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8 Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 101. Berlin, Freitag. den 1. Mai 1925
besitzer vorgesehen, die nur über einen unter 1000 ℳ liegenden An⸗ leihebetrag verfügen, ferner an eine alsbaldige Ablösung der Anleihe⸗ renten der Sparkassen und der öffentlichen Versicherungen. Auch diese Maßnahme ist in den Dienst des sozialen Gedankens gestellt mit dem Ziel, den Sparkasseneinlegern und Versicherten zu nützen. Entsprechend den anfangs gekennzeichneten Grundsätzen, muß, abgesehen von den Ausnahmen zugunsten des Altbesitzes, die Auf⸗ wertung einheitlich sein, einheitlich auch insofern, als die Ablösung der Markanleihen der Länder und Gemeinden grundsätzlich in der⸗ selben Weise geordnet wird. Daß innerhalb des Rahmens der Ein⸗ heitlichkeit gewisse Abweichungen möglich sind, bedeutet keine Durch⸗ brechung des Grundgedankens. Grenzen mußten indes den Ab⸗ weichungen schon deshalb gezogen werden, weil die freiwillige Bereit⸗ wihligkeit zur Uebernahme höherer Lasten, als im Aufwertungsgesetz vorgesehen, schließlich doch wieder Rückwirkungen auf den Finanzaus⸗ gleich haben würde und möglicherweise einem von falschen Voraus⸗ setzungen ausgehenden Wettbewerb um die Gunst neuer Gelbgeber Vorschub geleistet hätte. Die Endgültigkeit der Aufwertung ist schließlich notwendig, um für eine geordnete Entwicklung der Finanzverhältnisse freie Bahn zu schaffen und um den Kredit des Reichs, der Länder und der Ge⸗ meinden wiederherzustellen. Die Grundsätze der Einheitlichkeit, der Endgültigkeit und einer sozialen Lösung haben den Entwurf be⸗ stimmt. Die Regierung verkennt nicht die schwierige Lage, in der auch nach der Anleiheaufwertung eine große Zahl der Anleihe⸗ gläubiger des Reichs bleiben wird. Sie ist aber mit ihren Vor⸗ schlägen an die äußerste Grenze dessen gegangen, was für die öffentlichen Finanzen und damit für die gesamte Volkswirtschaft er⸗ träglich ist. Schließlich in diesem Zusammenhange noch Aufwertung der privatrechtlichen Forderungen! justizminister wird des näheren auf die Vorlage über diesen Gegen⸗ stand eingehen. Ich beschränke mich daher darauf, die dringende Bitte an Sie zu richten, sich auch bei der Behandlung dieses Entwurfs stets die Auswirkung vor Augen zu halten, die jede Erhöhung der Aufwertungssätze und jede Erweiterung der Rückwirkung auf den Aufbau der Finanzen des Reichs und der Länder hat. Meine Damen und Herren! Das sind in großen Zügen die leitenden Gesichtspunkte, von denen sich die Reichsregierung bei Aus⸗ arbeitung des vorliegenden Gesetzgebungswerkes hat leiten lassen. Groß ist die Verantwortung, die auf dem hohen Hause bei der Lösung dieser Gesetzgebungsaufgabe ruht; denn auf Jahre hinaus wird durch diese Gesetze der Stand der Reichsfinanzen, das Ver⸗ hältnis des Reichs zu Ländern und Gemeinden und der Gang der Wirtschaft bestimmt. Ich bitte zum Schluß, zwei Gesichtspunkte noch besonders hervor⸗ heben zu dürfen. Der eine ist der, daß die Gefahr einer erneuten Inflation, die zurzeit in keiner Weise besteht, unter allen Umständen auch in späteren Zeiten vermieden werden muß. Hierin weiß ich mich mit Ihnen allen und dem ganzen deutschen Volke einig. Dann darf aber auch bei der endgültigen Gestaltung des Etats für 1925 und die folgenden Jahre kein Fehlbetrag entstehen; denn es stehen uns ja bekanntlich mangels flüssigen Privatkapitals nicht mehr wie früher
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5 ⁄G tavi Mi . Eb.7. 27 25 ortsetzung aus dem Hauptblatt.) 3 1 . s ö * vom 3, Jtnis. u 8 Ruckz gar 8 8 wer geeigneter Durchführungsvorschriften und bei gutem Willen der Bank⸗ 2866G 8 8 Ich habe aber keinen Zweifel, daß die Beratungen im Steuer⸗ welt, an dem ich nicht zweifle, wird die Ausführung in der Praxis 1288 , p Stüc. eussckuß. sobald die Beschäftiaung mit der gesamten Materie beginnt, schließlich leichter sein, als dies in der Theorie Hü 1219 geichatsssot Flendernant. ergeben werden, wie stark die einzelnen Fragen wirtschaftlich und worden ist. Nach Prüfung der Verhältnisse im usland bin ich in 4,22 G Auf R.⸗M. umgestellte Notterungen stehen in (X litisch miteinander zusammenhängen und wie schwer es ist, aus dieser Ueberzeugung nur bestärkt worden. Unter diesen Umständen 1.zm 5772 29 28.n häö . ves-Hhe. 1 5 b ichti laubt die Reichsregierung an dem Gedanken festhalten zu müssen 8 Aachener Rügvernsgerun —.o 100b) der Gesamtheit der Probleme einzelne ohne Gefährdung einer richtigen glau Reichsregierung b Les bsö 5 uneh Ich bitte, sich auch zu vergegen⸗ daß den wirklich Geschädigten etwas zuteil werden soll, nicht aber Asset. Union Hbn. —,— o 28,25 G Gesamtlösung herauszunehmen. 2. itte, W 8 — . “ Hagel⸗Anseturans à. 106 G wärtigen, daß für das Gelingen des Gesamtplans überhaupt eine denen, die in der Inflationszeit unter Aufwendung geringer ” 8
Berlin⸗Ha .. „ u. We 8 eenee. 8 : 2 . ; 8 1 8 Bertintsche Fener⸗Vern. 28, e. e. w 1,205 (31 ℳ) Verabschiedung in den nächsten Monaten unmittelbare Voraussetzung große Anseihebeträge in ihren 1 Besitz gebracht haben (Sehr bildet. Nach den Gesetzen sollen die Einkommensteuer und die Körper⸗ richtig!) Damit soll kein abfälliges Urteil über die ausgesprochen schaftssteuer bereits in der Zeit nach dem 1. Juli für eine wichtige werden, die in der Zeit der Geldentwertung Anleihen an sich gezogen Gruppe von Einkommen⸗ und Kögwperschaftssteuerpflichtigen ver⸗ haben. Auch sie hofften auf eine Besserung der Währung und trugen anlagt werden. Bis dahin müssen also diese Gesetze verabschiedet sein, bis zu einem gewissen Grade zur Stützung der Mark bei. Aus diesem Grunde soll ihnen auch der gleiche Kapitalbetrag in Reichs⸗ und markanleihe zufließen wie den Altbesitzern; aber auf eine besondere
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TrierBraunkohlen⸗ 8 EEILI1I Humboldtmuhle 1026¾1 4. . 8 Kölnische Rückverstcherund —,— 0 (565b. 8 82 1 4 Fer; 3 1 3 G 8 nj wert niefnen⸗ VZT 105 Hüttenbetr. Butsb 1001 e Kolonta. Feave. Röln, —.,—⸗ (169 6) Erachtens überaus bedeutsamen Entwurfs wird Ihnen zeigen, daß Mir wird entgegengehalten werden: wenn die Regierung 1 Wenceslauseb.g Di. Gasgeselfscg⸗ 109 3,150 Hüttenw Kauseri9 102749 Sichs- Ei. diei, 22105 8” b I die Durchführung eine sehr große umfangreiche Arbeit erfordert. Alt⸗ und Neubesitz unterscheidet und den Neubesitz auf eine Ver⸗ 3 . .. 5 8 . . 2 5⁷° 9 8 „ W - ’ 2 8 anade ced⸗ 1. Zna . 1686 19⸗ 988G düeeendaennaistoceg 8 IJ11“” Wird nicht mit dieser Arbeit alsbald begonnen, so laufen wir Gefahr, zinsung der Ablösungsschuld nach Erledigung der Reparationsver⸗ do. vse .Z1.4. ö. o. 9.5 G 3 G. Sauerbrey, M. 1004 ¼ 1 1 B —. „ 7 Ar 1 au b G G 3 e da Gold.e S.4⸗8 Bh⸗. 2. 1.48 Jannn ““ 8 dernn nnasdebeg Feuer-erh Fes K.E. 19g” 95 b G) daß es auch diesmal nicht gelingt, eine der wichtiasten Grundlagen pflichtungen vertröstet, warum gibt sie dann nicht der Ab⸗ . . 4 . .4. 0. 0,6 G 8 .2222-⸗, 82 1 e r. u. as 100 %. . 2 8. 3 0 88 .⸗2 . —,— (9 8 3 K 8 1 8 8 8 28 8 8 4 — 3 do. do. Em. 1 2%5 f. Z1.4. do Maschinen 21 102 Magdeburger Hagel⸗Vers.⸗Ges. für eine gerechte Besteuerung, nämlich die Feststellung der Vermögens⸗ lösungsschuld einen höheren Kapitalbetrag? Meine Damen werte und der Werte der einzelnen Vermögensteile rechtzeitig zu er- und Herren! Schon der im Entwurf vorgesehene Um⸗ langen. Auch hier ist daher schnelle Arbeit unbedingt geboten. rechnungssaz von 5 vH bringt eine Kapitalbelastung von Das einzige Gesetz, das zum Zweck hat, die Einnahmen des 3 ½ Milliarden Reichsmark. (Hört! hört! bei den Kommunisten.) Reichs zu vermehren, das Gesetz über die Erhöhung der Tabak⸗ und Ich durfte mich nicht etwa dadurch zu einem höheren Biersteuer, ist, wie ich glaube, nachgewiesen zu haben, dringend not⸗ Angebot verleiten lassen, daß ein großer Teil der Umrechnungsschuld wendig, wenn wir zu einer ordnungsmäßigen Etatsgebarung kommen — ich schätze ihn auf etwa 70 vo — aus Neubesitz hervorgegangen sollen. Die Zahlen, die ich Ihnen am Anfange gab, beweisen dies. und daher zunächst nicht zu verzinsen und nicht zu tilgen ist; denn Auch hier besteht also das Bedürfnis baldiger Verabschiedung, wemn wenn erst einmal die Reparationsverpflichtungen erledigt sind, wird uns nicht die im ersten Jahre sowieso nicht sehr hohen Einnahmen auch für diesen Teil der Anleiheablösungsschuld die Zeit der Ver⸗ aus diesem Gesetz zu stark vermindert werden sollen. zinsung und Tilgung kommen. Mag diese Zeit auch noch in weiter * 8 . . . . „ . 2 „ 2 . : t 18 X . ; 8 Besonders schwierig werden nun allerdings die Beratungen über Ferne liegen, so ist es doch die Pflicht einer vorsichtigen Finanz⸗ 2 . . . . „ „ 2 g 2 die Steuergesetze durch die Verquickung mit der Frage des Finanz⸗ verwaltung, auch die weitere Zukunft ins Auge zu fassen, und das 8 ausgleichs zwischen dem Reich und den Ländern. Gerade bei den Ihnen um so mehr, als der Grundsatz, daß in einer geordneten Finanz⸗ 8 besonders am Herzen liegenden Entscheidungen über die Höhe gewisser wirtschaft die außerordentlichen Ausgaben durch Aufnahme von An⸗
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leihen aufzubringen sind — das gilt auch für Länder und Gemeinden — wieder zur Geltung kommen muß. Dafür ist aber Voraussetzung, daß das Reich in den Augen der kapitalanlegenden Kreise des In⸗
Reichsrat den Entwurf eines Finanzausgleichsgesetzes zu verab⸗ V und Auslandes kreditfähig ist, und diese Kreditfähigkeit erlangt das schieden, und Sie ersehen aus der Vorlage, daß es dabei auch nicht Reich nicht durch eine der Finanzlage zuwiderlaufende Bemessung der gelungen ist, in allen Beziehungen Uebereinstimmung mit den Ländern Aufwertung, sondern nur dadurch, daß für die Verzinsung neuer
zu erzielen; vielmehr hat sich eine Reihe von Doppelfassungen leider Kapitalaufnahmen Raum freigehalten wird. 1 nicht vermeiden lassen. Sa 20 Milliarden 1a.72g S leder Beziehung 8 Herzen liegen und daß ich 8s 889 leiherente in Höhe von 5 vH der Ablösungsschuld und das Recht, an bee 8 1 8 .“ de⸗ der Prämienauslosung der Anleiheablösungsschuld teilzunehmen, vor⸗ . gewisse Bem vegungsfreibeit zur Erfüllung ihrer wichtigen he. gesehen. Die für die Anleiherente aufzuwendende Summe beträgt schaftlichen, soztalen und kulturellen öö zu sichern. S der mithin jährlich 50 Millionen Mark; der gleiche Betrag ist für die S Seite Sn. aber bei 8 besonderen “ ih der sich Reich, Auslosung, und zwar zur Hälfte für die Tilgung zum Nennbetrag, Länder und Gemeinden infolge des verlorenen Krieges gemeinsam be⸗ zur Hälfte für die Bildung von Prämien, vorgesehen. Hiernach
Steuern — ich berührte bereits die Lohnsteuer — spielen die Probleme des Finanzausgleichs unmittelbar herein. Sie wissen, daß es langwieriger Beratungen mit den Ländern bedurft hat, um im
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Berichtigung. Am 28. April 1925: 6 % Schlesw.⸗Holst. Prov.⸗Anl. Ausg 9 Am 29. April: Natron Zellstoff
chuldverschreibungen industrieller Unternehmungen. 8 — I. Deutsche. 1 a) vom Reich, von Ländern oder ommunalen Körperschaften sichergestellte. Altm. Ueberldztr. †100⁄4 9 1.4.10% —,— Bad. Landeselektr. 1020 1.2.8 0.36 b G do 22 1. Ag. A-K1025 1.4.1010,105 b G do. 22 2. Ag. L.-P'’1025 1.4.10% 0,00 G Emschergenossen. 102 1.4.10% —-,— do Ausg. 4 u. 5/ 10275 versch. Kanalvb. B.⸗Wilm u. Telt. 4]do.
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0.30
Deutsche Dollarscha banw 2p Disch Reichsfegabt IV-V 4 ½8 do do. VI-IX (Agto) 4 %7 do. do. fäll. 1. 4. 24 8—15 % do. „K“ v. 1923 b Deutsche Reichsanlerhe 4 do. do.
x9 f do. 3* do. 8 7,815 % Preuß. Staats⸗Sch. 5 %8 Srß. Staatssch. fäll. 1.5.25 4 ½ % do. do (Hibernta) 4 †⅞ do. do. (auslosb.) 4 % do tons. Anleihe.. 3 ½ 7% do. do. do
8 88 do. 1“ 4 8 Bayer. Staatsanl 8 3 ½ % do⸗ 0 “ 4 % Hamb. amort. Staat19 B
4½ Mexikan. Anlethe 1899 5 1899 abg. 4 ½ do. 1904 4 ¼ 9 do 1904 abg. 4 ½) Oest. Staatsschaß sch. 14 4 ½— do. amort. Eb. Anl. 4 ½ do. Goldrente.. 4 % do. Kronen⸗Rente;. 4 % do. konv. J. J. do 4% do. tonv. M. R. do. 4 ⅛ % do Silber⸗Rente... 4 ½ % do Papiter⸗ do. .. Türk. Administ.⸗A. 1908 . 4 do. Bagdad Ser. 1.. 4 do. do. do. 2.. 4 % do. unif. Anl. (3 — 06 46 do. Anleihe 1905 do. do 1908 do. Zon⸗Obligattonen ürkische 400 Fr.⸗Lose ... 9 Ung. Staatsrente 1913 do. do 1914 do. Goldrente... do. Staatsrente 1910 do. Kronenrente.. ¹ ene e; Shüs exikan. Bewäss.... 4 do. do. Südösterr. (Lomb.) 2* 84 do. do neue.. Elettrische Hochbahn.... Schantung Nr. 1—60000.. Oesterr.⸗Ungar. Staatsb.. Balttmore⸗Chto Canada⸗Pacific Abl.⸗Sch. 0. Div.⸗Bezugsschein . Anatolische Eisenb Ser. 1 do. do. Ser. 2 Luxemburg. Prinz Heinrich Westsiztlan. Etsenb. 3 % Mazedontsche Gold .. ½ Tehuantepec Nat..... do. abg. 4 ½)⁄ do.
481 do. abg. Deursch⸗Austral. Dampfsch. 8 FambucgeAmerttan. Pater 8 amb.⸗Slldam. Dampfsch. Hansa. Dampfschtf. . Kosmos Dampfschiff.. Norddeutscher Llold. Roland⸗Linte Stettiner Dampferr. Verein. Elbeschtffahrt.. Bant elektr. Wertee. Bant für Brauindustrie ..
do. do.
22*
2’n. 8 —
——
41,5 à 42 5 37 % à 38,5 b
Heutiger Kurs 0,83 à 0,52b 0,51 à 0,505 5b 0,805 8 0,485 à 0,49b 0,525 à 0,495 a 0,807 b
0,56 b G à 0,835 à 0,545 5
0,625 n 0,605 9b 0.6 à 0,59 b 0,73 a 0,71 b
— — 8 8 8
—,— 5
0.688 à 0,645 b 0,685 b 0,67 à 0,681r G à 0,655 G
0,64 à 0,63 à 0,64 b
0,86 à 0,825 5b 0,815 à 0,81 b 0,101 à 0,098 à 0,1 à 0,098
— — Qqqͥᷓͥᷓͥêqêq
Umgestellt auf
R.⸗M.
8,5 b 11,28 à 11 b
7,5 b 10,1 B à 10b 24,5 8u 24,25 B
8,5 G 8,5 G 9,1 à 9G
38,9 n 38,6 à 38,75 b 9,75 a 9 ½ b G 8,75 a 8,5 b
9
10 % 8 à 100 b G
79,75 à 79,8 à 80⅛ à 79,28 à 3,3 G [79,8 b
75 ½ à 7472 b 100 2 99,5 b 101b
81 G
78,25 à 77 ½ b
Zarm. Bankveretn Bayer. Hyp.⸗ u. W. Bayer. Veretns⸗B. Berl. Hand.⸗Ges. Comm. ⸗u. Priv.⸗V Darnst. u. Nat.⸗Bk. Deutsche Bank.. Diskonto⸗Komm.. Dresdner Bank.. Essener Kred.⸗A.. Leipz. Kred.⸗Anst. Mitteld. Kred.⸗Bk. Oesterr. Kredit .. Reichsbantk. Wiener Bankv... Schulth.⸗Patzenh. Accumulat.⸗Fabr. Adlerwerke.. Actienges. f. Antl. Allg. Elektr.⸗Ges. Anglo⸗Contin. G. Aschaffenb. Zellst. Augsb.⸗Nürnb. M. Bad. Anil. u. Soda Basalt Jul. Berger Tiefb. Bergmann Elektr. Berl.⸗Anh. Masch. Berl.⸗Karlsr. Ind. Berl. Maschinenb⸗ Bingwerke Bochumer Gußst.⸗ Gebr. Böhler u. Co. Buderus Eisenwk. Busch Wagg. V.⸗A. Byk⸗Guldenwerke Calmon Asbest. Charlbg. Wasserw. Chem. Griesh.⸗El⸗ do. von Heyden. Cont. Caoutchuc Darmler Motoren Dessauner Gas .. Dtsch.⸗Atl. Telegr. Dtsch.⸗Luxbg. Bw. Deutsche Erdöl .. Deutsche Kabelwk. Deutsche Kaltwk. Deutsche Masch.ü Deutsche Werke Deutsche Wollenw Deutscher Etsenh. Dunamtt A. Nobei Eisenb.⸗Verkmitt Elberf. Farbenfbr Elektrizit.⸗Liefer. Elektr. Licht u. Kr. Essener Steint.. Jahlberg, List& Co. Feldmüuhle Papier Felt. uGurlleaume velsent. Bergwert Ges. eltr. Untern Th. Goldschmidt Görl. Waggonfabꝛn
1,—
4 b 5“
E1.“ I
90
1 2
Hothaer Waggon Hackethal Draht B. Hammersen Hannov. Waggon Hansa Llond .. Harb⸗Wren. Gum Harpener Bergbau Hartm. Sächs. M. Held u. Prancke
2,3 G 2,25 G
6,2 G 6 28 6,2 G 0,7e5 B 0,675 G à 0,7B
1,5 G
&£ 2
-
020000
00 0
x 1
8 ½ G 2 8,25 B 2
5,75 G à 5 b 32.,75,0 31% à 32b
00 5 0b
0
* 3,9 b 0
86
76,25 75,5 b
5,8 B 8 5,4 G 39,78 a 33,5 b 13,5 à 13 G
0
22 ² 22,28 n 22 b G 5 eb G 2 5,75 G 0
138,25 à 138 2 138,25 à 137
Umgestellt auf R.⸗M.
141,5 à 141 b 103,5 G a 103 b 126,5 a 126 ⅛b 125 b 115.75 à 118,5 b 106,0
110,5 b 90,5 n 90,3 b
134,75 à 135,25 à 134 ½ b
129,75 à 129,5 b
130 % a 130/b b 8 110,5 à 110Oe a 110⅛ b 139,5 à 137 —b G
101,5 a 100,5 b
91 b là 137,75 b 129.56 6 a 128 1b 18e 86,5 a 87 b
107,1 à 105,5 b 91 à 90,25 n 90,5 b 78,3 a 76,3 b
79,75 à 79,25 b
78,75 a 78,5 G 139 a 1308 2 129 ⅞ 8 76 u 74,25 b
152,5 à 151 b
8
99,758 a 98,755 G à 99,28 b 80 b G 8
78 b X
70,5 à 72 à 71,5 b
104,25 à 103 ⅞ à 104b
130 ½ 2 130.25 4 130,4 à 130 B 95,25 a 96,28 à 95,75b
108 a 106,5 B 82,5 G 165 a 165,75 G
124,75 à 124,5 124,75 b 107 ½ 2 107,75eb G a 107,75 b
—.,— 8 81 a 80 b 1
Höchster Farbw.. Hoesch Ets. u. Stahl Hohenlohe⸗Werte Philtpp Holzmann Humvoldt Masch. Ilse, Bergbau.. Gehr. Junghans. C. A. F. Kahlbaum Kaliwerke Ascherzl Karlsruher Masch. Kattowitzer Bergb C. W. Kemp ... Klöckner⸗Werke. Köln⸗Neuess. Bgw. Köln⸗Rottweil .. Gebr. Körting .. Krauß & Co. Lok. Lahmeyer & Co. Laurahültte Linke⸗Hofm.⸗Wk. Ludw. Loewe .. C. Lorenz.. Mannesm.⸗Röhr. Mansfelder Bergb Dr. Paul Meyer. Motorenfbr. Deutz Nationate Autom. Nordd. Wollkämen Oberschl. Etsenbh Obschl. Eis⸗J. Caro Oberschl. Kokswke. Orenstein u. Kopp Ostwerke.
Phöntz Bergbau. Hermann Pöge. Polypbonwerle’. Rathgeber. Wagg. Rhein. Braunk. uB. Rh. Metallw. V.⸗A. Rhein. Srahlwerte Rh. Westf Sprengst Rhenanta. V. Ch. F. J. D. Riedel... Rombach. Hütten. Ferd. Rückforth. Rütgerswerke.. Sachsenwert.. Salzdetfurth Kalt Sarott; 8 d. Scheidemandel
Heutiger Kurs 1“ ““
81,8 a 82B à B1b 19,1 a 19 b
2
“
—— 8 28,25 B à 28 G 17 a 17,1 b —=8
26,75 a 27,75 b 0,45 G
58,5 n 88 G
86 ½ 2,87 à 86 ⁄¶
10à 10,2 à 10,1b 56e
0 62,75 à 68 à 62,25 à 62,4 b
50 % 49,25 à 49,75 b 4,8 b 1
27 a 26 ⅛b 8
0,875 4 0,55 G
15 ⅛ à 185b .
2,75 G
28 a 271 a 27,75 à 27,5 G
Schles. Bgb. u. Zink Schles. Texttlw. Hugo Schnerder Schuber: u. Salzer Schuckerr & Co.. Siegen⸗Sol. Gußst Siemens & Halske Stettiner Vulkan v. Stinnes Rrebech Stöhr &C., Kammay. Stolberger Zink. Telph. J. Berliner Thörl’s Ver. Oelf veonhard Tietz.. Transradio
Tüͤrt. Tabakregte UUnton⸗Greßerei. Ver. Schuhf. B.⸗W. Vogel. Telegr.⸗Dr. Votgt & Haeffner Wesen Schrffbau Westeregeln Alkal’ „e“ Zellstof⸗Waldho’ zimmerm.⸗Werk⸗ Otavi Min. u. Esb
18,0 18 4175b
5,78 b 21 ½ a 21.25 b
e er. L
12 ½ a 12,6 G n 12,75 b 1.5 b
27,25 à 27,6 b
85 à 84b
131,5 a 131 ⅛ à 131 Sb 82,5 à 84b 8
116 à 115,75 à 116⁄ 81 a 82,5 a 825b
73,5 b 73,25 à 72,5 à 72,8 b
136,5 a 136 b 104,5 a 103 8b
113 b
110 a 112 à 112 B 102,5 a 102 ⅛¶b 87,3 à 86,5b
94 b
57,25 a 57,75 à 56,5 b 82,4 a 81,5 b 86,5 à 84,25 b
138 à 138,5 b
105,8 a 105 b
70,5 a 70,25b 70 à 68 b
1480
827,25 à 86,25 à 686,4b 670
100,8 à 101 b 131 à 133 à 131b
80,25 a 80,75 à 80,25b
Umgestellt auf R.⸗M. 130,5 a 130,75 B 730 G
116 à 115 à 116 ⅛ à 1159⅛ à 11858 G
144,75 à 1485,5 à 148 à 144,78b
finden, auf die unabweisbaren Bedürfnisse des Reiches entscheidendes Gewicht gelegt werden. Von diesem Grundgedanken aus habe ich mich nicht entschließen können, die Einkommensteuer und die Körper⸗ schaftssteuer in dem Umfang den Ländern und Gemeinden zu belassen, in dem sie ihnen bisher zustanden.
Volle Uebereinstimmung besteht aber zwischen den Ländern und mir darin, daß es dringend erwünscht ist, sobald wie möglich die Länder und Gemeinden aus der Unsicherheit eines Ueberweisungs⸗ systems zu löten und sie möglichst bald wieder in die Lage zu setzen, ihren Anteil an den gemeinschaftlich bewirtschafteten Steuern, in erster Linie an der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer, in gewissen Grenzen selbst zu bemessen und ihren Beruf anzupassen⸗ Ich bin mir sehr wohl bewußt, daß die damit verbundene Wieder⸗ einführung der Einkommensteuer⸗ und Körperschaftssteuerzuschläge vom Standpunkt der Wirtschaft aus gewisse Bedenken auslöst. Ich glaube aber, daß bei der Abwägung der Nachteile und Vorteile doch der Gedanke im Vordergrund stehen muß, die Selbstverantwortung der öffentlichen Körperschaften wiederherzustellen und sie dadurch in stärkerem Maße zur Sparsamkeit zu erziehen. Inwieweit die Notwendigkeit und Möglichkeit von Ersparnissen im Haushalt der Länder und Ge⸗ meinden gegeben ist, darüber wird bei der Beratung des Finanzaus⸗ gleichsgesetzes des näheren zu sprechen sein
Ebenso wie die Steuergesetzentwürfe hat auch der Entwurf eines Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen die Oeffentlichkeit bereits seit geraumer Zeit lebhaft beschäftigt. Ich kann daher die
Gruntdzüge auch dieses Gesetzentwurfs im allgemeinen als bekannt voraussetzen. Da aber im Gegensatz zu den Steuergesetzentwürfen, über deren Grundzüge im Steuerausschuß mein Vertreter nähere Tarlegungen gemacht hat, über das Aufwertungsgesetz in seiner end⸗ gültigen Gestaltung diesem hohen Hause oder einem seiner Ausschüsse nähere Darlegungen noch nicht gegeben worden sind, möchte ich Ihnen in kurzen Worten die Grundsätze vor Augen führen, die uns bei der Ausa beitung dieses Entwurfs geleitet haben. Es ist in diesem Entwurf versucht, die Frage der Ablösung der ffentlichen Anleihen einheitlich, endgültig und in sozialem Geiste zu regeln. Aber auch diese Regelung hat unter der Notwendigkeit ge⸗ standen, die Ausgaben für die Ablösung der öffentlichen Anleihen in den engen Grenzen zu halten, die die gegenwärtige und künktige Finanz⸗ lage des Reichs zieht Der Zwang dieser Lage hat zu der Unter⸗ scheidoung zwischen Alt⸗ und Neubesitz geführt, zu der Bestimmung, daß eine Verzinsung der Ablösungsschuld des Neubesitzes bis zur Er⸗ edigung der Reparationsverpflichtungen nicht gefordert werden kann und endlich zu der Begrenzung der für die Anleiherenten und die Prämienauslofung an die Anleihealtbesitzer zu zahlenden Jahres⸗ leistungen auf 100 Millionen Mark 8 Die Unterscheidung zwischen Alt⸗ und Neubesitz
ist in der
merken, daß diese Unterscheidung in technischer Hinsicht schwierig und
würde eine Tilgung in rund 40 Jahren durchgeführt sein. Im Gegensatz zum Reichsrat hat die Reichsregierung geglaubt, an der Prämienauslosung festhalten zu sollen, da sie sich hiervon eine wesentliche Begünstigung des Börsenkurses der Anleiherente zum Vorteil der Altbesitzer verspricht. Die Gesamtausgabe für die Anleiherente und die Auslosung ist auf 100 Millionen Mark begrenzt. Das ist bei der Finanzlage des Reichs eine sehr erhebliche Jahresbelastung. Wir werden ja durch die Macht der Verhältnisse langsam wieder dazu erzogen, die Million zu hren. Und doch entfällt auf den einzelnen Anleihebesitzer recht wenig. Die Reichsregierung hat daher geglaubt, ein Mehr tun zu müssen, und zwar in Form einer rein sozialen Maßnahme, nämlich der besonderen Behandlung der bedürftigen Kriegsanleihe⸗ besitzer. Diese sollen eine Vorzugsrente erhalten, die jährlich das Achtfache des Jahresbetrages der Anleiherente, also 40 vH der Ablösungsschuld oder 2 vH des Nennbetrages der Mark⸗ anleihe, höchstens jedoch 600 ℳ jährlich beträgt. Im Gegensatz zum Reichsrat glaubt die Reichsregierung, diese Sonderbehandlung auf die bedürftigen Besitzer von Kriegsanleihen beschränken zu sollen. Diese Beschränkung ist durch die Finanzlage deß Reichs begründet. Der Kriegsanleihebesitz bedürftiger Altbesitzer wird auf rund 2 Milliarden Mark Anleihenennbetrag geschätzt. Die Vorzugsrente bedeutet mithin eine weitere jährliche Belastung des Reichs mit 40 Millionen Mark. Die Beschränkung hat aber auch sonst ihre volle Berechtigung. Wer unter normalen Verhältnissen An⸗ leihen des Reichs erwarb, tat dies um aus seinem Kapital Nutzen zu ziehen. Die Zeichner und Käufer von Kriegsanleihen mögen zu einem Teil, abgesehen von patriotischen Gründen, ebenfalls von der Hoffnung auf den Erwerb einer guten Kapitalsanlage geleitet worden sein. Aber daß das nicht der ausschlaggebende Grund war und daß für viele die Zeichnung von Kriegsanleihe von vornherein ein Opfer bedeutete, er⸗ gibt sich schon daraus, daß andere Werte von den Anleihezeichnern abgestoßen und neue Verpflichtungen eingegangen wurden, nur um dem Reiche Mittel zuzuführen. Die so gehandelt und trotz aller Gefahren ihren Anleihebesitz nicht abgestoßen haben, verdienen, wenn nun die Sorge an ihre Tür klopft und es ihnen am Notwendigsten fehlt, die Unterstützung des Reichs. Wer jedoch seinen Anleihebesitz abgestoßen hat, mag es auch aus Not geschehen sein, kann auf eine Hilfe im Rahmen der Anleiheaufwertung keinen Anspruch erheben. Wohin sollte es führen, wenn man auch die bedenkt, die einst Besitzer von Anleihe waren? Doppelabfindungen würden die sichere Folge sein. Dazu kommt, daß die, die in den ersten Jahren nach Kriegs⸗ ende ihre Anleihe verkauften, noch einen verhältnismäßig günstigen Erlös erzielt haben.
Ich möchte noch darauf verweisen, daß nach dem Gesetzentwurf der Reichsfinanzminister ermächtigt werden soll, alsbald 150 Millionen Mark im Rahmen der Anleiheaufwertung zu verausgaben.
Hierbei
und wie noch jetzt den anderen Staaten durch Diskontierung von Schatzwechseln Mittel zur Verfügung, um einen vorübergehenden Fehlbetrag decken zu können. Auch kommt bei der jetzigen Lage des Kapitalmarktes die Aufnahme langfristiger Darlehen zur Deckung von außerordentlichen Ausgaben oder nötigenfalls von etwaigen Fehl⸗ beträgen vorläufig nicht in Frage. Ein Fehlbetrag beschwört daher die Gefahren die das Deutsche Reich schon einmal im wahrsten Sinne des Wortsé bis dicht an den Abgrund geführt haben, wieder herauf, und zwar in einem bedeutend schnelleren Tempo und ohne jede Rettungsmöglichkeit, da uns eben Hilfsmittel zur Abwehr nicht mehr zu Gebote steh en.
Der zweite Gesichtspunkt ist folgender. Die auf Grund des Londoner Protokolls verabschiedeten Gesetze und abgeschlossenen Staats⸗ verträge haben bekanntlich das für Deutschland wichtige Ergebnis ge⸗ habt, daß ihm genau festgelegte Jahresleistungen auferlegt worden sind, daß aber dafür eine unmittelbare Einwirkung des Auslandes auf die Finanzgebarung des Reichs und seiner Glieder, also auf die Gestaltung der Art und Höhe von Ausgaben und Einnahmen ausgeschlossen ist. Dies Hauptstück staatlicher und finanzieller Selbständigkeit gilt es zu erhalten. Wenn wir von dieser Lage unserer Gesetzgebung und dem Stande unferer internationalen Verpflichtungen ausgehen, so müssen wir stets im Auge be⸗ halten, daß wir zwar jetzt während des Moratoriums die Reparations⸗ leistungen im Haushalt noch nicht spüren, daß wir diese drückenden Lasten aber in den kommenden Jahren um so deutlicher spüren werden Es wäre unverzeihlicher Leichtsinn, in der jetzigen Zeit der Atempause die Aufbringung dieser gewaltigen Last Gunst und Zufall kommender Jahre anheimzustellen. Es handelt sich also bei der Ver⸗ abschiedung der vorliegenden Gesetzentwürfe nicht bloß um den all⸗ gemeinen Ausgleich zwischen staatlicher Notwendigkeit und wirtschaft⸗ licher Leistungsfähigkeit, nicht bloß um den Ausgfeich zwischen den Forderungen des Reichs und denen der Länder und Gemeinden, nicht bloß um die Erwartung des einzelnen, der einst dem Reiche sein gutes Geld gegeben, und den harten, durch die Finanzlage bedingten Zwang der Tatsachen; sondern es handelt sich jetzt auch um die Auf⸗ gabe, die Lasten des Londoner Abkommens, die wir auf die Schultern genommen haben, für das Volksganze tragbar zu machen. Es geht dabei um die Erhaltung unserer staatlichen und finanziellen Selb⸗ ständigkeit und Selbstbestimmung.
Ich bitte Sie dringend, meine Damen und Herren, verlieren Sie diese Gesichtspvunkte nicht aus dem Auge, sondern geben Sie durch Verabschiedung der Ihnen vorliegenden, in ihren Einzelheiten überaus sorgsam abgewogenen Gesetzentwürfe dem Reiche, den Ländern und den Gemeinden das, was sie bei sparsamster Wirtschaftsführung zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben jetzt und in den künftigen Jahren unbedingt brauchen. Lassen Sie auf der anderen Seite unter gerechter Abwägung der finanzpolitischen, wirtschaftlichen und sozialen
mit Kosten verbunden ist. Aber nach sorgfältigen Feststellungen kann
1
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ist in erster Linie eine Barabfindung solcher bedürftigen Kriegsanleihe⸗
8 8 . 8 8E “ 8 8 8 8
1 S 8
Gesichtspunkte dem einzelnen durch eine endgültige Regelung der
“ ““ * 8 8