Luckenwalde. 127112] Ueber das Vermögen des Stahldraht⸗ matnatzenfabrikanten Alexander Jähnig in Luckenwalde, Forststraße 5, wird heute, am 28. Mai 1925, Nachmittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter: Justizobersekretär a. D. Gath⸗ mann in Luckenwalde. Anmeldefrist bis zum 5. Juli 1925. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 23. Juni 1925, Vormittags 11 ½ Uhr. Prüfungstermin am 28. Juli 1925, Vormittags 11 ½ Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 16. Juni 1925. Amtsgericht Luckenwalde, den 28. Mai 1925.
M.-Gladbach. [27115] Ueber das Vermögen der Firma Josef Heinrichs & Co. G. m. b. H., Groß⸗ vertrieb von Industrie⸗ und Bürobedarfs⸗ artikeln zu M.⸗Gladbach, ist heute, am 6. Mai 1925, Vorm. 10 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist Kaufmann Anton Pulheim in M.⸗Glad⸗ bach, Schwogenstr. 6, Ablauf der An⸗ meldefrist für Konkursforderungen beim hiesigen Amtsgericht am 3. Juni 1925. Erste Gläubigerversammlung am 27. Mai 1925, Vorm. 11 Uhr. Prüfungstermin am 17. Juni 1925, Vorm. 10 Uhr. 1 Arrest und Anzeigefrist am 20. Mai 925. Pr. Amtsgericht M.⸗Gladbach. ie in dem vorstehenden Beschluß an⸗ Termine werden wie folgt geändert: Konkursforderungen sind bis zum 24. Juni 1925 anzumelden, erste Gläubigerverfammlung am 10. Juni 1925, Vorm. 11 ½ Uhr, allgemeiner Prüfungs⸗ ermin am 22. Juli 1925, Vorm. 11 Uhr, und offener Arrest bis zum 15. Juni 1925. Pr. Amtsgericht M.⸗Gladbach, 27. 5. 1925.
Nürnberz. 27118] Das Amtsgericht Nürnberg hat über das Vermögen des Weiß⸗ und Wollwaren⸗ geschäftsinhabers Eduard Schmidt in Nürnberg, Pillenreuther Straße 47, am 28. Mai 1925, Vormittags 10 ¾ Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Karl Kublan, Kaufmann in Nürnberg, Jo⸗ hannisstraße 34. Offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis 22. Juni 1925. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 29. Juni 1925. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am 25. Juni 1925, Vormittags 9 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin am 9. Juli 1925, Vormittags 9 ½ ÜUhr, jedesmal im Zimmer Nr. 452/0 des Justizgebändes an der Fürther Straße zu Nürnberg. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. ostock, Mecklb. [27119] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Russow zu Rostock, Kolonial⸗ warengeschäft, am Bussebart 13, ist heute, am 26. Mai 1925, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Benthin zu Rostock. Anmeldefrist bis zum 30. Juni 1925. Erste Gläubigerversammlung am 22. Juni 1925, Vormittags 11 Uhr. All⸗ gemeiner Prüfungstermin am 15. Juli 1925, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest nit Aumeldefrist bis 30. Juni 1925. Rostock, den 26. Mai 1925. 8 Amtsgericht. St. Blasien. [27120] Das Bad. Amtsgericht hat heute, Nach⸗ mittags 5 Uhr, über das Vermögen der Firma Sägewerk Schluchsee, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Schluchsee, das Konkursverfahren eröffnet. Zum Kon⸗ kursverwalter ist Kaufmann Arthur Bau⸗ mann in Freiburg i. Br., Erbprinzen⸗ straße 11, ernannt. Anmeldefrist bis zum 20. Juni 1925. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am Dienstag, den 23. Juni 1925, Vormittags 10 Unr. Allgemeiner Prü⸗ fungstermin am Dienstag, den 30. Juni 1925, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Juni 1925. St. Blasien, den 26. Mai 1925. Der Gerichtsschreiber Bad. Amtsgerichts.
Schneeberg-Neustädtel. [27122]
Veber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Christoph Eduard Hohmann in Neustädtel, Karlsbader Str. 181 B, Allein⸗ inbaber der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Eduard Schäfer Söhne (Fabri⸗ kation von Nähmaschinenmöbeln und Holz⸗ waren aller Art), wird heute, am 27. Mai 1925, Nachmittags 4 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Kaufmann Albert Legat in Nieder⸗ schlema. Anmeldefrist bis zum 18. Juni 1925. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 26. Juni 1925, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Juni 1925. Infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche wird Vergleichs⸗ termin auf den 26. Juni 1925, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt.
Amtsgericht Schneeberg.
Schweinfurt. [27123]
Das Amtsgericht Schweinfurt hat über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Gerner, Inhaber der Firma „Lebens⸗ mittelgeschäft Merkur, Hermann Gerner“ in Schweinfurt, Manggasse 12, am 28. Mai 1925, Vormittags 12 Uhr, den Konkurs eröffnet. Zum Konkursverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Seufert in Schweinfurt ernannt. Offener Arrest ist erlassen und die Anzeigefrist in dieser Richtung bis zum 20. Juni 1925 einschließlich fest⸗ Fesetzt Die Frift zur Anmeldung der Konkursforderungen ist bis zum 27. Juni 1925 einschließlich bestimmt. Wahl⸗ termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗
2
schusses, dann über die in §§ 132, 134, 137 der K.⸗O. bezeichneten Fragen ist auf Montag, den 15. Juni 1925, Vormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaal Nr. 47, anbe⸗ raumt. Der allgemeine Prüfungstermin findet am Samstag, den 4. Juli 1925, Vormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaal Nr. 47, statt.
Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des obengenannten Schuldners wurde durch Beschluß des Amtsgerichts Schweinfurt vom 28. Mai 1925 gemäß § 66 Abs. III Ziff. 2 der V.⸗O. über die Geschäftsauf⸗ sicht vom 14. 12. 16/12. 6. 24 aufgehoben.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
[27124] 8 Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Pöltner und Hol⸗ schumacher in Seesen ist am 27. Mai 1925, Nachmittags 12,30 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet, da die Firma über⸗ schuldet ist und der alleinige Inhaber der Firma die Eröffnung beantragt hat. Der Bücherrevisor Walter Hänlein in Gittelde ist zum Konkursverwalter ernannt. Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 30. Junt 1925 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 17. Juni 1925, Vormittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen auf den 22. Juli 1925, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Alle Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Bes haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be⸗ friedigung in Anspruch nehmen, dem Kon⸗ kursverwalter bis zum 15. Juni 1925 Anzeige zu machen. 8 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Seesen.
Seesen. Ueber das
Selb. [26578] Das Amtsgericht Selb hat über das Vermögen des Holzhändlers Karl Summa in Selb am 27. Mai 1925, Vorm. 9,55 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter ist Rechtsanwalt Schmidt in Selb. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 13. Juni 1925. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausschusses und über die in den §§ 132, 134, 137 K.⸗O. bezeich⸗ neten Fragen am 22. Juni 1925, Vor⸗ mittags 8 ½ Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin am Freitag, 3. Juli 1925, Vorm. 8 ½ Uhr. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Selb.
Senftenberg., Lausitz [26579] Ueber das Vermögen der Handelsfrau Elsbeth Roscher, geb. Geißler, in Lauta⸗ werk, N. L., Siedlung Süd, Baracke 49, wird heute, am 23. Mai 1925, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist der Bücher⸗ revisor Martin Worrack in Senftenberg, N. L., Briesker Straße 24. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 27. Juni 1925 bei dem Gericht anzumelden. Erste Gläubigerversammlung am 20. Juni 1925, Vorm. 11 ½ Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 11. Juli 1925, Vorm. 11 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 30 II. Offener Arrest mit An⸗ meldefrist bis 20. Juni 1925. Senftenberg, N. L., den 23. Mai 1925. Amtsgericht. Tuttlingen. [26581] Konkurseröffnung über das Vermögen der Firma Karl Schwartz, chemische Pro⸗ dukte in Trossingen (Inhaber Karl Schwartz in Trossingen), am 25. Mai 1925, Nach⸗ mittags 6 Uhr. Konkursverwalter ist Bezirksnotar Keller in Trossingen bezw. dessen jeweiliger Stellvertreter. Offener Arrest mit Anmeldefrist bis 19. Juni 1925. Ablauf der Anmeldefrist: 19. Juni 1925. Wahltermin, Gläubigerversamm⸗ lung und allgemeiner Prüfungstermin am Freftag, den 26. Juni 1925, Vormittags Amtsgericht Tuttlingen.
UIm, Donau. [27125] Ueber das Vermögen der Firma Chr. Lang, Baumwollwaren und Trikotagen in Ulm, Büchsengasse 16, Inhaber Christian Lang, Kaufmann in Ehrenstein, ist am 26. Mai 1925, Nachmittags 4 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Kon⸗ kursverwalter: Rechtsanwalt Alfred Neu⸗ burger in Ulm, Heimstr. 25 part. An⸗ meldefrist der Konkursforderungen bis zum 18. Juni 1925. Wahl⸗ und Prüfungs⸗ termin am Dienstag, den 23. Juni 1925, Nachmittags 4 Uhr, bei Gericht. Offener Arrest und Anzeigepflicht beim Konkurs⸗ verwalter bis 10. Juni 1925. 8 Amtsgericht Ulm.
Würzburg. [26584] „Das Amtsgericht Würzburg hat am 27. Mai 1925, Vormittags 11 ½ Uhr, über das Vermögen der Fränkischen Kon⸗ servenfabrik, Aktiengesellschaft in Würz⸗ burg, das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Ham⸗ burger in Würzburg. Es ist offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis Samstag, den 20. Juni 1925. Die Konkursforde⸗ rungen sühn bis Samstag, den 20. Juni 1925 einschließlich, beim Konkursgericht an⸗
zumelden. Die erste Gläubigerversamm⸗
lung zur etwaigen Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses und Beschlußfassung nach §§ 132, 134 und 137 K.⸗O. findet am Mitt⸗ woch, den 17. Juni 1925, der allgemeine Prüfungstermin am Mittwoch, den 8. Juli 1925, beide Termine Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 70/I des Amts⸗ gerichts Würzburg statt.
Würzburg, den 27. Mai 1925.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Arnstadt. [27095] Das hiesige Amtsgericht hat über das Vermögen der im Handelsregister einge⸗ tragenen Firma Alexander Winckler, Lack⸗ und Farbenfabriken, Leimgroßhandlung in Arnstadt, alleiniger Inhaber der Kauf⸗ mann Paul Winckler daselbst, am 27. Mai 1925, Mittags 12 Uhr, den Konkurs er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Vereidigter Bücherrevisor Karl Eichinger daselbst. Offener Arrest, Anzeige, und Anmelde⸗ frist: 1. Juli 1925. Erste Gläubigerver⸗ sammlung: 17. Juni 1925, Vorm. 9 Uhr. Arnstadt, den 27. Mai 1925. Thür. Amtsgericht. Abt. VI.
Bad Salzuflen. [27096] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Schuhhaus Voshege in Bad Salzuflen wird eingestellt, da eine den Kosten des Konkursverfahrens ent⸗ sprechende Masse nicht vorhanden ist. Bad Salzuflen, den 27. Mai 1925. Lippisches Amtsgericht. I.
Donaueschingen. [27099] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhwarenhändlers Johann Keller in Geisingen wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und Vollzug der Schlußverteilung aufgehoben. Donaueschingen, den 25. Mai 1925. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Elbing. 27101] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Frau Kaufmann Lina Jacob, geb. Pikarski in Firma „Lina Jacob“ in Elbing, Wilhelmstraße 26
(Mebenstelle Marienburg, Westpr., Bechler⸗
gasse 12), wird zur Anhörung der Gläu⸗ biger über den Antrag des Konkursver⸗ walters, das Konkursverfahren mangels einer den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechenden Konkursmasse einzustellen, Termin zur Gläubigerversammlung be⸗ stimmt auf den 20. Juni 1925, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 114, des Amtsgerichts in Elbing.
Amtsgericht Elbing, den 26. Mai 1925.
Malle, Sanle. [27103] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Willi Zipprich in Halle a. S. ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtigenden Forderungen der Schluß⸗ termin auf den 29. Juni 1925, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht gierselb Poststraße 13, Zimmer 45, bestimmt. Halle a. S., den 28. Mai 1925.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. vrrbngnöööüöööq Hamburg. [26558] Die Firma Kontinentale Handels⸗Aktien⸗ gesellschaft „Hammonia“ über deren Ver⸗ mögen am 16. April 1925 der Konkurs eröffnet worden ist, hat bis zum 17. 3. 1925 die Firma Nordische Aktiengesell⸗ schaft für Handel und Schiffahrt, Hachfeld
& Fischer geführt. Das Amtsgericht Hamburg.
Jever., [27110] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Elektrikers Reinhard Ammen in Hooksiel ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver⸗ zeichnis der bei der Verteilung zu berück⸗ sichtigenden Forderungen und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht ver⸗ wertbaren Vermögensstücke sowie zur An⸗ hörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläu⸗ bigerausschusses der Schlußtermin auf den 24. Juni 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Abt. II, Zimmer 1, bestimmt. — N. 8/24. Amtsgericht Jever, 25. Mai 1925.
Meinerzhagen. [27114]
Beschluß in der Konkurssache der Firma Bauckhage zu Kierspe. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen, zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters sowie zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis ꝛc., wird gemäß § 162 K.⸗O. Schlußtermin auf den 17. Juni 1925, Vorm. 10 Uhr, bestimmt.
Meinerzhagen, den 27. Mai 1925.
Preuß. Amtsgericht.
Nenkölln. [27116] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Kempner & Stark in Neukölln, Bergstraße 1, wird Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 19. Juni 1925, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, Berliner Straße 65/69, Zimmer 70 II, anberaumt. Neukölln, den 25. Mai 1925. 8 Das Amtsgericht. Abt. 21
—
Nordhausen. [27117] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Firma Gebr. Barenholz, Nordhausen, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten
Forderungen Termin auf den 15. Juni
1925, Vormittags 9 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Nordhausen, Zimmer Nr. 55, anberaumt. Nordhausen, den 27. Mai 1925. Amtsgericht.
Schleiz. [27121]
Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhmachers Karl Scherf in Saalburg ist zur Verhandlung und Ab⸗ stimmung über einen Zwangsvergleichs⸗ vorschlag des Gemeinschuldners Termin auf Sonnabend, den 6. Juni 1925, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem Thür. Amts⸗ gericht hier anberaumt. Der Vergleichs⸗ vorschlag kann in der Geschäftsstelle ein⸗ gesehen werden.
Schleiz, den 27. Mai 1925.
Thür. Amtsgericht — Geschäftsstelle.
Breslau. [27074] Die Geschäftsaufsicht über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Michel in Breslau, Nitolaistraße 7, ist, nachdem der Beschluß des Amtsgerichts Breslau vom 7. Mai 1925 über die Bestätigung des Zwangsvergleichs rechtskräftig geworden ist, beendet. — 42. Nn. 32/25. 8 Breslau, den 25. Mai 1925 .
Breslanu. [27075]
Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns John Karl Schwarz in Breslau, Berliner Platz 2, ist, nachdem der den Zwangsvergleich be⸗ stätigende Beschluß vom 9. Mai 1925 rechtskräftig geworden ist, beendet. 42. Nn. 394/24.
Breslau, den 25. Mai 1925.
Amtsgericht.
Butzbach. [27076]
Die Geschäftsaufsicht uͤber die Firma Autogenwerk „Sirius’ G. m. b. H. in Butzbach wird aufgehoben, da die Schuldnerin bis zum Ablauf der Frist von einem Monat seit der Anordnung einen Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens nicht eingereicht hat.
Butzbach, den 8. Mai 1925.
Hess. Amtsgericht.
Chemniitz. [27077]
Die am 5. Januar 1925 über das Vermögen des Strumpffabrikanten Georg Willibald Arthur Hoffmann, all. Inh. d. Fa. C. Gustav Hoffmann & Co. in Chemnitz angeordnete Geschäftsaufsicht ist beendet, nachdem der Beschluß vom 4. Mai 1925, durch den der angenommene Zwangsvergleich bestätigt ist, rechtskräftig geworden ist.
Amtsgericht Chemnitz, Abt. A. 15, den 28. Mai 1925.
Dessau. [27078] Ueber das Vermögen der Firma Margarete Schön in Dessau, Inhaberin Frau Margarete Schön in Dessau, ist am 26. Mai 1925 die Geschäftsaufsicht an⸗ geordnet worden. Aufsichtsperson ist der Kaufmann Paul Vitense in Dessau, Bölckestraße 10. Gläubigerbeirat: 1. Herr Eugen Müller in Magdeburg, Pestalozzi⸗ straße 4, 2. Herr Otto Hörnig in Chemnitz, Reichenheimer Straße 6. Dessau, den 26. Mai 1925. Anhaltisches Amtsgericht. Esslingen. [27079] Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses ist am 28. Mai 1925, Vor⸗ mittags 11 Uhr 30 Min., über die Firma Marmorwerk Ißler Aktiengesellschaft in Plochingen angeordnet worden. Aufsichts⸗ person: Dir. Herm. Thalmessinger in Stuttgart, Kronenstr. 41. Amtsgericht Eßlingen.
Hamburg. [27080] Die Geschäftsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen des Kaufmanns Berthold Selig, Breitenfelder Straße 6, alleinigen Inhabers der Firma Berthold Selig, Großhandel in Baumwoll⸗ und Woll⸗ waren, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 73. Auf⸗ sichtsperson: Bernhard Henschel, Große Theaterstraße 39. Hamburg, 28. Mai 1925. Das Amtsgericht.
Hamburg. [27081] Die Geschästsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen des Kaufmanns Hein⸗ rich Adolph Hey, alleinigen Inhabers der Firma Wilhelm Jasper, Pelzwaren, Rat⸗ hausstraße 6, Aussichtsperson: G. M. Kanning, Glockengießerwall 9. Hamburg, 28. Mai 1925. Das Amtsgericht. Heidelberg. [27082] Für Firma Emil Meier Nachf., In⸗ haberin Lina Christoph, in Heidelberg⸗ Schlierbach, Schlierbach⸗Wolfsbrunnen⸗ weg wurde am 27. Mai 1925 die Geschäftsaufsicht angeordnet. Aufsichts⸗ person ist Kaufmann Erich Kirchberg in Heidelberg, Kaiserstraße 10. Heidelberg, den 27. Mai 1925. Amtsgericht. I.
Hermeskeil, Bz. Trier. ([27083] Ueber das Vermögen des Bäckermeisters Jaͤkob Stoll in Schillingen, Kreis Trier⸗ Land, ist heute zur Abwendung des Kon⸗ kurses das Geschäftsaufsichtsverfahren an⸗ eordnet worden. Geschäftsaufsichtsperson ist der Kaufmann Hans Thomes in Schil⸗ lingen. Vergleichstermin wird anberaumt auf den 20. Juni 1925, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 2. Hermeskeil, den 27. Mai 1925. Amtsgericht. Hirschberg, Schles. Beschluß. Ueber die Firma des Franz Mitzinger
[27084]
in Hirschberg, Textilwaren en gros — . wird die Geschäftsaufsicht an⸗
geordnet und der Kaufmann Oska Theinert von hier, Ziegelstraße 13, al Aufsichtsperson bestellt. Hirschberg, Schl., den 28. Mai 1925. Amtsgericht.
Husum. [27085 Ueber das Vermögen des Kaufmann Karl Kohlmann in Husum ist die Ge schäftsaufsicht zur Abwendung des Kon kurses angeordnet worden. Als Aufsichte personen sind bestellt der Kaufmann 8 Behrens und Rechtsanwalt Albers, beid in Husum. Husum, den 27. Mai 1925. Das Amtsgericht.
Leipzig. 27080 Die durch Beschluß vom 9. Februc 1925 über den Kaufmann Georg Zieli in Leipzig, Albertstraße II, all. Inhaber eines Damenkonfektionsgeschäfts unter de im Handelsregister Firm „E. Ülber & Co.“ in Leipzig, Grimmaische Steinweg 8, angeordnete Geschäftsaufsich ist beendet, nachdem der den Zwang⸗ vergleich bestätigende Gerichtsbeschluß vo⸗ 11. Mai d. J. rechtskräftig geworden ist Amtsgericht, Abt. II A 1, Leipzig, den 26. Mai 1925.
Lörrach. [27087
Ueber das Vermögen der Fa. Ware versorgung G. m. b. H. in Lörrach wurt mit Wirkung vom 26. Mai 1925, Mittag 12 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordne: Aufsichtsperson ist Rechtsanwalt Bauman. in Lörrach.
Lörrach, den 27. Mai 1925. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts II.
Offenbach. Main. [27088
Die Geschäftsaufsicht über das Ver mögen der Firma Kohl und Horch, fein Lederwaren, zu Offenbach a. M., Inhaber Willi Kohl und Peter Horch zu Offe bach a. M., wird, nachdem der in der Vergleichstermin vom 6. Mai 1925 an genommene Zwangsvergleich durch recht⸗ kräftigen Beschluß vom 6. Mai 1925 be stätigt ist, hierdurch aufgehoben. .
Offenbach a. Main, den 25. Mai 192.
Hess. Amtsgericht.
Pritzwalk. [27080 3. Nn. 1. 25. Die Geschäftsaufsicht üb⸗ den Kaufmann Ernst Born in Pritzwa ist beendigt, da der vorgeschlagene Zwange vergleich angenommen und rechtskräft, bestätigt worden ist. Pritwalk, den 19. 5. 1925. Das Amtsgericht.
Pulsnitz. [27090
Die Geschäftsaufsicht über das Ver mögen der Firma Schwiebus & Hun mitzsch in Pulsnitz ist durch Zwangsver gleich beendet. “ Amtsgericht Pulsnitz, den 26. Mai 1923
Pulsnitz, Sachsen. [27091
Die Geschäftsaussicht über das Ver mögen des Fabrikanten Erwin Haase i Pulsnitz, Inhaber einer Möbelfabrik, wir aufgehoben, da kein den Erfordernissen de § 41 Abs. 1 G.⸗A.⸗V. genügender Antra auf Eröfenung des Vergleichsverfahre eingereicht worden ist. Amtsgericht Pulsnitz, den 27. Mai 192.
Rostock, Mecklb. [27092 Ueber den Kaufmann Gustav Kobro zu Rostock (Textilwaren engros, Wäsche und Schürzenfabrikation) ist am 26. Ma 1925, Nachmittags 3 Uhr, Geschäftsaut sicht angeordnet. Aufsichtsperson: Büchen X“ Rosengarth, Rostock, Burg wa 3J. Rostock, den 26. Mat 1925. Amtsgericht.
Sondershausen. 1 [27093 Ueber das Vermögen des Uhrmache Otto Gesell in Sondershausen, Lohstr. 3. wird am 27. Mai 1925, Vorm. 11 Uhr die Geschäftsaufsicht zur Abwendung de Konkurses angeordnet. Als Geschäfte aufsichtsperson wird der Bücherrevise Max Baersch in Sondershausen bestell: Sondershausen, den 27. Mai 1925. Thüring. Amtsgericht, Abtl. 3.
Stettin. 8 [26436 Ueber die offene Handelsgesellschaf⸗ Stettiner Filzwaren⸗Fabrik Friedrich Wilhelm Suhr in Stettin, Barnim straße 17, ist heute die Geschäftsaufsich zur Abwendung des Konkurses angeordne Aufsichtsperson: Bücherrevisor Edmund Zander in Stettin, Klosterhof Nr. 1.
Das Amtsgericht. Abt. 6.
Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisenbahnen.
[27065]
Wechselgüterverkehr Sachsen — Bayern (rechtsrh. Netz), — Baden — Württemberg und — Pfalz. An 1. August 1925 treten für einige unserer Stationen “ nad den Anstoßpunkten in Kraft, wodurch sich Frachterhöhungen ergeben. Näheres ist aus unserem „Verkehrsanzeiger und dem Berliner Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger zu ersehen, auch geben die Abfertigungsstellen Auskunft. Dresden, am 28. Mai 1925. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft.
Reichsbahndirektion Dresden.
Stettin, den 26. Mai 1925.
Der Bezugspreis beträgt monatlich 3,— Reichsmark freibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die
Anzeigenpreis für den Raum
emer 5 gepaltenen Einheitszeile 1,— Reichsmark freibleibend, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,70 Reichsmark freibleibend.
Anzeigen nimm’ an
Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. h“ G.“ en “ 8 ie Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeiger⸗
Einzelne Nummern bosten 0,30 Reichsmark.
Fernsprecher: Zentrum 1573
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Reichsbankgirokonto.
Berlin. Mittwoch, den 3. Juni. Abends.
Poftscheckkonto: Berlin 41821.
——
— B —
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
wmng.
Deutsches Reich.
Mitteilung über den Empfang des neuernannten egyptischen Gesandten.
Erlaß, betreffend Fortfall der Mitglieder für Baden und Hessen in der Reichs⸗Rayon⸗Kommission.
B kanntmachung zu dem deutsch⸗japanischen Abkommen vom 12. September 1924 über die Freigabe der deutschen Liquidationserlöse in Japan. 8
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für den Monat Mai 1925.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 23 des Reichs⸗ gesetzblatts Teil I und der Nummer 21 Teil I.
Preußen.
Siebente Bekanntmachung, betreffend die im Oberbergamtsbe Clausthal zum Gebrauch zugelassenen Sprengstoffe.
Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat gestern Königlich egyptischen außerordentlichen Gesandten mächtigten Minister Seifullah Nousry Pascha zur Ent⸗ egennahme seines Beglaubigungsschreibens empfangen. Bei em Empfang war der Staatssekretär des Auswärtigen Amts
von Schubert zugegen.
den neuernannten und bevoll⸗
Anschluß an den Erlaß meines Herrn Amts⸗ vorgängers vom 23. Dezember 1922 bestimme ich, daß die Mitglieder für Baden und Hessen in der Reichsrayon⸗ kommission fortfallen.
Hannover, den 27. Mai 1925.
Der Reichspräsident.
von Hindenburg.
Der Reichswehrminister. Dr. Geßler.
An das Reichswehrministerium.
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u dem deutsch⸗japanischen Abkommen vom
ember 1924 über die Freigabe der deutschen Liqui dationserlöse in Japan.
Vom 30. Mai 1925.
gwischen der Deutschen Botschaft in Tokio und der Kaiser⸗ lich Japanischen Regierung ist am 12. September 1924 durch Auslausch inhaltlich übereinstimmender Noten ein Abkommen über die teilweise Freigabe der Erlöse aus der Liquidation des deutschen Eigentums in Japan geschlossen worden. Der Text der deutschen Note nebst ihrer Anlage wird nachstehend veröffentlicht.
Berlin,
1“
11.““
den 30. Mai 1925. Der Reichsminister des Auswärtigen. J. V.: von Schubert.
Tokio, den 12. September 1924.
Herr Minister!
Euerer Exzellenz beehre ich mich den Empfang der sehr gefälligen Note (Frieden II Geheim) Nr. 61 vom heutigen Tage ergebenst zu bestätigen, in der Sie folgendes ausführen:
„Euerer Exzellenz beehre ich mich den Empfang der gefälligen an den früheren Minister der Auswärtigen Angelegenheiten. Matsui, gerichteten Note Nr 38 vom 14. April d. J. zu bestätigen, in der der Vorschlag gemacht wird, die Befriedigung der in Artikel 297 des Versailler Vertrags vorgesehenen Ersatzansprüche und Forde⸗ rungen japanischer Staatsangehöriger sowie die Freigabe der Kontrollvermögen durch einen Gesamtvergleich zwischen der Deut⸗ schen und Japanischen Regierung endgültig zu regeln⸗
Die im Versailler Vertrag Teil X Abschnitt 1V und der An⸗ lage zu diesem Abschnitt erwähnten Ersatzansprüche japanischer Staatsangehöriger und ihrer Forderungen gegen deutsche Reichs⸗ angehörige wären nach diesen Vertragsbestimmungen eigentlich durch Urteil der zuständigen Gerichte endgültig festzusetzen. Wollte man die Regelung durch einen Gesamtvergleich zu einer für die beider⸗ seitigen Staatsangehörigen obligatorischen machen, so könnte dies nur durch den Abschluß eines neuen Vertrages zwischen unsern beiden Regierungen gescheh
12. Sep⸗
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Der Abschluß eines solchen Vertrages aber, dessen Vorschriften für die japanischen Staatsangehörigen zwingend wären, würde nicht nur an sich zu erheblichen Schwierigkeiten führen, sondern könnte auch, wie zu befürchten wäre, zu mannigfachen Auseinandersetzungen Anlaß geben.
Die Javpanische Regierung hat daher den Wunsch, die An⸗ gelegenbeit in der in der Anlage angegebenen Weise zu regeln. Diese Art der Regelung bedeutet die grundsätzliche Anerkennung des Vorschlages Ihrer Regierung, betreffend Gesamtvergleich und Freigabe der Kontrollvermögen, zugleich aber kann sie völlig im Rahmen der bestehenden Bestimmungen ausgeführt werden, und zwar sowohl hinsichtlich ihres Verfahrens als auch ihrer Be⸗ dingungen. Zwar kann hiernach der Vergleich den beiderseitigen Staatsangehozrigen nicht aufgezwungen werden; was apanische Staatsangehörige indessen betrifft, so rechtfertigen die eifrigen Be⸗ mühungen der zuständigen Behörden, sie zu der Regelung im Wege des Vergleichs zu veranlassen, die bestimmte Erwartung, daß alle Fälle auf der Grundlage der Bestimmungen der Anlage ihre Er⸗ ledigung finden werden. Es wird angenommen, daß auch Ihre Regierung unschwer die erstrebten Vergleichsabschlüsse erreichen wird, 8 sie in der gleichen Weise auf ihre Reichsangehörigen einwirkt.
Ich bin überzeugt, daß durch Annahme dieses Vorschlages, ebenso wie beim Vorschlage Ihrer Regierung alle sich aus dem Versailler Vertrag Teil X Abschnitt IV und der Anlage zu diesem Abschnitt ergebenden, zwischen beiden Regierungen schwebenden An⸗ gelegenheiten ihre harmonische Lösung finden werden. Da dieser Vorschlag auf dem Grundsatz freiwilligen Vergleichs beruht, hat er auf den von beiden Regierungen bisher eingenommenen Rechtsstand⸗ punkt hinsichtlich der hiermit in Zusammenhang stehenden Fragen keinerlei Einfluß. Ich darf um eine möglichst baldige Antwort bitten, ob Ihre Regierung einverstanden ist, die Vergleiche auf der Grundlage des in der Anlage gemachten Vorschlages zu fördern. Nach Empfang einer Antwort, die das ECinverständnis mit ihrem Vorschlag erklärt, wird die Kaiserliche Regierung den größten Teil des Vermögens, aufgeführt in der Anlage unter „C II a.“ und den gesamten Betrag, aufgeführt in der Anlage unter „C II b“ sofort freigeben. Ferner ist beabsichtigt, entsprechend dem Fortschreiten der Einzelvergleiche die unter „“ genannten Beträge sowie die verbleibenden Beträge unter „a“ möglichst bald freizugeben.“
Im Namen meiner Regierung beehre ich mich. Euere Exzellenz davon in Kenntnis zu setzen, daß die Deutsche Regierung sich mit allen Vorschlägen der sehr gefälligen Note und ihrer Anlage, deren deutschen Text ich dieser Note beifüge, einverstanden erklärt und bereit ist, das Zustandekommen der Vergleiche zwischen den deutschen Schuldnern und den japanischen Gläubigern in jeder Weise zu fördern Gleichzeitig darf ich der Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß durch diese Regelung die zwischen den beiden Regierungen schwebenden, die Liquidation deutscher Vermögen und ihrer “ betreffenden Fragen nunmehr ihrer endgültigen Lösung zugeführt werden.
Genehmigen Sie, Herr Minister, die erneute Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
(Unterschrift.) Seiner Exzellenz dem Kaiserlich japanischen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Herrn Baron Shidehara.
Anlage
ur Note der Deutschen Botschaft in T vom 12. September 1924. “
Vorschlag einer Regelung der Ersatzansprüche und Forde⸗ rungen sowie der Freigabe des Kontrollvermögens.
A. Ersatzansprüche.
I. Die Japanische Regierung wird aus dem Kontrollvermögen den japanischen Staatsangehörigen als Entschädigung gemäß Versailler Vertrag Teil X Abschnitt IV und der Anlage zu diesem Abschnitt die Beträge zahlen, die durch die Parteien im Wege eines Vergleichs festgesezt werden. Der Gesamtbetrag darf nach dem Stande vom 30. September 1924 die Summe von etwa 450 000 Yen nicht überschreiten.
11. Die Japanische Regierung wird ihr möglichstes tun, damit die japanischen Gläubiger die unter „A 1“ genannte Summe an⸗ neeher sich damit zufrieden geben und auf weitere Ansprüche ver⸗ zichten.
I1I11. Die Vergleiche sollen durch die Parteien selbst im wesent⸗ lichen nach den unten aufgeführten Richtlinien abgeschlossen werden.
Die Japanische Regierung wird ihr möglichstes tun daß alle Gläubiger solche Vergleiche abschließen 4
a) Auf seinen Ersatzanspruch in Höhe von. NYen erhält
der Gläubiger. Yen aus dem Kontrollvermögen; er verzichtet auf den Rest des Anspruchs.
b) Die Parteien erkennen den Vergleich als endgültig und bindend
an. Weitere Streitigkeiten über diesen Gegenstand sind in Zukunft unzulässig. c) Bei Empfang der oben erwähnten Zahlung wird der Glaͤubiger dem Deutsch⸗Japanischen Gemischten Schiedsgerichtshof die Rücknahme der dort anhängigen Klagen schriftlich anzeige d) Die Prozeßkosten trägt jede Partei selbst b
B. Forderungen.
I. Auf die im Versailler Vertrag Teil X Abschnitt IV und der Anlage zu diesem Abschnitt als Verpflichtungen deutscher Reichs⸗
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von der Prüfungskommission für Sonderrechte bestimmt sind, wird
die Japanische Regierung aus dem Kontrollvermögen nach dem Stande
vom 30. September 1924 den Betrag von etwa 5,2 Millionen
Yen zahlen.
Der Betrag wird unter die japanischen Gläubiger verteilt, so⸗
bald entsprechend den Formalitäten unter „III“ zwischen den Gläubigern
und Schuldnern Vergleiche zustandegekommen sind.
Die Deutsche Regierung wird ihr möglichstes tun, daß die
Schuldner die Vergleiche annehmen.
II. Die Japanische Regierung wird ihr möglichstes tun, daß die
Gläubiger sich mit der unter „B 1“ aufgeführten Summe zufrieden
geben und auf weitere Ansprüche verzichten.
III. Die Vergleiche zwischen Gläubigern und Schuldnern sollen
im wesentlichen nach folgenden Richtlinien abgeschlossen werden:
a) Der Gläubiger erhält von dem durch die Prüfungskommission für Sonderrechte bestimmten Betrag (Kapital und Zinsen) .. Men aus dem Kontrollvermögen gezahlt. Er ver⸗ zichtet auf den Restbetrag.
b) Die Parteien erkennen die Vergleiche als endgültig und bindend an. Weitere Streitigkeiten uber diesen Gegenstand sind in
Zukunft unzulässig.
c) Die Prozeßkosten trägt jede Partei selbst.
d) Nach Abschluß einer Vereinbarung auf der Grundlage der vorstehenden Richtlinien werden die Parteien die bei den japanischen Gerichten oder dem Deutsch⸗Japanischen Gemischten Schiedsgerichtshof anhängigen Klagen zurückziehen.
C. Freigabe des Kontrollvermögens.
I. Die Japanische Regierung wird von dem gegenwärtig unter
Kontrolle stehenden Vermögen (einschließlich Zinsen) entsprechend der
Kaiserlichen Verordnung (Nr. 398 v. J. 1923) folgende Beträge
zurückhalten:
dddie unter „A l“ und „B 1“¼ dieser Anlage genannten Be⸗
3 träge, ferner einen solchen Betrag. als die Japanische Regierung
ur Deckung derjenigen unter den Versailler Vertrag Teil X. Abschnitt IV und der Anlage zu diesem Abschnitt fallenden
Ersatzansprüche und Forderungen erforderlich erachtet, für die
eine Regelung nach „A III“ und „B III“ dieser Anlage nicht
erreicht wird oder nicht erreicht werden kann. Den hiernach
verbleibenden Restbetrag des Kontrollvermögens in Höhe von etwa 6,4 Millionen Yen wird die Japanische Regierung den
Eigentümern nach den Grundsätzen unter „II“ freigeben.
II. Die Freigabe des Kontrollvermögens entsprechend der vor⸗
stehenden Ziffer (I) soll nach folgenden Richtlinien geschehen:
a) In schwebenden Fällen, in denen besondere Umstände als vor⸗
iegend angesehen werden, wird der gegenwärtig noch unter
Kontrolle stehende Restbetrag nach Prüfung ganz oder teil⸗
weise freigegeben. Eine Liste dieser Sonderfälle und ihrer
Freigabebeträge wird von der Kaiserlichen Regierung vor⸗ 8 gelegt werden.
b) Für das Kontrollvermögen in Tsingtau und auf den Südsee⸗ inseln wird eine zusätzliche Freigabe von 30 Prozent erfolgen, damit die dortigen Eigentümer mit den Eigentümern im eigent⸗ lichen Japan gleichgestellt werden.
0. Außer den vorerwähaten Freigaben wird an sämtliche Eigen⸗ tümer durchgehends ein möglichst hoher Prozentsatz, und zwar mindestens 18 — 20 % des ursprünglichen Liquidationserlöses (abzüglich 10 000 Yen) freigegeben.
8 Außerdem wird der gleiche Prozentsatz von den bis zur tatsächlichen Freigabe aufgelaufenen Zinsen freigegeben
d. Eigentümer, die zugleich Schuldner von aus den Kontroll⸗
8 vermögen zu bezahlenden Schulden sind, nehmen an den 8 Zahlungen nach „b und %“ nicht teil, es sei denn, daß der
TLeil ihres Vermögens, der von der Kaiserlichen Regierung
endgültig einbehalten wird, den Betrag dieser Schulden deckt.
III. Die Verwendung des nach dem Verfahren der beiden vor⸗ stehenden Ziffern verbleibenden letzten Restbetrages des Kontroll⸗ vermögens wird die Japanische Regierung erneut in angemessene Er⸗
wägung ziehen. — D. Sonstiges.
Die Erledigung aller Fälle, in denen ein Vergleich nicht zustande kommen sollte, wird den Gegenstand künftiger Verhandlungen zwischen der Deutschen und Japanischen Regierung bilden; sie werden bestrebt sein, den Deutsch⸗Japanischen Gemischten Schiedsgerichtshof möglichst bald abzuschaffen. 1
* 8
—.,—
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Gesetzes über wert⸗
beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923 (RGBl. 1 S. 482).
Der Londoner Goldpreis beträgt 1““ für eine Unze Feingold . 84 sh 11 ½ d, für ein Gramm Feingold demnach . 32,7777 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗ machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. Berlin, den 2. Juni 1925. b Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gleimius. ppa. Goldschmidt.
angehöriger aufgeführten Forderungen (Kapital und Zinsen), wie sie