1925 / 118 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 May 1925 18:00:01 GMT) scan diff

langt ja selber nicht nur die Anerkennun Heemg auch ihrer Grundlage, des Versailler dr. Stresemanns Rede sei der

rausch gewesen. Der

Vertrags selbs

Völkerbund.

die Interessen Franzosen kann man die Selbst nach einer Räumung würd S. Zone“ betreuen. Die Kölnische Zeitung schreibt, daß eine stimmte Gruppe im Völkerbund diesen als einen Apparat zur kämpfung Rußlands in diesem Kampfe. unterstützen. Die Wochenschrift

des internationalen Großkapitals vertritt.

Namen des Völkerbundes wenden.

Abg. Hummel (Dem.) bestreitet, daß die jetzige Außenpoliti⸗ eine neue Erfindung sei. . 2S.. nach dem Zusammenbruch getrieben haben.

beginnenden Gesundung nicht gekommen. von parteipolitischen Einflüssen sein. kann man in dieser Motive Schaden angerichtet haben, so hat hier gerad zie Rechte ein großes Maß von Schuld auf sich geladen. Die Haupt sicherung für den europäischen Frieden wird man weniger durch militä

rische Garantien, als durch eine wirtschaftliche Befriedung erlangen. eine Es gilt auch

Das Ziel wird so lange nicht erreichbar sein, als man versucht, Kulturnation zu einem Scheindasein zu verdammen.

für die Beziehungen zu Rußland, daß man die politischen Schwierig

feiten am besten durch wirtschaftliche Verhandlungen beseitigen wird.

Der Mitarbeit im Völkerbund werden wir uns auf die Dauer nich

verschließen können. Das gilt ganz besonders, wenn wir das aSo 1 Ioöniole tätig ger

haben, wieder zu kolonialer Betätigung herangezogen zu werden.

Damit hat aber die Staatsform nichts zu tun. der heftige Kampf verschiedener Gruppen gegen den heutigen Staat Wir müssen endlich dahin kommen, und die Zeit scheint jetzt da i

sein, daß der gegenwärtige Staat vom ganzen Volke bejaht wird. Der Einsetzung eines besonderen Ausschusses für Verfassungsfragen im Ein solches Vorgehen würde nur dazu beitragen, erneut innere Zwietracht zu stiften und nach außen neues Mißtrauen gegen unsere Politik zu schaffen. Wir werden uns bei der Abstimmung über die Mißtrauens⸗ anträge der Stimme enthalten, weil wir der Meinung sind, daß uns bei der jetzigen Konstellation die Durchführung einer für Deutschland

Reichstage würden wir heftigsten Widerstand entgegensetzen.

fruchtbaren Außenpolitik nicht gewährleistet ist.

Abg. ö

Rheins.

von Herrn Dr. Stresemann zu der bekannten Reise nach Paris ver⸗ anlaßt worden. (Zuruf links.) err Stresemann hat den Reiseplan gebilligt und ihm Aufträge gegeben. Dr. Breitscheid hat ihm auch Bericht erstattet. (Zuruf links: Woher wissen Sie das?) Aus einem drozeß. Ich rede nicht von Nebenregierung, ich stelle nur Tatsachen

fest. Auch hier ist nichts Besonderes von Kontinuität zu entdecken. Die

Schuldlüge muß endlich aus der Welt. Die Versöhnungspolitik ist eine Politik der Fantasterei. Aus allen diesen Eeatemnefhant 98 n dieser Regierung kein Vertrauen haben, wir wollten selbst ein Mitßßtrauensvotum gegen Herrn Stresemann einbringen. Nun haben ausgerechnet die Sozialdemokraten gegen den Liebling Breitscheids, eerrn Stresemann, ein Mißtrauensvotkum eingebracht! Es hat uns scheinen wollen,. als ob an der Rede Breitscheids hie und da die 8 25 Hand des Reichskanzlers zu erkennen warl Wir hoffen, daß der Kanzler Dr. Luther sich möglichst bald von einem Manne wie Dr. Stresemann trennen wird. 1 Abg. Dr. Frick (Nat. Soz.): Wir können die vom Außen⸗ minister getriebene Politik nicht billigen, weil davon keine Befreiung Deutschlands erwartet werden kann. Wir werden daher für das Miß⸗ trauensvotum gegen Dr. Stresemann⸗ stimmen. Im übrigen verweise ich zur Begründung auf eine ausführliche Rede des Abgeordneten Strasser, der wegen plötzlicher schwerer Erkrankun verhindert ist, sie zu halten, die wir aber haben drucken und an die Reichstagsmitglieder vderteilen lassen.

Damit schließt die allgemeine Aussprache.

Ueber das Mißtrauensvotum der Sozial⸗ demokraten gegen das Kabinett Luther und dasjenige der Kommunisten gegen den Außenminister Dr. Stresemann

ist die namentliche Abstimmung beantragt; der letztere Antrag . jedoch nicht die genügende Unterstützung, da ihn außer den Kommunisten nur die Völkischen und Nationalsozialisten unterstützen. Die namentliche Abstimmung über das sozialdemokratische Mißtrauensvotum gegen das ganze Kabinett Luther ergibt die Ablehnung mit 214 gegen 129 bei 25 Stimmenthaltungen. Die Kommunisten haben zu ihren beiden Mißtrauens⸗ anträgen „der Außenminister besitzt nicht das Vertrauen des Reichstags“ handschriftlich noch folgende Zusätze beantragt: wegen der Führung der auswärtigen Politik“ und „wegen der Innen⸗ und Außenpolitik“. Beide Zusätze werden zunächst gegen die Stimmen der Kommunisten a ögelehnt. Darauf werden die beiden Mißtrauensvoten abgelehnt, das erstere (gegen Stresemann) gegen die Stimmen der Kommunisten, Sozialdemokraten, Völkischen und National⸗ sozialisten, das zweite (gegen Luther) gegen dieselben Stimmen mit Ausnahme der Völkischen, die nach einer Erklärung des Abgeordneten v. Graefe sich hierbei der Stimme enthalten. Darauf werden die Gehälter des Reichspräsidenten, des Reichskanzlers und des Außenministers bewilligt, und zwar in der vom Haushaltsausschuß beschlossenen Höhe. Staatssekretur Schubert beantwortet sodann die Interpellationen über das Eisenbahn⸗ unglück im polnischen Korridor. Er erklärt: Als Ursache des Unglücks, das sich in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai ereignet hat, haben die polnischen Behörden alsbald nach dem Unglück ein verbrecherisches Attentat bezeichnet. Es soll estgestellt worden sein, daß die Laschen der Schienen von ver⸗ recherischer Hand Püöst worden sind und daß das betreffende Gleis mit Hilse einer Winde um einige Zentimeter seitlich verschoben worden ist, wodurch die Entgleisung verursacht worden wäre. Dem⸗ gegenüber sind den Behörden des Deutschen Reiches eine Reihe von Mitteeilungen zugegangen, in denen darauf hingewiesen wird, daß die urch den Korridor führenden Bahnstrecken, insbesondere die Durch⸗ angsstrecke Dirschau —Marienburg, nicht in ordnungsmäßigem Zu⸗ stande seien. Insbesondere seien die Schwellen zum Teil vermorscht und nicht rechtzeitig erneuert worden. Ebenso sei die Eisenbahnbrücke über die Weichsel bei Dirschau dadurch gefährdet, daß nach dem großen Hochwasser im vorigen Jahr die abgeschwemmte Sicherung er Pfeilerfundamente nicht erneuert worden sei. (Hört! hört!) Zur Nachprüfung der Ursache des Unglücks und zur Sicherung des weiteren H Haeslic reichsdeutschen Bedürfnissen dienenden Transitverkehrs hat daraufhin die Reichsregierung sich an das Ständige Schieds⸗ gericht gewandt, das nach Artikel 11 des am 21. April 1921 unter⸗ zeichneten Abkommens zwischen Deutschland, Polen und der Freien Stadt Danzig über den Korridorverk 88 über Streitigkeiten zu ent⸗ cheiden hat, die die Auslegung oder die Durchführung dieses Ab⸗ ommens betreffen. Unter Hinweis auf die 1 chieden⸗

der jetzigen Grenzen,

Katzenjammer nach dem HKindenburg⸗ ganze Hindenburgrummel ändere an den tat⸗ sächlichen Realitäten nichts: Deutschland bleibe die Dawes⸗Kolonie F“ oder mit Marx. Redner warnt vor dem Eintritt in den

lke Der Eintritt würde auch die Aberkennung der Ost⸗ renze mit all ihren Schönheiten, mit dem Korridor usw., bedeuten.

r Völkerbund habe bei der Teilung Oberschlesiens gezeigt, daß er

Räumung des Rheinlandes nicht abkaufen würde der Völkerbund die „entmilitari⸗ Pe⸗ betrachtet und Deutschland als ein Instrument Wir wollen eine solche Katastrophenpolitik nicht „Bayern und Reich“ hat die Gefahr eines Krieges Deutschlands gegen Rußland sehr treffend gezeichnet. Die Arbeiterschaft wird sich gegen jedes derartige Abenteuer im

Es sei dieselbe Politik, die bisher alle Re⸗ Ohne die jahre⸗ zange konsequente Erfüllungspolitik wären wir zu der jetzt langsam

Die Außenpolitik muß frei Den E Parteien Hinsicht einen Vorwurf nicht machen. Wenn

Zie Banh Verdienst der republikanischen Staatsform ist vor allem, daß sie uns von dem dynastischen Elend der Kleinstaaterei befreit hat. Wohl war das Nationalbewußtsein im ganzen vor dem Kriege stärker als jetzt. Schuld ist vor allem

Schröder (Völk.) lehnt die Außenpolitik Stresemanns ab. Der Angelpunkt der französischen Außenpolitik ist nicht, wie Herr Dr. Stresemann meint, der Sicherheitspakt, sondern der Besitz des Wir begrüßen die Zollvorlage als einen Versuch, aus der Virtschaftsnot herauszukommen. Herr Dr. Breitscheid ist seinerzeit

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heiten über die Ursfache des Eisenbahnunglücks hat die Reichs⸗ regierung bei dem genannten Schiedsgericht beantragt eine sofortige Beweiserhebung über die Ursache des Unglücks unter Zuziehung von Sachverständigen und Zeugen herbeizuführen sowie festzustellen, daß die polnische Regierung durch mangelhafte Unterhaltung der Durchgangs⸗ strecke Dirschau Marienburg die Eisenbahntransporte gefährdet und damit die ihr nach den Artikeln 8 und 25 des deutsch⸗polnisch⸗ Danziger Abkommens obliegende Pflicht zur ordnunasmäßigen Unter⸗ haltung der Durchgangsstrecke verletzt habe. Das Ständige Schieds⸗ gericht Danzig hat in seiner Sitzung vom 11. Mai beschlossen, eine Besichtigung der Unglücksstelle unter Zuziehung beiderseitiger Sach⸗ verständiger vorzunehmen. Auf Grund dieser Besichtigung, die am 12. Mai erfolate, hat das Schiedsgericht am 13. Mai die vorläufige Entscheidung gefällt, daß der Fustang der Strecke an der Unfallstelle soweit es sich jetzt noch übersehen läßt (hört! hört!), für den Unfa nicht verantwortlich gemacht werden könne. Der weitergehende deutsche Antrag auf Prüfung des Zustandes der genannten Durchgangsstrecke ist gleichzeitig auf den Weg des normalen Verfahrens vor dem Schiedsgericht verwiesen worden. Auf diesem Wege wird das Ver⸗ fahren weiter betrieben werden, wobei auch das in deutschem Besitz befindliche weitere Material über die Ursache des Unglücks verwertet werden wird. Die Reichsregierung wird ferner bei den gegenwärtig stattfindenden deutsch⸗polnischen Verhandlungen über Abänderungen des Korridor⸗Abkommens neue Bestimmungen vorschlagen, die eine erhöhte Sicherheit des Durchgangsverkehrs zu gewährleisten geeignet sind. Insbesondere wird von deutscher Seite verlangt werden, daß der Vorsitzende des Schiedsgerichts auf Antrag eine Besichtigung der Strecke zu veranlassen hat. Was endlich die Enischädigungspflicht anbetrifft, so bestimmt Artikel 36 des Korridor⸗Abkommens in § 1: „Für Haftung bei Unfällen im Eisenbahnbetrieb sind die Gesetze, Verornungen und Bestimmungen maßgebend, die für die Eisenbahn dort Geltung haben, wo sich der Unfall ereignet hat“, Im § 8 des⸗ selben Artikels heißt es weiter: „unbeschadet der bestehenden Rück⸗ griffsrechte übernimmt die betriebsführende Verwaltung die Haftung gegenüber Personen, die durch einen Betriebsunfall irgendwelchen Schaden erlitten haben.“ Damit ist die Rechtslage in der Hinsicht klargestellt, daß die durch das Unglück betroffenen Personen oder ihre Hinterbliezenen ihre Entschädigungsansprüche an den polnischen Eisenbahnfiskus zu richten haben, da sich das Unglück auf polnischem Gebiet ereignet hat. Wegen der Schwierigkeit für einzelne Personen, sich in dieser Frage an polnische Dienststellen zu wenden, hat sich das Reichsverkehrsministerium bereit erklärt, diese Ansprüche zu sammeln und der polnischen Staatsbahnverwaltung vorzulegen. Von polnischer Seite ist offiziell u. a. durch den polnischen Eisenbahnminister im polnischen Seim der Standpunkt vertreten worden, Polen sei zu einer Schadenersatzleistung deswegen nicht verpflichtet, weil das Unglück durch höhere Gewalt herbeigeführt worden sei und ein Verschulden der polnischen Bahnen nicht vorliege. Ein endgültiges Urteil des Danziger Schiedsgerichtes über die Ursachen des Unglücks liegt, wie bereits dargelegt worden ist, noch nicht vor. Aber selbst wenn das Vorliegen eines Attentats sich mit Sicherheit weder beweisen noch bestreiten läßt, erscheint die Rechtsauffassung der polnischen Regierung anfechtbar. Die Reichsregierung behält sich weitere Schritte in dieser Angelegenheit vor. In jedem Falle aber wird sie die Interessen der geschädigten deutschen Reichsangehörigen in gebührender Weise vertreten. Nach Lage der Umstände ist aber anzunehmen, daß es für die Geschädigten schwer sein wird, ihre Schadensersatzansprüche, sei es unmittelbar gegen die polnischen Behörden, sei es durch Ver⸗ mittlung der Reichsregierung, in Kürze durchzusetzen. Die Reichs⸗ regierung ist jedoch der Ueberzeugung, daß den Opfern dieses Unglücks, Notstand vorliegt, schnell geholfen werden muß. Das eichsfinanzministerium hat von diesem Gesichtspunkt aus einen gewissen Betrag bewilligt, dessen Verwaltung dem Reichsverkehrs⸗ ministerium übertragen worden ist. Unterstützungen, die dergestalt au Reichsmitteln gewährt werden würden, würden als Vorschuß auf die von Polen zu zahlenden Entschädigungen anzusehen sein. Ohne Aussprache nimmt das Haus den Rest des Haus⸗ . des Auswärtigen Amts, des Reichs⸗ abinetts und des Reichspräsidenten nach der

Ausschußfassung an.

Darauf begründet Abg. Rädel (Komm.) unter großer Unruhe des sich leerenden Hauses einen Antrag seiner Fraktion, aus Anlaß des Dorstfelder Grubenunglücks eine Untersuchungskommission von 18 Mitgliedern einzusetzen zur Untersuchung der Ursachen der sich immer mehr Grubenunfälle, und zu dieser Kommission 18 in den Gruben tätige Bergleute hinzuzuziehen.

Abg. R pel (D. Nat.) lehnt den kommunistischen Antrag ab und protestiert gegen die Ausbeutung der Grubenunfälle zu agitatorischer Parteipropaganda.

Von den Sozialdemokraten, dem Zentrum, den Demo⸗ kraten und der yerischen Volkspartei ist beantragt, eine Abordnung von vier Mitgliedern des Hauses zu hestimmen, die mit der Preußischen Veubenfichecheitgkontmisston und dem Betriebsrat der Zeche Dorstfeld an der sofortigen Untersuchung der Ursachen des Unglücks au Zeche teilnimmt.

Abg. Winnefeld (D. Vp.) pricht sich für diesen Antrag aus und verwahrt sich gegen den Beües des Abg. Rädel, der ihn sehr zu unrecht als den „Renommierarbeiter der Deutschen Volks⸗ partei“ bezeichnet habe.

Abg. Janschek (Soz.) bekämpft den kommunistischen Antrag. Die Gründlichkeit der Untersuchung werde eher 11 durch eine Ueberzahl von Untersuchern, die vielleicht nicht objektiv verfahren.

Abg. Neubauer (Komm.) tritt den beiden Vorrednern mit greßer beftigkeit entgegen. Die Bergarbeiter würden jetzt erkennen, es diesen Parteien, auch den Sozialdemokraten, mit der Er⸗ forschung und Abstellung der Grubenkatastrophen gar nicht ernst sei. Nach Ablehnung des kommunistischen Antrags findet der Antrag der vier Parteien Annahme.

Nächste Sitzung Montag 25. Mai, 2 Uhr: Haushalts⸗ beratung, kleine Vorlagen. Der spanische Handelsvertrag wird erst am 27. Mai in zweiter Lesung beraten wer

Schluß nach 5 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichsbags beriet am Mittwoch zunächst über die Genehmigung von Grundstückskäufen bzw. Pachwerträgen des Auswärtigen Amtes. Ministerialdirektor von Stoghrer teilte, nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, mit, daß es sich um neue Gebäude in Lissabon und Neupachtungen in London handle. Die näheren Unter⸗ lagen seien den Herren zugegangen. Das Auswärtige Amt entspreche damit dem Wunsche des Reichstags, reichseigene Gebäude statt Mietsräumen nach Möglichkeit bei Bedarf zu erwerben. Auf An⸗ frage des Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) erwidert Ministerial⸗ direktor von Stohrer, daß die gewünschte Vorlage über den Aus⸗ bau⸗ des Kanzleigebäudes der Botschaft am Vatikan demnächst dem Reichstage vorliegen werde. Die geforderte Genehmigung wird vom Ausschuß erteilt.

In der Fortsetzung der Besprechung des Haushalts des Reichsministeriums des Innern fragte Abg. Stöcker seümen. den Minister des Innern, wie er sich politisch zur Republik telle, über seine politische Haltung habe er gar nichts mitgeteilt. egen die Kommunisten sei man jetzt zu einer „Nadelstich⸗Unter⸗ drückungspolitik“ übergegangen. Der württembergische Polizeiminister, übrigens ein Mitglied des „Volksblocks“, habe das offen aus⸗ gesprochen. Auch der preußische Innenminister habe verfügt, daß Kommunisten als Staatsbeamte nicht mehr geduldet würden. Ebenso stehe es in Sachsen. ja neuerdings in Thüringen. Wie vertrügen sich die Verbote kommunistischer Zeitungen mit der versaslmngenec en Pressefreiheit. Bapern unterdrücke soforh alle kommunistischen

1

Gefahr sei zwar nicht akut, aber doch sehr ernst, wie auch die An⸗ trittsrede des Innenministers im Reichsrat, sein Urteil über die bayerische Denkschrift, verraten habe. Auch der Demokrat Fischbeck 22 gestern eine Stärkung der Gewalt des Reichspräsidenten ge⸗ ordert und an D. Naumanns „Wahlkaiser“ erinnert. Was geschehe gegen die Proletariermorde durch die Rechtsorganisationen? Ein Kompromiß in e sei anscheinend auf dem Marsche; auch der verstorbene Reichspräsident Ebert sei bereit gewesen, Schwarz⸗ Weiß⸗Rot wieder einzuführen, wie Dr. Stresemanns Nachruf auf Ebert mitgeteilt habe. Auch ein Kompromiß für ein Schulgesetz in reaktionärer Richtung zeichne sich ab. Wo stehe der Posten zur Kon⸗ trolle des Rundfunks? Neue bürgerliche Feiertage würden von seinen Freunden abgelehnt. Abg. Dr. Schreiber (Gentr.) begründete zunächst einen Antrag zur Gewinnung eines geeigneten Beamten⸗ nachwuchses in den Zentralbehörden des Reiches, besonders in denen, die keinen Unterbau haben, mit den Länderregierungen wegen des Austausches geeigneter Beamten in Verbindung zu treten. Man müsse für einen gesunden Aufbau des Beamtenkörpers sorgen, die Beamtenbewegung müsse wieder mit sozialethischen Gedanken, mit der Berufsethik durchtränkt werden und die Beamten sehnen sich auch da⸗ nach. Der Redner befürwortete den Austausch von Beamten des Reiches und der Länder. Den Ausdruck des Abgeordneten von Kardorff über die Zersetzung in der Beamtenbewegung müsse er ablehnen. In der Kulturpolitik solle das Reich zugleich mit den Ländern die Initiative ergreifen. Das Grenzdeutschtum müsse pfleglicher betreut werden. Die Hochschule für Leibesübungen 2* bedeutende Kulturfunktionen zu erfüllen. Hierauf ergriff der Reichsminister des Innern Schiele das Wort. Er dankte zunächst den verschiedenen Rednern für die Anregungen, insbesondere auch für die Entschließung des Zentrums, die sich für den Austausch von Beamten zwischen Reich und Ländern einsetzt. In kulturpolitischer Beziehung seien die Wege zu den Ländern geehnet. Der Minister führte dann weiter aus: Das wichtigste Arbeitsgebiet des Reichsministeriums des Innern sind die Verfassungsfragen. Gemäß der Programmerklärung des Reichs⸗ kanzlers wird die Regierung jeden Versuch, die Reichsverfassung auf gewaltsame oder sonst v Weise abzuändern, als Hochverrat mit allem Nachdruck abwehren und verfolgen; die Amwendung der Reichsverfassung soll sich nach der Programmrede des Reichskanzlers dahin auswirken, daß unser Stäaatswesen mehr als bisher innerlich gesundet. Es liegt eine Reihe von Anträgen zur Aenderung einzelner Bestimmungen der Reichsverfassung vor. Auch in den ver⸗ gangenen Jahren sind ja einzelne solcher Aenderungen vorgenommen und eine größere Anzahl verfassungsändernder Gesetze hat gewisse Wandlungen der Verfassung zur Folge gehabt. Bei der weittragenden Bedeutung jener Verfassungsänderung müssen die neuen Anträge auf das sorgfältigste durchberaten werden, und ich trete daher den aus dem Hause gestellten Anträgen bei, einen ständigen Verfassungs⸗ ausschuß zu begründen, wie ihn z. B. auch der Preußische und Bayerische Landtag besitzen. Dieser Ausschuß soll in gemeinsamer Arbeit der Regierung und des Reichstags in vollem Lichte der Oeffentlichkeit und unterstützt und mitbestimmt durch die Kritik der achwissenschaft und der Presse, die Verfassungsfragen beraten. Seine Arbeiten sollen auch dazu beitragen, das Verhältnis zwischen Reich und Ländern enger und vertrauensvoller zu gestalten und in die Bahn einer gesunden Dezentralisation zu leiten, die den Gliedern des Reiches bei voller Selbstverantwortlichkeit die freudige Mitarbeit am Ganzen leicht macht. Ein Teil der berechtigten Wünsche der Länder wird sich auch in der praktischen Handhabung der jetzigen Reichsverfassung sowohl auf dem Gebiete der Gesetzgebung wie auch auf dem der Reichsverwaltung erfüllen lassen, Die Praxis hat sich in dieser Auffassung in der letzten Zeit deutlich mehr und mehr zugeneigt; ich bin gewillt, diese Pra is fortzusetzen. Auch die bayerische Denkschrift hat in dieser .. nnn. wertvolle Anregungen gegeben, die durchaus Beachtung verdienen. Die be⸗ dauerlichen Konflikte zwischen Reich und Ländern müssen ausge⸗ schlossen werden durch eine der geschichtlichen Entwicklung ent⸗ sprechende baldige und klare Abgrenzung der Zuständigkeiten, die einen Dauercharakter trägt. Die Streitpunkte um die Anwendung des Artikels 48, die angesichts der Notwendigkeit seiner häufigen Anwendung und unbestimmten Formulierung kaum vermeidlich waren, können beseitigt werden, wenn es gelingt, das in Absatz 5 des Artikels 48 angekündigte Ausführungsgesetz zu schaffen. Zur Be⸗ hebung wietschch der Schwierigkeiten und Notbestande, bei denen die Anwendung des Artikels 48 bestritten ist, ist ein Notverordnungs⸗ recht der Reichsregierung unbedingt erforderlich, wie es die Verfassungen vieler Staaten, zum Beispiel auch Preußens, kennen. Eine ent⸗ e Vorlage hat die Reichsregierung bereits eingebracht. In em neuen Verfassungsausschuß werden an der Hand des reichen, meinem Ministerium zuͤgestellten Materials, auch die Abträge über das Wahlalter, über die Erweiterung der Immunitätsvorschriften usw. zu beraten sein, ebenso der zu Artikel 3 vorliegende Antrag auf Aende⸗ rung der Reichsfarben. Gerade in der Flaggenfrage halte ich eine baldige Klärung für dringend erwünscht, sowohl im Interesse unseres inneren Friedens wie auch deshalb, weil der Streit um die Reichs⸗ farben nach außen hin unsere Zerrissenheit so stark unterstreicht. Ich llaube kaum, daß es gelingen wird, diese Frage auf parlamentarischem ege zu lösen, und ich möchte agusdrücklich betonen daß ich die laggenfrage nicht für eine Parteifrage, sondern für eine erzenssache unseres Volkes halte. Zweckmäßigerweise wird der Verfassungsausschuß auch die mit dem Ferfessungerecht eng zusammenhängenden Anträge erörtern, die auf Aufhebung des Gesetzes zum Schutze der RNepublik und auf Aufhebung des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Republik abzielen. gh bin der Auffassung, daß das von vornherein nur für eine be⸗ immte Geltungsdauer geschaffene Gesetz zum Schutz der Republik

löengete außerordentlichen Verhältnissen seine Entstehung verdankt,

und daß keine Bedenken bestehen, nunmehr einer Prüfung über die Aufhebung des Gesetzes näherzutreten. Die Ner Früf des Staats⸗ EEEE“ Schutz der Republik begegnet nur der äußerlichen Schwierigkeit, daß gewisse Zuständigkeiten in Verwaltungssachen den neu zu errichtenden Verwaltungssenaten beim Reichsgericht übertragen werden müssen. Die Errichtung dieser Verwaltungssenate ist in die Wege geleitet durch eine Gesetzesvorlage, die in einer letzten Fassung dem Kabinett bereits zugegangen ist. Der Minister kam dann noch auf die bezüglich des Rundfunks von Ausschußmitgliedern gemachten Vorhaltungen zu sprechen und erklärte, daß es sich beim undfunk für ihn um die Pflege eines Volksgutes handelt, wobei das Partei⸗ politische ausgeschaltet werden müsse. g. Schlange⸗ Schöningen (D. Nat.) setzt sich dafür ein, daß die Verfassung kein Dogma werde, sondern fortschrittlich zu revidieren sei Er erklärt: für seine Parteifreunde würde eine Verkleinerung der Wahlkreise ab⸗ solut unmöglich sein, weil sie einen außerordentlichen Rückschritt bedeuten würde; sie würde u. a. nur wieder das Lokalgötzentum zur Blüte bringen. Dagegen wäre eine Heraufsetzun des Wahlalters jetzt wieder am Platze, weil das Wahlalter Kriegsende nur herabgesetzt worden war, um den im Feld gereiften Truppen, die ühr lut fürs Vaterland vergossen haben, die Möglichkeit des Wählens zu geben. Heute hätten sich die Verhältnisse so geändert, daß das Wahlalter wieder heraufgesetzt werden könne. Die Haupt⸗ aufgabe des Innenministeriums müsse die Konsolidierung des Reiches 8 Für die Verfassungsreform sollte die bayerische Denkschrift orgsam beachtet werden. Die verfassungändernden Anträge sollten keine Kampfansage an die Linksparteien sein Seine Partei bekenne ich absolut zu den Ausführungen des Ministers und betrachte jeden Versuch, eine Verfassungsänderung durch eine Art Explosion herbei⸗ zuführen als das größte Verbrechen am Volke. Beständig werde nur diejenige Staatsform sein, die die größten Leistungen für das Volk zu produzieren vermöge.

Hierauf vertagte der Ausschuß die Weiterberatung auf Montag, den 25. Mai. An diesem Tage wird der Ausschuß eine Vormittags⸗ und eine Nachmittagssitzung abhalten.

8

ratung des neuen Einkommensteuergesetzes fortgesetzt. Froenaeeren wurde eine E S 1t - tisest Dr. reyer (D. Nat.) und Dr. Oberfohren (D. Nat.), worin der

Schriften und Kundgebungen, Maifeiern usw. Die monacchistische

Ausschuß der Entschließung des Reichsrats hinsichtlich des drei⸗ jährigen Durchschnitts 5 der Einkommensteuer beitritt und die

Im Steuerausschuß des NeIch,8 . b. die Be⸗

Reichsregterung aufforderk, zu gegebener Zeit dem Reichstage darüber Vorschläge zu unterbreiten. 8 8 Schneider⸗Berlin (Dem.) und Dr. Fischer⸗Köln (Dem.) an⸗ genommen, der den § 10 Ab abschnitt ist bei Gewerbetreibenden, schviften des Handelsgesetzbuchs zu ächlich Bücher nach den

as Wirtschaftsjahr,

Eine größere Debatte ergab sich

steuergesetzes, das d nutzung behandelt. geführt, da

entspreche. Während

klargestellt war, wie

verhielten, umfassen

auch die Betriebsausgaben, soweit deren Abzug nicht ausdrücklich aus⸗ Ficheaffen ist. Der Entwurf nlagekapitals, die zur zur dauernden Verwendung bestimmt sind. erstellungskosten für letztere dürfen triebsausgaben abgesetzt werden. verwendende Gegenstände werden - die Nutzungsdauer des Gegenstands zu verteilen sein.

zinssteuer betrifft,

waltungskosten im steuerlichen Sinne nur dann gehören, wenn sie rmieter oder im Falle der Vermietus Zwecken, vom Mieter entrichtet wird. Für die eigene

vdom

der Vermieter die Hauszinssteuer nur dann 82 wenn ihr 2 Mietwertes der eigenen

in der Höhe des

kommt. Abg. Dr. teuerpflichtigen seiner M

reien Einkommensteuerpflichtigen. ie Werbekosten bereits in dem Betrag des

halten. Das bedeu

man neben dem Existenzminimum

einen Betrag Von bestimmten Betrag diene ein fester Be

Peefahigen Sonderleistungen.

etrag hinausgehe

Lohnempfänger auf Grund des § weiteren Abzug verlangen. b tätigen, insbesondere bei Gewerbetreibenden und Landwirten, sind die zu den Werbungskosten gehörenden Ein fester Grundsatz läßt sich

jene berechtigt sein,

sächlich erwachsende

bleibenden Einkommen soll, wenn es 12 000 Reichsmark im Jahre micht übersteigt, ferner ein bestimmter bleiben. Durch diesen Abzug sind auch die den

estellten Sonderlei

lung bezüglich des Abzugs der T Lohnsteuerpflichtigen bestehe also nicht, da der Arbeitnehmer eine Er⸗ höhung des steuerfreien Lohnbetrags

weisen kann, daß se

des Steuerabschnitts den hierfür be⸗

Der Ausschuß zu fassen.

Der Reichstagsausschuß für erledigte am Mittwoch die von einem Unterausschuß träge zur Pachtschutzordnung. Sämtliche Anträge des Unterausschusses wurden angenommen. längerung der Pachtschutzordnung bis zum 1. Rechtsschutz in Pachtangelegenheiten erfährt eine grundsätzliche Erweite⸗

rung dadurch, daß

achteinigungsäm Die Reichsregierun

schlägigen Vorschriften nebst

einer neuen einheit Der Haupt

beendete am

lichen Verhältnisse ratung dazu wurde

8 Bekämpfung von Schund und Schnuutz in Wort und Bild, die heaterabteilung beim

und sonstige geei Stimmen der 2 Meister den An nahm darauf eine gefordert, da

jägerei aus der a

eine ihren Leistungen, ihrer vortu. Zesoldungsordnung geschaffen werden soll. Bei der

u“ öhergruppierung. des

preußischen Polizeibeamten aller gestellt werden dürfen als in irgendeinem anderen deutschen Lande;

mindestens gleiche Polizei geschaffen in erneute Verhan⸗

gebrachte Polizei.

ge kcbe ge Systems der Wohnungsabzüge für die geschlossen unter⸗

gei den Polizeischulen sollen

gewandelt werden. Lokalinstanz sollen Besoldungsgruppe

Landjägereibeamten auf die Besoldungsgruppen⸗ 5 und 6 soll in demselben Zahlenverhältnis er Kriminalpolizei.

Gruppen der werden bei Ueber Poligeidienftoweige

eutnants zur Zahl der Polizeileutnants soll günstiger gestaltet werden. die Polizeigefängnisinspektoren und eassistenten Beamten des Innendienstes in eine Polizeigefängnisoberwachtmeister ienstzeit mit den lebenslänglich angestellten Schupobeamten gleich⸗

sprechenden 2 gebracht, die D

estellt werden.

Mittel für den Neubau und den Anbau von Landjägerwohnungen sowie Erleichterung für Uniformbeschaffung. - uschüsse für Polizeigefängnisbeamte usw. sollen nach den Grundsätzen ür. unkündbar angestellte Schupobeamte festgesetzt, für die Land⸗ ägerei soll b. EW“ Regelung getroffen werden. inze verlangte Abg. Borck (D.

Bei der

der Wohnungsabz

Abg. Ebersbach

Prach entwickelte sich über die Gruppenleitung der Polizeischule. ö ein, die von allen in

ordert worden sei

meinden mehr wie bringung ausgeschiedener Pol Ministerialdirektor Abegg

beachten. die

daß dafür gesorgt

eine stärkere Belastung Ferner soll E“ r R,.

eichspostverwaltung für die

Folge habe angenommenen setzen, daß die

7

der Begriff der

von Regierungsseite 4 3 beim Steuerabzug vom Arbeitslohn, auch das Einkommen um einen

ter das Rechtsmittel der Berufung eingeführt wird.

Mittwoch Ministeriums des Innern. richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger berichtet Abg. Streler (Bentr.) über die Beschlüshe des eigens eingesetzten enterans sgashes zu

die Haehecen mit Einschluß der Land⸗

Zwangsetatisierung durchzuführen. Reihe weiterer Anträge angenommen.

Weiter wurde ein Antrag der Abgg.

Abs. 1 b folgendermaßen abändert: „Steuer⸗ die Handelsbücher nach den Vor⸗ führen verpflichtet sind oder tat⸗ Vorschriften des Handelsgesetzbuchs führen, das sie regelmäßige Abschlüsse machen. zu § 16 des neuen Einkommen⸗ ie Werbungskosten und die e für Ab⸗ Von Regierungsseite wurde hierzu aus⸗ baneee en dem bisherigen S. inkommensteuergesetz nicht den Werbungskosten Sinne des Entwurfs

für

jedoch im hisherigen sich Betriebsausgaben zu die Werbungskosten im

unterscheidet zwischen Ge dauernden Verwendung, und so Die Anschaffungs⸗ oder in voller Höhe sogleich als Die Absetzung für dauernd zu im allgemeinen gleichmäßig auf Was die Haus⸗ sie zu den Geschäftsunkosten oder Ver⸗

* des chen, die nicht

so so

Vermietung zu gewerblichen Wohnung darf Zetrag Vohnung zum Ausdruck Hert (Soz.) bemängelte es, daß die Lohn⸗ Meinung nach schlechter gestellt seien als die Für die Lohn teuerpflichtigen seien Existenzminimums ent⸗ te eine Ungerechtigtkeit. Redner schlug vor, da bei der Lohnsteuer auch noch Werbungskosten einsetze. hierzu erwidert, daß, wie

von wurde

r Abzug

gekürzt werde. Bei allen Lohnsteuerpflichtigen trag zur Abgeltung der Werbungskosten und ab⸗ Sind tatsächlich über diesen festen nde höhere Unkosten entstanden, so können die 74 mit besonderem Nachweis einen Bei selbständigen Erwerbs⸗ und Berufs⸗

Betriebsausgaben ganz verschieden. für sie nicht aufstellen. Deshalb sollen Roheinkünften die gesamten, ihnen tat⸗ dem so ver⸗

von den 8 i Werbungskosten abzuziehen. Von

Betrag jährlich steuerfrei Werbungskosten gleich⸗ stungen abgegolten. Eine unterschiedliche Behand⸗ Werbungskosten zu Ungunsten der

beantragen kann, wenn er nach⸗ Werbungskosten und Sonderleistungen während

timmten Betrag überstiegen haben. vertagte sich auf Freitag, ohne weitere Beschlüsse

ine

Voh nungswesen vorbereiteten An⸗

Die entscheidende Gesetzesvorschrift ist die Ver⸗ Oktober 1927. Der

ganz allgemein gegen die Schlußentscheidungen der

ig erhält die Berechtigung, die sämtlichen ein⸗ den beschlossenen Veränderungen mik lichen Pachtschutzordnung zusammenzufassen.

8

ausschuß des preußischen Landtags die Beratung des Haushalts des Nach dem Bericht des Nach⸗ der

den Anträgen über die wirtschaftlichen und recht⸗ der Polizei⸗ und Landjägereibeamten. Die Be⸗ einstweilen ausgesetzt. Fin Antrag des Zentrums, Holizeipräfidium Berlin wiederherzustellen nete Maßnahmen zu treffen, wurde gegen die ntragsteller abgelehnt, nachdem Staatssekretär trag sir unzweckmäßig erklärt hatte. Der Ausschuß Reihe von Anträgen an. In ihnen wird u. a. gemeinen Besoldungsordnung herausgehoben und Verantwortung und den Berufsgefahren

der Beamten der Schutzpolizei sollen die Beamten enstes angemessen mitberücksichtigt werden. Die Kategorien sollen nicht schlechter

Aufstiegmöglichkeiten sollen für die Beamten der soll unverzüglich mit dem Reich

werden. Ferner Aufhebung des

dlungen eingetreten werden über die

Die Stellen der bisherigen Polizeioberinspektoren möglichst in Polizeiratsstellen um⸗ Bei Neuorgamsationen der Landjägerei in der für die jetzigen Landjägermeister Stellen in der 7 geschaffen werden; die Verteilung der übrigen

erfolgen wie bei den entsprechenden Erleichterungen sollen geschaffen tritt von Beamten der Schutzpolizei in andere Das Verhältnis der Zahl der Polizeiober⸗ sollen mit den ent⸗ Aufstieggemeinschaft nach 12 jähriger

Ferner wird gefordert Einstellung fortlaufender

Die Dienstbekleidungs⸗

besprechung über das Kapitel „Polizei“ Nat.) endlich eine zweckmäßigere Regelung üge der Schutzpolizeibeamten. Eine längere Aus⸗ (D. Nat.) trat für die zweckmäßigere Inspektions⸗ in Fragen kommenden bG. ge⸗ Abg. Borck (D. Nat) deelass die Ge⸗ bisher angehalten würden, zur schnelleren Unter⸗ zzeibeamten die Anstellungsgrundsätze zu

sagte fu unter Umständen Schließlich wurde noch eine In ihnen wird u. a. gefordert, werde, daß die Räumung der Kölner Zone nicht der dann noch besetzt bleibenden Gebiete zur sich das Staatsministerium nach einem bei der Reichsregierung dafür ein⸗

* Straßenbaukosten herangezogen werden kann, und daß des weiteren die Reichspostbehörden angewiesen werden, vor der Einrichtung der Kraftwagenverkehrslinien sich mit den landesobrigkeitlichen Behörden ins Benehmen zu setzen, um deren einzuholen. Nach einem demokratischen Antrag, der

nnahme fand, foll das Staatsministerium in Erwägung einkreten, ob eine gemeinsame Ausbildung der Regierungs⸗ und Gerichts⸗ referendare in die Wege zu leiten ist. Ferner wurde der sozialdemo⸗ kratische Antrag angenommen, im Haushalt für 1926 die Polizei⸗ präsidenten, die nech in Gruppe A XII sind, nach Gruppe A XIII und ihre Stellvertreter entsprechend einzugruppieren sowie ein von den Demokraten und vom Zentrum gemeinsam eingebrachter Antrag, bei der Anstellung haupt⸗ und nebenamtlicher Lehrkräfte an den auf Wartageld Flüchtlingslehrer und abgebaute Unar⸗ und Präparandenlehrer vorzugsweise zu berücksichtigen. Schließlich stimmte der Ausschuß dem deutschnationalen Antrag zu, den Minister des Innern zu ersuchen, Maßnahmen zu ergreifen, um die schweren gesundheitlichen Schäden von der evölkerung ab⸗ zuwehren, die dadurch entstehen, daß die Automobile und Motorräder die Luft der ö verpesten, und daß der Lärm des Automobil⸗ und Motorradverkehrs immer rücksichtsloser gesteigert wird. Damit war die Vorberatung des Haushalts des Innenministeriums erledigt. Am Frein Vormittag wird der Hauptausschuß den Forsth aushalt in Angriff nehmen.

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Der Untersuchungsausschuß des Preußischen Landtages in Sachen Dr. Höfle setzte am Mittwoch seine Verhandlungen fort. Zunächst soll der Fall des Staatsanwaltschafts⸗ rates Dr. rdern klargestellt werden, der bei der Vernehmung des Wachtmeisters Franke II geäußert haben oll, „es wäre besser für Sie, wenn Sie Zentrumsmitglied oder mo aisch wären“ und: „Wir werden Sie zwiebeln, dann wird Sie der Ausschuß zwiebeln“.

erste Aeußerung hat Dr. Duden gestern bestimmt in Abrede estellt; die zweite bezeichnete er als „Aeußerung des Humors“. eladen ind zur Aufklärung der Sache außer Dr. Duden der Wachtmeister Franke II, der Pfleger Müller, zu dem Dr. Duden ähnliches esagt haben soll; der Referendar Christ und Kanzleigehilfe Gärtner, der als Stenotypist das Protokoll der Vernehmung seschrieben hat. Zunächst wird Pfleger Müller vernommen. Der rsitzende fragt, wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher ven be⸗ berichtet, ob er bei der Vernehmung besonders scharf

Landstraßen durch Kraftwagen zu den

Die

sei. Der Zeuge erklärt, schon vor der Vernehmung habe ihm Dr. Duden gesagt: Wir müssen mindestens acht Seiten voll bekommen; sagen Er lieber gleich alles aus, es ist beffer, als wenn Sie vor den Untersuchungsausschuß kommen, wo die vom und der Sozialdemokratie und die Kommunisten sitzen.

eferendar Christ der als Kontrollbeamter delegiert war, um die richtige I“ zu überwachen, hat nichts von der betreffen⸗

angefaßt 8

den Aeußerung über Zentrum und mosaisch vernommen, die ihm doch aufgefallen ware. Dr. Duden habe nur gesagt „über Ihr Bekenntnis wollen wir nichts wissen“. Die Worte vom „zwiebeln“ seien tatsäch⸗ lich gefallen. Aber es sollte keine Beeinflussung des Beamten sein. Der Vorsitzende bemerkt, Franke habe sich durch die Aeuße⸗ rung schr beängstigt und gekränkt gefühlt. Zeuge Christ hat diesen Eindruck nicht gehabt, die Worte seien nicht bös gemeint ge⸗ wesen. Ob sie gerade an Franke gerichtet waren, weiß der Zeug; nicht genau. Bezüglich der 8ee Müllers erklärt Zeuge Ehrist es für ausgeschlossen, daß die Aeußerung über die Vernehmung vor dem Ausschuß gefallen sei, wo Zentrumsleute, Sozialdemokraten und Kommunisten säßen. In seiner Gegenwart sei die Aeußerung nicht Kefallen Selbst die Möglichkeit schließt der Zeuge aus, der bei allen Bernehmungen dabei war, von Anfang bis zu Ende, höchstens daß er mal hinausging, um Akten zu holen. Bei Feststellung der Personglien sei immer dabei gewesen. Zeuge Müller glaubt sich zu entsinnen, daß Christ nicht immer bei seiner Vernehmung dabei war, namentlich nicht, als die Tabletten geholt wurden. Der Vorsitzende meint, bei soviel Untersuchungen könne dem Zeugen leicht etwas entgangen sein. Wolle er positiv sagen: „Die Aeußerung ift nicht gefallen“ oder „Nach seiner 1 nicht. Zeuge EChrist: „Nach meiner Erinnerung“. Kanz eigehilfe Gärtner sagt aus: er sei nicht bei allen Vernehmungen daber gewesen, wohl aber bei der Vernehmung Müllers und Frankes. Der Zeuge kann ich einer Dudens über Zentrum und mosaisch nicht ent⸗ innen. Der Ausdruck „zwiebeln“ sei gefallen, er habe es aber für cherzhaft gehalten. * orsitzender: Sie kannten wohl die Ürt des Herrn Staatsanwaltschaftsratss Zeuge Gärtner: Jawohl! Auf Fragen des Vorsitzenden erklärt der Zeuge weiter, nichts davon bemerkt zu haben, daß sich der vernommene Be⸗ amte beängstigt oder bedrückt durch die Worte vom „zwiebeln“ ge⸗ ühlt habe. Zeuge Wachtmeister Franke II wiederholt positiv eine frühere Aussage. Er gab sein evangelisches Bekenntnis an, Duden sagte: „Es wäre befser Sie wären Zentrums⸗

mitglied oder mosaisch“, dann ermahnte ihn Dr. Duden nachdrücklich und sagte: „Jetzt werden wir Sie zwiebeln, nachher wird Sie der Ausschuß zwiebeln, danken Sie Gott, wenn Sie nicht vor den Aus⸗ schuß kommen“. Der Zeuge fühlte sich sehr bedrückt durch diese Worte und hatte sich alles genau aufgeschrieben. Auf dem Korridor traf er den Wachtmeister Warnick, dem er die v Dudens mitteilte mit der Bitte, sie Herrn Pfarrer Salzgeber berichten zu wollen. Der Zeuge wiederholt seine Aussage dem nunmehr herein⸗ gerufenen Dr. Duden gegmüber Dr. Duden ergänzt seine gestrige Aussage dahin, daß er den Wachtmeistern gegenüber, die in er sterwoche Polizeidienst hatten, allerdings etwas energischer auf⸗ getreten sei. Einen politischen Druck mit er bh ßeren vom „zwiebeln“ auszuüben, habe ihm ferngelegen. Bezüglich der Aeuße⸗ rung über Zentrum und mosaisch bleibt Zeuge bestimmt bei seiner estrigen Aussage, daß er das nicht gefagt habe. Zeuge Franke II. fens er habe auf die Aeußerung erwidert: „Ich muß leider das getauft bin“. Er könne sich doch das nicht aus

der Luft greifen. Auf Vorhalten des Vorsitzenden, daß doch ein großer Unterschied sei zwischen „Das habe ich ganz bestimmt nicht gesagt“ und „das ist mir nicht erinnerlich“ schränkt Dr. Duden eine Aussage nunmehr dahin ein: „es ist mir nicht erinnerlich“, Der Vorsitzende fügt noch hinzu, bei soviel Vernehmungen sei es nicht verwunderlich, wenn jemand sich nicht auf alles besinnen könne. Dr. Duden erklärt weiter, es sei möglich, daß die von Müller bekundete Aeußerung über die acht Seiten, die man voll be⸗ kommen müsse, gefallen sei. Dr. Duden führt dann noch aus, das psycholoaische Moliv für die Haltung des Personals ihm gegenüber sei die Tatsache, daß Wachtmeister und Pfleger im Falle Dr. Höfle nicht pflichtgemäß gehandelt hätten. Als es Dr. Höfle so schlecht ging, hätten sie sofort einen Arzt holen müssen. Pfleger Müller und Wachtmeister Franke II protestieren erregt gegen die Aeuße⸗ rungen des Staatsanwaltschaftsrats. Franke bemerkt, er wollte mal sehen, was ihm passiert wäre, wenn er ans Telephon gelaufen wäre um irgendeinen Arzt herbeizurufen. Auf Fragen aus dem Ausschuß wiederholt Dr. Duden, es sei möglich, daß seine Aeußerung über die politische Zusammensetzung des Ausschusses Müller gegenüber ge⸗ fallen sei. Auf Befragen durch den Abg. Heilmann (Soz.) er⸗ klärt es Dr. Duden für ganz ungehörig, daß Wärter und Wachtmeister am Sonnabend nachmittag Dr. Höfle durch Schütteln ins Bewußt⸗ sein zurückzurufen suchten, sie hätten sofort

Die Zeugen Müller, Dr. Duden, Gärtner und vereidigt.

Wie der Vorsitzende mitteilt, ist ein Brief eines Unter⸗ suchungsgefangenen aus der Charité eingegangen, der Angaben da⸗ rüber machen will, wie Dr. Höfle in den Besitz der Tabletten ge⸗ kommen ist.

Hierauf wird der Hausarzt Dr. Höfles Dr. Staudacher (Groß Lichterfelde) als Zeuge und Sachverständiger vernommen. Er hat Dr. Höfle in den Jahren 1923 und 24 wiederholt wegen Bron⸗ chitis und einmal wegen eines Asthmaanfalles behandelt. Dann sah er ihn in Moabit am 14. März 1925 wieder und untersuchte ihn ge⸗ meinsam mit Dr. Thiele. Dabei wurde das Herz matt gefunden, aber Ernstliches konnte Dr. Staudacher nicht feststellen. Auf Anruf von Frau Dr. Höfle hin wandte sich der Zeuge am 18. April. Abends 10 Uhr, an Dr. Thiele, der erklärte, Dr. Höfle wäre noch haftfähig.

worauf Dr.

bleiben, als was i

Christ werden

Inanspruchnahme von

einen Arzt holen müssen.

Höfles, und Dr. Staudacher wunderte sich nicht wenig, als am Mon⸗ tag, dem 20. April, früh, Frau Dr. Höfle ihm mitteilte, mit ihrem Manne ginge es zu Ende. Auf Frage des Vorsitzenden bemerkt der Zeuge, Frau Dr. Höfle habe wiederholt gewünscht, er solle die Be⸗ handlung ihres Mannes übernehmen, aber er durfte doch nicht in das Gefängnis hinein. Der Zeuge wiederholt, daß an dem kritischen Sonnabend Dr. Thiele ihm nichts von der Verschlimmerung mit⸗ geteilt habe: Dr. Thiele habe ihm auch noch gesagt, nach dem Gut⸗ achten von Dr. Strauch sei Dr. Höfle noch haftfähig. Bei der Ob⸗ duktion ist Dr. Staudacher amwesend gewesen, eine Erklärung des Todes sei nicht festzustellen gewesen. Er habe Dr. Thiele und Dr. Störmer gesagt, wenn man eine Vergiftung vermutete, hätte man Gegenmaßnahmen ergreifen müssen. Es sei aber nur alle zwei Stunden eine Kampferinlektion gemacht worden. Das war nach An⸗ sicht des Zeugen zu wenig. Abg. Dr. Wester (Zentr.) fragt den Zeugen wegen des Satzes in dem Obduktionsprotokoll: „Die Leiche ist in gutem Ernährungszustande“, wäre das 7 gewesen? Zeuge Dr. Staudacher hat nicht den Eindruck eines „guten Ernährungszustandes gehabt, höchstens könne er sagen „eines ge⸗ nügenden“’. Auf weitere Fragen des Abg. Wester erklärt der Zeuge, er halte die ärztliche Behandlung Dr. Höfles für gänzlich unzureichend. Auf Befragen durch den Abg. Kuttner (Soz.) be⸗ merkt der Zeuge, der behandelnde Arzt hätte die dauernde Ge⸗ wichtsabnahme Dr. Höfles melden müssen. Ein solcher geschwächter Körper hätte auf (Bifte in geringer Menge bereits stärker reagieren müffen als ein kräftiger Körper. Auf Frage des Abg. Quaet⸗ Faslem (D. Nat.) erklärt der Zeuge, seine Ansicht über unzu⸗ reichende Behandlung Dr. Höfles beziehe sich auf die Schlußbehand⸗ lung, nachdem Vergiftung vermutet sei. An der weiteren Frafestelnaß an Dr. Standacher, die sich noch längere Zeit hinzieht, beteiligen si insbesondere die ärztlichen Mitglieder des Ausschusses. Ihre Fragen beziehen sich zumeist auf rein techn isch⸗medizinische Angelegenheiten. Die Tabletten, die Dr. Staudacher gesehen hat, erklärte der Sach⸗ verständige für noch unberührt.

Hieran schließt sich die Vernehmung des Geheimrats Professors Dr. Straßmann, der nach Ablegung des Zeugen⸗ und Sach⸗ verständigeneides Aussagen über seine Beobachtungen Dr. Höfles macht. Er war vom 11. Februar bis Anfang März in Moabit als Vertreter Dr. Thieles tätig. Bei der ersten Untersuchung ze gte sich am 12. Februar eine gewisse Schwächung der Herzmuskel. Pspchisch habe Dr. Höfle schon damals einen schlechten Eindruck gemacht, er weinte oft und nicht viel. Infolge des Herzleidens wurde ihm Bettruhe verordnet. Dr. Straßmann riet, den Hausarzt zuzuziehen, und dieser Antrag wurde genehmigt. Der am 13. März von Dr. Staudacher und Dr. Thiele gemeinsam vorgenommenen Unter⸗ suchung wohnte Dr. Straßmann nicht bei. IWm fiel am 14. März die erhebliche Abmagerung Dr. Höfles auf, der auch über Schlaf⸗ losigkeit klagte. Schon Dr. Straßmann hat dem Kranken Schlaf⸗ mittel verordnet, darunter aber nur einmal starke, nämlich eine Luminal⸗ und eine Veronaltablette. Nach dem 14. März hat Dr. Straßmann Dr. Höfle nicht mehr behandelt. Jedenfalls habe er damals den Zustand für ernst gehalten, wem er auch keine akute Lebensgefahr annahm. Den ärztlichen Dienst in Moabit bezeichnete Zeuge auf Frage des Vorsitzenden als ziemlich umfangreich und zeit⸗ raubend; jetzt sei es durch Zuziehung von Fachärzten bereits besser ge⸗ worden. Der Vorsitzende fragt, ob es der Zeuge für tragbar für die Anstalt halte, daß Dr. Thiele so weit abwohne. Der Zeuge verneint diese Frage mit dem Bemerken, wegen der schweren Fälle müsse der Arzt immer leicht erreichbar sein, Die frühere Dienstwohnung in der Anstalt sei aufgehoben. Im Falle Dr. Höfle würde der Sachverstän⸗ dige eine Ueberführung in ein anderes Krankenhaus befürwortet haben. Abg. Dr. Westex (Zentr.) fragt den Zeugen nach der ärztlichen Genehmigung für Dr. Höfle zum Wein⸗ und Biergenuß. Dr. Straßmann erwidert, er habe eine Flasche Bier täglich er⸗ laubt; von dem Wein wisse er nichts, wenn er auch eine geringe Menge Wein für unbedenklich gehalten haben würde. Der Arzt, so äußert sich der Zeuge weiter, könne selbständig keine Ueber⸗ führung eines Kranken in eine andere Krankenanstalt anordnen, sondem dazu sei die Genehmigung des Untersuchugsrichters erforder⸗ lich. In ganz dringenden Fällen könne auch der Anstaltsdirektor die Ueberführung veranlassen. Der Geftsachverständige fragt Dr. Stra . mann, ob es vorkomme, daß Gefangene Gifte einnehmen, um Krank⸗ heit vorzutäuschen. Dr. Straßmann erwidert, dieser Fall sei wohl sehr selten. Ihm sei keiner bekannt. Selbstbeschädigungen auf andere Weise, um sich haftunfähig zu machen, kämen wohl vor, zum Beispiel würden durch Einehmen großer Mengen Kochsalz Erbrechen und Magenblutungen künstlich hervorgerufen. Auf Frage des Abg. Dr. Weyl (Soz.) erklärte Dr. Straßmann, es sei kein Fall vor⸗ ekommen, in dem er auf Grund des bekannten Ministerialerlasses i Antrag auf Ueberführung in eine andere Anstalt nicht gestellt den er früher vor dem Erlaß gestellt haben würde. Der Erlaß sei ihm überhaupt nicht mitgeteilt worden. Aaf Frage des Abg. Kuttner (Soz.), ob er auch wie Dr. Thiele die Haftfähigkeit nur dann verneinen würde, wenn durch die Haftentlassung keine Besserung zu erwarten sei, erklärt Dr. Straßmann daß er diesen Standpunkt nicht teile; im Fall von Lebensgefahr würde er immer Haftentlassung befürworten.

Hierauf tritt eine Mittagspause ein, nach der der Medizinalrat Dr. Störmer als Zeuge und Sachverständiger unter Eid ver⸗ nommen wird. Ueber sein Gatachten vom 15. April, sein Verweilen am Krankenlager am Sonnabhend, den 18. April, und die Mitwirkung bei der Obduktion. Am 4. Apvil wurde Dr. Höfle von Dr. Störmer und einem Kollegen in der Charité untersucht; es ergab sich, daß Dr. Höfle ein mäßig vergrößertes Herz hatte. Auch an der Lunge waren krankhafte Verönderungen zu beobachten. Nierenerkrankung lag nicht vor, auch kein Anzeichen von Bronchitis. Die Untersuchung war sehr gründlich. Dann wurde in der Beratung der Aerzte ge⸗ prüft, wie weit der Erlaß vom 23. August anzuwenden war. Das Ergebnis war, daß nahe Lebensgefahr nicht vorliege, aber dringend baldige Behandlung nötig sei, damit Dr. Höfle verhandlungsfähig bleibe. Eine nochmalige Kur in Nauheim von vier bis sechs Wochen wurde empfohlen, an die sich gewöhnlich eine Nachkur anschließt. Die Untersuchung im Gefänignis sei erschwert durch allerhand Störungen. Dr. Störmer untersuchte nachher allein Dr. Höfle nochmals in einem ruhigen Zimmer, und zwar gründlich in allen körperlichen Einzel⸗ heiten, „den ganzen Menschen von A bis Z“. Aber auch die seelische Stimmung untersuchte Dr. Störmer genau. Die körperlichen Er⸗ scheinungen fand er von starker seelischer Depression begleitet Dr. Höfle weinte und schluchzte und fagte, ihm gehe die Lage seiner Angehörigen sehr nahe. Auch daß er sein Ministergehalt verloren hatte, ginga ihm sehr nahe; er sagte, er wisse nicht, wie es weiter werden solle. Diese Untersuchung fand am 11. April statt. Das Gutachten wurde erst so spät, am 15. April, erstattet, weil der zweite bei der ersten Untersuchung beteiligte Arzt Dr. Krauß zu einem Kongreß nach Wiesbaden verreist war. Dr. Störmer ist Gerichts⸗ arzt, nicht Gefängnisarzt, und wird nur in dringenden Fällen ins Gefängnis gerufen, besonders in der Nacht, da die Gefängnisärzte Dr. Thiele und Br. Bürger weit ab vom Gefängnis wohnen. In der Nacht zum Sonntag, den 19. April, ist Dr. Störmer auch vom Direktor Bully gerufen worden. Angesichts des Zustandes von Dr. Höfle kam ihm der Verdacht, das Krankheitsbild beruhe auf Genuß von narkotischen Stoffen. Die Pupillen seien nicht vereng gewesen wie bei Morphiumvergiftungen, also sei kein Opiat in Frage gekommen. Die Verordnungen, die Dr. Thiele daraufhin getroffen habe, bezeichnet der Zeuge auf Grund seiner langjährigen ärztlichen Erfahrung als durchaus lobenswert, zweckmäßig und erschöpfend. Vor allem müßte bei Vergiftung mit narkotischen Mitteln die Herztätigkeit erhalten werden, und das wäre hier der Fall gewesen. Magenspülung sei ausgeschlossen gewesen bei einem Bewußtlosen, wie es Dr. Höfle war, wegen der damit verbundenen Gefahren. Magenspülung wäre ein schwerer Kunstfehler gewesen, ebenso die Anwendung eines Brech⸗ mittels, mit dem überhaupt nicht mehr viel hätte erreicht werden können bei dem fortgeschrittenen Eindringen des Gifts in Blut und Rückenmark. Von einem Gefängnisbeamten wurde dann Dr. Störmer die Briefhülle mit den Tabletten gezeigt, und er erkannte sofort, daß es eine Kombination von Luminal⸗ und Pantoponvergiftung war. Die Verordnung Störmers, eine Flasche zum Aufsaugen des Harns

Dr. Thiele sagte nichts von der Verschlechterung im Befinden Dr.

ins Bett zu legen, sei leider nicht befolgt worden, sonst würde die