über zusammen 6000 ist aufgehoben. F. 139 23.

Berlin, den 28. März 1925.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154.

[12888]

Das Aufgebotsverfahren bezüglich un⸗ verzinsl. Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1924 E Folge 1 Gruppe I1I1 a Nr 21 970 über 105 GM (Termin 1. Oktober 1925) und Gruppe Ia und II a Nr. 21 972 über 100 und 105 (Termin am 5. Oktober 1925) wird eingestellt.

Berlin, den 27. April 1925.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 154.

Gen. III. 46. 24.

[12889]

Das Aufgebot vom 14. April 1925 Gen. I. 41. 25 (Nr. 10056) wird dahin berichtigt, daß der Termin am 25. November 1925 ansteht.

Berlin, den 27. April 1925. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154. Gen. I. 41. 25.

[12895] Aufgebot.

Die Firma Louis Donner in Dessau, vertreten durch Rechtsanwalt Kulpe in Dessau, hat das Aufgebot des verloren⸗ gegangenen Hypot G vom 20. März 1900 über die im Grundbuche von Cöthen Bd. 37 Bl. 2406 für den Privatmann Karl Dolge in Cöthen ein⸗ getragene Hypothek von 3000 M. be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. August 1925, Vorm. 11 % Uhr, vor dem Gericht (Zimmer 5) anberaumten ufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Cöthen, den 16. April 1925.

Anhaltisches Amtsgericht. 5.

[12896] Aufgebot. Auf Antrag des Kohlenhändlers Willy. Eckert in Weißenburg i. B. vom 20. 4. 1925 wird zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung aufgeboten der am 12. 11. 1924 vom Amtsgericht Weißenburg i. B.

zur weiteren Strafvollstreckung mittele

schaft von Dörries, Adenstedt, versteigert

schuldbrief über 4000 viertausend Goldmark, Grundschuld lt. Urkunde des Not. Weißenburg i. B. vom 7. 11. 1924 Gr.⸗Nr. 602 für die in allg. G.⸗G. lebenden Kohlenhändlerseheleute Willy und Katha⸗ rina Eckert, geb. Göhringer, in Weißen⸗ burg i. B., eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Weißenburg i. B., Bd. XXXVIII Bl. 2016 S. 35 guf dem Anwesen Judengasse Nr. 26 in Weißen⸗ burg der Eheleute Eckert, Pl. Nr. 254, an erster Rangstelle. Der Inhaber dieses Grundschuldbriefes wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 21. September 1925, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des Amts⸗ gerichts Weißenburg i. B. anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte bei dem unter⸗ fertiazen Gerichte anzumelden und die üͤrkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Weißenburg i. B., den 22. April 1925. Amtsgericht.

[12890] Aufgebvt.

Der Kaufmann Franz Gurlitt in Ham⸗ burg, Meldorfer Straße 11, hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Johannes Rasmussen, geboren am 7. April 1872, fületzt wohnhaft in Altona, für tot zu er⸗ lären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. Januar 1926, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. 3 a. F. 18/25.

Altona, den 22. April 1925. 3

Das Amtsgericht. 2a.

[12116]

Das Amtsgericht Braunschweig hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Der Bürovorsteher Wilhelm Schreinert in Braunschweig als Nachlaßverwalter in Sachen des Nachlasses des am 28. Fe⸗ bruar 1924 in Querum verstorbenen Kon⸗ servenfabrikanten Erich Ottmer hat das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Erich Ott⸗ mer spätestens in dem auf den 23. Juni 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Braunschweig. Am Wendentore Nr. 7 Zimmer 30, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin bei diesem Ge⸗ richt anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstands und des Grundes der Forderuna zu enthalten; Beweisstücke sind in ÜUrschrift oder in Abschrift beizu⸗ fügen. Die Nachlaßaläubiger, welche sich nicht melden, können. unbeschadet des Rechts, von den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten. Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden. von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß eraäibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten. Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet., werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Braunschweig, den 26. März 1925.

Grundbuchamt ausgestellte Grund⸗

8

Der Gerichtsschreiber

[12121]

Die Frau Clara Laddach, geb. Okon verwitwete Pillath in Wierschutzin ha das Aufgebot der in Abt, III unter Nr. 1 a des Grundstücks Bl. 132 für den Knecht Johann (. 98 eingetragenen Erbteilsforderung von 225.23 ℳ, zu 5 % verzinslich, aus dem Regeß vom 17. Juni 1846 sowie das Aufgebot des über die Wrderäta Fasgestscten Briefes beantragt.

er Fngaber r Urkunde sowie der Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juni 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ Gericht anberaumten Aufgebots⸗ ermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde wird.

Amtsgericht Lauenburg, Pomm.

[12891] Aufforderung

zur Aumeldung von Erbrechten.

Die bekannten Erben der am 25. Juni 1924 verstorbenen Marie Heinerike Ganser, geb. Moll, Witwe des Jakob Genser Maurers in Schopfloch, O.⸗A. Kirchheim, haben die Erteilung eines Erb⸗ scheins beantragt. Als weitere Erben kommen in Betracht von den Verwandten des zuerst gestorbenen Ehemannes, welche für die . der Erbschaft berufen sind, die am 25. April 1879 geborene Tochter Maria des im Mai 1888 verstorbenen Bruders Johannes Ganser, Maurers in Schopfloch, die am 6. Oktober 1853 ge⸗ borene Schwester Marie Barbara Ganser, die am 3. Oktober 1865 geborene Schwester Ursula Ganser. An diese Per⸗ sonen, die sämtlich in Schopfloch geboren und nach Amerika gereist sind und von denen seit vielen Jahren nichts bekannt ist, oder an ihre Abkömmlinge ergeht die

(Aufforderung, ihr Erbrecht spätestens bis 14. Juli d. J. hier anzumelden. Der

Erbteil für jede dieser drei

würde etwa 300 RM betragen. den 23. April 1925.

Württ. Nachlaßgericht Schopfloch O.⸗A. Kirchheim.

[12893 Bekanntmachung.

Durch Urteil des Amtsgerichts in Ham⸗ burg, Abteilung für Aufgebotssachen, vom heufgen Tage, 1 der von der Hamburger

reihafen⸗Lagerhaus⸗Gesellschaft am 30. Januar 1923 ausgestellte Lager⸗ schein Nr. 5582 III. über für Herren Schenker & Co. oder Order ein⸗ gelagerte 50. PI Süßstoff, Marke und Nummer Fv-] 91446/95, im Brutto⸗ gewicht von 3351 Kilogramm, für kraftlos erklärt worden.

Hamburg, den 24. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[12892]

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts eitz 88 15. April 1925 sind für kraft⸗ os erklärt:

1. der Wechsel de dato Zeitz, den 24. Juni 1924, über 368,65 Rentenmark von der Rekofag Kostümfabr’k Berlin, gezogen auf und angenommen von g. eeftam. Zeitz, zahlbar bei Gewerbe⸗ ank Zeitz;

2. der üse de dato Zella⸗Mehlis, den 17. Juli 1924, über 734,49 Renten⸗ mark, gezogen von Metallwarenfabrik

Personen

Klett und Trapp. 4 Zella⸗Mehlis auf die Firma Schmidt & Koch in Zeitz⸗

erfolgen

Grana, angenommen von lebteren, zahl⸗ bar bei F. M. Müller, Zeitz; 3. der Wechsel de dato Zeitz, den 26. Juli 1924, über 500 Rentenmark, ezogen von Paul Freygang auf Otto ahe, angenommen von letzterem. 8 Zeitz, den 15. April 1925. 8 Das Amtsgericht.

[12894] 1 Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Amtsgerichts vom heutigen Tage ist bünace⸗ Urkunde für kraftlos erklärt: eer Grundschuldbrief über 4000 M., ein⸗ Ptragen im Grundbuche von Cöthen and X Blatt 586 für den Kaufmann Max Meyerstein in Cöthen.

Cöthen, den 17. April 1925.

Anhaltisches Amtsgericht. 5.

[12110]

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 22. April 1925 ist der Wechsel Gr. Ottersleben, den 13. Mai 1924, über 734 Rentenmark ausgestellt von der Firma F. E. Finke, ange⸗ nommen von der Firma H. W. Kalb⸗ fleisch in Gelnhausen, zahlbar am 25. Juli 1924 bei der Dresdner Bank in Geln⸗ hausen, 188 kraftlos erklärt.

Gelnhausen, den 22. April 1925.

as Amtsgericht.

[12109] Durch Ausschlußurteil vom heutigen Tage ist der Hypothekenbrief vom 23. De⸗ zember 1902 über die in Abt. III Nr. 1 auf Nr. 1075 Lauenburg für die Kreis⸗ parkasse des Lauenburger Kreises in auenburg i. P. eingetragene Darlehns⸗ von 2800 Mark für kraftlos er⸗ ärt. Lauenburg k. P., den 26. März 1925 Amtsgericht. [12113] 6 Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom heutigen Tage ist der am 19. Juli 1847 in Zewitz, Kreis Lauen⸗ burg i. P., geborene Emil Leo Brandt für tot erklärt. Als Todestag ist der 31. Dezember 1889 festgestellt. Lauenburg i. P., den 2. April 1925. Amtsgericht.

[12111]

Durch Ausschlußurteil vom 15. April 1925 ist der am 10. Mai 1871 in Kierspe i. Westf. geborene Steuermann Ernst Albrecht Löwenstein für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. De⸗ zember 1915 festgestellt.

Wesermünde, 15. 4. 1925.

Amtsgericht Lehe. [12123] Oeffentliche Zustellung.

Der Friseur Peter Bellinghausen in Stieldorferhohn bei Hennef, Post Heister⸗ bacherrott, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte J.⸗R. Dr. Schumacher I. und Dr. Grüters in Bonn, klagt gegen dessen Ehefrau Katharina Walter in Bonn, Römerstraße 62. jetzt unbekannten 8eg. halts, auf Grund böswilligen Verla sens und unsittlichen Lebenswandels, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Bonn auf den 1. Juli 1925, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Bonn, den 23. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [12897]) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Ella Martha Glimm,

8 Wienes, Cassel, Marställerplatz 10,

v

rozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. lias in Cassel, klagt gegen den Arbeiter bar Glimm, früher in Cassel, mit dem ntrage auf Ehescheidung ev. Wieder⸗ herstellung ehelichen Gemeinschaft. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Cassel auf 1. Juli 1925, Vor⸗ mittags 9 ⁄¼½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ Füeheinten vertreten zu lassen.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [12899) Oeffentliche Zustellung.

Es klagen mit dem Antrage auf Ehe⸗ cheidung: 1. Frau Agnes Bartkowiak in nnahütte, Sallgaster Str 9, Prozeß⸗ schmidt in Cottbus, gegen ihren EChemann, bevoll mächtigte: Rechtsanwälte Hammer⸗ den Arbeiter Adam Bartkowiak, früher in Annahütte, weil Beklagter zu einer längeren Gefängnisstrafe verurteilt sei und die Klägerin wiederholt geschlagen habe § 1568 B. G.⸗B., Aktenzei 2 R 20/25 —. 2. Frau Marie Schögel, leb. Warnack, in Lieberose, Prozeß⸗ evollmächtigter: Rechtsanwalt Eulenberg in Cottbus, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Karl Schögel, früher in Liebe⸗ rose, weil der Beklagte die Klägerin wiederholt mißhandelt, für ihren Unter⸗ halt nicht gesorgt und sie seit etwa sieben Monagten verlassen habe § 1568 B. G.⸗B., Aktienzeichen 3 R 45/25 —. 3. Frau Frieda Köder, geb. Gräbitz, in Poleh Siedelung, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsamvälte Dr. Hahn und Dr. Krause in Cottbus, gegen ihren Ehemann, den Grubenarbeiter Karl Köder, früher in Poley, weil der Beklagte die Klägerin dauernd mißhandelt und beschimpft habe § 1568 B. G.⸗B., Aktienzeichen 2 R 63/23 —. Die Kläögerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus, Zimmer 17 und 26, und zwar zu 1 und 3 auf den 12. Juni und zu 2 auf den

16. Juni 1925, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Cottbus, den 22.-April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[12900] Oeffentliche Zustenung. Die Georg Roßmann Ehefrau, Marga⸗ rete geb. Daum, in Böllstein, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. siff in Darmstadt, klagt gegen ihren Ebemann Georg Roßmann, zuletzt in Klein Bieberau, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Beklagter, mit dem Antrage, die am 30. April 1910 in Böllstein geschlossene Ehe der Streitteile zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Ver⸗ fahrens aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Darmstadt auf Montag, den 22. Juni 1925, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Darmstadt, den 21. Apriz 1925. Der Gerichtsschreiber des Hessischen Land⸗ gerichts.

[12124) Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Elisabeth Worobjew, geb. Kürschner, in e Prozeßesvole Rechtsamwalt Justizrat Lezius in Cöthen, klagt gegen ihren Ehemann, den Landarbeiter Jakob Worobjew, früher in Alten, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1567 2 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. ie Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Dessau auf den 27. Juni 1925, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem pe ten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Dessau, den 23. April 1925. Gerichtsschreiber des Landgerichts. [12125] Oeffentliche Zustellung. Olga eer, Fe. Amberg, Arnstadt Sodenstr. 21, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Semm, Arnstadt, klagt gegen ihren Ehemann, den Artisten Albert Aeser, von Arnstadt, jetzt unbekannten Aufenhalts, Verklagten, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, den Ver⸗ klagten für schuld an der Scheidung zu erklären, ihm guch die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Verklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor den Land⸗ gerichtsrat Dr. Ruf als Einzelrichter der 3. Zivwvilkammer Thüring. Landgerichts Gotha auf Freitag, den 12. Juni 1925, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen beim Gotha zugelass enen Anwalt zu seinem Vertreter zu bestellen. Zum Zwecke der dhe. Zustellung der Klage an Ver⸗ klagten wird dies bekanntgemacht. Gotha, den 22, April 1925. Der Justizobersekretär beim Thüringischen Landgericht. [12902] Oeffentliche Zustellung. 98 Ch ibjeee 1— . ischer, Heim, in Gotha, Jüdenstraße 56, ver⸗ freien durch den Geh. Hofrat Justizrat Dr. Kunreuther in Gotha, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter ilhelm rtlepp aus Gotha, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende CEhe zu scheiden, den klagten für den schuldigen Teil erklären und ihm die Kosten des Hechtsstrelts aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer 1 des Thüringischen Landgerichts in Gotha auf den 9. Juli 1925, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. otha, den 27. April 1925. Der Justizobersekretär. des Thüringischen Landgerichts. [12126] Oeffentliche Zustellung. Der Arbeiter August Hirt in Krossen a. O., Hospitalstraße 413, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fitsch in Guben, klagt gegen seine Ehefrau Elisa⸗ beth Hirt, geb. Hewelt, zuletzt in Düssel⸗ dorf⸗Gerdesheim, Hardenbergstraße 9 bei Frfn⸗ Kresibietki, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagte Chebruch getrieben und den Kläger böswillig verlassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für allein schusdig zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor den Einzelrichter der 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Guben auf den 10. Juni 1925, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen und etwaige gegen die Klage vorzubringende Einwendungen und Beweismittel durch den zu bestellenden Anwalt unverzüglich in einem Schriftsatze dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers und dem Gerichte mitzuteilen, Guben, den 25. April 1925. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[12127) Oeffentliche Zustellung. Der Artist Willv Röhr in Hildesheim, Güntherstr. 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Aue in Hildesheim, klaat gegen seine Ehefrau Wilhelmine Röhr, geb. Hartmann, früber in Hildes⸗ heim, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf

mit der Aufforderung,] G

Antrage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur Verhandlung des Rechtsstreits vor die Landgerichts

IVa Zivilkammer des in Juni

Hildesheim auf den 25. Vormittags 9 ½¼ Uhr, der forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Hildesheim, den 23. April 1925. Gerichtsschreiber des Landgerichts.

1925, mit der Auf⸗

[12128] Oeffentliche Zustellung.

Die Aufwärterin Frau Minna Mann,

b. Jacobi, in Berlin⸗Wilmersdorf,

ilhelmsaue 20, Proze ter: Rechtsanwalt Justizrat? 88 in Inster⸗ burg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Friedrich Mann, früher zu Eydtkuhnen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund böslichen Verlassens mit dem Antrage auf idung der Ehe und Schuldigerklärung des Zeklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts zu Insterburg auf den 3. Juli 1925, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Insterburg, den 22. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[11736] Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Emma Nieb geb. Koth, in Schmellenthin, Prozeßbevoll. mächtigter: Justizrat Praefkfe, hier, klagt egen ihren Ehemann, den Arbeiter Wil⸗ 8s Pietzke, unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die ladet den Beklagten zur mündlichen r⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts zu Neu⸗ strelitz, auf Dienstag, den 16. Juni 1925, Vormittags 10 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen. Amwalt zu be⸗ tellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ tellung wird dieser Auszug der Klage be⸗

ntgemacht. 1

Neustrelitz, den 23. April 1925. Der Gerichtöschreiber des Landgerichts. [11737] Oeffentliche Zustellung.

1. Hlin⸗ Frieda phl. Jank, geb. Claus, in Plauen, 2. Elsa Clara phl. Trost, gesch. gew. Holzmüller, geb. Richter, in

lauen, 3. Anna Louise vhl. Rädel, gesch. gew. padin, geb. Krapp, 4. Erna Lina vhl. Potzel, geb. Schneider. in lau, 5. Bertha vhl. Setzer, verw. gew. Gläntz, geb. Kunzmann, in Klingen⸗ thal, 6. Marie vhl. Tröger, verw. gew. Christl, geb. in Reichenbach, 7. Helene Margarete Wilhemine vhl. Wajchert, geb. Heise, in Berlin⸗Friedenau 8. Abellone Eleonore Thekla Adelheid vhl. Kunze, geb. Mniszak. in Altona,. 9. Anna Louise dhl. Liebold, geb. Stemmler, in Plauen, 10. Minna vhl. Arzt, geb. Hal⸗ bauer, in Reichenbach, 11. der Mu iker Ernst Alfred Gläßner in Plauen und 12. Marie Ella vhl. Lehmann, geb. Buschner, in Plauen, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: die Rechtsanwälte zu 1. 2 Hof⸗ staetter, 3 Dr. Mießler, 7, 12 Dr. Gold⸗ berg, 8 Rietzsch, 9 J.⸗R. Dr. Pezoldt und 11 Dr. Forberg, sämtlich in Plauen, 4 Dr. Rockhstroh, 6, 10 Dr. Schoeffler, beide in Reichenbach, und 5 Schmidt in Klingenthal, klagen gegen zu 1 den Eisen⸗ bohrer bkar wald Jank, früher in Plauen, zu den Tischler Alerander Heinrich Trost, früher in

lauen, zu 3 den Schneider Albert rmamm Rädel, früher in Plauen⸗ zu 4 den Schuhmacher Paul Willy Votzel, früher in Mylau, zu 5 den Schnweizer Gustav rmann Setzer, rüher in Klingenthal, zu 6 den. Schneider aul Theodor Tröger, früher in Reichen⸗ scch, zu 7 den Kunstmaler Ludwig Wajchert, früher in Plauen, zu 8 den Bergarbeiter Alfred Arno Kunze, zuletzt in Droßdorf, zu 9 den Bergarbeiter Oswald Bernhard Liebold, früher in Plauen, zu 10 den Maler Robert Hermann

Arzt, zuletzt in Reichenbach, zu 11 Anna Liddy vhl. Gläßner, geb Behnert, i in Plauen und zu den Kaufmann Oskar Kurt Walter Lehmann, früher in Plauen, sämtlich unbekannten Aufent⸗ halts, zu s;. wegen schwerer Verletzung der die begründeten Pflichten und ehrlosen unsittlichen Verhaltens, nn 1 überdies wegen Ehebruchs, 7 11 wegen böslicher Verlassung, zu 8 zugleich wegen Ehebruchs und zu 12 wegen Che⸗ bruchs, je mit dem Antrage, die Ehe zu scheiden und die Beklagten als die an der Scheidung schuldigen Teile zu erklären, und laden die genannten Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht zu Plauen zu dem auf den 22. Juni 1925, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termine je mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige Einwendungen gegen die Klage durch diesen Rechtsanwalt dem Prozeßgerichte und dem Vertreter der Klagpartei rechtzeitig vor dem Verhand⸗ lungstermine bekanntzugeben. Es laden weiter: a) Erna Johanna vhl. Trommer, geb. Buchold, in Netzschkau, b) Lina Klara vhl. Thomas, geb. Wünsch. in Plauen und c) Frieda Camilla vhl. Künzl, verw. gew. dewald, geb. Schöniger, Falken⸗ stein, vertreten durch die Rechtsanwälte zu aj Dr. Scheuffler in Plauen, zu b) Dr. A Müller, daselbst, und zu c) Gotter in Falkenstein als Prozeßbevollmächtigte zu a) den Kaufmann Paul Oswald Trommer, früher in Netzschkau, zu b) den

Schoharzecher Herman Emil Thomas,

rund des § 1565 B. G.⸗B., mit dem früher in Plauen, un

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sionsreisenden Adolf Künzl, früher in Ellefeld, samtlich zurzeit unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das genannte Gericht zu dem auf den 22. Juni 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bestimmten Termine mit der gleichen Aufforderung wie gn 1 bis 12. Der Gerichtsschreiber des Land⸗ gerichts Plauen i. V., den 22. April 1925.

[12904] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. die Brauereiarbeiterin Frau Martha Geburzky, geb. Hammer, in Dresden, Oschatzer Str. 48 II, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Paul Landsberg in ““ gegen den früheren Schachtmeister Wilhelm Ge⸗ burzky, früher in Weißstein, Kreis Waldenburg, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts 2 a R 79/25 —. 2. die verehelichte Melker Martha Decker, geb. Prosch, in Stanowitz, Kreis Striegau, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Donath in Schweidnitz, gegen den Melker Eugen Decker in Striegau, ; Zt. unbekannten Aufenthalts 2a R 72 /25 —, zu 1 und2 mit dem Antrag auf Ehescheidung auf Grund der in der Klageschrift angefährten Behauptungen. Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Schweidnitz auf den 3. Juli 1925, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll mächtigten vertreten zu lassen. 1

Schweidnitz, den 23. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [12 131] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Bertha Martens, geborene Meyer, in Osterbruch, Kr. Hadelin, Pro⸗ Se ö Rechtsanwalt Werner Müller in Stade, klagt gegen den Maurer Rudolf Martens, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Osterbruch, Kr. Hadeln, auf Grund § 1574.B. G.⸗B mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 18. Juni 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Stade, den 24. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[12912] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Minna Wichow, geb. Silberborth, in Weferlingen, Fabrikstr. 9, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kricheldorf in Stendal, klagt gegen den Malermeister Hermann Wichow, früher in Weferlingen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß Be⸗ klagter mit verschiedenen Frauenspersonen Ehebruch getrieben und seine Familie verlassen hat, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Stendal auf den 12. Juni 925, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 1

Stendal, den 24. April 1925.. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[12 132] Oeffeutliche Zustellung.

Die Frau Anna Prange, geb. ck⸗ mann, aus Stolpmünde Kirchstraße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Silberstein in Stolp i. Pom., klagt gegen ihren Ehemann, den Seefahrer Hermann Prange, früher in Stolpmünde, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567² B. G.⸗B mit dem Antrage, 1. die Ehe der Parteien wird geschieden. 2. Der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung. 3. Die Kosten des Rechtsstreits werder dem Beklagten auferlegt. Die Klägerin ladet den Beklagien zur mündlichen Ver⸗ b des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Stolp i. Pom. auf den 10. Juli 1925, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Stolp in Pommern, den 21. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[12133] Oeffentliche Zustellung.

Der Schuhmacher Emil Kurt Zürner in Zwickau, Hermannstr. 24 Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sar⸗ fert in 8 au klagt Legen seine Frau, Erna Gertrud, geb. Otto, früher in Zwickau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Be⸗ klagte die Ehe gebrochen Habe’ (g 1565 8GS). mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ 8 vor die 4. Zivilkammer des Säch⸗ Landgerichts zu Zwickau auf den 17. Juni 1925, Vormittags 9 Uhr, mit der ich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt di. Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Zwickau, den 23. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [12905] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Werner Becker, geb. am 23. 12. 1920, vertreten durch den Vormund des Bez⸗Jugendamts Prenz⸗

8 m e) den Provi⸗; Straße 64, klagk gegen den Maler Gustav

Zimmermann, jetzt unbekannten Auf⸗ entbalts, früber in Berlin. Buchholzer Straße 5, unter der Bebauptung, daß Beklagter als Vater des Klägers Uarer⸗ haltsrente zu zahlen habe mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, vom Tage der Klagezustellung ab an den Kläger bis zum vollendeten 16 Lebens⸗ jahre an Stelle der der in der von dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 97 B. VII 9409 aufgenommenen vollstreckbaren Urkunde festgesetzten Beträge, insgesamt 99 vierteljährlich im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Venhandlung des Rechts⸗ streits. 183. C. 1079/25. wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗ Mitte, Abt. 183, auf den 16. Juni 1925, Vormittags 9 ½ Uhr, Neue Friedrichstraße 15, II. Stockwerk, Zimmer Nr. 174/176, geladen Berlin, den 20. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[12906 Oeffentliche Zustellung.

Die minderi. Gerda Kuffner, geb am 17 Dezember 1909, vertreten durch ihren Vormund Frau Dr. Rubinfeld in Char⸗ lottenburg, Kaiserdamm 4. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanw. Frädrich, Berlin, Königgrätzer Str. 83, klagt gegen den Kaufmann Raddatz, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin⸗Friedenau, Hertelstraße 3 b. Frau Kampe, unter der Behauptung, daß der Beklagte der uneheliche Vater der Klägerin wäre und durch Urteil des Landgerichts in Danzig vom 30. Juli 1924 dahin verurteilt sei: I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Danzig vom 15. Dezember 1923 aufgeboben; II. der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vom 9. Oktober 1923 ab bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres eine Unter⸗ baltsrente von monatlich 116 Hundert sechzehn Gulden zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge fofort, die später fällig werdenden innerhalb der ersten drei Tage eines jeden Kalender⸗ monats. Die früher zuletzt in den Akten 7. C. 62/22 des Amtsgerichts Danzig durch Vergleich vom 4. März 1922 festgesetzte Rente kommt mit dem 9 Ok⸗ tober 1923 in Fortfall; III. der Be⸗ klagte und Berufungsbeklagte hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen, mit dem Antrage, 1 die Zulässig⸗ keit der Zwangsvollstreckung aus dem am 30. Juli 1924 verkündeten rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Danzig 2. S. 52. 24 auszusprechen, 2. die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen, 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗ Mitte, Neue Friedrichstr. 13/15, auf den 20. Juni 1925, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 165/66 II, geladen.

Berlin, den 23. April 1925.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [12136] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Agnes Wilhelmine Koch aus Jüchen, vertreten durch das Jugendamt in Grevenbroich, klagt gegen den Seemann Heinrich Zeppenfeld, früher in Düsseldorf, jetzt im Ausland unbekannten Aufenthalts, mit Antrag, den Beklagten 9 verurteilen, 1. der Klägerin von Geburt an (3. 6. 1924) bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine im voraus zu entrichtende Unterhaltsrente von vierteljährli 60 Goldmark zu zahlen, und die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. jeden Kalendervierteljahres im voraus, 2. Beklagter hat die Kosten des ö zu tragen, 3. das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Verhandlungs⸗ termin: 1. Juli 1925, Vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Düsseldorf, Mühlenstraße 34, Zimmer 156, wozu der Beklagte hiermit geladen wird.

Düsseldorf, den 23. April 1925.

Amtsgericht, 3.

[12901] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der minderjährigen Hr hg Berta Lüders in Pritzwald, vertreten durch den Berufsvormund Magistratssekretär Kuhn in Pritzwald, Klägerin und Be⸗ rufungsklägerin. Prozeßbevollmächtiater: Rechtsanwalt Constantini zu Duisburg, gegen den Kartoffelhändler Fritz Warten⸗ berg in Duisburg⸗Ruhrort, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten und Be⸗ rufungsbeklagten, hat die Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts zu Duisburg Ruhrort vom 12. September 1924 Be⸗ rufung eingelegt mit dem Antrag, den Be klagten nach dem vollen Klageantrage. nämlich vom 1. Januar 1924 bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 90 Gold mark, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 2. September, 2. Dezember, 2. März un 2. Juni jeden Jahres, zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er klären, kostenpflichtig zu verurteilen. Die Klägerin und Berufungsklägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Berufungsgericht, 4. Zivilkammer des Landgerichts in Duisburg, auf den 30. Juni 1925, Vorm. 9 Uhr, Zimmer 166, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigte vertreten zu lassen.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts

[12907] Oeffentliche Zustellung.

lauer Berg, Amtsvormundschaft, weiter vertreten durch den Stadtvormund Jo⸗ hannes Schulz in Berlin, Danziger

Die minderjäbrige Erika Koß, vertreten durch den Berufsvormund, Oberstadt⸗ fekretär Lewandowski, in Zoppot, Wil⸗