—
] —
—
dem Standpunkt, daß schon für das Reich eine Erhöhung des Ab⸗ lösungssatzes für den Altbesitz die künftige Leistungsfähigkeit nicht übersteigen wird, zumal da zur Beschaffung der Deckungsmittel Quellen zur Verfügung stehen, die noch auszuschöpfen sind. ie ver⸗ tritt auch die Auffassung, daß bei der Anleiheaufwertung Reich, Länder und Gemeinden nicht gleich zu behandeln sind, denn die Leistungs⸗ fähigkeit der Länder und Gemeinden bedarf einer gründlichen Nach⸗ rüfung, da ihre Verschuldung mit der des Reichs nicht zu vergleichen t und es daher trotz des Zusammenhangs der Finanzverhältnisse der verschiedenen öffentlichen Schuldner bedenklich erscheint, die ⸗Vor⸗ riften für die Ablösung der Reichsschulden schematisch auch auf ie der anderen öffentlichen Verbände zu übertragen. Wir werden uns bei der Arbeit in dieser Frage ebensosehr von den Grundsätzen von Treu und Glauben und Gerechtigkeit als von denen wirtschaft⸗ licher Möglichkeiten, unbekümmert um die Kritik, aber unter wohl⸗ wollender Prüfung aller sachlichen Anregungen leiten lassen und haben das Vertrauen, daß bei ernster Arbeit im Aufwertungsausschuß, der ich der großen Verantwortung und der Tragweite seiner Entscheidung ir den sozialen Frieden und den Aufstieg des Wirtschaftslebens be⸗ wußt sein muß, alsbald ein befriedigendes Ergebnis erreichbar ist. Das erfordert aber auch eine tatkräftige und rückhaltlose Mitarbeit der Regierung, die wir eindringlichst von ihr fordern. Demgemäß beantragen wir, beide Gesetzentwürfe dem Aufwertungsausschuß zu een 1 Abg. Dr. Wunderlich (D. Vy.) gibt namens der Deutschen Volkspartei folgende Erklärung ab: Bei dem heftigen Streit in der öffentlichen Meinung über die Lösung des Aufwertungsproblems läßt sich. nicht vermeiden, daß die von der Regierung vorgelegten beiden Aufwertungsgesetze nicht allseitig befriedigen können: dem einen gehen 5 nicht weit genug, dem anderen scheinen sie über das wirtschaftlich ragbare hinauszugehen. Die Reichsregierung glaubt, die richtige Mittellinie gefunden zu haben. Ob das für alle einzelnen Rechts⸗ verhältnisse allenthalben zutrifft, wird in ruhiger, sachlicher Weise vom Ausschuß nachgeprüft werden müssen. Das aber wird rückhaltlos anerkannt werden müssen, daß die Gesichtspunkte, von denen sich die Reichsregierung bei Aufstellung der Entwürfe hat leiten lassen und die der Reichsjustizminister in seiner Einführungsrede treffend zu⸗ sammengestellt hat, richtig sind: die Aufwertungsfrage ist weder eine reine Rechtsfrage noch eine reine wirtschaftliche Frage, sondern vor allem eine soziale und eine sittliche Frage. Sind sich aber Reichs⸗ regierung und die Mehrheit in diesem Hause über diese Grund⸗ edanken einig, so steht zu hoffen, daß die noch bestehenden sachlichen Meinungsverschiedenheiten im einzelnen durch eine ruhige, sachliche Aussprache geklärt werden können. Was insbesondere den Auf⸗ wertungsgesetzentwurf anlangt, so wird die Kritik vor allem einzusetzen haben bei der von der Regierung vorgeschlagenen Höhe des Auf⸗ wertungsgesetzes, bei der Frage, ob Aufwertungsbetrag und Zusatz⸗ aufwertung im Range zu trennen sind, ob die Rückwirkung der Auf⸗ wertungsvorschriften bei den Grundbuchrechten noch weiter ausgedehnt werden soll, ob auch bei den sogenannten Industrieobligationen der Au⸗ .8 geändert werden soll, und ähnliches mehr. Ver⸗ besserungen, die hier geboten erscheinen, werden sich aber unschwer in den Entwurf einarbeiten lassen, und es bedeutet nach Ansicht meiner Fraktion gerade einen Vorzug des Entwurfs, daß er die Grundlage für die weitergehenden Verbesserungen bilden kann. Zu dem Anleihe⸗ gesetzentwurf jetzt schon endgültig Stellung zu nehmen, ist um des⸗ willen schwierig, weil die Frage, was für die Verzinsung und Tilgung der öffentlichen Anleihen übrig bleibt, im wesentlichen davon abhängt, wie die dem Reichstage unterbreiteten Steuergesetzentwürfe im Steuer⸗ ausschuß gestaltet werden und ob ihnen noch neue Steuern, Inflations⸗ steuern oder Aufwertungssteuern, zugefügt werden können. Der Be⸗ handlung der Länder⸗ und EE“ deren Regelung im Ent⸗ wurf den schwersten Bedenken begegnet, wird weiter davon abhängig sein, wie das Finanzausgleichgesetz ausfällt. Eine Aussprache über alle diese schwerwiegenden Fragen wird aber nur in einem kleineren Kreise im Aufwertungsausschuß, der nötigenfalls durch den Steuer⸗ ausschuß verstärkt werden kann, fruchtbringend und möglich sein. Schon eine neue Erregung der Oeffentlichkeit zu vermeiden, verzichtet des⸗ 8* meine Fraktion auf eine Einzelaussprache in der Vollversamm⸗ sung des Hauses und bittet, die beiden Aufwertungsgesetzentwürfe so rasch als möglich dem Aufwertungsausschuß zu überweisen, damit dort alsbald die sachliche Arbeit beginnen kann.
Abg. Dr. Kovsch (Komm.) ruft den Gläubigern und Sparern zu, sie dürften von diesem Reichstag keine Hilfe erwarten. Auch die neue deutschnationale Regierung sei eifrig bemüht, den Versailler Schandvertrag zu erfüllen auf Kosten der deutschen Arbeiterschaft und der enteigneten Gläubiger und Sparer. Eine Verzinsung der auf⸗ gewerteten Reichsanleihen, besonders der Kriegsanleihen, ist in den nächsten hundert Jahren nicht zu erwarten, denn die Verzinsung soll erst nach Erledigung der Reparationsverpflichtungen beginnen. Die Steuern haben über zwei Milliarden Ueberschuß gebracht, und trotz⸗ dem wird die Finanzlage so verschlechtert, daß der Finanzminister er⸗ klären konnte, die Reichskasse habe gegenwärtig nur einen Bestand von hundert Millionen. Dies geschieht, damit man die Heraufsetzung des steuerfreien Existenzminimums ablehnen kann. Dagegen sammelt man schon aus den Ueberschüssen allerlei stille Reserven an, um in den nächsten Jahren den Schandfrieden von Versailles erfüllen zu können.
ür die Aufwertung will die Regierung aber in diesem Jahre nur 150 Millionen zur Verfügung stellen. Aber wen ist denn die Dawes⸗ Sonne Kustegencen⸗ Den Ruhrindustriellen hat die Regierung durch den Briefwechsel zwischen Hugo Stinnes und Stresemann einen auf Hunderte von Millionen gegeben, obwohl die lechtslage höchst zweifelhaft ist. Die Aufwertungsinteressenten aber werden nicht bezahlt, und doch haben diese Reichsgläubiger nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch vnxe eche einen Rechtsanspruch. Die Reichsregierung ist nur der Geschäftsführer der Großindustrie. Diese hat sich mit mehr als hundert Prozent entschädigen lassen, den Anleihe⸗ gläubigern aber wird ein Schwindel angeboten und dazu noch der Hohn gefügt. Man hat dem Volke Steuererleichtevungen vorgespiegelt, ie in Wahrheit keine Erleichterungen sind. Die Vorlage bedeutet ie Verewigung der Enteignung, deren sich auch die Sozialdemokratie zu
Zeit, da sie noch in der Regierung seß mitschuldig gemacht hat.
ie ufwertungs rage wird hier in Wahrheit nicht als eine Rechts⸗ frage oder Wirtschaftsfrage oder eine ethische Frage, wie der Finanz⸗ minister sagte, behandelt, sondern als eine Moghsabelsfeme die da⸗ durch gelöst werden soll, daß man den Anleihegläubigern „zur Be⸗ zuhigung der Bevölkerung“ ein Almosen gibt. Der Hauptteil der Steuern wird von dem werktätigen Volk aufgebracht, die Besitzen⸗ den drücken sich vor den Steuern, soll doch die Vermögenszuwachs⸗ steuer bis auf weiteres nicht erhoben werden. Wir beantragen, daß allen Opfern der Geldentwertung, wenn sie bedürftig geworden sind, aus Reichsmitteln eine laufende Rente bis ans Lebensende gewährt wird, und daß die Mittel dazu von den Inflationsgewinnern und Besitzenden aufgebracht werden durch eine Vermögenszuwachs⸗ und Vermögenserhaltungssteuer. Das deutsche Volk ist so viel belogen und betrogen worden, daß wir die Regierung endlich zwingen müssen, die Sünden der Inflationszeit wiedergutzumachen. (Beifall bei den Kommunisten.)
Abg. Dietrich⸗Baden (Dem.): Die heutigen Erklärungen
Rechtsparteien beweisen, daß wir uns immer noch im Zustand der Taktik befinden. Die Erklärungen sagen sachlich 5 gut wie nichts. Festzustellen ist, daß die Forderung der Individua ererta verlassen worden ist. Das müssen wir um so mehr feststellen, als man uns jahrelang beschimpft hat, weil wir diese Forderung nicht mitmachten. Es ist gewiß bedauerlich, daß so viele ihr Geld ver⸗ loren haben. Noch schlimmer ist es aber, daß man diesen Armen heeene Unerfüllbares vorgegaukelt hat. Der Redner zitiert dann Ausführungen des Abg. Hergt aus dem Jahre 1924. Derselbe Herr Hergt habe heute gesagt, die Aufwertung müsse dem Parteigetriebe entzogen werden. Heese Standpunkt haben wir schon immer ver⸗
ochten. Aber gerade die Deutschnationalen haben auf diesem Ge⸗ iet schwer gesündigt. Wesentliche Verbesserungen der jetzigen Vor⸗ lagen werden notwendig sein. Bei der Hypothekenaufwertung ist eine Teilung zwischen Grund⸗ und Zusatzaufwertung nicht möglich. Die komplizierte Regelung würde unerträgliche Rechtszustände schaffen. Rechtssicherheit ist aber heute die Beim ausbesitz ist eine Entlastung — anderer Richtung notwendig. i Punkte der Industrie⸗Obligationen ist im vorigen Jahre 1 n meisten geschwindelt worden. Besonders wird zu berück⸗
sichtigen sein, daß die Belastung des Dawes⸗Gutachtens nicht nur von der Industrie übernommen ist, die die Ob⸗ ligationen ausgegeben hat, sondern von der gesamten deutschen Industrie. Bezüglich der Sparkassen sind wir der Meinung, daß es im eigensten Interesse dieser Kassen und der hinter ihnen stehenden Gemeinden liegt, hier eine bestimmte Summe aufzuwerten. Ent⸗ sprechende Vorschläge werden wir im Ausschuß machen. Es wird uns vorgehalten, daß man Reichs⸗ und Länderanleihen nicht in einen Topf werfen könne. Wir sind der Auffassung, daß eine Trennung aber auch nicht leicht ist. Denn die Masse der Länderanleihen hat vor dem Kriege in Eisenbahnanleihen bestanden, die größtenteils an das Reich abgegeben worden sind. Auf keinen Fall dürfen Speku⸗ sebiceefer ebenso behandelt werden wie die Altbesitzer. Ange⸗ ichts der Tatsache, daß gerade die Spekulation Elend und Not in geu verschuldet hat, werden wir nie die Hand zu einer solchen Rege ung bieten. Soweit durch unsere Vorschläge eine stärkere Be⸗ laftung es Reiches herbeigeführt wird, sind wir der Meinung, daß nach aße der heutigen Finanzen das Reich eine solche tragen kann. Andererseits wünschen wir aber, daß endlich die von uns seit langem geforderte Vermögenszuwachs⸗ und Vermögenserhaltungssteuer ein⸗ geführt werden. Wir bedauern die ablehnende Haltung der Re⸗ gierungsdenkschrift. Eine solche Vorlage würde wesentlich zur Be⸗ ruhigung beitragen. Wir wenden uns entschieden gegen die Auf⸗ fassung, daß durch die TC produktives und unproduktives Kapital verwandt wird. Aus der Verarmung der Wirtschaft kann kein Gesichtspunkt gegen die Aufwertung angeführt werden. Auch an eine neue Inflation ist kein Gedanke. ie Bahn ist frei; es handelt sich nur darum, was können wir tragen? Eine baldige Lösung liegt gerade auch im Interesse der Wirtschaft. Rasche Arbeit ist notwendig. Das Endresultat wird sein, daß die Demokratische Partei mehr leisten wird für die verarmten Schichten als die Par⸗ teien, die durch unerfüllbare Versprechungen jahrelang Unruhe ge⸗ stiftet haben.
Abg. Dr. Jörrissen (Wirtschaftl. Vereinig.): Die Auf⸗ wertungsfrage ist nicht nur eine wirtschaftliche, sondern eine moralische. Wir auf dem Standpunkt einer allgemeinen Aufwertung. Die Grundsätze von Treu und Glauben müssen Her ac werden, aber sowohl vom Standpunkt des Gläubigers wie des Schuldners. Der Altbesitz ist nicht nur bei den öffentlichen Anleihen, sondern auch bei den Obligationen zu berücksichtigen. Gleichzeitig mit der Aufwertung müssen aber die Fragen des Finanzausgleichs und der Wohnungszwangswirtschaft werden.
Abg. Emminger (Bayer. Vp.): Die Vorlagen stellen einen wesentlichen Fortschvitt gegen die frühere Stellungnahme der Regierung dar. Die Fragen sind so schwierig, daß die Einzelheiten nur im Ausschuß geprüft werden können. Insbesondere ist die Höhe des Aufwertungssatzes zu prüfen. Wir sind bereit, an der möglichst baldigen Erledigung der Vorlagen mitzuarbeiten.
„Abg. Seiffert (Völk. Vereinig.); Die Deutschnationalen scheinen von der Regierung schon stark bearbeitet zu sein, daß sie ihre Versprechungen aus dem Wahlkampf nicht mehr erfüllen können. Dem Abgeordneten Best insbesondere scheint der Maulkorb umgehängt worden zu sein. Wir sind eine völlig unabhängige Partei und ver⸗ langen die Aufwertung nach deutschvölkischem Recht. Die ungerechte und unsoziale Mietzinssteuer darf nicht verewigt werden; sie wider⸗ spricht der Verfassung und der gesunden Vernunft. Sie ist für die Mieter nicht tragbar. Auch der Städtetag hat erklärt, daß die Haus⸗ inssteuer nicht auf die Dauer erhalten bleiben kann; trotzdem will die Kegierung sie gesetzlich verankern, nachdem sie bisher in eigentlich un⸗ esetzlicher Form nur durch Verordnung bestanden hat. Bevor die Mietzinssteuer nicht gefallen ist, kann der Hausbesitz nicht wieder billiges Betriebskapital ansammeln. Den Nachteil haben die Mieter, und gerade in derem Interesse muß diese Steuer aufgehoben werden. In der Denkschrift der Regierung über die Inflationsgewinne ist nichts zu spüren von deutschem Rechtssinn, wohl aber von der Rück⸗ sicht auf den Mammonismus. In der Denkschrift heißt es, daß die Sachgüter geschützt werden müßten, aber man sollte doch nicht nur die Sachgüter der Leichtverdiener schützen, sondern auch die der kleinen Sparer, die ihr Geld in Hypotheken angelegt haben. Durch die Vor⸗ schläge der Regierung wird das Grundbuch umgestürzt, in dem doch alle diese Forderungen festgelegt sind. Die Mundelsicherheit wird vernichtet, der Rechtsstaat ist vorbei, wenn man sein Wort nicht mehr zu halten und seine Verpflichtungen nicht mehr zu erfüllen braucht. Die Denkschrift spricht von einer Vermögenskonfiskation, die man vermeiden müsse, aber wenn dem Hypothekengläubiger 85 vH seines Vermögens genommen werden, dann soll das keine Konfiskation sein. Wir fordern eine Besteuerung der Inflationsgewinne. Der Reichs⸗ bankpräsident hat erklärt, bcß die Arbeit der Feststellung der In⸗ flationsgewinne überhaupt nicht hewältigt werden könnte. Die Arbeit ließe sich wohl machen, wenn man nur wollte. Die Bankangestellten würden bei guter Bezahlung wohl zu Ueberarbeiten bereit sein, und die Arbeit würde sich lohnen; allein aus dem Gewinn durch Privat⸗ kredite bei der Reichsbank ließen sich sechshundert Millionen Steuern herausholen und dann wäre Geld genug da zur Verzinsung der Kriegs⸗ anleihen. Die Aufwertungsfrage greift in alle wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse ein. Seit vierhundert Jahren ist es deutsches Recht, daß die Geldentwertung keinen Einfluß auf die Schuldforderung hat; wir wollen kein römisches, sondern deutsches Recht. Die dritte Steuernotverordnung hat das deutsche Recht vernichtet, Verträge gegen die guten Sitten sind nichtig; das gilt auch von der dritten Steuernotverordnung. Wir fordern Gerechtigkeit für die Gläubiger und für die Schuldner. Alle in Privathand befindlichen öffentlichen Anleihen müssen auf⸗ genommen werden, schon um der wilden Spekulation an der Börse vorzubeugen. Wir müssen gegen den Kommunismus, der auch von der Reichsregierung in der Aufwertungsfrage bisher getrieben wird, energisch protestieren. Die Erbitterung gegen die Regierung Luther nimmt zu; nur von der Erfüllung der Osterbotschaft des neuen Reichs⸗ präsidenten erwartet man Verwirklichung von Recht und Gerechtig⸗ keit. Vor dem Recht muß die Politik das Knie beugen. Auf den Rechtsstaat hoffen wir, wenn Hindenburg kommt. 8
Abg. Feder (Nat. Soz.) hebt hervor, daß ein Zug müder Re⸗ Feacheh durch die neuen Finanzgesetze hindurchzieht. Die Aufgabe er Feichersc ene muß es sein, dem Volke seine Lasten zu er⸗ leichtern. Die Gesetzentwürfe verdienen eher den Namen Ab⸗ wertungsgesetze anstatt Aufwertungsgesetze. Mit der einen Hand gibt man, mit der anderen Hand nimmt man wieder. Dabei sind doch die Staatsfinanzen in den Ländern sehr gut. Die Entwürfe müssen individuell ausgestaltete werden, nach der wirtschaftlichen Moöͤglichkeit und der sozialen Bedürftigkeit. Es handelt sich um eine Reparation einer ungeheuren Vermögensverschiebung. Die Brechung der Zinsknechtschaft ist der Mittelpunkt des Kampfes der deutschen Nation; es handelt sich um die Wiederherstellung der Wirtschafts⸗ kraft der deutschen Nation. Die vorliegenden Entwürfe lassen jeden großen Zug nach dieser Richtung vermissen. *
Damit schließt die “ Die Vorlagen werden dem Aufwertungsausschuß überwiesen.
Das Haus vertagt sich. Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr: Haushalt des Wirtschaftsministeriums.
Schluß 7 ½¼ Uhr. .“
geregelt
Preußischer Landtag. 36. Sitzung vom 8. Mai 1925, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
räsident Bartels eröffnet die Sitzung 1 Uhr 20 Minuten.
Der Präsident Bartels gedenkt zunächst des schweren Eisenbahnunglücks im polnischen Korridor; das Haus ehrt das Andenken der Verunglückten in der üblichen Weise. Der Präsident teilt dann mit, daß der Aeltestenrat die Vertagung der Sitzung auf 5 Uhr dem Hause vorschlage. (Stürmisches Gelächter bei den Kommunisten.)
8
Abg. Pieck (Komm.) widerspricht der Vertagung. Man solle Man ziehe es aber vor. den „widrigen Kuhhandel“ um Ministerposten, den man schon monate⸗ lang getrieben habe, fortzuführen. Wenn es in den letzten Monaten nicht gelungen sei, eine Lösung zu finden, so werde es in diesen
endlich den Landtag auflösen.
vier Stunden auch nicht möglich sein. Der Redner fordert unter
stürmischer Heiterkeit der übrigen Parteien zum Kampf gegen das
Hindenburg⸗System auf.
Abg. von der Osten (D. Nat.) erklärt sich ebenfalls gegen die Vertagung. Das einzig Richtige sei jetzt der Appell an
das Volk. Die Vertagung bis fünf Uhr wird dann mit großer Meh heit beschlossen. “ 1
Präsident Bartels eröffnet die neue Sitzung 5 Uhr 20 Minuten.
Auf der Tagesordnung steht als erster Gegenstand de Mißtrauensantrag der Fraktionz er lautet: Der Landtag wolle
nötige Vertrauen nicht.“ Abg. Pieck (Komm.) Gur
zuzulassen. Seine Fraktion habe ursprünglich beabsichtigt, die Er kloörung abzugeben, dem Kabinett dunch
ermöglichen, wenn es si
Heiterkeit rechts und in
chen Gefahr zu erfüllen. Genhe
itte.) Jetzt habe sich die 1 möchte diese Aenderung in einer neuen Erklärung dem Hauf mitteilen.
Präsident Bartels erwidert, daß er die Erklärung nicht zu⸗ aabe, da sie eine Wiederaufnahme der abgeschlossenen Aus⸗
gelassen 8 — . der U 1 sprache bedeuten solle; er überlasse die Entscheidung dem Hause.
Der Antrag der Kommunisten wird hierauf segen die
Antragsteller abgelehnt (nur Abgeordneter Wulle hatte sich bei der Abstimmung außer den Kommunisten no erhoben). Verfassung eine namentliche ist. Der Besch die Hälfte der Abgeordneten, aus denen der Landtag be zustimmt.
Das Ergebnis der Abstimmung ist folgendes: Es wurden abgegeben: 438 Stimmen. Enthalten hat sich niemand, ungültig war keine Stimme. Es haben gestimmt
mit Ja 216 Stimmen, mit Nein 222 Stimmen. Der Antrag
auf Entziehung des Vertrauens ist also ab gelehnt. (Lebhafter Beifall links; rechts.)
gabenberichten 1 Beamtendiensteinkommengesetz ein. 1
Die Vorlage hat sich notwendig gemacht, um eine unter⸗ schiedliche Behandlung der Beamten des besetzten und un⸗ besetzten Gebiets zu vermeiden. Ferner ist der Neuregelung
des Wohnungsgeldzuschusses die gesetzliche Sanktion zu geben und es werden eine Reihe von Materien geregelt, die sich aus
reichsschiedsgerichtlichen Entscheidungen ergeben haben.
Abg. Ebersbach (D. Nat.) bekämpft die Bestimmung, 18
die bisherige Gleichstellung der Beamten der Preußischen Staatsbank und der Freußischen Zentralgenossenschaftskasse einerseits, und der Füg hebacbsci en andererseits aufgehoben werden soll; die Be⸗
gründung der Regierung, daß die Reichsbank auf Grund des Gesetzes
vom 30. August 1924 ihren Charakter geändert habe, und deshalb ein Vergleich mit ihr nicht mehr möglich sei, erscheine unzutreffend.
Deshalb müsse die Bestimmung gestrichen werden.
Abg. Kasper (Komm.) trägt eine Reihe von Bemängelungen
des Gesetzentwurfs vor. Dem Besoldungselend der unteren und mitt⸗
leren Beamten müsse generell ein Ende gemacht werden. Es se charakteristisch, daß gerade der Demokrat Höpker⸗Aschoff es ferti bringe, Beamtengruppen, die etwas besser in ihren Bezügen gestellt seien, direkt zu benachteiligen.
Die Vorlage geht an den Beamtenausschuß.
Darauf setzt das Haus die zweite Lesung der Novelle zum Schutzpolizeibeamten gesetz in Verbindung mit der zweiten Lesung der Vorlage über die A bfindung von Inhabern des “ sch eins und mit dem Bericht des Beamtenausschusses über
en Urantrag der D. V. P., betr. Beförderungsver⸗ hältnisse der Schutzpolizeibeamten, fort. 8 Abg. 861“ (Dem.) verbreitet sich über die rage der Eingliederung der Scußpoline zeanuten in das allgemeine 1““ Er hält diese Eingliederung und damit die Aufhebung des Reichsgesetzes für die Schutzpolizei der Länder für not⸗ wendig. Ebenso müsse ihrer Vüstschaf gccen Notlage durch anderweite Regelung der Besoldungsverhältnisse ein Ende gemacht werden. Leider hätten aber im Reichstage gerade diejenigen Parteien, deren Mi lieder im Landtage am in Beamtenfreundlichkeit machten, alle An⸗ träge niedergestimmt, die für dee Ssgutzholsgeibenmntenschast von Vorteil gewesen wären. Von dem „System Severing verächtlich zu prechen, liege gar kein Anlaß vor; man sei doch geradezu stolz auf die Schupo und solle also dem Minister die Anerkennung für seine Leistung in dieser Beziehung nicht versagen. Durch die Art der Kriti der Tätigkeit des Berliner Polizeivizepräsidenten Dr. Friedensburg seitens der Reoner der Rechten, insbesondere des Abgeordneten Wer sei die Autoritöt der Polizei nicht gestärkt, sondern im Gegente geradezu untergreben worden. Dr. — seiner vierjährigen Tätigkeit als Landrat in Ostpreußen nach dem Zeugnis von deutschnationalen Prominenten große Anerkennung erworben. Für die Vorkommnisse hbeim Begräbnis des verstorbenen Reichspräsidenten Ebert könne man doch den Dr. Friedensburg nicht verantwortlich machen. Der Abgeordnete Werck habe am 1. April einen Erlaß des letzteren zitiert, aber er habe den Wortlaut erst umdrehen und entstellen müssen, um die Unparteilichkeit des Dr. riedensburg in “ Licht erscheinen lassen zu können Auch abe man ihm vorgeworfen, daß er sich zu sehr mit der Oeffentlichkeit und mit den Journalisten eingelassen habe. Daran sei aber nicht die Person, sondern die Veränderung und Entwickelung der Verhältnisse üͤberhaupt schuld. Auch die Kultusminister Hänisch und Bölitz hätten direkte Fühlung mit den verschiedenen Unterrichtsanstalten und mit
den Studenten und dem Schülermaterial genommen, und das sei ein Lebhaftem Widerspruch der Rechten begegnen
Fortschritt gewesen. . die Bemerkungen des Redners über die Flaggenfrage.
Abg. Ladendorff (Wirtschaftl. Vereihnig.) gege die zu Beginn dieser Beratung von dem Abgeordneten arckwald (Soz.) gemachten Ausführungen, soweit sie die Besoldungsfrage und die viris hcsäliche Notlage der Schutzpolizeibeamten betrafen. Redner fragt, warum denn die Sozialdemokraten nicht längst vermöge ihrer ominierenden Stellung dafür gesorgt hätten; sie hätten ja schon vor Erlaß des Sperrgesetzes Zeit genug dazu gehabt. Es sei Pflicht der Regierung, das ihrige zu tun, das utzpolizeibeamtenkorps materiell so zu stellen, daß es arbeits⸗ und dienstfreudig seine Pflicht tut.
Darauf wurde die auf Sonnabend 11 Uhr ver⸗ tagt. Außerdem Anträge und kleinere Vorlagen.
Schluß 7 Uhr.
Deutschnationalen
beschließen: Das Staatsministerium besitzt das nach Art. 5 Abs. 1 der Verfassung zu seiner Amtsführung
( Geschäftsordnung) legt Ver⸗ wahrung dagegen ein, daß der Präsident es abgelehnt habe, eine Erklärung seiner vor der Vornahme der Abstimmung
timmenthaltung die Existenz zu h verpflichte, bestimmte Fasener erungen des Proletariats bur Abwehr der 232 er tellung der Fraktion geändert. Er
D. Völk.]
Hierauf schreitet das Haus zur “ die nach der
uß auf Ent⸗
ziehung des Vertrauens ist nur wirksam, wenn ihm vebesehs e
Gegenkundgebungen
Das Haus tritt nach debatteloser Erledigung von Ein⸗ in die erste Beratung der Novelle zum
Friedensburg habe sich auch in
Hetitionen dieser
Puarlamentarische Nachrichten.
Im Steuerausschuß des Reichstags wurde gestern die Aussprache über die Steuervorlagen fortgesetzt. 3 Abg. Dr. Frscher⸗Köln (Dem.) hielt, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, eine Thesaurierungspolitik des Finanzumine er auch nach seinen neuen Zahlen für vorliegend. Er etonte, daß sich seine Parteifreunde nicht eher eine zweckmäßige Einzelberatung der neuen ö denken könnten, bis über die “ Vorlage eines Notgesetzes Uebereinstimmung herrsche, wo⸗ urch eine direkte Ermäßigung des gegenwärtigen Steuerdruckes “ eset 1924, Lohnsteuer, Umsatzsteuer) erzielt werden soll.
ach einer Rede des üssasgmin von Schlieben, worin der Minister an der Hand eines ausführlichen Zahlenmaterials darlegte, daß er keine Thesaurierungspolitik, sondern lediglich vorsorg⸗ liche Finanzpolitik treibe, gab Staatssekretär Dr. Popitz einen Ueberblick über das geschätzte Aufkommen aus Besitz⸗ und Verkehrs⸗ steuern sowie an Zöllen und Verbrauchssteuern im Rechnungsjahre 1925. Danach wird das Aufkommen aus Besitz⸗ und Verkehrssteuern mit 5023 Millionen Reichsmark Ceeä, derae. das Aufkommen aus Lohnsteuer mit 1200 Millionen Reichsmark, aus veranlagter Einkommensteuer mit 700 Millionen, aus Körperschaftssteuer mit 300 Millionen, aus Vermögenssteuer mit 500 Millionen, aus Erb⸗ schaftssteuer mit 36 Millionen, aus Umsatzsteuer mit 1610 Mil⸗ lionen, aus Kapitalverkehrssteuer mit 130 Millionen, aus Kraft⸗ ahrzeugsteuer mit 60 Millionen, aus Beförderungssteuer mit 73 Millionen. Von dem Aufkommen aus Besitz⸗ und Verkehrs⸗ steuer sind an die Länder und Gemeinden 2328 Millionen Reichs⸗ mark zu so daß dem Reiche also schätzungsweise 2695 Millionen Reichsmark aus diesen Steuern verbleiben. Das Aufkommen aus Zöllen und Verbrauchssteuern wird für das Rech⸗ nungsjahr 1925 mit 1528 Millionen Reichsmark geschätzt. Abg⸗ Dr. Hertz (Soz.) hielt diese Schätzungen für zu ungünstig, weil sie an der Tatsache vorübergehen daß eine Ermäßigung der Steuern nicht notwendig mit einem geringeren Aufkommen aus Steuern ver⸗ knüpft sein muß. Es habe sich beispielsweise bei Ermäßigung der Umsatzsteuer erwiesen, daß das Aufkommen aus der Umsatzsteuer sich keineswegs in dem gleichen Prozentsatz vermindert habe wie die Um⸗ satzsteuer ermäßigt worden sei. Die erste Ermäßigung der Umsatz⸗ steuer habe sogar überhaupt keine Verringerung des Steuerertrages gebracht. Ministerialdirektor Dr. Zarden (Reichsfinanzministe⸗ rium) hielt den von der Regierung geschätzten Ausfall an Steuer⸗ gufkommen für durchaus begründet. Er war de Meinung, daß bei⸗ spielsweise bei einer Erhöhung des steuerfreien “ von sechzig Mark auf hundert Mark im Monat das Aufkommen an Lohnsteuer fast halbiert würde. Auf eine Bemerkung des Abg. Dr. Fischer⸗Köln (Dem.), daß die Steuern für 1925 nach dem Aufkommen des Jahres 1924 geschätzt ser und daß im Jahre 1924 doch in den besetzten Gebieten die eutsche Steuerhoheit nicht während des ganzen Jahres 1924 ge⸗ golten habe, erwiderte Staatssekretär Dr. Popitz (Reichsfinanz⸗ ministerium), daß, nachdem die Steuerhoheit in den besetzten Ge⸗ bieten wiederhergestellt worden sei, die Beträge nachgefordert worden seien, wenn auch selbstverständlich in den Fällen, in denen sich die Beträge allzu sehr gehäuft hätten, diese teilweise hätten gestundet werden müssen. Im übrigen sei bei der Schätzung der Steuern für 1925 das Jahr 1924 nicht zugrundegelegt, insbesondere nicht bei den Steuern, die die großen Erträge ahwerfen. Am Schluß der Sitzung regte der Vorsitzende Abg. Dr. Ober⸗ fohren (D. Nat.) im Interesse der Förderung der sachlichen Be⸗ ratung an, daß aus den drei Ausschüssen, die alle das gleiche oder ähn⸗ liche Material zu bearbeiten hätten, nämlich aus dem Steuerausschuß, dem Aufwertungsausschuß und dem Haushaltsausschuß des Reichstags, chverständige Mitglieder zu einer gemeinsamen Unterausschußsitzung helegiert werden möchten. Hier könne dann im kleinen Kreise das Einzelmaterial durchgearbeitet werden und Frage und Antwort zur allgemeinen Klärung der Sachlage erteilt werden. Am Dienstag nächster Woche sollen dann alle drei genannten Ausschüsse zusammen 8- Falisthung abhalten. Der Ausschuß beschloß demgemäß und ver⸗ agte sich.
— Der Reichstagsausschuß fürsoziale Angelegen⸗ heiten setzte gestern die Beratung der zweiten Novelle zur Unfall⸗ versicherung unter dem Vorsitz des Abg. Esser (Zentr.) fort. Er ge⸗ nehmigte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher
itungsverleger die Beschlüsse seines Unterausschusses auf Ein⸗ schiebung der §§ 559c, d, e, f, g und h, deren Zweck es ist, die bis⸗ herigen Rechte der Unfallverletzten an Krankengeld im Sinne der Novelle aufrecht zu erhalten. Zum § 613 wird folgende Fassung be⸗ chlossen: „Die Rente wird noch für den vollen Monat gezahlt, in dem
ie Voraussetzung für deren Fortfall oder ihr Ruhen eintritt.“ Ge⸗ heimrat Dr. Krohne hatte der Fassung namens der Regierung zu⸗ Petnraath weil sie klarer alle Fälle erschöpfe, die in Frage kämen. Die weitere Beratung drehte sich um die Frage des § 616, ob die Kapitalsabfindung eines Unfallverletzten überhaupt zulässig sein soll. 8 616 läßt sie zu, wenn die Rente eines Verletzten ein Drittel der zollrente oder weniger beträgt.) Ein Antrag des Abg. Rädel Komm.) und Gen. fordert Beseitigung dieser Möglichkeit; die Ver⸗ ten übersehen meist die Tragweite solcher Kapitalsabfindung nicht Die Abgg. Karsten und Hoch (Soz.) wandten sich gegen eine etwaige Erweiterung der Rentenabfindung. Geh. Rat Dr. Krohne verwies darauf, daß manches Ausland die Kapitalabfindung vorziehe und sie selbst bei Schwerstverletzten gewähre. Er wolle diese Ver⸗ hältnisse nicht auf Deutschland übertvagen. Hier handele es sich aber nur um leichte Fälle. Aber bei ganz kleinen Renten nütze dem Leicht⸗ verletzten oft eine Kapitalabfindung erheblich mehr als die gering⸗ fügige Rente. Denselben Standpunkt verfocht die Abg. Teusch (Zentr.): Die wohlerworbenen Rechte des Verletzten würden dadurch nicht beseitigt. Die kleinen Renten — unter 15 % usw. — machten mehr Verwaltungskosten, als sie Nutzen für den Verletzten rifteten. Geheimrat Dr. Krohne teilte mit, daß gegenwärtig ein setzentwurf an den Reichsrat gegangen sei, der den Kapitalwert der Abfindungen verbessern und neu sestseben soll. Nach weiterer Be⸗ chung mird der § 616 mit einigen von den Sozialdemokraten ge⸗ stellten Abänderungen angenommen. Ein Zentrumsantrag wird zur iten Lesung zurückgestellt. § 617 wird ohne Aussprache genehmigt.
705 regelt das Beschwerdeverfahren für Angestellte bei Berufs⸗ bei Disziplinarbestrafungen neu. Er schließt außer bei vermögensrechtlichen Ansprüchen den Rechtsweg aus, Abg. Auf⸗ 8 user (Soz.) nennt diese Bestimmung eine Verschlechterung des
rbeitsrechts der Angestellten. Er beantrage, die alte Fassung zu be⸗ lassen. Geheimrat Dr. Krohne erläuterte den Zweck der neuen Fassung als die Absicht, den doppelten Instanzenzug für diese Berufs⸗ enossenschaftsangestellten, den sonst kein Angestellter habe, zu be⸗ itigen und ihre Stellung dem Peagrbenanc anzugleichen. Eine 18 Fassung lasse sich vielleicht noch finden, wenn der Ausschuß diesen § 705 noch zurückstelle. Abg. Behrens (D. Nat.) bat, es bei der alten Fassung vorläufig zu belassen. Demgemäß wird be⸗ schlossen. In der sehr ausgedehnten weiteren Beratung über den Ent⸗ wurf eines zweiten Gesetzes über Aenderungen in der Unfallversiche⸗ rung setzte sich ein Regierungsvertreter für einen Antrag ein, der zu Artikel 38, § 875, eingegangen ist, die gesetzlich ermöglichte Anstellung technischer Aufsichtsbeamter durch die Genossenschaften von der je⸗ weiligen Genehmigung des Reichsversicherungsamtes abhängig zu machen. Außerdem sollen dier technischen Auffichtsbeamten eine „be⸗ stimmte Vorbildung“ haben. Der Paragkaph wurde in dieser Fassung und mit einem vom Abg. Aufhäuser (Soz.) beantragten Zusatz angenommen, in dem ein engeres Zusammenarbeiten der technischen Aufsichtsbeamten mit den Betriebsvertretern gefordert wird. — Dann wurde die Weiterberatung auf heute vertagt.
— Der Reich 1egeeg zur Ueberwachung der Durchführung der Personalabbauverordnung hat igende, von allen Parteien unterzeichnete Entschließun 8 ein⸗ timmig angenommen: Der Ausschuß zur Ueberwachung der urch⸗ ührung der Personalabbauverordnung stellt fest, daß der Herr Reichs⸗ verkehrsminister sich infolge der Weigerung der Reichsbahngesellschaft, über die als Reichsbahnbeamte abgebauten Beamten der Reichsbahn⸗ verwaltung Auskunft zu geben, außerstande sieht, die ö eichsbahnbeamten in der gewohnten
1 . eise zu
behandeln. Der Ausschuß ist deshalb nicht in der Lage, zu den Petitionen Stellung zu nehmen, und stellt weiter fest, daß das ver⸗ fassungsmäßige Petitionsrecht der Reichsbahnbeamten vollständig unterbunden ist. Der Ausschuß legt gegen das Verhalten der Reichs⸗ bahngesellschaft Verwahrung ein und ersucht den Reichstag, die zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Rechte der Reichsbahn⸗ beamten notwendigen Schritte zu beschließen.
———
Der Aeltestenrat des Preußischen Landtags hielt gestern vor der Vollsitzung eine Beratung über die Geschäftslage ab. zan beschloß, die auf 1 Uhr angesetzte Plenarsitzung auf 5 Uhr zu vertagen, und ferner, für den Fall, daß der Landtag nicht aufgelöst wird, bis Donnerstag nächster Woche Plenarsitzungen abzuhalten. Es sollen kleine Vorlagen erledigt werden. Unter anderem soll auch die Rufgebung des Grundstückssperrgesetzes zur Beratung kommen. Auch der Haushalt soll noch in erster Lesung beraten werden, damit er so⸗ dann in den Ausschuß geschickt werden kann. Voraussichtlich wird der Etat am Montag oder Dienstag nächster Woche vom Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff eingebracht werden. Der Aeltestenrat trat am Nachmittag 4 ½ Uhr erneut zu einer Sitzung zusammen, um die Frage zu klären, wann mit der Etatberatung begonnen werden soll. Man machte sich dahin schlüssig, daß der Haushalt am Montag vom Finanz⸗ minister eingebracht werden soll. Am Dienstag und Mittwoch, nötigenfalls auch noch am Donnerstag soll die politische Aussprache stattfinden.
Nr. 22 des „Reichsministerialblatts“ (Zentralblatt
für das Deutsche Reich) vom 8. Mai 1925 hat folgenden Inhalt:
1. Allgemeine Verwaltungssachen: Bekanntmachung über die Regelung des unmittelbaren Verkehrs zwischen deutschen und belgischen Gerichts⸗ behörden bei Erledigung von dringenden Rechtshilfeersuchen in Straf⸗
Reich). dam).
(Sachsen)
Nr. 18 der — heitsamts vom 6. Mai 1925 hat fo gemeingefährlichen Krankheiten. Verkehr mit Nahrungs⸗ Ein⸗ und Durchfuhr von Klauenvieh. Tuberkulosetilgung bei Solothurn). Familienpflege Geisteskranker us fuhr von Haustieren. Ti in Aegypten. — Geschenkliste. Geburten und Sterbefälle in 100 000 und mehr Einwohnern. — hältnisse in einigen größeren Städten des Aus an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern —
Nr. 18 des „ herausgegeben im folgenden Inhalt: Die preu für Milchwirtschaft Hamburg. — Die Gr gebiets. — Vermischtes. —
sachen. — 2. Konsulatwesen: — 3. Marine und Schiffahrt: d 8 Verkehrs auf den deutschen Binnenmasserstraßen.
Preuß. Fina
—
in Kiel.
Tierseuchen
Zentralblatts der Bauverwaltung“, nzministerium, vom 6. Mai 1925 hat ßische Versuchs⸗ und Forsch Erster Deutscher Farbentag undgleichungen des Wasserhaushalts eines Fluß⸗
—
Arzneimitteln. — (Preußen. und Genußmittel. — — (Bayern).
im Aus
Ernennungen. — Erequaturerteilungen. Verordnung über die Statistik des
Veröffentlichungen des Reichsgesund⸗ “ Inhalt: Gang der Gesetzgebung usw. Reg.⸗Bez. Pots⸗ Schleswig). Desgleichen. — Rindern. — (Schweiz. Kanton w. — (Lettland). Aus⸗ lande. — Schafpocken — Wochentabelle über Eheschließungen, den 46 deutschen Großstädten Geburts⸗ und Sterblichkeitsver⸗ Auslandes. — Erkrankungen Witterung.
(Reg.⸗Bez.
Amtliche Mitteilungen.
esundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche ist vom
Schlachtviehh Dresden am 7. Mai
worden.
of in
Statistik und Volkswirtschaft.
Getreide⸗(Monatsdurchschnitts⸗) Preise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten
sowie in deutschen Wirtschaftsgebieten. Durchschnitt April 1925
In Reichsmark für 50 kg.
Handelsbedingungen
Zahl der
Notierungen
Roggen
Weizen
Gerste
Sommer⸗ Brau⸗ †
Winter⸗ Futter⸗ †
2
—
5
6
11ee42“*“ Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Stat. ab märk. Station. Gerste: ab Station. “ 8 Nordamerika ceif Breme . 6 La Plata eif Bremm 8 ab schles. Verladestation.. 8 eachtparitat G. vohme 8 rei Ch. i. Ladungen von 200 — 300 Zrr... . frei niederrhein. Statioon . ... . 1““ waggonfr. Dortmund agenld. v. 10 — 15bbt. . .. waggfr. sächs. Versandstat. b. Bez. v. mind. 10 t frei Waggon Duisburg . . . . . . . waggfr. Erfurt od. Nachbarvollbst. o. Sack.. 1’“ rachtparität Frankf. a. M. ohne Sack.. ei Waggonbez. ab ostthür. Verladestationen ab Gleiwitz ohne Sack ab inl. Station einschl. Vorpommern.. New York cif Hambug. . La Plata cif Hambug . ab hannoverscher Station Frachtparität Karlsruhe ohne Sack ..
Aachen Bamberg. Werlin... Braunschweig Bremen . Breslau. Cassel.. Chemnitz 8 ( Dortmund..
Dresden.. Duisburg.. “ Loo Frankfurt a. M. Gera .. Gleiwitz. Hamburg
Hannover Karlsruhe ö“ 8 Königsberg Leipzig.. Magdeburg.. Mainz.. Mannheim München Nürnberg . lauen .. tettin. . Stuttgart. Worms . . Würzburg.
Anmerkungen:
.Frachtparität Kölnl. . v. sokoh frachtfrei L. ohne Sack..
“
““
Großhandelseinstandspr. lobo M. waggfr. Mannheim ohne Sack ab südbayer. Verladest. waggw. o. Sack. ab Station ohne Sack. . Großhandelspreise ab vogtl. Station.. ab nahegelegener Station ohne Sack.. Großhandelspreis ab württbg. Station bahnfrei Wworrmrm.e. . . Großhandelseinkaufspr. ab fränk. Station
¹) Winter⸗ und Futtergerste.
„ 25 „ 05⸗b9ub2222—22—⸗2 . 66 95 0 5 9o 9 0⸗
ab Station b. waggw. Bezug o. Sack bzw. ab Holsiein
bei Bez. v. 300 Ztr. i. Bez. Madb. je n. Lage d. Stat.
0 0 1
3, 5, bzw. 9 7
11 bzw. 5 3 2
7
10,86 11,08 11,28 11,23
11,73 ²)
12,25 11,75 12,34 10,45
10,73 12,05 10,98 12,54 10,84 10,47 12,48 12,97 11,31
11,19 ⁷)
11,28 11,38 11,17 10,49
11,98 11,60
9,69 11,59 11,64 11,68 11,07 11,36 10,64 10,67 10,57
11,30 11,42 12,36 11,73
14, 30)
12,94 11,83 12,55 11,1
11,78 12,31 11,94 12,24 11,59 11,00 12,36 13,50 12,35
14,44 ) 13,45)
11,31 12,39 11,43 11,09
12,09 11.96 10,06 11,99 12,79 12,56 11,25 13,03 10,96
10,70
12,17 † 11,20 12,63 12,24 †
12,55
11,95 11,09
11,00
10,88 ¹)
13,23 11,25 ⁶)
11,85 † 12,17 †
12,50 †
89
14,00 10,60 12,20
12,08
13,13 14,27 †
9,00
0,65 9,71
10,27 10,29
12,18 12,70
10,17 ½
11,59 12,64
13,00 † 12,04 †
2) Amerik. I. — ⁴) Malzgerste. *) White clipped. — *) Rosafé. —
8,67 10,29
8,58 †
8,77 †
⁵) 1. Monatshälfte. — ⁷) Western II. — 8) Manitoba I. — ⁹) Norddeutscher 10,81.
Feeben I
Weizen
8 Gerste
in Reichsmark
Ostdeutschland.... Mitteloeutschland. Westdeutschlangbpddg.. Süd⸗ und Südwestdeutschland.... Reichsdurchschitt . Berlin, den 8. Mai 1925.
11,50 11,75 10,78 11,03 11,27
12,42 12,17 11,54 11,64 11,94
11,09 12,12 11,63 12,72 11,89
Statistisches Reichsgamm. Wagemann.
Kartoffel⸗(Monatsdurchschnitts⸗)Preise in deutschen Städten im April 1925.
Handelsbedingungen
Zahl der Notie⸗ rungen
Preise in Reichsmark
für 50 kg
rote
2
3
Allenstein. E ““
IL Frankfurt a. M. ¹) E “ arlsruhe.. E11“”“ Königsberg i. Pr. Magdeburg.. SA Stettin „ %
Worms . Würzburg.
Frachtparität Waggonbezug ... ab Vollvahn!
ab Holstein
Großhandelspr. ab v
bahnfrei Worms.
0 ob23—95b989⸗b92 2292 —24
0605 6 0 5 90 5
¹) Preise für hiesige und norddeutsche. — ²) Gelbfleischige Industrie 2,70.
Berlin, den 8. Mai 1925.
Erzeugerpreis fr. ostpr. Vollbahnstat frei Vollbahnstation .. . . ... tl. Station
frei Waggon Reichsbahnstation. .
frei Waggon ab ostpr. Verladestation. Erzeugerpreis ab märkischer Station ab schles. Verladestationen.. ab rhein.⸗westf. Station... Frankfurt a. M. “ Frachtparität Karlsruhe.
son
1 Erzeugerpr. frei Bahnstation. 8*
bei
Iee Nccehacende 0o—
0g 90
2[2
ungsanstalt
Hafer
n 0ο2
boboeceheeen 82ꝗde
Sbobo boboeoee†e S288SS888S8 8