1925 / 120 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 May 1925 18:00:01 GMT) scan diff

Inlandsverfehr mit Zucker im April 1925.

Der aus dem Ausland eingeführte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen

Ziffern mitenthalten

Die Mengen sind in den darüberstehenden

In den freien Verkehr übergeführter Zucker

anderer kristallisierter

Zucker (Verbrauchs⸗

zucker)

geitabschnitt

Zuckerabläufe, Rübensäfte, andere Zuckerlösfungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Zuckergehalt in der Trockenmasse (Reinheitsgrad)

von 70 bis 95 vH von mehr als 95 vH

Steuerfrei als Liebesgabe vom Ausland

eingeführter

ucker

1“]

887 394

5 063

7 744 597 360 180 679 452 ü. 3 651

11 823 5 115 617 25 47 152

Im April 1925 .. 3 019

56 629 1 949

824

Vom 1. Sept. 1924 bis 30. April 1925 m April 1924„„, . Pom 1. Sept. 1923 bis 30. April 1924 ¹)

¹) Berichtigt infolge nachträglicher Angaben aus dem befetzten Gebiet. Statistisches Reichsamt.

10 580 1 475 37 651 34 2 3 2

122 655 15 454 277 058 231 26 372²

6 963 716 27 048 7

188 332 15 621 127 463

1 701 7 159

J. A.: Wohlmannstetter.

Preußen.

d9 Veakiaeanintmachung.

Das Preußische Staatsministerium hat die Wahlen:

a) des bisherigen dritten ordentlichen Mitglieds der General⸗ landschaftsdirektion, Landschaftsdirektors Bertram, zum zweiten ordentlichen Mitglied der Generallandschaftsdirektion,

b) des bisherigen vierten ordentlichen Mitglieds der Generalland⸗ schaftsdirektion, Landschaftsdirektors Dr. Petersilie, zum

dritten ordentlichen Mitglied der Generallandschaftsdirektion,

c) des bisherigen stellvertetenden Mitglieds der General⸗ landschaftsdirektion im Hauptamte, Generallandschaftssyndikus Wehlack, zum vierten ordentlichen Mitglied der General⸗ landschaftsdirektion,

d) des stellvertretenden Mitglieds der Generallandschaft sdirektion ““ Regierungsrats und Kulturamtsvorstehers

orb, zum Generallandschaftssyndikus

der Landschaft der Provinz Sachsen in Wirkung vom 1. Juli 1925 befachse Magdeburg, den 15. Mai 1925.

““ Der Oberpräsident.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aufwertungsausschuß des Reichstags setzte gestern vormittag die Beratung des Aufwertungs⸗ gesetzes beim § 2 fort. Die Abstimmung über Abschnitt 1 wurde Abschnitt 2 bestimmt: „Als Goldmarkbetrag (für die

ufwertung) gilt bei Ansprüchen, die vor dem 1. Januar 1918 er⸗ worben sind, der Nennbetrag. Bei später erworbenen Ansprüchen ist der Berechnung des Goldmarkbetrages der Tag des Erwerbs zugrunde zu legen. Im übrigen ist der Tag des Erwerbs für den Gläaäubiger magehend.“ . Asg. Vest (b. k. F.) begründete,dem Nachrichten⸗ büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, Anträge, die die ehrlichen Erwerber solcher Ansprüche schützen sollen, ohne die zu be⸗ üünstigen, die aus rein spekulativen Gründen erworben haben.

Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) empfahl einen ähnlichen An⸗ trag, der vorsieht, daß der Aufwertungsbetrag einer 38 der dem letzten Hypothekeninhaber nach dem Werte zur Zeit der Be⸗ gründung zukommt, zwischen den mehreren Inhabern der Hypotheken nach Maßgabe ihrer Erwerbspreise verteilt wird, bittet aber, diese schwierige Frage zurückzustellen bis zum § 11, vo alle Fälle der Rück⸗ wirkung behandelt werden sollen. Staatssekretär Dr. Joel sagte eine entgegenkommende Prüfung der Anregung im Rahmen des § 11 der Vorlage zu. Abg. Dr. Bockius (Zentr.) machte darauf auf⸗ merksam, daß es sich hierbei gar nicht um ein Hypothekengeschäft, sondern um die Aufwertung eines Kaufgeschäftes handle, ein Schritt auf einem gefährlichen Wege. Die Beratung wandte sich dann den Bestimmungen zu, die von den Terminen handeln, von denen an die aufgewerteten Ansprüche verzinslich sind, in welcher Höhe diese Zinsen zu berechnen sind, wann die Anträge gestellt werden müssen und von wann ab die Zahlung der aufgewerteten Kapitalbeträge verlangt werden kann. Auch zu diesen Vorschriften lagen eine Reihe von Anträgen vor. Die Aussprache drehte sich insbesondere um die Stelle, welche die Aufwertungshypothek einnehmen soll, um die Höhe des Kosfige⸗ und endlich um die Goldhypotheken. Die Abgg.

r. Best (b. k. F.) und Dr. Emminger (Bayer. Vp.) be⸗ gründeten Anträge zu diesen Fragen. Abg. Dr. Best forderte die erste Stelle für die Aufwertung, die Abgg. Emminger und Dr. Wunderlich warnten davor, weil das vielfach nicht durch⸗ lüßs sei, ohne die Konstruktionen der Landschaften, Hypotheken⸗

anken usw. zu ändern. Der Abg. Emminger feorderte weiter 9 Möglichkeit vorzeitiger Tilgung der Schuld, wenn diese vorzeitigen Leistungen den Betrag von 5000 Mark, die Summe der jährlich zu

chlenden Leistungen den Betrag von 1000 Mark nicht übersteigen.

Endlich dürfre der jetzige hohe Zinssatz nicht zur Grundlage der künftigen Leistungen gemacht werden. Staatssekretär Joel machte grauf aufmerksam, daß wohl kaum jemand vorhanden sei, der wirk⸗ lich 75 100 Prozent seines Eigentums erhalten habe, und zwar auch nicht unter den Landwirten oder den städtischen Hausbesitzern. Diese Fesgher müßten die Möglichkeit behalten, sich neue Kredite zu be⸗ schaf en, sonet sei für sie die Aufwertung nicht tragbar. Abg. Dr. Best begründete im weiteren Verlauf der Debatte seinen An⸗ trag, der sich dagegen ausspricht, daß der Goldmarkbetrag der auf⸗ srhne Objekte durch Vergleich des Dollarkurses mit dem Groß⸗

idelsinder errechnet werde, wie die Regierungsvorlage dies vor⸗ chlage. Der Antrag Best will dafür unter anderm setzen: Als Gold⸗ markbetrag gilt bei Ansprüchen, die nach dem 1. Januar 1918 ent⸗ Fenze sind, der nach der inneren Kaufkraft der Mark zur Zeit der ntstehung des Anspruchs umgerechnete Nennbetrag des Obiekts. Für die Berechnung des Goldmarkbetrages einer Hypothek, die für eine Forderung aus einer Schuldverschreibung bestellt ist, gilt die Be⸗ rechnung des Goldmarkbetrages des Tages der Ausgabe. Die innere Kaufkraft der Mark wird durch die letzte, dem zuständigen Termin

rausgehende amtliche Veröffentlichung über den Lebenshaltungs⸗ inder oder den Großhandelsindex bestimmt. Bei Ansprüchen, die urch die Veräußerung eines Grundstücks entstanden sind, wird die nnere Kaufkraft der Mark durch das Verhältnis bestimmt, in dem pach der Absicht der Beteiligten der Erwerbspreis zu dem Werte des Grundstücks stehen sollte. Hat der Gläubiger, der die Aufwertung eines durch Hypothek gesicherten Anspruches erwirbt, oder hat sein gllgemeiner Rechtsvorgänger den Anspruch durch Ankauf erworben, so hat er zugunsten des abtretenden Gläubigers, falls der Erwerbs⸗ preis weniger als die Hälfte der Aufwertungssumme betragen hatte,

n gezahlten Preis auf drei Viertel dieser Summe zu ergänzen.

er Schuldner hat, falls ihn der abtretende Gläubiger von seinem Anspruch rechtzeitig benachrichtigt, die Aufwertungssumme zu hinter⸗ legen. Das aufgewertete Recht soll seinen bisherigen dinglichen

u6 8 S

Rang behalten. Die Aufwertung ist, sofern das aufgewertete Recht eingetragen ist, auf Antrag des Gläubigers oder des . das Grundbuch einzutragen; auf Antrag des Eigentümers kann die Aufwertungsstelle anordnen, daß einer Hypothek, die durch notwendige

erstellungen oder zur Beschaffung notwendiger Betriebsmittel er⸗ orderlich wird, bis zur Höhe von 10 v. H. des berichtigten Wehr⸗ beitragswertes der Vorrang vor den früheren Belastungen eingeräumt wird. Die Frage ob der Lebenshaltungsindexr zur Berechnung der Aufwertung herangezogen werden kann, wurde von seiten der Regie⸗ rung verneint. Sonst müßfe man unterstellen, daß der Gläubiger, wenn er sein Kapital nicht ausgeliehen hätte, es zu Käufen von Kleinhandelswaren verwandt hätte. Er hätte dies entweder zu Zwecken der Konsumtion oder zu Zwecken der Kapitalsanlage tun können. Ersteres komme praktisch nicht in Betracht, da der Kon⸗ sumtion natürliche Grenzen gezogen seien, und jemand, der Kapital anlege, damit gerade kundgebe, daß er seine Konsumtion nicht zu steigern wünsche. Ein Ankauf von Konsumgütern zur Kapitalanlage aber könne erst recht hier nicht in Betracht gezogen werden; das wäre unwirtschaftliche Spekulation gewesen, die dem Konsum notwendige Güter entzogen, preistreibend gewirkt und gegebenenfalls auch gegen die Preistreibereigesetzgebung verstoßen hätte. Auch die obiektive Möglichkeit zur Anhaͤufung von Kleinhandelswaren als Kapital sei begrenzt gewesen, wäre sie stärker erfolgt, so wären die Preise und damit der Lebenshaltungsindex in nicht abzuschätzendem Maße gestiegen. Noch augenfälliger wäre, von der Schuldnerseite aus gesehen, die Un⸗ möglichkeit, den Lebenshaltungsindex zugrunde zu legen. Eine Kredit⸗ aufnahme könne nur in wenigen Ausnahmefällen zum Zwecke der Konsumtion erfolgt sein; bei solchen Zwecken sei der Kredit gefährdet, und der Gläubiger würde ihn, bei Kenntnis dieser Anwendungsabsicht, nicht bewilligt haben. In der Regel hätten die Kreditnehmer Geld um Zwecke des Betriebs eines Unternehmens aufgenommen. Für olc, Anlagen aber kämen regelmäßig nur Erwerbungen auf Grund es Großhandels⸗ oder des Dollarindexes in Betracht. Wenn aber der Schuldner aus dem Kredit Nutzungen nicht hätte ziehen können, die auf der Basis des Lebenshaltungsindexes beruhen, und dies auch der Gläu⸗ biger nicht von ihm hätte erwarten dürfen, so erscheine es nicht ver⸗ tretbar und unwirtschaftlich, gewissermaßen rückwärts die Möglichkeit des Mehrverzehrs nach dem Lebenshaltungsinder gegen ihn zu ver⸗ werten; die Möglichkeit einer Kapitalanlage gemäß dem Lebens⸗ haltungsindex aber schalte aus gleichen Gründen aus, wie sie eben für den Gläubiger dargelegt ist. Damit war die Aussprache über § 2 des Aufwertungsgesetzes geschlossen und der Ausschuß vertagte sich, ohne Beschlüsse zu fassen, auf nächsten Dienstag.

„Der Hauptausschuß des Preußischen Landtags führte vorgestern die Vorberatung des Forsthaushaltes weiter. Oberlandforstmeister von dem Bussche bedauerte, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, daß in vielen Beständen infolge des Eulenfraßes der Einschlag drei⸗ bis viermal so groß sei als früher. Daher seien große Kahlflächen entstanden und die Aufforstung sei durch Sturmschäden sehr erschwert. Mit dem früher von ““ übernommenen Sägewerk habe die preußische Staatsverwaltung keine guten Erfahrungen gemacht. Sie lehne es daher ab, außer dem in Krimnitz befindlichen neue ein⸗ zurichten. Von den früheren Truppenübungsplätzen, die ursprünglich der Forstverwaltung gehörten, seien bisher nur drei vom Reiche zurückgegeben worden. Die E habe von 1919 bis 1924 11 507 Hektar guten Waldboden für Siedlungszwecke abgegeben. Leider liege ein Teil dieser Flächen heute noch brach. 1923 seien 567 Hektar und 1924 1774 Hektar melioriert worden. Abg. Brandenburg (Soz.) bedauerte, daß die Löhne der preußischen Forstarbeiter in ganz Deutschland die niedrigsten seien. Ferner sei zu tadeln, daß die Oberförster noch immer gewerkschaftsfeindlich wären. Abg. Dermietzel (D. Nat.) setzte sich für das Dienst⸗ land der Forstbeamten ein, die 5 Abgelegenheit ihres Wohnortes gegenüber anderen Beamten zurückgesetzt sind. Abg. von Treskow (D. Nat.) forderte die Zehnstundenarbeit in der Kulturzeit als Aus⸗ gleich für die nur 6 bis 7 Stunden betragende Arbeitszeit im Winter. Die Unkosten müßten mindestens um 25 Prozent herabgedrückt werden. Es müsse mehr Rundholz, aber weniger Schnittholz eingeführt werden, damit die Arbeiter Beschäftigung hätten. Abg. Graf zu Stolberg (D. Pp.) forderte aufs neue Nachprüfung des Ver⸗ trages mit dem Forstassessor Busold. Abg. Schmelzer (Zentr.) verlangte, daß die Gerbholzerzeugung durch genügenden Zoll geschützt werde und daß der Korbweidenindustrie seitens der Forstverwaltung die nötige Beachtung geschenkt werde. Abg. Ebersbach (D. Nat.) wandte sich gegen die Absicht, eine Menge von Kommissionen ein⸗ zusetzen. Die Einrichtung einer Unterstützungskammer für Arbeiter lasse sich nicht auf die Waldarbeiter beschränken. Darum sei es rich⸗ tiger, sie als allgemeine preußische Zusatzversicherung für alle Staats⸗ arbeiter aufzuziehen. Abg. Möricke (Komm.) erklärte, daß die Förster noch zuviel Land hätten. Abg. Wachhorst de Wente (Dem.) regte die Zusammenlegung von Oberförstereien erneut an, um Ersparnisse zu erzielen, und verlangte Förderung der Siedlung. Ferner empfahl er den Antrag, das Staatsministerium zu ersuchen, ämtlichen Oberförstereien und Förstereien die Reichsflaagge zu liefern. In der Abstimmung wurden die Anträge, die Beamtenfragen be⸗ treffend, in der Fassung des Unterausschusses angenommen. Danach wird gefordert vor allem grundsätzliche Anwendung der Sechstelung bei der Einstellung der Betriebs⸗ und Verwaltungsbeamten, außerdem höhere Einstellung der Forstkassenrendanten und der Forstverwalter, ferner wohlwollende Berücksichtigung der Söhne von Forstbeamten, wenn sie die mittlere oder höhere Forstlaufbahn einschlagen, sowie die bessere Weiterbildung der Förster und Oberförster. Eine Reihe weiterer Anträge, die ebenfalls angenommen wurden, fordern unter anderm, daß bei den Bezirksregierungen selbständige Forstabteilungen unter den Oberforstmeistern als Dirigenten mit kollegialer Verfassung eingerichtet werden. Ferner wird das Staatsministerium ersucht, so⸗ bald wie möglich das zweite Lehrjahr auf den Forstschulen einzuführen. Die Waldarbeitslehre soll als besonderes Fach auf den Hochschulen und Forstschulen eingeführt und der Frage des Taylorsystems größte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Es soll Sorge getragen werden, daß in Zukunft bei der Vorbereitung aller den Wald betreffenden und

mitberührenden Reichs⸗ und preußischen Landesgesetze stets die Ver⸗

8 Bankffoten

bände der Waldbesitzer und der Staats⸗ und Privatforstbeamten ge⸗ hört werden. Das Staatsministerium wird ferner ersucht, zur Er⸗ haltung der deutschen Gerbstofferzeugung bei der Reichsregierung für entsprechenden Zollschutz einzutreten und zum Schutze der deutschen Sägewerkindustrie für erhöhten Zollschutz gegen die Einfuhr aus⸗ ländischen Schnittholzes vorstellig zu werden. Der Landwirtschafts⸗ minister soll veranlaßt werden, angesichts der ungeheuren Wohnungs⸗ not und der wirtschaftlich schlechten Lage der landwirtschaftlichen Klein⸗ und Zwergbetriebe zwecks Erhaltung der Bevölkerung auf dem Lande dieser bei der Hergabe von Baugrundstücken und von Siedlungs⸗ land weit mehr als bisher entgegenzukommen. Annahme fand auch ein b. s ickhöffel (D. Nat.), in der Forstwirtschaft, soweit angängig. Rücksicht auf die Förderung der Bienenweide zu nehmen, insbesondere bei Bepflanzung von Feuerschutzstreifen in staatlichen Wäldern Bienennährpflanzen, wie Weiden, Akazien, Linden usw., zu bevorzugen. Der demokratische Antrag, der das Staatsministerium ersucht, sämtlichen Oberförstereien und Förstereien die Reichsflagge zu liefern, wurde gegen die Stimmen der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei gleichfalls angenommen. Damit war der Forsthaushalt erledigt und der Ausschuß vertagte sich.

Handel und Gewerbe. 8 3 Berlin, den 25. Mai 1925. Telegraphische Auszahlung.

25. Mai 23. Mai Geld Brief Geld Briet

111““ 9 Buenos Aires

(Papierpeso).. Japan . Konstantinopel.. EAAX““ New NVork Rio de Janeiro... Amsterd.⸗Rotterdam Athen (in Mark für

100 Drachmen) .. Brüssel u. Antwerpen ““ Helsingfors.. Eö“ Jugoslawien.. 11 Lissabon und Oporto Oslo Parid. ... Pari⸗ uu“ Schweiz . S1“ Spanien.. 61,02 Stockholm und

Gothenburg.. 112,22 9Iö1“ 59,055 5,896

,708 1,7503 * 2295

20,384 4,195 0,431

168,63

7,34 20,97 80,86 10,575 16,915

6,97 78,85 20,275 70,52 21,47 12,43 81,15

3,035

1,712 111 2,305 20,436 4,205 0,433 169,05

7,36 21,03 81,06 10,615 16,955

6,99 79,05 20,325 70,70 21,53 12,47 81,35

3,045 61,18

112,50 59,195 5,916

1,698 1,758 2,295 20,386

.,702 1,762 2,305 20,438 4,205

169,11

7,36 21,01 81,07 10,618 16,945

6,88 79,10 20,475 70,72 21,485 12,47 81,325

3,045 61,23

112,49 59,195 5,917

. 2 2

112,21 59,055 5,897

Budapest

ische Geldsorten

25. Mai Geld Brief 20,54 20,64

4,22 4,24 4,178 4,198 4,17 4,19 1,685 1,705 0,427 0,447 20,354 20,454 20,35 20,45 20,92 21,02 2,99 3,01 78,60 80,66 81,06 10,54 10,60 21,45 21,55 168,28 169,12 16,93 1701 6,92 6,96 70,37 70,73

be1“ Auslän

und Banknoten.

23. Mai Geld Briet

Sovereigns. 20 Fr.⸗Stücke.. Gold⸗Dollars ... Amerik. 1000-5 Doll. 111; Argentinische.. Brasilianische.... Englische große...

8 1 & u. dar. Belgische. 5 Bulgarische E““ Danziger (Gulden).

innische . . ranzösische ... olländische 3 Italienische über 10Lire Jugoslawische. Norwegische . . Rumänische 1000 Lei

unter 500 Lei Schwedische... Schweizer. 8 Spanische.. Tschecho⸗slow. 100 Kr.

u. darüber

unter 100 Kr. Oesterr. 10 500 000 Kr. 59,065 59,365 Umnriiche. . .. 5,875 5,895 5,875 5,895

Die Notiz „Telegraphische Auszahlung“ sowie „Ausländische Banknoten“ versteht sich bei Pfund, Dollar, Peso, Yen, Milreis für je 1 Einheit, bei Oesterr. Banknoten für 100 Schilling, bei Ungar. Kronen für 100 000 Einheiten, bei allen übrigen Auslandswerten für je 100 Einheiten. 1“

4,22 4,199 4,192 1,70

20,46 20,455 20,97 3,01 79,13 81,08 10,597 21,48 169,14 16,97 6,86 70,73

4,20 4,179 4,172 1,68

20,36 20,355 20,87 2,99 78,73 80,68 10,537 21,38 168,30 16,89 5 6,82 70,37 112,49 81,48 61,21

12,51 12,56

111,93 81,08 60,91

12,45 12,50 59,065 59,365

112,51 81,50 61,20

12,51 12,57

111,95 81,10 60,90

12,45

12,51

In der vergangenen Woche hat nach einem durch „W. T. B verbreiteten Bericht der „Deutschen Bergwerkszeitung“ das Geschäft auf dem Eisenmarkt eher noch etwas nachgelassen. Der Auf⸗ tragseingang war verhältnismäßig gering. Hier und da sollen einige Werke bereits dazu übergegangen sein, E1““ zu machen. Im großen und ganzen haben sich die Preise aber etwa auf ihrem bisherigen Stand gehalten. Auf Grund der hereingenommenen Auf⸗ träge reicht die Beschäftigung noch auf längere Zeit. Da die Liefer⸗ termine noch immer derhältnismäßig ausgedehnt sind und die Kund- schaft auf Abwicklung der abgeschlossenen Mengen drängt, kommt den Werken die eingetretene Geschäftsstille meist nicht ungelegen. Man gewinnt auf diese Weise Zeit zur Aufarbeitung der Ruͤckstände. Die Preise stellen sich im Augenblick wie folgt: Blöcke 112,50 ℳ, Knüppel 120 ℳ, Platinen 125 ℳ, Stabeisen 135 ℳ, Formeisen 132 ℳ, Bandeisen 158 160 ℳ, Universaleisen 150 ℳ, Grob⸗ bleche 145 ℳ, Mittelbleche 165 ℳ, Feinbleche über 1 mm 190 ℳ, Feinbleche unter 1 mm 205 ℳ, Walzdraht 140 ℳ, gezogener Draht, blank, 17,50 ℳ, verzinkt 21,50 ℳ. Die Preise für Stabeisen und Formeisen verstehen sich Basis Oberhausen, für Süddeutschland Besis Gießen, gezogener Draht Basis Hamm. In Feinblechen ist eine Abschwächung unverkennbar, die daraus hervorgeht, daß in vielen Fällen bereits unter den oben genannten Preisen verkauft worden ist. Die Konkurrenz der Saarwerke ist nach wie vor stark fühlbar. Diese bieten Stabeisen zu 125 einschließlich Zoll franko Grenze an.

““

Was die weitere Entwicklung am Eisenmarkt anlangt, so ist man

auf längere Sicht weiter zuversichtlich gestimmt. Man erwartet für den Herbst wieder ein lebhaftes Geschäft, zumal auch am Exportmarkt die Neigung, Aufträge unter allen Umständen hereinzunehmen, heute

schon erheblich nachgelassen hat.

Der Verbraucherpreis für guten gerösteten Kaffee wurde laut Meldung des „W. T. B.“ vom Verein der Kaffee⸗ großröster und ⸗händler, Sitz e baag. am 23. d. M. mit 3,10 bis 4,70 für ein Pfund je nach Herkunft notiert.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 23. Mai 1925: Ruhrrevier: Gestellt 21 741 Wagen. Oberschlesisches Revier: Gestellt —X,— Am 24. Mai 1925: Ruhrrevier: Gestellt 3385. Oberschlesisches Revier: Gestellt —,—.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung deutsche Elektrolptkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun „W. T. B.“ am 23. Mai auf 128,75 (am 22. Mai 29,25 ℳ) für 100 kg.

Berlin, 23. Mai. (W. T. B.) Preisnotierungen Er E (Durchschnittseinkaufspreise es Lebensmitteleinzelbhandels für je 50 kg frei Haus rlin.) In Reichsmark: .eneranzen, lose 19,00 bis 24,00 ℳ, erstengrütze, lose 19,00 bis 20,50 ℳ, Haferflocken, lose 20,50 bis 1,50 ℳ, fergrütze, lose 22,00 bis 22,50 ℳ, Roggenmehl 0/1 17,50 bis 18,75 Weizengri 22,25 bis 23,50 ℳ, Hartgrieß 24,25 bis 26,00 ℳ, 70 % Weizenmehl 19,00 bis 20,50 ℳ, Weizenauszug⸗ mehl 21,25 bis 28,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria 16,25 bis 18,50 ℳ, Speiseerbsen, kleine 14,50 bis 15,00 ℳ, Bohnen, weiße, Perl 15,00 his 19,00 ℳ, Langbohnen, handverlesen 25,00 bis 28,00 ℳ, Linsen, Fleine 20,00 bis 24,50 ℳ, Linsen, mittel 27,00 bis 40,00 ℳ, Linsen, roße 41,00 bis 44,50 ℳ, Kartoffelmehl 21,00 bis 23,00 ℳ, hatarent Hartgrießware 46,00 bis 57,00 ℳ, Mehlnudeln 26,50 is 30,00 ℳ, Ciernudeln 44,00 bis 71,00 ℳ, Bruchreis 14,75 bis 16,00 ℳ, Rangoon Reis 17,75 bis 19,00 ℳ, glasierter Tafel⸗ reis 24,25 bis 28,00 ℳ, Tafelreis, Java 32,00 bis 42,00 ℳ, Ringäpfel, amerikan. 72,00 bis 95,00 ℳ, getr. Pflaumen 90/100 —,— bis —,— ℳ, entsteinte eo 90/100 77,00 bis 78,00 ℳ, al. Pflaumen 40/50 54,00 bis 55,00 ℳ, Rosinen Caraburnu Kisten 5,00 bis 78,00 ℳ, Sultaninen Caraburnu 76,00 bis 94,00 orinthen choice 55,00 bis 68,00 ℳ, Mandeln, süße Bari 195,00 is 203,00 ℳ, Mandeln, bittere Bari 193,00 bis 200,00 ℳ, Zimt Kassia) 100,00 bis 105,00 ℳ, Kümmel, holl. 40,00 bis 43,00 ℳ, chwarzer Pfeffer Singapore 95,00 bis 100,00 ℳ, weißer Pfeffer Singapore 145,00 bis 160,00 ℳ, Rohkaffee Brasil 200,00 bis 236,00 ℳ, Rohkaffer Zentralamerika 230,00 bis 305,00 ℳ, Röstkaffee Brasil 250,00 bis 300,00 ℳ, Roöstkaffee Zentral⸗ amerika 315,00 bis 390,00 ℳ, Röstgetreide, lose 19,50 bis 22,00 ℳ, Kakao, fettarm 50,00 bis 90,00 ℳ, Kakao, 86: entölt 95,00 bis 120,00 ℳ, Tee, Souchon, gepackt 380,00 b 405,00 ℳ, Tee, indisch, gepackt 413,00 bis 475,00 ℳ, Inlandszucker Melis 31,00 bis 34,00 ℳ, Inlandszucker Raffinade 32,00 bis 36,00 ℳ, Feen Würfel 35,00 bis 39,50 ℳ, Kunsthonig 33,00 bis 34,00 ℳ, uckersirup, hell, in Eimern 31,00 bis 37,50 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 25,00 bis 28,00 ℳ, Marmelade, Erdbeer, Einfrucht 84,00 bis 94,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht 36,00 bis 40,00 ℳ, Pflaumen⸗ mus in Eimern 36,00 bis 52,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 3,20 bis

bis 66,00 ℳ, Sveisetalg Kübeln —,— bis ℳ, Margarine Handelsmarke I 66,00 ℳ. II. 60,00 bis 69,00 Margarine. Spezialmarke I 80,00 bis 84,00 II1 69,00 bis 71,00 ℳ. Molkereibutter lIa in Fässern 175,00 bis 181,00 bis Molkereibutter Ia in Packungen 185,00 bis 190,00 ℳ, Molkerei⸗ butter II a in Fässern 165,00 bis 173,00 ℳ, Molkereibutter II a in Packungen 170,00 bis 180,00 Auslandsbutter in Fässern 185,00 bis 188,00 ℳ, Auslandsbutter in Packungen —,— bis —. Corneed beef 12/6 lbs. per Kiste 38,00 dis 42,00 ℳ, ausl. Speck, 8/10 12/14 95,00 bis 101,00 ℳ, Quadratkäse 25,00 bis 2,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 110,00 bis 120,00 ℳ, echter Emmen⸗ thaler 165,00 bis 175,00 ℳ, echter Edamer 40 % 90,00 bis 93,00 ℳ, do. 20 % 65,00 bis 68,00 ℳ, ausl. ungez. Kondens⸗ müch his 20,00 bis 22,50 ℳ, ausl. gez. Kondensmilch 24,00 bis

Speisefette. Bericht von Gebr. Gaufe, Berlin, vom 23. Mai 1925. Butter: Die Zufuhren aus dem Inlande zeigen eine erhebliche Steigerung, denen jedoch auch eine gesteigerte Nachfrage gegenüberstand, so daß die Anköünfte größtenteils unter⸗ gebracht werden konnten. Die Qualitäten sind sehr unterschiedlich, zum Teil schon reine Grasbutter, der größte Teil jedoch Blendlings⸗ ware. Kopenhagen ermäßigte seine Notierung um 11 Oere auf 4,22 Kr. für das Kilogramm. Holland fordert 2,— bis 2,02 hfl. für das Kilogramm. Die Notierung am Platze blieb unverändert. Die heutige amtliche Preisfestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel, Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten, war am 23. Mai 1925: lIa Qualität 1,60 ℳ, IIa Qualität 1,42 ℳ, ab⸗ fallende 1,22 ℳ. Margarine: Geringe Nachfrage. Schmalz: In der zweiten Hälfte der Berichtswoche hat si die Tendenz der amerikanischen Fettwarenmärkte infolge der Steige⸗ rung der Schweinepreise wieder befestigt, und die Preise zogen aber⸗ mals an, so daß der bei Anfang der Woche eingetretene Preisrückgang wieder ausgeglichen ist. Die Nachfrage war mäßig. Speck: Umsatzlos bei unveränderten Preisen.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

Devisen. 8 1u.“ Danzig, 23. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Amerikanische —,— G., —,— B., Polnische 100⸗Zloty⸗Lok.⸗Noten 99,87 G., 100,13 B., Berlin 100 Reichsmark 123,495 G., 123,805 B., 100 Rentenmark —,— G., —,— B., Warschau 100 Zloty —,— G., —,— B. Schecks: London 25,19 G. —,— B. Auszahlungen: Berlin 100 Reichs⸗ mark 123,356 G., 123,664 B., London —,— G., —,— B., Paris 26,56 G., 26,64 B., Schweiz 100,18 G., 100,44 B., Warschau telegraphische Auszahlung 99,51 G., 99,77 B., New York tele⸗

Zürich, 23. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5,17, London 25,13 ½, Paris 26,40, Brüssel 25,80 Mailand 20,82 ½⅛, Madrid 75,20, Holland 207,90, Stockholm 138,40, Oslo 87,10, Kopenhagen 97,30, Prag 15,32 ½, Berlin 1,23 ½, Wien 72,80 *), Buda-⸗ pest 0,00,72,75, Belgrad 8,44. Sofia 3,74, Bukarest 2,42 ½, Warscha 99,30, Helsingfors 13,05, Konstantinopel 2.82 Athen 8.82 ½, Buen Aires 209,00, Italien —,—. *%) für 100 Schillinge.

Kopenhagen, 23. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse.

25,84. New York 5,32 ¾, Berlin 126,70, Paris 27,50, Antwerpe 26,80, Zürich 103,00 Rom 21,65, Amsterdam 214,25 Stockholm 142,35, Oslo 89,70. Helsingfors 13,43, Prag 15,80.

Stockholm, 23. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse. Londo 18,17, Berlin 89,05, Paris 19,20, Brüssel 18,75, Schweiz. Plätze 72,35, Amsterdam 150,35, Kopenhagen 70,40, Oslo 63,00, Wafhington 3,74, Helsingfors 9,45, Prag 11,15.

Oslo, 23. Mai. (W. T. B.) Devisenkurse.

amburg 142,00, 8 30,50, New York 5,95, Amsterdam 239,75, ürich 115,50, Helsingfors 15,05, Antwerpen 29,75, Stockholm 159,50, openhagen 112,25. Prag 17,75.

London, 23. Mai. (W. T. B.)

auf Lieferung 31,25.

Silber 31,25, Silber

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 23. Mai. (W. T. B.) (In Billionen.) Oesterreichische Kreditanstalt 7,6, Adlerwerke 2,95, Aschaffenburger Zellstoff 91,1, Badische Anilinfabrit 133,0, Lothringer Zemen —,—, Chemische Grienheim 122 ⅞, D. Gold⸗ u. Silber⸗Scheideanst. 112,0, Frankfurter Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 52 ⅜, Hilpert Maschinen 50,0, Höchster Farbwerke 123,5, Phil. Holzmann 70,0, s⸗Industrie 6,95, Wayß u. Freytag 80,25, Zuckerfabrik

ad. Wagbäusel 68,0 Goldprozent. 8

Hamburg, 23. Mai. (W. T. B.) (Schlußkurse.) (In Billionen.) Brasilbank —,—, Commerz⸗ u. Privatbank 102,0, Vereinsbank 90 25, Läübeck⸗Büchen 142,0, Schantungbahn —,—, Deutsch⸗Austral. 72,5, Hamburg⸗Amerika⸗Packetf. 65,0, Hamburg⸗ Südamerika 91,5 B., Nordd. Lloyd 69,5, Verein. Elbschiffahrt 57,0*), Calmon Asfbest 54,0, Harburg⸗Wiener Gummi 2,2 Ottensen Eisen 45 B., Alsen Zement 129,0, Anglo Guano 110,0, Merc Guano 105,0*), Dynamit Nobel —,—, Holstenbrauerei 135,5 B, Neu Guinea 265,0, Otavi Minen 26,0. Freiverkehr. Kaoko —,— Sloman Salpeter —,—. *%) Goldprozent.

Amsterdam, 23. Mai. (W. T. B.) 6 % Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 104 ⅞, 4 ½ % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1917 zu 1000 fl. 95,75, 3 % Niederländische Staats⸗ anleihe von 1896/1905 71,0, 7 % Niederl.⸗Ind.⸗Staatsanleihe zu 1000 fl. 102 ⅞, 7 % Deutsche Reichsanleihe 98 ⅜, Deutsche Reichsbank⸗ Anteile 67,06. Nederl. Handel Maatschappij⸗Akt. —,—, Jürgens Margarine 96,25. Philips Glueilampen 415,00, Geconsol. Holl.

8

3,50 ℳ, Steinsalz in Packungen 4,00 bis 4,20 ℳ, Siedefalz in 20 bis 4,60 ℳ, Siedesalz in Packungen 5,40 bis 6,00 ℳ,

Säcken

4 Bratenschmalz in Tierces 85,00 bis 87,00 ℳ, Kübeln 86,50 bis 87,75 ℳ, Purelard in Tierces 86,00 bis 89,00 ℳ,

Purelard in Kisten 87,00 bis 89,00 ℳ,

Bratenschmalz in New York 4,

Speisetalg, gepackt 65,00

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften.

Belgien 97,35,

graphische Auszahlung 5,18,10 G., 5,19,40 B. London, 23. M.

ai. (W. T. B.) Devisenkurse. 86, Deutschland 20,42 Reichsmark für 1

—— ——-—ÿ—ͦ—᷑—ꝛ—/⸗Uõ0Oꝑ—C——˖—⏑——-—

Gffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeil

1,— Reichsmark freibleibend.

“.“

82e

—,—

Befriftete Anzeigen müssen drei Tage

—I

Spanien 33,39, Holland 12,09 ½. Italien 120,50, Schweiz 25,13, Wien 34,50 Schillinge.

ubber 217 ⅞, Holland⸗A vart⸗Unie 147,00, Cultuur vereeniging Amsterdam 526 Maatschappij 410,00.

aris 95,15, fd. Sterl.,

7. Niederlassun 8. Unfall⸗ und 9. Bankauswei 10. Verschiedene

154,00. Koninkl. Nederl. Petroleum 387,25, 2

merika⸗Dampfsch. 72,00, Nederl. Scheep⸗ Mpij. der Vorstenlanden 168,25, Handels⸗ 00, Deli Maatschappij 393,00 Senemba

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften.

g ꝛc. von Rechtsanwälten. Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. se.

Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

——

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.

[23901] Zwangsversteigernng.

Im Wege Her Bwengsvossirckun soll am 20. Juli 1923, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Fried⸗ richstraße 13/14, drittes Stockwerk, Zim⸗ mer Nr. 113— 115, versteigert werden das in Berlin, Holzmarktstraße 13 belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 99. Blatt Nr. 4838 (eingetragener Eigentümer am 5. Mai 1925, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerkes: Bank⸗ direktor Alexander Moses Groß zu Wien) eingetragene Grundstück: Vorderwohnhaus mit rechtem und linkem Rück⸗ und Seiten⸗ flügel. Doppelquerwohngebäude, erstem unterkellerten Hof und zweiten Hof, Ge⸗ markung Berlin, Kartenblatt 43, Parzelle 1782/178, 11 a 69 qm groß, Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 15 417, Nutzungswert 23 490 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 1942. 87. K. 15. 25.

Berlin, den 16. Mai 1925. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.

[24345]

Verloren: Nom. 5000 Höchster

Farbwerk⸗Aktien Nr. 646989/93 à 1000.

Köln, den 18. Mai 1922525‚. Der Polizeipräsident

[243441 Bekanntmachung Abhanden gekommen sind: Aktien der Terrain⸗Gesellschaft Herzogpark, München, Nr. 359, 2946, 2736, 2468, 1284 zu je 1000. München, den 20. Mai 1925. Polizeidirektion.

[23444]

Annegret Ingeborg Benbix, geb. 11. 2. 1921, vertreten durch Jugendamt, Amts⸗ vormundschaft, Bremen, Bahnhofstr. 12, klagt gegen Handlungsgehilfen Franz Johann Wiegmann, unbekannten Auf⸗ enthalts, mit dem Antrage, Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu verurteilen, der Klägerin von Klag⸗ zustellung bis zur Vollendung ihres sech⸗ zehnten Lebensjahres an Stelle der bis⸗ herigen Rente jährlich 360 RM, viertel⸗ jährlich im voraus zahlbar, zu zahlen. Beklagter wird zur muündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ ericht zu Bremen, Gerichtshaus, Zimmer hir. 79, auf den 10. Juli 1925, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, geladen. Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Bremen, 20. Mai 1925.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[23903] 1 Aaf Antrag der Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale Leipzig, wird n

Obergerichts des Kantons Zürich vom

Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung der Aktie Nr. 53 810 über 5000 der Schubvert & Salzer Maschinen⸗Fabrik A.⸗G. in Chemnitz dieser verboten, an den Inhaber des Papiers eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zins⸗, Renten⸗ oder Gewinnanteilscheine oder einen Erneue⸗ rungsschein auszugeben. Die Einlösung der bereits ausgegebenen Zins⸗, Renten⸗ oder Gewinnanteilscheine wird von dem Verbot nicht betroffen. Chemnitz, den 13. Mai 1925. Amtsgericht Abt. A 14.

[23904]

Die Darmstädter und Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale Leipzig, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 53 810 der Schubert & Salzer Ma⸗ schinenfabrik A⸗G. in Chemnitz über 5000 ℳ, die bei der Antragstellerin in Verlust geraten ist und deren Fehlen in ihrem Tresor sie im Oktober 1923 be⸗ merkt hat, beantragt. Der Inhaber der Aktie wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Januar 1926, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Hohe Straße 19, Zimmer 154, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Aktie vorzulegen, widrigenfalls ihre Kraftloserklärung erfolgen wirrd.s

Chemnitz, den 13. Mai 1925.

Amtsgericht Abt. A. 14

Paß verloren! Signatur Hermann Rosenberg, eb. 29. 12. 98 in Bakorze, Kl. Polen. inder erhält Belohnung. Abzugeben bei der Red. d. Bl.

1egan 8 Durch Beschluß der II. Kammer des

[21892]

28. April 1925 wurde der vermißte Scheck Nr. 33 595 für 725,64 Schweiz Franken, ausgestellt am 7. November 1923 von der Oesterreichischen Nationalbank in Wien auf die Schweizerische Volksbank in Zürich, lautend an die Order des L. Polscher in Cottbus, mit Indossamenten an W. Wald⸗ schmidt, Kaufmann, Cottbus, und an die Firma Tarnowski und Blumberg, Berlin, nach erfolglosem Aufrufe als kraftlos erklärt.

Zürich, den 15. Mai 1925.

Im Namen des Bezirksgerichts. 5. Abteilung. Der Gerichtsschreiber: K. Huber.

[23433] Oeffentliche Zustellung.

Es klagt die Kaufmannsfrau Käding, geb. Pachulski, in Elbing, Eduard⸗Stach⸗ Straße 19, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Seber in Elbing, gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Gerhard Käding, zuletzt in „e. jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, 6 R 70,25, wegen Ehescheidung auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des

kammer, in Elbing auf den 7. Juli 1925, Vorm. 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prg, vertreten zu lassen. Elbing, den 15. Mai 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[23436] Oeffentliche Zustellung. Die CEhefrau Lilli Luise Scherer, geb. Harder, in Kiel⸗Wik, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Schlüter in Kiel, klagt gegen den Kaufmann Edmund Scherer, früher in Kiel, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag, die Ehe zu scheiden und den Beklagten für allein schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor den Einzel⸗ richter der 5. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Kiel auf den 13. Juli 1925, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Kiel, den 19. Mai 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[23437] Oeffentliche Zustellung.

1. Die Ehefrau Henriette Langmaak, Pbr Müller, geschiedene Staack in iel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Feddersen in Kiel. 2. die EChefrau Her⸗ mine Cäcilie Geibel, geb. Franke, in Bremen, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Pries in Kiel, 3. die Ehefrau Käthe Marianne Schliehe, geb. Rieseler, in Kiel, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Mylord in Kiel, klagen gegen 1. den Bohrer Hermann Wilhelm Christian Langmaak, früher in Kiel, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, 2. den Elektromonteur Ludwig Karl Geibel, früher in Kiel, jetzt unbekannten Aufenthalts, 3. den Schlosser Stephan B“ Wilhelm Schliehe, früher in Kiel, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, zu 1 und 2 je auf Grund des § 1567 Ziffer 2 B. G.⸗B., zu 3 auf Grund der §§ 1565, 1568 B. G.⸗B. je mit dem Antrage: die Ehe der Parteien u scheiden und den Beklagten für den ebsaen Teil zu erklären. Die Kläge⸗ rinnen laden die 8 zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Landgerichts in Kiel auf den 9. Juli 1925, Vor⸗ mittags 10 Uhr, je mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt 9 bestellen.

Kiel, den 19. Mai 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[23438] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Helene Anna Elise Güstrau, geborene Goretzki, in Wittorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Dr. Scholtz in Kiel⸗ gegen den Klempner Hans Diedrich Güstrau, früher in Wittorf, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ladet Klägerin den Beklagten zur münd⸗

den Einzelrichter der 5. Zivilkammer des Landgerichts in Kiel auf den 13. Juli 1925, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Kiel, den 20. Mai 1925.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[23442] Oeffentliche Zustellung.

Der Former Hermann Meyer in Har⸗ burg a. E., Niemannstraße 30 II, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Claus Nagel in Stade, klagt gegen seine Ehefrau Dora Meyer, geb. Wecker, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 1568, 1565 B. G.⸗B., mit dem An⸗ trag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Stade, Zimmer II 12, auf den 9. Juli 1925, Vormittags 10 ¼ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Stade, den 19. Mai 1925.

Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[23445] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Karl Heinz Fapyner in Dresden, vertreten durch den Amts⸗ vormund, Rat zu Dresden. Jugendamt, Prozeßbevollmächtigter: Oberverwaltungs⸗ inspektor Weiß, ebenda, klagt gegen den Kaufmann Ore Voßt, zuletzt in Dresden, Heubnerstraße 3, I. jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Vater des am 16. Dezember 1924 von der ledigen Clementine Thekla Höppner geborenen Klägers gelte, da er der Mutter des Klägers innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe und daher verpflichtet sei, dem Kläger bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrag, zu erkennen: Der Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, dem Kläger vom 16. Dezember 1924 ab bis einschl. 15. De⸗ zember 1940 zum Unterhalt eine Jahres⸗ rente von 480 RM, die rückständige sofort, die künftige in vierteljährlichen, am 16. Dezember, 16. März. 16. Juni und 16. September jeden Jahres fälligen Vorauszahlungen zu gewähren. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Dresden, Lothringer Straße 1 I,Zimmer 69, auf den 16. Juli 1925, Vormittags 9 ¼ Uhr, geladen.

Dresden, den 18. Mai 1925.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[23453) Oeffentliche Zustellung. Wilhelmine Katharine Raisch, geb 14. Mai 1921 in Waldenbuch, unehel. Kind der Marie Dorothea Raisch, Tochter des Johs. Raisch, Bauern in Waldenbuch, vertreten durch das Jugendamt Stuttgart Amt, Prozeßvertreter Referendar Fuchs

Julius Bauer von Waldenbuch, zurzeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, mit dem Antrag, durch vorläufig voll⸗ streckbares Urteil für Recht zu erkennen: Der Beklagte habe an die Klägerin als Unterhalt zu zahlen für die Zeit vom 1. März 1922 bis zum Tage der Klage⸗ erhebung (8. Mai 1925) die Summe von 400 RM und vom 8. Mai 1925 ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der Klägerin eine monatliche Geldrente von 20 RM, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden in Viertel⸗ jahrsraten, jeweils im voraus an den Vormund (Jugendamt Stuttgart Amt in Feuerbach) zu zablen. Zur mündliche Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Stuttgart I, Archivstr. 15, I. Stock, Saal 207, auf Donnerstag, den 2. Juli 1925, Vormittags 11 Uhr, geladen. . Den 19. Mai 1925. Amtsgericht Stuttgart I.

[22761] Oeffentliche Zustellung. Die Firma C. Lange, Pelzhandlung hier, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwal Mädge hier, klagt gegen den Gutsbesitzer Georg Rauch, früher in Hedeper in Braunschweig, unter der Behauptung, daß dieser ihr aus einem Pelziackenkaufe 165. RM schulde, mit dem Antrage, auf vor⸗ läufig vollstreckbare Verurteilung zur Zah⸗ lung von 1650 RM nebst 10 % Zinsen vom 15. Januar 1925. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Braunschweig auf den 10. Juli 1925, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Braunschweig, den 18. Mai 1925. 8 Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[22764] 1 Der Kaufmann Arnold Walraven in Dresden, Rosenstr. 48 1, und die minder⸗ jäbrige Schülerin Friederike Walravpen in Aachen, Kaiserallee 102, letztere gesetzlich vertreten durch den Kaufmann Paul Kübm in Dresden, Trompeterstraße 4 d I, Proe bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. * in Dresden, Wilsdruffer Straße 9 II, klagen gegen den Kaufmann Arnoldus Hubertus Walraven, früher zu Dresden, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, dieser berühme sich des Eigentums an den in der Klaganlage ver⸗ zeichneten Gegenständen, die er in Voll⸗ macht der Kläger aus dem Vermögen der in G. m. alleiniger Gefellschafter er ge⸗ E für sgesamt 3342,50 RM erstanden habe, mit dem Antrage auf Feststellung, daß die Kläger Eigentümer dieser Gegen⸗ stände geworden sind. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 16. Zivil⸗

ach erfolgter] Rechtsstreits vor das Landaericht, I.

ivil⸗

lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor

beim Amtsgericht Stuttgart I, klagt gegen den am 9 Fuli 1899 geborenen Taglöhner

kammer des Landgerichts Dresden auf

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