1925 / 108 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 May 1925 18:00:01 GMT) scan diff

1111156]

Die Paul Seick & Co., Gesellschaft 8

mit beschränkter Haftung, Köln⸗

Nippes, Neußer Str. 411, ist aufgelöst.

Die Gläubiger der Gesellschaft werden

aufgefordert, sich bei mir zu melden. 11“ 2 880 Köln⸗Nippes, den 22. April 1925.

Guthaben bei Abrechnungs⸗ Der Liquidator: Max Klockhaus,

[13780]

989 [17083 Bilanz am 31. Dezember

Die

[5602] 1924.

Franken⸗Bank, Nürnberg, Aktiengesellschaft in Nürnberg. 2. Aufforderung.

In der Generalversammlung vom 27. Fe⸗ bruar 1925 wurde beschlossen, das bisherige Aktienkapital von 100 Millionen Papier⸗ mark auf 8000 R.⸗M. umzustellen.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise vorgenommen, daß je 25 Aktien im Nennwert von je 10 000 P.⸗M. zu einer Aktie von 20 R.⸗M. zusammen⸗

egt werden.

gelcge. Aktionäre werden aufgefordert, ihre Aktien mit Dividenden⸗ und Erneuerungs⸗ scheinen zum Zwecke der Zusammenlegung bis spätestens 20. Juli 1925 bei der Ge⸗ sellschaft einzureichen. Aktien, die bis um Ablauf der Frist nicht eingereicht sind, sowie eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichten und der Gesellschaft/ 2. nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt.

„Clon“ Betriebs Gesell⸗ mit beschränkter Haftung,

venafhetete K. 2 8 Lhamssatene e. Die Versicherung. eeegete vngncenneu—

unterzeichneten Liquidator. 8 [17670]

Hamburg, 14. April 1925. Friedr. Vogler,

Die Mitglieder der Sektion N der beeidigter Börsen⸗

Berufsgenossenschaft der Fein⸗ brücke 2 a IV.

mechanik und Elektrotechnik werden

gemäß § 24 der Satzung hierdurch er⸗

gebenst benachrichtigt, daß die 11. ordent⸗

liche Sektionsversammlung zum

26. Mai 1925, Vormittags 10 ¾ Uhr,

im Restaurant Felten zu Braunschweig,

Helmstedter Straße 10, anberaumt worden

ist. Zur Legitimation ist die Vorzeigung

des Mitgliedscheins erforderlich.

Tagesordnung:

1. Verwaltungsbericht für 1924. 18

Rechenschaftsbericht für 1924, Ent⸗

lastung des Vorstands bezw. Rechnungs⸗

führers.

3. 1.-nfe des Voranschlags

EFEFrste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilaaeaee— zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 1ö“ 20 111 1s Köln⸗Nippes, Merheimer Str. 208 8 üss

2 8 Nr. 108. Berlin, Sonnabend den 9. Mai Forderungen in lausender 8 hen b

Rechnuuug 38 8s [17632] 8 u“ 1 Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels⸗, 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister —.= D Durch Beschluß, der Gestglschafterver⸗ 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und 67 902 69 sammlung vom 23. April 1925 ist die 11“ 8 1 schränkter Haftung, Berlin⸗Grune⸗ 8 3 wald, Hohenzollerndamm 154/55, auf⸗ n 282 n n g 8 8 6 e gelöst F Die seitherigen Ge⸗ 2 de F d 2 re 1 er 11] qa H ei schäftsführer Armand Matti, Charlotten⸗ u ch burg, Windscheidstraße 7, und Max Haußer, 1 Das Zentrax⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin Charlottenburg, Kaiser Friedrich⸗ für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers SW 48. Wilhelm⸗ Straße 37 a, wurden zu Liquidakoren be⸗ straße 32, bezogen werden Asttellt. Die 18. Leeecseanc 8 ert, ihre Ansprüche bei der Ge⸗ b b 2 2 blon anzumelden. Berlin⸗Grune⸗ Bom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ wald, den 8. Mai 1925. Keime⸗Zentrale G. m. b. H. in Lignidation.

Vermögen. Kasse, Zinsscheine, Sorten und Devisen Wechsel

1 304 21

Bekanntmachung.

[17092] 1 Niedersachsenwerke Vereinigte Holz⸗ industrieen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 2. Mai d. J. hat die Auflösung und Liquidation obiger Gesellschaft be⸗ schlossen. Zu Liquidatoren sind die Unter⸗ zeichneten bestellt. Gemäß § 65 Abs. 2 des G. m. b. H.⸗Ges. fordern wir die Gläu⸗ biger der Gesellschaft auf, sich bei der⸗ selben zu melden. Die Liquidatoren:

Bruckmann. Mahlstedt.

Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind. erscheint in einem

Schulden. Stammkapita .. Schulden in laufender l““

30 37 902/69 67 902 69

Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1924.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Rege! lagisch. Der Bezugs⸗ preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark freibleibend. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 1,— Reichsmark freibleihend

———

werden heute die Nrn. 108A, 108 6 und 108 C ausgegeben.

Soll. 8 Handlungsunkosten, Gehälter und Steuern..

89☛ Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Nürnberg, den 18. März 1925. Der Vorstand. A. Forster. M. Forster.

[17647] 1 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen Generalver⸗ sammlung auf den 29. Mai d. J., Nachmittags 3 Uhr, in das Hotel „Schwarzes Schiff“ hier ein. Aktionäre, die an der Generalversammlung teilzu⸗ nehmen wünschen, haben bis spätestens 25. Mai d. J. ihre Aktien bei der Gesell⸗ schaft oder bei dem Bankhaus Albert Purmann in Mannheim oder Heidelberg oder bei einem deutschen Notar zu hinter⸗ legen und den Hinterlegungsschein dem Vorstand zu übergeben. Tagesordnung. b 1. Beschlußfassung über Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien.

Abänderung der Beschlüsse vom 14. Februar 1925, betr. Umstellung des Grundkavitals. 8

Aufhebung des Beschlusses vom 25. Februar 1924, betr. Nichtausgabe der jünasten Aktien, und Beschluß fassung über Durchführung und Aus gabe der am 7. Juli 1923 be⸗ schlossenen Kapitalserhöhung um 10 Millionen Mark.

Beschlußfassung über des erhöhten Aktienkapitals 20 Millionen Papiermark 6000 RM. 8

5. Erhöhung des zusammengelegten Aktienkapitals von 6000 NMN auf 51 000 NM durch Ausgabe von 42 Stammaktien à 1000 mit ein⸗ fachem Stimmrecht und 100 Vor⸗ zugsaktien à 30 mit 20fachem Stimmrecht.

Aufhebunga des Beschlusses vom 14. Februar 1925 über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats und Beschlußfassung über die zu er⸗ greifenden Schritte.

7. Abänderung der §§ 4, 16, 17 und 23 des Gesellschaftsvertrags.

8. Zuwahlen zum Aufsichtsrat. Soweit erforderlich, getrennte Ab⸗ stimmung der Stamm⸗ und Vorzugs⸗ aktien.

Heidelberg, 5. Mai 1925

Badische Filmaktiengesell⸗

Umwandlung von

auf

schaft „Bafag“ Heidelberg.

Der Vorstand.

[17649

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch auf Sonnabend, den 30. Mai 1925, Nachmittags 4 Uhr, zur ordentlichen Generalversamm lung in der Neuen Breslau, Graupenstraße 15, eingeladen

Die Tagesordnung ist:;

1. Vorlage Geschäftsberichts

Rechnungsabschlusses für 1924. Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats sowie Beschlußfassung über die Verwendung bzw. Verteilung des Ueberschusses. 2. Wahl in den Aufsichtsrakt. 3. Aenderung der Gesellschaftsfirma und des Gegenstandes des Unternehmens. § 1 des Statuts.

Zur Teilnahme an der Generalver sammlung und zur Abstimmung in der selben sind nur diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien spätestens am Dienstag, den 26. Mai 1925, bei einer der nachbenannten Stellen:

bei der Kasse der Gesellschaft, Gräb⸗

schener Str. 184 in Breslau, bei dem Bankhause E. Heimann in Breslau, bei der Dresdner Bank Filiale Breslau

in Breslau, . bei der Darmstädter und Nationalbank

Filiale Breslau, bei dem Bankhause Delbrück Schickler

& Co. in Berlin W. 66,

Börse zu

und

des

bei der Darmstädter und Nationalbank

in Berlin W. 8, . bei der Dresdner Bank in Berlin hinterlegen oder die anderweite Hinter⸗ legung gemäß § 7 des Statuts Ueber die hinterlegten Aktien werden auf den Namen der Aktionäre lautende und deren Stimmenzahl nachweisende Legitimatiseskarten ausgegeben. Die Vermögensübersicht, die Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie der ee bericht für 1924 liegen vom 12. Mai 1922 ab in dem Kassen immer der Gesell⸗ schaft, Breslau 24, Gräbschener Str. 184, für die Aktionäre zur Einsicht aus. Breslau, den 7. Mai 1925. Der Aufsichtsrat. A. Feige, Geheimer Justizrat

b Elektrische Straßenbahn Breslau.

für 1925. s Wahl von 3 Mitgliedern und 3 Ersatz⸗ männern des Ausschusses zur Vor⸗ prüfung der Jahresrechnung pro 1925. 1 Wahl von 10 Vertretern und 10 Ersatz⸗ männern zur Genossenschaftsversamm⸗ lung sowie von 5 Mitgliedern und 5 Ersatzmännern des Sektions⸗ vorstands. 6. Verschiedenes. 18 Braunschweig, den 6. Mai 1925. Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands der Sektion I der Berufsgenossenschaft der Fein⸗ mechanik und Elektrotechnik. H. Nickol.

gerichts

14353] Die i

765/12,

Co. zu . eingetragene Gesellschaft schränkter Haftung, kräftiges Urteil mer für Handelssachen, zu 9. 0. 262/24, aufgelöst. der Bücherrevisor Heinrich Wiedemann zu Düsseldorf, Herzogstraße 1. G“ Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei dem Liquidator geltend zu machen.

[13778] Bilanz am

Düsseldorf, Aktenzeichen H.⸗R. B

m Handelsregister des Amts⸗ unter der Firma Breukel & Düsseldorf, Hüttenstraße 115, mit be⸗ ist durch rechts des Landgerichts, 1. Kam⸗ Düsseldorf,

—ᷓᷓ—;—

31. Dezember 1924.

9. Bankausweise.

[181742 Monatsausweis der Deutschen Rentenbank April 1925. Aktiva. Belastung der Land⸗ wirtschaft zugunsten der Rentenbank.. Bestand an Renten⸗ briefen: RiM 1 999 844 000 Darlehen an das Reich Abzuwickelnde Wirt⸗ schaftskredite.. Kasse, Giro⸗, Postscheck⸗ und Bankguthaben (hierin sind enthalten 160 Millionen, die ver Treuhandstelle zur Verfügung gestellt sind 8 Mobilien und Büro⸗ utenilien. . .. Passiva. Grundkapital Umlaufende Renten⸗ bankscheine.. Tilgung gemäß § 7 des Liqu.⸗Ges... Umlaufende Rentenbriefe Sonstige Passiva (fällige Rentenbriefzinsen) . Berlin, den 9. Mai 19 Dentsche Renten

2 000 000 000,—

1 171 666 667,— 780 334 583,57

221 071 703,77

2 000 000 000,—

1 896 236 735,—

C

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

[14959] Als Liquidator der Lohn & Co. G. m. b. H., Köln, fordere ich die Gläubiger auf, ihre Forderungen bei mir anzumelden. Emil Levy, Köln,

[10625] 8 Durch Gesellschaftsbeschluß vom 9. April 1925 ist die Gesellschaft Hans Göpper G. m. b. H. in Pforzheim aufgelöst. Als Liquidator fordere ich die Gläu⸗ biger auf, sich bei der Gesellschaft zu melden. 1 Pforzheim, den 21. April 192

Hans Göpper.

[149566 Bekanntmachung. Durch Beschluß der Gesellschafterver sammlung vom 21. 4. 25 wurde unsere Gesellschaft aufgelöst. Wir fordern hier⸗ mit die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, ihre Forderungen anzumelden. Hannover, Georgsplatz 17. „Oka“ G. m. b. H. i. Lign.

[14955) Bekanntmachnng. 8 Die Buntes Theater⸗Gesellschaft m. b. H. zu Mülheim an der Ruhr ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 26. März 1925 anfgelöst. Die Gläubiger derselben werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche bei dem unterzeichneten Liquidator anzumelden.

Mülheim

29. April 1925. S 1 Buntes Theater, Ges. m. b. H.

an der Ruhr, am

Rechn

Voraus zinsen

Vermögen. 1 Kasse, Zinsscheine, Sorten und Debisen.. Wet. Wertpapieeererr .. . Guthabrn bei Abrechnungs⸗ banken E1111“*“*

Forderungen

Mahllten. .... 1

Stammkapital Schulden in Rechnug . Spareinlagen..

Reingewin .

Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1924.

2 24098 66 184 45 10—

26 075 64

725 682 60

““

2 in laufender ung 2 28 8 9 28 8 2

——— —H—H—H—H—HH Hᷣᷣↄõ

820 194 67

lden. Schulden u“

..28ö“ 1“ 6 231 34

820 191 67

laufender

erhobene

Soll. Handlungsunkosten, Gehälter und Steuern. . Reingewinn

Gewinn visionen ...

Ländliche Centralkasse

Oua⸗ b e ck. ü(13779] G Bilanz am 31. Dezember 1924.

50

sa 20

8*

505boo“

Haben. aus Zinsen und Pro-

23 343 84

Hüften

vöö.

Cordes.

Kasse,

Fordern

Mobili

Schuld Rech

25

Sparei

Reinge

Ge

und Devisen... SIZZ Guthaben bei Abrechnungs I S ..

Rechnung. . .

a. Bürgschaften 25 000,—

Stammkapital..

Bürgschaftsverpflichtungen 8

Voraus erhobene Wechsel⸗ zinsen . ...

Vermögen. Zinsscheine, Sorten 5 164 59

39 748 80

20 606 ,36 laufender 1 218 67457 11 405/15

ungen in

en 2 22 2

295 599 47 Schulden.

en in laufender .

nlagen.

65

wiittit

winn⸗ und Verlustrechnung 2

S.

Ländliche Warburg

Liquidator ist

———

Haben. Gewinn aus Zinsen und Pro⸗ visionen

m. b. H. Quabeck. 817633 1 Die b Antosport⸗Bedarfs⸗Ges. b. H. Halensee ist aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden. Der Liquidator: Rud. Krose⸗ berg, Berlin⸗Grunewald, GC ronberger Straße 6. . [176311 Bekanntmachung. 1 Die „Astra“ Grundstücks⸗Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Berlin ist nfsessft. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin, den 1. Mai 1925.

Die Liquidatorin:

Cordes.

m. Die

6. Erwerbs⸗ und Wirtschafts⸗ genossenschaften.

[18172]

Unsere Mitglieder werden hiermit zu einer außerordentlichen Generalver⸗ sammlung am Mittwoch, den 20. Mai d. J., Nachmittags 6 Uhr, im Büro des Rechtsanwals Dr. Geyler in Leipzig, Reichsstr.14, eingeladen. Tagesordunngz Beschlußfassung über Beibehaltung der Lquidatoren und Aufsichtsräte gemäß § 104 des Genossenschaftsgesetzes.

Leipzig, den 6. Mai 1925. b Giroverkehrsbank Deutscher Aktien⸗ gesellschaften e. G. m. b. H. i. Liqu⸗ und Konkurs.

Der Aufsichtsratsvorsitzende.

Frau Cornelia Stern.

J. V.: Haefner⸗Hainen

[9727]

Gemüse⸗Anbau⸗ und V

erwertungsgenossenschaft

für den Kreis Mettmann e. G. m. b. H.

Goldmarkeröffnungsbilanz am 1. Jannar 1924.

1. Aktiv Kassenbestad .

Guthaben bei der Städt. Sparkasse Betriebsrücklagenn . . Guthaben bei der Städt. Sparkasse Voh

1 Billion Mark = 1 Goldmark, mithin

Betriebsrücklage I mit Zinsen Betriebsrücklage II mit Zinsen Außerordentliche Rücklage zur Verfügung

1 Billion Mark = 1 Goldmark, mithin in Goldmark Summa der

8. Verlufst.... 1 Billion Mark = 1 Goldmark,

Die Guthaben bei

62

Stand Ende 1922.. Zuge in 1923

Zugang in 1923... Abgang 1923 Stand Anfang 1922

Gemüseanban⸗

41 1 1 Otto Engels. Karl Rön

Guthaben bei der Städt. Sparkasse Vohwinkel ..

in Goldmark Summa der Aktiven . 2. Passiva. Reservefonds I mit Zinsen vX“ 3 9 2 8 1 2 2 29 0 9 2 8 * 2 20 2 . Reservefonds II mit Zinsen 1 8 81

Geschäftsguthaben der Genossen. . Zinsenguthaben der Genosenn.

mithin in Goldmark Verlust der Städtischen Sparkasse in Vohwinkel sind zur Auf⸗ wertung angemeldet, der aufgewertete Betrag ist noch nicht bekannt.

Mitgliederzahl

Billion Mark = 1 Goldmark, mithin 8 und Verwertungsgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter

Schulte⸗Kemna.

d. 2 20 82 2 8 20 2 ³ 9 2 Vohwinkel (Reservefonds und

1.“ „C116

winkel (Zinse)nn) Sa. der Aktiven

GM

5 651 3 440— 2 833— 9 98555 2 17683

33 166 38 GM— 6 456 38

des Aufsichtsrats

9„ .11“

. 6

Sa. der Passiven

Passiven 1uö16

GM

Gesamtbetrag der Geschäftsguthaben 9 985,55

—.—

9 7

Gesamthaftsumme 18 600,—

—,— 9 985,55

2

GM

Haftpflicht. W. Vogel. H. Pfeffer.

Kemmann.

ler.

[9728]

für den Bilanz per 31¹

Gemüse⸗Anbau⸗ und Verwertungsgenossenschaft Kreis Mettmann e. G. m. b. H.

Dezember 1922.

Guthaben bei der Städt. Sparkasse Betriebsrücklagenn)n Guthaben bei der Städt. Sparkasse Vo

Gewim

Der Liquidator: Philipp Neuser.

Handlungsunkosten und Grün⸗ dungskosten h“ Reingewimn..

Hhhhet . . .6

Soll.

n aus Zinsen und Pro⸗

G. m. b. H. Ouabeck. Cordes

42 61927 10 257 80

52 87007

52 87007

52 870 07

Ländliche Centralkasse Meschede .

Reservefonds I mit Zinsen .. Reservefonds II mit Zinsen.. Betriebsrücklage Imit Zinsen... II mit Zinsen..

Schulden an Gläubiger...

Geschäftsguthaben der Genossen . Zinsenguthaben der Genossen..

Weilnst .

[1100]

Zwickau, Sa., Schlachthof. 8 sich melden bei Zwickauer Fleischgroßhan

Vogtl., Am Bärenstein 16.

Zwickauer Fleischgroßhandelsgesellschaft m. Schlachthof. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gl. r wolle. delsgesellschaft m. beschr. Haftung i. Liqui⸗ dation. Zwickau, Sa., den 17. April 1925.

beschr. Haftung Glänbiger wollen

Walter Vogel, Plauen

und stellvertretender Vorsitzender.

Stand Ende 1921 Zugang in 1922.

in Abgang in 1922

m(Stand Ende 1922

Vohwinkel, den 22. Dezember

1. Aktiva.

Guthaben bei der Städt. Sparkasse Vohwinkel.. 8 2 5 . . 8 2 2* 2 2 8 8 hwinkel (Zinse)n 2

2. Passiva.

Außerordentliche Rücklage zur Verfügung

Mitgliederzahl 62

Vohwinkel (Reservefonds und

Sa. der Aktiven

—¹ 2 2 2 2 92 2* 2. 2 d11“%X“

2 222

Gesamtbetrag der Geschäftsguthaben 9 985,55 18 600

2 7

7 9 985,55

Gemüseanbaun⸗ und Verwertungsgeuossenschaft

,

Otto Engels, Vorsitzender⸗

eingetragene Genossenschaft mit

ränkter Haftpflicht.

ogel, Geschäftsführer

bes W H

18 476 35 536/65 29 695

5 651— 3 440— 5 649,— . 2 2* 2 2. v 2 3 440,— des Aufsichtsrats 2 833,— 2 985 9 98555 2 176 83 36 151 38 6 456,38

Gesamthaftsumme

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

43. Grunderwerbsteuerpflicht eines rechtlich ungültigen Grundstücksverkaufs. Durch notariellen Vertrag verkauften A., B. und C. verschiedene Grundstücke für 200 000 an J. und den von diesem ohne Auftrag vertretenen Y., dessen Genehmigung nach § 177 Abs. 1 B. G.⸗B. vorbehalten wurde und allen Beteiligten gegenüber wirksam werden sollte, sobald sie gerichtlich oder notariell beurkundet oder beglaubigt dem Notar zugegangen sei. Am 6. Mai 1924 bot X. „als Miteigentümer und gleichzeitig Bevollmächtigter“ des A., jedoch ohne Vorlegung einer Vollmacht, dieselben Grundstücke der Stadt O. zum Kaufe an, und zwar für einen Preis von 50 000 Goldmark zuzüglich Uebernahme der Grunderwerbsteuer. Dieses von dem städtischen Urkundsbeamten beurkundete Angebot nahm die Stadt am 31. Mai 1924 durch eine in gleicher Form abgegebene Erklärung an. Am 20. Juni 1924 wurden die Grundstücke von den bisherigen Eigentümern, den vorbezeichneten A., B. und C., an die Stadt⸗

gemeinde aufgelassen und am 21. Juni 1924 auf diese im Grundbuch⸗

umgeschrieben. Nunmehr erließ der Magistrat der Stadt als Steuer⸗ stelle auf Grund des § 5 Abs. 1 und 3 am 2. Juli 1924 gegen X. persönlich und als angeblichen Vertreter des Y. einen Steuerbescheid über 2000 Goldmark Grunderwerbsteuer und 2000 Goldmark (= 4 vom Hundert) Gemeindezuschlag. Y. erhob mit Schreiben vom 13. Juli 1924 Einspruch, der jedoch durch einen gegen ihn und X. gerichteten Bescheid als unbegründet zurückgewiesen wurde. Auf Be⸗ rufung des Y. hob jedoch das Finanzgericht den Steuerbescheid und den Einspruchsbescheid auf, indem es die Steuerpflichtigkeit des Vertrags vom 16. März 1923 verneinte, weil er in Ermangelung der vor⸗ behaltenen Genehmigung des Y. auch insoweit rechtsunwirksam sei, als X. persönlich als Käufer in Betracht komme. Der zulässigen Rechtsbeschwerde der Steuerstelle war stattzugeben. Wenn der Kauf⸗ vertrag vom 16. März 1923, wie der Vorsitzende des Finanzgerichts annimmt, die vorbehaltene Genehmigung des Y nicht erhalten hat, so war er allerdinas nach §§ 139, 177 B. G.⸗B. seinem ganzen Um⸗ fang nach rechitsunwirksam. Die bürgerlich⸗rechtliche Ungültigkeit eines Rechtsgeschäfts schließt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs dessen Steuerpflichtigkeit nicht aus, wenn die Beteiligten es trotzdem unter sich gelten lassen und wirtschaftlich zur Durchführung bringen. Dementsprechend kann auch ein an sich nichtiger Grundstücksverkauf nach § 5 des Grunderwerbsteuergesetzes steuer⸗ pflichtia werden, wenn der Käufer das Grundstück für eigene Rech⸗ nung weiterverkauft und alsdann beide Geschäfte erfüllt werden, mag auch die Auflassung unmittelbar von dem eingetragenen Eigentümer an den zweiten Käufer erfolgen. Das Berufungsurteil läßt nicht er⸗ kennen, daß der Vorsitzende des Finanzgerichts von diesem rechtlichen Gesichtspunkt aus den Sachverhalt geprüft hat. Er bemerkt zwar, daß eine wirtschaftliche Auswirkung des Vertraas vom 16. März 1923 nicht stattgefunden habe, läßt es aber an jeder Begründung fehlen, weshalb der Weiterverkauf des Grundstücks an die Stadt nicht eine solche wirtschaftliche Auswirkuna sein soll; er erklärt vielmehr aus⸗ drücklich, die Rechtsaültigkeit des am 6. Mai/31. Mai 1924 mit der Stadt abgeschlossenen Vertrags stehe nicht zur Erörterung. Das an⸗ gefochtene Urteil war hiernach wegen Rechtsirrtums aufzuheben. Bei freier Beurteilung erweist sich zunächst auch die Einspruchsentschei⸗ dung als unhaltbar. Da nämlich X. und Y. die Grundstücke nur je zur ideellen Hälfte gekauft haben können. so liegen. soweit der Kauf⸗ vertrag überhaupt steuerpflichtia geworden ist, zwei selbständige Steuerfälle vor, so daß jeder Käufer nur wegen der von ihm gekauften sdeellen Eigentumshälfte zur Grunderwerbsteuer veranlaat werden kann. Durch den in der Einspruchsentscheidung bestätiäten Steuer⸗ bescheid sind dagegen unzulässigerweise beide Käufer gemeinschaftlich wegen des ganzen Steuerbetrags in Anspruch genommen. Hiernach erschien es angezeigt, unter gleichzeitiger Aufhebung der Einspruchs⸗ entscheidung die nicht spruchreife Sache zur weiteren Aufklärung an die Steuerstelle zurückzuverweisen. Es muß festaestellt werden, ob die beiden Kaufvertväge trotz etwaiger Nichtigkeit erfüllt worden sind oder ob der Auflassung an die Stadt ein zwischen ihr und A., B. und C. abgeschlossener neuer Kaufvertraa zugrunde lieat und insbesondere A., B. und C. auch der ganze von der Stadt gezahlte Kaufpreis von 50 000 Goldmark zugeflossen ist. In dieser Beziehung behauptet die Steuerstelle, daß B. und X. den im Vertrage vom 16. März 1923 vereinbarten Kaufpreis von 200 000 an die Verkäufer gezahlt hätten und daß andererseits der Kaufpreis von 50 000 Goldmark von der Stadtgemeinde an die Deutsche Bank in O, auf das Konto des A. überwiesen sei. Letzterer bestreitet zwar die Zahlung der 200 000 Mark, hat aber den Empfang der 50 000 Goldmark bisher nicht aus⸗ drücklich in Abrede gestellt und dabei angegeben, daß er die A. 2 und C. veranlaßt habe, „gleich direkt die Veräußerung des Grund⸗ stücks vorzunehmen“. Sollten die Ermittlungen ergeben, daß der Vertrag vom 16. März 1923 auch wirtschaftlich kein Zwischen⸗ geschäft im Grundstücksumsatz darstellt, so muß er bei rechtlicher Un⸗

wirksamkeit steuerfrei bleiben. Anderenfalls ist er nach § 5 Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes mit Ablauf des 16. März 1924 steuer⸗ pflichtig geworden. Der Tatbestand des im Steuerbescheid gleichfalls angezogenen § 5 Abs. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes ist nicht ge⸗ geben, da die beiden Kaufverträge nicht innerhalb eines Jahres ab⸗ geschlossen sind. Ebensowenig kommt nach den vorliegenden Ermitt⸗ lungen eine Steuerpflicht aus § 6 des Grunderwerbsteuergesetzes in Frage. Ist Steuerpflicht eingetreten, so ist für den Steueransatz nicht der im Mai 1924 vereinbarte Kaufpreis von 50 000 Goldmark. sondern der gemeine Wert maßgebend den die Kaufgrundstücke am 16. März 1923 hatten, sofern nicht der Kaufpreis von 200 000 höher war 12 des Grunderwerbsteuergesetzes) Da der etwa vor⸗ liegende Steuerfall am 17. März 1924, also nach dem Inkrafttreten des Artikel VIII der II. Steuernotverordnung 22. Dezember 1923 eingetreten ist, so muß der gemeine Wert in Goldmark ermittelt und auch der vereinbarte Papiermarkpreis von 200 000 Papiermark nach der Kaufkraft der Papiermark in Goldmark ungerechnet werden. Der höhere Goldmarkbetrag ist glsdann der Steuerberech⸗ nung zugrunde zu legen. (Urteil vom 10. März 1925 II A 1165/24.) 44. Nichtabzugsfähigkeit der auf Gesetz beruhenden

Unterhaltsleistungen bei der Vermögensteuerveranlagung. Bei den Unterhaltsverbindlichkeiten (gegenüber unehelichen Kindern) handelt es sich nicht um Schulden im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Vermögensteuergesetzes, sondern um Rentenverbindlichkeiten, die nach §§ 1708 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu erfüllen waren. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 des Vermögensteuergesetzes sind aber solche Ver⸗ bindlichkeiten nur insoweit abziehbar, als die entsprechenden Ansprüche der Berechtigten als Ansprüche im Sinne des § 9 Nr. 5 des Vermögen⸗ steuergesetzes zu betrachten sind. Das trifft aber bei Unterhaltsansprüchen nach §§ 1708 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht zu, da sie unmittel⸗ bar auf Gesetz beruhen. Wie die Unterhaltsansprüche von ehelichen Kindern, müssen auch die den unehelichen, vom Vater anerkannten Kindern zustehenden Ansprüche auf Unterhaltsgewährung, auch wenn diese in Geldleistung zu erfolgen hat, nicht als auf einem entgeltlichen Rechtsgeschäft, sondern als auf Gesetz beruhend betrachtet werden. (Urteil vom 25. März 1925 VI A 73/25.)

45. Grundsätze für die Bewertung von Auslands⸗ schulden für die Einkommen⸗ und Vermögensteuer. Eine Gesellschaft m. b. H. hat für das Kalender⸗ und Geschäftsjahr 1922 eine Körperschaftssteuererklärung abgegeben, wonach der Gesamtbe ihrer steuerbaren Einkünfte in Uebereinstimmung mit ihrer Bilanz aus + 0 bezittert ist In Abweichung hiervon hat das Finanzamt die mit restlich 9 744 842 eingesetzten Warenvorräte um 3 000 000 höher bewertet und ferner eine Rückstellung für eine Valutaschuld im Betrage von 698 814,26 als steuerpflichligen Gewinn behandelt, so daß sich ein steuerbares Einkommen von rund 3 698 000 und eine Körperschaftssteuer von 739 600 ergab. Der hiergegen eingelegte Einspruch blieb erfolglos. In der Berufung gegen den Einspruchs⸗ bescheid wurde die Höherbewertung der Warenvorräte um 3 000 000 von der Gesellschaft anerkannt; dagegen glaubte sie durch eine ihrer Ansicht nach zulässige nachträgliche Erhöhung der Rückstellung für Valutaschuld um 3 000 000 ℳ, also im ganzen auf 3 698 814 ℳ, den vom Finanzamt errechneten Gewinn wiederum auf +† 0 berabführen zu können. Die beiden Rückstellungen von zunächst 698 814,26 und weiteren 3 000 000 beziehen sich auf eine Warenschuld der Ge⸗ senschaft in Höhe von 207 engl. Pfd. 11 S. 1 P., die nach den glaub⸗ haften Angaben der Gesellschaft ihr bis zum 28. Februar 1923 ge⸗ shüsähs war und von ihr im Laufe des Februar 1923 mit tatsächlichen lufwendungen von 24 568 803 beglichen wurde. Diese Valuta⸗ schuld hat die Gesellschaft zunächst mit dem zum amtlichen Devisen⸗ kurs am Bilanzstichtag je 34 000 in Reichswährung um⸗ gerechneten Papiermarkbetrag von 7 056 841 in ihre Bilanz zum 31. Dezember 1922 eingesetzt. Darüber hinaus hat sie, um das Risiko der weiteren Markverschlechterung bis zum Fälligkeitstage gebührend zu berücksichtigen, zunächst in Form der bilanzmäßigen Rückstellun von 698 814,26 für Valutaschuld und später durch deren außerhal der Bilanz vorgenommene Erhöhung um 3 000 000 ein sogenanntes Valutgausgleichskonto geschaffen, für das sie Steuerfreiheit begehrt. Das Finanzgericht wies die Berufung zurück, indem es unter Bezug⸗ nahme auf frühere Entscheidungen des Reichsfinanzhofs zu dem Er⸗ ebnis gelangte, daß der Gesellschaft eine steuerfreie Rückstellung über⸗ baums nicht zugebilligt werden könne. Hiergegen richtet sich die Rechts⸗ eschwerde der Gesellschaft. Das Rechtsmittel ist in gewisser Hinsicht begründet. Die für die Bewertung von Auslandsschulden maßgebenden Grundsätze hat der Reichsfinanzhof in früheren Entscheidungen bereits niedergelegt. An diesen Grundsätzen ist auch für das Gebiet der Körper⸗ chaftssteuer festzuhalten (vgl. § 9 des Körperschaftssteuergesetzes, § 33

1 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, § 40 des Handelsgesetzbuchs,

8 137 ff. der Danach ist von folgenden Ge⸗ ichtspunkten auszugehen: Die vorliegende Auslandsschuld war am Bilanzstichtage, dem 31. Dezember 1922, da sie bis zum 28 Februag 1923 war, noch nicht fällig. In solchem Schuldner, hier die Gesellschaft, nach § 271 Abs an un für sich berechtigt sein. die Schuld schon vor Ablauf der Stundungs⸗ frist, und hnhs schon zum Bilanzstichtag, abzutragen; aber er braucht dies jedenfalls nicht zu tun und darf daher auch nach kaufmännischen Bilanzgrundsätzen 33 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) bei der Bewertung der Schuld diese als eine am Bilanzstichtage noch nich⸗ fällige, vielmehr erst später von ihm zu berichtigende Schuld behandeln. Infolgedessen hat eine solche Schuld nicht als schlechtweg schon am Bilanzstichtag ablösbar zu gelten, vielmehr ist der ihr am Bilanzstich⸗ tage zukommende Wert an sich im Wege der Schätzung zu ermitteln Bilanzen haben stets die Vermutung der Richtigkeit für sich. Da die Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 1922 bei Behandlung der Auslandsschuld unter den Passiven neben dem Kurswert zum 31. De zember 1922 nur noch den Betrag von 698 814,26 vorsieht, so sprich dies also zunächst dafür daß die Gesellschaft am Bilanzstichtage der Mehrwert der Schuld in Markwährung keinesfalls über den dort an gebenen Rückstellungsbetrag von 698 814,26 hinaus geschätzt hat Sie war verpflichtet, die Schuld mit dem vermeintlichen damalige wirklichen Werte unter die Passiven der Bilanz aufzunehmen, hätt also bei der damaligen Höherbewertung der Schuld zur bilanzmäßigen Feststellung eines wesentlichen Ueberschusses der Passiven über die ktiven, mit anderen Worten eines Bilanzverlustes, gelangen müssen Verfehlt ist somit ihr Hinweis zur Rechtfertigung ihrer Bilanzierung daß ihr ein höherer Geschäftsgewinn als jener zurückgestellte Betrag nicht zur Verfügung S habe. Bei dieser Sachlage kann sich also nur fragen, ob die Rückstellung der 698 814,26 gerechtfertigt ist Nach dem Protokoll über die sich mit der Bilanz für 1922 und deren Genehmigung befassende Gesellschafterversammlung vom 24. April 1923 hat anscheinend der damals vorgelegte Bilanzentwurf im Gegen satze zu der schließlichen Bilanz die 698 814 noch als „Rein behandelt und ist erst damals seine Rückstellung für die Aus⸗ andsschuld für notwendig erachtet worden. Daraus könnte nommen werden, daß die zu den Akten eingereichte Bilanz erst die Bilanz nach der Gewinnverteilung darstellt, bei der immer ein Bilanz⸗ gewinn G erscheint. In diesem Falle würde die Bilanz vor Gewinnverteilung, welche die maßgebende ist, 698 814,26 ausweisen. Die Rückstellung dieses Gewinns vermöchte Steuerfreihei nicht zu begründen. Ließe sich aber dartun, daß mit der Feststellun des Bilanzgewinns auf 0 durch Rückstellung von 698 814,26 —„ eine Berichtigung des Bilanzentwurfs durch die Generalversammlung beabsichtigt war, so wäre die Freistellung des zurückgestellten und de darüber hinaus zu Unrecht nicht berücksichtigten Mehrbetrags der Schull an sich möglich Das Vorgehen der Gesellschaft könnte aber auch in diesem Falle darauf hindeuten, daß die Gesellschaft zu einer den amt⸗ lichen Devisenkurs des Bilanzstichtaas übersteigenden Beweriung der Auslandsschuld überhaupt erst durch solche Vorgänge, die ihr erst in der Zwischenzeit zwischen Bilanzstichtag und Bilanzgenehmigung er⸗ kennbar geworden sind, veranlaßt worden ist, während derartige spätere Vorgänge für die Bewertung schlechtweg auszuscheiden haben. Das Hauptgewicht nach dieser Richtung hin ist indessen im vorliegenden Falle auf die Tatsache zu legen, daß der Schuldner, die Gesellschaft, grundsätzlich entgegen dem Verhalten eines vorsichtigen, wirklich mi weiterem Sinken der Inlandswährung rechnenden Kaufmanns di Eindeckung mit den ausländischen Zahlungsmitteln zur Zeit de Bilanzstichtags unterlassen hat Dies schließt eine Abweichung vo dem amtlichen Devisenkurse des Bilanzstichtags im allgemeinen aus, so daß also grundsätzlich allerdings ausschließlich nach diesem Kurswert die noch nicht fällige Auslandsschuld zu bemessen ist. Eine Ausnahm ist für eine noch nicht fällige Schuld, und zwar nur für sie, nur den Fall anzuerkennen, daß der steuerpflichtige Kaufmann den schlüssigen Beweis zu erbringen vermag, daß die rechtzeitige Beschaffung der aus⸗ ländischen Zahlungsmitrel im Zeitpunkt des Bilanzstichtags ihm un⸗ möglich gewesen sei. Keineswegs genügt schon das bloße Fehlen von ausreichenden Barmitteln in der Kasse des Schuldners am Bilanz⸗ stichtage, um jenen Beweis der Unmöglichkeit rechtzeitiger Eindeckung mit den ausländischen Zahlungsmitteln als erbracht anzusehen. E kommt vielmehr darauf an, ob nicht auch durch Vornahme sonstiger rechtzeitiger geschäftlicher Maßnahmen, die nach Lage der Verhältnisse des Einzelfalls dem Kaufmann verständigerweise zugemutet werden konnten, z. B. mögliche rechtzeitige Veräußerung vorhandener Waren⸗ vorräte, mögliche Kreditinanspruchnahme u. a. m., er sich rechtzeitig die nötigen Deckungsmittel am Bilanzstichtage hätte beschaffen können. (Urteil vom 6. März 1925 I A 4/25.) 8

Bad Harzburg.

1. Handelsregister.

Adorf, Vogtl. [16740] Auf Blat. 247 des Handelsregisters, betreffend die Firma Kleines Sanatorium zu Bad Elster, Gesellschaft mit be⸗ Haftung in Bad Elster, ist hiesige eute eingetragen worden: Die Firma ist Die Firma ist erloschen erloschen. Die Vertretungsbefugnis der Bad Üse Geschäftsführerin Flora Eglin in Bären⸗ fels als solche ist infolge Liquidation und das Amt der Liquidatorin Flora Eglin in Bärenfels ist infolge Beendigung der Liquidation beendet. 1 Amtsgericht Adorf, am 5. Mai 1925.

Alsleben, Saale. 8 [16741] In unser Handelsregister B Nr. 10 ist bei der Firma Mucrena, lingen, eingetragen, daß die Prokura des 1“ Reinhold Thiele in Leipzig erloschen ist Alsleben a. S., den 4. Mai 1925. Das Amtsgericht.

Carl Hintze

eingetragen:

Bad Harzburg.

heute eingetragen: Die Firma

Bad Harzburg.

Im ist bei der Firma Gesellschaft schränkter Haftung in Magdeburg heute

Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 27. April 1925 ist die Zweigniederlassung

Harzburg. den 1. Mai 1925 Amtsgericht Harzburg.

Im Handelsregister ist bei der Firma Harzgau Handelsgesellschaft Staats & Co.

Handelsgesellsch 1 Perh Eet ain 8 V 1 Oc- ch Staats Io. Tierhaarverwertung Handelsge 88 8 8 8 Ma 198 Aktiengesellscaf., Beesenlaub. BBad Harzburg, den ““

Im Handelsregister ist bei der Firma Harzer Hotelgesellschaft mit beschränkter

[16742]] Haftung zu Bad Harzburg heute ein⸗ getragen: 8

Durch Beschluß vom 14. März 1925 ist unter Abänderung des § 2 des Gesell⸗ schaftsvertrags das Stammkapital auf 20 000 Reichsmark umgestellt. An Stelle des ausgeschiedenen Herrn Marmaetzschke ist der Privatmann Christian Rowold zu Frankfurt a. M. zum Geschäftsführer bestellt.

Bad Harzburg, den 2. Mai 1925.

Amtsgericht Harzburg.

mit be⸗ aufgehoben.

[16744] 500 1 t 8 8416009

In das Handelsregister wurde einge⸗ tragen am 2. Mai 1999.

A 3031 bei der Firma Heller’'s Möbel Vertrieb Emil Mechlowitz in Barmen: Jetziger Inhaber ist der Kaufmann Richard Bauch in Barmen. Die Firma lautet jetzt: Hellers Möbelvertrieb Richard Bauch. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen ist bei

stellung ab. B 8 bei

[16743]

dem Erwerbe des Geschäfts durch Richard Bauch ausgeschlossen.

A 3857 die Firma Innocenz Rüdling in Barmen⸗Langerfeld, Wilbhelm⸗ Str. 11, und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Innocenz Nüdlin

B 47 bei der Firma T Immobilien Ge Generalversammlung vom 28. April 1925 beschloß, das Grundkapital auf Reichsmark umzustellen 8 ist durchgeführt. Das Grundkapital zer⸗ fällt nunmehr in 20 Namensaktien über je Reichsmark. Dieselbe sammlung änderte die Bestimmung der Statuten über Grundkapikals 3) entsprechend der Um⸗

der Firma Louis Witte, Oeillets & Metallwarenfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Barmen: Das Stammkapital ist auf 420 000 Reichsmark umgestellt. Die Generalversammlung vom 21. April 1925 änderte die Bestimmungen

des Gesellschaftsvertrages über Höhe und

Einteilung des Stammkapitals 3), Ge schäftsjahr 4) und Stimmrecht 7). B 127 bei der Firma Barmer Glanz⸗ garn Fabrik Emil Zinn & Hackenberg mit beschränkter Haftung in Barmen: Kaufmann Wilhelm Duisberg in Barmen ist Prokura erteilt. 1 B 256 bei der Firma Otto Almenräder

Gesellschaft mit beschränkter Haftung i 10 000 Barmen: des Unternehmen Die Umstellung ist jetzt die Fabrikation von Klöppel sbiben und ähnlicher Artikel Die Gesell⸗ chaft ist berechtigt, andere ähnliche Unter⸗ nehmungen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen. Das Stammkapital ist auf 30 000 Reichsmark umgestellt. Die Gesell⸗ schafterversammlung vom 16. April 1925 änderte die Bestimmungen des Gesell darcce hes über den Zweck der Gesell t

Hedtmann⸗

daselbst. eutsch Spanische sellschaft in Barmen: Die

Generalver⸗

öhe und Einteilung des

t 3), die Höhe und Einteilung des Stammkapitals 4) und die Geschäfts. führer 7). ind mehrere Geschäft führer bestellt, so ist jeder von ihnen be⸗ rechtigt, für sich allein die Gesellschaft zu vertreten. Heinrich Staffel, Fabrikant in