1925 / 101 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 May 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Ich gehe nun, meine Damen und Herren, zu dem Haushalts⸗ anschlag für 1925 über. Nach dem Etat betvagen die Ausgaben ins⸗ gesamt 4090 Millionen Mark. Hierzu treten sehr erhebliche Aus⸗

gaben, die teils in dem jetzt dem Reichsrat vorliegenden und demnächst dem Reichstag zugehenden Ergänzungsetat für 1925 vorgesehen sind teils bei der Beratung der einzelnen Haushalte im Ausschuß und Plenum des Reichstags bereits beschlossen sind, wie z. B. die Er⸗ höhung der Ausgaben für Invalidenrenten und Erwerbslosenfürsorge, oder noch zu erwarten sind, wie z. B. eine Aufbesserung der Bezüge der Kriegsbeschädigten, und schließlich noch die Ausgaben, die zur An⸗ sammlung eines Betriebsmittelfonds erforderlich sind, dessen Not⸗ wendigkeit ich glaube Ihnen hinreichend dargelegt zu haben. Da end⸗ gültige Beschlüsse des Reichstags noch nicht vorliegen, bin ich leider noch nicht in der Lage, Ihnen im einzelnen genaue Ziffern zu geben. Nach sorgfältiger Schätzung werden aber die Gesamtausgaben für 1925 insgesamt mindestens 4900 Millionen Mark betragen.

Ich komme nun zu der Einnahmeseite. Im Inlande wie im Auslande ist der Reichsfinanzverwaltung wiederholt der Vorwurf gemacht worden, daß der Ihnen bereits vor mehreren Monaten zugegangene Etat für 1925 auf der Einnahmeseite durchaus unwahr aufgestellt sei, da die Einnahmesummen des Etats für 1924, die sich ja als viel zu gering erwiesen hätten, in den Etat für 1925 unver⸗ ändert wieder eingestellt worden seien. Es ist richtig, daß der Ihnen

jetzt vorliegende Etatsentwurf für 1925 auf der Einahmeseite kein richtiges Bild bietet. Bei der Aufstellung des Etats bestand aber noch keine Möglichkeit, das Aufkommen an Zöllen und Steuern auch nur annähernd zu schätzen. Die Reichsfinanzverwaltung war daher 8 genötigt, zunächst die für 1924 eingesetzten Zahlen zu wiederholen. Erst jetzt ist auf der Grundlage der im Jahre 1924 tatsächlich ein⸗ Zahlungen und auf der Grundlage der dem Reichstag vorgelegten Steuergesetzentwürfe und des Finanzausgleichs eine einigermaßen zuverlässige Schätzung möglich. Nach dieser Schätzung werden die Besitz⸗ und Verkehrssteuern 1925 4999 Millionen Mark, ie Zölle und Verbrauchssteuern 1528 Millionen Mark, Steuern nd Zölle zusammen also 6527 Millionen Mark erbringen. Von den Besitz⸗ und Verkehrssteuern gehen durch Ueberweisung an die Länder und Gemeinden 2305 Millionen Mark ab, so daß dem Reich ein Nettobetrag aus Steuern und Zöllen von 4222 Millionen Mark verbleibt. Die Gesamteinnahmen des Reichs einschließlich der Ver⸗ waltungseinnahmen und des Erlöses aus dem Verkauf von Vorzugs⸗ aktien der Reichsbahn in Höhe von 292 Millionen Mark belaufen sich auf 4652 Millionen Mark. Hiernach würde sich rechnerisch bereits ür 1925 ein nicht unerheblicher Fehlbetrag ergeben. Um diesen Fehl⸗ betrag wenigstens zu einem großen Teil zu decken, wird Ihnen eine Erhöhung der Bier⸗ und Tabaksteuer vorgeschlagen (hört, hört! bei den Kommunisten), auf die ich später noch mit einigen Worten zu sprechen kommen werde. Ich bitte Sie, nun noch einen Blick auf 1926 und die kommenden ahre zu werfen. Eine Schätzung der Einnahmen ist sehr schwierig, da sich im Jahre 1926 die erste Steuerveranlagung auswirken wird und die Entwicklung des Steueraufkommens von der jetzt noch nicht zu übersehenden Wirtschaftsentwicklkung abhängt. Eine günstige Ent⸗ wicklung unserer Wirtschaftslage vorausgesetzt, könnte bei einigem Optimismus auf eine gewisse Erhöhung der Steuereingänge gegenüber 1925 gerechnet werden. Auf der Ausgabenseite werden bei der nück⸗ sichtslosen Beschneidung aller Ausgaben, die den Etats für 1924 und 1925 das Gepräge gegeben hat, nennenswerte Einschränkungen kaum zu erzielen sein. Wenn jetzt in der Oeffentlichkeit vielfach die Ansicht zum Ausdruck kommt, daß in dem arm gewordenen Deutsch⸗ land der öffentliche Apparat zu teuer arbeite, und daß im Vergleich zu dem Vorkriegsetat im jetzigen Reichshaushalt wesentliche Er⸗ sparnisse gemacht werden könnten und müßten, so darf ich wohl für mich das Vertrauen in Anspruch nehmen, daß ich entschlossen bin, alles, was an mir liegt, zu tun, um die Kosten des öffentlichen Apparats in Uebereinstimmung mit der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des deutschen Volkes zu bringen. Ich darf aber andererseitz darauf hinweisen, daß nach dem Voranschlag für 1913 der reine Staats⸗ bedarf des Reichs ohne Betriebsverwaltung und ohne Steuer⸗ überweisung 3002 Millionen Mark betrug. Demgegenüber beträgt jetzt der reine Staatsbedarf, wenn man von der vorhin genannten Ausgabeziffer von 4900 Millionen Mark ausgeht und die Ausgaben für den Friedensvertrag, die Beträge zur Bildung eines Betriebs⸗ mittelfonds und die außerordentlichen Ausgaben, die nach gesunden finanzpolitischen Grundsätzen an sich auf Anleihe genommen werden müßten, absetzt, weniger als 4000 Millionen Mark. Bedenkt man die außerordentliche Steigerung, die die Ausgaben des Reichs allein auf dem Gebiete des Versorgungswesens und der Erwerbslosen⸗ fürsorge und durch die Uebernahme der Finanzverwaltung auf das Reich erfahren haben, bedenkt man weiter, daß diese Mehrausgaben durch die Minderung der Ausgaben für die Reichsschuld und für Heer und Marine nicht annähernd ausgeglichen werden, so kann angesichts der allgemeinen Preissteigerung gegenüber der Vorkriegszeit aus einer Ausgabenerhöhung um rund 30 Prozent wirklich nicht auf Ver⸗ schwendung in der Reichsverwaltung geschlossen werden. So not⸗ wendig es daher auch ist, daß das Schlagwort jedes Finanzministers „Sparsamkeit“ beim deutschen Reichsfinanzminister zur Wirklichkeit und Tat wird, so glaube ich, wie gesagt, doch nicht, daß sich die Aus⸗ gaben des Reichs im Jahre 1926 wesentlich werden einschränken lassen. Nun beginnen aber in diesem Jahre die Reparationslassen mit 495 Millionen Mark, die sich bekanntlich im Jahre 1927 auf 675 Millionen, im Jahre 1928 auf 1230 Millionen, von 1929 ab auf 1540 Millionen Mark steigern. Selbst wenn man daher eine günstige Entwicklung des Einnahmeaufkommens annimmt, muß für diese Jahre, auch schon für das Jahr 1926 mit einem nicht unerheb⸗ lichen Fehlbetrag gerechnet werden. Für diesen Fehlbetrag wird es schwer sein, Deckung zu finden. Ob bereits im Jahre 1926 durch Unterbringung langfristiger Anleihen Mittel wenigstens zur Deckung außerordentlicher Ausgaben beschafft werden können, muß als sehr fraglich angesehen werden Dieses Bild der Zukunft, meine Damen und Herren, ist also ein ernstes und zwingt einmal zu dem Schluß, daß sich Reichsregierung und gesetzgebende Körperschaften in der Uebernahme neuer dauernder finanzieller Verpflichtungen außerordentliche Beschränkungen auf⸗ erlegen müssen. Das Bild zeigt aber zugleich, daß die Reichsregierung gar nicht umhin konnte, Ihnen eine Erhöhung der Bier⸗ und Tabak⸗ steuer vorzuschlagen. Die Erhöhung der Bier⸗ und Tabaksteuer wird in ihren Auswirkungen auf ein volles Jahr auf 338 Millionen Mark geschätzt (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Da sie aber frühestens am 1 Juli 1925 in Kraft tritt, und wegen der Auswirkung der Versorgung und der Verlängerung der Zahlungsfristen ist für 1925 nur mit einem Ertrag von 130 Millio⸗

nen Mark rechnen. Nach eingehender Prüfung hält die Reichs regierung diese Steuererhöhung für unumgänglich notwendig, um einen sonst bereits im Jahre 1925 und mit Sicherheit in den kommenden Jahren zu erwartenden erheblichen Fehlbetrag zu ver⸗ meiden.

Ich komme damit, meine Damen und Herren, auf den Teil der Vorlagen, der die neue Steuergesetzgebung enthält Es handelt sich um eine Neuregelung fast des gesamten bisherigen Steuer⸗ systems einschließlich der Frage des Finanzausgleichs und der gegen⸗ seitigen Besteuerung von Reich und Ländern. Dieses neue Steuer⸗ gesetzgebungswerk beschäftigt die Oeffentlichkeit bereits seit einer Reihe von Monaten. Schon als die Steuergesetzentwürfe dem Reichsrat und dem Reichswirtschaftsrat zugingen, ist dem starken Interesse der Wirtschaft und aller Kreise der Bevölkerung an der künftigen Gestaltung der Steuerbelastung dadurch Rechnung ge⸗ tragen worden, daß im Steuerausschuß durch meinen Vertreter nähere Darlegungen über die Grundsätze gemacht worden sind, die uns bei der Ausarbeitung des Reformwerks geleitet haben. Auch an den eingehenden und wiederholten Verhandlungen über die Steuergesetze und insbesondere über den Finanzausgleich mit den Ländern hat die Oeffentlichkeit ständig starken Anteil genommen. Ich kann danach die Grundsätze der neuen Steuergesetze im all⸗ gemeinen als bekannt voraussetzen und davon absehen, hier im einzelnen die Fülle der Bestimmungen vor Ihnen auszubreiten und zu erläutern. Ich möchte aber heute, wo diese Vorlagen Ihnen nach eingehenden Beratungen im Reichsrat und im Reichswirtschaftsrat zur Beschlußfassung zugehen, mit besonderem Nachdruck nochmals auf die große wirtschaftliche, rechtliche und technische Bedeutung der Vorlagen hinweisen. Das Ziel der Vorlagen ist es, wie ich bereits zu Anfang gesagt habe, die steuerlichen Belastungen in Ueberein⸗ stimmung zu bringen mit den wirtschaftlichen Verhältnissen, wie sie sich nach Abschluß der Inflationszeit und in der ihr folgenden Uebergangszeit gestaltet haben. Vergegenwärtigt man sich, daß die Steuewolitik einen besonders wichtigen Ausschnitt aus der Wirt⸗ schaftspolitik überhaupt darstellt, so würde es gerade unter unseren augenblicklichen Wirtschaftsverhältnissen ein schwerer Fehler sein, Produktion und Konsumtion für die Zwecke des Staatshaushalts in einem höheren Maße zu belasten, als unbedingt zur Aufrecht⸗ erhaltung der Lebensfähigkeit von Reich, Ländern und Gemeinden erforderlich ist. Bedurfte es während des Jahres nach der Stabili⸗ sierung der Währung zur Vermeidung weiterer Inflationsgefahren zweifellos rigoroser steuerlicher Eingriffe, um die Bedürfnisse der Staatswirtschaft sicherzustellen, so muß für eine auf die Dauer bestimmte Steuergesetzgebung wieder versucht werden, die Steuer möglichst auf die Quelle zurückzuführen, aus der allein ständig Steuern fließen können, nämlich auf das Einkommen des Volkes, und es müssen alle Hemmungen für die Wirtschaft beseitigt werden, die einer normalen Entwicklung entgegenstehen. (Sehr richtig! rechts.) Wir müssen uns darauf besinnen, daß allein die Hebung der Produktion in Deutschland uns in den Stand setzen kann, die gewaltigen Lasten zu tragen, die uns die Reparationsverpflichtungen auferlegen. (Zustimmung rechts.) Nur so kann sichergestellt werden, daß der Anteil aus den Ueberschüssen der deutschen Wirtschaft, den die Steuern ja in letzter Linie darstellen sollen, mit diesen Ueber⸗ schüssen automatisch wächst, daß auf der Grundlage einer wieder⸗ gesundenden Wirtschaft Deutschland wieder kreditfähig wird und daß damit der gegenwärtige Zustand aufhört, in dem wir genötigt sind, auch die Bedürfnisse des außerordentlichen Haushalts lediglich aus Steuern zu decken.

Ueberall, wo es die für den Haushalt notwendige Höhe des Steueraufkommens nur irgend gestattet, versuchen daher die neuen Steuergesetze, der Wirtschaft die Voraussetzungen zu einer freien Entwicklung zu sichern. So verfolgt die Milderung der Steuer⸗ tarife im Gegensatz zu den Steuertarifen, die nach dem Zusammen⸗ bruche Gesetz geworden sind, das Ziel, die Produktionsfähigkeit und die Arbeitslust in Deutschland wieder zu heben und den Kampf der Steuertechnik gegen die bei überspannten Tarifen immer mehr sinkende Steuermoral aussichtsreicher zu gestalten.

Es wäre nun freilich ein großer Fehler, wenn man sich etwa von der Hoffnung tragen ließe, daß die Steuerbelastung auch nur annähernd auf das Niveau zurückzubringen wäre, das vor dem Kriege in Deutschland bestanden hat. Wir müssen uns stets vor Augen halten, daß unsere besondere finanzielle Lage auch in den nächsten Jahren selbst bei stärkster Hebung der Wirtschaft und damit reicherem Fließen einzelner Steuern von jedem einzelnen ganz außerordentliche Leistungen für die Erfüllung der Aufgaben von Reich, Ländern und Gemeinden erfordert. Da weite Kreise der Bevölkerung ihr Ver⸗ mögen verloren haben und damit das Kapitalvermögen und das Einkommen daraus nur in zunächst recht beschränktem Maße zu dem Steueraufkommen beitragen und auch die sogenannten Sachvermögen erst bei einer erheblichen Besserung unserer wirtschaftlichen Lage wieder größere Erträgnisse abwerfen werden, so bedarf es immerhin recht erheblicher Steuersätze, um ein von äußeren Merkmalen absehendes, auf den Ertrag abgestelltes Steuersystem fiskalisch ausreichend zu gestalten.

Prägt sich in diesen allgemeinen Gesichtspunkten⸗der Gedanke nach der wirtschaftlichen Gestaltung der Steuergesetze aus, so ist dieses Prinzip auch maßgebend gewesen für die technische Durch⸗ arbeitung der Gesetzentwürfe. Ueberall ist versucht worden den

gewiß berechtigten Klagen über die Unübersichtlichkeit und recht⸗ lichen Schwierigkeiten unserer Steuergesetze Rechnung zu tragen und vor allem die Steuerpflichtigen von einem Uebermaß an Steuererklärungen und Zahlungen zu entlasten. Wir können es nach Ablauf des Rechnungsjahres, das sich an die Inflationszeit anschloß, jetzt wagen, die Monatszahlungen bei der Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer zu verlassen und wieder zu Vierteljahres⸗ zahlungen zurückzukehren. Wir können weiter bei dem schwierigen, für Steuerpflichtige wie für Steuerbehörden gleich verwickelten Problem der Bewertung uns das Ziel stecken, eine einheitliche Be⸗ wertung durchzuführen, die es den Steuerpflichtigen erspart, für die Reichsvermögenssteuer einerseits und für die Grund⸗ und Ge⸗ werbestener der Länder und Gemeinden andererseits immer wieder erneut um die Bewertung ihres Vermögens zu kämpfen. Auf die ganz besondere Bedeutung des neuen Bewertungsgesetzes zur Er⸗ reichung dieses Zieles möchte ich besonders hinweisen.

Auch in rechtlicher Beziehung wird man den neuen Steuer⸗ gesetzentwürfen die Anerkennung nicht versagen dürfen, daß sie be⸗ strebt sind, die steuerlichen Normen so aufzustellen, daß sie eine sichere Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Steuerbehörden

bilden. Wir haben es in der Vergangenheit nicht ganz vermeiden

können, die Steuern auf Merkmalen aufzubauen, die seyr stark mit Ermesserelementen durchsetzt waren. In einem geordneten, für die Dauer bestimmten Steuersystem muß, der Gedanke im Vorder⸗ grund stehen, daß die Steueransprüche bis ins einzelne rechtlich nachprüfbar sind und daß der Steuerpflichtige sich nur dann mit hohen Lasten abfindet, wenn er auf der anderen Seite von dem Vertrauen auf einen geordneten Rechtsschutz durchdrungen ist Es sind daher in den Steuergesetzen, soweit irgend möglich, Er⸗ mächtigungen zu Ergänzungsverordnungen vermieden worden. und es ist der Rechtsschutz wieder in dem vollen Umfang, wie ihn die Reichsabgabenordnung vorsieht, hergestellt worden. .

Im Zusammenhang mit diesen Grundsätzen einer wirtschaft⸗ lichen Gestaltung der Steuergesetze und ihrer rechtlichen Durch⸗ dringung steht es auch, wenn die Steuergesetze an der Einheitlichkeit der Steuerverwaltung festhalten. Gerade bei der Höhe der Be⸗ lastung ist es unbedingt erforderlich, daß die Steuergesetze überall im Deutschen Reich unter den gegebenen einheitlichen wirtschaft⸗ lichen Voraussetzungen einheitlich durchgeführt werden. Das ist zweifellos nur durch eine Verwaltung möglich, die in sich voll⸗ kommen geschlossen ist und von einer Stelle aus geleitet wird. Wir halten darum fest an der reichseigenen Finanzverwaltung.

Es ist den Steuergesetzen bei der Kritik der Oeffentlichkeit **n manchen Seiten der Vorwurf gemacht, daß sie sozialen Anforde⸗

in weitem Umfange unsere wirtschaftliche und finanzielle Situation verkannt wird. Die Beratungen im Steuerausschuß werden ja im einzelnen die zahlenmäßigen Unterlagen zur Beurteilung der Frage ergeben, wie weit es etwa möglich und tragbar sein könnte, dem sicherlich von jedem geteilten Wunsch einer Entlastung der breiten Massen Rechnung zu tragen. Das wird vor allem zu prüfen sein, wenn es sich um die Frage der Bemessung des steuerfreien Ein⸗ kommens bei der sogenannten Lohnsteuer handelt. (Hört! Hört! bei den Kommunisten.)

Bei einer anderen steuerlichen Frage, bei der es sich um eine sozialpolitische Beurteilung handeln kann, nämlich der Frage der Besteuerung der öffentlichen Betriebe und Verwaltungen, haben die gemeinsamen Beratungen der Reichsregierung mit dem Reichsrat dazu geführt, daß von einer stenerlichen Belastung, der hier eine sozial ungünstige Wirkung nachgesagt wurde, in gewissem Umfange Abstand genommen werden soll. Es handelt sich dabei um die Besteuerung der sogenannten Versorgungsbetriebe, also der Gas⸗, Elektrizitäts⸗ und Verkehrsbetriebe usw. Die Reichsregierung ist zwar nach wie vor der Auffassung, daß es finanzwirtschaftlich richtig wäre, auch diese Betriebe unter die gleichen steuerlichen Spesen zu stellen, wie sie die privatwirtschaftlichen Betriebe der gleichen Art zu tragen haben. (Hört! Hört! bei den Kommunisten.) Ich komme ja gleich darauf, Herr Höllein. Es ist aber zuzugeben, daß der Augenblick für den Uebergang zu solcher steuerlichen Gleichstellung der Betriebe in öffentlicher Hand und der Privat⸗ betriebe nicht sehr günstig erscheint. Die für die Bevölkerung und ihre Lebenslage wichtigen Tarife für Gas, Elektrizität ufw. sind heute schon im Verhältnis zum Frieden außerordentlich hoch, und da die Einnahmen aus diesen Tarifen für die Gemeinden sehr be⸗ deutsam sind, wäre zu fürchten, daß die steuerliche Belastung solcher Betriebe zu einer Erhöhung der Tarife führen könnte oder doch wenigstens den gewünschten Abbau der Tarife aufhalten könnte. Es erschien uns daher angebracht, es bezüglich der Versorgungs⸗ betriebe bei den bestehenden Stenerbefreiungen zu belassen.

Für die Abstellung der Steuergesetze auf die Dauer und für den Uebergang zu einer Besteuerung nach dem tatsächlich vorhandenen Ertrag bedarf es noch der Ueberwindung einer gewissen Uebergangs⸗ zeit, und hierfür war eine besondere Regelung erforderlich, die in dem in der Oeffentlichkeit viel umstritkenen Entwurf eines Steuer⸗ überleitungsgesetzes versucht worden ist. Die Beurteilung der hier⸗ mit verknüpften Probleme steht in weitem Umfange in Zusammen⸗ hang mit den von mir bereits berührten Fragen eines vermeintlichen. Ueberschusses aus dem Jahre 1924. Wie ich dargelegt habe, stehen katsächlich freie Mittel aus dem Jahre 1924 nur in ganz beschränktem Umfang zur Verfügung. Es muß daher alles vermieden werden, daß nicht durch starke Rückzahlungen vereinnahmter Steuern der finanzielle Ausgleich des Jahres 1925 und der weiteren Zukunft ge⸗ fährdet wird. Dieser Gesichtspunkt und die Ueberzeugung von der technischen Undurchführbarkeit einer Veranlagung der Einkommen für 1924 sind der Grund dafür, warum sich die Reichsregierung nicht hat entschließen können, dem vielfach geäußerten Wunsche einer nach⸗ träglichen Veranlagung des Einkommens im Jahre 1924 statt⸗ zugeben.

Wenn Sie jetzt, meine Damen und Herren, an die Beratung der Steuergesetze im einzelnen in den Ausschüssen und später hier in der Vollversammlung herangehen, so bitte ich Sie, sich gegenwärtig zu halven, daß es sich um ein geschlossenes, sorgfältig ausgearbeitebes System bei diesen Vorlagen handelt und daß es für die deutsche Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist, recht bald zu wissen, mit welchen steuerlichen Belastungen für die Zukunft zu rechnen ist. Ich glaube, die Rückwirkung einer solchen Sicherheit über die steuerliche Last ist von gar nicht zu überschätzender Bedeutung für einen sicheren Gang unserer Wirtschaft und vor allem für die Einstellung auf eine genaue und sparsame Preisberechnung. Ich halte es deshalb für unbedingt geboten, daß versucht wird, mit dem gesamten Gesetzgebungswerk so schnell wie irgend möglich zum Ab⸗ schluß zu kommen. Gewiß wird der Wunsch bestehen, in einzelnen Beziehungen, bei denen die Steuerpflichtigen sich durch die gegen⸗ wärtig noch geltenden Vorschriften besonders bedränat fühlen, schneller zu einer Regelung zu kommen, als es bis zur Verabschiedung des gesamten Werkes möglich wäre. Ich bin durchaus bereit, bei einer solchen beschleunigten Regelung wichtiger und eiliger Punk

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. 88† Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin Wilhelmstr 33. 1 Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage.)

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3.40 ℳ.

rungen nicht genügend Rechnung trügen. Ich glaube, daß hierbei

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Das hinter etnem Wertpapter besindliche Zeichen * 5 ; bedeutet, daß eine amtliche Fretsencgechen 1 Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

wärtig nicht stattfindet. Lipp. Landesdk. 1—914 9 1.1.7 Das hinter einem Wertvpapter bedeutet für v. Ltpp. Landessp. u.L.

3 Mecklb.⸗Schwer. Rnt.]4] 1.1.71 —,—

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2 Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtülmliche, später amt⸗

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Bromberg 1895 fr. Zins. S 1888 in 1.6.12

3 o. 1895 in 1.8.9 0.22ebB do. 1898 in 1.1.7 0,85 6G Budapest 14 m. T. 1.17 1,10 b B

Deutsche Staatsanleihen. sssheutiger s Voriger Kurs

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Brdbg. Stadrsch. Pfdb.

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S. 1 —5 unk. 30 84

Preuß. Lds. Pfdb.⸗A.

Berlin 3 —65 . do. do. 38u6uf6* do. Zentralstd. Pfdbr.

Deutsche Kom. Kred. 204 ½ 1.4.10 do. 1920 ukv. 1925 do. do. do. 1922/4 ¼ 1.4.10 do. 1901 Hannoversche Komm.⸗ Fulda 1907 N

30. 7. 25.7 sen 8Dt. Wertbest. Anl. 28 . vWE“

10 1000 Doll. 94, 75b 75 b 1919, 4) 1.,1.7 eg 8 . . .1. Gotha 1923 Dt. Wertbest. A. b. 5D. 100 5b 100 5b Fommersehe Konteeie⸗

do. 6 % 10 1000 Doll. 94,75 b 75 b i Dt. Dollarschazanwsg. 94,75 Anleihe Ser. 1 u. 2‧*)1.4.1 Halberstadt 1912. 19 6, 12, 24, 60 120 & 92,15 G Kur⸗u. Neum. Schuldv.] †] 1.1.77¼ —2,— —,— u“ . g Hess. Dollarschatzanw. I“ *) Zinsf. 7—15 %. Zinsf. 5— 15 †. 3 5 1Hess. Dollaranl. R. B 3 g. 8 do. Anleihen verstaatlichter Eisenbahnen. Bergisch⸗Märkische

5 ¾ do. do. R. A do. 1 o do. -5 9 Dt. 3 Heidelba. 07, k. 1.11.23 denseode Fenerren escefn 9n do 1903, gek. 1.10.23 Serie 3 2,2 b G Magdebg.⸗Wittenbge. —,—

auslosb. (Goldmark) 100 Gldm Feit tonm eretr Herford 1910, rlickz. 39

Mecklenburg. Friedr.

Franzb ahn s

Köln. 1923 unt. 33 do. 1912 Abt. 3 Pfälzische Eisenbahn, Ludwig Max Nordb. do

†.

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2 -

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do. i. Kr. gk. 1.3.25 1.8.9 Chrtstiania 1903 1.4.10 Colmar(Elsaß) 07 1.3.9 Danzig14 N Ag. 19 1.4.10 Gnesen 1901,1907 fr. Bins. do. 1901 do. Gothenb. 90 S. A 1.8.9 15.4.10

do. 1906 R. 3, 6 10, 12, 18 10 Graudenz 1900 ee ““ 51111. 1.2.

8 Helstngfors 1900. do. do. Reihe 14-16 †10] 1.1. 88 1902 2 do. do. R. 1, 4, 11 4 ½ 1.4. fr. Zins.

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2,35 G 3,85 b

BJEEEEE11“ Hohensalza 1897 fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in 5 1 oo. 1910-11 in Deutsche Lospapiere. 8 1880 ün g Augsburg. 7 Guld.⸗L./ ℳp. Sts —, 8.

Braunschw. 20 Tlr.⸗L. . Sts —,— W1 Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 3]1.3. do 8 400 8 Köln.⸗Mind. Pr.⸗Anl. 3 ½ 1.4.10% —,— tost, abg. S. 29 Oldenburg. „abg. S. 219

Sachl.⸗Mein. 7Gld.⸗

do. abg. Ser. 30 bis 33, 5000 Rbl. Mosk. 1000-100 R. do. S. 34, 3 ½, 38

11

Dtsch. IV.-V. Retchs⸗ schatzanwets. 1916. ausl. 23 bis 1. 7. 32% do. VI.-IX. Agto ausl do. Reichs⸗Schatza. 24 do. Reichsschatz „K“ 1923, Ausg. I u. I1 do. 1924, Ausg. ]J u. 1 für 1 Milliarde f. Z. Zinsf. 8-15 % Deutsche Reichsanl.. 0,54b 0.585 b do do. 0,625 b 0,65 b 0,595 b ¹ do. do. 10,71 b 0,77 b do 22 Zwangsanl)† fr. . 52,6 b G 52,25 b do. Schutzgebret⸗Ant. 4] 1.1.7] 4.1 5b 3,9 b G do. Spar⸗Präm.⸗Anl. . 0,34 b

30. 4.

0,52 b 0,505 b 0,495 b

0,515 b 0,47b

29. 4.

0,54 b 0,52 B 0,515 b

0,529 b 0,47 b

do. do. Reihe 2. 5/⁄4 Westf. Pfandbrrefamt f. Hausgrundstücke. 4 ¼

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2,1 b G vo. 1919 unt. 29 1881

do. 1920 unk. 30

8 Konstanz 02, gek. 1.9.23 do. 1879.80. 88.85. 95 3 8 1. 1

Krefeld 1901, 1909 do. 06. 07, gek. 30.6.24 do. 1913, gek. 30.6.24 do. 8b.01 03,gk. 3.6.24 Langensalkzu 1903 Lichtenberg (Bln) 1913 Ludwigshafen. 1906 do. 1890. 94. 1900, 02 Magoevdurg 1913.

1.— 4. Abt. ukv. 31 do. Stadr⸗Pfdbr. R. 1

Mainz 1922 Lit. C do. 1922 Lit. B

1919 Lit. U. V.

unk. 29

do. 1920 Ltt. Wunk. 30

Mannheim 1922 do. 1914, gek. 1.1.24 do. 1901 1906, 1907,

1908. 12, gek. 1.1.24 versch.

do. 19, I. A., gek. 1.9.24 1.3.9 do. 19, 1I. A., gk. 1.2.24 1.2. 8 do 1920, gek. 1. 11.25 1.5.11 do 1888, gek. 1. 1. 24 [3 ½ 1.1.7 do 1897 98, gek. 1.1.24/87/9 1.5.11 do. 1904.05, gek. 1.1.24/3 ¾ versch.

Mersevure 1901 1.4.10

Mühlhausen i. Thür.

Seed as 1919 VI

P.tse⸗ Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11 und 13

unk. 31. 35

45 b G do. 1914

41 b G do. 1919 unk. 30

45 b G München 1921

do. 1919

M.⸗Gladbach 1911 N,

unk. 36

Münsten 08, gek. 1.10.23. do 1897, gek. 1.10.23

Nordhausen, 1908

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do. do. Ausg. 10 u. 1 r. 1. 26 G Nürnberg 1914

2,1 b B do. do. hvan. 9 †˙6 1. 8 180 G bo. 1920 unk. 30 aes do. do. Ausg. 8/4 ¼ 1.1. —,— do 1908

0,27 b G do. do. 07, 09/4 8 —,— Offenbach a. M. 1920

10 000 bis do. do. Ausg. 6 u. 74. 1. 0,48 b B Oppeln 02 V, gk. 31.1.24 100 000 0,099 b do. do. 98, 02, 05, 38 ¼ 1.4. —,— Pforzheim 04. 07, 10,

do. 500 000 0.099 b do. Landesklt. Rtbr. 4 1912. 1920

do. St.⸗Aul. 1900 mers 5 do. do. 3 ¼ 1.4. 8 . T“ EE 07 S0¹ 4 P ,30.4.2 E118““ *) Zinsf. 8— 20 ½. * 8— 18 9. 6— 15 9. Plauen 1903, g1.30.6.24

do. 1903 .1887 8 88 8 Votsdan 19 N. gk. 1. 7.24 1886. 97, 1502 ¹ 6 Quedlinburg 1908 zeu 1928 Reit 1.89 Anklam. Krets 1901. 4 Regensburg 1908, 09 ectgs- ecnes* 1s 6,525 Flensburg. Krets 014 do. 1897 V. 1901 bis Zinef. 8—16 4 do. do. 1919˙4 foos. 1908 .99. 1906. 08,09, 12 Hadersleb. Kreis 10 Ns4 b8. 1889 . 1919, R. 16. uk. 24 Lauendg. Kreis 1919. 4 Remschetd00, gk. 2. 1.23 See. 99 . Rheydi 189v Ser. 4 22. 9 Offenbach Kreis 19..4 ½ 1. . .5 Lübeck 1923 unk. 28 .3.1 1 I. 1“ 4. Deutsche Stadtanleihen. Fehoa enn. 192 do. Eb.⸗Schuld 1870 2 Aachen 22 A. 23 u. 247/8] 1.6.12¼ —,— do. 81.84 08, gt. 1.7.24 do tons. 1886 do. 17, 21 Ausg. 2274 1.5.11 —,— do 169. gei. 1.7.24 Airmnma 1923 [9 1.1.7 . Saarbrucken 14 s. Ag.

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do. 1922 do. (nicht konvert.)

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1.2. p. Stl —,—

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do do. Deutsche Provinzialanleihen.

Brandenb. Prov. 08-11 Reihe 13—26, 1912 Reihe 27 —38, 1914 Reihe 34 52 4.10 1,9 b

do. 1899 1 —,—

Casseler Landeskredit

8 8 Ser. 22 26 .3. do.

(Hibernta) do. Ser. 27 28 9

do. do. 14 auslosbar do. Ser. 29 unk. 30

Preuß. sonsol. Anl... Hannoversche Landes⸗ o. do. 2 d kredit, L. A, gk. 1. 7.24

do. do. do. Provinz Ser. 9

Oberhessische Provinz. 1920 unk. 26. do. do. 1918. 1914

Baden 1900b OstpreußischeProvinz.

do 08,09, 11/12,13, 14 Ausg. 12

do. 1919 Pommersche 1eh.

do. kv. v. 1875, 78, do. Ausgabe 16...

79, 80, 92, 94, do. Ausg. 14, Ser. 4

1900, 1902, 1904, do.

1907., do. 1896]2 1,4 G do.

Bayern 111] 0,383 b G do.

3, 90,81b B do. Prov. Ausg. 14

do. Eisenb.⸗Obl. 1,52 G Rheinprovinz 22, 23.

do. Ldsk.⸗Rentensch. do. 1000000 u. 500000

tonv. neue Stülckes: —,— o. kleine

Bremen 1919 ant. 30 Sächsische Provinzial

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Ausländische Staatsauleihen.

Die mu einer Notenziffer versehenen Anleihen ¹ werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: 39, 5000 Rbl. ¹ Seit 1,3.15. ² 1. 7. 18. * 1. 7. 15. ‧¹ 1. 11. 18. do. 1000-100 1. 1.17. 7 1. 3. 18. ¹ 1. 5. 18. *1. 4. 18. ¹5 1. 5. 19. Millhaus. t. E. 06, n 1.6. 18. ² 1.4.19. ¹* 1. §. 19. 171.6. 19. ¹91. 7. 19. „01, 18 V. 1914 1.4. ¹s 1. 8. 19. ² 1. 9. 19. ¹* 1. 10, 19. ¹*⁴ 15. 10. 19. Posen 1900, 05, 08 fr. Zins.

*0 1.11. 19. 21. 19. 19. 21. 1.20. 1. 2. 20. 241. 3. 20. do. 1894. 1903] 3 ½ bo. * 1. 6. 23. 2²8 1. 11. 16. Song Stadi.. 1.5.11 Bern. Kr.⸗A. 87 kv.] 3 1.1.7 —,— 5to F Bosn. Esb. 14 ¹6 5 1.4.10 15,75 b 15,7 b 1886 in do. Invest. 14 ¹675 1.4.10 13 ⅛b

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; do. 13 9 b B do. Land. 98 f. K. 2† 4 ½ 1.4.10 %⁰C—.,— 26 18 5— do do. 02 in K. ¹8 4 ½ 1.1.7 1,9 G 1,9 G Straßb. 1. E. b do. do. 95 in K. ¹6 Bulg Gd.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560 do. 5er Nr. 121561 bis 136560 do. 2er Nr. 61551 bis 85650, 8 AI“ 8 . Sonstige ausländische Anleihen.

Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. 1. £ Zudap. Hpst Spar 1.5.11 †—,— —,— do. priv. 1. Frs. Chtl. Hp. G.⸗Pf. 12 15.2.8 [79,2 b 78,5 b do. 25000,12500 Fr Dän. Umb.⸗O. S. 4 e Ner do. 2500,500 Fr. rückzahlb. 110 Els.⸗Lothr. Rente 4. do. do. Finnt. St.⸗Eisb. do. Inselst.⸗B. gar. Hriech. 4 ½¼ Mon. d0. do. Kr.⸗Ver. S. 9 do. 5 % 1881-84 Finnt. Hyp.⸗B. 87 do. 5 ½ Pir.⸗Lar. 90 4 do. do do. 4 old⸗R. 89 Ilttländ. Bdk. gar. Nal. Rent. in Lire do. Kr.⸗Ver. S. 5. do. amort. S. 3. 4 do. do. S. 5 in Ltre do. do. S. 5 Mextkan. Anlt. 5 4t. K. 1.7.14 Kopenhy. Hausbes. do. 1899 5 % abg. i. K. Nr. 5 8 Mef. Gaw ant. 4 ½ do. 1904 1. K. 1.6.14 gesamt kdb. a 101 K. 1.5.14] 20 b do. 1904 4 9% abg. do. si. K. 1.6.24 do. 4 ½ c abg. fr. Z.si. K. 1.5.: Norw. St. 94 in 156.4.10 Nrd. Pf. Wtb. S;. 2 do 1888 in £2 1.2.8 Norweg. Hyp. 87 Oest. St.⸗Schatz 14 Oest. Kreb.⸗L. v. 58 ausl9sb. 2 1.1.7 Pest. U. K. B. S. 2, 3 do. am. Eb.⸗A. ²0 1.5.11]1, Voln. Pf. 3000 R. 8 do. Goldrente do. 1000-100 R.] 4 8 9b 1000 Guld. Gd. 18¹% ¼ Posen. Provtnztal . do. do. 200 ³3⁄4 1.4.10 8 10 8b do. 1888. 1892. do. Kronenr. 5.,2. 4 versch. 1895 98, 01 —,— do. kv. R. in K. 26 34 1.1.7 do. 1895 do —.— do do. in K. ²⁰% 4 1.5.11 Raab⸗Gr. P.⸗A. 1* 15.4.10 —,— 41„ 41 8

(u. Ausg. 1911) 1.4.10 do. 191¹³ 1.4.10 Thorn 1900, 06, 09 fr. Zini. do. 18 95 do. Zürich Stadt89 iF 1.6.12 .

* S. 1e. 1. 1. 17. S. 2 i. K. 1. 7. 17.

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do. 1896, 1902 a-Süis Ausg. 12 21 G

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do. Silb. in fl ¹8 1.4.10 do. Anrechtsch. v. Si. —,— Schwed. Hyp. 78. unkv. —,— do. 78 kündb. in. —,— do. Hyp. abg. 16 —,— do. 1889 in do. Städt.⸗Pf. 82 . —,— do. 1890 in 81. 8 8 do. do. 02 u. 04 b —,— do. do. m. Talonff. Z. i. K. 1.7.2 do. do. 1906 5. —,— do. 1891 in 4 Stockh. Intgs. Pfd do. 1894 in 1885.86. 87 in K. —,— do. do. m. Talonff.. do. do. 1894 inK. —,— do. 1896 in Ug. Tm.⸗Bg. 1. K. 18 8 do. do. m. Talonsf. do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. .5. —2, do. 1898 in .5. 8 do. do. I1. Kr. .4. —,— do. do. m. Talonff. do. do. Reg.⸗Pfbr do. tonvert. in vo. Spk.⸗Ctr. 1. 2

do. Papterr. in fl. 2 Portugtes. 3 Spez. f. 3.. Rumänen 1903 26 do. 1913 ukv. 24

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do. 1890. 94, 1901. 05 8 8 12 Oldenburg 1909. 12 do 1911, 19144 versch. —,— Schwerin M. 1897. 1.6.12 —,— gek. 1. 5. 24 ³

do 1919. gek. 1. 1. 32. 11. Aschaffenburg. 1901 5 do 1903 Barmen. 1907 Spandau 09 P, 1.10.23.

do 1896 7. rückz. 41/40]4 1.2.8 Stenda 01, gek. 1.1.2414 1.1.7 Sachsen St.⸗A. 1919 d0. 1904.05, gek. 1.3. 24 3 . do 1908, get. 1.4.24 1 1.4.10 do. St.⸗Rente 1 3 †* —,— B . do 1903. gek. 1.4.24 3 1.4.10 Sächs. Martanleihe 28 Stettin 1928] * 1.4.10

Württemberg S. 6-20 1,1 G Stolp 1. Pomm.. 16] 1.2.8 8 rur .06 Ag. 8 uu. 31 35 1 versch. Sturtgar 19,06 Ag. 19/4 versch

2 Trier14, 1. u. 2. A. uk. 25 /4] 1.1.7 Reihe 35 42 4 do. do. 191v unt. 3014 l 1.4.10 2229292922922b292922b2922 do.

*) Ztnsf. 8—15 ¼.

1.1.7 versch.

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.

8

*Zinsf. 8— 18 ¼ 1919 unk. 30 1920 unk. 31 a ee 1922 Ausg. 1 1922 Ausg. 2

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